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Seminartag 06 Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung Wirtschaftsprüfung

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Page 1: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Seminartag 06Seminartag 06

Entwicklungen im Bereich der Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung Wirtschaftsprüfung

Page 2: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

InhaltInhalt• Ausgangslage• Expectation Gap• Entwicklungen in den Rechnungslegungsnormen• Neugestaltung der Revision in der Schweiz• Unabhängigkeit der Revisionsstelle• Rechtsformneutrale Revisionspflicht• Zwei Arten der Revision• Prüfung internes Kontrollsystem• Prüfung Risikobeurteilung• Exkurs SOX im Vergleich zu OR• Abschliessende Würdigung

Page 3: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

AusgangslageAusgangslage

„Globalisierung“ „Bilanzskandale“

Glaubwürdigkeit der Revision

Ansprüche anFinanzberichte

InternationaleRechtsentwicklung

Wirtschaftsprüfungin der Schweiz

Änderung des Änderung des Revisionsrechts Revisionsrechts in der Schweizin der Schweiz

Page 4: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Umfeld• Verkauf von Zertifikaten für die Jahresrechnungen • Revisionstelle als Commodity

• Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe • Negative Publicity • Enormer Honorardruck

• Neben der Revision Anbieter einer breiten Dienstleistungspalette • Blacklist SWX

AusgangslageAusgangslage

Page 5: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Die Erwartung

• Der Wirtschaftsprüfer übernimmt die volle Verantwortung für die geprüften Jahresrechnungen, da er sie ja schliesslich geprüft hat

• Clean Opinion heisst, dass der Wirtschaftsprüfer einen 100% Check vorgenommen hat

• Der Wirtschaftsprüfer warnt frühzeitig, dass die Gesellschaft in den Konkurs läuft

• Der Wirtschaftsprüfer entdeckt alle “Frauds” in der Jahresrechnung

Diese Erwartungen von “Aussen” können wir so nicht erfüllen

Expectation GapExpectation Gap

Page 6: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Die Realität

• Das Management als der Ersteller der Jahresrechnung trägt primär die Verantwortung für die Jahresrechnungen

• Der Wirtschaftsprüfer äussert sich nur zur “Fairness der Präsentation” und trägt zur Glaubwürdigkeit der publizierten Jahresrechnungen bei

• Der Wirtschaftsprüfer ist kein Garant, dass die Gesellschaft nicht in den Konkurs läuft

• Der Wirtschaftsprüfer prüft nur in Stichproben

• Der Wirtschaftsprüfer setzt “Professional Scepticism” ein um grössere “Frauds” zu entdecken.

Expectation GapExpectation Gap

Page 7: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Internationale Rechnungslegung - Internationale Rechnungslegung - Freiheiten werden eingeschränktFreiheiten werden eingeschränkt

• Strenge Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (IAS 37) Strenge Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (IAS 37)

• Hedge Accounting – Bedingungen sind kaum erfüllbarHedge Accounting – Bedingungen sind kaum erfüllbar

• Treasury Shares – kein Gewinn aus Handel mit eigenen AktienTreasury Shares – kein Gewinn aus Handel mit eigenen Aktien

• Erfassung aller Derivativen Instrumente zum Fair ValueErfassung aller Derivativen Instrumente zum Fair Value

• Konsolidierungspflicht für Special Purpose VehiclesKonsolidierungspflicht für Special Purpose Vehicles

• Schleichender Abschied vom Anschaffungs – oder Niederstwertprinzip, Fair Schleichender Abschied vom Anschaffungs – oder Niederstwertprinzip, Fair Values sind schwieriger zu prüfenValues sind schwieriger zu prüfen

Page 8: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Beispiel: Prüfung der Goodwill Impairment Beispiel: Prüfung der Goodwill Impairment TestsTests• Grosse Herausforderung für den WirtschaftsprüferGrosse Herausforderung für den Wirtschaftsprüfer

– Hockey Stick-Effekt Hockey Stick-Effekt – Management ist von den Werten voll überzeugtManagement ist von den Werten voll überzeugt– Impairments entstehen erst bei einem Strategiewechsel (neues Impairments entstehen erst bei einem Strategiewechsel (neues

