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E-BIKE Kettenöl 125ml D-GB
Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 1102815Druckdatum: 14.06.2018 Seite 1 von 13
TUNAP SPORTS GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
E-BIKE Kettenöl 125ml D-GB
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Schmierstoff
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltTUNAP SPORTS GmbHFirmenname:Mannhardtstraße 6Straße:D-80538 MünchenOrt:
Telefon: +49 (0) 89 269 490 40 Telefax:+49 (0) 89 269 490 41E-Mail: [email protected]
www.tunap-sports.deInternet:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:Aerosole: Aerosol 1Aspirationsgefahr: Asp. 1Gefahrenhinweise:Extrem entzündbares Aerosol.Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P260 Aerosol nicht einatmen.P280 Augenschutz tragen.P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften zuführen .
Sicherheitshinweise
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE
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Materialnummer: 1102815Druckdatum: 14.06.2018 Seite 2 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
EUH208 Enthält Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze, Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze, Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es liegen keine Informationen vor.2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
106-97-8 Butan 50 - <= 100 %
203-448-7 601-004-00-0 01-2119474691-32
Flam. Gas 1, Liquefied gas; H220 H280
68037-01-4 1-Decen, homopolymer, hydrogeniert 20 - < 25 %
500-183-1 01-2119486452-34
Asp. Tox. 1; H304
68584-23-6 Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze 0,1 - < 1 %
271-529-4 01-2119492627-25
Skin Sens. 1B; H317
61789-86-4 Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze 0,1 - < 1 %
263-093-9 01-2119488992-18
Skin Sens. 1; H317
70024-69-0 Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze 0,1 - < 1 %
274-263-7 01-2119492616-28
Skin Sens. 1B; H317
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Personen in Sicherheit bringen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.
Allgemeine Hinweise
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen . Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Mit viel Wasser und Seife waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen .
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen .
Nach Augenkontakt
KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Unbedingt Arzt hinzuziehen!Nach Verschlucken
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKopfschmerz, Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit, Hautreizung
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungSymptomatische Behandlung. GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Symptome können auch erst viele Stunden nach der Exposition auftreten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassernebel. Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver.Geeignete Löschmittel
WasservollstrahlUngeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDurch unvollständige Verbrennung und Thermolyse können Gase unterschiedlicher Toxizität entstehen . Im Fall von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten z.B. CO, CO2, Aldehyde und Ruß. Diese können sehr gefährlich sein, wenn sie in hohen Konzentrationen oder in geschlossenen Räumen eingeatmet werden.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefahr des Berstens des Behälters.Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
VerfahrenBei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Alle Zündquellen entfernen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Sicherstellen, dass das gesamte Abwasser gesammelt und über eine Kläranlage behandelt wird.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gebrauchsanweisung beachten.Staub ist unmittelbar am Entstehungsort sicher abzusaugen. Dämpfe/Aerosole sind unmittelbar am Entstehungsort sicher abzusaugen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist , sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden .Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Hinweise zum sicheren Umgang
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Zusammenlagerungshinweise
Vor Frost schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Kühl und trocken lagern. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
4(II)1000Butan106-97-8 2400
4(II)Sulfonsäuren, Erdöl-, Calciumsalze61789-86-4 5 A
4(II)Weißes Mineralöl (Erdöl)8042-47-5 5 A
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
8042-47-5 Weißes Mineralöl
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ 160 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal 220 mg/kg KG/d
61789-86-4 Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 11,75 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 3,33 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal lokal 1,03 mg/cm²
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 2,9 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 1,667 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal lokal 0,513 mg/cm²
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,833 mg/kg KG/d
70024-69-0 Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 11,75 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 3,33 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal lokal 1,03 mg/cm²
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 2,9 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 1,667 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal lokal 0,513 mg/cm²
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,833 mg/kg KG/d
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
61789-86-4 Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze
Süßwasser 1 mg/l
Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 10 mg/l
Meerwasser 1 mg/l
Süßwassersediment 226000000 mg/kg
Meeressediment 226000000 mg/kg
Sekundärvergiftung 16,667 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 1000 mg/l
Boden 271000000 mg/kg
70024-69-0 Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze
Süßwasser 1 mg/l
Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 10 mg/l
Meerwasser 1 mg/l
Süßwassersediment 226000000 mg/kg
Meeressediment 226000000 mg/kg
Sekundärvergiftung 16,667 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 1000 mg/l
Boden 271000000 mg/kg
a keine Beschränkung b Expositionsende bzw. Schichtende c bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten d vor nachfolgender Schicht
Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht ausgeschlossen werden. Blut (B)Urin (U)
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Exposition vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Hautschutzplan erstellen und beachten!Schutz- und Hygienemaßnahmen
Geeigneter Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Handschutz
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) 480minDicke des Handschuhmaterials 0,45 mmDIN EN 374
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Körperschutz
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.Bei Überschreitung der relevanten Arbeitsplatzgrenzwerte ist folgendes zu beachten :Geeignetes Atemschutzgerät: Kombinationsfiltergerät (DIN EN 141). Filtergerät mit Filter bzw. Gebläsefiltergerät Typ: AXDie Tragezeitbegrenzungen gemäß Herstellerangabe sind zu beachten .Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Atemschutz
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
gelb-braunAerosolAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristischGeruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): nicht bestimmt DIN 19268
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
-0,5 °CSiedebeginn und Siedebereich:
-15 °CFlammpunkt:
Entzündlichkeitnicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
1,4 Untere Explosionsgrenze:
9,4 Obere Explosionsgrenze:
Selbstentzündungstemperaturnicht anwendbarFeststoff:nicht anwendbarGas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Nicht brandfördernd.Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmtDampfdruck:
Es liegen keine Informationen vor.Dampfdruck:
Dichte (bei 20 °C): 0,853 g/cm³ DIN 51757
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff bekanntermaßen in Wasser unlöslich ist.
Löslichkeit in anderen Lösungsmittelnnicht bestimmt
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Es liegen keine Informationen vor.Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: Es liegen keine Informationen vor.
nicht anwendbarAuslaufzeit:
nicht bestimmtDampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
Die Angaben beziehen sich auf den technischen Wirkstoff: Relative Dichte, Farbe, Geruch, Viskosität, pH-Wert.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Extrem entzündbares Aerosol.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
10.5. Unverträgliche Materialien
Durch unvollständige Verbrennung und Thermolyse können Gase unterschiedlicher Toxizität entstehen . Im Fall von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten z.B. CO, CO2, Aldehyde und Ruß. Diese können sehr gefährlich sein, wenn sie in hohen Konzentrationen oder in geschlossenen Räumen eingeatmet werden.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Nicht mischen mit anderen Chemikalien.Weitere Angaben
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg
106-97-8 Butan
inhalativ (4 h) Gas LC50 658 ppm Ratte GESTIS
68037-01-4 1-Decen, homopolymer, hydrogeniert
RatteLD50 > 5000 mg/kgoral
KaninchenLD50 > 2000 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Aerosol LC50 > 5,2 mg/l Ratte
68584-23-6 Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze
RatteLD50 >5000 mg/kgoral
RatteLD50 >5000 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Aerosol LC50 >5 mg/l Ratte
61789-86-4 Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze
RatteLD50 > 16000 mg/kg
Study report (1981)oral
KaninchenLD50 > 5000 mg/kg Study report (1981)dermal
70024-69-0 Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze
RatteLD50 > 16000 mg/kg
Study report (1981)oral
KaninchenLD50 > 4000 mg/kg Study report (1986)dermal
inhalativ (4 h) Aerosol LC50 >5 mg/l Ratte
Reiz- und ÄtzwirkungAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende WirkungenEnthält Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze, Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze, Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende WirkungenAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Kein Hinweis auf Karzinogenität am Menschen. Keine Hinweise auf Keimzellmutagenität am Menschen vorhanden. Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger ExpositionAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch.
