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Mehr wissen. Weiter denken. Umsetzung der Validierung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten Christiaan Meijer Vortrag auf dem 22. Osnabrücker Steri-Treff am 15. September 2015 im Parkhotel Osnabrück

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Mehr wissen. Weiter denken.

Umsetzung der Validierung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten

Christiaan Meijer

Vortrag auf dem 22. Osnabrücker Steri-Treff

am 15. September 2015 im Parkhotel Osnabrück

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Ist die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten validierbar?

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Christiaan Meijer | HYBETA GmbH | www.hybeta.com Validierung der manuellen Aufbereitung | Folie 3

Worum geht‘s?

  Aufbereitung von   thermostabilen Medizinprodukten bis Kritisch A (Instrumente,

Stanzen etc.)   flexiblen, thermolabilen Endoskopen mit Lumen (Gastroskope,

Bronchoskope, Koloskope, Duodenoskope)   thermolabilen Medizinprodukten (TEE Sonden, vaginale oder anale

Ultraschallsonden mit und ohne Lumen, Kabel, Rhinoskope etc.)   Was ist mit der Reinigung/Desinfektion von z. B. medizinischen

Matratzen, Kissen, Lagerungsmitteln?   Überprüfung der hygienischen Aufbereitung vs. Validierung

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Bewertung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten in der Vergangenheit

  „Der Mensch ist nicht standardisiert“   „Manuelle Prozesse sind nicht reproduzierbar“   In der Rechtsprechung vor 2012 (hier z. B. OVG NW, Beschluss

vom 29.09.2010)   Exakte Reproduzierbarkeit bei manueller Aufbereitung nicht

möglich   Keine Validierung, da kein dokumentierter Nachweis der beständigen Wirksamkeit des Aufbereitungsprozesses

  Manuelle Aufbereitung entspricht nicht der MPBetreibV, Betreiber muss maschinell aufbereiten

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Was meinen wir eigentlich mit „Validierung“?

  DIN EN ISO 15883-1, 3.58: ständige Übereinstimmung   „dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und

Interpretieren der erforderlichen Ergebnisse, um zu zeigen, dass ein Verfahren ständig Produkte erbringt, die mit vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmen“

  DIN EN ISO 9000, 3.8.5: Anforderungen erfüllt   „Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises,

dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind“

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Der Wandel

  In der Rechtsprechung nach 2012 (hier z. B. OVG NW, Beschluss vom 07.04.2014)   Nachweislich gleichwertiges Verfahren zur maschinellen

Aufbereitung?   Validierung erfolgt?   Wirksamkeitsbelege?   Standardisierte Durchführung?   Betreiberspezifische Arbeitsanweisungen?

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Manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten aus Sicht des Gesetzgebers

  Die MPBetreibV unterscheidet nach wie vor nicht zwischen maschineller und manueller Aufbereitung

  Grundlegende Forderung ist und bleibt   „Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril

zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.“ (§ 4, Abs. 1)

  mit Bezug zur KRINKO-/BfArM-Empfehlung (§ 4, Abs. 2)

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Bewertung

  „Bei Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind insbesondere maschinelle Verfahren validierbar und vorrangig anzuwenden.“ [1.3]

  „Nachteile der manuellen Aufbereitung liegen vor allem in der Problematik der Reproduzierbarkeit und Standardisierung und im Personalschutz.“ [1.3]

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Einschränkungen

  „Bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion“ (1.3, Tab. 1)   Semikritisch B Medizinprodukte   Kritisch A Medizinprodukte

  „Grundsätzlich maschinelle Reinigung/thermische Desinfektion in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten“ (1.3, Tab. 1)   Kritisch B Medizinprodukte   Kritisch C Medizinprodukte

  Manuelle Aufbereitung demnach nur für Medizinprodukte „Unkritisch“ und „Semikritisch A“ ohne weiteres akzeptiert   „Semikritisch A“ impliziert ggf. Sterilisation: teil-maschinell

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Forderungen (1)

  „Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die z. B. im Rahmen der Vorreinigung von Medizinprodukten oder bei nicht maschinell zu reinigenden/desinfizierenden Medizinprodukten (Gruppe B) oder basierend auf einer Risikoanalyse zur Anwendung kommen, müssen stets nach dokumentierten Standardarbeitsan-weisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizin-produkt abgestimmten (d.h. geeigneten und materialverträglichen) Mitteln und Verfahren validiert durchgeführt werden […].“ [1.3]

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Forderungen (2)

  Standardarbeitsanweisungen müssen (siehe 1.3)

  „ausreichend genau spezifiziert“ sein, insbesondere hinsichtlich   Arbeitsablauf   Hilfsmittel

  „Mindestvorgaben (einschl. zulässiger Toleranzen)“ enthalten für   „Intensitäten“   „Spül- und Behandlungsdauern“   „Spülvolumina“   „Anzahl Spülschritte“   etc.

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Forderungen (3)

  „Die Anwendung manueller Verfahren setzt bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren voraus, dass der Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde.“ (2.2.2)

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte – Forderungen (4)

  „In jedem Falle ist die standardisierte und reproduzierbare Reinigung mit nachgewiesener Wirkung (bei Gruppe B einschließlich der inneren Oberflächen) sicher zu stellen.“ (1.3)

  „Bei der manuellen Reinigung, Desinfektion mit einer möglichen Verletzungs- und Infektionsgefahr muss eine nicht-fixierende Desinfektion mit belegter Wirksamkeit unter Beachtung von weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z. B. Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe; Raumluftqualität) erfolgen (TRBA 250).“ (2.2.2)

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KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbe-reitung von Medizinprodukte – Zusammenfassung

  Ungern jenseits Semikritisch A   Bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren: Beleg über die

gleichwertige Leistungsfähigkeit des manuellen Verfahrens   Nachgewiesene Wirkung, geprüfte und belegte Wirksamkeit des

Verfahrens   Spezifische Standardarbeitsanweisungen   Validierung

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Vor der Validierung

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Ist die manuelle Aufbereitung reif für die Validierung?

  Baulich-technische Infrastruktur vorhanden?   Aufbereitungsverfahren (Prozesse und Prozessmedien) festgelegt?

  Herstellerangaben vorhanden?   Herstellerangaben vs. Standardisierung beim Betreiber

(Prozesschemie)?   Entwicklung/Festlegung eines Aufbereitungsverfahrens durch

den Betreiber?   Organisation geregelt (Aufbau- und Ablauforganisation, Standard-

arbeitsanweisungen und weitere Dokumentation)?

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Validierung der manuellen Aufbereitung

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Vergleich der Aufbereitung laut Herstellerangabe, Betreiberfestlegung und in der Durchführung

Aufbereitung lt. Hersteller-angaben

Aufbereitung lt. Betreiber-

dokumentation

Durchführung der Aufbereitung

(in der Praxis)

GesetzlicheAnforderungen

Wirksamkeit

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Anpassung des IQ-OQ-PQ-Konzepts der Validierung auf die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten

  Installationsqualifikation (IQ)   Organisatorische, bauliche und technische Voraussetzungen

(„installiert“)   Betriebsqualifikation (OQ)

  Betrieb innerhalb vorbestimmter Grenzen; hier: Prüfung der Qualifizierung/Eignung aller Geräte, Medien und Hilfsmittel

  Leistungsqualifikation (PQ)   Dauerhafter Betrieb und Aufbereitungsergebnisse gemäß den

Spezifikationen

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Installationsqualifikation (IQ)

  Identifikation des manuellen Aufbereitungsprozesses   Identifikation der in diesem Prozess manuell aufbereiteten

Medizinprodukte (Medizinprodukteliste)   Identifikation der für den Prozess benötigten Geräte und

technischen Ausstattung (Geräte- und Ausstattungsliste)   Dokumentenprüfung (auf Vollständigkeit/Vorhandensein,

Übereinstimmung untereinander)   Prüfung der baulichen Voraussetzungen (Zustand)   Prüfung der Installation von Geräten und Ausstattung

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Betriebsqualifikation (OQ)

  Prüfung benötigter Geräte und technischer Ausstattung auf Vorhandensein, Qualifizierung, Wartung, ggf. Funktionskontrollen

  Prüfung benötigter Medien und Prozesschemie auf Vorhandensein und Konformität zu den Spezifikationen

  Prüfung benötigter Hilfsmittel (einschließlich Zubehör, Schutzaus-rüstung) auf Vorhandensein und Konformität mit den Spezifikationen

  Prüfung der Verfügbarkeit und Bekanntheit (Einweisung, Schulung) ablauforganisatorischer Regelungen (Standardarbeitsanweisungen) bei durchführenden Mitarbeitern

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Dokumentenprüfung im Rahmen

von IQ und OQ

Geräte/Anlagen

Reinigungs-/Desinfekttionsmittel

Produkt-beschreibung

Sicherheits-datenblatt

Betriebsan-weisung (TRGS)

Medizinprodukte

Hersteller-angaben

Risikobewertung und Einstufung

Liste manuell aufbereiteter MP

Gebrauchs-anweisung

Wartungs-nachweise

Festlegung und Nachweise für

Funktionsprüfun-gen

Zubehör

Standardarbeits-anweisungen (SOPs) zum

Umgang

Umgebung

Hygiene- und Desinfektionsplan

Abfall-entsorgungsplan

Aufbereitungs-prozess

Standardarbeits-anweisung (SOP)

