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Überblick über die Implementierung der EU-ErbVO und ihre Probleme aus österreichischer Sicht Dr. Christoph Beer Öffentlicher Notar, Wien

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Überblick über die Implementierung der EU-ErbVO

und ihre Probleme aus österreichischer Sicht

Dr. Christoph BeerÖffentlicher Notar, Wien

Materielles Erbrecht

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar2

1. Allgemeines

• Familienerbfolge – Testierfreiheit• Pflichtteilsrecht über die Hälfte des Nachlasses• Erbe – Gesamtrechtsnachfolger• Legatar – Einzelrechtsnachfolger• Damnationslegat – kein Vindikationslegat

Materielles Erbrecht

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar3

2. Letztwillige Verfügungen

• Testamentsformen• Zentrales Testamentsregister• Erbrechtliche Verträge:

• Erbvertrag• Schenkungsvertrag auf den Todesfall• Erb- und Pflichtteilsverzicht• Erbschaftskauf

Die Erbquoten

Ehegatte und KinderEhegatte

Kinder

Lebensgefährte und Kinder

Ehegatte und Eltern bzw. Geschwister

Lebensgefährte und Eltern bzw. Geschwister

Lebensgefährte

Kinder

Ehegatte

Eltern bzw. Geschwister

Lebensgefährte

Eltern bzw. Geschwister

1/3

2/3

0

Alles

2/3

1/3

0

Alles

Gesetzliche QuoteFamilien-Konstellation

4

Ehegatte und KinderEhegatte

Kinder

Lebensgefährte und Kinder

Ehegatte und Eltern bzw. Geschwister

Lebensgefährte und Eltern bzw.

Geschwister

Lebensgefährte

Kinder

Ehegatte

Geschwister

Lebensgefährte

Eltern bzw. Geschwister

1/3

2/3

0

Alles

2/3

1/3

0

Alles

ErbquoteFamilien-Konstellation Pflichtteilsquote

1/6

1/3

0

1/2

1/3

0

0

1/2

Das Pflichtteilsrecht

Verlassenschaftsverfahren

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar6

• Erbantrittserklärung – bedingt oder unbedingt• Universalsukzession mit Einantwortungs-

beschluss• Ruhender Nachlass (hereditas iacens)• Grundbuchseintragung• Erbschaftssteuer - Grunderwerbsteuer

Der Notar als Gerichtskommissär

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar7

• Notar als Beauftragter des Gerichts • Aufgaben des Gerichtskommissärs

Internationales Privatrecht

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar8

• Personalstatut • Inländische Gerichtsbarkeit

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar9

1. Rechtswahl in Testamenten „Ich bin derzeit österreichischer Staatsbürger und bestimme im Sinne Art. 22 ErbVO, dass unabhängig von meinem gewöhnlichen Aufenthaltsort im Todeszeitpunkt auf meine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Erbrecht zur Anwendung kommen soll.“

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar10

1. Rechtswahl in Testamenten • Art. 83 Abs. 4 – fiktive Rechtswahl • Ausländischer Klient – Rechtswahl?• www.successions-europe.eu• www.coupleseurope.eu• Emigration nach UK

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar11

2. Gültigkeit von Testamenten • Art. 27 ErbVO • Haager Übereinkommen vom 5.10.1961• Art. 83 Abs 3 ErbVO• Favor testamenti

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar12

3. IPR, Inländische Gerichtsbarkeit

• Gewöhnlicher Aufenthalt • Wegfall der obligatorischen Zuständigkeit für

inländische Immobilien • Wegfall des Ausfolgungsverfahrens

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar13

4. Änderungen im Grundbuchsrecht • Art. 69 Abs. 5: ENZ wirksames Schriftstück für

die Eintragung des Nachlassvermögens in ein Register, unbeschadet

• Art. 1 Abs. 2 lit k: Ausnahme numerus clausus der dinglichen Rechte

• Art. 1 Abs. 2 lit l: Ausnahme Eintragung von Rechten an Immobilien in einem Register

• Erwägungsgründe 18 und 19

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar14

5. Zeitpunkt der Ausstellung des ENZ

• ENZ für Nachlassverwaltung• ENZ für Erben • ENZ für Legatar

Änderungen durch die EU-ErbVO

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar15

6. Ausstellende Behörde • Gericht • Art. 64 lit b• Notar als Gerichtskommissär

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Christoph BeerHardtgasse 17, 1190 Wien

[email protected]

Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar