wünscht fröhliche weihnachten! - oberteuringen...wünscht fröhliche weihnachten! 09.12.19 11:56 m...

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45. Jahrgang Freitag, den 20. Dezember 2019 Nummer 51/52 Aktuelles aus der Gemeinde wünscht fröhliche Weihnachten! Möge die Weihnachtszeit uns helfen, gelassener durchs Leben zu gehen, nicht nur wahrzunehmen, was lästig ist, sondern zu erkennen, wie wertvoll das Erreichte ist. Frohe Weihnachten Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich - auch im Namen des Gemeinderates und meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ein frohes, gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2020! Mit weihnachtlichen Grüßen Ihr Ralf Meßmer Bürgermeister

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Page 1: wünscht fröhliche Weihnachten! - Oberteuringen...wünscht fröhliche Weihnachten! 09.12.19 11:56 M öge die Weihnachtszeit uns helfen, gelassener durchs Leben zu gehen, nicht nur

45. Jahrgang Freitag, den 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

Aktuelles aus der Gemeinde

wünscht fröhliche Weihnachten!

09.12.19 11:56

Möge die Weihnachtszeit uns helfen,

gelassener durchs Leben zu gehen,

nicht nur wahrzunehmen, was lästig ist,

sondern zu erkennen,

wie wertvoll das Erreichte ist.

OT_Weihnachtskarte2019.indd 3-4

Frohe Weihnachten Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich

- auch im Namen des Gemeinderates und meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -

ein frohes, gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2020!

Mit weihnachtlichen Grüßen

Ihr Ralf MeßmerBürgermeister

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Seite 2 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Gemeinde OberteuringenSt.-Martin-Platz 9, 88094 OberteuringenVorwahl 07546

Zentrale 299-0Bürgermeister Ralf Meßmer 299-10Vorzimmer Larissa Waibel 299-10

Bauamt Werner Wetzel 299-40Vorzimmer Vilja Spitzer 299-40

Bürger-Service-Büro Martina Heber 299-0 Anja Jacob 299-22

Hauptverwaltung/Ordnungsamt Rainer Groß 299-20Standesamt Eva Keppler 299-24Tourist-Information 299-25

Außenstelle „Mühle”Finanzverwaltung, Eugen-Bolz-Str. 3 Hansjörg Langegger 299-30 Carmen Einberger 299-34Gemeindekasse Anita Wilhelm 299-31Steueramt Hildegard Fehr 299-32Fax: 299-88E-Mail: [email protected]: www.oberteuringen.de

Öffnungszeiten der GemeindeverwaltungMontag – Donnerstag 8:00 – 12:00 UhrMittwoch 14:00 – 18:00 UhrFreitag 8:00 – 12:30 Uhroder nach vorheriger VereinbarungSprechstunde des BürgermeistersNach Vereinbarung unter 07546 299-10

Gehrenberg-WasserversorgungSt.-Martin-Platz 9, 88094 OberteuringenVerwaltung 07546 299-50Notdienstrufnummer 07542 403250

Kontodaten Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung:Raiffeisenbank Oberteuringen eG IBAN: DE62 6516 2832 0080 2650 06 BIC: GENODES1OTESparkasse Bodensee IBAN: DE80 6905 0001 0020 1009 70 BIC: SOLADES1KNZ

KläranlageHermann Steiner 07546 2544Störfallnummer 07546 2544

BauhofGebhard Gührer 07546 1774

StraßenbeleuchtungStörfallnummer (24 Stunden) 07542 9379 299über RegionalwerkBodensee GmbH & Co. [email protected]

GemeindehallenSporthalle 07546 299-59

Kindergärten/SchuleRotachkindergarten 07546 299-35Kinderhaus am Teuringer 07546 299-62Teuringer-Tal-Schule 07546 2679

Inklusionsbeauftragte Annika Taube 07546 299-65

MediathekSarah Zwerger 07546 299-71

Kontodaten Bürgerstiftung Oberteuringen:Raiffeisenbank Oberteuringen eGIBAN: DE77 6516 2832 0088 0000 01 BIC: GENODES1OTE

Polizeinotruf 110

Rettungsdienst und Feuerwehr 112DLRG-Wasserrettung

Krankentransport 19222

Polizei Friedrichshafen 07541 701-3200Ansprechpartner für OberteuringenE-Mail: [email protected]

FeuerwehrkommandantAlexander Amann 0177 5243170

Krankenhaus Friedrichshafen 07541 96-0

Integrierte Leitstelle des Bodenseekreises (allgemein) 07541 19296Fax (auch Gehörlosen-Fax): 07541 809367

Notruf für Frauen 07541 21800

Störfallnummer 07542 9379-299für Strom, Gas und Straßenbeleuchtung

Störfallnummer 07542 403250Wasserstörung

Telefonseelsorge (gebührenfrei) 0800 1110111 oder 0800 1110222

Hotline Essstörungen: 07541 3000-30Montag – Freitag 10:00 – 12:00 UhrMontag – Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr

AIDS-SprechstundeLandratsamt Bodenseekreis, GesundheitsamtMittwoch 15:00 – 17:00 Uhr 07541 204-5860

AWO Frauen- und Kinderschutzhaus 07541 4893626

Wertstoffhof OberteuringenTeuringer Straße 24, neben BauhofÖffnungszeiten:Freitag 15:00 – 17:00 UhrSamstag 9:00 – 12:00 UhrInternet: www.abfallwirtschaftsamt.de

Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 07541 38588-0Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen

Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KGStrom-, Gasversorgung und StraßenbeleuchtungWaldesch 29, 88069 Tettnang 07542 9379-0Internet: www.rw-bodensee.deStörfallnummer 07542 9379-299(24 Stunden)

Wohnanlage„Lebensräume für Jung und Alt“Bachäckerstraße 2, 88094 OberteuringenMichael Friedrich-GaireTel.: 07546 918081Fax: 07546 918090E-Mail: lebensraum.oberteuringen@ stiftung-liebenau.de Sprechzeiten:Dienstag 9:00 – 11:30 UhrDonnerstag 14:00 – 16:30 Uhr

Haus der Pflege St. Raphael 07546 9399 - 102

Landratsamt Bodenseekreis 07541 204-0Abfallwirtschaftsamt 07541 204-5199Müllabfuhr siehe Abfuhrplan und Amtsblatt

ForstverwaltungJörn Burger 07544 500-235 0171 5505332Telefonseelsorge 0800 1110111 0800 1110222Kinder- und Jugendtelefon„Nummer gegen Kummer“ 0800 1110333

ÄrzteDr. med. Oliver Baumiller 07546 1227Dr. med. Andreas Kirsner 07546 2224

Allg. ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117Kinderärztlicher Notdienst am Wochenende und Feiertage 0180/1929291HNO-Notdienst 0180/6077211Augenärztl. Notdienst 0180/1929346Zahnärztl. Notdienst 0180/5911620

ZahnärzteDr. med. dent. Wolfgang Beutter 07546/2280Christopher Schinn 07546/91111

KrankengymnastikAlessandra Orlandini 07546/5333Tobias Cziriak 07546/4060541

LogopädinSusanne Frey 07546/929999

Rotach-Apotheke 07546 5222Eugen-Bolz-Straße 8

Apotheken-Notdienst vom Festnetz und Handy 0800 0022833

Notdienstplan vom 20.12. – 27.12.2019 Freitag Waldhorn-Apotheke Friedrichshafen-Manzell Tel. 07541 95150

Samstag Bären-Apotheke Tettnang Tel. 07542 53930

Sonntag Bodensee-Apotheke Friedrichstraße Tel. 07541 3989020 *See-Apotheke Immenstaad Tel. 07545 6736

Montag Ahorn-Apotheke Friedrichshafen Tel. 07541 51394

Dienstag Rathaus-Apotheke Immenstaad Tel. 07545 1355

Mittwoch Bären-Apotheke Friedrichshafen Tel. 07541 22734 *Schloss-Apotheke Tettnang Tel. 07542 93750

Donnerstag Bodensee-Apotheke Ehlerstraße Tel. 07541 950160 *Schussen-Apotheke Meckenbeuren Tel. 07542 4259

Freitag Gangolf-Apotheke Friedrichshafen-Kluftern Tel. 07544 95340

* Diese Apotheken haben Zusatzdienst So. + Feiertag 10:00 - 13:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr

Notrufe Gesundheitsdienste

Sonstiges

Apotheke

Apotheken-Notdienst

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 3

RAKTUELLESAUS DEM HAUS AM TEURINGEBachäckerstraße 7

Mediathek am TeuringerTeam Mediathek07546 [email protected]://open.rz-kiru.de/oberteuringenÖffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag 16.00 - 18.00 UhrDonnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr

Kinderhaus Sabine Römhild07546 4240698Heike Steier-Schmidt07546 299-62

Büro für GemeinwesenarbeitAnnika Taube, Inklusionsbeauftragte07546 [email protected] Friedrich-Gaire, Lebensräume für Jung und Alt07546 91808107546 [email protected]

FamilientreffJulia Eisele07546 [email protected]

Bildungs-, Begegnuns- und Förderzentrum (BBF)Markus Schababerle07546 3529890, 0174 [email protected]

Café am TeuringerSylvie Beck07546 [email protected]

Öffnungszeiten: Mo: 08:30 – 13.00 UhrDi-Do: 08:30 – 17:00 UhrFr: 08:30 – 13:00 UhrSamstag und Sonntag: Ruhetag

Der nächste Spielenachmit-tag für Jung und Alt ...findet am Dienstag 7. Januar statt. Heiligabend fällt der Spieletreff aus. Wie immer im Gemeinschaftsraum 1,

14:30 bis ca. 17:00 Uhr. Wir freuen uns auch im neuen Jahr wieder über neue Mitspielerinnen und –spieler!

Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien In den Weihnachstferien haben Familientreff, Büro für Gemein-wesenarbeit und Mediathek je an einzelnen Vormittagen geöff-net (die Termine entnehmen Sie bitte den einzelnen Rubriken). Zu diesen Zeiten können Sie sich auch im Tauschregal mit neuem Lesestoff für die Feiertage versorgen. Ansonsten bleibt das Haus am Teuringer zwischen den Jahren geschlossen. Wir freuen uns, Sie ab Dienstag dem 7. Januar wieder bei uns be-grüßen zu dürfen!

Frohe Weihnachten Liebe Oberteuringerinnen und Oberteuringer, herzlichen Dank für viele verbindende

Begegnungen, Aktivitäten und Festivitäten in diesem Jahr. Danke für Ihr wertvolles Engage-ment. Dank Ihrer Ideen und Ihrer Mithilfe kann sich das Haus am Teuringer immer mehr zu einem Ort des Zusammenkommens für alle entwickeln: an dem es möglich ist, anspre-chende Angebote wahrzunehmen oder auch Unterstützung zu finden. Wir freuen uns darauf, die Möglichkeiten im

nächsten Jahr mit Ihnen gemeinsam weiter zu entfalten. Beste Wünsche für ein schönes Weihnachtsfest und eine wohl-tuende und erholsame Zeit zwischen den Jahren, Ihre Michael Friedrich-Gaire und Annika Taube

Ab Ende Januar Abendkurs „Biografisches Schreiben“ In Kooperation mit der VHS Bodenseekreis – Außenstelle Oberteuringen findet ab Januar an 3 Abendterminen ein Kurs zum biografischen Schreiben statt (23.01. - 6.02.). Mithilfe von Schreibspielen können Sie sich ausprobieren. In der geschütz-ten Atmosphäre der Gruppe können Sie sich austauschen und anregen lassen und so zu einer Ihnen eigenen Ausdrucksweise finden. Biografisches Schreiben ermöglicht es, sich selbst bes-ser kennenzulernen und auch Stolpersteine und Herausforde-rungen auf dem eigenen Weg einzuordnen: Die eigene Lebens-geschichte ist gleichzeitig individuell erlebte Zeitgeschichte. Details zu dem Kurs, zu Kosten sowie zur Anmeldung entneh-men Sie bitte der Rubrik VHS-Angebote weiter hinten im Ge-meindeblatt oder Sie melden sich bei: VHS-Außenstelle Ober-teuringen, Barbara Kensy-Schneider Tel: 07546-5840 Email: [email protected] www.vhs-bodenseekreis.de

Öffnungszeiten während des Jahreswechsels Das Büro für Gemeinwesenarbeit hat während des Jahreswech-sels am Freitag 27.12. und am Donnerstag 2.01. jeweils von 9 – 12 Uhr geöffnet. Für Sprechtermine außerhalb dieser Öffnungs-zeiten bitte telefonisch einen Termin vereinbaren, vielen Dank!

Öffnungszeit zwischen den Jahren und Schließzeit im Januar Am Freitag, den 27.12. haben wir von

9-12 Uhr für Sie geöffnet und freuen uns auf Ihren Besuch. In der Woche vom 30.12. 2019 bis zum 03.01.2020 bleibt die Mediathek dann geschlossen. Vorankündigung: Abend-Öffnungszeit ab Januar 2020 Während der Wintermonate bieten wir eine Abend-Öffnungszeit an: Montag von 17:30 – 19:30. Startschuss ist am 13. Januar 2020. Dann heißt es immer montags nach Dienstschluss: Le-sen, Stöbern und Entspannen in der Mediathek.

Aktivitäten im Familientreff über den Jahreswechsel Das Büro des Familientreffs ist am Mon-tag 23.12., Montag 30.12. sowie Don-nerstag 02.01.20 jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Die Babygrup-pen, die betreuten Spielgruppen sowie

das Treffcafé finden in den Weihnachtsferien nicht statt. Der Familientreff wünscht allen Oberteuringer Familien ein wun-dervolles Weihnachten und einen sanften Übergang in das Neue Jahr!

Weihnachtlicher Handarbeitsmarkt Unter dem Motto „handmade with love“ lädt das Café am Teuringer zum 1. Handarbeitsmarkt im Haus am Teu-ringer ein. Von selbst genähter Kinder-

kleidung über wunderschöne Dekoideen bis hin zu kleineren Leckerein ist alles dabei. Genießen Sie ein paar weihnachtliche Stunden bei Kaffee und Waffeln und lassen Sie sich von den tollen Handarbeiten inspirieren. Wann? Samstag, 21.12.2019, 10:00 – 16:00 Uhr Das Café am Teuringer macht Weihnachtsferien! Vom 22. Dezember bis einschließlich 06. Januar bleibt das Café geschlossen. Im neuen Jahr freuen wir uns, Sie ab 7. Januar 2020 wieder zu den bekannten Öffnungszeiten begrüßen zu dürfen.

Alles Gute Die Beschäftigten und das BBF-Team wünschen allen besinn-liche Weihnachten und einen schönen Start in das Jahr 2020.

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Seite 4 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Sehr geehrte Autoren,

in den Kalenderwoche 52/2019 und 1/2020 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen.

Nächste Veröffentlichung: 10.01.2020Redaktionsschluss: 07.01.2020, 18:00 Uhr

Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage.

Der Verlag

Winterpause

AMTLICHEBEKANNTMACHUNGEN

Bebauungsplan „Grundschule“ in Oberteuringen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öf-fentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungs-plans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fas-sung vom 26.11.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Ende 2018 durchgeführte Untersuchung für einen alternativen neuen Grundschulstandort bzw. die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Grundschulstandorts hat im Wesentlichen er-geben, dass die Teuringer-Tal-Schule (Grundschule) sanierungs-bedürftig ist und zudem Erweiterungsbedarf besteht. Der beste-hende Standort erwies sich als zu klein für die perspektivisch erforderliche Grundschulerweiterung. Als Resultat der Untersu-chung stellte sich der Standort der heutigen Tennisplätze als am geeignetsten für einen Grundschulneubau heraus. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sollen die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Grund-schule geschaffen werden. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,74 ha befindet sich im Bereich der heutigen Tennisplätze westlich der Sporthalle. Maßge-bend für den Geltungsbereich des Entwurfs zum Bebauungsplan ist der beigefügte Lageplan (nicht maßstäblich).

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Grundschule“ in Oberteuringen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.11.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Ende 2018 durchgeführte Untersuchung für einen alternativen neuen Grundschulstandort bzw. die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Grundschulstandorts hat im Wesentlichen ergeben, dass die Teuringer-Tal-Schule (Grundschule) sanierungsbedürftig ist und zudem Erweiterungsbedarf besteht. Der bestehende Standort erwies sich als zu klein für die perspektivisch erforderliche Grundschulerweiterung. Als Resultat der Untersuchung stellte sich der Standort der heutigen Tennisplätze als am geeignetsten für einen Grundschulneubau heraus. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Grundschule geschaffen werden. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,74 ha befindet sich im Bereich der heutigen Tennisplätze westlich der Sporthalle. Maßgebend für den Geltungsbereich des Entwurfs zum Bebauungsplan ist der beigefügte Lageplan (nicht maßstäblich).

Umweltbezogene Informationen Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die

umweltbezogene Informationen enthalten: • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umwelt-

bezogener Auswirkungen der Planung und die mögliche Be-troffenheit der Schutzgüter Biotope/biologische Vielfalt, Bo-den/Fläche, Grundwasser, Oberflächengewässer, Orts- und Landschaftsbild. Zudem Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-gen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen.

• Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung mit Aussagen zur Be-troffenheit des FFH-Gebiets „Rotachtal Bodensee“.

• Geotechnischer Untersuchungsbericht mit Aussagen zur Geologie, zum Baugrund, zum Grundwasser, zur Erdbeben-gefährdung und einer altlastenrelevanten Bewertung des vorhandenen Bodenmaterials / Auffüllungen.

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen vom 26.08.2019 mit Hinweisen zum Hochwasserschutz in Risi-kogebieten außerhalb von Überschwemmungsbereichen und den darin zu berücksichtigenden Aspekten.

• Stellungnahme des Landesamts für Geologie Rohstoffe und Bergbau vom 09.09.2019 mit geotechnischen Hinweise zum vorhandenen Untergrund.

• Stellungnahme des Landratsamts Bodenseekreis vom 04.10.2019 mit Hinweisen und Anregungen zum angrenzen-den FFH-Gebiet, den angrenzenden Biotopen und der daraus resultierenden hohen naturschutzfachlichen Bedeutung; zur Beeinträchtigung der Rotach durch das Thema Beleuchtung; zur Berücksichtigung des Themas Vogelschlag; zur Berück-sichtigung des allgemein gültigen naturschutzrechtlichen Minimierungsgebots; zur Festsetzung eines Pflanzgebots zur Minimierung des Vogelschlagrisikos und der Lichtimmis-sionen; zur Berücksichtigung des Hochwasserschutzes auf Grundlage der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes; zum Schutz der Flächen entlang der Rotach während der Baupha-se; zur Reduzierung der Pflanzlisten auf standortheimische Ar-ten; zur Erforderlichkeit von Bodenuntersuchungen auf Grund von evtl. vorhandenen Schadstoffverunreinigungen im Bereich der heutigen Tennisplätze; zur Konkretisierungsnotwendigkeit in Bezug auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich.

Öffentlichkeitsbeteiligung Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnah-me gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planbild, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen von Dienstag, 07.01.2020 bis einschließlich Freitag, 07.02.2020 im Bürgermeisteramt Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, Bauamt, EG, Zimmer 2, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind Montag - Donnerstag: 08.00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 08.00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 18:00 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter https://www.oberteuringen.de/laufende+b-plan-verfahren.html abgerufen werden; sie sind auch im zentralen In-ternetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Oberteuringen, den 20.12.2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 5

Bebauungsplan „Rebhuhnweg“ in Oberteuringen - Bitzenhofen - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffent-lichen Sitzung am 12.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rebhuhnweg“ beschlossen. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,04 ha befindet sich am nördlichen Siedlungsrand vom Ortsteil Bitzenhofen. Es schließt sich im Osten und Süden bestehende Bebauung an. Der exakte räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten-ausschnitt:

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG: Bebauungsplan „Rebhuhnweg“ in Oberteuringen - Bitzenhofen

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rebhuhnweg“ beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,04 ha befindet sich am nördlichen Siedlungsrand vom Ortsteil Bitzenhofen. Es schließt sich im Osten und Süden bestehende Bebauung an. Der exakte räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Er beinhaltet die Grundstücke Flst.Nrn. 616, 616/10 und 616/11.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Nachfrage nach Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser, sowie für Miet- und Eigentumswohnungen in Oberteuringen ist sehr hoch. Das gute Arbeitsplatzangebot in der Umgebung sowie die gute verkehrliche Anbindung verstärken diese Situation.

