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Dipl.- Phys. Thomas Völker VBG Bezirksverwaltung Mainz Tel.: 06131/389 189 Fax: 06131/389 410 e-mail: [email protected]

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Page 1: VBG - science & more redaktionsbüro · Unterweisung . Kein Handlungsbedarf ist notwendig bei - Elektrowerkzeuge - Haushaltsgeräte ... - Lasthebemagnete - Handys und schnurlose Telefone

Dipl.- Phys. Thomas Völker

VBG Bezirksverwaltung Mainz Tel.: 06131/389 189 Fax: 06131/389 410 e-mail: [email protected]

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1. Tag 13:30-17:00 Physikalische Grundlagen 2. Tag 08:30-17:00 0 Hz – 300 GHz (NF, HF) Biologische Wirkungen

Rechtliche Grundlagen Messtechnik und Messpraxis

3. Tag 08:30-12:00 300 GHz – 3.000 THz Optische Strahlung

Elektromagnetische Strahlung

Teil 1

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Bitte schalten Sie Ihr Handy aus

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Vorstellungsrunde

Name und Unternehmen

Stellung im Unternehmen

Gründe für den Seminarbesuch

- Erwartungen - Problembereiche im Unternehmen - Erfahrungen

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EU-Richtlinie “Elektromagn. Felder” (2004/40/EG) Unfallverhütungsvorschrift BGV B 11 (Juni 2001) EMV-Verordnung (26. BImschV, 1.1.1997)

•  Gesetzlicher Hintergrund •  Grundlagen und UVV

•  EU-RL •  Handlungsbedarf

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EU-Richtlinie “Elektromagn. Felder” (2004/40/EG)

•  1993 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutz gegenüber Arbeitsumwelteinwirkungen (Lärm, Vibrationen, Optische Strahlung, Elektromagnetische Felder und Wellen (92/C77/02))

•  1994 geänderter Vorschlag über Mindestvorschriften zum Schutz … vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (94/C230/03)

•  2002 EU-RL “Vibrationen” (2002/44/EG), 16. Einzelrichtlinie im Sinne des Art.16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtl.), 25.6.2002

•  2003 EU-RL “Lärm” (2003/10/EG), 17. Einzelrichtlinie, 6.2.2003

•  2004 EU-RL “Elektromagnetische Felder” (2004/40/EG), 18. Einzelrichtlinie, 29.4.2004

•  2006 EU-RL “Künstliche optische Strahlung” (C6-0001/2006), 19. Einzelrichtlinie, 27.1.2006

•  LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007, Umsetz. 16. u. 17. EU-RL‘en

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BImSch-Verordnung

•  Hochfrequenzanlagen •  ortsfeste Sendefunkanlagen •  Sendeleistung 10 Watt •  Frequenzbereich 10 MHz bis 300 GHz

•  Niederfrequenzanlagen •  Freileitungen und Erdkabel 50 Hz, > 1000 V •  Bahnstromanlagen 16 2/3 und 50 Hz •  Umspannanlagen 50 Hz , > 1000 V

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Grenzwerte Hochfrequenz EMV-Verordnung

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

Geltungsbereich:

•  Schutz gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (0 – 300 GHz) •  Gefährdungen durch Kurzzeitwirkungen

Begriffsbestimmungen:

•  Expositionsgrenzwerte (Stromdichte, spez. Absorptionsrate, Leistungsdichte im Körper) •  Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden •  Auslösewerte •  Bei Überschreitung der Auslösewerte müssen Maßnahmen ergriffen werden

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

•  Bei Einhaltung der Grenzwerte wird gewährleistet, dass man gegen alle bekannten gesundheitsschädigenden Auswirkungen geschützt ist.

•  Maßnahmenkatalog bei Überschreitung: •  Alternative Arbeitsverfahren •  Arbeitsmittel mit geringerer Emission •  Technische Maßnahmen zur Verringerung •  Entsprechende Gestaltung der Arbeitsstätten und –plätze •  Begrenzung der Intensität und Dauer der Exposition •  Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung (HF-Schutzkleidung) •  Betriebsanweisungen und Unterweisungen

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

•  Werden Auslösewerte überschritten und nicht nachgewiesen, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten sind, muss eine entsprechende Kennzeichnung angebracht werden.

Elektrisches Feld

Warnung vor elektr., magnet. und elektromagnetischen Feldern

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

•  Auch wenn Auslösewerte unterschritten werden, können empfindliche elektronische Körperhilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher, beeinflusst werden.

Verbotszeichen „Verbot für Personen mit Herzschrittmacher“

•  Basiswerte nach ICNIRP und nach BGV B 11 sowie die Expositionsgrenzwerte nach EU-RL sind identisch

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

Die BGV B11 spricht nicht von Auslösewerten, sondern von zulässigen (abgeleiteten) Werten. Bei Einhaltung der in der BGV B 11 angegebenen zulässigen Werten ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Basiswerte bzw. die Expositionswerte nach EU-Richtlinie, nicht überschritten werden.

Bei Einhaltung der BGV B 11 (EXPO 2) wird auch der EU-Richtlinie entsprochen.

