studien- und prüfungsordnung der · - planspiel (auswertung des spielverlaufes, reflexion der...
TRANSCRIPT
Studien- und Prüfungsordnung der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
Für den Bachelorstudiengang
Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
1
Auf Grund von Art. 80 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom
23.05.2006 (GVBl S. 245) und § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule
München erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung:
ABSCHNITT I
Studienordnung
§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) der Katholischen Stiftungsfachhochschule München
regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Studieninhalte sowie Studien- und
Prüfungsorganisation für den Bachelor-Studiengang Pflegemanagement.
(2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001
(GVBl S. 686) und die Satzung zum praktischen Studiensemester der Katholischen
Stiftungsfachhochschule München vom 21.06.2012 gelten in der jeweils gültigen Fassung, soweit
diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichenden Regelungen trifft. Im Übrigen wird die
Rahmenprüfungsordnung durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung
ausgefüllt und ergänzt.
§ 2 Studienziel
(1) Das Studium vermittelt berufliche Kompetenzen für Tätigkeitsfelder im Pflegemanagement.
(2) Das Studium orientiert sich an der christlichen Weltanschauung und gibt den Studentinnen und
Studenten die Chance ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren.
Es fördert darüber hinaus die eigene christlich-weltanschauliche Orientierung der Studentinnen und
Studenten und soll sie befähigen, hieraus ihr berufliches Handeln zu verantworten und sich im
Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu entfalten.
(3) Der Abschluss „Pflegemanagement‚ hat zum Ziel, die Studierenden zur Übernahme von
Managementfunktionen und leitenden Positionen zu qualifizieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, Aufgaben des Managements in
Arbeitsbereichen der professionellen Pflege und des Gesundheitswesens selbständig,
eigenverantwortlich und fachkundig wahrzunehmen.
§ 3 Qualifikationsvoraussetzungen
Die Qualifikation wird nachgewiesen durch
- die allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen nach dem Bayerischen
Hochschulgesetz für ein Studium an einer Fachhochschule in Bayern und
- abgeschlossene Berufsausbildung als
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Hebamme/Entbindungspfleger
oder
in Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als
Altenpfleger/-in
Heilerziehungspfleger/-in
oder
- eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung.
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
2
Bei einer anderen als den oben aufgeführten, einschlägigen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen
wird eine nach der Ausbildung erfolgte, mindestens 1-jährige Berufspraxis in einem einschlägigen Feld der
Pflege vorausgesetzt.
Art. 43 Abs.4 BayHSchG bleibt unberührt.
§ 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester, davon ist ein Semester das praktische Studiensemester.
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte (vgl. Anlage 1):
Studienabschnitt I: 1. – 4. Semester
Studienabschnitt II: 5. Semester (praktisches Studiensemester)
Studienabschnitt III: 6. – 7. Semester
(3) Im ersten und zweiten Semester werden für Pflegemanagement und Pflegepädagogik gemeinsame
grundlegende Module studiert. Bis zum Ende des zweiten Semesters kann daher auf Antrag beim
Dekanat in den Bachelorstudiengang Pflegepädagogik gewechselt werden, soweit dort freie
Studienplatzkapazitäten sind. Ein Anspruch auf Bewilligung des Wechsels besteht nicht.
§ 5 SSttuuddiieenniinnhhaallttee
(1) Die Studieninhalte sind in die folgenden Studienbereiche (Studienfächer) gegliedert:
1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften
2. Person und Wertorientierung
3. Gesundheits- und Sozialsysteme
4. Management
5. Bildung und Beratung
6. Projekte und Praktika
7. Bachelor-Abschlussarbeit
Den Studienbereichen sind Module zugeordnet.
(2) Die Studienbereiche, ihre jeweiligen Grundsatz- und Richtziele, die Module und inhaltliche
Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch zu dieser Studienordnung festgelegt.
(3) Zur Sicherstellung des Lehrangebotes erstellt der Fachbereichsrat einen Studienplan, aus dem sich
der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und
hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt zu Beginn des Studienjahres, in
dem der Studienplan Anwendung findet.
Der Studienplan enthält insbesondere folgende Angaben und Regelungen:
1. Die zeitliche Aufteilung der SWS je Studienbereich, Modul und Semester,
2. die Lehrveranstaltungen, sowie die Form und Organisation von praxisbezogenen
Lehrveranstaltungen,
3. die von den Studenten/innen dieses Studienganges wählbaren Wahlpflichtangebote,
4. die Art der Modul-Prüfungsnachweise.
(4) 1Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, insbesondere die Wahlpflichtangebote,
tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass
Wahlpflichtangebote bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
§ 6 Praktisches Studiensemester
Das praktische Studiensemester ist ein von der Hochschule inhaltlich bestimmter und betreuter
Studienabschnitt. Dauer und zeitliche Lage, Ausbildungsziel und Inhalte des praktischen Studiensemesters
sowie Studieninhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ergeben sich aus der
Modulbeschreibung sowie der Satzung zum Praktischen Studiensemester der Katholischen
Stiftungsfachhochschule München.
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
3
ABSCHNITT II
Prüfungsordnung
§ 7 Prüfungsorgane
Für Aufgaben der Prüfungskommission ist für den Fachbereich Pflege die Prüfungskommission München
zuständig.
§ 8 Anrechnung
Über die Anrechnung entscheidet die Prüfungskommission der Abteilung München.
§ 9 Studien- und Prüfungsabschnitt I
Der Prüfungsabschnitt I ist durch die in Anlage 1 und 2 festgelegten Prüfungsleistungen in den - in
Studienabschnitt I abzuschließenden - Modulen definiert.
§ 10 EEiinnttrriitttt iinn ddeenn SSttuuddiieennaabbsscchhnniitttt IIII
(1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt II (praktisches Studiensemester) ist berechtigt, wer die
Leistungen aus dem Studienabschnitt I erbracht hat.
(2) Soweit bei Eintritt in den Studienabschnitt II nicht mindestens 110 CP vorliegen, kann auf Antrag
bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den Studienabschnitt II auch eingetreten
werden, wenn der/die Studentin glaubhaft macht, dass sie/er mindestens 110 CP bis zum
Abschluss des Studienabschnitts II erreicht haben wird.
(3) Das praktische Semester schließt mit einer Prüfung (Kolloquium) ab. Die Zulassung zur Prüfung
am Ende des praktischen Studiensemesters (Kolloquium) setzt neben der form- und fristgerechten
Anmeldung den Nachweis von mindestens 110 CP aus dem ersten Studienabschnitt, den Nachweis
über die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten
Berichte sowie die einer mit mindestens „mit Erfolg‚ bewerteten Beurteilung der
Ausbildungsstelle voraus.
(4) Über den abgeschlossenen Studienabschnitt II und die damit erworbenen Credit Points (CP) wird
auf Antrag beim Prüfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt. Das Prüfungsamt kann auf Antrag
auch über einzelne Prüfungsleistungen (Nachweis über die Teilnahme an den praxisbegleitenden
Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten Berichte, die Beurteilung der Praxisstelle, die
mindestens ausreichende Leistungen bestätigt, Prüfung über das praktische Studienjahr
(Kolloquium) ) eine Bescheinigung erstellen.
§ 11 Eintritt in den Studienabschnitt III
(1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt III ist berechtigt, wer die Leistungen aus den
Studienabschnitten I und II erbracht hat
(2) 1Auf Antrag bei dem/ der Vorsitzenden der Prüfungskommission kann der Eintritt in den
Studienabschnitt III auch erfolgen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Nachweis von mindestens 120 CP aus dem ersten Studienabschnitt;
Nachweis der Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen;
Abgabe der geforderten Berichte;
Vorlage einer als mindestens „mit Erfolg‚ bewerteten Beurteilung der Praxisstelle. 2 Hierzu ist dem Antrag eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 3 Satz 2 beizufügen.
(3) 1Im Falle des Absatzes 2 kann die Prüfung für das praktische Studiensemester (Kolloquium)
ebenfalls auf Antrag bei der/ dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den
Studienabschnitt III verlegt werden. 2 Auf Antrag bei der Prüfungskommission kann die Prüfung
für das praktische Studiensemester (Kolloquium) bis zur Anmeldung der Bachelor-Prüfung
nachgeholt werden.3Der Antrag soll alle aus Sicht der Studentin/ des Studenten bestehenden
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
4
Gründe für die beantragte Verlegung des Kolloquiums enthalten. 4 Der Antrag ist mit dem Antrag
nach Absatz 2 zu verbinden.
(4) 1Die Prüfungskommission trifft unter Berücksichtigung der dargelegten Gründe eine
Einzelfallentscheidung über die Anträge nach Absatz 2 und 3 und erteilt schriftlich die Zulassung
in den Studienabschnitt III sowie die Verlegung des Kolloquiums in den Studienabschnitt III. 2 Ein
Anspruch auf eine Zulassung nach Absatz 2 und eine Verlegung des Kolloquiums nach Absatz 3
besteht nicht.
§ 12 Prüfungsabschnitt II
Bachelor-Prüfung
(1) Der Prüfungsabschnitt II ist durch die festgelegten Prüfungsleistungen in den Studienabschnitten II
und III abzuschließenden Modulen definiert.
(2) Die Bachelor-Prüfung setzt sich zusammen aus den erworbenen Prüfungsleistungen des jeweiligen
Studienbereiches und seiner Module der Studienabschnitte I bis III.
(3) Prüfungsfächer sind die Studienbereiche 1 - 7 und der Wahlpflichtbereich. In den Prüfungsfächern
sind grundsätzlich alle Prüfungsarten nach § 14 dieser Prüfungsordnung möglich. Näheres regelt
der Studienplan i.S. d. § 5 Abs. 5 dieser StuPO.
(4) Die Gesamtprüfungsnote wird ermittelt aus der einfachen (1) Note in den Prüfungsfächern der Stu-
dienbereiche 1, 2, 3, 4 und 5, aus der eineinhalbfachen (1,5) Gewichtung der Note der Prüfungsfä-
cher der Studienbereiche 6 und 7.
(5) Über die bestandene Bachelor-Prüfung wird ein Zeugnis (Anlage 3) und ein Diploma Supplement
(Anlage 4) ausgestellt.
§ 13 Bachelorarbeit
(1) 1Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate von der Anmeldung der
Bachelorarbeit bis zur Abgabe. 2 Die Genehmigung des Themas der Bachelorarbeit kann frühestens
mit Eintritt in den Studienabschnitt III erfolgen.
(2) 1Auf Antrag kann die Prüfungskommission aus Gründen des § 8 Absatz 4 der
Rahmenprüfungsordnung die Abgabefrist um einen Monat verlängern. 2Bei Nichteinhaltung der
Abgabefrist wird die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend‚ bewertet.
§ 14 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten
(1) Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt werden.
