vorwort - lavg.brandenburg.de · biomechanische und physiologische reaktionen chronische wirkungen...

101

Upload: lyduong

Post on 18-Sep-2018

217 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf
Page 2: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

- Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

Vorwort

Am 9. März 2007 trat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdun-gen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft. Mit der Lärm-VibrationsArbSchV ist die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit derArbeitnehmer vor den Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)in deutsches Recht umgesetzt worden. Die richtige und vollständige Beurteilung derGefährdungen am Arbeitsplatz und deren Dokumentation ist für den Arbeitgeber dieGrundlage, um für die Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitgewährleisten zu können. Die Technischen Regeln werden vom BMAS bekannt ge-geben und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Da siedie Verordnungen praxisorientiert konkretisieren unterstützen sie den Arbeitgeber beider Gefährdungsbeurteilung und bei der Ableitung von Maßnahmen; sie dienengleichzeitig auch der Verbesserung der Einheitlichkeit des Vollzugs durch die zu-ständigen Behörden der Länder. Die Technischen Regeln sollen Probleme des In-formationstransfers zwischen Hersteller und Anwender, Staat und Arbeitgeber sowieArbeitgeber und Beschäftigten beseitigen und die Verständlichkeit und Anwender-freundlichkeit der Verordnung verbessern helfen.

Technische Regeln lösen die sogenannte Vermutungswirkung aus und bieten da-durch Rechtssicherheit für die Anwender. So kann der Arbeitgeber bei der Anwen-dung der Technischen Regeln davon ausgehen, insoweit die entsprechenden Ar-beitsschutzvorschriften einzuhalten. Weicht der Arbeitgeber von der TechnischenRegel ab oder wählt eigenständig eine andere Lösung zur Erfüllung der Verordnung,ist die gleichwertige Erfüllung durch den Arbeitgeber nachzuweisen und schriftlich zudokumentieren.

Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) unter Beteiligung des Ausschussesfür Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten Technischen Regeln "Vibrationen" (TRLV)sollen dem Arbeitgeber Wege aufzeigen, woher er die für die Gefährdungsbeurtei-lung erforderlichen Informationen über die einwirkenden Schwingbeschleunigungenbekommen kann, ohne dafür teure Messungen veranlassen zu müssen. Außerdemwird praxisgerecht dargestellt und erläutert, welche technischen und organisatori-schen Maßnahmen für die Vermeidung oder Reduzierung der Vibrationen geeignetsind.

Dank für die Unterstützung

An dieser Stelle soll auch Allen an der Erarbeitung der TRLV Vibrationen Beteiligten für dievielen Stunden zusätzlicher Arbeit, ihre konstruktive und zielgerichteten Diskussionen sowiedie uneigennützige Bereitstellung von Arbeitshilfen und Messwerten gedankt werden. DerDank gilt insbesondere den Mitgliedern des Arbeitskreises AK "Vibration" des Unteraus-schusses "UA 8" des ABS, dass in so kurzer Zeit die Technischen Regeln fertig gestellt wer-den konnten.

Page 3: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

2

Page 4: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

3

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen)

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV

Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie

sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäf-

tigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschus-

ses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Ar-

beit und Soziales nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen

Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese TRLV Vibrationen, Teil „Allgemeines“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwen-

dungsbereichs Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausge-

hen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der

Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits-

und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Page 5: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

4

Page 6: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

- Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil..........................................................................................................7

Teil 1

Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen.....................................................17

Teil 2

Messung von Vibrationen ....................................................................................69

Teil 3:

Vibrationsschutzmaßnahmen .............................................................................79

Bürgertelefon ..................................................................................................99

Impressum ............................................................................................................100

Page 7: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

6

Page 8: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

7

Inhalt

1 Anwendungsbereich 9

2 Verantwortung 9

3 Gliederung der TRLV Vibrationen 9

4 Begriffsbestimmungen 10

4.1 Hand-Arm-Vibrationen 10

4.2 Ganzkörper-Vibrationen 10

4.3 Frequenzbewertung 10

4.4 Expositionsdauer, Einwirkungsdauer 11

4.5 Minimierungsgebot 11

4.6 Mittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit 11

4.7 Personenbezogenes Koordinatensystem 11

4.8 Unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit 12

4.8.1 Unmittelbare Auswirkungen infolge Ganzkörper-Vibrationen 12

4.8.2 Unmittelbare Auswirkungen infolge Hand-Arm-Vibrationen 13

4.9 Wechsel- und Kombinationswirkungen 14

5 Literaturhinweise 15

Page 9: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

8

Page 10: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

9

1 Anwendungsbereich

(1) Diese Technische Regel und ihre Folgeteile gelten für die Ermittlung und Bewer-

tung von Gefährdungen durch Vibrationen mit Auswirkungen auf den gesamten Kör-

per oder nur das Hand-Arm-System und nennen beispielhaft Maßnahmen zur Ver-

meidung und Verringerung der Vibrationsbelastung.

(2) Der Teil Allgemeines enthält die Gliederung der TRLV Vibrationen und wesentli-

che Begriffe, die bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-

verordnung hinsichtlich Vibrationen relevant sind.

(3) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von

dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vor-

handen ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

2 Verantwortung

(1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwort-

lich. Er kann sich fachkundig beraten lassen (z. B. durch Fachkräfte für Arbeitssi-

cherheit und Betriebsärzte). Dies wird dem Arbeitgeber empfohlen, sofern er nicht

selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

(2) Hinsichtlich der Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gelten

die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der jeweiligen Personal-

vertretungsgesetze.

3 Gliederung der TRLV Vibrationen

Teil Allgemeines

Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen

Teil 2: Messung von Vibrationen

Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen

Page 11: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

10

4 Begriffsbestimmungen

In der TRLV Vibrationen werden folgende Begriffe verwendet:

4.1 Hand-Arm-Vibrationen

Hand-Arm-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich

zwischen 8 Hz und 1000 Hz, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des

Menschen Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten

verursachen oder verursachen können, insbesondere Knochen- oder Gelenk-

schäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen. Hand-Arm-

Vibrationen treten z. B. auf beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten

Arbeitsgeräten mit rotierenden oder oszillierenden Teilen, aber auch durch hand-

gehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei

Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer).

4.2 Ganzkörper-Vibrationen

Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich

zwischen 0,1 Hz und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper

Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder

verursachen können, insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der

Wirbelsäule. Ganzkörper-Vibrationen wirken über die Füße beim stehenden, über

das Gesäß, die Füße und den Rücken beim sitzenden oder über die Auflagefläche

beim liegenden Menschen auf den gesamten Körper beim Kontakt mit vibrierenden

Oberflächen ein. Für Gesundheit, Komfort und Wahrnehmung ist der Frequenz-

bereich von 0,5 Hz bis 80 Hz, für Kinetosen (Bewegungs- oder Seekrankheit) der

Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 0,5 Hz von Bedeutung. Ganzkörper-Vibrationen

treten z. B. auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen und in der Nähe von

Maschinen mit großer Unwucht oder Schlagenergie (z. B. Schmiedehämmern) auf.

4.3 Frequenzbewertung

Die Frequenzbewertung dient dazu, die auf den Menschen einwirkenden mecha-

nischen Schwingungen entsprechend der frequenzabhängigen Beanspruchung zu

gewichten und in ihrer Bandbreite zu begrenzen. Da bei Ganzkörper-Vibrationen die

Frequenzbewertung und der jeweils relevante Frequenzbereich von dem Bean-

spruchungskriterium, von der jeweiligen Einleitungsstelle der Schwingungen und

außerdem von der Richtung der Schwingungen abhängen, existieren verschiedene

Frequenzbewertungskurven. Für Hand-Arm-Vibrationen wird nur eine Frequenz-

bewertungskurve verwendet. Sie gilt für die drei Raumrichtungen und ist unabhängig

vom Beanspruchungskriterium.

Page 12: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

11

4.4 Expositionsdauer, Einwirkungsdauer

Die Expositionsdauer oder Einwirkungsdauer ist die Dauer, während der ein Kontakt

zur vibrierenden Oberfläche besteht und die Schwingungen in den menschlichen

Organismus eingeleitet werden.

4.5 Minimierungsgebot

Jeder Arbeitgeber hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach dem Stand der

Technik zu treffen, damit die Gefährdung der Beschäftigten durch Vibrationen

vermieden bzw. so weit wie möglich verringert wird. Dabei hilft die Durchführung

eines Vibrationsminderungsprogramms.

4.6 Mittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Mittelbare (indirekte) Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit liegen zum

Beispiel vor, wenn durch Vibrationen die Erfassung von Warnsignalen (z. B. von

Anzeigeinstrumenten) gestört wird, mobile Maschinen nicht sicher bedient werden

können oder wenn Vibrationen die Stabilität der Strukturen oder die Festigkeit von

Verbindungen (z. B. von Gebäuden, Maschinen oder Anlagen) beeinträchtigen.

4.7 Personenbezogenes Koordinatensystem

Zur einheitlichen Festlegung der Messrichtungen dient das personenbezogene

Koordinatensystem nach Abbildung 1.

Abb. 1 Koordinatensystem für Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen

Page 13: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

12

4.8 Unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Bei den unmittelbaren (direkten) Auswirkungen ist grundsätzlich zu unterscheiden

zwischen akuten und chronischen Wirkungen von Vibrationen.

4.8.1 Unmittelbare Auswirkungen infolge Ganzkörper-Vibrationen

(1) Bei der Einwirkung von Ganzkörper-Vibrationen können interindividuell große

biologische Variationen vorkommen. Ganzkörper-Vibrationen können das allgemeine

Wohlbefinden stören, die menschliche Leistungsfähigkeit beeinflussen oder ein

Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen. Niederfrequente Vibrationen mit

Frequenzen unter 0,5 Hz können die Funktion des Gleichgewichtsorgans stören und

zu Kinetosen (Bewegungskrankheit, Seekrankheit) führen. Weitere akute Wirkungen

von Ganzkörper-Vibrationen können schmerzhafte Muskelverspannungen, Ver-

dauungsstörungen, Störungen der peripheren Durchblutung oder Funktions-

störungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane sein. Ausgelöst durch Vibrationen

kann es zur Änderung physiologischer/biochemischer Parameter (z. B. der

Pulsfrequenz, des Blutdrucks oder der Ausschüttung von Hormonen) kommen, die

von den Beschäftigten individuell sehr verschieden als Unbehagen bis hin zu

Schmerzen wahrgenommen werden und zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

führen können.

(2) Infolge langjähriger Einwirkung von Ganzkörper-Vibrationen kann es zu Rücken-

schmerzen, zu einem verstärkten Verschleiß der Wirbelsäule und in deren Folge

auch zu neurologischen Ausfällen in den unteren Gliedmaßen (Kauda-Syndrom)

kommen.

Mensch

Individuelle körperliche Voraussetzungen

Geschlecht

Alter

Alter bei Expositionsbeginn

Konstitution

Allgemeiner Gesundheitszustand

Zustand der Wirbelsäule

Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten

Belastung durchGanzkörper-Vibrationen

Physikalische Belastung

Einwirkungsrichtung

Amplitude

Frequenz

Stoßhaltigkeit

Mitwirkende Belastungsfaktoren

Einleitungsstelle

Körperhaltung

Abstützung

Temperatur

Heben und Tragen

Freizeitverhalten

Expositionsdauer

Täglich

Jährlich

Im Berufsleben

Pausenregime

Aufeinanderfolge

Beanspruchung

Akute Wirkungen

Befindungsstörungen (z. B. Kinetose)

Leistungsbeeinträchtigungen Schmerz-wahrnehmungen, Lumbago, Ischias

Biomechanische und physiologische Reaktionen

Chronische Wirkungen

Degenerative Veränderung der Bandscheiben,Wirbelkörper u. -gelenke, Kaudasyndrom

Abb. 2 Belastungs-Beanspruchungs-Modell für Ganzkörper-Vibrationen

Page 14: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

13

4.8.2 Unmittelbare Auswirkungen infolge Hand-Arm-Vibrationen

(1) Hand-Arm-Vibrationen können unterschiedliche biologische Wirkungen hervor-

rufen:

Schmerzen, feinmotorische Leistungsbeeinträchtigung

degenerative Erkrankungen der Knochen und Gelenke des Hand-Arm-Systems

Verdickungen der Sehnenscheiden im Carpaltunnel

Störungen des peripheren Blutkreislaufes

Beeinträchtigung peripherer Nervenfunktionen.

(2) Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere unterschiedliche Schädigungsarten bei

ein und demselben Menschen gleichzeitig auftreten.

(3) Insbesondere die Zeit- und die Frequenzstruktur der Vibrationen sowie die auf-

zubringenden statischen Kräfte (Haltekräfte sowie Andruck- und Greifkräfte) haben

neben mitwirkenden Umgebungsfaktoren (z. B. Kälte, Lärm) Einfluss auf die Ent-

stehung der Schädigung.

(4) Längere Einwirkungen von Hand-Arm-Vibrationen im Frequenzbereich unterhalb

von 30 ... 50 Hz können krankhafte Veränderungen an den Gelenken und Knochen

sowie den Sehnenscheiden des Hand-Arm-Schulter-Systems verursachen. Bei

höherfrequenten Vibrationsbelastungen treten verstärkt Durchblutungsstörungen der

Finger sowie neurologische und motorische Erkrankungen auf.

Mensch

Individuelle körperliche Voraussetzungen

Geschlecht

Alter

Alter bei Expositionsbeginn

Konstitution

Allgemeiner Gesundheitszustand

Zustand des Hand-Arm-Systems

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Belastung durchHand-Arm-Vibrationen

Physikalische Belastung

Einwirkungsrichtung

Amplitude

Frequenz

Stoßhaltigkeit

Mitwirkende Belastungsfaktoren

Einleitungsstelle

Körperhaltung

Handgreifkraft

Arm-Andruckkraft

Kraftabstützung

Temperatur

Übungsgrad

Expositionsdauer

Täglich

Jährlich

Im Berufsleben

Pausenregime

Aufeinanderfolge

Beanspruchung

Akute Wirkungen

Befindungsstörungen

Schmerzwahrnehmungen

Biomechanische u. physiologische Reaktionen

Akute Knochen-/Gelenkschäden

Durchblutungs-/Gefühlsstörungen

Chronische Wirkungen

Chronische Knochen-, Gelenk-, Gefäß- oder Nervenschädi-gungen sowie Veränderungen an den Sehnenscheiden

Abb. 3 Belastungs-Beanspruchungs-Modell für Hand-Arm-Vibrationen

Page 15: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

14

4.9 Wechsel- und Kombinationswirkungen

Wechsel- und Kombinationswirkungen können die unmittelbaren oder mittelbaren

Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit verstärken. Das Zusammenwirken

mehrerer gleichzeitig einwirkender Belastungen kann die Gefährdung für die Be-

schäftigten erhöhen.

Beispiele:

Kälte kann Durchblutungsstörungen bei Hand-Arm-Vibrationen verstärken.

Eine vorgebeugte oder verdrehte Körperhaltung kann die Entwicklung von Wirbel-

säulenschäden bei Ganzkörper-Vibrationen begünstigen.

Page 16: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

15

5 Literaturhinweise

[1] Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – Gemeinsame

Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen – Bek. des BMA vom

1. September 1997 – IIIb 1-34502 / 4 – Bundesarbeitsblatt 11/1997, 74

[2] CEN-Bericht CR 12349:1996: Mechanische Schwingungen – Leitfaden über

die Wirkung von Schwingungen auf die Gesundheit des Menschen. Beuth Ver-

lag, Berlin

[3] Handbuch Ganzkörper-Vibration: A 219, Bundesministerium für Arbeit und

Soziales, Bonn, Juli 2007

[4] Handbuch Hand-Arm-Vibration: A 220, Bundesministerium für Arbeit und

Soziales, Bonn, August 2007, VDI 2057 Blatt 1: 2002-09

[5] Richtlinie „Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen –

Ganzkörper-Schwingungen“; Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag,

Berlin

[6] VDI 2057 Blatt 2: 2002-09; Richtlinie „Einwirkung mechanischer Schwin-

gungen auf den Menschen – Hand-Arm-Schwingungen“; Verein Deutscher

Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin

Page 17: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

16

Page 18: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

17

Teil 1

Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibratio-

nen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesi-

cherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdun-

gen durch Vibrationen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für

Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt ge-

macht.

Diese TRLV Vibrationen, Teil 1 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforde-

rungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Bei Einhaltung der Technischen

Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforde-

rungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er da-

mit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten errei-

chen.

Page 19: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

18

Page 20: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

19

Inhalt

1 Anwendungsbereich 21

2 Begriffsbestimmungen 21

3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 21

3.1 Organisation und Verantwortung 21

3.2 Gleichartige Arbeitsbedingungen 24

4 Informationsermittlung 24

4.1 Allgemeines 24

4.1.1 Vorkommen von Ganzkörper-Vibrationen 24

4.1.2 Vorkommen von Hand-Arm-Vibrationen 25

4.2 Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung 27

4.2.1 Messwerte 27

4.2.2 Ergebnisse orientierender Verfahren 27

4.2.3 Veröffentlichte Immissionswerte 28

4.2.4 Nutzung von Emissionswerten 30

4.2.5 Listen orientierender Werte 30

4.3 Substitutionsprüfung 30

4.4 Erkenntnisse aus durchgeführten

arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen 31

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge 31

6 Bewertung der Vibrationsexposition 33

6.1 Einwirkungsdauer 33

6.2 Ampelprinzip zur Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung 35

6.2.1 Fall A: „Grüner Bereich“ 35

6.2.2 Fall B: „Gelber Bereich“ 35

6.2.3 Fall C: „Roter Bereich“ 36

6.3 Berücksichtigung der Ankopplungskräfte des Hand-Arm-Systems 38

6.4 Wechsel- und Kombinationswirkungen 38

6.4.1 Ganzkörper-Vibrationen 38

6.4.2 Hand-Arm-Vibrationen 39

6.5 Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten

besonders gefährdeter Gruppen 39

6.5.1 Schwangere 40

Page 21: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

20

6.5.2 Jugendliche (Alter 15 bis unter 18 Jahre) 40

6.5.3 Beschäftigte mit Vorerkrankungen 40

6.5.4 Auszubildende, Berufsanfänger, Praktikanten 41

6.5.5 Leiharbeitnehmer 41

6.5.6 Fürsorgepflichten 41

6.6 Beurteilung mittelbarer Gefährdungen 41

7 Unterweisung der Beschäftigten 43

8 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung 44

9 Schutzmaßnahmen 45

10 Dokumentation 45

11 Literaturhinweise 46

Anlage 1 Korrekturfaktoren bei Benutzung von Emissionswerten 48

Anlage 2 Ermittlung des Tages-Expositionswertes A(8) bei

Ganzkörper-Vibrationen 53

Anlage 3 Ermittlung des Tages-Expositionswertes A(8) bei

Hand-Arm-Vibrationen 61

Page 22: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

21

1 Anwendungsbereich

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 1 beschreibt die Vorgehensweise zur Informations-

ermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. Sie

konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und

6 des Arbeitsschutzgesetzes vorgegebenen Rahmens.

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von

dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vor-

handen ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

2 Begriffsbestimmungen

In dieser TRLV sind die Begriffe so verwendet, wie sie im Teil „Allgemeines“ der

TRLV Vibrationen bestimmt sind.

3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.1 Organisation und Verantwortung

(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung (systematische Ermittlung und

Bewertung) relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche

Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Die Gefähr-

dungsbeurteilung betrachtet alle voraussehbaren Arbeitsabläufe im Unternehmen.

Bei gleichartigen Betriebsstätten, vergleichbaren Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen

werden die Gefährdungen nur einmal ermittelt und unter Berücksichtigung individuel-

ler Einflüsse beurteilt.

(2) Folgende Prozessschritte sind bei der Beurteilung der Gefährdungen zu berück-

sichtigen:

1. Festlegen der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

2. Ermitteln der Gefährdungen

3. Beurteilen der Gefährdungen

4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (bei diesem Schritt ist die Rang-

folge der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG und § 10 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV

zu beachten)

5. Durchführung der Maßnahmen

6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Page 23: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

22

(3) Die Beurteilung der mit einer Vibrationsexposition verbundenen Gefährdungen

erfolgt grundsätzlich personenbezogen. Dazu werden in der Regel zunächst die

arbeitsplatzbezogenen Expositionen bestimmt. Diese werden zeitanteilig für jeden

Beschäftigten, jede Beschäftigte oder eine Gruppe von gleichartig beschäftigten

Personen zum Tages-Vibrationsexpositionswert zusammengeführt.

(4) Der Arbeitgeber ermittelt im ersten und zweiten Prozessschritt sowohl den Tages-

Vibrationsexpositionswert A(8) für alle Arbeitsplätze (Art, Ausmaß und Dauer der

Vibrationseinwirkung) als auch weitere Einflüsse (besondere Arbeitsbedingungen,

Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge).

(5) Im dritten Prozessschritt werden die Belastungen bewertet, indem der Tages-

Vibrationsexpositionswert A(8) mit den Auslöse- und Expositionsgrenzwerten der

LärmVibrationsArbSchV verglichen und die weiteren Einflüsse wie z. B. Wechsel-

und Kombinationswirkungen sowie die persönlichen Gegebenheiten der Beschäftig-

ten berücksichtigt werden.

(6) Im vierten Prozessschritt werden Maßnahmen aufgelistet sowie Termine und

Verantwortlichkeiten für deren Durchführung und Überwachung festgelegt. Dazu

prüft der Arbeitgeber den Einsatz alternativer nicht oder weniger gefährdender

Arbeitsmittel. Überschreitet die Vibrationsbelastung die Auslösewerte, ist ein

Vibrationsminderungsprogramm aufzustellen, wie es in der TRLV Vibrationen, Teil 3

beschrieben ist.

(7) Die restlichen Prozessschritte 5 und 6 sind in der TRLV Vibrationen, Teil 3

beschrieben.

