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Transparenzbericht 2016WIBERA WirtschaftsberatungAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.pwc.de
Transparenzbericht nach § 55c der Wirtschaftsprüferordnung
Transparenzbericht 2016 2
Vorwort
Nach § 55c Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenverpflichtet,jährlichspätestensdreiMonate nachEndedesKalenderjahreseinenTransparenzberichtaufihrerInternetseitezuveröffentlichen,sofernsieimJahrmindestenseineAbschlussprüfungeinesUnternehmensvonöffentlichemInteresse(§319aAbs.1Satz1HGB)durchführen.
Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommtdieserVerpflichtungfürdasKalenderjahr2015durchdenvorliegendenTransparenzberichtnach.
Vorwort
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................... 2
1 RechtsformundEigentumsverhältnisse,Überlassungdes GeschäftsbetriebsandiePwCAG ................................................................ 4
2 EinbindungineinNetzwerk ........................................................................ 5
3 InternesQualitätssicherungssystem ............................................................ 63.1 EinrichtungdesQualitätssicherungssystems ............................................... 63.2 RegelungendesQualitätssicherungssystems ............................................... 73.2.1 AllgemeinePraxisorganisation .................................................................... 73.2.2 Auftragsabwicklung .................................................................................... 83.2.3 Nachschau ..................................................................................................103.3 DurchsetzungdesQualitätssicherungssystems ..........................................113.4 ErklärungdesVorstandsderWIBERAAGzurDurchsetzung
desQualitätssicherungssystems .................................................................11
4 TeilnahmeanderQualitätskontrollegemäߧ57aWPO .............................12
5 VonderWIBERAAGgeprüfteUnternehmenvonöffentlichemInteresse ....13
6 SicherstellungderUnabhängigkeit .............................................................146.1 InformationundTrainingderPwCMitarbeiter ..........................................146.2 SicherstellungderpersönlichenUnabhängigkeit ........................................156.3 SicherstellungderauftragsbezogenenUnabhängigkeit ..............................156.4 Kontrollmaßnahmen ..................................................................................156.5 ErklärungdesVorstandsderWIBERAAGüberdie
MaßnahmenzurWahrungderUnabhängigkeit ..........................................16
7 VergütungsgrundlagenderOrganmitgliederund leitendenAngestelltenderWIBERAAG ......................................................17
7.1 VergütungderMitgliederdesVorstandsundderPartner ...........................177.2 VergütungderMitgliederdesAufsichtsrats ................................................187.3 VergütungderleitendenAngestellten ........................................................18
8 Leitungsstruktur ........................................................................................19
9 FortbildungderBerufsangehörigen ............................................................21
10 Finanzinformationen ................................................................................ 23
Anlage .................................................................................................................. 241 KontaktdatenderNiederlassungenderWIBERAAG ................................. 24
Ihre Ansprechpartner ............................................................................................ 26
Inhaltsverzeichnis
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1 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse, Überlassung des Geschäftsbetriebs an die PwC AG
Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WIBERAAG)isteineAktiengesellschaftdeutschenRechtsundeineKleinstkapitalgesellschaftimSinnevon§267aAbs.1HGB.SiehatihrenSitzin 40227Düsseldorf,MoskauerStraße19,undunterhältberufsrechtlicheZweigniederlassungenan23StandorteninDeutschland;diesesindmitihrenKontaktdatenin der Anlage aufgeführt.
DieWIBERAAGistimHandelsregisterdesAmtsgerichtsDüsseldorfunter HRB860eingetragen.ImBerufsregister,dasvonderWirtschaftsprüferkammergeführtwird,istdieGesellschaftunterderNummer150718600verzeichnet.
Das GrundkapitalderWIBERAAGbeträgt350.000Euro.DasGrundkapitalistin350.000Stückaktieneingeteilt.DieAktienwerdenzu100ProzentunmittelbarvonderPricewaterhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft(PwC AG)gehalten.DieZusammensetzungdesGesellschafterkreisesderPwCAG istimEinzelnenunterZiffer 1 des Transparenzberichts der PwC AG (www.pwc.de/transparenzbericht2016)dargestellt.
DerSchwerpunktderTätigkeitderWIBERAAGliegtinderPrüfungundBeratungaufallenGebietenderwirtschaftlichenoderverwaltendenTätigkeitderGemeindenundGemeindeverbände,dersonstigenöffentlichenKörperschaftenundderUnternehmen,andenendieöffentlicheHandbeteiligtist.
DieWIBERAAGhatmitwirtschaftlicherWirkungzum01.Juli2000ihrengesamtenGeschäftsbetriebzurFührungimNamenderWIBERAAGundfürRechnung der PwC AG überlassen.IndiesemZusammenhangsindalleehemalsmitderWIBERAAGbestehendenArbeitsverhältnisseaufdiePwCAGübergegangen.DiePwCAGstelltderWIBERAAGsämtlicheRessourcenzurVerfügung,diezurErfüllungderausPrüfungsundBeratungsaufträgenderWIBERAAGresultierendenPflichtenerforderlichsind.FernerbestehtmitderPwCAGeinBeherrschungsundGewinnabführungs vertrag.
DasichdieWIBERAAGfürihreTätigkeitderMitarbeiterderPwCAGbedient,istdasQualitätssicherungssystemderWIBERAAG,dieMaßnahmenzurSicherstellungderUnabhängigkeit,dasVergütungssystemsowiedieMaßnahmenzurAusundFortbildungderMitarbeiteraufderEbenederPwCAGangesiedelt.DaherwerdenindiesemTransparenzberichtindenjeweiligenAbschnittendieentsprechendenAusführungenausdemTransparenzberichtderPwCAGwiedergegeben.
Rechtsform und Eigentumsverhältnisse, Überlassung des Geschäftsbetriebs an die PwC AG
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2 Einbindung in ein Netzwerk
DieWIBERAAGhältkeineBeteiligungananderenUnternehmen.
Als100%igeTochtergesellschaftderPwCAGistdieWIBERAAGTeildesweltweitenNetzwerksderPricewaterhouseCoopersGesellschaften,beidenenessichum eigenständigeRechtssubjektehandelt,diejeweilsvoneinemeigenenlokalenManagementgeführtwerden.EineDarstellungderStrukturdesweltweitenPwCNetzwerkssowieeineBeschreibungdesZusammenschlusseseinigereuropäischerPwCNetzwerkgesellschaften–darunterdiePwCAG–inderPwCEuropeenthältZiffer 2 des Transparenz berichts der PwC AG(www.pwc.de/transparenzbericht2016).
Einbindung in ein Netzwerk
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3 Internes Qualitätssicherungssystem
ZurUmsetzungdernachderWirtschaftsprüferordnung(WPO),derBerufssatzungWP/vBPundderVO1/2006einzuhaltendenBerufspflichtenundzubeachtendenfachlichenRegelnhatdiePwCAGeinQualitätssicherungssystemeingeführt.DadieWIBERAAGfürihreTätigkeitaufdiepersonellenundfachlichenRessourcenderPwCAGzurückgreift,gebendienachfolgendenAusführungendasQualitätssicherungssystemderPwCAGwieder(vgl.Ziffer 3 des Transparenzberichts der PwC AG[www.pwc.de/transparenzbericht2016]).
3.1 EinrichtungdesQualitätssicherungssystems
DasQualitätssicherungssystemderPwCAG/WIBERAAGimBereichPrüfungumfasstinsbesondere die folgenden Bereiche:
AllgemeinePraxisorganisation:• Unabhängigkeit• Verschwiegenheit• Mitarbeiterentwicklung• AusundFortbildung• BereitstellungvonFachinformationen• Ressourcenmanagement
Auftragsabwicklung:• AuftragsannahmeundfortführungsowievorzeitigeBeendigungvonAufträgen• Auftragsdurchführung• Konsultation• AuftragsbezogeneQualitätssicherung• AbschlussderAuftragsdokumentationundArchivierung
Nachschau.
FürdieUmsetzungderRegelungenindiesenBereichenundfürihreFortentwicklungsind Zuständigkeitenfestgelegtworden.DiejeweilsVerantwortlichensorgenfürdieDokumentationundKommunikationdergetroffenenRegelungenundaktuellerFortentwicklungen.AußerdemumfasstdasSystemgeeigneteKontrollundSanktionsmechanismen,umdieEinhaltungundDurchsetzungderRegelungenzugewährleisten.
DieFortentwicklungderRegelungendesQualitätssicherungssystemswirdvoneinerzentralenStellekoordiniertundüberwacht.DieseStelleistauchfürdieDurchführungvonUntersuchungenzuständig,wennfundierteHinweiseaufBerufspflichtverletzungenbekanntwerden.
DasFührungsgremiumdesBereichsPrüfungträgtdafürSorge,dassdiePartnerundMitarbeiterüberdieBedeutungderBerufspflichtenundderRegelungendesQualitätssicherungssystemsinformiertwerden.NeueMitarbeiterwerdenaufdieBeachtungderRegelungendesQualitätssicherungssystemsverpflichtet.
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3.2 RegelungendesQualitätssicherungssystems
3.2.1 AllgemeinePraxisorganisation
DasQualitätssicherungssystemumfasstimBereichderallgemeinenPraxisorganisationinsbesonderedieRegelungenzurUnabhängigkeit,zurVerschwiegenheit,zurMitarbeiterentwicklung,zurAusundFortbildung,zurBereitstellungvonFachinformationenundzumRessourcenmanagement.
DieRegelungenzurUnabhängigkeitbetreffensowohldieEbenederGesellschaftselbstalsauchdieEbenederMitarbeiterundberücksichtigennebendennationalenVorschriftenauchdenvomInternationalEthicsStandardBoard(IESBA)derInternationalFederationofAccountants(IFAC)herausgegebenenCodeofEthicsforProfessionalAccountantssowiediespeziellenRegelungenderUnitedStatesSecuritiesandExchangeCommission(SEC),diebeiderAbschlussprüfungvonindenUSAbörsennotiertenUnternehmenundderenwesentlichenTochtergesellschafteneinzuhaltensind.UmdennationalenundinternationalenUnabhängigkeitsanforderungengerechtzuwerden,wurdenumfangreicheInformationsundKontrollmechanismeneingeführt;fürEinzelheitenwirdaufZiffer 6 dieses Berichts verwiesen.
AlleMitarbeiterwerdenzuBeginnihrerTätigkeitzurVerschwiegenheitinBezug aufalleInformationenverpflichtet,überdiesieimZusammenhangmitderDurchführungeinesAuftragsKenntniserlangen.DieseGeheimhaltungspflichtbestehtnichtnurDrittengegenüber,sondernauchgegenüberanderenPwCMitarbeitern,dienichtmitderAuftragsdurchführungbefasstsind.
DieRegelungenzurMitarbeiterentwicklungbetreffenunteranderemdieEinstellungunddieBeurteilungvonMitarbeitern.FürdieEinstellungvonMitarbeiternsindAbläufeundZuständigkeitenfestgelegt,diesichunteranderem aufdiePersonalbedarfsanalysesowiedieEinhaltungderaufdenjeweiligenEinsatzbereichzugeschnittenenAnforderungenandasQualifikationsprofilderBewerberbeziehen.
DarüberhinausbestehteinBeurteilungssystem,daseineKombinationauslaufenden,nacheinheitlichenMaßstäbendurchzuführendenLeistungsbeurteilungen,einerzusammenfassendenJahresbeurteilungundeinemaufdiesenBeurteilungen aufbauenden persönlichen Entwicklungsplan beinhaltet. Die Kriterien fürdieGehaltsentwicklungunddieBeförderungvonMitarbeiternsetzensichausfachlichenundpersönlichenMerkmalenzusammen,wobeidieBeachtungderBerufspflichtenundderRegelungendesQualitätssicherungssystemseinenhohenStellenwerthat.
ZurfachlichenAus- und FortbildungderMitarbeiterwirdaufZiffer 9 dieses Berichts verwiesen.
ZurSicherstellungeinerausreichendenFachinformationwirdjederFachmitarbeitermitGesetzestexten,FachpublikationenundFachzeitschriftenausgestattet.SowohlüberPräsenzbibliothekenalsauchüberdasInternetunddasIntranetbestehenZugriffsmöglichkeitenaufdiemaßgeblichenFachinformationenwieStandardsundanderefachlicheVerlautbarungendesInstitutsderWirtschaftsprüfer(IDW),desDeutschenRechnungslegungsStandardsCommittee(DRSC)undandererStandardsetter(insbesonderedesInternationalAccountingStandards
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Board,IASB)sowieaufdaswesentlicheFachschrifttum.ÜberaktuelleEntwicklungenwirdineinemtäglichenNewsletterinformiert,fürdessenInhalteSpezialistenderServicebzw.Zentralbereichezuständigsind.
Das RessourcenmanagementunddieGesamtplanungallerAufträgeerfolgenindeneinzelnenTeileinheitendesGeschäftsbereichsPrüfungunterAnwendungeinereinheitlichenDispositionssoftware.BeinationalbedeutsamenAufträgenerfolgtdieKoordinationderRessourceneinsatzplanungdurchdasRessourcenmanagement.DemverantwortlichenWirtschaftsprüferobliegendieEinzelauftragsplanungunddie darausabgeleitetePersonalanforderungandasRessourcenmanagement,inderInformationenzuAnzahl,QualifikationsniveauundEinsatzzeitraumderfürdasPrüfungsteambenötigtenMitarbeiterzusammengefasstsind.
FürwiederkehrendeAufträgesinddiePersonalanforderungenineinemgesondertenPlanungsturnusvorzunehmen.AufderGrundlagedieserAnforderungenundunterBerücksichtigungderUrlaubs,FortbildungsundsonstigenAusfallzeiten,EinsatzwünscheundPersonalentwicklungsvorgabenführtdasRessourcenmanagementdiePersonaldispositiondurch.DieAuftragsundPersonaleinsatzplanungwirdzueinerGesamtplanungverdichtet.FürdiestandortübergreifendeKompensationvon ÜberkapazitätenundEngpässenbestehenSteuerungsmechanismen.
3.2.2Auftragsabwicklung
DasQualitätssicherungssystemimBereichderAuftragsabwicklungbetrifftvorallemdieRegelungenzurAnnahme,FortführungsowiezurvorzeitigenBeendigungvonAufträgen,denPwCAuditApproachmitdenRegelungenzurPlanung,Durchführung,Dokumentation,BerichterstattungundQualitätssicherungimPrüfungsteambeiAbschlussprüfungen,dieinterneKonsultationbeischwierigenFachfragen,dieauftragsbezogeneQualitätssicherunginFormderauftragsbegleitendenQualitätssicherungbzw.derBerichtskritiksowiedenAbschlussunddieArchivierungderAuftragsdokumentation.
DieRegelungenzurAuftragsannahme und -fortführungsowiezurvorzeitigenBeendigungvonAufträgendienenderzeitundsachgerechtenBeurteilungvonMandantenundAuftragsrisikensowiederPrüfungderVereinbarkeiteinesAuftragsmitdenBerufspflichten(insbesondereUnabhängigkeit)undmitgeschäftspolitischenErwägungen.DermitderAuftragsannahmebefasstePartner(EngagementPartner)hatvordererstmaligenBegründungeinerMandatsbeziehunggeeigneteInformationenüberdasUnternehmen,dessenOrganeunddessenUmfeldeinzuholen.BeiwiederholtenBeauftragungensinddieseInformationenzuaktualisieren.DerEngagementPartneristfernerfürdieErfüllungderPflichten nachdemGeldwäschegesetzverantwortlich.
FürdieBeurteilungderRisikenbeiAbschlussprüfungsmandantenverwendet diePwCAG/WIBERAAGeinEDVgestütztesVerfahren.AufderBasiseinesstandardisiertenFrageundBewertungsbogenswirdeinRatingvorgenommen, daseineKlassifizierungdesAuftragsrisikoserlaubt.AnknüpfendandieRisikoklassifizierunggiltfürdieAuftragsannahmeeinInformationsundGenehmigungskonzept,dasbeimittleremRisikonebendemEngagementPartnerdieEinbeziehungeinesfürRisikomanagementundQualitätssicherungzuständigenPartnersundbeihohemRisikodieEinbindungdeszuständigenMitgliedsdesLeitungsgremiumsimBereichPrüfungvorsieht.DieErgebnissederRisikobeurteilungenwerdenineinem
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automatisiertenVerfahrenindasPrüfungsprogrammeinbezogenundstelleneineGrundlagefürdierisikoorientierteAbschlussprüfungdar.
ImRahmenderAuftragsanlagewerdenineinemRisikoerhebungsbogenweitereauftragsbezogeneRisikomerkmaleerfasst,dievorallemderPlanungvonAktivitätendesRisikomanagementsundderQualitätssicherungdienen.
BeivorzeitigerBeendigungeinesMandatsistderEngagementPartnerzurvorherigenKonsultationverpflichtet.Außerdemhatersicherzustellen,dassdieBerichtsundMitteilungspflichteneingehaltenwerden.
PrüfungsgrundsätzeundmethodenfürdiePlanungundDurchführungvonAbschlussprüfungensindineinemPrüfungsansatz(PwCAudit)zusammengeführt,derfürdasgesamtePwCNetzwerkdurcheinFachgremiumentwickelt,aktualisiertundumbesonderenationaleAspekteergänztwird.DiesesGremiumhatdieBeachtungdergesetzlichenVorschriftenundderPrüfungsstandardsimPwCAuditsicherzustellen.ZurAnwendungdesPrüfungsansatzeswirdeinelektronischesPrüfungsundDokumentationssystemzurVerfügunggestellt,indemdiePrüfungsteamsnachdetailliertenVorgabendieBearbeitungdereinzelnenPrüfungsschrittedokumentieren.ZurAnleitungderPrüfungsteamsgibtesdarüberhinauseineVielzahlvonHilfsmittelnzurPrüfungsplanung,PrüfungsdurchführungundBerichterstattung,fürderenAktualitätdieImplementierungsabteilungimBereichPrüfunginZusammenarbeitmitBranchenundFachspezialistenzuständigist.
DerfürdenjeweiligenAuftragverantwortlicheWirtschaftsprüferistinZusammenarbeitmitdemRessourcenmanagementfürdieBesetzungdesPrüfungsteamsmitausreichendqualifiziertenMitarbeitern,dieAnleitungdiesesTeams,dielaufendeÜberwachungderAuftragsabwicklungunddiefinaleBeurteilungderArbeitsergebnissezuständig.DiesumfasstauchdieIdentifizierungbzw.KlärungkritischerSachverhaltesowieeineggf.notwendigeinterneKonsultationmitSpezialisten.
FürdieinterneKonsultationbeikomplexenfachlichenFragenhatdiePwCAG/WIBERAAGeineInfrastrukturgeschaffen,derenKernstückdasNationalOfficesowiedasOfficeofGeneralCounsel/RiskManagement(OGC/RM)darstellen.IndiesenBereichensindunterderLeitungvonmehrerenPartnernhochqualifizierteMitarbeiterfürdieBeratungderPrüfungsteamszuständig.
DieRegelungenzurinternenKonsultationenthaltendieVoraussetzungenfürdieEinleitungdesKonsultationsprozessesundHinweisezumKonsultationsvorgehen. EssindzudembestimmteSachverhaltefestgelegt,beideneneinePflichtzurKonsultation besteht.
Prüfungsaufträge,diebeiUnternehmenvonöffentlichemInteressedurchgeführtwerden(§319aHGB)oderbeidenenimRahmenderAuftragsanlagebesondereRisikenfestgestelltwurden,unterliegeneinerauftragsbegleitendenQualitätssicherung.BeiUnternehmenvonöffentlichemInteresseerfolgtdieseunabhängigeQualitätssicherungdurchsogenannteQualityReviewPartner,diedurcherfahreneWirtschaftsprüfersowieggf.weitereSpezialistenunterstütztwerden.Beidenanderen der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegenden Aufträgenwerdenfachlichundpersönlichgeeignete,erfahreneundunabhängigeQualitätssicherereingesetzt.SolideKenntnissederanzuwendendenRechnungslegungsnormenundPrüfungsgrundsätzesowieBerufsundIndustrieerfahrung sind hier die ausschlaggebenden Auswahlkriterien.
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GesonderteRegelungenbestimmenunteranderemdievondenQualitätssicherernanzuwendendenArbeitsprogrammesowiediebeiMeinungsverschiedenheitenzwischendemQualitätssichererunddemverantwortlichenWirtschaftsprüfereinzuhaltendenEskalationsprozesse.Diesezielenauchdaraufab,dassdieBerichterstattungerstnachFreigabedurchdieQualitätssicherungandenMandantenausgeliefertwird.DieauftragsbegleitendeQualitätssicherungumfasstnebenderBerichtskritikdieobjektiveBeurteilung,obdieberufsrechtlichenAnforderungen andieAuftragsdurchführungunddokumentationsowieandieBerichterstattungbeachtet wurden.
Bei der BerichtkritikwirdvorAuslieferungdesPrüfungsberichtesüberprüft,obdie dort dargestellten Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen schlüssig sindunddievorgeseheneBerichterstattunginsgesamtordnungsgemäßist.Hierzusindu.a.derEntwurfdesPrüfungsberichtes,derJahresabschlussundderLageberichtsowiederBestätigungsvermerkkritischdurchzusehenunddieErgebnisse derBerichtskritikmitdemverantwortlichenWirtschaftsprüferabschließendabzustimmen.
BeinichtderauftragsbegleitendenQualitätssicherungunterliegendenPrüfungsaufträgen,beidenendasBerufssiegelverwendetwird,erfolgtdieBerichtskritikunterBeachtungderhierfürgeltendenBestimmungenderBerufssatzungimAllgemeinendurchdenWirtschaftsprüfer,derdenBestätigungsvermerkmitunterzeichnet.Voraussetzunghierfürist,dassderMitunterzeichnernichtanderErstellungdesPrüfungsberichtesmitgewirkthatundauchnichtanderDurchführung der Abschlussprüfung wesentlich beteiligt war.
Die AuftragsdokumentationistzeitnahnachBeendigungdesAuftragsinnerhalbfestgelegterFristenabzuschließen.RegelungenzurArchivierungderArbeitspapiereundPrüfungsberichtebestimmenAufbewahrungsort,VerwahrdauerundZugriffaufdiearchiviertenUnterlagen.FürArbeitspapiereinelektronischerFormgiltderGrundsatzderdoppeltenSicherung,dieaufzweiseparatzuverwahrendenSpeichermedienvorzunehmenist.
3.2.3 Nachschau
DasZielderNachschauliegtinderBeurteilungvonAngemessenheitundWirksamkeitdesQualitätssicherungssystems.DieNachschauerstrecktsichaufdieallgemeinePraxisorganisationunddieAbwicklungvonAufträgen.DerVorstandfürdenBereichPrüfunghateinenNachschauleiterbenannt,derfürdiePlanungundDurchführungderNachschauaktivitätenunddieAuswertungderErgebnissezuständigist.ZurDurchführungderNachschauaktivitätenwerdenerfahreneWirtschaftsprüferundinterneSpezialisteneingesetzt,dieüberausreichendefachlicheKenntnisseundErfahrungenmitAufgabenstellungenaufdemGebietderQualitätssicherungverfügenmüssen.DieeingesetztenWirtschaftsprüferdürfenkeineTeilbereichedesQualitätssicherungssystemsbzw.Aufträgebeurteilen,fürdiesie selbst verantwortlich sind.
DasArbeitsprogrammderNachschauberuhtimWesentlichenaufeinemiminternationalenPwCNetzwerkentwickeltenChecklistenSystem,dasinBezugaufdieberufsrechtlichenVorschrifteninDeutschlandangepasstwird.BeiderFestlegungundGestaltungderNachschaueinsätzeimEinzelnenistdieZielsetzungbestimmend,dasQualitätssicherungssystemsowiedasgesamteAuftragsspektrumunterrisiko
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orientiertenAuswahlprinzipienzuerfassenundjedenauftragsverantwortlichenWirtschaftsprüferinnerhalbeinesZyklusvondreiJahrenmindestensmiteinemAuftragindieNachschaueinzubeziehen.
Die Nachschauergebnisse werden strukturiert ausgewertet und stellen eine GrundlagefürdieWeiterentwicklungdesQualitätssicherungssystemsdar.Über dieErgebnissederNachschauwirdeinBerichterstellt,indemdiefestgestelltenSchwächenimQualitätssicherungssystemundwesentlicheVerstößegegenBerufspflichtenundRegelungendesQualitätssicherungssystemsdargestelltwerden.WesentlicheVerstößegegenBerufspflichten,dieimRahmenderNachschauaufgedecktwerden,habenEinflussaufdieBeurteilungunddamitauchaufdieberuflicheEntwicklungunddieVergütungderVerantwortlichen.
3.3 DurchsetzungdesQualitätssicherungssystems
WichtigesElementderQualitätssicherungistdieÜberwachungderEinhaltungderRegelungendesQualitätssicherungssystemsunddieDurchführunggeeigneterMaßnahmenbeiVorliegenvonSchwachstellendesQualitätssicherungssystemsundbeiPflichtverletzungenseitensderMitarbeiter.IndiesemZusammenhangisteinBeschwerdemanagementverfahreneingerichtet,dasesMitarbeiternermöglicht,aufSachverhaltehinzuweisen,diedasRisikoeinerBerufspflichtverletzunginsichbergenkönnen.FundiertenVorwürfenundBeschwerdenvonMitarbeiternundDrittenimZusammenhangmitderBeachtungderBerufspflichtenwirdvondafürzuständigenStellennachgegangen.DiesgiltauchfürfundierteHinweiseaufVerstößegegenRegelungendesQualitätssicherungssystemsmitdemZielderBeseitigungvonSchwachstellenundderständigenVerbesserungdesSystems.
3.4 ErklärungdesVorstandsderWIBERAAGzurDurchsetzungdesQualitätssicherungssystems
„Hiermit erklären wir, dass das von der PwC AG eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem, das aufgrund des bestehenden Betriebsüberlassungsvertrages auch für die WIBERA AG maßgebend ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr ein gehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen.“
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4 Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO
Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Im Fall der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse hat der Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Qualitätskontrollen alle drei Jahre durchführen zu lassen, in den übrigen Fällen alle sechs Jahre (§ 57a Abs. 6 Satz 8 WPO).
Die WIBERA AG hat im Kalenderjahr 2015 erstmals ein Unternehmen von öffentlichem Interesse geprüft. Sie verfügte über eine Teilnahmebescheinigung, die die Wirtschaftsprüferkammer auf Basis einer von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im November 2011 durchgeführten Qualitätskontrolle erteilt hat. Da zu diesem Zeitpunkt kein Unternehmen von öffentlichem Interesse geprüft wurde, war diese Teilnahmebescheinigung auf sechs Jahre, mithin bis November 2017 befristet. Zum Zeitpunkt der Annahme des Prüfungsauftrags bestand die Teilnahmebescheinigung noch keine drei Jahre.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die WIBERA AG Anfang 2016 einer vorzeitigen Qualitätskontrolle unterzogen hat. Die daraufhin von der Wirtschaftsprüferkammer am 23. März 2016 erteilte Teilnahmebescheinigung ist bis 18. März 2019 befristet.
Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO
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5 Von der WIBERA AG geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse
DieWIBERAAGhatimKalenderjahr2015denJahresabschlussdesfolgendenUnternehmensvonöffentlichemInteressenachden§§316ff.HGBgeprüft: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum.
Von der WIBERA AG geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse
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6 Sicherstellung der Unabhängigkeit
AusdemUmstand,dasssichdieWIBERAAGzurErbringungihrerLeistungenderMitarbeiterderPwCAGbedient,folgt,dassauchdieMaßnahmenzurSicherstellungderUnabhängigkeitaufderEbenederPwCAGangesiedeltsind.EsgeltendaherfürdieWIBERAAGdienachstehendenAusführungen,wiesiesichauchinZiffer 6 des Transparenzberichts der PwC AG(www.pwc.de/transparenzbericht2016)finden:
ZudenwesentlichenBerufspflichtendesAbschlussprüfersgehörtes,dasserseineTätigkeitunabhängigundfreivonUmständendurchführt,dieeineBesorgnisderBefangenheitbegründen.DieseBerufspflichtwirddurchzahlreichenationalegesetzlicheundberufsständischeRegeln(WPO,HGB,Berufssatzung)sowiedurchVorgabeninternationalerAufsichtsgremien(wiezumBeispielsolchederSecuritiesandExchangeCommissionunddesPublicCompanyAccountingOversightBoard)normiertundkonkretisiert.ZurstriktenUmundDurchsetzungdieserAnforderungenandieUnabhängigkeitdesAbschlussprüfersistbeiderPwCAGeinSystemausSicherungsundKontrollmaßnahmeneingerichtet.DieseMaßnahmensindzugleichBestandteildesQualitätssicherungssystemsderPwCAG/WIBERAAGundumfassendieimFolgendenbeschriebenenwesentlichenElemente:
6.1 InformationundTrainingderPwCMitarbeiter
AlleneuenMitarbeiterwerdenbeiihrerEinstellungschriftlichaufdieEinhaltungderUnabhängigkeitsvorschriftenverpflichtet.DanachwerdensieregelmäßigüberdieUnabhängigkeitsvorschriftenundüberdieInhaltederhierzuunternehmensinterneingeführtenUmsetzungsrichtlinien,VerfahrensfestlegungenundorganisatorischenEinrichtungensowieüberVeränderungeninformiert.DieVermittlung der unabhängigkeitsrelevanten AnforderungenistinsbesondereGegenstandvonTrainingsmodulenimallgemeinenAusundFortbildungsprogrammsowieinServiceLinesspezifischenTrainingsveranstaltungen.FernerwerdendieMitarbeiterimRahmenderregelmäßigerscheinendenIndependenceUpdatesdesPartner Responsible for Independence(PRI)übergesetzlicheoderberufsrechtlicheÄnderungenunterrichtet.DieinschriftlichenRichtlinienoderinandererFormerfolgtenErläuterungenundAnwendungshinweisesowiesonstigeMaßnahmenderQualitätssicherungwerdenanVeränderungenderRahmenbedingungenangepasstundaufgrunddergewonnenenErfahrungenfortentwickelt.AlleInformationenwerdendenMitarbeiterninDatenbankenzugänglichgemacht.
AlljährlichmüssensämtlicheFachundFührungskräfteaneinerintranetgestützten,interaktivenComplianceFortbildungteilnehmen.BestandteildiesesSchulungsprogrammsistdasIndependence-Training,imRahmendessennebenderBedeutungderUnabhängigkeitdesAbschlussprüfersdiegesetzlichenundregulatorischenAnforderungenandieberuflicheUnabhängigkeitsowiediedafüreingerichtetenSicherungsundKontrollmaßnahmenbehandeltwerden.
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6.2 SicherstellungderpersönlichenUnabhängigkeit
InfortlaufendaktualisiertenVerzeichnissensindalleAbschlussprüfungsmandantenvonöffentlichemInteresse(insbesonderesolchemitaneinemreguliertenMarktgehandeltenFinanzinstrumenten),einschließlichderrelevantenUnternehmensverbindungen aufgeführt (Central Entity Service) und alle Wertpapiere dieser Unternehmenenthalten(Securities List).DarüberhinausgehendeMandantenbeziehungensindimSystemClientfirstersichtlich.MithilfedieserVerzeichnissemüssensämtlicheFachundFührungskräftesicherstellen,dassihrpersönlicherWertpapierbesitzundderihrerunmittelbarenFamilienmitgliedersowieihresonstigenfinanziellenInteressenundrelevantenpersönlichenBeziehungenstetsdenAnforderungenandiepersönlicheberuflicheUnabhängigkeitentsprechen.DarüberhinaussindsämtlichePartnerundMitarbeitermitFührungsverantwortungzurNutzungdesCheckpoint Systemsverpflichtet,einemSystemzurautomatisiertenErkennung,obeineWertpapierpositiondieberuflicheUnabhängigkeitgefährdet.AuchsämtlicheWertpapierinvestmentsderPwCAG/WIBERAAGwerdenindiesemautomatisiertenErkennungssystemgeführt(Firms Portfolio).
6.3 SicherstellungderauftragsbezogenenUnabhängigkeit
VorAnnahmeeinesAuftragsistdieUntersuchungaufmöglicheUnabhängigkeitsgefährdungen,ausdenendiePflichtzurVersagungdesAuftragsresultierenkönnte,zwingendvorgeschrieben.NebendenhierzuallgemeinfestgelegtenVerfahrenundheranzuziehendenHilfsmittelnumfasstdiesinsbesondereeinenAbgleichmitderIndependenceListundClientfirst.InZweifelsfragenistderfachlicheRatderIndependenceSpezialistenderAbteilungOfficeofGeneralCounsel/RiskManagement(OGC/RM)einzuholen.IstderpotenzielleAuftraggeberinderIndependenceListenthalten,darfderAuftragüberdieserstangenommenwerden,wenndashierfürvorgeseheneundimgesamtenPwCNetzwerkeingesetzte,elektronischgestützteInformations,KommunikationsundGenehmigungsverfahrenzwischenAuftragspartnerundzuständigemPrüfungspartnererfolgreichabgeschlossen ist (Authorisation for Services).
6.4 Kontrollmaßnahmen
ZurÜberwachungderEinhaltungderUnabhängigkeitsanforderungenmüssenalleFachundFührungskräftealljährlicheinepersönlicheUnabhängigkeitserklärungabgeben (Annual Compliance Confirmation, ACC).DieinderACCimEinzelnenabverlangtenTeilerklärungenbetreffenalleunabhängigkeitsrelevantenBereiche.DarüberhinaushabendieanderAbschlussprüfungbeteiligtenMitarbeiterregelmäßigeineUnabhängigkeitserklärungabzugeben.
MindestenseinmalimJahrfindetbeiPersonenausdemKreisderPartnerundMitarbeitermitFührungsverantwortungeineÜberprüfungaufÜbereinstimmungmitdenAnforderungenandiepersönlicheberuflicheUnabhängigkeitstatt:dasPersonal Independence Compliance Testing(PICT).ImRahmendieserPICTStichprobemüssendiebetroffenenPersonenihrerelevantenfinanziellen undpersönlichenVerhältnisseoffenlegen.
Sicherstellung der Unabhängigkeit
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DieBeachtungderUnabhängigkeitsanforderungenimZusammenhangmitderAuftragsdurchführungistBestandteileinesumfangreichenInspektionsprogrammsimRahmenderServiceLines.
DieVerlässlichkeitdesMaßnahmensystemsunterliegtdarüberhinauseinerregelmäßigenÜberprüfungdurchIndependenceSpezialisteninnerhalbdes PwCNetzwerks.
MitderVerantwortungfürdieAngemessenheitundWirksamkeitderSicherungsmaßnahmenistimUnternehmenderPRIbetraut.DieÜberprüfungdieserMaßnahmenerfolgtinregelmäßigergegenseitigerAbstimmungmitdemRiskManagementderServiceLinesundanderenrelevantenStellenderinternenOrganisationunddesPwCNetzwerks.DemPRIobliegtauchdieBetreuungderfirmenweitenunabhängigkeitsrelevantenKontrollmaßnahmen.ErberichtetderUnternehmensleitungunmittelbar.
6.5 ErklärungdesVorstandsderWIBERAAGüberdieMaßnahmenzurWahrungderUnabhängigkeit
„Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. Dabei festgestellte Verstöße sind umgehend abgestellt, etwaige Auswirkungen auf von uns durchgeführte Prüfungen sind jeweils adressiert worden.“
Sicherstellung der Unabhängigkeit
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7 Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der WIBERA AG
7.1 VergütungderMitgliederdesVorstandsundderPartner
AlleMitgliederdesVorstandsderWIBERAAGsindbeiderPwCAGangestelltePartnerbzw.Vorstandsmitglieder.SieerhaltenfürihreVorstandstätigkeitbeiderWIBERAAGkeinegesondertenBezüge.
FürdiePartner/VorstandsvergütungwieauchfürdieVergütungderleitendenAngestelltenderPwCAG,derenMitarbeitsichdieWIBERAAGbedient,gelten dienachfolgenden,auchinZiffer 7 des Transparenzberichts der PwC AG (www.pwc.de/transparenzbericht2016)dargestelltenGrundsätze:
DiePartnervergütungwieauchdiejenigederMitgliederdesVorstandesbeinhaltetnebendenFestbezügeneinenvariablenAnteil.Dieserdientdazu,Anreizezusetzen,sowohleinemöglichstoptimaleDienstleistungfürdenKundenzuerbringen,alsauchzurEntwicklungundzumErfolgdesUnternehmensbeizutragensowienichtzuletzteinansprechendesArbeitsumfeldzubieten.
UmdiehierfürnotwendigeVerbindlichkeitundÜberprüfbarkeitzugewährleisten,schließendiePartnerundVorstandsmitgliederindividuelleZielvereinbarungenmitinsgesamtzehnKriterienindenBereichenKunde/Mitarbeiter/Unternehmenab, wiezumBeispielFinanzdaten(bspw.ErreichenbestimmterFinanzkennzahlen),QualitätsundRisikomanagement(bspw.BeachtungderinternenVorgabenhierzu),Öffentlichkeitsarbeit(bspw.Vorträge,Veröffentlichungen,Lehrveranstaltungen),Mitarbeiterentwicklung(bspw.DurchführungvonSchulungen,FührenvonMitarbeitergesprächen,individuelleFörderungvonMitarbeitern),Führungsverhalten(bspw.MaßnahmenzurMitarbeiterzufriedenheit,EinhaltenderinternenEthikvorgaben)sowieUnternehmensentwicklung(bspw.BeiträgezurUmsetzungderFirmenstrategie,EntwicklungneuerGeschäftsfelder).
DieVergütungderPartnerundVorstandsmitgliederwirdübereintransparentesPunktesystemaufBasisderLeistungsbeurteilungderZielvereinbarungsowiederVerantwortung,dieeinPartnerträgt,unddesUnternehmensergebnissesermittelt.DergemeinsameBeitragderPartnerundVorstandsmitgliederzumUnternehmensergebnisspiegeltsichindemfürallegeltendeneinheitlichenPunktewertwider,deralsMultiplikatorfürdieindividuellePunktesummedient.
DasVerhältniszwischendervariablenVergütungzurFestvergütungbetrugimGeschäftsjahr2014/1548,9%zu51,1%.
BeiderVergütungsfestlegungwirddaraufgeachtet,dassdiesenichtimWiderspruchzudenberufsrechtlichenAnforderungensteht.
Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der WIBERA AG
Transparenzbericht 2016 18
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwarten wir von unseren Partnern und VorstandsmitgliederndieBeachtungvongrundlegendenPrinzipiendesBerufsbildes,insbesondereimHinblickaufdieEinhaltungdergeltendenRegelungenunddenAnforderungenandasQualitätsundRisikomanagement.NebenanderenMaßnahmenkannsicheineNichtbeachtungdieserPrinzipienunmittelbaraufdieindividuelleVergütungdesPartnersauswirken,diejenachdeminerheblichemUmfanggekürztwerdenkann.
7.2 VergütungderMitgliederdesAufsichtsrats
DieMitgliederdesAufsichtsratsderWIBERAAGerhaltenkeineVergütung.
7.3 VergütungderleitendenAngestellten
DieleitendenAngestelltenderPwCAGimRangeinesPartnersunterliegendemunter Ziffer 7.1 dargestelltenPartnervergütungssystem.DieFestlegungderVergütungfürdieübrigenleitendenAngestellten(WPmitProkuraundDirektoren,MitgliederderLT/IFirmS)erfolgtimRahmeneinerjährlichdurchgeführtenGehaltsundBonusrunde.
DabeirichtetsichdieHöhederfesten,monatlichauszuzahlendenVergütungnachdemEntwicklungsstand,deneinMitarbeiterimRahmenseinesDienstgradesalsDirektor,SeniorManageroderManagererreichthat.DamitsinderworbeneundinderPraxisumgesetzteKompetenzengemeint,diealsKompetenzprofileimRahmendesPerformanceManagementSystemsfürjedenDienstgraddefiniertsind.
DieBonushöherichtetsichdagegennachdergezeigtenpersönlichenPerformance inAbhängigkeitvomVerteilungsrahmen,dersichausdemUnternehmensundBereichserfolgableitet.DievariableVergütungfürDirektorenundSeniorManagerbeträgtdabeiaufBasisderzuletztgewährtenBonuszahlungzwischen10Prozentund40ProzentundfürManagerzwischen6Prozentund31ProzentdesJahreseinkommens.DieLeistungsbeurteilungerfolgtbeiDirektorenundSeniorManagernzumeinenüberdieGesamtbeurteilungderabgeschlossenenZielvereinbarung durchdenzuständigenmitarbeiterverantwortlichenPartner.HierbeiwerdenkundenbezogeneKriterien(bspw.AuftragsundProjektmanagementinklusive RiskManagement&Beratungskompetenz),mitarbeiterbezogeneKriterien(bspw.LernenundEntwickeln&TeamarbeitundFührung)sowieunternehmensbezogene KriterienunddiepersönlicheEntwicklungunddiesbezüglichggf.erreichtenZieleberücksichtigt.ZumanderenerfolgtdanneineabschließendeBeurteilungineinemsogenanntenIntegrationsmeeting,beidemeinEntscheidungsgremiumdieBeurteilungauchimQuervergleichvornimmt.
BeidenManagernerfolgtdieLeistungsbeurteilungebenfallsineinemjährlichenFeedbackgesprächaufBasisderobengenanntenKriteriensowiedenunterjährigenEinzelbeurteilungenvonPrüfungen.DieabschließendeGesamtbeurteilungerfolgtdannebenfallsineinemIntegrationsmeeting.
Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der WIBERA AG
Transparenzbericht 2016 19
8 Leitungsstruktur
DieGeschäftsleitungderWIBERAAGobliegtdemVorstand,dersichentsprechenddenberufsrechtlichenVorgaben(§28Abs.1und2WPO)mehrheitlichausWirtschaftsprüfernsowieausSteuerberaternundRechtsanwältenzusammensetzt.
Derzeitsindfolgendedrei PersonenalsVorstandsmitgliederbestellt:
Mitglieder des Vorstands
Dr. Peter BartelsWirtschaftsprüfer,SteuerberaterDüsseldorf
Alfred HöhnRechtsanwalt,SteuerberaterBerlin
Petra JustenhovenWirtschaftsprüferin,SteuerberaterinMünchen
DieÜberwachungdesVorstandsobliegtdemAufsichtsrat,derderzeitausdenfolgenden drei Personen besteht:
Mitglieder des Aufsichtsrats
Prof. Dr. Norbert WinkeljohannWirtschaftsprüferundSteuerberaterSprecherdesVorstandsderPwCAGFrankfurtamMainVorsitzender
Harald KayserWirtschaftsprüferundSteuerberaterMitglieddesVorstandsderPwCAGHannoverStellvertretenderVorsitzender
Marius Möller SteuerberaterMitglieddesVorstandsderPwCAGStuttgart
Leitungsstruktur
Transparenzbericht 2016 20
DieAufgabenundPflichtenderMitgliederdesAufsichtsratssind,soweitsiesichnichtausdemGesetzergeben,inderSatzungderWIBERAAGgeregelt.DieGrenzenderÜberwachungsfunktiondesAufsichtsratsinBezugaufdielaufendenGeschäfteergebensichhierbeiaus§323Abs.3HGB,wonachdiePflichtderGeschäftsleitungzurVerschwiegenheithinsichtlichderbeiderAbschlussprüfungbekanntgewordenenBetriebsoderGeschäftsgeheimnisseauchgegenüberdemAufsichtsratzuwahrenist.InfachlichenFragenistderAufsichtsratdaherbeideutschenBerufsgesellschaftennichteingeschaltet;seineÜberwachungsfunktionbeschränktsichaufnichtfachbezogeneTeilbereichederGeschäftsleitung.
DerAufsichtsrathatimGeschäftsjahr2014/15dieihmnachGesetzundSatzungobliegendenAufgabenwahrgenommenunddieGeschäftsführungdesVorstandsüberwacht.EristvomVorstandregelmäßigüberLageundEntwicklungderGesellschaftunterrichtetworden.
Leitungsstruktur
Transparenzbericht 2016 21
9 Fortbildung der Berufsangehörigen
DadieWIBERAAGbeiderAuftragsbearbeitungaufpersonelleRessourcenderPwC AGzurückgreift,geltenfürdiesedieAnforderungenandieAusundFortbildungderBerufsangehörigenderPwCAG(vgl.auchZiffer 9 des Transparenzberichts der PwC AGunterwww.pwc.de/transparenzbericht2016):
DieAusundFortbildungderPwCAGwirdvonderAbsichtgeleitet,denErfolgdesUnternehmensdurchGewährleistungeinerhohenQualitätderLeistungenzusichernundzusteigern.
DieAbsichtwirdaufzweierleiWeiserealisiert,durchTraining on the job und durch Training off the job.TrainingonthejobistdasLernendurchPrüfungspraxisbeimMandantenunterAnleitungderübrigenMitgliederdesPrüfungsteams.TrainingoffthejoberfolgtingesondertenLehrveranstaltungeninFormvonPräsenzkursen,Workshops,FachundLerntagen,multimedialemLernenundanderemmehr.DieLehrveranstaltungenwerdenimRahmeneinesandenBedürfnissendesUnternehmensorientiertenaufeinanderaufbauendenAusbildungsprogrammsvonLearning&Educationentwickeltundangeboten.
UmihreMitarbeiterentsprechendihremindividuellenFörderungsbedarfinfachlicherundpersönlicherHinsichtoptimalzufördern,hatdieLineofServiceAssurancederPwCAGimGeschäftsjahr2014/2015rund10,4MillionenEuroindieAusundFortbildunginvestiert.
DadiePwCAGvorwiegendHochschulabsolventeneinstellt,dienochkeinepraktischeAusbildungbesitzen,werdenindenerstenzweiBerufsjahrenfachlicheAusundFortbildungskursevonmehrals100StundenproJahrangeboten.FürneueingestellteMitarbeiterbietetdiePwCAGzunächstEinführungsveranstaltungen(Welcome-Day,Onboarding Week)an,indenendiewesentlichenBerufsgrundsätzevermitteltbeziehungsweisevertieftwerden.AllefachlichenMitarbeiterdurchlaufeninihrenerstenBerufsjahrendasunternehmensinternorganisierteBasistraininginFormvonPräsenzseminarenundLerntagen,ergänztdurchmultimedialesLernen.DerinhaltlicheSchwerpunktliegtdabeiaufdenThemengebietenPrüfungstechniksowieRechnungslegung.DemabweichendenGrundausbildungserfordernisfürMitarbeiterdesBereichsFinancialServiceswirdmiteinemergänzendenCurriculumRechnunggetragen.FürdieMitarbeiterderServicebereichebestehenAusbildungspläne,dieaufderenspezielleBedürfnisseabgestimmtsind.DieSchulungsphasenwerdeninBasis,AufbauoderExpertenkurseundjährlicheUpdatesunterschieden.DiesesindjeweilsalsPflicht,BedarfsoderWahlkurseklassifiziert.
IndenStufenManagerundSeniorManagerwirddurchdasAusundFortbildungsprogrammnebenderFachkompetenzverstärktauchdieSozialkompetenz gefördert.
Fortbildung der Berufsangehörigen
Transparenzbericht 2016 22
UnsereFachkräftewerdenlaufendüberdieVeränderungeninformiert,diefür ihreTätigkeitrelevantsind.NebenderkontinuierlichenBereitstellungvonFachinformationenüberdiverseInformationswege(Intranet,Datenbanken,Infobriefeetc.)findenhierzuauchUpdateTrainingsstatt.SiewerdeninFormvoneinodermehrtägigenPräsenztrainingsoderauchinwebbasiertenTrainingsformaten(virtuellerKlassenraum,ELearning)durchgeführt.DieVeranstaltungenwerdenzentralkonzipiert,umeineneinheitlichenQualitätsstandardzugewährleisten.
ExterneAusundFortbildungsmaßnahmen,zumBeispieldieTeilnahmeanIDWFachveranstaltungenundschulungen,ergänzendiePwCinterneAusundFortbildung.
DieVerantwortungdafür,dassdieMitarbeiterandenfürsievorgesehenenSchulungsmaßnahmenteilnehmen,liegtprimärbeidenMitarbeiternselbstundbeiihremMentoroderMitarbeiterverantwortlichen.Learning&EducationüberwachtdurchdiverseAuswertungen,obdieMitarbeiterandenPflichtSchulungsmaßnahmenteilgenommenhabenundoballeBerufsangehörigenbeiPwCAGmindestens40StundenqualifizierteAusundFortbildungjährlichaufweisenkönnen,wiediesvonderBerufssatzunggefordertwird.Dabeimüssenmindestens 20StundendurchFortbildungsmaßnahmeninFormvonSeminaren,Vorträgen,Diskussionsgruppen,ELearningu.ä.(„strukturiertesTraining“)nachgewiesenwerden.DieübrigenStundenkönnenauchimSelbststudium(insbesonderedurchLesenvonFachliteratur)absolviertwerden.WirddieseAnforderungnichterfüllt,werdenzeitnahMaßnahmen(Nachschulungen,Selbststudiumetc.)eingeleitet,diedieAusundFortbildungdesMitarbeitersgewährleisten.
Fortbildung der Berufsangehörigen
Transparenzbericht 2016 23
10 Finanzinformationen
DiewirtschaftlichenVerhältnissederWIBERAAGergebensichausderenJahres-abschlussfürdasGeschäftsjahr2014/15,dasam30.Juni2015endete.DieWIBERAAGhinterlegtihreBilanzbeimBundesanzeiger.
AufgrunddesmitderPwCAGbestehendenBetriebsüberlassungsvertragesistimJahresabschlussalsbetrieblicheErträgeimWesentlichendasmitderPwCAGvereinbarteEntgeltfürdieÜberlassungdesGeschäftsbetriebsausgewiesen.DieUmsatzerlösederWIBERAAG,diefürRechnungderPwCAGerzieltwurden,sindimJahresundKonzernabschlussderPwCAGeinbezogen.DerJahresundKonzernabschlussderPwCAGsindvonderProf.Dr.LudewigundPartnerGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft,Kassel,geprüftundmitdemuneingeschränktenBestätigungsvermerkversehenworden.DieUnterlagensindimelektronischenBundesanzeiger(www.bundesanzeiger.de)veröffentlicht.
DieUmsatzerlösederWIBERAAGbetrugenimGeschäftsjahr43,3Mio.Euro.NachdenKriteriendes§285Satz1Nr.17HGBergibtsichfolgendeAufschlüsselung der Umsatzerlöse(Honorareinnahmen)derWIBERAAG:
Finanzinformationen
Aufschlüsselung der Umsatzerlöse
Tätigkeitsbereiche Mio. €
Abschlussprüfungsleistungen 10,9
andere Bestätigungsleistungen 1,9
Steuerberatungsleistungen 12,4
sonstige Leistungen 18,1
43,3
FrankfurtamMain,imMärz2016
WIBERA WirtschaftsberatungAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Vorstand
Dr. Peter BartelsWirtschaftsprüfer/Steuerberater
Alfred HöhnSteuerberater/Rechtsanwalt
Petra JustenhovenWirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
Transparenzbericht 2016 24
Anlagen
1 KontaktdatenderNiederlassungenderWIBERAWirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz der Gesellschaft
DüsseldorfMoskauerStraße1940227DüsseldorfTel.:+492119810Fax:+492119811000
Zweigniederlassungen
BerlinKapelleUfer410117BerlinTel.:+493026360Fax:+493026363798
BielefeldKreuzstraße3533602BielefeldTel.:+49521964970Fax:+4952196497912
BremenDomshof18–2028195BremenTel.:+4942189800Fax:+4942189804998
DresdenOstraAllee1101067DresdenTel.:+49351440260Fax:+493514402690
ErfurtParsevalstraße299092ErfurtTel.:+4936155860Fax:+493615586300
EssenFriedrichListStraße2045128EssenTel.:+492014380Fax:+492014381000
Frankfurt am MainFriedrichEbertAnlage35–3760327FrankfurtamMainTel.:+496995850Fax:+496995851000
HamburgNewYorkRing1322297HamburgTel.:+494063780Fax:+494063781055
HannoverFuhrbergerStraße530625HannoverTel.:+4951153570Fax:+4951153573199
KasselMonteverdistraße234131KasselTel.:+4956193580Fax:+495619358101
KielLorentzendamm4324103KielTel.:+4943199690Fax:+494319969366
KölnKonradAdenauerUfer1150668KölnTel.:+4922120840Fax:+492212084210
Anlagen
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Anlagen
LeipzigKätheKollwitzStraße2104109LeipzigTel.:+4934198560Fax:+493419856111
MagdeburgHegelstraße439104MagdeburgTel.:+4939153720Fax:+493915372122
MainzWilhelmTheodorRömheldStraße1455130MainzTel.:+49613163030Fax:+496131630350
MünchenBernhardWickiStraße880636MünchenTel.:+4989579050Fax:+498957905222
NürnbergOstendstraße10090482NürnbergTel.:+49911949850Fax:+4991194985250
OldenburgBloherfelderStraße130–13226129OldenburgTel.:+494419806710Fax:+494419806740
OsnabrückNiedersachsenstraße1449074OsnabrückTel.:+4954133040Fax:+495413304100
SaarbrückenEuropaallee3166113SaarbrückenTel.:+496819814100Fax:+496819814101
SchwerinWerderstraße74b19055SchwerinTel.:+49385592410Fax:+493855924180
SiegenAmBahnhof1157072SiegenTel.:+49271335820Fax:+492713358270
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