ver rdnungsblatt · 2017-06-17 · neue geschäftsführerin ist: frau michaela angster, hainbach...
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VER L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 06.02.2014
2014/03
INHALTSVERZEICHNIS
APS BS AHS BMHS BA
Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Her- ausgeber: Landesschulrat für Ober- österreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz- Urfahr
= wichtig
RDNUNGSBLATT
RECHTSVORSCHRIFTEN 1. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Än-
derung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der SNMS Eferding Süd (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 26/2011 vom 29.12.2011)
2. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der NMS Neukirchen
3. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der Welterbe NMS 1 Bad Goisern
4. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Än-derung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der Informatik NMS Steyregg (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 2/2010 vom 28.01.2010)
5. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Än-derung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der NMS 11, Diesterwegschule (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 24/2002 vom 28.11.2002)
6. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Än-derung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der SNMS Sandl (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 1/2008 vom 03.11.2008)
7. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der NMS Ampflwang
8. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 15.01.2014 betreffend Än-derung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der BS Linz 8 (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 5/2009 vom 12.03.2009)
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MITTEILUNGEN
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Ausschreibung von Lehrlingsplanstellen Euroskills Staatsmeisterschaften 2014 (Entrepreneurship Challenge) - Erklärung zur schulbezoge-nen Veranstaltung 35. Oö Schulschachlandesmeisterschaft, Finale am 29. April 2014 im Neuen Rathaus Linz - Erklä-rung zur schulbezogenen Veranstaltung „Land der Lehre im Landesdienst“ Job-Rallye des Landes OÖ am 07. Mai 2014 - Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung Abschlussveranstaltung zum Kreativwettbewerb „Dahoam in Oberösterreich?!“ am 19.05.2014 - Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung Personalnachrichten
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Historische Vorträge für Schüler/innen zum 12. Februar 1934 Oö Familienbund Lese- & Geschichtenfestival 2014
7 INFORMATIONSDIENST
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Erlass „Parteipolitische Werbung an Schulen“ Oö Familienbund Lese- & Geschichtenfestival 2014
8 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT
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VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 2
RECHTSVORSCHRIFTEN 1. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER SNMS EFERDING SÜD (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 26/2011 VOM 29.12.2011) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichts-gesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: Die Neue Sportmittelschule Eferding Süd, Welser Str. 19, 4070 Eferding, gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähig-keit) mit der Bezeichnung: „Förderer der NSMS Eferding Süd“, wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat: Neue Geschäftsführerin ist: Frau Michaela Angster, Hainbach 28, 4081 Hartkirchen An der Person des anderen Geschäftsführers – Herrn HD Josef Brandl, Wörth 81, 4070 Eferding – tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/28-2013) 2. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER NMS NEUKIRCHEN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 1 OÖ Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (OÖ POG) wird kundgemacht: 1. Die Neue Mittelschule Neukirchen, 4814 Neukirchen 78, gründet eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) gemäß
§ 7a Abs 1 Oö POG.
2. Bezeichnung: "Förderer der NMS Neukirchen"
3. Sitz: 4814 Neukirchen 78
4. Geschäftsführer: HD Franz Engert, Großalmstraße 72, 4813 Altmünster SR Maria Huber MSc, Gütlweg 4, 4813 Altmünster
5. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich.
HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/29-2013) 3. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER WELTERBE NMS 1 BAD GOISERN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 3
Gemäß § 7a Abs 1 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: 1. Die Welterbe NMS 1 Bad Goisern, Kurparkstraße 4, 4822 Bad Goisern, gründet eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teil-
rechtsfähigkeit) gemäß § 7a Abs 1 Oö POG.
2. Bezeichnung: "Förderer der Welterbe NMS 1 Bad Goisern"
3. Sitz: Kurparkstraße 4, 4822 Bad Goisern
4. Geschäftsführer: HD Dipl.-Päd. Günter Gschwendtner, Josef-Putz-Str. 13, 4822 Bad Goisern HOL Dipl.-Päd. Johann Promberger, Hubkoglstr. 26 A, 4820 Bad Ischl
5. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich.
HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/31-2013) 4. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER INFORMATIK NMS STEYREGG (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 2/2010 VOM 28.01.2010) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: Die Informatik NMS Steyregg, Kirchengasse 18, 4221 Steyregg gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: „Förderer der Informatik Hauptschule Steyregg", wobei sich Bezeichnung sowie die Geschäftsführung wie folgt geändert hat:
Neue Bezeichnung: "Förderer der Informatik Mittelschule Steyregg" Neue Geschäftsführer sind: Herr Dipl.-Päd. Julian Hopf B.A. M.A. MPA, Schulleiter Frau Sandra Sendner, Elternvereinsobfrau Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/30-2013) 5. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER NMS 11, DIESTERWEGSCHULE (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 24/2002 VOM 28.11.2002) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: Die NMS 11, Diesterwegschule, Khevenhüllerstr. 3, 4020 Linz gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: „Förderer der HS 11 - Linz", wobei sich Bezeichnung sowie die Geschäftsführung wie folgt geändert hat:
Neue Bezeichnung: "Förderer NMS 11 - Linz" Neue Geschäftsführerin ist: Frau OL NMS Dipl.-Päd. Eva Blüthl, Avenariusweg 12, 4020 Linz
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 4
An der Person der anderen Geschäftsführerin – Frau Dir. NMS OSR Dipl.-Päd. Cornelia Polli – tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/32-2013) 6. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER SNMS SANDL (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 1/2008 VOM 03.11.2008) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.1.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: Die Sport-Neue Mittelschule Sandl gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: „Förderer der Sporthauptschule Sandl“, wobei sich Bezeichnung sowie die Geschäftsführung wie folgt geändert hat:
Neue Bezeichnung: "Förderer der Sport-Neuen Mittelschule Sandl" Neue Geschäftsführerin ist: Frau Monika Grubauer, Kalchgruberstr. 2, 4240 Freistadt An der Person des anderen Geschäftsführers – Herrn HD Wilfried Pichler, 4251 Sandl 156 – tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/27-2013) 7. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND KUNDMACHUNG DER TEILRECHTS-FÄHIGKEIT AN DER NMS AMPFLWANG Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 1 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: 1. Die NMS Ampflwang, Dr. Karl Rennerstr. 22, 4843 Ampflwang, gründet eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit)
gemäß § 7a Abs 1 Oö POG.
2. Bezeichnung: "Förderer der Neuen Mittelschule Ampflwang"
3. Sitz: Dr. Karl Rennerstr. 22, 4843 Ampflwang
4. Geschäftsführer: HD Dipl.-Päd. Elisabeth Milacher, BEd SR Karl Griesmayr
5. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für
Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/34-2013)
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 5
8. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 15.01.2014 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER BS LINZ 8 (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 5/2009 VOM 12.03.2009) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 15.01.2014 (§ 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht: Die Berufsschule Linz 8, Glimpfingerstraße 8b, 4020 Linz, gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: „Karrierecenter der Berufsschule Linz 8", wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat: Neuer Geschäftsführer ist: BD SR Dipl.-Päd. Ing. Harald Wagner An der Person des anderen Geschäftsführers – Herrn Dipl.-Päd. Georg Burg – tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/33-2013)
MITTEILUNGEN AUSSCHREIBUNG VON LEHRLINGSPLANSTELLEN Mit Wirksamkeit 13.10.2014 bzw. 11.01.2015 gelangen nachfolgende Lehrlingsplanstellen für den Lehrberuf "Verwaltungsassistent/in" (Ausbildungszeit 3 Jahre) zur Besetzung: - 2 beim Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz - Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium, Dr.-Schauer-Straße 9, 4600 Wels - Bundesrealgymnasium, Wallererstraße 25, 4600 Wels - Bundesrealgymnasium und Bundes-Oberstufenrealgymnasium, Weinzierlerstr. 22, 4560 Kirchdorf - Bundes-Oberstufenrealgymnasium, Gymnasiumstraße 2, 4710 Grieskirchen - Höhere technische Bundeslehranstalt, Machlandstraße 48, 4320 Perg - Höhere technische Bundeslehranstalt, Osternbergerstraße 55, 5280 Braunau - Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Leopold-Werndl-Straße 7, 4400 Steyr, - Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Machlandstraße 46, 4320 Perg - Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Wallererstraße 32, 4600 Wels - Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Michaelistr. 70, 5280 Braunau - Höhere Bundeslehranstalt für Künstl. Gestaltung, Garnisonstraße 25, 4020 Linz - Höhere gewerbliche Bundeslehranstalt (Fachrichtung Tourismus), Katrinstraße 2, 4820 Bad Ischl - Bundeshandelsakademie und –handelsschule, Schulstraße 59, 4050 Traun - Bundeshandelsakademie und –handelsschule, Habertstraße 5, 4810 Gmunden - Bundeshandelsakademie und –handelsschule, Leopold-Werndl-Str. 7, 4400 Steyr - Bundeshandelsakademie und –handelsschule, Gartenstraße 1, 4910 Ried Erfordernisse für die Bewerbung um diese Lehrlingsplanstellen sind:
- die Erfüllung der Schulpflicht - Höchstalter von 19 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns des Lehrverhältnisses - positiver Abschluss der Pflichtschule - persönliche und fachliche Eignung - PC-Kenntnisse.
Weiters werden sehr gute Umgangsformen, gute Rechtschreibkenntnisse, Fähigkeit zum genauen Arbeiten, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit erwartet.
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 6
Die Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes und Anführung der Geschäftszahl bis längstens 21. März 2014 an den Landesschulrat für Oberösterreich, per E-Mail ([email protected]) zu richten. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten geeignete Nachweise über die Erfüllung der angeführten Erfordernisse anzuschließen. Es wird auch ersucht, in der Bewerbung die Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail anzugeben, da die Einladung zum Eignungstest entweder telefonisch oder per E-Mail erfolgt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz, zu einem Eignungstest eingeladen. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung richtet sich nach dem Allgemeinen Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und beträgt im 1. Lehrjahr dzt. EUR 483,-- brutto.
(A9-18/1-2014 – Frau Hofmann) EUROSKILLS STAATSMEISTERSCHAFTEN 2014 (ENTREPRENEURSHIP CHALLENGE) - ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur teilte mit Schreiben vom 13.01.2014, GZ 12.696/0001-III/3/2014 mit, dass gemäß § 13a Schulunterrichtsgesetz die vom 01. – 02.03.2014 stattfindenden Euroskills Staatsmeisterschaften im Beruf (Entrepreneurship Challenge) an der BHAK & BHAS Wien 10, mittels Verordnung zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt werden.
(A3-11/5-2014 – Frau Köck) 35. OÖ SCHULSCHACHLANDESMEISTERSCHAFT, FINALE AM 29. APRIL 2014 IM NEUEN RATHAUS LINZ - ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Mit Unterstützung des Landesschulrates für OÖ wird im Schuljahr 2013/2014 eine Mannschaftsmeisterschaft um den Titel eines oö Schulschachmeisters durchgeführt. Diese findet am 29. April 2014 von 9:00 bis 16:00 Uhr im Neuen Rathaus in Linz statt. Der Landesschulrat für OÖ erklärt die 35. oö Schulschachlandesmeisterschaft gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zur schulbezogenen Veranstaltung.
(A3-11/2-2014 – Frau Köck) "LAND DER LEHRE IM LANDESDIENST" JOB-RALLYE DES LANDES OÖ AM 07. MAI 2014 – ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Unter dem Titel "Land der LEHRE im Landesdienst" findet am 07. Mai 2014 von 08:30 – 13:00 Uhr im LDZ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz eine Informationsveranstaltung für Schüler und Schülerinnen statt. Dabei werden 15 Lehrberufe, die beim Land Oberösterreich und bei der Landesholding ausgebildet werden, im Rahmen einer Job-Rallye vorgestellt. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gegenständliche Veranstaltung gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zur schulbezogenen Veranstaltung.
