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25. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. Juni 2016 ISSN 0941-1674 Nummer 06/2016 Bericht der Bürgermeisterin 12 Kirchliche Informationen 13 Der Kindertag in der „Kunterbunten Kinderwelt“ 14 Grundschule Strasburg 14 Regionale Schule „Schule am Wasserturm“ 15 Jugendweihe 2016 17 2. Kindertag im Kinder- und Jugendhaus der AWO 19 Trikots mit Glücksstaub; Bikertour führte durch Strasburg 20 Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg (Um.) informiert 22 25. Schützenfest des Schützenvereins Strasburg 1419 e. V. 22 Chorfest der Chorgemeinschaft Strasburg e. V. 23 Impressionen zum Museumsfest 25 Veranstaltungskalender; Weitere Veranstaltungen 26/27 Inhaltsüberblick Jubilare; Bereitschaftsdienste 3 Haushaltssatzung der Stadt Strasburg (Um.) für das Haushaltsjahr 2016 4 Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Strasburg (Um.) für das Haushaltsjahr 2016 4 Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungs- planes der Stadt Strasburg (Um.) 5 Friedhofssatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 09.06.2016 6 4. Änderung z. Friedhofssatzung f. d. Erhebung v. Gebühren für die Friedhöfe und Feierhallen der Stadt Strasburg (Um.) 10 Bekanntmachung zur Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2548-301 Daberkower Heide 11 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark) Große Wiedersehensfreude beim Chorfest in Strasburg Musikalischer Auftakt zum diesjährigen Museumsfest (Fotos: W. Gabriel) 1. Strasburger Seefest am 16. Juli 2016 Ab 15.00 Uhr erwartet Sie ein buntes Programm, um 20.00 Uhr startet dann die große Strandparty! Das Programm finden Sie auf Seite 27!

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 1

25. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. Juni 2016 ISSN 0941-1674 Nummer 06/2016

Bericht der Bürgermeisterin 12Kirchliche Informationen 13Der Kindertag in der „Kunterbunten Kinderwelt“ 14Grundschule Strasburg 14Regionale Schule „Schule am Wasserturm“ 15Jugendweihe 2016 172. Kindertag im Kinder- und Jugendhaus der AWO 19Trikots mit Glücksstaub; Bikertour führte durch Strasburg 20Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg (Um.) informiert 2225. Schützenfest des Schützenvereins Strasburg 1419 e. V. 22Chorfest der Chorgemeinschaft Strasburg e. V. 23Impressionen zum Museumsfest 25Veranstaltungskalender; Weitere Veranstaltungen 26/27

InhaltsüberblickJubilare; Bereitschaftsdienste 3Haushaltssatzung der Stadt Strasburg (Um.) für dasHaushaltsjahr 2016 4Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögensder Stadt Strasburg (Um.) für das Haushaltsjahr 2016 4Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungs-planes der Stadt Strasburg (Um.) 5Friedhofssatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 09.06.2016 64. Änderung z. Friedhofssatzung f. d. Erhebung v. Gebühren für die Friedhöfe und Feierhallen der Stadt Strasburg (Um.) 10Bekanntmachung zur Erarbeitung des Managementplanesfür das FFH-Gebiet DE 2548-301 Daberkower Heide 11

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Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

Große Wiedersehensfreude beim Chorfest in Strasburg

Musikalischer Auftakt zum diesjährigen Museumsfest (Fotos: W. Gabriel)

1. Strasburger Seefest am 16. Juli 2016

Ab 15.00 Uhr erwartet Sie ein buntes Programm, um 20.00 Uhr

startet dann die große Strandparty!Das Programm fi nden Sie auf Seite 27!

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2 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 3

Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...… und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!

95 JahreGertrude Bredemühl

94 JahreLilly MertinUrsula Krause

93 JahreHildegard Dickow

92 JahreGerda Noske

91 JahreErika MüllerHeinz Wilhelm

90 JahreHeinz Krasemann

89 JahreUrsula Jöhrendt

85 JahreRuth KunzWolfgang Damerow

85 JahreInge-Lore WollatzEsther Armbruster

80 JahreHans-Georg SchöttlerElisabeth ReiterGünter BlankIngrid ReiterRita Wienke

75 JahreWolfgang BrettschneiderRuth MuchowHelga OppermannDr. Ingeborg SchneiderSiegfried RöglinGiesela RehdersWaltraut WegnerEdith Fertig

70 JahreRoswita Arndt

Geburtstage Juli Geburtstage August97 Jahre Käte Grapentin

96 JahreElsbeth Kopp

94 JahreMargarete RotterElse Stolzenburg

91 JahreGerda Collier

90 JahreIlse VoßUrsula Kutzbach

85 JahreWolfgang UeckerOtto VetterEva LindbergWerner FreiheitLucie Holowatenko

82 JahreHorst Lassmann

80 JahreIrmgard SchäferArnold RungeGünter DammerIngeborg SchöttlerRegina KrügerGisela GlaserUrsel VolzkeKarla SchultzErna SchmidtAdelheit RuhnkeElli Rosenau

75 JahreEdelgard StrathmannErika SchultOtto RustWaltraud RustKlaus Kühl

70 JahreWolfgang Gruhlke

50. Hochzeitstag feiern im JuliKarin und Rolf Schultz

Bereitschafts-dienste Den kassenärztlichen Not-dienst: 116 117 (Notfälle kön-nen unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)

Kontakt- u. Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848

e.dis:Strom: 03976/28073433Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)

GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder0172/3017698

Bereitschafts-/Havarie-dienst der GemeinnützigenWohnungs bau ge sellschaftmbH Strasburg: Heizung/Sanitär:039753/22895

Elektro:0173/9586772 am Wochenen-de: 0172/5337572

Anlässlich unserer

möchten wir uns für die liebevollen Glückwünsche, Blumen, Geschenke und Geldzuwendungen recht herzlich bei unserem Sohn, Schwiegertochter, den Enkelkindern, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn, Bekannten sowie dem BRH, der Handarbeitsgruppe bedanken. Ein Dankeschön sagen wir dem Ministerpräsident Erwin Sellering, der Bürger-meisterin Karina Dörk und der Gaststätte Rattey für die gute Bewirtung.

Strasburg, im Mai 2016

W. und B. Appenheimer

Goldenen Hochzeit

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4 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Amtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor-pommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.03.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpom-mern-Greifswald vom 18.05.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2016

1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.560.200 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 6.394.000 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -833.800 EURb) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EURc) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -833.800 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -833.800 EUR

2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.165.900 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 5.664.100 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -498.200 EURb) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EURc) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.162.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.381.700 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -219.700 EURd) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.067.100 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 349.200 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 717.900 EUR

festgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnah-men werden in Höhe von 137.300 EUR veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

Haushaltssatzung der Stadt Strasburg (Um.) für das Haushaltsjahr 2016§ 4

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 1.304.000 EUR.

§ 5Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,225 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 13.051.369,53 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 13.100.000,00 EUR,und zum 31.12. des Haushaltsjahres 13.100.000,00 EUR.

§ 8Weitere Vorschriften

Die Wertgrenzen nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstel-lung von Investitionen wird auf 15.000 EUR festgesetzt.Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden gem. § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden gem. § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.05.2016 erteilt.

Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV MV erforderlichen Geneh-migungen wurden am 18.05.2016 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Mon-tag, den 20.06.2016 bis Dienstag, den 28.06.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus, Zimmer 3.01 öffentlich aus.

Strasburg (Um.), den 24.06.2016

gez.Karina Dörk

Bürgermeisterin

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor-pommern wird nach Beschluss der der Stadtvertretung vom 17.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2016

1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 47.300 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 45.000 EUR

Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Strasburg (Um.) für das Haushaltsjahr 2016 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 2.300 EURb) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EURc) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 2.300 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 5

die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2.300 EUR

2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 47.300 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 45.000 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 2.300 EURb) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EURc) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 255.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 255.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EURd) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldun-gen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4Wertgrenzen

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitions-förderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 15.000 EUR übersteigt.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 0 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt 0 EUR, und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0 EUR.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichts-behörde mit Schreiben vom 11.06.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Mon-tag, den 20.06.2016 bis Dienstag, den 28.06.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus, Zimmer 3.01 öffentlich aus.

Strasburg (Um.), den 17.03.2016

gez.Karina Dörk

Bürgermeisterin

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 17. März 2016 beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Strasburg (Um.) (siehe Übersichtsplan) wurde gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1.722), i. V. m. § 12 des Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben (Aufga-benzuordnungsgesetz AufgZuordG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl.M-V S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (GVOBl. M-V S. 404) durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 11.05.2016 (AZ: 02154-16-40) mit Auflagen genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die Auflagen wurden erfüllt.Der Flächennutzungsplan tritt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag in der Stadt Strasburg (Um.) im Bauamt, Schulstraße 1, 17335 Strasburg, Zimmer 2.08 während der Sprechzeiten

Montag: 08.00–12.00 UhrDienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 UhrMittwoch: 08.00–12.00 UhrDonnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 UhrFreitag: 08.00–12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanung erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Strasburg (Um.).

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Strasburg (Um.) geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Strasburg (Um.)

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6 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch die Bauleitplanung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der entsprechenden Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kom-munalverfassung enthalten oder auf Grund derselben erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung

von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Ein Verstoß ist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergeben soll, gegenüber der Stadt Strasburg (Um.) geltend zu machen.

Strasburg, den 08.06.2016

Karina DörkBürgermeisterin

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-lenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vor-pommern (Bestattungsgesetz-BestattG M-V) und auf Beschluss der Stadtver- tretung Strasburg (Um.) vom 09.06.2016 wurde folgende Friedhofssatzung der Stadt Strasburg (Um.) beschlossen:

I. Allgemeine Vorschrift

§ 1 – Geltungsbereich, Friedhofszweck

(1) Diese Satzung gilt für die städtischen Friedhöfe, gelegen in der Bahn-hofstraße – Alter Friedhof und in der Schwarzenseer Straße – Neuer Friedhof sowie die Feierhallen in der Stadt Strasburg (Um.) und in den Ortsteilen Neuensund und Gehren.

(2) Die Friedhöfe mit den dazugehörigen Anlagen sowie die Feierhallen in Strasburg (Um.) und den Ortsteilen Neuensund und Gehren sind Ei-gentum der Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) betreibt die Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen. Die Betreibung erfolgt nach Maßgabe dieser Satzung.

(3) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz in Strasburg (Um.), den Ortsteilen und Wohn-siedlungen hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte der Friedhöfe besitzen.

(4) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Genehmigung der Bürgermeisterin.

(5) Die Friedhofsverwaltung führt im Auftrag der Bürgermeisterin die Aufgaben nach dieser Satzung aus. Sie ist insbesondere für eine ordnungsgemäße und sachgemäße Bewirtschaftung und Nutzung der Flächen auf den Friedhöfen verantwortlich. Sie richtet die Grabfelder nach einheitlichen Gestaltungssätzen ein. Abweichungen von diesen Festlegungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsver-waltung.

§ 2 – Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wich-tigem öffentlichen Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen aus-geschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Ei-genschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwid-mung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen.

(3) Die Stadt Strasburg (Um.) kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen.

(4) Die Stadt Strasburg (Um.) kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Um-bettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich.

II. Ordnungsvorschriften

§ 3 – Öffnungszeiten

(1) Das Betreten der Friedhöfe ist im Allgemeinen im gesamten Jahr wäh-rend der Tageshelligkeit gestattet.

(2) Aus besonderem Anlass kann das Betreten aller oder einzelner Fried-hofsteile vorübergehend untersagt werden.

Friedhofssatzung der Stadt Strasburg (Uckermark) vom 09.06.2016

§ 4 – Verhalten auf den Friedhöfen

(1) Die Besucher der Friedhöfe der Stadt Strasburg (Um.) haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und den Anordnungen der Friedhofsverwaltung oder deren aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten. Die Friedhofsverwaltung kann Personen, die den Be-stimmungen der Friedhofssatzung zuwiderhandeln, das Betreten der Friedhöfe der Stadt Strasburg (Um.) zeitweilig untersagen.

(2) Kinder unter 10 Jahren ist der Zutritt zu den Friedhöfen nur in Beglei-tung Erwachsener gestattet.

(3) Gedenkfeiern in den Feierhallen und an den Grabstätten sowie sons-tige Veranstaltungen, die nicht direkt mit einer Bestattung zusam-menhängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt. Sie sind rechtzeitig vorher anzumelden.

(4) Die Ziele und Erfordernisse der Abfallvermeidung und -verwertung sind zu beachten. Abfälle sind so weit wie möglich in organische und anorganische Stoffe zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behäl-tern zu entsorgen.

(5) Innerhalb der Friedhöfe ist es verboten:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren – ausgenommen

sind Rollstühle;b) Waren aller Art, insbesondere Kränze, Blumen und gewerbliche

Dienste anzubieten;c) in der Nähe von Bestattungsfeiern störende Arbeiten durchzufüh-

ren und fortzusetzen;d) Abfall außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulagern;e) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen sowie Anlagen zu verunrei-

nigen oder zu beschädigen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten;

f) Hunde unangeleint und unbeaufsichtigt mitzuführen.(6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit

dem Zweck der Friedhöfe und seiner Ordnung vereinbar sind.

§ 5 – Gewerbliche Arbeiten

(1) Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmen bedürfen für ihre Tätig-keiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Fried-hofsverwaltung.

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig und zur selbststän-digen Ausübung des Handwerkes oder handwerksähnlichem Gewerbe befugt sind.

(3) Die Zulassung erfolgt durch Zulassungsbescheid. Die Zulassung ist jährlich zu erneuern. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Friedhofs-verwaltung den Fortfall der Voraussetzung für die Zulassung unver-züglich mitzuteilen.

(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssat-zung zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie im Zusammen-hang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.

(5) Den Gewerbetreibenden ist zur Ausführung ihrer Arbeit innerhalb der Friedhöfe das Befahren der Hauptwege mit geeigneten Fahrzeugen gestattet.

(6) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags von Montag bis Freitag zu den üblichen Arbeitszeiten ausgeführt werden, ausgenommen die Tätigkeiten, die für die Ausrichtung von Bestattungen notwendig sind.

(7) Die Stadt kann die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schrift-lichen Bescheid entziehen, wenn Gewerbetreibende wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder bei denen die Vor-aussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind.

(8) Bei allen Arbeiten ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen.

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 7

(9) Gewerbetreibende mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Ab-kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Inland nur vorübergehend tätig sind, haben die Aufnahme ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof anzuzeigen. Die Gewerbetreibenden haben einen Ausdruck der Anzeige mitzuführen und auf Verlangen dem Friedhofspersonal vorzuweisen.

III. Bestattungsvorschriften

§ 6 – Allgemeines

(1) Bestattungen sind unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Un-terlagen unverzüglich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer vorzeitig erworbenen Grab- bzw. Urnenstelle beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(2) Ort und Zeit der Bestattung wird im Einvernehmen mit den Beteilig-ten durch die Friedhofsverwaltung festgesetzt.

(3) Trauerfeiern können in den dafür bestimmten Feierhallen der Fried-höfe der Stadt Strasburg (Um.) und ihrer Ortsteile, am Grab oder an einer anderen im Freien dafür vorgesehenen Stelle (§ 16 Abs. 3) abgehalten werden.

(4) Erd- und Feuerbestattungen sowie die Nutzung der Feierhallen auf den Friedhöfen der Stadt Strasburg (Um.) und der Ortsbereiche sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Sonnabend von 9.00 bis 12.30 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen finden keine Beiset-zungen statt. Außerordentliche Genehmigungen bedürfen der Zustim-mung durch die Friedhofverwaltung.

(5) Abschiednehmen von Verstorbenen ist nur in den dafür vorgesehe-nen Räumlichkeiten der Feierhalle des Neuen Friedhofs (Verabschie-dungsraum) gestattet. Sofern keine gesundheitsbehördlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können Angehörige die Verstorbenen im Beisein eines Beauftragten des Bestattungsunternehmen sehen.

(6) Ausstellen von Leichen und die Abhaltung von Trauerfeiern am offe-nen Sarg sind nicht gestattet.

(7) Särge der an anzeigepflichtigen und ansteckenden Krankheiten Ver-storbenen dürfen nur mit Erlaubnis des Amtsarzt geöffnet werden.

(8) Die Grunddekoration der Feierhalle stellt die Friedhofsverwaltung.(9) Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt

Strasburg (Um.) erfolgen durch die angemeldeten Bestattungsunter-nehmen (§ 5 Abs.1). Dazu gehören auch das Öffnen und Verschließen der Gräber.

(10) Das Öffnen und Schließen von Gräbern zum Zweck der Urnenumbet-tung sowie der Versand von Urnen erfolgt durch die Friedhofsverwal-tung.

§ 7 – Särge

(1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsi-ckern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen weder aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt noch mit solchen ausgelegt sein.

(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 Meter lang, im Mittelmaß 0,70 Meter hoch und 0,70 Meter breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, muss dieses der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

§ 8 – Ruhefristen

(1) Die Ruhefrist auf den Friedhöfen der Stadt Strasburg (Um.) beträgta) bei Erdbestattung 30 Jahreb) bei Erdbestattung – Kinder bis zu 6 Jahren 15 Jahrec) bei Urnenbeisetzung 20 Jahred) bei Urnenbeisetzung – Anonymer Friedhof 20 Jahre

§ 9 – Ausheben und Schließen der Grab- und Urnenstellen

(1) Gräber und Urnenstellen werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, durch Bestattungsinstitute oder -häuser oder deren Beauf-tragte ausgehoben und wieder geschlossen.

(2) Die Tiefe des Grabes beträgt 1,70 m. Der Sarg muss mindestens 0,90 m mit einer Erdschicht (ohne Grabhü-

gel) bedeckt sein. Die Gräber bei Erdbestattungen müssen mindestens 0,50 m voneinander durch Erdwände getrennt sein.

(3) Die Tiefe einer Urnengrabstätte beträgt 0,80 m. Die Urne muss mindestens 0,50 m mit einer Erdschicht bedeckt sein.(4) Bestattungsinstitute bzw. -häuser oder deren Beauftragte sind berech-

tigt, den Aushubboden auf Nachbargräber unter weitgehender Scho-nung der dortigen Anlagen und Bepflanzungen abzulagern.

(5) Hecken dürfen nur nach Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung aus Sicherheitsgründen entfernt werden, wenn bei Bestattungen der Zugang durch sie versperrt wird.

(6) Beim Öffnen von Gräbern innerhalb einer Grabanlage ist die Fried-hofverwaltung berechtigt, aus Sicherheitsgründen ein Grabmal vom Fundament zu lösen bzw. lösen zu lassen. Die Wiederherrichtung des Grabmals obliegt dem Nutzungsberechtigten.

(7) Die Ausmauerung und Befestigung von Grab- und Urnenstellen mit anderen Materialien ist grundsätzlich untersagt.

§ 10 – Umbettungen und Ausgrabungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Bei Vorliegen eines berechtigen Grundes kann die Friedhofsverwal-

tung einem Umbettungsantrag zustimmen. Die gesetzlichen Vorschrif-ten sind zu beachten.

(3) Antragsberechtigte bei Umbettungen sind nur der Ehegatte oder Ver-wandte 1. Grades, sofern sie Nutzungsberechtigte an der Grabstelle sind. Die Kosten für die Umbettung und Wiederherstellung der etwa beschädigten Nachbargrabstellen trägt der Antragsteller.

(4) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen und Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten müssen vorher gehört werden.

(5) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine Umbet-tung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(6) Nach Ablauf der Ruhezeit müssen etwa noch vorhandene Leichenteile oder Aschereste in dem betreffenden Grab unter der Grabsohle erneut beigesetzt werden.

(7) Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden, wenn Gestaltungs-vorschriften des neuen Grabfeldes nicht entgegenstehen.

(8) Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken wieder aus-zugraben bedarf der behördlichen oder richterlichen Anordnung. Die schriftliche Anweisung dieser Stellen ist vor Durchführung der Arbei-ten bei der Friedhofsverwaltung vorzulegen.

(9) Die Umbettungen werden von der Stadt oder einem hierfür geeigneten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung be-stimmt den Zeitpunkt der Umbettung.

(10) Ein Rechtsanspruch auf Umbettung besteht nicht.

IV. Grabstätten

§ 11 – Allgemeines

(1) Sämtliche Grabstellen bleiben Eigentum der Stadt Strasburg (Um.). Die Nutzungsrechte an ihnen regeln sich nach dieser Friedhofssatzung.

(2) Nutzungsrechte an einer Grabstätte werden nur Angehörigen und öffentlichen Stellen im Todesfall verliehen. Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

(3) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann zu Lebzeiten des Berechtigten auf einen Angehörigen übertragen werden. Die Übertragung auf ande-re Personen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

(4) Erfolgt bis zum Ableben des im Friedhofsregister eingetragenen Nut-zungsberechtigten keine Übertragung des Nutzungsrechtes, erfolgt die Übertragung dann an den Antragsteller der Bestattung oder der im Auftrag festgelegten Person, die dieser Übernahme durch Unterschrift zustimmt.

(5) Die Rechtsnachfolge kann der Nutzungsberechtigte schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes durch Vertrag festsetzen. Eine Aus-fertigung des Vertrages verbleibt bei der Friedhofsverwaltung.

(6) Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Berech-tigten der Zutritt zu der Grabstätte und deren Pflege nicht verwehrt werden. Die Gestaltung der Grabstätte steht ihnen jedoch nicht zu.

(7) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte schriftlich hingewiesen. Falls der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten nicht bekannt ist oder nicht ohne besonderen Aufwand ermittelbar ist, erfolgt für die Dauer von 3 Monaten ein Hinweis auf der Grabstätte. Auf die Rechtsfolgen nach § 18 Abs. 1 dieser Vorschrift ist hinzuweisen.

(8) Die Grabstätten werden unterschieden in:- Wahlgrabstätten, Reihengrabstätten § 12- Urnengrabstätten § 13- Rasenerdgrabstätten § 14- Rasenurnengrabstätten § 15- Anonyme Urnengrabstätten § 16

§ 12 – Wahlgrabstätten, Reihengrabstätten

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, in denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit)

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verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals für mind. 5 Jah-re bis höchstens 30 Jahre wiedererworben werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen über 30 Jahre hinaus verliehen oder wiedererworben werden.

Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstelle möglich.

(2) Die Grabstellen haben folgende Maße:- Einzelstellen Länge 2,50 m Breite 0,90 m Abstand 0,50 m

- Doppelstellen Länge 2,50 m Breite 2,30 m Abstand 0,50 m (Bei weiteren Grabstellen je Wahlgrabstätte, muss die Breite um 1,40 m je Stelle erhöht werden.)

- Kindergrabstätte Länge 1,20 m Breite 0,60 m Abstand 0,50 m

(3) Das Nutzungsrecht wird nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aus-händigung der Urkunde erworben. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung. Der Nutzungsberechtigte hat die Stadt über jeden Wohnungswechsel umgehend zu informieren.

(4) Die Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Je Grabstelle können nur ein Sarg in einfacher Tiefe bestat-tet und zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden.

(5) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer Wahlgrabstät-te die Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so muss das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit hinzuerworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist.

(6) Der Nutzungsberechtigte übernimmt alle sich aus dieser Friedhofssat-zung ergebenden Rechte und Pflichten. Er hat unter Maßgabe dieser Satzung das Recht in der Grabstätte beigesetzt zu werden sowie über andere Bestattungen auf der Grabstätte zu entscheiden. Er hat die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.

(7) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsbe-rechtigte schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.

Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts gestellt, so kann die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Nutzungszeit die Grabstätte neu vergeben.

(8) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten können auf Antrag des Nutzungs-berechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstätte durch Umbettung frei geworden ist.

(9) Die Wahlgrabstätte kann auch als Reihengrabstätte genutzt werden. Die Grabnutzungszeit beträgt ebenfalls 30 Jahre. Eine Verlängerung dieser Grabstätte ist nicht möglich.

(10) In Ausnahmefällen kann auf schriftliche Antragstellung einer begrün-deten Kündigung vor Ablauf der Ruhefrist zugestimmt werden. Bei Erdstellen jedoch nicht vor 20 Jahren.

Nach Beräumung der Grabstelle wird diese durch die Friedhofsver-waltung mit Rasen eingesät. Der Nutzungsberechtigte entrichtet die Gebühr für das Anlegen und Pflegen des Rasens über die verbleibende Ruhezeit im Voraus.

§ 13 – Urnengrabstätten

(1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird. Das Nutzungsrecht kann mehrmals für mindestens fünf bis höchstens 20 Jahre wiedererworben werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen über 20 Jahre hinaus verliehen oder wiedererworben werden. Die Zahl der Urnen, die in einem Urnen-wahlgrab beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.

(2) Eine Urnenwahlgrabstätte kann auch als Urnenreihengrabstätte ge-nutzt werden. Die Grabnutzungsdauer beträgt ebenfalls 20 Jahre. Eine Verlängerung dieser Urnenstelle ist nicht möglich.

(3) Es werden vergeben- Urnengrabstellen bis zu vier Urnen als Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle Länge 1,00 Meter Breite 1,00 Meter Abstand 0,30 Meter

- Urnengrabstellen bis zu zwei Urnen als Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle Länge 0,70 Meter Breite 0,70 Meter Abstand 0,30 Meter

(4) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts und nach Ablauf der Ruhezeit darf die Friedhofsverwaltung die beigesetzten Aschenbehälter entfernen. Die Asche wird auf dem Friedhof in würdiger Form der Erde übergeben. Gleiches gilt auch für die Urnenstellen auf dem anonymen Friedhof.

(5) Die Vorschriften für Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten gelten auch für Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten.

§ 14 – Rasenerdgrabstätten

(1) Auf dem Alten und Neuen Friedhof werden pflegearme Rasenerd-grabstätten als Einzel- und Doppelstellen vergeben. Die Grabstätten werden vollflächig mit Rasen eingesät. Das Anlegen und die Pflege des Rasens behält sich die Friedhofsverwaltung vor. Nutzungsberechtigte an diesen Grabstätten entrichten die Gebühr für das einmalige Anlegen und die Pflege des Rasens für die gesamte Nutzungszeit im Voraus.

(2) Eine Grabplatte aus Naturstein ist auf der Rasenfläche schräg aufzu-legen. Die Grabplatte hat die Abmessungen 0,50 x 0,60 m bei Einzel-grabstellen und 0,80 x 0,60 m bei Doppelgrabstellen einzuhalten.

(3) Eine Bepflanzung der Grabstelle und das Ablegen oder Abstellen von Blumen jeglicher Art auf der Rasenfläche ist nicht zulässig. Blumen-sträuße dürfen nur in extra dafür auf der Grabplatte eingearbeiteten Blumenvasen aufgestellt werden.

(4) In der Grabstelle kann nur ein Sarg in einfacher Tiefe bestattet und zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Für die zusätzliche Beiset-zung der Urne in einer Rasenerdgrabstätte wird eine Belegungsgebühr erhoben.

(5) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer Rasenerdgrab-stätte die Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so muss das Nutzungs-recht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit hinzuerwor-ben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist.

§ 15 – Rasenurnengrabstätten

(1) Auf dem Alten und Neuen Friedhof werden pflegearme Rasenur-nengrabstätten als Urnenstellen für bis zu zwei Urnen vergeben. Die Grabstätte wird vollflächig mit Rasen eingesät. Das Anlegen und die Pflege des Rasens behält sich die Friedhofsverwaltung vor. Nutzungsberechtigte an diesen Grabstätten entrichten die Gebühr für das einmalige Anlegen und die Pflege des Rasens für die gesamte Nutzungszeit im Voraus.

(2) Ein Grabstein aus Naturstein ist auf der Rasenfläche senkrecht auf-zustellen. Der Grabstein hat die Abmessungen max. 50 cm (Höhe) x 40 cm (Breite) x 12 cm (Tiefe) einzuhalten.

(3) Eine Bepflanzung der Grabstelle und das Ablegen oder Abstellen von Blumen jeglicher Art auf der Rasenfläche ist nicht zulässig. Blu-mensträuße dürfen nur in extra dafür auf dem Sockel des Grabsteins eingearbeiteten Blumenvasen aufgestellt werden.

(4) Bei einer Zweitbelegung muss das Nutzungsrecht derart verlängert werden, dass auch für die letzte Urne die vorgesehene Ruhezeit er-reicht wird.

§ 16 – anonyme Urnengrabstätten

(1) Für anonyme Urnengrabstätten gibt es auf dem Neuen Friedhof ein besonderes Gräberfeld als Urnengemeinschaftsanlage. Dort werden Aschen in Reihe ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt. Die einzelnen Grabstellen werden nach freier Entscheidung des Friedhofs-trägers belegt.

(2) Die Urnengemeinschaftsanlage ist ganzflächig mit Rasen angelegt, die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Rasenfläche ist von jeg-licher Blumenablage freizuhalten. Die Niederlegung von Blumen und Kränzen darf nur am Kreuz oder den beiden Gedenksteinen erfolgen.

(3) Eine stille Abschiednahme der Angehörigen ist am Kreuz sowie den Gedenksteinen möglich. Die Beisetzung erfolgt ohne Beisein der Hin-terbliebenen. Die Bestattungsstelle wird nicht bekannt gegeben.

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V. Gestaltung der Grabmale

§ 17 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in sei-ner Gesamtanlage und das persönliche Empfinden nicht verletzt wird.

(2) Das Bestreuen und Umstreuen der Grabstätten mit Steinsplitt sowie das Aufstellen unwürdiger Gefäße zur Aufnahme von Blumen auf Grabstätten ist zu unterlassen.

(3) Die Aufteilung der Grabflächen durch Blech- oder Steinkanten ist nicht gestattet.

(4) Der Friedhof soll in seiner Gesamtanlage und in allen Teilbereichen von lebenden Pflanzen bestimmt sein. Sein Charakter soll mehr einem Park als einer Steinlandschaft nahe kommen.

(5) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätten sind die Angehö-rigen bzw. der jeweilige Nutzungsberechtigte verpflichtet. Sie können entweder die Grabstätten selber anlegen oder die Friedhofsverwaltung oder einen zugelassenen Gärtner damit beauftragen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes.

(6) Grabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Belegung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes gärtnerisch angelegt sein und dau-ernd angemessen instandgehalten werden.

(7) Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten und öffentliche Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Hecken und Sträucher dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Wird dieses nicht beachtet oder wachsen die Pflanzen über die Grabstätte hinaus, so ist die Friedhofsverwaltung nach erfolg-loser schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung der Beeinträchtigung berechtigt die Anpflanzung zurückzuschneiden oder zu beseitigen.

(8) Die Friedhofsverwaltung ist befugt, stark wuchernde oder absterbende Hecken, Bäume und Sträucher zu beschneiden oder zu beseitigen. Verwelkte Blumen, Kränze usw. sind von der Grabstätte zu entfernen und an den dafür vorgesehenen gekennzeichneten Stellen abzulegen.

(9) Die Unterhaltung, Pflege und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein der Friedhofsverwal-tung.

(10) Die Friedhofsverwaltung kann sich vorbehalten, alle Hecken auf dem Friedhof oder auch andere Anlagen selbst zu beschneiden oder zu pflegen.

(11) Die Grabstätten müssen die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung erhalten und sollen durch ihre Gestaltung zu einem ausgewogenen Gesamtbild des Friedhofes beitragen.

(12) Dem Nutzungsberechtigten ist nicht gestattet, Bäume, große Sträucher und Hecken ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung zu beseiti-gen, weil durch solche Maßnahmen das Gesamtbild des Friedhofes gestört werden kann.

§ 18 – Vernachlässigung

(1) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften dieser Satzung entspre-chend angelegt oder länger als 1 Jahr in der Unterhaltung vernach-lässigt, so wird der Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, einer der nächsten Angehörigen schriftlich aufgefordert seiner Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege nachzukommen. Au-ßerdem wird er durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefor-dert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.

(2) Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb von 6 Monaten nach Auf-forderung seiner Verpflichtung zur Grabpflege nach § 12 Abs. 6 nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht an der Grab-stätte ohne Entschädigung entziehen und die Grabstätte beräumen, ein-ebnen und einsäen sowie Grabmale und Umrandung ohne Aufbewah-rung auf Kosten des Nutzungsberechtigten beseitigen lassen. Bis zum Ende der Ruhezeit hat der bisherige Nutzungsberechtigte eine Gebühr zur Pflege gemäß der aktuellen Gebührensatzung zu entrichten.

(3) Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder Anspruch auf die Grabstätte.

VI. Grabmale

§ 19 – Zustimmungserfordernis

(1) Auf jeder Grabstätte soll nur ein Grabmal aufgestellt werden. Zusätz-liche Liegeplatten und Grababdeckungen können von der Friedhofs-verwaltung auf Antrag genehmigt werden.

(2) Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Steineinfassun-gen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofs-

verwaltung. Sie ist vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales zu beantragen. Der Antrag ist durch den Nutzungsberechtigen oder seinen Bevollmächtigten zu stellen.

(3) Dem Antrag sind die zur Prüfung der Entwürfe notwendigen Unterla-gen beizufügen, insbesondere- Grabmalentwurf,- Angaben über den Werkstoff,- Inhalt, Form und Anordnung der Schrift oder sonstiger Zeichen

sowie- Angaben über die Fundamentierung.

(4) Die Errichtung, Aufstellung und Veränderung aller sonstigen bauli-chen Anlagen wie Bänke, provisorische Tafeln, u. ä. bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

(5) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bau-liche Anlage nicht binnen einem Jahr nach der Zustimmung errichtet ist.

§ 20 – Prüfung durch die Friedhofsverwaltung

(1) Der genehmigte Antrag und die Bescheinigung über die entrichtete Gebühr sind der Friedhofsverwaltung bei der Anlieferung und vor der Errichtung zur Prüfung vorzulegen.

(2) Widerspricht ein Grabmal in Größe und Gestaltung der erteilten Zustimmung, so setzt die Friedhofsverwaltung dem Nutzungsberech-tigten eine angemessene Frist zur Abänderung oder Beseitigung des Grabmales.

(3) Kommt der Nutzungsberechtigte der Aufforderung innerhalb der ge-setzten Frist nicht nach, so kann die Friedhofsverwaltung die Abän-derung bzw. Beseitigung des Grabmales auf Kosten des Nutzungsbe-rechtigten veranlassen.

§ 21 – Fundamentierung und Befestigung

(1) Grabmale sind entsprechend ihrer Größe nach den allgemein aner-kannten Regeln des Handwerks (Richtlinie für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabstätten des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz, Stein- und Holzbildhauerhandwerks in der jeweils gültigen Fassung) zu funda-mentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.

§ 22 – Unterhaltung

(1) Die Grabmale sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich und haftbar für alle Schäden, die durch Ver-letzung dieser Pflicht entstehen, ist der Nutzungsberechtigte bzw. der Auftraggeber des Grabmales.

(2) Die Standsicherheit der Grabmale (Verkehrssicherungspflicht) wird einmal jährlich durch die Friedhofsverwaltung geprüft. Stellt die Friedhofsverwaltung fest, dass Grabmale oder Grabzubehör nicht verkehrssicher sind, wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, den ordnungswidrigen Zustand innerhalb einer gestellten Frist zu behe-ben.

(3) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweis auf der Grabstätte auf die Verpflichtung zur Herrichtung der Stand-sicherheit hingewiesen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die Grabmale durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

(4) Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen des Verfalls aufweisen, können auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Benachrichtigung und auf Kosten des Nutzungsbe-rechtigten gerichtet oder entfernt werden.

§ 23 – Veränderung, Umtausch und Entfernung

(1) Die aufgestellten Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert, umgesetzt, ausgetauscht oder entfernt werden, solange das Nutzungsrecht noch nicht abgelaufen ist.

(2) Nach Ablauf oder Entzug des Nutzungsrechtes sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen, sofern es sich nicht um Grabmale nach § 24 handelt.

Sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes entfernt, so werden diese gegenüber dem ehemaligen Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ent-sorgt oder gehen in das Eigentum der Stadt Strasburg (Um.) über.

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10 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

§ 24 – Besondere Grabmale

(1) Historisch und künstlerisch wertvolle Grabmale oder Denkmale, die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, unterstehen dem beson-deren Schutz der Friedhofsverwaltung.

(2) Die Grabmale auf den beiden Soldatenfriedhöfen innerhalb des Fried-hofes sind besonders geschützt und ohne zeitliche Begrenzung zu halten.

VII. Haftung und Gebühren

§ 25 – Haftung

(1) Die Stadt Strasburg (Um.) haftet nicht für Schäden die durch sat-zungswidrige Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtun-gen, durch dritte Personen, Naturgewalten oder durch Tiere entstehen.

(2) Der Stadt Strasburg (Um.) obliegt keine über die Verkehrssicherheit hinausgehende Obhuts- und Überwachungspflicht.

§ 26 – Erhebung von Gebühren (1) Sämtliche Leistungen der Friedhofsverwaltung im Zusammenhang

mit den Bestattungen und den Grabstätten sind gebührenpflichtig nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.).

(2) Für besondere Leistungen, die nicht in der Friedhofsgebührensatzung geregelt sind, werden die Entgelte nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

§ 27 – Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldvorschriften

(1) Zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 € kann in Verbin-dung mit § 5, Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V herangezogen werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 4 Abs. 1 sich auf den Friedhöfen nicht entsprechend

der Würde des Ortes verhält und den Anordnungen des Friedhof-personals nicht folgt,

2. entgegen § 4 Abs. 6 Buchst. e) die Friedhöfe sowie ihre Einrich-tungen und Anlagen verunreinigt und beschädigt,

3. entgegen § 4 Abs. 6 Buchst. f) Hunde unangeleint und unbeauf-sichtigt mitführt,

4. entgegen § 5 Abs. 1 eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhö-fen ohne Zulassung oder sie auch an Sonn- und Feiertagen ausübt,

5. entgegen dem § 21 Abs. 1 die Grabmale nicht der Größe entspre-chend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks fundamentiert und so befestigt, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können,

6. entgegen des § 28 Abs. 1 die Grabmale und sonstige Anlagen nicht dauerhaft im guten verkehrssicheren und würdigen Zustand hält.

(2) Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gegen diese Satzung ist die Stadt Strasburg (Um.) als örtliche Ordnungsbe-hörde zuständig.

VIII. Schlussvorschriften

§ 28 – Umwelt- und Naturschutz

(1) Den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes ist auf den Fried-höfen Rechnung zu tragen.

§ 29 – Inkrafttreten

(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 23.09.2004 mit ihren Änderungen außer Kraft.

Strasburg (Um.), den 09.06.2016

Karina DörkBürgermeisterin

Auf der Grundlage von § 5 der Kommunalverfassung des Landes Meck-lenburg-Vorpommern, der §§ 1, 2, 5, 6 und 17 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern in den derzeit gültigen Fassungen, der Friedhofssatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 09.06.2016 wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) am 09.06.2016 folgende 4. Satzungsänderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) erlassen:

Artikel 1 – Änderung der Anlage 1

Gebührentarife für die Friedhöfe und Feierhallen der Stadt Strasburg (Um.)Neufassung der Anlage 1

Anlage 1Gebührentarife für die Friedhöfe und Feierhallen der Stadt Strasburg (Um.)

1. Gebühr für die Nutzungsrechte an Grab- und Urnenstellen (inkl. Friedhofsunterhaltung)

1.1. Wahlgrabstelle - Ruhefrist 30 Jahre 1 Einzelgrab 1.152,10 € 1 Doppelgrab 1.738,50 € 1 3er Grab 2.324,80 € 1 4er Grab 2.911,10 €1.2. 1 Reihengrabstelle - Ruhefrist 30 Jahre 1.152,10 €1.3. 1 Rasenerdgrabstelle - Ruhefrist 30 Jahre 1.466,40 €1.4. 1 Urnenstelle - bis zu 4 Urnen - Ruhefrist 20 Jahre 571,30 €1.5. 1 Urnenstelle - bis zu 2 Urnen - Ruhefrist 20 Jahre 519,60 €1.6. 1 Urnenstelle - anonymer Friedhof - Ruhefrist 20 Jahre 685,60 €1.7. 1 Kindergrabstelle - Ruhefrist 15 Jahre 407,20 €1.8. 1 Rasenurnengrabstelle - Ruhefrist 20 Jahre 742,80 €1.9. 1 zusätzliche Urne auf Rasenerdgrab - Ruhefrist 20 Jahre 150,00 €

2. Verlängerung der Wahlgräber (incl. Friedhofsunterhaltung)2.1. 1 Einzelgrab /Jahr 38,40 €2.2. 1 Doppelgrab /Jahr 57,90 €

4. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und Feierhallen der Stadt Strasburg (Um.)

2.3. 1 3er Grab /Jahr 77,40 €2.4. 1 4er Grab /Jahr 97,00 €2.5. 1 Reihengrab /Jahr 38,40 €2.6. 1 Urnenstelle - bis zu 4 Urnen /Jahr 28,50 €2.7. 1 Urnenstelle - bis zu 2 Urnen /Jahr 25,90 €2.8. 1 Kindergrabstelle /Jahr 27,10 €2.9. 1 Rasenerdgrabstelle /Jahr 48,80 €2.10. 1 Rasenurnengrabstelle /Jahr 37,10 €

3. Nutzungsgebühren (inkl. Bewirtschaftungs- u. Unterhaltungskosten)3.1. Nutzung der Feierhalle Neuensund 189,90 €3.2. Nutzung der Feierhalle Gehren 187,50 €3.3. Nutzung der Feierhalle Alter Friedhof 157,00 €3.4. Nutzung der Feierhalle Neuer Friedhof 240,20 €

4. Bestattungsleistungen- Ausheben einer Urne 91,90 €- Beisetzung einer Urne nach Umbettung 61,30 €- Räumung nach Stunden (inkl. Entsorgung von Grabstein und Umrandung) 79,70 €

5. Grabpflege1 Erdstelle /Jahr ohne Bepflanzung 122,90 €1 Erdstelle /Jahr mit Bepflanzung 181,10 €1 Urnenstelle /Jahr ohne Bepflanzung 76,80 €1 Urnenstelle /Jahr mit Bepflanzung 127,30 €1 Gesteck zum Totensonntag 15,00 €1 extra Blumenstrauß 7,50 €

- Verkauf von Kompost /Karre 6,50 € - sonstige Grabpflege /Stunde 24,50 € (z. B. nach Auftrag Schnittarbeiten, Pflanzarbeiten, Gießen, Beseitigung von Senkschäden) - Rasenpflege nach vorzeitiger Kündigung /Jahr u. Stelle 67,50 €

6. Sonstige Gebühren- Genehmigungsgebühren für die Aufstellung von Grabmalen einschließlich Umrandung 54,65 €

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 11

- Leihgebühr für Bahrwagen /Nutzung 13,00 €- Gebühr für die Ausstellung bzw. Umschreibung einer Graburkunde 9,11 €- Gebühr für die Erteilung einer Zulassung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit /Jahr 36,43 €- Urnenversand (zuzüglich Porto) 54,65 €- Genehmigung der Urnenumbettung 27,32 €

Artikel 2 - Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Strasburg (Um.), den 09.06.2016

Karina DörkBürgermeisterin

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Meck-lenburgische Seenplatte informiert darüber, dass für die Erarbeitung des Managementplanes „Daberkower Heide“ ab Mai 2016 für aus-gewählte Lebensräume und Arten Ortsbegehungen zur Bestandser-hebung und ähnliche Arbeiten erforderlich sind. Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen zur Wahrnehmung die-ser Aufgaben nach § 9 NatSchAG M-V Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, betreten. Die vom StALU Mecklenburgische Seenplatte Beauftragten führen ein entsprechendes Bestätigungs-schreiben mit sich.

Nähere Informationen über Ziel, Inhalt und Zeitplan der FFH-Ma-nagementplanung können der Internetseite des Amtes entnommen werden (www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de/Suchbegriff: „Name des FFH-Gebietes“).

Bekanntmachung zur Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2548-301 Daberkower Heide

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Hinweis

Nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Strasburg (Um.) geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden.

Stadtverwaltung Strasburg (Um.)Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 039753/272-0Bürgermeisterin Karina Dörk, Tel. 039753/272-371. Stadträtin/ Bau- und Anke Heinrichs,Ordnungsamtsleiterin Tel. 039753/272-402. Stadträtin und Andrea Schilling,Hauptamtsleiterin Tel. 039753/272-24Kämmereiamtsleiterin Kerstin Koch, Tel. 039753/272-34Friedhofsverwaltung Susann Scheibel,Strasburg (Um.) Tel. 039753/272-26Gleichstellungsbeauftragte Andrea Müller, Tel. 039753/27237, mobil: 0151/28800143

Termine der Bürgermeisterin Karina DörkDie Bürgersprechstunde der Bürgermeisterin fi ndet immer dienstags im Rathaus, Zimmer 2.01, von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Eine Ter-minabsprache zu einer anderen Zeit ist unter der Telefonnummer 039753/27237 möglich.

Bürgersprechstunden der StadtpräsidentinJeden dritten Donnerstag im Monat besteht die Möglichkeit, die Stadtpräsidentin, Frau Andrea Reinckene Nyegran, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr im Zimmer 2.10 zu spre-chen. In dieser Zeit ist sie auch telefonisch unter der Nummer 039753/27232 zu erreichen. E-Mail: [email protected]

Die nächsten Termine sind der 14.07.2016 und der 18.08.2016.

Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Montaggeschlossen

Dienstag08.00–12.00 Uhr13.30–17.30 Uhr

MittwochgeschlossenDonnerstag

08.00–12.00 Uhr13.30–16.00 Uhr

Freitag8.00–12.00 Uhr

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12 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

BekanntgabeGemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung wird bekannt gegeben, dass der aktuelle Bericht über die Einnahmen der Spenden aus dem Jahr 2014 einen Monat ab Bekanntgabe in der Kämmerei zu den Öffnungszeiten einzusehen ist.

Kerstin Koch, Kämmereiamtsleiterin

Bericht der BürgermeisterinSehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Ihnen kurz über die Arbeit der Stadtverwaltung sowie über die aktuellen Entwicklungen in der Stadt berichten.Am 14.04.2016 konnten wir den Ministerpräsidenten unseres Lan-des M-V, Herrn Erwin Sellering, zu seiner Bürgersprechstunde im Rathaus begrüßen. Am 07.05.2016 hat das Fitnessstudio seine neuen Räumlichkeiten im ehemaligen Kaufhaus am Markt in einem neuen großzügigen Ge-wand eröffnet und damit das lange leer stehende Gebäude neu belebt.Die ehemalige Fensterfirma Lasczyk wurde neu vermietet. Frau Anett Blank hat ihre Firma „Angels in Heaven“ gegründet. In der Werkstatt werden Kindersärge gefertigt und liebevoll ausgestattet.Am 10.06.2016 hat die Gaststätte „Zeitlos“ in der Bahnhofstraße seine Türen für Besucher geöffnet.All diese Betriebe beleben die Stadt und schaffen Arbeitsplätze, die für uns so außerordentlich wichtig sind.Die beiden Wohnblöcke und deren Nebengebäude in Gehren konnten abgerissen werden.Die alte Brücke der L 282 in Richtung Schönhausen ist entfernt wor-den. Ende Juni soll das Geländer am Radweg installiert werden, so dass auch dieser Abschnitt des Radweges freigegeben werden kann.Der Neubau des Netto Marken-Discounters in der Feldstraße schrei-tet weiter voran.Auch die Arbeiten an dem neuen Gebäude der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg haben begonnen und bis auf die Dachdeckerarbeiten konnten alle Leistungen an Strasburger Firmen vergeben werden. Wir haben gemeinsam den zweiten Arbeitseinsatz mit einer guten Beteiligung absolviert. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und

Bürgern für ihre Teilnahme und hoffe auch zum Herbstputz erneut viele fleißige Helfer begrüßen zu können.Die Strasburger Chorgemeinschaft hatte am 7. Mai 2016 zum Chor-fest eingeladen. Zu unserer großen Freude konnten wir auch den Liedinger Singkreis aus unserer Partnerstadt Straßburg in Kärnten begrüßen. Mit viel Fürsorge wurden unsere österreichischen Gäste durch die Mitglieder des Chors betreut. Ihnen wurde vom 05.05.2016 bis zum 08.05.2016 ein interessantes und abwechslungsreiches Programm geboten. Vielen Dank an alle engagierten Chormitglieder dafür.Die Festveranstaltung der Jugendweihe im Kulturhaus am 30.04.16 war sowohl für die Teilnehmer, als auch für Eltern, Großeltern und Gäste eine bewegende, sehr gelungene Veranstaltung.Ich möchte mich recht herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern der Volkssolidarität für die liebevolle Vorbereitung und Durchführung bedanken.Das erste Frühlingsfest der Feuerwehr war ein großartiger Erfolg! Mein Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden für ihre stetige Einsatzbereitschaft!Ob es das Museumsfest am 22. Mai, der 53. Strasburger Motorcross am 29. Mai oder der „Tag der offenen Tür“ der Grundschule am 28. Mai war, alle Veranstalter freuten sich über viele Besucher und ich bedanke mich recht herzlich bei allen Organisatoren und Helfern.Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich lade Sie recht herzlich zu unserer Ausstellung „Afrika“ ins Rathaus ein! Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ haben ihre Ein-drücke über Afrika in Bildern zum Ausdruck gebracht. Wir haben gemeinsam mit Lehrern und den Jurymitgliedern eine kleine Ver-anstaltung im Haus organisiert und ehrten mit einer Auszeichnung die Preisträger.Ja und ganz wichtig! Ich gratuliere unseren Spielern der 1. Mann-schaft des 1. FC Einheit Strasburg e. V. zum Aufstieg in die Lan-desliga.Ein Thema, dass viele Menschen in der Stadt bewegt, sind unsere Asylbewerber und Flüchtlinge.Ich glaube, die meisten Bürgerinnen und Bürger sind über die Vor-fälle der letzten Zeit verärgert und beunruhigt. Ich kann Ihnen sagen, dass der mauretanische Bürger Achmet Ben S. unsere Stadt verlassen musste und dass die Polizei bezüglich der Vorfälle auf dem Strasburger Markt am 21.05.2016 ermittelt.Es gibt verschiede Dinge, auf die wir weiter Einfluss nehmen müssen, aber der größte Teil der Asylbewerber und Flüchtlinge, die derzeit bei uns leben, versuchen sich an uns und unsere Lebensweise zu gewöhnen.Aus diesem Grund bitte ich Sie alle, mit Sachlichkeit den Problemen, die zweifellos an verschiedenen Stellen auftreten, zu begegnen.Ich bedanke mich auch bei allen ehrenamtlich tätigen, die trotz der verbalen, zum Teil persönlichen Attacken auch weiterhin den Asylbewerbern und Flüchtlingen, aber auch unseren einheimischen Hilfesuchenden Unterstützung geben.Wir alle wollen eine freie, demokratische Gesellschaft und wir alle wollen Frieden, für uns und für unser Land!Lassen Sie uns gemeinsam hier vor Ort dafür streiten, denn wir alle gestalten unsere Stadt und damit den Ort, in dem wir leben wollen!

Karina DörkBürgermeisterin

3

6n wir in den letzten

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 13

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt StrasburgVeranstaltungen 2016

18.06. 14.00 Uhr Gottesdienst zum Dorftreffen, in Gr. Luckow19.06. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche24.06. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum26.06. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche28.06. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus03.07. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abndmahl, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst in Spiegelberg08.07. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum10.07. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche12.07. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus14.07. 19.00 Uhr Konzert, Kirche16.07. 19.30 Uhr Meditatives Tanzen, Pfarrhaus17.07. 14.00 Uhr Gemeindefest, Kirche22.07. 10.00 Uhr Gottesdienstim Altenhilfezentrum24.07. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst in Gr. Luckow26.07. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhau31.07. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche05.08. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum06.08. Gemeindeausflug nach Templin07.08. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst mit Kaffeetafel in Kl. Luckow

Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof26.06. 14.00 Uhr Gottesdienst, Kirche Rothemühl27.06. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag, Parrhaus Rothemühl03.07. 16.00 Uhr Sommermusik, Kirche Neuensund10.07. 09.00 Uhr Gottesdienst, Kirche Rothemühl17.07. 16.00 Uhr Sommermusik, Kirche Neuensund24.07. 14.00 Uhr Plattdeutscher Gottesdienst, Kirche Gehren

Katholische Kirchgemeinde St. OttoDie Sonntagsgottesdienste am 26.06., 03.07., 10.07., 17.07., 24.07., 31.07., 07.08., 14.08., 21.08. und 28.08. finden jeweils um 09.00 Uhr in der Kirche Strasburg statt.

DanksagungFür die erwiesene Anteilnahme durch

Wort, Schrift, Geld-und Blumenspenden zum Ableben unseres lieben Sohnes

Holger Behnke möchten wir allen Verwandten,

Freunden, Nachbarn und Bekannten unseren Dank

aussprechen. Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus

Retschlag für die hilfreiche Unterstützung, dem Redner Herrn Kopperschmidt für die

tröstenden Worte in der schweren Stunde des Abschieds, der GWW

Woldegk, Nagels Grünmarkt und der Gaststätte „ Rosengarten“

für die gute Bewirtung.

In stiller Trauer

Strasburg , im April 2016Rosemarie und Herbert Behnke als Eltern

„Die Straße gleitet fort und fort, weg von der Tür, wo sie begann, weit über Land, von Ort zu Ort, ich folge ihr, so gut ich kann,

ihr lauf`ich raschen Fußes nach, bis sie sich groß und breit verflicht`mit Weg und Wagnis tausendfach. Und wohin dann?

Ich weiß es nicht.“(Tolkien)

Wohin dich dein Weg nun auch führen mag, in Gedanken sind wir bei dir.

Wir verabschieden uns von:

Rainer Hank23.06.1944 - 03.06.2016

(71 Jahre)

In stiller Trauer, deine Frau Jutta, deine Kinder Andreas und Manuela, deine Enkel Sandra und Janine, sowie deren Familien.Die Trauerfeier findet am 23.06.2016 um

13 Uhr in der Trauerhalle am neuen Friedhof statt.

Strasburg, im Juni 2016

Für die erwiesene Anteilnahme durch die vielen liebevollen Worte, Blumen und Geldspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres lieben Entschlafenen

möchten wir allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn und ehemaligen Kollegen danken. Ein besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Retschlag, dem Pfarrer Hojczyk, Nagels Grünmarkt, dem Pflegedienst der Diakonie Strasburg und der Gaststätte „Rosengarten“.

Im Namen aller Angehörigen Annemarie Mathwig

Strasburg im April 2016

Danksagung

Joachim Mathwig

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14 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen

Der Kindertag in der „Kunterbunten Kinderwelt“Mit großer Begeisterung schmückten die Kinder gemeinsam mit den Erzieherinnen das Gelände der AWO-Kita. Bevor wir das liebevoll hergerichtete Frühstücksbüfett zu uns nahmen eröffneten wir unser Fest mit einem Tanzspiel. Gesättigt und gut gelaunt erwarteten uns viele verschiedene Stadtionen. Alle konnten sich an Dosen werfen, Schubkarren-Rennen, Riesen-Seifenblasen oder Sackhüpfen erpro-ben. Ein besonderes Highlight war der Besuch der „Rasenkracher“. Erstaunt konnten wir sehen und messen wie viel Schusskraft in den kleinen und auch großen Fußballerbeinen steckt. An der frischen Luft schmeckten Grillwurst und Brötchen besonders gut. Das „Ge-tränkeland“ sponserte uns dazu einen leckeren Kakao. Ein kleines Geschenk für jedes Kind und neue Spielmaterialien für die Kita bildeten den krönenden Abschluss diesen erlebnisreichen Tages.

Odette Kamke, Kita-Erzieherin

Viel los in der Grundschule Strasburg

Projekttag der 4. Klassen Am 15.04.2016 wurden die Grundschüler der Klassen 4 a und 4 b für einen Tag in die Regionale Schule „Schule am Wasserturm“ Stras-burg eingeladen. Aufgeregt und neugierig warteten sie um 7.50 Uhr auf dem Schulhof. Der Schulleiter Herr Kittler begrüßte die Schüler und Kollegen. In vier Gruppen, begleitet von Schülern der 5. Klasse, wurde der Unterricht in Informatik, Biologie, Hauswirtschaft und Geografie durchgeführt.

Es war ein Tag. Jeder freut sich auf den 1. Schultag in der Regionalen Schule. Danke an alle Lehrer der Schule.

Schüler der Klassen 4 a und 4 b

Eine musische Eröffnung in der Aula, in der junge Musiker und Tänzer ihr Können demonstrieren konnten, stimmten die Gäste auf einen unterhaltsamen Vormittag ein. Neben diversen Ausstellungen und Angeboten in den Klassenräumen gab es auch auf dem Schul-hof spannende Aktionen, wie z. B. Karussell, Seifenkistenrennen, Bundespolizei, Fahrradparcours. Viele Eltern und die Lehrer der Grundschule Strasburg trugen zu einem gelungenen Vormittag durch ihre liebevolle Organisation und Unterstützung bei.

Wir bedanken uns herzlich bei der Kreismusikschule UER, dem Tanzclub Pasewalk/Strasburg, der Max-Akademie, der Bundes-polizei Pasewalk, dem Jugendhaus Strasburg, dem AWO-Hort, der Familie Werner, der Sparkasse Uecker-Randow, Herrn Ronny Dupke, Frau Bärbel Stier, Frau Sandra Domachowski, Frau Skadi Wachholz, Familie Gosse, Frau Susann Jahnke, Frau Manja Preper-nau, dem Schulverein der Grundschule Strasburg und bei den vielen Geldspendern.

Frau Dana Nowak

Tag der offenen TürDer diesjährige Tag der offenen Tür fand am 28.05.2016 in den Räumen sowie dem Schulgelände der Grundschule Strasburg statt. Ziel der Öffnung war u. a. die Vorstellung der Schule und deren Kooperationspartner. Besonders für die Schüler der angehenden ersten Klassen brachte der Vormittag einen informativen Einblick in die kommenden Jahre. Neben einer Schnupperstunde gab es für sie viele Angebote, die sie auch mit den Eltern zusammen wahrnehmen konnten.

Spende für SchulkinderAm 1. Juni 2016 erhielt der Schulverein der Grundschule Strasburg eine Spende von der VR-Bank Uckermark-Randow im Wert von 250,00 €. Wir bedanken uns recht herzlich im Namen aller Schüler.

Der Vorstand

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 15

Spende vom Rotary-Club TorgelowAm 26.05.2016 fand für die Klassen 2 a und 2 b im Rahmen der ersten Stunde eine Buchvorstellung in der Aula statt. Zu Gast war Herr Müggenburg vom Rotary-Club Torgelow.

Aufführung Musical „Felicitas Kunterbunt“Mit viel Eifer haben sich die Schüler der 3. und 4. Klassen der Grundschule über ein Schuljahr lang auf die Musical-Vorführung: „Fe-licitas Kunterbunt“ vorbereitet. Die Aufführungen finden am Montag, dem 18.07.2016 um 19.00 Uhr, am Dienstag, dem 19.07.2016 um 10.00 Uhr und am Mittwoch, dem 20.07.2016 um 19.00 Uhr in der Aula statt.

Die Kartenverkauf erfolgt vom 4. bis 8. Juli 2016 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Grundschule Strasburg (Kartenpreis 2,00 €). Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Gäste unsere talentierten Schüler bewundern.

B. Fredrich, Schulleiterin

Er las aus dem Buch „Hamsteralarm“ von Margret Netten. Anschlie-ßend durften alle Kinder jeweils ein Exemplar des Buches behalten und können nun zu Hause herausfinden, wie es mit Hamster Paule weitergeht.

G. Brechmann, Klasse 2 b

Besuch der PartnerschuleAm Sonnabend, dem 04.06.2016, fuhr eine Schülergruppe der Grund-schule Strasburg in Begleitung von zwei Lehrerinnen nach Mielenko Drawskie. Wir folgten einer Einladung unserer polnischen Partner-schule zu einem dort stattfindenden Familientag. Mit sehr viel Herz-lichkeit wurden wir empfangen. Unsere Schüler nahmen zunächst an sportlichen Wettbewerben teil. Danach folgte eine „Schnupper-stunde“, um vielleicht auch einige polnische Begriffe zu erlernen.

Die Kinder hatten noch viel Zeit zum Spielen und wurden sehr gut bewirtet. Zum Abschluss fand eine Führung durch die schöne, mo-derne Schule statt. Gut gelaunt ging es wieder nach Strasburg zurück.

Britta Fredrich

Neues aus der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“Wir haben geZiScht

Auch in diesem Jahr nahmen die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse am Projekt der Regionalzeitung „Nordkurier“ teil. „ZiSch“ ist eine gute Möglichkeit, die Jugendlichen für das re-gelmäßige Zeitungslesen aufzuschließen. Das diesjährige Projekt eröffneten wir am 11. März 2016 mit Stationsarbeit. Die Gruppen beschäftigten sich u. a. mit unterschiedlichsten Tages- und Bou-levardzeitungen, Stärken und Schwächen der Medien und dem Aufbau einer Titelseite. Eine kleine Schülergruppe bereitete in der Schulküche kulinarische Köstlichkeiten vor. Alle hatten sich diese Stärkung nach getaner Arbeit verdient.

Den Abschluss des ZiSch-Projektes bildete eine Lesenacht. Hier hatten die Achtklässler die Aufgabe, einen „eigenen“ Nordkurier zu gestalten. Jeder Schüler bekam die Möglichkeit, sich redaktionell in die Gestaltung einzubringen. So mussten alle „Redaktionsmit-glieder“ einen englischen Text bzw. einen Artikel zu einem selbst gewählten Thema vorbereiten. Einige Eltern unterstützten uns am Abend, indem sie uns leckere Burger grillten. Obwohl das Zeitungs-lesen nicht bei allen Schülern großen Anklang fand, machte ihnen das Projekt trotzdem Spaß. Nachahmung wird ausdrücklich empfohlen, so die Resonanz der Projektteilnehmer.

Kirsten Sauer, FachlehrerinChristel Basler, Klassenlehrerin

Blutspendetermine6. Juli & 3. August 2016 von 16.00 bis 19.00 Uhr

Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1

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16 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Mädchen sehen in die ZukunftAm 28. April 2016 beteiligte sich unsere Schule wieder am Girls-Day M-V. Dieser sieht vor, dass sich Schülerinnen in so genannten män-nertypischen Berufen orientieren und ausprobieren können. Unsere Schule plante an diesem landesweiten Projekttag für die Klassen 5–9 verschiedene Aktionen zum Thema Berufsorientierung.Die 5. Klassen fuhren nach Rothemühl. Die Schülerinnen und Schüler erfuhren Wissenswertes über den Försterberuf. Baumfällar-beiten, Informationen zu Werkzeugen und Schutzbekleidung sowie das Bestaunen der Kletterpartie eines Waldarbeiters des Forstamtes standen auf dem Programm.Die Sechstklässler erkundeten erste Voraussetzungen zu Berufswün-schen und fanden geeignete Berufe zu ihren Stärken und Schwächen.Während die Jungen der 7. Klassen in der Schule interessante Experimente mit Aha-Effekt beobachteten und eigene Spiele ent-wickelten, fuhren die Mädchen nach Neubrandenburg zur Glaserei Koch. Sie wurden dort durch das Unternehmen geführt, bestaunten die unterschiedlichen Glasarten und nahmen an einem Workshop „Glasmalerei“ teil.

Am Kindertag wurde die Ausstellung „Afrika“ der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ eröffnet. Die Sieger des Kunstwettbewerbs gaben Auskunft zur Maltechnik und zum Inhalt ihrer Bilder. (Foto: W. Gabriel)

„Die Aufklärer“ bewegen unsere SchuleDas Infoprojekt „Die Aufklärer“ – Handicapsport bewegt Schule –war am 23.05.16 in der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ zu Gast.Bereits zum sechsten Mal gestalteten wir zusammen mit den „Auf-klärern“ aus Rostock einen Projekttag zum Thema „Behinderung und leben mit Behinderung“. Die Projektmitarbeiter gehören zum Verband für Behinderten- und Rehasport MV e. V. Die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen erlebten, wie schwer es ist, Hin-dernisse mit dem Rollstuhl zu überwinden, erhielten einen Einblick in die Sportarten Sitzvolleyball und Rollstuhlbasketball. Mit sehr viel Eifer trainierten die Mädchen und Jungen Koordination und Taktgefühl bei der Station „Drums alive“.

Mit Unterstützung der Bundeswehr bekamen die Mädchen der 9. Klassen einen Einblick in den Beruf des Elektronikers. Beim Flie-gerhorst in Neubrandenburg besuchten sie die Ausbildungsstätten, machten sich mit dem beruflichen Werdegang vertraut und sammel-ten, unter Anleitung des zweiten Lehrjahres, praktische Erfahrungen. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt.Aber auch die Jungen der 9. Klassen waren praktisch tätig. Sie hal-fen beim Entrümpeln, pflegten Anlagen und unterstützten bei den Vorbereitungen zum Chortreffen im Kulturhaus.Die Resonanz der Schüler auf diesen Projekttag war positiv: „Der Tag hat mir richtig gut gefallen.“ (Lisa-Marie) „Es war ein gelun-

Durch eigenes Ausprobieren sollten die Schülerinnen und Schüler Toleranz und Akzeptanz gegenüber Menschen mit Behinderung erfahren. Außerdem wiesen die „Aufklärer“ auf die diesjährigen Paralympics in Rio (Brasilien) hin und hoffen, dass der eine oder andere Schüler diese am Fernseher verfolgen wird. Leider spielen diese Spiele in den Medien noch immer eine untergeordnete Rolle, obwohl die Sportler mit Handicap sich genauso auf diesen sportli-chen Höhepunkt vorbereiten wie „normale“ Leistungssportler.Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es ein eindrucksvoller Projekttag.

Bärbel Lunow/Kirsten Sauer (Projektleiterinnen)

gener Tag und es hat Spaß gemacht.“ (Marvin) „Wiederholung wäre cool.“ (Leon) „Alle hatten viel Spaß daran, mal in den Beruf reinzuschnuppern.“ (Sandrine)

Kirsten Sauer/Bärbel Lunow (Projektleiterinnen)

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 17

Jugendweihe 2016 – VolkssolidaritätSeit vielen Jahren ist es nun Tradition, dass die Volkssolidarität Uecker-Randow e. V. die Jugendweihe für die Mädchen und Jungen in unserer Region ausrichtet. Auch in diesem Jahr freuten sich die 245 Jugendweiheteilnehmer besonders auf die Festveranstaltungen in Strasburg, Torgelow, Pasewalk und Penkun.Bis zum feierlichen Tag hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, an den monatlich angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zu Be-ginn des Jugendweihejahres fand im Oktober 2015 eine zweitägige Kennenlernfahrt statt, wo sich die Jugendlichen anfreunden konnten.Die Fahrschule „Steffen“ in Strasburg bot eine Schnupperstunde an, in der sich die Jugendlichen einen kleinen Einblick in die Ver-kehrswelt verschaffen konnten. Der Verkehrssicherheitstag mit der Verkehrswacht UER im MGH bot einen weiteren Einblick in die Welt des automobilen Verkehrs.Fahrten nach Rostock/Warnemünde in das 5D-Kino und zum Weih-nachtsmarkt, nach Berlin zum „Dungeon“ (Gruselkabinett) und zur Konzernrepräsentanz der Volkswagen AG „Drive“, wurden von den Jugendlichen mit großem Interesse angenommen. Neben den aktu-ellen Modellen der Volkswagengruppe konnten sich die Teilnehmer über vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten informieren.Auch fanden Gesprächskreise zu Themen wie: „Cyber-Mobbing, Schulden-was nun?, Willkommenskultur und Fotowerkstatt“ statt. Den Erste-Hilfe-Kurs vom DRK in Pasewalk und Torgelow nahmen die Mädchen und Jungen dankbar an. Das Angebot, einen Tanzkurs zu besuchen, nutzten in Pasewalk 16 und in Eggesin 20 Jugendliche. In neun Unterrichtsstunden erlern-ten sie die Regeln des Tanzens, der Haltung, des Anstandes und die Etikette allgemein. Durch intensives Üben mit viel Spaß und Freude konnten die jungen Leute bereits nach kurzer Zeit die Grundschritte im Wiener Walzer, Langsamen Walzer und Cha-Cha-Cha sowie Discofox tanzen. Als Höhepunkt dieses tollen Angebots fand ein Abschlussball in Eggesin statt, bei dem die Teilnehmer ihr Können präsentierten.

Kurz vor dem Ende des Jugendweihejahres fanden die Frisurberatun-gen in Torgelow, Strasburg und Penkun statt. Sowohl Mädchen als auch Jungen nutzten diese Möglichkeit und ließen sich Styling-Tipps geben. Die Festveranstaltungen waren dann der absolute Höhepunkt.

Für die Mitwirkung im Jugendweihejahr und die sehr gelunge-nen Festveranstaltungen bedanken wir uns bei:Den Festrednern: Dr. Böhning; Patrick Dahlemann und Beate Schlupp

Den Künstlern: Herrn Dressler, Herrn Poser, Jenny Stage, Susanne Jürgens, Schüler-band Soundgulasch, Judy und William Wienbrandt, Kristina Weber und Bernd Ehlert

Weitere Mitwirkende:Frau Liebscher mit ihrem Team vom betreuten Wohnen in der Rothe-mühler Straße Jatznick, Frisörsalon Stöwer in Strasburg, Frisörsalon Meyer & Marks in Torgelow, Frisörin Sandra Mante in Penkun/OT Wollin, Buchhaus Lange Pasewalk, Buchhandlung Maaß Pasewalk, Buchhaus Graupner Eggesin, Blumengeschäft Gutzmer Pasewalk, Flora-Eck Kliewe Torgelow, Gudruns Blumenparadies Penkun, Foto-Atelier Stüwert Pasewalk, Fotograf Kaselow Penkun, Fotograf Walter Graupner Eggesin, Fotograf Wulff Strasburg, Fahrschule Steffen Strasburg, DRK, Frau Lass Pasewalk, Tanzsportverein Pase-walk/Strasburg Herr Habla, Familie Schiebe, Busunternehmen Kop-permann Brüssow, Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald, Kulturhaus Strasburg, Herr Lindner und Herrn Rossow, Stadthalle Torgelow, Herr Rosentreter, Historisches U Pasewalk, Frau Baresel, Frau Kohn, Frau Krüger, Frau Tetzlaff aus Penkun, Techniker Herr Steffen Kirschbaum, Herr Marcel Than

Den Sponsoren:Sparkasse Uecker-Randow, Gemeinnützige Wohnungsbaugesell-schaft Strasburg, Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G.

Projekt-Unterricht für die Schüler der 4. Klasse an der Regionalen Schule Strasburg

Um den zukünftigen Schülern der Kl. 5 den Einstieg in die neue Schule zu erleichtern, organisierte die Regionale Schule einen Pro-jekttag für die beiden vierten Klassen der Grundschule.Nach einer kurzen Begrüßung durch den Schulleiter Herrn Kittler, begleiteten ausgewählte Schüler der 5. Klasse die Viertklässler durch das Schulgebäude und während des Unterrichts. In den Schnupperstunden wurden vor allem neue Unterrichtsfächer wie Biologie, Informatik und Geografie vorgestellt. Auch der Kurs „Hauswirtschaft“ aus unserem Ganztagsschulangebot kam bei den

Kleinen gut an. Die unterrichtenden Fachlehrer bereiteten besonders spannende und kurzweilige Stunden vor. So erwarben die Schüler den „Kleinen Surfschein im Internet“, mikroskopierten oder sahen kurze Lehrfilme. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde erhielten die Leh-rer ein positives Feedback von den Schülern und den begleitenden Klassenlehrern. Der Projekttag war eine gelungene Veranstaltung zum sanften Übergang von Klasse 4 an die Regionale Schule.

Die Schüler beider 4. Klassen bedankten sich bei uns mit einem ganz lieben Brief, indem sie auch ihre Freude auf das kommende Schuljahr zum Ausdruck brachten.

B. Schaube, stellv. Schulleiterin

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18 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Allen, die am Tag meiner

ganz lieb an mich dachten, möchte ich auf diesem Wege, auch im Namen

meiner Eltern, Danke sagen.

Strasburg, 30.04.2016

Jugendweihe

Jan Eric Kuhlow

Für die Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

möchte ich mich recht herzlich auch im Namen meiner Eltern, bei allen

Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken.

Strasburg 14. Mai 2016

Jugendweihe

Leon Riddler

Ich bedanke mich herzlich bei allen Gratulanten sowie dem ökum. Kirchenchor für die Segenswünsche und Geschenke sowie die tolle musikalische Umrahmung anlässlich meiner

Herzlichst

Strasburg, im Mai 2016

Konfirmation

Johanna Elise Fitzner

Für die zahlreichen Blumen, Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

möchte ich mich recht herzlich auch im Namen meiner Eltern, bei allen

Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken.

Ein herzliches Dankeschön an die Gaststätte

„Zum Uckermärker“ für das tolle Buffet.

Strasburg, im April 2016

Jugendweihe

Lilly Ehlert

Jugendweihe

Über die Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

habe ich mich sehr gefreut. Herzlichen Dank, auch im Namen meiner Eltern.

Strasburg, am 30. April 2016

Teo Wulff

Für die zahlreichen Blumen, Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

möchte ich mich recht herzlich, auch im Namen meiner Eltern, bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken

Strasburg, am 30. April 2016

Jugendweihe

Rica Nentwich

Für die zahlreichen Blumen, Glückwünsche und Geschenke

möchte ich mich recht herzlich, auch im Namen meiner Eltern, bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken

Strasburg, am 30. April 2016

Jugendweihe

Rica Nentwich

Allen, die am Tag meinerFeier zur

ganz lieb an mich dachten, möchte ich auf diesem Wege, auch im Namen meiner Eltern Danke sagen.

30. April 2016 Strasburg

Jugendweihe

Leon Kroh

Konfirmation

Ich bedanke mich für die Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

auch im Namen meiner Elternrecht herzlich.

Strasburg, am 15. Mai 2016

Kim Sophie Jahnke

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 19

2. Kindertag im Kinder- und Jugendhaus der AWO in StrasburgBereits zum zweiten Mal feierte am 01.06. das Kinder- und Ju-gendhaus in Strasburg den Kindertag in seinen Räumen und auf dem Außengelände. Zu diesem großen Fest waren alle Kinder der Stadt Strasburg und Umgebung eingeladen. Zahlreiche Kinder auch

mit ihren Eltern waren erschienen. Für viel Spaß und Betätigung im Kinder- und Jugendhaus war gesorgt. Um das leibliche Wohl kümmerte sich wieder der Demokratische Frauenbund e. V. mit Kaffee, Waffeln und Getränken. Viele Beschäftigungsmöglichkei-ten im Haus und dem Außengelände standen für die Kinder bereit. So konnten sich die Kinder auf der Hüpfburg auspowern, die von der VR-Bank Uckermark-Randow e. G. gesponsert wurde. Kletter-wand und Seilbahn waren auch ein Magnet bei den Kindern. Am Lagerfeuer schmeckte der Knüppelkuchen und eine Bratwurst gab es vom Grill. Der Höhepunkt war der Auftritt des Piraten, er zeigte den Kindern den anstrengenden Tag eines Piraten. Die Kinder waren auch von seinen Zauberkünsten begeistert, er zauberte wie aus dem nichts eine Tigerpython aus dem Sack und erntete viel Applaus. Die Stadt Strasburg unterstützte den Kindertag und engagierte den Piraten der Südsee.An dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Unterstützer und Mitwirkenden als auch an die Sponsoren des Kindertages, denn ohne diese Mithilfe wäre es nicht möglich einen schönen Tag zu veranstalten.

Thomas GerlingKinder- und Jugendhaus Strasburg

Herzlichen Dank für die lieben Glückwünscheund die vielen Geschenke anlässlich meiner

auch im Namen meiner Eltern.Besonderer Dank geht an Holger und Liane, den Salon Sproßmann, Frau Ballmer und an alle die den Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis für mich gemacht haben.

Strasburg am 14.Mai 2016

Jugendweihe

Lea Klick

SonstigesSchnuffi sucht ein Zuhause

Der kleine Terrier-Mix- Rüde wurde ca. 2007 geboren. Er hat eine Schulterhöhe von ca. 40-45 cm. Schnuffi´s Besitzer ist gestorben und der Sohn trat das Erbe nicht an. Schnuffi wurde weg gegeben und landete in einem völlig verdreckten Zwinger, aus dem sich eine Beschlagnahmung erforderlich machte. Das zeigt, wie wichtig eine Tiervorsorge ist!Schnuffi ist ein unsicherer kleiner Rüde. Er muss erstmal lernen, dass es toll sein kann, Bindung und Vertrauen zu seiner Bezugsperson aufzubauen. Er ist stubenrein und bleibt in seiner Stube beim Alleinbleiben ruhig. Mit Hündinnen versteht er sich nach Sympathie, und am Katzenauslauf hat er bisher nicht auf die Katzen reagiert. Schnuffi wünscht sich eine lie-bevolle Familie, die ihm noch ein paar Grundkommandos beibringt, bei der er auftauen kann und auch mal spielt. In seiner Stube nutzt er gern den Außenauslauf zum Gucken, aber der Kleine möchte natürlich mit in der Wohnung oder im Haus leben. Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefonnummer 039606 20597.

Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, dass euch allen gut bekannt. Ich sage es gern auf diese Weise, für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner

habt herzlichen Dank.

Ein besonderes Dankeschön geht an das Team der Gaststätte „Zum Uckermärker“,die Fleischerei „Wiesenwild Weimann“, die „Soundtheke“ Jan Schorle und an alle fleißigen Helfer, die mir eine so tolle Feier ermöglicht haben

Mathes Prepernau

Strasburg im Mai 2016

Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, dass euch allen gut bekannt. Ich sage es gern auf dass euch allen gut bekannt. Ich sage es gern auf diese Weise, für die vielen Glückwünsche und diese Weise, für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meineranlässlich meiner

habt herzlichen Dank.habt herzlichen Dank.

Ein besonderes Dankeschön geht an das Ein besonderes Dankeschön geht an das Team der Gaststätte „Zum Uckermärker“,Team der Gaststätte „Zum Uckermärker“,

Jugendweihe

Danke

Team der Gaststätte „Zum Uckermärker“,die Fleischerei „Wiesenwild Weimann“, die „Soundtheke“ Jan Schorle und an alle fleißigen Helfer, die mir eine so tolle Feier ermöglicht haben

Geschenke

habt herzlichen Dank.

Ein besonderes Dankeschön geht an das Team der Gaststätte „Zum Uckermärker“,

JugendweJugendweJugendwe

Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, dass euch allen gut bekannt. Ich sage es gern auf Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, Ein kleines Wort schick ich auf die Reise, ein Wort, dass euch allen gut bekannt. Ich sage es gern auf

Danke

diese Weise, für die vielen Glückwünsche und Geschenke

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20 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Sport

Lauer-Fischer-Bikertour führte nach Strasburg (Um.)

Bürgermeisterin Karina Dörk begrüßte die Gäste und ließ es sich nicht nehmen, mit dem Motorrad eine Runde auf dem Markt zu drehen.Die Frauen aus der Brunnen-Apotheke versorgten die 50 Motorradfah-rer und Gäste mit selbstgebackenen Kuchen und Kaffee.

Am 06.05.2016 führte die Lauer-Fischer-Bikertour seit 13 Jahren auch mal wieder nach Strasburg. Es handelt sich um ein Unternehmen, das Software für Apotheken anbietet. Durch diese Tour ist der verstorbene Apotheker Hans-Joachim Splettstößer zum Motorrad-Fan geworden.

Trikots mit GlücksstaubDie D-Junioren des FC Einheit Strasburg haben einen neuen Unter-stützer. Der Schornsteinfeger Meisterbetrieb um Martin Bahlmann übergab dem Verein vor dem Punktspiel einen neuen Satz Trikots. Der Chef persönlich ließ es sich nicht nehmen die Trikots feierlich zu übergeben. Natürlich war die Freude bei den Jungs und dem Trainer Martin Nikolei sehr groß. Der Vorstandsvorsitzende Holger Muchow bedankte sich im Namen des Vereins und freut sich auf eine gute und lange Zusammenarbeit. Herr Martin Bahlmann hat erkannt, dass eine Investition in den Jugendsport sich immer auszahlt. Ohne die Hilfe der Firmen und privaten Sponsoren, die uns jedes Jahr finanziell und materiell un-terstützen, wäre es unmöglich zu bestehen. Nochmals vielen Dank Herr Martin Bahlmann und allen anderen treuen Unterstützern!

Christian Schröder, FC Einheit Strasburg e. V.