Um einer negativen Veränderung der Altersstruktur in den Ortsteilen entgegenzuwirken sollen insbesondere jungen Familien Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 12 neuen Bauplätzen geschaffen werden.

Er beinhaltet die Grundstücke Flst.Nrn. 616, 616/10 und 616/11. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Nachfrage nach Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser, sowie für Miet- und Eigentumswohnungen in Oberteuringen ist sehr hoch. Das gute Arbeitsplatzangebot in der Umgebung so-wie die gute verkehrliche Anbindung verstärken diese Situation. Um einer negativen Veränderung der Altersstruktur in den Orts-teilen entgegenzuwirken sollen insbesondere jungen Familien Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Mit der Aufstel-lung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor-aussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 12 neuen Bauplätzen geschaffen werden. Auf den Flurstücken 616/10 und 616/11 sollen die bauplanungs-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die beste-henden Gebäude zu vergrößern / zu erweitern. Aufstellung gem. § 13b BauGB Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, da die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen begründet wird, die Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und die zulässige Grundfläche weniger als 10.000 Quadratme-ter betragen wird. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) wird abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB bis zum 20.01.2020 im Bürgermeisteramt Oberteuringen (St.- Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, Bau-amt, EG, Zimmer 2) während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-kungen der Planung informieren. Innerhalb dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit zu den Planungen äußern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Oberteuringen, den 20.12.2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister

Bebauungsplan „Mohnweg“ in Oberteuringen – Hefigkofen - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öf-fentlichen Sitzung am 12.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mohnweg“ beschlossen. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,35 ha befindet sich am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hefigkofen. Es schließt sich im Norden, Westen und Süden an bestehende Bebauung an. Der exakte räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG: Bebauungsplan „Mohnweg“ in Oberteuringen – Hefigkofen

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mohnweg“ beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,35 ha befindet sich am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hefigkofen. Es schließt sich im Norden, Westen und Süden an bestehende Bebauung an. Der exakte räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Er beinhaltet die Grundstücke mit den Flurstücknummern 1404, 1406 i.T. („Mohnweg“), 1407 i.T.,1439 i.T., 1447 i.T, 1447/1, 1447/2, 1447/3, 1449 i.T. („Kornstraße“), 1449/1 i.T. (Gehweg entlang „Kornstraße“)

Er beinhaltet die Grundstücke mit den Flurstücknummern 1404, 1406 i.T. („Mohnweg“), 1407 i.T.,1439 i.T., 1447 i.T, 1447/1, 1447/2, 1447/3, 1449 i.T. („Kornstraße“), 1449/1 i.T. (Gehweg entlang „Kornstraße“) Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Nachfrage nach Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser, sowie für Miet- und Eigentumswohnungen in Oberteuringen ist sehr hoch. Das gute Arbeitsplatzangebot in der Umgebung so-wie die gute verkehrliche Anbindung verstärken diese Situation. Um einer negativen Veränderung der Altersstruktur in den Ortstei-len entgegenzuwirken sollen insbesondere jungen Familien Bau-grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-zungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen wer-den. Die im Innenbereich liegenden Flächen sollen im Sinne der Nachverdichtung städtebaulich neu geordnet werden. Gleichzeitig können die östlichen Außengebietsflächen für die Schaffung von neuem Wohnraum herangezogen werden. Insgesamt sollen ca. 19 Bauplätze entstehen. Aufstellung gem. § 13a BauGB in Kombination mit § 13b BauBG Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich im westlichen Teil des Plangebiets um eine Maßnahme der Inne-nentwicklung handelt, die zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 Quadratmeter ist und weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natu-ra 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind. Da sich nicht alle Grundstücke im Innenbereich befinden, wird das Bebauungsplanverfahren in Kombination mit § 13b BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind ebenfalls erfüllt, da die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen be-gründet wird, die Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und die zulässige Grundfläche weniger als 10.000 Quadratmeter betragen wird. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Seite 6 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) wird abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB bis zum 20.01.2020 im Bürgermeisteramt Oberteuringen (St.- Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, Bau-amt, EG Zimmer 2) während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-kungen der Planung informieren. Innerhalb dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit zu den Planungen äußern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Oberteuringen, den 20.12.2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister

Bebauungsplan „Oberteuringen Nord – 1. Änderung“ in Oberteuringen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öf-fentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungs-plans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fas-sung vom 26.11.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Ende 2018 durchgeführte Untersuchung für einen alternativen neuen Grundschulstandort bzw. die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Grundschulstandorts hat im Wesentlichen er-geben, dass die Teuringer-Tal-Schule (Grundschule) sanierungs-bedürftig ist und zudem Erweiterungsbedarf besteht. Der beste-hende Standort erwies sich als zu klein für die perspektivisch erforderliche Grundschulerweiterung. Als Resultat der Untersu-chung stellte sich der Standort der heutigen Tennisplätze als am geeignetsten für einen Grundschulneubau heraus. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sportanlage geschaffen werden. Dabei soll die Fläche des be-stehenden Fußballtrainingsplatzes reduziert und auf der frei wer-denden Fläche um eine Tennisanlage ergänzt werden. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,97 ha befindet sich im Bereich der bestehenden Sportanlagen an der Augustin-Bea-Stra-ße. Maßgebend für den Geltungsbereich des Entwurfs zum Be-bauungsplan ist der beigefügte Lageplan (nicht maßstäblich).

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Oberteuringen Nord – 1. Änderung“ in Oberteuringen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.11.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Die Ende 2018 durchgeführte Untersuchung für einen alternativen neuen Grundschulstandort bzw. die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Grundschulstandorts hat im Wesentlichen ergeben, dass die Teuringer-Tal-Schule (Grundschule) sanierungsbedürftig ist und zudem Erweiterungsbedarf besteht. Der bestehende Standort erwies sich als zu klein für die perspektivisch erforderliche Grundschulerweiterung. Als Resultat der Untersuchung stellte sich der Standort der heutigen Tennisplätze als am geeignetsten für einen Grundschulneubau heraus. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sportanlage geschaffen werden. Dabei soll die Fläche des bestehenden Fußballtrainingsplatzes reduziert und auf der frei werdenden Fläche um eine Tennisanlage ergänzt werden. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,97 ha befindet sich im Bereich der bestehenden Sportanlagen an der Augustin-Bea-Straße. Maßgebend für den Geltungsbereich des

Entwurfs zum Bebauungsplan ist der beigefügte Lageplan (nicht maßstäblich).

Umweltbezogene Informationen Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

• Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umwelt-bezogener Auswirkungen der Planung und die mögliche Be-troffenheit der Schutzgüter Biotope/biologische Vielfalt, Bo-den/Fläche, Grundwasser, Oberflächengewässer, Orts- und Landschaftsbild. Zudem Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Ar-ten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen.

• Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung mit Aussagen zur Be-troffenheit des FFH-Gebiets „Rotachtal Bodensee“.

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen vom 26.08.2019 mit Hinweisen und Anregungen zum vorhande-nen regionalen Grünzug und der daraus resultierenden räum-lichen Lage der überbaubaren Grundstücksflächen für das Vereinsheim; zum vorhandenen Überschwemmungsgebiet und den daraus resultierenden Vorgaben und Regelungen des Was-serhaushaltsgesetzes, zur Notwendigkeit der Abstimmung der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit dem Land-ratsamt, zum Hochwasserschutz in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsbereichen und den darin zu berück-sichtigenden Aspekten.

• Stellungnahme des Landesamts für Geologie Rohstoffe und Bergbau vom 09.09.2019 mit geotechnischen Hinweisen zum vorhandenen Untergrund und zum fachtechnisch abgegrenz-ten Wasserschutzgebiet Markdorf-Stadel, WSG-Zone III B.

• Stellungnahme des Landratsamts Bodenseekreis vom 04.10.2019 mit Hinweisen und Anregungen zu Festsetzungen für den Erhalt von vorhandenen Biotopen; zur Beeinträchtigung der Rotach durch das Thema Beleuchtung; zur Ergänzung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in Bezug auf erforderliche FCS-Maßnahmen; zur Berücksichtigung des allgemein gültigen naturschutzrechtlichen Minimierungsgebots; zur Reduzierung der Pflanzlisten auf standortheimische Arten; zur Konkreti-sierungsnotwendigkeit in Bezug auf den naturschutzrechtli-chen Ausgleich, zur Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen; zur Berücksichtigung des Hochwasserschutzes auf Grundla-ge der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes; zum Schutz der Flächen entlang der Rotach während der Bauphase; zur randlichen Betroffenheit des Biotopverbunds, zu ggf. vorhan-denen Schadstoffverunreinigungen auf Grund der Nähe zu In-tensivobstanlagen; zum fachtechnisch abgegrenzten Wasser-schutzgebiet Markdorf- Stadel, WSG-Zone III B; zur Einhaltung eines Immissionsschutzabstandes zur Intensivobstanlage.

Öffentlichkeitsbeteiligung Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnah-me gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planbild, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen von Dienstag, 07.01.2020 bis einschließlich Freitag, 07.02.2020 im Bürgermeisteramt Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, Bauamt, EG, Zimmer 2, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind Montag - Donnerstag: 08.00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 08.00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 18:00 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter https://www.oberteuringen.de/laufende+b-plan-verfahren.html abgerufen werden; sie sind auch im zentralen In-ternetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Oberteuringen, den 20.12.2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 7

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersat-zung – AbwS) Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Ba-den-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen am 12. De-zember 2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 § 42 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseiti-gung (Abwassersatzung – AbwS) vom 14. Dezember 2017 erhält folgende Neufassung: (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab 1. Januar 2020 0,33 €.

§ 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Oberteuringen, 12. Dezember 2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister Öffentliche Auslegung der 5. Änderung der Flä-chennutzungsplan-Fortschreibung 2025 des Ge-meindeverwaltungsverbandes Markdorf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf hat am 16.05.2019 beschlossen, für die anstehenden Änderungen der Gemeinden Bermatingen, Deggenhausertal und Oberteuringen das 5. Änderungsverfahren der Flächennutzungs-plan-Fortschreibung 2025 durchzuführen. Der Aufstellungsbe-schluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die drei Plangebiete wurde noch im Mai 2019 in den Amtsblättern der beteiligten Gemeinden Bermatingen, Deggenhausertal, Markdorf und Oberteuringen öf-fentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu allen drei Plangebieten fand in der Zeit vom 03.06. bis 05.07.2019 statt. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsbandes Markdorf hat nun nach Abwägung der eingegangenen Anregun-gen und Bedenken in der öffentlicher Sitzung vom 23.10.2019 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 einschließlich des dazugehörigen Umweltberichts und der Steck-briefe für die drei Plangebiete beschlossen. Die 5. Änderung der Flächennutzungsplan-Fortschreibung 2025 betrifft nachfolgende drei Bereiche auf dem Gebiet der Gemeinden Bermatingen, Deg-genhausertal und Oberteuringen: 1. B 23 Baugebiet „Kesselbach-Erweiterung“ – Ausweisung

von geplanten Gewerbebauflächen (ca. 2,55 ha) 2. D 27 „Mennwangen – Süd“ – Ausweisung von geplanten

Gewerbebauflächen (ca. 1,46 ha) 3. O 18 Baugebiet „Grundschule Oberteuringen“ – Auswei-

sung der geplanten Gemeinbedarfsfläche Schule für die Grundschulverlagerung (ca. 0,70 ha)

Zudem wurde in derselben Sitzung beschlossen, den Entwurf der 5. Änderung einschließlich Begründung, Planfassung und Umweltbericht sowie den Umweltsteckbriefen öffentlich gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie die Beteiligung der Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen die drei Planungsgebiete keiner UVP-Pflicht. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Der Umweltbericht wurde überarbeitet und ermittelt, be-

schreibt und bewertet die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich möglicher Wechselwirkungen. Für die drei Planungsgebiete wurden Umweltsteckbriefe mit Be-standsanalyse er- und überarbeitet, die gegliedert sind nach folgenden Schutzgütern: Boden, Fläche, Grundwasser, Ober-flächenwasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biotope/ Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch und Erholung, Kul-tur- und Sachgüter. Es folgen Umweltprognosen der Auswir-kungen bei Umsetzung der Flächennutzungsplanänderungen und die Gesamteinschätzung der Erheblichkeit. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Be-einträchtigungen sowie der Kompensationsbedarf werden ebenso aufgeführt.

Die Standort- und Planungsalternativen sind der Begründung zur Flächennutzungsplanfortschreibung 2025 des GVV Mark-dorf zu entnehmen.

• Aktualisierter artenschutzfachlicher Fachbeitrag zu allen drei Planungsgebieten

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen im Rah-men der frühzeitigen Behördenbeteiligung hinsichtlich der Belange des Hochwasserschutzes und des Boden- und Na-turschutzes

• Stellungnahme des Landratsamtes Bodenseekreis im Rah-men der frühzeitigen Behördenbeteiligung hinsichtlich der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Wasser- und Bodenschutzes

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Lan-desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung hinsichtlich Boden und Grundwasser

• Stellungnahme des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland – BUND / BUND-Landesverband, Stuttgart im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung hinsichtlich des Landschaftsbildes, der Anmerkungen zum Steckbrief, zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, zur Kompensati-onsmaßnahme und zum Biotopverbund

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 des Gemeindeverwaltungs-verbandes Markdorf einschließlich Begründung, Planfassung, Umweltbericht, Umweltsteckbriefen und weiterer umweltbezogener Informationen liegt in der Zeit von Dienstag, den 07.01.2020 bis zum Montag, den 10.02.2020 öffentlich aus. Während dieser Zeit können die Entwurfsunterla-gen im Dienstgebäude des Baurechtsamtes im Schlossweg 10 (Bebauungsplanzimmer im 1. Obergeschoss) in Markdorf wäh-rend der Dienststunden eingesehen werden. Zeitgleich liegen die Entwurfsunterlagen während der üblichen Dienststunden auch in den Rathäusern der Verbandsgemeinden im Rathaus-platz 1 (Zimmer 9) in Bermatingen, im Rathausplatz 1 (Hauptamt – Flur im 2. Obergeschoss) in Deggenhausertal, im Rathausplatz 1 (Flur im 2. Obergeschoss) in Markdorf und im St.-Martin-Platz 9 (Zimmer 2 im Erdgeschoss) in Oberteuringen öffentlich aus. Dabei können von jedermann während der Auslegungsfrist An-regungen und Stellungnahmen zur 5. Änderung schriftlich oder zur Niederschrift in den jeweiligen Rathäusern der Verbandsge-meinden oder im Dienstgebäude des Baurechtsamts vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen müssen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unbe-rücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Datenschutz: Die personenbezogenen Daten aus eventuell ein-gehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Rahmen des weiteren Verfahrens aus Datenschutzgründen anonymisiert werden. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Um-welt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen

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Seite 8 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Ausle-gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB) Zudem können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Markdorf unter https://www.markdorf.de unter „Aktuelles“ – „Meldungen aus dem Rathaus“ eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB). gez. Riedmann, Verbandsvorsitzender Satzung über die Erhebung von Benutzungsge-bühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.12.2019 folgen-de Satzung beschlossen:

§ 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Oberteuringen betreibt Kinderbetreuungseinrich-tungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 2 bis

6 KiTaG sind: 1. Regelkindergarten: Einrichtung mit einer Betreuungszeit

von insgesamt 30 Std./Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten: Einrich-tung mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Std./Tag, insgesamt 30 Std./Woche für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

3. Ganztageskindergarten: Einrichtung mit einer Betreu-ungszeit von mehr als 6 Std./Tag, insgesamt mehr als 30 Std./Woche für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

4. Halbtageskindergarten: Einrichtung mit einer Betreu-ungszeit von insgesamt 22,5 Std./Woche am Vormittag für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

5. Altersgemischter Regelkindergarten: Einrichtung mit einer Betreuungszeit von insgesamt 30 Std./Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von zwei Jahren bis sechs Jahren.

6. Altersgemischter Kindergarten mit verlängerten Öff-nungszeiten: Einrichtung mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Std./Tag, insgesamt 30 Std./Woche für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren.

7. Kinderkrippe mit verlängerten Öffnungszeiten: Einrich-tung für Kleinkindbetreuung mit einer zusammenhängen-den Betreuungszeit von 6 Std./Tag, insgesamt 30 Std./Woche, für Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren.

8. Ganztageskinderkrippe: Einrichtung für Kleinkindbe-treuung mit einer Betreuungszeit von mehr als 6 Std./Tag, insgesamt mehr als 30 Std./Woche für Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren.

(2) Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August jeden Jahres. § 3 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses

(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. Im Antrag sind unter an-derem anzugeben:

- Name, Vorname, Adresse und Geburtstag des Kindes. - Tag der Aufnahme in die Betreuungseinrichtung, - Betreuungsart/Betreuungsumfang, - Name, Vorname und Adresse der Personensorgeberech-

tigten und der Geschwisterkinder unter 18 Jahren, - Daten für die Abbuchung der Benutzungsgebühren. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kin-

des durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet.

(3) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. Kinder, die

zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats Juni gekündigt werden.

(4) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wichtige Gründe sind insbeson-dere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Kind länger als 2 Monate unent-schuldigt fehlt. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid; er ist unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen anzudrohen.

§ 4 Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen wer-den Benutzungsgebühren gemäß § 5 erhoben.

(2) Gebührenmaßstab ist die Anzahl der belegten Betreuungs-plätze.

(3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Ver-anlagungszeitraum) erhoben. Sie werden höchstens elf Mo-nate pro Jahr erhoben. Im Monat August werden keine Ge-bühren erhoben. Scheidet das Kind bis einschließlich 15. des jeweiligen Monats aus der Einrichtung aus bzw. wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufgenom-men, ermäßigen sich die Gebührensätze gemäß § 5 Abs. 2 auf 50 Prozent.

(4) Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbe-nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten.

§ 5 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der

Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebüh-renschuldners leben.

(2) Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen betragen monatlich:

1. Regelkindergarten und Altersgemischter Regelkindergarten (§ 2 Nr. 1 und Nr. 5)

Kinder unter 3 Jahre über 3 Jahre, 1-Kindfamilie 128,00 € 256,00 € 2-Kindfamilie 98,00 € 196,00 € 3-Kindfamilie 65,00 € 130,00 € 4- und Mehrkindfamilie 22,00 € 44,00 €

2. Kindergarten und altersgemischter Kindergarten mit verlän-gerten Öffnungszeiten (§ 2 Nr. 2 und Nr. 6)

Kinder unter 3 Jahre über 3 Jahre, 1-Kindfamilie 160,00 € 320,00 € 2-Kindfamilie 122,00 € 245,00 € 3-Kindfamilie 81,00 € 162,00 € 4- und Mehrkindfamilie 27,00 € 55,00 €

3. Ganztageskindergarten bis 36,25 Std/Woche (§ 2 Nr. 3) 1-Kindfamilie 191,00 € 2-Kindfamilie 146,00 € 3-Kindfamilie 97,00 € 4- und Mehrkindfamilie 32,00 €

4. Ganztageskindergarten über 36,25 Std/Woche (§ 2 Nr. 3) an bis zwei an mehr als zwei Tagen pro Woche Tagen pro Woche 1-Kindfamilie 222,00 € 253,00 € 2-Kindfamilie 170,00 € 193,00 € 3-Kindfamilie 112,00 € 128,00 € 4- und Mehrkindfamilie 38,00 € 43,00 €

5. Halbtageskindergarten (§ 2 Nr. 4) 1-Kindfamilie 102,00 € 2-Kindfamilie 78,00 € 3-Kindfamilie 52,00 € 4- und Mehrkindfamilie 17,00 €

6. Kinderkrippe mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Nr. 7) 1-Kindfamilie 376,00 € 2-Kindfamilie 279,00 € 3-Kindfamiie 190,00 € 4- und Mehrkindfamilie 75,00 €

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 9

7. Ganztageskrippe bis 36,25 Std/Woche (§ 2 Nr. 8) 1-Kindfamilie 433,00 € 2-Kindfamilie 326,00 € 3-Kindfamilie 219,00 € 4- und Mehrkindfamilie 81,00 € 8. Ganztageskrippe über 36,25 Std/Woche (§ 2 Nr. 8) an bis zwei an mehr als zwei Tagen pro Woche Tagen pro Woche 1-Kindfamilie 491,00 € 548,00 € 2-Kindfamilie 373,00 € 420,00 € 3-Kindfamilie 249,00 € 278,00 € 4- und Mehrkindfamilie 87,00 € 94,00 € (3) Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gemäß Absatz 1, ist die Änderung der Gemeinde unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eingetreten ist, anzuzeigen. Die Benutzungsgebühren werden für den Kalen-dermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderung angezeigt wurde.

