vorschriften für die ausführung von belagsarbeiten (inkl...

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TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14 Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 1/14 80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen) 1. Grundlagen - Norm SN 640 431, Asphaltbetonbeläge - Norm SN 670210 Polymermodifizerte Bitumen, Qualitätsvorschriften - Norm SN 640 432, Splittmastixasphalt Deckschichten - Norm SN 640 511, Griffigkeit, Bewertung - Norm SN 640 521, Ebenheit, Qualitätsvorschriften - Norm SN 640 741, Recycling; Ausbauasphalt - Norm SN 670 130, Sand, Kies, Splitt und Schotter für Beläge - Norm SN 670 135, Filler für bituminöses Mischgut, Qualitätsvorschriften - Norm EN 12591, Bitumen, Qualitätsvorschriften Zusätzlich gelten die im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführten Normen und Richtlinien. 2. Mischgut 2.1 Eignungsnachweis, Mischgutdeklaration und Anforderungen - Die Eignung des Mischguts ist gemäss den Weisungen des TBA GR „Belagsmischgut, Eig- nungsnachweis und Qualitätskontrolle“ nachzuweisen. - Der vom Strassenbaulabor des TBA GR genehmigte Eignungsnachweis mit Mischgutsoll- wert hat mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der entsprechenden Arbeiten vorzuliegen. - Der Eignungsnachweis hat mit Eignungsprüfungen und Probeaufbereitungen zu erfolgen, die Verantwortung für den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten. - Für Mischgut Typ S und Typ H und für Deckschichten mit hoher Beanspruchung wie SMA und HRA ist zusätzlich zum Eignungsnachweis ein Probeeinbau notwendig. Bei Belags- Grossbaustellen kann vom TBA GR ebenfalls ein Probeeinbau angeordnet werden. - Der Probeeinbau wird in Absprache mit der Oberbauleitung Beläge geplant und durchgeführt. Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht. - Erfüllt der Probeeinbau die Anforderungen wird er von der Oberbauleitung Beläge des TBA GR genehmigt. - Die Genehmigungen der Eignungsnachweise und der genehmigten Probeeinbauten werden schriftlich mitgeteilt. - Die Oberbauleitung hat jederzeit das Recht nach Voranmeldung bei der Aufbereitungs- anlage die Herstellung des Mischgutes kontrollieren zu lassen. 2.1.1 Anforderungen an das Mischgut beim Eignungsnachweis und der Mischgutdeklaration Baustoffe Für HMT S ist abweichend zur Norm SN 670 130 Mineral des Typs N zulässig. Für S- und H-Beläge ist Asphaltgranulat nicht zulässig. Für Beläge in Höhen > 1200 m ü.M. wird ein konfektioniertes Bitumen 130/150 verwendet, die Penetration ist auf 130 bis 150 1/10 mm eingeengt. Anforderungen an die Kornverteilung Für die Mischgutsorten HMT 22 H und HMT 32 H wird abweichend zur Norm SN 640’431, Tabellen 10 und 11, der Sollwertbereich der Korngrössenverteilung eingeengt. Einengung des Sollwertbereichs der Korngrössenverteilung für H-Beläge:

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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 1/14

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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen)

1. Grundlagen - Norm SN 640 431, Asphaltbetonbeläge - Norm SN 670210 Polymermodifizerte Bitumen, Qualitätsvorschriften - Norm SN 640 432, Splittmastixasphalt Deckschichten - Norm SN 640 511, Griffigkeit, Bewertung - Norm SN 640 521, Ebenheit, Qualitätsvorschriften - Norm SN 640 741, Recycling; Ausbauasphalt - Norm SN 670 130, Sand, Kies, Splitt und Schotter für Beläge - Norm SN 670 135, Filler für bituminöses Mischgut, Qualitätsvorschriften - Norm EN 12591, Bitumen, Qualitätsvorschriften Zusätzlich gelten die im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführten Normen und Richtlinien.

2. Mischgut

2.1 Eignungsnachweis, Mischgutdeklaration und Anforderungen - Die Eignung des Mischguts ist gemäss den Weisungen des TBA GR „Belagsmischgut, Eig-

nungsnachweis und Qualitätskontrolle“ nachzuweisen. - Der vom Strassenbaulabor des TBA GR genehmigte Eignungsnachweis mit Mischgutsoll-

wert hat mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der entsprechenden Arbeiten vorzuliegen. - Der Eignungsnachweis hat mit Eignungsprüfungen und Probeaufbereitungen zu erfolgen,

die Verantwortung für den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten. - Für Mischgut Typ S und Typ H und für Deckschichten mit hoher Beanspruchung wie SMA

und HRA ist zusätzlich zum Eignungsnachweis ein Probeeinbau notwendig. Bei Belags-Grossbaustellen kann vom TBA GR ebenfalls ein Probeeinbau angeordnet werden.

- Der Probeeinbau wird in Absprache mit der Oberbauleitung Beläge geplant und durchgeführt. Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht.

- Erfüllt der Probeeinbau die Anforderungen wird er von der Oberbauleitung Beläge des TBA GR genehmigt.

- Die Genehmigungen der Eignungsnachweise und der genehmigten Probeeinbauten werden schriftlich mitgeteilt.

- Die Oberbauleitung hat jederzeit das Recht nach Voranmeldung bei der Aufbereitungs-anlage die Herstellung des Mischgutes kontrollieren zu lassen.

2.1.1 Anforderungen an das Mischgut beim Eignungsnachweis und der Mischgutdeklaration Baustoffe Für HMT S ist abweichend zur Norm SN 670 130 Mineral des Typs N zulässig. Für S- und H-Beläge ist Asphaltgranulat nicht zulässig. Für Beläge in Höhen > 1200 m ü.M. wird ein konfektioniertes Bitumen 130/150 verwendet, die Penetration ist auf 130 bis 150 1/10 mm eingeengt. Anforderungen an die Kornverteilung Für die Mischgutsorten HMT 22 H und HMT 32 H wird abweichend zur Norm SN 640’431, Tabellen 10 und 11, der Sollwertbereich der Korngrössenverteilung eingeengt. Einengung des Sollwertbereichs der Korngrössenverteilung für H-Beläge:

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Mischguttyp Siebdurchgang in Masse-% bei Analysensieb

22.4 mm 16.0 mm 11.2 mm 2.8 mm

HMT 22 H ------- < 82 < 70 < 35

HMT 32 H < 82 < 70 < 60 < 30

In Höhenlagen über 1200 m ü. M. sind sandreichere HMT 22 N Tragschichten einzubauen. Die Rezeptur hat folgenden Anforderungen zu genügen. - Sandanteil < 2.8 mm mind. 42 %

Anforderungen an den Bindemittelgehalt

Der dosierte Bindemittelgehalt des Mischgutsollwerts von Trag- und Deckschichten muss die Werte von Tabelle 12 der Norm SN 640 431 erreichen.

Anforderungen an den Hohlraumgehalt

Der Hohlraumgehalt von Marshall-Prüfkörpern hat in folgenden Bereichen zu liegen [Vol-%]:

Mischguttyp Deckschichten Tragschichten Höhentragschicht

AB 11, 16 HRA SMA HMT 11, 16 HMT 22, 32 HMT 22 > 1200 m

N 3.0 - 4.0 2.5 - 3.5 ----------- 4.0 - 5.0 4.0 - 5.0 3.5 - 4.5

S, H 3.5 - 4.5 3.0 - 4.0 4.0 - 5.0 5.0 - 6.0 -----------

2.1.2 Anforderungen an die Frischbelagsproben

Anforderungen an den Hohlraumgehalt

Für die zulässigen Toleranzen bezüglich dem Mischgutsollwert gelten jene der entsprechen-den Normen. Für den Mittelwert des Hohlraumgehalts sind jedoch folgende Grenzwerte ein-zuhalten:

Mischguttyp Deckschichten Tragschichten Höhentragschicht

AB 11, 16 HRA SMA HMT 11, 16 HMT 22, 32 HMT 22 > 1200 m

N 3.0 - 4.0 2.5 - 3.5 ----------- 3.5 - 5.5 3.5 - 5.5 3.0 - 5.0

S, H 3.5 - 4.5 3.0 - 4.0 3.5 - 5.5 4.5 - 6.5 -----------

Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel aus Frischbelagsproben

a) Strassenbaubitumen Eigenschaft Bindemittel

50/70 Bindemittel

70/100 Bindemittel

130/150

Penetration 30 - 55 (1/10 mm) 40 - 75 (1/10 mm) 65 – 110 (1/10 mm)

Ring + Kugel 50 – 63 ° C 48 - 59 ° C 44 – 55 ° C

b) Polymermodifiziertes Bitumen Die Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel sind gleich wie jene für das Bindemittel nach thermischer Beanspruchung (Norm SN 670 210, Tabelle 2 und 3)

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2.1.3 Anforderungen an eingebaute Beläge Anforderungen an Schichtdicken, Grenzwerte des Hohlraumgehaltes, Schichtenverbund, Ebenheit und Griffigkeit Es gelten die Anforderungen der entsprechenden Normen.

Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei den Frischbelagsproben.

2.2 Qualitätskontrollen

Im Rahmen der Fremdkontrolle überprüft die Bauherrschaft die Mischgutqualität routinemäs-sig anhand von Frischbelagsproben (4 Proben je 700 t Tragschicht bzw. 400 t Deckschicht)

- Die Probennahme erfolgt in Gegenwart je eines Vertreters des Bauherrn und des Unter-nehmers auf der Baustelle.

- Alle massgebenden Parameter werden im gleichzeitig ausgefüllten und visierten Untersu-chungsauftrag für bituminöses Mischgut festgehalten.

- Probennahmen aus der Förderschnecke des Fertigers sind nicht zulässig. Je nach den ört-lichen Verhältnissen kann die Probennahme aus dem Lastwagen oder der Fertigermulde vorgenommen werden.

- Für Frischbelagskontrollen werden je Baustelle und Mischgutsorte mindestens 4 Proben à 15 kg aus verschiedenen Mischgutlieferungen entnommen.

- Die Frischbelagsproben sind zusammen mit dem Prüfauftrag und den gültigen Misch-gutsollwerten innerhalb 1 Woche nach Entnahme dem kantonalen Strassenbaulabor zuzu-stellen.

Bei Bedarf werden zusätzlich aus dem eingebauten Belag Bohrkerne entnommen.

2.3 Einsatz von kunststoffmodifizierten Bindemitteln (PmB)

Kunststoffmodifizierte Bindemittel müssen alle Anforderungen der Norm SN 670 210 für die PmB-Klasse C erfüllen, in Spezialfällen der PmB-Klasse E. Zudem darf für kleinere Bauwerke Reinbitumen mit Zugabe von Vestoplast verwendet werden.

3. Planie

3.1 Eignungsprüfung und Abnahme

Vor dem Einbau der Fundationsschicht resp. des Planiematerials hat der Unternehmer die Eignungsprüfungen dieser Materialien vorzuweisen. (Vergleiche hierzu Anhang 13, Abs. 4.2.1)

Vor dem Einbau der Tragschicht resp. der oberen 20 cm starken Kiessand I-Schicht muss die Rohplanie bezüglich Höhengenauigkeit und ME-Wert von der Bauleitung abgenommen wer-den. Die Resultate sind der Belagsunternehmung bekanntzugeben. Ebenso muss vor dem Belagseinbau die Planie von der Bauleitung abgenommen werden.

Rohplanie und Planie dürfen beim Einbau der Kiessand I resp. der Heissmischtragschicht nicht verschmutzt und abgefahren sein. Massnahmen sind z.B. das Überbauen mit anschlies-sendem Abstossen oder das Aufrauhen.

Das Ausbilden der Rigole in der Planie ist bei der Tragschicht einzurechnen.

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3.2 Toleranzbereiche

Es gelten die Anforderungen der „Vorschriften für die Ausführung von Erdarbeiten“, BB2-Anhang 13, Abschnitt 5.2.3

4. Belagseinbau 4.1 Schichtstärken

Minimale Schichtstärke = 2½ x Grösstkorndurchmesser des verwendeten Mischgutes.

Mindeststärken für maschinell eingebaute bituminöse Schichten: - HMT 32 N 80 mm - HMT 22 N 65 mm - AB 16 N 45 mm - AB 11 N 35 mm

Beim Profilieren ist die Mischgutsorte der Aufschiftdicke anzupassen.

4.2 Maschineller Einbau

Die Lieferungen des Mischgutes müssen so bemessen sein, dass ein kontinuierlicher Einbau möglich ist, d.h. Standzeiten von Transportfahrzeugen und Einbaumaschinen sind möglichst zu vermeiden durch fortlaufende Beschickung der Einbaumaschine mit Belagsmischgut. Die Transportfahrzeuge sind dabei soweit als möglich durch die Einbaumaschine zu stossen.

Der zulässige Bereich für die Einbaugeschwindigkeit beträgt 1.2 m/min. bis 3.0 m/min.

Deckschichten sind bei warmer und trockener Witterung einzubauen. Bei Regen ist die Arbeit einzustellen. Die Temperatur der Unterlage soll mind. 5° C betragen. Heissmischtragschichten dürfen das ganze Jahr eingebaut werden, ausgenommen bei Regen und Frostperioden.

Das Mischgut ist auf dem Transport sorgfältig vor Witterungseinflüssen zu schützen (abdek-ken).

Das Mischgut im Trichter des Belagsfertigers muss eine minimale Temperatur von 130° C für B 70/100 und 125° C für B 130/150 aufweisen, ansonsten darf nicht eingebaut werden.

Für die Höheneinstellung des Einbaufertigers gilt folgendes:

1. Beim Ersteinbau - HMT mit Elektronik ab Draht - Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell

2. Beim Hocheinbau - HMT mit Elektronik ab Langski - Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell

Für den Einbau aller Schichten gilt grundsätzlich, dass die Anschlusshöhe der 2. Einbaubahn elektronisch mit Kurzski von der 1. Einbaubahn abgenommen werden muss.

Die Vorverdichtung des Fertigers, welche für den endgültigen Verdichtungsgrad und die Ebenheit entscheidend ist, muss über den ganzen Balken gleichmässig hoch sein. Diese kann mittels eines Isotopengerätes unmittelbar kontrolliert und eingestellt werden. (Frequenz und Einbaugeschwindigkeit sind abhängig von Schichtstärke und Mischguteigenschaften).

In Steigungen ist, wo immer möglich bergaufwärts einzubauen.

HRA-Beläge dürfen nur mit techn. Begleitung durch einen Spezialisten eingebaut werden.

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4.3 Walzverdichtung

4.3.1 Einsatzgeräte und Wirkung

Statische Glattradwalzen haben eine begrenzte Tiefenwirkung. Sie erzeugen eine gute Eben-heit und werden vorzugsweise zum Abglätten von Deckschichten eingesetzt. Die Antriebs-achse muss zum Fertiger gerichtet sein, damit Bugwellen und Walzrisse vermieden werden.

Gummiradwalzen erzeugen dank der Knetwirkung der Reifen einen besonders guten Poren schluss. Deshalb sind sie dort nicht einzusetzen, wo eine offenporige Oberfläche erwünscht ist (Splittmastixbeläge etc.).

Vibrationswalzen haben eine grosse Tiefenwirkung und sind speziell bei schwerverdichtbarem Mischgut den anderen Walzen überlegen. Um eine strukturelle Schädigung des eingebauten Mischgutes zu vermeiden, sollten sie nur bei Temperaturen über 100°C eingesetzt werden.

4.3.2 Walzeinsatz

Das Mischgut ist mit möglichst hoher Vorverdichtung einzubauen. Hohe Vorverdichtung er-spart Walzarbeit und reduziert die Gefahr von Schäden durch fehlerhaftes Walzen.

Direkt hinter dem Fertiger sind wirksame Walzen einzusetzen.

Auf dünnen Deckschichten können zu viele Walzübergänge mit Vibration den Schichtverbund verschlechtern. 3 - 4 Passen sind normalerweise optimal.

Um eine gute und gleichmässige Verdichtung zu erreichen, hat sich der Einsatz von 3 Walzen in der Reihenfolge Vibro-, Gummirad- und statische Glattmantelwalze bewährt. Werden 2 Schichten im gleichen Jahr eingebaut, so kann bei der ersten Schicht auf die Gummiradwalze verzichtet werden, sofern die notwendige Verdichtung erreicht wird.

Die Arbeitsfugen sollten ohne Vibration (mit schwerer Glättewalze) verdichtet werden, um Kornzertrümmerungen im Nahtbereich zu vermeiden.

Jeder Walzenführer muss unbedingt darüber informiert sein, wieviel Walzübergänge und wel-che Bahnbreite seinem Gerät zugedacht sind. Die Verdichtung muss ausreichend und über die ganze Breite gleichmässig sein. Mit dem Walzen wird immer hinten auf dem bereits ver-dichteten Belag begonnen und zum Fertiger hin und in derselben Bahn zurückgefahren.

Das Übersetzen, d.h. das Wechseln auf die nächste Bahn, erfolgt stets hinten auf dem durch die zweite Walze verdichteten Belag um eine volle Walzbreite mit einer Überlappung von ca. 10 cm. Pneuwalzen dürfen nicht direkt hinter dem Fertiger eingesetzt werden.

4.4 Verdichtungsanforderungen und -kontrollen Der Verdichtungsgrad wird mit der Isotopensonde am eingebauten Belag gemessen, in Zweifelsfällen wird der Verdichtungsgrad an Bohrkernen oder Ausschnitten bestimmt. Eigenkontrollen sind zwingend bei Belagsflächen > 2500 m² und bei allen Schutz- / Trag- schichten auf Brücken. Bei Belagsflächen > 2500 m2 sind 200 m der ersten Einbauetappe und ab 7500 m2 200 m einer weiteren Etappe zu messen.

4.4.1 Anforderungen an den Verdichtungsgrad nach dem Fertiger Der mit der Isotopensonde in einem Querprofil direkt hinter dem Fertiger gemessene Verdich-tungsgrad hat folgende Anforderungen zu erfüllen: Mittelwert > 85 %; Spannweite zwischen grösstem und kleinstem Wert maximal 3 %.

4.4.2 Anforderungen an den Verdichtungsgrad des fertig verdichteten Belags Verdichtungsgrad mit der Isotopensonde gemessen

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Es gelten die Anforderungen der nachfolgenden Tabelle. Bei S- und H-Belägen sind die An-forderungen an den Verdichtungsgrad im Vergleich zu den Messungen an Bohrkernen und Ausschnitten aufgrund der schlechteren Messungenauigkeit der Isotopensonde um 1 % er-höht.

Mischguttyp AB 11,16 SMA HMT 11,16 HMT 22,32

N > 98 % ---- > 98 % > 99 %

S, H > 99 % > 99 % > 99 % > 100 %

Verdichtungsgrad bestimmt an Bohrkernen oder Ausschnitten Es gelten die Anforderungen der entsprechenden Normen.

4.4.3 Ausführung Die Einbaukontrolle des fertig verdichteten Belags im Rahmen der Qualitätssicherung hat durch den Unternehmer mit Isotopensondemessungen zu erfolgen. Die Aufwendungen der Eigenkontrolle sind in die Offertpreise einzurechnen. Die Isotopensondenmessung muss von der Prüfstelle akkreditiert sein. Bei einer Einbauetappe ist mindestens ein Abschnitt von 200 m zu messen. Beurteilt wird je Einbauetappe der auf ganze Prozent gerundete Mittelwert des Verdichtungsgrads der Feldmessungen (massgebender Mittelwert). Die Messungen sind wie folgt auszuführen: - 20 m Profilabstand - 4 Messpunkte im Profil (2 Messpunkte im Feld und je einer 30 cm vom Rand) - pro Messpunkt mind. 2 Messungen mit um 180° gedrehter Sonde (Doppelmessung).

Der Prüfbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber - Örtliche Bauleitung - Strassenzug, Objekt - Einbaudatum, Messdatum - Belagssorte, Lieferwerk - Rohdichte und Dichte des Mischgutsollwerts mit Sollwertdatum - Schichtstärke und Messtiefe - Laborant - Sonde Nr. - Messdauer einer Einzelmessung - Angabe über Offset und Datum der Offset-Kalibrierung - Bestimmung der Standardzählwerte. - Überprüfung der Abweichung zwischen Standardzählwerten und Angabe der zulässigen

Abweichung (abhängig von Sondetyp) - Messprotokoll der Einzelwerte mit Angabe von Profil und Messzeit - Überprüfung der Abweichung zwischen den beiden Messwerten der Doppelmessung mit

Angabe der zulässigen Abweichung (abhängig von Sondetyp, Messtiefe, Messdauer) - Zusammenstellung des Verdichtungsgrads mit Mittelwerten in Zeile und Spalte - Beurteilung des massgebenden Mittelwerts je Einbauetappe bezüglich den Anforderungen.

Der Prüfbericht ist dem kantonalen Strassenbaulabor per E-Mail im pdf-Format zuzustellen und wird von diesem der örtlichen Bauleitung weitergeleitet.

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4.5 Abrechnung

Abrechnung von Mehr- und Minderverbrauch gemäss NPK für bituminöse Trag- und Deck-schichten. > + 5% => Mehrverbrauch: es wird nur der Sollwert + 5% vergütet - 5% bis + 5% => Abrechnung gemäss Lieferschein < - 5% => Minderverbrauch: Abrechnung gemäss Lieferschein

+ Mängelrüge evtl. Minderwert

Hocheinbau, Einbau von Trag- und Deckschichten nach Jahren:

Wo ein Vorprofilieren der bituminösen Unterlage wegen den geringen Unebenheiten kaum möglich ist, kann nach vorheriger Vereinbarung zwischen Bauherrn und Unternehmer der er-forderliche Mehrverbrauch über die Toleranzgrenze hinaus in vollem Umfange vergütet wer-den.

4.6 Oberflächenbehandlungen

Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsüber-gabe abzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.). Für spezielle Oberflächenbehandlungen (Membromac etc.) sind Dosierstreuer zu verwenden und 2 Pneuwalzen einzusetzen.

5. Einbauschema Bei Kreuzungen und in allen Fällen, wo 2 Fertigerbahnen nicht ausreichen, um die ganze Breite abzudecken, ist der Bauleitung ein Einbauschema zur Genehmigung vorzulegen.

6. Schachtüberbauten Bei Tragschichten sind die Schachtüberbauten nachträglich an die Belagshöhe anzupassen, bei Deckschichten vor dem Einbau auf die fertige Höhe definitiv zu versetzen. Für das Untergiessen und Zuputzen sind frosttausalzbeständige Materialien zu verwenden.

7. Ränder, Rigolen, Abschlüsse Die Ränder der bituminösen Schichten sind einwandfrei zu verdichten und seitlich anzuklop-fen. Sie sind auf etwa 5 cm Breite sowie auf der Seitenfläche mit einem Anstrich zu ver-sehen. Rigolen werden bei 1-schichtigen HMT und bei Deckschichten mit der Einbaumaschine aus-gebildet. Bei 2-schichtigen HMT wird die Rigole nach dem Einbau der 2. Schicht eingefräst. In diesem Fall wird in der Planie die Rigole nicht ausgebildet. Rigolen (HMT, AB) sind mit einem Anstrich zu versehen. Bei HMT-Rigolen ist der Anstrich mit Emulsion (60%) auszuführen (mind. 1.5 kg/m2), bei AB-Rigolen mit einer bituminösen Schlämme. Die Belagsfläche muss die Belagsabschlüsse um max. 1.0 cm und die inneren Einbauten um max. 0.5 cm überragen.

8. Ebenheit, Griffigkeit Für die Griffigkeit und Ebenheit gelten die Anforderungen der SN 640 511 sowie SN 640 521.

9. Schichtenverbund und Arbeitsfugen 9.1 Schichtenverbund

Ein guter Schichtenverbund besteht aus Verzahnung und Verklebung. Das ergibt für die Pra-xis:

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- Die Unterlage muss sauber sein und an ihrer Oberfläche einen frischen, lückenlosen Bitu-menfilm besitzen

- Der Einbau "frisch auf frisch“ bietet die besten Voraussetzungen für den Schichtenverbund - Ist der Bitumenfilm an der Oberfläche nicht mehr frisch (z.B. verstaubt) oder nach längerer

Liegezeit nicht mehr vorhanden, muss er durch Ansprühen der Unterlage erneuert werden - Wo hohe Schubkräfte auftreten, sind glatte Oberflächen zur Verzahnung durch leichtes An-

fräsen aufzurauen - Die Unterlage soll gleichmässig und sparsam angesprüht werden. Für Flächen > 1‘000 m2

sind dazu Balkenbrausen zu verwenden - Die angesprühte Fläche sollte vor dem Mischguteinbau weitgehend abgetrocknet sein, weil

eingeschlossenes Wasser den Schichtenverbund beeinträchtigen kann - Die angesprühte Fläche hat eine stark verminderte Griffigkeit und muss deshalb vom Ver-

kehr freigehalten werden - Es darf nur eine Tageseinbauetappe vorgesprüht werden - Der Schichtenverbund fällt deutlich besser aus, wenn das eingebaute Mischgut beim ersten

Walzgang min. 125 °C heiss ist.

9.2 Arbeitsfugen

Die besten Voraussetzungen für gute Längsfugen bietet der Einbau "heiss an heiss“ mit zwei Fertigern im gestaffelten Einsatz.

Ist diese Arbeitsweise nicht möglich, so muss einer guten Ausführung der Arbeitsfuge beson-dere Beachtung geschenkt werden. Der Einbau ist so zu organisieren, dass möglichst wenig Arbeitsfugen entstehen. Der Arbeitsablauf ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzuspre-chen. Auf dem gesamten Belagsquerschnitt müssen alle Längsfugen und Anschlüsse um mind. 15 cm gegeneinander versetzt werden.

Einbau „heiss an kalt“ ohne Fugenbänder

Für eine optimale Fugenqualität ist eine gute Verzahnung und Verklebung die Voraussetzung.

Dabei ist folgendes zu beachten: - Die erste Einbaubahn muss bis zur Kante (Arbeitsfuge) konstant und normkonform ver-

dichtet sein. - Die Kante selbst sollte leicht angeschrägt bis vertikal sein und eine raue Oberfläche auf-

weisen.

- Das Herstellen der Kante kann erfolgen: = Mittels Kantenschrägformer am Fertiger. = Durch Abschneiden eines Streifens mit einem an der Walze befestigten Schneidrad, so-

lange das eingebaute Mischgut noch warm ist.

- Für die Verklebung der Fuge bestehen folgende Möglichkeiten: = Das Anstreichen der Kante mit Heissbitumen (nicht überhitzen!). = Das Anstreichen der Kante mit einer bituminösen Anstrichmasse.

Einbau „heiss an kalt“ mit bituminösen Fugenbändern

Bei der Verwendung von bituminösen Fugenbändern ist der Verarbeitung besondere Beach-tung zu schenken. Das kalte Anklopfen des Fugenbandes führt höchstens zu einer Montage-haftung. Die Gefahr späterer Fugenöffnung ist hier besonders gross.

In der Praxis sind folgende Punkte zu beachten: - Die Kante der ersten Einbaubahn muss sauber sein. Dem ist insbesondere beim Nass-

schneiden besondere Beachtung zu schenken. - Die Kante ist mit einem bituminösen Voranstrich zu versehen, der auf das verwendete Bitu-

menfugenband abgestimmt ist.

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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 9/14

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- Der Voranstrich muss trocken sein, bevor das Bitumenfugenband appliziert wird. - Das Bitumenfugenband soll mindestens dieselbe Höhe haben wie die Dicke des einge-

bauten Belages, darf aber auch bis zu 5 mm überstehen. - Das zu applizierende Bitumenfugenband muss auf der Seite, die gegen den bestehenden

Belag zu liegen kommt, mit Propangas angeheizt werden, so dass ein etwas flüssiger Bitu-menfilm entsteht.

Dies ergibt beim Anpressen des Bitumenbandes zusammen mit dem bitumenhaltigen Haft-grund auf der Belagskante eine optimale Verklebung. Der Einsatz der Gasflamme ist zwin-gend.

- Das Band sollte nicht zu früh angeklebt werden, damit die Transportfahrzeuge die fertig vorbereitete Fuge nicht überfahren.

- Die Verbindung auf der „heissen“ Seite erfolgt durch die Einbautemperatur des Mischgu-tes.

Walzen der Längsfugen Bei der Nahtverdichtung arbeitet die Walze auf dem kalten Belag und mit 10- 20 cm Überlap-pung auf den heissen Belag. Bei starkem Verkehr und Platzmangel wird die Naht mit der Walze auf dem heissen Belag mit 10 - 20 cm Überlappung auf den kalten Belag abgewalzt.

10. Handeinbau

Beim Handeinbau ergeben sich schlechtere Einbaubedingungen wie geringere Einbaulei-stung, fehlende Vorverdichtung und grössere Temperaturverluste bis zum Einsatz der Wal-zen. Dies führt in der Regel zu einer schlechteren Endverdichtung, so dass die erreichte Qualität nicht optimal ist. Deshalb sind Handeinbauflächen auf das absolute Minimum zu re-duzieren.

Für Rad- und Gehwege sind wenn immer möglich Kleinfertiger einzusetzen.

11. Belagseinbau bei einspuriger Verkehrsführung

Beim Belagseinbau unter Verkehr, d.h. bei einspuriger Verkehrsführung mit Regelung von Hand mit Drehkelle, dürfen nachfolgende Etappenlängen je nach Strassenzug nicht über-schritten werden:

Strasse Abschnitt Verkehr: max. Etappenlänge

A3, Julierstrasse gesamte Länge mittel 450 m

A19, Oberalpstrasse Tamins-Laax Laax-Disentis Disentis-Passhöhe

stark mittel leicht

300 m 450 m 600 m

A27, Engadinerstrasse Castasegna-Sils Sils-Samedan Samedan-Zernez Zernez-Vinadi

mittel stark mittel leicht

450 m 300 m 450 m 600 m

A28, Prättigauerstrasse Landquart-Klosters Klosters-Davos Flüelapass Ofenpass

stark mittel leicht leicht

300 m 450 m 600 m 600 m

A29, Berninastrasse gesamte Länge leicht 600 m

A416, Lukmanierstrasse gesamte Länge leicht 600 m

A417a, Schinstrasse gesamte Länge mittel 450 m

A417b, Landwasserstrasse gesamte Länge leicht 600 m

alle Verbindungsstrassen leicht 600 m

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Muss für eine Arbeit eine spezielle Regelung getroffen werden, so ist diese in den BB1 der entsprechenden Offerte genau zu definieren. Besteht ein Phasenplan, so sind die dort ent-haltenen Bedingungen in jedem Fall einzuhalten.

Während der Hauptsaison (Mitte Juli – Mitte August) sollte auf Strassen mit starkem Verkehr kein Belag eingebaut werden.

Regelung für Splittmastix-Beläge bei beschränkter Breite

Die Etappenlänge ist auf 300 m zu beschränken. Die erste Einbaubahn ist am Morgen so früh einzubauen, dass der Belag mindestens 4 Stunden verkehrsfrei abkühlen kann. Bei heisser Witterung ist der Belag vor der Verkehrsübergabe noch zusätzlich mit Wasser abzukühlen.

12. Verkehrsfreigabe

Jeder Belag sollte vor der Verkehrsfreigabe auf seiner Gesamtdicke ausgekühlt sein, ansons-ten können Unebenheiten wie Spurrinnen etc. auftreten.

Auf jeden Fall ist aber darauf zu achten, dass die Verkehrsfreigabe für den frisch eingebauten Belag so spät als möglich erfolgt. Durch Wässern des frisch eingebauten Belages kann die Abkühlung beschleunigt werden.

Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsüber-gabe abzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).

13. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen

13.1 Grundlagen

SN 640 431, SN 640 432, SN 640 511, SN 640 521 ASTRA-Weisung – „Vorgehen bei Abweichungen von normierten Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten“ vom 17.7.2003 Diese Weisung gilt ab 1.1.2004 für alle Belagsarbeiten auf Nationalstrassen.

13.2 Grundsätze

Massnahmen werden ergriffen, wenn das Belagsmischgut oder der eingebaute Belag nicht den gestellten Anforderungen entspricht.

Bevor als Massnahme ein Minderwert oder ein Ersatz zur Anwendung kommt, hat der Unter-nehmer die Möglichkeit der Stellungnahme resp. objektbezogen über Mischgutkontrollen des Belagwerkes oder bei der Verdichtung über Bohrkerne den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel vorliegt. Bei Frischbelagsproben, Bohrkernen und Ausschnitten werden nur Resultate von akkreditierten Prüfungen berücksichtigt.

Im Regelfall erfolgt die Beurteilung des Mischguts aufgrund des Mittelwertes aus vier Frisch-belagsproben.

Analyseunsicherheiten verschiedener Labors werden bei der Minderwertregelung durch einen entsprechenden Zuschlag zur Toleranz, basierend auf dem Ergebnis von Ringversuchen des Strassenbaulabors berücksichtigt.

Produktionsprotokolle von Belagswerken sind für qualitative Mischgutbeurteilungen nicht zu-gelassen.

Massnahmen bei ungenügender Verdichtung des eingebauten Belags werden ausschliesslich aufgrund des Mittelwertes der Verdichtungsbestimmungen von ≥ 4 Belagsbohrkernen ergrif-fen.

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13.3 Toleranzen

Mängel werden geltend gemacht bei über- oder unterschreiten nachfolgender Toleranzen (Die Toleranzen werden anhand der an die Bauleitung abgegebenen, gültigen Mischgutsollwerte berechnet):

13.3.1 Toleranzen für den Hohlraum (HM) Mittelwert: als Toleranzwert gelten die Ziffern 2.1.2 und 2.1.3 Einzelwert: als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± Toleranz

SN Norm 640 431, Tab 17

13.3.2 Toleranz für Bindemittel (Bdm) und die Kornverteilung im Mischgut Mittel- und: als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± Toleranz Einzelwert SN Norm 640 431, Tab 16

13.4 Analyseunsicherheit

Entsprechend der Ringversuche vom Herbst 1997 / Frühjahr 1998 werden die Analyseunsi-cherheiten von Mischgutuntersuchungen der verschiedenen beteiligten Labors gemäss nachfolgender Tabelle berücksichtigt:

für Beläge absolute Reproduzierbarkeit HM absolute Reproduzierbarkeit Bdm

≤ 16 mm ± 0.5 % ± 0.05 %

> 16 mm ± 0.7 % ± 0.07 %

Bei HM-Bestimmungen an Bohrkernen werden keine Analyseunsicherheiten berücksichtigt.

13.5 Minderwert

13.5.1 Minderwert für ungenügenden HM im Mischgut Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom HM-Toleranzwert

+ Zuschlag der Analyseunsicherheit - Kein Minderwert erfolgt, wenn bei über- bzw. unterschreiten des HM-Tole-

ranzwertes gleichzeitig das Bdm und alle Mineralkörnungen innerhalb der ent-sprechenden Toleranzen liegen (in diesem Fall wird das Mischgutrezept überprüft)

13.5.2 Minderwert für ungenügendes Bdm im Mischgut

Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom Bdm-Toleranzwert + Zuschlag der Analyseunsicherheit

13.5.3 Minderwert für ungenügende Verdichtung (Vd)

Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei unterschreiten der minimalen Verdichtungsanforde-rung gemäss SN Norm 640’431, Tab 21

- Bei einer Überverdichtung erfolgen keine Massnahmen

13.5.4 Minderwert für ungenügende Ebenheit - Dieser wird objektspezifisch festgelegt, wenn der Fahrkomfort betroffen ist

(Basis: unabhängiges Gutachten)

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13.6 Vergütung ungenügender Einzelproben

Proben der Fremdkontrolle, deren Einzelwerte im HM und/oder Bdm die Anforderungen ge-mäss Ziff. 3 nicht erfüllen, gehen gemäss SIA 118 zu Lasten der Unternehmung.

13.7 Garantie

Garantieverlängerungen werden gemäss Tabelle 1 vorgenommen.

Werden Garantiearbeiten ausgeführt, wo vorgängig ein Belagsminderwert erfolgte, wird dieser entsprechend rückvergütet.

13.8 Nachbesserung

Kann bei ungenügendem Einbau der Unternehmer mit einer Nachbesserung den Mangel be-heben, entfallen weitere Massnahmen.

13.9 Ersatz

13.9.1 Ersatz für ungenügenden HM im Mischgut

Mittelwert: - Ein Ersatz / Teilersatz von eingebauten Belägen erfolgt, wenn die Grenzwerte angegeben in Tabelle 1 unter- oder überschritten werden.

13.9.2 Ersatz infolge ungenügender Griffigkeit / Ebenheit

Ein Ersatz erfolgt, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist (Basis: unabhängiges Gutachten)

13.10 Minderwertberechnung

13.10.1 Berechnung für Hohlraum (HM)

a) Minderwert = (Toleranzabweichung HM - Zuschlag) / Toleranzwert HM x Offertpreis

13.10.2 Berechnung für Bindemittel (Bdm)

b) Minderwert = (Toleranzabweichung Bdm - Zuschlag) / Toleranzwert Bdm x Offertpreis

13.10.3 Berechnung für Verdichtung (Vd)

c) Minderwert= Toleranzabweichung Vd/ (oberer Toleranzwert HM + Toleranz Vd) x Offert-preis

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13.11 Massnahmenübersicht

Tabelle 1

Ziff Parameter Sollwert

*) Belagssorten Beurteilungs- kriterien

Bedingung Massnahme

Mischgut

1 HM I) alle ausserhalb Toleranz + Zuschlag

Bdm oder Mineral-körnungen liegen ausserhalb Tole-ranzwert

Minderwert gem. Ziff. 13.10a) und Garantiever-längerung

2a HM I) AB, HMT N ≤ 16

HMT N > 16

< 1.5 %

< 1.3 %

wie Ziff. 1 Ersatz

2b HM I) AB, HMT S ≤ 16

HMT S > 16

< 2.0 %

< 1.8 %

wie Ziff. 1 Ersatz

2c HM I) HRA < 1.0 % wie Ziff. 1 Ersatz

3a HM I) HMT > 16 N > 7.2 % wie Ziff. 1 Ersatz

3b HM I) HMT > 16 S > 8.2 % wie Ziff. 1 Ersatz

3c HM I) AB N,HMT<22N HRA, SMA, Brückenbelag

> 5.5 % wie Ziff. 1 Ersatz

3d HM I) AB HMT S ≤ 16 > 6.0 % wie Ziff. 1 Ersatz

4 Bdm I) alle ausserhalb Toleranz + Zuschlag

keine Minderwert gem. Ziff. 13.10b) und Garantiever-längerung

Einbau

6a Vd II) AB, HMT ≤ 16, SMA

< 98 % keine Minderwert gem. Ziff. 13.10c) und Garantiever-längerung

6b Vd II) HMT > 16 < 99 % keine Minderwert gem. Ziff. 13.10c) und Garantiever-längerung

7a Griffigkeit/ Ebenheit

III) Deckbeläge - Verkehrssicherheit gefährdet

Ersatz

7b Ebenheit III) Deckbeläge - Fahrkomfort be-troffen

Minderwert objektspez.

*) Beurteilung nach: I): Mittelwert ≥ 4 Frischbelagsproben;

II): Mittelwerte von ≥ 4 Bohrkernen

III): aufgrund unabhängiger Begutachtung

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13.12 Beispiele:

.1 Annahme: Ziff Mischgut-

sollwert [%] Ergebnis

(Mittelwerte) Toleranzwerte

[%] Abweichung vom Toleranzwert [%]

Belagsorte AB 11 N

HM 1 3.7 4.7 3.0 - 4.0 0.7

Bdm 4 5.90 5.40 6.05 - 5.75 (-) 0.35

Mineralkörn. i.O. -

Verdichtung 6a 97.6 ≥ 98 (-) 0.4

Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHF

für HM (MW) a) MW = (0.7% - 0.5%) / 4.0% x Fr. 30.-- 1.50

für Bdm b) MW = (0.35% - 0.05%) / 5.75% x Fr. 30.-- 1.57

für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00

Total: 5.07

.2 Annahme: Ziff Mischgut- sollwert [%]

Ergebnis (Mittelwerte)

Toleranzwerte [%]

Abweichung vom Toleranzwert [%]

Belagsorte AB 11 N

HM 1 3.2 2.2 3.0 - 4.0 (-) 0.8

Bdm 4 5.90 5.84 6.05 - 5.75 -

Mineralkörn. i.O. -

Verdichtung 6a 97.6 ≥ 98 (-) 0.4

Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHF

für HM (MW) a) MW = (0.8% - 0.5%) / 3.0% x Fr. 30.-- *)

für Bdm b) -

für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00

Total: 2.00

*) Kein Minderwert, da Bindemittel und Mineralkörnung innerhalb Toleranzbereich liegen (s. Ziff. 13.5)