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Zeiteinschätzung für Personenzentrierte Leistungen im
ITP Hessen
Institut personenzentrierte Hilfen Ralf BremauerSozialwirtschaftliche Beratung
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Das „Angebotszentrierte System“:Der größte Teil aller Leistungsberechtigten wird heute von Einrichtungen und Diensten versorgt die Vereinbarungen gem. § 75 ff SGB XII für angebotene Plätze geschlossen haben.
InstitutionsorientierteHilfesysteme
„das Verfahren des Aufbaus“ca. 180 Jahre Erfahrung
Die MitarbeiterInnen arbeiten heute bereits überwiegend „personenzentriert“. (Soweit es das „System“ eben zulässt .) Dies gilt es zu unterstützen.
Hierzu wird ein Umstellungsverfahren benötigt das die bestehenden Regelungen aufgreift und einen Übergang für alle Prozessbeteiligten ermöglicht (Budget neutral / Stichtag)
Neu:
Ergänzend: das
persönliche Budget
§ 17 SGB IX
Personen-zentriertes
Hilfeplanung- und Finanzierungs-
system auf Grundlage§ 75 ff SGB XII
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LIGA Projekt Abweichung zwischen Leistungsplanung und -erbringung:
1
19
21
18
15
20
14
2 2
6
16
18
14
12
22
17
34
0
5
10
15
20
25
0 1 2 3 4 5 6 7 7+HBG
N
Vgl. Abb 6 Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Projektbericht "Personenzentrierung in der Praxis - Die Grundlage für die zukünftige Versorgungs- und Vergütungsstruktur"HBG-Verteilung nach Hilfeplan und Leistungsdokumentation im Vergleich insgesamt (N=112)
Die gestrichelte Linie gibt die HBG-Verteilung nach den Ergebnissen der Hilfeplanung wieder. Die durchgezogene Linie zeigt die entsprechende Verteilungskurve nach den Ergebnissen der Leistungsdokumentation. Beide Linien zeigen eine hohe Übereinstimmung.
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Grundlage der bisherigen Erfahrungen in Leistungsfällen:
Leistungsfälle
235
132
582
377
Stationäres Wohnen Hilfe zur Gestaltung des Tages im WHBetreutes Wohnen WfbM / Tagesstätte
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Personenzentrierte Leistungssystematik
Schaffung des entsprechenden
Regelwerks für Organisationund Finanzierung
Entwicklung geeigneter
Verwaltungs-Strukturen
Entwicklungvon
Leistungserbringungs-strukturen
Bemessung derganzheitlichen Hilfeplanung
in Zeiteinheiten
Hilfeplanungim Einzelfall
Regionalisierung, Koordination und Vernetzung
Erfassungder erzieltenWirkung und
Systemsteuerung
Aktive Einbeziehung der betroffenen Menschen
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Themen der Zeiteinschätzung
� der Bogen zur Zeiteinschätzung� die Leistungsbereiche im ITP� das Finalitätsprinzip der der Zuordnung� die doppelte Mittelung � die Bildung von Leistungsgruppen und -stufen� die Finanzierung der Leistungen
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3 Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung� Lebens- und Leistungsbereiche: Die Leistungen werden (außer im
"betreuten Wohnen") grundsätzlich nach einem Zeitschienenschema einem der beiden Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" im ITP.
� Finalitätsprinzip: Zuordnung entsprechend der Zielsetzung der individuell geplanten Eingliederungshilfeleistungen in die entsprechenden funktionalen Leistungsbereiche.
� Prinzip der doppelten Mittelung: Die in den einzelnen Leistungsbereichen zugeordneten geplanten Leistungszeiten werden summiert und je Leistungsbereich gemittelt. Die Ergebnisse der Leistungssbereichewerden je Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" summiert und nochmals entsprechend dem Schema gemittelt. Das Ergebnis wird einer Leistungsstufe bzw. - gruppezugeordnet.
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Bogen II zu Zeiteinschätzung
Zuordnungsstufe der tatsächlich geplanten Minuten von Minimumwert
bis Maximum-wert
Montag bis FreitagSamstag, Sonntag, Feiertage
1. Zuordnungsstufe 0 7 0:00 bis 8:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 12. Zuordnungsstufe 8 11 8:00 bis 16:00 Lebensbereich 2 Lebensbereich 13. Zuordnungsstufe 12 16 16:00 bis 24:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 14. Zuordnungsstufe 17 235. Zuordnungsstufe 24 336. Zuordnungsstufe 34 477. Zuordnungsstufe 48 678. Zuordnungsstufe 68 959. Zuordnungsstufe 96 135
10. Zuordnungsstufe 136 19011. Zuordnungsstufe 191 26912. Zuordnungsstufe 270 38013. Zuordnungsstufe 381 53814. Zuordnungsstufe 539 76115. Zuordnungsstufe 762 1076
Für diese Einteilung in Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs je Bereich (Wohnen / Freizeit bzw. Arbeit / Tagesstruktur) werden folgende Werte und Regelungen vereinbart:Darstellung von - bisLeistungsgruppe/-stufe geplante Minuten pro Woche unter 8 Minuten geplante Hilfe in der Woche Leistungsstufe U1 8 - 95Leistungsgruppe 1 96 - 135Leistungsgruppe 2 136 - 190Leistungsgruppe 3 191 - 269Leistungsgruppe 4 270 - 380Leistungsgruppe 5 381 - 538Leistungsgruppe 6 539 - 761Leistungsgruppe 7 762 - 1076Leistungsstufe 7+ über 1076
geplante Minuten pro Woche
Diese Gruppen werden "Leistungsgruppen" (LG) bzw. "Leistungsstufen" (LS) genannt. Diese Einteilung erfolgt in sechs Leistungsgruppen und zwei zusätzlichen Leistungsstufen.
