stadtzeitung, ausgabe 35/2013
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Amtsblatt der Stadt KarlsruheTRANSCRIPT
-
RATHAUSFASSADE
Das Rathaus bekommt ei-
nen neuen Anstrich in erd-
farbenem Rot. Seite 2
KLANGSKULPTUR
Auf ein interaktives Sound-
system trifft das Publikum
vor dem ZKM. Seite 2
BADEN-MARATHON
Das 31. Lauf-Event steigt
mit vielen Extras am 21.
und 22. September. Seite 3
30. AUGUST 2013 AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE 67. JAHRGANG NUMMER 35
Faire Chancen fr alle
Programmheft zur Fairen Woche ist jetzt verfgbar
Fr die Faire Woche hat die Fair-
trade-Stadt Karlsruhe unter dem
Motto Fairer Handel. Faire Chan-
cen fr alle ein informatives Pro-
grammheft aufgelegt. Dort finden
sich neben Einzelterminen ein
Schwerpunkt zu fair gehandelten
Textilien sowie Gastronomieadres-
sen. Zu haben ist es im Weltladen,
dem Rathaus und in Brgerbros,
sowie unter www.agenda21-karls-
ruhe.de/projekte/faire-woche.
Stadtfhrungen, Filme, Probier-
aktionen und Gottesdienste zeigen
die hiesige Vielfalt fairen Engage-
ments zwischen dem 13. und 27.
September. Highlights sind eine
Buchausstellung in der Stadtbiblio-
thek und die Schau Im Faden-
kreuz Hintergrnde der Beklei-
dungsindustrie. Auf dem Faire-
Woche-Markt am 21. September
auf dem Kirchplatz St. Stephan gibt
es von 10 bis 14 Uhr Info- und Ver-
kaufsstnde, Live-Musik, Mit-
mach- und Spielaktionen sowie ein
Freiluftcaf. Ziel der fairen Woche
ist die Strkung des fairen Handels
vor Ort und in den Erzeugerln-
dern. Hierfr engagieren sich Ak-
teure wie Weltlden, Aktionsgrup-
pen, Kirchengemeinden, Schulen
und Kommunen. Die fnfte Faire
Woche in Karlsruhe organisiert der
stdtische Umwelt- und Arbeits-
schutz mit dem Weltladen. -red-
Obst in
die Schultten
Damit die ABC-Schtzen fit in
das neue Schuljahr starten knnen,
fllen Beschicker der Wochen-
mrkte in Neureut und Rppurr
mit dem stdtischen Marktamt T-
ten der Schulanfnger mit Frch-
ten. Die Debtanten sind fr Frei-
tag, 6. September, in Neureut und
am Samstag, 7. September, in Rp-
purr auf den Wochenmarkt einge-
laden. Jeweils zwischen 9 und
12.30 Uhr erhalten sie dort Obst
und kleine ntzliche berraschun-
gen. Wohnumfeldberater begleiten
die Kinder ber die Mrkte. Am
Freitag um 11 Uhr begrt Brger-
meister Klaus Stapf in Neureut auf
dem Neureuter Platz Eltern und
hilft beim Fllen der Schultten.
Seniorennachmittag
Vereine bieten Unterhaltungsprogramm in Daxlanden
Der Brgerverein Daxlanden
und das Seniorenbro der Stadt
Karlsruhe laden fr Samstag, 21.
September, um 14.30 Uhr zum Se-
niorennachmittag fr alle Jungge-
bliebenen in die Rheinstrandhalle
ein. Fr ein abwechslungsreiches
Unterhaltungsprogramm sorgen
verschiedene Karlsruher Vereine:
Die Europafanfare Karlsruhe, der
Kinderchor der Adam-Remmele-
Schule, die KGD-Frsche mit ei-
nem Gardetanz, die Gehrlosen-
Tanzgruppe, der Liederkranz Dax-
landen mit Liedern aus verschiede-
nen Musicals und das Mnnerbal-
lett der Strabaka. Die Mhlburger
Harmonika Senioren begleiten alle
Akteure durch das Programm, fr
das leibliche Wohl sorgt der Fu-
ballverein Daxlanden. Der Eintritt
ist frei und wer Grundsicherung
im Alter bezieht, erhlt zudem ei-
nen Gutschein fr Kaffee und Ku-
chen. Die Gutscheine knnen bis
Donnerstag, 19. September, im
stdtischen Seniorenbro in der
Markgrafenstrae 14 oder am 21.
September eine halbe Stunde vor
Beginn der Veranstaltung in der
Rheinstrandhalle bei den Mitarbei-
terinnen des Seniorenbros abge-
holt werden. Gste im Rollstuhl
werden gebeten, sich aus organi-
satorischen Grnden unter der Te-
lefon 133-5086 anzumelden. -red-
EIN PUTZIGER GESELLE: Akuti soll mit ihrem Partner Amod in ein, zwei Jahren fr Nachwuchs sorgen.
Fr das Publikum gibt je es einen steileren und flacheren Zuweg in die Himalaya-Bergwelt.
Hallo, hier bin ich. Akuti, zu
Deutsch Prinzessin, ist zwar scheu,
aber neugierig, weshalb sie ver-
gangenen Freitag mit ihren klei-
nen Knopfaugen jede Bewegung
der Premieren-Gste verfolgte.
Um sich diesen dann mit ihrem
rotbunten dichten Fell, dem lan-
gen buschigen Schwanz und dem
spitzen, markant gezeichneten
Gesichtchen auf dem Kletterge-
rst in voller Schnheit zu zeigen.
Mit Partner Amod (deutsch: Freu-
de) lebt sie in der rund 800 Qua-
dratmeter groen, dem natrli-
chen Lebensraum nachempfunde-
ne Panda-Anlage des Lebens-
raums Bergwelt Himalaya am
stlichen Lauterberg.
Im Frhjahr sind die beiden ein-
jhrigen auch Roter Panda oder
Katzenbr genannten Tiere nach
Karlsruhe gekommen. In der
Quarantnezeit haben wir auch
Futter getestet, so Zoochefin Dr.
Gisela von Hegel. Die Nahrungs-
spezialisten sind Raubtiere mit
Vorliebe fr Bambus. So frisst
Amod auch ausgesprochen gerne
Bambus, und hier bitteschn am
liebsten den feingliedrigen. Seine
Partnerin bevorzugt dagegen
Obstplatte mit Getreide.
Zu den eher nachmittags und
abends aktiven Kletterknstlern
sollen sich spter noch Chinesi-
sche Muntjaks, eine kleine
Hirschart, gesellen. Neben der
Panda- sowie Schneeleoparden-
Anlagen sieht das Zookonzept fr
Bergwelt Himalaya eine weitere
Anlage fr Wildschafe vor. Sie sei
auf Eis gelegt, so Brgermeister
Michael Obert. Aus Tierschutz-
grnden, denn die Panda-Nach-
barn, die Kropfgazellen, htten
sich nicht umsiedeln lassen, wes-
halb sie bleiben drfen. -rie-
Astgabel mit Ausblick bevorzugt
Lebensraum Bergwelt Himalaya: Neue Anlage fr die seltenen Katzenbren
DAS AMTSGEFNGNIS in der Riefstahlstrae ist ebenfalls ein Bau
von Josef Durm. Es wird selbstverstndlich nur von auen gezeigt.
DER BRUNNEN auf dem Stephanplatz von Hermann Billing samt
seiner Interna ist am Tag des Denkmals um 10 und 12 Uhr Thema.
BRKLINSCHES MAUSOLEUM: Dem Theoderich-Grabmal in Ravenna hat Josef Durm das Haus auf dem
Hauptfriedhof nachempfunden. Heute bietet es auf zwei Etagen Platz fr Urnen. Fotos (4): Bastian
und um 11.30 Uhr vorgesehen.
Nach innen kommen die Gste
verstndlicherweise nicht.
Ein anderes Beispiel fr ein un-
bequemes Denkmal ist das Br-
klinsche Mausoleum auf dem
Hauptfriedhof. Auch dieses Ge-
bude errichtete ab 1911 Durm.
Die Familie des Reichstagsabge-
ordneten und Intendanten des
Hoftheaters, Dr. Albert Brklin,
sollte dort ihre letzten Ruhesttten
finden. Durm der sich der italieni-
schen Renaissance verpflichtet ge-
fhlt hatte, nahm sich das einige
Jahre zuvor von ihm erforschte
Theoderich-Grabmal in Ravenna
zum Vorbild fr seine Arbeit. Vor
genau 100 Jahren wurde das Br-
klinsche Mausoleum fertig. Heute
bietet es auf zwei Etagen Platz fr
die Urnen normaler Sterblicher.
Um 11 und 14 Uhr fhrt die Leite-
rin des Info-Centers am Haupt-
friedhof, Christiane Dietz, durch
das interessante Gebude.
RP VON HEINRICH HBSCH
Heinrich Hbsch, der Nachfol-
ger Friedrich Weinbrenners, war
Baumeister der groherzoglichen
Finanzkanzlei am Schlossplatz. Er
lie sie von 1829 bis 1833 errich-
ten. Bis 1945 diente das Gebude
als Sitz des Badischen Finanzmi-
nisteriums. Heute beheimatet es
das Regierungsprsidium Karlsru-
he. Um 14 Uhr ist der Hauptein-
gang Treffpunkt fr eine Fhrung
durch das Haus der Behrde.
In seiner Art unbequem ist si-
cherlich auch das Revolutions-
denkmal am Kaiserplatz, das ei-
nen Kontrapunkt zum Reiter-
standbild von Kaiser Wilhelm I lie-
fert. Er hatte als preuischer Kron-
prinz die Koalitionstruppen ange-
fhrt, die 1849 die badische Revo-
lution endgltig niederschlugen.
27 Granitplatten vor dem kaiserli-
chen Pferd mit den Namen stand-
rechtlich nach der Revolution Er-
schossener hindern Wilhelm sym-
bolisch daran, in die Stadt einzu-
reiten. Um 10.45 und 12.45 Uhr
gibt es Erluterungen.
Aber auch zahlreiche normale
Denkmale ffnen sich am Sonn-
tag, 8. September, Neugierigen.
ber die ganze Stadt verteilt, gibt
es an diesem Sonntag bei freiem
Eintritt 48 Veranstaltungsorte. Das
gesamte Programm des Karlsruher
Tags des offenen Denkmals gibt es
im Internet unter www.karlsru-
he.de/denkmaltag. Dort kann
auch ein Link fr mobile Anwen-
dungen abgerufen werden. -erg-
Unbequemes und Normales
Mit 48 Veranstaltungen in Karlsruhe wiederum ein ziemlich umfangreiches Programm
Der Sonntag, 8. September, ist
der Tag des offenen Denkmals.
Das Motto, das die Deutsche Stif-
tung Denkmalschutz dieses Mal
ausgegeben hat, lautet: jenseits
des Guten und Schnen: Unbe-
queme Denkmale? Sie lsst den
lokalen Veranstaltern viel Platz
fr Interpretation, weil das Mot-
to auf nahezu jedes Denkmal an-
wendbar ist.
Denn es stellt sich nicht selten
die Frage, ob ein Gebude oder
ein sonstiges Denkmal wirklich
schtzens- und erhaltenswert ist.
Die Beantwortung macht viele
Denkmale in der Tat unbequem.
Unbequeme Denkmale sind aber
auch beispielsweise solche Bau-
ten, die von ihrer Architektur oder
sonstigen Gestaltung erhalten
werden mssen, aber deren Nut-
zung eine eher unangenehme ist.
Daher haben die Programmgestal-
ter des Karlsruher Denkmalstags
auch einige Gebude ins wieder-
um sehr umfangreiche Angebot
aufgenommen, in denen man sich
nicht so gerne aufhlt.
GEFNGNIS VON JOSEF DURM
Das gilt etwa fr das Gefngnis
an der Riefstahlstrae, das 1894
bis 1897 Josef Durm, der historis-
tisch orientierten Leiter der gro-
herzoglichen Bauverwaltung er-
richtete. Es war seinerzeit nicht
unumstritten, wurde es doch in ein
Stadtviertel hineingelegt, das als
gutbrgerlich galt. Durm hat da-
her die Erscheinungsform der Um-
gebung angepasst, ohne die Not-
wendigkeiten eines Gefngnisses
auer Acht zu lassen. Fhrungen
zur Auenfassade des Gefngnis-
ses sind am Denkmalstag um 10
Tag des offenen Denkmals:
Zuchtprogramm
fr Roten Panda
Mit dem Roten Panda nimmt
der Zoo am Europischen Er-
haltungszuchtprogramm (EEP)
teil. Ziel ist, fr die vom Aus-
sterben bedrohten Tiere einen
stabilen Bestand in geeigneten
Lebensrumen zu erhalten.
Die Zucht aller in europischen
Zoos gehaltenen Tiere organi-
siert ein Koordinator. Vorgabe
ist, dass sich die Zoos aktiv an
Projekten beteiligen. Mit Hilfe
der Zoofreunde (Spende ber
20000 Euro) beteiligt sich
Karlsruhe seit 2009 an Arten-
schutzprogrammen in Nepal
und Indien fr die rund 10000
wildlebenden Tiere. -rie-
Rodung im
Technologiepark
In der nchsten Woche beginnen
auf einem zur Bebauung anstehen-
den Grundstck im Technologie-
park vorbereitende Arbeiten. Ab
November wird dort ein weiteres
Brogebude errichtet. Als Arten-
schutzmanahme wird zunchst im
Westen des Grundstcks an der
Grenze des vorgesehenen Grn-
zugs ein Ersatzbiotop fr Mauerei-
dechsen hergerichtet. Anschlie-
end wird der Bewuchs des Areals
vor allem Brombeeren in Ab-
stimmung mit der Naturschutzver-
waltung entfernt. Diese Arbeiten
starten im Osten, wodurch die Ei-
dechsen nach Westen ausweichen
knnen. Die Bume mssen der-
zeit noch nicht gerodet werden.
-
|Stadt Kultur2 NR. 35 FREITAG, 30. AUGUST 2013
Der Grund: Fassade und Dach
des Weinbrennerbaus werden fr
Karlsruhes 300. Stadtgeburtstag
2015 saniert, dessen Auenhaut
wird neu getncht. Dabei lst sd-
lndisch anmutendes erdfarbenes
Rot den fliederfarbenen Ton der
frhen 1980er Jahre ab.
Der Anstrich ist dann nahezu
einheitlich. Sockel, Rahmen und
Gesimse sind nicht lnger farblich
akzentuiert, sondern nur in leich-
ten Nuancen abgesetzt. Welche
Farbe der groe Baumeister (1766
1826) letztlich fr eines seiner
Hauptwerke gewhlt hatte, lsst
sich heute nicht mehr belegen.
Weil es keine gesicherten Auf-
zeichnungen gebe, seien die Ab-
leitungen aus historischen Quel-
len sehr vage und nur indirekt
auf das Rathaus zu beziehen, er-
luterte Dr. Ulrich Maximilian
Schumann von der Weinbrenner-
Gesellschaft bei der Vorstellung
der Fassendenfarbe gemeinsam
mit Brgermeister Michael Obert.
Seiner Schtzung nach habe es
sich bei der Originalfarbe um ei-
nen Rot-Ton gehandelt. Bei der
knftigen Tnung orientiert man
sich nun an der Farbe des Sand-
steins, aus dem der Sockel und der
seit dem spten 19. Jahrhundert
unverputzte Turm des Rathauses
errichtet worden waren.
Die bisherige Zweifarbigkeit je-
denfalls passt nach Meinung der
ber das Problem entscheidenden
Fachleute nicht in die Welt des
berhmten badischen Baumeis-
ters. Denn fr Weinbrenner durfte
die Form des Baukrpers nicht
zerrissen werden, seine Architek-
tur sollte einheitlich, klar lesbar
und geschlossen wirken.
Anne Sick, Leiterin des stdti-
schen Hochbauamts ist zufrieden.
Fr sie fgt sich die mit der Denk-
malpflege des Regierungsprsidi-
ums abgestimmte legitime Neuin-
terpretation harmonisch in die
Umgebung ein. Eine solche Ent-
scheidung werde immer strittig
sein, war Brgermeister Michael
Obert auf Kritik gefasst. Diskutiert
werden drfe gerne, aber auf ei-
nem gewissen Niveau. -maf-
Fast knnte man meinen, Christo
sei am Werk, denn das Rathaus
am Marktplatz ist seit geraumer
Zeit nicht nur eingerstet, son-
dern seine Fassade auch verhllt.
Neuer Rathaus-Anstrich:
Im Sinne Weinbrenners
Fassade knftig in erdfarbenem Rot zum Stadtgeburtstag
VOR DER MUSTERFLCHE: Dr. Ulrich Schumann, Michael Obert, Anne
Sick und Dr. Claudia Baer-Schneider (v. l. n. r.). Foto: Mller-Gmelin
Unermdlicher Einsatz
Hohenwettersbach: Rolf Klipfel feierte 65. Geburtstag
Seinen 65. Geburtstag feierte
Hohenwettersbachs frherer Orts-
vorsteher Rolf Klipfel am vergan-
genen Samstag
(24. August).
Glckwnsche
erreichten den
Jubilar auch aus
dem Karlsruher
Rathaus. OB Dr.
Frank Mentrup
wrdigte vor al-
lem Klipfels En-
gagement fr
das Baugebiet
Fnfzig Morgen,
das betreute Al-
tenwohnen so-
wie den Jugend-
treff. Unermd-
lich setzten Sie
sich fr die Wei-
terentwicklung
Hohenwettersbachs ein und hatten
stets ein offenes Ohr fr die Anlie-
gen der Bewohnerinnen und Be-
wohner des
Hhenstadtteils,
schrieb Mentrup.
Gleichzeitig sei
Klipfel dem Ge-
meinderat und
der Stadtverwal-
tung stets ein
kompetenter
Partner gewe-
sen. Bevor Rolf
Klipfel (Foto: pr)
1999 Ortsvorste-
her wurde, war
er bereits zehn
Jahre Mitglied
des Ortschafts-
rats. 2004 wurde
er in seinem Amt
besttigt.
Mhlburg und
Hagsfeld feiern
In der nchsten Woche feiern
zwei Stadtteile ihre Kerwe. Am
Freitag, 6. September, erffnet
Brgermeister Klaus Stapf im
Festzelt auf dem Fliederplatz die
vier Tage dauernde 37. Mhlbur-
ger Kerwe. Einen verkaufsoffenen
Sonntag gibt es in diesem Jahr
nicht, dafr veranstaltet der Br-
gerverein Mhlburg am Kerwe-
sonntag neben dem Jugendzent-
rum einen bunten Flohmarkt.
Zum 30. Mal wird in Hagsfeld
Kerwe gefeiert. Neben einem klei-
nen Vergngungspark bieten die
Hagsfelder Vereine drei Tage lang
auf dem Festplatz in der Brcken-
strae viele kulinarische Kstlich-
keiten an. Brgermeister Michael
Obert erffnet mit einem Fassan-
stich das Kerwetreiben offiziell am
Samstag, 7. September. Um 17 Uhr
ist er am Stand des Gesangvereins
Hagsfeld zu finden.
Der zehnjhrige Yassin etwa hat
den Kasper gewhlt, weil der so
oft in lustigen Geschichten vor-
kommt. Fr ihn wie fr Lea, Sa-
rah, Haiko, Michelle und Toufik
Haltet den Tortendieb
Foto-Ausstellung ber Theaterstck von Pflegekindern
Das Handpuppenspiel will ge-
lernt sein. Wie man die Puppen
richtig fhrt, in deren Rolle
schlpft und ausdrucksvoll spricht,
vermittelte Spielpdagogin Kristi-
ne Wacker vom Marotte Figuren-
theater im Mrz sechs Pflegekin-
dern. An drei Freitagnachmittagen
hatten die Mdchen und Jungen
Gelegenheit, sich eine zu ihrem
Charakter passende Puppe auszu-
suchen und gemeinsam ein klei-
nes Theaterstck zu entwickeln.
Dornrschen und der Torten-
dieb fhrten sie dann im Kreise
von Pflege- und Herkunftsfamilien
sowie Freunden auf. Mit wie viel
Spa alle bei der Sache waren, do-
kumentiert bis Oktober eine Aus-
stellung in Form eines bebilderten
Tagebuchs im Rathaus West, die
Jugendamtsleiterin Dr. Susanne
Heynen jetzt erffnete. Der Kon-
takt zu den Pflegefamilien ist dem
Jugendamt wichtig. Deshalb ver-
suchen der Leiter des Pflegekin-
derdiensts, Joachim Heger, und
seine Kolleginnen Barbara Mller-
Leopold und Marisa Held jedes
Jahr ein Projekt auf die Beine zu
stellen und dabei die Talente der
Kinder gezielt zu frdern. Rund
120 Karlsruher Kinder leben fr
gewisse Zeit oder auf Dauer bei
neuen Eltern. Wer sich die an-
spruchsvolle Aufgabe zutraut,
kann sich unter der Telefonnum-
mer 133-5115 informieren Bedarf
an Pflegeeltern gibt es immer.
Mir kam eine spontan eine un-
glaubliche Herzlichkeit entgegen
schwrmte Kristian Wacker von
der Atmosphre. Die Kinder seien
beim Puppenspiel frmlich ber
sich hinausgewachsen, die Ideen
nur so aus ihnen herausgesprudelt.
waren die Tage etwas ganz Be-
sonderes. Die positive Grundstim-
mung wirkt sich auch auf das Ende
ihres Stcks aus, denn am Schluss
tanzen alle und lachen. -maf-
ZEIGT HER EURE HANDPUPPEN: Riesenspa hatten die Pflegekinder
beim Mrchen Dornrschen und der Tortendieb. Fotos (2): Bastian
Terminkalender
Vom Privilegienbrief zum Eu-
ropischen Stadtbrief: Menschen-
rechte und Demokratie heit am
Sonntag, 1. September, 15 Uhr, die
Fhrung durch das Stadtmuseum
im Prinz-Max-Palais, Karlstrae 10
mit Hildegard Schmid.
Der Durlacher Altstadtrund-
gang Brunnen und Denkmler
findet ebenfalls am Sonntag statt.
Um 11 Uhr erwartet Sigrid Malz
vom historischen Verein Durlach
(Freundeskreis Pfinzgaumuseum)
Interessierte am Marktplatzbrun-
nen zu der kostenlosen Fhrung.
Fr Sportschwimmer bietet der
Frderverein Schwimmregion
Karlsruhe ab Samstag, 7. Septem-
ber, erstmals am Wochenende Kur-
se im 50-Meter-Becken des Son-
nenbads an. Sie umfassen je fnf
Einheiten von 45 Minuten und kos-
ten 45 Euro. Info und Anmeldung:
www.aquakurse-karlsruhe.de.
Auf Stephanplatz
Spendenmarathon
Zugunsten des Kinder- und Ju-
gendhilfezentrums der Heimstif-
tung Karlsruhe beginnt am morgi-
gen Samstag, 31. August, der drit-
te Spendenmarathon. Auf dem
Stephanplatz gibt es zum Auftakt
von 10 bis 18 Uhr ein buntes Pro-
gramm mit einem musikalischen
Mix aus Blues, Soul, Rock, Pop
und Schlagern sowie Jonglage
und Akrobatik. Simone Mangia-
pane stellt sein neues Album vor.
Dazu kommen Info-Stnde, ein
Feuerwehrfahrzeug und Gastro-
nomie. Der Spendenmarathon
wird am 26. Oktober mit einer gro-
en Spendengala im Badischen
Brauhaus fortgesetzt. Veranstalter
Marco Koch hatte in den vergan-
genen zwei Jahren bereits erfolg-
reich Spendenmarathons organi-
siert. Deren Erlse gingen an den
Frderverein der onkologischen
Abteilung der Kinderklinik.
bote, die auf einen knstlerischen
Beruf vorbereiten. Kinderwerk-
sttten und Kurse jenseits der Kai-
serallee 12e fr Drei- bis Zehnjh-
rige finden zudem in Durlach statt.
Workshops am Wochenende fr
die Kreative Familie sowie fr
Kinder ab vier Jahren ergnzen
das Programm. Auch, wer einen
kompletten Workshop fr einen
kreativen Geburtstag oder fr Kin-
dergrten und Schulen buchen
mchte, erhlt unter der Juks-Te-
lefonnummer 831230 Auskunft.
Nach dem Unterricht stellt die
Jugendkunstschule ein Zertifikat
aus. Das komplette Programm der
Jugendkunstschule liegt in Rat-
husern und in den Ortsverwal-
tungen aus oder kann in der Ge-
schftsstelle angefordert werden.
Informationen gibt es im Internet:
www.juks-Karlsruhe.de. -red/L-
Im September beginnen die ers-
ten Kurse des Schuljahres 2013/14
an der Jugendkunstschule (Juks).
Im soeben erschienenen Pro-
gramm werden 200 Kurse, Projek-
te und Workshops fr Kinder, Ju-
gendliche, junge Erwachsene und
Familien angeboten. Wer einen
Karlsruher Pass oder Kinderpass
besitzt, zahlt nur 20 Prozent der
flligen Kursgebhr. Das Spekt-
rum reicht von A wie Akademie-
vorbereitung ber M wie Mode bis
Z wie Zeichnen.
Teilnehmen knnen Kinder be-
reits ab eineinhalb Jahren mit ih-
ren Eltern in einer Eltern-Kind-
Werkstatt. Neben Angeboten wie
Kinderwerkstatt und Ballett wur-
de das Eltern-Kind-Angebot mit
Tanzzeit fr junge Teilnehmer
ab 1,5 Jahren und Akrobatik ab
acht Jahren ergnzt. Erstmals bie-
tet die Juks auch einen Street-
dance-Tanzmix fr Zehn- bis 14-
Jhrige an. Zu den neuen Work-
shops gehrt unter anderem die
Trickfilmwerkstatt Meine Welt.
In den Herbst- und Weihnachtsfe-
rien knnen Kinder ab vier Jahren
zu Reisen ins Winterwunder-
land aufbrechen.
In den Ateliers, Tanzstudios
oder auf der Bhne gibt es auch
fr Jugendliche neue Mglichkei-
ten knstlerisch aktiv zu sein. Zum
Beispiel im Zeichenatelier Fanta-
sy, im Atelier fr Keramik oder
bei Lets move Modern Dance.
Bhnenfans knnen in der Jungen
Theaterakademie ein eigenes
Stck auf die Bhne bringen oder
beim Kamera-Training erste Er-
fahrungen am Filmset sammeln.
Ein weiterer Schwerpunkt sind
Mappenkurse und andere Ange-
Theater machen und Filme drehen
Das neue Jahresprogramm der Jugendkunstschule ist da / Kursermigung mit Pass
GESCHENK VON FRANCESCA VON HABSBURG FR DAS ZKM:
Elektro-akustische Vorplatz-Installation The Morning Line.
Sounds im Vorbeigehen
Neue Klangskulptur / Festakt auf dem ZKM-Vorplatz
Spaziergnger auf dem ZKM-
Vorplatz werden bereits seit Wo-
chen nicht nur morgens von der In-
stallation The Morning Line von
Matthew Ritchie und Aranda
Lasch akustisch begrt. Man
knnte sagen, The Morning Line
ist die erste Linie, die am Anfang
eines Tages gezogen wird, be-
schreibt die Architektin die Kopro-
duktion. Am 15. September um 17
Uhr wird Francesca von Habsburg
(Stiftung Thyssen-Bornemisza Art
Contemporary) den Klangpavillon
dem ZKM zum Geschenk machen.
Mit dem interaktiven Soundsys-
tem werden zeitgenssische, elek-
tro-akustische Kompositionen ge-
steuert. Je nach Anforderung ei-
ner Komposition kann das Klang-
volumen whrend der Bespielung
variiert werden, teilt das ZKM mit.
Die Installation reagiere jedoch
nicht nur auf Anweisungen. Eine
mit Sensoren und Videokameras
verknpfte Software, registriere
auch Vernderungen im Besu-
cherstrom und nehme Einfluss auf
die Klnge. Der aus 46 Lautspre-
chern und 12 Subwoofern beste-
hende Klang-Pavillon stand nach
Sevilla und Istanbul zuletzt auf
dem Wiener Schwarzenbergplatz.
Wie das ZKM weiter mitteilt, sind
weitere interdisziplinre Soundex-
perimente und Kooperationspro-
jekte zwischen dem Zentrum und
der Thyssen-Bornemisza Art Con-
temporary in Planung. Im Verlauf
der Musikgeschichte des 20. Jahr-
hunderts seien laut ZKM-Chef Pe-
ter Weibel immer wieder spezielle
Architekturen fr Raumkomposi-
tionen entworfen worden. The
Morning Line sei ein Bayreuth
fr elektronische Musik. -red/L-
Sich mitnehmen lassen
Das Buch zur Literatur im Land zwischen 1970 und 2012
Wartet nicht auf bessre Zei-
ten. Literatur in Baden-Wrttem-
berg, der jngst erschienene Kata-
log liefert nicht nur einen fundier-
ten berblick ber die Situation
der Literaturszene zwischen 1970
und 2012. Gleichzeitig ist er auf
192 Seiten ein spannendes Ge-
schichtsbuch, das Lesende regel-
recht zum Innehalten und Nach-
denken ber die eigene wie ge-
sellschaftliche Situation verfhrt.
Die letztes Jahr im Prinz-Max-
Palais zum 60-jhrigen Landesju-
bilum gezeigte, bis 2010 reichen-
de Ausstellung ergnzt der aus-
fhrlichere Band noch um die Er-
eignisse der Jahre 2011 und 2012.
Damit knpft er an die von der Li-
terarischen Gesellschaft herausge-
gebene Verffentlichung Ein Bild
der Zeit an. Sie galt der Entwick-
lung zwischen 1952 und 1970. Die
Neuverffentlichung stellt Schrift-
steller mit biografischem Bezug
zum Land vor, ergnzt von histori-
schen Zeitleisten und gefolgt von
einem Anhang mit den zahlrei-
chen, hierzulande vergebenen Li-
teraturpreise und Stipendien, For-
schungssttten sowie der SWR-
Bestenliste. Themen sind ausge-
hend von der 1968er Studentenbe-
wegung unter anderem Macht und
Politik, die Frauenbewegung, v-
terliche Schuld im Nationalsozia-
lismus, Postmoderne, Heimat in
verschiedenen Facetten und der
Einfluss von Migration.
Das lesenswerte Begleitbuch,
herausgegeben von Professor Dr.
Hansgeorg Schmidt-Bergmann
und erarbeitet von Ina Gohn-
Kreuz und Bjrn Hayer ist zum
Preis von 14,95 Euro im Mittel-
deutschen Verlag erschienen.-cal-
Kultur Kompakt
Die erste Karlsruhe Theater-
nacht findet ebenfalls zu Saisonbe-
ginn am 7. September ab 18 Uhr
statt. Acht Theater und der Werk-
raum Karlsruhe stellen bis 23 Uhr
in Blcken von 20 Minuten Ausz-
ge aus ihrem neuen Programm vor.
Die Staatliche Kunsthalle ldt am
Tag des offenen Denkmals, 8. Sep-
tember, 11 Uhr, zur Fhrung Un-
bequeme Denkmale ein. Dabei
geht es um Malerei jenseits des
Guten und Schnen. Eine Fh-
rung fr Senioren gibt es am 12.
September um 10.30 Uhr zum The-
ma Eine Weibsperson und andere
bse Geister im Gemlde Versu-
chung des heiligen Antonius
(1650) von Joos van Craesbeeck.
Anmeldungen fr eine Schreib-
werkstatt am 28. September zum
Beschreiben von Bildern nimmt die
Kunsthalle bis 21. September unter
Telefon 926-3370 entgegen. -L-
Durch die Sonderschau Sekt fr
alle bietet die Stdtische Galerie
am 1. September, um 15 Uhr sowie
am 4. September um 18 Uhr Fh-
rungen an. Weitere Rundgnge
stehen am 5. September um 12.15
Uhr und am 6. September um 16
Uhr auf dem Programm. Gezeigt
werden Malerei, Fotografien und
Skulpturen aus der Klner Privat-
sammlung Garnatz.
Dem Leben der Rmer am Ober-
rhein kommen Besucher bei einer
Kostmfhrung am 1. September
im Badischen Landesmuseum auf
die Spur. Dort berichtet die Rme-
rin Helena ihren Gsten ab 11
Uhr, wie das Leben in einer Villa
Rustica organisiert war und zuging.
Das Tollhaus erffnet seine Pro-
grammsaison am Samstag, 7. Sep-
tember, um 20 Uhr mit einer Gala-
Show des 23. pyramidalen Jon-
glier- und Kleinkunstfestivals 2013.
-
3 NR. 35 FREITAG, 30. AUGUST 2013
GETESTET UND FR GUT BEFUNDEN wurde der neue Aufzug an der
Westseite der groen Kapelle auf dem Hauptfriedhof. Foto: Bastian
Ohne Hilfe in Kapelle
Ein neuer Aufzug auf dem Karlsruher Hauptfriedhof
Die groe Kapelle auf dem Karls-
ruher Hauptfriedhof hat nun einen
behindertengerechten Aufzug.
Gehbehinderte Menschen und sol-
che, die auf Rollstuhl oder Rollator
angewiesen sind, knnen nun
ohne fremde Hilfe die Hhendiffe-
renz von 1,50 Meter berwinden
und in den Innenraum des Gebu-
des gelangen. ber die 110000
Euro teure Manahme informier-
ten Brgermeister Klaus Stapf und
der Leiter des Friedhofs- und Be-
stattungsamts, Mathus Vogel,
jetzt die ffentlichkeit. Angeregt
hatte das Vorhaben eine Brgerin.
Bereits in den 1970er Jahren gab es
berlegungen, die groe Kapelle
auf dem Karlsruher Hauptfriedhof
mittels einer Rampe behinderten-
gerecht auszubauen, allerdings
legte der Denkmalschutz sein Veto
ein. Als bergangslsung wurde
ein Rollstuhl-Lift angebracht, der
laut Klaus Stapf jedoch 300 von
360 Tagen pro Jahr auer Betrieb
war und den auch die Betroffenen
nicht so recht nutzen wollten. Denn
die Plattform erforderte die Mithilfe
von Bediensteten, die per Klingel
gerufen werden mussten.
Der neue Aufzug sei funktionell
und technisch zeitgem und sehe
aus, wie schon immer dagewe-
sen, war Matthus Vogel ebenso
zufrieden wie Manfred Weber vom
Behindertenbeirat. Allerdings
wnschte sich dieser noch eine
entsprechende Beschilderung und
ein weiteres Bedienelement. -maf-
Architektenblick
auf IWKA-Areal
Der Sdweststadt widmen sich
das Stadtplanungsamt und die Ar-
chitektenkammer Karlsruhe beim
nchsten Architekturspaziergang
am Donnerstag, 12. September.
Treffpunkt fr den Rundgang
durch das IWKA-Areal und seine
Umgebung ist um 17 Uhr in der
Brauerstrae am Eingang des ZKM
Hallenbau A. Wie immer stellen
Fachleute aktuelle Architektur vor.
Darber hinaus mchten sie ber
anstehende Vorhaben mit den Teil-
nehmerinnen und Teilnehmern
diskutieren. Vertreterinnen und
Vertreter der Bauherren und Archi-
tekturbros erlutern ihre Projekte.
Fr die Stadt nehmen Brger-
meister Michael Obert sowie Ex-
perten aus dem Stadtplanungsamt
am Architekturspaziergang teil.
Schadstoffmobil
in fnf Stadtteilen
Das Schadstoffmobil macht am
3. September von 15 bis 16 Uhr auf
dem Gottesauer Platz in der Ost-
stadt sowie von 17 bis 18 Uhr auf
dem Werderplatz in der Sdstadt
Station. In die Waldstadt kommen
die stdtischen Experten am 5.
September von 15.30 bis 16 Uhr an
die Kolberger Strae/Glogauer
Strae und anschlieend nach
Neureut auf den Festplatz von 17
bis 18 Uhr. In Mhlburg vor der
Post knnen schadstoffhaltige
Haushaltsabflle am 7. September
von 9 bis 10 Uhr und in der Wald-
stadt Am Sportpark von 11 bis
12 Uhr abgegeben werden. Fra-
gen zur Schadstoffsammlung be-
antwortet das Amt fr Abfallwirt-
schaft unter den Telefonnummern
133-7041 oder 49 54 41.
der 2,4 Kilometer lange Halbmara-
thon, der fr Kinder zwischen sechs
und zehn Jahren empfohlen wird,
und zum Abschluss drehen ab
15.30 Uhr zwischen drei und sechs
Jahre alte Bambinis eine Runde
auf der 333 Meter langen Bahn im
Beiertheimer Stadion. Die Teilnah-
me kostet drei Euro, wovon wie-
derum ein Euro an Laufen mit
Herz geht. Geffnet ist am Sams-
tag auch bereits die Marathon-
Messe in der Europahalle. Von 12
bis 20 Uhr (am Sonntag von 7 bis 16
Uhr) gibt es hier einen Marktplatz
mit einem vielseitigen Angebot zu
den Themen Fitness, Training, Ge-
sundheit und Ernhrung fr Lauf-
und Ausdauersportler. Das Sams-
tagsprogramm beschliet ein ku-
menischer Gospelgottesdienst in
der Markuskirche in der Weststadt
um 19 Uhr. Nachdem die Anmel-
defrist fr den Marathon-Sonntag
in dieser Woche endete, und die
Vorbereitungen der Aktiven auf
Hochtouren laufen, bieten der
Lauftreff Sdwest Karlsruhe am 1.
September, 9 Uhr, und die Turner-
schaft Durlach, am 8. September, 9
Uhr, noch Vorbereitunglufe an.
Infos dazu und zum gesamten Ma-
rathon-Wochenende unter www.
badenmarathon.de. -fis-
Lauf durch die Klotze zum Bfett
Ein neues Angebot ber 4,2 Kilometer fr Genusslufer ohne Blick auf die Stoppuhr
ber 10000 Luferinnen und Lu-
fer werden zum 31. Fiducia Baden-
Marathon am 21. und 22. Septem-
ber erwartet. Neben dem Sonn-
tagsprogramm mit den Hauptlu-
fen ber die Marathon- und Halb-
marathondistanz wird das Sport-
angebot am Samstag immer weiter
zum Marathon-Wochenende
ausgebaut. Neu in diesem Jahr ist
der Bleifrei-Genuss Walk & Run.
Das Laufen fr sich ist ja schon
ein Genuss, findet Brgermeister
Klaus Stapf den Bleifrei-Lauf eine
wunderschne Idee, um Laufen
mit Kulinarischem zu verbinden.
Damit biete der Fiducia Baden-
Marathon die passenden Angebo-
te sowohl fr leistungsorientierte
Sportler, Gesundheits- und eben
auch Genusslufer. Neben lte-
ren, oder nicht in Bestform befind-
lichen Luferinnen und Lufern
sieht Marathon-Geschftsfhrer
Fried Jrgen Bachl, das neue
Laufangebot aber auch als Lock-
mittel um mglichst viele Leute
in Bewegung zu bringen und
vielleicht Appetit auf mehr sportli-
che Bettigung zu wecken. Der
Bleifrei-Lauf wird im Beiertheimer
Stadion am Samstag um 13 Uhr
gestartet und fhrt dann ber 4,2
Kilometer ohne Zeitmessung
durch das Albgrn der Gnter-
Klotz-Anlage und dann wieder zu-
rck ins Stadion. Dort werden die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
mit alkoholfreiem Bier mit isotoni-
scher Wirkung und einem Bfett
belohnt. Neben Bayerischen
Weiwrsten mit Laugenbrtchen
reicht der Verein Tischlein Deck
Dich, der sich fr gesundes Essen
an Schulen engagiert, vegetari-
sche Pasten zu frischem Brot. Das
Startgeld betrgt zehn Euro inklu-
sive einer Spende von einem Euro
fr die Aktion Laufen mit Herz.
Dafr erhalten die Aktiven neben
dem Genuss- und Verpflegungs-
bfett einen Schulterrucksack, ei-
nen Schlsselanhnger und ber-
raschungen. Anmeldungen sind
noch bis zum Dienstag, 17. Sep-
tember, online unter www.lauf-
bleifrei.de mglich.
Im Anschluss an diese Lauf-Pre-
miere steht im Beiertheimer Stadi-
on ab 14 Uhr der 13. Sparkassen-
Mini-Marathon auf dem Pro-
gramm, bei dem unter drei Laufan-
geboten ausgewhlt werden kann.
Fr Kinder zwischen zehn und 15
Jahren geht es auf die 4,2 Kilome-
ter lange Strecke des Bleifrei-Laufs
in der Klotze. Um 14.45 Uhr folgt
Groes Samstagsprogramm beim 31. Fiducia Baden-Marathon:
STIMMUNGSVOLLE ZIELEINLUFE im Beiertheimer Stadion gibt es bereits am Marathon-Samstag fr
die Teilnehmer am Bleifrei-Lauf und beim Sparkassen-Mini-Marathon. Fotos (2): Frnkle
Inkraftsetzung des Teilumlegungsplans 6
Umlegung Im Lohfeld in Karlsruhe-Oststadt
Der Teilumlegungsplan 6 der Umlegung
Im Lohfeld, bestehend aus der Umle-
gungskarte und dem Umlegungsverzeich-
nis, der durch Beschluss des Umlegungs-
ausschusses am 5. Juni 2013 aufgestellt
wurde, ist am 26. Juli 2013 fr die Grund-
stcke der Gemarkung Karlsruhe Flurst-
cke Nummern 1970 (davon eine sdliche
Teilflche Flurstck Nr. 1970/105 mit 23
m), 2385/2, 2556 und 2562 unanfechtbar
geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gem
72 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige
Rechtszustand durch den im Umlegungs-
plan vorgesehenen neuen Rechtszustand
ersetzt. Die Eigentmer werden in den Be-
sitz der zugeteilten Grundstcke einge-
wiesen. Die im Umlegungsplan festgesetz-
ten Geldleistungen werden mit dieser Be-
kanntmachung fllig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb
von sechs Wochen nach Bekanntmachung
schriftlich oder mndlich zur Niederschrift
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
beim Brgermeisteramt Karlsruhe, Umle-
gungsausschuss: Liegenschaftsamt,
Lammstrae 7 a (Rathauspassage), 76133
Karlsruhe,
4. Obergeschoss, Zimmer E 417, gestellt
werden.
ber den Antrag entscheidet das Landge-
richt Karlsruhe, Kammer fr Baulandsa-
chen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der
Antrag innerhalb der genannten Frist
beim Brgermeisteramt eingeht. Der An-
trag muss den Verwaltungsakt bezeich-
nen, gegen den er sich richtet.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung
kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden.
Fr smtliche weiteren prozessualen Er-
klrungen in der Hauptsache muss sich
der Antragsteller dann aber eines vertre-
tungsberechtigten Rechtsanwalts bedie-
nen ( 222 Absatz 3 BauGB).
Karlsruhe, 30. August 2013
Liegenschaftsamt
Geschftsstelle des
Umlegungsausschusses
Stadtwerke Karlsruhe
Netze GmbH
Information ber die Ergnzenden
Anschlussbedingungen fr den
Anschluss an das
Niederspannungsnetz (TAB 2007)
Zum 1. September 2013 treten im
Netzgebiet der Stadtwerke Karls-
ruhe Netze GmbH neue Ergnzen-
de Anschlussbedingungen der
Stadtwerke Karlsruhe Netze
GmbH als Erluterungen zur TAB
2007 in der Fassung vom Juli 2007
(Ausgabe 2011), in Kraft.
Die TAB 2007 inklusive der Erlu-
terungen (gltig ab 1. September
2013) sind im Internet auf der
Homepage der Stadtwerke Karls-
ruhe Netze GmbH (www.stadtwer-
ke-karlsruhe-netze.de) verffent-
licht.
Diese Mitteilung erfolgt aufgrund
4 Abs. 3 der Niederspannungsan-
schlussverordnung (NAV).
Stadtwerke Karlsruhe
Netze GmbH
Amtliche Bekanntmachungen
Jahresabschluss liegt aus
Jahresabschluss der AFB
Arbeitsfrderungsbetriebe gGmbH
Karlsruhe fr das Wirtschaftsjahr 2012
Gem 105 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeinde-
ordnung fr Baden-Wrttemberg in der Fas-
sung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Baden-
Wrttemberg Seite 582, berichtigt Seite 698),
zuletzt gendert durch Gesetz vom 25. Januar
2012 (Gesetzblatt Baden-Wrttemberg Seite
65) wird bekannt gegeben, dass die Gesell-
schafterversammlung der AFB Arbeitsfrde-
rungsbetriebe gGmbH Karlsruhe am 24. Juli
2013 den Jahresabschluss der AFB Arbeits-
frderungsbetriebe gGmbH fr das Ge-
schftsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetrag
von 126281,29 Euro festgestellt hat. Der Jah-
resfehlbetrag wird wie folgt behandelt: zu til-
gen aus dem Gewinnvortrag.
Das mit der Jahresabschlussprfung beauf-
tragte Rechnungsprfungsamt der Stadt
Karlsruhe hat fr den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 sowie fr den Lagebericht
den uneingeschrnkten Besttigungsvermerk
erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht
2012 werden fr die Dauer von sieben Werk-
tagen beginnend mit dem Tage nach dieser
Verffentlichung in den Geschftsrumen
der AFB Arbeitsfrderungsbetriebe
gGmbH, Daimlerstrae 8, 76185 Karlsruhe, in
der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr ffentlich aus-
gelegt.
Die Geschftsfhrerin
Freier Eintritt zum Schwimmen
Pilotprojekt im Hallenbad Grtzingen startet ab 9. September
Besonders bei Vereinen,
Schulklassen und bei
Schwimmkursteilnehmern er-
freut sich das Hallenbad in Grt-
zingen mit seinem 25-Meter-Be-
cken groer Beliebtheit. Damit
erfllt es seine Funktion als
Gruppenbad vollauf, die es mit
der Umsetzung des Karlsruher
Bderkonzeptes bernommen
hat. Als einziges Bad in der F-
cherstadt gibt es hier auch eine
reine Frauenbadezeit (montags
von 14 bis 15 Uhr). Weil durch
diese Nutzungen die ffnungs-
zeiten fr den allgemeinen Ba-
debetrieb eingeschrnkt wer-
den mussten und die Zahl der
Badegste zurckging, hat der
Karlsruher Gemeinderat sich zu
einem bundesweit einmaligen
Projekt entschlossen: Ab dem 9.
September wird drei Monate
lang kein Eintrittsgeld von den
Besucherinnen und Besuchern
erhoben, dann entscheidet der
Gemeinderat, wie es knftig
weitergehen wird.
Kostenlos ist das Hallenbad
Grtzingen montags weiterhin
von 14 bis 15 Uhr nur fr Frauen
und danach von 15 bis 17 Uhr
fr den allgemeinen Badebe-
trieb geffnet. Mittwochs kann
von 16 bis 20 Uhr und donners-
tags von 8.30 bis 11 Uhr ge-
schwommen werden. Zustzlich
gibt es donnerstags ab 9 Uhr
gratis Wassergymnastik. Sonn-
tags ist das Bad von 9 bis 12 Uhr
zum DLRG-Mitgliederschwim-
men geffnet, zu dem auch
Nichtmitglieder willkommen
sind. Weitere Infos unter
www.ka-baeder.de sowie unter
Telefon 133-5222. -fis-
KOSTENLOSES SCHWIMM-VERGNGEN: Am 9. September
beginnt im Hallenbad Grtzingen ein dreimonatiges Pilotprojekt.
Viele Jugendliche mit Migrati-
onshintergrund mssen sich in
diesem Jahr entscheiden: Wollen
sie die deutsche oder die ausln-
dische Staatsangehrigkeit behal-
ten? Wer sich in dieser Frage nicht
meldet, verliert nach Mitteilung
des Ordnungs- und Brgeramts
die deutsche Staatsbrgerschaft.
Seit 2000 erhalten in Deutsch-
land geborene Kinder mit ausln-
dischen Eltern zustzlich zu ihrer
auslndischen auch die deutsche
Staatsangehrigkeit. Vorausset-
zung ist, dass mindestens ein El-
ternteil lange genug in Deutsch-
land lebt und ein festes Aufent-
haltsrecht hat. Mit 18 Jahren ms-
sen sich die Jugendlichen jedoch
entscheiden. Wer sich nicht ent-
scheidet, verliert mit dem 23. Ge-
burtstag automatisch die deutsche
Staatsangehrigkeit. Wer sich fr
die deutsche entscheidet, muss
alle anderen aufgeben. Wer seine
auslndische Staatsangehrigkeit
nicht aufgeben will, verliert auto-
matisch die deutsche.
NEUREGELUNG AB 2013
Seit Januar 2013 sind so ge-
nannte Optionskinder des Gebur-
tenjahrgangs 1990 von dieser ge-
setzlichen Regelung betroffen. Sie
verlieren ihre deutsche Staatsan-
gehrigkeit mit ihrem 23. Geburts-
tag in diesem Jahr, wenn sie sich
nicht zuvor entschieden und ihre
auslndische aufgegeben haben.
Staatsbrger aus Lndern der
EU und der Schweiz knnen auf
Antrag neben der deutschen ihre
EU-Staatsbrgerschaft behalten.
Dazu muss in jedem Fall vor dem
21. Lebensjahr ein Beibehaltungs-
antrag gestellt werden. Dies gilt
auch fr Lnder, die ihre Staats-
angehrigen nicht aus ihrem
Staatsverband entlassen, etwa
Iran oder Afghanistan.
Die Staatsangehrigkeitsbehr-
de des Ordnungs- und Brger-
amts schreibt die in Karlsruhe le-
benden Betroffenen ab ihrem 18.
Lebensjahr an und weist sie auf
die Mglichkeiten und die Fristen
hin. Leider reagieren sehr viele
junge Erwachsene auf diese
Schreiben nicht und unterscht-
zen dessen Tragweite.
Wer die Entscheidung zu lange
aufschiebt, riskiert mit 23 Jahren
den Entzug des deutschen Passes
und muss sich dann um eine Auf-
enthaltsgenehmigung kmmern.
Wer seinen deutschen Pass behal-
ten oder sich eingehender infor-
mieren will, sollte mit der Staatsan-
gehrigkeitsbehrde Kontakt auf-
nehmen (Telefonnummer 133-
3389, E-Mail an: einbuerge-
[email protected]). Beratung
erhalten Betroffene auch beim
Bro fr Integration unter Telefon-
nummer 133-57 64.
Welchen Pass nehmen?
Optionskinder: Whlen zwischen Staatsangehrigkeiten
Aktionstag
der Jobcenter
Unter dem Motto Einstellungs-
sache! Jobs fr Eltern schliet sich
das Jobcenter Stadt Karlsruhe am
3. und 4. September dem bundes-
weiten Aktionstag der Jobcenter
an. Angestellte besuchen an die-
sem Tag Betriebe im Stadtgebiet,
um fr die Potenziale von arbeitslo-
sen Menschen mit Kindern aus der
Grundsicherung zu werben, so
Hans-Peter Klmel vom Jobcenter
Stadt Karlsruhe. Das Center will
Karlsruher Arbeitgebern hoch mo-
tivierte Eltern als knftige Mitar-
beiter vorschlagen. Wichtig ist der
Arbeitsvermittlung, dass diese
Menschen, die oft das Zeug als zu-
verlssige und erfolgreiche Mitar-
beiter haben, eine berufliche Per-
spektive bekommen. Besonders fr
Alleinerziehende ist es schwierig,
eine Anstellung zu finden, bei der
die Anforderungen von Beruf und
Familie vereinbar sind. Fr Arbeit-
geber lohnt es sich, ihre Ansprche
an Bewerber zu berdenken.
-
Amtliche Bekanntmachungen4 NR. 35 FREITAG, 30. AUGUST 2013
Satzung der Stadt Karlsruhe ber die Benutzung von Unterknften fr Flchtlinge sowie fr Sptaussiedlerinnen und Sptaussiedler
Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung fr
Baden-Wrttemberg in der Fassung vom 24.
Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge-
ndert durch Gesetz vom 25. Januar 2012
(GBl. S. 65), des 7 Absatz 10 des Gesetzes
ber die Aufnahme und Unterbringung von
Flchtlingen vom 11. Mrz 2004 (GBl. S. 99),
zuletzt gendert durch Gesetz vom 25. Janu-
ar 2012 (GBl. S. 65), sowie des 10 Absatz 7
des Gesetzes ber die Eingliederung von
Sptaussiedlerinnen und Sptaussiedlern
vom 22. August 2000 (GBl. S. 629), zuletzt
gendert durch Gesetz vom 25. Januar 2012
(GBl. S. 65), i. V. m. 4 Absatz 3 Landesge-
bhrengesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl.
S. 895), zuletzt gendert durch Gesetz vom
14. Oktober 2008 (GBl. S. 313), sowie 2
und 13 Kommunalabgabengesetz vom 17.
Mrz 2005 (GBl. S. 206), zuletzt gendert
durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S.
65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsru-
he am 23.07.2013 folgende Satzung be-
schlossen:
1
Rechtsform und Zweckbestimmung
(1) Die Stadt Karlsruhe betreibt die Unter-
knfte fr Flchtlinge sowie Sptaus-
siedlerinnen und Sptaussiedler als f-
fentliche Einrichtung.
(2) Unterknfte fr Sptaussiedlerinnen
und Sptaussiedler sind die von der
Stadt Karlsruhe zur Unterbringung von
Personen nach 6 Eingliederungsge-
setz bestimmten Gebude, Wohnungen
und Rume.
