zahlen und fakten zum absturzrisiko in der schweiz absturzsicherung
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Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz AbsturzsicherungTRANSCRIPT
Absturzunfälle (Quelle Suva VT / 2010: Nur Fälle von Suva-Versicherten)
Ø 9000 berufsbedingte Absturzunfälle ereignen sich jährlich.
Ø 370 dieser Opfer haben bleibenden Schäden (= Invalidenrenten).
Jedes Jahr enden 25 Absturzunfälle tödlich.
Ø 270 Mio CHF direkten Schaden pro Jahr verursachen Absturzunfälle. Dies ist ein Viertel aller Leistungen, welche die Suva jährlich für Berufsunfälle zahlt.
Ø 26 000. – kostet die Suva ein Absturzunfall
(Taggeld, Heilkosten und Kapitalwerte). Im Vergleich: ein beliebiger Arbeitsunfall kostet Ø 5000. –.
Ø 470 000.– kostet ein absturzbedingter
Invaliditätsfall.
Ein absturzbedingter Invaliditätsfall kostet bis zu 2.5 Mio CHF.
Fast jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall.
Eine Hauptursache bei Absturzunfällen sind mangel-hafte Arbeitsvorbereitung, fehlende Schulung sowie erhebliche Selbstüberschätzung.
Absturzrisiko in Zahlen 5300 Absturzunfälle mit Todesfolge oder Invalidität ausgewertet Quelle: Suva / VT
Von wo abgestürzt Anteil der Absturzunfälle an allen anerkannten Unfällen (neu festgesetzte Renten und tödliche Unfälle, BUV)
Auswertung 104 Fälle Absturzunfälle in Zusammenhang mit Arbeiten auf Dächern Absturzart Absturzursache
Vergleich Schweiz – Deutschland Situaton Schweiz (Quelle Suva) Situaton Deutschland (Quelle DGUV)
Schwere Absturzunfälle
Feb. 2010
Aug. 2009 Sturz aus 13,50 m V Gleichentags am Nachmittag: Neuer Dachdecker will ungesichert das Dach reparieren
Dez. 2009 V
Nov. 2009, 10 m V Sturz aus 6,50 m Sturz aus 5,50 m V
Würden Sie Ihren Aston Martin jemandem ohne Führerschein anvertrauen?
Warum denken Sie, sitzt er hier so?�
Folgen mangelhafter Schulung:
Tödlicher Fangstoss wahrscheinlich Fehlendes Gerüst & Schutznetz
Ungesichertes standardmässig Absturz oder schwerste Rückenverletzung
Aufprall am Boden wahrscheinlich
Vorher
Tödlicher Fangstoss vorprogrammiert
Nachher
Arbeitsvorbereitung Arbeiten mit Absturzrisiko
Situation
Massnahme Gesetzliche
Grundlage
1 Arbeitsvorbereitung gemacht? Abläufe planen, Anforderungen an Material & Personalqualifikation definieren
UVG Art. 82
BauAV Art. 3
2 Absturzhöhe > 2.0 m? Absturzsicherungs-Massnahmen treffen
BauAV Art. 15
3 Arbeiten in der Höhe vermeidbar? Vormontage am Boden etc. BauAV Art. 3.1
4 Technische Hilfsmittel für den Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz möglich?
Hebebühnen, Hängegerüste, Arbeitsplattformen
VUV Art. 5
BauAV Art. 19
5 Kollektivschutz möglich? Montageplattformen, Fassadengerüste, Geländer, Auffangnetze, Arbeitsplattformnetze, gefährdete Sektoren abschranken
VUV Art. 5
6 Rückhaltesystem
anwendbar?
Geschultes Personal mit PSAgA einsetzen
VUV Art. 8
BauAV Art. 19
7 Positionierungssystem
anwendbar?
Sturzhöhe bei Abrutschen < 10 cm sicherstellen
VUV Art. 8
BauAV Art. 19
8 Sturzauffangsystem
anwendbar?
… aber richtig VUV Art. 8
BauAV Art. 19
9 Rettung jederzeit durch eigenes Personal oder Mittel der Baustelle innert 15-20 Minuten sichergestellt?
Personal entsprechend instruieren & kontrollieren
BauAV Art. 7
10 Rettung nicht durch eigene Mittel sichergestellt?
Beizug von Höhenarbeitern
≥ L2 à www.suva.ch/seil
VUV Art. 11a
VUV Art. 11c
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja