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www.ersatzkasse.ch
Organisation
Organisation Verwaltung
Geschäftsführer (0.5) Rechnungswesen, Prämien, Administration (1.0) Leistungsfälle, Zuweisungen, Notstandsabkommen (1.0) UVG-Deckung im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (0.3)
Stiftungsrat 6 Vertreter der Versicherer 3 Vertreter der Arbeitgeberorganisationen 3 Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen
Kontrollstelle KPMG Fides
Tätigkeitsbereich
Tätigkeitsbereich Sicherstellung des Obligatoriums gemäss UVG Zuweisung von nicht versicherten Arbeitgebern UVG-Deckung für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, die
ausschliesslich Arbeitnehmer mit geringfügigem Einkommen beschäftigen UVG-Leistungen an verunfallte, nicht versicherte Arbeitnehmer Übernahme der Leistungsfälle von zahlungsunfähigen Versicherern gemäss
Art. 68 UVG Verlängerung UVG-Deckung von Arbeitnehmern von Arbeitgebern mit Sitz
im Ausland
Verwaltungsreglement
Verwaltungsreglement Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Behandlung von Schadenfällen Aufforderung des Arbeitgebers zum Vertragsabschluss Zuweisung an einen Versicherer Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Einnahmen der Ersatzkasse UVG Aufwand
Verwaltungskosten Schadenzahlungen Schadenreserven
Notstandsabkommen
Notstandsabkommen Zur Vermeidung von Deckungslücken
Wiederinkraftsetzung gekündigter oder aufgehobener UVG-Verträge innert3 Jahren
Art. 2 und 3 BGSA
Art. 2 und 3 BGSA (Schwarzarbeit) Ersatzkasse UVG stellt die UVG-Deckung bei einem Versicherer gemäss
Art. 68 UVG jener Arbeitgeber sicher, welche ihre Sozialversicherungs-beiträge nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen.
Geringfügiger Lohn
Geringfügiger Lohn Die Ersatzkasse UVG als Direktversicherer für Arbeitgeber mit Ausnahme
von Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit Einkommen bisFr. 2‘200.– (2008) beschäftigen.
Geringfügiger Lohn Geschäftsgang
Geringfügiger Lohn
Geschäftsgang2007 2006
Neue Leistungsfälle 69 70Zuweisungen 36 28Notstand 25 14
Anzahl Rentenfälle 35 36Deckungskapital der Rentenfälle Fr. 11.1 Mio. Fr. 11.2 Mio.
Schadenzahlungen Fr. 2.3 Mio. Fr. 1.9 Mio.
Schadenreserven Fr. 23.7 Mio. Fr. 23.5 Mio.
Prämieneinnahmen Fr. 115‘000 Fr. 95‘000
1. UVG-Revision
1. UVG-Revision In Diskussion
Koordination von Grossereignissen (mehr als 2 Mrd.) Führung des Fonds zur Finanzierung der Teuerungszulagen
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit