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Zeiteinschätzung für Personenzentrierte Leistungen im ITP Hessen Institut personenzentrierte Hilfen Ralf Bremauer Sozialwirtschaftliche Beratung

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Zeiteinschätzung für Personenzentrierte Leistungen im

ITP Hessen

Institut personenzentrierte Hilfen Ralf BremauerSozialwirtschaftliche Beratung

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH2

Das „Angebotszentrierte System“:Der größte Teil aller Leistungsberechtigten wird heute von Einrichtungen und Diensten versorgt die Vereinbarungen gem. § 75 ff SGB XII für angebotene Plätze geschlossen haben.

InstitutionsorientierteHilfesysteme

„das Verfahren des Aufbaus“ca. 180 Jahre Erfahrung

Die MitarbeiterInnen arbeiten heute bereits überwiegend „personenzentriert“. (Soweit es das „System“ eben zulässt .) Dies gilt es zu unterstützen.

Hierzu wird ein Umstellungsverfahren benötigt das die bestehenden Regelungen aufgreift und einen Übergang für alle Prozessbeteiligten ermöglicht (Budget neutral / Stichtag)

Neu:

Ergänzend: das

persönliche Budget

§ 17 SGB IX

Personen-zentriertes

Hilfeplanung- und Finanzierungs-

system auf Grundlage§ 75 ff SGB XII

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH3

LIGA Projekt Abweichung zwischen Leistungsplanung und -erbringung:

1

19

21

18

15

20

14

2 2

6

16

18

14

12

22

17

34

0

5

10

15

20

25

0 1 2 3 4 5 6 7 7+HBG

N

Vgl. Abb 6 Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Projektbericht "Personenzentrierung in der Praxis - Die Grundlage für die zukünftige Versorgungs- und Vergütungsstruktur"HBG-Verteilung nach Hilfeplan und Leistungsdokumentation im Vergleich insgesamt (N=112)

Die gestrichelte Linie gibt die HBG-Verteilung nach den Ergebnissen der Hilfeplanung wieder. Die durchgezogene Linie zeigt die entsprechende Verteilungskurve nach den Ergebnissen der Leistungsdokumentation. Beide Linien zeigen eine hohe Übereinstimmung.

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH4

Grundlage der bisherigen Erfahrungen in Leistungsfällen:

Leistungsfälle

235

132

582

377

Stationäres Wohnen Hilfe zur Gestaltung des Tages im WHBetreutes Wohnen WfbM / Tagesstätte

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH5

Personenzentrierte Leistungssystematik

Schaffung des entsprechenden

Regelwerks für Organisationund Finanzierung

Entwicklung geeigneter

Verwaltungs-Strukturen

Entwicklungvon

Leistungserbringungs-strukturen

Bemessung derganzheitlichen Hilfeplanung

in Zeiteinheiten

Hilfeplanungim Einzelfall

Regionalisierung, Koordination und Vernetzung

Erfassungder erzieltenWirkung und

Systemsteuerung

Aktive Einbeziehung der betroffenen Menschen

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH6

Themen der Zeiteinschätzung

� der Bogen zur Zeiteinschätzung� die Leistungsbereiche im ITP� das Finalitätsprinzip der der Zuordnung� die doppelte Mittelung � die Bildung von Leistungsgruppen und -stufen� die Finanzierung der Leistungen

„Lieber realistisch geschätzt als unrealistisch gerechnet“

Diartis, Schweiz

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH8

3 Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung� Lebens- und Leistungsbereiche: Die Leistungen werden (außer im

"betreuten Wohnen") grundsätzlich nach einem Zeitschienenschema einem der beiden Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" im ITP.

� Finalitätsprinzip: Zuordnung entsprechend der Zielsetzung der individuell geplanten Eingliederungshilfeleistungen in die entsprechenden funktionalen Leistungsbereiche.

� Prinzip der doppelten Mittelung: Die in den einzelnen Leistungsbereichen zugeordneten geplanten Leistungszeiten werden summiert und je Leistungsbereich gemittelt. Die Ergebnisse der Leistungssbereichewerden je Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" summiert und nochmals entsprechend dem Schema gemittelt. Das Ergebnis wird einer Leistungsstufe bzw. - gruppezugeordnet.

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH9

Anknüpfung für die Zeiteinschätzung im ITP Hessen I:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH10

Anknüpfung für die Zeiteinschätzung im ITP Hessen IIa:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH11

Anknüpfung für die Zeiteinschätzung im ITP Hessen IIb:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH12

Anknüpfung für die Zeiteinschätzung im ITP Hessen III:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH13

Bogen I zu Zeiteinschätzung

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH14

Bogen II zu Zeiteinschätzung

Zuordnungsstufe der tatsächlich geplanten Minuten von Minimumwert

bis Maximum-wert

Montag bis FreitagSamstag, Sonntag, Feiertage

1. Zuordnungsstufe 0 7 0:00 bis 8:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 12. Zuordnungsstufe 8 11 8:00 bis 16:00 Lebensbereich 2 Lebensbereich 13. Zuordnungsstufe 12 16 16:00 bis 24:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 14. Zuordnungsstufe 17 235. Zuordnungsstufe 24 336. Zuordnungsstufe 34 477. Zuordnungsstufe 48 678. Zuordnungsstufe 68 959. Zuordnungsstufe 96 135

10. Zuordnungsstufe 136 19011. Zuordnungsstufe 191 26912. Zuordnungsstufe 270 38013. Zuordnungsstufe 381 53814. Zuordnungsstufe 539 76115. Zuordnungsstufe 762 1076

Für diese Einteilung in Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs je Bereich (Wohnen / Freizeit bzw. Arbeit / Tagesstruktur) werden folgende Werte und Regelungen vereinbart:Darstellung von - bisLeistungsgruppe/-stufe geplante Minuten pro Woche unter 8 Minuten geplante Hilfe in der Woche Leistungsstufe U1 8 - 95Leistungsgruppe 1 96 - 135Leistungsgruppe 2 136 - 190Leistungsgruppe 3 191 - 269Leistungsgruppe 4 270 - 380Leistungsgruppe 5 381 - 538Leistungsgruppe 6 539 - 761Leistungsgruppe 7 762 - 1076Leistungsstufe 7+ über 1076

geplante Minuten pro Woche

Diese Gruppen werden "Leistungsgruppen" (LG) bzw. "Leistungsstufen" (LS) genannt. Diese Einteilung erfolgt in sechs Leistungsgruppen und zwei zusätzlichen Leistungsstufen.

mittlerer Zeitwert

905

Darstellung Zuordnungsstufen / Alle Angaben in geplanten Minuten je Woche und Bereich

3. Prinzip der doppelten Mittelung (Die in den einzelnen Leistungsbereichen zugeordneten geplanten Leistungszeiten werden summiert und je Leistungsbereich nach unten stehenden Schema ( siehe Darstellung "Zuordnungsstufen") gemittelt. Die Ergebnisse der Leistungssbereiche werden je Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" summiert und nochmals entsprechend dem Schema gemittelt. Das Ergebnis wird einer Leistungsstufe bzw. - gruppe zugeordnet (siehe Darstellung "Zuordnungsstufen").

2. Finalitätsprinzip (Zuordnung entsprechend der Zielsetzung der individuell geplanten Eingliederungshilfeleistungen in die entsprechenden funktionalen Leistungsbereich, siehe oben "Leistungsbereiche")

1. Die Leistungen werden (außer im "betreuten Wohnen") grundsätzlich nach einem Zeitschienenschema einem der beiden Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" und dort jeweils nach dem Finalitätsprinzip zugeordnet. (siehe Darstellung "Zeitschiene")

Folgende 3 Prinzipien sind bei der wirkungsorientierten, kompetenten Einschätzung (Quantifizierung) der notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu beachten:

Zeitschiene der Zuordnung der Leistungen außer im Betreuten Wohnen

keine Leistungen

Ist-Wert des Klienten

452640

113

320

160226

Ist-Wert des Klienten

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH15

1. Prinzip: Lebensbereiche� Selbstsorge/Wohnen/Freizeit (Lebensbereich 1)� Arbeit/Tagesstruktur (Lebensbereich 2)� Die Zuordnung der Zeiten wird entsprechend der zwei

Lebensbereiche strukturiert:

prozessorientiert, mit Klient

Montag bis FreitagSamstag, Sonntag, Feiertage

0:00 bis 8:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 18:00 bis 16:00 Lebensbereich 2 Lebensbereich 116:00 bis 24:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 1

Zeitschiene der Zuordnung der Leistungen außer im Betreuten Wohnen

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH16

Leistungsbereiche

Freizeit / Persönliche Interessen / Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Selbstversorgung / Wohnen

Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur

Grundpflege (SGB XI Wert und behinderungsbedingter Mehraufwand)

freier Leistungsbereich (z.B. Nachtbetreuung im Lebensbereich 1)

Übergreifende persönliche Ziele (inkl. Koordination)

Leistungsbereiche

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH17

2. Prinzip: Finalitätsprinzip

� Die Zuordnung von Leistungen zu den Leistungsbereichen erfolgt nach dem Finalitätsprinzip, d.h. unter Berücksichtigung der jeweiligen zielorientierten Funktion der Hilfen.

� Hier bestimmt also die Zielsetzung der Hilfe die Zuordnung

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH18

Personenbezogene Zeiten

� Zusatzvereinbarung "BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN„zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII für ambulante Einrichtungen

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH19

Personenbezogene Zeiten Personenbezogene Leistungen und Maßnahmen i.S. des § 76 Abs. 1 SGB XII, insbesondere

� Mitwirkung bei der Erstellung des Gesamtplans und Erstellung der individuellen Hilfeplanung,

� (personenbezogene) Dokumentation,� Verknüpfung und Koordination der Leistungen, � Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen

eingliederungsrelevanten Angelegenheiten in der Regel in ihrer Wohnung,� Begleitung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen

eingliederungsrelevanten Angelegenheiten außerhalb ihrer Wohnung,� Hilfestellung bei der Vermittlung und Organisation der erforderlichen Hilfen nach Absatz 1

einschließlich haushaltssichernder und gesundheitsfördernder Hilfen,� Krisenintervention,� Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern, Angehörigen, sozialem Umfeld usw.,� Hilfestellung bei den Mitwirkungspflichten der leistungsberechtigten Person nach §§ 60 ff

SGB I (Fußnote 6: Die Pflichten der gesetzlichen Betreuer bleiben davon unberührt.), � Vor- und Nachbereitung der Leistungen und Maßnahmen des Betreuten Wohnens;

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH20

Nicht personenbezogene Zeiten� bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen

? Organisation und Leitung des Dienstes, Fall-, Teambesprechungen, Arbeitskreise etc.,

? Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit,? Fortbildung und Supervision,? Qualitätssichernde Maßnahmen,

? Fahrten- und Wegezeiten.

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH21

Doppelte Mittelung im ITP I: ZuordnungsstufenZuordnungsstufe der tatsächlich geplanten Minuten von

Minimumwert bis Maximum-

wert Mittelwert

1. Zuordnungsstufe 0 7 02. Zuordnungsstufe 8 11 103. Zuordnungsstufe 12 16 144. Zuordnungsstufe 17 23 205. Zuordnungsstufe 24 33 286. Zuordnungsstufe 34 47 407. Zuordnungsstufe 48 67 578. Zuordnungsstufe 68 95 809. Zuordnungsstufe 96 135 11310. Zuordnungsstufe 136 190 16011. Zuordnungsstufe 191 269 22612. Zuordnungsstufe 270 380 32013. Zuordnungsstufe 381 538 45214. Zuordnungsstufe 539 761 64015. Zuordnungsstufe 762 1076 905

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH22

Doppelte Mittelung im ITP II: Leistungsgruppen/-stufen

Darstellung von - bisLeistungsgruppe/-stufe geplante Minuten pro Woche unter 8 Minuten geplante Hilfe in der Woche Leistungsstufe U1 8 - 95Leistungsgruppe 1 96 - 135Leistungsgruppe 2 136 - 190Leistungsgruppe 3 191 - 269Leistungsgruppe 4 270 - 380Leistungsgruppe 5 381 - 538Leistungsgruppe 6 539 - 761Leistungsgruppe 7 762 - 1076Leistungsstufe 7+ über 1076

