social media mit recht - 7 tipps für sie als unternehmer damit sie nicht in die abmahnfalle laufen!

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Social Media mit Recht 7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!

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Social Media mit Recht7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nichtin die Abmahnfalle laufen!

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InhaltEinleitung

Tipp 1 - Der AccountnameTipp 2 - Das ImpressumTipp 3 - Fremdes Bild- und TextmaterialTipp 4 - Recht am eigenen BildTipp 5 - Inhalte von Tweets & BeiträgenTipp 6 - Social Media GuidelinesTipp 7 - Datenschutz

Was wir für Sie tun können

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Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.

Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen? Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.

Einleitung

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Beachten Sie bei der Wahl Ihres Accountnamens die Namens- und Markenrechte Dritter – und passen Sie auch auf Ihre eigenen Rechte auf!

Tipp 1 - Der Accountname

Don’ts

Registrieren Sie keine- fremden Namen und Firmennamen und- fremden Markennamen!

Und Lassen Sie keine fremden Namen innerhalb Ihres Ac-countnamens zu!

Beispiel:Das US-Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone und Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt derzeit seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 $ Schadenersatz. Dieser hatte bei seinem Weggang 17.000 Follower des Accounts www.twitter.com/phonedog_Noah auf seinen privaten Account twitter.com/noahkravitz übertragen.

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Muster-Impressum einer GmbH

Demofirma GmbHDemostraße 1, 12345 DemostadtTelefon: +49 (0)221 12345, Telefax: +49 (0)221 67890 E-Mail: online-shop @ domain.deGeschäftsführer: Max MusterAmtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789

Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller

Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein korrektes Impressum nach § 5 Telemediengesetz ein!

Tipp 2 - Das Impressum

Lösung für Social Networks:• Einfügen eines Links zur Startseite der Website,

WENN dort direkt das Impressum geöffnet werden kann• Oder Einfügen eines „sprechenden“ Links

http://www.ihreseite.de/impressum“

facebook: Hier kann eine Seite „Impressum“ angelegt werden: https://www.facebook.com/IMPRESSUM.GENERATOR

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Wir empfehlen die Einrichtung eines Datenpools mit rechtmäßig erworbenen Bildern zur Nutzung durch Ihre Mitarbeiter und Redakteure innerhalb Ihrer Social-Media-Accounts. Lassen Sie niemals das Hochladen von fremdem Bild- und Videoma-terial zu.

Prüfen Sie, welche Fotos, Grafiken, Videos und sonstige Materialien verwendet werden!

Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial

Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die Quelle angebe?

Nein!

Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges Einverständnis des Urhebers – unabhängig davon, ob er als Quelle genannt wird.

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„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebil-deten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt [...]“, § 22 Kunstur- hebergesetz (KUG).

Beachten Sie das Recht am eigenen Bild, wenn Sie Fotos von Personen verwenden!

Tipp 4 - Recht am eigenen Bild

• Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist.

• Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell erkennbar ist.

Ausnahme:1. PersonderZeitgeschichte2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse

Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.

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Da Sie der Betreiber Ihres Facebook-, Google+- und Twitter-Accounts sind, haften Sie ggf. für rechtswidri-ge Inhalte, die Ihre Mitarbeiter oder Redakteure dort in Ihrem Namen einstellen.

Kontrollieren Sie den Inhalt Ihrer Social-Media- Beiträge!

Tipp 5 - Inhalte von Tweets & Beiträgen

Meinungsäußerung vs. Schmähkritik• „Ich finde das Produkt X echt doof zu bedienen, ich finde Y viel

besser....“ - ZULÄSSIG• Meinungsäußerungen dürfen die Schwelle der Schmähkritik nicht

überschreiten (= Meinungsäußerung mit Verächtlichmachung). Beispiel: „Der Kunde hat sich wie ein A.... verhalten!“ - UNZULÄSSIG

Tatsachenbehauptungen• Sind überprüfbar• Sind zulässig, wenn sie den Tatsachen entsprechen, also

nachweislich wahr sind

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Was gehört rein?• Umfang des „Netzwerkelns“ während der Arbeitszeit• Zuständigkeiten: Wer darf „offiziell“ im Firmen-

account posten, twittern, bloggen ...• Zuständigkeiten und Vertretungen bei Urlaub,

Krankheit usw.• Was darf und soll veröffentlicht werden?• Darstellung des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit –

auch „privat“, soweit es die Firma betrifft• Welche Bilder, Fotos und sonstigen Materialien

dürfen verwendet werden? • Verhalten bei kritischen Kommentaren, Beiträgen

und negativem Feedback im Internet

Geben Sie Ihren Mitarbeitern/Redakteuren grundlegende Regeln an die Hand!

Tipp 6 - Social Media Guidelines

Beispiele von Statusmeldungen:• „Ich bin auf dem Weg zu XY, der nervt wieder rum. Will uns wieder

nur runterhandeln bis zum geht nicht mehr ...“• „Ich habe heute so gar keinen Bock auf das Meeting.“• „Montag Morgen halb zehn in Deutschland: Stimmung ist wieder

Scheiße, Chef motzt nur rum.“

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Was ist das Problem?• Weiterleitung der Daten des Nutzers an Facebook,

Twitter & Co. in die USA ohne vorherige, datens-chutzrechtliche Einwilligung des Nutzers

• Datenübertragung schon bei Aufruf der Seite• Facebook informiert nicht darüber, welche Daten

übertragen werden• IP-Adresse des Nutzers könnte zu den Personen-

daten gehören (str. in der Rspr.)

Beachten Sie den Datenschutz bei der Verwendung von Social Media-Plugins!

Tipp 7 - Datenschutz

Die Lösung:1. Anforderung: Seite „Datenschutz“ mit den Informationen über die jeweils genutzten Plugins in die Webseite integrieren (siehe Muster!)2. Anforderung: Einwilligung des Nutzers VOR der Datenübertragung an Facebook, Google usw. einholen:

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Was wir für Sie tun können• Prüfung der Rechtssicherheit Ihres Social Media

Auftritts• Einführung und Umsetzung der Social Media

Maßnahmen im Unternehmen• Verträge mit Mitarbeitern zum Umgang mit

Social Media• Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen,

Social Media Policy• Datenschutzrechtliche Beratung• Prüfung von Werbemaßnahmen (Gewinnspiele,

CRM, Newsletter)

Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von RESMEDIA bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des IT-Rechts, des E-Commerce-Rechts und des gewer-blichen Rechtsschutzes.

Die Kanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz verfügt über fünf spezi-alisierte Rechtsanwälte, davon zwei Fachanwälte für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und einer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.

RESMEDIA Wir beraten Unterenhmen im IT-Recht.

Kanzlei RESMEDIA Mainz

RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce-Rechtund gewerblichen Rechtsschutz

Am Winterhafen7855131 Mainz

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