vortrag: "pflanzenschutzmittel - fakten statt hysterie", dr. albert bergmann (ages)

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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel

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Page 1: Vortrag: "Pflanzenschutzmittel - Fakten statt Hysterie", Dr. Albert Bergmann (AGES)

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie

Gefahr, Risiko oder Sicherheit

Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel

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Zusammenfassung

1. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen (Landwirte, Konsumenten, Arbeiter, …) oder von Tieren, noch auf das Grundwasser haben

2. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf zu keinen unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt führen

3. Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe zählen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Studien zu den bestuntersuchten Substanzen

4. Pflanzenschutzmittel unterliegen daher einem aufwändigen und umfangreichen Zulassungsverfahren

5. Die auf diesen Untersuchungen basierenden Risikobewertungen unter Einbau und Berücksichtigung von Sicherheitsstufen stellen die oben genannten Ziele sicher

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Gefahr – Risiko - Sicherheit Wo ist der Unterschied?!

3

Gefahr Die Art und Weise, wie etwas oder eine Situation

schaden kann

Risiko Die Wahrscheinlichkeit, dass aus Gefahr tatsächlich

ein Schaden entstehen kann; erst Gefahr und die

Exposition gegenüber derselben ergeben ein Risiko

Sicherheit „Freiheit von unvertretbarem Risiko“ (IEC 61508*)

Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduktion

von Risiko führt zu „relativer Sicherheit“ * Norm der international electrotechnical Commission: „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“.

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Gefahr - Risiko - Sicherheit

4

Gefahr

Risiko

ja

vernachlässigbar

Gefahr ja

Risiko hoch

Im Jahr 2012 gab es in Österreich

40.831 Straßenverkehrsunfälle

50.895 Verletzte

531 Tote (Quelle: Statistik Austria)

Sicherheit sehr hoch Sicherheit ????????

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Risikowahrnehmung

• Schätzungen der WHO zufolge sind in Europa

28 Prozent der ischämischen Herzerkrankungen

18 Prozent der Krebserkrankungen des Verdauungstraktes

18 Prozent der Schlaganfälle

auf einen zu geringen Obst und Gemüseverzehr zurückzuführen.

• >70.000 Menschen in Deutschland sterben an Krebserkrankungen, die durch ungesunde Ernährungsgewohnheiten verursacht werden (zu viel Fett, zu viel Fleisch, zu viel Zucker, zu viel…) aber

• > 70 % aller Deutschen fürchten sich vor Pestizidrückständen

(O.Renn, 2014)

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„Die Risiken, die Menschen ängstigen und empören, sind nicht unbedingt die Risiken, an denen sie (statistisch gesehen) am häufigsten sterben“

(Schütz und Peters, 2002)

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Risikowahrnehmung Einschätzung der persönlichen Risikofaktoren in Österreich Besorgnis in Bezug auf Risken im Ernährungsbereich

6 (Eurobarometer 2010)

0 10 20 30 40 50 60 70

Nanopartikel in LM

Allergische Reaktion auf LM od. Getränke

Keine gesunde ausgewogene Ernährung zu haben

Neue Viren (Vogelgrippe)

Gewichtszunahme

Ernährungsbedingte Erkrankungen

Materialien, die mit LM in Kontakt kommen

Qualität und Frische von LM

Lebensmittelvergiftung (Salmonellen, Listerien)

Giftstoffe (Quecksilber-Fisch, Dioxin Schweinefleisch)

Zusatzstoffe (Farben, Konservierungsmittel, usw.)

Rückstände in Fleisch (Antibiotika, Hormone)

Gentechnisch veränderte Organismen

Pestizidrückstände

%

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Zugelassene PSM in Österreich Chemikalienrechtliche Einstufung

7

Keine; 302

N; 596

Xi; 178

Xn; 318

T; 16 T+; 12

980 zugelassene PSM (April 2014)

keine Einstufung

N Umweltgefährlich

Xi Reizend

Xn Gesundheitsschädlich

T Giftig

T+ Sehr giftig

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Zulassung eines Pflanzenschutzmittels

3-stufiges Verfahren

1. Stufe: Genehmigung des Wirkstoffes erfolgt auf EU-Ebene in harmonisierter Vorgehensweise

2. Stufe: Bewertung des Pflanzenschutzmittels erfolgt auf zonaler Ebene

3. Stufe: die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung spezifischer nationaler Gegebenheiten

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Zulassung eines Pflanzen-schutzmittels – 1. Schritt

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Wirkstoffbewertung

erfolgt auf EU-Ebene

Einstufung und Kennzeichnung

entsprechend CLP-Verordnung

(Mitgliedsländer + ECHA + COM)

Risikobewertung des Wirkstoffes

entsprechend der PSM-Verordnung

(Mitgliedsländer + EFSA + COM)

Physikal.chem. Parameter

Analysenmethoden

Toxikologie einschl. Ableitung

gesundheitsbezogener

Referenzwerte

Rückstandsbewertung einschl.

Ableitung gesetzlicher

Höchstwerte

Umweltverhalten; „Schutz von

Boden und Wässern“

Ökotoxikologie; „Schutz von

Bienen, Fischen, Vögeln,…“

Festsetzung von Höchstwerten in

Lebens- und Futtermitteln

(Mitgliedsländer + EFSA + COM)

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Zulassung eines Pflanzen-schutzmittels - 2. Schritt

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PSM-Bewertung erfolgt

auf Zonen-Ebene

Risikobewertung des Präparates

entsprechend der PSM-Verordnung

für die in der Zone beantragten

Indikationen

(durch zonale Mitgliedsländer)

Physikal.chem. Parameter des

PSM (z.B. Haltbarkeit)

Toxikologie des PSM

(„Anwenderschutz“)

Rückstandsbewertung

(Einhaltung der gesetzlichen

Höchstwerte in den beantragten

Kulturen)

Umweltverhalten und

Ökotoxikologie; Schutz von

Boden und Wässern sowie von

Bienen, Fischen, Vögeln,… für die

vorgesehenen Indikationen bzw.