(A3-11/7-2014 – Frau Köck)
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 7
ABSCHLUSSVERANSTALTUNG ZUM KREATIVWETTBEWERB "DAHOAM IN OBERÖSTERREICH?!" AM 19.05.2014 – ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) teilte mit Schreiben vom 07.01.2014 mit, dass am Montag, 19. Mai 2014 im Kino Star Movie Wels von 14:00 bis 17:30 Uhr die Abschlussfeier des Kreativwettbewerbes "Dahoam in Oberösterreich?!" stattfindet. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gegenständliche Veranstaltung gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zur schulbezogenen Veranstaltung.
(A3-11/1-2014 – Frau Köck) PERSONALNACHRICHTEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat
Herrn Mag. Alexander Mayrhofer mit Wirksamkeit vom 01. Februar 2014 mit der Leitung der Abteilung A3 – Schulrechtsabteilung und Schulservice – betraut. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat
Herrn W.HR Dr. Johann Kepplinger Dank und Anerkennung ausgesprochen. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern/Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Mag. Helmut Berndorfer, BHAK/BHAS Gmunden Mag. Gerda Duschek, BHAK/BHAS Gmunden Mag. Barbara Ficht, BHAK/BHAS Gmunden Dipl.-Päd. Elisabeth Hummer, BHAK/BHAS Gmunden Prof. Mag. Stefan Krapf, BHAK/BHAS Gmunden Prof. Mag. Ulrike Mitteregger, BHAK/BHAS Gmunden Mag. Kathrin Moser, BHAK/BHAS Gmunden Mag. Martina Owsanecki, BHAK/BHAS Gmunden Prof. OStR Mag. Christa Spiesberger-Höckner, BHAK/BHAS Gmunden Prof. Mag. Bernhard Vockenhuber, BHAK/BHAS Gmunden Prof. OStR Mag. Werner Landgraf, HTBLA Linz, Paul-Hahn-Straße Prof. OStR Mag. Franz Schimpl, HTBLA Wels BDS Franz Hemetsberger, BS Linz 2
INFORMATIONSDIENST HISTORISCHE VORTRÄGE FÜR SCHÜLER/INNEN ZUM 12. FEBRUAR 1934 In Erinnerung an die Ereignisse um den 12. Februar 1934 bietet die SPÖ OÖ im Zeitraum vom Montag, 10. 02. 2014, bis Donnerstag, 13. 02. 2014, (jeweils von 08:00 bis 09:30 Uhr und 10:00 bis 11:30 Uhr) historische Schwerpunktvorträge samt Diskussion für Schüler/innen aus Linz ab der 8. Schulstufe an. Die Vorträge behandeln die Vorgeschichte und die wesentlichen Ereignisse der Februartage 1934 und beinhalten als Schwerpunkt die gesellschaftlichen Spannungsfelder der Zwischenkriegszeit und die Entwicklung der demokratischen Institutionen. Die Vorträge finden im Veranstaltungsraum "central", Landstraße 36, 4020 Linz statt, die Anmeldung der Schulklassen sowie Rückfragen erfolgen über [email protected]. Im Zuge dieser Ankündigung wird auf den Erlass des Landesschulrates für OÖ betreffend der Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen vom 13. 10. 2008 hingewiesen (siehe Anhang).
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück 3/2008 - Seite 8
OÖ FAMILIENBUND LESE- & GESCHICHTENFESTIVAL 2014 Ort: Pöstlingberg in Linz Termin: Do. 24.04. von 09:00 -13:00 Uhr und Fr. 25.04. 2014 von 09:00 -17:00 Uhr Programm: - Helmut Wittmann (Märchenwanderung) - Ursula Laudacher (Erzähltheater) - Karin Ammerer (Lesung) - Frederick Franz Mellak (Märchenwanderung) - Bücherdetektive mit tollen Preisen - Gratis Fahrten mit der Grottenbahn Der Eintritt ist frei! Für Schulklassen ist eine Voranmeldung unbedingt notwendig!
ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT ERLASS "PARTEIPOLITISCHE WERBUNG AN SCHULEN" OÖ FAMILIENBUND LESE- & GESCHICHTENFESTIVAL 2014 - FOLDER
http://www.lsr-ooe.gv.atParteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
DVR.0064351
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LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICHA - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20
Direktionender allgemein bildenden Pflichtschulen,der allgemein bildenden höheren Schulen,der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung sowieder Berufsschulenin O B E R Ö S T E R R E I C H
Bearbeiterin:Fr. Mag. SCHWARZMAIR
Tel: 0732 / 7071-2251Fax: 0732 / 7071-2250
E-mail: [email protected]
Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vomA3-92/3-08 13.10.2008
Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit Rundschreiben 13/2008vom 7.10.2008, GZ 13.261/56-III/3/08, Folgendes mitgeteilt:
„Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde mitgeteilt, dass inSchulen immer wieder Werbematerial mit Parteilogo von politischen Parteien verteiltwird bzw. sich Personen des öffentlichen Lebens mit Kindern filmen oder fotografierenlassen, ohne Zustimmung der Eltern, aber offenbar mit Bewilligung der Schulleitung.
Es soll daher § 46 Abs 3 des Schulunterrichtsgesetzes in Erinnerung gerufen werdenund dazu Folgendes festgehalten werden:
Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit von Werbung in Schulen ist die Gewähr, dassdurch die Werbung die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule im Sinnedes § 2 Schulorganisationsgesetz nicht beeinträchtigt wird. § 2 SchOG postuliert dasHeranführen der Jugend zu selbständigem Urteil ebenso wie das Hinwirken auf eineaufgeschlossene Haltung der jungen Menschen gegenüber dem politischen und welt-anschaulichen Denken anderer Menschen. Um dies zu erreichen, ist es unabdingbar,den Jugendlichen ein ihrem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand entsprechendespolitisches Grundlagenwissen zu vermitteln. Dabei ist jedenfalls darauf zu achten, dassnicht parteipolitische Interessen in der Schule Platz greifen. Vielmehr ist sachlich, ob-jektiv und pluralistisch über Politik, durchaus auch über Parteipolitik, zu informieren unddarf keinesfalls der Eindruck entstehen, Parteipolitik werde - durch Personen oder ein-schlägiges Werbematerial - in die Schule transportiert.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit schulfremder Werbung obliegt dem Schulleiterbzw. der Schulleiterin. Dieser bzw. diese hat in einem ersten Schritt darüber zu befin-den, ob Werbung im Sinne des § 46 SchUG vorliegt. Dabei sind die oben dargestellten
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Erwägungen zu beachten und ist zu bedenken, dass Werbung mehr ist als das bewusstwahrgenommene Propagieren eines Produktes oder einer Idee.
Der Besuch von Schulen durch Politiker oder Politikerinnen lässt jedenfalls - unabhän-gig vom deklamierten Grund dieses Besuches - eine zumindest latente Werbewirkungfür die entsprechende politische Partei nicht ausschließen. Politiker und Politikerinnensind Personen des öffentlichen Lebens und werden daher selbst bei Auftritten mit nichtpolitischen Inhalten als parteizugehörig wahrgenommen. Nicht zuletzt auf Grund desBekanntheitsgrades von im öffentlichen Leben stehenden Personen greift die Werbein-dustrie - unabhängig vom beworbenen Produkt - immer wieder auf Persönlichkeiten mithohem Bekanntheitsgrad wie Schauspieler, Politiker und andere der breiten Öffentlich-keit bekannte Menschen zurück. Eine getrennte und somit objektivierte Wahrnehmungder werbenden Person und der dahinterstehenden Rolle derselben durch den Konsu-menten ist kaum vorstellbar.
