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Rechts- und Haftungsfragen des
GmbH-Geschäftsführers
Dr Alexandra KnellMag Christoph Brogyányi
7.7.2004
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Programm
Rechtsstellung des GmbH-Gefü Verhaltenspflichten Haftung gegenüber der GmbH Öffentlich-rechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung
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GmbH GeschäftsführerGmbH handlungsfähigGeschäftsführer = notwendiges
gesellschaftsrechtliches OrganFremdgeschäftsführer/
Gesellschafter-GeschäftsführerGesellschaftsrechtliche Bestellung
– Arbeitsrechtliche Anstellung
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Bestellung
GesellschaftsvertragGesellschafterbeschlussÖffentlich-rechtliche KörperschaftGericht
Zweiseitiger Rechtsakt/Zustimmung
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Anstellung
GesellschafterbeschlussKein Abschluss durch andere
Geschäftsführer
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Auftrag
Nur wenige GeschäfteErsatz von Barauslagen
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WerkvertragPersönliche und wirtschaftliche
SelbständigkeitVertretungsbefugnisÜbernahme des Unternehmerwagnisses
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Arbeitsverhältnis Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Keine Vertretungsbefugnis Dauerschuldverhältnis Wirtschaftliches Risiko beim Dienstgeber Einordnung in die Unternehmensorganisation Persönliche/sachliche Weisungen Nur bei nicht als Gesellschaftern beteiligten
Fremdgeschäftsführern Wesentlich beteiligte Gesellschafter/
Sperrminorität: Keine persönliche Abhängigkeit
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Freier DienstvertragNur wirtschaftliche Abhängigkeit/
keine persönliche AbhängigkeitKein persönliches Weisungsrecht/
VertretungsbefugnisFür Allein-, Mehrheits- oder zu 50%
beteiligte GesellschafterSperrminorität
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Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Arbeitsverfassungsgesetz: neinUrlaubsgesetz: echte ArbeitnehmerAngestelltengesetz: echte ArbeitnehmerDienstnehmerhaftpflichtgesetz: nein Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz: neinArbeitszeitgesetz: nein
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Stellung des GmbH Geschäftsführers
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AufgabenGeschäftsführung: Leitung der
Gesellschaft im InnenverhältnisVertretung: Rechtsverkehr der
Gesellschaft mit DrittenGeschäftsführung Vertretung
- Grenzen sind fließend!
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Geschäftsverteilung Ressortverteilung
– durch Geschäftsführer – durch Gesellschafter
Haftung des zuständigen Geschäftsführers
Überwachungspflichten Ausnahme: „Kardinalpflichten“
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KonfliktlösungMeinungsverschiedenheiten
zwischen den Geschäftsführern - Widerspruchsrecht jedes Geschäftsführers - Weisungsbeschluss der Gesellschafter
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen der GmbH- Oberstes Organ: Generalversammlung- Aufsichtsrat und Beirat
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WeisungenZuständiges Organ
GeneralversammlungBeschluss aller Gesellschafter
- schriftlichProblem: Weisung des
Mehrheitsgesellschafters
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Grenzen des Weisungsrechts
Strafgesetzwidrige Weisungen – nichtig!Weisungen zu offenkundig
rechtswidrigem Verhalten unentziehbare MindestzuständigkeitenGegen den Anstellungsvertrag
verstoßende Weisungenunzweckmäßige Weisungen Anfechtung von Weisungen
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Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers
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Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers
GründungsstadiumSorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHGSondertatbeständePflichten in der KriseHaftung bei Verletzung von
Verhaltenspflichten
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Sorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHGDie Geschäftsführer haben bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften bei Verletzung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden.
