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z Cl ..... J Ministerium für Bildung, Jugend und CD Sport Unterrichtsvorgaben - zur Erprobung - Agrarwirtschaft Fachrichtu ngsbezogene Fächer Einjähriger Bildungsgang Sekundarstufe 11 Fachoberschule 585013.99 U LAND BRANDENBURG -

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z

Cl

.....J Ministeriumfür Bildung,Jugend und

CD Sport

Unterrichtsvorgaben- zur Erprobung -

Agrarwirtschaft

Fachrichtungsbezogene Fächer

Einjähriger Bildungsgang

Sekundarstufe 11Fachoberschule

585013.99

ULAND

BRANDENBURG

-

..

.Unterrichtsvorgaben- zur Erprobung -

Agrarwirtschaft

Fachrichtungsbezogene Fächer

AgrarproduktionAgrartechnik

.. Betriebswirtschaft/Recht

Einjähriger Bildungsgang

Sekundarstufe 11Fachoberschule

Inkraftsetzungsvennerk:Diese Unterrichtsvorgatien zur Erprobung wurden durch Rundschreiben Nr. 32/99 zum1. August 1999 in Kraft gesetzt.

Erarbeitet und koordiniert durch das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg im Auftrag desMinisteriums für Bildung, Jugend und Sport.Pädagogisches Landesinstitut Brandenburg (PLlB)14974 Ludwigsfelde-StruveshofVerantwortlich: Evelyn Fickert

An der Erarbeitung der Unterrichtsvorgaben haben mitgewirkt:Czikowskl, Ursula Oberstufenzentrum Bamim 1Klapper, Bemd Oberstufenzentrum WerderMeyer, Oieter Oberstufenzentrum WerderNaucke, Wolfgang Oberstufenzentrum Bamim 1Peuleke, Peter Staatliches Schulamt für den Landkreis Potsdam-MitlelmarkSchneider, Ralf Oberstufenzentrum Bamim 1Schl'Öck, Petra Oberstufenzentrum WerderSpreer, Katja Oberstufenzentrum Werder

IHinweise, Vorschläge, Kritiken oder Erfahrungsberichte senden Sie bitte an den Herausgeber. I

Herausgeber:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Steinstraße 104 • 106,14480Potsdam

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Broschüre wurde aus umweltfreundlichem Papier hergestellt.

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Inhalt

Untenichlsvorgaben Fachoberschule Fachrichlung Agrarwirlschaft

1 Allgemeine Vorbemerkungen 5

2 Agrarproduktion 6

1.1 Ziele des Unterrichts 6

2.2 Themenkomplexe 62.2.1. Bau und Leben von Pflanze und Tier2.2.2 Pflanzen- und Tierzüchtung2.2.3 Technologien in der Agrarwirtschaft2.2.4 Modeme Agrarwirtschaft und ihre

Auswirkungen auf die Kulturlandschaft

3 Agrartechnik 8

3.1 Ziele des Unterrichts 8

3.2 Themenkomplexe 83.2.1 Mensch, Technik und Agrarproduktion3.2.2 Maschinen, Geräte, Bauten und Anlagen3.2.3 Einsatz der Technik unter technologischen, ökologischen und

ökonomischen Aspekten

4 BetriebswirtschaftlRecht 9

4.1 Ziele des Unterrichts 9

4.2 Themenkomplexe 104.2.1 Auswirkungen europäischer Agrarpolitik auf die Agrarbetriebe4.2.2 Produktionsbereiche und Produktionsvoraussetzungen4.2.3 Agrarmanagement

5. Hinweise zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung 115.1 Allgemeine Hinweise5.2 Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung5.3 Hinweise zur Leistungsbewertung im Rahmen von Prüfungen

Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung Agrarwirtschaft

· .

Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung Agrarwirtschaft

1 Allgemeine Vorbemerkungen

Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülem eine erweiterte und vertiefteAllgemeinbildung sowie fachrichtungsbezogene Bildung. Mit dem Bestehen der Abschluss­prüfung wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben.

Der Unterricht in der Fachoberschule ist darauf gerichtet, die Handlungskompetenz derSchülerinnen und Schüler für die Anforderungen eines Fachhochschulstudiums zu entwi­ckeln und sie zu befähigen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationensachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Die vorliegenden Unterrichtsvorgaben orientieren sich am Bildungsauftrag der Schulen, wieer im Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches SchulgeselZ ­BbgSchulG) festgelegt ist.

Bei der unterrichtlichen Umsetzung sind die Vorgaben der Verordnung über die Bildungs­gänge der Fachoberschule (FOSV) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. _,-

Die Unterrichtsvorgaben sind für den einjährigen Bildungsgang konzipiert. Sie orientierensich an einem Schülerklientel, dasnach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach lang­jähriger Berufstätigkeit eine weitere Qualifizierung anstrebt.

Die fachrichtungsbezogenen Unterrichtsfächer gliedem sich in Ziele des Unterrichts undThemenkomplexe, denen Lemgebiete und Leminhalte untergeordnet sind. Die Reihenfolgeder Lemgebiete und der Leminhalte ist den Lehrkräften freigestellt.

In den Zielen des Unterrichts wird präzisiert, wie das in der Berufsschule oder. über die Be­rufstätigkeit erworbene Wissen erweitert und wissenschaftspropädeutisch vertieft wird.

Die Themenkomplexe bauen vorwiegend auf Grundlagenwissen im pflanzlichen Bereichauf, über das alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam verfügen. Die Themenkomplexegelten als verbindlich. Sie sind in ihrer methodisch-didaktischen Funktion und bezüglich desBildungsganges nicht gleichrangig. Die in ihnen ausgewiesenen Leminhalte werden, orien­tiert an der jeweiligen Lemgruppe, exemplarisch erarbeitet.

Die mit • gekennzeichneten Leminhalte sind entsprechend der beruflichen Vorbildung zurAuswahl frei.gestellt.

Komplexität, EXemplarität und Handlungsorientierung sind'Unterrichtskonzepte. die bei derAuswahl, Anordnung und Vermittlung der Leminhalte zu beachten sind.

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Untenichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung Agrarwirtschaft

2 Agrarproduktion

2.1 Ziele des Unterrichts

Im Untenicht des Faches Agrarproduktionerwerben die Schülerinnen und Schülerfundamentale wissenschaftliche Erkenntnis­se in ausgewählten Bereichen der Agrar­produktion. Gegenwärtige globale und na­tionale Probleme sind in geeigneter Form imUnterricht zu berücksichtigen.

Der Unterricht trägt wesentlich dazu bei,Schlüsselqualifikationen zu entwickeln.Durch die starke Verbindung und Auslotungvon Querverbindungen zu den FächernAgrartechnik und BetriebswirtschafVRechtwerden komplexes Denken und Handelnausgeprägt. . Das Fach Agrarproduktion istein weit reichendes Fachgebiet, deshalbmüssen neben den herkömmlichen beson­derssolche Formen und Verfahren der Un­terrichtsgestaltung wie .- handlungsorientierter Unterricht,- projektorientierter Unterricht,- Arbeit in Lerngruppen;- Fallstudien,

Exkursionen in agrarwirtschaftliche Un-·ternehmen,

- Exkursionen zu Fachausstellungen undagrarwirtschaftlichen Unternehmen,

- Unterrichtsgänge zu fort- und weiterfüh­renden Bildungseinrichtungen

eingesetzt werden.

2.2 Themenkomplexe

2.2.1 Bau und Leben von Pflanzeund Tier

- Bau und Funktion von PflanzenSamenkorn und KeimungWurzel

. SprossachseBlattVerwandlungen

- PfIanzenemährungstoffliche ZusammensetzungWasserhaushalt

Schwerpunktmäßig richtet sich der Unter­richt im Fach Agrarproduktion auf das Errei­chen folgender fachspezifischer Ziele:- das erworbene Wissen über die Zusam­

menhänge von Natur, Wirtschaft, Öko­nomie und Ökologie in der Praxis anzu­wenden;die Einsicht zu erlangen, dass der Ein­satz von genetischen Fortschritten einegängige Praxis in der Agrarproduktion ist;Kenntnisse über grundlegende Techno­logien in der Pflanzen- und Tierprodukti­on zu erwerben;die Erkenntnisse zu verinnerlichen, dassdie Artenvielfalt in der Natur und die Na­tur an sich bewusst erhalten werdenmüssen;analytische Fähigkeiten zu. entwickelnund diese fachspezifisch anzuwenden:Ergebnisse zu verallgemeinern, Sachla­gen zu bewerten und richtige Rück­schlüsse beim Einsatz verschiedenerZuchtrnethoden oder andersartig gelager­ter Verfahrenstechniken zu ziehen.

Die mit * gekennzeichneten Lerninhalte sindentsprechend der Vorbildung der Schülerin­nen und Schüler zur Auswahl freigestellt.

Pflanzennährstoffe im BodenBedeutung der Nährstoffe für die PflanzePflanzenkulturen in wässriger LösungEnergiestoffwechselStickstoffaufnahme und Proteinstoff­wechselStofftransportEntwicklungsphysiologie

- Bau und Funktion von TierenHautKnochengerüstMuskeln

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· .

Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung Agrarwirtschaft

NervensystemBlut und BlutkreislaufAtmungHormoneGeschlechtsorgane

- Tierernährung

2.2.2 Pflanzen- und Tierzüchtung*

- Taxonomie

- Fortpflanzung, Vennehrung,Vererbung

- ZuchtmethodenAuslese, Kombinations- und Hybridzuchtsynthetische Sorten, KlonzuchtErhaltungszucht in Verbindung mit bio­technischen Verfahren

2.2.3 Technologien in der Agrar­produktion*

Technologie der PflanzenproduktionBodenbearbeitungBestellungPflegeErnteVermarktung

- Technologie der TierproduktionBautenStallklimaHaltungFütterungTierhygiene und GesundheitAbsatz

2.2.4 Modeme Agrarwirtschaftund ihre Auswirkungen aufdie Kulturlandschaft

Klima und BodenWettergeschehenBoden als Pflanzenstandort

- Ökologie und Ökonomie .Zusammenhänge im ÖkosystemUmweltproblemeAltemativer LandbauArten- und Naturschutz

Gefährdung und Schutz von Pflanzenund TierenPflanzenschädenIntegrierter PflanzenbauTiergesundheit

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Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung AgralWirtschaft

3 Agrartechnik3.1 Ziele des Unterrichts

. .

Der Unterricht im Fach Agrartechnik vermit­telt den Schülerinnen und Schülem einenkomplexen Überblick von technischen Ar­beitsmitteln der Pflanzenproduktion undTierproduktion. Damit wird die Entwicklungvon Schlüsselqualifikationen wie Fachkom­petenz, Methodenkompetenz und Selbst­und Sozialkompetenz gefördert.

Der Unterricht im Fach Agrartechnik trägt imentscheidenden Maße dazu bei, grundle­gende Fähigkeiten zum technisch-konstruk­tiven und technisch-funktionalen Denken zuentwickeln und die Schülerinnen und Schü­ler zur richtigen Auswahl von technischenArbeitsmitteln für die rationelle Durchfüh­rung des jeweiligen Teilprozesses der agrar­wirtschaftlichen Produktion zu befähigen.

Die Auswahl und die Strukturierung derLerninhalte werden wesentlich durch dievon den Schülerinnen und Schülem gepräg­ten Vorkenntnisse und Fähigkeiten mitbe­stimmt.

Der Unterricht im Fach Agrartechnik steht inenger Wechselbeziehung zur Produktionund zu betriebswirtschaftlichen Aspekten,wobei den Schülerinnen und Schülem die .

3.2 Themenkomplexe

3.2.1 Mensch, Technik und Agrarpro­duktion

- Bedeutung der Technik in der Agrar­produktionMensch als ArbeitskraftAufWand und Nutzen der TechnikAnwendbarkeit der Mechanisierung undAutomatisierung

- Überblick über technische Arbeitsmit­tel in der Agrarproduktionphysikalische Grundlagen an techni­schen Arbeitsmitteln

Möglichkeit gegeben wird, ihre Beobachtun­gen und ihre Erfahrungen zu systematisie­ren und zu problematisieren. Es sind solcheUnterrichts- und Vermittlungsmethoden an­zuwenden, mit denen die Schülerinnen undSchüler den Unterricht aktiv mitgestaltenwie- projektorientierter Unterricht,

. - Kommunikationstechniken,- Lemgruppenarbeit,- Fallanalysen,- Fachexkursionen.

Schwerpunktmäßig richtet sich' der. Unter­richt im Fach Agrartechnik auf das Erreichenfolgender fachspezifischer Ziele:- Einsicht in die Notwendigkeit des geziel­

ten Technikeinsatzes in agrarwirtschaftli­chen Produktionsprozessen,

- grundlegende Kenntnisse über verschie- .dene Verfahrenstechniken,

- Einstellung zum s'orgfältigen und verant­wortungsvollen Umgang mit technischenArbeitsmitteln,

- Analysieren, Beurteilen und Bewertendes Einsatzes von Technik unter huma­nen, ökologischen und ökonomischenAspekten.

technische Arbeitsmittel für die Pflanzen­produktio'ntechnische Ausrüstungen für die Tierpro­duktion

3.2.2 Maschinen, Geräte, Bauten undAnlagen

- Schlepper und AusrüstungBauartenVielseitigkeit

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..

Unlemchlsvorgaben Fachoberschule Fachrichlung Agrarwirtschaft

- Maschinen und Geräte zur Bodenbe­arbeitung und Bestellung

- Maschinen, Geräte und Anlagen zurPflanzenpflege, Ernte und Vermark­tung-

- Technische Ausrüstungen der Tier­produktion-FuttertechnikMelktechnikStallungen

3.2.3 Einsatz der Technik unter tech­nologischen, ökologischen undökonomischen Aspekten

- Einsatzkriterien für technische Ar­beitsmitteltechnische Daten der ArbeitsmittelBerechnungen der Maschinen- und An-

4 Betriebswirtschaft/Recht

4.1 Ziele des Unterrichts

Im Unterrichtsfach Betriebswirtschaft/Rechtwerden weiterführende Kenntnisse vermit­telt, die auf den vorhandenen betriebswirt­schaftlichen Grundlagen der Berufsbildungaufbauen.

Die SchOlerinnen und SchOler werden be­fähigt, unter Beachtung zeitgemäßer ökolo­gischer Aspekte betriebswirtschaftlicheProbleme erkennen, bewerten und lösen zukönnen. Dabei erkennen sie, dass die gel­tenden Rechtsvorschriften die Rahmenbe­dingungen für betriebswirtschaftliches Han­deln bereitstellen.Rechtsaspekte sind immanenter Bestandteildes UnterrichtS.Die Schülerinnen und Schüler erwerbenfundierte Kenntnisse zu relevanten be­triebswirtschaftlichen Inhalten.

Sie werden befähigt,

lagenleistungen

- Einsatzbereitschaft und Auslastungder ArbeitsmittelEinflussfaktoren für den ökonomischenEinsatz der Technikvorbeugende Instandhaltung

- Arbeits- und UmweltschutzÜberblick über gesetzliche Bestimmun­genspezieller Arbeits- und Umweltschutz inder Pflanzen- und Tierproduktion

- Arbeitsorganisation - KalkulationPlanung der Maschinen und GeräteBerechnung der Maschinenkosten, derArbeitskosten

- betriebswirtschaftliche, rechtliche undökologische Aspekte als zusammenhän­gende Kategorien zu verstehen,

- wirtschaftliche und rechtliche Fragestel­lungen selbstständig zu bearbeiten undeigene Lösungen zu präsentieren.

Die Schülerinnen und Schüler gelangen zuder Erkenntnis, dass Agrarwirtschaft nachbetriebswirtschaftlichen . Gesichtspunktengeführt werden muss.