Kulturen

Wirksamkeit, Kulturverträglichkeit,

Resistenzproblematik

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Zulassung eines Pflanzen-schutzmittels - 3. Schritt

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PSM-Zulassung erfolgt

auf nationaler Ebene

Einstufung und Kennzeichnung

entsprechend CLP-Verordnung

(nationale Zulassung mit

zusätzlichen österreich-

spezifischen Auflagen)

Risikobewertung des Präparates

entsprechend der PSM-Verordnung

(Österreich)

Wirksamkeit,Kulturverträglichkeit

und Resistenzproblematk unter

besonderer Berücksichtigung

österreichischer Gegebenheiten

Umweltverhalten und

Ökotoxikologie; Schutz von

Boden und Wässern sowie von

Bienen, Fischen, Vögeln,… für

die vorgesehenen Indikationen

bzw. Kulturen unter besonderer

Berücksichtigung österreichischer

Gegebenheiten

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Risikobewertung Pflanzenschutzmittel/Wirkstoff

•Anhand gesetzlich vorgeschriebener exakt definierter richtlinienkonformer Studien und Informationen

•Unter Berücksichtigung harmonisierter Bewertungskriterien („Uniform Principles“)

•Unter Einbau von harmonisierten Sicherheitsstufen zur Risikominimierung

•In transparenter Vorgehensweise www.efsa.europa.eu www.echa.europa.eu

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Anzahl der PSM-Wirkstoffe in der EU ; 1994 - 2014

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Ausgangslage

ca. 1000 WS

1000

500

ca. 670 WS vom Antragsteller

nicht weiter verfolgt

für ca. 80 WS

negativer Ausgang

des Verfahrens

zusätzlich wurden

ca. 200 „neue“ WS

genehmigt

ca. 250 „alte“ WS

wurden genehmigt

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Umfang der notwendigen Studien am Beispiel „Toxikologie“

- Metabolismusstudien

- Untersuchungen zur akuten Giftigkeit (oral, dermal, inhalatorisch)

- Untersuchung zur Reizwirkung auf Haut und Augen

- Untersuchung zur allergisierende Wirkung

- Fütterungsstudien mit kurz-, mittel- und langfristiger (lebenslanger) Verabreichung

- Mutagenitätsstudien

- Untersuchungen auf reproduktionstoxische Effekte

- Kanzerogenitätsstudien

- ……

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Umfang der für eine Inverkehrsetzung benötigten toxikologische Daten

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Pflanzenschutz-

mittel

EC 1107/2009

Biozide

EC 528/2012

Lebensmittel-

zusatzstoffe

EC 1333/2008

Chemikalien

(Reach)

EC 1907/2006

Kunststoffe mit

LM-Kontakt

EU 10/2009

Kosmetika

EC 1223/2009

Lebensmittel

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Sicherheitsstufen am Beispiel „gesundheitsbezogene Referenzwerte“

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% Wirkung

90

80

70

60

50

40

20

30

10

0

100

Kontrollbereich

Dosis (mg/kg KG)

1 10-2 10-3 10-1 102 10 10-5 10-6 10-4 10-7

NOAEL No-observed-adverse-effect-level

Mensch ← Tier

SF1 = 10

Unterschiedliche

Empfindlichkeiten

SF2 = 10

Gesundheitsbezogener

Referenzwert

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Effekte

Ein Faktor von (mindestens) 100

liegt zwischen NOAEL und

gesundheitsbezogenem

Referenzwert

“Zone 2”: Eine Überschreitung des Höchstwertes

führt dazu, dass das Produkt nicht legal auf dem

Markt ist, ist aber aus gesundheitlicher Sicht

unbedenklich

1,5 % aus 2.300 LM-Proben

“Zone 3”: Gesundheitsbezogener

Referenzwert ist signifikant

überschritten; d.h. Beeinträchtigung

der Gesundheit des Menschen

möglich. Detaillierte Bewertung

notwendig

“Zone 4”: NOAEL

(aus toxikologischen

Studien) ist überschritten;

Beeinträchtigung der Gesundheit

des Menschen möglich

So hoch wie notwendig,

so gering wie möglich

Höchstwert

am Erntegut

Gesundheits-

bezogener

Referenzwert

“Zone 1”: Unterschreitung des Höchstwertes;

legales Produkt und sicher für den Konsumenten.

Der überwiegende Anteil der untersuchten Proben

fällt in diese „Zone“.

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Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln (EU- und nationales Monitoring)

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Lebensmittel-gruppen

Proben gesamt

Proben mit Rückständen

Proben mit Rückständen über dem Höchstgehalt

Proben als „gesundheits-schädlich“ beurteilt

2010 Alle untersuchten

Lebensmittel ca. 2500 700 (28 %) 50 (1,9 %) 2

2011 Alle untersuchten

Lebensmittel 2682 996 (37,1 %) 41 (1,5 %) 4

2012 Alle untersuchten

Lebensmittel 2302 1065 (46,3 %) 36 (1,6 %) 1

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Schlußfolgerung

• Ein strenges Bewertungs- und Zulassungsverfahren ist Garant dafür, dass nur geprüfte Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, die – dem Stand des Wissens und der Technik entsprechend - keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tiere bzw. keine unakztepablen Umweltauswirkungen haben.

• Erst die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt unter Beachtung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ stellt die oben erhobenen Forderungen sicher.

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