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

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•  Richtlinie betrifft die Gefährdungen durch bekannte schädliche Kurzzeitwirkungen, nicht vermutete Langzeitwirkungen. •  Einhaltung der Expositionsgrenzwerte gewährleistet Schutz gegen alle bekannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch elektromagnetischer Felder •  Auslösewerte sind die Größen messbarer Parameter bei deren Erreichen festgelegte Maßnahmen ergriffen werden müssen. •  Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. •  Gesundheitsüberwachung ist bei Überschreitung notwendig. •  Änderungen bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. •  Gefährdungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. •  Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer

Kompakt: EU-Richtlinie 2004/40/EG

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BGV B 11 EU-Richtlinie

Vorschrift Frequenz

16,7 Hz 50 Hz 10 kHz 27 MHz 900 MHz 2,4 GHz EMV- Verordnung.

10 kV/m 300 µT

5 kV/m 100 µT

87 V/m 6,3 µT

28 V/m 0,07 A/m

41,3 V/m 4,5 W/m²

61 V/m 10 W/m²

BGV B11

- EXPO 1 30 kV/m 4066 µT

21.3 kV/m 1358 µT

1,07 kV/m 67,9 µT

61,4 V/m 0,18 A/m

92,1 V/m 22,5 W/m²

137,3 V/m 50 W/m²

- EXPO 2 20 kV/m 1270 µT

6,67 kV/m 424 µT

333,3 V/m 21,22 µT

27,5 V/m 0,09 A/m

41,3 V/m 4,5 W/m²

61,5 V/m 10 W/m²

EU-Richtlinie 20 kV/m 1497 µT

10 kV/m 500 µT

610 V/m 30,7 µT

61 V/m 0,16 A/m

90 V/m 22,5 W/m²

137 V/m 50 W/m²

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Grenzwerte - Vorsorgewerte Ein wissenschaftlicher Nachweis eines Zusammenhanges zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern liegt vor, wenn wissenschaftliche Studien unabhängiger Forschungs- gruppen diesen Zusammenhang reproduzierbar zeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eines kausalen Zusammen- hanges stützt.

Ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf Gesundheitsbeeinträch- tigungen liegt vor, wenn die Ergebnisse bestätigter wissenschaftlicher Untersuchungen einen Zusammenhang zeigen, aber die Gesamtheit der wissenschaftlichen Untersuchungen das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges nicht ausreichend stützt.

Ein wissenschaftlicher Hinweis liegt vor, wenn einzelne Ergebnisse, die auf einen Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern hinweisen, nicht durch unabhängige Untersuchungen gestützt sind und durch das wissenschaftliche Gesamtbild nicht gestützt werden. (siehe ssk-Bericht, Empfehlung)

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EU-Richtlinie “Elektromagnetischer Felder”

www.bgfe.de

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EMF Informationen

Internet: jede Menge....

•  Forschungsgemeinschaft Funk: www.fgf.de •  Strahlenschutzkommission: .www.ssk.de •  Bundesamt f. Strahlenschutz: www.bfs.de •  Informationszentrum Mobilfunk: www.izmf.de w •  Stadt Gallen www.emf-info.ch •  Webseite der Technischen Uni Graz EMF WEB-Projekt anklicken: www.emf.tugraz.at/info.htm

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Emission und Immission

Abstrahlung von einer Quelle

Belastung eines Beschäftigten durch viele Quellen

Emission Immission

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Die Belastung des Individuums hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:

-  Art des Feldes (elektrisch oder magnetisch) -  Feldstärke -  Zeitlicher Verlauf des Feldes (Frequenz und Puls) -  Entfernung zur Strahlungsquelle -  Dauer der Einwirkung

Felder und Gefahren

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EMV-G fragt u.a. nach der Strahlungsintensität von Elektromagnetischen Quellen in einer bestimmten Entfernung zur Quelle

EMV-U beschäftigt sich mit der Strahlungsintensität an einem bestimmten Ort ohne Bezug auf die Quellen

EMV-G EMV-U

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•  Gefährdungen

•  Vorgehensweise

•  Handlungsbedarf

•  Maßnahmen

Handlungsanleitung zur BGV B 11

„Elektromagnetische Felder“

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Beurteilung der Expositionsbereiche 1. Festlegung (Begriffsbestimmungen) 2. Ermittlung (Berechnung, Messung, Herstellerangaben, Vergleich) 3. Beurteilung (Vergleich mit "zulässigen Werten“ nach Kataster)

Werte für Exp.-Ber. 2 eingehalten

Werte für Exp.-Ber. 1 eingehalten

Werte für Exp.-Ber. 1 nicht eingehalten

Gefährdungen für HSM und

EMV immer beachten

Keine weiteren Maß- nahmen erforderlich

Betriebsanweisung Keine weiteren

Maßnahmen erforderlich

Betriebsanweisung - Bestimmung und

Dokumentation der Bereiche

Bereich erhöhter Exposition (2h-Wert)

-  Techn., Organisat. Maßnahmen oder PSA -  Kennzeichnung -  jährl. Unterweisung

Gefahrbereich

-  Techn. Maßnahmen oder PSA -  Kennzeichnung -  jährl. Unterweisung

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Kein Handlungsbedarf ist notwendig bei

- Elektrowerkzeuge

- Haushaltsgeräte

- Maschinenantriebe

- Lasthebemagnete

- Handys und schnurlose Telefone

- Geräte der Bürokommunikation (PCs, Drucker, Kopierer, etc.)

- Beleuchtungseinrichtungen

- Elektroanlagen in Gebäuden

- Netzgeräte

da die Messwerte weit unter den zulässigen Werten liegen und Expositionsbereich 2 vorliegt.

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Handlungsbedarf ist notwendig bei

- Induktionstiegelöfen mit Netzfrequenz

- Handschweißgeräte

- Schweißmaschinen

- Galvanikanlagen

- Schmelzöfen (Elektrolichtbogenöfen)

- Werkstoffprüfanlagen (Rissprüfung)

- Industrielle Mikrowellenanlagen

- Transformatoren hoher Leistung

da die Überschreitung zulässiger Werte möglich ist und Expositionsbereich 1 vorliegt

Prüfung und Messung empfohlen

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Hoher Handlungsbedarf ist notwendig bei

- Induktionsdurchlaufanlagen

- Induktionstiegelöfen (mit höherer Frequenz als 50 Hz) - Induktionshärteanlagen

- Rohrschweißmaschinen

- Zuführleitungen für Anlagen, die mit hohen Strömen arbeiten

da die Überschreitung zulässiger Werte möglich ist und Gefahrbereiche vorhanden sein können

Messung erforderlich, sowie Kennzeichnung

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Maßnahmen zur BGV B 11 Technische Maßnahmen •  Abschaltung

•  Reduzierung der Leistung

•  Abstand

•  Technische Sicherung der Gefahrbereiche (Verriegelungen)

Organisatorische Maßnahmen •  Begrenzung der Aufenthaltsdauer

•  Kennzeichnung von Bereichen

•  Betriebsanweisungen

•  Unterweisung

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Praktische Beispiele Bürobereich: PC-Störung durch nahe Bahnlinie, Aufzug oder Trafo Einsatz von Flachbildschirmen

Elektrostahlwerk: AP im Bereich erhöhter Exposition Baulich, Versetzung des AP

Elektrostahlwerk: Gefahrbereiche je nach Betriebsweise Technisch, Abschrankung der Verkehrswege

Sendeantenne: Bereiche erhöhter Exposition (6 min) Technisch, Zutrittskontrolle

Hochfrequenzschweißanlage: Bereiche erhöhter Exposition Technisch, Schutzgitteranbringung

Induktionsofen: Bereiche erhöhter Exposition Verlegung von Verkehrswegen

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µT

100

1 T

1 Mio µT = 1 T

Grenzwert der EMV-Verord.

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EMF - Messdienst BGETF

Messen Bewerten Beraten

Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik z. Hd. Herrn Fischer Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Tel: 0221-3778-0 email: [email protected]

Weitere Informationen auch unter www.bgetf.de

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Messgerät EVA 3 5 Hz – 30 kHz NF - Bereich E-Feld-Messung B-Feld-Messung

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EX

EY

EZ

Anzeige Σ EX EY EZ

EE

Sensor: 3 Kondensatoren senkrecht aufeinander

Isotrope Messung Elektrischer Felder

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Sensor: Dreiachsige Spule senkrecht aufeinander

Σ HX

HY

HZ

HE

HY

Hx HZ

Isotrope Messung von Magnetfeldern

Anzeige

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Messgerät EVA 3

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EMR 20 HF - Bereich (100 kHz – 3 GHz)

E-Feld in V/m oder B-Feld in A/m (Faktor 377)

Leistungsflussdichte S in W/m2 oder in mW/cm2

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Messgerät für die Hochfrequenz

SRM 3000 SRM 3000

Messung hochfrequenter Felder im Bereich von 100 kHz – 3 GHz, selektiv

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EMF-Dosimeter Rad Man

LED-Anzeige in Prozent der Maximalwerte entsprechend der angewandten Norm

E - und B - Feld - Messung

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Teslameter ETM-1

Messung statischer Magnetfelder 0 Hz in mT (bis 2000 mT)

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Messgerätehersteller •  Narda Safety Test Solutions GmbH www .narda-sts.com www .CMV.de

•  emv GmbH „Maschek“ www .emvGmbH.de

•  EMCO Elektronik GmbH „PMM“ Einsteinstr.35, 82152 Planeg, www .emco-elektronik.de und www .pmm.it

•  Symann & Trebbau GmbH www .symann-trebbau.de

•  ROM-Elektronik GmbH „Gigahertz Solutions“ www .rom-elektronik.com

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Messgerätehersteller •  Antennessa, France www .Antennessa.com

•  pischzan technologies www .pischzan-technologies.de

•  Chauvin Arnoux GmbH www .chauvin-arnoux.de

•  Fauser Elektrotechnik www .fauser-etech.com

•  ETS Lindgren Holaday EMF Measment www .ets-lindgren.com

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Herzlichen Dank für Ihre

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