Die Auswahl der Lerninhalte zielt bei demgegebenen Zeitfonds nicht auf Vollständig­keit. Exemplarisches Vorgehen ist auch imHinblick auf die Entwicklung von Studierfä-

. higkeit gewollt.

Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähig­keiten aller drei Themenkomplexe tragendazu bei, Melhodenkompetenz, Handlungs­kompetenz und Sozialkompetenz zu beför­dern.

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Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung AgralWirtschaft

4.2 Themenkomplexe

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4.2.1 Auswirkungen europäischerAgrarpolitik auf die Agrar­betriebe

- Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP)

- Prinzipien und Instrumente der GAP

4.2.2 . Produktionsbereiche undProduktionsvoraussetzungen

- Aufgaben der Agrarwirtschaft

- Sonderstellung der Agrarwirtschaft

- Produktionsbereiche

- Aufgaben und Ziele der Agrarbetriebe

Produktionsvoraussetzungen

4.2.3 Agrarmanagement

- Rechtliche Rahmenbedingungen desWirtschaftensRechtsobjekte, RechtssubjekteVertragsrecht

- UnternehmensformenEinzeluntemehmenBesonderheiten des bäuerlichen Famili­enbetriebesPersonengesellschaftenKapitalgesellschaften

- Absatz- und Beschaffungsmarketing

- Organisation und Betriebsführung

- Investition und Finanzierung

- Landwirtschaftsverwaltung und Be­rufsständische Vereinigungen

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Unlerrichlsvorgaben Fachoberschule Fachrichlung Agrarwirtschaft

5 Hinweise zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

5.1 Allgemeine Hinweise

Generelle Grundsätze zur Leistungsbewer­tung sind im Brandenburgischen Schulge­setz und der Fachoberschulverordnung ge­regelt.

In den Bildungsgängen der Fachoberschulehaben Leistungskontrollen und -bewer­tungen verschiedene Funktionen. Sie die­nen im Besonderen

- den Schülerinnen und Schülem alsGrundlage für die Beurteilung ihrerLernfortschritte, .

- den Lehrkräften als Grundlage für dieindividuelle Beratung und Unterstützungder einzelnen Schülerinnen und Schüler,

- als Grundlage für die weitere Planungdes Unterrichts.

Für die Leistungsbewertung gilt in besonde­rem Maße der Anspruch an möglichst weit­gehende Objektivität des Urteils und Ver­gleichbarkeit der Maßstäbe.

Handlungsorientierter Unterricht erweitertdie Anforderungen an die Schülerinnen undSchüler und zielt auf die Entwicklung vonHandlungskonzepten mit der Konsequenz,bei der Leistungsbewertung einen erweiter­ten Leistungsbegriff zugrunde zu legen.Einzelleistungen und Gruppenleistungensind Gegenstand von Leistungsfeststellungund Leistungsbewertung.

Aufgabe der Fachkonferenz ist es, Kriteriender Leistungsbewertung zu erörtern unddurch Absprachen und Kooperation einmöglichst hohes Maß an Einheitlichkeit inden Anforderungen und Bewertungsmaß­stäben zu sichern.

Als Kriterien der Leistungsbewertung kom­men grundsätzlich in Betracht

• die Fähigkeit- Arbeits- und Lernprozesse zu planen,- kreativ und eigeninitiativ zu sein,- selbstständig Informationen zu su-

chen,- Lösungsstrategien zu entwickeln,- eine Entscheidung begründet zu. tref-

fen,- sich neuen Problemen und Fragestel­

lungen zu öffnen,in System- und Prozesszusarnmen­hängen zu denken,

- sich differenziert und argumentativauszudrücken,

- mit Anderen schriftIch und mündlich zukommunizieren, auch mit Hilfe techni­scher Kommunikationsmittel,

- zielstrebig, ausdauernd, konzentriertund zeitlich angemessen zu arbeiten,

• die Vollständigkeit und Korrektheit derKenntnisse,

• die Eigenständigkeit der Lösung,

• die sorgfältige und fachgerechte Ausfüh-rung.

