wohin mit den windkraftwerken -...
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10. Oktober 2011Anwendertreffen 2011Anwendertreffen 2011Dipl.Ing.(FH) Werner Müller
Wohin mit den Windkraftwerken
GIS als Planungshilfe für die Standortsuche von WKA
10. Oktober 2011Anwendertreffen 2011Anwendertreffen 2011Dipl.Ing.(FH) Werner Müller
Wohin mit den Windkraftwerken
Baurechtliche Grundlagen
§35 Baugesetzbuch; Bauen im Außenbereich Abs.1 Nr,5
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Wind- und Wasserenergie dient.
Die am 01.01.1997 in Kraft getretene Änderun des §35 Baugesetzbuch Abs.3 Satz 3 lässt im FNP sog. „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ darstellen um die Errichtung von WKA zu steuern und nicht uneingeschränkt zu zulassen. Ebenso die Novellierung des WKA Erlasses vom 21.10.2005 und die kürzlich vom Bayerischen Umweltminister Söder angekündigten Erleichterungen der Kriterien zur Genehmigung von Windkraftwerken bringen noch mal einen neuen Schub in das Thema.
Diese neuen Kriterien sind vorerst nur Behörden intern bekannt.
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Wohin mit den Windkraftwerken
Methodik zur Ermittlung von Ausschlussbereichen für Windkraftwerke
Ausschlussbereiche für WKA sind Bereiche in denen die Errichtung von WKA aus rechtlichen Gründen oder Aufgrund eines hohen Konfliktpotenziales nicht zulässig ist.
Die verbleibenden, als „Suchräume“ bezeichneten Bereiche können einer weitergehenden Betrachtung und Bewertung unterzogen werden.
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme können dann Standorte, die zumindest eine bedingte Eignung aufweisen, zur Darstellung als Konzentrationszone (Weisfläche) im Flächennutzungsplan empfohlenwerden.
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Wohin mit den Windkraftwerken
Ermittlung von Ausschlussbereichen für Windkraftwerke
Vorraussetzungen
Zuerst ist zu prüfen ob bereits planerische Vorgaben vorliegen
• Landesentwicklungsplan
• Gebietsentwickungsplan
• Flächennutzungplan
Sollten z.B. im GEP bereits Vorrangflächen für Windkraftwerke eingezeichnet und damit ausgewiesen sein, ist bei der Ermittlung der Ausschussflächen und damit der Konzentrationszonen auf einen Konsens zu achten.
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Ausschlussbereiche für Windkraftwerke
Windkraftanlagen sind so zu planen und zu errichten, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unterlassen werden.
Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen die nachfolgend aufgeführten Bereiche als Standorte für WKA nicht inBetracht.
• Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Biotope
• International bedeutsame Feuchtgebiete gemäß RAMSAR-Konvetition sowie europäische Vogelschutzgebiete
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Wohin mit den Windkraftwerken
Ausschlussbereiche für Windkraftwerke
Pufferzonen:
Nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sind, um negative Einflüsse zu vermeiden, zwischen WKA und den Schutzgebieten entsprechende Abstände (Pufferzonen) einzuhalten.
Diese Abstände werden in der Regel von der Landes- und Regionalplanung empfohlen. Eine endgültige Abstimmung erfolgt immer mit der Genehmigungsbehörde.
Spätestens hier wird klar, dass GIS ein ideales und wirtschaftliches Instrument zur Ermittlung der Ausschlussbereiche für WKA ist.
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Wohin mit den Windkraftwerken
Ausschlussbereiche für Windkraftwerke
Nach den Schutzgebieten sind weiterhin folgende Bereiche mit einzu beziehen.
• Siedlungsbereiche, Flächen mit Sondernutzung
• Gewerbegebiete
• Wasserschutzzonen
• Gewässer
• Verkehrswege
• Freileitungen
• Sonstige bauliche/ technische Anlagen
• Golfplätze
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Wohin mit den Windkraftwerken
Ermittlung von Ausschlussbereichen für Windkraftwerke
Beispiele aus dem Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach hat im LandkreisGIS, dem RIWA GIS-Zentrum, die Ergebnisse des Planungsverbands mit der Empfehlung von Standorten für Vorrangflächen für WKA nachvollzogen und ist auf die gleichen Ergebnisse gekommen.
Hier ein paar aufschlussreiche Screenshots für die Einbeziehung von GIS in die Ermittlung von Ausschlussbereichen für WKA und somit zur Definition von Konzentrationszonen oder Weisflächen.
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Darstellung der Vorranggebiete im Landkreis-GIS
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Wohin mit den Windkraftwerken
Verknüpfung der Dienste mit anderen GIS-Daten, hier Windgeschwindigkeiten
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Wohin mit den Windkraftwerken
Windgeschwindigkeiten ein erstes Eignungsattribut für WKA
In den nun noch verbleibenden Konzentrationsbereichen oder wie man auch sagt „Weisflächen“ kann jetzt über das GIS und die Durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten eine Erste Eignung für Windkraftwerke graphisch aufgezeigt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie stellt einen WMS Dienst mit den Windgeschwindigkeiten in Bayern zur Verfügung.
Die Winddaten sind durch Messungen des Deutschen Wetterdienst in den Jahren 1971 bis 2000 sowie 2005-2009 entstanden.
Es wurde in folgenden Höhen gemessen: 10m, 80m und 140m
http://s-stmugv0072.umwelt.bayern.de:80/arcwms/com.esri.wms.Esrimap/Windgeschwindigkeit?
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Ermittlung von Ausschlussbereichen für Windkraftwerke
Die derzeitige Generation von WKA z.B. Enercon E-82 E2 hat eine Nabenhöhe von ca. 140m und eine Gesamthöhe mit Rotorblätter von 180m. Deshalb kommen jetzt aufgrund der Windhöffigkeit in dieser Höhe auch Standorte in Frage die bei früheren Planungen nicht berücksichtigt worden wären.
Die sog. „Windhöffigkeit“ bezeichnet das durchschnittliche Windaufkommen an einem Standort.
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Windgeschwindigkeit / Klassenbildung
4,5 – 4,9 m/s
5,0 – 5,4 m/s4,0 – 4,4 m/s
200m
M 1:10000
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Windgeschwindigkeitsklassen/Kriterien
< 5 m/s
> 5 m/s
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Mittlere Windgeschwindigkeit über 5m/s
Positivgebiete =
496,65 km² =
75,4 %
Negativgebiete =
161,69 km² =
24,6 %
Windhöffigkeit im Landkreis in 140m HöheMittlere
Windgeschwindigkeit unter 5m/s
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500 m-Abstand von Gewerbegebieten
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Wohin mit den Windkraftwerken
700 m-Abstand von Mischgebieten
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Wohin mit den Windkraftwerken
1000 m-Abstand von Wohnbauflächen
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Wohin mit den Windkraftwerken
Puffer von 150 m
Schutzabstand Straße
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Wohin mit den Windkraftwerken
Landschaftsschutzgebiete
EntwurfVorrangflächen
Schutzgebiete Natur
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Wohin mit den Windkraftwerken
500 m-Abstand GewerbeflächenSchutzgebiete Natur z.B.
Landschaftsschutzgebiete
Schutzgebiete Wasser
Vorschläge fürVorranggebieteWindkraft
Überlagerung der Ausschlussflächenim Standortsuchverfahren
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Wohin mit den Windkraftwerken
Vorschläge fürVorranggebieteWindkraft
Vorschläge fürVorranggebieteWindkraft
Vorschläge des RPV sind für den Landkreis und die Gemeinden mit RIWA-GIS nachvollziehbar
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Vorschlag für Vorranggebiete
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Wohin mit den Windkraftwerken
4,5 - 4,9 m/s
5,0 – 5,4 m/s
5,4 – 5,9 m/s
Fläche des RPVNr. 80 Hegnabrunn
Windgeschwindigkeit
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Wohin mit den Windkraftwerken
Fazit:
Die Ermittlung von Ausschlussbereichen für WKA ist mit der nötigen Fachkompetenz, den analogen und digitalen Unterlagen, einem GIS-KnowHow und dem richtigen GIS-System wie z.B. dem RIWA GIS-Zentrum wirtschaftlich zu erarbeiten.
Die daraus resultierenden Konzentrationsgebiete lassen sich nach der Verschneidung mit den Windgeschwindigkeit einer weiteren Untersuchung z.B. zum Schutz vor Beeinträchtigung durch Lärm undSchattenwurf unterziehen. Dazu sind gesonderte Gutachten notwendig.
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Wohin mit den Windkraftwerken
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
und fordern sie uns heraus, zur Untersuchung Ihrer Gemeindegebiete auf Ausschlussbereiche und somit Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen.
Dipl.Ing.(FH) Werner Müller