(8) Der Arbeitgeber darf bei Expositionen der Beschäftigten durch Vibrationen die

Tätigkeit erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorge-

nommen worden ist.

(9) Die Gefährdungsbeurteilung muss erneuert werden, wenn sich die Arbeitsbe-

dingungen maßgeblich ändern oder Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge

dies erfordern. Anlässe hierfür können insbesondere sein:

Einsatz neuer und zusätzlicher Maschinen oder Betriebsmittel

Änderung von Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsumgebung oder Schutzmaßnahmen

Änderungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung und des Technischen Re-

gelwerkes

Änderungen des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesi-

cherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

Empfehlung des Betriebsarztes und des mit der Durchführung von speziellen

arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen beauftragten Arztes nach § 7 ArbMedVV.

Page 24: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

23

(10) Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeit-

geber.

(11) Verfügt der Arbeitgeber nicht über die erforderliche Fachkunde und die ent-

sprechenden Kenntnisse zur Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, hat er

sich durch fachkundige Personen, wie den Betriebsarzt und der Fachkraft für

Arbeitssicherheit oder andere Fachkundige beraten zu lassen und die Durchführung

der Gefährdungsbeurteilung an eine oder mehrere fachkundige Personen zu

delegieren. Dazu ist es erforderlich, dass die für den Arbeitgeber tätig werdenden

Personen über die notwendigen betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen und

Einsicht in alle für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Unterlagen nehmen

können und im Besitz aller notwendigen Informationen sind.

(12) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV für die Durchführung der

Gefährdungsbeurteilung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung

oder Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Vibrationsexposition

haben und mit den Vorschriften und Regelwerken soweit vertraut sind, dass sie die

Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten

Maßnahmen bewerten oder überprüfen können. Umfang und Tiefe der notwendigen

Kenntnisse können in Abhängigkeit von der zu beurteilenden Tätigkeit unterschied-

lich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein.

(13) Zur Durchführung von Messungen benötigen dazu vom Arbeitgeber beauftragte

Personen oder Stellen die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Ein-

richtungen. Die entsprechenden Anforderungen sind in der TRLV Vibrationen, Teil 2

beschrieben.

(14) Die Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen verlangt Kenntnisse hinsicht-

lich

der Auswahl der für die Beurteilung geeigneten Informationsquellen

der geltenden Regelwerke in diesem Bereich

der Wirkungen von Vibrationen

der vibrationsrelevanten Tätigkeiten im Betrieb

des Vorgehens bei der Beurteilung von Wechsel- oder Kombinationswirkungen von Vibra-

tionen und klimatischen Bedingungen, Lärm, Bewegungsarmut und Zwangshaltungen

(z. B. abgewinkelte Handgelenke)

der technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sowie der al-

ternativen Arbeitsverfahren

der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und

der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Page 25: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

24

(15) Andere Gefährdungen, z. B. durch Lärm, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe

oder durch andere Arbeitsmittel, sind bei der Beurteilung der Gefährdungen im Sinne

des ArbSchG zu berücksichtigen.

(16) Kommt ein Arbeitstag mit besonders abweichender oder hoher Vibrationsexposi-

tion selten vor, so ist dieser Tag als ein separater repräsentativer Arbeitstag zu be-

trachten. Auch bei Arbeitsplätzen, an denen die Vibrationsbelastung großen saisona-

len Schwankungen unterliegt (z. B. bei Winterdiensten), ist es zweckmäßig, mehrere

repräsentative Arbeitstage (z. B. Winterzeit und übrige Jahreszeit) zu unterscheiden.

Die Ergebnisse und die damit verbundenen Maßnahmen sind dann in Abhängigkeit

von der jeweiligen Arbeitssituation für die unterschiedenen repräsentativen Ar-

beitstage getrennt zu betrachten.

(17) Werden für die Durchführung von Arbeiten in einem Betrieb Fremdfirmen beauf-

tragt und besteht die Möglichkeit einer gegenseitigen Gefährdung durch Exposition

gegenüber Vibrationen, ist es erforderlich, dass alle betroffenen Arbeitgeber bei der

Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilungen zusammenwirken und sich abstim-

men.

3.2 Gleichartige Arbeitsbedingungen

Auch bei räumlich getrennten Arbeitsplätzen reicht bei gleichartigen Arbeitsbedin-

gungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit aus. Die Gründe für

die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer der Gefähr-

dung, der Expositionsbedingungen, Arbeitsabläufe, Verfahren und Umgebungsbe-

dingungen sind in der Dokumentation nach Abschnitt 10 dieser TRLV Vibrationen,

Teil 1 festzuhalten.

4 Informationsermittlung

4.1 Allgemeines

Zunächst ist zu ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Vibrationsexposition durch-

führen, von denen Gefährdungen der Sicherheit oder der Gesundheit ausgehen kön-

nen. Dabei werden in den nächsten Abschnitten vorrangig die unmittelbaren Gefähr-

dungen betrachtet. Den mittelbaren Gefährdungen durch Vibrationen ist insbesonde-

re der Abschnitt 6.6 gewidmet.

4.1.1 Vorkommen von Ganzkörper-Vibrationen

(1) Ganzkörper-Vibrationen spielen vor allem eine Rolle beim Fahren von Erdbaumaschinen,

forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder von Gabelstaplern auf unbefestigten oder

holprigen Fahrbahnen. Unter den arbeitsbedingten Faktoren, die bandscheibenbedingte Er-

krankungen der Lendenwirbelsäule mit verursachen und verschlimmern können, stellt die

Page 26: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

25

langjährige Einwirkung von Ganzkörper-Vibrationen im Sitzen eine besondere Gefahrenquel-

le dar. Stoßhaltige Belastungen können die Gesundheitsgefährdung erhöhen. Derartigen

arbeitsbedingten Belastungen der Lendenwirbelsäule können insbesondere Fahrer von fol-

genden Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsmaschinen ausgesetzt sein:

Baustellen-LKW in unebenem Gelände

land- und forstwirtschaftliche Schlepper

Forstmaschinen im Gelände

Bagger bei intensiver Vibrationsbelastung, z. B. bei Verwendung von Abbruchhämmern

und Fräsen, bei der Gewinnung in Steinbrüchen

Grader (Straßenhobel, Bodenhobel, Erdhobel), nur bei intensiver Vibrationsbelastung,

z. B. Überwiegen von Grobplanierung (Grobplanum)

Scraper (Schürfwagen)

Dumper und Muldenkipper

Rad- und Kettenlader

Planierraupen

Raddozer

Gabelstapler auf holprigen Fahrbahnen (Hofflächen, Pflaster usw.)

Militärfahrzeuge im Gelände

Wasserfahrzeuge in Gleitfahrt bei Seegang.

(2) Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die Reihenfolge erfolgt

nicht nach der Höhe der Vibrationseinwirkung, und es werden teilweise branchenübliche und

allgemeinverständliche Gerätebezeichnungen gewählt.

4.1.2 Vorkommen von Hand-Arm-Vibrationen

(1) Folgende Geräte und Maschinen oder Werkzeuge können zu einer die Sicherheit und die

Gesundheit schädigenden Hand-Arm-Vibrationsexposition führen. Diese Liste erhebt keinen

Anspruch auf Vollständigkeit, die Reihenfolge erfolgt nicht nach der Höhe der Vibrationsein-

wirkung, und es wurden teilweise branchenübliche und allgemeinverständliche Gerätebe-

zeichnungen gewählt:

Abbauhammer Nadelentroster

Abrichthobelmaschine, Standgerät Nager

Aufreißhammer Nagler (Eintreibgerät)

Balken-Motormäher Nietgegenhalter

Betonschleifermaschine Niethammer

Page 27: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

26

Blechschere Oberfräse

Bodenfräse Oszillationsmesser (Vibrationsmesser)

Bohrhämmer Pendelschleifer

Bolzensetzer Planieregge (Oberflächenabzieher)

Bördelgerät Poliermaschine

Dickenhobel (Abbundmaschine), Standgerät Radialschleifer

Drehschrauber Rasenmäher

Duo-Säge Rostklopfer

Elektromesser (pneumatische Messer) Rührwerk

Erdbohrgerät Säbelsäge

Exzenterschleifer Schaber

Feilen Schabotthammer

Flächenreiniger Schere mit mechanischer Welle

Fräsmaschine Schlagbohrmaschine

Freischneider Schlaghammer

Fugenschleifer Schlagschrauber

Fugenschneider Schleifmaschine (Schleifbock), Standgerät

Gelenkarmschleifmaschine (Ständer m. Bandarm) Schmiedezange

Geradschleifer Schnitzmaschine

Gleisstopfer Schweißkantenformer

Handbandschleifer Schwingschleifer

Heckenschere Spatenhammer

Hefter Stampfer

Hobel Stampframmen

Hochdruckreiniger Steinsäge

Hochentaster Stichsäge

Innenrüttler (Rüttelbohle) Stoßmesser (Schneidgeräte)

Kernbohrmaschine (handgehaltene) Tacker

Page 28: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

27

Kettensäge (Motorkettensäge) Trennschleifer

Knabbergerät Vertikalschleifer

Kombihammer Vibrationsplatte

Kopierfräse Vibrationsstampfer

Kreissäge Vibrationswalze

Laubbläser Winkelschleifer

Mauernutfräse

Meißelhammer

Motorharke

Motorsense

(2) Solche Geräte werden u. a. im Hoch- und Tiefbau, im Tunnelbau, in Steinbrüchen und bei

der Steinbearbeitung, im Bergbau, in Kesselschmieden, Gussputzereien sowie im Schiffs-

und Straßenbau verwendet. Für die „gleichartige Wirkung“ ist es unerheblich, ob diese Gerä-

te pneumatisch, elektrisch, hydraulisch oder durch Verbrennungsmotoren angetrieben wer-

den. Dagegen ist für Arbeiten mit einfachen, handgeführten Hammer- und Meißelwerkzeu-

gen nicht generell eine „gleichartige Wirkung“ zu unterstellen.

4.2 Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

Die Rangfolge des Vorgehens bei der Auswahl geeigneter Informationsquellen ist in Abbil-

dung 1 dargestellt. Für die Vergleichbarkeit von Expositionsangaben aus verschiedenen In-

formationsquellen mit den konkreten betrieblichen Arbeitsplätzen haben die Rahmenbedin-

gungen, unter denen die Vibrationsangaben ermittelt wurden, besondere Bedeutung.

4.2.1 Messwerte

Für die Gefährdungsbeurteilung sind vorzugsweise im Betrieb bereits vorhandene Messwer-

te heranzuziehen, die an den Arbeitsmitteln und unter den konkret vorliegenden Bedingun-

gen im Betrieb erhoben worden sind. Dabei haben die Ergebnisse fachkundiger Messungen

Vorrang vor den Ergebnissen orientierender Verfahren, z. B. den Ergebnissen von einfachen

Dosimetermessungen von Ganzkörper-Vibrationen.

4.2.2 Ergebnisse orientierender Verfahren

Orientierende Verfahren sind z. B. Messungen mit einfachen Dosimetern an den vorhande-

nen Arbeitsmitteln und unter den konkret vorliegenden Bedingungen im Betrieb. Dabei sind

Page 29: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

28

unter Dosimetern vereinfachte Messgeräte zu verstehen, die aber den Anforderungen an

Messeinrichtungen genügen, die in der TRLV Vibrationen, Teil 2 beschrieben sind.

4.2.3 Veröffentlichte Immissionswerte

(1) Wenn Messwerte oder Ergebnisse orientierender Verfahren zu den zu beurteilenden Ar-

beitsplätzen nicht vorhanden sind, werden repräsentative Vibrationsmesswerte aus anderen

Betrieben für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Diese müssen an vergleichbaren

Arbeitsmitteln und unter vergleichbaren Einsatzbedingungen erhoben worden sein. Dabei

haben Daten zum gleichen Maschinentyp Vorrang vor Daten zu vergleichbaren Maschinen-

typen der gleichen Maschinenart. Nicht in jedem Fall stehen allerdings solche Immissions-

werte aus der Praxis zur Verfügung oder können auf Anfrage vom Hersteller bereitgestellt

werden.

(2) Derartige Werte sind auch aus Internet-Datenbanken mit Vibrationsmessergeb-

nissen aus der Praxis und vergleichbaren, oft branchenspezifischen Publikationen

der Arbeitgebervereinigungen, der Unfallversicherungsträger, der Arbeitsschutzbe-

hörden oder anderer Institutionen zu entnehmen. Beispiele von Immissionswerten für

Maschinentypen unter bestimmten Betriebsbedingungen sind auf der jährlich aktuali-

sierten Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

http://www.baua.de/TRLV vorhanden. Ausschlaggebend für die Verwendung der

Werte ist, ob die angegebenen Einsatz- und Betriebsbedingungen mit den Verhält-

nissen vor Ort vergleichbar sind.

Page 30: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

29

Abb. 1 Rangfolge des Vorgehens der Auswahl geeigneter Informationsquellen bei der

Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung durch Vibrationen

Sindfür diesen Arbeitsplatz

Ergebnisse orientierenderVerfahren verfügbar?

Sindfür diese Maschine

Vibrationsimmissionswerteverwendbar?

Sindfür diesen MaschinentypVibrationsemissionswerte

verwendbar?

Sind für dieseMaschinengruppe aufwww.baua.de/TRLV

Angaben verwendbar?

Sindfür diesen Arbeitsplatz

repräsentative Vibrations-messwerte verfügbar?

Fachkundige Vibrationsmes-sung veranlassen

nein

nein

nein

nein

nein

Diese Vibrationsmesswertezur Gefährdungsbeurteilung

verwenden

Diese Ergebnisse orientie-render Verfahren

(z. B. repräsentativerDosimetermessungen fürGanzkörper-Vibrationen)

zur Gefährdungsbeurteilungverwenden.

Diese Vibrationsimmissi-onswerte unter Beachtungder Vergleichbarkeit zurGefährdungsbeurteilung

verwenden

Diese Vibrationsemissions-werte mit den Faktoren

aus Anlage 1 korrigieren;korrigierte Werte unter Be-

achtung der Vergleichbarkeitzur Gefährdungsbeurteilung

verwenden

Diese Orientierungswerteunter der Beachtung der

Vergleichbarkeit zurGefährdungsbeurteilung

verwenden

Ergebnisse der Vibrations-messung zur Gefährdungs-

beurteilung verwenden

Vorgehensweise und Ergeb-nisse in der Gefährdungs-beurteilung dokumentieren

ja

ja

ja

ja

ja

Page 31: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

30

4.2.4 Nutzung von Emissionswerten

(1) Für die Beurteilung der Gefährdungen helfen auch die vorgeschriebenen Angaben des

Herstellers zur Vibrationsemission aus der Dokumentation zur Maschine gemäß Geräte- und

Produktsicherheitsgesetz und Maschinenverordnung, z. B. aus der Betriebsanleitung. Wenn

allerdings in den Maschinenunterlagen darüber hinaus Informationen zu den Vibrationen

beim praktischen Einsatz enthalten sind, sollten bevorzugt diese Angaben herangezogen

werden.

(2) Bei den Kennwerten zu Vibrationen in den Betriebsanleitungen handelt es sich, sofern

nicht anders ausgewiesen, um Emissionswerte, die nach besonderen Vibrationsprüfvor-

schriften ermittelt wurden. Diese Prüfungen sind in den seltensten Fällen mit dem Einsatz

der Maschinen in der Praxis vergleichbar. Deshalb können solche Emissionswerte nur mit

entsprechenden Korrekturfaktoren für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Die

Anlage 1 enthält derartige Korrekturfaktoren für Emissionswerte einer Reihe handgehaltener

und handgeführter Maschinen. Es ist aber immer abzuwägen, ob diese Vibrationswerte in

vernünftiger Weise auch für den zu beurteilenden praktischen Einsatz der Maschinen reprä-

sentativ sind.

4.2.5 Listen orientierender Werte

Orientierende Werte können der jährlich aktualisierten Internetseite der Bundesan-

stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) http://www.baua.de/TRLV ent-

nommen werden. Ausschlaggebend für die Verwendung der Werte ist, ob die ange-

gebenen Einsatz- und Betriebsbedingungen mit den Verhältnissen vor Ort vergleich-

bar sind.

4.3 Substitutionsprüfung

(1) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Vibrationsminderungsmaßnahmen er-

forderlich sind, hat die Überprüfung der Einsatzmöglichkeit von alternativen vibrationslosen

bzw. vibrationsarmen Arbeitsmitteln oder -verfahren Vorrang (z. B. Kernbohren statt Arbeiten

mit dem Aufbruchhammer). Es ist zu prüfen, ob Arbeitsmittel, Ausrüstungen und Arbeitsver-

fahren mit einer geringeren gesundheitlichen Gefährdung, als die in Aussicht genommenen,

verfügbar sind. Das Ergebnis der Substitutionsprüfung wird in der Dokumentation der Ge-

fährdungsbeurteilung festgehalten.

(2) Informationen dazu sind in entsprechenden Richtlinien, Forschungsberichten, Informati-

onsschriften und Beispielsammlungen zu finden.

(3) Bei der Abwägung der Alternativen ist aber zu berücksichtigen, dass nicht nur die Art und

das Ausmaß der Vibrationen zählt, sondern auch die Gesamtdauer, die zur Erfüllung der

Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine leistungsärmere

Maschine zwar eine geringere Augenblicksbelastung erzeugt, die Gesamtexpositionszeit

jedoch oft so ansteigt, dass die Gesamtbelastung höher wird.

Page 32: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

31

Beispiele für sinnvolle Substitutionsprüfung:

Kleben oder Schweißen statt Nieten

Drehschrauber anstelle von Schlagschraubern (dabei ergibt das Abstützen des Drehmo-

mentes eine Arbeitserleichterung für die Beschäftigten, die insbesondere bei höheren

Drehmomenten unbedingt erforderlich ist).

(4) Hierzu gehört aber auch z. B. die bessere Gestaltung von Gussteilen, wodurch beim Put-

zen weniger Nacharbeit durch Meißeln und Schleifen erforderlich ist. Sinnvoll ist ferner das

Entkoppeln von Mensch und Maschine, bei Ganzkörper-Vibrationen durch ferngesteuerte

Maschinen, z. B. Grabenwalzen, bei Hand-Arm-Vibrationen durch Abstützen von Abbau-

hämmern und schweren Bohrhämmern auf Lafetten und Fernsteuern des Vorschubes.

4.4 Erkenntnisse aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeun-

tersuchungen

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung die Erkenntnisse aus der arbeitsme-

dizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu zu

berücksichtigen.

(2) Über die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen im eigenen Unternehmen hinaus sol-

len auch andere Veröffentlichungen über Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Untersu-

chungen Berücksichtigung finden. Dazu können z. B. Statistiken der Unfallversicherungsträ-

ger über Berufskrankheiten, Publikationen von Unternehmen der gleichen Branche oder ähn-

licher Branchen und Beispiele guter Praxis gehören (Publikationen in Fachzeitschriften oder

im Internet).

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

(1) Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist die Früherkennung und

Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen (ArbMedVV § 1 (1)). Dabei steht die Beratung im

Vordergrund. Pflichtuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn die

Expositionsgrenzwerte erreicht oder überschritten werden, Angebotsuntersuchungen sind zu

offerieren, wenn die Auslösewerte überschritten werden (ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 1

Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2). Der mit der Untersuchung beauftragte Arzt stellt den Beschäftigten

eine Bescheinigung über das Ergebnis der Untersuchung aus.

(2) Die Bescheinigung enthält keine Diagnosen oder andere weitergehende Informationen

über den Gesundheitszustand von Beschäftigten.

(3) Der Arbeitgeber erhält nur dann vom Arzt nach § 7 ArbMedVV eine Kopie der Bescheini-

gung, wenn die Untersuchung eine Pflichtuntersuchung gemäß ArbMedVV Anhang Teil 3

war. Gegebenenfalls gibt der Arzt zusätzliche Informationen, z. B. Empfehlungen für die Ar-

beitsplatzgestaltung, Fristen für vorzeitige Nachuntersuchungen und Gründe für befristete

Bedenken. Im Falle gesundheitlicher Bedenken wird der Arzt dem Arbeitgeber schriftlich eine

Page 33: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

32

Überprüfung des Arbeitsplatzes empfehlen, wenn der Beschäftigte infolge der Arbeitsplatz-

verhältnisse gefährdet erscheint. In diesem Fall sind z. B. weitere Schutzmaßnahmen zum

Schutz gleichartig exponierter Beschäftigter, eventuell die Zuweisung einer anderen Tätigkeit

(Arbeitsplatzwechsel) und die Information des Betriebs- oder Personalrats, der Beschäftig-

tenvertretung und der zuständigen Behörde angezeigt.

(4) Der Arzt hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen auszuwer-

ten. Ergibt die Auswertung Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen, so hat der

Arzt dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen (ArbMedVV

§ 6 (4)). Dieses muss als fachlich kommentierte anonymisierte Weitergabe von Erkenntnis-

sen unter Wahrung der schutzwürdigen Belange der untersuchten Person erfolgen.

(5) Die Beratung des Arbeitgebers erfolgt unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.

Wichtige Inhalte können z. B. sein:

Verringerung der Vibrationsexposition der Beschäftigten durch technische, organisatori-

sche und personenbezogene Maßnahmen,

Inhalte der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten zu Gesund-

heitsstörungen durch Vibrationen,

Auswahl vibrationsarmer Arbeitsmittel und -verfahren,

Motivation der Beschäftigten zur Vibrationsminderung durch Unterweisung und Unterrich-

tung.

(6) Sofern dem Arbeitgeber somit aus den Angebots- oder Pflichtuntersuchungen Erkennt-

nisse vorliegen, aus denen abzuleiten ist, dass und in welchen Bereichen seines Betriebes

Gefährdungen durch Vibrationen bestehen, sind diese zu berücksichtigen.

Page 34: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

33

6 Bewertung der Vibrationsexposition

6.1 Einwirkungsdauer

(1) Unter der Benutzungsdauer versteht man die Dauer der täglichen Arbeit, bei der die Ma-

schine benutzt wird, d. h. einschließlich der für die Arbeit erforderlichen Unterbrechungen

und Pausenzeiten, die mit der Benutzung in direktem Zusammenhang stehen. Für die Ge-

fährdungsbeurteilung darf jedoch nur die arbeitstägliche Einwirkungsdauer (Expositionsdau-

er) herangezogen werden (siehe Abb. 2 und 3). Die Einwirkungsdauer ist die Dauer, wäh-

rend der die Hand die zu Vibrationen angeregte Fläche greift (Handgriff, Werkstück usw.)

bzw. die Vibrationen über das Gesäß, die Füße oder den Rücken in den menschlichen Kör-

per eingeleitet werden. So wird z. B. zur Bestimmung der Einwirkungsdauer beim Bohren

von Dübellöchern mit einem Bohrhammer die meist nur wenige Sekunden dauernde Zeit für

ein Bohrloch gemessen und dann mit der Zahl der am Tag gesetzten Dübel multipliziert. Bei

der Arbeit mit einem Drehschrauber zählen nur die wenige Sekunden dauernden Losdreh-

oder Festziehvorgänge und nicht die gesamte Zeit, in der das Gerät in der Hand gehalten

wird. Es ist dabei zu beachten, dass die Einwirkungsdauer der Vibrationen im Allgemeinen

deutlich unterhalb der Einwirkungsdauer des Lärms (z. B. durch die laufende Arbeitsmaschi-

ne) liegt.

(2) Zur Ermittlung der Einwirkungsdauer können Betriebsstundenzähler, Vibrations-

Indikatoren (Expositionszeitmesser), Durchflusszähler bei pneumatisch betriebenen

Geräten oder im Bereich Ganzkörper-Vibrationen Fahrtenschreiber oder einfache

Messgeräte verwendet werden, die über einen Drucksensor verfügen, der den

Kontakt des Fahrers mit dem Sitz erfasst. Schätzungen der Einwirkungsdauer sind

meistens ungenau und werden anhand weiterer Daten (Wartungsintervalle, ver-

brauchte Arbeitsmittel etc.) überprüft. Bei Geräten mit Einzelauslösung, z. B. Nagler,

Tacker oder Bolzensetzer, wird die Zahl der am Tag verbrauchten Nägel, Klammern

oder Bolzen bestimmt. Die Bedienungsanleitungen der Hersteller oder auch die

Listen der Orientierungswerte auf der Internetseite http://www.baua.de/TRLV

enthalten Angaben zur Anzahl möglicher Einzelauslösungen bis zum Erreichen des

Auslöse- oder Expositionsgrenzwerts.

Page 35: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

34

Abb. 2 Zusammenhang zwischen Arbeitszeit, Benutzungsdauer und Einwirkungs-

dauer

Abb. 3 Beispiel zur Einwirkungsdauer bei Vibrationen im Unterschied zu Lärm

Begriff Einwirkungsdauer

Arbeitszeit: tägliche Schichtdauer

Benutzungsdauer: Zeitanteile der täglichen Arbeit, in denen dieMaschine benutzt wird, d. h. einschließlich dererforderlichen Unterbrechungen und Pausenzeiten.

Einwirkungsdauer: Dauer, in der die Vibration in den menschlichenKörper über das Gesäß, den Rücken, die Händeoder die Füße eingeleitet wird.

Einwirkungsdauer

Benutzungsdauer Benutzungsdauer Benutzungsdauer

Arbeitszeit

Begriff Einwirkungsdauer

Beispiel: Dumperfahrer auf einer Baustelle

Arbeitszeit: 8,0 h gesamte Schichtdauer (einschließlichArbeitsvor- u. Nachbereitung, Wartung,Pflege, expositionsfreien Arbeitszeiten,Pausen und Maschinenbenutzung)

Benutzungsdauer: 5,0 h Maschinenlaufzeit (Fahrzeit, Wartezeitund Beladezeit)

Einwirkungsdauer: 2,5 h reine Fahrzeit (Transport- u. Leerfahrt)

Benutzungsdauer

Arbeitszeit

Einwirkungsdauer vibrationsexpositionsfreie Zeit

lärmexpositionsfreie Zeit

Page 36: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

35

(3) Ist die Vibrationseinwirkung im Verlauf eines Tages nicht konstant, kann sie bei der Ge-

fährdungsbeurteilung in repräsentative Expositionsabschnitte der Dauer Ti unterteilt werden.

In einem solchen Belastungsabschnitt sollte die Einwirkung der Vibrationen, die an einen

bestimmten wiederkehrenden Betriebszustand oder eine bestimmte Einsatzbedingung ge-

koppelt ist, bei jeder Wiederholung annähernd gleich sein (z. B. Leerfahrt über den Betriebs-

hof). Bei der Verwendung unterschiedlicher Arbeitsmittel oder bei unterschiedlichen Be-

triebsbedingungen bei gleichem Arbeitsmittel sollten jeweils getrennte Expositionsabschnitte

vorgesehen werden.

(4) Der Anteil belastungsfreier Zeiten (Pausen, Beladezeiten, Wartezeiten o. ä.) in-

nerhalb eines Expositionsabschnittes sollte zehn Prozent nicht überschreiten oder

gesondert ausgewiesen werden. Falls belastungsfreie Zeiten in die Messwerte für die

Schwingbeschleunigung eingeflossen sind, so muss die Expositionsdauer diese im

gleichen Umfang enthalten.

6.2 Ampelprinzip zur Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung

(1) Zur vereinfachten Bewertung der Exposition wurde das Ampelprinzip eingeführt.

Den drei verschiedenen Ampelfarben sind Wertebereiche des Tages-Vibrations-

expositionswertes A(8) und die daraus abzuleitenden Maßnahmen zugeordnet. In

den Abbildungen 4 und 5 sind das Ampelmodell, benötigte Formeln und Schwellen-

werte sowie Maßnahmen zusammengefasst.

(2) Die Vorgehensweise zur Bestimmung des Tages-Vibrationsexpositionswertes

A(8) bei Ganzkörper-Vibrationen ist in Anlage 2 erläutert, die Vorgehensweise bei

Hand-Arm-Vibrationen in der Anlage 3.

6.2.1 Fall A: „Grüner Bereich“

(1) Er umfasst Vibrationsbelastungen mit Tages-Vibrationsexpositionswerten A(8)

unterhalb der Auslösewerte. Insbesondere bei langjähriger Exposition kann auch in

diesem Bereich eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Über die Dokumen-

tation hinaus sind nach der LärmVibrationsArbSchV keine weiteren Maßnahmen ge-

fordert, § 4 ArbSchG bleibt hiervon unberührt. Liegen noch mittelbare Gefährdungen

oder Kombinationswirkungen vor, sind sie durch geeignete Maßnahmen nach dem

Stand der Technik zu verringern.

6.2.2 Fall B: „Gelber Bereich“

(1) Er umfasst Vibrationsbelastungen mit Tages-Vibrationsexpositionswerten A(8) ab

den Auslösewerten bis zu den Expositionsgrenzwerten. Es ist ein „dynamischer“ Be-

reich, denn es besteht Handlungsbedarf. Es ist ein Plan technischer und organisato-

rischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu erarbeiten und umzusetzen. Die

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung umfasst die Angabe der zu ergreifenden

Schutzmaßnahmen sowie Fristen und Verantwortliche für deren Umsetzung. Zur

Page 37: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

36

Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen gehört auch die Überprüfung von

deren Wirksamkeit sowie die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

(2) Ziel des Minimierungsgebots ist die Vermeidung der Vibrationsexposition, zumin-

dest aber deren Verringerung. Nicht immer wird allerdings dabei trotz Anwendung

aller Maßnahmen nach dem Stand der Technik der „Grüne Bereich“ erreicht werden

können.

(3) Falls alle Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen worden sind, müs-

sen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Sollten Beschäftigte aber auf

Dauer im „Gelben Bereich“ Vibrationen ausgesetzt sein, ist von einer Gefährdung

auszugehen und es wird so verfahren, wie in den Abschnitten 3.1.2 und 3.5 der

TRLV Vibrationen, Teil 3 beschrieben.

(4) Neben dem Aufstellen und Durchführen eines Programms technischer und orga-

nisatorischer Maßnahmen sind den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeun-

tersuchungen nach ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 2 anzubieten und es ist eine all-

gemeine arbeitsmedizinische Beratung (Abschnitt 8) durchzuführen.

Auch die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten ist im „Gelben Bereich“

erforderlich (Abschnitt 7).

6.2.3 Fall C: „Roter Bereich“

Überschreiten die Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) die Expositionsgrenzwerte,

sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Vibrationsbelastung in den „gelben

Bereich“ bzw. sogar in den „grünen Bereich“ zurückzuführen. Beim Erreichen oder

Überschreiten der Expositionsgrenzwerte sind arbeitsmedizinische Pflichtunter-

suchungen der betroffenen Beschäftigten erforderlich (ArbMedVV Anhang Teil 3

Abs. 1).

Page 38: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

37

Programmtechnischer/organisatorischer

Maßnahmen

Unterrichtung und Unter-weisung der Beschäftigten

allg. arbeitsmed. Beratung

Angebot arbeitsmedizinischerVorsorgeuntersuchungen*)

Stand der Technik undmittelbare Gefährdungen

beachten

bei FeststellungSofortmaßnahmen

ArbeitsmedizinischePflichtuntersuchungen G 46*)

Expositions-grenzwert

vertikalA(8) = awz,8h

A(8) = 0,8 m/s²

horizontalA(8) = 1,4 · awxy,8h

A(8) = 1,15 m/s²

Auslösewert

A(8) = awz,8h

A(8) = 1,4 · awxy,8h

A(8) = 0,5 m/s²

LärmVibrationsArbSchV – Ganzkörper-Vibration

*) ArbMedVV Anhang Teil 3

Etwa beiBaustellen-LKW land- und forstwirtschaftliche

Schlepper Forstmaschinen im GeländeGrader, PlanierhobelMuldenkipper und RaddozerRad- und KettenladerGabelstapler auf unebenen

FahrbahnenMilitärfahrzeuge im Gelände

Expositionszeit berücksichtigen!

a²w1 ·T1 = a²w2 ·T2

Abb. 4 Zusammenfassung der Forderungen zu Ganzkörper-Vibrationen

Programmtechnischer/organisatorischer

Maßnahmen

Unterrichtung und Unter-weisung der Beschäftigten

allg. arbeitsmed. Beratung

Angebot arbeitsmedizinischerVorsorgeuntersuchungen*)

Expositions-grenzwert

A(8) = ahv,8h

A(8) = 5,0 m/s²

Auslösewert

A(8) = ahv,8h

A(8) = 2,5 m/s²

Etwa beiAufbruchhämmer Elektro- und Niethämmer Steinbohrer Stampfer und Rammen größere Schlagschrauber SchlagbohrmaschinenNaglerAnklopfmaschinenGussputz- und Grobschleifgeräte

LärmVibrationsArbSchV – Hand-Arm-Vibration

bei FeststellungSofortmaßnahmen

ArbeitsmedizinischePflichtuntersuchungen G 46*)

Stand der Technik undmittelbare Gefährdungen

beachten

a²hv1 ·T1 = a²hv2 ·T2 *) ArbMedVV Anhang Teil 3

Expositionszeit berücksichtigen!

Abb. 5 Zusammenfassung der Forderungen zu Hand-Arm-Vibrationen

Page 39: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

38

6.3 Berücksichtigung der Ankopplungskräfte des Hand-Arm-Systems

Die Belastung durch Hand-Arm-Vibrationen hängt u. a. von der Stärke der Ankopplung ab.

Die Ankopplungskraft ist die Summe aus Andruckkraft und Greifkraft. Hohe Ankopplungs-

kräfte bewirken eine intensivere Einleitung der an der Einleitungsstelle zu messenden fre-

quenzbewerteten Beschleunigung in das Hand-Arm-System. Da sich die Messwerte für die-

se Kraftgrößen in der Praxis nur schwierig bestimmen lassen, werden die Ankopplungskräfte

bei der Gefährdungsbeurteilung zur Prävention von Gesundheitsschäden in der Regel nicht

berücksichtigt. Es sind aber zur Verringerung der Belastung solche Arbeitsverfahren und

Geräte vorzuziehen, die nur geringe Ankopplungskräfte erfordern. Die Verringerung der An-

kopplungskräfte durch technische Lösungen ist als mögliche zu ergreifende Maßnahme stets

in Betracht zu ziehen.

6.4 Wechsel- und Kombinationswirkungen

(1) Bei der Gefährdungsbeurteilung sind mögliche Wechsel- und Kombinationswirkungen zu

berücksichtigen.

(2) Die unten beschriebenen Effekte werden in der Literatur beschrieben. Die wissenschaftli-

chen Belege dafür sind in ihrer Ausprägung sehr unterschiedlich. Aus dem gegenwärtigen

Wissensstand lassen sich keine quantitativen Abschätzungen der Wechsel- und Kombinati-

onswirkungen ableiten.

(3) Der Arbeitgeber achtet darauf, dass nicht nur die Vibrationen, sondern auch die zusätz-

lich möglicherweise schädigenden Einflüsse minimiert werden (z. B. durch Bereitstellung von

Kleidung zum Schutz vor Kälte und Nässe).

(4) Wegen der verschiedenartigen Wirkungsmechanismen und der Unterschiede in den mög-

lichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen, werden Ganzkörper-Vibrationen und Hand-

Arm-Vibrationen getrennt betrachtet.

6.4.1 Ganzkörper-Vibrationen

(1) Ganzkörper-Vibrationen können zu Rückenschmerzen und Beschwerden im Hals- und

Schulterbereich und zu Schädigungen im Bereich der Wirbelsäule führen (z. B. Bandschei-

benvorfälle, vorzeitiger Verschleiß). Da die Übertragung der Vibrationen von der Körperhal-

tung abhängt, ergeben sich für ein und dieselbe Exposition eventuell unterschiedliche Effek-

te. Als besonders schädigend im Zusammenhang mit Ganzkörper-Vibrationen werden fol-

gende Bedingungen angenommen:

längeres Sitzen oder Stehen in Zwangshaltung ohne Möglichkeit der Positionsänderung

(z. B. Lokomotivführer)

häufiges Verdrehen der Wirbelsäule durch Rumpf- oder Kopfdrehen (z. B. Gabelstapler-

fahrer)

häufige bzw. ständige Vorneigung des Rumpfes (z. B. Kranführer)

Page 40: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

39

häufiges Strecken wegen ungünstig angebrachter Bedienelemente.

(2) Außerdem kann das Heben und Tragen schwerer Lasten im Wechsel mit Ganzkörper-

Vibrationen stärker schädigende Effekte bedingen als eine der beiden Belastungen alleine

(z. B. Fahrer von Lieferwagen). Ebenso können sich durch ungünstige klimatische Bedin-

gungen (z. B. Kälte, Feuchte) Schmerzen und Beschwerden verschlimmern. Eine eventuelle

verstärkende Wirkung von Lärm in Bezug auf die oben beschriebenen Beschwerden könnte

sich über die Stresswirkung des Lärms erklären, da Muskel-Skelett-Schmerzen teilweise

über psychologische Prozesse modifiziert werden können. Es gibt Hinweise darauf, dass

subjektiv die Gesamtsituation als belastender und die Leistungsvoraussetzungen als gerin-

ger eingeschätzt werden, wenn Vibrationen und Lärm gleichzeitig einwirken.

6.4.2 Hand-Arm-Vibrationen

(1) Hand-Arm-Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen der Finger und zu neurologi-

schen und motorischen Funktionsstörungen an Händen und Armen durch Veränderungen an

sensorischen Systemen, Sehnen und Knochen führen. Die gleichzeitige Einwirkung von

Lärm könnte wegen der zumindest zeitweilig gefäßverengenden Lärmwirkung alle Effekte

verstärken, die auf Durchblutungsstörungen zurückzuführen sind. Ungünstige klimatische

Bedingungen, insbesondere Kälte, in Kombination mit Hand-Arm-Vibrationen sowie starke

Greif- und Andruckkräfte (Ankopplungskräfte) erhöhen das Risiko für das Auftreten der Be-

schwerden. Hingegen können geringere Ankopplungskräfte die Vibrationsexposition reduzie-

ren.

(2) Folgende Maßnahmen reduzieren dieses zusätzliche Risiko:

Vermeidung von niedrigen Raumtemperaturen,

Vermeidung von Maschinen mit Stahlgehäusen oder von pneumatischen Werkzeugen,

deren Abluft über die Hände streicht (kalte Hände vermeiden),

Bereitstellung und Tragen warmer Kleidung und Handschuhe,

Verwendung von Maschinen mit Griffheizungen,

geringere Ankopplungskräfte z. B. Gewichtsausgleich, Abstützhilfen, leichtere Geräte,

Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen und Stellungen des Handgelenks,

ergonomische Griffgestaltung durch Griffform, Beschaffenheit und Material.

6.5 Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten besonders ge-

fährdeter Gruppen

(1) Die Gefährdungsbeurteilung umfasst bei Exposition durch Vibrationen auch die Auswir-

kungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten

Personengruppen angehören.

(2) Dazu gehören insbesondere

Page 41: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

40

Personen mit eingeschränkter Belastbarkeit, wie

Schwangere,

Jugendliche,

Behinderte oder

Beschäftigte mit Vorerkrankungen, die zu Einsatzeinschränkungen führen können

und

Personen mit ungenügender Erfahrung oder unzureichenden Kenntnissen, wie

Auszubildende,

Berufsanfänger,

Praktikanten oder auch

Leiharbeitnehmer.

(3) Dabei ist Folgendes zu beachten:

6.5.1 Schwangere

Nach den Vorschriften zum Mutterschutz genießen Schwangere und stillende Mütter einen

besonderen Schutz. Die Forderungen aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Ver-

ordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) sind hinsichtlich des Schutzes

Schwangerer vor „gesundheitsschädigenden Erschütterungen/Vibrationen“ vom Arbeitgeber

zu beachten. Dabei ist rechtzeitig eine Gefährdungsbeurteilung gem. MuSchArbV zu erstel-

len und bei Gefährdung sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

6.5.2 Jugendliche (Alter 15 bis unter 18 Jahre)

Bei Jugendlichen ist von einer geringeren Belastbarkeit gegenüber Vibrationen auszugehen,

da die Skelettreifung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Deshalb besteht nach § 22 (1)

Nr. 5 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche für Arbeiten, bei denen sie schäd-

lichen Einwirkungen von Erschütterungen ausgesetzt sind. Allerdings gilt das nicht bei Ju-

gendlichen über 16 Jahren für Arbeiten, die zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforder-

lich sind und bei denen der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht von Fachkundigen

gewährleistet ist (§ 22 (2) JArbSchG). Die Aufsicht soll besonders schädigende Körperhal-

tungen und andere gefährdende Expositionsumstände vermeiden helfen.

6.5.3 Beschäftigte mit Vorerkrankungen

Beschäftigte mit Vorerkrankungen, die zu Einsatzeinschränkungen führen können, sind z. B.

Personen mit Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems oder im Fall von Hand-Arm-

Vibrationen auch mit Durchblutungsstörungen der oberen Extremitäten. Es ist jeweils der

Einzelfall zu betrachten. Hierbei sollte der Betriebsarzt den oder die Beschäftigte(n) beraten.

Der Beschäftigte ist nicht verpflichtet, seine Vorerkrankungen offen zu legen.

Page 42: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

41

6.5.4 Auszubildende, Berufsanfänger und Praktikanten

Die Beanspruchung des menschlichen Organismus hängt neben den reinen Belastungspa-

rametern (Art, Ausmaß und Dauer der Vibrationsexposition) auch von den Kenntnissen, Fä-

higkeiten und Fertigkeiten der Beschäftigten ab. Aufgrund ihrer geringen Berufserfahrung

zählen Auszubildende, andere Berufsanfänger und Praktikanten zu den besonders gefährde-

ten Personengruppen. Der Umgang mit Arbeitsmaschinen erfordert Erfahrung, um sie vibra-

tionsarm zu betreiben und die Einleitung von Vibrationen möglichst gering zu halten. So er-

lernt beispielsweise ein Steinmetz erst im Verlaufe der Berufsausübung, den druckluftbetrie-

benen Meißelhammer mit geringen Ankopplungskräften effizient, sicher, geschickt und vibra-

tionsarm zu führen.

6.5.5 Leiharbeitnehmer

Auch Leiharbeitnehmer sind zu Beginn ihrer Tätigkeit Neulinge im Betrieb. Betriebsabläufe

und besondere Gefährdungssituationen sind ihnen noch nicht umfassend bekannt. In den

Unterweisungen und bei der Aufgabenübertragung ist deshalb besonders darauf zu achten,

dass ihnen alle notwendigen Informationen über die Gefährdung durch Vibrationen sowie zu

den betrieblichen Vibrationsschutzmaßnahmen bekannt gemacht werden.

6.5.6 Fürsorgepflichten

Generell hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte sowohl

deren Befähigung für die Einhaltung der Bestimmungen zu Sicherheit und Gesundheits-

schutz zu berücksichtigen (§ 7 ArbSchG) als auch deren individuellen Gesundheitsschutz

sicherzustellen (§§ 3 und 4 ArbSchG).

6.6 Beurteilung mittelbarer Gefährdungen

(1) Üblicherweise treten in Gebäuden keine Vibrationen auf, deren Ausmaß alleine eine Ge-

sundheitsgefährdung bewirken würde. Die Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) liegen oft

deutlich unterhalb der Auslösewerte für Ganzkörper-Vibrationen – also im „Grünen Bereich“

nach dem Ampelmodell für unmittelbare Gefährdungen. Dennoch können Gebäudeschwin-

gungen im Einzelfall die Wahrnehmung und gegebenenfalls die Leistungsfähigkeit beein-

trächtigen. Damit kann auch eine erhöhte Unfallgefahr verbunden sein, etwa bei Überwa-

chungsaufgaben.

