sicherheitsunterweisung - chemie · sicherheitsunterweisung warum? ursachen für unfälle: zur...
TRANSCRIPT
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards,
Niedner-Schatteburg
und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc.
TU Kaiserslautern, 15.07.2014
Sicherheitsunterweisung
Warum?
Ursachen für Unfälle:
Zur Vermeidung von Unfällen..
Gefahren, die ausgehen von
- menschlichem Verhalten,
- Geräten und Apparaturen,
- Gefahrstoffen.
Beim Unfall wirken häufig
mehrere Ursachen zusammen.
Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn die gültigen
Vorschriften, Normen und Regelungen beachtet werden:
Chemikaliengesetz
Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich
MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen
TRK Technische Richtkonzentrationen
BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert
etc.
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
- Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
Richtlinien für Laboratorien
Abfallgesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz
Wasserhaushaltsgesetz
Mutterschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungsvorschriften
z.B. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeits-
platz)
Druckbehälterverordnung
- Technische Regeln für Druckbehälter (TRB)
- Technische Regeln für Druckgase (TRG)
http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-
dienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/
http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-
dienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/
http://tu-kaiserslautern.agu-hochschulen.de/
Überarbeitete Brandschutz-Verordnung
http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/vertretungen-und-
fachkraefte/betriebsarzt/ba-rechtsvorschrift/ba-brandschutzord/
TU KL -Tor
http://www.unikl.de/universitaet/verwaltung/zentraledienste/arbeitssicherhei
t-aktiver-brandschutz/
AGU-System
Bitte beachten:
Sicherheitsinformationen des Fachbereichs
http://www.chemie.uni-kl.de/index.php?id=322&L=0
Betriebsanweisung
Laborordnung
Was sind Gefahrstoffe?
Nach § 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder
Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften
besitzen:
explosionsgefährlich
brandfördernd
hoch- oder leicht- oder
entzündlich
sehr giftig oder giftig oder
gesundheitsschädlich
ätzend, reizend
sensibilisierend
krebserzeugend
fortpflanzungsgefährdend
erbgutverändernd
umweltgefährlich
sonstige chronisch schädigen-
de Eigenschaften
obige Eigenschaften entstehen
lassen oder freisetzen
Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper
kann
durch Einatmen über die Lunge,
durch Resorption durch die Haut sowie
über die Schleimhäute und
den Verdauungstrakt
erfolgen.
T+
Sehr giftig
Kurzbezeichnung des
Gefahrstoffsymbols
Bezeichnung des
Gefahrstoffsymbols
Gefahrstoffsymbol
Name des Gefahrstoffes
Name
Gefahrstoffsymbol
R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren,
Neu: H-Sätze
S-Sätze – Sicherheitsratschläge,
Neu: P-Sätze
Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden.
Es wurde ein Chemikalien-Kataster in der PC angelegt
(Datenbank der AK Gooßen, “Open Inventory“).
Alle Mitarbeiter haben Zugang zu dem Chemikalien-Kataster.
Alle neuen Chemikalien müssen registriert (Menge, Lagerort, SDB)
werden.
ALT
Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe:
http://www.eusdb.de/
Bereitstellung der SDBs über: Chemikalien-Kataster der PC.
http://www.sicherheitsdatenblatt-suche.de
Acetonitril
BETRIEBSANWEISUNG gem. §20 GefStoffV
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
ERSTE HILFE
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Aufbewahrung
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass
sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht
gefährden.
In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf
ein notwendiges Minimum zu begrenzen.
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch
und Fehlgebrauch verhindert wird.
!Totenkopf-Chemikalien !
Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt
mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
Sachgerechte Entsorgung
Es gilt das Verursacherprinzip!
Vor Versuchsbeginn um Vorgehensweise der
Entsorgung kümmern. Abfallkanister bereitstellen.
Sicherheitsunterweisung
Unsere wichtigsten Regeln:
Nie alleine arbeiten!
Vorschriften beachten, über Regelungen vor
Versuchsbeginn informieren (BAs, Gefährdungs-
Beurteilungen, Labor-Ordnung, TR etc.)!
Nie ohne vorherige Einführung durch Sachkundige
an Versuchsapparaturen arbeiten (Laser, (Kryo-
)Magnet, Vakuumtechnik)!
Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859
Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859
Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535
Sicherheitsunterweisung
Achtung:
In jedem Labor (und Büro) liegen aus:
- Betriebsanweisungen!
- Gefährdungsbeurteilungen!
Bitte vor Arbeitsaufnahme durchlesen und dort
ebenfalls unterschreiben!
Jährliche Aktualisierung!
Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859
Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859
Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535
Sicherheitsunterweisung Spezielle Gefahrenhinweise:
LASER (BA; neue Verordnung zu opt.
Strahlung)
Magnetfelder (ICR-Labor) (BAs beachten!)
Vakuum-Apparaturen, Druckgasflaschen,
Tiefkalte, flüssige Gase (BAs beachten!)
Elektrische Anlagen, Hochspannung
(BAs beachten!)
Sicherheitsunterweisung
Broschüre (62S., als pdf) erhältlich
bei:
C. Riehn, [email protected]
LASER-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
Broschüre ( 64S., als pdf) erhältlich
bei:
C. Riehn, [email protected]
LASER-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
Broschüre ( 160 S., als pdf) erhältlich
bei:
C. Riehn, [email protected]
(LASER)-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
Broschüre ( 22 S., als pdf) erhältlich bei
C. Riehn, [email protected]
(LASER)-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm
(LASER)-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
LASER-Strahlung
Gefährdung: Augen (Schutzbrille),
Haut/ Photosens. (Handschuhe),
Brandschutz („Beam Block“).
Sicherheitsunterweisung
LASER-Strahlung
Gefährdung:
Augen (Schutzbrille),
Haut/ Photosens. (Handschuhe),
Brandschutz („Beam Block“).
Sicherheitsunterweisung
LASER-Strahlung
Gefährdung: Augen (Schutzbrille),
Haut (Handschuhe),
Brandschutz („Beam Block“).
Sicherheitsunterweisung
Broschüre (58 S., als pdf) erhältlich bei:
C. Riehn, [email protected]
LASER-Strahlung
Sicherheitsunterweisung
Broschüre (3 S., als pdf) erhältlich bei:
C. Riehn, [email protected]
Kalte Flüssige Gase