vogelwarte rossitten der deutschen ornithologischen gesellschaft

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270 Yogelwarte Rossitten der Deutsehen 0rnithologisehen Gesellseh.fft. Nachdem durch Erlass des K~niglichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten veto 18. Dezember 1900 und uuter Beteiligung des KSniglichen Minis- teriums fur Landwirtschaft, Dom~inen und Forsten der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft geeignete Mittel zur Verfligung ge- stellt sind, hat die Gesell~chaft die Einrichtung einer ornitho- logischen Beobachtungsstation in Rossitten auf der kurischen Nehrung beschlossen und folgende Satzungen und Oesch~ftsord- nung far die Station aufgestellt: I. Satzungen. w Die Station ftthrt den Namen ,,Vogelwarte Rossitten der Deutschen 0rnithologischen Oesellschaft." w Zweck der Vogelwarte ist: I. Beobachtung des Vogelzuges, wobei insonderheit zu berilck- sichtigen ist: a. Zugzeit der einzelnen Arten (Jahres- und Tageszeit), b. Richtung der Wanderztige. c. Stiirke der einzelnen Wanderscharcn und Anordnung der Zitge, d. Sonderung der Vogelarten innerhalb der Wanderscharen nach Geschleeht und Alter, e. Wind- und Wetterverhiiltnisse wRhrend, vor und nach der Zugzeit und Einfliisse derselben auf das Wandern, f. HShe des Wanderfluges, g. Schnelligkeit des Wanderfluges und Geschwindigkeit des Vogelfluges liberhaupt, h. Rasten der Wanderscharen und R~ickflug, i. Herkunft der VSgel. 2. Beobachtung der Lebensweise der VSgel und ihrer Ah- hRngigkeit yon der Nahrung. Unterschiede in der Lebens- weise der Brut-, Strich- und ZugvSgel. 3. Untersuchungen itber Mauser und Verfiirbung. Alters- und Jahreskleider der VSgel, Zeit und Art ihrer Entstehung.

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Yogelwarte Rossitten der

Deutsehen 0rnithologisehen Gesellseh.fft.

Nachdem durch Erlass des K~niglichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten veto 18. Dezember 1900 und uuter Beteiligung des KSniglichen Minis- teriums fur Landwirtschaft, Dom~inen und Forsten der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft geeignete Mittel zur Verfligung ge- stellt sind, hat die Gesell~chaft die Einrichtung einer ornitho- logischen Beobachtungsstation in Rossitten auf der kurischen Nehrung beschlossen und folgende Satzungen und Oesch~ftsord- nung far die Station aufgestellt:

I. Satzungen.

w Die Station ftthrt den Namen ,,Vogelwarte Rossitten der

Deutschen 0rnithologischen Oesellschaft."

w Zweck der Vogelwarte ist:

I. Beobachtung des Vogelzuges, wobei insonderheit zu berilck- sichtigen ist: a. Zugzeit der einzelnen Arten (Jahres- und Tageszeit), b. Richtung der Wanderztige. c. Stiirke der einzelnen Wanderscharcn und Anordnung der

Zitge, d. Sonderung der Vogelarten innerhalb der Wanderscharen

nach Geschleeht und Alter, e. Wind- und Wetterverhiiltnisse wRhrend, vor und nach

der Zugzeit und Einfliisse derselben auf das Wandern, f. HShe des Wanderfluges, g. Schnelligkeit des Wanderfluges und Geschwindigkeit des

Vogelfluges liberhaupt, h. Rasten der Wanderscharen und R~ickflug, i. Herkunft der VSgel.

2. Beobachtung der Lebensweise der VSgel und ihrer Ah- hRngigkeit yon der Nahrung. Unterschiede in der Lebens- weise der Brut-, Strich- und ZugvSgel.

3. Untersuchungen itber Mauser und Verfiirbung. Alters- und Jahreskleider der VSgel, Zeit und Art ihrer Entstehung.

Vogelwarte Rossitten. 271

4. Untcrsuchungen tiber den wirtschaftlichen Wert der VSgel 11114 zwar: a. Nahrung der VSgel zu verschiedenen Zeiten und an ver-

schiedenen Orten, b. Nutzen und Schaden, der sich aus der Nahrungsweise

der einzelnen Vogehrten filr Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei ergiebt,

c. Verbreitung yon Pflanzen uud niedcren Tieren durch VSgcl. 5. Untersuchungen fiber zweckgem~ssen Vogelschutz und zwar:

a. Erhaltung und Vermehrung des Vog~dlebens durch An- pflanzungen und Aufh~ngen yon Nistk~,tsteu.

b. Versuche mit Wiaterftltterung zur Erhaltung des Vogel- lebens, insonderheit auch "zur Erhaltung des Jagdgeflitgels.

c. Massnahmen zur Erzielung gesetzlicher Bcstimmungen zum Schutze der Vogelwelt.

6. Einrichtung ether 8ammlung der auf der Nehrung und in nlichster Umgebung vorkommendcn VSgel auf der Vogel- warte Rossitten.