(2) Derartige mittelbare Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten

oder auch Dritter liegen vor, wenn z. B. durch Vibrationen die Erfassung von Anzeigeinstru-

menten gestört wird, oder mobile Maschinen nicht sicher bedient werden können, oder wenn

Vibrationen die Stabilität der Strukturen oder die Festigkeit von Verbindungen (z. B. von Ge-

bäuden, Maschinen oder Anlagen) beeinträchtigen. Dazu zählen auch unscharfe Monitordar-

stellungen infolge von Gebäudeschwingungen, angeregt durch Pressen, Stanzen, Rotati-

onsdruckmaschinen oder auch Straßenverkehr. Derartige unscharfe Bilder können bei mehr-

stündiger Einwirkung zu Kopfschmerzen führen, die einhergehenden Leistungsbeeinträchti-

Page 43: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

42

gungen auch zu psychischen Fehlbelastungen und Gesundheitsstörungen wie Stress oder

auch Angst vor Fehlleistungen etc.

(3) Für die Beurteilung der mittelbaren Gefährdungen durch Vibrationen können keine allge-

meingültigen Grenzwerte oder Auslösewerte genannt werden. Jeder Einzelfall ist gesondert

zu betrachten. Es lassen sich jedoch Anhaltswerte für die frequenzbewertete Schwingbe-

schleunigung bei bestimmten Anforderungsarten aus der Praxis ableiten, die möglichst un-

terschritten werden sollten.

(4) In einigen Sonderbereichen, z. B. Schmiedehallen oder Gießereien, ist die Einhaltung

dieser in Tabelle 1 genannten Anhaltswerte derzeit auch bei Anwendung von Maßnahmen

nach dem Stand der Technik nicht immer möglich.

(5) In Tabelle 1 sind awe die frequenzbewertete Schwingbeschleunigung in der Einwirkungs-

dauer und max{awF(t)} der Maximalwert des gleitenden Effektivwerts der frequenzbewerteten

Beschleunigung mit der Integrationszeitkonstanten = 0,125 s.

Tab. 1 Anhaltswerte der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung in Abhän-

gigkeit von unterschiedlichen Anforderungsarten, die möglichst unterschrit-

ten werden sollten

(6) Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auch mittelbare Gefährdungen durch Vibrationen zu

vermeiden und wenn deren Beseitigung nicht möglich ist, sie so weit wie möglich zu vermin-

dern.

In x-, y-, z-Richtung jeweils

Einwirkungsortawe

in m/s²

A(8)

in m/s²

max{awF(t)}

in m/s²

Erholungsräume, Ruheräume, Sanitätsräume(evtl. auch Aufenthaltsräume)

0,01 0,03

Arbeitsplätze mit hohen Anforderungen an die Feinmoto-rik (z. B. Forschungslabor)

0,015 0,015

Arbeitsplätze mit überwiegend geistiger Tätigkeit (z. B.Schaltwarten, Büroräume)

0,015 0,045

Arbeitsbereiche mit erhöhter Aufmerksamkeit(z. B. Werkstätten)

0,04 0,12

Arbeitsbereiche mit einfachen oder überwiegend mecha-nischen Tätigkeiten

0,08

Sonstige Arbeitsbereiche 0,15

Page 44: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

43

7 Unterweisung der Beschäftigten

(1) Die Unterweisung der Beschäftigten nach LärmVibrationsArbSchV ist erforderlich, wenn

die Auslösewerte für Vibrationsexposition erreicht oder überschritten werden.

(2) Die Unterweisung dient dazu, die Beschäftigten über die Gefährdungen ihrer Sicherheit

und Gesundheit im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die im Betrieb getroffe-

nen Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen zu informieren. Sie soll ein sicher-

heitsgerechtes und gesundheitszuträgliches Verhalten der Beschäftigten bewirken.

(3) Die Unterweisung ist vor Beschäftigungsaufnahme durchzuführen. Um frühzeitig Ge-

sundheitsstörungen zu vermeiden, ist ggf. eine der Gefährdung angepasste allgemeine ar-

beitsmedizinische Beratung durch einen Arzt nach § 7 ArbMedVV angezeigt. Eine jährliche

Wiederholung der Unterweisung in verständlicher Form und Sprache sichert deren Nachhal-

tigkeit. Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen unterrichtet der Arbeitgeber

über die neue Gefährdungssituation. In § 11 LärmVibrationsArbSchV werden die Mindestin-

halte beschrieben, die im Rahmen der Unterweisung behandelt werden müssen. Für nicht

deutschsprachige Beschäftigte kann es notwendig sein, die Unterweisung in einer für sie

verständlichen Sprache durchzuführen. Für die Vermittlung von Inhalten in verständlicher

Form stehen allgemein zugängliche Informationsmaterialien der Arbeitsschutzbehörden, der

Unfallversicherungsträger, der Hersteller u. a. gedruckt oder im Internet zur Verfügung. Dort

sind wesentliche Fakten einfach und verständlich – oft auch grafisch aufbereitet – dargestellt,

zum Teil auch in mehreren Sprachen.

(4) Den Beschäftigten wird aufgezeigt, worin die Gefährdungen bestehen, wie die Vibrati-

onsexposition in Bezug auf die Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte einzuschätzen ist,

welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie sie an deren Umsetzung mitwirken können.

(5) Die ordnungsgemäße Handhabung der Arbeitsmittel kann zur Verringerung der Vibrati-

onsexposition beitragen. In diesem Zusammenhang sind z. B. erforderliche Verhaltens- und

Handlungsweisen zu erklären, wie Fahrtechniken, Einfluss der Fahrgeschwindigkeit, Ver-

wendung des Sitzgurtes zur besseren Abstützung des Rückens und die richtige Einstellung

von Schwingsitzen bei Ganzkörper-Vibrationen. So finden vom Arbeitgeber verfügte Ge-

schwindigkeitsbegrenzungen größere Akzeptanz. Gleiches gilt hinsichtlich der Gewichtsein-

stellung an den Schwingsitzen oder die Vornahme anderer Sitzeinstellungen (Längsverstel-

lung, Höhe, Neigung der Rückenlehne etc.), damit sie in optimaler Haltung arbeiten können.

(6) Die Bediener handgehaltener und handgeführter Arbeitsmaschinen werden in deren rich-

tigen Gebrauch eingewiesen, d. h. richtige Körper- und Werkzeughaltung und Arbeiten mit

möglichst geringer Ankopplungskraft der Hände bei Hand-Arm-Vibrationen. Dazu zählt die

Vermittlung von Kenntnissen zur Auswahl geeigneter vibrationsarmer Werkzeuge, zur Ein-

stellung von Betriebsparametern, zu richtiger Handhabung und Körperhaltung sowie zur rich-

tigen Pflege und Wartung der Maschinen. Hierzu gehören auch Informationen über die Aus-

sonderung von Maschinen, verschlissenen Werkzeugen, persönlichen Schutzausrüstungen

und Verbrauchsmaterialien.

Page 45: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

44

(7) Die sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung hat bei der Vibrati-

onsexposition eine untergeordnete Bedeutung, da keine eindeutig wirksamen Schutzausrüs-

tungen zur Verfügung stehen. Eine Vibrationsminderung durch die spezielle Gestaltung von

Schuhen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Bei Verwendung von Schutzhandschu-

hen lässt sich die Verringerung des Risikos nicht quantifizieren. Handschuhe haben aller-

dings einen Einfluss auf den Schutz vor Kälte.

8 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

(1) Wenn die Auslösewerte für Vibrationsexposition überschritten werden, hat der Arbeitge-

ber sicherzustellen, dass die Beschäftigten eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

erhalten. Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung hat die Erläuterung der möglichen

gesundheitlichen Folgen der Vibrationseinwirkung und deren Vermeidung sowie die Informa-

tion über die Ansprüche der Beschäftigten auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

zum Inhalt. Die Beschäftigten erhalten zusätzlich Informationen darüber, wie sie selbst dem

Entstehen oder Verschlimmern von Gesundheitsschäden entgegenwirken können.

(2) Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung kann im Rahmen der Unterweisung erfol-

gen. Sie wird in der Regel in einer Gruppe durchgeführt und ist damit zu unterscheiden von

der individuellen Beratung, die Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung

ist. Sie ist immer dann unter Beteiligung eines Arbeitsmediziners durchzuführen, wenn dies

aus arbeitsmedizinischen Gründen erforderlich ist. Die Beteiligung eines Arbeitsmediziners

wird insbesondere empfohlen, wenn z. B. die Vibrationsexposition langfristig in der Nähe der

Expositionsgrenzwerte liegt, wenn Kombinationswirkungen vorliegen oder wenn gesundheit-

liche Probleme bei Beschäftigten im Betrieb bekannt werden.

(3) Unter „Beteiligung des Arbeitsmediziners“ ist nicht zwingend zu verstehen, dass er oder

sie die Beratung persönlich vornimmt. Das Beteiligungsgebot kann z. B. erfüllt werden durch

Schulung von Führungskräften, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder durch Mitwirkung

bei der Erstellung geeigneter Unterweisungsmaterialien.

(4) Zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung nach LärmVibrationsArbSchV gehören

Informationen über mögliche gesundheitliche Gefährdungen und ggf. typische Krankheits-

symptome, die mit der Einwirkung von Vibrationen verbunden sein können (z. B. Durch-

blutungsstörungen, Kribbeln, Taubheit der Finger, häufige Schmerzen im Bereich der

Lendenwirbelsäule),

medizinische Faktoren, die zu einer Erhöhung der Gefährdung führen können, z. B. be-

stimmte Vorerkrankungen oder Dispositionen,

Verhaltensregeln zur Arbeitsgestaltung, z. B. Wechsel der Arbeitsweise, eingeschobene

Expositionspausen,

Page 46: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

45

Empfehlungen zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden, z. B. Tragen geeigneter Klei-

dung und Handschuhe, Wärmen des Körpers und der Hände, Bewegen der Finger, Ver-

besserung der peripheren Blutzirkulation, Nichtrauchen,

Informationen über Inhalt und Ziel von arbeitsmedizinischen Pflicht- und Angebotsunter-

suchungen und deren Nutzen. So werden in den ärztlichen Aufzeichnungen u. a. Anga-

ben über die Arbeitsplatzsituation und Erkenntnisse des Arztes über den individuellen Ar-

beitsplatz dokumentiert. Diese können zum Nachweis der persönlichen Vibrationsexposi-

tion im Laufe des Arbeitslebens herangezogen werden.

9 Schutzmaßnahmen

(1) Auf Grundlage der Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen legt der Arbeitgeber

Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest und dokumentiert diese zusammen mit

der Gefährdungsbeurteilung.

(2) Bei Überschreiten der Auslösewerte wird ein Plan technischer und organisatorischer

Maßnahmen mit einem Terminplan und einem Kontrollschema ihrer Wirkung (Vibrationsmin-

derungsprogramm) aufgestellt und durchgeführt. Beispiele von Schutzmaßnahmen und zum

Aufstellen eines Vibrationsminderungsprogramms finden sich in der TRLV Vibrationen, Teil 3

„Vibrationsschutzmaßnahmen“.

10 Dokumentation

(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Sie enthält die Ergebnisse der Pro-

zessschritte aus Abschnitt 3.1.

(2) In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind spezielle Anforderungen ge-

nannt. Das betrifft sowohl den Inhalt als auch die Dokumentation. So ist u. a. die Dokumenta-

tion bereits ab einem gegenüber Vibration exponierten Beschäftigten erforderlich.

(3) Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumenta-

tion der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit eines Beschäftigten oder

einer Beschäftigten als auch die Dokumentation der die örtlichen Bedingungen berücksichti-

genden ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorzuhalten.

Page 47: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

46

11 Literaturhinweise

[1] DIN V 45694:2006: Mechanische Schwingungen – Anleitung zur Beurteilung

der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutz-

ten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern. Beuth

Verlag, Berlin

[2] FA-Informationsblatt 017: Gefährdungsbeurteilung „Vibrationen“ bei handgeführten

und -gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben

aus Bedienungsanleitungen. http://www.bg-vibrationen.de

[3] DIN EN ISO 5349-1:2001: Mechanische Schwingungen – Messung und Bewertung

der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen –

Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Beuth Verlag, Berlin

[4] DIN EN ISO 5349-2:2001: Mechanische Schwingungen – Messung und Bewertung

der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen –

Teil 2: Praxisgerechte Anleitung zur Messung am Arbeitsplatz. Beuth Verlag, Berlin

[5] DIN EN 14253:2004: Mechanische Schwingungen – Messung und rechnerische Er-

mittlung der Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen auf den Menschen am Ar-

beitsplatz im Hinblick auf seine Gesundheit. Beuth Verlag, Berlin

[6] ISO 2631-1:1997: Mechanical vibration and shock – Evaluation of human exposure to

whole body vibration – Part 1: General requirements. International Organization for

Standardization, Genf

[7] VDI 2057 Blatt 1:2002: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen –

Ganzkörper-Schwingungen. Beuth Verlag, Berlin

[8] VDI 2057 Blatt 2:2002: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen –

Hand-Arm-Schwingungen. Beuth Verlag, Berlin

[9] VDI 2057 Blatt 2 Berichtigung:2006: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf

den Menschen – Hand-Arm-Schwingungen – Berichtigung zur Richtlinie VDI 2057

Blatt 2:2002-09. Beuth Verlag, Berlin

[10] VDI 2057 Blatt 3:2006: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen –

Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden. Beuth Verlag, Berlin

[11] VDI 2057 Blatt 3 Berichtigung:2007: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf

den Menschen – Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden –

Berichtigung zur Richtlinie VDI 2057 Blatt 3:2006-06. Beuth Verlag, Berlin

[12] BGIA Report 6/2006: Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen – Kennwerte der Hand-

Arm- und Ganzkörper-Schwingungsbelastung. HVBG, Sankt Augustin, 2006

Page 48: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

47

[13] CEN-Bericht CR 12349:1996: Mechanische Schwingungen – Leitfaden über die Wir-

kung von Schwingungen auf die Gesundheit des Menschen. Beuth Verlag, Berlin

[14] Handbuch Ganzkörper-Vibration: A 219, Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

Bonn, Juli 2007

[15] Handbuch Hand-Arm-Vibration: A 220, Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

Bonn, August 2007

[16] Christ, E. und Fischer, S.: Wirbelsäulenerkrankungen durch Ganzkörper-Vibrationen

– Präventionsschwerpunkte aus 1000 BK-2110-Verdachtsfällen

Page 49: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

48

Anlage 1

Korrekturfaktoren bei der Verwendung von Vibrationsemissions-werten für die Beurteilung der Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen

Hinweis: Zu den angeführten Maschinenarten kann es auch aktuellere Prüfnormen geben.

Zu diesen sind aber noch keine Korrekturfaktoren ermittelt worden. Auch zu den nicht aufge-

führten Maschinenarten liegen noch keine Korrekturfaktoren zur Durchführung der Gefähr-

dungsbeurteilung vor.

Maschinen mit Verbrennungsmotor

Nr. Maschine

Schwingungsprüf-norm laut vorlie-gender Betriebs-anleitung der zubeurteilenden

Maschine

Arbeitsaufgabe

Korrektur-faktor

zu

ahw

Korrektur-faktor

zu

ahv

1Kettensäge zurBaumpflege

EN ISO 22867 Baumpflege 1,0

2 Kettensäge <80 cm³ EN ISO 22867 fällen, ablängen, entasten 1,0

3 Kettensäge ≥80 cm³ EN ISO 22867 fällen, ablängen 1,0

4 Grastrimmer EN ISO 22867 Gras mit Mähfaden schneiden 1,0

5 Freischneider EN ISO 22867Gestrüpp und Gras mit Metall-sägeblatt schneiden

1,0

6 Heckenschneider EN 774/A3Sträucher und Hecken be-schneiden

1,0

7Langschaft-Heckenschneider

EN 774/A3Sträucher und Hecken be-schneiden

1,0

8Laubbläser (rückenge-tragener Motor)

in VorbereitungFlächen mit starkem Luftstromreinigen

1,0

9Laubbläser(Kompaktgerät)

in VorbereitungFlächen mit starkem Luftstromreinigen

1,0

10 Sauger in VorbereitungFlächen mit starkem Luftstromreinigen

1,0

Page 50: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

49

Nr. Maschine

Schwingungsprüf-norm laut vorlie-gender Betriebs-anleitung der zubeurteilenden

Maschine

Arbeitsaufgabe

Korrektur-faktor

zu

ahw

Korrektur-faktor

zu

ahv

11 Sprühgerät in Vorbereitung Flüssigkeit aussprühen 1,0

12Rasenkanten-schneider

ISO 11789Wurzeln an den Rändern vonRasenflächen abschneiden

1,0

13 Hochentaster EN ISO 11680 Baumpflege 1,2

14 Kehrwalze EN ISO 22867 Baustellen reinigen 1,2

15Erntegerät(mit Schlägeln)

EN ISO 22867gegen Zweige schlagen, umFrüchte zu ernten, z. B. Kaf-feebohnen

1,2

16Erntegerät(mit Asthaken)

EN ISO 22867einen Ast schütteln, um Früch-te zu ernten, z. B. Oliven

1,2

17 Motorhacke EN 709/A1Boden vor dem Pflanzen auf-lockern

1,2

18 Handbohrgerät EN 774/A3Löcher in Holz oder in denBoden bohren

1,2

19 Pfahlbohrgerät EN 774/A3Pfahllöcher in den Boden boh-ren

1,2

20Trennschleifmaschine(handgehalten)

EN ISO 19432Stein, Asphalt und ähnlicheshartes Material schneiden

1,2

21Trennschleifmaschine(handgeführt)

EN ISO 19432Stein, Asphalt und ähnlicheshartes Material schneiden

1,2

Page 51: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

50

Elektrisch angetriebene Maschinen

Nr. Maschine

Schwingungsprüf-norm laut vorlie-gender Betriebs-anleitung der zubeurteilenden

Maschine

Arbeitsaufgabe

Korrektur-faktor

zu

ahw

Korrektur-faktor

zu

ahv

bohren mit Schlagwerk, mei-ßeln

2,0

bohren ohne Schlagwerk 0,81 Bohrhammer

EN 50144-2-6

EN 60745-2-6:2003

andere Aufgaben 2,0

2 Aufbruchhammer

EN 50144-2-6

EN 60745-2-6:2003

Beton aufbrechen, Mauerwerkaufbrechen

1,5

schrauben, bohren ohneSchlagwerk

0,8

3 Schlagbohrmaschine

EN 50144-2-1

EN 60745-2-1:2003 bohren mit Schlagwerk 1,5

4 Bohrmaschine

EN 50144-2-1

EN 60745-2-1:2003

bohren, schrauben 1,0

trennen, schleifen 1,5

5Schleifmaschinemit Schleifscheibe

EN 50144-2-3

polieren 0,8

6andere Schleif-maschinen

EN 50144-2-4

EN 60745-2-4:2003

schleifen 1,5

7 Kreissäge

EN 50144-2-5

EN 60745-2-5:2003

Holz und weiches Materialschneiden

1,5

8 Säbelsäge

EN 50144-2-11

EN 60745-2-11:2003

verschiedenes Materialschneiden

2,0

9 Stichsäge

EN 50144-2-10

EN 60745-2-11:2003

verschiedenes Materialschneiden

1,5

10 Schrauber

EN 50144-2-2

EN 60745-2-2:2003

bohren, schrauben, festziehen 1,5

Page 52: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

51

Nr. Maschine

Schwingungsprüf-norm laut vorlie-gender Betriebs-anleitung der zubeurteilenden

Maschine

Arbeitsaufgabe

Korrektur-faktor

zu

ahw

Korrektur-faktor

zu

ahv

11 Schlagschrauber

EN 50144-2-2

EN 60745-2-2:2003

Schrauben mit Schlagunter-stützung festziehen

1,5

12 Kettensäge EN 50144-2-1Holz schneiden (Baustelle,Tischlerei)

1,0

13 Heckenschneider EN 50144-2-15Sträucher und Hecken be-schneiden

2,0

14Langschaft-Heckenschneider

EN 50144-2-15Sträucher und Hecken be-schneiden

2,0

15 Spritzpistole EN 50144-2-7 Flüssigkeit aussprühen 1,5

16Blechschere, Knabber(Nibbler)

EN 50144-2-8

EN 60745-2-8:2003

Blech schneiden 1,5

17 Gewindeschneider

EN 50144-2-9

EN 60745-2-9:2003

Gewinde schneiden 1,5

18 Hobel

EN 50144-2-14

EN 60745-2-14:2003

Weichholz hobeln 1,5

19 Oberfräse

EN 50144-2-17

EN 60745-2-17:2003

Nuten und Kanten fräsen 1,5

20 KantenfräseEN 50144-2-18

EN 60745-2-17Nut und Feder fräsen 1,5

21 Laubbläser EN 60335-2-100Flächen mit starkem Luftstromreinigen

1,0

22 Grastrimmer EN 786/A1 Gras mit Mähfaden schneiden 1,0

23 Hochentaster EN 50144-2-13 Baumpflege 1,0

Page 53: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

52

Druckluftbetriebene Maschinen

Nr. Maschine

Schwingungsprüf-norm laut vorlie-gender Betriebs-anleitung der zubeurteilenden

Maschine

Arbeitsaufgabe

Korrektur-faktor

zu

ahw

Korrektur-faktor

zu

ahv

nieten, meißeln 1,5

1NiethammerMeißelhammer

EN 28662-2: 1994

A1:1995

A2:2001

Guss putzen

Andere Aufgaben2,0

2BohrhammerGesteinsbohr-maschine

EN 28662-3: 1994

A1:1995

A2:2001

bohren mit Schlagwerk, mei-ßeln

2,0

3 SchleifmaschineEN ISO 8662-4:1995

Winkelschleifer, Vertikal-schleifer: schleifen, trennen

Geradschleifer: schleifen

1,5

Beton aufbrechen 2,0

4AufbruchhammerSpatenhammer

EN 28662-5: 1994

A1:1995

A2:2001 Asphalt aufbrechen 1,5

5 SchlagbohrmaschineEN ISO 8662-6:1995

bohren mit Schlagwerk 1,5

6Schlagschrauber,Schrauber mit Impuls-oder Ratschenantrieb

EN ISO 8662-7:1997

Schraubverbindungen festzie-hen

1,5

7

Poliermaschine,Rotationsschleifer,Schwingschleifer,Exzenterschleifer

EN ISO 8662-8:1997

polieren, schleifen 1,5

8 StampferEN ISO 8662-9:1996

stampfen 1,5

9Knabber,Schermaschine

EN ISO 8662-10:1998

Blech schneiden 1,5

10Geradschleifer mitgerader oder abge-winkelter Spannzange

EN ISO 8662-13:1997

mit Schleifstift oder rotierenderFeile arbeiten

1,5

11Nadelentroster, Stein-bearbeitungsmaschine

EN ISO 8662-14:1996

Schweißnaht putzen 2,0

Page 54: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

53

Anlage 2

Ermittlung des Tages-Expositionswertes A(8), Vorgehensweise beiGanzkörper-Vibrationen

(1) Die Beurteilung von Vibrationen erfolgt über das sogenannte Energieäquivalenz-

prinzip. Das bedeutet, dass zwei verschiedene Vibrationsexpositionen die gleiche

Wirkung haben, wenn die Produkte aus den Quadraten der Beschleunigungen und

der jeweiligen Einwirkungsdauer gleich sind. Auf diese Weise lassen sich alle Vibra-

tionsexpositionen auf eine tägliche Arbeitsschicht von acht Stunden normieren. Es

gilt die Beziehung

wobei aw1 die Beschleunigung und T1 die Einwirkungsdauer der zu normierenden

Vibrationsbelastung sind. Der Ausdruck aw(8h) ist die auf acht Stunden bezogene Be-

schleunigung, die die gleiche Wirkung entfaltet wie die Beschleunigung aw1 in der

Einwirkungsdauer T1.

(2) Um den Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu einer Vibrationsexposition mit

einem Beschleunigungswert awe und einer Einwirkungsdauer von Te zu bestimmen,

ist die obige Formel umzustellen und der Korrekturfaktor k für jede Einwirkungsrich-

tung x, y, und z einzufügen:

(3) Der Korrekturfaktor k hat den Wert 1 für die z-Richtung und 1,4 für die x- und die

y-Richtung. Damit wird die unterschiedliche Empfindlichkeit des Menschen auf verti-

kale und horizontale Vibrationen berücksichtigt.

(4) Oft haben Beschäftigte an einem Arbeitstag nicht nur eine Aufgabe mit Vibrati-

onsbelastung auszuführen. Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) wird dann über

die folgende Formel bestimmt, wenn der Beschäftigte an einem Tag mehrere Tätig-

keiten mit Vibrationsbelastung ausübt:

(5) Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) ist die Summe aus den Teil-

Vibrationsexpositionen für die verschiedenen Vibrationsquellen i mit den Beschleuni-

gungswerten awi und den Teilexpositionsdauern Ti. Diese Summe ist für jede Einwir-

haTa hww 82)8(1

21

hkaA e

we8

)8(

n

iiiw Tak

hA

1

2)(8

1)8(

Page 55: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

kungsrichtung separat zu bilden. Derjenige Wert von Ax(8), Ay(8) und Az(8), aus dem

die geringste zulässige Expositionszeit folgt, ist die Gesamt-Tagesexposition gegen-

über Vibrationen, der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8).

Beispiele:

Tages-Expositionswert A(8) bei nur einer Tätigkeit mit Vibration

Schritt 1: Ermitteln Sie die drei Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleuni-

gung awx, awy und awz aus Herstellerangaben, sonstigen Quellen bzw.

Messungen.

Schritt 2: Bestimmen Sie die Tagesexposition in den drei Richtungen x, y und z

aus:

Ax(8) = 1,4awx

0

exp

T

T

Ay(8) = 1,4awy

0

exp

T

T

Az(8) = awz

0

exp

T

T

Hierin ist

Texp die tägliche Dauer der Exposition gegenüber Vibrationen und

T0 die Referenzdauer von acht Stunden.

Schritt 3: Derjenige Wert von Ax(8), Ay(8) und Az(8), aus dem die geringste zu-

lässige Expositionszeit folgt, ist der Tages-Expositionswert.

Beispiel

Der Fahrer einer Baumerntemaschine fährt das Fahrzeug 6 ½ Stunden pro Tag.

Schritt 1: Die Vibrationswerte am Sitz sind:

x-Achse: 0,2 m/s² y-Achse: 0,4 m/s² z-Achse: 0,25 m/s²

Schritt 2: Die tägliche Exposition an x-, y- und z-Achse beträgt somit:

Ax 25,08

5,62,04,18 m/s²

Ay 5,08

5,64,04,18 m/s²

Az 23,08

5,625,08 m/s²

Schritt 3: Die tägliche Vibrationsexposition A(8) ist der Wert, aus dem die geringste Expositions-zeit erfolgt. In diesem Fall die y-Achse: 0,5 m/s² (d. h. auf Höhe des Auslösewertes)

54
Page 56: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

55

Tages-Expositionswert A(8) bei mehr als nur einer Aufgabe

Ist eine Person mehr als einer Vibrationsquelle ausgesetzt (vielleicht, weil sie zwei

oder mehr unterschiedliche Maschinen nutzt bzw. Tätigkeiten am Tag ausübt), wird

eine Teil-Vibrationsexposition aus der Größe und der Dauer für jede Achse und für

jede Exposition errechnet. Die Teil-Vibrationswerte werden zusammengefasst und

ergeben den täglichen Gesamtwert der Exposition A(8) für die betreffende Person

und für jede Achse. Die Tages-Vibrationsexposition entspricht dann dem höchsten

Wert der drei Einzel-Achsenwerte bzw. demjenigen Wert, der zur geringsten zulässi-

gen Expositionszeit führt.

Schritt 1: Bestimmen Sie für jede Aufgabe bzw. für jedes Fahrzeug die drei

Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung awx, awy und awz

aus den Herstellerangaben, sonstigen Quellen bzw. Messungen.

Schritt 2: Ermitteln Sie die tägliche Teilexposition in den drei Richtungen x, y und z

aus:

Ax,i(8) = 1,4awx

0

exp

T

T

Ay,i(8) = 1,4awy

0

exp

T

T

Az,i(8) = awz

0

exp

T

T

Hierin ist

Texp die tägliche Dauer der Exposition gegenüber Vibrationen und

T0 die Referenzdauer von acht Stunden.

Jede Teil-Vibrationsexposition steht für den Anteil, den eine bestimmte

Vibrationsquelle (Maschine oder Tätigkeit) an der täglichen Gesamtexpo-

sition des Arbeitnehmers hat. Die Kenntnis der Teilexpositionswerte wird

bei der Festlegung der Prioritäten helfen: Schutzmaßnahmen sollten vor-

rangig die Maschinen, Tätigkeiten bzw. Prozesse betreffen, die die

höchsten Werte einer Teil-Vibrationsexposition haben.

Schritt 3: Die tägliche Gesamt-Vibrationsexposition kann aus den Werten für die

Teil-Vibrationsexposition für jede Achse (j) errechnet werden, unter

Verwendung von:

23j

22j

21jj 8A8A8A8A

Hierin sind Aj1(8), Aj2(8), Aj3(8) etc. die Werte für die Teil-

Vibrationsexposition für die verschiedenen Vibrationsquellen.

Schritt 4: Derjenige Wert von Ax(8), Ay(8) und Az(8), aus dem die geringste zuläs-

sige Expositionszeit folgt, ist die Tagesexposition gegenüber Vibrationen.

Page 57: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

56

System der Expositionspunkte

(1) Das Management der Exposition gegenüber Ganzkörper-Vibrationen lässt sich durch die

Beispiel

Ein Auslieferungsfahrer verbringt täglich eine Stunde damit, seinen Lieferwagen mit Hilfe eineskleinen Gabelstaplers zu beladen. Im Anschluss daran sitzt er sechs Stunden lang am Steuerseines Lieferwagens.

Schritt 1: Die Vibrationswerte am Sitz sind folgende:

Gabelstapler Lieferwagen

x-Achse: 0,5 m/s²

y-Achse: 0,3 m/s²

z-Achse: 0,9 m/s²

x-Achse: 0,2 m/s²

y-Achse: 0,3 m/s²

z-Achse: 0,3 m/s²

Schritt 2: Die tägliche Exposition an der x-, y- und z-Achse beträgt somit:

Gabelstapler Lieferwagen

Ax,Stapler(8) = 1,4x0,58

1= 0,25 m/s

2

Ay,Stapler(8) = 1,4x0,38

1= 0,15 m/s

2

Az,Stapler(8) = 0,98

1= 0,32 m/s

2

Ax,Lieferwagen(8) = 1,4x0,28

6= 0,24 m/s

2

Ay,Lieferwagen(8) = 1,4x0,38

6= 0,36 m/s

2

Az,Lieferwagen(8) = 0,38

6= 0,26 m/s

2

Schritt 3: Die tägliche Vibrationsexposition für jede Achse beträgt:

A 35,024,025,08 22 x m/s²

A 39,036,015,08 22 y m/s²

A 41,026,032,08 22 z m/s²

Die tägliche Vibrationsexposition des Auslieferungsfahrers ist derjenige Wert von Ax(8), Ay(8)und Az(8), der zur geringsten zulässigen Expositionszeit führt. In diesem Fall ist das der Wert fürdie z-Achse: 0,41 m/s², d. h. unterhalb des Auslösewertes.

Page 58: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

57

Verwendung eines Systems mit Expositionspunkten vereinfachen. Für jedes betriebeneFahrzeug oder jede betriebene Maschine lässt sich die Anzahl der in einer Stunde gesam-melten Expositionspunkte (PE,1h in Punkten pro Stunde) über die Vibrationsintensität aw undden Faktor k (1,4 für die x- und y-Achse bzw. 1,0 für die z-Achse) ermitteln:

21, 50 whE kaP

(2) Expositionspunkte werden einfach addiert, so dass man für jede Person die Gesamtzahlvon Expositionspunkten an einem Tag bestimmen kann.

(3) Die den Auslöse- und Expositionsgrenzwerten entsprechenden Expositionspunkte sind:

Auslösewert (0,5 m/s²) entspricht 100 Punkten

Expositionsgrenzwert in z-Richtung (0,8 m/s²) entspricht 256 Punkten

Expositionsgrenzwert in x- und y-Richtung (1,15 m/s²) entspricht 529 Punkten

Im Allgemeinen wird die Anzahl der Expositions-punkte PE wie folgt definiert:

100Stunden8m/s²5,0

2Tka

P wE

Hierin sind aw die frequenzbewertete Beschleu-nigung in m/s², T die Expositionszeit in Stundenund k der Multiplikationsfaktor von 1,4 für die x-und y-Achsen bzw. von 1,0 für die z-Achse(siehe auch Tabelle der Expositionspunkte).

Die Tagesexposition A(8) lässt sich aus denExpositionspunkten berechnen:

100

m/s²5,08 EPA

Page 59: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

58

Page 60: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

59

Tages-Expositionswert A(8) unter Verwendung des Systems der Expositions-

punkte

Liegen die Beschleunigungswerte in m/s² vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt 1: Bestimmen Sie für jede Aufgabe bzw. jedes Fahrzeug die Punktwerte

unter Verwendung der Tabelle mit den Expositionspunkten auf der Basis

des Beschleunigungswertes, des k-Faktors und der Expositionszeit.

Schritt 2: Ergänzen Sie für jede Achse die Punkte je Maschine, um die täglichen

Gesamtpunkte je Achse zu erhalten.

Schritt 3: Derjenige Wert der drei Achsen, der zur geringsten zulässigen

Expositionszeit führt, ist die Tages-Vibrationsexposition in Punkten.

Beispiel

Ein Auslieferungsfahrer verbringt täglich eine Stunde damit, seinen Lieferwagen mithilfe eineskleinen Gabelstaplers zu beladen. Im Anschluss daran sitzt er sechs Stunden lang am Steuerseines Lieferwagens.

Schritt 1: Die tägliche Exposition an x-, y- und z-Achse beträgt:

Gabelstapler Punkte nach 1 Stunde Einsatz (aus Tab. 1)

x-Achse: 0,5 x 1,4 = 0,7

y-Achse: 0,3 x 1,4 = 0,42

z-Achse: 0,9

0,7 m/s2

für 1 Stunde = 25 Punkte

0,4* m/s2

für 1 Stunde = 8 Punkte

0,9 m/s2

für 1 Stunde = 41 Punkte

*0,42 ist in der Tabelle mit den Expositionspunkten nicht enthalten, deshalb wird dernächstliegende Wert 0,4 m/s² benutzt.

Lieferwagen Punkte nach 6 Stunden Einsatz (aus Tab. 1)

x-Achse: 0,2 x 1,4 = 0,28

y-Achse: 0,3 x 1,4 = 0,42

z-Achse: 0,3

0,3* m/s2

für 6 Stunden = 27 Punkte

0,4* m/s2

für 6 Stunden = 48 Punkte

0,3 m/s2

für 6 Stunden = 27 Punkte

*Die exakten Vibrationswerte sind nicht in der Tabelle mit den Expositionspunktenenthalten, darum werden die nächstliegenden Werte benutzt.

Schritt 2: Die tägliche Vibrationsexposition für jede Achse beträgt:

x-Achse = 25 Punkte + 27 Punkte = 52 Punkte

y-Achse = 8 Punkte + 48 Punkte = 56 Punkte

z-Achse = 41 Punkte + 27 Punkte = 68 Punkte

Schritt 3: Die Tagesexposition des Fahrers gegenüber Ganzkörper-Vibrationen ist der höchstePunktwert für eine Achse, in diesem Fall der Wert für die z-Achse: 68 Punkte, d. h.unterhalb des Auslösewertes von 100 Punkten.

Page 61: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

60

Liegen die Daten als „Punkte je Stunde“ vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt 1: Ermitteln Sie für jede Aufgabe bzw. jedes Fahrzeug die Werte „Punkte je

Stunde“, und zwar aus Herstellerangaben, sonstigen Quellen bzw.

Messungen.

Schritt 2: Bestimmen Sie für jedes Fahrzeug bzw. jede Aufgabe die täglichen

Punkte. Hierfür multiplizieren Sie die Anzahl von Punkten je Stunde mit

der Anzahl an Einsatzstunden der Maschine.

Schritt 3: Ergänzen Sie für jede Achse die Punkte je Maschine, um die täglichen

Gesamtpunkte je Achse zu erhalten.

Derjenige Wert der drei Achsen, der zur geringsten zulässigen Expositionszeit führt, ist die

Tages-Vibrationsexposition in Punkten.

Beispiel

Ein Auslieferungsfahrer verbringt täglich eine Stunde damit, seinen Lieferwagen mit Hilfe eineskleinen Gabelstaplers zu beladen. Im Anschluss daran sitzt er sechs Stunden lang am Steuerseines Lieferwagens.

Schritt 1: Die Punkte pro Stundenwert am Sitz sind:

Gabelstapler Lieferwagen

x-Achse: 25

y-Achse: 9

z-Achse: 41

x-Achse: 4

y-Achse: 9

z-Achse: 5

Anmerkungen: Die Faktoren k sind in den Punktwerten je Stunde enthalten. Die Punktwerte je Stunde sind auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Schritt 2: Die tägliche Exposition an der x-, y- und z-Achse beträgt in Punkten somit:

Gabelstapler(Einsatz 1 Stunde)

Lieferwagen(Einsatz 6 Stunden)

x-Achse: 25 x 1 = 25

y-Achse: 9 x 1 = 9

z-Achse: 41 x 1 = 41

x-Achse: 4 x 6 = 24

y-Achse: 9 x 6 = 54

z-Achse: 5 x 6 = 30

Schritt 3: Die tägliche Vibrationsexposition für jede Achse beträgt:

x-Achse = 25 Punkte + 24 Punkte = 49 Punkte

y-Achse = 9 Punkte + 54 Punkte = 63 Punkte

z-Achse = 41 Punkte + 30 Punkte = 71 Punkte

Schritt 4: Die Tagesexposition des Fahrers gegenüber Ganzkörper-Vibrationen ist derhöchste Punktwert für eine Achse, in diesem Fall der Wert für die z-Achse:71 Punkte, d. h. unterhalb des Auslösewertes von 100 Punkten.

Page 62: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

61

Anlage 3

Ermittlung des Tages-Expositionswertes A(8), Vorgehensweise beiHand-Arm-Vibrationen

(1) Die physikalische Größe für die Beschreibung des Ausmaßes einer Exposition

durch Hand-Arm-Vibrationen ist der Vibrationsgesamtwert ahv. Er wird bestimmt als

Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerte-

ten Beschleunigung in den drei Einwirkungsrichtungen x, y und z.

222hwzhwyhwxhv aaaa

(2) Die Beurteilung von Vibrationen erfolgt über das sogenannte Energieäquivalenz-

prinzip. Das bedeutet, dass zwei verschiedene Vibrationsexpositionen die gleiche

Wirkung haben, wenn ihre Produkte aus den Quadraten der Vibrationsgesamtwerte

und der jeweiligen Einwirkungsdauer gleich sind. Auf diese Weise lassen sich alle

Vibrationsexpositionen auf eine tägliche Arbeitsschicht von acht Stunden normieren.

Es gilt die Beziehung

wobei ahv1 der Vibrationsgesamtwert und T1 die Einwirkungsdauer der zu normierenden Vib-

rationsbelastung sind. Der Ausdruck ahv(8h) ist der auf acht Stunden bezogene Vibrationsge-

samtwert, der die gleiche Wirkung entfaltet wie der Vibrationsgesamtwert ahv1 in der Einwir-

kungsdauer T1.

(3) Um den Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu einer Vibrationsexposition mit einem

Vibrationsgesamtwert ahve und einer Einwirkungsdauer von Te zu bestimmen, ist die obige

Formel umzustellen:

(4) Oft haben Beschäftigte an einem Arbeitstag nicht nur eine Aufgabe mit Vibrationsbelas-

tung auszuführen. Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) wird dann über die folgende

Formel bestimmt, wenn der Beschäftigte an einem Tag mehrere Tätigkeiten mit Vibrations-

belastung ausübt:

(5) Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) ist die Summe aus den Teil-

Vibrationsexpositionen für die verschiedenen Vibrationsquellen i mit den Vibrations-

gesamtwerten ahvi und den zugehörigen Teil-Einwirkungsdauern Ti.

haTa hhvhv 82)8(1

21

haA e

hve8

)8(

n

iiihv Ta

hA

1

2

8

1)8(

Page 63: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

62

Beispiele:

Fälle, in denen nur eine Maschine eingesetzt wird

Die Tages-Vibrationsexposition A(8) für einen Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit mit Vibrati-

onsexposition ausübt oder ein vibrierendes Werkzeug bedient, lässt sich aus der Vibrations-

intensität in Form des Vibrationsgesamtwerts und der Expositionszeit mit Hilfe folgender

Gleichung errechnen:

0

hv8T

TaA

Hierin sind ahv die Vibrationsintensität (in m/s²), T die tägliche Dauer der Exposition gegen-

über dieser Vibrationsintensität ahv und T0 die Bezugsdauer von acht Stunden. Wie bei dem

Vibrationsgesamtwert ahv ist die Einheit der Tages-Vibrationsexposition Meter pro Sekunde

im Quadrat (m/s²).

Beispiel

Ein Forstarbeiter arbeitet insgesamt 4½ Stunden/Tag mit einemFreischneider. Die Vibrationen am Freischneider im Betrieb lie-gen bei 4 m/s

2. Die Tagesexposition A(8) beträgt:

38

5.4²/48 smA m/s²

Die vorgenannte Tages-Vibrationsexposition von 3 m/s² liegtoberhalb des Auslösewertes, aber unterhalb des Expositions-grenzwertes. Die entsprechenden Maßnahmen nachLärmVibrationsArbSchV („gelber“ Bereich) sind zu veranlassen.

Page 64: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

63

Fälle, in denen mehr als eine Maschine eingesetzt wird

Ist eine Person mehr als nur einer Vibrationsquelle (Maschine) ausgesetzt, wird eine Teil-

Vibrationsexposition aus der Größe und der Dauer für jede Quelle errechnet.

Die tägliche Gesamtvibrationsexposition kann aus den Werten für die Teil-

Vibrationsexpositionen errechnet werden unter Verwendung von:

2

3

2

2

2

1 8888 AAAA

Hierin sind A1(8), A2(8), A3(8) usw. die Werte für die Teil-Vibrationsexpositionen der jeweili-

gen Vibrationsquellen.

Beispiel

Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei Maschinen,und zwar mit:

einem Winkelschleifer: 4 m/s² während 2½ Stunden

einer Winkelfräse: 3 m/s² während 1 Stunde

einem Meißelhammer: 20 m/s² während 15 Minuten

Die Teil-Vibrationsexpositionen für die drei Aufgaben liegen jeweilsbei:

1. Schleifer: m/s²2,28

2,5s²m/48A Schl

2. Fräse: m/s²1,18

1s²m/38AFrä

3. Hammer: m/s²3,5608

15s²m/208AHam

Die Tages-Vibrationsexposition beträgt dann

s²m/4,3s²m/18,3s²m/12,31,24,8

s²m/3,5²1,1²2,2²

(8)²A(8)²A(8)²AA(8) HamFräSchl

Die vorgenannte Tages-Vibrationsexposition von 4,3 m/s² liegt ober-halb des Auslösewertes, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes.