Sofern Lehrer und Lehrerinnen im Rahmen ihrer eigenständigen und eigenverantwortli-chen Gestaltung des Unterrichts (§ 17 SchUG) die Einbeziehung von außerschulischenExperten oder Expertinnen in den Unterricht in Erwägung ziehen, ist ebenso darauf zuachten, dass im oben dargestellten Sinn von den konkreten Personen keinerlei Werbe-wirkung für eine politische Partei ausgeht.
Es darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass unzulässige Werbung im Sinnedes § 46 Abs. 3 SchUG auch nicht mit 'Zustimmung' der Schulbehörden erlaubt ist."
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden PräsidentenDr. Kepplinger eh.
OÖ FamilienbundHauptstraße 83–85, 4040 Linz T 0732 /60 30 [email protected]
Österreichische Post AG / Sponsoringpost - Gen.Nr. 02Z032550S, ZVR-Zahl 736985796 VRE-870, Erscheinungsort Linz - Verlagspostamt 4020 - Familienbrief Folge 656- Ausgabe Jänner 2014
„Bei unserem Lese- und Geschich-
tenfestival können Kinder und Er-
wachsene fantasievolle Welten be-
reisen. Dabei trifft man garantiert
auf viele lustige Gestalten und er-
lebt spannende Abenteuer. Je nach
Action-Typ, laden wir dazu ein, die
Reisen einfach zu genießen oder sie
aktiv mitzugestalten. Der Kreativität
sind keine Grenzen gesetzt.“
LAbg. MAG. ThoMAs sTeLzerOÖ Familienbund-Landesobmann
Dr. josef pührinGer Landeshauptmann
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Du bist höchstens 12 Jahre alt, fanta-
sievoll und schreibst gerne, dann sende
Deine Fortsetzungsgeschichte mit max.
1000 Wörtern und passendem Titel an:
oÖ familienbund,
hauptstraße 83 – 85, 4040 Linz
oder per Email:
Vergiss nicht name, Adresse, Alter und Telefonnummer anzugeben! einsendeschluss ist der 31. Mai 2014. Alle Teilnehmerinnen werden ver-
ständigt und die Gewinnerinnen im sommer 2014 bekannt gegeben. Die besten acht Geschichten werden
in einem Geschichtenbüchlein veröf- fentlicht.* Also - zu Papier und Stift greifen und los geht’s!
„Sprache ist für Kinder einer der
wertvollsten Schätze, den Eltern ih-
nen auf den Weg mitgeben können.
Kinder lernen Sprache durch Zu-
hören, Nachsprechen und Aus-
probieren und eines Tages durch
selbständiges Lesen. Bücher sind
dabei wertvolle Begleiter. Mit dem
Lese- und Geschichtenfestival 2014
leistet der Familienbund dazu einen
wertvollen Beitrag.“*
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Die Klingel an der Tür des Trödella-dens scheppert. Die alte Dame hinter dem Ladentisch hebt ihren Kopf. ihr
flaumiges haar schimmert bläulich. sie zwinkert uns zu, als hätten wir ein gemeinsames Geheimnis. Das tut sie immer, wenn wir nach der schu-le in ihr Geschäft kommen. unter einem ausgestopften papagei steht ihre Tasse Tee. sie verströmt den Geruch von Vanille. „hey, Watson!“, ruft Luca. er hat in einem der Körbe voller Krimskrams eine riesige son-nenbrille gefunden und hält sich eine pfeife an den Mund. „Cool, holmes“, lache ich. Meine finger streichen an einer Kommode entlang und ziehen feine Linien in den staub. Gedanken-verloren öffne ich die Tür eines alten Kastens. Der Anblick trifft mich wie ein schlag. reflexartig drücke ich die beiden Türflügel zu. „Luca!“, rufe ich. Die Klingel an der Tür scheppert …
forTseTzunGsGesChiChTe Von sTefAn KArChAutor von u.a. „ein Koffer voll Gespenster“
Do, 24. April 20149 - 13 Uhr
Fr, 25. April 20149 - 17 Uhr Geschichtenwettbewerb in Kooperation mit stefan Karch
Bild
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Lese- und GeschichtenfestivaL
für Kinder
www.ooe.familienbund.at
programmpunKte für KInder von 3 bis 12 Jahren Märchenwanderungen Musikalisches Erzähl-Theater Interaktive Lesungen Die kleine Raupe Nimmersatt -
Theater u.v.m.
laufendes programm Drachenfahrten Thalia-Leseecke Bücherdetektive Der HARIBO Goldbär kommt
auf Besuch
geschIchtenwettbewerb Fortsetzungsgeschichte von
stefan Karch, Autor von u.a. „Ein Koffer voll Gespenster“
Wir bitten schulen um Voranmeldung unter 0732/60 30 60 oder [email protected]
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www.grottenbahn.at
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helmut Wittmann
Karin Ammerer
frederik Mellak
ursula Laudacher wer
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uhrzeit pöstlingbergbahn pfarrheim pöstlingberg rehgraben Grottenbahn
bergstation bahnhofshalle kl. pfarrsaal gr. pfarrsaal outdoor
09:00 - 09:30 Wandern-Lauschen-Staunen
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09:30 - 10:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt mit Frederik Mellak 09:30 - 10:00 mit Helmut Wittmann
10:00 - 10:30 10:00 - 10:30 Erzähltheater - Südseezauber
10:30 - 11:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt Wandern-Lauschen-Staunen 10:30 - 11:00
11:00 - 11:30 mit Frederik Mellak 11:00 - 11:30 Erzähltheater - Südseezauber
11:30 - 12:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt 11:30 - 12:00 Märchenwanderung
12:00 - 12:30 12:00 - 12:30 mit Helmut Wittmann
12:30 - 13:00 12:30 - 13:00
programm donnerstag, 24. april 2014
programm freitag, 25. april 2014
andypictures
uhrzeit pöstlingbergbahn pfarrheim pöstlingberg rehgraben Grottenbahn
bergstation bahnhofshalle kl. pfarrsaal gr. pfarrsaal outdoor
09:00 - 09:30 Wandern-Lauschen-Staunen
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09:00 - 09:30 Erzähltheater - Südseezauber Märchenwanderung
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09:30 - 10:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt mit Frederik Mellak 09:30 - 10:00 mit Helmut Wittmann
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10:30 - 11:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt Wandern-Lauschen-Staunen 10:30 - 11:00
11:00 - 11:30 mit Frederik Mellak 11:00 - 11:30 Erzähltheater - Südseezauber
11:30 - 12:00 Lesereise: Inspektor Schnüffel ermittelt 11:30 - 12:00 Märchenwanderung
12:00 - 12:30 12:00 - 12:30 mit Helmut Wittmann
12:30 - 13:00 12:30 - 13:00
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13:30 - 14:00 13:30 - 14:00
14:00 - 14:30 14:00 - 14:30 Geschichtenerzähler Frederik Mellak
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15:00 - 15:30 15:00 - 15:30 Märchenwanderung
15:30 - 16:00 15:30 - 16:00 Erzähltheater - Südseezauber mit Helmut Wittmann
16:00 - 16:30 Die kleine Raupe Nimmersatt (Theater) 16:00 - 16:30
16:30 - 17:00 16:30 - 17:00
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OÖ FAMILIENBUNDHauptstraße 83-85, 4040 LinzT 0732 / 60 30 [email protected]
LINZ.VERÄNDERT, FAMILIEN ÜBER NACHTFamilienwochenende ab € 74,- (2 Tage, 1 Nacht inkl. Frühstück, 1 Er-wachsener + 1 Kind). Info und Buchung unter www.linz.at/tourismus/familie bzw. bei Tourist Information Linz, Tel. +43 732 7070 2009, [email protected]
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Fotos: Ronald Posch und Thomas Turner
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LH Dr. Josef Pühringer übernimmt den Ehren-schutz. Gemeinsam mit OÖ Familienbund-Landesobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer freut er sich auf das Ritterfest.
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