Mitarbeiter

Schulungs-nachweise

Risikoanalyse(n) zu Abweichungen

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Leistungsqualifikation (PQ)

  Prüfung der Durchführung der manuellen Aufbereitung auf Konformität zu den Spezifikationen (Prozessbeobachtung, Messung/Kontrolle der wesentlichen Prozessparameter) unter Berücksichtigung der betroffenen Medizinprodukte und Mitarbeiter

  Prüfung der Reinigungsleistung   Prüfung der Desinfektionsleistung   Prüfung der Trocknung   Prüfung der Rückstände von Prozesschemikalien   Dokumentation/Überprüfung der festgelegten Routineprüfungen

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PQ: Prüfung der Reinigungsleistung nach Leitlinie (1)

  Prüfung der Übereinstimmung mit der Arbeitsanweisung (Mittel, Verfahren)

  Prüfung der Wirksamkeit am gereinigten Produkt   Real verschmutzte Instrumente

  Festlegung der Probengewinnung   Semikritisch/Kritisch B: zusätzlich Crile-Klemmen

  Ggf. Festlegung von alternativen Prüfkörpern inkl. Anschmutzung

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PQ: Prüfung der Reinigungsleistung nach Leitlinie (2)

  Prüfverfahren   Sichtkontrolle, ggf. mit Lupenlampe   Semi-quantitativer oder quantitativer Proteintest

  Festlegung der Methode   Akzeptanzkriterien analog maschinellen Verfahren   Reproduzierbarkeit: Anzahl Prüfungen abhängig von

Risikoeinstufung   Unkritisch, Semikritisch A, Kritisch A: 9 Medizinprodukte   Semikritisch B und Kritisch B: 3 Medizinprodukte   Genügend Medizinprodukte vorhanden?

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PQ: Prüfung der Desinfektionsleistung nach Leitlinie

  Parametrische Prüfung im Rahmen der Verfahrensbeobachtung   Messgenauigkeit der Dosierhilfsmittel   Herstellung von Desinfektionsmittellösung   Ordnungsgemäße Funktion des Zubehörs zur Zeitkontrolle   Benetzung, Temperatur und Zeit gemäß Arbeitsanweisung

  Keine mikrobiologische Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen   Reproduzierbarkeit: 3 x pro Arbeitsanweisung (Verfahren)

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PQ: Weitere Prüfungen nach Leitlinie

  Prüfung der Trocknung   auf farbigem Krepppapier

  Prüfung der Prozesschemikalienrückstände   „Die zur Ermittlung der Restmengen der Prozesschemikalien

erforderlichen Methoden oder Nachweise richten sich nach den eingesetzten Prozesschemikalien und müssen vom Hersteller der Prozesschemikalien zur Verfügung gestellt werden.“

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Festlegung von Freigabe- und Routineprüfungen von Reinigungs- und Desinfektionsprozessen

  Freigabeprüfungen, z. B.   Sichtkontrolle   Prozessparameter

  Periodische Routineprüfungen, z. B.   Zustand/Funktionsfähigkeit der Anwendungstechnik   Proteinnachweis

ph-Wert-Kontrolle   Leitwertbestimmung (Schlussspülwasser)

  Z. T. konkrete Vorgaben von Überwachungsbehörden (etwa NRW)

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Kurze Zusammenfassung zum Validieren nach Leitlinie

  Mitwirkung aller relevanten Fachkreise   Zusätzlich zu Angaben zur Validierung

viele nützliche Informationen zur manuellen Aufbereitung selbst

  Praxisorientiert (mit Checklisten)   Akzeptanzkriterien synchron zur Leitlinie

für die Validierung der maschinellen Reinigung-Desinfektion

  Ausschluss thermolabiler Endoskope   Qualifikation der Validierer

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Und die spezifischen Anforderungen der KRINKO-/BfArM-Empfehlung?

  Werden im Rahmen der Validierung geprüft:   Spezifikation der Standardarbeitsanweisungen   Äquivalenz mit ggf. anwendbaren maschinellen Verfahren

  NRW: umfassende Herstellerangaben, Nachweis Wirksamkeit   Einhaltung gleicher Akzeptanzkriterien

  Wirksamkeit der Verfahren (Prüfung der Reinigungs- und Desinfektionswirkung)

  Nicht fixierende Desinfektion (Verfahren, Mittel)   Schutzausrüstung   Last but not the least: Validierung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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[email protected] | www.hybeta.com

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Begehung

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Schulung

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Medizinprodukte

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Trinkwassergefährdungsanalyse

Water Safety Plan

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Betriebsqualifikation

InstallationsqualifikationBauhygiene

Reinigung

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