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VLI-Frühjahrstagung „Die Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Nahrungsmittelkette“ „Aus Sicht der Ernährungsindustrie“ Prof. Dr. Matthias Horst

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VLI-Frühjahrstagung „Die Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Nahrungsmittelkette“. „Aus Sicht der Ernährungsindustrie“ Prof. Dr. Matthias Horst. Kennzahlen Ernährungsindustrie 2010. 2010*. 2009. Preiskampf im LEH. 149,5 Mrd. € (+1,2%) 106,6 Mrd. € (  1,8%) 42,9 Mrd. € (+9,2%) - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: VLI-Frühjahrstagung  „Die Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Nahrungsmittelkette“

VLI-Frühjahrstagung

„Die Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Nahrungsmittelkette“

„Aus Sicht der Ernährungsindustrie“

Prof. Dr. Matthias Horst

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Kennzahlen Ernährungsindustrie 2010

Umsatz nominal davon Inland davon Ausland

Reale Umsatzentwicklung

Auslandsanteil am Umsatz

BetriebeBeschäftigte

Verkaufspreise Ernährungsindustrie Inland Export

VerbraucherpreiseNahrungsmittel u. alkoholfreie Getränke

147,7 Mrd. € 108,5 Mrd. € 39,2 Mrd. €

-1,1%

26,5%

5.820536.200

-3,8%-5,0%

+0,4%

2010*

Quelle: Statistisches Bundesamt, BVE

*vorläufige Schätzung

2009

(Veränderungen ggü. dem Vorjahreszeitraum angegeben)

149,5 Mrd. € (+1,2%)106,6 Mrd. € (1,8%)

42,9 Mrd. € (+9,2%)

-0,2%

28,7%

5.890 (+1,2%)543.700 (+1,4%)

+0,5%+4,8%

+1,1%

Exportrekordwert

Preiskampf im LEH

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Lebensmittel und ErnährungHoher politischer und medialer Stellenwert

• Top-Thema für NGOs und Politik sowie der Medien

• Tenor: Skandal !

– schlechte Qualität

– gesundheitlich bedenklich

• Belastung mit Pestiziden / Dioxin

• zu viel Chemie (Zusatzstoffe)

• „Zuckerbomben für Kinder“

• tricksen und täuschen (z.B. Analogkäse)

• Massentierhaltung (Tierquälerei, Umweltzerstörung)

• Früher war alles besser!

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Auswirkungen der Skandalisierung

• Kaufverhalten / Ernährungsgewohnheiten ändern sich nur temporär

• Umfrage Institut Allensbach v. Feb. 2011 (nach Dioxin) – 75% keine Änderung– 21% weniger Fleisch/Eier

– nachhaltige Änderungen langfristig nicht auszuschließen!

– Politik reagiert populistisch mit immer neuen Belastungen für die Unternehmen.

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BMELV - Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“

• Internetportal

• Begleitforschung

• Verhaltenskodex der Wirtschaft

• Deutsches Lebensmittelbuch

• Fachtagung Lauterkeits- und Lebensmittelrecht im Jahr 2011

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Kernelemente des „Internetportals“

• Betrieb durch vzbv und VZ Hessen

• Informations- und Meinungsforum und keine Überwachung)

• „Informationsbereich“ (Einfach verständliche Informationen zu Kennzeichnung und Aufmachung; Zutatenliste, Verkehrsbezeichnung, Allergenkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung, Gentechnik-Kennzeichnung, Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, Organisationsstruktur der Lebensmittelüberwachung; Hilfestellungen und Empfehlungen zur eigenständigen Beurteilung der Kennzeichnungselemente)

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• „Produktbezogener Bereich“: Verbrauchermeinung über als täuschend empfundene Bezeichnungen oder Aufmachungen anhand von Produktbeispielen, Photos.

• „Diskussionsbereich“ (Moderation durch Internetredaktion der VZ); Expertenforum zur Beantwortung von Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien)

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Vorgesehenes Ablaufschema „Produktbezogener Bereich“

• „Produktmeldung“ durch Verbraucher (Eingabemaske)

• 7-Tage-Stellungnahmefrist für Hersteller

• „Bearbeitung“ durch Internetredaktion (Produkterwerb; Photoerstellung; bei Bedarf Kontakt zur Lebensmittelüberwachung)

• „Einstellen des Vorgangs ins Portal“ nach 7 Tagen; „verspätete Stellungnahme“ des Herstellers nachträglich eingefügt

• Information des „ sich beklagenden“ Verbrauchers über Sachstand

• Hinweis im Portal auf produktbezogene Reaktionen des Herstellers, z. B. Produkt- oder Aufmachungsänderung)

• Nach Abschluss eines „Vorgangs“: Archiv.

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Internetportal „Klarheit und Wahrheit“

• Lebensmittelwirtschaft unterstützt Ziel des Portals:

Förderung sachlicher Verbraucherinformation und fairen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft.

• Nicht akzeptabel: Nennung von Produkten/Marken im produktbezogenen Teil des Portals, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, = rechtmäßig aber von einzelnen Verbrauchern rein subjektiv als irreführend empfunden

• Direkte Finanzierung des Portals durch das BMELV: (mittelbare) staatliche Informationstätigkeit,

• Ausgestaltung: besondere Verantwortung des BMELV

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Kernproblem des produktbezogenen Teils

• „Gefühlte Irreführung“

Rechtskonforme Kennzeichnungen oder Aufmachungen, subjektiv als irreführend empfunden

Bsp.: Leitsatzkonforme Produkte „Kalbswiener“; Fruchtabbildungen bei Einsatz von Aromen; Werbehinweis „alkoholfrei“; Bauerngehöft auf Industrieprodukt; Schwarzwälder Schinken von Schweinen aus NL

• Pranger !

• „Stellvertreterhaftung“

am Beispiel prominenter Marken öffentliche Diskussion allgemeiner, kennzeichnungspolitische Fragen

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Information: „neues Instrument“ des Verwaltung

• Offenlegung staatlicher Informationen - Handlungsinstrument der Behörden

• Politisches Ziel: Verhaltenskorrekturen von Wirtschaftsbeteiligten durch Marktreaktionen / öffentlichen Druck. Vollzug des Ordnungsrechts tritt in den Hintergrund.

• Namentliche Veröffentlichungen bei laufenden Verfahren!!

• Problem: Verwaltungshandeln durch „Information“ irreversibel; spätere Gegendarstellungen kein Korrektiv, da Wirkungen nicht mehr eingefangen werden können (VGH Baden-Württemberg)

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Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen (Pankow)

• Keine Rechtsgrundlage (VIG) für umfassende Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen!!!

• Der öffentliche Pranger auch aus Gründen effektiven Verbraucherschutzes kein Ersatz des Vollzugs des Lebensmittelrechts!

• Sperrwirkung durch laufendes Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren nicht zur Disposition der Behörden).

• Den Behörden: umfangreiches Instrumentarium zur individuellen Abstellung und Ahndung von Rechtsverstößen(bis hin zur Betriebsschließung).

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• Keine „Flucht in die virtuelle Verbraucherinformation“

• Keine Rechtsverkürzung für den Betroffenen!

• Betroffene: nach Beseitigung der Mängel Rehabilitationsmöglichkeit! (Streichung von der Liste, soweit im Internet überhaupt möglich!).

• Bei Voruntersuchungen und laufenden Verfahren Verpflichtung zur Vertraulichkeit.

• „Kompensation“ der nachteiligen Wirkungen einer Veröffentlichung im Rahmen späterer Bußgeld- oder Strafverfahren.

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Das dänische Smiley-System

• Elite Smiley: 4 mal ”Keine Beanstandung”

• Keine Beanstandung

• Ermahnung

• Verfügung oder Verbot

• Strafverfügung

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Übertragung dänisches Smiley – System auf deutsche Vollzugspraxis

unmöglich:

• Voraussetzungen für Betrieb des „Smiley“-Systems in den Strukturen der amtlichen Überwachung in Deutschland nicht zu leisten. Abkehr vom bisherigen Kontrollansatz: erhebliche Aufstockung der personellen/finanziellen Mittel der Bundesländer!

• Bislang „risikoorientierte Überwachung“ : bestimmte Betriebe intensiver als andere.

• „Smiley“-System: deutschlandweit kontinuierliche und zeitlich eng getaktete Kontrollen für sämtliche Betriebe, nur so halbwegs aktuelle, vergleichbare und repräsentative Ergebnisse.

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Entwurf eines Zweiten LFGB-Änderungsgesetzes

• Beeinflusst duch “Dioxin“ (14-Punkteplan der Länder und des Bundes)

• Eigene Mitteilungspflicht der (Handels-) Labore

• Verpflichtung der Unternehmen zur Mitteilung sämtlicher Eigenkontrollergebnisse zu gesundheitlich unerwünschten Stoffe

• Gesetzentwurf ohne Anhörung vom Bundeskabinett verabschiedet; jetzt parlamentarisches Verfahren.

• Memo: LM-Wirtschaft nicht „Täter“, sondern „Opfer“ von Dioxin!

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Probleme / Kritik:

• Nationaler Alleingang verstößt gegen Unionsrecht.

• Labore werden vor Inverkehrbringen eines LM tätig.

• Labore: Beantwortung schwieriger Rechtsfragen (Vorliegen eines nicht sicheren LM).

• Meldepflicht der Labore: unkalkulierbaren Folgen (Haftung).

• Inländerdiskriminierung / Flucht ins (EU-)Ausland.

• Meldepflicht der Unternehmen unverhältnismäßig (breites Spektrum der LM; Daten in unterschiedlichsten Formaten)

• Übermittlungspflicht läuft Bürokratieabbau diametral zuwider.

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Änderungsvorschlag (Stand: 3.2.2011)

Grundsätzliche Bewertung:

• BMELV gibt Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen Informationsinteressen der Verbraucher und Schutzinteressen der Wirtschaft zugunsten einer einseitigen Belastung der Wirtschaft auf.

• Änderungsvorschläge widersprechen den Ergebnissen der vom BMELV selbst in Auftrag gegebenen rechtswissenschaftlichen Evaluierung.

• Die angestrebten Gesetzesänderungen werden ohne sachlichen Grund mit dem jüngsten Dioxingeschehen begründet.

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Kernpunkte des Änderungsgesetzes

• Vermischung von Gefahrenabwehr- und Informationsregelungen.

• „Rechtsverstoß“ = bereits jede „objektive Normabweichung“

• Anwendungsbereich auf Verbraucherprodukte nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zB. Elektrogeräte, ausgeweitet.

• Umfang herausgabepflichtiger Daten wird erheblich erweitert

(Daten über die Zusammensetzung, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften, einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den menschlichen Körper,…, des Gehalts an Inhaltsstoffen, unerwünschten Stoffen und Mittelrückständen).

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• Ausschlussgründe erheblich eingeschränkt.

„laufende“ Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren

„Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ durch Abwägungsklausel unverhältnismäßig relativiert und durch weitere Einschränkungen ausgehöhlt.

• Händlername ist immer anzugeben.

• Möglichkeit für Unternehmer, selbst (freiwillig) Auskunft erteilen können (Selbsteintrittsrecht).

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• Einschränkung des Anhörungsrechts

• Sofortvollzugs bei Informationen zu Rechtsverstößen (Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung)

• Haftungsausschluss der Behörden bleibt bestehen.

• Verschärfung von § 40 LFGB: automatische Pflicht zur Veröffentlichung von Verstößen gegen Vorschriften zum Gesundheitsschutz oder zum Täuschungsschutz mit Namensnennung, wenn „nach Überzeugung der Behörde“ mindestens eine Ordnungswidrigkeit vorliegt!

• Einschränkung der Abwägungsklausel (§ 40 Abs. 1 Satz 3 VIG)

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Spuren von in der EU nicht zugelassenen GVO

• Problematik potenziert angesichts

- - weltweit wachsenden Anbaus von GV-Pflanzen,

- - des internationalen Handels mit Massengütern

- - der stetigen Verbesserung der Analytik.

• absoluter Nullwert nicht einhaltbar!

• Kurzfristig:. „technische EU-Lösung für Futter- und Lebensmittel“ durch einheitliche Festlegung von Probenahme und Analytik für sicherheitsbewertete GVO, (Grundsatz der Praktikabilität)

• Mittelfristig: Schwellenwert; Maßstab: früherer EU-Schwellenwert bzw. Schwellenwerte der Schweiz (LM: 0,5%; FM: 0,9%).

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Fazit

• Politisierung des Verbraucherschutzes

• Skandalisierung in der Berichterstattung

• Kommunikation statt rechtsstaatliches Verwaltungshandeln – („Kontrolle durch die Straße“)

• Weitere Belastungen der Unternehmen

• Wettbewerbsverzerrungen im EU-Markt

• Ende der „masochistischen Opfermentalität“ oder der „vornehmen Zurückhaltung“ der Wirtschaft

• Kommunikationsinitiative der Lebensmittelkette

• 85% der Verbraucher: Qualität der Lebensmittel in Deutschland gut bis sehr gut (IfD Allensbach Februar 2011)

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Vielen Dank !