mittlerer Zeitwert
905
Darstellung Zuordnungsstufen / Alle Angaben in geplanten Minuten je Woche und Bereich
3. Prinzip der doppelten Mittelung (Die in den einzelnen Leistungsbereichen zugeordneten geplanten Leistungszeiten werden summiert und je Leistungsbereich nach unten stehenden Schema ( siehe Darstellung "Zuordnungsstufen") gemittelt. Die Ergebnisse der Leistungssbereiche werden je Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" summiert und nochmals entsprechend dem Schema gemittelt. Das Ergebnis wird einer Leistungsstufe bzw. - gruppe zugeordnet (siehe Darstellung "Zuordnungsstufen").
2. Finalitätsprinzip (Zuordnung entsprechend der Zielsetzung der individuell geplanten Eingliederungshilfeleistungen in die entsprechenden funktionalen Leistungsbereich, siehe oben "Leistungsbereiche")
1. Die Leistungen werden (außer im "betreuten Wohnen") grundsätzlich nach einem Zeitschienenschema einem der beiden Lebensbereiche "Selbstsorge /Wohnen /Freizeit" bzw. "Arbeit /Tagesstruktur" und dort jeweils nach dem Finalitätsprinzip zugeordnet. (siehe Darstellung "Zeitschiene")
Folgende 3 Prinzipien sind bei der wirkungsorientierten, kompetenten Einschätzung (Quantifizierung) der notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu beachten:
Zeitschiene der Zuordnung der Leistungen außer im Betreuten Wohnen
keine Leistungen
Ist-Wert des Klienten
452640
113
320
160226
Ist-Wert des Klienten
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1. Prinzip: Lebensbereiche� Selbstsorge/Wohnen/Freizeit (Lebensbereich 1)� Arbeit/Tagesstruktur (Lebensbereich 2)� Die Zuordnung der Zeiten wird entsprechend der zwei
Lebensbereiche strukturiert:
prozessorientiert, mit Klient
Montag bis FreitagSamstag, Sonntag, Feiertage
0:00 bis 8:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 18:00 bis 16:00 Lebensbereich 2 Lebensbereich 116:00 bis 24:00 Lebensbereich 1 Lebensbereich 1
Zeitschiene der Zuordnung der Leistungen außer im Betreuten Wohnen
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Leistungsbereiche
Freizeit / Persönliche Interessen / Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Selbstversorgung / Wohnen
Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur
Grundpflege (SGB XI Wert und behinderungsbedingter Mehraufwand)
freier Leistungsbereich (z.B. Nachtbetreuung im Lebensbereich 1)
Übergreifende persönliche Ziele (inkl. Koordination)
Leistungsbereiche
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2. Prinzip: Finalitätsprinzip
� Die Zuordnung von Leistungen zu den Leistungsbereichen erfolgt nach dem Finalitätsprinzip, d.h. unter Berücksichtigung der jeweiligen zielorientierten Funktion der Hilfen.
� Hier bestimmt also die Zielsetzung der Hilfe die Zuordnung
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Personenbezogene Zeiten
� Zusatzvereinbarung "BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN„zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII für ambulante Einrichtungen
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Personenbezogene Zeiten Personenbezogene Leistungen und Maßnahmen i.S. des § 76 Abs. 1 SGB XII, insbesondere
� Mitwirkung bei der Erstellung des Gesamtplans und Erstellung der individuellen Hilfeplanung,
� (personenbezogene) Dokumentation,� Verknüpfung und Koordination der Leistungen, � Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen
eingliederungsrelevanten Angelegenheiten in der Regel in ihrer Wohnung,� Begleitung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen
eingliederungsrelevanten Angelegenheiten außerhalb ihrer Wohnung,� Hilfestellung bei der Vermittlung und Organisation der erforderlichen Hilfen nach Absatz 1
einschließlich haushaltssichernder und gesundheitsfördernder Hilfen,� Krisenintervention,� Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern, Angehörigen, sozialem Umfeld usw.,� Hilfestellung bei den Mitwirkungspflichten der leistungsberechtigten Person nach §§ 60 ff
SGB I (Fußnote 6: Die Pflichten der gesetzlichen Betreuer bleiben davon unberührt.), � Vor- und Nachbereitung der Leistungen und Maßnahmen des Betreuten Wohnens;
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Nicht personenbezogene Zeiten� bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen
? Organisation und Leitung des Dienstes, Fall-, Teambesprechungen, Arbeitskreise etc.,
? Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit,? Fortbildung und Supervision,? Qualitätssichernde Maßnahmen,
? Fahrten- und Wegezeiten.
