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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten Neu-Isenburg 20. März 2019 Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-Hessen) Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-Hessen)

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

Neu-Isenburg

20. März 2019

Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-Hessen)

Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-Hessen)

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Regelmäßiger

Erfahrungsaustausch

mit den Feuerwehren

Mitwirkung bei der

Novellierung von

Bauvorschriften

Einheitliche

Betrachtungsweisen

Regelmäßiger

Erfahrungsaustauch

zwischen den Mitgliedern

Kontakt zum

Ministerium

Mitwirkung an

Informations-

veranstaltungen

Regelmäßiger

Erfahrungsaustausch

mit den Bauaufsichten

Ansprechpartner für

Architekten und Fachplaner

vpb-Hessen

vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

Durch die Einführung der H-VVTB (Hessische Verwaltungsvorschrift Technische

Baubestimmungen) ergeben sich weitere zusätzliche Konkretisierungen zu den

Inhalten von Brandschutzkonzepten bzw. -nachweisen.

2012 2018 2012 2018 2012 2018

Synopse Bauvorlagenerlaß 2012/2018

(u) BOS

(v) Blitzschutz

Im Zuge der Novellierung der Hessischen Bauordnung wurde auch der

Bauvorlagenerlass überarbeitet. Im Abschnitt 7 „Brandschutz“ wurden die

Anforderungen an die Inhalte von Brandschutzkonzepten und –nachweisen

ergänzt.

Was hat sich geändert?

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Allgemein Der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept

muss die Angaben enthalten,

die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung

Des

- vorbeugenden baulichen,

- vorbeugenden anlagentechnischen,

- betrieblichen-organisatorischen und

- des abwehrenden

Brandschutzes erforderlich sind. Dazu gehören die allgemeinen

Brandschutzanforderungen des Bauordnungsrechts und insbesondere

nachfolgende Nachweise oder Angaben, ggf. mit Darstellung der Lage,

Anordnung und Bemessung sowie die Konzeption der baulichen und/oder

betrieblichen Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Behinderung

vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

Änderungen im Detail

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Brandschutznachweisen und –konzepten

d) zum System der Unterteilung in Brandabschnitte bzw.

Brandbekämpfungsabschnitte sowie zum System der Rauchabschnitte und

zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden

Bauteilen,

a) zu brandschutzrelevanten Einzelheiten der Nutzung, nach den Kriterien

des § 2 Abs. 9 HBO, zum Nutzerkreis, zu Gebäudebereichen, die betrachtet

werden, zu bereits vorhandenen Brandschutzkonzepten, zu Besonderheiten

(Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffen,

Risikoanalysen und strategisches Sicherheitsmanagement),

Nach A 2.1.5 H-VVTB: Bei Gebäuden mit Doppelfassaden muss eine

Brandausbreitung über Zwischenräume im Bereich von Geschossdecken

wirksam eingeschränkt sein. Die Maßnahmen sind im Brandschutznachweis

darzustellen.

Beschreibung von Abweichungen bei der Ausführung von Feststellanlagen

nach A2.2.1.7 H-VVTB

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Brandschutznachweisen und –konzepten

e) zu Rettungswegen auf dem Baugrundstück und in Gebäuden (ggf. durch

rechnerischen Nachweis) und zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen

Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen,

Nach A 2.1.21.9 H-VVTB: Sicherheitsbeleuchtung:

Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen.

Formal gibt es durch die Formulierung in der H-VVTB keine Änderung

bezüglich des Inhaltes zur Sicherheitsbeleuchtung im Brandschutzkonzept

bzw. –nachweis.

!

Der Unterschied liegt im Interpretationsspielraum der Formulierung!

Eine Darstellung der Lage und Anordnung von Sicherheitsleuchten in den

Brandschutzplänen ist in der Regel nicht sinnvoll und sollte in der Zuständigkeit

und Verantwortung des zuständigen Elektrofachplaners bleiben!

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Brandschutznachweisen und –konzepten

k) zu elektroakustischen Notfallwarnsystemen oder Alarmierungs-

einrichtungen sowie zu Gas-Warnanlagen und CO-Warnanlagen,

Nach A 2.1.21…. H-VVTB:

Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen.

I) zu Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie

Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Feuerlöschgeräte)

mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln,

m) zur Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur brandschutztechnischen

Ausbildung des Aufstellraumes, zu Ersatzstromversorgungsanlagen

(Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der

elektrischen Leitungsanlagen,

n) zu Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerung und Feuerwehraufzügen,

o) zu Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus sowie

Auslösestellen,

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Brandschutznachweisen und –konzepten

(u) Nach A 2.1.21.12 H-VVTB: BOS Anlage

Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen.