Management)Management)– Gefahr, dass Impairments viel zu spät entdeckt werdenGefahr, dass Impairments viel zu spät entdeckt werden

• Mögliche LösungenMögliche Lösungen– Beim Kauf einer Gesellschaft sind die Annahmen zum Zeitpunkt des Kaufes Beim Kauf einer Gesellschaft sind die Annahmen zum Zeitpunkt des Kaufes

als Referenzdaten zu verwenden als Referenzdaten zu verwenden – Die Annahmen müssen realistisch seinDie Annahmen müssen realistisch sein– Falls die erwartete Entwicklung (wie Wachstumsraten) nicht eintrifft, besteht Falls die erwartete Entwicklung (wie Wachstumsraten) nicht eintrifft, besteht

hoher Verdacht auf Impairmenthoher Verdacht auf Impairment

Page 9: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Konsequenzen der Entwicklungen in der Konsequenzen der Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegunginternationalen Rechnungslegung• Komplexität nimmt laufend zuKomplexität nimmt laufend zu

– Regelwerk US GAAP hat 100’000 A4-SeitenRegelwerk US GAAP hat 100’000 A4-Seiten – Umfang des Anhanges / Daten nimmt zuUmfang des Anhanges / Daten nimmt zu– Zeitdauer für die Verarbeitung nimmt abZeitdauer für die Verarbeitung nimmt ab

• Fachwissen im VR ist unabdingbarFachwissen im VR ist unabdingbar

• Missbrauchverhinderung führt zu falschen LösungenMissbrauchverhinderung führt zu falschen Lösungen

• Ergebnisausweis wird volatilerErgebnisausweis wird volatiler– Vermehrte Bewertung zum MarktwertVermehrte Bewertung zum Marktwert– Impairment versus planmässige AbschreibungenImpairment versus planmässige Abschreibungen

Wie reagiert der Finanzmarkt darauf?Wie reagiert der Finanzmarkt darauf?

Page 10: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Entwicklungen in der nationalen Entwicklungen in der nationalen RechnungslegungRechnungslegung

Bundesgesetz über die Rechnungslegung (RLG)Bundesgesetz über die Rechnungslegung (RLG)

– Am 5. Dezember 2005 (10 Tage vor der Schlussabstimmung Am 5. Dezember 2005 (10 Tage vor der Schlussabstimmung über das neue Revisionsaufsichtgesetz) hat der Bundesrat über das neue Revisionsaufsichtgesetz) hat der Bundesrat einen Vorentwurf für eine weitere Aktienrechtsreform in die einen Vorentwurf für eine weitere Aktienrechtsreform in die Vernehmlassung geschicktVernehmlassung geschickt

•Verbesserung der Corporate GovernanceVerbesserung der Corporate Governance

•Neuregelung der KapitalstrukturenNeuregelung der Kapitalstrukturen

•Aktualisierung der Regelungen der GVAktualisierung der Regelungen der GV

•Neuregelung der RechnungslegungNeuregelung der Rechnungslegung

Page 11: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Bewertung nach RLG (Art. 960 ff OR RLG)Bewertung nach RLG (Art. 960 ff OR RLG)

• Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen basierend auf Anschaffungskosten Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen basierend auf Anschaffungskosten

• Stille Reserven:Stille Reserven:– Zulässig:Zulässig: Zwangsreserven und ErmessenreservenZwangsreserven und Ermessenreserven– Unzulässig: Unzulässig: WillkürreservenWillkürreserven

• Bewertung zu Börsenkurs/Marktwert von WertschriftenBewertung zu Börsenkurs/Marktwert von Wertschriften– Schwankungsreserven dürfen gebildet werdenSchwankungsreserven dürfen gebildet werden

• Zulässig sind Rückstellungen für Garantien, Sanierungen von Sachanlagen und Zulässig sind Rückstellungen für Garantien, Sanierungen von Sachanlagen und RestrukturierungenRestrukturierungen

• Einzelbewertung (keine Gesamtbewertung mehr)Einzelbewertung (keine Gesamtbewertung mehr)

• Massgeblichkeitsprinzip: Pauschaldelkredere, Warendrittel zulässigMassgeblichkeitsprinzip: Pauschaldelkredere, Warendrittel zulässig

Page 12: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Bestandteile der Jahresrechnung nach Bestandteile der Jahresrechnung nach RLG für grosse Unternehmen (Art 961. OR RLG für grosse Unternehmen (Art 961. OR RLG)RLG)

JahresrechnungJahresrechnung

Lagebericht des Verwaltungsrates (inkl. Zukunftsaussichten)Lagebericht des Verwaltungsrates (inkl. Zukunftsaussichten)

BilanzBilanz

ErfolgsrechnungErfolgsrechnung

AnhangAnhang– Angewandte RechnungslegungsgrundsätzeAngewandte Rechnungslegungsgrundsätze– Gliederung und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der ER Gliederung und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der ER – Derivative FinanzinstrumentenDerivative Finanzinstrumenten– Fälligkeiten der VerbindlichkeitenFälligkeiten der Verbindlichkeiten– RisikobeurteilungRisikobeurteilung– Gesamtbezüge VR / RevisionshonorareGesamtbezüge VR / Revisionshonorare

GeldflussrechnungGeldflussrechnung

Page 13: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Swiss GAAP FER – Quo vadis?Swiss GAAP FER – Quo vadis?

• Abgrenzung von internationalen Standards (IFRS)Abgrenzung von internationalen Standards (IFRS)

• Alternative zu internationalen Rechnungslegungsstandards für:Alternative zu internationalen Rechnungslegungsstandards für:

– Nichtkotierte Unternehmen mit wesentlicher wirtschaftlicher Nichtkotierte Unternehmen mit wesentlicher wirtschaftlicher BedeutungBedeutung

– KMU (Einzel- sowie Konzernabschlüsse)KMU (Einzel- sowie Konzernabschlüsse)

• Soziale Nonprofit-Organisationen (FER 21)Soziale Nonprofit-Organisationen (FER 21)

• Personalvorsorgeeinrichtungen (FER 26)Personalvorsorgeeinrichtungen (FER 26)

FAIR PRESENTATION mit ausgewogenem Kosten-/Nutzen-FAIR PRESENTATION mit ausgewogenem Kosten-/Nutzen-VerhältnisVerhältnis

Page 14: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Neugestaltung der Revision in der SchweizNeugestaltung der Revision in der Schweiz

• Änderung im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht

• Dezember 2005: Verabschiedung der Gesetzesänderungen durch die eidg. Räte

Wesentliche Änderungen für Unternehmen und Prüfer

Inkraftsetzung: 2. Hälfte 2007 (Erwartung)

Page 15: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Revisionspflicht in der SchweizRevisionspflicht in der Schweiz• Revisionspflicht abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung

• Staatliche Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüfung• Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen• Gesetzliche Definition der fachlichen Anforderungen an die

verschiedenen Kategorien von Revisoren

KategorieKategorie TätigkeitsgebietTätigkeitsgebiet

Staatlich beaufsichtigtesStaatlich beaufsichtigtes

RevisionsunternehmenRevisionsunternehmen

Revision von PublikumsgesellschaftenRevision von Publikumsgesellschaften

Zugelassener Zugelassener RevisionsexperteRevisionsexperte

Ordentliche und eingeschränkte Ordentliche und eingeschränkte RevisionRevision

Zugelassener RevisorZugelassener Revisor Eingeschränkte RevisionEingeschränkte Revision

"Laienrevisor""Laienrevisor" "Freiwillige Revision" bei "Opting-down""Freiwillige Revision" bei "Opting-down"

Page 16: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Nicht zu vereinbaren mit der Unabhängigkeit:

• Revisionsstelle in Entscheidungsfunktion / in einem Arbeitsverhältnis

• Enge Beziehungen des leitenden Prüfers zum Kunden

• Beteiligungen am Kunden bzw. wesentliche Forderungen/Schulden

• Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Kunden

• Interesse am Prüfungsergebnis / nicht marktkonforme Bedingungen

• Prüfung der eigenen Arbeit

• Wertvolle Geschenke / besondere Vorteile

Gültig für alle Mitarbeiter einer Prüfungsgesellschaft Steuerberatung zulässig, wenn keine Gefahr der “Selbstprüfung” Eingeschränkte Revision: Mitwirkung bei der Buchführung zulässig Ordentliche Revision: Rotation des leitenden Prüfers nach 7 Jahren

Unabhängigkeit der RevisionsstelleUnabhängigkeit der Revisionsstelle

Page 17: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Revisionspflicht – unabhängig von der Revisionspflicht – unabhängig von der RechtsformRechtsform• Buchführungspflicht, aber Buchführungspflicht, aber keine Revisionspflichtkeine Revisionspflicht für für

Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, da Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, da persönliche Haftungpersönliche Haftung

• RevisionspflichtRevisionspflicht für Aktiengesellschaften, GmbH, für Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Vereine, StiftungenGenossenschaften, Vereine, Stiftungen

Kategorien:Kategorien:• PublikumsgesellschaftenPublikumsgesellschaften• Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (Art. 727 Abs.2 Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (Art. 727 Abs.2

E OR)E OR)• Kleinere Unternehmen / KMUKleinere Unternehmen / KMU

Page 18: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Zwei Arten der Revision - Zwei Arten der Revision - UnternehmenskategorienUnternehmenskategorien

Ordentliche RevisionOrdentliche Revision

PublikumsgesellschaftenPublikumsgesellschaften

Wirtschaftlich bedeutende UnternehmenWirtschaftlich bedeutende Unternehmen

KonzernrechnungenKonzernrechnungen

Eingeschränkte RevisionEingeschränkte Revision

Alle anderen revisionspflichtigen UnternehmenAlle anderen revisionspflichtigen Unternehmen

Page 19: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Ordentliche RevisionOrdentliche RevisionRevisionspflicht Revisionspflicht (Art. 727 OR)(Art. 727 OR)

KriterienKriterien Anforderungen an Anforderungen an die Revisionsstelledie Revisionsstelle

PrüfungsumfangPrüfungsumfang Falls einer der drei Kriterien erfüllt istFalls einer der drei Kriterien erfüllt ist

•Beteiligungspapiere kotiertBeteiligungspapiere kotiert

•Anleihen ausstehendAnleihen ausstehend

•20% der Aktiven oder des Umsatzes zur 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung, die eines der oben Konzernrechnung, die eines der oben stehenden Kriterien erfülltstehenden Kriterien erfüllt

Staatlich Staatlich beaufsichtigtes beaufsichtigtes RevisionsunternehmenRevisionsunternehmen

Wirtschaftlich Wirtschaftlich bedeutende bedeutende UnternehmenUnternehmen

Falls zwei der drei Kriterien während zweier Falls zwei der drei Kriterien während zweier aufeinanderfolgenden Jahre erfüllt sind:aufeinanderfolgenden Jahre erfüllt sind:

•Bilanzsumme > CHF 10 Mio.Bilanzsumme > CHF 10 Mio.

•Umsatz > CHF 20 Mio.Umsatz > CHF 20 Mio.

•Vollzeitstellen > 50Vollzeitstellen > 50

Staatlich Staatlich beaufsichtigtes beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Revisionsunternehmen oder zugelassener oder zugelassener RevisionsexperteRevisionsexperte

Falls die Gesellschaft zur Falls die Gesellschaft zur Erstellung einer Erstellung einer Konzernrechnung Konzernrechnung verpflichtet ist verpflichtet ist

Unverändert gemäss Art. 633e ORUnverändert gemäss Art. 633e OR Staatlich Staatlich beaufsichtigtes beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Revisionsunternehmen oder zugelassener oder zugelassener RevisionsexperteRevisionsexperte

Page 20: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Zwei Arten der Revision – „Opting“Zwei Arten der Revision – „Opting“

OptiOpting-inng-in

OptinOpting-Upg-Up

Ordentliche Ordentliche RevisionRevision

Gemäss Gemäss Statuten oder Statuten oder GV-Beschluss GV-Beschluss (10%-Klausel)(10%-Klausel)

Eingeschränkte Eingeschränkte RevisionRevision

Nach opting-out: Nach opting-out: auf Verlangen auf Verlangen eines Aktionär, eines Aktionär, GenossenschafteGenossenschafter etc. bis 10 Tage r etc. bis 10 Tage vor der GVvor der GV

Keine Keine Revisions-Revisions-pflichtpflicht

< als 10 < als 10 Vollzeit-Vollzeit-beschäftigtebeschäftigte

Zustimmung Zustimmung der der Generalver-Generalver-sammlung sammlung (Stiftungen: (Stiftungen: Aussichts-Aussichts-behörde)behörde)

OptingOpting-out-out

Sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 727 OR nicht erfüllt sind

Sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 727 OR erfüllt sind

Page 21: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Neue Anforderungen an die Unternehmen: Neue Anforderungen an die Unternehmen: Internes Kontrollsystem (IKS) und Internes Kontrollsystem (IKS) und RisikobeurteilungRisikobeurteilung

• Angemessen und auf die Unternehmensgrösse abgestimmtAngemessen und auf die Unternehmensgrösse abgestimmt

• Verantwortung für das IKS bei VR (Verantwortung für das IKS bei VR (Audit CommitteeAudit Committee) und Geschäftsleitung ) und Geschäftsleitung

• Risikobeurteilung als Basis für IKSRisikobeurteilung als Basis für IKS

• Nachweis der Existenz und Wirksamkeit des IKS (Dokumentation)Nachweis der Existenz und Wirksamkeit des IKS (Dokumentation)

• OR 728a (gültig ab Mitte 2007)OR 728a (gültig ab Mitte 2007)– Die Revisionsstelle prüft, ob ein internes Kontrollsystem existiertDie Revisionsstelle prüft, ob ein internes Kontrollsystem existiert– Gilt für die ordentliche RevisionGilt für die ordentliche Revision– Zudem Art. 663 b im Anhang Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung Zudem Art. 663 b im Anhang Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

durch das Unternehmendurch das Unternehmen

Page 22: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Prüfung internes Kontrollsystem Beispiel Verkauf / Debitoren

Einige typische FragestellungenEinige typische FragestellungenWie stellt das Unternehmen sicher, dass ...Wie stellt das Unternehmen sicher, dass ...• nur von zahlungsfähigen Kunden Bestellungen erfasst werden? nur von zahlungsfähigen Kunden Bestellungen erfasst werden? • die (genehmigte) Bestellung korrekt und vollständig erfasst wird?die (genehmigte) Bestellung korrekt und vollständig erfasst wird?• die Lieferung termingerecht ausgelöst wird? die Lieferung termingerecht ausgelöst wird? • die Fakturierung vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgt?die Fakturierung vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgt?• die Zahlung korrekt verbucht wird?die Zahlung korrekt verbucht wird?• zeitgerecht gemahnt wird?zeitgerecht gemahnt wird?• die Debitorenausstände korrekt bewertet sind?die Debitorenausstände korrekt bewertet sind?• ausschliesslich autorisierte Gutschriften erstellt werden?ausschliesslich autorisierte Gutschriften erstellt werden?

Bestellung Lieferung ZahlungFakturierung

Page 23: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu ORzu ORCertification nach Sec. 302Certification nach Sec. 302

• CEO/CFO müssen insbesondere bestätigen, dass sie das CEO/CFO müssen insbesondere bestätigen, dass sie das Form 20-F gelesen haben, dass es richtig und vollständig ist Form 20-F gelesen haben, dass es richtig und vollständig ist und dass der Jahres-abschluss die Finanz- und Ertragslage und dass der Jahres-abschluss die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft angemessen wiedergibtder Gesellschaft angemessen wiedergibt

• Die erforderlichen BestätigunDie erforderlichen Bestätigungen beziehen sich auf drei gen beziehen sich auf drei BereicheBereiche Fair PreFair Presentationsentation DisclDisclosure Controls & Proceduresosure Controls & Procedures Internal ControlsInternal Controls

Wirkung von SOX 302 in der Praxis hochWirkung von SOX 302 in der Praxis hoch

Bestätigung nach OR nicht vorgesehenBestätigung nach OR nicht vorgesehen

Page 24: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu ORORVerantwortlichkeit des Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers bei SOX 404Abschlussprüfers bei SOX 404

– Der Abschlussprüfer muss im Rahmen der gewöhnlichen Der Abschlussprüfer muss im Rahmen der gewöhnlichen Abschlussprüfung die Beurteilung des internen Kontrollsystems Abschlussprüfung die Beurteilung des internen Kontrollsystems durch das Management überprüfen.durch das Management überprüfen.

– Des weiteren muss er im Rahmen seiner Audit Opinion über die Des weiteren muss er im Rahmen seiner Audit Opinion über die Durchführung dieser Prüfung und ihr Ergebnis Bericht erstatten.Durchführung dieser Prüfung und ihr Ergebnis Bericht erstatten.

In der Schweiz prüft der Prüfer, ob ein Internes In der Schweiz prüft der Prüfer, ob ein Internes Kontrollsystem existiertKontrollsystem existiert

Page 25: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu ORzu OR

• COSOCOSO präzisiert „Internal Control“ präzisiert „Internal Control“ um fünf Komponenten, die zwecks um fünf Komponenten, die zwecks Erreichung dieser Ziele Erreichung dieser Ziele berücksichtigt werden müssen.berücksichtigt werden müssen.

• Material weaknesses sind Material weaknesses sind Schwächen im internen Schwächen im internen Kontrollsystem, die so Kontrollsystem, die so wesentlich sind, dass sie die wesentlich sind, dass sie die Angemessenheit der Angemessenheit der Finanzberichterstattung Finanzberichterstattung gefährdengefährden

Im OR kein Wertsystem Im OR kein Wertsystem vorgesehen vorgesehen

Page 26: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

RevisionsaufsichtRevisionsaufsicht• Staatliche RevisionsaussichtsbehördeStaatliche Revisionsaussichtsbehörde

• Unterschiedliche Anforderungen an Revisionsstelle:Unterschiedliche Anforderungen an Revisionsstelle:– Publikumsgesellschaften Publikumsgesellschaften Staatlich beaufsichtigtes Staatlich beaufsichtigtes

RevisionsunternehmenRevisionsunternehmen– Ordentliche Revision Ordentliche Revision zugelassener Revisionsexperte zugelassener Revisionsexperte– Eingeschränkte Revision Eingeschränkte Revision zugelassener Revisor zugelassener Revisor

• Die Aufsicht prüft bei Staatlich beaufsichtigten Revisionsgesellschaften:Die Aufsicht prüft bei Staatlich beaufsichtigten Revisionsgesellschaften:– ZulassungsunterlagenZulassungsunterlagen– Einhaltung der gesetzlichen PflichtenEinhaltung der gesetzlichen Pflichten– Qualität der erbrachten RevisionsdienstleistungenQualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen

In der Schweiz werden sich nur wenige Revisionsgesellschaften der In der Schweiz werden sich nur wenige Revisionsgesellschaften der Aufsicht unterstellen lassenAufsicht unterstellen lassen

Page 27: Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

Abschliessende WürdigungAbschliessende Würdigung

•Verschärfte Vorschriften für Grossunternehmen Verschärfte Vorschriften für Grossunternehmen versus Erleichterungen für K(M)Uversus Erleichterungen für K(M)U

•Tendenz einer weltweiten Regulierung der Tendenz einer weltweiten Regulierung der WirtschaftsprüfungWirtschaftsprüfung

•Staatliche RevisionsaufsichtStaatliche Revisionsaufsicht

•Abstimmung mit Internationalen Entwicklungen:Abstimmung mit Internationalen Entwicklungen:– EU-RichtlinienEU-Richtlinien– USA: Sarbanes-Oxley Act / PCAOBUSA: Sarbanes-Oxley Act / PCAOB