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VOF-Vergabeverfahren Leitfaden Ergänzte und kommentierte Textfassung der AKBW August 2015

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VOF-Vergabeverfahren Leitfaden

Ergänzte und kommentierte Textfassung der AKBW August 2015

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VOF-Vergabeverfahren Leitfaden

Ergänzte und kommentierte Textfassung der AKBW Juli 2015 Inhalt 1. Vorbemerkungen 1.1 Präambel – die Bedeutung der Planungsphase "0" 1.2 Die Vorbereitung eines Planungsprozesses – die Rolle der Verfahrensbetreuer 1.3. Zeitsprung - seit der Veröffentlichung des 1. VOF-Leitfadens im Jahr 2010 1.4. Vergabeverfahren und Partizipation: Ideenwettbewerb, Kooperatives Verfahren, Investorenwettbewerb,

Mehrfachbeauftragung und Offener zweiphasiger Wettbewerb, Forderung und Förderung von Wettbewerbsverfahren

2. VOF-Vergabeverfahren 2.1. Vorbemerkungen und Grundsätze 2.2. Welches VOF–Vergabeverfahren ist das geeignete? 2.3. Verfahrensschritte 2.4. Zulassung – Zulassungskriterien 2.4.1 Formale Zulassungskriterien 2.4.2. Projektspezifische Zulassungskriterien für Architektenleistungen bei Planungswettbewerben /

Mehrfachbeauftragungen 2.4.3 Projektspezifische Zulassungskriterien für Ingenieurleistungen bei Planungswettbewerben /

Mehrfachbeauftragungen 3. VOF-Vergabeverfahren mit Planung 3.1 Offener Planungswettbewerb nach RPW 3.2 Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 3.3 Verfahren mit Lösungsvorschlägen / Mehrfachbeauftragung 3.4 Verhandlungsverfahren – Auftragskriterien 4. VOF-Vergabeverfahren ohne Planung 4.1 Auswahlkriterien Architektenleistungen 4.2 Auswahlkriterien Ingenieurleistungen 4.3 Verhandlungsverfahren – Auftragskriterien

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1. Vorbemerkungen 1.1 Präambel – die Bedeutung der Planungsphase "0"

Nicht erst seit „Stuttgart 21“ oder anderen aus dem Ruder gelaufenen Großprojekten wie z.B. in Hamburg und Berlin ist klar, dass nur frühzeitige und ernsthafte Bürgerbeteiligung eine politische Akzeptanz für künftige Projekte fördern und nur umfassende Vorbereitung der eigentlichen Planung eine wirksame Kostensteuerung erreichen können. Durch gestiegene Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, Kostensicherheit und politische Akzeptanz gewinnen Baumaßnahmen zunehmend an Komplexität. Die Bedeutung der Vorbereitung der eigentlichen Planung, die sogenannten Planungsphase "0", ist hierdurch enorm gewachsen. In dieser wie in keiner anderen Planungsphase werden die Weichen für den Erfolg des Projektes gestellt; zu diesem Zeitpunkt werden die relevanten Zusammenhänge und Rahmenbedingungen für das gesamte Projekt in den Blick genommen und in die Planung einbezogen. Das Planen und Bauen besteht darin, komplexe Probleme zu lösen. Das Lösen komplexer Situationen ist gekennzeichnet durch die Betrachtung vieler verschiedener Komponenten sowie einer starken Vernetzung vieler veränderlicher und zum Teil gegenläufiger Wirkungsabläufe. Es unterscheidet sich dadurch grundsätzlich von der Bearbeitung exakt bestimmbarer Aufgaben, die mit exakt definierbaren Faktoren ihre Ergebnisse bestimmt (Jürgen Wiegand, Leitfaden für das Planen und Bauen, Wiesbaden 1995). Wie bereits der Wettbewerb zur Erbauung der Domkuppel in Florenz 1418 zeigte, wird seit Jahrhunderten die Suche nach der besten und innovativsten Lösung einer anspruchsvollen Aufgabe mit der Vergabe von Planungsaufträgen gekoppelt. Auftraggeber suchen über Planungswettbewerbe damit einerseits selbst von Planungsinnovationen zu profitieren und andererseits den überzeugendsten Leistungsnachweis – den Gewinn einer Konkurrenz – als entscheidendes Kriterium für die Findung des kompetentesten Planers heranzuziehen. 1.2 Die Vorbereitung eines Planungsprozesses – Rolle der Verfahrensbetreuer Zur Vorbereitung einer Baumaßnahme auf der grünen Wiese reichte vor ca. fünfzig Jahren in Deutschland die Erstellung eines Raumprogramms, die Bereitstellung eines Baugrundstücks sowie eines notwendigen Budgets in der Regel aus, um ein Projekt erfolgreich durchzuführen. Bei Projekten der Gegenwart jedoch sind nicht nur die Wahl und Beurteilung eines Standorts, die Erstellung eines Raumprogramms, die Abschätzung möglicher planungsrechtlicher Auflagen, sondern auch eine Vielzahl von Kategorien heranzuziehen und abzuwägen, um eine Baumaßnahme erfolgreich durchzuführen. Es empfiehlt sich deshalb, die Vorbereitung von Baumaßnahmen mitsamt den Planungsfindungs- und Vergabeverfahren als eigenes Vorprojekt anzusehen, weil in ihm nahezu alle wesentlichen Abwägungen getroffen werden, die den weiteren Verlauf der Planung und der Baumaßnahme bestimmen werden. Die Bearbeitung der Planungsvorbereitung sollte wegen der hohen Bedeutung dieser Phase durch einen professionellen Verfahrensbetreuer vorgenommen werden; jemanden, der einerseits Planungsinhalte und –schritte ebenso beherrscht wie das Vergaberecht und –verfahren. Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt eine Liste von qualifizierten

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Wettbewerbsbetreuern und Fachpreisrichtern, die sich durch regelmäßige Fortbildungen und spezifische Referenzen besonders für diese Aufgabe eignen.1 Einem Verfahrensbetreuer fiele z. B. die Aufgabe zu, einzelne Kategorien des Standorts zu reflektieren sowie das Raumprogramm und die bereitgestellten Budgets für eine sachverständige Abwägung vorzubereiten. Letztlich fügt der Verfahrensbetreuer die Ergebnisse der Abwägungen und Vorschläge in die Formulierung einer Aufgabe ein, die mit einem maßgeschneiderten Planungsfindungs- und Vergabeverfahren unter Nutzung des gesamten VOF- und RPW-Verfahrensspektrums ausgelobt werden kann. Ziel dieser maßgeschneiderten Planungsfindungs- und Vergabeverfahren ist es, den erfolgreichsten Weg zur besten Planung zu finden; erfolgreiche Wege sind angemessene Verfahren, die sowohl rechtskonforme Vergaben (nach VOF und RPW) vorsehen, wie auch von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen als gerecht und gewinnbringend angesehen werden. Die qualifizierte Vorbereitung eines Planungsprozesses wäre zum Ende der drei folgenden Schritte als abgeschlossen zu betrachten: 1. der Formulierung, Definition und Reflexion einer Aufgabe, (durch eine Preisrichtervorbesprechung) sowie 2. der Beurteilung der Vorschläge und der Empfehlung des besten Konzepts (durch ein Preisgericht) und 3. der ordnungsgemäßen Planungsauftrags-Vergabe an den Verfasser des besten Konzepts mitsamt den gemeinsam vereinbarten Honorar- und Vertragsvorschlägen als Beschlussfassung für die politischen Entscheidungsträger. 1.3 Zeitsprung – seit der Veröffentlichung des 1. VOF-Leitfadens im Jahr 2010 Seit der Einführung der ersten Fassung der Vergabeordnung2 gehört die Organisation und Durchführung von VOF-Verfahren mittlerweile zum Alltag von öffentlichen Auftraggebern und den damit befassten Planungsbüros. Im Ursprung ging es darum, oberhalb des sog. „Schwellenwerts“ Architektur- und Ingenieurbüros aus dem gesamten europäischen Raum unter Wahrung von Chancengleichheit und Transparenz einen diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Planungsaufträgen zu ermöglichen. Verbunden damit ist ein Primärrechtsschutz, der es den Planungsbüros ermöglicht, bei vermuteten Verstößen die Vergabeentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers gerichtlich überprüfen zu lassen. Das VOF-Verfahren bietet hierbei den an einem Auftrag interessierten Büros eine spezifische Plattform zur Darstellung ihrer projektspezifischen Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig gewährleistet es den Auftraggebern durch seinen Ablauf eine geregelte Beurteilung der Bieter und eine referenz- bzw. leistungsorientierte Auftragsvergabe. Die legitime Absicht der öffentlichen Auftraggeber, in einem transparenten und rechtssicheren Verfahren den besten geeigneten Büros einen Auftrag zu erteilen, hat mittlerweile dazu geführt, dass mitunter selbst bei kleinsten Planungsaufgaben unverhältnismäßig viele und sehr spezifische Referenzprojekte zum Nachweis der Leistungsfähigkeit eingefordert werden. Zudem müssen oft die Realisierungen dieser Referenzobjekte in einem eng begrenzten Zeitkorridor nachgewiesen werden. In einer allmählichen Entwicklung hat dies zu einer, sicherlich nicht beabsichtigten, aber systemimmanenten Förderung „referenzreicher“ Planungsbüros geführt. Viel schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass eine Vielzahl von traditionell

1 siehe http://www.akbw.de/service/fachlisten 2 1.11.1997; bis 2009 „Verdingungsordnung“ für freiberufliche Leistungen, heute „Vergabeordnung“; letzte Fassung: VOF 2009: 18.11.2009, erster Leitfaden AKBW: Januar 2010

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kleineren sowie jüngeren Planungsbüros de facto vom Markt ausgeschlossen ist, weil sie die überhöhten, geforderten Referenzleistungen nicht erbringen können. Politik und Berufsverbände sind sich inzwischen darin einig, dass hier ein grober Widerspruch zur Zielsetzung des europäischen Vergaberechts besteht – nämlich der Abschaffung der Zugangsbeschränkung im Dienstleistungsverkehr. Im Rahmen dieser ergänzten und kommentierten Textfassung des VOF-Leitfadens greift die Architektenkammer Baden-Württemberg diesen Sachverhalt auf, um die Zugangsschwellen zu thematisieren und die Aspekte „Fairness und Chancengleichheit“ wieder in den Vordergrund zu rücken. Da das Wettbewerbswesen den „Schlüssel“ für den möglichst offenen und leistungsgerechten Zugang der Planungsbüros zu Planungsaufträgen darstellt, werden die „Vergabeverfahren mit Planung“ in dieser Fassung des VOF-Leitfadens besonders hervorgehoben. Begriffe, die sowohl von der VOF und den RPW verwendet werden, jedoch nicht deckungsgleiche Vorgänge bezeichnen, führten in der Vergangenheit bisweilen zu Missverständnissen. Z.B. wird die „Zulassung zum Wettbewerb“ (nach RPW) in den VOF bereits als „Teilnahme-Wettbewerb“ bezeichnet. Diese Begriffsverunsicherungen sollen in dieser Fassung des VOF-Leitfadens mit Hilfe einer eindeutigen Begriffs-Zuordnung vermieden werden. Die Vorgänge der „Zulassung“ und „Auswahl“ in Wettbewerbsverfahren werden deshalb gemäß den RPW Wettbewerbsschritten bezeichnet und mit den spezifischen VOF-Begriffen als Fußnoten eindeutig zugeordnet3. Die „Zulassung“ beschränkt sich im Wesentlichen auf die Einforderung von formalen und fachlich notwendigen Mindestanforderungen, sodass die „Auswahl“ im tatsächlichen Leistungswettbewerb – wie es die Wettbewerbsregeln immer vorsahen – erfolgen kann. In den Übersichten werden zudem die Elemente und Schritte der Qualitätssicherung durch Wettbewerbsverfahren als integraler Bestandteil der „VOF-Vergabeverfahren mit Planung“ dargestellt. 1.4 Partizipation und Vergabeverfahren. - Ideenwettbewerb, Kooperatives Verfahren, Investorenwettbewerb, Mehrfachbeauftragung und Offener zweiphasiger Wettbewerb

Verfahren der Bürgerbeteiligung und Vergabeverfahren sind von jeweils spezifischer Charakteristik bestimmt und folgen deshalb unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie sollten trotz ihrer grundsätzlich wechselseitigen Bezogenheit möglichst eigenständig und aufeinander aufbauend durchgeführt werden.

Verfahren der Bürgerbeteiligung benötigen zur fokussierten Diskussion möglichst anschauliche Konzepte damit konkurrierende Ziele, Wünsche, Befürchtungen und Kontexte überhaupt besprochen und erörtert werden können.

3 Anmerkung: VOF und RPW verwenden für ähnliche und deckungsgleiche Vorgänge bisweilen differierende Begriffe. Die Verbindung der Bedeutungen wird im Folgenden durch Fußnoten hergestellt.

Ratsam: Festhalten an der angedachten Trennung der Begriffe „Zulassung“ und „Auswahl“ (Begriff Zulassung nur im Teilnahmewettbewerb – Begriff Auswahl nur in der Phase des Wettbewerbs bzw. nur in der Phase der Lösungsfindung)

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Hierbei scheint es zunächst naheliegend zu sein, dass auf die Beiträge aus laufenden Wettbewerbsverfahren zugegriffen wird, weil sich hier ein großer Fundus offenbar „kostenlos“ anbietet. Dieser Schein trügt. Diese Verfügbarkeit von Wettbewerbsbeiträgen ist wegen der strengen, rechtlichen Bestimmungen in Vergabeverfahren (Gleichbehandlungs-Grundsatzes, Schutz des geistigen Eigentums etc.) nicht gegeben. In Wettbewerbsverfahren liefern alle Teilnehmer ihre unvergüteten Beiträge unter der Bedingung, dass für alle Teilnehmer gleiche, vorab genannte und transparente Beurteilungsbedingungen von einer namentlich ebenfalls vorab genannten Jury fach- und sachgerecht behandelt werden. Gleichwohl können Bürger auch hierbei in Form vom nominierten Sachpreisrichtern und Sachverständigen unmittelbar im Wettbewerbsverfahren wirksam und verfahrenskonform mitwirken.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Formen, um Verfahren der Bürgerbeteiligung und Vergabeverfahren rechtssicher zu kombinieren, von denen an dieser Stelle nur jene vorgestellt werden sollen, die sich mit Wettbewerbsverfahren kombinieren lassen:

1. Ideenwettbewerb Im Ideenwettbewerb werden Vorentwürfe und Gestaltungskonzepte ohne Zusage eines Folgeauftrags entwickelt. Da auch diese Beiträge den beteiligten Planern nicht adäquat vergütet werden und auch keine anschließende Beauftragung erwartet werden kann, muss der Auslober die Preissumme deutlich höher ansetzen als bei Realisierungswettbewerben. Ideenwettbewerbe sind insbesondere zur Klärung der Grundlagen einer Planungsaufgabe geeignet sowie für Aufgaben einer städtebaulichen Neuordnung z.B. einer Flächenkonversion zur Nachnutzung ehem. Kasernen-, Bahn- oder Gewerbegebiete ein sehr passendes Instrument um Konzepte zu entwickeln, die im anschließenden Verfahren der Bürgerbeteiligung zu politischen Entscheidungen reifen.

2. Kooperatives Verfahren Als Kooperatives Verfahren wird eine Planungskonkurrenz nach den RPW bezeichnet, in deren Verlauf diverse Beteiligte (Nutzer, Anwohner etc.) in ein Zwischenstadium des Entwerfens und Entwickelns der teilnehmenden Planer zur Präzisierung von Planungsinhalten einbezogen werden. Dieses Verfahren ist bei privaten Auslobern zugelassen. Bei öffentlichen Auslobern sind, im Falle von Honorarwerten, die oberhalb einer definierten Schwelle4 liegen, diese Verfahren als Wettbewerbs-Vergabeverfahren nicht zulässig.5 Sie sind deshalb in diesem Fall unzulässig, weil durch die notwendige Aufhebung der Anonymität in der Kooperationsphase die Gleichbehandlung der Teilnehmer nicht mehr gewährleistet ist.

4 Die VOF kommt bei Erreichen der Schwellenwerte (von geschätztem Auftragswert ohne Umsatzsteuer) zur Anwendung; VgV §2 regelt die Schwellenwerte mit Verweis auf die EG Richtlinie 2004/18/EG; eine Angleichung finder alle 2 Jahre durch EU-Verordnung statt. 5 Wird dieses Verfahren jedoch im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung (siehe Punkt 4) durchgeführt ist die Aufhebung der Anonymität kein Hindernis zur Durchführung eines Kooperativen Verfahrens mit Bürgerbeteiligung

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3. Investorenwettbewerb Zur Findung eines Planungs- und Bebauungskonzeptes für z.B. städtische Flächen, in denen die öffentliche Hand nicht selbst als Bauherr auftreten kann oder möchte, aber dennoch die städtebaulichen Qualitäten dieses Ortes mitgestalten will, kann sie ein Wettbewerbsverfahren zur Findung eines baulichen Konzepts und seines Investors durchführen und auf diese Weise die Qualität und das angemessene Maß einer möglichen Bebauung mitgestalten. Für diese Verfahren stellen die RPW ein geeignetes Instrument der städtebaulichen Qualitätssicherung dar. Die Umsetzung des favorisierten Konzepts wird dann zur Maßgabe beim Grundstücksgeschäft.

4. Mehrfachbeauftragung Entscheidungsspielräume in Zielkonflikten, auch solchen die nahezu paradox erscheinen (z. B. angemessene Bebauung in hochgeschützten Gebieten oder der sensiblen Einfügung eines umfangreichen Programms), können über konkrete Aufgabenstellungen, die durch Mehrfachbeauftragungen und gleichzeitige, moderierte Verfahren mit Bürgerbeteiligung ergänzt sind, sehr gut geklärt werden. In den Verfahren der Mehrfachbeauftragungen sind die geforderten Leistungen für jeden Teilnehmer nach HOAI zu vergüten (i.d.R. Vorentwurfshonorare). Der Auftraggeber gibt – in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen – alle Auftragskriterien an, die er festgelegt hat; er gibt ebenfalls an, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden.

5. Offener zweiphasiger Wettbewerb Um auch bei größeren Verfahren die Kreativität der Teilnehmer mit dem kollektiven Wissen der Preisgerichtsmitglieder, der Verwaltung, der Politik, sowie der Bürgerschaft verbinden zu können, bieten sich zweiphasige konkurrierende Verfahren an. In zweiphasigen Verfahren mit offenem RPW-Wettbewerb wird in der Konkurrenz der 1. Phase das sehr große, kreative Potenzial aller Bewerber und die Bandbreite aller Lösungsvorschläge genutzt, um das beste Spektrum der Konzepte als Teilnehmer für die zweite Phase zu ermitteln. Hierzu reicht in der ersten Phase ein reduzierter Leistungsumfang mit skizzenhaften Ideen zur konkreten Aufgabenstellung aus, um sich der Jury als Teilnehmer für die zweite Phase zu empfehlen.

Nach Auswahl durch das Preisgericht kann die 2. Phase gemäß den vorliegenden Bedingungen mit den sich für diese Phase qualifizierten Planern in zwei Formen durchgeführt werden:

Bei Aufgaben „unter der Schwelle“6 kann der Verlauf der zweiten Phase ein Kooperatives Wettbewerbsverfahren (2) mit Bürgerbeteiligung gestaltet werden.

6 Unter der Schwelle heißt: bei Nichterreichen des aktuellen Schwellenwerts durch das Auftragsentgelt

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Bei Aufgaben „über der Schwelle“7 sind von den RPW Kooperative Wettbewerbsverfahren (2), wie oben erwähnt, nicht zugelassen. In zwei aufeinander folgenden Verfahren kann die Durchführung des zweiten Verfahrens jedoch als Mehrfachbeauftragung (4) mit Bürgerbeteiligung erfolgen. Nach Aufhebung der Anonymität, unter Beteiligung von Preisgericht, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft können Lösungsansätze öffentlich diskutiert und die Aufgabenstellungen präzisiert werden.

Nach der vertiefenden Bearbeitung der Aufgabenstellung in der zweiten Phase (des offenen zweiphasigen Wettbewerbs) bzw. der Teilnehmer der dem Wettbewerb folgenden Mehrfachbeauftragung wird i.d.R. von demselben Preisgericht8 die Rangfolgen der Arbeiten festgelegt und dem Auslober die Realisierung des favorisierten Entwurfs empfohlen.

Zum Abschluss werden die Preisträger bzw. ausgewählten Bieter zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren eingeladen, das neben weiteren VOF- Kriterien, vor allem die Rangfolge der Preisträger berücksichtigt.

6. Forderung und Förderung von Wettbewerbsverfahren

Nicht selten werden von Bauherrn in der Endphase von Bauprojekten, bereitwillig größere, ergänzende Maßnahmen bewilligt um ein Projekt „schön“ abschließen zu können – zu Beginn eines Planungsprozesses ist dieses jedoch so gut wie nie der Fall. Da aber nur zu Beginn eines Projektes die größte Steuerungsmöglichkeit besteht, und diese aus nur vermeintlicher Sparsamkeit nicht ausgeschöpft wird, ist es zur Sicherung der standortbestimmenden architektonischen und vor allem der städtebaulichen Qualität sinnvoll, Wettbewerbe zu fordern.

Neben der Wettbewerbsforderung kann das Instrument der Wettbewerbsförderung9, wie es eine große kirchliche Organisation seit 14 Jahren erfolgreich durchführt, eine entschiedene Anregung für Qualitätsförderung zum richtigen Zeitpunkt sein. Nebenbei drückt sich in dieser Förderung eine Wertschätzung der Partizipation und der besonderen Leistungen aller Beteiligten aus, die zudem als konsensfördernd bezeichnet werden kann.

7 Über der Schwelle heißt: bei Erreichen oder Überschreitung des aktuellen Schwellenwerts 8 Das Preisgericht soll in beiden Phasen des Wettbewerbs aus denselben Mitgliedern bestehen. Das Preisgericht zur zweiten Phase darf bei Bedarf jedoch anwachsen, wenn erst dann relevante und hinzukommende Fachdisziplinen dies erfordern. 9 Kirchliches Amtsblatt der Diözese Rottenburg Stuttgart 2013, Nr. 7, 15.06.2013

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2. VOF-Vergabeverfahren 2.1 Vorbemerkungen und Grundsätze Ziel dieses Leitfadens ist es, öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren gemäß der VOF zu unterstützen und Wege aufzuzeigen, wie im Rahmen des aktuellen Vergaberechts geeignete Verfahren für eine anstehende Planungsaufgabe gefunden werden können. Um den Aufwand bei den Bewerbern wie bei den Auftraggebern gering zu halten und dennoch das Verfahren zu finden, das die bestmögliche Lösung erwarten lässt, sollten die geforderten (Zulassungs-) Nachweise aufgabenrelevant und -angemessen, jedoch so begrenzt wie möglich sein. Keinesfalls dürfen über die hohe Zahl an geforderten Einzelleistungen oder Umsatznachweise quasi Ausschlusskriterien formuliert werden. Die Kriterien sollen so gefasst werden, dass möglichst viele Bewerber die gestellten Zugangs-Anforderungen erfüllen können, um nicht von vornherein vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden. Diese ergänzte und kommentierte Textfassung des Leitfadens sucht darüber hinaus auf die große Bedeutung der Planungsvorbereitung hinzuweisen. In diesem Zusammenhang präsentiert sie anschaulich ein Verfahrensspektrum für den sicheren Umgang mit dem Vergaberecht und sucht im komplexen Anforderungsgeflecht der Planungsaufgaben und des Vergaberechts Hilfestellung und Sicherheit zu bieten. Auf der einen Seite werden hierdurch die intensivierte Vorbereitung und die Steuerbarkeit von Projekten unterstützt sowie auf der anderen Seite gerechte und angemessene Wettbewerbsbedingungen in der Vergabepraxis fortentwickelt. Grundsätze

Aufträge über freiberufliche Leistungen werden gemäß der VOF in der Regel im Verhandlungsverfahren vergeben - auch nach Planungswettbewerben, die jederzeit vor, während oder auch ohne Verhandlungsverfahren ausgelobt werden können (VOF § 15). Planungswettbewerbe können auf vielfältige Weise und mit einem sehr guten Aufwand-Leistungsverhältnis in VOF-Vergabeverfahren integriert werden.

Bei der Vergabe von geistig-schöpferischen Planungsleistungen spielt die umfassende Qualität und deren Wirksamkeit eine entscheidende Rolle. Es ist daher sinnvoll, VOF-Verfahren mit Planungswettbewerben gemäß der RPW zu verbinden, um die größtmögliche Wirksamkeit durch ein konkurrierendes und vergleichendes Wettbewerbsverfahren zu erzielen sowie damit das maximale Wertschöpfungspotenzial vor der zu frühen Festlegungen auf eine Planung abschätzen zu können.

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2.2. Welches VOF-Vergabeverfahren ist das geeignete?

Entscheidend für die Wahl des Verfahrens ist die notwendige Ergebnisqualität und-sicherheit. Deshalb sollte mit hoher professioneller Beratung und Betreuung für die jeweilige Aufgabe ein maßgeschneidertes Verfahren gesucht werden.

Verfahrensarten

Aufgaben- Charakteristikum 1

Aufgaben-Charakteristikum 2

Ergebnis

Ergebnissicherheit

Offener Planungs-wettbewerb vor Verhandlungs-verfahren10

Neuorientierungen, Standortentwicklungen, städtebauliche Einfügungen/ Fortentwicklungen, Aufgaben mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit

hohe Anzahl an notwendig zu beteiligenden Entscheidungsträgern

Vorentwurfsplanung mit größter Erörterungsbreite und Lösungstiefe und objektiv bestem Planungsbüro als Verfasser

Lösungsspektrum maximal. Die Vergabe-entscheidung ist vierfach abgesichert.

Nichtoffener Planungs-wettbewerb während Verhandlungs-verfahren11

Bestandsentwicklungen Neuorientierungen, Standortentwicklungen, städtebauliche Einfügungen/ Fortentwicklungen im beschränkten Umfang

mittlere Anzahl an notwendig zu beteiligenden Entscheidungsträgern

Vorentwurfsplanung mit mittlerer Erörterungsbreite und Lösungstiefe und objektiv bestem Planungsbüro als Verfasser

Lösungsspektrum vielfältig. Die Vergabe-entscheidung ist vierfach abgesichert.

Verhandlungs-verfahren mit Lösungs-vorschlägen12

Anpassungen, Ergänzungen, überschaubare Neuplanungen,

kleine Anzahl an notwendig zu beteiligenden Entscheidungsträgern

Vorentwurfsbeitrag mit überschaubarer Erörterungsbreite und Lösungstiefe und subjektiv bestem Planungsbüro als Verfasser

Die Vergabe-entscheidung ist begründbar und fußt auf den Vergleich ggf. nicht vollvergleichbarer Lösungen

Verhandlungs-verfahren13

Anpassungen, Ergänzungen, überschaubare Neuplanungen, spezifische Sanierungen

kleine Anzahl an notwendig zu beteiligenden Entscheidungsträgern

objektiv bestes Planungsbüro auf Grund vorgelegter Referenzen jedoch keine Planung

Die Vergabe-entscheidung ist begründbar und fußt auf den Vergleich von Referenzen und daraus abgeleiteten Prognosen

10 (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit den §§ 15 (2) / 20 (2) VOF und den RPW, mit § 3 (2), (4) und den §§ 11/20 VOF) 11 (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit den §§ 15 (2) / 20 (2) VOF und den RPW, mit § 3 (3) und den §§ 11/20 VOF); 12 nach Teilnahmewettbewerb (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit § 20 (3) VOF und § 11 VOF); 13 (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit §§ 11/20 VOF)

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2.3 Verfahrensschritte Das Vergabeverfahren der VOF gliedert sich in mehrere Schritte, im Wesentlichen in 1. Zulassung (VOF: Teilnahmewettbewerb), 2. Leistungswettbewerb (VOF: Auswahl) und 3. Verhandlung/Auftragsgespräche.

1. Zulassung Beim Zulassungsverfahren werden nach vorheriger Vergabebekanntmachung aus allen Bewerbern alle geeigneten Teilnehmer zum Leistungswettbewerb zugelassen. Bei offenen Wettbewerben reicht der formale Nachweis der persönlichen und fachlichen Berufsqualifikation. Bei nichtoffenen Wettbewerben erfolgt die Zulassung in zwei Stufen: Zuerst werden Bewerber anhand formaler Kriterien geprüft, dann werden sie aufgrund von qualitativen Eignungskriterien zugelassen, die der Planungsaufgabe angemessen und grundsätzlich niederschwellig sein sollen. Überzogene Ausschluss-bedingungen sind hierbei als unzulässige Wettbewerbshindernisse anzusehen. Wirtschaftliche und personelle Kriterien sollen an dieser Stelle keine Rolle spielen.

2. Leistungswettbewerb

Unter den zugelassenen Teilnehmern werden in einem Leistungswettbewerb, d.h. in einem offenen oder nichtoffenen Planungswettbewerb gemäß RPW die Preisträger ermittelt oder in einem sonstigen konkurrierenden Verfahren (Mehrfachbeauftragung) empfohlene Bewerber gefunden.

3. Verhandlung/Auftragsgespräche

Mit allen Preisträgern oder den empfohlenen Bewerbern führt der Auftraggeber die Verhandlungsgespräche über die Auftragsvergabe durch. Wirtschaftliche und personelle Kriterien sollen an dieser Stelle angemessen berücksichtigt werden. Wird in der Auslobung zum Leistungswettbewerb bereits festgelegt, dass der erste Preisträger zu beauftragen ist, können die übrigen Verhandlungsgespräche entfallen.

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Synopse der Verfahrensschritte VOF-Verfahren mit und ohne Planung Synopse der Verfahrensmöglichkeiten VOF-Vergabeverfahren:

mit Planung vor dem Verhandlungsverfahren gemäß VOF § 16

mit Planung vor dem Verhandlungsverfahren gemäß VOF § 16

mit Planung während des Verhandlungsverfahren- VOF § 20 (3)

ohne Planung

offener WB

nichtoffener Wettbewerb

Mehrfachbeauftragung

Vergabeverfahren ohne Planung

Zulassung : (VOF: Teilnahmewettbewerb)

Zulassung nach formalen Kriterien

Zulassung nach formalen und projektspezifischen Kriterien

Zulassung nach formalen und projektspezifischen Kriterien

Zulassung nach formalen und projektspezifischen Kriterien

Planungswettbewerb/ Planungskonkurrenz: (VOF: Auswahl)

anonymer Planungswettbewerb gemäß VOF und RPW

anonymer Planungswettbewerb gemäß VOF und RPW

anonyme Planungskonkurrenz gemäß VOF und Honorierung nach HOAI

mit Beurteilungskriterien und Preisgericht

mit Beurteilungskriterien und Preisgericht

Beurteilungskriterien und Entscheidungsgremium empfohlen

Ermittlung des Auftragnehmers: Auftraggeber ermittelt in Auftragsgesprächen - dem eigentlichen Verhandlungsverfahren - unter den Preisträgern / Teilnehmern / zugelassenen Bietern - anhand der Auftragskriterien den Auftragnehmer, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt

unter den Preisträgern

unter den Preisträgern

unter den Teilnehmern

unter den zugelassenen Bietern

Auftragserteilung

an ein in allen Kriterien erfolgreiches Planungsbüro mit Referenzen und erfolgter Vorentwurfsplanung

an ein in allen Kriterien erfolgreiches Planungsbüro mit Referenzen und erfolgter Vorentwurfsplanung

an ein in allen Kriterien erfolgreiches Planungsbüro mit Referenzen und vorgelegten Planungsansätzen

an Planungsbüro mit Referenzen

Ergebnissicherung

Der Auftraggeber erhält mit dem Ergebnis des Planungswettbewerbs eine weitreichende Entscheidungsgrundlage und sichert auf diese Weise seine Vergabeentscheidung mit einem folgenden Verhandlungsverfahren vierfach (Reflexion der Ausschreibung, alternative Lösungen, Preisgerichtsvotum, Verhandlung mit den Preisträgern) ab.

Der Auftraggeber erhält mit dem Ergebnis des Planungswettbewerbs eine weitreichende Entscheidungsgrundlage und sichert auf diese Weise seine Vergabeentscheidung mit einem folgenden Verhandlungsverfahren vierfach (Reflexion der Ausschreibung, alternative Lösungen, Preisgerichtsvotum, Verhandlung mit den Preisträgern) ab.

Die Vergabeentscheidung basiert auf Planungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Der Auftraggeber kann auf eine Reflexion der Aufgabe und Bewertung der Lösungsansätze durch unabhängige Fachleute verzichten, jedoch mit dem Vergleich von Planungs-alternativen seine Vergabeentscheidung begründen.

Die Vergabeentscheidung basiert auf Prognosen anhand historischer Referenzen

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2.4 Zulassung – Zulassungskriterien 2.4.1 Formale Zulassungskriterien14 Zulassung – Zulassungskriterien; Bewerber, die zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies auf einer vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbererklärung und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Empfehlungen Zulassungs–Kriterium15: erfüllt / nicht erfüllt Formalien: erfüllt / nicht erfüllt

• fristgerechter Eingang der Bewerbung

• Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten

Nachweise: erfüllt / nicht erfüllt

• Berufliche Qualifikation nach § 4 (3) VOF und § 19 (1) (2) VOF auch als Eigenerklärung • Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4) a) VOF auch als Eigenerklärung

Erklärungen: erfüllt / nicht erfüllt

• Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 VOF vorliegen

• Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF)

• Verpflichtungserklärung nach § 5 (6) VOF Beteiligung von Subunternehmern Sind alle Kriterien erfüllt, wird der Bewerber zugelassen! Ja/nein

14 VOF: Zulassung zur Auswahl 15 Die Zulassungskriterien müssen durch die Aufgabe gerechtfertigt sein. Diskriminierende, unverhältnismäßig hohe Anforderungen sind unzulässig.

VOF-Vergabeverfahren Leitfaden - Ergänzte und kommentierte Textfassung der AKBW Juli 2015 - Seite 13

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2.4.2 Projektspezifische Zulassungskriterien – Architektenleistungen bei Planungswettbewerben / Mehrfachbeauftragungen

Der Auftraggeber definiert die projektspezifischen Zulassungskriterien16, anhand derer die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere jedoch ihre Eignung und Kompetenz für die anstehende Aufgabe überprüft wird.

Die Bewerber belegen mit Erklärungen, Nachweisen, Referenzen und gegebenenfalls Projektblättern, inwieweit sie diesen Kriterien genügen.

Ein Gremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit mindestens zuvor definierter Punktzahl bzw. die mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich als Teilnehmer an den Auftragsgesprächen bzw. als Teilnehmer eines Planungswettbewerbs. Bleiben mehr Bewerber in der Auswahl als vorgesehen, entscheidet bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Los.

Empfehlungen Schwerpunkt Architektenleistungen:

• Kein Ausschluss bei fehlenden Punkten in einer Kategorie

• Auswahl-Kriterium Bewertung 1 bis 5 Punkte

Der Auftraggeber definiert die projektspezifischen Zulassungskriterien in Abhängigkeit von der Aufgabe. Dem folgend legt er die Anforderungen an Erklärungen, Nachweisen und Referenzen/Projektblättern in einer Weise fest, dass sie auch von kleinen Büros und Berufsanfängern erfüllt werden können, sofern die zu vergebende Planungsaufgabe dieses zulässt.

• Referenz / Projektblatt: 1 vergleichbares realisiertes Projekt 1 – 5 • Referenz / Projektblatt: 1 beliebiges realisiertes Projekt z. B. Thema Innovation 1 – 5 • Referenz / Projektblatt:

1 Wettbewerbserfolg Preis oder Ankauf/Anerkennung in einem regelgerechten Wettbewerb

Oder 1 ausgezeichnetes realisiertes Projekt z.B.: Hugo-Häring-Preis, Beispielhaftes Bauen, andere Auszeichnung mit qualifizierter Jurierung 1 – 5

Summe 3 bis 15

16 (nach VOF: „Auswahlkriterien“)

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2.4.3 Projektspezifische Zulassungskriterien – Ingenieurleistungen bei Planungswettbewerben / Mehrfachbeauftragungen

Der Auftraggeber definiert die projektspezifischen Zulassungskriterien17, anhand derer die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere jedoch ihre Eignung und Kompetenz für die anstehende Aufgabe überprüft wird.

Die Bewerber belegen mit Erklärungen, Nachweisen, Referenzen und gegebenenfalls Projektblättern, inwieweit sie diesen Kriterien genügen.

Ein Gremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit mindestens zuvor definierter Punktzahl bzw. die mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich als Teilnehmer an den Auftragsgesprächen bzw. als Teilnehmer eines Planungswettbewerbs. Bleiben mehr Bewerber in der Auswahl als vorgesehen, entscheidet bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Los.

Empfehlungen Schwerpunkt Ingenieurleistungen :

• Kein Ausschluss bei fehlenden Punkten in einer Kategorie

• Auswahl-Kriterium Bewertung 1 bis 5 Punkte

Der Auftraggeber definiert die projektspezifischen Zulassungskriterien in Abhängigkeit von der Aufgabe. Dem folgend legt er die Anforderungen an Erklärungen, Nachweisen und Referenzen/Projektblättern in einer Weise fest, dass sie auch von kleinen Büros und Berufsanfängern erfüllt werden können, sofern die zu vergebende Planungsaufgabe dieses zulässt.

• Referenz / Projektblatt: 1 vergleichbares realisiertes Projekt 1 – 5 • Referenz / Projektblatt: 1 beliebiges realisiertes Projekt z. B. Thema Innovation 1 – 5 • Referenz / Projektblatt:

1 Wettbewerbserfolg Preis oder Ankauf/Anerkennung in einem regelgerechten Wettbewerb

Oder 1 ausgezeichnetes realisiertes Projekt z.B.: Hugo-Häring-Preis, Beispielhaftes Bauen, andere Auszeichnung mit qualifizierter Jurierung 1 – 5

Summe 3 bis 15

17 (nach VOF: „Auswahlkriterien“)

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3. VOF– Vergabeverfahren mit Planung

3.1 Offener Planungswettbewerb nach RPW18

Zulassungsbedingungen19: Berufsqualifikation mit Kammereintragung in entsprechender/n Fachrichtung/en. Bei einem offenen Planungswettbewerb schöpft der Auftraggeber das größte Potenzial an Vielfalt und Kompetenz ab.

Planung: Der Auftraggeber, der einen offenen Planungswettbewerb auslobt, erhält das Maximum an Lösungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Ihre Qualität kann bei allen abgefragten Aspekten durch die Konkurrenz optimiert werden. Der Wettbewerb generiert weitreichenden Konsens und spart durch das zeitgleiche Einbeziehen aller Verfahrensbeteiligten Zeit und mühevolle Abstimmungen. Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber erhält mit dem Ergebnis des Planungswettbewerbs eine weitreichende Entscheidungsgrundlage und sichert auf diese Weise seine Vergabeentscheidung mit einem folgenden Verhandlungsverfahren vierfach ab (Reflexion der Ausschreibung, alternative Lösungen, Preisgerichtsvotum, Verhandlung mit den Preisträgern). Hinweis: In der Broschüre des BMVBS aus dem Jahre 2013 „Aufwendungen bei der Vergabe von Planungsleistungen - Evaluierung der zeitlichen Abläufe und monetären Aufwendungen bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen im Hochbau“ kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass Verfahren mit Planungswettbewerb zwar durchaus höhere Verfahrenskosten erwarten lassen, doch “die Kosten der Vergabe der Planungsleistungen sind in Relation zu den Kosten der Gesamtplanung, und mehr noch in Relation zu den Projektkosten, von sehr geringer Bedeutung. Die Mehrkosten von Planungswettbewerben im Vergabeverfahren erscheinen durch die höhere Qualitätssicherheit, den transparenteren Vergabeprozess und die bessere Einbeziehung der Öffentlichkeit mehr als gerechtfertigt.“20 3.2 Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW21

Zulassungsbedingungen: Berufsqualifikation mit Kammereintragung in entsprechender/n Fachrichtung/en. Nachweis von projektspezifischen Referenzen. Übersteigt die Zahl der gleich-qualifizierten Bewerber die vorgesehene Teilnehmerzahl, so entscheidet das Los über die Teilnahme eines Bewerbers am Wettbewerb. Planung: Der Auftraggeber erhält in einem nichtoffenen Planungswettbewerb eine vorab angemessen definierte Anzahl von Lösungsvorschlägen für die anstehende Aufgabe. Ihre Qualität wird in allen abgefragten Aspekten durch

18 Offener Planungswettbewerb vor Verhandlungsverfahren (VOF); (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit den §§ 15 (2) / 20 (2) VOF und § 11 VOF und den RPW, mit § 3 (2), (4) 19 VOF: Teilnahmewettbewerb 20 Zitat aus der Handlungsempfehlung des BMVBS, Berlin 2013, Seite 74 21 Nichtoffener Planungswettbewerb während Verhandlungsverfahren (VOF); (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit den §§ 15 (2) / 20 (2) VOF und § 11 VOFund den RPW, mit § 3 (3)

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die Konkurrenz optimiert. Der Wettbewerb generiert weitreichenden Konsens und spart durch das zeitgleiche Einbeziehen aller Verfahrensbeteiligten Zeit und mühevolle Abstimmungen. Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber erhält mit dem Ergebnis des Planungswettbewerbs eine weitreichende Entscheidungsgrundlage und sichert auf diese Weise seine Vergabeentscheidung mit einem folgenden Verhandlungsverfahren vierfach ab (Reflexion der Ausschreibung, alternative Lösungen, Preisgerichtsvotum, Verhandlung mit den Preisträgern). 3.3 Verfahren mit Lösungsvorschlägen / Mehrfachbeauftragung

Zulassungsbedingungen: Berufsqualifikation mit Kammereintragung in entsprechender/n Fachrichtung/en. Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Basis historischer Leistungen projektspezifischer Referenzen. Planung: Der Auftraggeber verlangt von den Teilnehmern Lösungsvorschläge für die anstehende Aufgabe (Mehrfachbeauftragung), die er jedem Teilnehmer gemäß HOAI vergütet. Verhandlungsverfahren: Die Vergabeentscheidung basiert auf Planungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Der Auftraggeber kann auf eine Reflexion der Aufgabe und Bewertung der Lösungsansätze durch unabhängige Fachleute verzichten, jedoch mit dem Vergleich von Planungsalternativen seine Vergabeentscheidung begründen.

3..4 Verhandlungsverfahren– Auftragskriterien

Im Verhandlungsverfahren nach einem Planungswettbewerb führt der Auftraggeber die Auftragsgespräche in der Regel mit allen Preisträgern des Wettbewerbs. Die Auftragskriterien und ihre Gewichtung gibt er spätestens in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen oder bereits in der Wettbewerbsauslobung an. In den Auftragsgesprächen mit den Preisträgern des Planungswettbewerbs kann sich der Auftraggeber schwerpunktmäßig auf die Bewertung des Wettbewerbsergebnisses, die Weiterentwicklung der preisgekrönten Wettbewerbsarbeiten und Konzepten zu deren Umsetzung beschränken. Er kann hierzu nur Auftragskriterien einsetzen, die bisher weder im Zulassungsververfahren22 noch im Planungswettbewerb23 abgefragt wurden:, wie z. B. die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses, das Konzept zur Umsetzung sowie d ie fachliche Eignung des Projektteams und das Honorar24. Nach Abschluss der Auftragsgespräche nach einem Planungswettbewerb schließt der Auftraggeber den Vertrag mit dem Preisträger, „der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.“ (§ 20 (1) VOF)

22 VOF: Teilnahme-Wettbewerb 23 VOF: Auswahlverfahren 24 Siehe VOF-Leitfaden 2010, AKBW, S.11

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Empfehlungen

Auftrags-Kriterium Gewichtung Bewertung

in Punkten 1 – 5 Punkte

Wettbewerbsergebnis

Basis: Platzierung im Wettbewerb 50 50 – 250

Weiterentwicklung Wettbewerbsergebnis

Basis: schriftliche Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten 20 20 – 100

Konzept zur Umsetzung

Wirtschaftlichkeit, Umwelteigenschaften / 5 Punkte

Terminplanung, Kostenplanung / 5 Punkte 10 10 – 50

Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke

Projektleiter, Projektteam / 5 Punkte

Gesamteindruck Präsentation / 5 Punkte 10 10 – 50

Honorar 10 10 – 50

Summe 100 100 – 500

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4. VOF-Vergabeverfahren ohne Planung25

Zulassungsbedingungen: Berufsqualifikation mit Kammereintragung in entsprechender/n Fachrichtung/en. Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Basis projektspezifischer Referenzen. 4.1 Auswahlkriterien Architektenleistungen

Der Auftraggeber gibt – in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen – alle Auftragskriterien an, die er festgelegt hat; er gibt ebenfalls an, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Wenn der Auftraggeber über die Vergabe der Planungsleistungen entscheidet, ohne dass er vorher eine Planung abgefragt hat, bewertet er die Bewerber anhand der Präsentation eines vergleichbaren Referenzprojektes im Rahmen einer wertenden Prognose. Ein Gremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit mindestens zuvor definierter Punktzahl qualifizieren sich als Teilnehmer an den Auftragsgesprächen. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Empfehlungen Architektenleistungen

Auftrags-Kriterium Gewichtung Bewertung

in Punkten 1 – 5 Punkte

Präsentation eines vergleichbaren Projekts

Kriterien bei Architektenleistungen:

• Architektur, Gestaltung, Nutzung: je 10 Punkte

• Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit: je 10 Punkte 50 50 – 250

Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke

• Projektleiter: 15 Punkte

• Projektteam: 5 Punkte 20 20 – 100

Termine und Kosten

• Methoden der Terminverfolgung: 5 Punkte

• Methoden der Kostenverfolgung: 5 Punkte 10 10 – 50

Honorar 10 10 – 50

Gesamteindruck der Präsentation 10 10 – 50

Summe 100 100 –500

25 (§ 3 (1) VOF in Verbindung mit §§ 11/20 VOF)

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4.2 Auswahlkriterien Ingenieurleistungen

Der Auftraggeber definiert die projektspezifischen Zulassungskriterien, anhand derer die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere jedoch ihre Eignung und Kompetenz für die anstehende Aufgabe überprüft wird.

Die Bewerber belegen mit Erklärungen, Nachweisen, Referenzen und gegebenenfalls Projektblättern, inwieweit sie diesen Kriterien genügen.

Ein Gremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit mindestens zuvor definierter Punktzahl qualifizieren sich als Teilnehmer an den Auftragsgesprächen bzw. als Teilnehmer eines Planungswettbewerbs. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Empfehlungen Ingenieurleistungen :

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Auswahl-Kriterien Bewertung 5 bis 125 Punkte

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Umsatz für Dienstleistungen, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, 10 – 50

in den letzten 3 Jahren (§ 5 (4) c) VOF)

Anzahl Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, letzte 3 Jahre 5 – 25

Fachliche Eignung

Referenzliste des vorgesehenen Projektleiters, vergleichbare Leistungen (§ 5 (5) a) VOF) 25 – 125

Referenzliste stellvertretender Projektleiter, vergleichbare Leistungen (§ 5 (5) a) VOF) 20 – 100

Referenzliste des Bewerbers insgesamt, vergleichbare Leistungen (§ 5 (5) b) VOF) 10 – 50

Ergebnisse der Überprüfung der angegebenen Referenzen 10 – 50

Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 5 (5)f) VOF) 10 – 50

Sonstige Kriterien

Gesamteindruck der Bewerbung 10 – 50

Summe 100 – 500

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4.3 Verhandlungsverfahren– Auftragskriterien

Der Auftraggeber gibt – in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen – alle Auftragskriterien an, die er festgelegt hat; er gibt ebenfalls an, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden.

Wenn der Auftraggeber über die Vergabe der Planungsleistungen entscheidet, ohne dass er vorher eine Planung abgefragt hat, bewertet er die Bewerber anhand der Präsentation eines vergleichbaren Referenzprojektes im Rahmen einer wertenden Prognose.

Nach Abschluss der Auftragsgespräche schließt der Auftraggeber den Vertrag mit demjenigen, „der … im Rahmen der vorgegebenen Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt.“ (§ 11 (6) VOF)

Empfehlungen Architektenleistungen / Ingenieurleistungen

Auftrags-Kriterien Gewichtung Bewertung

in Punkten: 1 – 5 Punkte

Präsentation eines vergleichbaren Projekts

Kriterien bei Architektenleistungen:

• Städtebau, Nutzung: je 10 – 50 Punkte

• Architektur, Konzeption, Wirtschaftlichkeit: je 10 – 50 Punkte 50 – 250

Kriterien bei Ingenieurleistungen:

• Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt: 20 Punkte

• Vorstellung interessanter Ideen des Projekts: 30 Punkte

Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke

• Projektleiter: 15 Punkte

• Projektteam: 5 Punkte 20 20 – 100

Termine und Kosten

• Methoden der Terminverfolgung: 5 Punkte

• Methoden der Kostenverfolgung: 5 Punkte 10 10 – 50

Honorar 10 10 – 50

Gesamteindruck der Präsentation 10 10 – 50

Summe 100 100 – 500

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