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Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Datenschutz bei Unternehmen Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger Dr. Philipp Mittelberger

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Page 1: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

Stabsstelle für Datenschutz

Datenschutz bei Datenschutz bei UnternehmenUnternehmen

Dr. Philipp MittelbergerDr. Philipp Mittelberger

Page 2: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

2Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

InhaltInhalt

Was ist Datenschutz?Was ist Datenschutz?GrundlagenGrundlagen

Datenarten und DefinitionenDatenarten und Definitionen

Wo greift das DSG nicht?Wo greift das DSG nicht?

Grundsätze des DatenschutzesGrundsätze des Datenschutzes

Bearbeiten von DatenBearbeiten von Daten

Sicherheit Sicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegStrafbestimmungen und Rechtsweg

Was ist zu tun?Was ist zu tun?Fristen für Inhaber von SammlungenFristen für Inhaber von Sammlungen

Massnahmen für private PersonenMassnahmen für private Personen

Page 3: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

3Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

InhaltInhalt

Aktivitäten und Aufgaben des DSBAktivitäten und Aufgaben des DSBAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Allgemeine Tätigkeiten und Jahresplan

Stellungnahmen aktuellStellungnahmen aktuell

KontaktKontakt

Page 4: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

4Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Was ist Datenschutz?Was ist Datenschutz?

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Datenschutz bedeutetDatenschutz bedeutet

„„Recht auf informationelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung“Selbstbestimmung“

„„Recht auf die eigenen Daten“Recht auf die eigenen Daten“

Page 5: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

5Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

GrundlagenGrundlagen

Datenschutzrichtlinien für die Dienststellen Datenschutzrichtlinien für die Dienststellen der Landesverwaltungder Landesverwaltung

Rechtsprechung des Europäischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für MenschenrechteGerichtshofes für Menschenrechte

Richtlinie 95/46/EGRichtlinie 95/46/EG

DSG und DSVDSG und DSV

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 6: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

6Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Datenarten Datenarten

Daten ohne PersonenbezugDaten ohne PersonenbezugBsp. Beschreibung technischer GeräteBsp. Beschreibung technischer Geräte

Allgemeine PersonendatenAllgemeine PersonendatenBsp. Adresslisten Bsp. Adresslisten

„„Besonders schützenswerte Besonders schützenswerte Personendaten“ (BsD)Personendaten“ (BsD)

Daten über die religiösen, weltanschaulichen und Daten über die religiösen, weltanschaulichen und politischen Ansichten oder Tätigkeiten, die politischen Ansichten oder Tätigkeiten, die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Rassenzugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, administrative oder strafrechtliche Hilfe, administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und SanktionenVerfolgungen und SanktionenKeine BsD: Vermögensverhältnisse Keine BsD: Vermögensverhältnisse

„„Persönlichkeitsprofil“ (PF)Persönlichkeitsprofil“ (PF)Zusammenstellung von Daten, die eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt (Elemente: Menge, Inhalt, längerer Zeitraum)(Elemente: Menge, Inhalt, längerer Zeitraum)

Bsp. PersonaldossiersBsp. Personaldossiers

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 7: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

7Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

DefinitionenDefinitionen

„„Personendaten“:Personendaten“:Angaben, die sich auf eine bestimmte oder Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehenbestimmbare Person beziehen

„„Private Personen“Private Personen“natürliche natürliche und und juristische Personen sowie juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die dem rechtsfähige Personengesellschaften, die dem Privatrecht unterstehenPrivatrecht unterstehen

„„Inhaber der Datensammlung“Inhaber der Datensammlung“private Person oder Behörden, die über den Zweck private Person oder Behörden, die über den Zweck und den Inhalt einer Datensammlung entscheidenund den Inhalt einer Datensammlung entscheiden

„„Datensammlung“Datensammlung“Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sinderschliessbar sind

„„Bearbeiten“Bearbeiten“Jeder Umgang mit Daten, wie das Beschaffen, Jeder Umgang mit Daten, wie das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder VernichtenBekanntgeben, Archivieren oder Vernichten

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 8: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

8Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Wo greift das DSG nicht?Wo greift das DSG nicht?

Beispiele:Beispiele:

Personendaten zum persönlichen GebrauchPersonendaten zum persönlichen Gebrauch

Hängige Zivil-, Straf- und Rechtshilfe- sowie Hängige Zivil-, Straf- und Rechtshilfe- sowie Verwaltungsbeschwerdeverfahren sowie Verwaltungsbeschwerdeverfahren sowie Verfahren vor dem StGHVerfahren vor dem StGH

öffentliche Register des Privatrechtsverkehrsöffentliche Register des Privatrechtsverkehrs

Personendaten, welche aufgrund des Personendaten, welche aufgrund des Sorgfaltspflichtgesetzes anzulegen sind.Sorgfaltspflichtgesetzes anzulegen sind.

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 9: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

9Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Grundsätze des DatenschutzesGrundsätze des Datenschutzes

Rechtmässige Beschaffung und Rechtmässige Beschaffung und Bearbeitung der DatenBearbeitung der Daten

Verhältnismässigkeit Verhältnismässigkeit Geeignetheit und ErforderlichkeitGeeignetheit und Erforderlichkeit

Treu und GlaubenTreu und Glauben

ZweckgebundenheitZweckgebundenheit

RichtigkeitRichtigkeit

DatenbekanntgabeDatenbekanntgabe

Datenvernichtung und AnonymisierungDatenvernichtung und Anonymisierung

SicherheitSicherheit

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 10: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

10Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Grundsätze des DatenschutzesGrundsätze des Datenschutzes

Datenbearbeitung im AuftragDatenbearbeitung im AuftragAuftraggeber und Dritter haben selbe Rechte und Pflichten Auftraggeber und Dritter haben selbe Rechte und Pflichten

Datenbekanntgabe ins AuslandDatenbekanntgabe ins AuslandVorherige Meldepflicht, wenn für Bekanntgabe keine Vorherige Meldepflicht, wenn für Bekanntgabe keine gesetzliche Pflicht besteht und die betroffenen Personen gesetzliche Pflicht besteht und die betroffenen Personen davon keine Kenntnis habendavon keine Kenntnis habenKeine Gleichwertigkeit des Datenschutzes: keine Keine Gleichwertigkeit des Datenschutzes: keine Bekanntgabe ins Ausland ausser im Falle vonBekanntgabe ins Ausland ausser im Falle von

Verbindlichen unternehmensinternen RichtlinienVerbindlichen unternehmensinternen RichtlinienStandardvertragsklauselnStandardvertragsklauselnAbkommen des „Sicheren Hafens“Abkommen des „Sicheren Hafens“

Multinationale Unternehmen/UnternehmensgruppenMultinationale Unternehmen/UnternehmensgruppenGlobale Anmeldung wenn Datenbekanntgabe zu Globale Anmeldung wenn Datenbekanntgabe zu selbem Zweckselbem Zweck

AuskunftsrechtAuskunftsrechtRegistrierungRegistrierung

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 11: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

11Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Bearbeiten von DatenBearbeiten von Daten

Nur wenn Persönlichkeit der Betroffenen Nur wenn Persönlichkeit der Betroffenen nicht widerrechtlich verletzt wirdnicht widerrechtlich verletzt wird

Notwendigkeit eines Notwendigkeit eines Rechtfertigungsgrundes für Bearbeitung Rechtfertigungsgrundes für Bearbeitung

Bei PersonendatenBei PersonendatenEinwilligung des VerletztenEinwilligung des Verletzten

Überwiegendes privates oder öffentliches InteresseÜberwiegendes privates oder öffentliches Interesse

Ein GesetzEin Gesetz

Bei BsD und PFBei BsD und PFAusdrückliche Bestimmung in GesetzAusdrückliche Bestimmung in Gesetz

Unentbehrlichkeit für eine klar umschriebene Unentbehrlichkeit für eine klar umschriebene gesetzliche Aufgabegesetzliche Aufgabe

Einwilligung oder Allgemeinzugänglichkeit der Daten Einwilligung oder Allgemeinzugänglichkeit der Daten durch betroffene Persondurch betroffene Person

etcetc

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenRechtfertigungs-gründeSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenRegistrierungspflicht für private PersonenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 12: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

12Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

SicherheitSicherheit

Allgemeine und besondere Allgemeine und besondere Massnahmen bezüglich Vertraulichkeit, Massnahmen bezüglich Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Richtigkeit der Verfügbarkeit und Richtigkeit der DatenDaten

Insbesondere Schutz gegen unbefugte oder Insbesondere Schutz gegen unbefugte oder zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, technische Fehler, Fälschung, unbefugtes technische Fehler, Fälschung, unbefugtes Ändern usw.Ändern usw.

Eventuell ProtokollierungEventuell Protokollierung

BearbeitungsreglementBearbeitungsreglement

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenRechtfertigungs-gründeSicherheit

Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenRegistrierungspflicht für private PersonenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 13: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

13Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Strafbestimmungen und Strafbestimmungen und RechtswegRechtsweg

StrafbestimmungenStrafbestimmungenUnbefugte Unbefugte BeschaffungBeschaffung besonders schützenswerter besonders schützenswerter Personendaten, die nicht frei zugänglich sind.Personendaten, die nicht frei zugänglich sind.

Vorsätzliche falsche oder unvollständige Vorsätzliche falsche oder unvollständige AuskunfterteilungAuskunfterteilung bei Verletzung von Art. 11 bis 13. bei Verletzung von Art. 11 bis 13.

Vorsätzliche Vorsätzliche NichtmeldungNichtmeldung von Datensammlungen; Falsche von Datensammlungen; Falsche Auskunfterteilung oder Verweigerung der Mitwirkung durch Auskunfterteilung oder Verweigerung der Mitwirkung durch private Person gegenüber DSB bei der Abklärung eines private Person gegenüber DSB bei der Abklärung eines Sachverhaltes (Art. 30)Sachverhaltes (Art. 30)

Unbefugtes Unbefugtes Bekannt gebenBekannt geben geheimer, BsD oder von PF geheimer, BsD oder von PF auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der Ausbildung.Ausbildung.

RechtswegRechtswegBei Bearbeitung durch private Personen Verfahren nach Bei Bearbeitung durch private Personen Verfahren nach PGR, bei Bearbeitung durch Behörden Anspruch auf PGR, bei Bearbeitung durch Behörden Anspruch auf Unterlassung / Beseitigung / Feststellung und Verfahren Unterlassung / Beseitigung / Feststellung und Verfahren nach LGVnach LGV

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenRechtfertigungs-gründeSicherheitStrafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenRegistrierungspflicht für private PersonenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 14: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

14Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Was ist zu tun?Was ist zu tun?

Page 15: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

15Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Fristen für Inhaber von Fristen für Inhaber von SammlungenSammlungen

Treffen der Treffen der Vorkehrungen für Vorkehrungen für Auskunftsrecht Auskunftsrecht bisbis 31. 31. Juli 2003Juli 2003Registrierungspflicht:

bei regelmässiger Bearbeitung von BsD oder PF oder bei Bekanntgabe von Personendaten an Dritte, wenn für das Bearbeiten keine gesetzliche Pflicht besteht und die betroffenen Personen davon keine Kenntnis haben.

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheitStrafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 16: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

16Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Massnahmen für private Massnahmen für private PersonenPersonen

Treffen der allgemeinen und der Treffen der allgemeinen und der besonderen Massnahmen zu besonderen Massnahmen zu Sicherheit und TechnikSicherheit und Technik

Protokollierung und Protokollierung und Bearbeitungsreglemente Bearbeitungsreglemente

Mitarbeiter informieren und schulenMitarbeiter informieren und schulenAngebot des DSB nutzenAngebot des DSB nutzen

Webseite der Stabsstelle für Datenschutz:Webseite der Stabsstelle für Datenschutz:www.sds.llv.liwww.sds.llv.li

„„Das liechtensteinische Datenschutzgesetz – eine Das liechtensteinische Datenschutzgesetz – eine Einführung“: erschienen in LJZ, Juni 2003 abrufbar Einführung“: erschienen in LJZ, Juni 2003 abrufbar unter: unter: http://www.llv.li/pdf-llv-sds-ljz-abhandlung.pdfhttp://www.llv.li/pdf-llv-sds-ljz-abhandlung.pdf

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 17: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

17Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Aktivitäten der SDSAktivitäten der SDS

Page 18: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

Aufsicht über Behörden und

Abklärungen im Privatrechtsbereich

Beratung

Berichterstattung an die Regierung und die Öffentlichkeit

Aufgaben des DSBAufgaben des DSB

Page 19: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

19Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

Allgemeine Tätigkeiten und Allgemeine Tätigkeiten und Jahresplan 2004Jahresplan 2004

Unterstützung und BeratungUnterstützung und Beratung

Schulung von Behörden und PrivatenSchulung von Behörden und Privaten

InformationInformation

Aufbau und Veröffentlichung des Aufbau und Veröffentlichung des RegistersRegisters

AufsichtAufsicht

GrundlagenDatenarten und DefinitionenWo greift das DSG nicht?Grundsätze des DatenschutzesBearbeiten von DatenSicherheit Strafbestimmungen und RechtswegFristen für Inhaber von SammlungenMassnahmen für private PersonenAllgemeine Tätigkeiten und Jahresplan Stellungnahmen aktuellKontakt

Page 20: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

Stellungnahmen aktuellStellungnahmen aktuell

Bisherige Bisherige Stellungnahmen Stellungnahmen (Stand 31.12.2003)(Stand 31.12.2003)Total 243 Anfragen, 100 aus der Landesverwaltung, 61 betrafen Datenbekanntgabe

Beispiele:Beispiele:Videoüberwachung,Überwachung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz (Telefon, Internet, Email), Adresshandel

8

3

40

59

13

10

3

1021

17

10

20

25

2 2

0

10

20

30

40

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70

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90

100

Privatp

ers

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Landesverw

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Behörd

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P, E

R, B

ots

chaften)

Tele

com

schriftlich

telefonisch

Page 21: Stabsstelle für Datenschutz Datenschutz bei Unternehmen Dr. Philipp Mittelberger

21Stabsstelle für Datenschutz22. März 2004

KontaktKontakt

Adresse: Stabsstelle für Datenschutz Herrengasse 6 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein

Zentrale Telefonnummer: (+423) 236 60 90 Zentrale Faxnummer: (+423) 236 60 99

E-Mail: [email protected]

Leitung: Stabsstellenleiter: Dr. Philipp Mittelberger (+423) 236 60 91