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Preisliste Nr. 10 - gültig ab 1. Januar 2017 Format 290 mm hoch x 210 mm breit Satzspiegel 255 mm hoch x 189 mm breit Spaltenbreite 45 mm, 3 mm Zwischenabstand Millimeterzeile schwarz/weiß 1, 1 2 € (Euroskala) eine Zusatzfarbe 1,29 € (Euroskala) drei Zusatzfarben (4c) 1,35 € Beiheften bis 20 g pro 1.000 Ex. 68 € Erscheinung jeweils zum 1. des Monats Auflage mindestens 12.000 Exemplare Verlag Rhön- und Saalepost GmbH Industriestraße 8 97616 Bad Neustadt/Saale Tel. 09771/9193-0 Fax 09771/9193-55 [email protected] www.rhoen-spiegel.de www.rhoenundsaalepost.de Gründungsjahr 1984 Titelseitenanzeige 1.299 € Format 210 mm breit x 245 mm hoch (+ 3 mm Beschnitt) U2 (Umschlag Seite 2) 1.150 € Format 210 mm breit x 290 mm hoch (+ 3 mm Beschnitt) U3 (Umschlag Seite 3) 1.150 € Format 210 mm breit x 290 mm hoch (+ 3 mm Beschnitt) U4 (Umschlag Seite 4) 1.200 € Format 210 mm breit x 290 mm hoch (+ 3 mm Beschnitt) Eine ganze Seite (Innenteil) 1.100 € Format 210 mm breit x 290 mm hoch (+ 3 mm Beschnitt) oder Satzspiegelgröße 189 mm x 255 mm (ohne Beschnitt) 1/2 Seite (Innenteil) 600 € Format 189 mm breit x 130 mm hoch

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Preisliste Nr. 10 - gültig ab 1. Januar 2017

Format 290 mm hoch x 210 mm breit

Satzspiegel 255 mm hoch x 189 mm breit

Spaltenbreite 45 mm, 3 mm Zwischenabstand

Millimeterzeile schwarz/weiß 1, 1 2 €(Euroskala) eine Zusatzfarbe 1,29 €(Euroskala) drei Zusatzfarben (4c) 1,35 €

Beiheften bis 20 g pro 1.000 Ex. 68 €

Erscheinung jeweils zum 1. des Monats

Auflage mindestens 12.000 Exemplare

Verlag Rhön- und Saalepost GmbHIndustriestraße 897616 Bad Neustadt/SaaleTel. 09771/9193-0Fax 09771/9193-55technik@rhoen-spiegel.dewww.rhoen-spiegel.dewww.rhoenundsaalepost.de

Gründungsjahr 1984

Titelseitenanzeige 1.299 €Format 210 mm breit x 245 mm hoch(+ 3 mm Beschnitt)

U2 (Umschlag Seite 2) 1.150 €Format 210 mm breit x 290 mm hoch(+ 3 mm Beschnitt)

U3 (Umschlag Seite 3) 1.150 €Format 210 mm breit x 290 mm hoch(+ 3 mm Beschnitt)

U4 (Umschlag Seite 4) 1.200 €Format 210 mm breit x 290 mm hoch(+ 3 mm Beschnitt)

Eine ganze Seite (Innenteil) 1.100 €Format 210 mm breit x 290 mm hoch(+ 3 mm Beschnitt)oder Satzspiegelgröße 189 mm x 255 mm(ohne Beschnitt)

1/2 Seite (Innenteil) 600 €Format 189 mm breit x 130 mm hoch

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1/1Innenteil

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210 x 245 mm 210 x 290 mm

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Verbreitungsgebiet Anzeigenformate

Zahlungsbedingungen 8 Tage netto ohne AbzugAlle Preise zzgl. MwSt.

Nachlässe bei Abnahme innerhalb eines Jahres:3 Anzeigen bzw. 500 mm 5 %6 Anzeigen bzw. 1000 mm 10 %12 Anzeigen bzw. 2000 mm 15 %

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Stadt Bad Brückenau Tourist InformationAlter Rathausplatz 1 • Tel. 0 97 41 / 8 04-11www.bad-brueckenau.de

Den eigenenAkku aufladen in der

„Quelle für Lebenskraft“

Bad Neustadt. Wenn es drau-ßen nass und ungemütlich ist,stellt das Triamare für Groß undKlein erst recht ein attraktives Zieldar. Ein regelmäßiges Zusatzpro-gramm sorgt neben der Wasser-und Saunalandschaft gerade inder kalten Jahreszeit für Highlightsbei Familienausflügen und fördertdas allgemeine Wohlbefinden allerEntspannungssuchenden. Die be-liebte Blockhaussauna, die gleich-zeitig als Aufgusssauna genutztwird, wurde 2010 im Innenbereichkomplett renoviert. Außerdembietet die Finnische Sauna im In-neren der Saunalandschaft mitneuer Ausstattung und Farblicht-paneel eine tolle Atmosphäre.Zu weiteren unschlagbaren Ren-nern unter den Abhärtungs- undWellnessmaßnahmen im Triama-re zählen zwei Dampfbäder, einTecaldarium, ein Tepidarium undErlebnisduschen mit Eisbrun-nen. Neben der Damensauna amDienstag von 9 bis 22 Uhr (nichtin den Ferien und an Feiertagen)gehört auch der „Wellnesstag“ je-den Mittwoch von 10 bis 14 Uhrzum Programm. Wohlfühl- undFußreflexzonenmassage, Entspan-nungsmusik und Aromaaufgüsseverwöhnen im Saunabereich Geistund Sinne.Von Oktober bis April gibt es im-mer am letzten Freitag im MonatSauna-Themenabende und Zu-

satzangebote (Salzpeeling, spezi-elle Aufgüsse, Vitaminhäppchenund -getränke). In der Zeit vonMontag bis Freitag von 9 bis 14Uhr kosten die vier Stunden Saunainklusive Bad nur 9 Euro (nicht inden Ferien und an Feiertagen).Relaxen lässt sich auch in derBadelandschaft mit Whirlpool,Strömungskanal, Wasserliegen,Wärmebänken, Massagedüsenund einer Dampfkabine (ohneSaunaaufpreis). Für Spaß sorgt die94 Meter lange Rutsche. Die kos-tenlose tägliche Wassergymnastikinklusive Bonuskarte um 10 Uhrbietet eine zusätzliche Möglich-keit, etwas für seine Gesundheitzu tun. Für zehn Teilnahmen gibtes einen freien Badeeintritt (zweiStunden).Sonntags heißt es „Familiennach-mittag“, an dem in der bestenAusflugszeit zwischen 14 und 18Uhr für Kinder von 6 bis 13 Jahrenkostenfrei betreute Spiele (Doggy,Laufband, usw.) angeboten wer-den. Im Übrigen zahlen Kinderunter sechs Jahren keinen Eintritt.Spaß, Sport und Wellness – der Tri-amare-Slogan „alles wasser wollt“spiegelt die weite Spannbreite deskombinierten Hallen-/Freibadeswieder, das das ganze Jahr übergeöffnet ist. Infos unter Telefon09771/6309950.

www.triamare.de

Entspannen im Triamare

A u s f l u g s t ip p s fü r d i e F e r i e n

Bei Abgabe des Abschnittes hat ein Kind (4 -12 J.)bei zwei voll zahlenden Erwachsenen freien Eintritt.

Wert: 6 €, gültig bis 31.10.2016

Erlebnispark Meeresaquarium Zella-Mehlis

Krokodile, Raubmuränen, Piranhas, Rochen ...Haie im 1.000.000-Liter-Becken

Gaststätte (130 Plätze)Außenpark mit Spielplatzbehindertengerecht mit Fahrstuhl

Erlebnispark Meeresaquarium GmbHBeethovenstraße 16, 98544 Zella-Mehlis/Thür. direkt an der A 71

Tel.: 0 36 82 / 4 10 78www.meeresaquarium-zella-mehlis.de

Täglich 10 bis 18 Uhr geöffnet

Betriebsausflüge, Klassenklettern,Geburtstage, Gutscheine& vieles mehr...

or visit us on facebook Kletterwald.Rhoen

www.kletterwaldrhoen.de

Neustädter Haus 297653 Bischofsheimmobil: 015152543840

Kletter- & Erlebnispark Kreuzberg

Rhön. Hessen, Bayern und Thü-ringen. Über drei Bundesländererstreckt sich die Rhön. Das Mittel-gebirge im Herzen Deutschlandsverbindet die drei Länder übersein einzigartiges Biosphärenre-servat und eine Kulturlandschaft,

die immer wieder neu entdecktwerden will. An Ausflugszielenin der Rhön mangelt es wahrlichnicht. Wir haben Ihnen auf dieserSeite drei Tipps herausgesucht, ei-nen aus jedem der drei Länder.Los geht es mit dem höchsten

