tierschutz im unterricht
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TIERSCHUTZ im UNTERRICHT. ETHIK. Mensch-Tier-Beziehung. Verehrung der Tiere in den ältesten Kulturen Verehrung verschwand mit jüdisch-christlicher Tradition römisches Recht: Tiere rechtlos. Mensch-Tier-Beziehung. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
TIERSCHUTZ im
UNTERRICHT
Tierschutz im Unterricht - Ethik 2
ETHIK
Tierschutz im Unterricht - Ethik 3
Mensch-Tier-Beziehung
• Verehrung der Tiere in den ältesten
Kulturen
• Verehrung verschwand mit jüdisch-
christlicher Tradition
• römisches Recht: Tiere rechtlos
Tierschutz im Unterricht - Ethik 4
Mensch-Tier-Beziehung
• Aufklärung: Tier = SacheDescartes: Tiere seelenlose Maschinen
• Mitte des 19. Jh.:
Gründung der 1. Tierschutzvereine
• Albert Schweitzer: Ehrfurcht vor dem Leben, aber nicht absolute Schonung
Tierschutz im Unterricht - Ethik 5
ETHIK
• Von griech.: ethos = Sitte, Gewohnheit
• Orientierung nach Werten
• auf Moral basierend
= Antwort auf Frage: Was sollen wir tun?
Tierschutz im Unterricht - Ethik 6
4 ethische Prinzipien
• Achtung vor dem Menschen
• Ehrfurcht vor allem Leben
• Mehrung der Wohlfahrt
• physisches und psychisches Wohlbefinden
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Tierethik
• In Mensch-Tier-Beziehung ist Mensch überlegen
• Prinzip der Fairness: – Stärkerer verzichtet auf das Ausspielen
seiner Überlegenheit– Rechte des Anderen werden anerkannt
Tierschutz im Unterricht - Ethik 8
Advokatorische Ethik
Mensch muss für das Tier sprechen (Advokat)
Mensch muss auch Interessen der Tiere beachten und vertreten
Tiere sind Lebewesen, die Empfindungen haben, also auch Schmerzen und Leiden erleben
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Modelle der Mensch-Tier-Beziehung
• Mensch ist Beherrscher des Tieres
• Mensch und Tier sind gleichwertig
• Tier ist Mitgeschöpf des Menschen
Tierschutz im Unterricht - Ethik 10
Mensch Beherrscher des Tieres
• Mensch ist „Krone der Schöpfung“
• Tier völlig untergeordnet
• kann zu einer schrankenlosen Ausnützung des Tieres führen
Tierschutz im Unterricht - Ethik 11
Mensch und Tier sind gleichwertig
• Tier hat Rechte, es besitzt Eigenständigkeit
• absolute Gleichstellung von Mensch und Tier
• Forderung nach Unversehrtheit der Tiere
• Problem: Nutzung der Tiere für die Menschen unmöglich
Tierschutz im Unterricht - Ethik 12
Tier ist Mitgeschöpf des Menschen
• Ehrfurcht vor dem Leben des Tieres
• aber: Nutzung des Tieres ist möglich
Lehnt alle Nutzungsformen ab, die das Wohlbefinden der Tiere schmälern
Tierschutz im Unterricht - Ethik 13
• Modelle 1 und 2 sind übersteigerte Extrempositionen
• Modell 3 ist ein Kompromiss
• Modell 3 wird den Bedürfnissen der Tiere und der Menschen gerecht
Tierschutz im Unterricht - Ethik 14
Ethik, Recht und politische Praxis
• Österreich: jedes Bundesland hat eigene Tierschutzgesetze
+ spezifische Situation ist leichter zu berücksichtigen
- viele unterschiedliche Regelungen
Tierschutz im Unterricht - Ethik 15
Tierschutzvolksbegehren
• Ca. 400.000 Österreicher forderten
- Vereinheitlichung der Tierschutzgesetze
– Aufnahme des Themas in die Bundesverfassung
– Förderung des Tierschutzes allgemein
Tierschutz im Unterricht - Ethik 16
Kompetenzgewirr in Österreich
• EU-Ebene: Entscheidungen und Verordnungen gelten unmittelbar. Richtlinien sind in österreichisches Recht umzusetzen
• Bund: Tiertransporte, Tierversuche, gewerbliche Tierhaltungen, Strafrecht
• Länder: alle anderen Bereiche
• Alle politischen Parteien streben ein Bundestierschutzgesetz an
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Oberösterreich
• O.Ö.Tierschutzgesetz 1995 zuletzt
geändert durch LGBL.Nr.49/2002
• Außerlandwirtschaftliche-
Tierhaltungsverordnung LGBL.Nr.94/2002
• O.Ö.Nutztierhaltungsverordnung 2002
LGBL.Nr.151/2002
Tierschutz im Unterricht - Nutztiere 18
Oberösterreich
• Verordnung über den Schutz von Tieren bei deren Schlachtung und Tötung
Tierschutz im Unterricht - Ethik 19
O.Ö.Tierschutzgesetz
• Interessen von Wirtschaft, Tierhaltern, Wissenschaft, Forschung und Tierschützern
• 2 Grundsätze– Verbote: Schutz vor Schmerzen, Leiden,
Schäden, Angst (Schadensvermeidung) – Gebote: artgemäße Nahrung und Pflege,
verhaltensgerechte Unterbringung (Bedürfnisbefriedigung)
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Nutztierhaltungsverordnung
• Bewegungsmöglichkeit
• Sozialkontakte
• Bodenbeschaffenheit
• Stallklima
• Betreuungsintensität
Tierschutz im Unterricht - Ethik 21
Vollzug der Gesetze
• 1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft (Polizeiabteilung)
Amtstierarzt/ärztin ist Sachverständiger und hat kontrollaufgaben
Eine Zufallsstichprobe aus allen Kälber,-Schweine,-Legehennenbetrieben wird jährlich kontrolliert
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Verfahren bei tierschutzwidrigem
Verhalten
• Vorsatzdelikt: Anzeige Gerichtliches Verfahren
• Verstöße gegen das TschG oder die Verordnungen: Verwaltungsstrafverfahren