(3) Unterknfte fr Flchtlinge sind die von
der Stadt Karlsruhe zur Unterbringung
von Personen nach 11 Flchtlingsauf-
nahmegesetz bestimmten Gebuden,
Wohnungen und Rume.
(4) Die Unterknfte dienen der Aufnahme
und der vorbergehenden Unterbrin-
gung von Personen, soweit diese ber
keinen eigenen Wohnraum verfgen,
zu der die Stadt Karlsruhe nach 8 Ein-
gliederungsgesetz oder nach 13
Flchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet
ist, und der Aufnahme von sonstigen
Flchtlingen, die ber keine eigenen
Wohnraum verfgen und die erkennbar
nicht in der Lage sind, sich selbst eine
geordnete Unterkunft zu beschaffen.
2
Benutzungsverhltnis
Das Benutzungsverhltnis ist ffentlich-
rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch
auf die Unterbringung in einer bestimmten
Unterkunft oder auf Zuweisung von Rumen
bestimmter Art und Gre besteht nicht.
3
Beginn und Ende der Nutzung
(1) Das Benutzungsverhltnis beginnt mit
dem Zeitpunkt, in dem die nutzende
Person die Unterkunft bezieht.
(2) Die Beendigung des Benutzungsverhlt-
nisses erfolgt durch schriftliche Verf-
gung der Stadt Karlsruhe. Soweit die Be-
nutzung der Unterkunft ber den in der
Verfgung angegebenen Zeitpunkt hi-
naus fortgesetzt wird, endet das Benut-
zungsverhltnis mit der Rumung der
Unterkunft. Das Nutzungsverhltnis en-
det auch mit dem tatschlichen Auszug.
(3) Grnde fr die Beendigung des Benut-
zungsverhltnisses sind insbesondere,
dass
1. die nutzende Person zum Personen-
kreis des 6 Eingliederungsgesetz
gehrt und die Voraussetzungen des
10 Absatz 3, 4 bzw. 5 Eingliede-
rungsgesetz vorliegen;
2. die Unterkunft im Zusammenhang
mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneue-
rungs- oder Instandsetzungsarbeiten
gerumt werden muss;
3. bei angemieteter Unterkunft das
Mietverhltnis zwischen der Stadt
Karlsruhe und der dritten Person be-
endet wird;
4. die nutzende Person die Unterkunft
nicht mehr selbst bewohnt, sie ohne
schriftliche Zustimmung nicht mehr
ausschlielich als Wohnung benutzt
oder sie nur zur Aufbewahrung sei-
nes Hausrats verwendet;
5. die nutzende Person Anlass zu Kon-
flikten gibt, die zu einer Beeintrchti-
gung der Hausgemeinschaft oder zur
Gefhrdung von Hausbewohnern
und/oder Nachbarn fhren und die
Konflikte nicht auf andere Weise be-
seitigt werden knnen.
4
Benutzung der berlassenen
Rume und Hausrecht
(1) Die als Unterkunft berlassenen Rume
drfen nur von den eingewiesenen Per-
sonen und nur zu Wohnzwecken be-
nutzt werden. Es ist insbesondere unter-
sagt
1. um Geld oder Geldwert zu spielen,
2 sich gewerblich zu bettigen oder
Waren zum Verkauf oder Tausch an-
zubieten
3. fr wirtschaftliche, politische oder
weltanschauliche Zwecke zu wer-
ben.
(2) Die nutzenden Personen sind verpflich-
tet, nderungen der Anzahl der Haus-
haltsangehrigen der Stadt Karlsruhe
unverzglich mitzuteilen.
(3) Die nutzende Person der Unterkunft ist
verpflichtet, die zugewiesenen Rume
samt dem berlassenen Zubehr pfleg-
lich zu behandeln, im Rahmen der
durch ihre bestimmungsgeme Ver-
wendung bedingten Abnutzung in-
stand zu halten und nach Beendigung
des Benutzungsverhltnisses in dem
Zustand herauszugeben, in dem sie bei
Beginn bernommen worden sind. Zu
diesem Zweck ist ein bernahmeproto-
koll aufzunehmen und von der nutzen-
den Person zu unterschreiben.
(4) Vernderungen an der zugewiesenen
Unterkunft und dem berlassenen Zu-
behr drfen nur mit ausdrcklicher
Zustimmung der Stadt Karlsruhe vorge-
nommen werden. Die nutzende Person
ist im brigen verpflichtet, die Stadt
Karlsruhe unverzglich von Schden
am ueren oder Inneren der Rume in
der zugewiesenen Unterkunft zu unter-
richten.
(5) Die nutzende Person bedarf ferner der
schriftlichen Zustimmung der Stadt
Karlsruhe, wenn sie
1. in der Unterkunft gastweise eine
weitere Person aufnehmen will,
2. ein Schild (ausgenommen bliche
Namensschilder), eine Aufschrift
oder einen Gegenstand in gemein-
schaftlichen Rumen, in oder an der
Unterkunft oder auf dem Grundstck
der Unterkunft anbringen oder auf-
stellen will,
3. in der Unterkunft oder auf dem
Grundstck auerhalb vorgesehener
Park- , Einstell- oder Abstellpltze ein
Kraftfahrzeug abstellen will oder
4. Um-, An- und Einbauten sowie Instal-
lationen oder andere Vernderungen
in der Unterkunft vornehmen will.
(6) Die Zustimmung wird grundstzlich nur
dann erteilt, wenn die nutzende Person
eine Erklrung abgibt, dass sie die Haf-
tung fr Schden, die durch die beson-
deren Benutzungen nach Ziffer 4 und 5
verursacht werden, ohne Rcksicht auf
eigenes Verschulden bernimmt und
die Stadt Karlsruhe insofern von Scha-
densersatzansprchen Dritter freistellt.
(7) Die Zustimmung kann befristet und mit
Auflagen versehen erteilt werden. Ins-
besondere sind die Zweckbestimmung
der Unterkunft, die Interessen der
Haus- und Wohngemeinschaft sowie
die Grundstze einer ordnungsgem-
en Bewirtschaftung zu beachten.
(8) Die Zustimmung kann widerrufen wer-
den, wenn Auflagen oder sonstige Ne-
benbestimmungen nicht eingehalten,
Hausbewohnerinnen, Hausbewohner
oder Nachbarn belstigt oder die Unter-
kunft bzw. das Grundstck beeintrch-
tigt werden.
(9) Bei von der nutzenden Person ohne Zu-
stimmung der Stadt Karlsruhe vorge-
nommenen baulichen oder sonstigen
Vernderungen kann die Stadt Karlsru-
he diese auf deren Kosten beseitigen
und den frheren Zustand wieder her-
stellen lassen (Ersatzvornahme).
(10) Das Hausrecht bt die Leitung der Ko-
ordinierungsstelle fr Aussiedler und
Flchtlinge aus. Diese kann dieses
Recht auf Mitarbeitende und Beauftrag-
te der Stadt Karlsruhe bertragen. Das
Hausrecht erstreckt sich auf die Ge-
meinschaftsrume und auf die jeweilige
Unterkunft der nutzenden Person. Die
Beauftragten der Stadt Karlsruhe sind
berechtigt, die Unterknfte in ange-
messenen Abstnden und nach recht-
zeitiger Ankndigung werktags in der
Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu betre-
ten. Bei Gefahr im Verzug kann die Un-
terkunft ohne Ankndigung jederzeit
betreten werden.
5
Instandhaltung der Unterknfte
(1) Die nutzende Person verpflichtet sich,
fr eine ordnungsgeme Reinigung,
ausreichende Belftung und Heizung
der berlassenen Unterkunft zu sorgen.
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der
Unterkunft oder wird eine Vorkehrung
zum Schutze dieser oder des Grundst-
ckes gegen eine nicht vorhersehbare
Gefahr erforderlich, so hat die nutzende
Person dies der Stadt Karlsruhe unver-
zglich mitzuteilen.
(3) Die nutzende Person haftet fr Sch-
den, die durch schuldhafte Verletzung
der ihr obliegenden Sorgfalts- und An-
zeigepflichten entstehen, besonders
wenn technische Anlagen und andere
Einrichtungen unsachgem behan-
delt, die berlassene Unterkunft unzu-
reichend gelftet, geheizt oder gegen
Frost geschtzt wird. Insoweit haftet sie
auch fr das Verschulden von Haus-
haltsangehrigen und Dritten, die ich
mit ihrem Willen in der Unterkunft auf-
halten. Schden und Verunreinigun-
gen, fr die die nutzende Person haftet,
kann die Stadt Karlsruhe auf deren Kos-
ten beseitigen lassen.
(4) Die Stadt Karlsruhe wird die in 1 ge-
nannten Unterknfte und Hausgrund-
stcke in einem ordnungsgemen Zu-
stand erhalten. Die nutzende Person ist
nicht berechtigt, auftretende Mngel
auf Kosten der Stadt Karlsruhe zu besei-
tigen. Insoweit entstandene Kosten
trgt die nutzende Person selbst.
6
Hausordnungen
(1) Die nutzenden Personen sind zur Wah-
rung des Hausfriedens und zur gegen-
seitigen Rcksichtnahme verpflichtet.
(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in
der einzelnen Unterkunft kann die Ver-
waltung eine Hausordnung erlassen, in
der insbesondere die Reinigung der Ge-
meinschaftsanlagen und -rume gere-
gelt wird. Sofern eine solche Hausord-
nung erlassen ist, ist diese von den nut-
zenden Personen zu beachten.
7
Rckgabe der Unterkunft
(1) Bei Beendigung des Nutzungsverhlt-
nisses hat die nutzende Person die Un-
terkunft vollstndig gerumt und sau-
ber zurckzugeben. Alle Schlssel,
auch die von der nutzenden Person
selbst nachgemachten, sind der Stadt
Karlsruhe bzw. ihrem Beauftragten zu
bergeben. Die nutzende Person haftet
fr alle Schden, die der Stadt Karlsru-
he oder einem Benutzungsnachfolger
aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht
entstehen.
(2) Von den nutzenden Personen oder ih-
ren Erben nach Auszug oder Beendi-
gung des Nutzungsverhltnisses zu-
rckgelassene Sachen knnen von der
Stadt Karlsruhe auf deren Kosten ge-
rumt und in Verwahrung genommen
werden. Bei Sachen, die nicht innerhalb
von drei Monaten nach Beendigung des
Nutzungsverhltnisses abgeholt wer-
den, wird vermutet, dass die bisher nut-
zende Person oder ihre Erben das Ei-
gentum daran aufgegeben haben und
die Stadt Karlsruhe darber verfgen
kann.
8
Haftung und Haftungsausschluss
(1) Die nutzende Person der Unterkunft
haftet fr jeden von ihr vorstzlich oder
fahrlssig verursachten Schaden.
(2) Die Haftung der Stadt Karlsruhe, ihrer
Organe und ihrer Bediensteten gegen-
ber der nutzenden Person und Besu-
chern wird auf Vorsatz und grobe Fahr-
lssigkeit beschrnkt. Fr Schden, die
sich die nutzende Person einer Unter-
kunft bzw. deren Besucher selbst ge-
genseitig zufgen, bernimmt die Stadt
Karlsruhe keine Haftung.
9
Personenmehrheit als
Benutzerin und Benutzer
(1) Wurde das Benutzungsverhltnis fr
mehrere Personen gemeinsam begrn-
det, so mssen Erklrungen, deren Wir-
kung eine solche Personenmehrheit be-
rhren, von oder gegenber allen Be-
nutzern abgegeben werden.
(2) Jede nutzende Person muss Tatsachen
in der Person oder in dem Verhalten ei-
ner Haushaltsangehrigen, eines Haus-
haltsangehrigen oder eines Dritten,
die oder der sich mit ihrem Willen in der
Unterkunft aufhlt, die das Benutzungs-
verhltnis berhren oder einen Ersatz-
anspruch begrnden, fr und gegen
sich gelten lassen.
10
Verwaltungszwang
(1) Zur Erfllung des Einrichtungszwecks
kann die Stadt Karlsruhe Umsetzungen
in eine andere Unterkunft verfgen.
(2) Rumt eine nutzende Person ihre Unter-
kunft nicht, obwohl gegen sie eine be-
standskrftige oder vorlufig vollstreck-
bare Umsetzungsverfgung vorliegt, so
kann die Umsetzung durch unmittelba-
ren Zwang nach Magabe des 27 des
Landesverwaltungs-Vollstreckungsge-
setzes vollzogen werden. Dasselbe gilt
fr die Rumung der Unterkunft nach
Beendigung des Nutzungsverhltnisses
durch schriftliche Verfgung ( 3 Abs. 2
Satz 1).
11
Gebhrenpflicht und Gebhrenschuldner
(1) Fr die Benutzung der in den Unter-
knften in Anspruch genommenen
Rume werden Gebhren erhoben. Mit
den Gebhren sind die Aufwendungen
fr die Bereitstellung der Rume sowie
die laufenden Verwaltungs- und Be-
triebskosten gedeckt.
(2) Gebhrenschuldner ist die Person, die
in der Unterkunft untergebracht ist, bei
Minderjhrigen deren gesetzliche Ver-
treterin oder Vertreter. Personen, die
eine Unterkunft gemeinsam benutzen,
sind Gesamtschuldner, soweit sie sich
die Unterkunft nicht nur im Rahmen ei-
ner Zweckgemeinschaft bzw. Wohnge-
meinschaft teilen.
12
Gebhrenhhe
(1) Bemessungsgrundlage fr die Hhe der
Benutzungsgebhr ist der dem Benut-
zer berlassene Platz.
(2) Die Benutzungsgebhr fr die Unter-
kunft betrgt je Platz und Kalendermo-
nat:
1. fr Personen ab Vollendung des 16.
Lebensjahres je 160,00
2. fr Kinder ab Vollendung des 2. Le-
bensjahres bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres je 80,00
3. fr Personen nach Vollendung des
16. Lebensjahres, wenn sie sich noch
in Schulausbildung nach 4 Schul-
gesetz befinden, je 80,00
(3) Die Summe der Gebhren nach Ziffer 2
(Familiengebhr) betrgt:
1. fr gemeinsam sorgeberechtigte El-
tern mit mehr als zwei Kindern im
Sinne von Ziffer 2.2 zusammen
hchstens 480,00
2. fr allein Sorgeberechtigte mit mehr
als zwei Kindern im Sinne von Ziffer
2.2 zusammen hchstens 320,00
(4) Kinder bis zur Vollendung des 2. Le-
bensjahres sind von der Gebhren-
pflicht befreit.
13
Gstegebhren
Bei gastweiser Unterbringung sind die Ge-
bhrenstze des 12 Absatz 2 zu erheben.
14
Entstehung, Flligkeit
(1) Die Unterbringungsdauer beginnt mit
dem erstmaligen Einzug in eine Ein-
richtung. Einrichtungswechsel haben
auf die Unterbringungsdauer keinen
Einfluss.
(2) Die Gebhrenpflicht entsteht am Tag
des Einzugs. Sie endet am Tag des Aus-
zugs oder der Rumung. Fr die Bemes-
sung der Familiengebhr ist der Einzug
der zuerst untergebrachten volljhrigen
Person magebend.
(3) Bei einem von der Eingliederungsver-
waltung veranlassten Einrichtungs-
wechsel entsteht die Gebhrenpflicht
am Tag des Wechsels nur einmal. Bei
vorbergehender Abwesenheit bleibt
sie bestehen, solange in der Einrichtung
ein Platz freigehalten wird.
(4) Soweit sich im Einzelfall die Bemes-
sungsgrundlage fr die Gebhrenhhe
ndert, ist der neue Betrag von dem Ka-
lendermonat an zu erheben, zu dessen
Beginn die Voraussetzungen fr die n-
derung erfllt sind.
(5) Die Benutzungsgebhr wird durch Ge-
bhrenbescheid festgesetzt. Die Ge-
bhren sind monatlich zu entrichten.
Sie werden am letzten Kalendertag des
Monats fllig. Abweichend hiervon
werden sie im Falle des Auszugs am
letzten Werktag vor dem Auszug fllig.
(6) Bei der Berechnung anteiliger Gebh-
ren ist fr jeden Kalendertag ein Drei-
igstel des Monatsbetrages zu erheben.
15
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt
Karlsruhe ber die Unterhaltung von Unter-
knften fr Sptaussiedler vom 24. Oktober
2006, bekanntgemacht am 24. November
2006, auer Kraft.
Ausgefertigt:
Karlsruhe, den 7. August 2013
Dr. Frank Mentrup
Oberbrgermeister
1 Stck RLT-Anlage, 640 cbm/h
ca. 180 qm Lftungskanle und Formteile
ca. 100 m Wickelfalzrohr, DN 100 280
ca. 60 Stck Luftaus-/Lufteinlsse
Ausfhrungszeit:
21. Oktober 2013 bis 18. April 2014
Erffnungstermin:
Mittwoch, 2. Oktober 2013, 9.30 Uhr
Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013
Unkostenbeitrag: 30 Euro
nur per Verrechnungsscheck
ID: 13 35 88 02
Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee
27 b, 76137 Karlsruhe
Instandsetzung und Modernisierung der
Seebhne
Gas-, Wasser- und Entwsserungsanlagen
innerhalb von Gebuden
ca. 175 m Trinkwasserrohrleitung, Edel-
stahl DN 12 - 40
ca. 20 m Abwasserleitung Guss DN 50
150
ca. 100 m Abwasserleitung HT-PP DN
50 100
43 Stck Einrichtungsgegenstnde
2 Stck Fkalienhebeanlagen
3 Stck Abwasserhebeanlagen
Ausfhrungszeit:
21. Oktober 2013 bis 18. April 2014
Erffnungstermin:
Mittwoch, 2. Oktober 2013, 10.30 Uhr
Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013
Unkostenbeitrag: 30 Euro
nur per Verrechnungsscheck
ID: 13 35 88 03
Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee
27 b, 76137 Karlsruhe
Instandsetzung und Modernisierung der
Seebhne
Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis
36 kV
4 Stck Standverteiler
3 Stck Wandverteiler
versch. Demontagearbeiten
ca. 4000 m Kabel/Medienkabel
ca. 90 Stck Leuchten
ca. 70 m LED Lichtleiste
1 Stck EDV Verteiler
KNX Anlage mit Touchpanel
Ausfhrungszeit:
21. Oktober 2013 bis 18. April 2014
Erffnungstermin:
Mittwoch, 2. Oktober 2013, 11.30 Uhr
Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013
Unkostenbeitrag: 30 Euro
nur per Verrechnungsscheck
Die Bewerbungsfrist endet am 7. Septem-
ber 2013.
Die gewnschten Verdingungsunterlagen
sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist
bei der Stadt Karlsruhe, Amt fr Hochbau
und Gebudewirtschaft, Vergabestelle,
Zhringerstr. 61, 76133 Karlsruhe, anzufor-
dern. Der Anforderung ist der angegebene
Unkostenbeitrag fr die Verdingungsunter-
lagen nur per Verrechnungsscheck beizu-
fgen. Der Unkostenbeitrag wird nicht zu-
rckerstattet! Die Verdingungsunterlagen
werden dem Bewerber nach Ende der Be-
werbungsfrist zugesandt. Nachweise der
Fachkunde, Leistungsfhigkeit und Zuver-
lssigkeit gem VOB/A 6 Abs. 3 Nr. 2
sind auf Verlangen vorzuweisen.
Der Zuschlag wird nach 16 VOB/A auf das
Angebot erteilt, das unter Bercksichti-
gung aller Gesichtspunkte wie z.B. Quali-
tt, Preis, Ausfhrungsfrist, Betriebs- und
Folgekosten, Gestaltung, Rentabilitt, tech-
nischen Wert, etc. als das wirtschaftlichste
erscheint. Zustndige Behrde zur Nach-
prfung behaupteter Vergabeverste ist
das Regierungsprsidium Karlsruhe,
Schlossplatz 1 3, 76131 Karlsruhe.
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
ffentliche Ausschreibung
vergeben nach VOB
Anfrage-Nr. 2013 0435
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Tief- und Rohrbauarbeiten zur Verlegung
einer neuen Wasserleitung inklusive Wie-
derherstellung der aufgebrochenen Stra-
en und Gehwege in der Daxlander Stra-
e, Karlsruhe.
Betriebsfertig verlegen von:
Wasserversorgungsleitung
DN 250 GGG 410 m
Wasserversorgungsleitung
180 16,4 PEHD 15 m
Wasserversorgungsleitung
90 8,2 PEHD 50 m
Wasserversorgungsleitung
DN 150 GGG 10 m
AW 63 5,8 PEHD erneuern 2 Stck
AW 50 4,6 PEHD erneuern 2 Stck
AW 63 5,8 PEHD fassen 1 Stck
AW 50 4,6 PEHD fassen 8 Stck
AW 90 8,2 PEHD fassen 1 Stck
AW 75 6,9 PEHD fassen 1 Stck
AG 40 3,7 PEHD erneuern 1 Stck
Mitverlegung
Niederspannungskabel 1KV 500 m
Niederspannungskabel 1KV
im Einzelgraben
(Schlagfeldweg) 120 m
Verlegen von Hausanschlsse
frs Erdkabel 1KV 65 Stck
Qualifikationskriterium/
Nachweis der Fachkunde
Zum Nachweis der Fachkunde verlangt der
Auftraggeber vom auszufhrenden Tief-
und Rohrleitungsbauunternehmen den Be-
sitz der Zertifizierungsgruppe W3 nach
dem DVGW-Arbeitsbaltt GW 301.
Der Bieter hat daher falls nicht schon
vorhanden eine entsprechende gltige
Zertifizierung oder einen vergleichbaren
Nachweis der Fachkunde mit dem Ange-
bot beziehungsweise der Bewerbung vor-
zulegen.
Baubeginn: 7. Oktober 2013
Bauende: 30. April 2013
Angebotserffnung:
26. September 2013, 10.30 Uhr
Zuschlagsfrist/Bindefrist: 28. Oktober 2013
Angebotsabgabestelle:
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Postfach 76127 , Karlsruhe
Daxlander Strae 72, 76185 Karlsruhe
Abteilung K-MM, Herr Volker Wendel
Telefon: 0721/599-1928
Die Unterlagen knnen kostenlos im subre-
port ELVIS (www.subreport.de) unter der
ID-Nummer E.69544369 heruntergeladen
werden.
Personal- und
Organisationsamt
Zhringerstrae 76, 76133 Karlsruhe
Telefon 0721/133-1731
ffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Lieferung und Implementierung einer ar-
beitsmedizinischen Software fr den rzt-
lichen Dienst der Stadt Karlsruhe
Der rztliche Dienst der Stadt Karlsruhe be-
treut mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Stadtverwaltung Karlsruhe, der Stadt-
werke Karlsruhe und des stdtischen Klini-
kums Karlsruhe rund 14000 Personen.
Zur Fhrung der Probandenakte samt An-
bindung der technischen Gerte, zur Ter-
minverwaltung und sonstigen administrati-
ven Ttigkeiten soll nun die seit dem Jahre
2003 im Einsatz befindliche Lsung durch
eine Software ersetzt werden, die dem ak-
tuellen Stand der Technik entspricht.
Eine ausfhrliche Beschreibung der Anfor-
derungen sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Zustzlich zur Softwarelieferung soll durch
den Auftragnehmer auch die Installation
und Parametrierung in Abstimmung mit
dem Auftraggeber sowie eine Einweisung
in das System erfolgen. Verschiedene Da-
ten aus dem Altsystem mssen bernom-
men werden.
Ort der Leistungserbringung: Karlsruhe
Mengengerst/Lizenzierung: 11 Arbeits-
pltze sind mit der Software auszustatten.
Die Implementierung, Parametrierung, Mi-
gration, Dokumentation und Systemein-
weisung sind als pauschaler Dienstleis-
tungsaufwand anzubieten.
Eine Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen,
die Angebote sind schriftlich einzureichen.
Die gewnschten Vergabeunterlagen sind
per Fax: 0721/133-1709 oder E-Mail: verga-
[email protected], bis 13. September
2013 beim Personal- und Organisationsamt
anzufordern.
Die Vergabeunterlagen werden ausschlie-
lich per E-Mail als elektronisches Doku-
ment im PDF-Format versandt.
Ablauf der Angebotsfrist: 7. Oktober 2013
Zuschlags- und Bindefrist: 10. Januar 2014
Ausfhrungs-/Lieferzeitraum:
10. Januar bis 28. Februar 2014
Systemabnahme: 28. Februar 2014
Zahlungsbedingungen:
innerhalb 30 Tagen netto nach Systemab-
nahme
Die zu erbringenden Nachweise zur Fach-
kunde, Leistungsfhigkeit und Zuverls-
sigkeit (Referenzen, Vereinbarung zu Ver-
traulichkeit und Datenschutzvereinbarung,
etc.) sind den Vergabeunterlagen zu ent-
nehmen.
Gartenbauamt
Lammstrae 7 a, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/133-6714
ffentliche Ausschreibung nach VOB/A
ID: 13 35 67 01
Friedhof Oberreut, Erweiterung Bauab-
schnitt 2A (Landschaftsbauarbeiten DIN
18 320)
Boden abtragen, einbauen ca. 320 m
Oberbodenab- und auftrag ca. 320 m
Oberbodenlieferung ca. 500 m
Leitungsgraben ca. 130 m
Bitum. Tragdeckschicht ca. 880 m
Wassergeb. Decke ca. 680 m
Pflasterflchen aus
Gropflaster ca. 100 m
Einfassung aus
Gropflaster ca. 1100 m
Einfassung aus Stahlprofil ca. 120 m
Rasenflchen ca. 6600 m
Pflanzflchen ca. 250 m
Bume ca. 25 St
Heckenpflanzung ca. 210 m
Einbau bauseitiger
Ausstattung ca. 4 Stck
Ausfhrungszeit:
11. November 2013 bis 30. April 2014
Submission: 24. September 2013, 11 Uhr
Ende Zuschlagsfrist: 5. November 2013
Unkostenbeitrag:
20 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Por-
tozuschlag bei Postversand
Jede Ausschreibung (Projekt) ist mit einem
separaten Verrechnungsscheck anzufor-
dern.
Die Verdingungsunterlagen werden nur
gegen Vorlage oder bersendung eine
Verrechnungsschecks (keine Barzahlung
mglich) in der Zeit vom 30. August bis 6.
September 2013 beim Gartenbauamt,
Lammstrae 7a, 1. OG, Zimmer E125, ab-
gegeben oder bersandt. Der Unkosten-
beitrag wird nicht zurckerstattet.
Fachkunde, Leistungsfhigkeit und Zuver-
lssigkeit sind auf Verlangen nachzuwei-
sen. Der Zuschlag wird nach 16 VOB/A
auf das Angebot erteilt, das unter Berck-
sichtigung aller technischen und wirt-
schaftlichen Gesichtspunkte als das an-
nehmbarste erscheint.
Zustndige Behrde zur Nachprfung be-
haupteter Vergabeverste ist das Regie-
rungsprsidium Karlsruhe, Schlossplatz
1 3, 76247 Karlsruhe.
Amt fr Hochbau
und Gebudewirtschaft
Zhringerstr. 61, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/1 33-26 56
ffentliche Ausschreibung nach VOB/A
ID: 13 35 88 01
Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee
27 b, 76137 Karlsruhe
Instandsetzung und Modernisierung der
Seebhne
Raumlufttechnische Anlagen
1 Stck RLT-Anlage, 1970 cbm/h
Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung
Ausschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen
ffentliche Ausschreibungen
StadtZeitung
Impressum
Herausgeber: Presse- und Informations-
amt der Stadt Karlsruhe
Leitung: Bernd Wnuck (-bw-)
Stellv. Leitung:Helga Riedel (-rie-)
Chef v. D./
Schlussred: Mathias Trndle (-tr-)
Redaktion: Andrea C. Altenburg (-cal-)
Rainer Fischer (-fis-)
Manuela Fretz (-maf-)
Rdiger Homberg (-erg-)
Manfred Ldtke (-L-)
Regina Schneider (-res-)
Volontariat: Tina Dpfert (-dp-)
Amtliche/ Ute De Clemente
Stellen: Nicole Vlz
Redaktions- Jasmin Niedermayer
sekretariat: Chantal Meckes
Fotos: Roland Frnkle
Anschrift: Stadt Karlsruhe
76124 Karlsruhe
Telefon: 07 21/1 33-13 01 / -13 02
Telefax: 07 21/1 33-13 09
Druck: Badendruck GmbH
Karlsruhe
Auflage: 140 000 Exemplare
StadtZeitung im Internet:
1. Mail: [email protected]
2. Internet: http://www.karlsruhe.de/Aktuell
Fr unverlangt eingesandte Manuskripte und
Fotos bernimmt die Redaktion keine Haftung.
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehrde
|
Pflegekinderdienst
Pflegefamilie gesucht
Sarah ist ein 8 Wochen altes, gesundes Mdchen und lebt im Moment in einer Bereit-
schaftspflegefamilie in Karlsruhe. Sarah wird gerne getragen, liebt es viel Krper-
kontakt zu haben und zu kuscheln. Sie hat einen guten Wach-Schlafrhythmus und
trinkt gut. Ihre leiblichen Eltern knnen im ersten Lebensjahr nicht selbst fr sie
sorgen. In diesem Zeitrahmen muss sich zeigen, ob sie die Voraussetzungen fr die
Versorgung und Erziehung ihrer Tochter schaffen knnen.
Deshalb suchen wir eine liebevolle Pflegefamilie fr Sarah im Raum Karlsruhe, die
die Beziehung zu ihren Eltern untersttzt und frdert und sowohl fr eine zeitliche
Befristung als auch fr eine dauerhafte Vollzeitpflege offen sein kann.
Wir bieten an:
ortsbliches Pflegegeld 759 Euro plus anteiliges Kindergeld
einmalige Beihilfen und Zuschsse
kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen
Austausch mit anderen Pflegefamilien
Weitere Infos gibt Frau Buckmaier, Telefon 0721/133-5118
ffentliche Zustellung
Gem 15 Verwaltungszustellungsgesetz
Baden-Wrttemberg vom 30. Juni 1958
(GBL S. 165) in der derzeit gltigen Fassung
wir hiermit bekannt gegeben, dass die an
Herrn Jrn Feuerherd, zuletzt wohnhaft
Rhode-Island-Allee 33, 76149 Karlsruhe,
gerichtete Verfgung der Stadt Karlsruhe,
Ordnungs- und Brgeramt, Bugeldstelle,
vom 25. Juli 2013, Az: 505.04.063 856.8 f-
fentlich zugestellt wird.
Die genannte Verfgung kann bei der Stadt
Karlsruhe, Ordnungs- und Brgeramt, Bu-
geldstelle, Steinhuserstr. 22, whrend den
blichen ffnungszeiten abgeholt werden.
Ordnungs- und Brgeramt
Stellenangebote
Das Amt fr Stadtentwicklung
der Stadt Karlsruhe sucht zum 1.
November 2013 im Bereich
Stadt- und Regionalentwick-
lung in Voll- oder Teilzeit eine/
einen
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
zur Entwicklung und Umsetzung
eines Brgerzentrenkonzepts.
Sie erheben und bewerten den
Bestand von bereits vorhandenen
Aktivitten und Rumlichkeiten
in Bezug auf Brgerzentren in al-
len 27 Stadtteilen der Stadt Karls-
ruhe. Sie haben ein abgeschlosse-
nes Studium, eine gute schriftli-
che Ausdrucksfhigkeit, Freude
am Kontakt mit Menschen, eine
hohe Kommunikationsfhigkeit
und Verhandlungsgeschick.
Sie bringen ein hohes Ma an Or-
ganisationskompetenz mit, arbei-
ten eigenverantwortlich und sind
zu flexiblen Arbeitszeiten bereit.
Wenn wir mit dieser Kurzfassung
unserer Stellenausschreibung Ihr
Interesse geweckt haben, knnen
Sie den vollstndigen Text im In-
ternet unter http://www.karlsru-
he.de/stellen lesen.
Die Stadt Karlsruhe engagiert
sich fr Chancengleichheit.
Stadt Karlsruhe
Amt fr Stadtentwicklung
76124 Karlsruhe
1234