§ 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des in die

Kinderbetreuung aufgenommenen Kindes, in deren Haushalt das Kind lebt.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 7 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeit-

raumes (§ 4 Abs. 3), für den der Betreuungsplatz belegt ist. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Be-

nutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Fest-setzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht.

(3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3) fällig. Für den Monat der erstmaligen Belegung des Betreuungsplatzes wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebüh-renbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kin-derbetreuungseinrichtungen vom 20.07.2017 außer Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Oberteuringen, den 12.12.2019 gez. Ralf Meßmer Bürgermeister

MITTEILUNGEN DERGEMEINDE

Rathaus geschlossen! Am Montag, 23. Dezember 2019 sind die Dienststellen des Rathauses für den Publikumsverkehr ganztätig geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wochenmarktauf dem Platz am Teuringer jeden Freitag von 8:00 - 11:00 Uhr (außer an Feiertagen)

Sporthalle, Gymnastikraum und Kulturhaus „Mühle“ während der Weihnachtsferien ge-schlossen Ab Freitag, den 20.12.2019 bis Montag, den 06.01.2020, je einschließlich, sind die Sporthalle, der Gymnastikraum in der Grundschule und die Wechselräume des Kulturhauses „Mühle“ geschlossen. Wir bitten alle Benutzer um entsprechende Beachtung.

Geschwindigkeitsbeschränkungen in BitzenhofenDie Narrenzunft Bitzenhofen veranstaltet am Samstag, 21.12.2019 ab 17:00 Uhr, den „Adventszauber am Brunnen“ an der Gehren-bergstraße gegenüber der Buswendeplatte in Bitzenhofen. Zur Sicherung dieser Veranstaltung wird die Geschwindigkeit in der Gehrenbergstraße, Säntisstraße und Lerchenstraße im Festbe-reich auf 30 km/h beschränkt. Wir bitten um Beachtung.

Verkehrsbeschränkungen in der Ortsmitte am 10.01.2020 Die Narrenzunft „Teuringer Johle“ veranstaltet am Freitag, 10.01.2020, einen Umzug zur Johle-Erweckung auf dem St.-Mar-tin-Platz. Der Umzugsweg verläuft ab dem „Haus am Teuringer“ über die Bachäckerstraße und die Adenauerstraße in Richtung St.-Martin-Platz. Die Bachäckerstraße zwischen der Einmündung Hermann-Hes-se-Straße und Adenauerstraße (Hof Bischof) sind ab ca. 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ab ca. 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr ist die Durchfahrt Ortsmitte zwischen der Eugen-Bolz-Straße ab dem Kreisverkehr (bei der Sparkasse) und der Adenauerstraße (bei der Bushaltestel-le Kirche) für den Straßenverkehr voll gesperrt. Ab ca. 19:00 Uhr ist die Innozenz-Fehr-Straße während des Umzugs ca. 15 Minuten lang voll gesperrt. Wegen Aufbauarbeiten sind die Parkbuchten St.-Martin-Platz am Freitag, 10.01.2020 bereits ab 8:00 Uhr vormittags gesperrt. Der St.-Martin-Platz ist ab ca. 18:00 Uhr für den allgemeinen Ver-kehr - mit Ausnahme der Anwohner - gesperrt. Parkplätze stehen auf dem St.-Martin-Platz nicht zur Verfügung. Nahe gelegene Parkplätze finden Sie auf dem Franz-Roth-Platz bei der Sporthalle. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebe-hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Grup-penauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mit-geteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Ab-stimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermitt-lung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt, bürger-service-büro, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

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Seite 10 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staats-ministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Dok-torgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Ge-burtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Al-ters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Ju-biläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt, bürger-service-büro, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adress-buchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le-bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familienna-men, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Ad-ressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt, bürger-service-büro, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öf-fentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-schaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht und derzeitige Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhe-bungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt, bürger-service-büro, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Trinkwasseruntersuchungen für den Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung, Oberteuringen

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Niederzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Niederzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Oberteuringen, Rammetshofen, Unterteuringen, Blankenried, Wammeratswatt Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Niederzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 112 Hydrogencarbonat 363 Magnesium (Mg) 14,1 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 10,8 Chlorid (Cl) 18,0 Kalium (K) 1,4 Sulfat (SO4) 18,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 21,0 Nitrit (NO2) < 0,01

< 0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,0 °dH 3,38 mmol/l

Wassertemperatur 15,0 °C pH-Wert 7,44 Säurekapazität bis pH=4,3 6,00 mmol/l Sauerstoff bei PN 8,9 mgO2/l

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Hochzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Hochzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Bitzenhofen, Neuhaus, Hefigkofen, Bibruck, Weiler, Russenreute, Ferienzentrum, Remette, Ziegelmühle Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Hochzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 116 Hydrogencarbonat 376,4 384 Magnesium (Mg) 15,5 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 9,0 Chlorid (Cl) 16,0 Kalium (K) 2,1 Sulfat (SO4) 20,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 22,0 Nitrit (NO2) < 0,01

n. b. <0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,9 °dH 3,54 mmol/l

Wassertemperatur 13,5 °C pH-Wert 7,22 Säurekapazität bis pH=4,3 6,34 mmol/l Sauerstoff bei PN 7,3 mgO2/l

Trinkwasseruntersuchungen für den Zweckverband Gehrenberg-Wasser-versorgung, Oberteuringen

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Niederzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Niederzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Oberteuringen, Rammetshofen, Unterteuringen, Blankenried, Wammeratswatt Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Niederzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sons-tigen Trinkwasseruntersuchungen

Trinkwasseruntersuchungen für den Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung, Oberteuringen

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Niederzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Niederzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Oberteuringen, Rammetshofen, Unterteuringen, Blankenried, Wammeratswatt Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Niederzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 112 Hydrogencarbonat 363 Magnesium (Mg) 14,1 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 10,8 Chlorid (Cl) 18,0 Kalium (K) 1,4 Sulfat (SO4) 18,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 21,0 Nitrit (NO2) < 0,01

< 0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,0 °dH 3,38 mmol/l

Wassertemperatur 15,0 °C pH-Wert 7,44 Säurekapazität bis pH=4,3 6,00 mmol/l Sauerstoff bei PN 8,9 mgO2/l

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Hochzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Hochzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Bitzenhofen, Neuhaus, Hefigkofen, Bibruck, Weiler, Russenreute, Ferienzentrum, Remette, Ziegelmühle Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Hochzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 116 Hydrogencarbonat 376,4 384 Magnesium (Mg) 15,5 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 9,0 Chlorid (Cl) 16,0 Kalium (K) 2,1 Sulfat (SO4) 20,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 22,0 Nitrit (NO2) < 0,01

n. b. <0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,9 °dH 3,54 mmol/l

Wassertemperatur 13,5 °C pH-Wert 7,22 Säurekapazität bis pH=4,3 6,34 mmol/l Sauerstoff bei PN 7,3 mgO2/l

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Hochzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Hochzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Bitzenhofen, Neuhaus, Hefigkofen, Bibruck, Weiler, Russen-reute, Ferienzentrum, Remette, Ziegelmühle Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Hochzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sons-tigen Trinkwasseruntersuchungen

Trinkwasseruntersuchungen für den Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung, Oberteuringen

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Niederzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Niederzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Oberteuringen, Rammetshofen, Unterteuringen, Blankenried, Wammeratswatt Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Niederzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 112 Hydrogencarbonat 363 Magnesium (Mg) 14,1 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 10,8 Chlorid (Cl) 18,0 Kalium (K) 1,4 Sulfat (SO4) 18,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 21,0 Nitrit (NO2) < 0,01

< 0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,0 °dH 3,38 mmol/l

Wassertemperatur 15,0 °C pH-Wert 7,44 Säurekapazität bis pH=4,3 6,00 mmol/l Sauerstoff bei PN 8,9 mgO2/l

Umfassende Untersuchungen für den Bereich der Hochzone der Gehrenberg-Wasserversorgung: Die Hochzone umfasst in Oberteuringen die Teilorte: Bitzenhofen, Neuhaus, Hefigkofen, Bibruck, Weiler, Russenreute, Ferienzentrum, Remette, Ziegelmühle Entsprechend den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 07.11.2019 in der Hochzone entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH ausgewertet: Teilauszug aus den Ergebnissen der Periodischen sowie sonstigen Trinkwasseruntersuchungen Kationen mg/l Anionen mg/l Calcium (Ca) 116 Hydrogencarbonat 376,4 384 Magnesium (Mg) 15,5 Mangan (Mn) < 0,001 Natrium (Na) 9,0 Chlorid (Cl) 16,0 Kalium (K) 2,1 Sulfat (SO4) 20,0 Eisen (Fe) < 0,001 Nitrat (NO3) 22,0 Nitrit (NO2) < 0,01

n. b. <0,0… = nicht bestimmbar, mit Nennung der Bestimmungsgrenze

Wasserhärte, Sonstiges Gesamthärte (als Grad dt. Härte) Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)

19,9 °dH 3,54 mmol/l

Wassertemperatur 13,5 °C pH-Wert 7,22 Säurekapazität bis pH=4,3 6,34 mmol/l Sauerstoff bei PN 7,3 mgO2/l

Befund Gemäß Wasch- und Reinigungsmittegesetz in der derzeit gülti-gen Fassung ist das Wasser mit den ermittelten Gesamthärten von 19,0 °dH und 19,9 °dH dem Härtebereich hart zuzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutral-salzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-che-mischer Hinsicht von Vorteil ist. In sensorischer Hinsicht, d.h. im Aussehen und Geruch ist das Wasser von einwandfreier Beschaffenheit. Hygienisch-chemisch sind die Wasserproben einwandfrei, da die hierfür relevanten Pa-rameter Nitrit, Ammonium und Phosphat jeweils nicht festgestellt werden konnten. Auch alle übrigen im Rahmen der Anlage 1, 2 und 3 der Trinkwas-ser-Verordnung durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten. Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegen-den Prüfergebnisse durch das Eurofins Institut Jäger GmbH fest-gestellt, dass die Wasserproben im Rahmen der durchgeführten Untersuchung den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Wer nähere Informationen zu den durchgeführten Trinkwasserun-tersuchungen wünscht, kann diese im Rathaus Oberteuringen, Zimmer 8, oder unter Telefon 07546 29950 erfragen.

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 11

Berichte aus dem Gemeinderat Sitzung vom 27.11.2019 Bürgersprechstunde Ein Bürger hat darauf hingewiesen, dass es an Müllabfuhrtagen immer wieder vorkommt, dass Mülltonnen so ungeschickt auf dem Gehsteig platziert werden, dass es für Menschen mit Rol-lator oder Kinderwagen unmöglich ist, den Gehsteig zu nutzen. Bürgermeister Meßmer hat zugesichert, dass im Mitteilungsblatt ein entsprechender Hinweis veröffentlicht wird. Bekanntgaben des Bürgermeisters 1. Familientreff hat eine neue Leiterin Bürgermeister Meßmer hat mitgeteilt, dass Frau Julia Eise-

le bereits ihren Dienst als neue Leiterin des Familientreffs Oberteuringen übernommen hat. Sie hat ihr Büro im Haus am Teuringer

2. Neujahresempfang 2020 Am 05.01.2020 plant die Gemeinde zum ersten Mal die

Durchführung eines Neujahrsempfangs. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich hierzu ins Gemeindezentrum „Die Post“ eingeladen.

3. Öffnungszeiten des Rathauses über Weihnachten Das Rathaus ist am 23.12.2019 geschlossen ist. Die zwei

verbleibenden Brückentage am 27.12.2019 und 30.12.2019 hat das Rathaus zu üblichen Dienstzeiten geöffnet.

Sanierungsmaßnahme „Oberteuringen Ortsmitte“ Der Gemeinderat hat die Feststellung des Gutachtens des Gut-achterausschusses vom Gemeindeverwaltungsverband Markdorf zur Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet „Oberteuringen-Ortsmitte“ anerkannt und beschlossen, dass kei-ne Ausgleichsbeträge nach §154 BauGB zu erheben sind. Neubau Teuringer-Tal-Schule Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung für den Neubau der Teuringer-Tal-Schule zugestimmt und den Architekten beauftragt, das Baugesuch zu fertigen. Zuvor hat Architekt Hildebrand über den aktuellen Planungsstand, wie er mit Schule und Verwaltung abgestimmt worden ist, berichtet. Außerdem hat er die aktuelle Kostenberechnung einschließlich der Veränderungen vorgestellt. Lag die Kostenprognose im November 2018 noch bei 8,8 Milli-onen Euro, waren es bei der Kostenschätzung im Mai 2019 ca. 8,9 Millionen Euro. Die erste Kostenberechnung liegt nun bei 10,1 Millionen Euro. Durch verschiedene Einsparungen konnten die Kosten aber auf 9,7 Millionen Euro gesenkt werden. Mehrausgaben kommen vor allem aus dem Bereich der Bau-grundbefestigung, aus dem Abbruch des alten Tennisheimes, dem Einbau einer Brandmeldeanlage und die Installation einer größeren PV-Anlage. Dies führt allerdings dazu, dass das Ge-bäude im KFW55-Standard errichtet werden kann. Die höheren Baukosten können wiederum durch einen Zuschuss der KFW etwas kompensiert werden. Einsparungen konnten durch die Verkleinerung der Fluchtbalkone, auf den Verzicht auf Parkettböden sowie vereinfachter Oberflächen-behandlung der Holzwände erzielt werden. Gleichzeitig wird zu-nächst auf die Beschaffung einer mobilen Beschallungsanlage für die Mensa und einer möglichen Überdachung zur Sporthalle verzichtet. Der Gemeinderat hat der aktuellen Planung mit Kostenschät-zung einstimmig zugestimmt. Zudem wurde die Firma Freiraum-werkstatt aus Überlingen mit der Planung des Außenanlagen beauftragt. Büro für Gemeinwesen Gemeinsam haben Frau Taube und Herr Friedrich-Gaire in ihrem Jahresbericht dem Gemeinderat über die Aktivitäten und Ent-wicklungen im Büro für Gemeinwesenarbeit im Haus am Teurin-ger berichtet. Die neuen Bewohner im Haus am Teuringer haben sich rasch eingelebt, aus deren Mitte ein Bewohnerbeirat gegründet wurde. Gemeinsame Aktivitäten und Gruppenangebote, die auch für Se-nioren attraktiv sind, Feste, Ausflüge, Grill- und Kinoabende wur-den veranstaltet und vom Büro für Gemeinwesenarbeit begleitet. Es gibt ein Unterstützungsangebot für Bewohner mit besonderem Bedarf und Beratungsmöglichkeiten für ortsansässige Senioren. Das Reparaturcafé und die wöchentliche Betreuungsgruppe für Demenz treffen sich inzwischen im Haus am Teuringer, außerdem

finden Spielenachmittage statt und eine Gruppe pflegender An-gehöriger wurde gegründet. Das Büro für Gemeinwesenarbeit versteht sich als Schnittstelle zwischen den Einrichtungen und der Gemeindeverwaltung, als Koordinator für das Leiterteam im Haus am Teuringer, als Koope-rationspartner für Ideen aus der Bevölkerung, als Anlaufstelle zur Vermittlung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement. Zur Belebung des Hauses trägt wesentlich die Raumbelegung bei, es gibt zwischenzeitlich Angebote der VHS, Treffen verschie-dener ehrenamtlicher und bürgerschaftlich engagierter Gruppen und Treffangebote sowie Vorträge zu Themen, die aus der Bür-gerschaft gewünscht werden. Bürgermeister Meßmer bedankte sich bei Frau Taube und Herrn Friedrich-Gaire für die hervorragende Arbeit der Beiden im Büro für Gemeinwesen. Vereinbarung über die Förderung der Musikschule Raum-schaft Markdorf e. V. Seit Jahren drängt die Musikschule Raumschaft Markdorf e.V. auf eine höhere Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Ober-teuringen, da die Anzahl der Musikschüler aus Oberteuringen stetig zugenommen hat, aber die finanzielle Förderung durch die Gemeinde gleich geblieben ist. Auch von Seiten der Kommunen Markdorf, Bermatingen und Deggenhausertal kommt diese For-derung nach einer höheren Kostenbeteiligung, da diese im Ver-gleich zu Oberteuringen deutlich mehr für ihre Musikschüler be-zahlen. Die unterschiedliche Förderung führte letztendlich dazu, dass unterschiedliche Gebühren, je nach Wohnsitz der Schüler, von den Eltern der Musikschüler erhoben wurden. Die Kommunen Markdorf, Bermatingen und Deggenhausertal haben im Gegensatz zu Oberteuringen in den Jahren 1990 bzw. 1991 eine Vereinbarung mit der Musikschule Raumschaft Mark-dorf e. V. über eine finanzielle Förderung abgeschlossen. Dafür übernahm die Musikschule die Ausbildung der Musikschüler. Die Stadt Markdorf bringt neben der finanziellen Beteiligung, zusätz-lich für den sogenannten Standortvorteil, die Räumlichkeiten der Musikschule unentgeltlich ein. Oberteuringen hat diese Vereinbarung damals nicht abgeschlos-sen, da eine Grundversorgung an musikalischer Ausbildung von der dem Musikverein Oberteuringen angeschlossenen Oberteurin-ger Musikschule angeboten wurde. Die Gemeinde förderte diese Ausbildung an der eigenen Musikschule mit einem pauschalen Betrag von rund 97 EUR/Schüler. Nachdem die Musikschule Oberteuringen nicht mehr alle Instrumente ausbilden konnte und diese Schüler dann zur Musikschule Raumschaft Markdorf e. V. wechselten, erhielt der Musikverein Oberteuringen e. V. weiterhin auch die Förderung für diese Schüler. Der Musikverein hat den Eltern, deren Kinder von der Musikschule Markdorf ausgebildet werden, aus dem Gemeindezuschuss einen Zuschuss zu den von der Musikschule Markdorf e. V. erhobenen Gebühren bezahlt. Der Gemeinderat hat dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell für die Musikschule auf einer Vollkostenrechnung zugestimmt. und die Verwaltung beauftragt, mit der Musikschule Raumschaft Markdorf e. V. eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwoh-nungssteuer Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2019 die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Markt Oberst-dorf und Sonthofen im Hinblick auf den Steuermaßstab für verfas-sungswidrig erklärt und eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2020 für eine Neuregelung eingeräumt. Daher hat der Gemeinderat der Neufassung der Zweitwohnungssteuer einstimmig zugestimmt. Der neue Jahressteuersatz beträgt je angefangene 500 € jährli-cher Mietaufwand 40 €. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Die Gebührensätze für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurden aufgrund von der tatsächlichen Verbrauchsergebnisse überprüft und neu kalkuliert. Der Gemein-derat hat der neuen Kalkulation und der Änderung der Satzung einstimmig zugestimmt.

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Seite 12 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Annahme einer Spende Eine Bürgerin hat der Gemeinde eine Spende in Höhe von 500 € für einen Bürgerbaum übergeben. Der Gemeinderat hat der An-nahme der Spende zugestimmt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Meßmer hat Bekanntgegeben, dass der Gemein-derat in nichtöffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst hat: 1. Stundung von Forderungen Der Gemeinderat hat dem Stundungsantrag bezüglich einer

Forderung aus Gewerbesteuer in Höhe von 1.794 € bis zum 31.12.2019 zugestimmt.

2. Schwimmunterricht an der Teuringer-Tal-Schule Der Gemeinderat hat eine finanzielle Beteiligung der Gemein-

de an den Kosten für einen verbindlichen Schwimmunterricht oder für eine schulische AG, mit Beteiligung eines Lehrers, in Aussicht gestellt.

Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für einen freiwilligen Schwimmkurs hat der Gemeinderat abge-lehnt.

3. Mietpreis für die Wohnungen der Gemeinde in der Eu-gen-Bolz-Straße 13

Der Gemeinderat hat die Mieten für die Wohnung im Gebäude Eugen-Bolz-Straße 13 an den neuen Mietpreisspiegel ange-passt.

4. Verlängerung des Mietvertrages für die Obdachlosenwoh-nungen in der Gehrenbergstraße 15

Der Gemeinderat hat der Verlängerung des Mietvertrages für die beiden Obdachlosenwohnungen im Gebäude Geh-renbergstraße 15 zugestimmt.

5. Flächentausch an der Weilerstraße Der Gemeinderat hat einem flächengleichen Tausch für einen

landwirtschaftlichen Weg an der Weilerstraße zugestimmt. Verschiedenes, Wünsche, Anfragen 1. Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang Im Ortsteil Vittenhag kann ein Grundstück an die Abwasser-

beseitigung der Stadt Ravensburg angeschlossen werden. Der Gemeinderat hat daher das Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang in Oberteuringen befreit.

2. Trinkwasserentnahmestelle Gemeinderat Johannes Keller hat angeregt, einen kostenlo-

sen Trinkwasserbrunnen für Wanderer und Radfahrer in der Gemeinde einzurichten. Außerdem sieht er es mal wieder an der Zeit, gemeinsam mit der Schule eine Waldputzete in der Gemeinde durchzuführen.

Sitzung vom 12.12.2019

Bürgersprechstunde Ein Bürger hat sich nach dem Stand bezüglich Starkregenkon-zepts in Bitzenhofen erkundigt. Ortsbaumeister Wetzel hat mit-geteilt, dass inzwischen die Grundlagenermittlungen abgeschlos-sen sind und das Ingenieurbüro derzeit das Konzept berechnet.

Bekanntgaben des Bürgermeisters 1. Brand Gasthof Adler Bürgermeister Meßmer teilt mit, dass alle Kosten im Zusam-

menhang mit dem Brand des Gasthauses Adler vorliegen. Der Löscheinsatz hat die Gemeinde ca. 26.700 € gekostet.

2. Wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage Das Landratsamt Bodenseekreis hat die wasserrechtliche

Erlaubnis für die Kläranlage bis zum 31.12.2022 erteilt. 3. Unterschriftenliste Mit einer Unterschriftenliste haben 32 Anwohner der Rohm-

bachstraße die Einrichtung einer 30 km/h-Zone in der Rohm-bachstraße gefordert. Die Verwaltung wird dieses Thema auf die nächste Verkehrsschau nehmen.

4. Kooperationsvereinbarung mit der Musikschule Raumschaft Markdorf

Bürgermeister Meßmer teilt mit, dass die Kooperationsverein-barung zwischenzeitlich von allen Gemeinden unterschrieben wurde.

Bebauungspläne Mit insgesamt vier Bebauungsplänen hat sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung befasst. Dabei wurde der Aufstellungsbe-schluss für den Bebauungsplan „Mohnweg“ in Hefigkofen und

den Bebauungsplan „Rebhuhnweg“ in Bitzenhofen gefasst. Hier sollen jeweils zwei kleinere Baugebiete entstehen.

Einen Schritt weiter sind die beiden Bebauungspläne „Grundschu-le“ und Oberteuringen Nord – 1. Änderung“, hier hat der Gemein-derat jeweils den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Zuschuss an den Sportverein Oberteuringen e.V. Die Gemeinde hat beschlossen, auf dem Gelände der jetzigen Tennisanlagen den Neubau der Teuringer-Tal-Schule zu errichten. Deshalb muss das Tennisgelände, einschließlich Vereinsheim, verlegt werden. Bauherr ist hier der Sportverein Oberteuringen e.V. Da der Verein die Anlagen nicht selbst finanzieren kann und der Auslöser zur Verlegung das Bauvorhaben der Gemeinde ist, bezuschusst die Gemeinde den Neubau der Sportanlagen. Daher wurde die erste Rate in Höhe von 100.000 € freigegeben.

Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen-leitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württem-berg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Ver-bände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kos-tendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Lan-desverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Ta-rifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Der Gemeinderat ist diese Empfehlung gefolgt und hat die Kinder-gartengebühren entsprechend angepasst. Dazu war die Neufas-sung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen erforderlich. Die Satzung ist in dieser Ausgabe unter „Amtlichen Bekanntmachungen“ im vollständigen Wortlaut abgedruckt.

Abwassergebühren Die Abwassergebühren wurden zuletzt für die Jahre 2018 und 2019 kalkuliert. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde eine Neu-kalkulation bei der Firma Heyder + Partner in Auftrag gegeben. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Gebühren zum 01.01.2020 marginal angepasst werden sollten. Der Gemeinderat hat der umfassenden Gebührenkalkulation und der Änderung der Ab-wassersatzung einstimmig zugestimmt. Die Änderungssatzung ist in dieser Ausgabe unter „Amtlichen Bekanntmachungen“ im vollständigen Wortlaut abgedruckt.

Rechnungsabschluss 2018 Sowohl den Rechnungsabschluss für den Gemeindehaushalt wie auch für die beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Ober-teuringen“ und Energie und Verkehr Oberteuringen“ hat der Ge-meinderat einstimmig beschlossen. Im nächsten Mitteilungsblatt wird noch ausgiebig über die Abschlüsse berichtet.

Bürgschaft zu Gunsten des Musikvereins Oberteuringen e.V. Der Musikverein Oberteuringen beabsichtigt sein Musikerheim am Franz-Roth-Platz grundlegend zu sanieren. Die Gesamtkos-ten betragen voraussichtlich 200.000 €. Der Verein kann hiervon 80.000 € aus eigenen Mitteln aufbringen. Für den Restbetrag von 120.000 € muss der Verein einen Kredit aufnehmen. Um günstigere Zinskonditionen bei der finanzierenden Bank zu bekommen, ist der Musikverein mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, für dieses Darlehen eine Bürgschaft zu überneh-men. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Bürg-schaft zu übernehmen.

Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Bürgermeister Meßmer nutzt die letzte Sitzung des Gemeinde-rates um das zu Ende gehende Jahr nochmals Revue passieren zu lassen. Meilensteine waren die Verabschiedung des Gemein-deentwicklungskonzeptes 2035 und der Beschluss zum Neubau der Teuringer-Tal-Schule. Es fanden Kommunalwahlen statt, die auch Veränderungen im Gemeinderat mit sich brachten. Bürger-meister Meßmer bedankt sich beim Gemeinderat für die vertrau-ensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Ebenfalls bedankt hat er sich bei den Vertretern der Presse, die immer über die Sitzungen des Gemeinderates berichtet haben und nicht zuletzt bei den Bürgerinnen und Bürger, die als Zuhörer die Sitzungen des Gemeinderates verfolgt haben. Gemeinderätin Müller schließt sich dem Dank im Namen des Gemeinderates an.

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 13

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Kurz vor dem Tag der Heiligen Drei Könige möchten wir gemeinsam mit Ihnen in das neue Jahr starten und laden Sie herzlich ein zum ersten Neujahresempfang der Gemeinde Oberteuringen am

Sonntag, 5. Januar 2020 um 11.00 Uhr im Saal des Gasthauses Die Post, Adenauerstraße 11, 88094 Oberteuringen.

Wir möchten mit Ihnen gleich zu Beginn des Jahres 2020 das abgelaufene Jahr Revue passieren lassen und einen Ausblick auf das vor uns liegende Jahr geben. Der Neujahresempfang soll Gelegenheit geben, Dank auszusprechen für das vielfältige ehrenamtliche Engagement und herausragende Leistungen in unserer Gemeinde. Auch die Heiligen Drei Könige werden den Weg in die Post finden und das Haus segnen. Feierlich begleiten wird uns der Musikverein Oberteuringen unter der Leitung von Fabian Zürn. Ich freue mich auf einen geselligen Empfang, mit vielen Begegnungen und guten Gesprächen. Lassen Sie uns gemeinsam auf das neue Jahr anstoßen bei hoffentlich großem Interesse der oberteuringer Bürgerinnen und Bürger. Mit herzlichen Grüßen Ihr Ralf Meßmer, Bürgermeister

Ihr Ralf Meßmer, Bürgermeister

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Seite 14 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung Oberteuringen Selbstablesung der Wasserzähler Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, in den letzten Tagen wurde Ihnen die schriftliche Aufforderung zur Selbstablesung der Wasserzähler übersandt. Wir möchten Sie bitten, auf der Rückmeldung Ihren abgelesenen Wasserzählerstand zum 31.12.2019 einzutragen und mit Ihrer Unterschrift versehen bis spätestens 3. Januar 2020 an uns zurückzusenden. Sie können uns den Zählerstand gerne auch mitteilen per Fax: 07546 299-88, E-Mail: [email protected], Internet unter www.oberteuringen.de - unter der Rubrik Rathaus/Service, Formulare, Wasser- und Ab-

wassergebühren, Mitteilung Zählerstand oder - unter der Rubrik Leben/Wohnen, Trinkwasser, Wasserzähler

Selbstablesung. Wir weisen Sie jetzt schon darauf hin, dass Zählerstände, die nicht bis zum 3. Januar 2020 gemeldet worden sind, geschätzt werden. Bei einer Schätzung entstehende Differenzen bzw. Nach-teile können erst im Folgejahr berichtigt werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ihre Gehrenberg-Wasserversorgung

Mietspiegel 2020 – Interkommunale Zusammenar-beit von allen Gemeinden aus dem Bodenseekreis

Hintergrundinformationen zur Erstellung des Mietspiegels 2020 in interkommunaler Zusammenarbeit

Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Oberteuringen, erstmalig in einem gemeinsamen durchgeführten Mietspiegelprojekt der Kreisge-meinden, einen qualifizierten Mietspiegel erhalten. Dieser Miet-spiegel wurde nach 2 Jahren überarbeitet und fortgeschrieben.Gemäß nach § 558d Abs. 2 BGB ist nach 4 Jahren der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Nach dem erfolgreichem Projektablauf mit seinerseits 20 Ge-meinden, sind nunmehr bei der anstehenden Neuerhebung alle 23 Kreisgemeinden beteiligt. Als Projektleiter für das Mietspie-gelprojekt, wurde erneut die Stadt Friedrichshafen von den be-teiligten Kommunen beauftragt.

In Zeiten von starker Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt ist die genaue Kenntnis der ortsüblichen Vergleichsmiete von großer Bedeutung. Sie dient sowohl Mietern als auch Vermietern als Orientierung für Mietanpassungen und Neuvermietung. Mit der Neuerhebung der Daten können die Veränderungen auf dem Woh-nungsmarkt eindeutig dargestellt werden. Auch die Bedeutung der energetischen Beschaffenheit, welche im Mietspiegel abgebildet wurde, hat nochmals an Bedeutung gewonnen.

Der Mietspiegel wird auch bei dieser Erhebung wieder vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen Regensburg erstellt.Die erhobenen Angaben werden selbstverständlich nur anonym und in zusammengefasster Form ausgewertet, die Einzelanga-ben unterliegen dem Datenschutz und dienen ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Die Mietspiegel sollen im August 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden und sind online, über die Homepage Gemeinde Oberteuringen, oder bei den Kommu-nalverwaltungen erhältlich.

Die Bewohner von Haushalten, die in die Zufallsauswahl gefallen sind und wegen der Mietspiegelerstellung befragt werden, wer-den diese Mal angeschrieben. Die Briefe werden um den Jahres-wechsel zugestellt. Im Sinne des Allgemeinwohls und des großen Nutzens eines Mietspiegels bitten wir die Haushalte, sich kurz Zeit zu nehmen und die Fragen zu beantworten. Dies kann übereine kostenlose Rücksendung des Erhebungsbogens oder aber über den beiliegenden Online-Schlüssel erfolgen. Für Ihr Mitwir-ken möchte sich die Gemeinde Oberteuringen bereits im Voraus bedanken.

Der Gebühreneinzug durch dieGemeinde verzögert sichDie Gemeinde Oberteuringen stellt im Januar 2020 auf ein neues Buchungssystem, das „Neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR)“ um. Mit dieser Umstellung sind umfassende Arbeiten und Neupro-grammierungen erforderlich, die erst nach Abschluss der Jahres 2019 abschließend durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund werden sich der monatliche Einzug von Benut-zungsgebühren für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde und andere Zahlungen im Januar verzögern. Gebühren, die bereits am Anfang des Monats Januar fällig werden, werden nicht vor dem 20.01.2020 eingezogen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen und um die Kosten für die Schulbetreuung.

Wenn Bedarf besteht, können die Gebühren bereits in der ersten Januarwoche unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Gemeinde überwiesen werden:

Raiffeisenbank Oberteuringen-Meckenbeuren eG (IBAN: DE10 6516 2832 0080 2670 09) oder Sparkasse Bodensee (IBAN: DE42 6905 0001 0020 1420 06).

Die Gemeinde wird andernfalls die Gebühren so bald wie möglich einziehen. Ab Februar ist wieder mit einem pünktlichen Einzug der Gebühren zu rechnen.

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Oberteuringen

Verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung: Bürgermeister Ralf Meßmer

Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Ralf Berti

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti E-Mail Anzeigen: [email protected] Telefon (0 7154) 82 22-0, Telefax (0 7154) 82 22-15

Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (0 7154) 82 22-0, Telefax (0 7154) 82 22-15 Anzeigenschluss: Mittwoch, 14 Uhr

Erscheint wöchentlich freitags.

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 15

bürger-service-büro Landesfamilienpass Ausgabe der Gutscheinkarten 2020 Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können ab sofort die Gutscheinkarten für das Jahr 2020 beim Bürgermeisteramt, bürgerservice-büro, Zimmer 6, abgeholt werden. Wer kann einen Landesfamilienpass erhalten? Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldbe-

rechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehin-

derten Kind. • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind,

die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häus-licher Gemeinschaft leben.

• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Den Antrag auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses er-halten Sie ebenfalls beim bürger-service-büro.

JugendraumProgramm Januar Liebe Jura Red River-Besucher, der Jugendraum macht bis zum 6.1. Weihnachtsferien. Ich wün-sche Euch allen frohe Weihnachten und schöne Ferien. Ich freue mich, wenn wir uns im Januar wiedersehen. Mittwoch, 8.1.: 18 - 19.30 Uhr Spieleabend Freitag, 10.1.: 19 Uhr Tischkicker-Turnier. Ab 20 Uhr Bubble Foot in der Sporthalle. * Freitag, 17.1.: 19 Uhr geöffnet. Ab 20 Uhr Basketball. Ab 21 Uhr nur Ü12. * Weitere Termine folgen. Freitag, 31.1. Zumba for Kids * immer sofern wir in die Sporthalle können. Nochmals vielen lieben Dank für alle, die uns dieses Jahr unter-stützt haben. Frank Härtel, danke für Deine Hilfe beim Befüllen der Adventskalender. Liebe Familie Baumgart, nochmals ein großes Danke für den schönen Karaoke-Abend.

AbfuhrtermineFreitag, 27.12.2019 Restmüll, 4-wöchig Freitag, 03.01.2020 Biomüll

Freitag, 10.01.2020 Restmüll, 2-wöchig

Öffnungszeiten Wertstoffhof freitags 15:00 – 17:00 Uhr samstags 09:00 – 12:00 Uhr

Verschiebung der Abfallabfuhr während der Feiertage Aufgrund der bevorstehenden Feiertage kommt es in Oberteu-ringen bei der Abfallabfuhr zu Verschiebungen. Die Abfuhren finden wie folgt statt: Restmüll 2-u.4-wöch. Freitag, den 27. Dezember 2019 Bioabfall Freitag, den 03. Januar 2020 Restmüll 2-wöch. Freitag, den 10. Januar 2020 Papier Zwischenleerung Montag, den 13. Januar 2020 Die Verschiebungen sind in den Abfuhrplänen 2019/2020 bereits veröffentlicht. Wird ein Abfallgefäß zu spät oder zu einem falschen Zeitpunkt zur Abfuhr bereitgestellt, so kann dieses Gefäß nach-träglich nicht mehr entleert werden. Bitte beachten Sie, dass sich im kommenden Jahr die Abfuhr-tage von Papier und der Gelben Säcke ändern. Alle Termine finden Sie im Abfuhrplan 2020.

Öffnungszeiten der Abfallentsorgungszentren Die Entsorgungszentren Überlingen Füllenwaid, Friedrichshafen Weiherberg sowie Tettnang Sputenwinkel sind an Heiligabend

und Silvester geschlossen. Zwischen den Feiertagen gelten die üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr sowie am Samstag 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr. Das Abfallwirtschaftsamt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und abfallarmes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger halten für die versicherte und in-teressierte Bevölkerung den nächsten Sprechtag ab: Ort: Rathaus Markdorf Termin: Mittwoch, 15.01.2020 Dauer: 08:40 – 12:40 Uhr und 13:40 – 15:40 Uhr In allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten Fachleute über • Renten • Medizinische Rehabilitation • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben • Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner • Versicherungsfragen Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0751 8808-242. Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Versicherungsunterlagen sowie den Personalausweis oder Reisepass mit.

STANDESAMTLICHENACHRICHTEN

Eheschließungen: 12.12.2019 Nico Kempter und Sabine Zweifel

Sterbefälle: 26.11.2019 Silvia Erika Haug, geb. Gubler

UNSERE JUBILARE

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM GEBURTSTAG Im Monat Januar können folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Geburtstag feiern:

Herr Walter Bank, 80 Jahre am 1. Januar;

Frau Anna-Luise Fischer, 80 Jahre am 3. Januar;

Herr Ibro Cavkic, 85 Jahre am 7. Januar;

Frau Sylvette Sarrazin, 70 Jahre am 8. Januar;

Frau Maria-Magdalena Eutinger, 70 Jahre am 9. Januar,

Herr Jonas Klaus, 80 Jahre am 10. Januar,

Frau Gisela Haßler, 70 Jahre am 10. Januar,

Herr Joachim Muff, 70 Jahre am 20. Januar

Frau Amparo Egas, 75 Jahre am 31. Januar

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren und wünschen Ihnen Gesundheit und Wohlergehen.

Ralf Meßmer Bürgermeister

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Seite 16 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

Gemeinwesen am Teuringer

Wunschgroßeltern gesucht Mehrere Familien aus Oberteuringen mit Kindern im Alter von 2 bis 9 Jahren würden sich sehr über Kontakt zu Wunschgroßeltern freuen. Als Wunschgroßmutter oder Wunschgroßvater schenken Sie einem oder mehreren Kindern etwas Ihrer Zeit zum Spielen, Vorlesen, oder verbringen einfach gemeinsame Zeit mit der gan-zen Familie. Es geht dabei nicht um feste, verbindliche Betreu-ungszeiten, sondern einfach um freie Zeit in der Begegnung mit Wunschenkelkindern. Bei Interesse oder weiteren Fragen melden Sie sich gern beim Familientreff Julia Eisele Tel. 07546 29967 oder im Büro für Gemeinwesenarbeit Michael Friedrich-Gaire Tel. 07546 35298953 Auf einen Besuch oder Spaziergang Sind Sie viel allein zuhause oder haben Sie Angehörige, die auf-grund von Alter oder Beeinträchtigung viel Zeit allein zuhause verbringen? Im Büro für Gemeinwesenarbeit haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Oberteuringen gemeldet und ange-boten, gern jemanden zuhause auf einen Kaffee, ein Brett- oder Kartenspiel oder auch für einen gemeinsamen Spaziergang zu besuchen. Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gern im Büro für Gemeinwesenarbeit Annika Taube, Tel: 07546 29965, Mail: [email protected] Oder: Michael Friedrich –Gaire Tel.: 07546 918081, Mail: [email protected]

AKTUELLES AUS DEN LEBENSRÄUMENFÜR JUNG UND ALT

Terminaron los encuentros para hablar Español Seit Januar 2018 traf sich wöchentlich eine offene Gruppe, um die Spanischkenntnisse aufzufrischen. Unter der Leitung von Amparo Egas, einer Oberteuringerin, deren Muttersprache Spanisch ist, wurde aus dem eigenen Leben erzählt und zwischendurch auch mal die Grammatikkenntnisse erweitert. Aufgrund des baldigen Wegzugs von Frau Egas gingen die wö-chentlichen Spanischtreffen im Herbst diesen Jahres zu Ende. Das Büro für Gemeinwesenarbeit bedankt sich herzlich bei Frau Egas! Mit Ihrem Engagement haben Sie den Teilnehmenden eine Freude gemacht und eine Verbindung zu anderen Orten der Welt und ihren ureigenen Besonderheiten hergestellt. Vielen Dank und für Ihren weiteren Weg alles Gute!

Reparatur–Café Oberteuringen! Im Dezember bleibt das Reparatur-Café geschlossen, wir haben Weihnachtsferien. Der nächste Öffnungstermin des Reparatur-Ca-fé´s Oberteuringen ist am Dienstag, den 28. Januar 2020. Die entsprechende Ankündigung entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt bzw. der lokalen Presse. Das Team des Reparatur-Café´s wünscht Ihnen gesegnete Festtage.

KINDERGARTEN- UNDSCHULNACHRICHTEN

SchulnachrichtenNeues von den Schüler-Reportern Interview mit dem Bürgermeister Was haben Sie früher gemacht? Ich besuchte das Gymnasium, machte das Abitur, dann folgte ein

Studium zum Diplomverwal tungswirt in Kehl. Später wurde ich Kämmerer in Horgenzell.

Wieso wollten Sie Bürgermeister werden? Weil es ein Traumjob ist. Wie alt sind Sie? 45 Jahre. Was war Ihr spannendstes Erlebnis als Bürgermeister? Der Feueralarm im Gasthof „Adler“. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Sie? Im Rathaus 18, in der Gemeinde 103. Was ist Ihr Hobby? Bürgermeister, Fußball, Skifahren, Sport, Lesen, Freunde und meine Familie. Um wie viel Uhr gehen Sie zur Arbeit und wann zurück? Ich beginne meistens um 8 Uhr 15, nachdem ich meinen Sohn in den Kindergarten gebracht habe, und komme zwischen 18 und 24 Uhr nach Hause, je nachdem, ob ich abends noch ei-nen Termin habe. Gefällt Ihnen die Arbeit hier? Ja, sehr, es ist ja auch mein Traumjob, aber es ist auch eine große Herausforderung. Welchen Beruf haben Sie erlernt? Diplomverwaltungswirt. Wo wohnen Sie? In Unterteuringen. Seit wann wohnen Sie da? Seit 2000 in Unterteuringen. Was ist Ihr Lieblingsessen? Käsespätzle, die ich gerne selber mache. Wie lange arbeiten Sie schon hier? Seit 1. November 2017, gewählt wurde ich am 24. September 2017. Wo sind Sie geboren? In Tettnang. Wollten Sie schon immer diesen Beruf ausüben? Ich wollte in der Gemeindeverwaltung arbeiten und später wur-de ich dann Bürgermeister. Was ist Ihr Lieblingstier? Katze. Was ist Ihre Lieblingsfarbe? Blau. Haben Sie Haustiere? Leider nein, ich bin zu wenig zuhause. Wie hieß Ihr Vorgänger? Karl-Heinz Beck. Wo haben Sie geheiratet? Standesamtlich auf den Seychellen, kirchlich in Markdorf. Sprechen Sie noch andere Sprachen? Gelernt habe ich Englisch und Französisch, sprechen kann ich einigermaßen Englisch. Larry und Raphael von der Schülerreporter-AG

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 17

Neues von den Schüler-Reportern Neues von den Schüler-ReporternPepe wünscht „Frohe Weihnachten“Das wünscht man sich jetzt – habe ich mitbekommen. Komisch ist das ja schon in der Adventszeit. Plötzlich steht ein Baum im Schulhaus, an dem viele bunte Dinge hängen. Wenn dann bei so neuen Sachen die Neugier mit mir durchgeht und ich alles auf typisch hündische Art und Weise inspizieren möchte, werde ich gleich von meinem Frauchen wieder an die Regeln erinnert. An den normalen Alltag habe ich mich schon sehr gut gewöhnt. Das fiel mir auch nicht schwer, denn ich werde hier sehr königlich behandelt. Für mein seelisches Wohl sorgen die vielen Streiche-leinheiten und lieben Worte. Außerdem werde ich körperlich mit Kraft- und Schnelligkeitsübungen sehr fit gehalten. Muss ich mit meinem Frauchen die Klasse wechseln, trägt man mir meine Box/mein Kissen in die andere Klasse. Außerdem wird mein Laufstall immer schön hergerichtet und es wird dafür gesorgt, dass ich ge-nug Wasser habe. Da kann man sich doch nur wohlfühlen! Wenn ich in die Gesichter der Menschen schaue, glaube ich, dass ich ihnen ein bisschen etwas für ihr seelisches Wohl zurückgeben kann, indem ich einfach da bin. Für alle ein schönes Weihnachtsfest. Ich bin gespannt, was da genau passiert. Euer Pepe

KULTUR

KulturvereinOberteuringen e.V.St.-Martin-Platz 988094 Oberteuringenwww.muehle-ot.de

Bild für Bild für Bild • Weber-Schlak · Bischoff · Bayer Vernissage am Sonntag, 12. Januar 2020, mit Mühlencafé • Dauer der Ausstellung 12. Januar - 2. Februar 2019 Die Fotografin Carola Weber-Schlak möchte den Blick auf die Überbleibsel ehmaliger Lebenswelten lenken. Ihre Bilder - von Scherben auf dem Boden oder eine Reihe notdürftig geschlosse-ner Fenster - sind mehr als Momentaufnahmen von verlassenen Orten. Sie lassen Bilder und kleine Gesichter im Kopf entstehen, wie die Vergangenheit gewsen sein könnte. Ihre Fotografien, oft farbreduziert oder in Schwarz-Weiß, sind poetisch und ruhig. www.artcarola.de Immer wenn ein Foto aufgenommen wird, steht die Zeit kurz still, der Moment ist fixiert. Nur: was geschah davor und was wird danach passieren? Diese Fragen begleiten den Fotografen Peter Bischoff stets bei seinen Aufnahmen und er beantwortet sie mit Bildreihen, die sowohl in Vergangenheit als auch Zukunft

des dargestelllten Sujets greifen. Wichtig ist ihm dabei eine rigoris intuiuve uns persönliche Herangehensweise, die abgebildete Re-alität, subjektive Position mit intensiver Bildsprache verschmilzt. www.sternenschwimmer.de Das Theama der Künstlerin Bette Bayer ist die Architektur, sie bringt diese als Hauptmotiv, als Strukturelement oder als Hin-tergrund in ihre Bilder ein. Durch Überlagern, Zerschneiden und Verfremden bei der digitalen Gestaltung mit neuer eigenständiger Ausdrucksform des urbanen Umfelds. www.bettebayer.com

Mühlencafé bei dieser Vernissage geöffnet von 14:30 Uhr - 16:30 Uhr für Jedermann- Der Eintritt für diese Ausstellung ist kostenlos!

Suchen Sie noch ein Weihnachtsgeschenk, mit dem Sie einem lieben Menschen Freude bereiten können? Im neuen Programm 2020 bieten wir einige besondere Veran-staltungen an, für die es jetzt schon Karten im Vorverkauf gibt. SALONORCHESTER CAPPUCCINO – „ICH HAB DAS FROL-LEIN HELEN BADEN SEHN...“ -SAMSTAG, 11. JANUAR 2020 – 20 UHR

Das Salonorchester „Cappuccino“ wurde 2001 von engagierten Lehrkräften der Musikschule Meckenbeuren gegründet. Eigent-lich als Konzertorchester gedacht, hat sich im Laufe der Jahre der Rahmen der Auftritte erweitert, unter anderem auf Konzerte mit Literatur und Tanzabende.Musikalisch bewegt sich das Orchester in der Salonmusik der 20er bis 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als der Be-zug zur Wiener Schrammelmusik noch hörbar war. Auch der auf-kommende Rundfunk verhalf dieser Musik zu großer Popularität.Der Sänger Lüder Schubert verleiht mit seiner wandlungsfähigen Stimme den Liedern und den besonderen Texten zusätzlichen Schwung. Im Repertoire sind Walzer, Tango, Pasodoble, Foxtrott und Filmmusik aus der damaligen Zeit.

Der Salonorchester „Cappuccino“ spielt aktuell in folgender Be-setzung: Richard Nickel - Querflöte, Klarinette, Saxophon, künst-lerischer Leiter; Claudia Otto - Klarinette, Saxophon; Annegret Kuhlmann - Violine; Joachim Welsch – Violine; Susanne Seydel - Violine; Natalya Welsch - Cello; Wolfgang Dennenmoser - Kon-

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Seite 18 20. Dezember 2019 Nummer 51/52

trabass; Priska Vogler - Akkordeon; Andrea Kahlo-Ringendahl - Klavier; Claus Furchtner - Schlagzeug; Jörg Scheide - Posaune;Lüder Schubert - Gesang;

„Musik – nostalgisch und wunderbar tanzbar!“

STEFAN WAGHUBINGER – KABARETT „JETZT HÄTTEN DIE GUTEN TAGE KOMMEN KÖNNEN...“ -SAMSTAG, 18. JANUAR 2020 – 20 UHR-

Stefan Waghubinger, österreichischer Kabarettist, der in Süd-deutschland lebt, macht mit seinen grandiosen Wortspielereien und meilenweiten Gedankensprüngen vor nichts und niemandem Halt. Mit seinem dritten Soloprogramm „Jetzt hätten die guten Tage kommen können“ hat er es ganz nach oben geschafft. Auf dem Dachboden der Garage seiner Eltern sucht er eine leere Schachtel und findet den, der er mal war, den, der er mal werden wollte und den, der er ist. Es wird also eng zwischen zerbrech-lichen Wünschen und zerbrochenen Blumentöpfen, zumal da noch die Führer der großen Weltreligionen und ein Eichhörnchen auftauchen. Wir erleben glänzende Unterhaltung trotz verstaub-ter Oberflächen. Aber Vorsicht, zwischen den morschen Brettern geht es in die Tiefe.„Es gibt nur wenige Kabarettisten, die es mit seiner Formulie-rungskunst aufnehmen können und es gibt nur ganz wenige Kollegen, bei denen geschliffene Texte so federleicht durch den Saal schweben.“ Allgemeine Zeitung Mainz.Stefan Waghubinger hat zahlreiche renommierte Kleinkunstpreise gewonnen und ist regelmäßig im Fernsehen zu sehen, im letzten Jahr unter anderem bei „Die Anstalt“ im ZDF.

… pointiert und locker, komisch und traurig, warmherzig und zy-nisch, geistreich und banal, vor allem aber – verdammt gut!

MICHAEL FITZ - „JETZ‘ AUF GESTERN 2019“ – JUBILÄ-UMSPROGRAMM, SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020, 20 UHR

Der Liedermacher Michael Fitz, Gitarrist und Poet aus Leiden-schaft und Schauspieler, ist nun seit 2008 mit ungebrochener Begeisterung, ebensolcher Neugier und steigenden Zuschau-erzahlen in nahezu allen deutschen Landen und deren Bühnen unterwegs und hat mit seinen bisher acht Solo- Programmen in dieser Zeit etwa 700 Auftritte absolviert. Wenn man, wie er, in Lied und Wort aus dem Mittendrin im Leben erzählt, sind Zahlen ohnehin nicht so wichtig. In seinen Solos, auch in „jetz‘ auf ges-tern 2019“, geht es immer um Erlebtes und Gefühltes. Erstaunlich wie der sympathische Bayer, der sich in seinen Liedern haupt-sächlich mit – fast möchte man sagen – seelischem Sperrmüll beschäftigt, die Menschen landauf und landab, ganz allein mit

sich, seiner Stimme, ein paar Gitarren und dazu seinen feinen, augenzwinkernden Humor, so mitnehmen kann. Das Ganze prall gefüllt mit Texten, poetischen Geistesblitzen und angereichert mit persönlichen Geschichten und dem Werdegang:Und wer sein Bayrisch nicht versteht hat nichts verpasst, denn was er sagen will, hat er schon vorher erzählt und in seinen Lie-dern kommt es schon allein atmosphärisch und musikalisch rüber.

„Von jetz‘ auf gestern, des bin immer noch i - live!“

Das Mühlenteam wünscht Ihnen Fröhliche Weihnachten.!!

Das Mühlenteam wünscht Ihnen Fröhliche Weihnachten.!!

Saaleinlass (nur mit Eintrittskarte möglich) 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn

Bereits eine Stunde vor Programmbeginn werden Sie von un-serem Bewirtungsteam mit Getränken und Speisen verköstigt Unser Telefonservice an der Abendkasse ist 75 Minuten vor

Veranstaltungsbeginn unter 07546 299-57 erreichbar. Vorverkaufsstellen:

bürger-service-büro/Tourist-Information im Rathaus Oberteuringen und in der

Raiffeisenbank Oberteuringen (Vorverkauf bis freitags 10 Uhr vor dem jeweiligen

Veranstaltungstermin.) Onlinereservierung unter www.muehle-ot.de

Für die Vernissagen und Ausstellungen ist der Eintritt freiAusstellungen sind geöffnet: sonntags von 14 Uhr bis 18 Uhr und während der Kulturveranstaltungen.

KIRCHLICHENACHRICHTEN

Katholische Kirchengemeinde St. MartinPfarramt St. Martinus, OberteuringenSt.-Martin-Platz 4, 88094 Oberteuringen Telefon 07546/5276, Telefax 07546/917142 Web: se-aeto.drs.de Email: [email protected] Pfarrer Reinhard Hangst Diakon Günter Ege (07541/6033942) Gemeinderefentin Carolin Spieler (07541/6033943) Pfarramtssekretärin Karin Müller Öffnungszeiten Montag 09:00-12:00 Uhr im Pfarrbüro: Mittwoch 15:00-18:00 Uhr Sprechzeit von Pfr. Hangst nach Vereinbarung Bankverbindungen: Raiffeisenbank Oberteuringen DE98 6516 2832 0080 3470 02 Sparkasse Bodensee DE20 6905 0001 0020 1419 17 Pfarramt St. Johannes Baptist, AilingenIttenhauser Str. 3, Tel. 07541/6033940 Pfarramt St. Petrus und Paulus, EttenkirchPetrus-Mohr-Weg 3, 07546/2117

Liebe Mitchristen!„Weihnachten“ hat mit Sehnsucht zu tun. Gott hat Sehnsucht nach uns Menschen. Deswegen wird Jesus geboren. Wir Menschen haben Sehnsucht nach Gott. Deswegen machen wir uns auf den Weg zur Krippe und heißen das Kind willkommen.

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 19

Gott hat Sehnsucht nach uns, weil ihm unser Glück am Herzen liegt. Es ist ihm nicht gleichgültig, was aus uns wird. Er möchte, dass wir das Ziel unseres Lebens nicht verfehlen. So kommt Jesus, um uns das große Lebensziel und den Weg dorthin zu zeigen! Und Jesus rennt bei uns offene Türen ein. Denn wir spüren in uns die tiefe Sehnsucht nach Sinn, diese Sehnsucht nach Gott. Wir spüren auch, dass diese Sehnsucht schon hier auf Erden ein Stück weit gestillt werden kann. Wir haben zwar nicht den Him-mel auf Erden, aber es liegt auch in unserer Hand, immer wieder himmlische Situationen zu schaffen. Es gibt das schöne Wort „Gegen die Nacht können wir nicht an-kämpfen, aber wir können ein Licht anzünden!“ Liebe Mitchristen! Möge es uns in der Weihnachtszeit gelingen, zahlreiche kleine Lichter anzuzünden, die die Dunkelheit besiegen! Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und Gottes Segen für das Jahr 2020 Ihr Pfarrer Reinhard Hangst

St. Martinus, Oberteuringen

Samstag, 21. Dezember 18:00 Uhr BUßFEIER in Ailingen Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER (für Klara und Hermann Bucher, die Verstorbenen

der Familie Bucher und Rueß, Hermine Gaus, Ma-ria Rueß geb. Beck, Margret und Anneliese Fischer, Hedwig Mauch, Margret und Heidi Kremser)

Dienstag, 24. Dez. – Heiligabend 15:30 Uhr WORTGOTTESDIENST mit KRIPPENFEIER Die Kinder dürfen ihre Opferkässchen mitbringen. 22:00 Uhr CHRISTMETTE mitgestaltet vom Kirchenchor und

der Bläsergruppe Kollekte auch am 25.12.: ADVENIAT Mittwoch, 25. Dez. – Weihnachten-Hochfest der Geburt des

Herrn 10.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Festtag 17:00 Uhr FEIERLICHE WEIHNACHTSVESPER für die SE – es singt die Schola Donnerstag, 26. Dez. – Hl. Stephanus 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Freitag, 27. Dez. – Hl. Johannes 08:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER -mit Segnung des Johannesweines- Samstag, 28. Dez. – Unschuldige Kinder 18:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER -mit Segnung der Kinder- (für Christa Kibler) Dienstag, 31. Dez. – Silvester 17:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Jahresschluss Mittwoch, 01. Januar- Neujahr Hochfest der Gottesmutter Maria 17:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum neuen Jahr Kollekte: AFRIKATAG Freitag, 03. Januar 08:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 05. Jan. – 2. Sonntag nach Weihnachten 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER mit Aussendung der Sternsinger (für Rita Waltner, Maria, Hubert und Robert Fischer; Jahrtag für

Egon Adebahr) Montag, 06. Jan. – Hochfest Erscheinung d. Herrn 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER (für Jahrtage für Lydia Rennauer) Kollekte: Sternsinger-Aktion Freitag, 10. Januar 08:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER (Hermine Gaus, Anna Pfeffer, die Verstorbenen der

Familie Kolenda) Sonntag, 12. Januar Fest Taufe des Herrn 08:30 Uhr EUCHARISTIEFEIER (für Carl und Pauline Weishaupt)

Rosenkranzgebet : Montag-Freitag jeweils um 18.00 Uhr

St. Johannes Baptist, Ailingen

Samstag, 21. Dezember 18:00 Uhr BUßFEIER für die SE Sonntag, 22. Dezember 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Dienstag, 24. Dezember - Heiligabend 16:30 Uhr WORTGOTTESDIENST mit KRIPPENFEIER 22:00 Uhr CHRISTMETTE Mittwoch, 25. Dezember- Hochfest der Geburt des Herrn -

Weihnachten 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER ZUM FESTTAG mit Kirchenchor Donnerstag, 26. Dezember 10.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 29. Dezember 08:30 Uhr EUCHARISTIEFEIER mit Segnung der Kinder Dienstag, 31. Dezember 16:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Jahresschluss Mittwoch, 01. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Neuen Jahr Donnerstag, 02. Januar 08:30 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 05. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Montag, 06. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER mit Abschluss der Sternsingeraktion Donnerstag, 09. Januar 08:30 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 12. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER

St. Petrus und Paulus, Ettenkirch

Sonntag, 22. Dezember 10.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Dienstag, 24. Dezember - Heiligabend 16:30 Uhr WORTGOTTESDIENST mit KRIPPENFEIER 22:00 Uhr CHRISTMETTE Mittwoch, 25. Dezember- Hochfest der Geburt des Herrn -

Weihnachten 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER ZUM FESTTAG mit Kirchenchor Donnerstag, 26. Dezember 10.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 29. Dezember 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER mit Segnung der Kinder Dienstag, 31. Dezember – St. Silvester 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Patrozinium in Hirschlatt Mittwoch, 01. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER zum Neuen Jahr Sonntag, 05. Januar 10:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Montag, 06. Januar 08:30 Uhr EUCHARISTIEFEIER mit Aussendung der Sternsinger Dienstag, 07. Januar 18:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Samstag, 11. Januar 18:00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Sonntag, 12. Januar 10:00 Uhr WORT-GOTTES-FEIER Die Adventszeit ist eine Zeit der Vorbereitung auf das Weih-nachtsfest. Wir Priester laden Sie in diesen Tagen herzlich zum Empfang des Sakramentes der Versöhnung ein. Beichtgelegenheiten für Erwachsene in unserer Seelsorgeeinheit: Samstag, 21.12., 11:00 Uhr Oberteuringen, Pfr. Hangst Samstag, 21.12., 15:00 Uhr Ailingen, Pfr. Veeser

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Beichtgelegenheiten für Kinder und Jugendliche in unserer Seelsorgeeinheit: Samstag, 21.12., 10:00 Uhr Oberteuringen, Pfr. Hangst Samstag, 21.12., 14:00 Uhr Ailingen, Pfr. Veeser Die Bußfeier für unsere Seelsorgeeinheit findet am Samstag, 21. Dezember um 18:00 Uhr in Ailingen statt! Öffnungszeiten der Pfarrbüros in den Weihnachtsferien Montag, 23.12.2019 Ettenkirch Freitag, 27.12.2019 Ailingen Montag, 30.12.2019 Ettenkirch Donnerstag, 01.12.2019 Ailingen Freitag, 03.01.2019 Ailingen Die Büros sind jeweils von 9.00-12:00 Uhr besetzt. Das Pfarrbüro in Oberteuringen ist in dieser Zeit nicht besetzt. Besuch über Weihnachten und den Jahreswechsel Herr Pfarrer Edouard Isango Nkoyo aus Kinshasa, Kongo, ist über die Festtage in unserer Seelsorgeeinheit zu Besuch und er wird einige Gottesdienste mit uns feiern. Wir haben ihn ja noch von den Sommermonaten, wo er über 2 Monate als Vertretung in unserer SE eingesetzt war, in guter Erin-nerung. Wir freuen uns und heißen Herrn Pfarrer Edouard Isango Nkoyo in unserer Seelsorgeeinheit herzlich willkommen. Krippe in der Staffelbildkapelle In diesem Jahr wird in der Staffelbildkapelle die „alte“ Krippe der St.-Martinus-Gemeinde aufgestellt. Der Stall stammt von Familie Erwin Aicher und die Figuren von Herrn Helmut Kiebler. Zu sehen ist die Krippe vom 25. Dezember 2019 bis 02. Febru-ar 2020 an den Feiertagen und sonntags von 9:00-18:00 Uhr.

