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selbst e.V. Frankfurt am Main (und Umgebung) Ein Verein für selbstorganisierte Pflege (Arbeitgebermodell)

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Frankfurt am Main (und Umgebung) ‏ Ein Verein für selbstorganisierte Pflege (Arbeitgebermodell) ‏. selbst e.V. Vorgeschichte. Um 1970 fing vereinzehlt Pflegeabhängiger Mensch an, selbst HelfeInnen einzustellen (ohne Ambulante Dienst)‏ - PowerPoint PPT Presentation

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selbst e.V.

Frankfurt am Main (und Umgebung)

Ein Verein für selbstorganisierte Pflege (Arbeitgebermodell)

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Vorgeschichte

Um 1970 fing vereinzehlt Pflegeabhängiger Mensch an, selbst HelfeInnen einzustellen (ohne Ambulante Dienst)

Um 1990 ging in Frankfurt die Zahl der Zivildienstleistender stark zurück, daraufhin entscheiden sich vermehrt Behinderte, ihre Helfer selbst zu beschäftigen. Allerdingst: Vielfach ohne korekte Arbeitsverhältnisse, ohne Steuer/Sozialabgabe.

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1995 PflV bringt massive Probleme in den Arbeitgebermodell

Um 1990 wurde ein Versuch, einen Abrechnungsservice für das Arbeitgebermodell zu installieren,von der Stadt Frankfurt abgelehnt.

Ab 1999 verhandeln besonders an dem Modell interessierte Frankfurter mit der Grundsatzabteilung des Sozialamtes, mit dem Ziel, ein Rahmenvertrag zu schließen (Beratung,Abrechnungsservice, Unterstützung bei Helfersuche)

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Ende 1999 entstand selbst e.V.

Selbsthilfegruppe und Beratungsdienst für Menschen mit Behinderung zur

Unterstützung selbst organisierter Pflege

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selbst bestimmt Lebenselbst organisierte Pflege

selbst verwaltenselbst verantwortlich

Motto

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Zahlen von 2011

Der Verein: verfügt über 4 Mitarbeiter

unterstützt 63 Pflegebedürftige, die gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind

übernimmt die Abrechnungen von ca. 230 HelferInnen

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Unterschied zwischen Arbeitgebermodell und Ambulanter Pflege Dienste

Arbeitgebermodell Pflegeversicherung unterstützt die Form der

Arbeitgebermodell nicht Pflegebedürftige bekommen ausschließlich nur das

Pflegegeld von der Pflegeversicherung Pflegeversicherung kennt nur Angehörige oder

anerkannte Pflegedienste Sozialamt rechnet bei der Bezahlung vom Pflegekräften

2/3 Pflegegeldes an. Beim Arbeitgebermodell bestimmt allein der

Pflegebedürftiger wer, was, wann macht. Vorgegeben sind der Eckwert des Lohnes (Stundenlohn

brutto) und die bewilligte Zahl der Helferstundenpro Tag bzw. pro Woche

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Pflegedienste Haben ein Vertrag mit der Pflegeversicherung Pflegebedürftige bekommen in der Form nur Sachleistungen

von der Pflegeversicherung In der Regel werden Pflegedienste nach Modulen bezahlt,

unabhängig davon, wie lange eine Tätigkeit dauert (z.B

Haare kämmen oder Toilette begleiten)

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Finanzierung(Abrechnung in selbst e.V.)

Kostenträger Sozialamt (ca. 80% der Arbeitgeber) Integrationsamt (Arbeitsassistenz z.B. am Arbeitsplatz) Selbstzahler (weniger als 5% der Kunden zahlen die Kosten

komplett selbst)

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Klare und transparente Kostenstruktur

tatsächliche Lohn- und Lohnnebenkosten der Helfer werden

in der Rechnung aufgeführt ggf. werden 2/3 PflG abgezogen (müssen die Pflegegeld-

Empfänger zur Bezahlung der Helfer einsetzen) Für die Finanzierung des selbst e.V. monatliche Pauschale.

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Beratung(selbst e.V.)

Pflegebedürftigen Menschen Mut zu machen, die Organisation ihre Pflege in die eigene Hände zu nehmen

Unterstützung bei der Beantragung der Helferstunden

Information über Gesetze und Gesetzänderung

Beratung zu unterschiedlichsten Themen, wie z.B. Berufstätigkeit, Studium, Hilfsmittel, Freizeitaktivitäten, Urlaub, Mobilität

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Merkblatt für Kunden

Die Organisation der Helfer nach dem Arbeitgeber- Modell bietet das Höchstmaß an Selbstbestimmung. Gleichzeitig erfordert das ein maß

an Kompetenzen und Pflichten.

Die Organisationskompetenz- Einsätze und Arbeitszeiten des Helfers rechtzeitig zu planen. Kurzfristige Enderungen des Arbeitszeiten des Helfers müssen abgesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden.

Die Personalkompetenz- sich Gedanken zu machen, welchen Anforderungen soll der Helfer entsprechen ( bevor er angestellt wird), Stellenbeschreibung wäre hier hilfreich. Sie sind dafür verantwortlich, wem sie auswählen und letztendlich anstellen. Falls Sie während des Probezeit ein Helfer entlassen wollen, mussen sie Kündigungsfristen einhallten.

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Anleitungs- bzw. Weisungskompetenz- Sie bestimmen was, wann, wie gemacht wird. Empfehlenswert ist, dass Sie dem Helfer möglich präzise beschreiben, wie Bestimmte Sachen z.B. im Haushalt gemacht werden.

Finanzkompetenz- obwohl Sie theoretisch die Möglichkeit haben, über die Finanzmittel zu entscheiden, mussen sie bestimmte Gesetze und Richtlinien anhalten.

Kommunikationskompetenz- der richtige Ton und der Umgangsform sind wichtig für ein positives Miteinander.

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Häufige Probleme:

Wer Hilfe braucht, bekommt diese meist vom Sozialamt finanziert. Daneben haben viele von der Pflegekasse eine Pflegestufe ( Stufe 1, 2 oder 3). Wer seine Helfer selbst organisiert, also keinen Pflegedienst hat, bekommt von der Pflegekasse das Pflegegeld ("Geldleistung") überwiesen. Das reicht aber bei weitem nicht für die Bezahlung der Helfer. Also schickt selbst eV eine Rechnung ans Sozialamt, und die bezahlen die Helferkosten. Allerdings sagt das Sozialamt zu Recht: Du bekommst von der Pflegekasse ein Pflegegeld, das dient demselben Zweck, also musst Du das Pflegegeld beisteuern. Immerhin: man muss das Pflegegeld nicht komplett einsetzen, sondern nur 2/3.

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Sie haben das Recht, Ihre Leben so zu gestalten, wie sie es wollen, Regeln aufzustellen, die sie für richtig halten (z.B. Privattelefonate der Helfer oder Essen während der Arbeit zu regeln). Trotzdem soll nicht vergesen werden, dass der Helfer auch nur ein Mensch ist, und eine gewisse Toleranz auf beiden Seiten erleichtert das Leben enorm.

Immer wieder wichtig für jeden Arbeitgeber: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Konzentration während der Arbeit. Damit es möglich wenige Konflikte in dieser Hinsicht im Alltag vorkommen, sollen sie das am Anfang des Arbeitsverhältnisses deutlich besprechen. Darüberhinaus sollten sie alle Tagesabläufe möglich präzise beschreiben. Je genauer Sie am Anfang erklären, desto präzisere Ausführung können sie am Ende erwarten.

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