Page 65: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

64

System der Expositionspunkte

Das Management der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen lässt sich durch die Ver-

wendung eines Systems mit Expositionspunkten vereinfachen. Für jedes Werkzeug bzw.

jeden Prozess lässt sich die Anzahl der in einer Stunde gesammelten Expositionspunkte

(PE,1h in Punkten pro Stunde) über den Vibrationsgesamtwert ahv in m/s2 ermitteln:

2hvE,1h 2aP

Expositionspunkte werden einfach addiert, so dass man für jede Person die maximale An-

zahl von Expositionspunkten an einem Tag festlegen kann.

Die den Auslöse- und Expositionsgrenzwerten entsprechenden Expositionspunkte

sind:

Auslösewert (2,5 m/s²) entspricht 100 Punkten

Expositionsgrenzwert (5 m/s²) entspricht 400 Punkten

Im Allgemeinen wird die Anzahl der Expo-sitionspunkte PE wie folgt definiert:

1008

T

m/s²5,2

aP

Stunden

2

hvE

Hierin sind ahv das Ausmaß der Vibrations-exposition als Vibrationsgesamtwert inm/s² und T die Expositionszeit in Stunden.

(siehe auch Tabelle der Expositionspunkte)

Die Tages-Vibrationsexposition A(8) lässtsich aus den Expositionspunkten berech-nen:

100

Pm/s²5,28A E

Page 66: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

65

Page 67: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

66

Tages-Expositionswert A (8) unter Verwendung des Systems der Expositionspunkte

(Hinweis: Hierbei handelt es sich um dasselbe Beispiel wie vorher unter

Verwendung der Expositionspunkte-Methode)

Liegen die Beschleunigungswerte in m/s² vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt 1: Bestimmen Sie für jede Aufgabe bzw. jedes Werkzeug die Punktwerte

unter Verwendung der Tabelle mit den Expositionspunkten auf der Basis

des Vibrationsgesamtwerts und der Expositionszeit.

Schritt 2: Ergänzen Sie die Punkte je Maschine, um die täglichen Gesamtpunkte

zu erhalten.

Schritt 3: Der höchste Wert der drei Achsenwerte ist die Tages-Vibrations-

exposition in Punkten.

Beispiel

Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei Werkzeugen, und zwar mit

1. einem Winkelschleifer: 4 m/s² während 2½ Stunden

2. einer Winkelfräse: 3 m/s² während 1 Stunde

3. einem Meißelhammer: 20 m/s² während 15 Minuten

Schritt 1: Die Expositionspunkte aus der Tabelle mit den Expositionspunktensind:

Winkelschleifer(2½ Stunden Einsatz)

4 m/s² 3* Stunden lang = 96 Punkte

Winkelfräse(1 Stunde Einsatz)

3 m/s² 1 Stunde lang = 18 Punkte

Meißelhammer(15 Minuten Einsatz)

20 m/s² 15 Minuten lang = 200 Punkte

* 2½ Stunden sind in der Tabelle mit den Expositionspunkten nichtabgebildet, daher wird der nächst höhere Wert von 3 Stundenverwendet.

Schritt 2: Die Expositionspunkte für die Tages-Vibrationsexposition liegen für alleWerkzeuge bei:

96 Punkte + 18 Punkte + 200 Punkte = 314 Punkte

Schritt 3: Die tägliche Vibrationsexposition beträgt 314 Punkte, d. h. oberhalb desAuslösewertes von 100 Punkten, aber unterhalb des Expositions-grenzwertes von 400 Punkten.

Page 68: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

67

Liegen die Daten als „Punkte je Stunde“ vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt 1: Ermitteln Sie für jede Maschine bzw. jeden Arbeitsvorgang die Werte

„Punkte je Stunde“, und zwar aus Herstellerangaben, sonstigen Quellen

bzw. Messungen.

Schritt 2: Bestimmen Sie für jede Maschine bzw. jeden Arbeitsvorgang die

täglichen Punkte. Hierzu multiplizieren Sie die Anzahl von Punkten je

Stunde mit der Anzahl an Einsatzstunden der Maschine.

Schritt 3: Die Summe der Punktwerte für die einzelnen Maschinen bzw.

Arbeitsvorgänge ist die Tages-Vibrationsexposition in Punkten.

Beispiel

Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei verschiedenen Werkzeugen, und zwar mit:

1. einem Winkelschleifer: 4 m/s² während 2½ Stunden

2. einer Winkelfräse: 3 m/s² während 1 Stunde

3. einem Meißelhammer: 20 m/s² während 15 Minuten

Schritt 1: Die Werte “Punkte je Stunde” für die Maschinen betragen:

Winkelschleifer Winkelfräse Meißelhammer

32 Punkte 18 Punkte 800 Punkte

Schritt 2: Die Punktwerte je Stunde sind auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.Die Expositionspunkte sind somit:

Winkelschleifer(2½ Stunden Einsatz)

Winkelfräse(1 Stunde Einsatz)

Meißelhammer(15 Minuten Einsatz)

32 x 2,5 = 80 18 x 1 = 18 800 x 0,25 = 200

Schritt 3: Die Punkte für die Tages-Vibrationsexposition über alle Werkzeuge liegen bei:

80 Punkte + 18 Punkte + 200 Punkte = 298 Punkte

Die Tages-Vibrationsexposition beträgt 298 Punkte, d. h. oberhalb des Auslöse-wertes von 100 Punkten, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes von400 Punkten.

Page 69: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

68

Page 70: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

69

Teil 2

Messung von Vibrationen

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV

Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie

sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäf-

tigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschus-

ses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Ar-

beit und Soziales nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen

Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese TRLV Vibrationen, Teil 2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs

Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Bei Einhaltung

der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die

entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber

eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Ge-

sundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Page 71: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

70

Page 72: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

71

Inhalt

1 Anwendungsbereich 73

2 Begriffsbestimmungen 73

3 Planung und Anforderungen an die Durchführung

von Vibrationsmessungen 73

4 Dokumentation von Vibrationsmessungen 76

5 Literaturhinweise 77

Page 73: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

72

Page 74: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

73

1 Anwendungsbereich

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 2 beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Be-

auftragung und Auswertung von Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz nach dem

Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumen-

tation der Vibrationsmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch

TRLV Vibrationen, Teil 1).

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von

dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vor-

handen ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

2 Begriffsbestimmungen

In dieser TRLV sind die Begriffe so verwendet, wie sie im Teil „Allgemeines“ der

TRLV Vibrationen definiert sind.

3 Planung und Anforderungen an die Durchführung von Vibrati-onsmessungen

(1) Für die Ermittlung der Vibrationsexposition wird eine repräsentative Belastungssi-

tuation betrachtet.

(2) Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Ar-

beitgeber. Messungen der Vibrationsexposition zur Gefährdungsbeurteilung sind

dann erforderlich, wenn weder betriebsspezifische Vibrationsmesswerte, noch ge-

eignete Vibrationsmesswerte aus Vibrationsdatenbanken oder zutreffende Herstel-

lerangaben zur Vibrationsemission aus den Maschinenunterlagen zur Verfügung ste-

hen und auch mit Hilfe von orientierenden Werten aus den Übersichten auf der Inter-

netseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

http://www.baua.de/TRLV die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte

nicht sicher ermittelt werden kann.

(3) Gegebenenfalls sind andere Faktoren, aus denen Wechsel- oder Kombinations-

wirkungen resultieren, ebenfalls zu ermitteln, sofern sie bei der Beurteilung der Ge-

fährdungen im Sinne des ArbSchG oder der LärmVibrationsArbSchV zu berücksich-

tigen sind. Falls diese Faktoren messtechnisch ermittelt werden müssen, sind auch

dafür die Fachkunde und die entsprechenden Einrichtungen für die Messung erfor-

derlich.

(4) Zur Durchführung und Auswertung der Messungen ist es ggf. erforderlich, dass

die für den Arbeitgeber tätig werdenden Personen Einsicht in alle für die Gefähr-

dungsbeurteilung erforderlichen Unterlagen nehmen können und im Besitz aller not-

Page 75: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

74

wendigen Informationen sind, z. B. über die Arbeitszeit und Tätigkeit der Beschäftig-

ten, die Benutzungsdauer der die Vibrationen verursachenden Geräte und die Ein-

wirkungsdauer der Vibrationen.

(5) Für den Fall, dass Vibrationen gemessen werden müssen, hat der Arbeitgeber

sicherzustellen, dass die Vibrationsmessungen fachkundig und nach dem Stand der

Technik durchgeführt werden.

(6) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung der

Vibrationsmessungen Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer

Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Messung von Vibrationen an Ar-

beitsplätzen und die entsprechenden Regeln der Technik, insbesondere internationa-

le, europäische und nationale Normen haben.

(7) Verfügt der Betrieb nicht selbst über Fachkundige und die für Messungen erfor-

derlichen Einrichtungen, hat der Arbeitgeber andere fachkundige Stellen mit Mes-

sungen zu beauftragen. Die Unfallversicherungsträger beraten ihre Mitgliedsbetriebe

bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Lösung von Messaufgaben.

(8) Die erforderliche Fachkunde kann u. a. durch Teilnahme an einer geeigneten

Fortbildungsveranstaltung z. B. an Technischen Akademien, Unfallversicherungsträ-

gern o. ä. Institutionen erworben werden.

(9) Die Durchführung von Vibrationsmessungen verlangt Kenntnisse

über die Inhalte der LärmVibrationsArbSchV,

über die geeigneten Messverfahren zu Ganzkörper-Vibrationen nach

ISO 2631-1:1997 sowie zu Hand-Arm-Vibrationen nach DIN EN ISO 5349-1:2001

und DIN EN ISO 5349-2:2001,

über die entsprechenden anderen Regeln der Technik,

über die zu bestimmenden Messgrößen und Parameter von Randbedingungen,

über vibrationsrelevante Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie über die dafür gelten-

den Vorschriften im Betrieb, z. B. Bedienungsanleitungen oder Betriebsanweisun-

gen,

über die Dokumentation der Messungen und

ggf. auch zur Erhebung von Daten zur Beurteilung möglicher Wechsel- oder Kom-

binationswirkungen von Vibrationen und klimatischen Bedingungen, Lärm, Bewe-

gungsarmut und Zwangshaltungen (z. B. abgewinkelte Handgelenke)

Page 76: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

75

und eine der Messaufgabe entsprechende Messeinrichtung einschließlich aller Hilfs-

einrichtungen (z. B. geeignete Ankopplungsvorrichtungen für die Beschleunigungs-

aufnehmer und Kalibriereinrichtungen zu den Messmitteln). Messeinrichtungen, die

den Anforderungen nach DIN EN ISO 8041:2006 entsprechen, sind für Vibrations-

messungen zur Beurteilung der Gefährdung geeignet. Bei der Verwendung von an-

deren Messeinrichtungen ist sicherzustellen, dass diese zu gleichen Ergebnissen

führen wie Messeinrichtungen nach DIN EN ISO 8041:2006.

(10) Die Schwingbeschleunigung ist grundsätzlich an der Stelle der Einleitung der

Vibrationen in den menschlichen Körper zu messen und mit den für die einzelnen

Messstellen geltenden Frequenzbewertungskurven zu bewerten.

(11) Bei Ganzkörper-Vibrationsmessungen am sitzenden Menschen erfolgt die Mes-

sung mittels einer Ankopplungsvorrichtung (Messscheibe) zwischen Sitzoberfläche

und Gesäß. Die Aussagekraft von Ganzkörper-Vibrationsmessungen auf mobilen

Arbeitsmaschinen oder Fahrzeugen wird durch die gleichzeitige Messung am Sitz-

montagepunkt erhöht.

(12) Bei Hand-Arm-Vibrationsmessungen sind die Hinweise für die Ankopplung von

Schwingungsaufnehmern an Handgriffe in Abhängigkeit von der Griffform und -ober-

fläche zu beachten. Bei der Messung der Beschleunigung an der Einleitungsstelle in

die Hand hat auch die Höhe der Ankopplungskraft des Hand-Arm-Systems einen

Einfluss sowohl auf das Messergebnis als auch auf die Vibrationsbelastung.

(13) Bei der überwiegenden Anzahl der handgeführten Geräte liegt die Ankopplungs-

kraft zwischen 80 N und 200 N. Für diese Geräte liegt der Korrekturwert zwischen -

15 % und +10 % und damit im Bereich der Messunsicherheit. Eine Beurteilung der

Ankopplungskräfte wird daher hier nur in besonderen Fällen notwendig sein. Für vie-

le handgeführte Maschinen und für die Messungen an Lenkrädern, bei denen nur

geringe Ankopplungskräfte (<80 N) zu erwarten sind, hat die Messung oder auch

Abschätzung der Ankopplungskräfte einen relevanten Einfluss auf die Beurteilung

der Belastung. In diesen Fällen ist die Schwingungseinleitung in die Hände sehr ge-

ring.

Page 77: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

76

4 Dokumentation von Vibrationsmessungen

(1) Die Dokumentation der Vibrationsmessungen umfasst in der Regel folgende An-

gaben:

Angaben zu der Stelle und Person, die die Messung durchgeführt hat,

Arbeitsplatz, Tätigkeit, Arbeitsmittel, Betriebszustand, Einsatzwerkzeug, Werkstoff

und die konkrete Situation beschreibende Merkmale und Umgebungsbedingun-

gen,

Einwirkungsrichtung der Vibrationen und Körperhaltung,

angewandte Messstrategie,

Messpunkte und Ankopplungsart der Beschleunigungsaufnehmer,

benutzte Messeinrichtungen,

Messergebnisse (Art, Ausmaß und Dauer der Vibrationsexposition).

(2) Die detaillierten Angaben zu einem umfassenden anwendungsbezogenen Mess-

bericht stehen in den o. g. Messnormen.

(3) Die Dokumentation der Messergebnisse hat der Arbeitgeber mindestens 30 Jahre

so aufzubewahren, dass eine spätere Einsichtnahme möglich ist. Es ist zweckmäßig,

im Falle der Geschäftsaufgabe die Unterlagen dem zuletzt zuständigen Träger der

gesetzlichen Unfallversicherung zu übergeben.

Page 78: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

77

5 Literaturhinweise

[1] DIN EN ISO 5349-1:2001: Mechanische Schwingungen – Messung und Be-

wertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des

Menschen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Beuth Verlag, Berlin

[2] DIN EN ISO 5349-2:2001: Mechanische Schwingungen – Messung und Be-

wertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des

Menschen – Teil 2: Praxisgerechte Anleitung zur Messung am Arbeitsplatz.

Beuth Verlag, Berlin

[3] ISO 2631-1:1997: Mechanical vibration and shock – Evaluation of human ex-

posure to whole body vibration – Part 1: General requirements. International

Organization for Standardization, Genf

[4] ISO 2631-2:2003: Mechanical vibration and shock. Evaluation of human

exposure to whole-body vibration. Part 2: Vibration in buildings (1 Hz to

80 Hz). Beuth Verlag, Berlin

[5] DIN EN 14253:2004: Mechanische Schwingungen – Messung und rechneri-

sche Ermittlung der Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen auf den Men-

schen am Arbeitsplatz im Hinblick auf seine Gesundheit. Beuth Verlag, Berlin

[6] DIN EN ISO 8041:2006 Schwingungseinwirkung auf den Menschen – Mess-

einrichtung. Beuth Verlag, Berlin

[7] VDI 2057 Blatt 1:2002: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den

Menschen – Ganzkörper-Schwingungen. Beuth Verlag, Berlin

[8] VDI 2057 Blatt 2:2002: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den

Menschen – Hand-Arm-Schwingungen. Beuth Verlag, Berlin

[9] VDI 2057 Blatt 2 Berichtigung:2006: Einwirkung mechanischer Schwingungen

auf den Menschen – Hand-Arm-Schwingungen – Berichtigung zur Richtlinie

VDI 2057 Blatt 2:2002-09. Beuth Verlag, Berlin

[10] VDI 2057 Blatt 3:2006: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den

Menschen – Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden.

Beuth Verlag, Berlin

[11] VDI 2057 Blatt 3 Berichtigung:2007: Einwirkung mechanischer Schwingungen

auf den Menschen – Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden

– Berichtigung zur Richtlinie VDI 2057 Blatt 3:2006-06. Beuth Verlag, Berlin

Page 79: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

78

[12] DIN V 45679: Mechanische Schwingungen – Messung und Bewertung der

Greif- und Andruckkräfte zur Beurteilung der Schwingungsbelastung des

Hand-Arm-Systems. Beuth Verlag, Berlin

[13] DIN EN 12096: Mechanische Schwingungen – Angabe und Nachprüfung von

Schwingungskennwerten; Deutsche Fassung EN 12096:1997. Beuth Verlag,

Berlin

[14] DIN EN 1032: Mechanische Schwingungen – Prüfverfahren für bewegliche

Maschinen zum Zwecke der Bestimmung des Schwingungskennwertes; Deut-

sche Fassung prEN 1032:2000. Beuth Verlag, Berlin

[15] DIN ISO/TS 15694:2004 Mechanische Schwingungen und Stöße – Messung

und Bewertung diskreter Stöße, die von handgehaltenen und handgeführten

Maschinen auf das Hand-Arm-System übertragen werden

(ISO/TS 15694:2004); Deutsche Fassung CEN ISO/TS 15694:2004. Beuth

Verlag, Berlin

Page 80: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

79

Teil 3

Vibrationsschutzmaßnahmen

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV

Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie

sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäf-

tigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschus-

ses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Ar-

beit und Soziales nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen

Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese TRLV Vibrationen, Teil 3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs

Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Bei Einhaltung

der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die

entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber

eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Ge-

sundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Page 81: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

80

Page 82: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

81

Inhalt

1 Anwendungsbereich 83

2 Begriffsbestimmungen 83

3 Ableitung von Vibrationsschutzmaßnahmen 83

3.1 Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung 85

3.1.1 Fall A: A(8) > Expositionsgrenzwert (roter Bereich) 85

3.1.2 Fall B: Auslösewert < A(8) ≤ Expositionsgrenzwert (gelber Bereich) 85

3.1.3 Fall C: A(8) ≤ Auslösewert (grüner Bereich) 85

3.1.4 Schutzmaßnahmen allgemein 85

3.2 Ursachenanalyse 86

3.3 Beschreibung des zu erreichenden Ziels der

Vibrationsschutzmaßnahmen 87

3.3.1 Formulierung der Ziele 87

3.3.2 Auswahl der Maßnahmen 87

3.3.3 Durchführung und Kontrolle 88

3.4 Substitution 88

3.5 Vibrationsminderungsprogramm 88

3.6 Verfügbarkeit und Wirksamkeit von persönlichen

Schutzausrüstungen 89

3.6.1 Vibrations-Schutzhandschuhe 89

3.6.2 Vibrations-Schutzschuhe 90

3.7 Schutz vor Kälte 90

4 Literaturhinweise 91

Page 83: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

82

Anlage 92

Tabelle 1 Allgemeines Vorgehen 92

Tabelle 2 Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei

Ganzkörper-Vibrationen 93

Tabelle 3 Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei

Hand-Arm-Vibrationen 95

Tabelle 4 Muster für eine Liste möglicher Schutzmaßnahmen 98

Page 84: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

83

1 Anwendungsbereich

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 3 beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von

Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der

LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist

Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen, Teil 1). Ganzkörper-

Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten.

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von

dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vor-

handen ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

2 Begriffsbestimmungen

In dieser TRLV sind die Begriffe so verwendet, wie sie im Teil „Allgemeines“ der

TRLV Vibrationen definiert sind.

3 Ableitung von Vibrationsschutzmaßnahmen

Ausgangspunkt sind die in der Gefährdungsbeurteilung identifizierten Hauptvibrati-

onsquellen und die von ihnen ausgehende Belastung (TRLV Vibrationen, Teil 1). Ab-

bildung 1 beinhaltet ein Ablaufschema aller folgenden Schritte und die Tabelle 1 in

der Anlage des Dokuments enthält einige Fragen, die in diesem Zusammenhang

wichtig sind. In Abhängigkeit vom Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) sind folgen-

de drei Fälle nach dem Ampelmodell zu unterscheiden.

Page 85: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

84

Sind alleMaßnahmen

nach dem Standder Technik

ergriffen?

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach TRLV Vibrationen Teil 1 (Ist-Zustand)Liste aller Beschäftigten u. der Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8)

A(8)A(8) Auslösewert A(8) > Expositionsgrenzwert

nein

Auslösewert < A(8) Expositionsgrenzwert

Keine Maßnahmen,aber

• mögliche Gefährdungendurch z.B.Kombinations-wirkungen prüfen

• Stand der Technik und• mittelbare (indirekte)

Gefährdungen beachten

Ermittlung der Gefährdungs-schwerpunkte, der Ursachen

und möglicher Vibrations-schutzmaßnahmen

ZieleReduzierung der Gefährdung

durch ein geeignetesVibrationsminderungs-

programm

Durchführung und Kontrolle

ZieleAbsenken der

Exposition unterden Expositions-

grenzwert

Kontrolle

Durch-führung

vonSofort-maß-

nahmen

Ermittlung derGefährdungs-

schwerpunkte, derUrsachen und

möglicherVibrationsschutz-

maßnahmen

Dokumentation

Stand der Technik beobachten! Auf Angebot arbeitsmedizin. Vorsorge verstärkt hinweisen! Auf Änderung der Arbeitsabläufe achten!

ja

RegelmäßigeKontrolle

Abb. 1 Ablaufplan zur Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Page 86: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

85

3.1 Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

3.1.1 Fall A: A(8) > Expositionsgrenzwert (roter Bereich)

Falls Expositionsgrenzwerte überschritten werden, müssen unverzüglich Sofortmaß-

nahmen ergriffen werden. Eine genaue Ursachenermittlung (Abschnitt 3.2) und die

weitere Planung von Schutzmaßnahmen (Abschnitt 3.3) erfolgen parallel dazu. Es ist

eine Kontrolle nötig, ob das Ziel erreicht wird, die Exposition unter den Expositions-

grenzwert abzusenken.