Bei der Entwicklung von Kriterien zur Leis­tungsbewertung müssen für die unter­schiedlichen Leistungsarten die jeweils för­derbaren und zu erreichenden Qualifikatio­nen herausgearbeitet werden.Den Schüle­rinnen und Schülern sind die Grundsätzeund Kriterien der Leistungsbewertung zuBeginn der Schulhalbjahre mitzuteilen undzu ertäutern. Sie sollen in angemesenenZeitabständen im Verlauf des Unterrichtsüber ihren Leistungsstand informiert wer­den.

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Unterrichtsvorgaben Fachoberschule Fachrichtung Agrarwirtschaft

5.2 Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

· .

Leistungsbewertung verlangt über punktuel­le Lemkontrollen und die Bewertung einzel­ner Leistungen hinaus ein intensives Beob­achten des gesamten Lemprozesses.

Zur Leistungsbewertung werden mündliche,schriftliche und weitere Formen der Leis­tungsfeststellung herangezogen.

Zu den mündlichen Leistungen zählen u.a.

Zusammenfassen und Darstellen vonerarbeiteten Sachverhalten,Beurteilen von Sachverhalten aufgrundvon Kriterien,Erkennen von Problemstellungen,

~ Vortragen von Referaten und Hausauf­gaben,

- Leiten und Werten von Gesprächsverläu­fen und Diskussionen,

- Planen, Durchführen und Auswerten vonVersuchen,

- Erläutem von Lösungen fachspezifischerProbleme, -

- Entwickeln von Lösungswegen.

Zu den schriftlichen Leistungen zählen ne­ben Klassenarbeiten u.a.

- Tests,- Protokolle,- Ermitteln und Darstellen von Daten,- Zusammenfassen von Unterrichtsergeb-

nissen,- Auswerten von Arbeitsergebnissen,- Kurzfassungen von Referaten.

Zu den weiteren Leistungen zählen u.a.

- Teamfähigkeitund Belastbarkeit,- Erfassen von Arbeitsaufträgen,- Einrichten von Arbeitsplätzen,- Arbeitsplanung,- Durchführung von Arbeitsaufträgen,- Handhabung von Unterrichtsmitteln,- Bewertung von Arbeitsergebnissen,- Erkennen von Fehlerquellen.

Leistungen die in der Gruppe erbracht wer­den sind auch als solche zu bewerten. Beider Leistungsbewertung sind die unter­schiedlichen Anforderungsbereiche ange­messen zu berücksichtigen.

5.3 Hinweise zur Leistungsbewertung Im Rahmen von Prüfungen

Die AufgabensteIlung ist jeweils so zu wäh­len, dass den Prüflingen Gelegenheit gege­ben wird zu zeigen, in welchem Maße sie

- fachspezifische Arbeitstechniken undVerfahren anwenden können,

- mit Schlüsselbegriffen, Formeln und Mo­dellen umgehen können,

- Einsichten in fachliche Zusammenhängehaben,

- fachspezifische und fächerübergreifendeStrukturen, Gesetzmäßigkeiten und Prin­zipien kennen,

- zu selbstständiger Urteilsbildung übereinen Sachverhalt fähig sind,

- Vorgänge, Sachverhalte, Zusammen­hänge und eigene Überlegungen ange-

messen und verständlich darstellen kön­nen.

Zur Gestaltung von Prüfungsaufgaben sind­daher unbekannte Materialien (z.B. Texteaus Fachzeitschriften oder Fachbüchem,graphische Darstellungen, Statistiken, Ab­laufschemen) als Ausgangspunkt für dieAufgabensteIlung besonders geeignet, dadie Arbeit mit Quellen auch im anschließen­den Studium breiten Raum einnimmt. ZurVorbereitung der Schülerinnen und Schülerauf die Prüfung ist es erforderlich, sich auchbereits im Unterricht und insbesondere beiKlassenarbeiten mit vergleichbaren Aufga­bensteIlungen vertraut zu machen.

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