(v) Nach A 2.1.21.15 H-VVTB: Blitzschutzanlage

Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen.

q) zu betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zur

Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen inkl. Menschen mit

Behinderung (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Selbsthilfekräfte,

Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale),

r) zu ausgleichenden Maßnahmen, wenn materiellen Anforderungen der

Hessischen Bauordnung oder Vorschriften auf Grund der Hessischen

Bauordnung nicht entsprochen wird, bzw. Begründung und ggf. Nachweise,

wenn Kompensationsmaßnahmen für nicht erforderlich gehalten werden,

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Brandschutznachweisen und –konzepten

i) zu Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen

Ausbildung, wie:

- Anlagenbeschreibung und Darstellung der Lage und Anordnung der

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung,

- Darstellung der Lüftungszentralen und Räumen zur Aufstellung von

Lüftungsgeräten, Luftbeheizungsanlagen und Ventilatoren,

- Darstellung der Lage und Anordnung von Lüftungsleitungen mit Angaben

zum Brandverhalten und zum Feuerwiderstand sowie mit Angaben zu

Beschichtungen, Bekleidungen sowie Dämmschichten,

- Brandschutzklappen bzw. Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von

Feuer und Rauch, Rauchschutzklappen, Rauchauslöseeinrichtungen,

Mündungen sowie sonstigen Bauteile, die brandschutzrelevant sind,

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Herkömmlicher Brandschutzplan: Herkömmlicher Lüftungsplan: Brandschutzplan nach Bauvorlagenerlass 2018:

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Nach A 2.1.21.2 H-VVTB: Alle notwendigen Angaben zur Lage von

Rauchabzugsgeräten und Anordnung der Rauchabzugsanlagen sind im

Brandschutznachweis darzustellen.

j) zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte

bzw. Luftwechselraten, der Entrauchungsleitungen mit Angaben zum

Brandverhalten und zum Feuerwiderstand, der Entrauchungsklappen sowie

der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen mit

Darstellung der Lage, Anordnung und Bemessung der Anlagen

mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

Resultat:

Je nach Auslegung der notwendigen Angaben nach H-VVTB bzw.

Bauvorlagenerlass können die Konzepte bzgl. der technischen Anlagen in

unterschiedlicher Detailtiefe von Prüfsachverständigen und zuständigen

Behörden gefordert werden. Dies kann dazu führen, dass:

- die Konzepte im Text und Plan unübersichtlich werden,

- im Rahmen der Ausführungsplanung keine Änderungen der im Konzept

beschriebenen Details zu den technischen Anlagen ohne Genehmigungs-

verfahren möglich sind,

- ohne detaillierte Fachplanung (LP5) aller relevanten technischen Gewerke

kein Brandschutzkonzept fertiggestellt werden kann,

- es zur einer Vermischung der Verantwortlichkeit bzgl. der Planung kommt

und…………………………..

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

………..dass die Prüfläufe bei den Genehmigungsbehörden sowie bei den

Prüfsachverständigen länger werden, da die Brandschutzkonzepte und

–nachweise komplexer werden und man zusätzlich Themen prüfen muss,

die eigentlich zur Ausführungsplanung (Lp 5) gehören!

Brandschutz-

konzept/

Brandschutz

nachweis

Genehmigungsbehörden/

Prüfsachverständige

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Brandschutznachweisen und –konzepten

In der Regel möchten die Fachplaner der technischen Anlagen das

Brandschutzkonzept als Grundlage für ihre Planung!

Ich brauche Deine Fachplanung zur Erstellung meines

Brandschutzkonzeptes!

Ich brauche Dein Brandschutzkonzept zur Erstellung meiner

Fachplanung !