Prüfungsleistungen werden erbracht insbesondere durch:
- Mündliche Prüfungen (15 Minuten/Person)
- Klausuren (1 Std./Modul)
- Hausarbeiten (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: maximal 20
Seiten, Bearbeitungszeit: längstens ab Ausgabe bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen
Semesters; Termine werden von dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung zu
Semesterbeginn bekannt gegeben),
- Referate (maximal 45 Minuten mündlicher Vortrag inklusive schriftlicher Ausarbeitung)
- Seminargestaltung plus Präsentation (inhaltliche Gestaltung einer Seminareinheit, wobei in der
entsprechenden Seminareinheit eine mindestens 20minütige Präsentation gehalten werden
muss)
- Präsentation
- Projektbericht (Vorstellung eines im Rahmen der Lehrveranstaltung
durchgeführten Projekts in einer Lehrveranstaltungsstunde mit Abgabe einer schriftlichen
Ausarbeitung zum Projekt (Projektbericht), Bearbeitungsumfang maximal 20 Seiten)
- Planspiel (Auswertung des Spielverlaufes, Reflexion der Spielstrategien und Dokumentation des
Kompetenzgewinnes)
- Falldarstellung (exemplarisches Lernen an Situationen aus der beruflichen Praxis, die durch die
Studierenden eingebracht werden)
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
5
(2) Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab:
1. Semester
1.1 Pflegewissenschaft Hausarbeit
2.1 Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für Pflege)
Klausur
2.2 Person und Persönlichkeit Klausur/Mündliche Prüfung
3.1 Gesundheits- und Sozialpolitik Klausur/Mündliche Prüfung
4.1 Organisation und Qualitätsmanagement
Klausur
5.1 Grundlagen der Pädagogik Klausur
2. Semester
1.2 Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte
Klausur/Mündliche Prüfung
1.3 Gesundheit und Krankheit Klausur
2.3 Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege
Klausur
4.2 Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Klausur/Mündliche Prüfung
4.3 Personalmanagement Klausur/Mündliche Prüfung
5.2 Kommunikation Mündliche Prüfung
3. Semester
1.4 Pflegeforschung Klausur/Projektbericht
2.4 Sterbe- und Trauerbegleitung Referat/Präsentation/Seminargestaltung/ Hausarbeit/Mündliche Prüfung
3.2 Sozialleistungen Klausur
4.4 Finanzmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien
Klausur/Projektbericht
4.5 Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung
Seminargestaltung/Präsentation
4.6 Management der Gesundheitsversorgung
Klausur
4. Semester
1.5 Klinische Pflegeforschung Klausur/Projektbericht
2.5 Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive
Referat/Präsentation/ Hausarbeit/ Seminargestaltung
3.3 Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme
Klausur/Mündliche Prüfung
4.7 Organisations- und Teamentwicklung Seminargestaltung/Präsentation
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
6
4.8 Werteorientiertes Management Klausur
6.1 Mikro- und makroökonomische Strukturen
Projektbericht
5. Semester
6.2 Arbeitsfelder und Funktionsbereiche des Pflegemanagements (Praxisbegleitende Lehrveranstaltung)
Bericht/Kolloquium
6. Semester
1.6 Aktuelle und internationale Entwicklungen in der Pflegewissenschaft
Seminargestaltung/Präsentation/Hausarbeit
1.7 Gerontologie und Pflege Seminargestaltung/Referat
4.9 Finanzmanagement und Controlling Klausur
4.10 Ausgewählte Themen des Managements
Seminargestaltung
6.3 Interdisziplinäres Planspiel Planspiel/Bericht/Hausarbeit
6.4 Personalmanagement Projektbericht/Präsentation
7. Semester
1.8 Palliative Care (W) Klausur
1.9 Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und Sozialberufen (W)
Präsentation
1.10 Gesundheitsförderung (W) Präsentation
4.11 Management der Leistungsprozesse Klausur
4.12 Strategisches Management Klausur/Mündliche Prüfung
5.3 Beratung und Anleitung (W) Präsentation/Falldarstellung
6.5 Ethik und Ökonomie Präsentation/Projektbericht
7.1 Bachelorarbeit, Bachelorkolloquium
§ 15 Zeitliche Lage der Prüfungen
Die zeitliche Lage der Prüfungen ergibt sich aus den Lehrveranstaltungen in den Modulen der
Studienabschnitte I, II und III. Der Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn, die
Prüfungstermine sind für die einzelnen Prüfungsleistungen mindestens 14 Tage vor dem
Prüfungszeitraum hochschulöffentlich bekannt zu geben.
§ 16 Zulassung zur Prüfung
Konnte die Kandidatin/der Kandidat einzelne Zulassungsvoraussetzungen aus Gründen, die sie/er nicht zu
vertreten hat, nicht erfüllen und wäre die Nichtzulassung eine besondere Härte, so kann die
Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission auf Antrag die Zulassung aussprechen.
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
7
§ 17 Wiederholung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Von den für das Bestehen des
Bachelors erforderlichen Prüfungen ist bei vier Prüfungen auf Antrag bei der Prüfungskommission eine
zweite Wiederholung möglich. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Bei der
Wiederholung ist ein neues Thema zu bearbeiten.
§ 18 AAkkaaddeemmiisscchheerr GGrraadd
(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor
of Arts (B.A.)‚ in Pflegemanagement verliehen.
(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in Anlage 3
ausgestellt.
§ 20 Inkrafttreten
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.10.2014 in Kraft und gilt für die ab
dem 01.10.2014 neu im Studiengang Pflegemanagement beginnenden Studierenden.
(2) Studierende, die zum 01.10.2014 noch nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung für den
integrierten Studiengang Pflegemanagement und Pflegepädagogik studieren, beenden ihr
Studium nach der für diesen integrierten Studiengang geltenden Ordnung.
München,
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident
Ausfertigungsvermerk
Diese Satzung wird auf Grund des Beschlusses des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom
und
der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten
für Sozialberufe in Bayern‚ vom 08.11.2013
und
des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom ,
Az.: )
ausgefertigt und veröffentlicht.
München,
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident
Die Satzung wurde am ausgefertigt und am in den Abteilungen München und
Benediktbeuern niedergelegt. Die Bekanntgabe der Niederlegung erfolgt durch Anschlag in den Aushängekasten
sowie durch Veröffentlichung auf der homepage der Hochschule (www.ksfh.de).
Tag der Bekanntgabe ist der .
München,
Prof. Dr. Egon Endres
Präsident
Anlage 1: Modulplan
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
1
Modulübersicht Bachelor-Studiengang Pflegemanagement (Stand 28.11.2013)
1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt 3. Studienabschnitt
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester
1.1 Pflegewissenschaft
(5 CP / 4 SWS)
1.2 Handlungs-
grundlagen und
Handlungskonzepte
(5 CP / 4 SWS)
1.4 Pflegeforschung
(5 CP / 4 SWS)
1.5 Klinische
Pflegeforschung
(5 CP / 4 SWS)
1.6 Aktuelle und inter-
nationale Entwicklungen
in der Pflegewissenschaft
(5 CP / 4 SWS)
1.8 Palliative Care
(5 CP / 4 SWS) WP
2.1 Grundlagen der
Anthropologie und
Philosophie (für
Pflege)
(5 CP / 4 SWS)
1.3 Gesundheit und
Krankheit
(5 CP / 4 SWS)
2.4 Sterbe- und
Trauerbegleitung
(5 CP / 4 SWS)
2.5 Pflegephänomene in
interdisziplinärer
Perspektive
(5 CP / 6 SWS)
1.7 Gerontologie und
Pflege
(5 CP / 4 SWS)
1.9 Gestaltungskompetenzen
in Gesundheits- und
Sozialberufen
(5 CP / 4 SWS) WP
2.2 Person und
Persönlichkeit
(5 CP / 4 SWS)
2.3 Berufsethik und
Berufspolitik in der
Pflege
(5 CP / 4 SWS)
3.2 Sozialleistungen
(5 CP / 4 SWS)
3.3 Versorgungsstrukturen
der Sozial- und
Gesundheitssysteme
(5 CP / 4 SWS)
Praxissemester
4.9 Finanzmanagement
und Controlling
(5 CP / 4 SWS)
1.10 Gesundheitsförderung
(5 CP / 4 SWS) WP
3.1 Gesundheits- und
Sozialpolitik
(5 CP / 4 SWS)
4.2 Betriebswirtschaft-
liche und rechtliche
Grundlagen
(5 CP / 4 SWS)
4.4 Finanzmanagement,
Informations- und
Kommunikations-
technologien
(5 CP / 4 SWS)
4.7 Organisations- und
Teamentwicklung
(5 CP / 4 SWS)
6.2 Arbeitsfelder und
Funktionsbereiche
des Pflege-
managements
(Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung)
(30 CP / 4 SWS)
4.10 Ausgewählte Themen
des Managements
(5 CP / 4 SWS)
4.11 Management der
Leistungsprozesse
(5 CP / 4 SWS)
4.1 Organisation und
Qualitäts-
management
(5 CP / 6 SWS)
4.3 Personal-
management
(5 CP / 4 SWS)
4.5 Konzepte und
Instrumente der
Unternehmens-
führung
(5 CP / 4 SWS)
4.8 Werteorientiertes
Management
(5 CP / 6 SWS)
6.3 Interdisziplinäres
Planspiel
(5 CP / 4 SWS)
4.12 Strategisches Management
(5 CP / 4 SWS)
5.1 Grundlagen der
Pädagogik
(5 CP / 4 SWS)
5.2 Kommunikation
(5 CP / 4 SWS)
4.6 Management der
Gesundheits-
versorgung
(5 CP / 4 SWS)
6.1 Mikro- und
makroökonomische
Strukturen
(5 CP / 4 SWS)
6.4 Personalmanagement
(5 CP / 4 SWS)
5.3 Beratung und Anleitung
(5 CP / 4 SWS) WP
6.5 Ethik und Ökonomie
(5 CP / 4 SWS)
7.1 Bachelorarbeit,
Bachelorkolloquium
(10 CP)
Anlage 2:Urkunde
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
1
Bachelorurkunde
<Anrede> <Vorname, Nachname>
geboren am<Datum> in <Ort>
hat die Bachelorprüfung im Fachhochschulstudiengang
Bachelor Pflegemanagement bestanden.
<Anrede> <Vorname> <Nachname>
wird hiermit der akademische Grad
Bachelor of Arts (B.A.)
verliehen.
München, <Datum>
<Titel> <Vorname> <Name>
Präsident/in
<Titel> <Vorname> <Name>
Dekan/in Fachbereich Pflege
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚
Anlage 3:Zeugnis
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
1
Zeugnis über die Bachelorprüfung
Herr/Frau <Vorname> <Nachname>
geboren am <Datum> in <Ort>
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München
die Bachelorprüfung im Studiengang
Pflegemanagement
bestanden.
Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt:
Studienbereich 1: Note Credit Points (CP)
Pflege- und Gesundheitswissenschaften
Pflegewissenschaft <Note> <CP>
Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte <Note> <CP>
Gesundheit und Krankheit <Note> <CP>
Pflegeforschung <Note> <CP>
Klinische Pflegeforschung <Note> <CP>
Aktuelle und internationale Entwicklungen in der
Pflegewissenschaft
<Note> <CP>
Gerontologie und Pflege <Note> <CP>
Palliative Care <Note> <CP>
Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und
Sozialberufen
<Note> <CP>
Gesundheitsförderung <Note> <CP>
Studienbereich 2:
Person und Wertorientierung
Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für
Pflege)
<Note> <CP>
Person und Persönlichkeit <Note> <CP>
Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege <Note> <CP>
Sterbe- und Trauerbegleitung <Note> <CP>
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
2
Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive <Note> <CP>
Studienbereich 3:
Gesundheits- und Sozialsysteme
Gesundheits- und Sozialpolitik <Note> <CP>
Sozialleistungen <Note> <CP>
Versorgungsstrukturen der Sozial- und
Gesundheitssysteme
<Note> <CP>
Studienbereich 4:
Management
Organisations- und Qualitätsmanagement <Note> <CP>
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen <Note> <CP>
Personalmanagement <Note> <CP>
Finanzmanagement, Informations- und
Kommunikationstechnologien
<Note> <CP>
Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung <Note> <CP>
Management der Gesundheitsversorgung <Note> <CP>
Organisations- und Teamentwicklung <Note> <CP>
Werteorientiertes Management <Note> <CP>
Finanzmanagement und Controlling <Note> <CP>
Ausgewählte Themen des Managements <Note> <CP>
Management der Leistungsprozesse <Note> <CP>
Strategisches Management <Note> <CP>
Studienbereich5:
Bildung und Beratung
Grundlagen der Pädagogik <Note> <CP>
Kommunikation <Note> <CP>
Beratung und Anleitung <Note> <CP>
Studienbereich 6:
Projekte und Praktika
Mikro- und makroökonomische Strukturen <Note> <CP>
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
3
Praktisches Semester – Arbeitsfelder und
Funktionsbereiche des Pflegemanagements
(Praxisbegleitende Lehrveranstaltung)
<Note> <CP>
Interdisziplinäres Planspiel <Note> <CP>
Personalmanagement <Note> <CP>
Ethik und Ökonomie <Note> <CP>
Studienbereich 7:
Bachelorarbeit (inkl. Bachelorkolloquium) <Note> <CP>
Thema:
<Anrede> <Vorname> <Nachname> hat in der Bachelorprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht.
Insgesamt wurden mit Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts‚ 210 CP erworben.
München, <Datum>
<Titel> <Vorname> <Name>
Präsident/in
<Titel> <Vorname> <Name>
Vorsitzende/r der Prüfungskommission
Anlage 4:Diploma Supplement
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
1
Diploma Supplement 1. Angaben zur Person 1. Personal Details
1.1 Familienname <Name> 1.1 Family Name
1.2 Vorname <Vorname> 1.2 First Name
1.3 Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
<Datum>
<Ort>
<Land>
1.3 Date
Place
Country of Birth
1.4 Immatrikulationsnummer <Matrikelnummer> 1.4 Student ID Number
2. Angaben zur Qualifikation 2. Qualification
2.1 Bezeichnung der Qualifikation und
vollständiger verliehener Titel mit offizieller
Abkürzung (in der Originalsprache)
Bachelor of Arts (B.A.)
2.1 Name of Qualification and Title Conferred
(official full and abbreviated versions in
original language)
Bachelor of Arts (B.A.)
2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation
Pflegemanagement
2.2 Main Field(s) of Study
Management of Nursing
2.3 Name und Status der Institution, die den
Bachelor verliehen hat (in der
Originalsprache)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (gegründet 1971)
Fachbereich Pflege
genehmigt durch das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft
2.3 Institution awarding the Qualification (in
original language)
Katholische Stiftungsfachhochschule
München (founded 1971)
Department of Nursing
Status der Institution
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung
öffentlichen Rechts »Katholische
Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«
Status of the Institution
University of Applied Science, a Non State
Institution, funded by the Catholic Church
according to public law
2.4 Name und Status der Institution, die den
Studiengang durchgeführt hat: siehe 2.3
2.4 Institution Administering the degree (in
original language): see 2.3
2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete
Sprachen
Deutsch
2.6 Language(s) of Instruction/Examination
German
3. Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification
3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung
in die spezielle Qualifikationsstruktur des
nationalen Bildungssystems; Angabe des
ISCED Codes)
ISCED Code 5A
Grundständiges Studium,
1. Hochschulabschluss, abgeschlossen mit
einer Bachelorarbeit
3.1 Level
ISCED Code 5A
Undergraduate /first degree
first undergraduate degree with dissertation
3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits
ECTS)
Neun Semester – 210 ECTS
3.2 Official Length of Program of Study
Nine Semesters – 210 ECTS
3.3 Zulassungsbedingungen Fachhochschulreife 3.3 Entry Requirements
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
2
und abgeschlossene Berufsausbildung als
„Gesundheits- und Krankenpfleger/-in‚,
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in‚,
„Hebamme/Entbindungspfleger‚,
„Altenpfleger/-in‚oder
„Heilerziehungspfleger/in‚
certificate of access to higher education (A-
level or equivalent) and completed
professional education as‚registered
(hospital) nurse‛, ‚registered (hospital) nurse
for children‛, ‚male/female midwife‛, ‚elderly
care nurse‛or ‚health care assistant‛
4. Inhalte des Studiengangs und erreichte
Ergebnisse
4. Details of Modules and Assessment
4.1 Studienart
Vollzeit 7. Semester
4.1 Type of Study
Full time 7 semesters
4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Requirements
4.2.1 Studienbereiche 4.2.1 Obligatory Modules
1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften
2. Person und Wertorientierung
3. Gesundheits- und Sozialsysteme
4. Management
5. Bildung und Beratung
6. Projekte und Praktika
7. Bachelorarbeit (Abschlussarbeit)
1. Nursing and Health Science
2. The person itself and value orientation
3. Health Care and social Systems
4. Management
5. Education and Counseling
6. Projects and Practices
7. Bachelor Dissertation
4.2.2 Wahlfächer
sind in 4.2.1 integriert
4.2.2 Electives
are integrated into 4.2.1
4.2.3 Bachelor-Arbeit mit Abschlussmodul
“wissenschaftliches Arbeiten”
10 Credit Points
4.2.3 Bachelor Thesis combined with closing
module “scientific working”
10 Credit Points
4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den
erzielten Noten
vgl. Studien- und Prüfungsordnung
und Modulbeschreibungen
4.3 Details of Program of Study
see study examination regulations and code
of practice
4.4 Notenskala
1,0; 1,3 = sehr gut
1,7; 2,0; 2,3 = gut
2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend
4 = ausreichend
4.4 Grading Scheme
1,0; 1,3 = very good
1,7; 2,0; 2,3 = good
2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory
4 = sufficient
4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation
1,0 - 1,2 mit Auszeichnung bestanden
1,3 – 1,5 sehr gut bestanden
1,6 – 2,5 gut bestanden
2,6 – 3,5 befriedigend bestanden
3,6 – 4,0 ausreichend bestanden
4.5 Overall Classification
1,0 – 1,2 passed with distinction
1,3 – 1,5 passed with excellence
1,6 – 2,5 passed above average
2,6 – 3,5 passed satisfactorily
3,6 – 4,0 passed
5. Funktion der Qualifikation 5. Status of the Qualification
5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden
Studien
Der erfolgreiche Abschluss des
Fachhochschul-Bachelorstudienganges
Bachelor of Arts Pflegemanagement
berechtigt zu einem Masterstudiengang.
5.1 Access to Further Study
The successful completion of the B.A. degree
in Management of Nursing is the
requirement for starting a Master’s degree.
5.2 Berechtigung zur Ausübung eines
reglementierten Berufes
Der Abschluss Bachelor of Arts B.A.
Pflegemanagement erlaubt den
Absolventinnen und Absolventen den Titel
‚Bachelor of Arts (B.A.)’ zu tragen.
5.2 Professional Status
The completion of the Bachelor degree in
Management of Nursing B.A. entitles the
degree holder to the legally protected title
‘Bachelor of Arts (B.A.)’.
Studien- und Prüfungsordnung des
Bachelorstudiengangs Pflegemanagement
Stand: 09.10.2013
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
3
6. Sonstige Angaben 6. Additional Information
6.1. Im Rahmen vom Erasmus-Programm
erbrachte Leistungen:
<Universität, Stadt, Land>
<Zeitraum>
6.1. Efforts in the context of the Erasmus
program:
<Modultitel, CP>
<Modultitel, CP>
6.2. Interne zusätzlich erbrachte Leistungen:
<Modultitel, CP>
6.2 Internal additional Efforts:
See left
6.3 Informationsquellen für weitere
Angaben
Fachhochschule: www.ksfh.de
Bachelor-Studiengang Pflegemanagement
www.ksfh.de Pflegemanagement
6.3 Further Sources of Information
About the University: www.ksfh.de
About the program:
www.ksfh.de Management of Nursing
(Pflegemanagement)
7. Beurkundung 7. Certification
Dieses Diploma Supplement bezieht sich
auf folgende Dokumente:
Urkunde über die Verleihung des
Bachelorgrades mit Datum
Prüfungszeugnis mit Noten und Datum
This diploma supplement relates to the following
documents:
Certificate of the Bachelor Degree including the
date of completion
Official transcript with date and grades
7.1 Datum
7.1 date
7.2 Unterschrift / Name und
Titel in Druckschrift
7.2 signature / name and title
in typed print
<Titel> <Vorname> <Name>
7.3 Position der
bescheinigenden Person
Präsident/in 7.3 certifying authority
7.4 Amtlicher Stempel
7.4 official seal