905

geplante Minuten pro Wochekeine Leistungen

mittlerer Zeitwert

Ist-Wert des Klienten

Ist-Wert des Klienten

452640

113

320

160226

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH23

Zuordnung Beispiel I:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH24

Zuordnung Beispiel II:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH25

Zuordnung Beispiel III:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH26

Personenzentrierte Leistungssystematik

Schaffung des entsprechenden

Regelwerks für Organisationund Finanzierung

Entwicklung geeigneter

Verwaltungs-Strukturen

Entwicklungvon

Leistungserbringungs-strukturen

Bemessung derganzheitlichen Hilfeplanung

in Zeiteinheiten

Hilfeplanungim Einzelfall

Regionalisierung, Koordination und Vernetzung

Erfassungder erzieltenWirkung und

Systemsteuerung

Aktive Einbeziehung der betroffenen Menschen

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH27

Schema: Stichtagsbezogene Umstellung der Vergütungen

B G 1

LS 1 LG 1 L G 2 LG 3 LG 4 LG 5 LG 6 LG 7 LS 7 +r ealer

Minutenwe rt

rea ler Minuten

wert

V e rgütu nge n am Stic htag

Sk izzie rung der U ms te llung der derze itigen Ve rg ütungs strukture n auf die Le istungsfinanzierung im Rahme n de r Persone nte ntrie rten Steuerung (Stic hta gs bezoge ne

koste nne utrale Ums te llung)

Stic hta gsbudget

G r un dpau schale I nvesti tio nsbetragMaß nahm epau schale

BG 5BG 4BG 3BG 2

gemittelte W erte

Ba sisbe trag

(Grundpausc hale, Inv estito ns betra g)

M a ßnah mebudge t (Maßna hme betra g)

Intens itäts abhängige Kosten (z.B. Ko sten de s Betr euungsperso nals

B asis budge t (Ba s is betra g)Struktur bedingte Kos ten (z.B. Sac hko sten,

Kos ten Ve rwaltung, R einigung, Instandha ltungen, usw.)

B G 1

LS 1 LG 1 L G 2 LG 3 LG 4 LG 5 LG 6 LG 7 LS 7 +r ealer

Minutenwe rt

rea ler Minuten

wert

V e rgütu nge n am Stic htag

Sk izzie rung der U ms te llung der derze itigen Ve rg ütungs strukture n auf die Le istungsfinanzierung im Rahme n de r Persone nte ntrie rten Steuerung (Stic hta gs bezoge ne

koste nne utrale Ums te llung)

Stic hta gsbudget

G r un dpau schale I nvesti tio nsbetragMaß nahm epau schale

BG 5BG 4BG 3BG 2

gemittelte W erte

Ba sisbe trag

(Grundpausc hale, Inv estito ns betra g)

M a ßnah mebudge t (Maßna hme betra g)

Intens itäts abhängige Kosten (z.B. Ko sten de s Betr euungsperso nals

B asis budge t (Ba s is betra g)Struktur bedingte Kos ten (z.B. Sac hko sten,

Kos ten Ve rwaltung, R einigung, Instandha ltungen, usw.)

Ermittlung Budget am Stichtag je Angebotsbereic h (vereinbarte Vergütung (ohne „Fehltage“) multipliziert mit der Stichtagsregelung)

Umverteilung und Bildung eines Budgets Basisbetrag

und Maßnahmebetrag

Über die Ermittlung des Grundwertes erfolgt die Bildung von siebenintensitätsabhängigen Leistungsgruppen und zwei Leistungsstufen

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH28

Annahme zur Frage der abhängigen Komponenten:

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH29

Planung der zukünftigen Vergütungsstruktur:

Finanzierung der Fix-Kosten durch einen

Betrag je belegten Platz(Tag / Einrichtung / Leistungserbringer)

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Budgetanteile von Basis- und Maßnahmebetrag

© Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH31

Forum� www.personenzentrierte-hilfen.de