7. Beschaffung yon Untersuchungsmaterial ftir die wissenschaft- lichen Staatsinstitute.

8. Bei den unter 2, 4 und 7 genannten Aufgaben soll die ThRtigkeit der Vogelwarte sich nicht auf die VSgcl beschrRnken, sondern auch auf andere Tierklassen erstrecken.

9. Verbreitung der Kenntnis des heimatlichen Vogellebens im allgemeinen und des wirtschaftlichen Wertes der Viigel im besonderen durch Wort und 8chrift.

w

Die Vogelwarte Rossitten untersteht einer Verwaltung, die sich aus dem jeweiligen Vorstande tier Deutschen Ornithologi- schen Gesellschaft, aus 3 veto Vorstande zu wlthlenden Mitgliedern der Gesellschaft, unter denen ein Jurist sein soli, und aus je einem Vertreter der KSniglichen Ministerien tier geistlichen, Unter- richts- und Medizinal-Angelegenheiten und ftir Landwirtschaft, Domiinen und Forsten zusammensetzt.

w Die ornithologischen Ergebnisse der Vogelwarte Rossitten

werden ira Organ der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft, Journal ftir Ornithologie, veriiffentlicht.

272 Yogelwarte Rossitton.

w Die Ausffihrung der ill den 8atzungen enthaltenen Aufgaben

wird durch eine Gesch~iflsordnung geregelt. w

Xnderungen und Erweiterungen der Satzungen bleiben der Verwaltung jederzeit vorbehalten.

Die Verwaltung der Vogelwarte besteht zur Zeit aus fol- genden Herren : Professor Dr. R. B 1 a s i u s, Braunschweig, Priisident Herman S c halo w, Berlin, Vice-Pr~isident Vorstand Professor Dr. R e i c h e n o w, Berlin, Generalsekret~r der P. Matsch ie , Kustos am K0nigl. Museum flir Deutschen

Naturk. in Berlin Stellvertret. Sekret~r Ornitholog. Oberpostsekret~r C:D e d i t i us, Berlin, Kassenf0hrer Gesellschaft.

Regierungsrat Professor Dr. G. R0r ig , Berlin} Beigeordnete Rechtsanwalt und Notar P. Kol l ibay , Neisse j Mitglieder Dr. A. J a c o b i , Berlin derGesellschaft. Ein Vertreter des K0nigl. Ministeriums der Geistlichen, Unter-

richts- und Medizinal-Angelegenheiten (Ernennung noch ausstehend).

Ein Vertreter des K0nigl. Ministeriums for Landwirtschaft, Do- m~nen und Forsten (Ernennung noch ausstehend).

Mit der Leitung der Vogelwarte ist Herr J. Thienemann betraut worden.

II. Geschiiftsordnung. w

Der Leiter der Vogelwarte iibernimmt auf Grund eines Vertrages die Ausf0hrung der in den Satzungen ausgesprochenen Aufgaben.

w Am Schlusse eines jeden Kaleoderjahres hat der Leiter der

Vogelwarte einen Verwaltungsbericht und eiaen wissenschaftlichen Jahresbericht zu liefern und der Verwaltung bis spRtestens zum 31. Januar des folgenden Jahres einzusenden. Die Beriehte werden im Journal for Ornithologie ver0ffentlicht. Auch soll der Leiter der Vogelwarte 0ber Beobachtungen und Untersuchungen,

Vogelwarte Rossitten. 273

dcrcn schnelle VerSffentlichung zur Wahrung des Zeitvorrcchtcs oder, um die allgemeine Aufmerksamkeit auf ein Vorkommnis zu lenken, wtinschenswert ist, w[thrend des Kalenderjahres Be- richte einschicken, flir deren schleunige Bekanntmachung durch Zeitschriften oder FlugblRtter die Verwaltung Sorge tragen wird.

w Die sonstige litterarische Th[ttigkeit des Leiters der Vogel-

warte ist insoweit unbcschr[inkt, als dadurch die amtlichen Be- richte nicht beeintriichtigt werden.

w Zur Verfolgung aller unter w 2 der ,,Batzungen" genannten

Aufgaben der Vogelwarte Rossitten ist die Kraft eines Einzelnen selbstverst[indlich nicht altsreichend, viehnehr soll mit der Anstalt ein Mittelpunkt fttr die genannten Bestrebungen geschaffen werden. Es wird Aufgabe des Leiters der Anstalt sein, fth" die verschie- denen Zwecke und Ziele Mitarbeiter in allen Teilen Deutschlands (Flachland, Mittel- und Hochgebirge) zu werben, die dann ge- wonnenen Einzelbeobachtungen und Ergebnisse aber einheitlieh zu verarbeiten oder fiir deren Bearbeitung durch geeignete Fach- leute Serge zu tragen.

Die Vogelwarte wird zur Ffirderung ihrer Zwecke u. a. auch mit den Wetterwarten auf Zugspitze, Sehneekoppe und Brocken, mit den Leuehtturmwiichtern und ,den Vereinen ftir Luftschiffahrt in u treten.