3.1.2 Fall B: Auslösewert < A(8) ≤ Expositionsgrenzwert (gelber Bereich)

(1) Befindet sich der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zwischen den Auslöse-

und Expositionsgrenzwerten, wird aus den zusammengetragenen möglichen Vibrati-

onsschutzmaßnahmen ein schlüssiger Plan entworfen – das so genannte Vibrati-

onsminderungsprogramm (Abschnitt 3.5). Darin sind zweckmäßigerweise Verant-

wortlichkeiten und Termine festzulegen und zu dokumentieren. Es umfasst alle be-

trieblichen Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung

durch Vibrationen getroffen werden.

(2) Falls alle Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen worden sind,

müssen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Sollten Beschäftigte aber auf

Dauer in diesem Bereich Vibrationen ausgesetzt sein, sind Gefährdungen wahr-

scheinlich und es wird so verfahren, wie im Abschnitt 3.5.2 beschrieben.

3.1.3 Fall C: A(8) ≤ Auslösewert (grüner Bereich)

Falls der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) die Auslösewerte unterschreitet, wer-

den Maßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV nur in zwei Fällen ergriffen:

1. Gesundheitsgefährdende Wechsel- und Kombinationswirkungen (z. B. Kälte, un-

günstige Körperhaltungen) erfordern weitere Maßnahmen.

2. Es sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen beim Vorliegen mittelbarer Gefährdun-

gen durch Vibrationsexpositionen, wie sie in TRLV Vibrationen, Teil 1 beschrie-

ben sind.

§ 4 ArbSchG bleibt hiervon unberührt.

3.1.4 Schutzmaßnahmen allgemein

(1) In allen Fällen, in denen die Beurteilung der Vibrationsexposition ergeben hat,

dass Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wird zunächst eine Liste der Expositions-

abschnitte nach Art, Ausmaß und Dauer der Vibrationsexposition erstellt.

(2) Dann wird eine weitere Liste von möglichen Schutzmaßnahmen aufgestellt

(Tabelle 4 der Anlage).

Page 87: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

86

(3) In einem weiteren Schritt werden je nach Höhe der Exposition Ziele für Schutz-

maßnahmen formuliert (Abschnitt 3.3.1). Um diese zu erreichen, werden geeignete

Maßnahmen ausgewählt und in die Zielvorgaben aufgenommen. Die Maßnahmen

werden mit Terminen und Verantwortlichkeiten versehen und dokumentiert, später

dann ihr Erfolg kontrolliert.

(4) Danach ist eine Überprüfung der Schutzmaßnahmen bei Änderungen des Ar-

beitsablaufs nötig, etwa wenn

Arbeitsmittel neu beschafft werden,

Arbeitsverfahren neu eingeführt oder umgestaltet werden,

die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sich auf Grund der Ergebnisse der

arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist.

3.2 Ursachenanalyse

(1) Die Analyse der Ursachen und Auswirkungen von Vibrationen baut auf der Ge-

fährdungsbeurteilung auf. Die tägliche Exposition lässt sich meist in Expositionsab-

schnitte mit unterschiedlicher Gefährdung unterteilen. Diese Teilexpositionen entste-

hen durch die Benutzung unterschiedlicher Geräte oder durch unterschiedliche

Einsatzbedingungen und Belastungszustände. Anhand einer Liste der Expositions-

abschnitte (Teilexpositionen) lassen sich die Gefährdungsschwerpunkte nach Art,

Ausmaß und Dauer erkennen, wenn diese nach ihrem Anteil an der Gesamtexpositi-

on geordnet werden.

(2) Wenn die Gefährdungsschwerpunkte bekannt sind, werden in einem nächsten

Schritt bereits eingeleitete sowie weitere mögliche Schutzmaßnahmen aufgelistet. In

den Tabellen 2 und 3 der Anlage sind beispielhaft Fragen aufgeführt, die auf Ursa-

chen von Vibrationsbelastungen abzielen, zusammen mit Beispielen für entspre-

chende Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen werden daraufhin überprüft,

welchen Minderungserfolg sie versprechen (wenn möglich als erwartete Absen-

kung des A(8)),

wie schnell sie sich umsetzen lassen,

welcher Aufwand mit ihnen verbunden ist,

welcher Art (technisch, organisatorisch) sie sind und

für wie viele Beschäftigte sich die Gefährdungssituation verbessert.

(3) Ein Muster für die Liste der möglichen Schutzmaßnahmen befindet sich in Tabel-

le 4 der Anlage. Die Antworten auf diese Fragen werden je nach Arbeitsbedingungen

unterschiedlich ausfallen.

Beide Aufstellungen bilden die Grundlage der folgenden Schritte.

Page 88: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

87

3.3 Beschreibung des zu erreichenden Ziels der Vibrationsschutzmaßnahmen

Zur Formulierung des Ziels der Vibrationsschutzmaßnahmen und ihrer Durchführung

enthält Tabelle 1 der Anlage einen Fragenkatalog, der diese Schritte unterstützt.

3.3.1 Formulierung der Ziele

(1) Die LärmVibrationsArbSchV sieht je nach Höhe der Exposition die folgenden Zie-

le für Vibrationsschutzmaßnahmen vor:

wenn A(8) > Expositionsgrenzwert (roter Bereich):

Unterschreiten des Expositionsgrenzwertes durch Sofortmaßnahmen

wenn Auslösewert < A(8) ≤ Expositionsgrenzwert (gelber Bereich):

Reduzierung der Gefährdung im Ergebnis eines Vibrationsminderungsprogramms

(siehe Abschnitt 3.5)

wenn A(8) ≤ Auslösewert (grüner Bereich):

keine oder keine weiteren Maßnahmen erforderlich, aber

weitere Maßnahmen beim Vorliegen von gesundheitsgefährdenden Wechsel-und Kombinationswirkungen (z. B. Kälte, ungünstige Körperhaltungen),

falls mittelbare Gefährdungen vorliegen, sind diese durch geeignete Schutz-maßnahmen zu verringern.

(2) Bei der Festlegung der Ziele kommt dem Stand der Technik eine besondere Be-

deutung zu. Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung durch Vibrationen enthalten

beispielhaft die Tabellen 2 und 3 der Anlage.

3.3.2 Auswahl der Maßnahmen

(1) Wenn die Ziele formuliert sind, werden anhand der Liste der Gefährdungs-

schwerpunkte und der möglichen Schutzmaßnahmen (Tabellen 2 und 3 der Anlage)

konkrete Maßnahmen ausgewählt. Für ein Vibrationsminderungsprogramm sind die-

se zweckmäßigerweise mit Zeitplänen für ihre Durchführung und Kontrolle zu verse-

hen (Abschnitt 3.3.3 und Tabelle 4 der Anlage).

(2) Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist Folgendes zu beachten:

Technische Maßnahmen werden vor allem durch den Vergleich mit dem Stand der

Technik identifiziert, etwa die Möglichkeit des Einsetzens neuer Arbeitsmittel oder

Nachrüstung vorhandener Arbeitsmittel.

Den nach Art, Ausmaß und Dauer größten Expositionen (Gefährdungsschwer-

punkten) wird durch Maßnahmen mit großem Minderungserfolg zuerst begegnet.

Technische Maßnahmen haben die Priorität vor organisatorischen Maßnahmen.

Kollektive Maßnahmen haben gemäß § 4 ArbSchG Vorrang vor individuellen.

Page 89: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

88

Die Vibrationsgefährdung wird gemäß § 4 ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV

vorrangig durch Schutzmaßnahmen an der Quelle der Vibrationen reduziert.

Wenn Sofortmaßnahmen die Exposition unter die Expositionsgrenzwerte absen-

ken sollen, haben Maßnahmen, die sich schnell durchführen lassen, eine höhere

Priorität.

Es sollte überprüft werden, ob sich Arbeitsverfahren durch solche ersetzen lassen,

die nicht oder nur in geringem Umfang mit Vibrationsbelastungen verbunden sind.

Leicht umsetzbare Maßnahmen sollten auf jeden Fall ergriffen werden (Einkaufs-

politik, Wartung, Kontrolle der Betriebsbedingungen).

3.3.3 Durchführung und Kontrolle

Zeitpläne mit klar benannten Verantwortlichen und Erfolgskriterien, wie für ein Vibra-

tionsminderungsprogramm nach bewährter Praxis üblich, sind auch in allen anderen

Fällen zweckmäßig, um die Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen. Der Er-

folg der Maßnahmen wird überprüft und das Ablaufschema in Abbildung 1 gegebe-

nenfalls noch einmal durchlaufen.

3.4 Substitution

(1) Kann die Arbeitsaufgabe mit verschiedenen Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren

durchgeführt werden, hat das Arbeitsmittel bzw. das Arbeitsverfahren Vorrang, das

die geringere Vibrationsbelastung verursacht. Das Ergebnis der Substitutionsprüfung

wird in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung festgehalten.

(2) Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht nur Art, Ausmaß und tägliche Dauer

der Vibrationen zählt, sondern auch die Gesamtdauer, die zur Erfüllung der Ar-

beitsaufgabe erforderlich ist. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine leistungsär-

mere Maschine bei gleichen Ankopplungskräften zwar einen geringeren Momentan-

wert erzeugt, die Gesamtexpositionsdauer jedoch oft so ansteigt, dass die Gesamt-

belastung höher wird.

(3) Beispiele sind bereits im Abschnitt 4.3 der TRLV Vibrationen, Teil 1 aufgeführt.

3.5 Vibrationsminderungsprogramm

(1) Das Vibrationsminderungsprogramm hat das Ziel, die Exposition der Beschäftig-

ten durch Vibrationen soweit zu reduzieren, dass der Stand der Technik erreicht ist

oder die Tages-Vibrationsexpositionswerte unterhalb der Auslösewerte liegen. Dabei

muss aber sichergestellt sein, dass die Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) nicht

die Expositionsgrenzwerte überschreiten.

Page 90: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

89

(2) Es ist aber möglich, dass Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) auch auf lange

Sicht über den Auslösewerten liegen, obwohl alle Schutzmaßnahmen getroffen wor-

den sind. In diesem Fall ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Stand der Technik nicht

eine Verringerung der Gefährdung ermöglicht. Es wird empfohlen, diese Überprüfung

mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Im Rahmen der Unterweisung wird ver-

stärkt auf das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge hingewiesen.

(3) Anhand der Aufstellungen für die Gefährdungsschwerpunkte und der möglichen

Schutzmaßnahmen aus den Tabellen 2 und 3 der Anlage werden anhand der Krite-

rien in Abschnitt 3.3.2 diejenigen Maßnahmen ausgewählt, die zum Erreichen des

Ziels nötig sind.

(4) Das Vibrationsminderungsprogramm enthält zweckmäßigerweise zu jeder aus-

gewählten Maßnahme einen Zeitplan zur Umsetzung. Darin stehen neben Fristen für

die Umsetzung die dafür Verantwortlichen, die Kriterien für Ergebniskontrollen und

Kontrolltermine. Es umfasst somit alle betrieblichen Maßnahmen, die zur Vermeidung

oder Verringerung der Gefährdung durch Vibrationen getroffen werden.

(5) Wenn die Zielvorgaben Angaben für die Minderung der Tages-Vibrations-

expositionswerte A(8) vorsehen, geschieht die Erfolgskontrolle durch sichere Ermitt-

lung oder durch fachkundige Messungen.

(6) Um den Erfolg des Vibrationsminderungsprogramms zu erhöhen, bindet der Ar-

beitgeber die Beschäftigten eng in dessen Umsetzung ein.

(7) Wird bei den Wirksamkeitskontrollen festgestellt, dass die angestrebten Ziele

nicht erreicht worden sind, werden weitere Schutzmaßnahmen in das Vibrationsmin-

derungsprogramm aufgenommen. Dabei ist die Ermittlung der Gefährdungsschwer-

punkte und unter Umständen auch die Gefährdungsbeurteilung an die geänderten

Bedingungen anzupassen.

3.6 Verfügbarkeit und Wirksamkeit von persönlichen Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen sind in der Rangfolge das letzte Mittel, das als

Schutz gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, und soll nur

dann als langfristige Schutzmaßnahme in Erwägung gezogen werden, wenn alle an-

deren Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

3.6.1 Vibrations-Schutzhandschuhe

(1) Vibrations-Schutzhandschuhe, die auch mit der Bezeichnung „Antivibrations-

Schutzhandschuhe“ verkauft werden, tragen das CE-Kennzeichen. Dieses sind z. B.

Handschuhe, die die Anforderungen der DIN EN ISO 10819:1996 erfüllen.

Page 91: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

90

(2) Die Prüfnorm gestattet bisher keine Aussagen über die Reduzierung der Gefähr-

dung bei der Verwendung in der Praxis. Daher sind die Schutzeigenschaften der

Vibrations-Schutzhandschuhe gemäß der Richtlinie für persönliche Schutzausrüs-

tungen am Arbeitsplatz aus dem Jahre 1992 separat zu beurteilen.

(3) Bei Frequenzen unterhalb von 150 Hz (9000 U/min.) bieten Vibrations-Schutz-

handschuhe keine signifikante Risikoverringerung. Für die meisten kraftbetriebenen

Handwerkzeuge bedeutet dies, dass die Reduzierung der frequenzbewerteten Be-

schleunigung durch Vibrations-Schutzhandschuhe vernachlässigt werden kann. Bei

Werkzeugen, die mit hohen Drehzahlen arbeiten (oder Vibrationen in hohen Fre-

quenzen produzieren) und mit einem nicht zu festen Griff gehalten werden, kann mit

Vibrations-Schutzhandschuhen eventuell eine gewisse Verringerung der Vibrations-

gefährdung erzielt werden. Als alleinige Schutzmaßnahme bei Hand-Arm-Vibrationen

reichen Vibrations-Schutzhandschuhe nicht aus.

3.6.2 Vibrations-Schutzschuhe

In bisher durchgeführten Untersuchungen konnte keine Vibrationsminderung für übli-

che Vibrationen am Arbeitsplatz durch Schuhunterbau und Schuhsohle festgestellt

werden. Die Prüfstelle für Schutzschuhe bestätigt nur die „schockabsorbierende“

Wirkung der Absätze.

3.7 Schutz vor Kälte

(1) Eine niedrige Körpertemperatur erhöht das Risiko von kalten und steifen Fingern

sowie allgemeiner Unterkühlung, verbunden mit einer höheren muskulären Steifigkeit

aufgrund geringerer Durchblutung. Bei kalter und feuchter Witterung mindert bei Ar-

beiten im Freien eine wärmende und vor Nässe schützende Kleidung die Ausküh-

lung. Handschuhe und weitere Kleidungsstücke sollten auf ihren Sitz und ihre Wirk-

samkeit, den Körper und die Hände in der Arbeitsumgebung warm und trocken zu

halten, geprüft werden.

(2) Bei Temperaturen von mindestens 17 °C an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen ist

im Allgemeinen keine Spezialkleidung erforderlich. Es gilt, Maschinen zu vermeiden,

die die Hände frieren lassen, z. B. Maschinen mit Stahlgehäuse oder pneumatische

Werkzeuge, deren Abluft über die Hände des Bedieners streicht. Für Arbeiten im

Freien gibt es Maschinen, so u. a. Kettensägen, mit heizbaren Griffen für warme

Hände.

Page 92: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

91

4 Literaturhinweise

[1] DIN V 45695:1996: Hand-Arm-Schwingungen – Leitfaden zur Verringerung der

Gefährdung durch Schwingungen – Technische und organisatorische Maß-

nahmen (CR 1030-1:1995 + CR 1030-2:1995). Beuth Verlag, Berlin

[2] DIN V 45696-1:2006: Ganzkörper-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung

der Gefährdung durch Schwingungen – Teil 1: Technische Maßnahmen durch

die Gestaltung von Maschinen (CEN/TR 15172-1:2005). Beuth Verlag, Berlin

[3] DIN V 45696-2:2006: Ganzkörper-Schwingungen – Leitfaden zur Verringerung

der Gefährdung durch Schwingungen – Teil 2: Organisatorische Maßnahmen

am Arbeitsplatz (CEN/TR 15172-1:2005). Beuth Verlag, Berlin

[4] Handbuch Ganzkörper-Vibration: A 219, Bundesministerium für Arbeit und So-

ziales, Bonn, Juli 2007

[5] Handbuch Hand-Arm-Vibration: A 220, Bundesministerium für Arbeit und Sozi-

ales, Bonn, August 2007

[6] VDI 3831:2006 Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung mechanischer

Schwingungen auf den Menschen

Page 93: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

92

Anlage

Tabelle 1 Allgemeines Vorgehen

(Die Reihenfolge der Fragen orientiert sich am Ablaufplan zur Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen)

1.1.1.1.1.1 Fragen zu Ge-fährdungen

1.1.1.1.1.2 Erläuterungen zuGefährdungen

1.1.1.1.1.3 Beispiele für Maß-nahmen1.1.1.1.1.4 (technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

1.1.1.1.1.5 Können Arbeits-verfahren mit Vibrationsbelas-tung durch andere ohne odermit geringerer Vibrationsbelas-tung ersetzt werden?

1.1.1.1.1.6 Durch den Einsatzalternativer Arbeitsverfahren kanndie Vibrationseinwirkung vermie-den oder zumindest deutlich ge-mindert werden (Substitution).

- Einsatz eines Transportban-des anstatt Transport mit Flur-förderzeugen (t)

- Produktion gratfreier Gussteile(t)

1.1.1.1.1.7 Entsprechen dieArbeitsmittel (Fahrzeuge, An-lagen, Maschinen oder Gerä-te) dem aktuellen Stand derTechnik?

1.1.1.1.1.8 Wenn alle Schutz-maßnahmen nach dem Stand derTechnik ergriffen worden sind,und die Expositionsgrenzwerteunterschritten werden, brauchenkeine weiteren Schutzmaßnahmenergriffen werden. (Abb. 1)

- Stand der Technik abfragen(z. B. bei Lieferanten, Herstel-lern oder Verbänden)

- Möglichkeiten der Nachrüs-tung oder Neuanschaffungprüfen (t)

- Stand der Technik beim Ein-kauf festschreiben (o)

1.1.1.1.1.9 Welche Maßnah-me verspricht den größtenVibrationsminderungserfolg?

1.1.1.1.1.10 Wie groß ist er?

1.1.1.1.1.11 Bei der Planung derzu treffenden Maßnahmen ist dar-auf zu achten, dass zuerst solchegetroffen werden, die den größtenMinderungserfolg versprechen.Es empfiehlt sich, die zu erwar-tenden Erfolge abzuschätzen.Stellt sich hierbei heraus, dassggf. weitere Maßnahmen erforder-lich sind, können diese bei derPlanung bereits berücksichtigtwerden.

- Ordnen der Maßnahmen nachihrem voraussichtlichen Min-derungserfolg

- Machbarkeitsprüfung

- Wenn möglich, Minderungsef-fekt auf die A(8)-Werte bezif-fern

- Reihenfolge bei gleichwertigenMaßnahmen:Kollektiv vor individuell, tech-nisch vor organisatorisch vorpersönlich

1.1.1.1.1.12 Welche Schrittesind im Einzelnen zu veran-lassen?1.1.1.1.1.13 Bis wann sollenalle Maßnahmen umgesetztsein?1.1.1.1.1.14 Wann werdenZwischenergebnisse erwartet?1.1.1.1.1.15 Wer ist für wel-chen Schritt verantwortlich?

1.1.1.1.1.16 Bei der Durchfüh-rung von Schutzmaßnahmen istes wichtig, realistische Zeitpläneaufzustellen, Verantwortliche zubenennen und Kriterien für (Zwi-schen-) Ergebnisse festzuschrei-ben.

- Zeitplan für die zu treffendenMaßnahmen festlegen

- Verantwortlichkeiten festlegen

- Kriterien für die Überprüfungfestlegen

1.1.1.1.1.17 Wurden dieMaßnahmen korrekt durchge-führt?1.1.1.1.1.18 Sind die voraus-gesagten Minderungen er-reicht worden?1.1.1.1.1.19 Werden Auslöse-bzw. Grenzwerte unterschrit-ten?1.1.1.1.1.20 Muss ggf. nach-gebessert werden?

1.1.1.1.1.21 Anhand des Zeit-plans und seiner Kriterien ist derErfolg der Schutzmaßnahmen zuüberprüfen. Unter Umständenmüssen dann weitere Maßnahmenergriffen werden.

- Kriterien der (Zwischen-) Er-gebnisse überprüfen

- Gegebenenfalls weitere Maß-nahmen ergreifen

Page 94: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

93

Tabelle 2 Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei Ganzkörper-Vibrationen

1.1.1.1.1.22 Fragen 1.1.1.1.1.23 Erläuterungen 1.1.1.1.1.24 Beispiele fürMaßnahmen1.1.1.1.1.25 (technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

1.1.1.1.1.26 KönnenArbeitsverfahren mitVibrationsbelastungdurch andere ersetztwerden?

1.1.1.1.1.27 Durch den Einsatz alternati-ver Arbeitsverfahren kann die Vibrations-einwirkung vermieden oder zumindestgemindert werden (Substitution).

- Einsatz eines Transportban-des anstatt des Transportesmit Flurförderzeugen (t)

1.1.1.1.1.28 Gibt esAbsätze, Löcher oderAusbrüche in derFahrbahn?1.1.1.1.1.29 Sind dieFahrbahnverhältnisseinsgesamt holprig?

1.1.1.1.1.30 Beim Fahren über Ausbrüche(z. B. im Bereich von Türen und Deh-nungsfugen) sowie Löcher und Absätzeentstehen Vibrationsspitzen.Auch kleinere Unebenheiten führen zuStößen auf das Fahrzeug und damit auchzu insgesamt höheren Vibrationsexpositio-nen.

- Einebnen oder Ausbessernder Fahrbahn (t)

- Wartung und Reinigung derFahrbahn, insbesondere imBereich von Türen, Toren undDehnungsfugen (t, o)

- Geschwindigkeitsbegrenzung(o)

- Schulung der Beschäftigten inangepasster Fahrweise (o)

1.1.1.1.1.31 Ist dieFederung des Sitzesgeeignet? Erfüllt derFahrzeugsitz die ma-schinenspezifischeSitzprüfnorm?(Ist ein auf das Fahr-zeug abgestimmtesFeder-Dämpfer-System vorhandenund gibt es eine au-tomatische Ge-wichtseinstellung?)

1.1.1.1.1.32 Sitze tragen oft maßgeblichzur Vibrationsminderung bei. Wichtig sinddie richtige Federung und Gewichtseinstel-lung:

- Gute Staplersitze können die Vibrationenum mehr als 50 % mindern.

- Schlechte Sitze können aber auch dieVibrationen verstärken.

- Stöße werden von einem Polstersitzkaum gedämpft.

- Eine automatische Gewichtseinstellungwirkt Fehleinstellungen und damit demmöglichen Verlust der Dämpfung entge-gen.

- Nachrüstung oder Neube-schaffung (t)

- Informationen verschiedenerHersteller einholen. Der Sitzsollte mit der Bereifung, derFahrwerks- und Kabinenfede-rung zusammen auf den Un-tergrund abgestimmt werden.

- Geeignete Dämpfung auswäh-len (z. B. horizontales Feder-Dämpfer-System nachrüsten)

- Auf (automatische) Ge-wichtseinstellung achten

1.1.1.1.1.33 Werdendie Fahrzeuge undSitze regelmäßig ge-wartet?

1.1.1.1.1.34 Im Laufe der Zeit verschlei-ßen Lager und Dämpfer verlieren ihreFunktion. Hierdurch können sich die ein-wirkenden Vibrationsexpositionen erhö-hen.

- Wartungsprogramm für dieFahrzeuge und Sitze aufstel-len (o)

- Einbeziehen der Beschäftigten(Defekte erkennen und mel-den) (o)

- Defekte Fahrzeugteile undSitze ausbessern oder erset-zen (t)

1.1.1.1.1.35 Sind dieBeschäftigten ge-schult in

- angemessenerFahrweise

- richtiger Sitzeinstel-lung

- Sitzwartung?

1.1.1.1.1.36 Durch schnelles und ag-gressives Fahren ergeben sich deutlichhöhere Vibrationen als durch ruhiges undangemessenes Fahren. Durch falscheGewichtseinstellung und fehlende War-tung des Sitzes kann er seine Dämpfungverlieren.

- Schulung der Beschäftigtenhinsichtlich (o)

umsichtigen Fahrens der richtigen Einstellung der

Fahrersitze des Erkennens und Mel-

dens von Sitzverschleiß undDefekten

Page 95: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

94

1.1.1.1.1.22 Fragen 1.1.1.1.1.23 Erläuterungen 1.1.1.1.1.24 Beispiele fürMaßnahmen1.1.1.1.1.25 (technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

1.1.1.1.1.37 Könnendie Fahrdauernreduziert werden?

1.1.1.1.1.38 Die Höhe des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8) wirddurch die Höhe der einwirkenden Vibratio-nen und durch die Einwirkungsdauer be-stimmt.

- Arbeitsorganisation prüfen (o)

- Regelung für Fahrdauern auf-stellen (o)

- Fahrdauern reduzieren (o)

- Beschäftigte informieren (o)

1.1.1.1.1.39 Sind dieReifen auf den Unter-grund abgestimmt,und wie ist ihr Zu-stand?

1.1.1.1.1.40 Wie die Sitzfederung, sokann auch die Bereifung Vibrationsexposi-tionen erhöhen (z. B. Vollgummireifen aufholperigen Außenanlagen) oder vermin-dern.

- Informationen über Reifenar-ten einholen: Die Bereifungsollte mit dem Sitz, der Fahr-werks- und Kabinenfederungzusammen auf den Unter-grund abgestimmt werden. (o)

- Wartung (Reifendruck, Ver-schleiß …) (o)

- Richtige Reifen verwenden (t)

1.1.1.1.1.41 Mussder Beschäftigte sichoft verdrehen? Hat erschlechte Sicht?

1.1.1.1.1.42 Verdrehte Körperhaltungkann das Risiko für Gesundheitsschädendurch Vibrationsexpositionen erhöhen.Deshalb sollte auf gute Sicht und eineergonomische Gestaltung der Arbeitsum-gebung geachtet werden.

- Neuinstallation des Sitzes, sodass freie Sicht und Zugangzu den Bedienelementen ge-währleistet ist (t)

- Neubeschaffung von Fahrzeu-gen mit drehbarer Fahrerkabi-ne (t)

- Einteilung der Fahrstrecke, sodass Rangierfahrten oderRückwärtsfahrten weitgehendvermieden werden (o)

1.1.1.1.1.43 Werdendie Wahrnehmungund die Leistungsfä-higkeit der Beschäftig-ten durch Vibrationenso beeinträchtigt, dassmittelbar Gefährdun-gen entstehen?

1.1.1.1.1.44 Mittelbare Gefährdungengehen von Gebäudeschwingungen aus,die oberhalb der Anhaltswerte aus Tabel-le 1 der TRLV Teil 1 liegen. So könnenzum Beispiel Unfälle entstehen, weil durchVibrationen Anzeigen nicht richtig abgele-sen werden können.

- Schwingungsisolierung derMaschinen, die für die Gebäu-deschwingungen verantwort-lich sind (t)

- Schwingungsminderung derbetroffenen Arbeitsplätze (t)

1.1.1.1.1.45 Habendie Beschäftigten vib-rationsfreie Pausen?

1.1.1.1.1.46 Vibrationsfreie Pausen ent-lasten die Muskulatur und reduzierenZwangshaltungen.

- Arbeitsorganisation prüfen (o)

- Beschäftigte informieren (o)

- Beschäftigte achten selbst aufdie Gestaltung der Arbeitsab-läufe (p)

1.1.1.1.1.47 Werdenden BeschäftigtenMaßnahmen zur Ge-sundheitsförderung,insbesondere zurStärkung der körperli-chen Fitness angebo-ten?

1.1.1.1.1.48 Eine gut ausgebildete Mus-kulatur reduziert das Risiko von Gelenk-schäden und Schäden an der Wirbelsäule.

- Beschäftigte informieren (o)

- Maßnahmen zur Gesundheits-förderung veranlassen (o)

- Beschäftigte nehmen Angebo-te zur Gesundheitsförderungwahr (p)

- Beschäftigte trainieren selb-ständig in ihrer Freizeit (p)

Page 96: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

95

Tabelle 3 Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei Hand-Arm-Vibrationen

1.1.1.1.1.49 Fra-gen

1.1.1.1.1.50 Erläuterungen 1.1.1.1.1.51 Beispiele für Maß-nahmen(technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

1.1.1.1.1.52 Kön-nen Arbeitsprozessemit Vibrationsbelas-tung durch andereArbeitsverfahrenersetzt werden?

1.1.1.1.1.53 Durch den Einsatz alterna-tiver Arbeitsverfahren oder Methodenkann die Vibrationseinwirkung vermie-den oder zumindest gemindert werden(Substitution).

- Produktion gratfreier Gussteile, sodass Entgraten mit Schleifmaschi-nen oder Meißelhämmern entfällt(t)

- Klebe- oder Schweißverbindungenstatt Nietverbindungen (t)

1.1.1.1.1.54 Kön-nen vibrierendeArbeitsmittel durchvibrationsarme Ma-schinen oder Ar-beitsgeräte ersetztwerden?

1.1.1.1.1.55 Auch bei gleichen Arbeits-verfahren kann durch den Einsatz vonMaschinen/Arbeitsmitteln mit veränder-tem Funktionsbetrieb oder besserenDämpfungssystemen die Vibrations-emission erheblich reduziert werden(Substitution).

- Bohrhämmer mit pneumatischemSchlagmechanismus erzeugen ge-ringere Vibrationen als Schlag-bohrmaschinen. Kernbohrmaschi-nen mit Diamantkronen erzeugennoch wesentlich geringere Vibrati-onen. (t)

- Aufbruch- und Schlaghämmer mitvibrationsgedämpftem Schlagwerkoder elastisch gelagerten Hand-griffen (t)

1.1.1.1.1.56 Kön-nen Einsatzwerk-zeuge oderVerbrauchsmitteldurch vibrations-reduzierende ersetztwerden?

1.1.1.1.1.57 Die sorgfältige Auswahlvon Verbrauchsstoffen oder Werkzeug-zubehör kann einen Einfluss auf dieSchwingungsexposition haben. EinigeHersteller liefern Zubehörteile, die sokonstruiert sind, dass sie die Vibrationenverringern.

- Durch besondere Formgebung,Materialeigenschaften oder präzi-se Herstellung kann z. B. mit Boh-rern, Meißeln, Sägeblättern oderSchleifscheiben die Vibration re-duziert werden. (t)

- Bei Verwendung von hersteller-fremdem Zubehör ist die Zustim-mung der Hersteller einzuholen. (t)

1.1.1.1.1.58 Gibt esAnbauteile, die dieEinwirkung der Vib-ration auf den Be-diener reduzierenkönnen?

1.1.1.1.1.59 Einspannvorrichtungenoder Antivibrationsgriffe und ähnlicheHilfsmittel mit vibrationsdämpfendenBefestigungen können dazu beitragen,dass vibrierende Oberflächen nicht mehrgehalten werden müssen oder die Vibra-tionsübertragung reduziert wird.

- Antivibrationsgriffe könnenSchwingungen verringern, dochdie falsche Auswahl dieser Art vonGriffen kann in der Praxis die aufdie Hand übertragenen Schwin-gungen erhöhen; verwenden Sieaus diesem Grund bitte nur Griffe,denen der Werkzeughersteller zu-gestimmt hat. (t)

1.1.1.1.1.60 Wirddas richtige Ar-beitsmittel unddazu passendeEinsatzwerkzeugefür die Arbeitsauf-gabe eingesetzt?

1.1.1.1.1.61 Unvorhergesehen hoheBelastungen können entstehen, wennmit einem Werkzeug ein Werkstoff be-arbeitet wird, für den es nicht ausgelegtist, z. B. kann durch Verwendung einernicht leistungsgerechten Maschine dieExpositionszeit zu lang sein, oder dasEinsatzwerkzeug ist für die Arbeitsauf-gabe ungeeignet.

- Beachtung der Bedienungsanlei-tung der Hersteller und Schulungder Beschäftigten (o)

1.1.1.1.1.62 Ent-sprechen die Be-triebsbedingungendes Arbeitsmittelsden Herstelleran-gaben?

1.1.1.1.1.63 Wenn z. B. pneumatischbetriebene Arbeitsmittel nicht mit demrichtigen Betriebsdruck betrieben wer-den, können unvorhergesehen hoheBelastungen auftreten.

- Kontroll- und Einstellmöglichkeitenschaffen, z. B. Anbringung voneinstellbaren Druckminderern (t)

- Beachtung der Bedienungsanlei-tung der Hersteller und Schulungder Beschäftigten (o)

Page 97: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

96

1.1.1.1.1.49 Fra-gen

1.1.1.1.1.50 Erläuterungen 1.1.1.1.1.51 Beispiele für Maß-nahmen(technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

1.1.1.1.1.64 Kön-nen durch regel-mäßige Kontrolleder Einsatzwerk-zeuge oder Ver-brauchsmittel dieVibrationen redu-ziert werden?

1.1.1.1.1.65 Stumpfe oder verschlisse-ne Einsatzwerkzeuge führen oft zu ei-ner erhöhten Vibration und zusätzli-chem Kraftaufwand oder einer Verlän-gerung der Expositionsdauer.

- Kontrolle und Schärfen oder Er-satz von z. B. Bohrern, Sägeblät-tern, Trennscheiben usw. (t, o)

- Schulung der Beschäftigten undBeachtung der Bedienungsanlei-tung der Hersteller (o)

1.1.1.1.1.66 Wer-den die Arbeitsmit-tel regelmäßig ge-wartet?

1.1.1.1.1.67 Durch ein Wartungspro-gramm können Betriebsbedingungen,Zustand der Werkzeuge und der Dämp-fer überprüft werden. Unvorhergesehenhohe Belastungen werden so vermie-den.

Regelmäßige Instandhaltung undWartung, z. B.

- Schmieren sämtlicher bewegli-cher Teile nach Herstellerempfeh-lung (t)

- Ersetzen der abgenutzten Teile (t)

- Prüfen, ob eine Unwucht vorliegtund Durchführung der notwendi-gen Korrekturen (t)

- Ersetzen der vibrationsdämpfen-den Befestigungen und gefeder-ten Griffe, bevor sie in ihrer Wir-kung nachlassen (t)

- Überprüfen der Schwingungs-dämpfer, Lager und Getriebe undAustauschen der defekten Teile (t)

1.1.1.1.1.68 Kanndie Vibrationsüber-tragung durch ge-ringere Ankopp-lungskräfte redu-ziert werden?

1.1.1.1.1.69 Verringert man die Greif-bzw. Andruckkräfte, die von der Handausgeübt werden, verringern sich auchdie in das Hand-Arm-System des Nut-zers eintretenden Vibrationen.

- Vermeidung von Arbeiten, beidenen das Maschinengewichtaufgefangen und eine Vorschub-kraft aufgebracht werden muss(Überkopfarbeiten)

- Zugentlastungen (auch Ge-wichtsausgleicher genannt) undPositionierer können eingesetztwerden, um für vibrierende Werk-zeuge wie schwere Bohrgeräte,Schleifmaschinen, Drehschrau-ber, Nagelpistolen (in einigen Fäl-len) und pneumatische Meißel-hämmer die Ankopplungskräftezu reduzieren.

- Ergonomische Gestaltung derGreiffläche ermöglicht dem Be-diener, beim Halten und Steuerndes Werkzeugs geringere Greif-kraft einzusetzen.

- Geringeres Gewicht des Arbeits-mittels und der erforderlichen Vor-schubkraft

1.1.1.1.1.70 Kön-nen Einflüsse, diedie Vibrationsbelas-tung verstärken,reduziert werden?

1.1.1.1.1.71 Wenn der Beschäftigtegleichzeitig anderen schädlichen Ein-flüssen ausgesetzt ist, z. B. ungünsti-gen Einflüssen wie Kälte, Nässe, Abga-se aber auch die auf das Muskel-Skelett-System wirkenden Einflüssen,wie z. B. ungünstige Körperhaltung oder

- Verlagern des Einsatzortes ausdem Feucht- oder Kältebereich

- Einsatz von Handschuhen zumSchutz vor Kälte

- Es sollten Maschinen vermiedenwerden, die die Hände frieren

Page 98: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

97

1.1.1.1.1.49 Fra-gen

1.1.1.1.1.50 Erläuterungen 1.1.1.1.1.51 Beispiele für Maß-nahmen(technisch – t,organisatorisch – o,persönlich – p)

hoher Kraftaufwand, kann sich die Be-anspruchung (z. B. die Durchblutung,Gelenkkräfte) verstärken.

lassen, wie Maschinen mit Stahl-gehäuse oder pneumatischeWerkzeuge, deren Abluft über dieHände des Bedieners streicht.

- Für Arbeiten im Freien gibt esMaschinen mit heizbaren Griffenfür warme Hände, wie Kettensä-gen.

- Schulung der Beschäftigten

1.1.1.1.1.72 Kanndie Expositionszeitreduziert werden?

1.1.1.1.1.73 Die Arbeitspläne sind sozu gestalten, dass die Expositionsdauerfür den einzelnen Beschäftigten gegen-über lang andauernden und wiederkeh-renden Schwingungen vermieden wird.

- Geeignete Kennzeichnung vonMaschinen hinsichtlich der Vibra-tionsbelastung

- Begrenzung der Einsatzdauernder Maschinen

- Regelungen zur Aufteilung derAufgaben unter mehreren Be-schäftigten

- Schulung der Beschäftigten

1.1.1.1.1.74 Kön-nen elastischeGriffüberzüge ver-wendet werden?

1.1.1.1.1.75 Versieht man vibrierendeGriffe mit einem Überzug aus Gummioder anderen elastischen Materialien,erhöht dies möglicherweise den Kom-fort und verringert die Übertragung vonKälte.

- Die Verringerung der Vibrationenist sehr gering.

- Wenn elastische Materialien nichtsorgfältig ausgesucht werden,können sie die Vibrationen beibestimmten Frequenzen verstär-ken und somit die Vibrationsex-position erhöhen. (t)

1.1.1.1.1.76 Kön-nen Vibrations-Schutzhandschuheeingesetzt werden?

1.1.1.1.1.77 Bei Werkzeugen, die mithohen Drehzahlen (oberhalb von9000 U/min (150 Hz)) arbeiten und miteinem nicht zu festem Griff gehaltenwerden, kann mit Vibrations-Schutzhandschuhen evtl. eine gewisseVerringerung der Schwingungsgefähr-dung erzielt werden. Da sich diese Risi-koverringerung jedoch nicht einfachquantifizieren lässt, sollte man sich alsSchutz vor Hand-Arm-Vibration nicht aufHandschuhe verlassen.

- Anwendung von Vibrations-Schutzhandschuhen bei Ar-beitsaufgaben, für die kein ande-rer Vibrationsschutz zur Verfü-gung steht (p), z. B. bei Arbeiten,bei denen ein Werkstück mit denHänden am Schleifbock gehaltenwird (t)

1.1.1.1.1.78 Ha-ben die Beschäftig-ten vibrationsfreiePausen?

1.1.1.1.1.79 Vibrationsfreie Pausenreduzieren z. B. Durchblutungsstörun-gen und entlasten die Muskulatur.

- Arbeitsorganisation prüfen (o)

- Beschäftigte informieren (o)

- Beschäftigte achten selbst auf dieGestaltung der Arbeitsabläufe (p)

1.1.1.1.1.80 Wer-den den Beschäf-tigten Maßnahmenzur Gesundheits-förderung, insbe-sondere zur Stär-kung der körperli-chen Fitness ange-boten?

1.1.1.1.1.81 Eine gut ausgebildeteMuskulatur reduziert das Risiko vonGelenkschäden.

- Beschäftigte informieren (o)

- Maßnahmen zur Gesundheitsför-derung veranlassen (o)

- Beschäftigte nehmen Angebotezur Gesundheitsförderung wahr (p)

- Beschäftigte trainieren selbstän-dig in ihrer Freizeit (p)

Page 99: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

98

Tabelle 4 Muster für eine Liste möglicher SchutzmaßnahmenA

nzah

lG

e-

sch

ütz

ter

Wie

vie

leB

eschäf-

tigte

pro

fitiere

nvon

der

Maß

nah-

me?

Art

Istdie

Schu

tz-

maß

na

hm

ete

ch-

nis

ch,org

an

isato

-risch

oder

pers

ön-

lich?

Au

fwan

d

We

lcher

Aufw

and

istm

itder

Schutz

-m

na

hm

ever-

bund

en?

Um

setz

un

gs-

fris

t

Wie

schne

llis

td

ieM

na

hm

edurc

h-

zufü

hre

n?

Min

deru

ng

s-

erf

olg

Wahrs

che

inlic

her

Min

deru

ngserf

olg

.N

ach

glic

hkeit

sollt

ed

ieerw

art

ete

Verr

ingeru

ng

des

A(8

)an

geg

ebe

nw

erd

en.

Gefä

hrd

un

gs-

sch

werp

un

kt

Gefä

hrd

ungs-

schw

erp

unkte

,die

mit

die

ser

Schutz

-m

na

hm

ege-

min

dert

werd

en

können

… …

Sch

utz

maß

-n

ah

me

Beschre

ibun

gder

mög

lich

en

Schutz

-m

na

hm

e

Schutz

maß

na

hm

eN

r.1

Schutz

maß

na

hm

eN

r.2

Page 100: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

99

Bürgertelefon

Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunk-netzen.

Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr

Sie fragen – wir antworten

Rente: 0 18 05 / 6767-10

Unfallversicherung/Ehrenamt: 0 18 05 / 6767-11

Arbeitsmarktpolitik und - förderung: 0 18 05 / 6767-12

Arbeitsrecht: 0 18 05 / 6767-13

Teilzeit, Altersteilzeit, Minijobs: 0 18 05 / 6767-14

Infos für behinderte Menschen: 0 18 05 / 6767-15

Ausbildungsförderung/Ausbildungsbonus 0 18 05 / 6767-18

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa 0 18 05 / 6767-19

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 0 18 05 / 6767 - 20

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service:

[email protected]

Schreibtelefon 0 18 05 / 6767-16

Fax 0 18 05 / 6767-17

Gebärdentelefon: [email protected]

www.bmas.de

[email protected]

Page 101: Vorwort - lavg.brandenburg.de · Biomechanische und physiologische Reaktionen Chronische Wirkungen Degenerative Veränderung der Bandscheiben, ... die Wirkung von Schwingungen auf

100

Impressum

Herausgeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

Referat Information, Publikation, Redaktion (oder Öffentlichkeitsarbeit, Internet)

53107 Bonn oder 11017 Berlin

Stand: April 2010

Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten:

Best.-Nr.: A 221

Telefon: 01805 / 77 80 90*

Telefax: 01805 / 77 80 94*

Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung

Postfach 48 10 09

18132 Rostock

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.bmas.de

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service:

E-Mail: [email protected]

Schreibtelefon: 01805 / 676716*

Fax: 01805 / 676717*

Gebärdentelefon: [email protected]

*Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunk-netzen.

Satz/Layout: Hausgrafik BMAS

Druck: Hausdruckerei BMAS

Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier

Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Heraus-gebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Be-legexemplar an den Herausgeber.