Seit fast 8 Jahren öffnet Ines’ kleine Wellness-Oase nun am 30. Juni zum letzten Mal seine Pforten. Es wird schon ein eigenartiges Gefühl nach so langer Zeit sein, den Schlüssel im Türschloss umzudrehen und zu wissen, dass man diese Räumlichkeiten nicht wieder mit seinen Kunden teilen wird. Ich möchte diese Gelegenheit ebenso nutzen, allen Kunden, Freun-den und Bekannten für die jahrelange Treue sowie meiner Familie für die Unterstützung zu danken. Immer wieder wurde mir Vertrauen entgegengebracht, inspirierende Unterhaltungen verschönten mir den Berufsalltag. Dafür sage ich allen Danke.Gleichzeitig möchte ich meine Kunden darum bitten, noch vorhan-dene Gutscheine rechtzeitig bei mir einzulösen!Ich wünsche allen „Oasen-Kunden und -Freunden“ für die Zukunft beste Gesundheit und alles Gute.

Ines’ kleine Wellness-Oase, Ines Günther, Inhaberin

Bekanntgabe

Ines‘ kleine Wellness-Oase 17335 Strasburg, Baustr. 32Mo–Fr: 9.00–17.00 Uhr, Funk: 0174-70 27 600

Am 30.06.2016

werde ich leider mein Unternehmen

aus gesundheitlichen Gründenschließen.

zur Firmenschließung:

Aus den Unternehmen

Ines’ kleine Welness-Oase – Ein herzliches Dankeschön!

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 21

Aus dem Vereinsleben

Veranstaltungen, Termine und InformationenCariMobil – Beratung auf Rädern

Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei: Fragen zu Anträgen, amtlichen Schreiben und Behördenange-legenheiten; Fragen zu Miete, Wohnen und Wohngeld; Fragen des Auskommens und des Lebensunterhalts; Fragen zu Arbeit, Arbeitslo-sigkeit, ALG I und ALG II (Hartz IV); Fragen zur Erziehung, Schule und den Berufswegen Ihrer Kinder; Fragen zu Krankheiten, Krank-heitsfolgen, Rehabilitation und Pflege; Fragen zu Einschränkungen und Behinderungen; Fragen zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter; Fragen zu Schulden, Ratenzahlung und Entschuldung.

Das Beratungsmobil ist am:

Montag, den 04. & 11.07.2016 von 11.45 bis 12:45 Uhr in Strasburg, auf dem Marktplatz &

Montag, den 18. & 25.07.2016von 10.30 bis 11.30 Uhr in Strasburg, auf dem Marktplatz

Wir stellen Kontakte her, informieren und beraten Sie kostenlos sowie un-bürokratisch. Sprechen Sie uns an!

CariMobil PasewalkCaritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.Bahnhofstr. 29, 17309 PasewalkTel.: 0172/5356776, [email protected]

Tourenplan „GeroMobil“ und „Dörpkieker“Das „GeroMobil“ steht allen pflegenden Angehörigen und Ratsu-chenden mit dem Schwerpunkt Demenz, Demenzfrüherkennung kostenlos zur Verfügung. Die Beratung, Hilfe und Unterstützung wird vertraulich und neutral durchgeführt. Das Projekt „Dörpkieker“ ergänzt das Angebot und wendet sich an alle, die gemeinsam mit Nachbarn und Freunden aktiv ihr Leben gestalten möchten. Auch Wohnraumberatung und Unterstützung bei der Organisation und Koordination von Hilfsangeboten gehören zum Angebot.

Am 21. Juli 2016 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhrauf dem Strasburger Markt

Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und dabei wollen wir Ihnen und Ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ansprechpartner:Monika Clasen, Projektleiterin, Telefon: 03976/238225, Mobil: 0151/58781007 und Christel Schultz, Projektmitarbeiterin, Dörpkie-ker, Mobil: 0171/7777561, E-Mail: [email protected]

Volkssolidarität Uecker-Randow e. V.

Der BRH war unterwegs zum Thema „Gartenzeit“Zu diesem Motto passte die Tagesfahrt am 15.05. nach Berlin-Mar-zahn. Unter der bewährten Leitung von B. Radke unternahmen Interessenten des BRH eine Exkursion zu den Gärten der Welt. Asia-tisches Flair beeindruckte gewiss alle Teilnehmer. Wir konnten z. B. einen Eindruck gewinnen von der Gartenbaukunst Japans, Koreas und Chinas. In deren Gärten ist ja besonders die Kombination von Wasser, Pflanzen und exotischen Bauten typisch. Doch die Gärten der Welt bieten noch mehr. Der christliche Garten war eigenwillig mit großen Buchstaben in Goldschrift-Sprüche aus der Bibel gestaltet. Ein besonderes Highlight sind auch die orientalischen Gärten mit Wasserspielen, Säulen und subtropischen Pflanzen. Im kommenden Jahr wird in Berlin-Marzahn die Bundesgartenschau stattfinden. Vielleicht fühlt sich manch einer zu einem Besuch animiert.Berlin bietet bekanntlich mehr als nur schöne Gärten. So konnten wir während einer Bootsfahrt die Hauptstadt, einige repräsentative Bauten, von der Wasserseite in Augenschein nehmen. Berlin be-findet sich immer noch im Wandel. Berlin-Marzahn hatte gar nicht den Anschein einer riesigen, problembehafteten Plattenbausiedlung

sondern eher großzügig mit viel Grün angelegt. Es war, denke ich, für alle wieder ein schöner, erlebnisreicher Tag.

H. Schmekel

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22 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg (Um.) informiertIm Monat Mai rückte die Feuerwehr Strasburg zu insgesamt acht Einsätzen aus.Unter anderem war der Flächenbrand in der Fabrikstraße zu löschen und auf der A 20 ist ein Milchlasttanker umgekippt. Bei der Durchführung des 53. Strasburger Motorcross auf der Rennbahn Linchenshöh hat die Feuerwehr Unterstützung gegeben.

Drei Ausbildungen wurden im vergangenen Monat ebenfalls durch-geführt, unter anderem eine Technische Hilfeleistung, eine Wasser-rettung und eine Ausbildungseinheit im Löscheinsatz.Die Jugendfeuerwehr unterstützte den FC Einheit Strasburg bei der Bewässerung des Sportplatzes an der Reuterkoppel.

René GosseGemeindewehrführer

Einsatz auf der A 20Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung

Das 25. Schützenfest des Schützenvereins Strasburg 1419 e.V. ist GeschichteSeit dem ersten Maiwochenende stehen die neuen Majestäten des Vereins fest. Das Fest begann mit der Qualifikation für den Kö-nigsschuss. Dazu fanden im Vorfeld zwei Qualifikationsschießen statt. Nach dem Schießen, Ausschluss und Verzicht standen die fünf Schützen fest. Dann wurden alle Anwesenden durch den Vereinspräsidenten Ulf Schnell begrüßt. Er hieß unter anderem die Bürgermeisterin der Stadt Strasburg Karina Dörk, den Bürgermeister der Partnerstadt Straßburg in Kärnten (Österreich) Franz Pirolt und den Präsidenten des Landesschützenverbandes M-V Gerd Hamm herzlich willkommen. Ganz besonders herzlich wurde nach Jahren der Abstinenz eine Abordnung des Partnervereins aus Brügge im Sauerland unter der Leitung des Königspaares begrüßt. Der Präsident sprach sich für eine jetzt wieder dauerhafte Präsenz beiderseits aus. Herzlich willkommen waren auch Abordnungen der befreundeten Vereine aus Blumenthal, Pasewalk, Jatznick, Ueckermünde, Belling und Woldegk. Zunächst traten aber alle Interessierten zum Volks-adlerkönigschießen an. Dieser Adler wurde in diesem Jahr vom Jungschützen Franz Arthaber wunderschön bemalt. Königin Bianka ließ es sich nicht nehmen nach 15 Minuten und 55 Schuss auch diese Krone zu holen. Der Apfel und das Zepter fielen dann nach 135 bzw. nach 224 Schuss durch Mike Desombré von der Schützengilde Pasewalk. Jürgen Desombré (SG Pasewalk) sicherte sich nach 452 Schuss den rechten Flügel. Jungschütze Kristof Jahnke holte sich nach 576 Schuss den linken Flügel. Um 17.30 Uhr und 635 Schuss

Königin der Könige, Bianka die 1.

viel dann der Rumpf durch die neue Adlerkönigin Silke Schelk vom Schützenverein Strasburg. Glückwunsch an alle Gewinner! Für alle Schützen gab es Präsente. Dann wurde es richtig spannend. Die Schützen für die Königsschießen standen fest. Neun Jung-schützen traten an, um ihren König bzw. ihre Königin zu ermitteln. David Faber war in diesem Jahr der Beste und trägt in diesem Jahr die Würde des Jungschützenkönigs für ein Jahr. Danach ging es um den Alterskönig. Diesen Titel sicherte sich Dieter Weiss, der auch in diesem Jahr diese wertvollen Schützenscheiben anfertigte und bemalte. Auf den Scheiben sind jedes Mal andere Motive aus der Geschichte Strasburgs und des Vereins dargestellt. Einmalig und unbezahlbar! Dieter holte sich übrigens schon seine zweite Scheibe. Glückwunsch!Nun traten die fünf Schützen an den Stand, um den König im Jubi-läumsjahr zu ermitteln. Der 25. Schützenkönig heißt Klaus Peters, der auch Gründungs-mitglied des Vereins nach der Neugründung 1990 war. Herzlichen Glückwunsch!Somit sind Klaus 1. und seine Gattin Karina 1. die Regenten des Vereins für das Jahr 2016/2017. Neben den Rittern Silke Schelk, Heinfried Sommer, Karsten Lade und Holger Schmidt, gehören die anderen Majestäten und der Adjutant Ralf Wieczorek zum Hofstaat des Königshauses. Allen Siegern nochmals herzliche Glückwünsche zu den erreichten Leistungen. Ein weiterer Höhepunkt war das

Schützenkönig Klaus der 1. mit seinen Rittern

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 23

Schießen um den Titel „König der Könige“. Schützenbruder Dieter Weiss ließ es sich nicht nehmen, bereits zum dritten Mal einen Preis dafür zu stiften. In diesem Jahr ging es um eine wertvolle Schüt-zenscheibe und auch da ließ Königin Bianka nichts anbrennen und schlug mit einer glatten 10 alle anderen Konkurrenten aus dem Feld. Herzlichen Glückwunsch!In einer Feierlichen Verabschiedung mit Aufmarsch der Fahnendele-gation, Salutschützen und Böllerschützen durch Hubert Barthel und Dieter Weiss wurden die scheidenden Majestäten verabschiedet. Vor der Königsproklamation bedankte sich der Präsident Ulf Schnell

bei den Majestäten Bianka und Heinfried Sommer und Karl-Heinz und Helga Müller für die hervorragende Arbeit in ihrem Königsjahr. Dann wurde die Königskette, der Königssäbel und die Krone mit den besten Wünschen für das kommende Jahr übergeben. Ein Dankeschön geht an alle, die mit selbstgebackenem Kuchen, Salaten und der Bewirtung der Gäste und Schützen zum Gelingen des Festes beitrugen. Dank auch an alle fleißigen Helfer und Orga-nisatoren, ohne die dieses Fest nicht möglich gewesen wäre.

Ralf Wieczorek

Chorfest der Chorgemeinschaft Strasburg e. V.Die Chorgemeinschaft Strasburg e. V. hatte den Singkreis Lieding sowie den Bürgermeister und offizielle Vertreter der Partnerstadt Straßburg in Kärnten Österreich zu einem Gegenbesuch eingeladen. Dieser erfolgte in der Zeit vom 5. bis 8. Mai 2016 und war von großer Wiedersehensfreude geprägt.Wir hatten ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet.Höhepunkt war das große Chorfest im Kulturhaus der Stadt Stras-burg, zu dem wir zahlreiche Gäste begrüßen konnten. Vielen Dank, liebe Strasburger. Unser herzlicher Dank gilt insbesondere unseren Gastchören.Wir danken der Stadt Strasburg für die tolle Unterstüt-zung,besonders der Bürgermeisterin, Frau Dörk, Frau Gerhardt und Herrn Lindner. Dank Herrn Norbert Raulin für seine hilfreichen Ideen in der Vorbereitungsphase und seine unterhaltsame Moderation während der Fahrt nach Warnemünde.Es ist uns ein Bedürfnis, allen nachfolgend genannten Sponsoren des Chortreffens Dank zu sagen: Dr. Eckhardt, Adler Apotheke, B. Weda, Jürgen und Annegret Salitzky, N. Chatzi, C. Kaulitz, W. Möllhoff, A. Rethwisch, B. Frenk, Dr. Müller, GKU Wasser-Wirt-schaft, Strasburger Wohnungsgenossenschaft, Dr. Krüger, S. Stoye, Autohaus Huth, Modehaus Schröder, Elektrofirma Nehls, Anniela Möller, Grünmark Brunnenapotheke, Fa. Zabel, Salon Stöwer, Tier-

arzt Schmidtchen, Marina und Norbert Raulin, Sieglinde Ernst, Kay Ebert und Axa-Versicherung Peter Jandt.

