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Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

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Post on 05-Apr-2015

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Page 1: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

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Unsere Erfahrung ist Ihre Sicherheit!

40 Jahre Erfahrung in der Kanalsanierung und Untersuchung

25 Jahre Erfahrung in der Assekuranz

65 Jahre für Ihre Sicherheit!

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führt die jahrzehntelange Erfahrung von Technik und Sicherheit zusammen. -Kunden müssen sich zukünftig keine Sorgen mehr in und um ihre Immobilie machen!

Page 4: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Unsere Erfahrungen zeigen, dass 95% der bundesdeutschen Hauseigentümer falsch oder völlig unzureichend informiert sind…

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Unsere Erfahrungen zeigen, dass 95% der bundesdeutschen Hauseigentümer falsch oder völlig unzureichend informiert sind…

Oder wissen SIE bereits von der Inspektionspflicht von Abwasserleitungen gemäß DIN 1986-30??

Page 6: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Diese besagt:

Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG)[1], haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen" in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.

Page 7: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Diese besagt:

Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG)[1], haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen" in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.

Das bedeutet:

Grundstückseigentümer wurden damit gemäß der Eigenkontrollverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihre Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes bis zum 31.12.2025 (NRW bereits 2015) zu überprüfen und ggf. sanieren zu lassen.

Page 8: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Was heißt das für SIE?Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss – und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Regenwasser vorhanden sind, müssen auf Dichtigkeit überprüft werden.

Page 9: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Was heißt das für SIE?Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss – und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Regenwasser vorhanden sind, müssen auf Dichtigkeit überprüft werden.

Page 10: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Bei Nichtbeachtung drohen Hohe Bußgelder!!

Page 11: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Hiermit müssen Sie rechnen:Bundesweit gibt es ca. 1.500.000 Kilometer privater Abwasserleitungen. Experten gehen davon aus, dass zwischen 70% und 90% der Leitungen eine Dichtheitsprüfung nicht bestehen wird.

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Hiermit müssen Sie rechnen:Bundesweit gibt es ca. 1.500.000 Kilometer privater Abwasserleitungen. Experten gehen davon aus, dass zwischen 70% und 90% der Leitungen eine Dichtheitsprüfung nicht bestehen wird.

Bei nicht bestandener Prüfung ist eine Sanierung Pflicht!!

Das wird teuer!!

Page 13: Wir öffnen Ihnen die Augen fürs Risiko und sichern Sie ab!

Bei nicht bestandener Prüfung ist eine Sanierung Pflicht!!

Das wird teuer!!

Es kommen Kosten in Höhe von EUR 5.000 – EUR 15.000 auf Sie zu.

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Können Sie sich gegen diese Risiken schützen?

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Können Sie sich gegen diese Risiken schützen?

Ja, das können Sie!!!

WIR MACHEN DAS!!!

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Welchen Schutz Sie unbedingt brauchen:

- Sanierung von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks bis mind. EUR 10.000,00

- Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungen bis mind. EUR 300,00

- Mut- und böswillige Beschädigung

- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit