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Verband Deutscher Schiffsausrüster e.V.

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Verband

Deutscher Schiffsausrüster e.V.

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Inhaltsverzeichnis Seite

Vorwort ....................................................................................................................................................................................... 3

Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2014 ................................................................................................................... 5

Bericht zur 69. Ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 über das 68. Geschäftsjahr

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 .................................................................................................................................... 6

I. Allgemeines .................................................................................................................................................................. 6

II. Marktlage in der Schiffsausrüstung und im Tax-free-Handel ........................................................................... 10

III. Gewerbefragen/Fachthemen ................................................................................................................................... 12

Zollrecht/Ausfuhr ................................................................................................................................................. 12

Versandverfahren NCTS ...................................................................................................................................... 15

Marktordnungswaren ........................................................................................................................................... 15

Versandverfahren EMCS ..................................................................................................................................... 15

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer .......................................................................................... 15

Veterinärrecht ....................................................................................................................................................... 16

Sicherheitsinitiativen ............................................................................................................................................ 16

Exportkontrolle/Außenwirtschaftsrecht ............................................................................................................... 17

EU-Schiffsausrüstungsrichtlinie .......................................................................................................................... 18

Statistisches Bundesamt ....................................................................................................................................... 18

Neue deutsche Rechtsvorschriften 2014 .............................................................................................................. 18

Deutsches Schiffsausrüster-Register .................................................................................................................... 19

IV. Verbandstätigkeit bei EU-Kommission, Bundesministerien, Landesministerien und Behörden .............. 19

V. Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Messegesellschaften ....................................................20

International Shipsuppliers & Services Association (ISSA) ............................................................................... 20

Organization of EU Shipsuppliers (OCEAN) ..................................................................................................... 20

Hamburg Messe und Congress GmbH ................................................................................................................ 20

Weitere Verbände und Organisationen ................................................................................................................ 20

VI. Verbandsberatung ....................................................................................................................................................21

Außenwirtschafts-/Umsatzsteuer-/Verbrauchsteuer-/Versandverfahrens- und Zollrecht .................................. 21

Arbeits- und Sozialrecht ....................................................................................................................................... 21

Handels-/Gefahrgut-/Straßenverkehrs-/Veterinärrecht........................................................................................ 21

Arbeitsgruppen/Ausstellungshinweise ................................................................................................................ 21

Merkblätter/Broschüren ....................................................................................................................................... 21

Rahmenvereinbarungen ....................................................................................................................................... 21

Geschäftsstelle ...................................................................................................................................................... 21

VII. Verbandsorgane und Finanzen ...............................................................................................................................22

Mitgliederversammlung ....................................................................................................................................... 22

Rechnungsprüfung/Wahl ..................................................................................................................................... 24

Vorstand/Wahl...................................................................................................................................................... 24

Geschäftsführung ................................................................................................................................................. 24

Finanzen ............................................................................................................................................................... 24

VIII. Verschiedenes ............................................................................................................................................................ 25

Todesfall ............................................................................................................................................................... 25

Firmenjubiläum .................................................................................................................................................... 25

Mitgliederzahl/-struktur ....................................................................................................................................... 25

IX. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben des Jahres 2014 ....................................................................................... 26

X. Statistischer Anhang................................................................................................................................................. 30

Fahrendes Personal auf deutschen Schiffen 2012-2014 ...................................................................................... 30

Die deutsche Reedertonnage 2007-2014 ............................................................................................................. 30

Seewärtiger Güterumschlag wichtiger Häfen 2010-2014 ................................................................................... 31

Seewärtiger Schiffsverkehr wichtiger Häfen 2010-2014 .................................................................................... 32

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Vorwort

2014: Stagnation und Krise

2014 war für deutsche Schiffsausrüster geprägt von Stagnation und anhaltender Krise im

maritimen Bereich.

Allgemeine wirtschaftliche Lage

Es wurden nach der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 im Jahr 2014 positive

Entwicklungen und wirtschaftliche Erholung der Volkswirtschaften verzeichnet. Im

maritimen Bereich kam es allerdings wegen Überkapazitäten bei Containerschiffen, niedri-

gen Charterraten, niedrigen Frachtraten, Mangel an Fremdkapital und Druck von Banken, zu

weiteren negativen Auswirkungen. Kosten wurden deshalb weiterberechnet und Schiffsin-

solvenzen führten zu Forderungsausfällen.

EU-Politik

Eine „gesunde“ EU-Finanzpolitik hätte hier für die notwendige Stabilität und Sicherheit

sorgen können. Dies wurde leider nicht geschafft. Die Entwicklungen in der EU von den

Steuerungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank bis hin zu den Reformbemühungen

einzelner europäischer Krisenstaaten lassen eher auf eine neue EU-Krise mit ungeahnten

Ausmaßen schließen.

Deutsche Politik

Und auch die Große Koalition konnte in Deutschland nicht ausreichend punkten – hier sei

allein als Beispiel das Mindestlohngesetz genannt. Leider war es auch 2014 wieder die Folge

eines unzureichenden Rechtsrahmens, dass Interessengruppen im Streit Entscheidungen der

Gerichte forderten. Exemplarisch sei hier das Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung, was

durch die Verweisung vom Bundesverwaltungsgericht an den Europäischen Gerichtshof

weiter verzögert wurde. Neben dieser deutschen „Streitkultur“ belastete 2014 auch die

deutsche „Streikkultur“ die Wirtschaft. Mehrere Gewerkschaften bescherten der Transport-

und Logistikwirtschaft insbesondere im Luft- und Bahnbereich mehrfach mehrtägigen

kompletten Stillstand. Zwar ist das sog. „Streikrecht“ im Grundgesetz verankert, es sollte

aber nicht in entsprechend übertriebenem Maße durch gewerkschaftlich organisierte Gruppen

instrumentalisiert werden dürfen. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert.

4

Neuer Maritimer Koordinator der Bundesregierung

Der Verband begrüßte die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den SPD-Bundestagsabge-

ordneten Uwe Beckmeyer zum neuen Maritimen Koordinator der Bundesregierung zu

machen. Beckmeyer kommt aus Bremerhaven, ist seit mehr als zehn Jahren im Bundestag

und kennt sich als Maritimer Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion in maritimen Themen

bestens aus.

Fachebene

Auf Fach- und Vorschriftenebene haben insbesondere die Überprüfungen von Steuervergün-

stigungen und Vorbereitungen und Beratungen zum neuen Unionszollkodex auf EU-Ebene,

verschiedene nationale Gesetzesvorhaben und individuelle Anwendungsfragen sowie Sicher-

heitsthemen aus Embargo- und Sanktionsmaßnahmen des Exportkontroll- und Außenwirt-

schaftsrechts den Verband und seine Mitglieder beschäftigt.

Verband

Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, durch Verbände auf allen nationalen, europäischen

und internationalen Ebenen vertreten zu sein. Dies wird durch unseren Verband, die

European Shipsuppliers Organization (OCEAN) und der International Shipsuppliers &

Services Association (ISSA) geleistet. Nur so können durch erfolgreiche Lobbyarbeit auf

allen Ebenen gute neue Rahmenbedingungen geschaffen und bereits bestehende gesichert

werden, Gesetze kontinuierlich verbessert und neue Gesetze noch vor ihrem Inkrafttreten

überprüft und gegebenenfalls zum Wohle der Branche verbessert werden.

Ausblick

Der Verband ist zuversichtlich, dass dies im kooperativen Zusammenwirken aller invol-

vierten Kreise auch 2015 wieder gelingen wird.

Hamburg, 20. Mai 2015 (Frank Engellandt, Vorsitzender)

5

Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand unterbreitet gemeinsam mit der Geschäftsführung den nachstehenden Jahresbe-

richt des Verbandes für das Jahr 2014. Der Bericht informiert über die wichtigsten Ereignisse

in den Sektoren „Schiffsausrüstung“ und „Tax-free-Handel“ in Deutschland und fasst die

vielfältigen Verbandsaktivitäten des Jahres 2014 zusammen. Vorstand und Geschäftsführung

hatten auch 2014 wieder die Interessen der im Verband organisierten Unternehmen wirksam

und nachhaltig vertreten.

Den zuständigen Behörden auf EU- und deutscher Bundes- und Landesebene, möchte der

Verband an dieser Stelle für das gezeigte Verständnis für Branchenfragen herzlich danken.

Der Vorstand befasste sich in drei Sitzungen 2014 u. a. mit den Themen „Unionszollkodex“,

„Verbrauchsteuern“, „EMCS“, „Ausfuhr“, „Veterinärrecht“, „Flussschifffahrt“, „Gefahrgut-

vorschriften“, „ISSA-Katalog“, „Umsatzsteuer“, „Exportkontrollrecht“ und “Dual-Use-Ver-

ordnung“, „Luftfrachtsicherheit“ und andere Sicherheitsinitiativen.

Zum zweiundvierzigsten Male hat der Verband im Jahre 2014 das „Deutsche Schiffsaus-

rüster-Register“ veröffentlicht. Mit zunehmender Ausrichtung auf den elektronischen Daten-

verkehr weltweit, wird von Reedern und Werften, neben dem Deutschen Schiffsausrüster-Re-

gister, verstärkt auf die Darstellung der Verbandsmitglieder im Internet auf den Verbands-

seiten www.shipsuppliers.de zugegriffen.

Vorstand und Geschäftsführung bleiben auch in Zukunft um das Wohl der Branche bemüht.

Vorstand (Amtszeit 2014 – 2017):

Andreas Albert/Bremen

Lennart Clasen/Hamburg

Frank Engellandt/Hamburg (Vorsitzender)

Gunnar Heinemann/Hamburg

Nadine Kloska/Hamburg

Mathias Overhaus/Emden (Schatzmeister)

Jens Pfeiffer/Hamburg

Ralf-Thomas Rapp/Hamburg

Wolfgang Sump/Hamburg (Stellv. Vorsitzender)

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Bericht zur 69. Ordentlichen Mitgliederversammlung 2015

über das 68. Geschäftsjahr

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

I. Allgemeines

Einleitung

Die Handelsbilanz – also die Differenz zwischen Aus- und Einfuhren – habe nach Angaben

des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland 2014 einen Rekordüberschuss von

217 Milliarden Euro ausgewiesen. Das entspreche rund 7,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts

(BIP). Deutschland habe nach Berechnungen des Ifo-Instituts den weltweit höchsten Export-

überschuss, mehr als die Zweit- und Drittplatzierten China und Saudi Arabien zusammen.

Diese Exportlastigkeit stößt international auf Kritik, weil sie als Risiko für die Stabilität der

Weltwirtschaft gelte. Die EU-Kommission stufe bereits Überschüsse von dauerhaft mehr als

sechs Prozent des BIP als stabilitätsgefährdend ein. Deutschland wurde bereits empfohlen,

mehr zu investieren und so die Nachfrage im Inland zu stärken, was wiederum den Export-

überschuss verringern würde.

Deutsche Warenexporte

Trotz Russland-Ukraine-Konflikt hätten deutsche Unternehmen 2014 so vielen Waren in die

Welt geliefert wie nie zuvor. Im Jahr 2014 wurden von Deutschland Waren im Wert von

1.133,5 Milliarden Euro exportiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vor-

läufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden 36,6 Prozent der gesamten deutschen Warenex-

porte in die Eurozone ausgeführt. Dieser Anteil sank damit leicht gegenüber dem Jahr 2013,

als er noch bei 36,9 Prozent gelegen hatte.

Schon seit Jahren ginge der Anteil deutscher Waren, die in Länder der Eurozone exportiert

werden, kontinuierlich zurück. Im Jahr 2005 hätte er noch 44,7 Prozent betragen. Im Jahr der

Einführung des EU-Binnenmarktes 1993 hätten die Länder, die zur Eurozone gehören, noch

47,6 Prozent an den deutschen Exporten ausgemacht.

Im vergangenen Jahr lieferten die deutschen Unternehmen Waren im Wert von 102 Milliar-

den Euro nach Frankreich, von 94 Milliarden in die USA, von 84 Milliarden nach Großbri-

tannien und von 75 Milliarden nach China. Der DIHK geht davon aus, dass Frankreich

hierbei in den kommenden Jahren von den stärker wachsenden Ländern Großbritannien und

China überholt werde.

Die EU-Mitgliedstaaten, in denen nicht mit dem Euro gezahlt wird, gewinnen dagegen

immer mehr an Bedeutung für die deutsche Exportwirtschaft. So stieg der Anteil der Nicht-

Eurozone von 20,1 Prozent im Jahr 2013 auf 21,4 Prozent im Jahr 2014 an. Im Jahr 2005

hatte er 19,9 Prozent und im Jahr 1993 nur 16,2 Prozent betragen.

Besonders stark sei der Außenhandel mit Ländern aus der Europäischen Union gewachsen,

die wie Großbritannien und Polen nicht der Eurozone angehören. Die Exporte dorthin kletter-

ten um 10,2 Prozent auf 243,1 Milliarden Euro, die Einfuhren um 6,6 Prozent auf 188,5

Milliarden Euro. In Drittländer wurden Waren im Wert von 476,2 Milliarden Euro exportiert

und Waren im Wert von 316,6 Milliarden Euro aus diesen Ländern importiert.

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An erster Stelle stünden hierbei die USA, gefolgt von China. Gegenüber 2013 hätten die

Exporte in die Drittländer um 1,5 Prozent zugenommen, während die Importe um 0,9 Prozent

gesunken wären. Somit sei die Entwicklung des Handels mit Ländern in Übersee hauptver-

antwortlich für den höchsten deutschen Ausfuhrüberschuss der Geschichte: Mit 217 Milliar-

den Euro habe der Überschuss der Exporte über den Importen so hoch wie noch nie gelegen.

Auch 2015 dürften die Exporteure auf Rekordkurs bleiben. Der Bundesverband großhandel,

Außenhandel, Dienstleitungen e.V. (BGA) habe ein Plus von vier Prozent vorhergesagt.

Unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel einschließlich Ergänzungen zum

Außenhandel (+ 229,8 Milliarden Euro), Dienstleistungen (– 41,7 Milliarden Euro), Primär-

einkommen (+ 68,4 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (– 41,1 Milliarden Euro)

habe – nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank – die Leistungsbilanz im

Jahr 2014 mit einem Überschuss von 215,3 Milliarden Euro abgeschlossen. Im Jahr 2013

habe die deutsche Leistungsbilanz noch einen Aktivsaldo von 189,2 Milliarden Euro ausge-

wiesen.

Deutsche Warenimporte

Die Einfuhren hätten 916,5 Milliarden Euro erreicht und lägen damit 2 Prozent höher als

2013. Diese Zahlen würden zeigen, dass die deutsche Industrie der Russland-Ukraine-Krise

getrotzt habe. Die Ausfuhren nach Russland wären aber um knapp 20 Prozent gesunken.

Güterverkehr Deutschland

Der Güterverkehr in Deutschland sei im Jahr 2014 stark gewachsen: Nach vorläufigen Anga-

ben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sei das Transportaufkommen gegenüber dem

Vorjahr um 2,9 Prozent auf 4,5 Milliarden Tonnen gestiegen. Damit wäre der bisherige

Höchstwert aus dem Jahr 2008 um 0,4 Prozent übertroffen worden. Zum Anstieg der

Tonnage gegenüber dem Jahr 2013 hätten vor allem der Straßenverkehr und der Seeverkehr,

aber auch die Luftfahrt und die Binnenschifffahrt beigetragen. Der Transport von Rohöl in

Rohrleitungen bliebe nahezu konstant. Dagegen ginge das Aufkommen im Eisenbahnverkehr

zurück.

Auf der Straße wären – nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Verkehr und

digitale Infrastruktur – im Jahr 2014 rund 3,5 Milliarden Tonnen und damit 3,7 Prozent mehr

befördert worden als im Jahr 2013. Das wäre der höchste Anstieg aller Verkehrsbereiche im

Berichtszeitraum. Eine Ursache hierfür sei die starke Zunahme von Baustofftransporten

aufgrund der milden Witterung zu Beginn des Jahres 2014.

Im Jahr 2014 habe der Güterumschlag der Seeschifffahrt um 2,1 Prozent gegenüber dem

Vorjahr zugenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis)

seien insgesamt 303,9 Millionen Tonnen Güter in deutschen Seehäfen umgeschlagen. 2013

hatte der Güterumschlag 297,6 Millionen Tonnen betragen.

Mit einem Plus von 2,1 Prozent habe 2014 die aus dem Ausland empfangene Menge etwas

stärker zugenommen als die nach ausländischen Häfen versandte Gütermenge, die um 1,9

Prozent zugenommen habe. Der innerdeutsche Seeverkehr – die mit knapp 8 Millionen

Tonnen mengenmäßig kleinste Verkehrsrelation – sei sogar um 8,5 Prozent angestiegen.

Der Containerverkehr habe 2014 bei 15,9 Millionen TEU (Twenty-foot-Equivalent-Unit) ge-

legen. Gegenüber dem Vorjahr sei dies ein Zuwachs um 2,3 Prozent. Wie schon 2013 habe

sich damit der Containerumschlag dynamischer entwickelt als der Seegüterumschlag insge-

samt.

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Im Jahr 2014 sei die Güterbeförderung der Binnenschifffahrt um 0,7 Prozent gegenüber

dem Vorjahr gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) seien 2014

insgesamt 228,5 Millionen Tonnen Güter auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert

worden. Im Jahr 2013 hätte der Güterumschlag 226,9 Millionen Tonnen betragen.

Positiv hätten sich 2014 sowohl der Versand ins Ausland als auch der Verkehr innerhalb

Deutschlands entwickelt. So habe die nach ausländischen Häfen beförderte Gütermenge um

5,7 Prozent zugenommen, die zwischen ausschließlich deutschen Häfen beförderte Güter-

menge um 1,7 Prozent. Rückgänge habe es dagegen beim Empfang aus dem Ausland

(– 0,6 %) und beim Durchgangsverkehr (– 6,9 %) gegeben.

Der Containerverkehr in der Binnenschifffahrt sei 2014 gegenüber dem Vorjahr mit + 7,9

Prozent auf 2,4 Millionen TEU (Twenty-foot-Equivalent-Unit) wesentlich stärker gewachsen

als der Binnenschiffsverkehr insgesamt.

Der Transport von Rohöl in Rohrleitungen habe sich bei einer Beförderungsmenge von 87

Millionen Tonnen kaum (+ 0,2 %) verändert.

Dagegen habe die Eisenbahn im Jahr 2014 als einziger Verkehrszweig Tonnage verloren: Im

Jahr 2014 hätten in- und ausländische Eisenbahngesellschaften auf dem deutschen Schienen-

netz Güter im Umfang von insgesamt 365,0 Millionen Tonnen transportiert. Nach Angaben

des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wären dies 8,7 Millionen Tonnen oder 2,3 Prozent

weniger als 2013. Dieser Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die transpor-

tierte Menge aufgrund des Bahnstreiks im Oktober 2014 um 6,6 Prozent und im November

2014 um 9,6 Prozent niedriger sei als im entsprechenden Vorjahresmonat.

Die erbrachte Transportleistung entspräche im Jahr 2014 mit 112,6 Milliarden Tonnenkilo-

metern dem Vorjahresstand.

Bei den Mengen im Binnenverkehr (– 3,5 %) sowie im Empfang aus dem Ausland (– 1,6 %)

habe es Rückgänge gegeben. Leicht zugelegt habe der Versand in das Ausland (+ 0,8 %).

Den höchsten Zuwachs mit + 4,0 Prozent habe der Durchgangsverkehr. Insbesondere in

dieser Verkehrsverbindung seien auch aufkommensstarke ausländische Unternehmen tätig,

die vom Bahnstreik nicht betroffen waren.

Die auf deutschen Flughäfen empfangene oder versandte Luftfrachtmenge habe im Jahr

2014 gegenüber 2013 um 2,6 Prozent auf 4,4 Millionen Tonnen zugenommen. Wie das

Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilte, habe es mit + 4,2 Prozent Zuwächse vor

allem für die Ausladungen (2,1 Millionen Tonnen) gegeben, während die Einladungen um

1,2 Prozent auf 2,3 Millionen Tonnen gestiegen seien.

Die innerdeutsche Luftfrachtmenge sei 2014 um 2,2 Prozent gewachsen, nachdem 2013

Rückgänge von 2,3 Prozent und 2012 von 4,7 Prozent verzeichnet worden wären. Die inner-

deutsch transportierte Menge entspräche im Jahr 2014 einem Anteil von 5 Prozent am

gesamten Luftfrachtaufkommen.

Die ins Ausland versandte oder von dort empfangene Luftfrachtmenge habe um 2,6 Prozent

auf 4,2 Millionen Tonnen zugenommen. 23 Prozent aller Auslandsverkehre entfielen auf

europäische Flughäfen: Hier seien die Ein- und Ausladungen in vergleichbarer Größenord-

nung (+ 1,3 % beziehungsweise + 1,5 %) gestiegen.

Im Interkontinentalverkehr, der 77 Prozent aller Auslandsverkehre umfasse, habe sich ein

differenzierteres Bild gezeigt: Die Ausladungen seien hier um 5,4 Prozent angestiegen,

während die Einladungen lediglich um 1 Prozent zunahmen.

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Maritime Wirtschaft und Häfen in Deutschland

Die maritime Wirtschaft in Deutschland ist ein Wirtschaftszweig mit großem „know how“

und anerkannter enormer Innovationskraft. Die in diesem Sektor beschäftigten mehr als

220.000 Arbeitskräfte sind überwiegend in den Bereichen Zulieferung und Dienstleistung an-

gesiedelt.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes meldete für 2014 einen Rückgang des

Schiffverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal um sechs Prozent. Insgesamt habe der Kanal

2014 das drittbeste Ergebnis seiner Geschichte erreicht: Rund 32.600 Schiffe hätten über das

Jahr eine Gesamtladung von gut 99,1 Millionen Tonnen transportiert. Das wären zum Vor-

jahr 4,6 Prozent mehr Ladung und 4,8 Prozent mehr Schiffe, berichtete die Kanalverwaltung.

Nur 2008 und 2011 wären die Ladungsmenge mit 105 Millionen Tonnen bzw. 104 Millionen

Tonnen höher ausgefallen. Im reinen Transitverkehr hätten im vergangenen Jahr 24.100

Schiffe eine Ladungsmenge von fast 93,1 Millionen Tonnen durch den Kanal transportiert.

Die Kanalverwaltung rechnet damit, dass die Senkung des Schwefelgrenzwertes für Schiffe

dem Kanal in 2015 weiteren Aufwind geben wird. Gebremst werden seine Leistungsfähigkeit

durch Unfälle und die damit verbundenen Schäden an den Schleusentoren.

Die Häfen in Duisburg hätten nach eigenen Angaben ihren Gesamtgüterumschlag im Jahr

2014 um 3,9 Prozent auf 52.432 Tausend Tonnen gesteigert.

Der Hamburger Hafen habe 2014 seinen Umschlag nach offiziellen Angaben um 4,8

Prozent auf 145.700 Tausend Tonnen gesteigert. Insgesamt sei der Containerumschlag um

5,1 Prozent auf 9.700 Tausend TEU gestiegen. Der Mengenrückgang im Exportverkehr nach

Russland habe einen höheren Containerumschlag verhindert.

Der Lübecker Hafen meldet für 2014 einen Gesamtgüterumschlag von 17.236 Tausend

Tonnen (+ 1,4 %), 2013 waren es noch 17.002 Tausend Tonnen.

Der Kieler Seehafen habe nach eigenen Angaben 2014 seine Umschlags- und Passagier-

zahlen erhöht. Der Güterumschlag sei um 1,6 Prozent auf 6.400 Tausend Tonnen gewachsen

und die Zahl der Passagiere habe um 1,9 Prozent auf 1,9 Millionen zugenommen. Für das

Plus habe die Color Line gesorgt, die für ihre Fährlinie zwischen Kiel und Oslo eine Steige-

rung um 5,8 Prozent auf die Rekordzahl von 1,1 Millionen Passagiere verbucht habe.

Der Rostocker Seehafen präsentierte einen gesteigerten Gesamtumschlag 2014 von 24,2

Millionen Tonnen (+ 13 %). Flüssiggutumschlag habe auf 4,6 Millionen Tonnen erhöht,

Schüttgütern seien bei 6 Millionen Tonnen geblieben.

Die Bremische Häfen (Bremen und Bremerhaven) verzeichneten nach eigenen Angaben für

2014 einen Gesamtumschlag von 78.236 Tausend Tonnen (– 0,66 %), 2013 waren es noch

78.734 Tausend Tonnen. Der Containerumschlag auf Basis 20-Fuß (TEU) sei auf 5.777

Tausend Tonnen gesunken (– 1,04 %).

Europas größter Seehafen Rotterdam habe nach eigenen Angaben 2014 rund 444.733

Tausend Tonnen umgeschlagen, 2013 seien es noch 440.464 Tausend Tonnen gewesen. Die

Gütersegmente beliefen sich auf 88.593 Tausend Tonnen trockenes Massengut (– 0,7 %),

202.498 Tausend Tonnen Flüssiggüter (– 2,1 %), 127.598 Tausend Tonnen Stückgut

(+ 5,2 %), Anzahl in TEU: 12.297.570 (+ 5,8 %) und 26.004 Tausend Tonnen Massenstück-

gut (+ 12,1 %).

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Der belgische Hafen Antwerpen habe nach eigenen Angaben 2014 rund 199.012 Tausend

Tonnen umgeschlagen (+ 4,3 %), 2013 seien es noch 190.849 Tausend Tonnen gewesen. Die

Gütersegmente beliefen sich auf 13.506 Tausend Tonnen trockenes Massengut (– 6,1 %),

62.833 Tausend Tonnen Flüssiggüter (+ 5,6 %), 9.884 Tausend Tonnen Stückgut (– 2 %),

Anzahl in TEU: 8.977 (+ 4,7 %) und 76.339 Tausend Tonnen Gesamtmassengut (+ 3,3 %).

Nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie sei die Zahl der Schiffe

unter deutscher Flagge im vergangenen Jahr weiter gesunken. Demnach waren es Ende 2014

noch 368 Schiffe, gegenüber 395 Schiffen in 2013. Die Zahl der deutschen arbeitssuchenden

Seeleute habe sich wieder erhöht. Waren es im Jahr 2009 noch 469, so sei die Zahl bis Ende

2014 auf 732 gestiegen.

II. Marktlage in der Schiffsausrüstung und im Tax-free Handel 2014

Schiffsausrüstung:

Bei der alljährlichen internen Verbandsumfrage zur Geschäftslage im Bereich „Schiffsaus-

rüstung“ wurde das Jahr 2014 von den teilnehmenden Verbandsmitgliedern (Generalaus-

rüster und technische Ausrüster) mit „rückläufig bis gleichbleibend“ und „wachsend“ be-

schrieben.

Wirtschafts- und Finanzkrise hätten weiterhin negative Auswirkungen gebracht. Vereinzelte

Forderungsausfälle durch Schiffsinsolvenzen wurden verzeichnet und die Reeder hätten

durch Überkapazitäten von Frachtraum ihren Preisdruck an die Schiffsausrüster weiterge-

geben. Der Trend bei Kunden weniger Geld auszugeben bestünde weiter.

Die Umsätze in der Schiffsausrüstung seien allgemein gleich geblieben bis leicht gestiegen.

Verlagerungen zu bestimmten Produktbereichen habe es nicht gegeben. Allein der Catering-

bereich habe weiter an Bedeutung gewonnen.

Erträge und Renditen im Schiffsausrüstergeschäft seien leicht, um ca. 4-7 Prozent gefallen.

Allein die Belieferung im technischen Bereich habe sich noch mehr ins Ausland verlagert.

Die Region Asien wurde genannt.

Die Wettbewerbssituation sei unverändert mit hohem internationalem Preisdruck geblieben

und keine weiteren Länder seien als Wettbewerber hinzugekommen.

In den Unternehmen hätte 2014 überwiegend kein Personal abgebaut werden müssen und

dies sei auch nicht zu befürchten, teilweise sei sogar neues Personal eingestellt worden oder

dies würde geplant.

Im Verhältnis zu Lieferanten und Industrie wären keine Besonderheiten oder Probleme

gemeldet worden, allein der weiterhin hohe Preisruck sei spürbar.

Das Geschäft mit Werften blieb 2014 gleich.

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Neubauausrüstungen seien geringfügig gefallen, Equipmentlieferungen blieben unverändert

oder stiegen leicht an.

Auf bestimmten Schifffahrtsrouten sei es wieder zu Beeinträchtigungen durch Hoch- und

Niedrigwasser auf den Flüssen gekommen.

In der Seeschifffahrt sei ein Trend zu weltweiten Generalausrüstern mit Rahmenverträgen

erkannt worden.

Die Geschäftslage in der Schiffsausrüstung allgemein sei in Europa, Indien, Skandinavien

und Südamerika gestiegen, in Afrika, Türkei und USA gleichbleibend und in Osteuropa und

Russland rückläufig.

Für Passagier- bzw. Kreuzschifffahrt sei wieder ein Aufwärtstrend gemeldet worden.

Bei der Produktpalette für Bordbedarf wäre die Nachfrage nach Umweltprodukten gestiegen.

Verstärkte Sicherheitsanforderungen hätten zu Mehraufwand für die Unternehmen geführt.

Ebenso habe die Beachtung von Außenwirtschafts-/Exportkontroll- und Dual-Use-Verord-

nungsvorschriften zu Mehraufwand geführt.

Aus den Häfen in Griechenland, Italien und Spanien wären Probleme bei Schiffsbelie-

ferungen gemeldet worden.

Für 2015 wird eine leichte positive Tendenz erkannt.

Durch intensive Kooperation mit der Industrie, innovative Serviceleistungen, möglichst

umfassenden und weltweiten Service und veränderten Kundenkreis wolle man die eigene

Geschäftsposition zukünftig sichern.

Tax-free-Handel:

Im Tax-Free-Handel fielen die Umsätze 2014 in der Schiffsausrüstung. Der sog. „Parallel-

markt“ würde eine große Rolle spielen und Preise und Gewinn drücken. Zu Produktverlage-

rungen der höheren oder niedrigeren Qualität sei es nicht gekommen – Alternativprodukte

wären nur bei entsprechender Qualität geordert worden. Die alten Jahrgänge bei Whiskeys

würden immer bedeutender.

Erst gegen Ende 2014 hätten sich Währungsschwankungen beim GBP bemerkbar gemacht.

Lieferanten, bei denen in GBP eingekauft wurde, hätten durch entsprechende Aktivitäten

versucht, dem entgegen zu steuern.

„Duty-Free“ habe bei Reisenden in Drittländer nicht weiter an Beliebtheit gewonnen und

auch „Duty-Paid“ werde nicht verstärkt verkauft.

Globalisierung bedeute auch andere Einkaufsländer/-möglichkeiten.

Für 2015 wird im Duty-Free-Bereich als Trend/Entwicklung erwartet, dass mehr Rum, alte

Whiskeys und Gin verkauft werden.

12

III. Gewerbefragen / Fachthemen

Zollrecht/Ausfuhr:

„Einheitlichen Sanktionen im Zollrecht“

Mit dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission COM(2013) 884 final, vom 13. Dezember

2013 zur Stellungnahme wurden einheitliche Sanktionen für Verstöße gegen zollrechtliche

Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vorgesehen. Dieser Vorschlag ging auf eine Erhebung

der EU-Kommission zurück, die gravierende Unterschiede bei Verfolgung von Verstößen so-

wohl im gesetzlichen Regelwerk als auch in der Durchsetzungspraxis in den Mitgliedstaaten

festgestellt hatte. Im Richtlinienvorschlag wurde zwischen unterschiedlichen Arten von Ver-

stößen differenziert und gestaffelte Sanktionen vorgesehen, bezogen auf den Zollwert der be-

troffenen Waren (von 1 % bis zu 30 %) oder – wenn kein spezifischer Warenbezug vorliegt –

bis zu 45.000 Euro je Verstoß. Entsprechend der Verjährungsvorschrift in der Verordnung

zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, Verordnung (EG) Nr. 2988/95

wurde eine 4-jährige Verjährungsfrist vorgesehen. Der Entwurf griff stark in die mitglied-

staatliche Autonomie ein, so dass allgemein angenommen wurde, dass EU-Mitgliedstaaten

eher dagegen votieren würden.

Der Verband hatte selbst gegen EU-weit einheitliche Sanktionen im Zollrecht grundsätzlich

keine Einwände. Auch eine Gleichbehandlung bei EU-Zollrechts-Sanktionen ist wichtig zur

Gewährleistung von Chancengleichheit und fairem Wettbewerb in der EU. Und wenn dieser

Zustand allein durch EU-weit verbindliche Vorgaben herbeigeführt werden kann, wird dies

ebenfalls akzeptiert.

„Besprechung Unionszollkodex“

Am 24. März 2014 führten die Handelskammer Hamburg (HK HH) und die Hamburger Be-

hörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI HH) eine Arbeitssitzung zum neuen

Unionszollkodex in der Handelskammer Hamburg durch. Zahlreiche Verbandsvertreter

waren anwesend und tauschten ihre ersten Prüfergebnisse aus. Herr Harms hat den Verband

vertreten. Themen waren u.a.:

- Haftung bei SumA (verschuldensunabhängig für Reeder/Linienagent)

- Vereinfachungen bei Zollabwicklungen (im europäischen Vergleich; Warenkreiszeichen

- Sicherheiten (Reduzierung auf Null)

- Neues AEO-Kriterium (Nachweis praktische u. berufliche Befähigung)

- Vorübergehende Verwahrung (Umfuhren, Bewilligung, Sicherheit)

- Musterziehung (Einzelanmeldung)

- Ursprungszeugnis

- Unvollständige Ausfuhranmeldung (Fristreduzierung von 30 auf 14 Tage)

Handelskammer Hamburg und Hamburger Wirtschaftsbehörde boten ihre Unterstützung an

beim Informationsaustausch, Kommunikation und Intervention festgestellter und geeigneter

Problemstellungen. Der Verband prüfte die ersten Entwürfe der neuen EU-Zollvorschriften

selbst in seiner Arbeitsgruppe und steht darüber hinaus mit dem Bundesministerium der

Finanzen (Referat III B 1) direkt und über seine europäische Dachorganisation OCEAN mit

der EU-Kommission indirekt in Kontakt.

13

„Belieferung der Flussschifffahrt im EU-Ausland“

Deutsche Schiffsausrüster beliefern auch die Flussschifffahrt. Wie von deutschen Schiffsaus-

rüstern mit Sitz in Deutschland Flussschiffe in einem anderen Mitgliedstaat beliefert werden

können, wurde vom Verband hinterfragt.

Schiffsausrüster mit Sitz in Deutschland, die Schiffsbedarf im deutschen Teil des Zoll- bzw.

Verbrauchsteuergebiets der Gemeinschaft abgeben wollen, müssen bekanntlich über eine Er-

laubnis zum Handel mit Schiffsbedarf nach § 25 Zollverwaltungsgesetz verfügen und die

Vorschriften des § 27 Zollverordnung (ZollV) einhalten.

Diese Vorschriften sind national geltendes Recht, welches nach Art. 1 Satz 1 und Art. 4 Nr.

23 Zollkodex neben gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften als einzelstaatliche Regelung an-

zuwenden ist. Ergänzend dazu sind von der Bundesfinanzdirektion Nord im „Merkblatt zum

Überwachungsverfahren für die Lieferung von Schiffs- und Reisebedarf im Seeverkehr ge-

mäß § 27 Absatz 12 Satz 5 Zollverordnung“ weitere Einzelheiten zum Überwachungsverfah-

ren des § 27 ZollV geregelt bzw. bestimmt worden.

Diese nationalen deutschen Regelungen für die Belieferung von Schiffsbedarf können für

entsprechende Flussschiffbelieferungen in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich keine

Anwendung finden.

Diese Rechtsauffassung bestätigte dem Verband das Hauptzollamt Hamburg-Hafen mit

Schreiben vom 17. April 2014. Auch wenn der Handel, die Lieferung und Abgabe von

Waren als Schiffsbedarf bisher gemeinschaftsrechtlich nicht harmonisiert worden ist, sollte

es aber - nach Ansicht des Hauptzollamts - auch für deutsche Schiffsausrüster grundsätzlich

möglich sein, Schiffe im EU-Ausland jeweils rechtskonform mit zoll- und steuerfreien

Schiffsbedarf zu beliefern. Das jeweilige Schiffsausrüstungsunternehmen wäre dann vor

einer Lieferung verpflichtet, sich über die diesbezüglichen einzelstaatlichen Vorschriften um-

fassend zu informieren.

„Stornierung des Ausfuhrverfahrens durch Zoll“

Die Bundesfinanzdirektion Nord hatte dem Verband, auf Anfrage, das Verfahren um eine

mögliche Stornierung des Ausfuhrverfahrens durch den Zoll wegen Fristüberschreitung

näher erläutert.

Wird ein Schiff mit gem. § 8 UStG steuerfreier Schiffsausrüstung im Wert von über 1.000

Euro beliefert, wird dafür eine elektronische Ausfuhrerklärung abgegeben. Bleibt das Schiff

anschließend aber noch über 90 Tage im Hafen, würde das System „ATLAS“ automatisiert

die nächsten Schritte im sog. „Nachforschungsverfahren“ starten. Hierbei sei auch die Stor-

nierung der Ausfuhrerklärung vorgesehen. Dieses Verfahren sei ein Service der deutschen

Zollverwaltung (viele EU-Länder haben es nicht umgesetzt). Es würde automatisiert ange-

stoßen und es seien nur genau definierte Antworten zulässig (siehe VA-ATLAS Kap. 4.9.5

Abs. 1 bis 7). Rechtsgrundlage für eine Stornierung/Ungültigerklärung sei Art. 796e Abs. 2

ZK-DVO i.V.m. Art. 251 Ziff. 2 Buchstabe b) 2. Fallvariante ZK-DVO.

Damit Schiffsausrüster nach steuerfreien Warenlieferungen an ein Schiff gem. § 8 UStG

wegen einer anschließenden Stornierung ihrer Ausfuhrerklärung keine Probleme bekommen,

sollten sie – ähnlich wie bei der Konstellation bei Überschreitung der 12-Tage-Frist bei

Schiffsbedarfslieferungen, steuerfrei gem. § 27 ZollVO – stets die Kommunikation mit dem

belieferten Schiff pflegen. So könnte der Schiffsausrüster vor einer bevorstehenden Frist-

überschreitung noch rechtzeitig mit dem Zoll nötige Schritte einleiten, um negative rechtliche

Konsequenzen zu vermeiden.

14

„Verbandspositionspapier zum Unionszollkodex an BMF“

Der Verband hatte anlässlich einer Sitzung am 30. Juli 2014 in der Wirtschaftsbehörde Ham-

burg den Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sein eigenes Positions-

papier zum Unionszollkodex (UZK) übergeben. Darin wurde insbesondere gefordert, im

neuen UZK und seinen Ausführungsvorschriften, den Bereich „Schiffsausrüstung“ europa-

weit näher und eindeutiger zu regeln. Obwohl in den neuen Artikeln 268 und 270 UZK die

aktuellen EU-Regelungen des EU-Zollkodex bereits entsprechend aufgenommen wurden,

wird es dennoch für notwendig erachtet, in den neuen „Delegated Acts“ des EU-Zollrechts

und wieder in EU-Guidelines nähere und eindeutigere Regelungen aufzunehmen. Dies würde

ein wichtiger Beitrag sein, um eine europaweit einheitliche Umsetzung der EU-Rechtsvor-

schriften zur Schiffsausrüstung zu gewährleisten.

Unterschiedliche Interpretationen des EU-Rechts, wie bspw. aktuell in Spanien, wo bei

Schiffsausrüstungslieferungen von Nichtgemeinschaftswaren zunächst ein Import vorge-

schrieben wird, könnten nach Verbandsansicht so zukünftig vermieden werden.

„Merkblatt zu Anmeldepflichten für Schiffsbedarf überarbeitet“

Die Bundesfinanzdirektion Nord informierte den Verband über die Neuauflage des Merk-

blattes „Ausfuhrrechtliche und außenhandelsstatistische Anmeldepflichten bei Lieferungen

von Waren an Schiffe, Luftfahrzeuge/ Flugzeuge und Einrichtungen auf hoher See sowie

besondere Regelungen im Zusammenhang mit Offshore-Windenergieanlagen“. Regelungen

zur Offshore-Windenergie wurden aufgenommen. Außerdem wurde dem Verbandswunsch

entsprochen und bei Schiffsbelieferungen in einem EFTA-Staat die Verwendung einer

Sammelwarennummer erlaubt. Schiffsausrüster können sich dazu die Sammelwarennummer

9990… vom Statistischen Bundesamt genehmigen lassen. Im Merkblatt wurde dazu auf Seite

50 die Tabelle in Zeile 7 entsprechend geändert. Die Verbandsarbeitsgruppe „Zoll und

Steuern“ hatte den Inhalt dieses Merkblatts insgesamt überprüft und keine weiteren

Bedenken.

„Stornierung des Ausfuhrverfahrens durch Zoll – Hinweis vom Verband“

Die Verbandsarbeitsgruppe „Zollrecht und Steuern“ hat dieses Thema weiter aufgearbeitet.

Insbesondere wurde ein geeigneter schriftlicher Hinweis in den Vertrags-/Versandpapieren

des Schiffsausrüsters an die Reederei/Schiff/Vertreter besprochen und im Verband an-

geboten.

„BMF-Pressemitteilung: Zollstrukturreform wird fortgesetzt“

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte mit der Pressemitteilung Nr. 40

vom 8. Oktober 2014 allgemein über die Fortsetzung der Zollstrukturreform:

„Stark vor Ort – modern in der Verwaltung Zollstrukturreform wird fortgesetzt

Die Bundeszollverwaltung wolle sich neu aufstellen. Dazu würde in Bonn eine General-

zolldirektion eingerichtet, gleichzeitig die örtlichen Dienststellen in Deutschland gestärkt.

Die neue Oberbehörde würde aus Teilen der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des BMF

sowie den bisherigen Mittelbehörden bestehen. Die Zollverwaltung solle künftig nur noch

über eine operative Ortsebene und die Generalzolldirektion verfügen. Die gewonnenen

Personalressourcen würden vor allem für Aufgaben vor Ort eingesetzt.

Die Maßnahmen würden auch den Standort Bonn stärken. Die durch die Aufgabenübertra-

gung an die neue Generalzolldirektion verschlankte Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des

BMF solle in mehreren Teilschritten vom bisherigen Dienstsitz Bonn nach Berlin verlegt

werden. Bonn erhielte dafür mit der Generalzolldirektion als Oberbehörde eine hochrangige

Verwaltungspräsenz mit nationaler und internationaler Aufgabenstellung. Dadurch entstünde

auch für den Standort Bonn langfristige Planungssicherheit. Die Vorgaben des Bonn-Berlin-

Gesetzes würden eingehalten.

15

Versandverfahren NCTS: Dem Verband wurden 2014 keine Probleme bei der Durch-

führung des Versandverfahrens NCTS gemeldet.

Marktordnungswaren: Dem Verband wurden 2014 keine Probleme bei der Durchführung

des Versandverfahrens EMCS gemeldet.

Versandverfahren EMCS: Dem Verband wurden 2014 keine Probleme bei der Durch-

führung des Versandverfahrens EMCS gemeldet.

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer:

„Elektronische Übermittlung von Nachweisen“

Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Oktober 2013 - IV D 3 - S 7156/13/10001 (2013/0957027)

– zur Übermittlung von Nachweisen für die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a

und §§ 6 und 7 UStG sowie Bescheinigungsverfahren bei der Steuerbefreiung grenzüber-

schreitender Güterbeförderungen, wurde die elektronische Übermittlung von verschiedenen

Daten u.a. bei der Steuerbefreiung bei Ausfuhr, geregelt. Es soll jeweils keine Unterschrift

mehr notwendig sein, sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Ver-

fügungsbereich des Ausstellers begonnen hat.

„EU-Leitfaden „VAT mini One Stop Shop“

Die EU-Kommission hatte den Leitfaden „VAT mini One Stop Shop“ veröffentlicht, um

Unternehmen auf die Anwendung der neuen MwSt-Vorschriften für Telekommunikations-

dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte

Dienstleistungen vorzubereiten, die 2015 in Kraft treten. Damit sollte den Unternehmen die

Umstellung erleichtert werden, denn in Zukunft würde die Mehrwertsteuer dort erhoben, wo

sich der Kunde befindet, und nicht an dem Ort, an dem der Verkäufer ansässig ist. Durch

eine einzige Anlaufstelle würden Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, den

mehrwertsteuerlichen Pflichten, die sie in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, in dem Land

nachkommen können, in dem sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Dies entspräche

dem Ziel der EU-Kommission, steuerliche Hindernisse und Verwaltungslasten für grenzüber-

schreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt abzubauen.

Im Mittelpunkt dieses Leitfadens stünden die Informationen, die erforderlich seien, um sich

für mehrwertsteuerliche Zwecke zu registrieren und Mehrwertsteuer auszuweisen, die Form,

in der diese Informationen einzureichen seien, die Fristen dafür, sowie alle praktischen

Einzelheiten für die Entrichtung der Steuer. Anhand dieser Informationen könnten die Unter-

nehmen ihre internen Abläufe anpassen und ihre IT-Tools so konfigurieren, dass sie die ab

Februar 2015 erforderlichen Informationen vorlegen können. 2014 würde ein weiterer Leit-

faden zu den neuen Bestimmungen über den Ort, an dem Dienstleistungen als erbracht gel-

ten, veröffentlicht.

„Anwendungsschreiben zu „Reverse-Charge“

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte mit Schreiben vom 26. September

2014 (GZ IVD3-S7279/14/10002) über Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft durch das

Kroatien-Anpassungs-Gesetz und über Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften. Es

wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf wei-

tere Bereiche ausgedehnt. Insbesondere der Bereich Lieferungen von Edelmetallen, unedlen

Metallen usw. (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) könnte auch in bestimmten Vertragskonstella-

tionen möglicherweise technische Schiffsausrüster betreffen. Bis zum Jahresende 2014 wur-

de eine Übergangszeit eingeräumt und eine nicht Beanstandungsregelung gewährt für Fälle,

die nach dem 30. September 2014 und vor dem 1. Januar 2015 ausgeführt wurden. Dann

würde nicht beanstandet, wenn noch einvernehmlich von der Steuerschuldnerschaft des

leistenden Unternehmers ausgegangen und vom leistenden Unternehmer versteuert wurde.

16

Veterinärrecht: Für den Bereich der Schiffsausrüstung sind die Vorschriften im Veterinär-

bereich von großer Bedeutung, da die Reedereien in der Regel weltweit gern bei Firmen kau-

fen, die eine entsprechende umfassende Versorgung bieten, die auch die Lieferung tierischer

Produkte beinhaltet. Der Verband berichtete regelmäßig über aktuelle Ausbrüche von

Seuchen und über verhängte Exportverbote sowie über Änderungen bei den EU-Listen über

Zolllager, Lagern in Freizonen und Schiffsausrüstern gemäß EU-Richtlinie 97/78/EG. Der

Verband stand hierzu in engem Kontakt mit seiner europäischen Dachorganisation OCEAN

und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

(BMELV).

„Besuch des BMELV“

Die zwei Beamten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-

schutz (BMELV), Referat 320 – Fleischhygiene, Lebensmittelhygiene, Frau Beatrix Siepen

und Herr Dr. Hartwig Kobelt, besuchten am 9. Januar 2014 den Verband und das Verbands-

mitglied HMS Hanseatic Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg. Vom Verband wur-

den sie von den Herren Frank Engellandt (Vorsitzender), Wolfgang Sump (Stv. Vorsitzender

und Ansprechpartner für Veterinärangelegenheiten des Verbandes) und Thorsten Harms (Ge-

schäftsführer) empfangen. Anhand einer Unternehmens-Präsentation bei HMS Hanseatic

Marine Services GmbH & Co. KG, durch Frau Claudia Barha (Leitung Zollabwicklung) und

anschließender Unternehmensführung, wurden die konkreten Abläufe eines Schiffsausrüsters

anschaulich beschrieben. Die Vertreter des Ministeriums können so die Verbandseingaben

zur laufenden Überarbeitung der Richtlinie 97/78/EG und Revision der Verordnung (EG) Nr.

882/2004 besser nachvollziehen und entsprechend in Brüssel dafür eintreten.

„Spezielle Zolllager für Schiffsausrüster sollen erhalten bleiben“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 314, Fleisch-

hygiene, Lebensmittelhygiene informierte den Verband, dass die EU-Kommission nach einer

Abfrage bei den Mitgliedstaaten nunmehr mitgeteilt habe, dass es auf Grund der Rückmel-

dungen der Mitgliedstaaten in der neuen KontrollVO (Revision VO 882/2004) wieder eine

Ermächtigung für spezielle Zolllager für Schiffsausrüster (wie nach Art. 13 Abs. 2 RL 97/78)

geben werde; eine entsprechende „ausfüllende“ Regelung würde dann mit dem sekundären

Recht folgen. Der Verband begleitete die Entwicklung dieser europäischen Veterinär-Rechts-

vorschriften von Beginn an und begrüßte diese Ankündigung. Es ist positiv und letztlich auch

das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit auf nationaler Ebene durch den Verband und auf

europäischer Ebene durch OCEAN.

„Neue Listen der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern gemäß EU-Richt-

linie 97/78 für diverse EU-Länder“

Der Verband informierte regelmäßig im Verbandsrundschreiben über neue veröffentlichte

oder überarbeitete Listen gemäß EU-Richtlinie 97/78/EG.

Sicherheitsinitiativen: Schiffsausrüster beliefern Schiffe, Plattformen, andere Unterneh-

men, entweder direkt oder über Dritte, selbst oder über Speditionen/Versandunternehmen.

Zahlreiche Sicherheitsinitiativen müssen dabei beachtet werden.

„Sicherheit im Seeverkehr“

Mit Presseerklärung vom 6. März 2014 zum Thema „Ein integriertes EU-Konzept für globale

Sicherheit im Seeverkehr“ äußerte sich die EU-Kommission zu seinen entsprechenden

Plänen.

„Neue Wiegepflicht von Export-Containern 2016 - IMO-Richtlinienentwurf“

Der Maritime Sicherheitsausschuss der IMO (MSC) hatte einen Richtlinienentwurf zur Er-

gänzung der SOLAS-Vorschriften verabschiedet. Mit den neuen Regeln sollen Änderungen

17

im Kapitel VI kommen und einheitliche internationale Vorschriften für verbindliche An-

gaben zum Gewicht von Exportcontainer geschaffen werden. Die neuen Regeln müssen noch

formell im Rahmen der nächsten Sitzung des MSC im November 2014 verabschiedet

werden. Mit dem Inkrafttreten wird im Juli 2016 gerechnet.

Das neue Wiegeverfahren schreibt vor, dass ein Container ohne genaue Gewichtsangaben zu-

künftig vom Schiff nicht mehr transportiert werden darf. Der „Shipper“ (Versender, Be-

frachter) müsse zuvor die Überprüfung des Bruttogewichts entweder durch das Verwiegen

eines vollständig gepackten Containers oder durch die zertifizierte Ermittlung aller, im Con-

tainer verladener Einzelgewichte, vornehmen. Das Ergebnis müsse in einem Versand-/

Transportdokument festgehalten und mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Erstellung des

Schiffsstauplans übermittelt werden.

Schiffsausrüster wären davon betroffen, sofern sie als entsprechender Versender auftreten

und Container versenden. Der Verband steht deshalb, in direktem Kontakt mit dem zustän-

digen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und wird an den Sitzungen

der geplanten Arbeitsgruppen, zur Besprechung der Detailfragen zur Umsetzung in natio-

nales deutsches Recht, teilnehmen.

„Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“

Europäisches Parlament und Rat hatten die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für

alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) erlassen. Es sollen bis Ende 2025 Häfen im transeuro-

päischen Verkehrsnetz mit einer angemessenen Zahl von Anlagen zur Versorgung von

Schiffen mit Landstrom ausgestattet werden. Bei entsprechender Nachfrage sollen auch

LNG-Anlagen bestehen. Mit der Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen

zum Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe in der EU geschaffen, um so die Ab-

hängigkeit vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastungen durch den Verkehr zu be-

grenzen. Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um nationale Strategien für alternative

Kraftstoffe auszuarbeiten und der Kommission zu übermitteln. Dabei sei sicherzustellen, dass

in den nationalen Strategierahmen der Bedarf für die Landstromversorgung der See- und

Binnenschiffe in den Häfen untersucht wird, und dass bis zum 31. Dezember 2025 in See-

häfen eine angemessene Zahl von LNG-Tankeinrichtungen eingerichtet wird.

Exportkontrolle/Außenwirtschaftsrecht: Seit den Antiterrorverordnungen der EU (EG

88/2002 und 2580/2001) mussten sich Unternehmer im Bereich Export umstellen. Jedes

Unternehmen ist danach grundsätzlich verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung

seiner Geschäftskontakte zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftsbezieh-

ungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren. Ob und wie solche „Checks“ im Unterneh-

men organisiert werden, wird neben einer Betriebsprüfung, auch behördlich überprüft, bspw.

bei der Neubeantragung einer Vereinfachung („Zugelassener Versender“, etc.) oder des

Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter/AEO“. Auch Schiffsausrüster müssen die Vor-

schriften des Exportkontrollrechts beachten und bezogen auf die EG-Dual-Use-Verordnung

die nötige Sensibilität für einen möglichen doppelten Verwendungszweck entwickeln. Mit

Verordnung (EU) Nr. 388/2012 vom 19. April 2012 wurde diese Verordnung geändert. Die

sich im Anhang befindende Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wurde weiter

an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Das Exportkontrollrecht allgemein wird wesentlich von internationalen Vorgaben bestimmt.

Rechtsverbindliche Verbote und Genehmigungspflichten sind jedoch nur in Verordnungen

der EU und in den deutschen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Der Exporteur muss ins-

besondere und wegen aktueller Änderungen stets regelmäßig die folgenden Vorschriften be-

achten: Besondere Embargo-Verordnungen der EG, EG-Dual-Use-Verordnung mit Anhang I,

II, IV, Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Ausfuhrliste, Kriegswaffen-

kontrollgesetz, Allgemeine Genehmigungen.

18

Als Quellen zur Beschaffung dieser Vorschriften stehen den Unternehmen u. a. zur

Verfügung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr, BAFA, (www.ausfuhrkontrolle.info),

EU-Amtsblatt, Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger.

Wenn ein Unternehmen festgestellt hat, dass sein Ausfuhrvorhaben genehmigungspflichtig

ist, muss es in der Regel einen Antrag stellen. Dies gilt nicht, wenn eine „Allgemeine Geneh-

migung“ genutzt werden kann. So könnten für Schiffsausrüster insbesondere die Allge-

meinen Genehmigungen Nrn. 12, 13 und 14 Verwendung finden. Darin wird die Ausfuhr be-

stimmter Güter geregelt. Allerdings müssen auch bei Beanspruchung einer Allgemeinen Ge-

nehmigung weitere Verfahrensvoraussetzungen und Einschränkungen beachtet werden. In

Zweifelsfällen sollen alle Unternehmer konkrete Auskünfte immer direkt beim BAFA ein-

holen. Der Verband berichtete 2014 in seinen Rundschreiben in fortlaufend über Ände-

rungen, Neuauflagen und Ergänzungen von Embargovorschriften und Listen.

EU-Schiffsausrüstungsrichtlinie: Die neue „Schiffsausrüstungsrichtlinie“ 2014/90/EU

vom 23. Juli 2014 hob die bisherige Richtlinie über Schiffsausrüstung 96/98/EG vom 20. De-

zember 1996 auf. Darin werden Normen und Prüfmethoden für die Ausrüstung an Bord von

Schiffen geregelt.

Statistisches Bundesamt: Über das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, wurden aktuelle

statistische Daten bezogen und mit ihm Fachfragen besprochen.

„Neue deutsche Rechtsvorschriften 2014“: Der Verband berichtete im Rundschreiben

über folgende neue deutsche Rechtsvorschriften, die für die Branche der Schiffsausrüster

relevant sein könnten.

- Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung, vom 23. Januar 2014

- Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungs-

verordnung, vom 23. Februar 2014

- Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnung

- Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens

Bremerhaven

- Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung

- Dritte Verordnung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

- Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker

- Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

- Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

- 24. ADR-Änderungsverordnung (Änderungen zum 1. Januar 2015) ADR (Accord euro-

péen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (Euro-

päisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Straße).

- Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar

2014

19

Deutsches Schiffsausrüster-Register: Im August 2014 verteilte der Verband dieses vier-

farbige Register (42. Auflage) wieder in einer Auflage von 4.000 Exemplaren an Reeder,

Schiffsausrüster, Makler, Werften, Hersteller, Zuliefer- und andere Firmen der Schifffahrts-

industrie weltweit und wies damit auf die Leistungsfähigkeit der deutschen Schiffsausrüster

hin. Die umfangreichen Eintragungen der dem Verband angeschlossenen Ausrüster darin er-

folgten Dank der Finanzierung der Broschüre durch Anzeigen wieder kostenfrei. Bei einem

Umfang von 120 Seiten enthält das Register 2014/2015 detaillierte Angaben über 140

deutsche Schiffsausrüster in 23 Orten in Deutschland sowie über einige Rechtsanwaltskanz-

leien im maritimen Bereich. Die große Zahl der angeforderten Exemplare und zahlreiche

positive Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis beweisen, dass Reeder, Schiffsausrüster,

Makler, Werften, Hersteller, Zuliefer- und andere Firmen der Schifffahrtsindustrie dieses

Register sehr gern verwenden. Diese Farbbroschüre ist zudem eine ausgezeichnete Werbung

für die deutschen Schiffsausrüster und alle Inserenten.

IV. Verbandstätigkeit bei EU-Kommission, Bundesministerien,

Landesministerien und Behörden

Bei EU-Kommission in Brüssel hatte OCEAN die EU-Schiffsausrüster in den Sitzungen zur

Einführung des Unionszollkodex vertreten. Auch der deutsche Verband hatte OCEAN dazu

zugearbeitet und mit den notwendigen Hintergrundinformationen versorgt.

Im Berichtsjahr stand der deutsche Verband zu Fragen des Zoll-, Umsatz- und Verbrauch-

steuerrechts wieder regelmäßig in Kontakt mit dem Bundesministerium der Finanzen. Mit

dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden

Fragen zum EU-Veterinärrecht und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-

nologie wurden Fragen des Außenwirtschafts- und Wettbewerbsrechts geklärt. Mit dem

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden in Arbeitsgruppen-

sitzungen Fragen der Supply Chain Security behandelt.

Das Bundesamt für Güterverkehr informierte den Verband kontinuierlich über Werkfern-

verkehr- und sonstige Verkehrsvorschriften.

Der Verband unterhielt regelmäßige Kontakte zu norddeutschen Landesbehörden, der

Hamburg Port Authority und der DA Hafensicherheit. Mit der Hamburger Behörde für

Gesundheit und Verbraucherschutz wurden veterinär- und fleischbeschaurechtliche Rechts-

vorschriften besprochen. Die Verbandsgeschäftsführung war auch 2014 bei einigen

Sitzungen der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vertreten.

Auch 2014 war der Verband wieder in der Hafensicherheitskommission Hamburg vertreten.

Diese Kommission tagt regelmäßig und Vertreter aus allen Bereichen des Hamburger

Hafens, Umschlagsbetriebe, Verbände, Konsulate und Behördenvertretern nehmen daran teil

und bringen ihre Belange zu sicherheitsrelevanten Themen ein. Geleitet wird die Hafen-

sicherheitskommission vom Geschäftsführer der Hamburg Port Authority, die stellver-

tretende Leitung liegt beim Unternehmensverband Hafen Hamburg.

In bewährter Zusammenarbeit mit den Bundesfinanzdirektionen hat sich der Verband 2014

engagiert, verschiedene zoll- und steuerrechtliche Fragen der Verbandsmitglieder zum Wohle

der Branche geklärt.

Der Verband hielt auch 2014 engen Kontakt mit verschiedenen deutschen Hauptzollämtern

und Zollämtern in Fragen des Schiffsausrüstungshandels und zollrechtlicher Überwachung.

20

V. Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Messege-

sellschaften

International Shipsuppliers & Services Association (ISSA): Die Mitglieder des Ver-

bandes Deutscher Schiffsausrüster sind korporativ Mitglied in ISSA. Mit ihrer kostenpflich-

tigen Eintragung im ISSA Register werden sie als ISSA Mitglied geführt und können

sämtliche Verbandsleistungen in Anspruch nehmen.

ISSA ist ein weltweiter, internationaler Verband. Ihm gehören 43 nationale Schiffsausrüster-

verbände mit ca. 1.200 Mitgliedern sowie 460 assoziierte Mitglieder aus 50 Ländern ohne

nationalen Verband an. Die jährlich stattfinden ISSA Convention war 2014 vom 31. Mai bis

1. Juni 2014 in Panama. Die Veranstaltung wurde wieder von verschiedenen Mitgliedsunter-

nehmen genutzt, um internationale Kontakte zu schließen oder zu pflegen und sich mit

internationalen Branchenthemen auseinanderzusetzen.

ISSA veröffentlicht seit 1978 den eigenen technischen Schiffsausrüstungskatalog, den „ISSA

Ship Stores Catalogue“, der in Deutschland vom Verband Deutscher Schiffsausrüster

angeboten wird. Dieser Katalog ist weit verbreitet und dient der Güterspezifizierung und

Auftragsvereinfachung, denn die ca. 25.000 darin aufgelisteten Artikel der Schiffsausrüstung

können jeweils anhand einer Code-Nummer leichter identifiziert und bestellt werden. Der

Katalog stellt eine wertvolle Arbeitshilfe für Schifffahrt und Schiffsausrüster dar.

Außerdem veröffentlicht ISSA die sog. „ISSA Conditions“. Diese internationalen Muster-

AGS können Schiffsausrüster ihren Geschäften zugrunde legen.

ISSA nimmt an IMO-Sitzungen teil und hat dort Beobachterstatus.

European Shipsuppliers Organization (OCEAN): OCEAN vertritt die Interessen der

EU-Schiffsausrüster direkt bei allen EU-Behörden, nachdem zuvor die fachliche

Abstimmung mit den Mitgliederverbänden erfolgte. Der deutsche Verband wird im OCEAN

Board von seinem Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Sump, Hamburg, repräsentiert. Er

leitet ebenfalls die OCEAN Arbeitsgruppe „Veterinär“ und das deutsche Vorstandsmitglied

Herr Mathias Overhaus vertritt den Verband in der OCEAN Arbeitsgruppe „Zollrecht und

Steuern“. OCEAN versendet an seine Mitglieder einen regelmäßigen Newsletter.

Hamburg Messe und Congresss GmbH: Vom 9. bis 12. September 2014 fand in Ham-

burg die 26. SMM - shipbuilding, machinery & marine technology statt. Der Verband unter-

stützte diese Messe und ist Mitglied im Messebeirat. Über 50 Verbandsmitglieder waren mit

eigenen Messeständen vertreten.

Weitere Verbände und Organisationen: Neben der Zusammenarbeit mit den deutschen

Spitzenverbänden Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Deutscher Industrie-

und Handelskammertag e.V. (DIHK) und Bundesverband Großhandel, Außenhandel und

Dienstleistungen e.V. (BGA) konnten auch 2014 wieder zahlreiche Fachfragen mit folgenden

Verbänden und Kammern behandelt und gelöst werden:

- Handelskammer Hamburg

- Verein Hamburger Spediteure e.V.

- Verband Deutscher Reeder e.V.

- Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V.

- Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V.

- Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe e.V.

Mit dem AGA Unternehmensverband e.V. stand der Verband in Verbindung und wird über

Gehalts- und Lohntarife sowie andere tarifliche Regelungen informiert.

21

VI. Verbandsberatung

Außenwirtschafts-/Umsatzsteuer-/Verbrauchsteuer-/Versandverfahrens- und Zoll-

recht: Der Verband erteilte Auskünfte und berichtete in Veröffentlichungen und Rundschrei-

ben in diesen Rechtsgebieten und verhandelte mit den zuständigen Behörden.

Arbeits- und Sozialrecht: Verbandsmitglieder wurden über zahlreiche arbeits- und sozial-

rechtliche Themen informiert.

Handels-/Gefahrgut-/Straßenverkehrs-/Veterinärrecht: Aktuelle und aufbereitete Infor-

mationen zu diesen Rechtsgebieten wurden an die Mitgliedsfirmen im Berichtsjahr gegeben.

Arbeitsgruppen/Ausstellungshinweise: Im Verband befassten sich im Berichtsjahr 2014

verschiedene Arbeitsgruppen mit den Themen „Unionszollkodex“, „Veterinärrecht“ „Ver-

brauchsteuerrecht“. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen erarbeitet. Vertreter aus Mit-

gliedsfirmen begleiteten den Verbandsgeschäftsführer, als Experten zu verschiedenen Be-

hördengesprächen. Der Verband ist in verschiedenen Messebeiräten vertreten und gab regel-

mäßig Hinweise auf Ausstellungsmöglichkeiten auf Messen zur Anbahnung von Geschäfts-

beziehungen sowie Hinweise auf wirtschaftliche und politische Entwicklungen spezieller

Märkte.

Merkblätter/Broschüren: Der Verband bot aktuelle Gesetzestexte und zahlreiche Bro-

schüren und Merkblätter an, u.a. zu Vorschriften im Zoll- und Steuerrecht, zur Exportkon-

trolle, zum Wochenendfahrverbot, Lieferzettel für Schiffsbedarf, Merkblatt zu Zollanmel-

dungen und Wiederausfuhrmitteilungen (ehemals Merkblatt zum Einheitspapier), elektroni-

sche Zulassungsliste nach Schiffsausrüstungsrichtlinie der BG Verkehr und Informationen zu

Auslandsmärkten.

Rahmenvereinbarungen: Der Verband hat auch 2014 wieder für seine Mitglieder neue

Rahmenvereinbarungen mit der Hotelgruppe ARCOTEL, Hamburg sowie mit Büro-

Marquardt, Hamburg abgeschlossen, die Sonderpreise für Verbandsmitglieder vorsehen.

Geschäftsstelle: Im Berichtsjahr besuchte Herr Harms wieder zahlreiche Mitgliedsfirmen.

Dabei konnten „vor Ort“ viele Einzelfragen besprochen und über aktuelle Verbandsthemen

informiert werden. Mitgliedsfirmen erbaten bei der Geschäftsstelle sowohl schriftlich, als

auch telefonisch Auskünfte und aktive Unterstützung bei verschiedenen branchenrelevanten

Themen und Abwicklungsfragen. Auch ausländische Schiffsausrüster sowie ausländische

Schiffsausrüsterverbände, die europäische Dachorganisation OCEAN und deren Arbeits-

gruppen sowie ISSA erbaten schriftlich und telefonisch Fachinformationen.

22

VII. Verbandsorgane und Finanzen

Mitgliederversammlung: Herr Frank Engellandt begrüßte als Vorsitzender, am 7. Mai

2014, kurz nach 10.00 Uhr, 34 Teilnehmer von 35 Mitgliedsfirmen zur 68. Mitgliederver-

sammlung in der Handelskammer Hamburg und eröffnete diese. Am 7. April 2014 war dazu

form- und fristgerecht eingeladen worden.

Herr Engellandt berichtete anschließend über das Geschäftsjahr 2013. Obwohl sich die

wirtschaftliche Situation in Deutschland allgemein nach Angaben des Statistischen Bundes-

amts im Laufe des Jahres 2013 gebessert hatte, litten Schiffsausrüster weiter unter der anhal-

tenden Krise in der Schifffahrt und enorm hohem Wettbewerbsdruck. Die jährliche interne

Verbandsumfrage bei Mitgliedern zu Konjunkturdaten hatte dies bestätigt. Insbesondere der

Bereich „Handelsschifffahrt“ sei weiterhin durch Schifffahrtskrise und Überkapazitäten von

Frachtraum geprägt. Der entstandene Preisdruck sei vom Reeder an die Schiffsausrüster

weitergegeben worden. Es sei für den gleichen oder sogar weniger Umsatz mehr Arbeit nötig

gewesen. Weiterhin habe es Schwierigkeiten beim Geldeintreiben gegeben. Dazu wurden

Forderungsausfälle, höhere Personalkosten und marktbedingte Preiserhöhungen vieler Sorti-

mente gemeldet. Die „Krise“ sei also noch längst nicht überstanden.

Es sei auch teilweise zu Verlagerungen gekommen; bspw. vom Schiffsausrüstungsgeschäft

im Frachtschifffahrtsbereich zum Catering. Die Aussagen zu Umsätzen in der Schiffsaus-

rüstung im Verhältnis zum Vorjahr gingen auseinander: von „gleich geblieben“, über „15

Prozent gestiegen“, bis „7 Prozent gefallen“ wurde berichtet. Der Wettbewerb sowohl

national, als auch international habe sich weiter verstärkt. Dabei sei der Druck asiatischer

Billiganbieter weiter gestiegen. Auch der Druck der Reedereien sei enorm hoch geblieben

und noch mehr - bisher qualitätsorientierte - Reedereien hätten auf Billigprodukte aus Asien

gesetzt. Im Verhältnis zu den Lieferanten wurden mehr Lieferverzögerungen gemeldet. Es

sei auch zu Engpässen bei technischen Ersatzteilen diverser Hersteller gekommen. Auflagen

außerhalb der EU, Containerversand und Luftfracht hätten Schwierigkeiten verursacht. Beim

Zoll auch die Uneinigkeit in den Anforderungen der Länder. Die Industrie bestimme den

Preis. Im Verhältnis zu den Werften hätte sich insbesondere das Neubaugeschäft etwas be-

lebt. Regionale Schwerpunkte wären Deutschland, Nordamerika und Skandinavien gewesen.

In der Seeschifffahrt wurde ein Anwachsen des Ship Management Sektors erkannt, während

klassische konservative Eigner weniger würden bzw. mehr und mehr nach Ostasien out-

sourcen. Außerdem wurde ein Ansteigen an „Online Ordering“ über entsprechende Internet-

plattformen oder eigene Systeme der Reedereien/Ship Manager verzeichnet. Im Passagier-

bzw. Kreuzschifffahrtsbereich insgesamt seien die Aussichten besser als im Handelsschiff-

fahrtsbereich. Die Beachtung von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, der Exportkon-

trolle und Dual-Use-Verordnung würden einen permanenten Zusatzaufwand produzieren,

insbes. durch das Checken von technischen Artikeln anhand von Listen. Durch verstärkte

Sicherheitsanforderungen, wie bspw. ISPS-Code sei u.a. der Umfang der Dokumentationen

der Lieferungen erhöht worden und Besonderheiten vorgeschrieben im Verpackungsbereich.

Im „Tax-free-Handel“ und Duty-Free-Bereich seien die Umsätze in 2013 in der Schiffs-

ausrüstung durch aggressive Preisangebote anderer Anbieter gefallen.

Für 2014 falle die Prognose daher mit „gleichbleibend“ und „leicht ansteigend“ eher zu-

rückhaltend vorsichtig aus.

Herr Engellandt dankte den Sponsoren: Philip Morris GmbH, Hamburg/Lausanne, für die

Einladung zum gemeinsamen Essen, Verpoorten GmbH & Co. KG, Bonn für Raummiete

und technisches Equipment und der ReiseBank AG, Frankfurt, für die Tagungsgetränke

(Mineralwasser und Kaffee).

23

Herr Engellandt wies nochmals auf die wichtige gemeinsame Verbandsarbeit hin und dankte

nochmals allen, die daran im vergangenen Jahr beteiligt waren – den Mitgliedern des Vor-

stands, die jeweils auch die Kosten für Ihre Sitzungen selbst tragen, den Rechnungsprüfern,

den Arbeitsgruppen und der Verbandsgeschäftsstelle für die geleistete Arbeit.

Herr Engellandt dankte den beiden Vorstandsmitgliedern Wolfgang Sump und Gunnar

Heinemann für Ihre jeweils 25jährige Zugehörigkeit im Verbandsvorstand und übergab zwei

Präsente.

Der Verbandsgeschäftsführer Thorsten Harms ging, nach kartellrechtlicher Belehrung, in

seinem Bericht über Fachthemen aus 2014 auf folgende Fragen ein:

Im Bereich „Zollrecht“ auf den Unionszollkodex und gemeldete Probleme bei Schiffsbeliefe-

rungen in Spanien, im Bereich „Steuern“ auf die beiden EU-Gutachten über die Steuerfrei-

heit von Schiffsausrüstungslieferungen und Gelangensbestätigung, im Bereich „Sicherheit“

auf den „Bekannten Versender“ in der Luftfracht und im Bereich „Verkehr“ auf die

Probleme des Nord-Ostsee-Kanals.

Anschließend dankte auch Herr Harms allen Arbeitsgruppenteilnehmern, den beiden Rech-

nungsprüfern und den Mitgliedern des Aufnahmeausschusses für ihre Mitarbeit sowie dem

Verbandsmitglied Büro-Marquardt, Hamburg, für die kostenlose Versorgung des Verbandes

mit Bürobedarf.

Das Vorstandsmitglied Herr Wolfgang Sump informierte über seine Tätigkeiten als Ver-

bandsvertreter im Board des europäischen Dachverband OCEAN, als Leiter der OCEAN-

Arbeitsgruppe „Veterinär“ und über Entwicklungen im Veterinärbereich in Deutschland.

Das Vorstandsmitglied Herr Ralf-Thomas Rapp berichtete über seine Tätigkeit als Verbands-

vertreter in der Assembly bei unserem internationalen Dachverband ISSA.

Anschließend wurden die seit der letzten Mitgliederversammlung neu eingetretenen 8 Mit-

gliedsfirmen vorgestellt.

Es sind die Firmen: Becker Marine Systems GmbH & Co. KG, Hamburg; Kloska Energie-

und Motorentechnik GmbH, Meppen; Philip Morris World Trade SARL, Hamburg/

Lausanne; Gerhard D. Wempe KG (Geschäftsbereich Chronometerwerke), Hamburg; Best

Fruchtgrosshandel GmbH, Düsseldorf/Hamburg; Tender Barsysteme GmbH, München;

Transas Marine GmbH, Hamburg; SVEA LIGHTING GmbH & Co. KG, Hamburg

Im Anschluss daran trug Herr Thomas Hornig (HanseNautic GmbH, Hamburg), als einer der

amtierenden Rechnungsprüfer vor, dass er zusammen mit seinem Kollegen, Herrn Dirk Loh-

mann, Ingenieurbüro Heino Winter GmbH & Co. KG, Hamburg), am 26. März 2014 die

Rechnungslegung des Verbandes stichprobenweise geprüft und für in Ordnung befunden

haben.

Herr Mathias Overhaus präsentierte, als Schatzmeister, den Finanzbericht des Verbandes.

Die Finanzlage des Verbandes sei insgesamt „gesund“ und die Kosten hätten sich im Rah-

men des Kostenvoranschlags bewegt. Herr Overhaus dankte allen Firmen, die im Deutschen

Schiffsausrüster-Register eine Anzeige platziert hatten und ermutigt alle Anwesenden, auch

in der kommenden Ausgabe wieder zahlreich Anzeigen zu platzieren. Anschließend wurden

sämtliche Positionen der Ist-Kosten aus 2013 und der Kostenvoranschlag 2014 per Beamer

an die Wand projiziert und einzeln vorgetragen. Auf Nachfrage hatte die Mitgliederversamm-

lung keine Einwände. Herr Overhaus schlägt dem Vorsitzenden und der Mitgliederversamm-

lung vor, dem Kostenvoranschlag 2014 zuzustimmen und nach nunmehr 10 Jahren ohne

Beitragserhöhung und nach der entsprechenden Ankündigung im vergangenen Jahr, die Mit-

gliederbeiträge in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 4% und im kommenden Jahr

nochmals um 4% zu erhöhen. So könne der Verband der Kostenentwicklung adäquat begeg-

nen und müsse nicht auf seine Rücklagen zugreifen. Dies wurde von der Mitgliederversamm-

lung einstimmig angenommen.

24

Frau Charlotte Alpen (Gebr. Heinemann SE & Co. KG, Hamburg) dankte Vorstand und Ge-

schäftsführung für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit und beantragte deren Ent-

lastung, die, unter Enthaltung der Stimmen von Vorstand und der Geschäftsführung, ein-

stimmig erteilt wurde.

Herr Harms trug zu „aktuellen Themen“ und „allgemeinen Fachfragen“ vor. Zum Punkt

„Deutsches Schiffsausrüster Register“ rief Herr Harms nochmals zur Anzeigenschaltung auf.

Herr Sump erinnert die Anwesenden daran, dass sie sich mit jeder Frage stets an die Ver-

bandsgeschäftsstelle wenden könnten.

Im Anschluss folgte das traditionelle gemeinsame Mittagessen im Restaurant „Brauhaus Joh.

Albrecht“. Interessierte Verbandsmitglieder können die Teilnehmerliste vom Verband an-

fordern.

Rechnungsprüfung/Wahl: Als Rechnungsprüfer für die nächsten drei Jahre wurden die

bisherigen beiden Rechnungsprüfer, die Herren Dirk Lohmann (Ingenieurbüro Heino Winter

GmbH, Hamburg) und Thomas Hornig (HanseNautic GmbH, Hamburg) – bei Enthaltung

dieser beiden Herren – einstimmig wieder gewählt.

Vorstand/Wahl: Auf der Mitgliederversammlung 2014 wurde der Vorstand neu gewählt. Alle

Vorstandsmitglieder hatten sich für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.

Nach durchgeführter Wahl setzt sich der neue Vorstand wie folgt zusammen:

Herr Frank Engellandt, Hamburg Vorsitzender

Herr Wolfgang Sump, Hamburg Stellv. Vorsitzender

Herr Mathias Overhaus, Emden Schatzmeister

Andreas Albert, Lennart Clasen, Gunnar Heinemann, Nadine Kloska, Jens Pfeiffer, Ralf-

Thomas Rapp.

Der Bericht des Vorstands leitet traditionell den Jahresbericht des Verbandes ein. Außer bei

den Vorstandssitzungen wirkten der Vorsitzende und einzelne Vorstandsmitglieder bei der

Behandlung verschiedener Fachfragen mit, so in den ISSA- und OCEAN Gremien, bei

Veterinärverhandlungen mit den EU-Behörden sowie bei Gesprächen über Anti-Terrorismus-

Maßnahmen im Rahmen des ISPS-Codes mit deutschen Institutionen, bei Beratungen mit

Zollstellen/Bundesfinanzdirektionen über Abfertigungsverfahren, bei Gesprächen mit

Veterinärbehörden über Veterinärfragen sowie über die Freizone Hamburg.

Geschäftsführung: RA Thorsten Harms ist Geschäftsführer des Verbandes. Durch 12

Verbandsrundschreiben und weitere Publikationen wurden die Mitglieder 2014 über die Ver-

bandsarbeit und alle aktuellen Fragen aus dem Bereich Schiffsausrüstung und dem Handel

mit abgabefreien Waren informiert. Fachgespräche und Verhandlungen führte der Verbands-

geschäftsführer mit EU-, Bundes- und Landesbehörden und mit Mitgliedsfirmen.

Finanzen: Der Schatzmeister Mathias Overhaus, Emden, nahm Einblick in die Rechnungs-

legung des Verbandes und stimmte die Hauptkostenfaktoren und finanzielle Grundsatzfragen

mit der Geschäftsführung ab. Der Jahresabschluss 2014 wurde von den Rechnungsprüfern

Thomas Hornig und Dirk Lohmann, beide Hamburg, am 4. März 2015 geprüft und für in

Ordnung befunden.

25

VIII. Verschiedenes

Todesfall:

Am 14. September 2014 ist Herr Dr. Kay Wilhelm Lüdeke Rump im Alter von 77 Jahren

verstorben.

Die Firma Wilhelm Rump KG (GmbH & Co. KG), Hamburg, wurde 1868 gegründet und ist

seit 1974 Verbandsmitglied. Herr Dr. Kay Rump war von 1978 – 2005 Vorstandsmitglied

des Verbandes, von 1991 - 1997 Verbandsvorsitzender und Verbandsvertreter beim Interna-

tional Shipsuppliers & Services Association, ISSA. In diesen Funktionen hatte er sich immer

aktiv und erfolgreich für die Verbandsinteressen und zum Wohle der Schiffsausrüster

eingesetzt.

Der Verband hatte Familie und Angehörigen sein Beileid ausgedrückt und einen Blumen-

kranz zur Beerdigung bestellt. Die Vorstandsmitglieder Wolfgang Sump und Gunnar Heine-

mann hatten an der Beerdigung teilgenommen.

Der Verband wird Herrn Dr. Kay Rump ein ehrendes Andenken bewahren.

Firmenjubiläum:

Wilhelm Gäfers GmbH, Cuxhaven

100jähriges Firmenjubiläum

Der Vorstand und die Geschäftsführung haben im Namen des Verbandes beste Glück-

wünsche übermittelt.

Mitgliederzahl/-struktur: Ende 2014 waren 137 Firmen Mitglied im Verband. Die Mitglie-

derstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Generalausrüster, technische Ausrüster (Bürobe-

darf, Deckausrüstung, Drahtseile, EDV, Elektronik, Farben, Fischereiausrüstung, IT-Firmen,

Lacke, Lampen, Maschinenreparatur, Nautische und Optische Ausrüstung, Schiffs- & Ob-

jektbeschläge, Seekarten, Seenotausrüstung, Segelmacherei, Tauwerke), Ausrüster für Le-

bensmittel, Hersteller und Zulieferer von Genussmitteln, Hersteller und Zulieferer von Well-

ness-, Kosmetik- und Hygieneprodukten, Reinigungsmitteln, Hersteller und Zulieferer von

technischen Geräten, Duty-Free-Shops, Shops auf Kreuzfahrtschiffen, Sonstige (Textilien,

Flaggen, Glas, Keramik, Schmuck).

VERBAND DEUTSCHER SCHIFFSAUSRÜSTER E.V.

(RA Thorsten Harms, Geschäftsführer) 20. Mai 2015

26

IX. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben des Jahres 2014

Rundschreiben

Nr. 1/2014

16.01.2014

1. Zollrecht: Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu einheitlichen Sanktionen im Zollrecht 2. Zollrecht: BMF-Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und

Wiederausfuhrmitteilungen, Verfahrensanweisung ATLAS 3. Zollrecht: Veranstaltung in Handelskammer Hamburg über Änderungen im Zoll- und

Außenwirtschaftsrecht 2013/2014 – Nachbericht/summarisch 4. Zollrecht: Mengenbeschränkungen für Zigaretten bei Reisen in der EU 5. Umsatzsteuer: Elektronische Übermittlung von Nachweisen 6. Umsatzsteuer: EU-Leitfaden „VAT mini One Stop Shop“ 7. Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle Informationen von BAFA 8. Veterinär: Besuch des BMELV in Hamburg 9. Veterinär: Neue Listen der Zolllager gemäß Richtlinie 97/78/EG für diverse europäische

Länder 10. Neue Maritimer Koordinator der Bundesregierung: Uwe Beckmeyer (SPD) 11. Hamburg: „Reederessen“ des Verbandes Deutscher Reeder e.V. am 12. Dezember 2013 –

Nachbericht und Auszug aus Pressemeldung 12. Gewerblicher Rechtsschutz: Neue Produktpiraterie-VO 13. Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches neu berechnet 14. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2014/2015: Erinnerung an Anzeigenofferte 15. Neues Verbandsmitglied: Gerhard D. Wempe KG, Hamburg

*****

Rundschreiben

Nr. 2/2014

18.02.2014

1. Save The Date: Mitgliederversammlung am 7. Mai 2014 2. Zollrecht/Unionszollkodex: Entwürfe zu „delegated und implementing acts“ werden geprüft 3. Steuern: Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) 4. Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle Informationen von BAFA 5. Veterinär: Hinweis auf Afrikanische Schweinepest in Litauen 6. Neue Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen 7. Geänderte Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen 8. Neue Ausfuhrerstattungsnomenklatur ab 1. Januar 2014 9. Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug für Großbritannien 10. Buchempfehlung: Zoll & Export 2014 11. Fachmessen 2014 12. Hannover Messe 2014: Dauertickets für Verbandsmitglieder 13. Neues Verbandsmitglied: Best Fruchtgrosshandel GmbH, Düsseldorf/ Hamburg

*****

Rundschreiben

Nr. 3/2014

25.03.2014

1. Treffen mit Herrn Uwe Beckmeyer, Koordinator der Bundesregierung für die maritime

Wirtschaft, am 12. März 2014

2. Hamburg/Unionszollkodex: Arbeitssitzung bei HK HH und BWVI HH

3. Hamburg: Neue Informationsplattform „PRISE“

4. Veterinär: Neue Listen der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für diverse EU-Länder

5. Veterinär: Änderung der Öffnungszeiten der Hamburger Kontrollzentren zum 7. April 2014

6. Außenwirtschaftsrecht: Neue Veröffentlichungen vom BAFA

7. Neue Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen

8. Norwegen: Neue Rechtsvorschriften für Schiffsbedarfslieferungen an Schiffe

9. 5. Hamburger Hafen Empfang am 27. Februar 2014 – Nachbericht

10. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2014/2015 – Anmeldung zur Eintragung und

Firmenlogo erfolgen mit separater E-Mail Anfang April 2014

11. Neues Verbandsmitglied: Tender Barsysteme GmbH, München

12. Nachrichten aus dem Mitgliederkreis

13. Korrekturen / Berichtigungen

27

Rundschreiben

Nr. 4/2014

24.04.2014

1. Mitgliederversammlung 2014: Sind Sie schon angemeldet?

2. Zollrecht: Steuerfreie Belieferung eines Flussschiffes mit Schiffsbedaf im EU-Ausland

3. Steuern: Änderung Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch BMF-Schreiben

4. Außenwirtschaftsrecht: Neue Veröffentlichung vom BAFA

5. Sicherheit im Seeverkehr: Presseerklärung der EU-Kommission

6. Ausbau alternativer Kraftstoffe: Presseerklärung vom Rat

der Europäischen Union/EU-Ministerrat

7. Neue Tabak-Richtlinie vom EU-Parlament verabschiedet

8. Quecksilber: Neue EU-Regelung für Inverkehrbringen und Schiffsbedarf

9. Afrikanische Schweinepest: Neue Informationen der EU-Kommission

10. Veterinär: Neue Listen der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsaus rüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für Spanien und die Niederlande

11. Rahmenvereinbarung mit Verbandsmitglied Büro Marquardt, Hamburg

12. „PRISE für Schiffsausrüster“: DAKOSY-Veranstaltung am 14. Mai 2014

13. „Zoll-Spezialseminar für Schiffsausrüster“: DAKOSY-Veranstaltung am 6. Mai 2014

14. ISSA Convention 2014 in Panama: Website geschaltet

15. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2014/2015: Firmeneintragung

16. Neues Verbandsmitglied: Transas Marine GmbH, Hamburg

*****

Rundschreiben

Nr. 5/2014

16.05.2014

1. Bericht über die Mitgliederversammlung 2014

2. LKW-Fahrverbot in der Ferienzeit / Ferienreiseverordnung 2014

3. Außenwirtschaftsrecht: Neue Veröffentlichungen vom BAFA

4. Neue Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen

5. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2014/2015:

Möglichkeit eines Korrekturabzugs der Firmeneintragung

6. Neues Verbandsmitglied: SVEA LIGHTING GmbH & Co. KG, Hamburg

*****

Rundschreiben

Nr. 6/2014

24.06.2014

1. Nächste Mitgliederversammlung am 22. April 2015

2. Zoll: Gegenseitige Anerkennung des AEO mit China

3. Neue Wiegepflicht von Export-Containern 2016 - IMO-Richtlinienentwurf

4. Veterinär: Spezielle Zolllager für Schiffsausrüster sollen erhalten bleiben

5. Veterinär: Neue Liste der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für Italien

6. Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle Veröffentlichungen vom BAFA

7. Entwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Sachstand

8. Seeverkehrsprognose 2030 vom Bund veröffentlicht

9. Nord-Ostsee-Kanal: Haushaltsausschuss des Bundestages stellt 265 Millionen Euro

zum Ausbau bereit

10. Hamburg: Verkehrsumleitung innerhalb des Zollhofes

11. Neue Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen

12. SMM 2014 mit Recruiting Day am 12. September 2014

13. SMM 2014 mit MS&D – the international conference on maritime security & defence

am 10. September 2014

14. Rahmenvereinbarung mit Crowne Plaza Hamburg - City Alster verlängert

15. Neues Verbandsmitglied: JFW historische LKW e.K.

16. ISSA Register 2015: Update-Verfahren im Juli 2014

17. Messen

28

Rundschreiben

Nr. 7/2014

30.07.2014

1. Mitgliederversammlung 2015 – neuer Termin: 20. Mai 2015

2. Zollrecht: Info über Stornierung des Ausfuhrverfahrens durch Zoll wegen

Fristüberschreitung

3. Zollrecht: Verbandspositionspapier zum Unionszollkodex (UZK) an BMF übergeben

4. Neue Wiegepflicht für Export-Container 2016 – Sitzung im BMVI

5. Veterinär/Hamburg: Schließung der Abfertigung Reiherdamm

6. Veterinär: Neue Listen der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für diverse EU-Länder

7. Außenwirtschaftsrecht: Neue Veröffentlichungen vom BAFA

8. Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches

9. Neue Rahmenvereinbarung mit ARCOTEL Hotels

10. Neues Verbandsmitglied: Theodor Rietmann GmbH, Saarlouis

11. Taschenfaltplan des Hamburger Hafen neu erschienen

12. Messen

*****

Rundschreiben

Nr. 8/2014

13.08.2014

1. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2014/2015 veröffentlicht

2. Umsetzung Richtlinie 2911/7/EU zum Zahlungsverzug

3. Exportkontrolle/Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle Informationen des BAFA

4. Russische Förderation (Russland): Verwendung des Carnet TIR weiterhin möglich

5. Litauen: Euro-Einführung 1. Januar 2015

6. Messe IMITfair: Ausstellerliste, neues Standkonzept und Sonderpreise für

Verbandsmitglieder

7. Messen

*****

Rundschreiben

Nr. 9/2014

17.09.2014

1. Zollrecht: Anmeldepflichten für Schiffs und Luftfahrzeugbedarf - sowie Offshore-Windener-

gieanlagen: Merkblatt überarbeitet (Stand: August 2014); Sammelnummer jetzt auch in

EFTA-Staat möglich

2. Zollrecht: Stornierung des Ausfuhrverfahrens durch Zoll wegen Fristüberschreitung–

Hinweis und Hintergrundinfos vom Verband

3. Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle, Russlandembargo

4. Wirtschaftsschutztag Hamburg: Nachbericht

5. Schiffsausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU ersetzt Richtlinie 96/98/EG

6. Neue Fassung der ICDR-Schieds- und Mediationsordnung

7. ICC-Leitfaden für effektives Verfahrensmanagement in der Schiedsgerichtsbarkeit

8. Umsetzung Richtlinie 2011/7/EU zum Zahlungsverzug: Finnland, Malta und Norwegen

9. Güterverkehr: Erteilung von CEMT-Genehmigungen für 2015

10. Veterinär: Neue Liste der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für Italien

11. SMM Hamburg 2014: Ein voller Erfolg!

12. IMITfair 2015: Erneute Ermäßigung für Verbandsmitglieder

13. Buchempfehlung: „Zoll und Mehrwertsteuer“, Praxisleitfaden unter Einschluss der

Verbrauchsteuern

14. Layout: E-Mail/Verbandsrundschreiben

*****

Rundschreiben

Nr. 10/2014

17.10.2014

1. Zoll: Zollstrukturreform wird fortgesetzt – BMF-Pressemitteilung 2. Außenwirtschaftsrecht: Neue Veröffentlichungen vom BAFA 3. Niederlande: Papierloses Ausfuhrverfahren deutscher Exporte 4. Frankreich: Für 1. Januar 2015 geplante neue “LKW-Transitmaut”

wohl auf unbestimmte Zeit ausgesetzt 5. Veterinär: Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus 6. Veterinär: Neue Listen der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für Portugal, Niederlande und Deutschland

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7. Buchempfehlung: Business-Guide Brasilien 8. Buchempfehlung Business-Guide Türkei 9. Ende der Sommerzeit am 26. Oktober 2014 10. ISSA Convention 2015 in Singapur und 2016 in Dubai 11. Messe IMITFair 2014 in Rostock abgesagt 12. Nachrichten aus dem Mitgliederkreis

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Rundschreiben

Nr. 11/2014

14.11.2014

1. Deutsches Schiffsausrüster-Register 2015/2016: Anzeigenwerbung versandt

2. Steuern: Anwendungsschreiben zu „Reverse-Charge“ vom BMF

3. Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle Informationen von BAFA

4. Kombinierte Nomenklatur der EU-Kommission für 2015 veröffentlicht

5. Außenhandelsstatistik: „Warenverzeichnis“ 2015

6. Veterinär: Änderung Öffnungszeiten in Hamburg

7. Neue Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen

8. Neue EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)

9. Hamburg: Hamburger Zollforum 2014 „Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr“

in Handelskammer Hamburg

10. Italienisches Schiffsausrüster-Register 2014/2015 veröffentlicht

12. Mitgliedsfirmen/Geschäftsführung: Berechnung „Sonstige Leistungen“ des Verbandes

13. ISSA Katalogverkauf: Betriebsferien Lebenshilfewerk Pinneberg vom 18. Dezember 2014

bis 5. Januar 2015

14. Neue Verbandsmitglieder

15. Nachrichten aus dem Mitgliederkreis

16. Fachausstellungen / Messen

*****

Rundschreiben

Nr. 12/2014

16.12.2014

1. Steuern: Diverse BMF-Schreiben

2. Lohnsteuer: Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2015 bleiben unverändert

3. Russland: Carnet TIR-Verfahren in Russland erneut verlängert

4. Außenwirtschaftsrecht: Aktuelle BAFA-Veröffentlichungen

5. Veterinär- und Einfuhramt Hamburg: Anpassung der Gebührensätze

6. Veterinär: Neue Liste der Zolllager, Lager in Freizonen und Schiffsausrüstern

gemäß EU-Richtlinie 97/78 für Spanien

7. USA: Einführung des 100%igen Containerscanning weiter verschoben

8. Förderprogramme für Investitionen in Energieeffizienz: LED-Beleuchtung

9. Hamburger Zollforum 2014: Nachbericht

10. Hamburg: Traditionelles „Reederessen“ - Nachbericht

11. Rahmenvereinbarungen: Verlängerungen für Hotels 2015

12. Rahmenvereinbarungen des Verbandes: Aktuelle Gesamtaufstellung

13. ISSA Katalogverkauf: Betriebsferien Lebenshilfewerk Pinneberg

vom 18. Dezember 2014 bis 5. Januar 2015

14. ISSA Register 2015: Veröffentlichung für Januar 2015 geplant

15. ISSA Convention 2015: Vom 24. – 26. April 2015 in Singapur

16. Mitgliedsfirmen: Beitragserhöhung ab Januar 2015

17. Mitgliedsfirmen: Bitte eigene Daten prüfen und Änderungen melden

18. Verbandsgeschäftsstelle über die Feiertage geschlossen

19. Rundscheiben-Inhaltsverzeichnis des Jahres 2014 liegt bei

30

X. Statistischer Anhang

Tabelle 1 - Fahrendes Personal auf deutschen Schiffen

(jeweils Jahresende, einschließlich Bordpersonal mit dt. Sozialversicherung auf ausl. Schiffen)

Fahrtbereich 2014 2013 2012

West Ost West Ost West Ost

Kauffahrtei 4 817 817 5 232 856 5 600 695

Hochseefischerei 208 97 293 93 225 77

5 025 914 5 525 949 5 825 772

Insgesamt 5 939 6 474 6 597

Quelle: Knappschaft-Bahn-See, Bochum

Tabelle 2 - Größe und Einsatzbereich der deutschen Reedertonnage (jeweils Jahresende)

Jahr Anzahl

der

Schiffe

Handelsflotte Einsatzbereich (in v.H.)

Größe

(Mio. BRZ)

davon ausge-

flaggt (v.H.)

Linien-

fahrt

Tramp-

fahrt

Tank-

fahrt

Kühl-

fahrt

2006 2262 57,224 81,1 7,1 74,1 17,9 0,9

2007 3220 65,899 80,8 5,6 75,7 18,0 0,7

2008 3371 71,003 77,8 2,2 84,1 11,9 1,8

2009 3550 76,316 80,1 2,1 84,4 11,8 1,7

2010 3716 83,649 81,5 2,4 84,5 11,7 1,4

2011 3784 88,732 82,5 4,1 82,9 11,7 1,3

2012 3671 89,068 84,7 4,7 82,6 11,5 1,2

2013 3477 86,358 85,9 5,2 82,1 11,5 1,2

2014 3244 81,910 86,2 5,4 82,5 10,9 1,2

Quelle: Verband Deutscher Reeder e.V., Hamburg

31

Tabelle 3 - Seewärtiger Güterumschlag wichtiger Häfen

(Versand und Empfang: 1000 t)

Häfen 2014 2013 2012 2011 2010

Antwerpen1)

Rotterdam1)

Singapur1)

199 012

444 733

581 268

190 849

440 464

560 887

184 135

441 527

538 012

187 152

434 550

531 175

178 168

430 159

505 342

Hamburg1) 146 000 139 573 131 269 132 293 121 221

Bremische Häfen1) 78 236 78 734 84 028 80 626 68 862

Brake 6 257 5 620 6 123 5 272 5 142

Bützfleth 5 576 5 273 5 649 5 204 5 217

Cuxhaven 2 534 2 553 2 764 3 169 2 158

Emden 4 329 4 376 4 426 4 488 4 216

Nordenham 2 536 2 451 3 052 3 763 3 252

Wilhelmshaven 24 099 24 205 26 242 24 388 24 728

Brunsbüttel 8 641 8 396 8 778 7 897 7 462

Flensburg 369 399 451 503 492

Kiel 4 037 3 713 4 220 4 301 3 824

Lübeck 17 236 17 002 17 170 17 663 17 854

Puttgarden/Fehmarn 4 542 4 784 4 639 4 282 3 989

Rendsburg 316 232 180 238 244

Rostock 19 474 17 785 16 870 18 085 19 487

Sassnitz 1 279 1 607 1 883 2 986 2 672

Stralsund 915 835 1 109 895 808

Wismar 3 359 3 838 3 775 3 274 3 457

Massengut /

Sack-/Stückgut

117 026

187 035

116 068

181 514

118 445

180 347

116 724

159 221

115 431

180 679 1)

brutto (inkl. Container-Eigengewichte) *Zahlen lagen bei Redaktionsschluss Mitte Mai 2015 nicht vor

Statistisches Bundesamt, Wiesebaden, Statistisches Landesamt Bremen, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-

Holstein, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Landesbetrieb für Statistik Niedersachsen (LSN), Port of

Antwerp; Port of Rotterdam; Maritime and Port Authority of Singapore (MPA)

32

Tabelle 4 - Seewärtiger Schiffsverkehr wichtiger Häfen

(Anzahl der angekommenen Schiffe, einschl. Zwischenverkehr)

Häfen 2014 2013 2012 2011 2010

Hamburg 9 138 9 681 9 745 10 106 9 843

Bremische Häfen 6 230 7 724 7 891 7 194 7 136

Brake 1 103 1 088 1 139 932 919

Bützfleth 821 765 777 776 959

Cuxhaven 1 050 1 087 1 022 963 812

Emden 3 070 3 174 3 013 3 062 3 013

Nordenham 131 158 170 289 481

Wilhelmshaven 1 091 949 1 900 1 826 1 081

Brunsbüttel * * 884 913 926

Kiel 1 416 1 432 1 666 1 606 1 571

Lübeck 4 517 4 628 4 879 5 111 5 277

Puttgarden/Fehmarn 16 885 16 972 17 177 16 946 17 289

Rendsburg * * 103 125 112

Rostock 8 520 7 669 7 541 7 765 7 591

Sassnitz 1 070 1 507 1 816 1 981 1 879

Stralsund 256 248 375 311 289

Wismar 1 212 1 321 1 337 1 180 1 254

Quellen: Statistisches Landesamt Bremen, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistisches Amt

Mecklenburg-Vorpommern, Landesbetrieb für Statistik Niedersachsen (LSN) *Daten wurden nicht erhoben