Unterwegs im Dreiländereck

Berg der Rhön, der 950 Meterhohen Wasserkuppe. Die Wasser-kuppe ist nicht nur im Winter alsSkigebiet bekannt, sondern inallen Jahreszeiten einen Ausflugwert. Bekannt ist die Wasserkup-pe für ihre Sommerrodelbahn, dieein einzigartiges Rodelvergnügenüber die jeweils 700 Meter lan-gen Doppelbahnen verspricht. Sokönnen Vater und Sohn parallelbergab um die Wette fahren. Aufdem 1.000 Meter langen Rhönbobgeht es auf Schienen rasant mitbis zu 40 km/h den Berg hinunter.Bereits Kinder ab 3 Jahren dürfenin Begleitung von über 8-Jährigensommerrodeln.

Sportlicher und vor allem nochwagemutiger geht es auf der Son-nenseite des Kreuzbergs, direktam Neustädter Haus in luftigerHöhe zu. Im Kletter- und Erlebnis-park Kreuzberg in der bayerischenRhön kann man die Natur in denBaumwipfeln der alten Buchenentdecken. Auf rund 16.000 Qua-dratmetern mitten im Wald gilt es

selbigen in Höhen zwischen 2 und12 Metern zu erkunden. Rund 54Elemente und 11 Seilbahnfahrtenbieten die Möglichkeit, Grenzenzu entdecken und den Mut aufdie Probe zu stellen. Wer lieber inRuhe betrachten möchte, welcheLebewesen in den Gewässernunserer Erde unterwegs sind, dersollte dem Erlebnispark Meeresa-quarium im thüringischen Zella-Mehlis einen Besuch abstatten.Zu sehen sind in der Ausstellungca. 2.000 Fische und Reptilien aus195 Arten auf insgesamt 7.800Quadratmetern. Gezeigt werdender Raubfisch Hai, gepanzerteReptilien, Raubmuränen, Piranhas,

Rochen sowie Süß- und Meer-wasserfische aller Couleur. Ebendie wunderbare Natur, fast zumAnfassen. Die große Attraktionist das 1.000.000-Liter-Haibecken.Einmalig in Thüringen und im mit-teldeutschen Raum! Genau wiedie ganze Rhön einmalig mitten inDeutschland ist. Und das über dreiBundesländer hinweg.

Foto: Peter Winniewski

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Beispiele

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Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeiteines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vonder Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden

Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so trittan seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu

vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung herge-

leitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder aufandere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (beiFachzeitschriften gegebenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschrittenwird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000Exemplaren 20 v. H beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von demAbsinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vomVertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines or-dentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergelei-tet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver-nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltungvon Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt-lungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.19. Matern werden nur nach besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet

drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögenist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung un-bekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereichdes Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedinungen des Verlagesa) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den

Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährten Mittlungsvergütung darf an die Auftragge-ber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikle-ber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechts-verbindlich.

c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Auträge, nicht jedoch vor Ablauf von drei Mona-ten nach Bekanntgabe.

d) Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätgung einerKapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich.

e) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfü-gung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesenaus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag An-spruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfülltsind. Geringere Leistungen sind nach demTausender-Seitenpreis gemäß der imTarif genannten garantierten verkauften Auflage zubezahlen.

g) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nichtausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

h) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunschnach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität verursachenund schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungeiner oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbrei-tung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen einesAbschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der er-sten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über dieim Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadetetwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entprechendenNachlass dem Verlag zu erstatten.Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausga-

ben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dassdem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ru-brizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzei-gen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort

„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge

wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlagesabzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Ver-lag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durchFormat oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigenenthalten, werden nicht angenommen.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeberverantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Ver-lag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglich-keiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige

Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeigebeeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneutnicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens-ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch beitelefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind be-schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies giltnicht für Vorsatz und grobe Fahrlässligkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftungdes Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbarenSchaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen - außer bei nicht öffentlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleggeltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit

der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendungdes Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der

Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber in 14 Tagen nach Veröffentli-

chung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofernnicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer-den nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsver-

zug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die rechtlichen Anzeigen Vorauszah-lung verlangen.

AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften