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www.steuernsparen.de blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld! Ausgabe 12 | 2011 Liebe Steuer-Sparer,  hoffentlich werden Sie die Steuer- entlastungen im kommenden Jahr positiv im Geldbeutel spüren. Über bis zu 124 Euro pro Jahr können sich die Bundesbürger 2012 freuen. Aber auch in anderen Bereichen soll vieles einfacher werden. Was sich 2012 alles ändert, haben wir für Sie in einer Übersicht in der aktuellen Ausgabe zusammengefasst.  Außerdem lesen Sie:  • Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben • Steuerliche Neuregelungen • Kleine Helfer im Haushalt • Richtig Spenden  Viele weitere geldwerte Tipps finden Sie auf unserem Portal unter www.steuernsparen.de.  Für Ihre Treue zu uns in diesem Jahr möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Die Redaktion von blickpunkt Steuern wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2012!  Viel Spass beim Lesen Ihre  Monika Stuart-Houghton TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung verschiebt elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 Ursprünglich sollte die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton schon vor einem Jahr abgeschafft werden. Doch da die Einführung der neuen elektronischen Lohnsteuerkar- te (ELStAM) auf 2012 verschoben wurde, galt die Papier-Karte aus dem Jahr 2010 auch 2011 weiter. Nun bleibt die alte Karte sogar 2012 noch gültig, da wegen unerwarteter EDV-Probleme in der Finanzverwaltung der ELStAM-Start voraussichtlich erst zum 1.1.2013 klappt! Allein die von den Finanzämtern im Herbst 2011 an Millionen von Arbeitnehmern verschickten Mitteilungen über die individuellen, ab 2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale waren in zahlreichen Fällen fehlerhaft. Welche Folgen diese erneute Verschiebung für Arbeitnehmer hat, hat das Bundesfinanzministerium Anfang Dezember näher erläutert: Die Papierlohnsteuerkarte für 2010 gilt 2012 weiter Die Eintragungen auf der letzten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. einer vom Finanzamt 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigung in Bezug auf die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge, das Kirchensteuermerkmal und einen Lohnsteuerfreibetrag gelten 2012 weiter. Anhand dieser Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug 2012 – wie schon 2011 – ermitteln. Wird 2012 der Arbeitsplatz ge- wechselt, müssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 (bzw. die Ersatzbescheinigung 2011) vom alten Arbeitgeber zurückfordern und sie Ihrem neuen Arbeitgeber aushändigen. Wenn sich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht geändert haben Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 keine Ände- rungen bei der Steuerklasse, der Anzahl der Kinderfreibeträge, der Konfession usw. ergeben, müssen Sie nichts unternehmen. Die alten Eintragungen gelten weiter, sodass Ihr Arbeitgeber weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen wird.

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Page 1: TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung ...update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/... · Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

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blickpunktSteuernWeniger Steuern ndash mehr Geld

Ausgabe 12 | 2011

Liebe Steuer-Sparer

hoffentlich werden Sie die Steuer-entlastungen im kommenden Jahr positiv im Geldbeutel spuumlren Uumlber bis zu 124 Euro pro Jahr koumlnnen sich die Bundesbuumlrger 2012 freuen Aber auch in anderen Bereichen soll vieles einfacher werden Was sich 2012 alles aumlndert haben wir fuumlr Sie in einer Uumlbersicht in der aktuellen Ausgabe zusammengefasst

Auszligerdem lesen Sie

bull Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben

bull Steuerliche Neuregelungen

bull Kleine Helfer im Haushalt

bull Richtig Spenden

Viele weitere geldwerte Tipps finden Sie auf unserem Portal unter wwwsteuernsparende

Fuumlr Ihre Treue zu uns in diesem Jahr moumlchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken Die Redaktion von blickpunkt Steuern wuumlnscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2012

Viel Spass beim Lesen

Ihre

Monika Stuart-Houghton

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

E D I T O R I A LFinanzverwaltung verschiebt elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013Urspruumlnglich sollte die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton schon vor einem Jahr abgeschafft werden Doch da die Einfuumlhrung der neuen elektronischen Lohnsteuerkar-te (ELStAM) auf 2012 verschoben wurde galt die Papier-Karte aus dem Jahr 2010 auch 2011 weiter Nun bleibt die alte Karte sogar 2012 noch guumlltig da wegen unerwarteter EDV-Probleme in der Finanzverwaltung der ELStAM-Start voraussichtlich erst zum 112013 klappt Allein die von den Finanzaumlmtern im Herbst 2011 an Millionen von Arbeitnehmern verschickten Mitteilungen uumlber die individuellen ab 2012 guumlltigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale waren in zahlreichen Faumlllen fehlerhaft

Welche Folgen diese erneute Verschiebung fuumlr Arbeitnehmer hat hat das Bundesfinanzminis terium Anfang Dezember naumlher erlaumlutert

Die Papierlohnsteuerkarte fuumlr 2010 gilt 2012 weiter

Die Eintragungen auf der letzten Lohnsteuerkarte 2010 bzw einer vom Finanzamt 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigung in Bezug auf die Steuerklasse die Anzahl der Kinder freibetraumlge das Kirchensteuermerkmal und einen Lohnsteuerfreibetrag gelten 2012 weiter Anhand dieser Lohnsteuerabzugsmerkmale muumlssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug 2012 ndash wie schon 2011 ndash ermitteln Wird 2012 der Arbeitsplatz ge-wechselt muumlssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 (bzw die Ersatzbescheinigung 2011) vom alten Arbeitgeber zuruumlckfordern und sie Ihrem neuen Arbeitgeber aushaumlndigen

Wenn sich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht geaumlndert haben

Haben sich gegenuumlber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 keine Aumlnde-rungen bei der Steuerklasse der Anzahl der Kinderfreibetraumlge der Konfession usw ergeben muumlssen Sie nichts unternehmen Die alten Eintragungen gelten weiter sodass Ihr Arbeitgeber weiterhin auf Basis dieser Verhaumlltnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen wird

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blickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2011

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

Wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sind Stimmen die auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerabzugs-merkmale nicht mehr sollten Sie diese beim Finanzamt aumlndern lassen Dazu sind Sie sogar verpflichtet wenn die Aumlnderung zu Ihren Ungunsten ist etwa weil ab 2012 eine unguumlnstigere Steuerklasse wegen Scheidung zur Anwendung kommt oder sich die Zahl der Kinderfreibetraumlge wegen Wegfalls des Kindergeldanspruchs fuumlr ein Kind verringert

Keine Aumlnderungspflicht besteht wenn ein bislang eingetragener Lohnsteuerfreibetrag fuumlr 2012 gesenkt oder gestrichen werden muumlsste Trotzdem sollten Sie auch diese Aumlnderung Ihrem Finanzamt rechtzeitig mitteilen sonst kommt es mit der Steuererklauml-rung 2012 zu einer Steuernachzahlung

Wie erfaumlhrt der Arbeitgeber von den geaumlnderten Eintragungen

Nachdem die ELStAM-Datenbank den Arbeitgebern erst 2013 zur Verfuumlgung steht muumlssen Sie Ihren Arbeitgeber uumlber Aumlnderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale fuumlr 2012 selber informieren Sonst bleiben die Aumlnderungen mangels neu ausgestellter Lohnsteuerkarten beim Lohnsteuerabzug unberuumlcksichtigt Dafuumlr gibt es folgende Moumlglichkeiten

bull Grundsaumltzlich koumlnnen Sie Ihrem Arbeitgeber das im Herbst 2011 versandte Informa-tionsschreiben Ihres Finanzamts uumlber die erstmals elektronisch gespeicherten Daten fuumlr den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen Voraussetzung dafuumlr ist aber dass die darin enthaltenen Angaben richtig sind und dass kein normaler Lohnsteuerfreibetrag existiert Denn in diesen Schreiben wurden nur Pauschbetraumlge fuumlr Behinderte bzw Hinterbliebene ausgewiesen

bull Stimmen die Angaben in dem genannten Informationsschreiben nicht oder wollen Sie ab 2012 einen beim Finanzamt neu beantragten Freibetrag beim Lohnsteuerab-zug beruumlcksichtigen lassen sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhaumlltnisses ein Ausdruck Ihrer ab 2012 guumlltigen bdquoelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmaleldquo (abgekuumlrzt ELStAM) vorgelegt werden Fehlt Ihnen der Ausdruck so besorgen Sie sich diesen bei Ihrem Finanzamt

Wenn der Lohnsteuerabzug 2012 nicht korrekt ist

Sofern 2012 Ihr Arbeitgeber einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen hat koumlnnen Sie dies erst mit Ihrer Einkommensteuererklaumlrung 2012 korrigieren lassen Das kann zum Beispiel passieren wenn Sie als Berufspendler erstmals ab 2012 bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag fuumlr die Fahrten zur Arbeit beantragt haben dies Ihrem Arbeitgeber aber nicht mitgeteilt haben Denn da der Arbeitgeber die elektronische ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung erst ab 2013 nutzen kann erfaumlhrt er von dem bewilligten Freibetrag nicht automatisch und zieht daher monat-lich zu viel Lohnsteuer ab

Fuumlr alle Berufseinsteiger ohne Lohnsteuerkarte 2010 stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens wie bisher auf Antrag eine Ersatzbe-scheinigung aus Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen

Die Vereinfachungsregelung fuumlr Auszubildende aus dem Jahr 2011 gilt auch im Kalenderjahr 2012 Das bedeutet Ledige Auszubildende die im Kalender-jahr 2012 ein Ausbildungsver-haumlltnis als erstes Arbeitsver-haumlltnis beginnen benoumltigen keine Ersatzbescheinigung Der Aus bildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuer-klasse I berechnen wenn der Auszu bildende seine Identifikati-onsnummer sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehoumlrigkeit mitteilt und gleichzeitig schrift-lich bestaumltigt dass es sich um das erste Arbeitsverhaumlltnis handelt Wurde fuumlr Auszubildende bereits im Jahr 2011 diese Vereinfa-chungsregelung angewandt gilt diese weiterhin

Was gi lt fuumlr B erufsein- steiger und Auszubild- ende

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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt

Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten

Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich

Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden

Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder

Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen

Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet

Liebe Steuer-Sparer

feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden

Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit

Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten

Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo

Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren

Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen

IhrGuumlnter D Alt

B l i c k p u n k tK O L U M N E

von Guumlnter Alt

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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011

Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich

Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung

Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden

Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben

Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert

Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich

Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en

Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen

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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011

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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten

Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken

Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht

1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

3 Handwerkerleistungen

Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind

Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt

Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo

Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht

Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert

Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend

Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash

TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen

BEISPIEL

Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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TIPPFalls Ihre Aufwendungen den gefoumlrderten Houmlchstbetrag in einem Jahr uumlbersteigen verschieben Sie Maszlignahmen in das darauffolgende Jahr

So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren

ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Feed

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweis fotoliacom

I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

Page 2: TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung ...update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/... · Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

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blickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2011

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

Wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sind Stimmen die auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerabzugs-merkmale nicht mehr sollten Sie diese beim Finanzamt aumlndern lassen Dazu sind Sie sogar verpflichtet wenn die Aumlnderung zu Ihren Ungunsten ist etwa weil ab 2012 eine unguumlnstigere Steuerklasse wegen Scheidung zur Anwendung kommt oder sich die Zahl der Kinderfreibetraumlge wegen Wegfalls des Kindergeldanspruchs fuumlr ein Kind verringert

Keine Aumlnderungspflicht besteht wenn ein bislang eingetragener Lohnsteuerfreibetrag fuumlr 2012 gesenkt oder gestrichen werden muumlsste Trotzdem sollten Sie auch diese Aumlnderung Ihrem Finanzamt rechtzeitig mitteilen sonst kommt es mit der Steuererklauml-rung 2012 zu einer Steuernachzahlung

Wie erfaumlhrt der Arbeitgeber von den geaumlnderten Eintragungen

Nachdem die ELStAM-Datenbank den Arbeitgebern erst 2013 zur Verfuumlgung steht muumlssen Sie Ihren Arbeitgeber uumlber Aumlnderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale fuumlr 2012 selber informieren Sonst bleiben die Aumlnderungen mangels neu ausgestellter Lohnsteuerkarten beim Lohnsteuerabzug unberuumlcksichtigt Dafuumlr gibt es folgende Moumlglichkeiten

bull Grundsaumltzlich koumlnnen Sie Ihrem Arbeitgeber das im Herbst 2011 versandte Informa-tionsschreiben Ihres Finanzamts uumlber die erstmals elektronisch gespeicherten Daten fuumlr den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen Voraussetzung dafuumlr ist aber dass die darin enthaltenen Angaben richtig sind und dass kein normaler Lohnsteuerfreibetrag existiert Denn in diesen Schreiben wurden nur Pauschbetraumlge fuumlr Behinderte bzw Hinterbliebene ausgewiesen

bull Stimmen die Angaben in dem genannten Informationsschreiben nicht oder wollen Sie ab 2012 einen beim Finanzamt neu beantragten Freibetrag beim Lohnsteuerab-zug beruumlcksichtigen lassen sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhaumlltnisses ein Ausdruck Ihrer ab 2012 guumlltigen bdquoelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmaleldquo (abgekuumlrzt ELStAM) vorgelegt werden Fehlt Ihnen der Ausdruck so besorgen Sie sich diesen bei Ihrem Finanzamt

Wenn der Lohnsteuerabzug 2012 nicht korrekt ist

Sofern 2012 Ihr Arbeitgeber einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen hat koumlnnen Sie dies erst mit Ihrer Einkommensteuererklaumlrung 2012 korrigieren lassen Das kann zum Beispiel passieren wenn Sie als Berufspendler erstmals ab 2012 bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag fuumlr die Fahrten zur Arbeit beantragt haben dies Ihrem Arbeitgeber aber nicht mitgeteilt haben Denn da der Arbeitgeber die elektronische ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung erst ab 2013 nutzen kann erfaumlhrt er von dem bewilligten Freibetrag nicht automatisch und zieht daher monat-lich zu viel Lohnsteuer ab

Fuumlr alle Berufseinsteiger ohne Lohnsteuerkarte 2010 stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens wie bisher auf Antrag eine Ersatzbe-scheinigung aus Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen

Die Vereinfachungsregelung fuumlr Auszubildende aus dem Jahr 2011 gilt auch im Kalenderjahr 2012 Das bedeutet Ledige Auszubildende die im Kalender-jahr 2012 ein Ausbildungsver-haumlltnis als erstes Arbeitsver-haumlltnis beginnen benoumltigen keine Ersatzbescheinigung Der Aus bildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuer-klasse I berechnen wenn der Auszu bildende seine Identifikati-onsnummer sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehoumlrigkeit mitteilt und gleichzeitig schrift-lich bestaumltigt dass es sich um das erste Arbeitsverhaumlltnis handelt Wurde fuumlr Auszubildende bereits im Jahr 2011 diese Vereinfa-chungsregelung angewandt gilt diese weiterhin

Was gi lt fuumlr B erufsein- steiger und Auszubild- ende

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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt

Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten

Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich

Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden

Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder

Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen

Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet

Liebe Steuer-Sparer

feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden

Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit

Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten

Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo

Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren

Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen

IhrGuumlnter D Alt

B l i c k p u n k tK O L U M N E

von Guumlnter Alt

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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011

Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich

Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung

Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden

Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben

Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich

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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert

Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich

Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en

Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen

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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011

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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten

Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken

Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht

1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

3 Handwerkerleistungen

Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind

Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt

Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo

Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht

Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert

Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend

Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash

TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen

BEISPIEL

Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren

ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

G eld- und S achsp enden

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

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Feed

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweis fotoliacom

I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

Page 3: TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung ...update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/... · Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011

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Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt

Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten

Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich

Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden

Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder

Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen

Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet

Liebe Steuer-Sparer

feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden

Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit

Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten

Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo

Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren

Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen

IhrGuumlnter D Alt

B l i c k p u n k tK O L U M N E

von Guumlnter Alt

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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011

Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich

Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung

Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden

Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben

Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich

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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert

Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich

Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en

Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen

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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011

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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten

Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken

Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht

1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

3 Handwerkerleistungen

Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind

Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt

Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo

Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht

Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert

Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend

Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash

TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen

BEISPIEL

Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

G eld- und S achsp enden

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

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Feed

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweis fotoliacom

I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

Page 4: TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung ...update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/... · Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011

Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich

Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung

Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden

Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben

Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich

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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert

Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich

Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en

Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen

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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011

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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten

Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken

Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht

1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

3 Handwerkerleistungen

Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind

Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt

Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo

Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht

Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert

Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend

Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash

TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen

BEISPIEL

Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

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Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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Steuern sparen mit dem Mac ndash Jetzt bestellen

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

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I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011

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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten

Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken

Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht

1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

3 Handwerkerleistungen

Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind

Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt

Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse

Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo

Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht

Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert

Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend

Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash

TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen

BEISPIEL

Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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TIPPFalls Ihre Aufwendungen den gefoumlrderten Houmlchstbetrag in einem Jahr uumlbersteigen verschieben Sie Maszlignahmen in das darauffolgende Jahr

So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren

ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

G eld- und S achsp enden

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

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Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

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Redaktion Monika Stuart-Houghton

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Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

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LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel

bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster

bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden

bull Pflege- und Betreuungsleistungen

bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden

bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt

Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden

Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash

Handwerkerleistungen

Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung

Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel

Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird

Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash

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ACHTUNG

Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

G eld- und S achsp enden

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweis fotoliacom

I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

Page 7: TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Finanzverwaltung ...update3.buhl-data.com/documents/blickpunktsteuern/... · Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011

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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen

Beguumlnstigte Organisationen

Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten

bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat

bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften

bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland

bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen

Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht

Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen

Zuwendungsbescheinigung

Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung

bull den Spendenempfaumlnger

bull die Art der Zuwendung

bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)

bull Name und Anschrift des Zuwendenden

bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt

bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides

bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und

bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers

Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen

Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen

Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen

Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch

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Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min

Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

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I M P R E S S U M

Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012

Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt

Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein

LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten

Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden

Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen

Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Vereinfachungen

Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg

Gemeinnuumltzige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein

Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor

Mildtaumltige Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind

Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen

Kirchliche Zwecke

Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen

Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen

Abzugshoumlchstbetraumlge

Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden

Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden

Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen

Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807

Zuwendungen an St if tungen

Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig

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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011

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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)

Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind

Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt

Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Eltern

Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107

Hintergrund zum Sachverhalt

Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst

Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg

Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo

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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011

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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

Redaktion Monika Stuart-Houghton

Redaktionsschluss 22122011

Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich

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Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig

Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

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Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

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Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

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Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

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Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610

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Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen

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Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind

Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war

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Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte

Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht

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