zahlen und fakten zum absturzrisiko in der schweiz absturzsicherung

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Absturzunfälle (Quelle Suva VT / 2010: Nur Fälle von Suva-Versicherten) Ø 9000 berufsbedingte Absturzunfälle ereignen sich jährlich. Ø 370 dieser Opfer haben bleibenden Schäden (= Invalidenrenten). Jedes Jahr enden 25 Absturzunfälle tödlich. Ø 270 Mio CHF direkten Schaden pro Jahr verursachen Absturzunfälle. Dies ist ein Viertel aller Leistungen, welche die Suva jährlich für Berufsunfälle zahlt. Ø 26 000. kostet die Suva ein Absturzunfall (Taggeld, Heilkosten und Kapitalwerte). Im Vergleich: ein beliebiger Arbeitsunfall kostet Ø 5000. . Ø 470 000.kostet ein absturzbedingter Invaliditätsfall. Ein absturzbedingter Invaliditätsfall kostet bis zu 2.5 Mio CHF. Fast jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall. Eine Hauptursache bei Absturzunfällen sind mangel- hafte Arbeitsvorbereitung, fehlende Schulung sowie erhebliche Selbstüberschätzung.

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Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

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Page 1: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Absturzunfälle (Quelle Suva VT / 2010: Nur Fälle von Suva-Versicherten)

Ø 9000 berufsbedingte Absturzunfälle ereignen sich jährlich.

Ø 370 dieser Opfer haben bleibenden Schäden (= Invalidenrenten).

Jedes Jahr enden 25 Absturzunfälle tödlich.

Ø 270 Mio CHF direkten Schaden pro Jahr verursachen Absturzunfälle. Dies ist ein Viertel aller Leistungen, welche die Suva jährlich für Berufsunfälle zahlt.

Ø 26 000. – kostet die Suva ein Absturzunfall

(Taggeld, Heilkosten und Kapitalwerte). Im Vergleich: ein beliebiger Arbeitsunfall kostet Ø 5000. –.

Ø 470 000.– kostet ein absturzbedingter

Invaliditätsfall.

Ein absturzbedingter Invaliditätsfall kostet bis zu 2.5 Mio CHF.

Fast jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall.

Eine Hauptursache bei Absturzunfällen sind mangel-hafte Arbeitsvorbereitung, fehlende Schulung sowie erhebliche Selbstüberschätzung.

Page 2: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Absturzrisiko in Zahlen 5300 Absturzunfälle mit Todesfolge oder Invalidität ausgewertet Quelle: Suva / VT

Von wo abgestürzt Anteil der Absturzunfälle an allen anerkannten Unfällen (neu festgesetzte Renten und tödliche Unfälle, BUV)

Auswertung 104 Fälle Absturzunfälle in Zusammenhang mit Arbeiten auf Dächern Absturzart Absturzursache

Vergleich Schweiz – Deutschland Situaton Schweiz (Quelle Suva) Situaton Deutschland (Quelle DGUV)

Page 3: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Schwere Absturzunfälle

Feb. 2010

Aug. 2009 Sturz aus 13,50 m V Gleichentags am Nachmittag: Neuer Dachdecker will ungesichert das Dach reparieren

Dez. 2009 V

Nov. 2009, 10 m V Sturz aus 6,50 m Sturz aus 5,50 m V

Page 4: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Würden Sie Ihren Aston Martin jemandem ohne Führerschein anvertrauen?

Warum denken Sie, sitzt er hier so?�

Page 5: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Folgen mangelhafter Schulung:

Tödlicher Fangstoss wahrscheinlich Fehlendes Gerüst & Schutznetz

Ungesichertes standardmässig Absturz oder schwerste Rückenverletzung

Aufprall am Boden wahrscheinlich

Vorher

Tödlicher Fangstoss vorprogrammiert

Nachher

Page 6: Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung

Arbeitsvorbereitung Arbeiten mit Absturzrisiko

Situation

Massnahme Gesetzliche

Grundlage

1 Arbeitsvorbereitung gemacht? Abläufe planen, Anforderungen an Material & Personalqualifikation definieren

UVG Art. 82

BauAV Art. 3

2 Absturzhöhe > 2.0 m? Absturzsicherungs-Massnahmen treffen

BauAV Art. 15

3 Arbeiten in der Höhe vermeidbar? Vormontage am Boden etc. BauAV Art. 3.1

4 Technische Hilfsmittel für den Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz möglich?

Hebebühnen, Hängegerüste, Arbeitsplattformen

VUV Art. 5

BauAV Art. 19

5 Kollektivschutz möglich? Montageplattformen, Fassadengerüste, Geländer, Auffangnetze, Arbeitsplattformnetze, gefährdete Sektoren abschranken

VUV Art. 5

6 Rückhaltesystem

anwendbar?

Geschultes Personal mit PSAgA einsetzen

VUV Art. 8

BauAV Art. 19

7 Positionierungssystem

anwendbar?

Sturzhöhe bei Abrutschen < 10 cm sicherstellen

VUV Art. 8

BauAV Art. 19

8 Sturzauffangsystem

anwendbar?

… aber richtig VUV Art. 8

BauAV Art. 19

9 Rettung jederzeit durch eigenes Personal oder Mittel der Baustelle innert 15-20 Minuten sichergestellt?

Personal entsprechend instruieren & kontrollieren

BauAV Art. 7

10 Rettung nicht durch eigene Mittel sichergestellt?

Beizug von Höhenarbeitern

≥ L2 à www.suva.ch/seil

VUV Art. 11a

VUV Art. 11c

Ja

Nein

Ja

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja