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SCHUL BERATUNG STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2008 SCHUL BERATUNG

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SCHULBERATUNG

STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST

Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2008

SCHULBERATUNG

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SCHULBERATUNG

STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST

Informationen für das Schuljahr 2008/2009

SCHULBERATUNG

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SCHULBERATUNG

STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST

Informationen für das Schuljahr 2008/2009

Überblick

• Neues aus der Schulberatungsstelle

• Wichtiges zur Schulberatung

• Neuerungen in den Schularten

• Schulartübergreifendes

• Aktuelles zur Schulentwicklung

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Neues aus der Schulberatungsstelle

Neue Mitarbeiter:

BS: StR Heinz Geiger: zentraler Schulpsychologe für die beruflichen Schulen (Nachfolger für StD Fritz Füßl)

Nicht mehr bei uns:

RS: RSLin und SPsy. Stephanie Streicher Bald bei uns:

VS: N.N., BR(in), zentrale(r) Schulpsychologe/in für die Volkschulen

Sprechzeiten auf der Homepage

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Fortbildungsangebote

Supervisionsangebote für BeratungslehrkräfteK 3 (Nord – Mitte - Süd)

Supervisionsangebote für SchulpsychologenGruppe Nord– München – Süd)

Regionale Fortbildungsgruppen der Schulpsychologen (Nord– Mitte – Süd)

Spezielle Fortbildungsangebote für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

Fortbildungswünsche der BL an N.N. ???

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Lehrergesundheit

BRin Petra Bachheibl als Gesundheits-beauftragte in Oberbayern-West

Erhöhung der Anrechnungsstunden(insgesamt 9)

Budget für Aktionen zur Lehrergesundheit Erweiterung des Teams: BRin Hella Berger

(TÖL), BRin Monika Redl (EI), StDin Beate Sitek (WM), BR Fred Wilhelm (GAP)

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Neue Homepage der Schulberatung

Landesseite weitgehend fertig! Regionalseite im Aufbau fortgeschritten Wunsch: Aufbau der Kreisseiten

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Bildungswegplaner

Bildungswegplaner öffentlich!www.meinbildungsweg.de

Startmöglichkeit von der SB-Homepage aus Vielfältige Informationsmöglichkeiten Einbeziehung in Fortbildungen zur Schullaufbahnberatung

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Regionalkurs zur Ausbildung von BLK

2 – jähriger Regionalkurs für Oberbayern-West und München (25 Plätze)

Start Frühjahr 2009 Anmeldung bis 15.11.2008 über die ALP

Dillingen auf dem Dienstweg Zulassung durch das KM Kursstruktur:

3 Virtuelle Phasenca. 22 Studientage2 Wochen an der ALP

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Neue LPO I für BLK und Schulpsychologen

§110 Schulpsychologie

§111 Beratungslehrkraft

Allgemein: Das Punktsystem wird eingeführt, analog zu Bachelor- und Master-Studiengängen

Beim 1.Staatsexamen entfallen sämtliche mündliche Prüfungen

SP: Die Anforderungen in der Zwischenprüfung bleiben gleich, beim 1.Staatsexamen müssen wie bisher die drei schriftlichen Prüfungen (Psychologische Diagnostik, Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie) abgelegt werden

BLK: Nur noch die Fallklausur

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Kooperation von Tageseinrichtungen und Grundschulen zur Einschulung

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1.7.2008:

Formblatt „Informationen für die Grundschule“ Elternabend von Kindertageseinrichtungen und

Grundschule: Vorstellung. Kindertageseinrichtungen füllen mit den Eltern aus. Eltern können Formblatt bei Einschreibung

vorlegen.

Formblatt „Einwilligung der Erziehungsberechtigen“ Gespräche möglichst im Beisein der Eltern,

während Einschulungsverfahren und 1. Schuljahr. Eltern vor Gespräch kontaktieren, Inhalte und

Gesprächsteilnahme absprechen.

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Schulaufnahme und Übertritt – Überschreiten der Altersgrenze

Altersgrenzen für die AufnahmeGymnasium: 30.06. 12. LebensjahrRealschule: im Schuljahr 2013/14 am 30. Sept.im Schuljahr 2014/15 am 31. Oktober …

Problem beim Übertritt von Schülern nach der 5. Klasse Hauptschule bei Schülern,- die zurückgestellt wurden- bei denen vom Recht auf Rücktritt Gebrauch gemacht wurde- die eine Jgst. freiwillig wiederholt haben

Frühzeitige Beratung und Hinweis auf mögliches Überschreiten der Altersgrenze!!! Aufnahme dann nur durch Entscheidung des Schulleiters möglich

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Neue VSOseit 1. September 2008 in Kraft

Änderungen analog zu den Schulordnungen der anderen Schularten- Straffung / Deregulierung- Betonung der Schulgemeinschaft- Stärkung der Eigenverantwortung (MODUS 21)

Vorzeitig aufgenommene Kinder können nach dem 31.7. nicht mehr abgemeldet werden

Aufnahme in M-Klassen: Bei Nicht-Erreichung des Notenschnitts muss die LK auf der Gundlage einer Prognose der Eignung entscheiden.

Übertritt in M-Klassen aus anderen Schularten, wenn Vorrücken nach den „Regeln“ der HS möglich ist.

Änderung der Zeugnisse in der Grundschule Neue Übertrittsregelungen

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Neue Übertrittsregelungen (§29, 50 VSO)

Statt ZZ 4. Klasse Zwischeninfo zum Leistungsstand Übertrittszeugnis für alle Schüler der Jgst. 4 (Anfang

Mai) – neue Formulare mit Beurteilung von SLAV) In allen anderen Fällen weiterhin auf Antrag der

Erziehungsberechtigten Jgst. 4:

Eignung für Gymnasium bis 2,33 aus D,M,HSUEignung für Realschule bis 2,33 aus D,M,HSU, bis 2,66 bedingte Eignung

Keine Änderungen in allen anderen ÜT-Fällen Schule bietet den Eltern „eingehende Beratung“ an

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Überweisung an die FörderschuleKMS vom 31.03.2008

Überweisung bei der Schulaufnahme erst nach Prüfung, ob Beschulung an der Regelschule unmöglich ist und eine aktive Teilnahme ausgeschlossen ist.

Allgemeine Schule als rechtlich möglicher Förderort

Wahlrecht der Eltern Sonderpädagogisches Gutachten als Grundlage Bei Dissens: Entscheidung einer

Fachkommission am staatlichen Schulamt Entscheidung gegen Elternwillen nur, wenn die

FöS der einzig mögliche Förderort ist

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Realschule

Mit Schreiben vom 30.07.2008 des KM wird im

Vorgriff auf die Änderung der RSO mitgeteilt,

dass §29 Abs. 2 Satz 2 RSO nicht anzuwenden

ist.

Eine gewährte Vorrückungserlaubnis hat über

das auf die Erteilung des Jahreszeugnisses

folgende Schuljahr hinaus Bestand.

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Neuerungen Realschule

Förderunterricht Talentkurse/Talentklassen in

Nürnberg/Rosenheim Lehrpläne Zwischenbericht möglich statt Zwischenzeugnis Modellversuche an den Realschulen

Bilinguale Züge Projektpräsentation Jahrgangsstufe 9

Neue Realschulbroschüre

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Neuerungen GSO

7 Jgst. 1. FS 3 stündig 5. Jgst. 30 + 1 6. u. 7. Jgst. 32 + 1 8. Jgst. 32 + 2 9. u. 10. Jgst. 34 + 2

Abweichungen im Einvernehmen möglich

Stundentafel Anlage2 GSO

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Höchstausbildungsdauer

§41 Abs.5 Satz 1: Höchstausbildungsdauer im G8 vier Jahre von der 10. bis 12. Klasse.

Sie kann um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von bis zu einem Jahr überschritten werden.

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Freiwilliges Wiederholen und Rücktritt§67 Abs. 1 GSO

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10, bzw. 11 in die vorherige Jgst. zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen oder Wiederholungsschüler.

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Nachweis von Latein

Latinum im G8 nach mind. 5 Jahren L-Unterr. und mind. Note 4 im JZ der 10. Klasse

Gesicherte Lateinkenntnisse – Kleines Latinum, Latein ab 5. oder 6. Jgst. durch mind. Note 4 im JZ der 9. Klasse, bzw. ab 7. Jgst. durch mind. Note 4 im JZ der 10. Klasse - Feststellungsprüfungen möglich, §97 GSO

Lateinkenntnisse im G8 bei Latein ab 5. oder 6. Jgst. durch mind. Note 4 im JZ der 8. Klasse

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Spät beginnende Fremdsprache, 2. FS§50 Abs. 3, Abs.4 GSO

Falls in der Jgst. 10 eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache gewählt wurde, ist diese in allen vier Ausbildungsabschnitten zu belegen.

Übertritt von anderen Schularten-- Belegung in der zweiten FS verpflichtend, soweit nicht der Unterricht in einer zweiten fortgeführten FS als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jgst. besucht wurde.

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Schnittstellenregelung G9 - G8 in der Qualifikationsphase

Rücktritt aus Jgst. 12 bzw. 13 G9 in Jgst. 10 oder 11 G8 möglich. Notwendige Umrechnungen der Leistungen nach Maßgaben des Staatsministeriums. § 67 (5a)

§75a Abs. 5: Jgst. 13 bei Nichtzulassung zum Abitur Möglichkeit über Feststellungsprüfungen die Zulassung zu erhalten. Andernfalls Rücktritt in Jgst. 10 oder 11 des G8

September 2011 zentraler Nachtermin Abitur § 74a (2)

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Abiturprüfung

Die 5 Abiturfächer 1. Deutsch schriftlich 2. Mathematik schriftlich 3. Fremdsprache (fortgeführt) nach Wahl des

Schülers: 1 x schriftlich 2 x mündlich 4. Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte und

Sozialkunde, Geschichte, Geographie, Wirtschaft und Recht

5. Physik, Chemie, Biologie, Informatik1, weitere Fremdsprache2, Kunst3, Musik3, Sport4

1nur am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium2spät beginnende Fremdsprachen können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein3als schriftliche Prüfung: mit praxisbezogenem Teil (besondere Fachprüfung)4mit praxisbezogenem Teil (besondere Fachprüfung)

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Belegungsverpflichtung Anlage 6 GSO

Siehe Materialien zur DB auf der SB-West Homepage

Wahl des Kursprogrammes in der 10. Jgst. bis spätestens zum 15. April § 47 Abs. 1

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Abiturprüfung für andere Bewerber am G 8 § 91ff GSO

Anmeldung spätestens bis zum 1. Dezember Nur noch ungeteiltes Prüfungsverfahren Prüfung in acht Fächern (D,M,G, eine NTW, zwei

FS) Vier Fächer schriftlich (evtl. auch noch mdl.),

vier nur mündlich

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Abiturprüfung für andere Bewerber § 95 Abs. 2

Für die Fächer 5 bis 8 erstellt die staatlich genehmigte Ersatzschule in Absprache mit der prüfenden Schule die Aufgaben.

Nach § 95 Abs.2 können zwei der vier Prüfungen des zweiten Prüfungsteils durch die Halbjahresleistungen an der Ersatzschule in 12/2 ersetzt werden. Die Schulaufgaben sind in diesem Fall der prüfenden Schule vorher vorzulegen, diese nimmt auch die Zweitkorrektur vor.

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Einführungsklassen

Ab Schuljahr 2009/10 nur noch Einführungsklassen

Nach 10. Klasse RS / WS / HS (M) in 10. Klasse EK

Voraussetzungen:- Guter Notenschnitt- Eignungsfeststellung der abgebenden Schule

Voranmeldung nötig – Koordination durch SB-Stelle (Hr. v. Grotthuß)

Information an alle Schüler, nicht nur an die, die für geeignet gehalten werden!

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Berufliche Oberschule

FOS BOS

10. Klasse Gym

RS, WS, HS-MZug

Berufsausbildung

Berufserfahrung

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FOBOSO 2008 die Schulordnung der Beruflichen Oberschule

Gültigkeit zum Schuljahr 2008/09

Deregulierung Verantwortung vor Ort stärkenNotwendiges gestrafft - Überflüssiges gestrichen

Größere Gestaltungsspielräume- Anlehnung an GSO und RSO- „Mehr Eigenverantwortung für die Schulgemeinschaft“- Mehr Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie

der Erziehungsberechtigten- Verpflichtung zur Sicherung und Verbesserung der

Qualität- Eigenverantwortliche Nutzung der

Gestaltungsfreiräume

Quellen für Download: Homepage www.km.bayern.de

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FOBOSO 2008, die Schulordnung der Beruflichen Oberschule

Schulversuch FOS 13 wird zum Regelangebot Duale Berufsausbildung mit Fachhochschulreife (DBFH) Schulversuch „BA mit Fachhochschulreife“ an BFS Gesundheitswesen Schulversuch: BS+ Berufsschule plus Mit Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife FHS-Zugang über berufl. Weiterbildung (für 20% Beste)

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„Brückenangebote“ der berufl. Oberschule

Vorkurs der FOS ½ jährig in D, E und M

- Bes. qualifizierte Schüler M-Zugs HS und WS- Bei nicht bestandener Probezeit der 11.Klasse - Wechsel aus der 11. Klasse aus sonstigen Gründen

Vorkurs der BOS½ bis 1 Jahr in D, E und MAuffrischung von Kenntnissen

Vorklasse der BOS1 Jahr in D, E und M Ziel: Auffrischung von Kenntnissen, Erwerb der MR (JZ der Vorklasse alle Noten 4 oder besser)

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Angebote der BS zur Berufsvorbereitung

Berufseinstiegsjahr (BEJ) für ausbildungsreife Jugendliche – anrechenbar auf Berufsausbildung

Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche- Möglichkeit des Erwerbs des HS-Abschlusses

Berufsintegrationsjahr (BIJ) für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche mit erhöhtem Sprach- förderbedarf- Sprachförderung- sozialpäd. Betreuung- betriebliche PraktikaZiel: Schulabschluss und Ausbildungsreife

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Schulentwicklung

Schulentwicklungstag für Oberbayern:Samstag, 6. Dezember 2008Kurt-Huber-Gymnasium Gräfelfing

Schwerpunkt:„Individuelles Lernen fördern“

Hauptreferat:Prof. Dr. Michael Schratz – Universität Innsbruck

2 Workshop-Schienen mit konkreten Beispielen Information und Anmeldung:

www.setgraf.de

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Rechtsgrundlagen für die Evaluation Art. 113a BayEUG

(1) Zur Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität sollen die Schulen sich regelmäßig selbst evaluieren -> interne Evaluation und in angemessenen zeitlichen Abständen, je nach vorhandenen Mitteln, evaluiert werden -> externe Evaluation

(2) Die Schulaufsicht arbeitet dabei mit der Qualitäts-agentur des ISB zusammen. Es können qualifizierte Dritte beteiligt werden.

(3) Zur Evaluation können personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

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SCHULBERATUNG

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Nutzung personbezogener Daten für die Evaluierung Art. 113a (3) BayEUG

Nutzung nur, wenn das öffentliche Interesse die schutzwürdigen Belange des Betroffenen erheblich überwiegt und die Evaluation auf andere Weise nur mit einem deutlichen Mehraufwand erfolgen kann.

Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden.

Vor der Evaluation schriftliche Benachrichtigung der Betroffenen.

Soweit möglich Anonymisierung der personbezogenen Daten.

Einzelangaben und personbezogene Daten gesondert gespeich-ert und nur zusammengeführt, wenn die Evaluation dies erfordert.

Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse nur anonymisiert.

Personbezogene Daten werden spätestens nach 1 Jahr gelöscht und die Unterlagen vernichtet.

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Fazit

Beratungsqualität lebt von guter Beziehung zu den Ratsuchenden absoluter Vertraulichkeit Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit präziser Auftragsklärung Kompetenz, die den Ratsuchenden zur Verfügung

gestellt wird Selbstwahrnehmung und –entwicklung der

Berater/innen Verstehen von Beratung als gemeinsamer Lernprozess

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Übersättigung kann auch träge machen- deshalb Schluss jetzt

Wir hoffen, wir haben Sie gut bedient und Sie können sich jetzt gut selbst versorgen!