Text: E. Tack, Vorstand der Chorgemeinschaft Strasburg

(Fotos: W. Gabriel)

Herausgeber:Stadt Strasburg (Uckermark), Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1, 17335 StrasburgBezugsmöglichkeiten:- Stadt Strasburg, Pressestelle, Schulstr. 1, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/272-0- Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint 10x jährlich in einer Auflagenhöhe von 3.100 Exemplaren. - Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei.- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über die Stadt Strasburg (Um.) unter

www.strasburg.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Die Bürgermeisterin, Tel.: 039753/272-37Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffent-lichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:V. i. S. d. P: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Katharina Thiele, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen An-zeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus WittichISSN 0941-1674

Impressum

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24 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Uckermärkischer Heimatkreis e. V.Geschichte der Friedhöfe

Auf dem Alten Friedhof in Strasburg ist jetzt die Geschichte der Begräbnisstätten der Stadt festgehalten worden. Auf einem Findling erinnert eine Tafel an einen Teil der Stadtgeschichte. Vor allem Hil-degard Wegener beschäftigte sich mit den Begräbnisstätten in der Stadt Strasburg. Dazu nutzte sie die Chroniken von Otto Schrodt, Hermann Merk und Werner Lippert.Der erste Begräbnisplatz befand sich in unmittelbarer Nähe der St. Marienkirche. Ab 1717 erfolgten Beisetzungen außerhalb der Stadt-mauer im Bereich der Friedenstaube. 1834 wurde auf der linken Seite der Bahnhofstraße ein Friedhof angelegt. 1866 musste die rechte Seite der Bahnhofstraße dazu genommen werden. 1987 entstand als Erweiterung der Neue Friedhof in der Schwarzenseer Straße.Weitere Begräbnisstätten waren im Mittelalter die Schleuse am Stadtsee, auch Armenfriedhof genannt. Bis 1818 befand sich ein Friedhof im Bereich der König-, Grün-, Lange-, bis zur Letzten Straße. Die aus Frankreich im Jahre 1691 eingewanderten Hugenot-ten nahmen einige Jahre in der französisch-reformierten Kirche im ehemaligen Rathaus auf dem Markt Bestattungen vor.

Bis im Jahre 2010 gab es auch in Schwarzensee einen Friedhof. Auch Lauenhagen als Stadtgut hatte eine Begräbnisstätte.

K. Gerhardt

Neues vom Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat der Stadt Strasburg nutzte am 28.04.2016 die Ge-legenheit, von Herrn Detlef Hübschmann durch die Ausstellung „Guts- und Parkanlagen“geführt zu werden.

Seniorenrundfahrt nach UeckermündeAm 18. Mai 2016, ein sonniger Tag, trafen sich die Ruheständler von Strasburg und Umgebung, um gemeinsam an einer Fahrt mit dem Bus, teilzunehmen. Anschaulich und interessant erläuterte Herr Raulin während der Fahrt die vielen Veränderungen in den Dörfern und Städten und welche Infrastruktur dazu nötig ist. Unser Ziel war Ueckermünde, eine schöne Stadt am Haff, mit einem Jachthafen, Tierpark und vielen Urlaubern. Nach der Stadtrundfahrt ging es wei-ter nach Bellin, ein beschauliches Örtchen am Haff, wo es leckeren Kuchen und Kaffee gab. Es war für alle Ruheständler ein schöner Nachmittag. Wir bedanken uns herzlich bei den Organisatoren, insbesondere bei Frau Krüseler.

Christa Giese

erfreuten wir uns an dem wunderschönen Ausblick auf das Haff. Auch während der Rückfahrt wurde uns wieder einmal bewusst, wie schön doch unser Mecklenburg-Vorpommern ist. Wälder, grüne Weiden, gelbstrahlende Rapsfelder begeisterten uns sehr. Es war für alle Beteiligten ein erlebnisreicher Tag. Im Namen der Senioren ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren dieser Reise. Mit dem Versprechen, solche Ausflüge zu wiederholen, verabschiedeten sich Frau Krüseler und Herr Raulin von uns.

Ingrid Wichmann

Bürgernähe in StrasburgDer 10. Mai 2016 gestaltete sich für die Senioren der Stadt Strasburg zu einem erlebnisreichen Nachmittag. Unser ehemaliger Bürger-meister, Herr Raulin, lud zu einer Fahrt in die Umgebung ein. Frau Karina Dörk, Herr Norbert Raulin und Frau Marianne Krüseler begrüßten uns sehr herzlich und bürgernah. Herr Raulin gab aus-führliche Kommentare zu Orten und Bauten der Region ab. Die Gemeinden haben sich in den letzten Jahren natürlich zum Positiven weiterentwickelt. Modernisierungen, Restaurierungen haben die Stadtbilder verändert. Die Reise führte uns über die Orte Rothe-mühl, Heinrichswalde, Ferdinandshof und Ueckermünde bis Bellin. Im Restaurant ,,Haff Hus‘‘ sind wir zu einer Kaffeetafel geleiten worden. Bei selbstgebackenen Kuchen und dem dazugehörigen Kaffee kam es zu vielen angeregten Unterhaltungen. Der Austausch vertiefte sich anschließend auf der Terrasse. Bei angenehmen Wetter

Harry Zielinski, Geschäftsführer der Strasburger Wohnungsbaugesell-schaft, war Gast im Seniorenbeirat und sprach zu den Vorhaben, die die SWG zum altersgerechten Wohnen plant.

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 25

Museum

Impressionen zum Museumsfest

Der Künstler Detlev Schwarz freute sich sehr über die interessierten Ausstellungsbesucher. Zur Eröffnung war die „Kleine Galerie“ des Museums bis auf den letzten Platz gefüllt.

Kairi Goth ließ sich überreden, mal zu waschen wie zu Urgroßmutters Zeiten. Mit Kernseife und Waschbrett rückte sie dem Schmutz zu Leibe.

BibliothekMontag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Dienstag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 UhrMittwoch geschlossen Donnerstag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 UhrFreitag 10.00–12.00 Uhr

MuseumMontag geschlossenDienstag–Freitag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

April–September Sonntags 15.00–17.00 Uhr

Öffnungszeiten

Zum Museumsfest öffnete das alte Gemeindehaus wieder in neuem Glanz seine Pforten. Der Förderverein „Altes Gemeindehaus e. V.“ lud zur Besichtigung und zum Flohmarkt ein.

Im Anbau des Museums, in dem auch die Ausstellung zur Töpfergeschich-te der Stadt zu sehen ist, hatten die Kinder erstmals die Möglichkeit, Gegenstände aus Ton herzustellen. (Fotos: W. Gabriel)

Unsere Fahrt zum Gut NeuensundMit dem Bus von Strasburg nach Neuensund ist ja nicht sehr weit. Dafür ist die Landschaft mit der vorherrschenden Farbe grün, mit Wildblumen am Straßenrand, vorbei am Burgwall um so schöner. Das fanden die Mitglieder des Uckermärkischen Heimatkreises Strasburg am 28. Mai auf der Fahrt zum Gut Neuensund. Das Wetter spielte mit. Herr Brückner, Gästebetreuer, begrüßte uns ganz herzlich. Seit einem Jahr hat er diese Funktion. Die Berliner Besitzer haben sich damals ganz einfach in die schöne Landschsft, das Gutsensemble mit Len-ne-Park, mit der Nähe zum Schmiedegrundsee verliebt. Aus dem 18. Jhdt. , damals von der Familie von Arnim bewirtschaf-tet, ist die Gutsanlage noch gut erhalten. Eine Ausnahme bildet das Gutshaus. Das Millionenobjekt ist für die Berliner zum renovieren einfach zu teuer.Wie schrieb doch grade unsere Pasewalker Zeitung: „Da müßte doch wirklich ein Millionär kommen !“ Das ehemalige Verwalterhaus, 1782 erbaut wartet mit 8 Gästezimmern auf. Alle liebevoll ländlich eingerichtet, mit alten Möbeln und rustikaler

Bettwäsche. Diese Zimmer werden besonders von Berliner Gästen genutzt, die hier mal den Goßstadtstreß abstreifen wollen. Für den Sommer sind die Zimmer schon gut gebucht. Auch Radfahrer sind herzlich willkommen und für Kinder gibt es viele Möglichkeiten zum toben. Ein weiteres Schmuckstück ist der „Alte Kornspeicher.“ Der Saal bietet Platz für bis zu 150 Gäste, wobei die Tanzfläche gleich bei derBesichtigung von zwei Frauen vom Heimatkreis ausprobiert wurde. Prüfung bestanden ! Für den Sommer sind schon viele Hoch-zeiten angemeldet erzählte uns Herr Brückner ganz stolz. Dann war für uns vor dem „Alten Kornspeicher“ die Kaffeetafel ge-deckt. Passend mit Wildblumen auf den Tischen. Selbst gebackener Kuchen und richtig guter kaffee schmeckten uns. Wir blieben noch lange sitzen und ließen den schönen Nachmittag im hellen Sonnen-schein ausklingen, wobei noch Einige im Park spazieren gingen. Mit selbsgekochter Marmelade und Tee aus dem Hofladen fuhren wir wieder nach Strasburg. Aber vorher sagten wir noch Herrn Brückner und seiner netten Kollegin „Danke.“

Gundila Meyer

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26 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

Strasburger Veranstaltungskalender

Veranstaltungen in den Monaten Juni–September16.07. 15.00 Uhr Stadtsee 1. Strasburger Seefest, CaRo-Event, Stadt Strasburg (Um.),

(siehe Seite 27)18.07. & 20.07. 19.00 Uhr Aula Grundschule Musical „Felicitas Kunterbunt“ - Musical der 3. und 4. Klasse19.07. 10.00 Uhr Aula Grundschule Musical „Felicitas Kunterbunt“ - Musical der 3. und 4. Klasse21.07. 11.00-12.00 Uhr Markt „Geromobil“ und „Dörpkieker“ stellen sich vor!29.07. 14.00 Uhr Haus d. Begegnung im Wall Fischerfest der Volkssolidarität Strasburg, Tel.: 039753/2548030.07. Reuterkoppel Tag der Einheit, FC Einheit Strasburg e. V., FFw Strasburg 08.–11.09. Festwiese Reuterkoppel Zirkus AEROS, der bekannte Zirkus aus Ostdeutschland11.09. 14.00 Uhr Adlerapotheke „Tag des offenen Denkmals“16./17.09. Max-Schmeling-Halle Strasburger Stadtfest

Ausstellungen/Vorträgebis 19.08. Museum Ausstellung „ Malerei“ von Detlev Schwarz, Roga08.09. 19.00 Uhr Museum Eröffnung der Ausstellung „Farbenspiel“ anlässlich des 90.

Geburtstages von Siegfried Rehfeld – einem unvergesslichen Künstler Strasburgs

bis 30.08. Rathaus Ausstellung „Afrika“ der Regionalen Schule „Schule am Was-serturm“

ab 08.09. Rathaus Ausstellung anlässlich des 90. Geburtstages von Siegfried Rehfeld – einem unvergesslichen Künstler Strasburgs

Dauerausstellungen Hugenottenkolonie Strasburg/Historische Schulstube/Stadtgeschichte/Ständige Ausstellung zum Leben und Wirken Max Schmelings

Vereine und VerbändeChorgemeinschaft Strasburg e. V.jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe

Seniorenbeirat27.06. 14.00 Uhr Rathauskeller Beiratssitzung, Gäste: Herr Limp und Herr Zander vom Pfl e-

gestützpunkt Pasewalk, Thema: „Das Pfl egestärkungsgesetz 1/2“

RGZV „Gefl ügelfreund“ Strasburg e. V. 09.07. 09.00 Uhr Einsatz am Käfi glager

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)20.06./04.07./01.08. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Handarbeit29.06. 14.00 Uhr Tagesfahrt nach Potsdam30.06. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung11.07./08.08. 14.00 Uhr Gastst. „Zum Uckermärker“ Skat14.07. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung

Strasburger Schützenverein 1419 e. V.26.06. 09.00 Uhr Heinrichswalde „Manschaftspokal“ (Trapp)30.07. 14.00 Uhr Linchenshöh „2. Fuchsschießen“ (KK)

MC Touring Strasburg e.V.03.07. 13.00 Uhr Fahrradtour gemeinsam mit dem Sportstudio „Fitness Life“23.07. 14.00 Uhr 3. MX-Wertungslauf Clubmeisterschaft 201623.07. 19.00 Uhr Club-Grillfest, Auswertung des 1. Sporthalbjahres 2016

Veranstaltungen und Feste in der Umgebung17.06. 11.00–17.00 Uhr Schwichtenberg Wiesenfest und Dampftag, Mecklenburg-Pommersche Sch-

malspurbahn Schwichtenberg, Bahnhof und Museumsdorf02.07. 10.00 Uhr Alt Käbelich Tag der deutschen Imkerei25.07–04.08. Woldegk Ferienfreizeit/Trainingslager, Vereinsanlage am Bullenberg06.08. 14.00 Uhr Alt Käbelich Imkertreff/Planung der Völkerzahl 2017

Nächste Ausgabe 04.08.2016

Beiträge an:[email protected]

Redaktionsschluss21.07.2016

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Nr. 06/2016 Strasburger Anzeiger Juni 2016 27

Weitere Veranstaltungen

- Die „Janzjohr Boder“ steigen aus den Fluten. Neptun und Nixe sind mit dabei.

- Der 1. Angelverein „1923“ Strasburg e. V. stellt seine Ruderboote zur Verfügung und wird Fisch räuchern.

- Der Arbeitslosenverband Strasburg/Pasewalk e. V. führt um 16.00 Uhr eine Bademodenschau vor.

- Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg überrascht mit einem Fontänenspektakel.

- Die Kinder können sich am Entenangeln, XXL-Dart, Ballonmodellieren, Seifenblasen und Riesenbasketball beteiligen.

- Zuckerwatte und Popcorn runden für alle großen und kleinen Besucher das Programm ab.

- Frau Stübe vom Imbiss am See erwartet alle Kinder zum Kinderschminken und bereitet Waffeln und Wassereis zum kleinen Preis vor.

- Der Heimatverein Wismar stellt seine Hüpfburg zur Verfügung und bietet Kaffee und Kuchen an.

- Des Weiteren stehen ein Fischwagen, ein Grillstand und Getränke aller Art bereit!

Ab 20.00 Uhr startet die große Strandparty!

Der Eintritt ist frei!

1. Strasburger Seefest am 16. Juli 2016

Ab 15.00 Uhr erwartet Sie ein buntes Programm!

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Über das Scheitern des Sozialismus

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28 Strasburger Anzeiger Juni 2016 Nr. 06/2016

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