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Doppelte Mittelung im ITP I: ZuordnungsstufenZuordnungsstufe der tatsächlich geplanten Minuten von
Minimumwert bis Maximum-
wert Mittelwert
1. Zuordnungsstufe 0 7 02. Zuordnungsstufe 8 11 103. Zuordnungsstufe 12 16 144. Zuordnungsstufe 17 23 205. Zuordnungsstufe 24 33 286. Zuordnungsstufe 34 47 407. Zuordnungsstufe 48 67 578. Zuordnungsstufe 68 95 809. Zuordnungsstufe 96 135 11310. Zuordnungsstufe 136 190 16011. Zuordnungsstufe 191 269 22612. Zuordnungsstufe 270 380 32013. Zuordnungsstufe 381 538 45214. Zuordnungsstufe 539 761 64015. Zuordnungsstufe 762 1076 905
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Doppelte Mittelung im ITP II: Leistungsgruppen/-stufen
Darstellung von - bisLeistungsgruppe/-stufe geplante Minuten pro Woche unter 8 Minuten geplante Hilfe in der Woche Leistungsstufe U1 8 - 95Leistungsgruppe 1 96 - 135Leistungsgruppe 2 136 - 190Leistungsgruppe 3 191 - 269Leistungsgruppe 4 270 - 380Leistungsgruppe 5 381 - 538Leistungsgruppe 6 539 - 761Leistungsgruppe 7 762 - 1076Leistungsstufe 7+ über 1076
905
geplante Minuten pro Wochekeine Leistungen
mittlerer Zeitwert
Ist-Wert des Klienten
Ist-Wert des Klienten
452640
113
320
160226
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Personenzentrierte Leistungssystematik
Schaffung des entsprechenden
Regelwerks für Organisationund Finanzierung
Entwicklung geeigneter
Verwaltungs-Strukturen
Entwicklungvon
Leistungserbringungs-strukturen
Bemessung derganzheitlichen Hilfeplanung
in Zeiteinheiten
Hilfeplanungim Einzelfall
Regionalisierung, Koordination und Vernetzung
Erfassungder erzieltenWirkung und
Systemsteuerung
Aktive Einbeziehung der betroffenen Menschen
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Schema: Stichtagsbezogene Umstellung der Vergütungen
B G 1
LS 1 LG 1 L G 2 LG 3 LG 4 LG 5 LG 6 LG 7 LS 7 +r ealer
Minutenwe rt
rea ler Minuten
wert
V e rgütu nge n am Stic htag
Sk izzie rung der U ms te llung der derze itigen Ve rg ütungs strukture n auf die Le istungsfinanzierung im Rahme n de r Persone nte ntrie rten Steuerung (Stic hta gs bezoge ne
koste nne utrale Ums te llung)
Stic hta gsbudget
G r un dpau schale I nvesti tio nsbetragMaß nahm epau schale
BG 5BG 4BG 3BG 2
gemittelte W erte
Ba sisbe trag
(Grundpausc hale, Inv estito ns betra g)
M a ßnah mebudge t (Maßna hme betra g)
Intens itäts abhängige Kosten (z.B. Ko sten de s Betr euungsperso nals
B asis budge t (Ba s is betra g)Struktur bedingte Kos ten (z.B. Sac hko sten,
Kos ten Ve rwaltung, R einigung, Instandha ltungen, usw.)
B G 1
LS 1 LG 1 L G 2 LG 3 LG 4 LG 5 LG 6 LG 7 LS 7 +r ealer
Minutenwe rt
rea ler Minuten
wert
V e rgütu nge n am Stic htag
Sk izzie rung der U ms te llung der derze itigen Ve rg ütungs strukture n auf die Le istungsfinanzierung im Rahme n de r Persone nte ntrie rten Steuerung (Stic hta gs bezoge ne
koste nne utrale Ums te llung)
Stic hta gsbudget
G r un dpau schale I nvesti tio nsbetragMaß nahm epau schale
BG 5BG 4BG 3BG 2
gemittelte W erte
Ba sisbe trag
(Grundpausc hale, Inv estito ns betra g)
M a ßnah mebudge t (Maßna hme betra g)
Intens itäts abhängige Kosten (z.B. Ko sten de s Betr euungsperso nals
B asis budge t (Ba s is betra g)Struktur bedingte Kos ten (z.B. Sac hko sten,
Kos ten Ve rwaltung, R einigung, Instandha ltungen, usw.)
Ermittlung Budget am Stichtag je Angebotsbereic h (vereinbarte Vergütung (ohne „Fehltage“) multipliziert mit der Stichtagsregelung)
Umverteilung und Bildung eines Budgets Basisbetrag
und Maßnahmebetrag
Über die Ermittlung des Grundwertes erfolgt die Bildung von siebenintensitätsabhängigen Leistungsgruppen und zwei Leistungsstufen
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Planung der zukünftigen Vergütungsstruktur:
Finanzierung der Fix-Kosten durch einen
Betrag je belegten Platz(Tag / Einrichtung / Leistungserbringer)