Konzeptersteller Fachplaner

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Inhalte eines Brandschutzkonzeptes / Brandschutznachweises

nach Anwenderleitfaden des vpb-Hessen:

Notwendige Angaben im Konzept Nicht notwendige Angaben

Zuständigkeiten:

Erläuterung: Beschreibung von Ausnahmefällen wie zum Beispiel vorhandene Anlagen in Bestandsgebäuden

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

i) zu Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen

Ausbildung, wie:

- Anlagenbeschreibung und Darstellung der Lage und Anordnung der

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung,

- Darstellung der Lüftungszentralen und Räumen zur Aufstellung von

Lüftungsgeräten, Luftbeheizungsanlagen und Ventilatoren,

- Darstellung der Lage und Anordnung von Lüftungsleitungen mit Angaben

zum Brandverhalten und zum Feuerwiderstand sowie mit Angaben zu

Beschichtungen, Bekleidungen sowie Dämmschichten,

- Brandschutzklappen bzw. Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von

Feuer und Rauch, Rauchschutzklappen, Rauchauslöseeinrichtungen,

Mündungen sowie sonstigen Bauteile, die brandschutzrelevant sind,

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vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von

Brandschutznachweisen und –konzepten

Anwenderleitfaden des vpb-Hessen zu Abschnitt 7.4 i)

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung

Notwendige Angaben im Konzept Nicht notwendige Angaben

Zuständigkeiten:

Erläuterung:

- Anlagenbeschreibung und Darstellung der Lage und Anordnung der

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung,

- Beschreibung der Anlagentypen

(DIN 18017, M-LüAR)

- Beschreibung einzelner Anlagen im Detail

- Darstellung der Lüftungsanlagen und der

Komponenten im Brandschutzplan

Lüftungsplaner, Brandschutzplaner, Entwurfsverfasser

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Anwenderleitfaden des vpb-Hessen zu Abschnitt 7.4 i)

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung

Notwendige Angaben im Konzept Nicht notwendige Angaben

Zuständigkeiten:

Erläuterung:

- Darstellung der Lüftungszentralen und Räumen zur Aufstellung von

Lüftungsgeräten, Luftbeheizungsanlagen und Ventilatoren,

- Brandschutztechnische Bewertung der

Notwendigkeit einer brandschutz-

technischen Abtrennung der Lüftungsgeräte

- Darstellung der Lüftungszentralen und

Räume von Lüftungsgeräten im

Brandschutzplan auf Basis der

Entwurfspläne

- keine

Lüftungsplaner, Brandschutzplaner, Entwurfsverfasser

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Anwenderleitfaden des vpb-Hessen zu Abschnitt 7.4 i)

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung

Notwendige Angaben im Konzept Nicht notwendige Angaben

Zuständigkeiten:

Erläuterung:

- Darstellung der Lage und Anordnung von Lüftungsleitungen mit Angaben

zum Brandverhalten und zum Feuerwiderstand sowie mit Angaben zu

Beschichtungen, Bekleidungen sowie Dämmschichten,

- Beschreibung der Anforderungen an

Lüftungsleitungen mit Angaben zum

Brandverhalten und zum Feuerwiderstand

sowie mit Angaben zu Beschichtungen,

Bekleidungen sowie Dämmschichten,

- oder Bezugnahme auf die M-LüAR

- Darstellung der Lüftungsleitungen im

Brandschutzplan

Lüftungsplaner, Brandschutzplaner, Entwurfsverfasser

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Anwenderleitfaden des vpb-Hessen zu Abschnitt 7.4 i)

Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung

Notwendige Angaben im Konzept Nicht notwendige Angaben

Zuständigkeiten:

Erläuterung:

- Brandschutzklappen bzw. Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung

von Feuer und Rauch, Rauchschutzklappen, Rauchauslöseeinrichtungen,

Mündungen sowie sonstigen Bauteile, die brandschutzrelevant sind,

- Beschreibung der Anforderungen der

brandschutztechnischen

Absperrvorrichtungen oder sonstiger

lüftungstechnischer Bauteile

- Definition der Auslöseart und Ansteuerung

(Temperatur/Rauch)

- Beschreibung von Absperrvorrichtung

besonderer Bauart und Verwendung

- Darstellung der brandschutztechnischen

Absperrvorrichtungen oder sonstiger

lüftungstechnischer Bauteile (Bsp. L90-

Kanäle im Brandschutzplan

Lüftungsplaner, Brandschutzplaner, Entwurfsverfasser

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Brandschutznachweisen und –konzepten

Fazit:

Die Anforderungen an den Inhalt von Brandschutznachweisen

und –konzepten nach Bauvorlagenerlasses bzw. der H-VVTB

sind davon abhängig, wie sie von den Beteiligten ausgelegt

(gelebt) werden!

Der Anwenderleitfaden des vpb-Hessen soll dazu dienen, für alle

Beteiligten eine mögliche Auslegung des Bauvorlagenerlasses

bzw. der H-VVTB darzustellen!

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Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!

Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-Hessen)

Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-Hessen)