Liebe Sternsingerinnen, liebe Sternsinger, hier nochmal die wichtigen Termine für Euch:

Sonntag, 5. Januar 2020 09.00 Uhr Ankleiden im St. Martinus-Haus 10.00 Uhr Aussendungsgottesdienst 11.00 Uhr Neujahrsempfang der Gemeinde im Gasthaus Die Post Anschließend Hausbesuche in Oberteuringen Montag, 6. Januar 2020 09.30 Uhr Ankleiden im St. Martinus-Haus Liebe Gemeinde, am 05. und 06. Januar 2020 sind die Sternsinger wieder in un-serer Gemeinde unterwegs. Mädchen und Jungen kommen zu Ihnen als „Heilige Drei Könige“ gekleidet. Die diesjährige Aktion Dreikönigssingen steht unter dem Leitwort: FRIEDEN! IM LIBANON UND WELTWEIT Bei ihren Besuchen bitten unsere Sternsinger um Ihre Unterstüt-zung für rund 2.300 Kinderhilfsprojekte in über 100 Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa. Die Sternsinger wünschen Ihnen Gottes Segen zum Neuen Jahr. Sie schreiben (auf Wunsch) nach altem Brauch den Segens-spruch an die Tür: 20*C+M+B*20 Christus Mansionem Benedicat Christus segne dieses Haus Unsere Mädchen und Jungen freuen sich auf einen Besuch bei Ihnen und danken Ihnen schon jetzt herzlich für die freundliche Aufnahme. Übrigens: Jede Sternsingergruppe hat einen Ausweis dabei, der sie zum Sammeln berechtigt. In unserer Gemeinde werden die Sternsingerinnen und Sternsin-ger im Januar wie folgt unterwegs sein: Am Sonntag, 05. Januar 2020 ab ca. 13:00 Uhr Oberteuringen und Rammetshofen Am Montag, 06. Januar 2020 ab ca. 10:00 Uhr in Althaus, Behweiler, Bibruck, Bitzenhofen, Blankenried, Hefig-kofen, Neuhaus, Ramsenbühl, Rammetshofen, Remette, Rieter,

Russenreute, Unterteuringen, Vittenhag, Wammerats-watt, Weiler und Ziegelmühle. KGR-Sitzung Die erste KGR-Sitzung im neuen Jahr ist am Mittwoch, 08. Januar 2020 um 20.00 Uhr im St.-Martinus-Haus. Die Sitzung ist öffentlich, Gäste sind herzlich willkommen.

Katholischer Kirchenchor Die Chorproben finden jeweils donnerstags um 20:00 Uhr im St.-Martinus-Haus in Oberteuringen statt. Neue Sänger/innen sind immer willkommen!

Weitere Infos unter stmartinus-oberteuringen.drs.de oder bei Heike Buck Tel.: 07546/1327

Ökumenische Gebetskreise Mo - 20.00 Uhr 14-tägig bzw. monatlich Di - 9:00 Uhr wöchentlich (Mütter beten) Mi - 20.00Uhr 14-tägig Do - 20.00 Uhr wöchentlich Kontaktperson: Bertl Pankiewicz, Tel. 5352

ACHTUNG-ÄNDERUNG! Krankenhausbesuchsdienste der St. Martinus- Gemeinde Oberteuringen Frau Elisabeth Steenfatt und Frau Heike Buck machen im Auftrag der Kirchengemeinde Besuche im Klinikum Friedrichshafen und im Krankenhaus in Tettnang. Wenn Sie oder Ihre Angehörige sich über einen Besuch freuen würden, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro (Öffnungszeiten Mo 9:00-12:00 Uhr, Mi 15:00-18:00 Uhr) oder direkt an Frau Steenfatt (Tel. 5673) oder Frau Buck (Tel. 1327) an.

Nachbarschaftshilfe Oberteuringen. Sie möchten so lange wie möglich in ihrer häusli-chen Umgebung leben, auch wenn Sie die tägli-che Arbeit im Haushalt nicht mehr selbst erledigen können? Sie pflegen einen Angehörigen (dement oder bett-

lägerig) und wollen sich einen Freiraum schaffen für eigene Ter-mine und sicher sein, dass in der Zeit jemand da ist? Nachbar-schaftshelferinnen bieten ihnen stundenweise individuelle Hilfen in diesen Situationen. Sie haben freie Stunden und möchten diese sinnvoll nutzen. Nachbarschaftshelferinnen suchen wir immer wieder. Einsatzleitung: Sozialstation Friedrichshafen, Tel. 07541/22101

Evangelische KirchengemeindeOberteuringen

Adressen und Hinweise Pfarramt Oberteuringen: Pfarrer Rainer Baumann, Grubenäckerstr. 13,88094 OberteuringenTel.: 07546 924396, Fax: 07546 924397, E-Mail: [email protected] Sprechzeiten nach Vereinbarung:

Pfarramtssekretärin: Regine Giray,mittwochs von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Bankverbindung: Raiffeisenbank Oberteuringen, BIC: GENODES1OTE, IBAN:DE73 6516 2832 0080 2230 01 Homepage: www.oberteuringen.evkirche-rv.de

Das Wochenende/Der Sonntag

Freitag, 20. Dezember 18:00 Uhr Krippenspielprobe in der Evang. Kirche 20.00 Uhr Gospelchorprobe in Ailingen

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Sonntag, 22. Dezember 4.Advent 10:15 Uhr Gottesdienst am 4. Advent (Präd. Günter Weber) (Ail. 09:00 Uhr, Pfr. Volker Kühn) Wochenspruch: Phil 4,4,5b: Freuet euch in dem

Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch!

Wochenlied: 9 Nun jauchzet, all ihr Frommen Opfer/Kollekte: Für Zwecke der eigenen Gemeinde

Die Woche ab 23.12. und die Gottesdienste über Weihnachten und zum Jahreswechsel im Überblick

Montag, 23. Dezember 18:00 Uhr Krippenspielprobe in der Evang. Kirche Dienstag, 24. Dezember Heiliger Abend 16:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel Organist: Erwin Lauter Opfer: Für Brot-für-die-Welt 18:00 Uhr Meditativer Gottesdienst am Heiligen Abend Organistin: Fr. Riedl Opfer: Für Brot-für-die-Welt Mittwoch, 25. Dezember Christfest 10:15 Uhr Gottesdienst am 2. Weihnachtstag mit einer Bläse-

rabordnung des MVOs (Pfr. Rainer Baumann) Opfer: Für Brot-für-die-Welt Donnerstag, 26. Dezember 2. Weihnachtstag In Oberteuringen findet kein Gottesdienst statt! Sonntag, 29. Dezember 09:00 Uhr Gottesdienst (Präd. Michelberger) (Ail. 10:15 Uhr, Präd. Michelberger Organistin: Julia Urbanek Opfer: Für Zwecke der eigenen Gemeinde Dienstag, 31. Dezember Silvester 17:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Rainer Baumann) Opfer: Für Zwecke der eigenen Gemeinde

Jahreslosung 2020: Mk 9,24: Ich glaube; hilf meinem Unglauben!

Sonntag, 05. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10:15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Rainer Baumann) (Ail. 09:00 Uhr, Pfr. Volker Kühn) Opfer: Für Zwecke der eigenen Gemeinde

Die Woche vom 06.01. - 12.01.2019

Montag, 06. Januar Epiphanias

10:15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Rainer Baumann) (Ail. 09:00 Uhr, Pfr. Volker Kühn) Opfer: Für die Weltmission Mittwoch, 08. Januar 15:00 Uhr Konfirmandenunterricht in den Evang. Gemeinderäumen Donnerstag, 09. Januar 18:30 Uhr Ökum. Bibelkreis in den Evang. Gemeinderäumen Freitag, 10. Januar 20:00 Uhr Gospelchorprobe Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 10:15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Rainer Baumann) (Ail. 09:00 Uhr, Pfr. Volker Kühn) Opfer: Für Zwecke der eigenen Gemeinde

Das Evang. Pfarramt ist von 26.12.-29.12.2019 nicht besetzt.

Die Vertretung übernimmt das Pfarramt Meckenbeuren, Pfr. Peter Steinle, Tel. 07542/4773.

Die Evang. Kirchengemeinde wünscht Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest

und für das Jahr 2020 alles erdenklich Gute! Am 01.12.2019 fand die Kirchenwahl 2019 statt. Gewählt wurden der örtliche Kirchengemeinderat sowie Landessynode. Hier das Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl:

Doris Reichel 208 Stimmen Susanne Pluczinski 183 Stimmen Kerstin Hager 170 Stimmen Markus Döhler 169 Stimmen Mildred Sander 164 Stimmen Manfred Schnitzler 110 Stimmen Hier das Ergebnis (in unserem Wahlkreis, Ravensburg/Biberach) der Wahl zur Landessynode: Als Laien: Anja Faißt, Sozialarbeiterin mit 7.613 Stimmen Simon Blümcke, Bürgermeister mit 7.253 Stimmen Als Theologen: Philipp Jägle, Pfarrer in RV mit 11.188 Stimmen Hellger Koepf, Dekan i.R. mit 9.369 Stimmen

Aktuelles Evang. Diakoniestation-ambulante Dienste GmbH

Pflegedienst: Stefan Kluth, Tel. 07541 9226-56 Nachbarschaftshilfe: Mechthild Kuhnle, Tel. 07541 9226-58

VEREINE/VERBÄNDE

Sportverein Oberteuringen

Abteilung FußbalDanke für 2019! Die Abteilung Fussball bedankt sich bei allen Sponso-ren,Freunden und Gönnern des Vereins.

Ein großes Lob an euch liebe Trainer und Eltern für euren Ein-satz und die Bereitschaft die Ihr fast täglich aufbringt. Ihr seid unverzichtbar!! Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtfest und alles Gute für 2020! die Abtlg.leitung

Abteilung Leichtathletik*NEU - Eltern-Kind-Turnen für 2-3-Jährige* Balancieren, rennen, klettern, springen, kriechen, hüp-fen ... wir toben uns einmal die Woche richtig aus. WIR HABEN NOCH PLATZ!

Unser Kurs für die Jüngsten geht weiter nach den Weihnachts-ferien am 10.01.2020 mit wöchentlichen Turnstunden freitags von 15:00-16:00 bis 28.02.2020 und kostet bei Einstieg im Ja-nuar 24 Euro. Anmeldung und weitere Infos unter [email protected] . Bitte bei Anmeldung folgende Infos angeben: Name & Geburtsdatum des Kindes sowie Handynummer eines Elternteils. Kinder unter zwei Jahre sind nach Rücksprache mit der Übungs-leitung eventuell möglich. Es freuen sich auf euch Silvia Eble & Saskia Köstlinger

LauftreffDu willst fit werden? Solange du nur davon träumst, wird nichts passieren....... Donnerstags 18:30 Uhr, Treffpunkt Eingang Sta-dion Oberteuringen (Franz-Roth-Platz)

Wir bieten bis zu drei Gruppen mit den unterschiedlichen Leis-tungslevels • Grundlagentraining (Voraussetzung 1h Laufen ohne Unterbrechung) • mittelschneller Stundenlauf • Intervall oder Steigerungsläufe an, die jeweils von einem Betreuer geführt werden. Für Laufanfänger bieten wir jährlich im Frühjahr einen Laufein-steigerkurs an.

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Sonntags 10:00 Uhr, Treffpunkt Wanderparkplatz Unterteuringen Sonntags laufen wir alle gemeinsam durch das Hepbacher - Leimbacher Ried. Wir freuen uns auf euch! Achtung!!! Wir machen Pause vom 23.12.-11.1.2020 ,am Sonntag den 12.01.2020 starten wir wieder durch. Eine kleine Ausnahme ist der Sivesterlauf in Tettnang. Wer will mit Joggen? Wer will mit Walken? Treffpunkt Stadion in Oberteuringen um 10.50 Uhr Abfahrt 11:00 Uhr ,wir werden wieder Fahrgemainschaften bilden. Eine schöne Gelegenheit das Jahr ausklingen zu lassen :):) Weitere Infos: Sabine Scholz, 0176/50148450 / [email protected] Homepage: www.leichtathletik-sportvereinoberteuringen.de Walking- / Nordic Walking-Treff Mittwochs 9.00 – 10.00 Uhr, Treffpunkt Eingang Stadion Ober-teuringen (Franz-Roth-Platz) Wir walken (mit und ohne Stöcke/Hanteln) rund um Oberteuringen. Neue Walker und Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen! Weitere Infos: Sabine Scholz, 0176/50148450 oder unter [email protected], Homepage: www.leichtathletik-sportvereinoberteuringen.de SportabzeichenAbteilung Leichtathletik Sportabzeichen -Verleihung Verleihung Sportabzeichen 2019 Am 10. Dezember 2019 fand in gemütlicher Runde im Sportler-heim die Verleihung der Sportabzeichen statt. Dieses Jahr wurden 44 Sportabzeichen abgenommen, im Jahr 2018 waren es stolze 64 Abzeichen. Insgesamt wurden 35 Erwachsene und 9 Kinder/Jugendl. ausgezeichnet. Drei Familien erhielten das Familienspor-tabzeichen. Der sportliche Ehrgeiz war wie immer sehr hoch. 34 Athleten schafften das Abzeichen in Gold und 10 in Silber. Ganz besonders freuten wir uns über die „Neulinge“, dieses Jahr waren es ingesamt 5 Sportler/innen. Die erfolgreichen Athleten: Judith Bader (1), Stephan Bader (1), Moritz Schumacher (1), Gi-sela Wendel (1), Thomas Branczyk (2), Wolfgang Schreiner (2), Roland Briese (3), Stephanie Wentz (3), Theresia Ströhle (3), Martin Ströhle (3), Carmen Einberger (4) Robert Schumacher (4), Mario Brudermann (4), Wolf-Dieter Baier (5), Frank Hamma (5), Jeanette Hamma (5), Markus Seeberger (5), Brigitte Jehle (9), Thomas Fritz (10), Hannelore Kesenheimer (10), Martin Amann (11), Sabine Scholz (11), Tina Brudermann (12), Otto Riether (12), Sophia Dorner (13), Dietmar Scheulen (13), Ulrike Zinser (13), Theresia Beller (14), Evelyn Zweifel (15), Winfried Kirschner (15), Heike Buck (16), Ursula Kulke (16), Konrad Zweifel (17), Cornelia Flogaus (17) und Erwin Nägele (26). Die erfolgreichen Kinder und Jugendliche: Linus Brandl (1), Bela Brandl (2), Adrian Branczyk (2), Alessia Branczyk (2), Emily Wunderlich (3), Lisa Wentz (3), Ellen Bruder-mann (5), Raphael Hamma (5), Pascal Hamma (5). Die erfolgreichen Familien: Branczyk, Brudermann und Hamma. Allen Sportlern herzlichen Glückwunsch und ein sportliches Wie-dersehen im neuen Jahr. Eure Sportabzeichenprüfer Erwin Nägele, Cornelia Flogaus, Sa-bine Scholz und Frank Hamma

Abteilung TischtennisWeihnachtsfeier der TT Jugend SV Oberteuringen Mit großer Begeisterung und Freude haben die Ju-gendspieler der TT Abteilung ihre Weihnachtsfeier abgehalten. Die Trainingsstunde im Vorfeld stand

unter dem Motto „Spiel-Spaß“ und war ausgefüllt mit spannen-den Turnierspielen im Einzel und im Doppel. Die weihnachtliche Deko, der heiße Kinderpunsch, Weihnachtsgebäck und der reich bestückte Geschenktisch, ließ die Herzen höherschlagen. Jeder hatte sein Erfolgserlebnis und mit strahlenden Augen gingen die TT Spieler in die wohlverdiente Weihnachtspause. Mit Spannung und Vorfreude sieht man bereits jetzt schon dem ersten Trainings-tag im neuen Jahr (Montag, 13.01.2020) entgegen.

Vereinsmeisterschaft 2020 (Jugend + Aktive) Die neue TT Saison 2020 startet, wie in den zurückliegenden Jah-ren, mit der Vereinsmeisterschaft. Der Zeitpunkt der liegt ideal, die TT Rückrunde beginnt bereits am darauffolgenden Wochenende und somit ist die Vereinsmeisterschaft für die aktiven Spieler eine optimale Vorbereitung. Der zeitliche Ablauf ist wie folgt: Vereinsmeisterschaft: Samstag, den 11. Januar 2020 (Aktive und Jugend) Hallenöffnung: 12:00 Uhr Spielbeginn: 12:30 Uhr Verpflegung: do it yourself Spielberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder der TT Abteilung (Aktive+ Jugend) Einzel: Gespielt wird in Gruppen (jeder gegen jeden) danach geht es im KO System in der Hauptrunde weiter. Doppel: werden im KO System gespielt Die Abteilungsleitung freut sich über eine rege Teilnahme, besonders der Jugendlichen. WICHTIG: Anmeldung bis zum 06. Januar an Werner Sommerfeld Telef: 07546-5359 Email: [email protected]

CDU Oberteuringen

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr wünscht ihnen der CDU Ortsverband Oberteuringen

Familientreff am Teuringer

Familientreff Oberteuringen Die Angebote des Familientreffs finden, falls nicht anders ange-geben, im Familientreff im Haus am Teuringer, Bachäckerstr. 7, 88094 Oberteuringen statt. Ansprechpartnerin: Julia Eisele, Tel.: 07546/29967, Email: [email protected] Sprechzeiten Familienhebamme Für Markdorf, Bermatingen und Oberteuringen - Beratung für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre- Im Rahmen des Programms MOBILE / Frühe Hilfen bieten wir einmal wöchentlich eine offene Sprechstunde und individuelle Elternberatung an. Hier können Sie sich mit allen Anliegen rund ums Eltern-werden und Eltern-sein an eine erfahrene Familienhebamme wenden. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Wann: 8.30 - 10.30 Uhr - immer dienstags Die nächste Sprechstunde findet wieder nach den Weih-nachtsferien, am 07.01.20, statt. Wer: Stephanie Sandkühler, Hebamme, Tel. 07544/71817 [email protected] oder [email protected] Wo: Mehrgenerationenhaus Markdorf, 2. OG

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Nummer 51/52 20. Dezember 2019 Seite 23

Das nächste Treffcafé startet nach den Weihnachtsferien wieder, am Donnerstag, den 09.01.20! Wichtig! Das Treffcafé findet dann wieder wöchentlich, von 9:30-11.30 Uhr statt. Du suchst Kontakt und möchtest gerne zwanglos andere junge Eltern und ihre Kinder kennenlernen? Im Treffcafé besteht die Möglichkeit, Gleichgesinnte zu treffen und sich in entspannter Atmosphäre bei einem kleinen Frühstück auszutauschen und miteinander zu spielen. Wir freuen uns immer auf Mütter, Väter, Großeltern, Tagesmütter/väter, neu zugezogene Familien, Schwangere... Schnapp Dir Dein Kind und komm vorbei. Ich freue mich auf Euch! Es ist keine Anmeldung oder regelmäßige Anwesenheit erforderlich. Babygruppe Herzlich eingeladen sind alle Eltern mit Ihren Kindern im ers-ten Lebensjahr. In entspannter Atmosphäre können Sie unter fachlicher Beglei-tung gemeinsam mit ihrem Baby Spiel und Bewegung erleben, sich mit anderen Eltern austauschen und bewusst Zeit mit ihrem Baby genießen. Es ist Platz für Fragen und Themen hinsichtlich der Entwicklung im ersten Lebensjahr und Sie werden für die Signale und Bedürfnisse ihres Kindes sensibilisiert und in ihrer Elternkompetenz gestärkt. Anmeldung erforderlich Gruppe 1: Freitag 8.30 Uhr – 10.00 Uhr Gruppe 2: Freitag 10.30 Uhr – 12.00 Uhr Kosten: 1 € / Vormittag Info & Anmeldung: Martina Munding (Kinderkrankenschwester & Heilpraktikerin): Tel. 07544 964763 oder [email protected] Rasselbande – Betreute Spielgruppe – Jeden Montag und Mittwoch treffen sich von 9.00 bis 11.30 Uhr Kinder im Alter von 1,5 Jahren bis ca. 3 Jahren zur Betreuten Spielgruppe im Familientreff am Teuringer. Wir bieten: ...Spiel und Spaß in gemütlicher und freundlicher Atmosphäre. ...die Möglichkeit selbstständig erste Kontakte zu gleichaltrigen Kindern zu knüpfen und Gemeinschaft zu erleben. ...unterschiedliche und abwechslungsreiche Aktionen (kreative Angebote wie Malen, Basteln, Kneten; Sing- und Kreisspiele; Turnen...etc.) ...Zeit und Möglichkeiten unterschiedliche Materialien kennenzu-lernen und damit zu experimentieren. Die Rasselbande ist die ideale Vorbereitung auf den Kindergarten! Unsere Betreuerinnen werden jeweils von einer Mutter oder einem Vater im Wechsel begleitet. Kosten: 12 € pro Monat Informationen und Anmeldung: Montagsgruppe: Irene Herold, Tel.: 07542 21999 Mittwochsgruppe: Jessica Fräßle, Tel.: 015228163995 Eltern-Kind-Gruppen: Krümelmonster: Ansprechprtnerinnen: Larissa Rettelbach: Tel. 017664358339 Julia Stephan: Tel. 017624169112 Montag 15:30 - 17:00Uhr Affenbande Ansprechpartnerin: Mona Deneke: Tel. 0175 2998610 Dienstag 9.00 – 10.30Uhr Krabbelkäfer Ansprechpartnerin: Nicole Hübschmann Email: [email protected] Mittwoch 15.30 - 16:30Uhr, zweiwöchentlich Strolche Ansprechpartnerin: Silvia Eble: Tel. 017672520187 Donnerstag 15.00 -17.00Uhr

Musikverein Oberteuringen

Jugendkapelle Oberteuringen am 24. Dezember Liebe Oberteuringer*innen, die Jugendkapelle Oberteuringen pflegt eine langjährige Tradition und zieht jedes Jahr am Mittag des 24. Dezember durch Ober-teuringen. Wir möchten so unsere Gemeinde an verschiedenen Standorten mit ein paar Weihnachtsliedern auf die besinnliche Weihnachtszeit einstimmen. Begrüßen Sie sich doch gegenseitig mit Weihnachtsgebäck, Punsch oder Ähnlichem! Unsere Statio-nen in diesem Jahr sind: 13:00 Uhr Elektro Bucher 13:20 Uhr Pfaffenbergstraße 10 13:50 Uhr Gustav-Schwabstraße 14:15 Uhr Haus am Teuringer 14:50 Uhr Hof Müller 15:15 Uhr Katholische Kirche 15:35 Uhr Friseur Nester Mit musikalischen Grüßen Jugendkapelle Oberteuringen Dirigent Felix Amann

Häsfilzen Am Montag, 06.01.2020 um 19:00 Uhr findet das Häsfilzen im Zunftheim statt. Bitte im Häs erscheinen. Kinder, die noch keine Maske haben, werden nicht gefilzt. An dem Abend erfolgt auch die Einteilung der Arbeitsdienste für das erste Halbjahr. Termi-ne fürs Nachfilzen vergibt der Maskenführer H. Bottlinger, Tel. 07546/1203. Narrenfahrplan 2020 06.01. 19:00 Uhr Häsfilzen 10.01. 18:30 Uhr Johle erwecken 10.01. 19:00 Uhr Regionenball Jettenhausen 11.01. 14:00 Uhr NB stellen Taldorf 19.01. 10:30 Uhr Umzug Schelklingen (Bus) 23.01. 14:00 Uhr Kaffeekränzchen 26.01. 13:00 Uhr Winterwanderung 01.02. 13:00 Uhr NB stellen Bitzenhofen 02.02. 12:30 Uhr Umzug Ailingen (Bus) 08.02. 16:00 Uhr Umzug Bitzenhofen 15.02. 13:30 Uhr NB stellen Hefigkofen 18.02. 16:00 Uhr Einspringen St. Raphael 20.02. 19:00 Uhr Hemdglonker 21.02. 09:30 Uhr Schul- und Rathaussturm 22.02. 12:30 Uhr Umzug Baienfurt (Bus) 23.02. 09:00 Uhr Frühstück Zunftheim 23.02. 11:30 Uhr Umzug Lindau (Bus am Zunftheim) 24.02. 09:00 Uhr Umzug Ravensburg (Bus) 25.02. 11:00 Uhr Umzug Isny (Bus) 01.03. 17:00 Uhr Funken 21.03. 20:00 Uhr Generalversammlung

Narrenzunft OberteuringenTeuringer Johle

Weihnachtsgrüße Wir wünschen euch zum Weihnachtsfest, dass nur in Maßen es euch stresst. Viel Harmonie und Muße schenkt und auch mit Stille euch um-fängt. Mal ein, zwei Gänge runterschalten, trotz all dem Trubel innehalten. Für jeden, der das manchmal tut, ist es für Leib und Seele gut. All unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern wünschen wir ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes, gesundes neues Jahr. Die Vorstandschaft

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Johleerweckung - Vorankündigung

Schützenverein Oberteuringen

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020 Am Freitag, 17. Januar 2020 findet um 20:00 Uhr im Schützen-haus in Hefigkofen die Jahreshauptversammlung des Schützen-verein Oberteuringen statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Begrüßung und Bericht des Oberschützenmeisters 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht der Sportleiter 6. Bericht des Jugendleiters 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Verschiedenes (Wünsche, Anträge, ...) Einwände und / oder Anträge zur Tagesordnung sind bis Mittwoch, 15. Januar 2020 schriftlich an den Schützenverein Oberteuringen e. V., Rosenstraße 42 in 88094 Oberteuringen zu richten. Über Ihren Besuch bei der Jahreshauptversammlung freuen wir uns. Mit sportlichen Grüßen gez. Thomas Stoll, Oberschützenmeister Terminvorschau 2020: 06.01.2020 Drei-Königs-Schießen (anschl. Siegerehrung Ver-

einsmeisterschaft und Monatsschießen) 11.01.2020 Christbaumsammlung im Gemeindegebiet Luftgewehrschützen feiern Meisterschaft Nach nur einem Jahr in der Landesliga dürfen sich die Luftge-wehrschützen erneut über einen Aufstieg freuen. Bereits vor dem letzten Wettkampf standen sie als einer von zwei Aufsteigern in die Verbandsliga fest.

Im ersten Durchgang des letzten Wettkampftages kassierte Ober-teuringen mit 2:3 noch die erste Saisonniederlage gegen den späteren Vizemeister SSV Starzach. Julian Kumpf mit der Ta-gesbestleistung von 394 Ringen und Ronja Kumpf (386) gewan-nen die Einzelpunkte. In der zweiten Tageshälfte bedeuteten die gewonnenen Begeg-nungen von Andreas Schraff (390 Ringe), Julian (385), Ronja (378) und Roland Kumpf (365 Ringe) einen deutlichen 4:1 Sieg gegen die Schützen aus Wannweil und den Auftakt zur Meisterfeier.

SENIOREN AKTIV OBERTEURINGEN

Tänze aus aller Welt 50 + beim DRK Im Gemeinschaftsraum von „Wohnen für Jung und Alt“ bei der Mühle jeden Dienstag von 17:15 - 18:45 Uhr, außer in den Schul-ferien. Kontakt: DRK- Tanzleiterin Ines Großer, Tel.: 07541 52935 www.senioren-aktiv.jimdo.com Montag Handarbeitskreis Im 14-tägigen Rhythmus um 14:30 Uhr in der „Mühle“. Interessierte „Neulinge“ sind immer herzlich willkommen. Info bei: Gabi Hecht, Tel.: 07546-5880. Spielenachmittag (nur November bis März ) Treffpunkt um 17:30 Uhr im 1. Stock der „Mühle“. Neue Mitspieler /-innen sind gerne willkommen. Info bei: Rosi Ossa, Tel.: 07546-5026. Mittwoch Seniorengymnastik Um 13:30 Uhr in der Sporthalle. Info bei: Vera Kaltenbach, Tel.: 07541-24299. Seniorengymnastik im Sitzen Um 16:00 Uhr im Gemeinschaftsraum der Wohnanlage; aber nicht in den Ferien. Info bei: DRK Friedrichshafen, Frau Dankert; Tel.: 07541-504201. Donnerstag Wandern Ab Treffpunkt „Mühle“ um 14:00 Uhr. Interessierte Wanderer sind herzlich willkommen. Info bei: Erika Helbig, Tel.: 07546-1247, oder: Josef Brugger, Tel.: 07546-1297. Freitag Malen Mit Treffpunkt Malen um 15:00 Uhr an jedem 2. Freitag im Mo-nat im 1. Stock der „Mühle“. Interessierte Maler sind herzlich willkommen. Info bei: Maria Theresia Dorner, Tel.: 07541-4008779. Kegelabend Um 17:30 Uhr im Gasthaus „Die Post“. Interessierte Mitkegler / -innen sind herzlich willkommen. Info bei: Rosi Ossa, Tel.: 07546-5026.

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SPD Oberteuringen

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr.

Sozialverband VdKOrtsverband Oberteuringen

Der Sozialverband VdK informiert Unser letzter Stammtisch für dieses Jahr findet am 20.12.2019 ab 18.00h im „Sportheim“ statt. Der Sozialverband VdK Ober-teuringen, wünscht seinen Mitgliedern, Interessierten und allen Teuringer Bürger/innen, eine schöne, besinnliche Weihnacht und einen gesunden Rutsch, ins neue Jahr 2020 Mit freundlichen Grüßen Werner Schulmayer Vorsitzender

Zurück im Leben

ACHTUNG - ÄNDERUNG - TERMIN „ Es geht nicht darum Dinge zu haben mit denen man das Leben genießen kann, sondern darum, das Leben mit den Dingen zu genießen die man hat.“

Frauen-Treffen für Hinterbliebene Neuer Termin: Am 5. Januar findet ein Neujahresempfang der Gemeinde statt. Das nächste Treffen ist nun am Sonntag, den 12. Januar 2020 um 11.30 Uhr zum Mittagessen im „Wirtshaus an der Rotach“. Ich wünsche Ihnen eine gute Advents- und Weihnachtszeit und ein gesundes Ankommen im neuen Jahr. Roswitha Moll – Rammetshofen 07546 / 5051; [email protected]

VOLKSHOCHSCHULEBODENSEEKREIS

VHS-Außenstelle Oberteuringen Leitung Barbara Kensy-SchneiderTel. 07546/5840E-Mail: [email protected]

VHS-Service-Zentrale im LandratsamtTel. 07541/204-5431 oder -5425 oder -5246Fax 07541/204-5525

Informieren Sie sich über die Kurs-Teilnahme-Bedingungen unter www.vhs-bodenseekreis.de

Handlettering & Aquarell Wir lieben Buchstaben und vor allem den kreativen Prozess wäh-rend wir diese in Szene setzen. In unserem Basic Workshop be-kommt ihr einen ersten Überblick über Stifte, Pinsel, Farben und Grundlagen. Wir zeigen euch in drei Stunden Tipps und Tricks, mit denen ihr schon bald eure eigenen Karten und alles, was euer Leben sonst so schöner macht, belettern könnt. Die Materialkos-ten sind vor Ort zu entrichten. Maria-Therese Kainz & Kerstin Döring Samstag, 11.1.2020, 10 - 13 Uhr Terminänderung! TTSchule, Augustin-Bea-Str. 4 ZA207923OT* / 22,00 EUR zzgl. 30 € Materialkosten (gültig ab 6 TN) * kostenfreier Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn

Stress, Ängste - und was Sie dagegen tun können Ängste, Phobien und Prüfungsangst nehmen immer stärker zu. Anforderungen und Tempo im Berufsleben erhöhen sich für Viele und auch das Burn-Out-Syndrom trifft immer mehr Menschen. Sie erfahren etwas über die Hintergründe und Behandlungsmöglich-keiten von stressbedingten Krankheiten aus naturmedizinischer Sicht. Im Mittelpunkt steht dabei das, was Betroffene selbst tun können, von Entspannungsverfahren und anderen Gegenmaß-nahmen über Stressmanagement bis hin zur „Nervennahrung“. Thorsten van Bokhoven, Heilpraktiker Montag, 20.1.2020, 19:30 - 21:30 Uhr TTSchule, Augustin-Bea-Str. 4 ZA303018OT* / 9,07 EUR (gültig ab 9 TN) * kostenfreier Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn

Biographisches Schreiben Schreibspiele, die über die Sinne an eigene Erinnerungen anknüp-fen, können anregen, Worte und Sprache zu finden, die die eige-nen Erfahrungen stimmig auszudrücken vermögen. Erfahrungen, Gefühle, Träume und Hoffnungen sind individuell erlebte Zeitge-schichte. Beim biografischen Schreiben lernen Sie sich selbst besser kennen, erfahren Selbst-Bewusstsein, finden Vertrauen in Ihre Einzigartigkeit und können sich durch neue Gesichts-punkte beim Schreiben mit schwierigen Situationen aussöhnen. Die geschützte Atmosphäre in einer Gruppe bietet Ihnen Aus-tausch und Anregung. Es sind keine Vorkenntnisse erforder-lich, einzig der Wunsch zu schreiben zählt. Evelyn Selegrad, Schreib-Art-Trainerin 3 Termine, 23.1. - 6.2.2020 Donnerstag, wöchentlich, 18:30 - 20:45 Uhr Haus am Teuringer, Bachäckerstr. 7, Raum 1 ZA202072OT* / 40,50 EUR (gültig ab 6 TN) * kostenfreier Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn

Gedächtnistraining Das ganzheitliche Gedächtnistraining gibt viele Anregungen und Tipps, wie Sie Ihre grauen Zellen fit halten. Auf spielerische Art und Weise aktivieren Sie Ihre Wahrnehmung und verbessern gleichzeitig Konzentration und Gedächtnis. Koordinations- und Entspannungsübungen ergänzen das Angebot. Der Kurs ist für Personen ab 40 Jahren, ohne Altersgrenze nach oben. Sabine Wilhelm, Samstag, 25.1.2020, 10 - 12 Uhr TTSchule, Augustin-Bea-Str. 4 ZA303007OT* / 10,99 EUR * kostenfreier Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn

DAS LANDRATSAMTINFORMIERT

Bundesfreiwillige für die Sonnenbergschule Salem gesucht Das Landratsamt Bodenseekreis sucht für das aktuelle zweite Schulhalbjahr 2020 noch Bundesfreiwillige, die in der Salemer Sonnenbergschule mitarbeiten wollen. Für das Schuljahr 2020/21 sind ebenfalls noch Plätze frei. Die Sonnenbergschule in Sa-lem-Buggensegel ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Neben der Ganztagesschule gibt es auch einen Kindergarten. Junge Leute unterstützen hier als Bundes-freiwillige das pädagogische Personal im Unterricht und helfen bei der Kinderbetreuung nach Einweisung und Anleitung. Auch Busbegleitung und Hausmeistertätigkeiten können zum Aufga-benspektrum gehören. Der Bodenseekreis als Schulträger sucht dafür Menschen, die diese persönliche Herausforderung suchen und Freude am Umgang mit Kindern haben. Ein erweitertes Füh-rungszeugnis ist Pflicht. Bundesfreiwillige erhalten monatlich ein Taschengeld von 400 Euro sowie eine Verpflegungspauschale von 60 Euro. Infos und Bewerbung bei Schulleiter Herrn Fordinal, Laurentiusstraße 4, 88682 Salem-Buggensegel. Gelber-Sack-Abfuhr im Bodenseekreis zum Jah-resbeginn wird holprig In den ersten Wochen des neuen Jahres 2020 kann es Probleme bei der Abfuhr der Gelben Säcke mit Verpackungsabfällen ge-ben. Auch die Verteilung der Gelber-Sack-Rollen an die Haushalte könnte unregelmäßig verlaufen. Das teilen das Abfallwirtschaft-

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samt Bodenseekreis und die für die Organisation der Abfuhr der Gelben Säcke verantwortliche Reclay Systems GmbH in einer gemeinsamen Erklärung mit. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Reclay und einem Entsorgungsunternehmen. Dieser führt dazu, dass die Abfuhr der Gelben Säcke zum Jahresbeginn vorerst nur in einem kurzfristig beauftragten Notbetrieb erfolgen kann. So kann es dazu kommen, dass bereitgestellte Gelbe Säcke verzögert oder in Einzelfällen gar nicht abgeholt werden. Die Reclay Systems GmbH ist als duales-System-Betreiber für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen im Bodenseekreis verantwortlich. Sie schreibt diese Leistungen nach EU-Vergaberecht aus und vergibt diese dann an das ausgewählte Unternehmen. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren hatte zum Ergebnis, dass die Sammlung der Gelben Säcke im Bodensee-kreis ab Anfang 2020 von der Firma Stark GmbH aus Lindau durchgeführt werden soll. Jedoch hat ein in der Ausschreibung unterlegenes Abfuhrunternehmen ein Rechtsschutzverfahren da-gegen eingeleitet. Das hat zur Folge, dass die Firma Stark die Sammlung und Abfuhr zunächst nur in einem vorläufigen Betrieb übernehmen kann. Erst wenn es wie ursprünglich geplant einen rechtssicheren Auftrag über mehrere Jahre hat, kann das Un-ternehmen die nötigen Abfuhrkapazitäten regulär bereitstellen. Auch die Verteilung der gelben Säcke beginnt deshalb später als ursprünglich geplant. Zusätzliche Gelbe-Sack-Rollen gibt es an den bekannten Ausgabestellen während der üblichen Geschäfts-zeiten und im Landratsamt an der INFOplus. Auch wenn das Abfallwirtschaftsamt Bodenseekreis von Ge-setzes wegen nicht die verantwortliche Stelle für die Abfuhr der Gelben Säcke ist, werden die Haushalte im Bodenseekreis um Geduld und die nötige Umsicht beim Herausstellen der Gelben Säcke gebeten. Reklamationen und weitere Informationen: Stark GmbH Infotelefon: 0800 0102005, E-Mail: [email protected] Infos rund um die Abfallentsorgung im Bodenseekreis unter www.abfallwirtschaftsamt.de Weihnachtsbaumnetze in Restmülltonne Die Weihnachtsbaumnetze sind immer in der Restmülltonne zu entsorgen, teilt das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises mit. Werden die Netze hingegen in den Gelben Sack getan, be-reiten die langen Fasern der Netze den Verwertungsbetrieben erhebliche Schwierigkeiten. Die Netze verhaken sich in den Zer-kleinerungsmaschinen, die dann häufig gestoppt werden müs-sen, um das Gewirr aus Netz und Faser aufwendig zu entfernen. Weihnachtsbaumaktion von Soroptimist: Schöne Bescherung für Hunderte Kinder Rund 850 liebevoll und individuell eingepackte Weihnachtsge-schenke gibt es auch in diesem Jahr wieder für Kinder im Boden-seekreis, deren Familien sich kein üppiges Fest leisten können. Möglich machen das die Clubs Soroptimist International Fried-richshafen und Überlingen. Die Frauen haben mit ihrer beliebten Weihnachtsbaumaktion Spender für die vielen Kinderwünsche gefunden, die zuvor in den Familientreffs im Bodenseekreis ano-nymisiert eingesammelt worden sind. Klassiker sind Lego, Puppen und Bücher, aber auch Schuhe, Kleidung und neuerdings manch-mal auch Kosmetik und Pflegeprodukte. Gespendet haben Ein-zelpersonen, Familien und auch Schulklassen aus dem gesamten Bodenseekreis. Beschenkt werden Kinder und Jugendliche allen Alters. Sogar für ein noch nicht geborenes Kind liegt schon das erste Weihnachtsgeschenk seines Lebens bereit. „Die Kinder und Eltern wünschen sich zunehmend normale Dinge im besten Sinne, allzu ausgefallene Wünsche sind eigentlich nicht mehr dabei“, erklärt Daniela Baumhauer, eine der Organisatorin-nen beim Club Soroptimist Friedrichshafen. Das zeige, dass die Sachen wirklich gebraucht werden. Begonnen haben die Vorbereitungen für die logistisch anspruchs-volle Aktion schon vor den Sommerferien. Etwa 25 ehrenamtliche Helferinnen haben dafür die Wunschkärtchen nummeriert und verteilt, die Aktion beworben und die Geschenke bei den 15 Ab-gabestationen im Landkreis abgeholt. In diesen Tagen bringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts die Geschen-ke zu den jeweiligen Familientreffs, in einigen Fällen auch direkt nach Hause. Das dürfte hunderte Kinder- und auch Elternaugen zum Strahlen bringen.

Am Donnerstag (12. Dezember 2019) haben Vertreterinnen der beiden Serviceclubs die Geschenke offiziell dem Landrat und Ju-gendamt im Friedrichshafener „Familien- und Nachbarschaftstreff 22“ in der Heinrich-Heine-Straße übergeben. Landrat Lothar Wölfle bedankte sich bei allen, die diese Aktion möglich gemacht haben. Er betonte, wie wichtig das Interesse an den Mitmenschen für den sozialen Zusammenhalt der Gesell-schaft sei: „Wir haben im Landkreis etwa 3.000 Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, das betrifft rund 4.000 Kinder und Jugendliche. Die Weihnachtsbaumaktion bringt die Menschen zusammen, auch wenn sie sich nicht persönlich kennen“, so der Landrat. Warme Stube statt Weihnachtspost Statt vieler Weihnachtsgrüße per Post verschickt Landrat Lothar Wölfle auch in diesem Jahr wieder eine Spende an eine soziale und wohltätige Einrichtung im Bodenseekreis. Denn die beim Briefversand eingesparten 2.000 Euro könnten auf diese Weise viel mehr im Sinne des Weihnachtsgedankens bewirken, ist der Landrat überzeugt. Dieses Jahr unterstützt das Landratsamt die Herberge in Friedrichshafen. Obdachlose Männer und Frauen können hier ein Dach über dem Kopf, eine warme Mahlzeit und soziale Betreuung finden. Neben acht hauptamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern sind im Häfler Industrieweg 2 auch rund ein Dutzend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer regelmäßig aktiv. Sie organisieren die Kleiderkammer, arbeiten in der Küche oder helfen den Bewohnern dabei, mit dem Computer zurecht zu kommen. Die Herberge wird durch die katholische Gesamt-kirchengemeinde Friedrichshafen betrieben und kann bis zu 24 Menschen ein Dach über den Kopf bieten. Das gespendete Geld soll für die medizinische Versorgung der obdachlosen Menschen, die Reparatur gespendeter Fahrräder sowie Fahrtkostenzuschüs-se in besonderen Bedarfsfällen eingesetzt werden, hat Einrich-tungsleiter Stefan Zorell sofort viele Ideen, als ihn die Nachricht über die Spende erreicht. www.katholisch-friedrichshafen.de/die-herberge/ Öffnungszeiten des Landratsamtes in der Vor-weihnachts- und Weihnachtszeit Landratsamt am Mittwochnachmittag geschlossen Das Landratsamt des Bodenseekreises bleibt am kommenden Mittwochnachmittag (18. Dezember 2019) wegen einer betrieb-sinternen Veranstaltung geschlossen. Nicht geöffnet sind auch die KFZ-Zulassungsstellen und das Jobcenter in Friedrichshafen sowie die Außenstellen des Landratsamts. Geöffnet sind jedoch die Entsorgungszentren Friedrichshafen-Wei-herberg, Tettnang-Sputenwinkel und Überlingen-Füllenwaid sowie die an diesem Tag regulär geöffneten Wertstoffhöfe. Auch die zent-rale Behördenrufnummer 115 mit Telefondiensten, Auskünften und Ämtervermittlung ist an diesem Tag wie gewohnt von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar: Tel. 115 ohne Vorwahl, zum Ortstarif. Öffnungszeiten während der Feiertage Nach den Weihnachtsfeiertagen gelten die allgemeinen Öffnungs-zeiten (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr) an folgenden Tagen: Montag und Freitag, 23. und 27. Dezember 2019, Montag, 30. Dezember 2019 sowie Donnerstag und Freitag, 2. und 3. Januar 2020. Der erweiterte Bürgerservice mit den Bereichen Kfz-Zulassung, Abfallwirtschaft, Schifffahrt und Fahrerlaubnis hat zusätzliche Öffnungszeiten: htt-ps://www.bodenseekreis.de/service/kontakt/ Die zentrale Behördenrufnummer 115 mit Telefondiensten, Auskünf-ten und Ämtervermittlung ist an allen Werktagen wie gewohnt von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar: Tel. 115 ohne Vorwahl, zum Ortstarif. Mitmachen Ehrensache: Linda und Marlon arbei-ten einen Tag im Landratsamt Statt Schule stand für zwei junge Leute am Donnerstag (5. De-zember 2019) arbeiten im Landratsamt Bodenseekreis auf dem Programm. Linda (12) aus Berg und Marlon (13) aus Salem haben im Rahmen von „Mitmachen Ehrensache“ einen Tag lang in der Kreisbehörde mitgeholfen und spenden den Lohn für einen guten Zweck. Landrat Lothar Wölfle kam am Nachmittag eigens vorbei, um sich bei den engagierten Helfern zu bedanken: „Es ist Klasse, dass ihr das macht und ganz nebenbei noch wichtige Eindrücke aus der Arbeitswelt mitbekommt“, so Wölfle.

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Marlon hat den Tag in der Poststelle des Landratsamts verbracht. Täglich gehen hier hunderte, manchmal tausende Briefe und Pa-kete ein und raus. Schnelligkeit und Genauigkeit sind da gefragt. Gleich nebenan hat Linda miterlebt, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice auch bei großem Kundenandrang immer freundlich bleiben. „Mitmachen Ehrensache“ ist eine landesweite Aktion rund um den internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember. Im ver-gangenen Jahr haben daran in Baden-Württemberg 9.745 Schü-lerinnen und Schüler teilgenommen und 256.000 Euro erarbeitet und gespendet. Der Bodenseekreis ist in diesem Jahr erstmals dabei. Schätzungsweise 100 junge Leute aus sieben Schulen haben sich für die Aktion einen Schnupperjob für einen Tag ge-sucht. Ganz unterschiedliche Betriebe und Institutionen stellen dafür die Tagesarbeitsplätze zur Verfügung, zum Beispiel Bäcke-reien, Industriebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Behörden und viele mehr. Lindas Klasse will die Löhne dieses Aktionstages für ein SOS-Kin-derdorf in Äthiopien spenden: „Wir haben dort ein Patenkind, das sich sicher sehr darüber freut“, sagt die Zwölfjährige. Marlons Schuljahrgang hat sich entschlossen, das Geld einer Krebshilfe-einrichtung zugutekommen zu lassen. www.mitmachen-ehrensache.de/aktionsbueros/bodenseekreis/ Infoveranstaltung für Hopfenpflanzer In Kooperation mit dem Landwirtschaftlichem Technologiezent-rum Augustenberg (LTZ) und dem Hopfenpflanzerverband Tettn-ang lädt das Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises zur jähr-lichen Informationsveranstaltung für Hopfenpflanzer ein. Diese findet am Dienstag, 17. Dezember 2019 um 19:30 Uhr im Hotel „Bären“ am Bärenplatz 1 in Tettnang statt. Es werden die The-men Ergebnisse der Neutralen Qualitätsfeststellung und vom Hopfenversuchsfeld Strass, Hopfenmarkt sowie aktuelle The-men behandelt.

WAS SONST NOCHINTERESSIERT

DRK-Kleiderläden über die Weihnachtsfeiertage geschlossen Die drei DRK-Kleiderläden im Bodenseekreis machen wieder Weihnachtspause. Der Kleiderladen in Überlingen ist letztmals am Mittwoch, 18. Dezember geöffnet. Letzter Verkaufstag in den Läden in Friedrichshafen und Uhldingen-Mühlhofen ist am Don-nerstag, 19. Dezember. Dann sind alle Läden bis einschließlich Montag, 6. Januar 2020 geschlossen. Der Verkauf startet wieder am Dienstag, 7. Januar: In Friedrichshafen um 10 Uhr, in Überlin-gen um 14 Uhr und in Uhldingen-Mühlhofen um 13 Uhr. Jahresendwanderung mit dem Schwäbischen Albverein am Sonntag, 29. Dezember 2019 Zu Kunst, Geschichte und Natur auf dem Ortsrundweg um Kluftern Die Ortsgruppen Friedrichshafen und Markdorf im Schwäbischen Albverein laden zu der Wanderung Mitglieder und Gäste herz-lich ein. Die Wanderung führt auf dem Ortsrundweg in den Baindter Wald, zu verschiedenen Kunstwerken, danach auf abwechslungsreichen Wegen zwischen dem Lipbach und der Brunnisach mit Informatio-nen zur Natur und Geschichte zurück zur anschließenden Einkehr. Treffpunkt mit unseren Wanderfreunden aus Friedrichshafen ist um 13.35 Uhr beim Parkplatz der Brunnisachhalle in Kluftern. Die Gehzeit der leichten Wanderung dauert ca. 2 Stunden. Wir fahren mit Privatautos in Fahrgemeinschaften. Abfahrt ist um 13.20 Uhr am Parkplatz beim Bahnhof in Markdorf. Die einfache Fahrstrecke ist ca. 5 Km. Die Wanderführer Karl Beck, OG Markdorf, Tel. 07553 / 10 06 und Klaus Förster, OG Friedrichshafen, Tel. 07541 / 426 freuen sich auf viele Mitwanderer.

Skiclub Dornier Wir, der Skiclub Dornier bieten ein umfangreiches Winterpro-gramm, mit Tagesausfahrten, Skitouren, Schneeschuhwanderun-gen, Telemark sowie Ski- und Snowboardkurse für Jedermann an. Ab dem 18.01.2020 fahren wir mit den fortgeschrittenen Jugend-lichen und Erwachsenen an 4 bzw. 5 Samstagen in verschiede-ne Skigebiete in Vorarlberg. Parallel kommen speziell die Kinder und Erwachsenen Anfänger ab dem 19.01.2020 an 4 Sonnta-gen im Skigebiet Bödele voll auf ihre Kosten. Die Anreise erfolgt jeweils umweltfreundlich mit dem Reisebus. Mehr Informatio-nen und Anmeldemöglichkeiten hierzu auf unserer Homepage. www.skiclub-dornier.de Wir freuen uns über jedes neue Gesicht bei unseren Veranstal-tungen. Claudia Wunderlich, Sportwart Arbeitsagentur an Weihnachten geschlossen Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg sowie die Geschäfts-stellen in Singen, Stockach, Überlingen, Friedrichshafen, Ra-vensburg und Wan-gen sind am 24. Dezember sowie an beiden Weihnachtsfeiertagen ge-schlossen. Arbeitslosmeldungen kön-nen ohne rechtliche Nachteile am fol-genden Werktag nachge-holt werden. Am 27. und 30. Dezember ist die Hauptagentur in Konstanz sowie alle Geschäftsstellen geöffnet. Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Samstagsfreizeit Markdorf am: 11. Januar 2020 Der Familienunterstützende Dienst der Liebenau Teilhabe gemein-nützige GmbH bietet ein Mal pro Monat im Mehrgenerationenhaus Markdorf ein tolles Ganztagesprogramm für Kinder mit und ohne Behinderung oder besondere Bedürfnisse an. Die Kinder ab 8 Jahren verbringen den Tag unter fachlicher Be-treuung mit basteln, kochen, musizieren, tanzen und Spazier-gängen zum Spielplatz. Spannende Ausflüge gehören ebenso zum vielfältigen Jahresprogramm wie der traditionelle Zirkustag. Termin: samstags, 1x monatlich Uhrzeit: 9:30 bis 16:30 Uhr Anmeldung erforderlich! Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Familienunterstützender Dienst Bodenseekreis Leyla Krisko, Tel: 0173 270 25 20 E-Mail: [email protected]

Neben Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bieten wir: Ambulant betreutes Wohnen & Persönliches Budget in Salem (07553) 82 79 -757 /-582, in Friedrichshafen (07541) 400 79 0, Familienunterstützender Dienst (07541) 400 79 20, Betreutes Wohnen in Familien (0751) 9771 2310 Möchten Sie sich ehrenamtich engagieren? Herzlich Willkommen: Wir suchen Ehrenamtliche, zum Beispiel für die Samstagsfreizeit, aber auch zur Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Erwachse-nen mit Behinderung. Kontakt: Bärbel Ströbele, Familienunterstützender Dienst Boden-seekreis, 07541 400 79 20 [email protected] Mängel bei Produktsicherheit von Kletterausrüstung Regierungspräsidium Tübingen beteiligte sich an einer euro-paweiten Marktüberwachungsaktion Das Versagen der Schutzausrüstung im Klettersport birgt ein sehr hohes Verletzungsrisiko bis hin zum Tod. Daher gelten in Europa für diese Produkte hohe gesetzliche Anforderungen. Europäische Marktüberwachungsbehörden, darunter das Regierungspräsidium Tübingen, stellten in einer gemeinsa-men Überwachungsaktion viele Mängel bei im Onlinehandel entnommenen Produkten fest. Bei Kletterausrüstungen wie zum Beispiel Bergseile, Bergsteiger-helme und Karabiner handelt es sich um sogenannte Persönliche Schutzausrüstung. Die Marktüberwachungsbehörden in Euro-pa stellten in den vergangenen Jahren bei derartigen Produkten mehrfach schwere Mängel fest. Aus diesem Grund wurde eine europaweit organisierte Überwachungsaktion zur Sicherheit von

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Kletterausrüstungen über mehrere Jahre durchgeführt. Daran war auch die Marktüberwachung Baden-Württemberg am Re-gierungspräsidium Tübingen beteiligt. Im Rahmen der Aktion hat das Regierungspräsidium Tübingen 32 unterschiedliche Modelle aus fünf Produktgruppen am Markt ent-nommen. Konkret handelte es sich hierbei um dynamische Berg-seile, Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen, Karabiner, Anseilgurte und Bergsteigerhelme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktüberwachung haben die Produkte in Zusammenarbeit mit drei europäischen Prüfinstituten unter Be-achtung verschiedener Anforderungen der einschlägigen Normen schwerpunktartig auf ihre jeweilige Schutzwirkung geprüft. Da-runter fielen sowohl bekannte Markenprodukte, als auch unbe-kannte Produkte, die nur über den Online-Handel und oft auch nur bei außereuropäischen Anbietern bezogen werden können. Von den vom Regierungspräsidium Tübingen überprüften Produk-ten waren 16 nicht zu beanstanden. Dabei handelte es sich aus-nahmslos um Produkte namhafter Hersteller aus dem stationären Handel. Die 16 im Online-Handel entnommenen Produkte wiesen allesamt Mängel auf. Ein weiterer Verkauf dieser Produkte ist mitt-lerweile durch Löschen der Angebote auf Verkaufsplattformen im Internet gestoppt. Bei acht dieser Produkte waren die Mängel so gravierend, dass das Regierungspräsidium Tübingen Warnmel-dungen über das öffentlich zugängliche Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Produkte übermittelte. Hierbei handelte es sich um zwei Anseilgurte und zwei Bergseile, die jeweils bei den Prü-fungen gerissen waren, sowie um vier Bergsteigerhelme, die nicht die erforderliche Durchdringungsfestigkeit oder Stoßdämpfung aufwiesen. Zusätzlich wurden Risikoprofile beim Zoll veranlasst, mit denen die Einfuhr derartiger Produkte zukünftig verhindert oder zumindest erschwert werden soll. In dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Überwachungsprojekt wurden sehr viele Schutzausrüstungen aus dem Klettersport überprüft. Die Zusam-menarbeit der beteiligten Projektpartner hat gut funktioniert und war mit Blick auf die Ergebnisse sehr erfolgreich. Aus Verbrauchersicht sollte beim Kauf von Kletterausrüstung darauf geachtet werden, dass auf dem Produkt die CE-Kenn-zeichnung angebracht und eine Anleitung in deutscher Sprache beigefügt ist. Alle Produkte mit schweren Mängeln waren bereits bei diesen formalen Punkten zu beanstanden. Der offizielle Bericht mit den gemeinsamen Ergebnissen kann online unter http://www.prosafe.org/images/Documents/JA2016/Reports/JA2016%20D11.6%20WP11.pdf abgerufen werden. Hintergrundinformationen: Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Che-mikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Baupro-dukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Indus-trie entgegen zu wirken.

Dystonie-Selbsthilfegruppe Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe sucht nach Betroffenen, die an einer wohnortnahen Versorgung interessiert sind. In den Regionen Bodensee / Oberschwaben und im Schwarz-wald ist oftmals die wohnortnahe Versorgung mit einem Spezialis-ten für Dystonie nicht ausreichend gewährleistet. Viele Patienten sind auf die Therapie mit Botulinumtoxin angewiesen und müssen hierfür oftmals weitere Strecken zurücklegen. Der Selbsthilfe-gruppe liegt ein Angebot einer Klinik vor, die bereit wäre, Dysto-niepatienten in den beiden Regionen wohnortnah zu behandeln. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass sich diejenigen Patienten, die an einer wohnortnahen Versorgung interessiert sind, melden und auch bereit sind, sich hierfür einzusetzen damit die Klinik die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Probleme mit Hilfe der Unterstützung der Patienten lösen kann. Ebenfalls beteiligt sich die Gruppe an der bundesweiten Unter-schriftenaktion für eine bessere Bezahlung der Botulinum-toxin-Behandlung. Mit den Unterschriften möchten wir verhin-dern, dass noch mehr Ambulanzen aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen und die Therapie dann nur noch an wenigen Standorten für wenige Patienten verfügbar ist. Kontakt:Annette Daiber, [email protected] bzw. Tel. 07542 / 980 890. „Die nächsten Sprechstunden des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Markdorf und Umgebung e.V. finden am: 20. Januar und 03. Februar 2020 von 18.00 – 20.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle Markdorf in der Mangoldstr. 14 statt. Bei Bedarf bitten wir die Mitglieder um Ter-minvereinbarung (Geschäftszeiten: Dienstag und Donnerstag von 9-12 Uhr, Tel. 07544-73296 oder Anrufbeantworter bzw. e-mail: [email protected]). Die Geschäftsstelle ist vom 23.12. bis 06. Januar 2020 ge-schlossen. Besuchen Sie uns im Internet: http://www.hug-markdorf.de“ Mit freundlichen Grüßen Haus & Grund Markdorf Roswitha Pottrick-Mair Geschäftsstelle

Für jeden Tag ein bisschen Glück,Gesundheit – ein ganz großes Stück –

und Lachen stündlich oder mehr,das wünsch´ ich zu Weihnacht Euch sehr.

unbekannter Verfasser

Ist Ihr Hund bei derGemeinde angemeldet?

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Aktuelles aus der Gemeinde Oberteuringen Nummer 51

Hausarztpraxis Dr. KirsnerLiebe Patienten, wir machen Urlaub

vom 23. Dezember 2019 bis zum 06. Januar 2020.Ab dem 07. Januar 2020 sind wir wieder für Sie da.

Vertretung übernimmt:Praxis Dr. Baumiller

Kirchweg 4 - Oberteuringen Tel.: 07546 - 1227

Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachtenund ein gesundes neues Jahr!

Ihr Praxisteam Dr. Kirsner

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Narrenzunft Bitzenhofen-Oberteuringen e.V.

Nachruf

Wir trauern um unser langjähriges Vereinsmitglied

Helmut Vöhringer

der am 9. Dezember 2019 im Alter von 87 Jahren verstarb.

Er war stets ein großer Gönner und Unterstützer unserer Zunft, ganz besonders bei unseren Jubiläen im Jahr 2000 und 2015. Für seinen über Jahre hin-weg unermüdlichen Beistand und die Treue danken wir von Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Ehefrau Maria, seinen Kindern Gabi, Marlies und Petra sowie seinen Enkelkindern Alex, Diana, Jonas und Marisa.Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken be-wahren.

Für die Narrenzunft Bitzenhofen-Oberteuringen im Dezember 2019Stefan Amann-1. Zunftmeister-

UNTERRICHT

ÄRZTE

DANKSAGUNG

NACHRUFE

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Aktuelles aus der Gemeinde Oberteuringen Nummer 51

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Unser Restaurant bleibt vom 23. Dezember bis zum 22. Januar geschlossen.

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