stpm städtische parkraummanagement gesellschaft m.b.h

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TO 11 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 251-2/11 STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H., Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2009 Tätigkeitsbericht 2010

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Page 1: STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H

TO 11

KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191

KA IV - GU 251-2/11

STPM Städtische Parkraummanagement

Gesellschaft m.b.H., Prüfung der wirtschaftlichen

Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2009

Tätigkeitsbericht 2010

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KURZFASSUNG

Die STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H. befasst sich im We-

sentlichen mit der Errichtung und dem Betrieb von Parkgaragen. Im Jahr 2008 kam es

im Hinblick auf die künftige strategische Ausrichtung der STPM Städtische Parkraum-

management Gesellschaft m.b.H. zu einem Wechsel der Gesellschafterinnen. Gegen-

wärtig werden sämtliche Geschäftsanteile an der STPM Städtische Parkraummanage-

ment Gesellschaft m.b.H. von 100%igen Tochtergesellschaften der Wiener Stadtwerke

Holding AG gehalten. Im Hinblick auf die Ausweitung des Geschäftsfeldes der Garagie-

rung erwarb die STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H. im Jahr

2009 die WIPARK Garagen GmbH und konnte dadurch ihr Garagenportfolio auf insge-

samt 22 Eigengaragen mit 7.310 Stellplätzen ausbauen.

Die Einschau durch das Kontrollamt führte unter anderem zu Empfehlungen hinsichtlich

der Erstellung künftiger Jahresabschlüsse, der Neubesetzung von Leitungspositionen

sowie des Internetauftritts im World Wide Web.

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................5

1.1 Gesellschaftsvertrag..................................................................................................5

1.2 Kooperationsvereinbarungen.....................................................................................6

1.3 Erwerb der Geschäftsanteile durch die WIENER STADTWERKE

Beteiligungsmanagement GmbH.....................................................................................6

1.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages.......................................................................7

2. Wirtschaftliche Entwicklung der Städtischen Parkraummanagement Gesellschaft

m.b.H. ..............................................................................................................................7

2.1 Grundsätzliches.........................................................................................................7

2.2 Entwicklung der Vermögensstruktur ..........................................................................8

2.3 Entwicklung der Kapitalstruktur ...............................................................................10

2.4 Gewinn- und Verlustrechnungen .............................................................................11

2.5 Entwicklung der Cashflows......................................................................................13

3. Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz....................................14

4. Anteile an verbundenen Unternehmen ......................................................................15

4.1 WIPARK Garagen GmbH ........................................................................................15

4.2 PROMIS Garagen GmbH ........................................................................................15

4.3 HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH ....................................................15

5. Garagenportfolio der Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H............16

6. Feststellungen und Empfehlungen ............................................................................18

6.1 Jahresabschlüsse....................................................................................................18

6.2 Verrechnung von Verzugszinsen.............................................................................19

6.3 Außerplanmäßige Abschreibung von Ticketautomaten ...........................................20

6.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages.....................................................................21

6.5 Neubesetzung von Leitungspositionen....................................................................22

6.6 Absicherung von Zinsänderungsrisiken ...................................................................22

6.7 Internetauftritt ..........................................................................................................23

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Anhang

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE ..................................25

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PRÜFUNGSERGEBNIS

1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Gesellschaftsvertrag

Die BMG als Zwischenholding des Konzerns der HO und die internationale Garagenbe-

treiberin APCOA Parking Austria AG gründeten mit Gesellschaftsvertrag vom 16. De-

zember 1998 die STPM. Am zur Gänze einbezahlten Stammkapital der STPM in der

Höhe von 72.700,-- EUR hielten die beiden Gesellschafterinnen BMG und APCOA Par-

king Austria AG jeweils einen Anteil von 51 % bzw. 49 %. Im Rahmen eines im Jahr

1998 abgeschlossenen Syndikatsvertrages wurde vereinbart, dass beiden Gesellschaf-

terinnen gleich viele Stimmrechte zukommen.

Unternehmensgegenstand der STPM ist lt. Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen der

Betrieb und das Management von Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen jeder Art

sowie der Betrieb von Tankstellen und Servicestationen, die Planung und Durchführung

von Bauprojekten aller Art, welche die Parkraumbewirtschaftung oder die Errichtung

und den Betrieb von Parkgaragen betreffen, einschließlich der Durchführung von Pro-

jektwettbewerben, die Ausübung des Bewachungsgewerbes, die Übernahme öffentlich-

rechtlicher Beleihungen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung sowie der

Erwerb und die Beteiligung an anderen inländischen und ausländischen Personen- und

Kapitalgesellschaften.

Gemäß Pkt. 5 des Gesellschaftsvertrages hat die STPM "einen oder mehrere Ge-

schäftsführer zu bestellen. Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesell-

schaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer ge-

meinsam mit einem Prokuristen, falls ein solcher bestellt ist, vertreten."

Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschafterinnen vorbehaltenen Be-

schlüsse werden in der Generalversammlung oder unter Anwendung des § 34 GmbH-G

auf schriftlichem Weg gefasst.

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1.2 Kooperationsvereinbarungen

Die STPM schloss einen Rahmenvertrag über die Betriebsführung von Garagen- und

Kraftfahrzeugabstellplätzen der STPM oder Dritter bzw. die teilweise Beratung Dritter

als Vorleistung für Betriebsführungsverträge ab. Hinsichtlich der einzelnen Eigengara-

gen, Pachtgaragen und der Garagen, für welche die STPM die Betriebsführung im Na-

men und auf Rechnung Dritter übernommen hatte, wurden jeweils Einzelvereinbarun-

gen mit demselben Vertragspartner über die operative Betriebsführung geschlossen.

Weiters wurde ein Bürogemeinschafts- und Dienstleistungsvertrag, der im Wesentlichen

die Leistungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Büro-

räumlichkeiten, der Nutzung informationstechnologischer Einrichtungen, der Buchhal-

tung, dem Controlling und der Gehaltsverrechnung zum Inhalt hatte, abgeschlossen.

Im Rahmen eines Konzernvertrages wurde darüber hinaus die Leistungserbringung der

zur Verfügung gestellten Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer geregelt. Diese

vertragliche Konstellation wurde im Hinblick auf eine möglichst schlanke Struktur inner-

halb der STPM gewählt. Sämtliche operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ver-

waltungstätigkeiten bzw. der Betriebsführung der Eigen-, Pacht- und Fremdgaragen

wurden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen von der STPM ausgelagert.

1.3 Erwerb der Geschäftsanteile durch die WIENER STADTWERKE Beteiligungsmana-

gement GmbH

1.3.1 Die BMG erwarb zum Stichtag 30. Juni 2008 den Geschäftsanteil von 49 % des

Stammkapitals an der STPM. Die Wertermittlung des 49%igen Geschäftsanteiles erfolg-

te anhand eines Gutachtens, welches durch eine von der STPM beauftragten Wirt-

schaftsprüfungskanzlei erstellt wurde. Unter Berücksichtigung der damals bekannten

Prämissen errechnete die Wirtschaftsprüfungskanzlei für die STPM einen Unterneh-

menswert (Mittelwert) in der Höhe von 6,04 Mio.EUR bei einer Bandbreite - je nach Hö-

he des gewählten Diskontierungszinssatzes - zwischen rd. 5,82 Mio.EUR und 6,27

Mio.EUR.

Der von der BMG letztlich bezahlte Kaufpreis für den 49 %-Geschäftsanteil lag am

unteren Ende der Bandbreite. Darüber hinaus wurde der Veräußerin im Rahmen des

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Kauf- und Abtretungsvertrages vom 29. September 2008 zusätzlich zum vereinbarten

Kaufpreis der mit ihrem Geschäftsanteil verbundene Gewinnanteil für das erste Halbjahr

2008 zugesprochen. Zeitgleich mit dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages wurden zusätzliche

Nebenvereinbarungen getroffen. 1.3.2 Zur Vermeidung der Zahlung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit dem

Erwerb der Geschäftsanteile an der STPM erwarb die WSTW-VW als vorbereitende

Maßnahme von der Mehrheitsgesellschafterin BMG einen Geschäftsanteil im Ausmaß

von 0,1004 % am Stammkapital der STPM. Das zur Gänze einbezahlte Stammkapital

der STPM in der Höhe von 72.700,-- EUR wird somit seit dem 30. Juni 2008 von der

BMG mit 99,8996 % und der WSTW-VW mit 0,1004 % gehalten. Bei beiden Gesell-

schafterinnen handelt es sich um 100%ige Tochtergesellschaften der HO. 1.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages

Gemäß dem Beschluss der neuen Gesellschafterinnen vom 30. August 2010 wurde der

Gesellschaftsvertrag in einigen Punkten abgeändert. Die wesentlichsten Änderungen

betrafen neben der Einrichtung eines Aufsichtsrates als zusätzliches Organ der Gesell-

schaft die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den Erwerb, den Verkauf,

die Vermietung und die sonstige Verwertung von Liegenschaften, insbesondere mit Ab-

stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie um die Vermietung von Geschäftslokalen, Ausla-

gen und Vitrinen. Bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung aus mehreren Personen sieht der

nunmehrige Gesellschaftsvertrag vor, dass die Generalversammlung eine Geschäfts-

ordnung für die Geschäftsführung einschließlich einer durch die Geschäftsführung vor-

zuschlagenden Ressortverteilung zu beschließen hat. Mit Beschluss vom 19. Februar

2009 wurde erstmals eine solche Geschäftsordnung einschließlich der Geschäftsver-

teilung genehmigt. 2. Wirtschaftliche Entwicklung der Städtischen Parkraummanagement Gesellschaft

m.b.H.

2.1 Grundsätzliches

Mit Schreiben vom 21. November 2005 erfolgte die Einbeziehung der STPM als Grup-

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penmitglied in die Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG 1988 unter der Gruppenträgerin

HO. Die STPM steht mit der HO in einem Konzernverhältnis und wurde mit 31. Dezem-

ber 2009 in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen.

Die STPM ist im Sinn des § 221 UGB eine kleine Kapitalgesellschaft, die Abschlussprü-

fung erfolgt daher auf freiwilliger Basis. Im Betrachtungszeitraum wurden sämtliche Jah-

resabschlüsse der STPM von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei mit uneingeschränkten

Bestätigungsvermerken versehen.

2.2 Entwicklung der Vermögensstruktur

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vermögensstruktur der STPM im Betrachtungszeit-

raum (Beträge in EUR):

AKTIVA Jahresabschluss (zum) 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 810,00 0,00 5.806,78II. Sachanlagen

1. Grundstücke einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 23.991.233,54 30.684.838,16 29.960.383,312. Technische Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 658.619,63 588.666,24 506.732,383. Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau 5.145.289,22 0,00 105.450,97

III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 0,00 35.000,00 0,002. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 34.923.278,70

B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 402.465,00 62.804,86 94.654,872. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 383.119,62 0,00 0,003. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 17.889.438,104. Sonstige Forderungen u. Vermögensgegenstände 12.890.540,92 13.207.599,82 2.166.539,10

II. Kassabestand, Guthaben bei Kreditinstituten 782.716,84 975.949,73 129.529,63C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.230,63 10.662,55 8.605,67Gesamtvermögen 44.256.025,40 45.565.521,36 85.790.419,51

Der Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2009 wies eine Bilanzsumme von rd.

85,79 Mio.EUR aus. Die Summe der Aktiven beinhaltete das Anlagevermögen in der

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Höhe von 65,50 Mio.EUR, das Umlaufvermögen in der Höhe von 20,28 Mio.EUR sowie

einen Rechnungsabgrenzungsposten in der Höhe von 8.605,67 EUR für vorausbezahlte

Mieteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung. Das Anlagevermögen bestand ne-

ben den immateriellen Vermögensgegenständen (Software und Lizenzen) in der Höhe

von 5.806,78 EUR im Wesentlichen aus Sachanlagen in der Höhe von rd. 30,57

Mio.EUR und Finanzanlagen in der Höhe von rd. 34,92 Mio.EUR.

Das Sachanlagevermögen setzte sich zum überwiegenden Teil aus Bauten auf frem-

dem Grund (Eigen- und Pachtgaragen) sowie den Miteigentumsanteilen an einer Lie-

genschaft in der Höhe von insgesamt 29,96 Mio.EUR, aus diversen Anlagen sowie der

Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Höhe von rd. 0,51 Mio.EUR und den geleis-

teten Anzahlungen für in Bau befindliche Anlagen in der Höhe von rd. 0,10 Mio.EUR zu-

sammen. Die Finanzanlagen in der Höhe von rd. 34,92 Mio.EUR beinhalten ausschließ-

lich Anteile an verbundenen Unternehmen.

Das Umlaufvermögen setzte sich zum Bilanzstichtag 2009 aus Forderungen und sons-

tigen Vermögensgegenständen in der Höhe von rd. 20,15 Mio.EUR sowie einem Kas-

senbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in der Höhe von rd. 0,13 Mio.EUR zu-

sammen. Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von

94.654,87 EUR waren in der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegen-

stände" Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in der Höhe von rd. 17,89

Mio.EUR sowie sonstige Forderungen in der Höhe von rd. 2,17 Mio.EUR enthalten.

Die wesentlichen Veränderungen im Vermögen der STPM in den Jahren 2007 bis 2009

ergaben sich aufgrund von Umbuchungen fertiggestellter Anlagen in der Position

"Bauten auf fremdem Grund" in der Höhe von rd. 5,07 Mio.EUR, dem Erwerb der Mit-

eigentumsanteile an der Liegenschaft in Wien 5, Wiedner Hauptstraße 133 - 137, in der

Höhe von rd. 1,65 Mio.EUR (exkl. Nebenkosten), den nach Abzug diverser Verbindlich-

keiten verbliebenen Anschaffungskosten von rd. 34,85 Mio.EUR für den Erwerb der

WIPARK Garagen AG, den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen für die

Gewährung eines Darlehens in der Höhe von rd. 17,04 Mio.EUR sowie aus der Verrin-

gerung der sonstigen Forderungen infolge der im Jahr 2009 stattgefundenen Überbin-

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dung des von der Stadt Wien erhaltenen Darlehens in der Höhe von 10,78 Mio.EUR an

die Käuferin der P&R-Anlage Leopoldau.

2.3 Entwicklung der Kapitalstruktur

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kapitalstruktur der STPM im Betrachtungszeitraum

(Beträge in EUR):

Jahresabschluss (zum) PASSIVA 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 72.700,00 72.700,00 72.700,00II. Nicht gebundene Kapitalrücklagen 0,00 0,00 2.950.000,00III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 628.337,06 179.248,79 -228.022,78B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE 12.349.999,72 12.217.620,89 12.085.242,06C. RÜCKSTELLUNGEN 242.819,69 197.937,00 301.896,48D. VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.143.247,09 2.957.366,13 49.951.620,092. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 577.670,86 569.777,27 205.156,763. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 4.556.169,60 4.232.127,704. Sonstige Verbindlichkeiten 23.555.817,15 22.891.170,13 14.372.609,08

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.685.433,83 1.923.531,55 1.847.090,12Gesamtvermögen 44.256.025,40 45.565.521,36 85.790.419,51

Die Summe der Passiven beinhaltete zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 das Ei-

genkapital in der Höhe von rd. 2,79 Mio.EUR, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse

von der Stadt Wien sowie einem Dritten in der Höhe von insgesamt rd. 12,09 Mio.EUR,

die Rückstellungen in der Höhe von rd. 0,30 Mio.EUR, die Verbindlichkeiten in der Höhe

von rd. 68,76 Mio.EUR sowie die Rechnungsabgrenzungsposten für erhaltene Baukos-

tenzuschüsse in der Höhe von rd. 1,85 Mio.EUR, welche über einen Zeitraum von 20

Jahren aufgelöst werden.

Das Eigenkapital umfasste zum Bilanzstichtag 2009 das Stammkapital in der Höhe von

0,07 Mio.EUR, den in den Kapitalrücklagen ausgewiesenen Großmutterzuschuss in der

Höhe von 2,95 Mio.EUR sowie einen Bilanzverlust in der Höhe von rd. 0,23 Mio.EUR.

Die Gesamtverbindlichkeiten der STPM setzten sich aus den Verbindlichkeiten gegen-

über Kreditinstituten in der Höhe von rd. 49,95 Mio.EUR, den Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen in der Höhe von rd. 0,21 Mio.EUR, den Verbindlichkeiten

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gegenüber verbundenen Unternehmen in der Höhe von rd. 4,23 Mio.EUR sowie aus

den sonstigen Verbindlichkeiten in der Höhe von rd. 14,37 Mio.EUR zusammen.

Gegenüber den Geschäftsjahren 2007 und 2008 ergaben sich die wesentlichsten Ver-

änderungen in der Kapitalstruktur im Vergleich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres

2009 aus der Zuführung des erwähnten Großmutterzuschusses, aus einem beträchtli-

chen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit

dem Erwerb der WIPARK Garagen AG, aus einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten

gegenüber der HO sowie aus einem Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten als Fol-

ge der Übertragung des von der Stadt Wien für die Errichtung der Garagenanlage ge-

währten zinsenfreien Darlehens in der Höhe von 10,78 Mio.EUR an die Käuferin der

P&R-Anlage Leopoldau.

2.4 Gewinn- und Verlustrechnungen

Die Gewinn- und Verlustrechnungen der STPM für die Jahre 2007 bis 2009 zeigten fol-

gende Entwicklung (Beträge in EUR):

Ergebnisentwicklung 2007 2008 2009 1. Umsatzerlöse 2.642.368,71 2.381.727,31 2.495.790,292. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen 436.647,79 0,00 0,00 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 129.333,31 3.267,47 122.358,73 c) Übrige 500.423,66 456.060,25 619.624,323. Personalaufwand a) Gehälter -183.560,75 -47.019,18 -351.075,33 b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -7.610,21 -11.145,39 -4.973,28 c) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -29.420,51 -11.338,09 -70.975,10 d) Sonstige Sozialaufwendungen -2.703,01 -1.962,31 -1.296,384. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -622.072,47 -620.428,44 -877.804,085. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Ein- kommen fallen -62.359,12 -78.213,48 -36.540,72 b) Übrige -1.807.225,36 -1.696.651,58 -1.612.790,996. Betriebserfolg 993.822,04 374.296,56 282.317,467. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.025,05 7.844,83 198.605,60

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Ergebnisentwicklung 2007 2008 2009 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -279.033,55 -521.594,50 -886.444,639. Finanzerfolg -269.008,50 -513.749,67 -687.839,0310. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 724.813,54 -139.453,11 -405.521,5711. Steuern vom Einkommen -96.476,48 -1.750,00 -1.750,0012. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 628.337,06 -141.203,11 -407.271,5713. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 320.451,90 179.248,7914. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 628.337,06 179.248,79 -228.022,78

Die Umsatzerlöse, welche sich aus den Erträgen aus Parkplatzvermietungen zusam-

mensetzen, schwankten im Betrachtungszeitraum zwischen rd. 2,40 Mio.EUR und 2,60

Mio.EUR, wobei für die Schwankungen in erster Linie der Verkauf der P&R-Anlage

Leopoldau sowie die unterjährig im Jahr 2008 erworbene Garage in Wien 5, Wiedner

Hauptstraße 133 - 137, welche erstmals im Jahr 2009 ganzjährig betrieben wurde, ver-

antwortlich sind. Der Wegfall der bis zum Erwerb der Geschäftsanteile im Jahr 2008

durchgeführten Dienstleistungen durch Dritte, wie beispielsweise Administration und

Projektmanagement, führte im Jahr 2009 sukzessive zu einer Aufstockung des

administrativen Personals auf durchschnittlich fünf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,

wodurch es zu einer Steigerung der Aufwendungen für Gehälter sowie der sonstigen

mit dem Personal im Zusammenhang stehenden Aufwendungen auf insgesamt rd. 0,43

Mio.EUR kam. Der Anstieg der Abschreibungen im Jahr 2009 auf rd. 0,88 Mio.EUR re-

sultierte aus der Fertigstellung und Inbetriebnahme diverser Garagenprojekte. Der An-

stieg des negativen Finanzerfolges im Jahr 2009 auf rd. 0,69 Mio.EUR begründete sich

wiederum im Wesentlichen aus der Aufnahme von Darlehen bei Kreditinstituten für den

Erwerb der WIPARK Garagen AG.

Im Jahr 2009 standen den Gesamterträgen von rd. 3,24 Mio.EUR Aufwendungen von

insgesamt 2,96 Mio.EUR gegenüber, was zu einem Betriebserfolg von rd. 0,28

Mio.EUR führte. Unter Berücksichtigung des Finanzerfolges in der Höhe von -0,69

Mio.EUR sowie den Steuern vom Einkommen und Ertrag in der Höhe von 1.750,-- EUR

errechnete sich somit ein Jahresfehlbetrag von rd. -0,41 Mio.EUR. Der Bilanzverlust in

der Höhe von rd. -0,23 Mio.EUR ergab sich aus dem Jahresfehlbetrag sowie dem Ge-

winnvortrag aus dem Vorjahr in der Höhe von rd. 0,18 Mio.EUR.

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Die im Jahr 2007 ausgewiesenen Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen resul-

tierten aus dem Verkaufserlös der P&R-Anlage Leopoldau abzüglich des verbliebenen

Restbuchwertes. Die Reduzierung der Steuern vom Einkommen und Ertrag in den Jah-

ren 2008 und 2009 im Vergleich zum Jahr 2007 auf die Höhe der Mindestkörperschaft-

steuer ist auf den in diesen Jahren erzielten Jahresfehlbetrag zurückzuführen.

2.5 Entwicklung der Cashflows

Die Gegenüberstellung der einzelnen Cashflows der Geschäftsjahre 2007 bis 2009

zeigt die Entwicklung der Finanzlage der STPM (Beträge in Mio.EUR):

2007 2008 2009 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,628 -0,141 -0,407+/- unbare Aufwendungen/unbare Erträge -0,012 0,410 0,324Cashflow aus dem Ergebnis 0,616 0,269 -0,083+/- Veränderungen des Working Capital 11,576 0,479 6,035+/- Veränderungen langfristiger Verbindlichkeiten -11,793 -0,348 -4,049Cashflow aus dem operativen Bereich 0,399 0,400 1,903Cashflow aus Investitionsaktivitäten -1,521 -2,213 -52,694Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten -0,407 2,006 49,945Veränderung der liquiden Mittel -1,529 0,193 -0,846

Die Zunahme des Cashflows aus dem operativen Bereich im Jahr 2009 gegenüber den

beiden Vorjahren war nicht auf den Cashflow aus dem Ergebnis zurückzuführen, son-

dern auf die deutliche Steigerung des Working Capital im Verhältnis zur im gleichen

Zeitraum stattgefundenen Reduzierung der langfristigen Verbindlichkeiten.

Die Entwicklung des Cashflows aus den Investitionsaktivitäten im Betrachtungszeitraum

resultierte im Wesentlichen aus den Ausgaben für die P&R-Anlage Leopoldau (2007),

aus dem Zukauf von Miteigentumsanteilen an der Garage in Wien 5, Wiedner Haupt-

straße 133 - 137 (2008) sowie aus dem Erwerb der WIPARK Garagen AG (2009).

Während der negative Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten des Jahres 2007 fast

ausschließlich aus Dividendenausschüttungen an die Gesellschafterinnen bedingt ist,

setzte sich der positive Cashflow für das Jahr 2008 in der Höhe von rd. 2,01 Mio.EUR

neben Dividendenausschüttungen in der Höhe von rd. 308.000,-- EUR im Wesentlichen

aus der Tilgung von Fremdkrediten in der Höhe von rd. 2,19 Mio.EUR und der Aufnah-

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me von Geldmitteln in der Höhe von 4,50 Mio.EUR zu günstigeren Konditionen im

Rahmen des Konzern-Treasuries der HO zusammen. Der positive Cashflow des Jahres

2009 aus dem Bereich Finanzierungen in der Höhe von rd. 49,95 Mio.EUR setzte sich

neben einem von der HO gewährten Großmutterzuschuss in der Höhe von 2,95

Mio.EUR aus der Aufnahme von Fremdmitteln bei Kreditinstituten in der Höhe von rd.

47 Mio.EUR zusammen. Mit diesen Fremdmitteln wurde u.a. der bereits erwähnte Er-

werb der WIPARK Garagen AG finanziert.

3. Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz

Für Gesellschaften, welche nicht einer verpflichtenden Jahresabschlussprüfung durch

eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei unterliegen, ist lt. URG bei einer "Eigen-

mittelquote von weniger als 8 % des bereinigten Gesamtkapitals" und einer "Fiktiven

Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren" im Gegensatz zu prüfungspflichtigen

Gesellschaften kein Zwang zur Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gegeben.

Mit einer Eigenmittelquote von 3,8 % sowie einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von rd.

203 Jahren zum Stichtag 31. Dezember 2009 wich die STPM jedoch deutlich von den

diesbezüglichen Vorgaben des URG ab.

Mitte des Jahres 2010 wurden die Verbindlichkeiten der STPM gegenüber Kreditinsti-

tuten in der Höhe von rd. 50 Mio.EUR, welche durch eine Garantieerklärung der HO

besichert waren, im Rahmen des Konzern-Treasuries getilgt und durch eine konzern-

interne, kostengünstigere Finanzierung ersetzt, sodass nach dieser Umschuldung auch

für eine prüfungspflichtige Gesellschaft kein Zwang mehr zur Einleitung eines Reorga-

nisationsverfahrens gegeben wäre. Das Kontrollamt merkte in diesem Zusammenhang

dennoch an, dass lt. den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzgesetzes ein in der

Krise (z.B. Nichterreichung der URG-Kennzahlen) von der Großmutterunternehmung

gewährter Kredit als eigenkapitalersetzend und nicht als rückforderbar anzusehen ist,

solange sich die Gesellschaft in einem nicht sanierten Zustand befindet.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Zur Nichterfüllung der URG-Kennzahlen wird angemerkt, dass die-

se durch einen Großmutterzuschuss der HO im Jahr 2010 erfüllt

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KA IV - GU 251-2/11 Seite 15 von 25

werden. Sicherheit und Bestand der STPM waren aber immer ge-

währleistet. Durch den genannten Großmutterzuschuss ist eine

nachhaltige Eigenkapitalausstattung gesichert.

4. Anteile an verbundenen Unternehmen

4.1 WIPARK Garagen GmbH

Im Hinblick auf die strategische Ausrichtung der HO, das Geschäftsfeld der Garagie-

rung auszuweiten, wurde die STPM ermächtigt, die WIPARK Garagen AG auf der

Grundlage rechtlicher, kaufmännischer und technischer Due-Diligence-Prüfungen sowie

von Unternehmensbewertungen, welche durch unabhängige Rechtsanwalts- und Wirt-

schaftsprüfungskanzleien zu erstellen waren, zu erwerben. Die Zustimmung zum Er-

werb der Gesellschaft erfolgte durch die Gesellschafterinnen sowie durch den Auf-

sichtsrat mit Beschluss vom 26. März 2009. Die tatsächliche Akquisition der Gesell-

schaft erfolgte - rückwirkend zum 1. Jänner 2009 - am 27. April 2009. Im Anschluss da-

ran wurde die WIPARK Garagen AG in die WIPARK umgewandelt.

Die Garagen der WIPARK mit Fokus auf Kurzparken befinden sich größtenteils in der

Wiener Innenstadt und sind somit eine sehr gute Ergänzung zu den bereits vorhande-

nen Garagenstandorten der STPM, welche sich zum überwiegenden Teil an der Peri-

pherie des Stadtzentrums befinden und weitestgehend aus Dauerabstellplätzen und

P&R-Anlagen bestehen.

4.2 PROMIS Garagen GmbH

Im Zuge der eingeschlagenen Wachstumsstrategie erwarb die STPM von der WH im

Rahmen eines Treuhandvertrages vom 18. Dezember 2008 1 % des Stammkapitals der

PROMIS, welche zum Zweck der Errichtung einer Garage mit 350 Stellplätzen im 14.

Wiener Gemeindebezirk gegründet worden war. Die restlichen 99 % des Stammkapitals

wurden von der WH für die STPM treuhändig gehalten. Im Geschäftsjahr 2010 nahm

die STPM ihr im Treuhandvertrag verbrieftes Recht wahr und übernahm zur Gänze die

von der WH treuhändig gehaltenen Anteile.

4.3 HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH

Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Dezember 2009 wurde zum Zweck der Errichtung von

Garagenabstellplätzen im 17. Wiener Gemeindebezirk die HH 59 gegründet. Der Anteil

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KA IV - GU 251-2/11 Seite 16 von 25

der STPM am Stammkapital der HH 59 umfasste zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses

per 31. Dezember 2009 insgesamt 10 %. Die restlichen Stammkapitalanteile in der Hö-

he von 90 % wurden von einer Personengesellschaft sowie von diversen Privatperso-

nen gehalten. Die STPM fungiert in dieser Vertragskonstellation als Treugeberin und

weist im Jahresabschluss per 31. Dezember 2009 entsprechend den Vorschriften des

Rechnungslegungsgesetzes das gesamte Stammkapital in ihrem Jahresabschluss aus.

5. Garagenportfolio der Städtische Parkraummanagement Gesellschaft m.b.H.

Strategisches Ziel der STPM ist die Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Investiti-

onstätigkeit im Parkraumbewirtschaftungssektor im Hinblick auf die Ausweitung der

Garagenstandorte in Wien. Dabei ist auch weiterhin nicht beabsichtigt, dass die STPM

unmittelbar als Garagenbetreiberin operativ tätig wird. Während bis Mitte 2009 mit der

Betriebsführung der Eigen-, Pacht- und Managementgaragen ausschließlich ein Dritter

beauftragt war, soll mit dem Erwerb der WIPARK diese sukzessive mit der operativen

Betriebsführung der Garagen betraut werden.

Im Eigentum der STPM befanden sich im Zeitpunkt der Prüfung zwölf Garagen. Mit

Ausnahme der Miteigentumsanteile an der Liegenschaft in Wien 5, Wiedner Haupt-

straße 133 - 137, wurden sämtliche im Eigentum der Gesellschaft stehenden Garagen

auf fremdem Grund errichtet. Mit den jeweiligen Grundeigentümerinnen bzw. Grundei-

gentümern bestehen Baurechts- bzw. Bestandsverträge sowie Grundbenützungsüber-

einkommen.

Mit dem Erwerb der WIPARK erhöhte sich unter Berücksichtigung dieses Beteiligungs-

unternehmens die Anzahl an Eigengaragen und der zur STPM resultierenden Stell-

plätze, wie folgende Tabelle zeigt:

Eigengaragen Pachtgaragen Management-

garagen Fahrrad-garagen

STPM 1170 Wien, Dornerplatz (VG)* 163 1110 Wien, Enkplatz (VG)* 201 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 108 118 1160 Wien, Hofferplatz (VG)* 201 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 171 210

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Eigengaragen Pachtgaragen Management-

garagen Fahrrad-garagen

1140 Wien, Hugo Breitner Hof 151 1150 Wien, Viktoriagasse (VG)* 131 1230 Wien, P&R-Anlage Liesing 365 1040 Wien, Kühnplatz 82 1230 Wien, P&R-Anlage Siebenhirten 503 1140 Wien, Cumberlandgasse 62 1050 Wien, Wiedner Hauptstraße 143 1190 Wien, P&R-Anlage Heiligenstadt 220 1220 Wien, Langobardenstraße 40 1130 Wien, Krankenhaus Hietzing/Lainz 1.350 Diverse Standorte in Wien 4.284 1130 Wien, Kennedybrücke 95Zwischensumme 2.330 1.610 4.284 95WIPARK (in Wien und Graz) Zehn Standorte 4.980 Elf Standorte 2.009 Sieben Standorte 2.956 Zur STPM resultierende Stellplätze 7.310 3.619 7.240 95* Volksgarage

Einschließlich der zehn WIPARK-Garagen wies die STPM zum Zeitpunkt der Einschau

insgesamt 22 Eigengaragen mit 7.310 Stellplätzen aus. In der Tabelle wurden die im

Ausland befindlichen Eigen- und Pachtgaragen nicht berücksichtigt, da diese in naher

Zukunft veräußert werden sollen. Generell liegt die strategische Ausrichtung der STPM

für die weitere Zukunft in der Fokussierung der Garagenbetreibung auf den Standort

Wien.

Weiters verfügte die STPM zum Zeitpunkt der Einschau des Kontrollamtes über insge-

samt 1.610 Stellplätze in drei Pachtgaragen sowie über 95 Fahrradabstellplätze bei der

U-Bahn Station Kennedybrücke in Wien 13. Darüber hinaus verfügte die STPM ein-

schließlich des Beteiligungsunternehmens WIPARK über insgesamt 7.240 Stellplätze

im Rahmen sogenannter Managementgaragen. Bei diesen handelt es sich um Fremd-

garagen, für welche auf vertraglicher Basis die Übernahme der Betriebsführung durch

die STPM erfolgte. Die tatsächliche Ausübung der Betriebsführung dieser Manage-

mentgaragen erfolgt auf Namen und auf Rechnung der Eigentümerinnen bzw. Eigentü-

mer der diversen Garagen durch Personal der WIPARK sowie durch eine beauftragte

Fremdfirma.

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Bei der Bewirtschaftung der Garagenstandorte zielte die STPM auf eine Auslastungs-

und Ergebnisoptimierung der einzelnen Garagen ab. Anhand von Planzahlen und Aus-

wertungen von Ein- und Ausfahrtsfrequenzen im Bereich Kurzparken während der Ge-

schäftszeiten versuchte die STPM, für jeden Garagenstandort ein optimales Verhältnis

von Dauerstellplätzen zu jener Anzahl von Stellplätzen zu finden, welche während der

Geschäftszeiten maximal für Kurzparken vermietet werden können. Im Fall einer Unter-

schreitung der Planvorgaben bzgl. der Auslastung durch Kurzparkerinnen bzw. Kurz-

parker und den damit verbundenen Erlöseinbußen wurde seitens der STPM mit Wer-

bemaßnahmen einschließlich Überlegungen im Hinblick auf eine Adaptierung der

bisherigen Preispolitik reagiert. Die derart erzielten Renditen der Eigen- und Pachtgara-

gen der STPM lagen im vom Kontrollamt betrachteten Zeitraum je nach Standort in ei-

ner Bandbreite zwischen 3 % und 8 %.

6. Feststellungen und Empfehlungen

6.1 Jahresabschlüsse

Im Zusammenhang mit der Einschau in die Jahresabschlüsse der Jahre 2007 bis 2009

wies das Kontrollamt darauf hin, dass einige geringfügige Mängel in den Erläuterungen

und im Anhang bzgl. der Darstellung bestimmter Sachverhalte festgestellt wurden. Dies

betraf insbesondere den im Anhang des Jahresabschlusses 2007 - trotz unterfertigtem

Treuhandvertrag vom 10. September 2007 - fehlenden Verweis auf das bestehende

Treuhandverhältnis im Zusammenhang mit der Park & Ride Spittelau GmbH, in dessen

Rahmen die STPM treuhändig 99 % der Geschäftsanteile für Dritte hält.

Weiters stellte das Kontrollamt fest, dass im Jahresabschluss 2008 in den Erläuterun-

gen zu den Finanzanlagen der Anteil an der PROMIS unter der Position "Anteile an

verbundenen Unternehmen" subsumiert wurde, während in der Bilanz zum 31. Dezem-

ber 2008 diese Anteile unter den Finanzanlagen als Beteiligung ausgewiesen werden.

Ebenso fiel bei der Einschau in den Jahresabschluss 2009 auf, dass im Widerspruch

zum tatsächlich vorliegenden Treuhandverhältnis in den Erläuterungen und im Anhang

ein Sachverhalt dargestellt wird, welcher irreführend auf eine Position der STPM als

Treuhänderin schließen lässt, obwohl der zugrundegelegte Treuhandvertrag eindeutig

ihre Rolle als Treugeberin festschreibt.

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Ungeachtet der Tatsache, dass mit diesen festgestellten Wahrnehmungen keine gravie-

renden Folgen verbunden sind, empfahl das Kontrollamt dennoch, bei der Erstellung

von künftigen Jahresabschlüssen erhöhte Sorgfalt walten zu lassen.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Der Empfehlung des Kontrollamtes wird nachgekommen.

6.2 Verrechnung von Verzugszinsen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung der P&R-Anlage Leopoldau wurde im Kauf-

vertrag vom 20. Dezember 2007 vereinbart, dass sich der Kaufpreis einschließlich

sämtlicher Gebühren und Abgaben in der Höhe von rd. 2,17 Mio.EUR aus der Übertra-

gung des Baurechts und des Eigentums an der Hochgarage abzüglich jenes Betrages,

welcher sich aus dem Eintritt der Käuferin in das von der Stadt Wien gewährte Darlehen

ergibt, zusammensetzt. Bei der Festlegung der Zahlungskonditionen wurde vereinbart,

dass mit der Verbücherung des Baurechts für die Käuferin ein Teilbetrag in der Höhe

von 200.000,-- EUR zur Zahlung fällig ist, während der Differenzbetrag von rd. 1,97

Mio.EUR spätestens acht Wochen nach Unterfertigung des Kaufvertrages von der

Käuferin zu leisten ist. Eine in der wirtschaftlichen Praxis übliche Vereinbarung von Ver-

zugszinsen bei Zahlungsverzug unterblieb im Rahmen der Vertragsgestaltung.

Wie die Einschau zeigte, ergaben sich mit der Verbücherung des Baurechts zugunsten

der Käuferin erhebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit ungeklärten Eigentums-

verhältnissen und Nutzungsrechten an der Liegenschaft der P&R-Anlage Leopoldau,

welche letztlich zu einer Verzögerung der grundbücherlichen Eintragung von rd. zwei

Jahren führte. Dieser Umstand hatte weiters zur Folge, dass bis Ende 2009 bzw. nach

mehr als zwei Jahren der vereinbarte Differenzbetrag von rd. 1,97 Mio.EUR sowie der

o.a. Teilbetrag von 200.000,-- EUR von der Käuferin noch immer nicht geleistet wurden.

Unabhängig vom o.a. Sachverhalt wurde der Käuferin bereits mit Unterfertigung des

Kaufvertrages das Recht auf die wirtschaftliche Nutzung der Garage eingeräumt. Mit

diesem Recht verbunden war auch die Einbehaltung der ab dem Zeitpunkt der wirt-

schaftlichen Nutzung erzielten Parkerlöse.

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KA IV - GU 251-2/11 Seite 20 von 25

Aus Sicht des Kontrollamtes war es jedoch unverständlich, weshalb die STPM nach Ab-

lauf der vereinbarten Zahlungsfrist von acht Wochen ab Unterfertigung des Kaufvertra-

ges die Leistung des Differenzbetrages aus der Kaufpreisermittlung in der Höhe von rd.

1,97 Mio.EUR nicht eingefordert hatte, zumal diese Zahlung lt. den zugrunde liegenden

Zahlungskonditionen nicht an die Verbücherung des Baurechts geknüpft war und ab

dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses die wirtschaftliche Nutzung durch die

Käuferin wahrgenommen wurde. In diesem Zusammenhang empfahl das Kontrollamt

generell, Regelungen bzgl. der Verrechnung von Verzugszinsen in die Zahlungskonditi-

onen aufzunehmen und weiters im Rahmen des betrieblichen Mahnwesens sicherzu-

stellen, dass alle erforderlichen Schritte gesetzt werden, um ausständige Zahlungsein-

gänge ohne Ertragseinbußen für die STPM einzufordern.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Der gegenständliche Fall (Verkauf der P&R-Anlage Leopoldau)

nimmt eine Sonderstellung ein, die zum Zeitpunkt des Verkaufs in

keiner Weise eine mehrjährige Abwicklungszeit erwarten ließ, da-

durch wurde auch die Verrechnung von Verzugszinsen im Ver-

kaufsvertrag nicht vorgesehen. Die Verzögerung entstand durch

nicht vorhersehbare Schwierigkeiten bei der grundbücherlichen

Eintragung.

Zur generellen Empfehlung des Kontrollamtes der Verrechnung

von Verzugszinsen und Mahnspesen bei Lieferungen und Leistun-

gen (Vermietung von Dauerparkplätzen) ist anzumerken, dass

dies die Verträge grundsätzlich enthalten (insbesondere in den

Garagennutzungsverträgen im Pkt. 6 "Sicherstellung Ersatzkos-

ten, Kautionen" entsprechende Vertragsklauseln).

6.3 Außerplanmäßige Abschreibung von Ticketautomaten

Der Jahresabschluss der STPM für das Jahr 2008 wies eine außerplanmäßige Ab-

schreibung von Ticketautomaten in der Höhe von rd. 80.000,-- EUR aus, welche auf-

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grund des Wegfalls einer nicht überdachten Stellplatzfläche von der STPM als Ersatz-

geräte für andere Garagenstandorte in Bereitschaft gehalten werden. Da eine Weiter-

nutzung dieser Gerätschaften in der näheren Zukunft nicht ausgeschlossen werden

kann, vertrat das Kontrollamt die Ansicht, dass anstelle einer sofort und zur Gänze vor-

genommenen außerplanmäßigen Abschreibung eine entsprechend der erwartbaren

Restnutzungsdauer abgeleitete Abschreibung für Abnutzung zum Ansatz zu bringen ge-

wesen wäre.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde im gegen-

ständlichen Fall eine vollständige Abschreibung der außer Betrieb

genommenen Automaten durchgeführt.

6.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages

Wie bereits unter Pkt. 1.2 erwähnt, erwarb die BMG zum Stichtag 30. Juni 2008 zusätz-

lich 49 % der Geschäftsanteile an der STPM. Das damit verbundene Ausscheiden einer

Gesellschafterin an der STPM führte zu beträchtlichen Änderungen in der Organisati-

onsstruktur der Gesellschaft, wie beispielsweise die Einrichtung eines Aufsichtsrates

sowie die Ausweitung des Unternehmensgegenstandes. Trotz dieser damit einherge-

henden strukturellen Änderungen stellte das Kontrollamt fest, dass zwischen dem Zeit-

punkt der Erstellung des neuen Gesellschaftsvertrages (30. August 2010) und dem Zeit-

punkt des Erwerbes der Geschäftsanteile ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt.

Im Firmenbuch wurden die Abänderungen im Zusammenhang mit dem Eigentümerin-

nenwechsel rechtzeitig bekannt gegeben. Das Kontrollamt wies dennoch darauf hin,

künftig wesentliche Änderungen möglichst zeitnah auch in den Gesellschaftsvertrag

aufzunehmen.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Der Empfehlung des Kontrollamtes wird nachgekommen.

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KA IV - GU 251-2/11 Seite 22 von 25

6.5 Neubesetzung von Leitungspositionen

Mit dem Ausscheiden einer Gesellschafterin ergab sich auch die Notwendigkeit, die Ge-

schäftsführung der STPM neu zu besetzen. Letztlich wurden für die Besetzung der va-

kant gewordenen Positionen als Geschäftsführer zwei Mitarbeiter aus dem Konzernbe-

reich der Wiener Stadtwerke ausgewählt, wobei der für die kaufmännischen Agenden

zuständige Geschäftsführer nur im Rahmen einer Teilzeitfunktion für die STPM tätig ist.

Das Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unter-

nehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) sieht vor, dass die Bestellung von Mitglie-

dern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen

mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen,

nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu erfolgen hat. Gemäß den Bestim-

mungen des Stellenbesetzungsgesetzes hat der Besetzung eine öffentliche Ausschrei-

bung voranzugehen. Laut Auskunft der STPM unterblieb eine derartige Ausschreibung,

zumal die Besetzung des kaufmännischen Geschäftsführers nur im Rahmen einer

Teilzeitfunktion vorgesehen war.

Nach Ansicht des Kontrollamtes entsprach diese Auffassung der STPM nicht den Be-

stimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, da in diesen keine derartigen Ausnahme-

regelungen im Zusammenhang mit dem Ausmaß der Wochenarbeitszeit von Leitungs-

organen festgehalten sind. Das Kontrollamt empfahl daher, künftig bei der Neubeset-

zung von Leitungspositionen die Vorgaben des Stellenbesetzungsgesetzes einzuhalten.

6.6 Absicherung von Zinsänderungsrisiken

Im Rahmen der Einschau wurde festgestellt, dass im Dezember 2001 eine Swap-Ver-

einbarung mit einer Laufzeit von Jänner 2002 bis Jänner 2013 und einem Volumen von

rd. 1,39 Mio.EUR bei einem österreichischen Kreditinstitut im Hinblick auf die Absiche-

rung von Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit bestehenden Krediten abge-

schlossen wurde.

Trotz der Tatsache, dass die Swap-Vereinbarung bereits von Beginn an eine negative

Entwicklung aufwies, wurde diese bis zum Jahr 2008 beibehalten. Aufgrund dieses Ver-

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laufs sowie infolge des prognostizierten niedrigeren Zinsniveaus am Finanzmarkt im

Vergleich zum verrechneten Fixzinssatz wurde diese Vereinbarung erst vom neu einge-

tretenen kaufmännischen Geschäftsführer vorzeitig aufgelöst. Insgesamt resultierten

aus dieser Swap-Vereinbarung allein aus der Zinssicherung für den Zeitraum von An-

fang 2002 bis zur vorzeitigen Auflösung im Jahr 2008 Kosten in der Höhe von rd.

123.000,-- EUR. Neben den für die Glattstellung der Swap-Vereinbarung verrechneten

Gebühren in der Höhe von rd. 5.000,-- EUR fielen für die Glattstellung der Fixzinskre-

dite weitere Kosten in der Höhe von rd. 185.000,-- EUR an.

Zum Abschluss von Swap-Vereinbarungen wies das Kontrollamt generell darauf hin,

dass neben dem Vorhandensein des dazu erforderlichen Know-hows im Unternehmen

auch darauf zu achten wäre, durch laufende Kontrollen der zugrunde liegenden Zins-

entwicklung im Rahmen des internen Risikomanagements zu gewährleisten, dass bei

Erreichen einer im Vorhinein festzulegenden Zinssatzobergrenze ein vorzeitiger Aus-

stieg noch ohne nennenswerte Verluste möglich ist.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Durch die Übertragung aller Treasury-Funktionen an das Konzern-

treasury der HO nach Erwerb aller Geschäftsanteile an der STPM

ist insbesondere das Management des Zinsänderungsrisikos ge-

währleistet.

6.7 Internetauftritt

Wie das Kontrollamt feststellte, verfügt die STPM über eine eigene Homepage im World

Wide Web, welche sich jedoch bereits seit geraumer Zeit im Stadium des Aufbaus be-

findet. Zum Zeitpunkt der Einschau informierte die Homepage lediglich über die na-

mentliche Zusammensetzung der Geschäftsführung sowie die Zugehörigkeit der STPM

zur Eigentümerin BMG.

Nach Ansicht des Kontrollamtes sollte der Internetauftritt der STPM auch dazu dienen,

Auskünfte über die einzelnen Garagenstandorte mit den jeweiligen Tarifen für Dauer

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und Kurzparken an Interessierte zu transportieren sowie für den einzelnen Garagen-

standort eine Kontaktmöglichkeit zur online-Anmietung von Garagenstellplätzen anzu-

bieten. Es wurde daher empfohlen, die Aufbauarbeiten des Internetauftritts zu einem

Abschluss zu bringen und auch diese Form des Außenauftritts sinnvoll für die Gesell-

schaft zu nutzen.

Stellungnahme der STPM Städtische Parkraummanagement Ge-

sellschaft m.b.H.:

Der Empfehlung des Kontrollamtes wird nachgekommen.

Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zu-

geordnet worden.

Der Kontrollamtsdirektor:

Dr. Peter Pollak, MBA

Wien, im April 2011

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE

BMG ..............................................WIENER STADTWERKE Beteiligungsmanagement

GmbH

GmbH-G ........................................GmbH-Gesetz

HH59 .............................................HH59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH

HO .................................................WIENER STADTWERKE Holding AG

KStG 1988.....................................Körperschaftsteuergesetz 1988

PROMIS ........................................PROMIS Garagen GmbH

P & R-Anlage.................................Park and Ride-Garage

STPM ............................................Städtische Parkraummanagement Gesellschaft

m.b.H.

UGB...............................................Unternehmensgesetzbuch

URG ..............................................Unternehmensreorganisationsgesetz

WH ................................................Wien Holding GmbH

WIPARK ........................................WIPARK Garagen GmbH

WSTW-VW ....................................WIENER STADTWERKE Vermögensverwaltung

GmbH

Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht

ausgeglichen.

Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn der rechtlichen Verpflich-

tung anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.