Überblick über die implementierung der eu-erbvo und ihre probleme aus österreichischer sicht dr....
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Überblick über die Implementierung der EU-ErbVO
und ihre Probleme aus österreichischer Sicht
Dr. Christoph BeerÖffentlicher Notar, Wien
Materielles Erbrecht
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar2
1. Allgemeines
• Familienerbfolge – Testierfreiheit• Pflichtteilsrecht über die Hälfte des Nachlasses• Erbe – Gesamtrechtsnachfolger• Legatar – Einzelrechtsnachfolger• Damnationslegat – kein Vindikationslegat
Materielles Erbrecht
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar3
2. Letztwillige Verfügungen
• Testamentsformen• Zentrales Testamentsregister• Erbrechtliche Verträge:
• Erbvertrag• Schenkungsvertrag auf den Todesfall• Erb- und Pflichtteilsverzicht• Erbschaftskauf
Die Erbquoten
Ehegatte und KinderEhegatte
Kinder
Lebensgefährte und Kinder
Ehegatte und Eltern bzw. Geschwister
Lebensgefährte und Eltern bzw. Geschwister
Lebensgefährte
Kinder
Ehegatte
Eltern bzw. Geschwister
Lebensgefährte
Eltern bzw. Geschwister
1/3
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0
Alles
2/3
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Alles
Gesetzliche QuoteFamilien-Konstellation
4
Ehegatte und KinderEhegatte
Kinder
Lebensgefährte und Kinder
Ehegatte und Eltern bzw. Geschwister
Lebensgefährte und Eltern bzw.
Geschwister
Lebensgefährte
Kinder
Ehegatte
Geschwister
Lebensgefährte
Eltern bzw. Geschwister
1/3
2/3
0
Alles
2/3
1/3
0
Alles
ErbquoteFamilien-Konstellation Pflichtteilsquote
1/6
1/3
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1/2
1/3
0
0
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Das Pflichtteilsrecht
Verlassenschaftsverfahren
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar6
• Erbantrittserklärung – bedingt oder unbedingt• Universalsukzession mit Einantwortungs-
beschluss• Ruhender Nachlass (hereditas iacens)• Grundbuchseintragung• Erbschaftssteuer - Grunderwerbsteuer
Der Notar als Gerichtskommissär
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar7
• Notar als Beauftragter des Gerichts • Aufgaben des Gerichtskommissärs
Internationales Privatrecht
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar8
• Personalstatut • Inländische Gerichtsbarkeit
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar9
1. Rechtswahl in Testamenten „Ich bin derzeit österreichischer Staatsbürger und bestimme im Sinne Art. 22 ErbVO, dass unabhängig von meinem gewöhnlichen Aufenthaltsort im Todeszeitpunkt auf meine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Erbrecht zur Anwendung kommen soll.“
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar10
1. Rechtswahl in Testamenten • Art. 83 Abs. 4 – fiktive Rechtswahl • Ausländischer Klient – Rechtswahl?• www.successions-europe.eu• www.coupleseurope.eu• Emigration nach UK
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar11
2. Gültigkeit von Testamenten • Art. 27 ErbVO • Haager Übereinkommen vom 5.10.1961• Art. 83 Abs 3 ErbVO• Favor testamenti
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar12
3. IPR, Inländische Gerichtsbarkeit
• Gewöhnlicher Aufenthalt • Wegfall der obligatorischen Zuständigkeit für
inländische Immobilien • Wegfall des Ausfolgungsverfahrens
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar13
4. Änderungen im Grundbuchsrecht • Art. 69 Abs. 5: ENZ wirksames Schriftstück für
die Eintragung des Nachlassvermögens in ein Register, unbeschadet
• Art. 1 Abs. 2 lit k: Ausnahme numerus clausus der dinglichen Rechte
• Art. 1 Abs. 2 lit l: Ausnahme Eintragung von Rechten an Immobilien in einem Register
• Erwägungsgründe 18 und 19
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar14
5. Zeitpunkt der Ausstellung des ENZ
• ENZ für Nachlassverwaltung• ENZ für Erben • ENZ für Legatar
Änderungen durch die EU-ErbVO
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar15
6. Ausstellende Behörde • Gericht • Art. 64 lit b• Notar als Gerichtskommissär
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Christoph BeerHardtgasse 17, 1190 Wien
Dr. Christoph Beer, Öffentlicher Notar