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CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
1-Decen, homopolymer, hydrogeniert68037-01-4
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 > 1000 mg/l Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
Akute Algentoxizität 72 hErC50 >1000 mg/l Scenedesmus subspicatus
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 > 1000 mg/l Daphnia magna
Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze68584-23-6
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 >10000 mg/l Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
Akute Algentoxizität 96 hErC50 >1000 mg/l Scenedesmus subspicatus
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 >1000 mg/l Daphnia magna
Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze61789-86-4
Akute Algentoxizität 72 h Study report (1994)ErC50 > 1000 mg/l Pseudokirchneriella subcapitata
Akute Crustaceatoxizität 48 h Study report (1993)EC50 > 1000 mg/l Daphnia magna
Akute Bakterientoxizität (> 10000 mg/l) 3 h activated sludge of a predominantly domestic sewag
Study report (1994)
Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze70024-69-0
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 >10000 mg/l Cyprinus carpio (Karpfen)
Akute Algentoxizität 72 h REACh Registration Dossier
ErC50 > 1000 mg/l Pseudokirchneriella subcapitata
Akute Crustaceatoxizität 48 h REACh Registration Dossier
EC50 > 1000 mg/l Daphnia magna
Akute Bakterientoxizität (> 10000 mg/l) 3 h activated sludge of a predominantly domestic sewag
REACh Registration Dossier
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
106-97-8 2,89Butan
61789-86-4 > 4,46Sulfonsäuren, Erdoel, Calciumsalze
70024-69-0 18,05Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 1102815Druckdatum: 14.06.2018 Seite 11 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel ProduktresteABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
160504
Abfallschlüssel ungereinigte VerpackungVERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall
150104
Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
214.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1Klassifizierungscode: 5FSondervorschriften: 190 327 344 625Begrenzte Menge (LQ): 1 LFreigestellte Menge: E0Beförderungskategorie: 2Tunnelbeschränkungscode: D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
DRUCKGASPACKUNGEN
14.3. Transportgefahrenklassen: 2
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.15FKlassifizierungscode:190 327 344 625Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 LFreigestellte Menge: E0
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
AEROSOLS14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 2
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE
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Materialnummer: 1102815Druckdatum: 14.06.2018 Seite 12 von 13
TUNAP SPORTS GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2, see SP63noMarine pollutant:63, 190, 277, 327, 344, 381, 959Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): See SP277Freigestellte Menge: E0EmS: F-D, S-U
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
AEROSOLS, flammable14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
2.114.3. Transportgefahrenklassen:
-14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 2.1Sondervorschriften: A145 A167 A802Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G
Y203Passenger LQ:Freigestellte Menge: E0
203IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:75 kgIATA-Maximale Menge - Passenger:203IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:150 kgIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Entzündbare Gase.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 28: Butan
Es liegen keine Informationen vor.Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
Es liegen keine Informationen vor.Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG:
Zusätzliche Hinweise
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Berechnungsmethode. Aerosolrichtlinie (75/324/EWG)
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Mischungsregel gemäß Anlage 1 Nr. 5 AwSVStatus:Löst Überempfindlichkeitsreaktionen allergischer Art aus.Hautresorption/Sensibilisierung:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts ServiceLC50: Lethal concentration, 50%LD50: Lethal dose, 50%
H220 Extrem entzündbares Gas.H222 Extrem entzündbares Aerosol.H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.EUH208 Enthält Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate, Calciumsalze, Sulfonsäuren, Erdoel,
Calciumsalze, Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Reiniger
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltTUNAP SPORTS GmbHFirmenname:Mannhardtstraße 6Straße:D-80538 MünchenOrt:
Telefon: +49 (0) 89 269 490 40 Telefax:+49 (0) 89 269 490 41E-Mail: [email protected]
www.tunap-sports.deInternet:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:Aerosole: Aerosol 1Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3Gefahrenhinweise:Extrem entzündbares Aerosol.Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.Verursacht Hautreizungen.Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungKohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % AromatenKohlenwasserstoffe C7-C9, Isoalkane
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.H315 Verursacht Hautreizungen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Sicherheitshinweise
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P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.P260 Aerosol nicht einatmen.P280 Augenschutz tragen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften zuführen .
Es liegen keine Informationen vor.2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
64742-48-9 Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten 50 - <= 100 %
919-857-5 01-2119463258-33
Flam. Liq. 3, STOT SE 3, Asp. Tox. 1; H226 H336 H304 EUH066
90622-56-3 Kohlenwasserstoffe C7-C9, Isoalkane 20 - < 25 %
921-728-3 01-2119471305-42
Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H225 H315 H336 H304 H411
124-38-9 Kohlendioxid 3 - < 5 %
204-696-9
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
>= 30 % aliphatische Kohlenwasserstoffe.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Personen in Sicherheit bringen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.
Allgemeine Hinweise
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen . Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
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Mit viel Wasser und Seife waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen .
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen .
Nach Augenkontakt
KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Unbedingt Arzt hinzuziehen!Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKopfschmerz, Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit, Hautreizung
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungSymptomatische Behandlung. GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Symptome können auch erst viele Stunden nach der Exposition auftreten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassernebel. Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver.Geeignete Löschmittel
WasservollstrahlUngeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDurch unvollständige Verbrennung und Thermolyse können Gase unterschiedlicher Toxizität entstehen . Im Fall von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten z.B. CO, CO2, Aldehyde und Ruß. Diese können sehr gefährlich sein, wenn sie in hohen Konzentrationen oder in geschlossenen Räumen eingeatmet werden.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefahr des Berstens des Behälters.Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
VerfahrenBei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Alle Zündquellen entfernen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Sicherstellen, dass das gesamte Abwasser gesammelt und über eine Kläranlage behandelt wird.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gebrauchsanweisung beachten.Staub ist unmittelbar am Entstehungsort sicher abzusaugen. Dämpfe/Aerosole sind unmittelbar am Entstehungsort sicher abzusaugen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist , sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden .Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Zusammenlagerungshinweise
Vor Frost schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Kühl und trocken lagern. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(II)5000Kohlenstoffdioxid124-38-9 9100
a keine Beschränkung b Expositionsende bzw. Schichtende c bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten d vor nachfolgender Schicht
Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht ausgeschlossen werden. Blut (B)Urin (U)
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Exposition vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Hautschutzplan erstellen und beachten!Schutz- und Hygienemaßnahmen
Geeigneter Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) 480minDicke des Handschuhmaterials 0,45 mmDIN EN 374
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Körperschutz
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.Bei Überschreitung der relevanten Arbeitsplatzgrenzwerte ist folgendes zu beachten :Geeignetes Atemschutzgerät: Kombinationsfiltergerät (DIN EN 141). Filtergerät mit Filter bzw. Gebläsefiltergerät Typ: ADie Tragezeitbegrenzungen gemäß Herstellerangabe sind zu beachten .Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.
Atemschutz
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften beachten.Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
transparentAerosolAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
mildGeruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): nicht bestimmt DIN 19268
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
90 °CSiedebeginn und Siedebereich:
< 8 °CFlammpunkt:
Entzündlichkeitnicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
0,6 Untere Explosionsgrenze:
7 Obere Explosionsgrenze:
Selbstentzündungstemperaturnicht anwendbarFeststoff:nicht anwendbarGas:
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Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Nicht brandfördernd.Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmtDampfdruck:
Es liegen keine Informationen vor.Dampfdruck:
Dichte (bei 20 °C): 0,73 g/cm³ DIN 51757
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff bekanntermaßen in Wasser unlöslich ist.
Löslichkeit in anderen Lösungsmittelnnicht bestimmt
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
Es liegen keine Informationen vor.Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: Es liegen keine Informationen vor.
nicht anwendbarAuslaufzeit:
nicht bestimmtDampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
Die Angaben beziehen sich auf den technischen Wirkstoff: Relative Dichte, Farbe, Geruch, Viskosität, pH-Wert.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Extrem entzündbares Aerosol.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
10.5. Unverträgliche Materialien
Durch unvollständige Verbrennung und Thermolyse können Gase unterschiedlicher Toxizität entstehen . Im Fall von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten z.B. CO, CO2, Aldehyde und Ruß. Diese können sehr gefährlich sein, wenn sie in hohen Konzentrationen oder in geschlossenen Räumen eingeatmet werden.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Nicht mischen mit anderen Chemikalien.Weitere Angaben
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
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Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg
64742-48-9 Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten
RatteLD50 > 5000 mg/kgoral
KaninchenLD50 > 5000 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 4951 mg/l Ratte
90622-56-3 Kohlenwasserstoffe C7-C9, Isoalkane
RatteLD50 > 5000 mg/kgoral
KaninchenLD50 > 2000 mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 21 mg/l Ratte
inhalativ (4 h) Aerosol LC50 >9,4 mg/l Ratte
Reiz- und ÄtzwirkungVerursacht Hautreizungen.Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende WirkungenAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende WirkungenAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Kein Hinweis auf Karzinogenität am Menschen. Keine Hinweise auf Keimzellmutagenität am Menschen vorhanden. Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger ExpositionKann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten; Kohlenwasserstoffe C7-C9, Isoalkane)
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten64742-48-9
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 > 100 mg/l Pimephales promelas
Akute Algentoxizität 72 hErC50 > 100 mg/l Pseudokirchneriella subcapitata
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 > 100 mg/l Daphnia magna
Kohlenwasserstoffe C7-C9, Isoalkane90622-56-3
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 18,4 mg/l Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
Akute Algentoxizität 72 hErC50 29 mg/l Pseudokirchneriella subcapitata
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 2,4 mg/l Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
64742-48-9 5Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
EmpfehlungNicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel ProduktresteABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
160504
Abfallschlüssel ungereinigte VerpackungVERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall
150104
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE
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Sicherheitsdatenblatt
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TUNAP SPORTS GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
214.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1Klassifizierungscode: 5FSondervorschriften: 190 327 344 625Begrenzte Menge (LQ): 1 LFreigestellte Menge: E0Beförderungskategorie: 2Tunnelbeschränkungscode: D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
DRUCKGASPACKUNGEN
14.3. Transportgefahrenklassen: 2
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.15FKlassifizierungscode:190 327 344 625Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 LFreigestellte Menge: E0
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
AEROSOLS14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 2
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2, see SP63noMarine pollutant:63, 190, 277, 327, 344, 381, 959Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): See SP277Freigestellte Menge: E0EmS: F-D, S-U
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
AEROSOLS, flammable14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
2.114.3. Transportgefahrenklassen:
-14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 2.1
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE
E-BIKE Antriebsreiniger 300ml D-GB
Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 1102810Druckdatum: 14.06.2018 Seite 10 von 11
TUNAP SPORTS GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sondervorschriften: A145 A167 A802Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G
Y203Passenger LQ:Freigestellte Menge: E0
203IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:75 kgIATA-Maximale Menge - Passenger:203IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:150 kgIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Entzündbare Gase.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 28: Kohlenwasserstoffe, C9 - C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2 % Aromaten
Es liegen keine Informationen vor.Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
Es liegen keine Informationen vor.Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG:
Zusätzliche Hinweise
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Berechnungsmethode. Aerosolrichtlinie (75/324/EWG)
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:Mischungsregel gemäß Anlage 1 Nr. 5 AwSVStatus:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts ServiceLC50: Lethal concentration, 50%LD50: Lethal dose, 50%
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE
E-BIKE Antriebsreiniger 300ml D-GB
Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 1102810Druckdatum: 14.06.2018 Seite 11 von 11
TUNAP SPORTS GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H222 Extrem entzündbares Aerosol.H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .H315 Verursacht Hautreizungen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 14.02.2018 D - DE