vorstandssitzung luftfahrtverband berlin e.v. versicherungen im lsb berlin 4.11.2014

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Vorstandssitzung Luftfahrtverband Berlin e.V. Versicherungen im LSB Berlin 4.11.2014

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Vorstandssitzung

Luftfahrtverband Berlin e.V.

Versicherungen im LSB Berlin

4.11.2014

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1. Vorstellung Versicherungspartner des LSB

• Versicherungsmakler, VDVM-Mitglied• Qualifizierte Beratung in Versicherungsprozessen • Partner der Landessportbünde Berlin und Brandenburg• Schadenmanagement / Schadenservice• Große Produktwelt rund um den Sport und die Sportler• Defendo ist ein Unternehmen der

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Schwerpunkte von defendoneben dem Sport

• Gesundheit & Soziales• Immobilienversicherungen• Industrie, Handel und Gewerbe• Windkraft-, Solar- und Biogasenergie• Betriebliche Altersversorgung• Private Versicherungen

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Grundsätze

Preis

Einsparung von Prämie

Leistung

bessere Bedingungen

Probleme bei der Schadenbearbeitung

Zusatznutzen

Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter des Kunden.Er analysiert die Risiken, schlägt Versicherungslösungen vor, die er auf Wunsch des Kunden dann am Markt platziert.

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defendo Assekuranzmakler GmbH beim LSB Brandenburg in der RegelMonbijouplatz 11 Schopenhauer Str. 34 Mittwochs 10178 Berlin 14467 Potsdam 9:30 bis 16:30 Uhrwww.defendo-assekuranzmakler.de

Außendienst Vertrags- und Schadenbearbeitung

Philipp Schneckmann Regine BandermannJesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin Monbijouplatz 11, 10178 BerlinTel +49 (30) 3744296-12 Tel +49 (30) 3744296-14Fax +49 (30) 3744296-60 Fax +49 (30) 3744296-60 Mobile +49 (151) 677 050 94 Mobile +49 (173) 31 353 [email protected] [email protected]

Ansprechpartner

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Sportversicherungsvertrag des LSB

Unfallversicherung Haftpflichtversicherung

Versicherer: Feuersozietät Berlin BrandenburgLaufzeit des Vertrages: 1.7.2014 bis 1.7.2019

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Unfall - Versicherte Personen über LSB-Verträge

• Aktive und Passive Mitglieder, auch bei Bauprojekten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ihres Vereins

• Ehrenamtlich Tätige, Funktionäre, Übungsleiter und Trainer• Nichtmitglieder

• bei der Teilnahme am Übungsbetrieb, mit dem Ziel dem Verein beizutreten (4 Wochen)

• bei organisierten Freizeit- und Breitensportveranstaltungen (Unfall ohne Wege)

• in Betreuungsfunktion (bei Kindern/Jugendlichen und behinderten Sportlern, einschließlich der Wege)

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Versicherte Aktivitäten über LSB-Verträge

• sämtliche sportliche Aktivitäten• Training, Wettkampf, • Vorstands- und Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen• Lehrgänge, Tagungen, Seminare• vereinsinterne (nicht öffentliche) gesellschaftliche oder gesellige

Veranstaltungen/Reisen

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Unfall-Begriff

• Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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Unfall-Zusammenwirken der Versicherungen• Sozialversicherung

Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die jeweilige Krankenversicherung

• Gesetzliche Unfallversicherung Pflichtversicherung, Berufsgenossenschaftliche Absicherung für arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sportverein (Übungsleiter, Platzwarte etc.) Pauschale Beitragszahlung über den LSB, wenn Aufwandsentschädigung nicht größer als 2.400,- € im Jahr

• SportunfallversicherungGruppenunfallversicherung über die Mitgliedschaft im LSB

• Private Unfallversicherung (ein Muss im Sport!)individuelle, bedarfsgerechte persönliche Absicherung

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Unfall–Leistungen des LSB-Vertrages

• Invalidität: 35.000,- €• Tod: 5.000,- €• Bergungskosten: 50.000,- €• Kosmetische Operationen: 50.000,- €• Kurkostenhilfe: 1.000,- €

• eine Invaliditätsschädigung wird nur fällig, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 15% beträgt

• ab einer Invalidität von mehr als 75% verdoppelt sich die Invaliditätsleistung

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Unfall–Gliedertaxe des LSB-Vertrages

• Arm im Schultergelenk 80 % (70)• Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 % (65)• Hand im Handgelenk 65 % (60)• Ein Daumen 25 % (20)• Ein Zeigefinger 15 % (10)• Ein anderer Finger 10 % (5)• Ein Auge 55 % (50)• Gehör auf einem Ohr 35 % (30)

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

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Unfall-versichert, sofern keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht

Zahnschäden 250,- Euro pro künstlichem Zahn, incl. Inlays, Onlays und Kronenauch Reparatur von Zahnspangen bis 500,- €5.000,- € pro natürlichem Zahn, alles anderebleibt.

für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Hörgeräte Reparaturen bis zu 400,- €

für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 75,- €

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Unfall–Verhalten im SchadenfallFührt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.

Schäden sind sofort mit dem Unfallschadenformular dem Versicherer zu melden!Download www.defendo-assekuranzmakler.de

• Der Verunfallte muss innerhalb von 4 Tagen einen Arzt aufsuchen.• Die Invaliditätsleistung muss innerhalb von 12 Monaten eingetreten sein

und ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.

• Todesfälle sind sofort telefonisch anzuzeigen!

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Haftpflicht

§ 823 BGB Schadenersatzpflicht1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die

Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

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Versicherungssummen

5.000.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden dreifach maximiert pro Versicherungsjahr

2.000.000 Euro pauschal in der Umwelthaftpflicht

Für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin:Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!

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Haftpflichtversicherung LSB-Gegenstand

• Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts und soweit vereinbart, vertragliche Haftpflicht

• aus dem gewöhnlichen, satzungsgemäßen Zweck und daraus resultierenden Tätigkeiten und Veranstaltungen (wie z.B. Sportveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe, Jugendbegegnungen, Wanderrudertreffen, Turniere u.a.)

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Haftpflichtversicherung LSB-Umfang

• Betriebshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht• Internet-Nutzung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung• KFZ-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen• Mietsachschäden bis 10.000.000,- € (bei Feuer), Schlüsselverlust bis 100.000,-€• Veranstaltungshaftpflicht

• Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Hunde und Pferde• Bootshaftpflicht für vereinseigene Boote• Haftpflicht für den Schießsport gemäß Waffengesetz

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Haftpflichtversicherung LSB-nicht versichert

• Öltanks• Beherbergungsrisiko (bei Wassersportvereinen bis 8 Schlafplätze jetzt

mitversichert!)• Trainer, die nicht Mitglied in einem Verein sind• Trainer, die zusätzlich in kommerziellen Anlagen arbeiten (für ihre Arbeit dort)• Gastronomie in der kommerziellen Nutzung• Gewerbebetriebe• Kommerzielle Unternehmungen• Nationale / internationale Veranstaltungen eines Spitzenverbandes oder

internationalen Verbandes

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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport

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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport

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Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport

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Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall

• Schäden bzw. Ansprüche Dritter sind sofort mit dem Haftpflichtschadenformular über defendo dem Versicherer zu melden. Download www.defendo-assekuranzmakler.de

• Keine Schuldanerkenntnisse bzw. Zahlungen an den geschädigten Dritten!!!• Die gesamte Abwicklung des Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer

leiten Sie sämtlichen Schriftwechsel an ihn weiter

für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin:Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!

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Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall

Versicherer prüft im Schadensfall ob Versicherungsschutz besteht

Bei bestehendem Versicherungsschutz wird überprüft ob u.a. nach BGB eine Haftung besteht

– berechtigte Ansprüche werden befriedigt

– unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt

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4. Zusatzversicherungen / Rahmenverträge des LSB

a) D & O und Vermögensschadenhaftpflichtb) Rechtsschutzversicherung / Erweiterter Straf-Rechtsschutzc) Sportfahrten Kaskoversicherung für Vereine und Verbänded) Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherunge) und weitere

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

Herzlich Willkommen bei defendo