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SorgfaltsmaßstabObjektiver Sorgfaltsmaßstab
- Sorgfalt, aber auch Kenntnisse und Fähigkeiten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Geschäftszweig der Gesellschaft
Keine „diligentia quam in suis“Konkretisierung durch die Judikatur
- Ordentliches, gewissenhaftes und fachlich einwandfreies Handeln im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft
- eigenverantwortliche Leitung des Unternehmens
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Verhaltenspflichten Sorgfältige Unternehmensleitung
- Schaffung von Organisationsstrukturen- Einrichtung von Kontrollmechanismen
Geschäftschancen/Risken- Keine Erfolgshaftung: Fehlentscheidungen „gehören dazu“- Wichtig: Sorgfältige Entscheidungsfindung
Kollegiale Unternehmensleitung- wechselseitige Information
Treuepflicht Rechtsmäßiges Verhalten der GmbH
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Pflichten in der „Krise“
-
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Eigenkapitalersatzgesetz
Eigenkapitalersatzgesetz- seit 1.1.2004
Rechtsfolgen- Rückzahlungssperre (bis zur
Sanierung)Haftungspotential für
Geschäftsführer
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Schutz des Stammkapitals
§ 10 ErklärungKapitalberichtigungEffektive KapitalherabsetzungNominelle KapitalherabsetzungVerbot des Erwerbs eigener AnteileVerbot der verdeckten
Gewinnausschüttung und Einlagenrückgewähr
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Haftung bei Verletzung von Verhaltenspflichten
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Rechtswidrigkeit und Verschulden
Rechtswidrigkeit- Verletzung von Sorgfaltspflichten - Verstoß gegen gesetzliche
Ver-/GeboteVerschulden
- Fehlen der erforderlichen Sorgfalt- Haftung nur für eigenes Verschulden
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Geltendmachung der Haftung
Gläubiger = GmbHSchuldner = GeschäftsführerBeschluss der Gesellschafter
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Beweislast
Gesellschaft/Masseverwalter - Schaden - Verursachung
Geschäftsführer - Entlastungsbeweis
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Haftungsbeschränkungen
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz?RessortverteilungWeisungen Vertragliche Vereinbarungen Ersatz von Strafen
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Öffentlich-Rechtliche Haftung
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Strafrechtliche Haftung
Haftung der OrganeRessortverteilungAufsichts- und
Überwachungspflicht der Geschäftsführer
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Mögliche Delikte Veruntreuung Untreue Förderungsmissbrauch Betrug Kridadelikte Vollstreckungsvereitelung Umweltdelikte Bestechung Fahrlässige Körperverletzung
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Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit
Wer eine verbotene, mit Strafe bedrohte Tat mit Verschulden begeht.
Handlungs- und UnterlassungsdelikteVorsatz- und FahrlässigkeitsdelikteErfolgsdelikte/UngehorsamsdelikteFahrlässiges Handeln genügt ( gerichtliches Strafrecht)
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Abgabenverbindlichkeiten
Rechtsgrundlagen: BAO/LAOEintritt eines objektiven SchadensStellung als GeschäftsführerPflichtverletzungUrsächlichkeit und VerschuldenRechtswidrigkeitszusammenhang
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Mitarbeiter/Wirtschaftstreuhänder
Überwachungspflicht des Geschäftsführers
Regelmäßige AbständeOffenlegungspflicht gegenüber
SteuerberaterKenntnis der Abgabenerklärungen
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Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
Neuere Rechtsprechung; VwGH vom 12.12.2000,
Zl 98/08/0191, 0192Haftung nur mehr fürVerletzung von Melde- und
Auskunftspflichten sowieVerletzung der Verpflichtung zur Abfuhr
einbehaltener Dienstnehmerbeiträge
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Verantwortlicher Beauftragter (§ 9VStG)
Wohnsitz im InlandNachweisliche ZustimmungLeitungsfunktionVerantwortungsbereichAnzeige an BehördeSubsidiäre Haftung des
Geschäftsführers
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Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Verpflichtung für GmbHVerantwortung gegenüber GmbH
und BehördePersönliche VoraussetzungenWohnsitz im Inland (EWR)Betätigung im BetriebAnzeige an die Gewerbebehörde
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Zivilrechtliche Haftung
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Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
Praktisch bedeutsam im Konkurs der GmbH
GmbH hat kein Vermögen (mehr) – Gläubiger wollen sich am Geschäftsführer schadlos halten
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Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
im GmbH-Gesetz genannte Fälle- insbes. unterlassene Firmenbuchanmeldung
deliktische HaftungSchutzgesetzverletzungen
- zB Konkursverschleppung Altgläubiger – Quotenschaden Neugläubiger – Vertrauensschaden
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Beweislast, Verjährung
Beweislastumkehr bei Schutzgesetzverletzung- Entlastungsbeweis des
GeschäftsführersVerjährung: 3 Jahre ab Kenntnis
von Schaden und Schädiger
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Haftung der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern
Haftung bei Verletzungen von Schutzgesetzen „für“ Gesellschafter
Keine Haftung für „Reflexschäden“
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Haftungsausschlussvereinbarungen mit Dritten
Übernahme der Haftung durch Dritte (etwa Konzernmutter) - Häufig bei „Sanierungsmanagern“
Keine Haftungsübernahme für Vorsatz (sittenwidrig)