schornsteinfeger zeitung

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SCHORNSTEIN Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V. Gewerkschaftlicher Fachverband 03.15 Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt, PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG Wir für EUCH

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Page 1: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V.Gewerkschaftlicher Fachverband

03.15

Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt,PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG

Wirfür EUCH

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Page 3: Schornsteinfeger Zeitung

nachdem Frank Weber am 27. Februar 2015 nach 18 Jah-ren von seinem Amt als 1. Vorsitzender des ZDS zurückgetre-ten ist, wurde ich im R ahmen einer a ußerordentlichen Sit-zung vom erweiterten Zentralverbandsvorstand als neuer 1. V orsitzender des ZD S gew ählt. V iele T hemen hat Fr ankwährend seiner Amtszeit vorangebracht und somit nicht nurunseren Verband, sondern das gesamte Schornsteinfeger-handwerk maßgeblich geprägt. Begonnen mit dem Bau desInnovationszentrums Sc hornsteinfegerhandwerk in E rfurt,steuerte der ZD S neu en Zeiten entgegen. D abei w aren dieStrukturreform inner halb des ZD S mit der Sc haffung v onHauptämtern in unserem Verband und die Novellierung desSchornsteinfegerhandwerksgesetzes nu r z wei gr oße T he-men, w elche Fr ank v orangetrieben, gemeister t u nd mit E r-folg für den ZD S und das Sc hornsteinfegerhandwerk umge-setzt hat. A lleine an den T hemen sieht man, dass es gr oßeFußstapfen sind, in die ic h trete. Doch nic ht mit Fu rcht vorder H erausforderung, sonder n mit R espekt, V erantwortungund Freude möchte ich das Amt des 1. Vorsitzenden ausfül-len. Auch in Zukunft wird es für den ZDS nicht weniger bedeu-tende A ufgaben geben, w elche w ir gemeinsam angehenmüssen. Zu nächst w ird u ns u nweigerlich die T arifrunde2015 beschäftigen. Bei dieser mü ssen wir, wie bei der letz-ten Tarifrunde auch, geschlossen hinter unseren Forderun-gen stehen und die Umsetzung unseres Forderungspaketesnotfalls erkämpfen. Bereits in diesen T agen versuchen wir,die Meinungen u nserer Mitglieder zu den Tarifforderungenzu erfahren. Diese werden ausgewertet und schlussendlichmit in unser Forderungspaket eingebunden werden.

Doch noch weitere Themen stehen momentan auf unsererTagesordnung. Mit der Umsetzung der Klimaschutzziele istes auch zu unserer Aufgabe geworden, die Bundesregierungtatkräftig bei ihr em Vorhaben, den K limaschutz in D eutsch-land v oranzutreiben, z u u nterstützen u nd u nser H andwerkals M ultiplikator z wischen G esetzgebung u nd Bü rger, aberauch als zuverlässigen Partner bei dem Erreichen der Klima-schutzziele darzustellen. Als ZDS sind wir in Arbeitsgremienauf Bundesebene eingebunden und versuchen dort sinnvol-le Lösungsansätze au s Sicht der Sc hornsteinfeger zur Um-setzung der Energiewende mit einzubringen. Mittelfristig istdie CO2-Einsparung nicht nur ein nationales Thema. Konzep-te, welche in Deutschland funktionieren, können auch in an-deren europäischen Länder n angewendet werden und um-gekehrt. Nicht nur deshalb wird es immer wichtiger, uns mitunseren V erbündeten in ander en eu ropäischen Länder nauszutauschen. J e stär ker eine G emeinschaft ist, destomehr können wir erreichen. Dieser Grundsatz gilt selbstver-ständlich nicht nur bis zur Grenze, sondern auch darüber hi-naus. Deshalb w ollen wir den K ontakt zu der I CU ( Europäi-sche Schornsteinfegergewerkschaft) vertiefen und uns akti-ver in die Geschehnisse auf europäischer Ebene einbringen.

In Anbetracht de steinfegerhandwe nationaler als auc ne ist es au ch die kutieren, welche R einmal einsc hlage dem, w ie es jetz t Beruf verändern? uns alle einmal s betrachtet glaube res der Fall sein Handwerk ist ein Handwerk, welche gangenheit nicht seine Anpassungs eine for tschrittlic schaft bew iesen Schornsteinfeger w ird sic hüber die J ahre hinw eg dentechnischen N euerungen an-passen. Wir w erden noc hmehr auf die Su che nach neu-en Tätigkeitsfeldern gehen. Und wir werden feststellen, dasses zwar gut ist, wie das Schornsteinfegerhandwerk momen-tan au fgestellt ist, es aber noc h besser sein könnte. D asStreben nach mehr ist es, das es u ns in den letz ten Jahrenermöglicht hat, unseren Berufsstand in eine bessere Gegen-wart zu führen. Für die Zukunft werden sich manche Schorn-steinfegerbetriebe die Frage stellen müssen, ob sie eher diehandwerklichen T ätigkeiten fü r ihr en Betr ieb sehen odervielmehr eine beratende, vielleicht sogar gutachterliche Tä-tigkeit in den Vordergrund ihres Aufgabenspektrums stellen.Wie auch immer die Entwicklung der einzelnen Betriebe unddie des Sc hornsteinfegerhandwerks au ssehen mag, w irmüssen heu te ber eits beginnen, u ns dar über G edanken z umachen. Wir müssen uns jetzt umsehen und wir müssen be-ginnen zu handeln. Nur wer die Zukunft früh erkennt, kann inder Vergangenheit die Weichen dafür stellen.

Ich freue mich auf eine gemeinsame Zukunft für uns undfür das Schornsteinfegerhandwerk.

Mit kollegialen GrüßenDaniel Fürst

Leitartikel 3 SCHORNSTEINFEGER 03.15

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Daniel Fürst

1. Vorsitzender

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SCHORNSTEINFEGER 03.15

66. Jahrgang, Heft 03/2015 – ISSN 0940-6964 –

HerausgeberZentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V.– Gewerkschaftlicher Fachverband –Eingetragen im:Vereinsregister Erfurt VR 2145Vertreten durch:Daniel Fürst, David Villmann und Dipl.-Ing. (FH) Julian SchwarkGeschäftsstelle:Konrad-Zuse-Str. 19,99099 ErfurtTelefon(0361) 78951-0Telefax (0361) 78951-20Internet: http://www.zds-schornsteinfeger.deE-Mail: [email protected]

Verantwortlicher RedakteurDavid VillmannKonrad-Zuse-Str. 19, 99099 ErfurtTelefon (0361) 78951-50Telefax (0361) 78951-60E Mail p [email protected]

RedaktionDavid Villmann (dv), Daniel Fürst (dafü),Dipl.-Ing. (FH) Julian Schwark (js), Dagmar Siegel (ds)

CopyrightDie Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sindurheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Gren-zen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig undstrafbar. D as g ilt i nsbesondere f ür V ervielfältigungen, Ü bersetzungen,Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro-nischen Systemen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keineGewähr übernommen werden, sie verbleiben in der Redaktion.

Layout/Grafik/SchlussredaktionDer Schornsteinfegerverlag GmbHDagmar Siegel, David Villmann

LektoratDr. Karen Opitz

HinweisDie v on e inem V erfasser g ezeichneten B erichte ge ben n icht u nbe-dingt die Meinung der Redaktion wieder.

Verlag:Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 ErfurtTelefon (0361) 78951-50Telefax (0361) 78951-60E Mail [email protected]

Verwaltung StellenanzeigenDagmar SiegelDer Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 ErfurtTelefon (0361) 78951-50Telefax (0361) 78951-60E Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung/WerbungKatharina FabianDer Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 ErfurtTelefon (0361) 78951-50Telefax (0361) 78951-60E-Mail: [email protected]

Redaktions-/Anzeigenschlussfür die Aprilausgabe 2015 ist der 27.03.2015

DruckBrandt GmbH, Rathausgasse 13, 53111 BonnTelefon (02 28) 65 19 19Telefax (02 28) 65 99 76

Titelbild© Doreen Orrock

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Page 5: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Inhalt 5

Der Arbeitnehmerservice informiert: „Berufsunfähigkeit trifft doch mich nichz!“Antrag auf Mitgliedschaft im ZDS e.V.Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V.

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Service

Stellengesuche/Stellenangebote29

Stellenmarkt

ZDS und ICU als Gast bei NCSG und CSIA in Lancaster (PA)Meisterbrief ist Garant für gute Ausbildung im HandwerkISH 2015

Wissen68

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Qualifikations-Seminar: Rauchwarnmelder (stand-alone und funkvernetzbare)Qualifikations-Seminar: Existenzgründung im SchornsteinfegerhandwerkE-Learning-Seminar: Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK)Praxis-Seminar: Der Energieausweis und die EnEVAnmeldeformular für die Seminare der HWS e.V.

2020212122

Weiterbildung

Kohlenmonoxid-Messgerät für Versuchsreihe mit Schornsteinfegern

Aus der Industrie15

Schornsteinfegerinnen-Kalender 2016Neuer Vorstand im RV Nord

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Aus den Verbänden

Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlung dürfen nicht auf Mindestlohnangerechnet werden

12

Arbeitsrecht

Erneuerung von Reinigungsverschlüssen16

Praxis-TIPP

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SCHORNSTEINFEGER 03.15 Wissen6

ZDS und ICU als Gast bei NCSG und CSIAin Lancaster (PA)

In Pennsylvania kann es kalt werden, sehr kalt sogar. Die-se Erfahrung mussten neben den rund 900 Teilnehmern derdiesjährigen Convention der Kolleginnen und Kollegen in denVereinigten Staaten von Amerika (USA) auch die Kollegen Ju-lian Sc hwark u nd Fr ank Weber mac hen. Bei T emperaturenbis - 25 °C, die sich aber d urch den stetigen Wind und dieSchneestürme wie - 50 °C anfühlen können, reisten Kollegin-nen und Kollegen aus allen Bundesstaaten der USA zur einzi-gen nationalen C onvention an. D ie Wetter bedingungenmachten so auch einen wesentlichen Teil der Kommunikati-on außerhalb des arbeitsreichen Programmteils aus.

Traditionell besu cht der ZD S bz w.die IC U die V eranstaltungen der bei-den amer ikanischen O rganisationenin jedem zweiten Jahr. Die jährlichstattfindende Convention der NCSG(National C himney Sw eep G uild) be-steht au ch au s einem „politisc henTeil“, in dem über die Entwicklung derBranche in den Vereinigten Staaten –aber au ch mit v iel Inter esse an derEntwicklung in anderen Ländern –diskutiert wird. Natürlich findet eben-so eine umfassende Präsentation deraktuellsten Produkte rund um Behei-zung u nd Sc hornsteinsysteme u ndnatürlich Werkzeuge und neue Markt-ideen statt. Hierzu wird an zwei Tageneine Fac hmesse (T rade Show ) or ga-nisiert. Seit v ielen J ahren nehmenfaktisch alle Kooperationspartner derBetriebe an dieser M esse teil. D ort

werden dann SOWOHL Produkte als auch neue Techniken undDienstleistungen v orgestellt. D a mu ss dann sc hon einmalDipl.-Ing. Julian Schwark dem Vorsitzenden des ZDS erläutern,welche Gefahren in bestimmten Ländern von Ablufttrocknernausgehen können.

Schwerpunkt der insgesamt 5 T age dau ernden V eranstal-tung ist aber natürlich die Weiterbildung und Zertifizierung derBetriebe u nd ihr er Besc häftigten. So sieht die R egelung derNCSG v or, dass nac h bestandener E rstprüfung das Pr ädikat„Certified Chimney Sweep“ nur dann in A nwendung gebrachtwerden darf, wenn alle 3 Jahre eine R ezertifizierung mit ent-sprechender sc hriftlicher Pr üfung er folgt. D iese u nd ander eQualifikationen können Sc hornsteinfeger u nd Sc hornsteinfe-gerinnen in den U SA bei der CSIA (Chimney Safety Institute ofAmerika) erwerben. Diese Bildungseinrichtung ist als T ochterder NCSG für den gesamten Bereich der Weiterbildung zustän-dig. N eben den fac hlichen V orträgen, die täglic h sc hon ab 7 Uhr und dann bis in die tiefen Abendstunden stattfinden, be-schäftigen sich die Kolleginnen und Kollegen in den USAhauptsächlich mit der E rprobung u nd dem A usbau neu erMärkte, der Kundenbindung und aktuellen Fragen des Marke-tings. Nachdem unsere gute Freundin und Kollegin Diane Pil-ger die Präsidentschaft innehatte, wurde nun aufgrund einesrotierenden Verfahrens Jeremy Biswell zum neuen Präsiden-ten gewählt. Er sicherte im Rahmen der abendlichen Festver-anstaltung zu, auch mit der neuen ZDS-Spitze und der ICU wei-terhin einen engen Kontakt zu pflegen. Ein Besuch der Con-vention im nächsten Jahr wäre von den Wetterverhältnissenfür alle Teilnehmer angenehmer. Dann nämlich findet die Con-vention in Orlando (Florida) statt.

Frank Weber

Bei extremen Temperaturen kommt es immer wie-

der zu Schneestürmen, welche die Anreise der Teil-

nehmer erschwerten

Frank Weber bei seiner Rede.Neue Märkte – Die Trade Show zeigt den Telnehmern, welche Chancen in bisher

ungenutzten Märkten liegen. Hier am Beispiel brandsicherer Wäschetrockner

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SCHORNSTEINFEGER 03.15Wissen 7

Internationale Gäste bei der Convention

Auch eine Auktion zu Gunsten der Schule gehörte zum umfassenden Programm

ICU-Präsident Frank Weber am NCSG-Van

Julian Schwark und Frank Weber knü pfen neue und alte Bande mit NCSG-Präsi-

dent Jeremy Biswell

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Page 8: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Wissen8

Meisterbrief ist Garant fürgute Ausbildung im Handwerk

„Der Meisterbrief im H andwerk ist ein Qualitätssiegel undsomit Garant f ür die qualitativ hochwerte Au sbildung vonHandwerkerinnen und Handwerkern“, sagte der DGB-Vorsit-zende Reiner Hoffmann am 1 . März auf der Meisterfeier derHandwerkskammer der Pfalz in Ludwigshafen. Mögliche Plä-ne von europäischer Ebene die „Meisterpflicht im Handwerkweiter einzuschränken, lehnen wir ab“, so Hoffmann.

„Der Meisterbrief im H andwerk ist ein Qualitätssiegel undsomit Garant f ür die qualitativ hochwerte Au sbildung vonHandwerkerinnen und Handwerkern. Deshalb steht der DGBzum Meisterbrief und setzt sich für seinen Erhalt ein.“ – DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann

Duale Ausbildung und Meisterbrief „beste Grundla-ge“ für Erfolg im Beruf

Hoffmann, der zum ersten Mal in seiner Funktion als DGB-Vorsitzender an einer M eisterfeier im H andwerk teilnahm,überreichte mehreren jungen Handwerksmeisterinnen undHandwerksmeistern ihr e M eisterbriefe. In seiner R ede z urFeierstunde betonte der DGB-Vorsitzende vor allem die wich-tige Rolle der dualen Berufsausbildung fürs Handwerk: „Dasduale System der Berufsbildung lebt von dem gemeinsamen

Engagement von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit ih renGewerkschaften und Verbänden. Nur durch gelebte Sozial-partnerschaft in der Ber ufsbildung kön nen wir ein en fair enAusgleich z wischen den Wü nschen der ein zelnen Betr iebe,den Bedarfen ganzer Branchen und den Interessen der ein-zelnen Jugendlichen und jungen Erwachsenen schaffen.“

Das duale Ausbildungssystem, zusammen mit dem M eis-terbrief, er mögliche es, dass ju nge M enschen „eine gu te,breit angelegte Ausbildung erhalten und die beste Grundlagehaben, u m d anach i hren B eruf er folgreich auszuüben.“ DerMeisterbrief im H andwerk sei ein Q ualitätssiegel und somitGarant fü r die qu alitativ hoc hwerte A usbildung v on H and-werkerinnen und Handwerkern. "Deshalb steht der DGB zumMeisterbrief und setzt sich für seinen Erhalt ein."

Meisterpflicht keinesfalls weiter einschränken

„Bestrebungen v on eu ropäischer E bene, die beson derenQualifikationsmöglichkeiten wie den Meisterbrief und die damitin v ielen G ewerken v erbundene M eisterpflicht im H andwerkweiter einzuschränken, lehnen wir ab“, so Hoffmann weiter.

Handwerk braucht hohe Tarifbindung mit Flächen-tarifverträgen

„Durch gu te Arbeitsbeding ungen, Ta rifbindung mit Flä-chentarifverträgen, Beteiligu ngsmöglichkeiten sow ie For t-und Weiter bildungsmöglichkeiten kan n sic h das H andwerkim Wettbew erb u m en gagierte J ugendliche mit Poten zialbesser behaupten“, betonte H offmann. „Dafür brauchen wirweiterhin flächendeckende Tarifverträge, die fü r alle Betr ie-be, die Mitglied in einer Innung sind, verpflichtend gelten.“

Keine OT-Mitgliedschaften

„Innungs-Mitgliedschaften ohne Ta rifbindung, sogen ann-te O T-Mitgliedschaften, mu ss desh alb ein e A bsage er teiltwerden“, machte H offmann klar . „Mit gu ten T arifverträgenim Handwerk, die für gute Arbeitsplätze mit guter Bezahlungstehen, kann die Mitgliedschaft in einer Innung für die Be-triebe zu einem Qualitätssiegel als attraktiver Arbeitgeberwerden.“

Quelle: www.dgb.de

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ISH 2015

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Die Weltleitmesse für Heizungs- und Klimatechnik und er-neuerbare Energien konnte in diesem J ahr bei allen w ichti-gen Kennzahlen einen Zuwachs verzeichnen, bei der Anzahlder Aussteller und der belegten Fläche gab es sogar neue Re-korde. 2.465 Hersteller (2013: 2.436) pr äsentierten auf ei-ner Fläche v on rund 260.000 m² ihre Ne uheiten. Rund198.000 Besucher u nd damit über 5 % mehr als zur Vorver-anstaltung kamen vom 10. b is z um 1 4. März 2015 nac hFrankfurt.

61 % der Aussteller und 37 % der Besucher kamen aus demAusland. Die besucherstärksten Länder waren Italien, Frank-reich, die N iederlande, die Sc hweiz und China. Deutliche Be-sucherzuwächse aus den USA, Großbritannien und Irland wei-sen zudem auf eine spürbare wirtschaftliche Erholung wichti-ger M ärkte der SH K-Branche hin. U nd au ch der ZD S w ar mitauf der Messe dabei – zwar nicht mit einem eigenen Messe-stand, aber in Per sona des tec hnischen Bu ndesausschus-ses, um den gezeigten Innovationen auf den Grund zu gehen.

Im V orfeld der M esse gab es ja sc hon mehr fach Pr esse-meldungen zu der neuen „Revolution“ in der Heizungstech-nik – der Brennstoffzelle. Hersteller wie Viessmann und Bu-derus konnten dann auch mit dieser Technik für jede MengeZulauf sorgen. Ob und vor allem w ann sich diese T echnik in

besonderem M aße u nd U mfang au f dem H eizungsmarktdurchsetzen kann, bleibt noch ab zuwarten. Hohe Investiti-onskosten und eine noch sehr niedrige thermische Leistungvon ca. 750 W (die dad urch einen weiteren Spitzenlastwär-meerzeuger notwendig macht) wirken an dieser Stelle brem-send. Weiter e w irklich gr oße N euheiten w aren au f der ISH2015 allerdings sehr dü nn gestreut. Im Moment geht es inerster Linie u m die K ostenoptimierung und Effizienzsteige-rung bestehender Technologien sowie um Designelemente.War die Heizung von früher noch ein klobiger großer Kastenim Heizraum, wird die Heizzentrale immer mehr zu einer ArtDesignstück umfunktioniert (zumindest bei dem einen oderanderen H ersteller). Was der K unde w ill, bekommt er ebenauch.

Auch das neue Anlagenlabeling nach der a m 26. Septem-ber 2015 in Kraft tretenden Ökodesignrichtlinie war bei vie-len H erstellern ein gr oßes T hema. H ier her rscht w eiterhinnoch sehr viel Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Einstufungder v erschiedenen Sy steme in die Labelklassen u nd der enAussagekraft gegenü ber dem E ndkunden. A llerdings istschon sehr deutlich erkennbar, dass aufgrund der gestiege-nen Effizienzanforderungen aus der Ökodesignrichtlinie all-mählich sämtliche Heizwertgeräte vom Markt verschwindenwerden.

Verbundlabel eines wandhängenden Heizwertgerätes Anlagenlabel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

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SCHORNSTEINFEGER 03.15Wissen 11

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SCHORNSTEINFEGER 03.15 Arbeitsrecht12

Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungdürfen nicht auf Mindestlohn angerechnetwerden

Berlin – Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeldund eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichenMindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit dereine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirk-sam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Gegendas Urteil vom 04.03.2015 (Az.: 54 Ca 14420/14) ist die Be-rufung an das Landesar beitsgericht Berlin-Brandenburg zu-lässig.

Sachverhalt:Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen ei-

ne Grundvergütung von 6,44 Euro je Stunde zuzüglich Leis-tungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt. Sie er hieltferner ein z usätzliches U rlaubsgeld sow ie eine nac h D auerder Betr iebszugehörigkeit gestaffelte J ahressonderzah-lung. D ie A rbeitgeberin kü ndigte das A rbeitsverhältnis u nd

bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stun-denlohn von 8,50 Euro bei Wegfall der Leistu ngszulage, deszusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlungfortzusetzen.

ArbG: Änderungskündigung unwirksamDas ArbG hat die Ä nderungskündigung für unwirksam ge-

halten. Der gesetzliche Mindestlohn solle unmittelbar die Ar-beitsleistung des A rbeitnehmers entgelten. D er Arbeitgeberdürfe daher Leistungen, die – wie das zusätzliche Urlaubs-geld u nd die J ahressonderzahlung – nic ht diesem Zw eckdienten, nic ht au f den M indestlohn anr echnen. E ine Ä nde-rungskündigung, mit der diese unzulässige Anrechnung er-reicht werden solle, sei unzulässig.

ArbG Berlin, Urteil vom 04.03.2015 – 54 Ca 14420/14

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Page 13: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Aus den Verbänden 13

Schornsteinfegerinnen-Kalender 2016Jetzt anmelden zum Fotoshooting

Erfurt – Aufgrund des großen Erfolgs und der regen Nach-frage ruft der ZDS auch in diesem Jahr wieder Schornsteinfe-gerinnen au s der gesamten R epublik au f, am Fotoshootingzum neuen Schornsteinfegerinnen-Kalender 2016 teilzu-nehmen.

Nach N aumburg, D armstadt, Ber lin, D üsseldorf, E rfurt,Nürnberg u nd z uletzt der H ansestadt H amburg, haben w irfür den kommenden Kalender das schöne Heidelberg als Lo-cation ins Auge gefasst.

Die diesjähr igen A ufnahmen w erden z usammen mit demFotografen Stefan Klübert am 13. Juni 2015 stattfinden.

Die Teilnehmerinnen sollten ihr e Anreise so planen, dassam V orabend des Shootings eine V orbesprechung stattfin-den kann. Wie in den v ergangenen J ahren, ist die T eilneh-merzahl entsprechend den Kalendermonaten begrenzt. Soll-ten mehr A nmeldungen v orliegen, entsc heidet das Los. E swerden nu r Bew erbungen mit beiliegendem/ anhängendemFoto berücksichtigt.

Wir freuen uns auf eure Anmeldungen. Sendet diese bitte an:

Der Schornsteinfegerverlag GmbHKonrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt

oder per E-Mail an:

[email protected]

Anmeldeschluss ist der

17. Mai 2015

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Page 14: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Aus den Verbänden14

Wir freuen uns sehr auf die Arbeit mit euch allen im ZDS und stehen euchimmer mit Rat und Tat zur Seite.

Für Anregungen und konstruktiver Kritik sind wir immer offen.

Mit kollegialen Grüßen Euer Regionalvorstand Nord

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 20.03.2015 wurde im Rahmen des Regionalverbandtags ein neuer Vorstand für den Regionalverband Nord von den De-legierten der Bundesländer: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg gewählt.

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Page 15: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Aus der Industrie 15

Kohlenmonoxid-Messgerät fürVersuchsreihe mit Schornsteinfegern

Esders Warngerät Single Ga s CO als klein er und kompakterBegleiter im Arbeitsalltag

Kohlenmonoxid ( CO) ist ein unsichtbar es, ge ruchlosesund für den Menschen extrem giftiges und tödliches Gas. Be-sonders bei defekten Heizungs- oder Abgasanlagen kann eszum Austreten dieses Gases kommen, das somit zur Gefahrwird.

Da Schornsteinfeger nicht bei jedem Arbeitseinsatz Mess-geräte zur Abgasmessung einsetzen, kann eine Gefahrensi-tuation nic ht in jedem Fall er kannt w erden. D ies ließ demSchornsteinfegermeister Rolf Thelen und seinem MitarbeiterAndreas Walburg keine Ruhe, und zusammen mit der EsdersGmbH aus Haselünne wurde beschlossen, einen Feldver-such durchzuführen. Dabei kommt das kompakte Kohlenmo-noxid-Warngerät Esders Single G as CO zum Einsatz. DiesesWarngerät ist v on nu n an ein kleiner , kompakter Begleiterund weist bei der täglichen Arbeit mit lau tem Alarm auf dieAnwesenheit von Kohlenmonoxid hin.

So können Probleme an der Anlage nun bei jedweder Arbeitim Haus erkannt und Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigungrechtzeitig ergriffen werden.

Martin Esders, der vor seinem Ingenieurstudium eine Aus-bildung als Schornsteinfeger bei Rolf Thelen absolvierte, hatdas neue Warngerät an die Schornsteinfeger Rolf Thelen undAndreas Walbu rg ü bergeben u nd w ünscht v iel E rfolg beimtäglichen Einsatz.

Das Bild zeigt von links nach rechts: Rolf Thelen, Andreas Walburg, Martin Esders

In allen Versicherungsfragen stehen wir an Deiner Seite.

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Ein Service der HARTMANN Gruppe in Kooperation mit dem ZDS

Du hast Fragen? Der Arbeitnehmer-Service hilft weiter!Per Telefon, E-Mail oder direkt bei dir vor Ort.So, wie du es möchtest!

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Page 16: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Praxis-TIPP16

Erneuerung von Reinigungsverschlüssen

Um seinen K undenservice z u er weitern u ndeventuell entdec kte M ängel sofor t z u beheben,kann man au ch einen R einigungsverschlussselbst einbau en. D azu benötigt man folgendeWerkzeuge:

Bohrmaschine mit v erschiedenen Bohr ern(Metall u nd M auerwerk), H ammer, Stemm-werkzeug, Bleistift

Maurerwerkzeug w ie E imer, M aurerkelle,Reibebrett, Schwamm

Diese Materialien werden benötigt

Schritt 1:Hier werden vier Löcher gebohrt

Maurerwerkzeug

Steckbrief

Betrieb:Günther Behring, CuxhavenAnzahl Mitarbeiter: 1 angestellter Meister, 1 Teilzeit-Gesellin, 2 Azubis

Arbeiten neben dem Fegen und Messen:– Kernbohrungen– Energieberatungen– KFW-Beratungen – Reinigung von Kamin- und Kachelöfen– Erneuerung von Anschlüssen/Reinigungsverschlüssen– Gashausschau– Kleinreparaturen an Schornsteinen und Abgasanlagen– Kleinreparaturen an Kamin- und Kachelöfen

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Page 17: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Praxis-TIPP 17

Es gibt v erschiedene Situ ationen, in denen ein R eini-gungsverschluss erneuert werden kann oder muss:

1. Der alte Verschluss aus Beton ist defekt oder undicht. Hierbei ist es z iemlich leicht, eine neu e Tür einzubau-en, in der R egel passt der R ahmen in den entfer ntenBetonschieber.

2. Es existiert keine Reinigungsöffnung und es muss ei-ne neue erstellt werden.

Hier mu ss eine Ö ffnung in die Sc hornsteinwange her ge-stellt w erden. U m nic ht den gesamten Sc hornstein z u z er-stören, empfiehlt es sic h, die Öffnung mit einem Bohr er vor-zubohren und dann zu stemmen.

Wenn die Öffnung in der Schornsteinwange hergestellt ist,geht es an den Einbau des Rahmens:

An allen v ier E cken der R einigungstür w ird ein Loc h ge-bohrt u nd dann am Sc hornstein angez eichnet. N un bohr tman vier 6-mm-Löcher in die Schornsteinwange, um dort dieDübel z u setz en. A nschließend w ird der R ahmen festge-schraubt und von innen verputzt.

Schritt 2:Die Öffnung wird hergestellt.

Schritt 3:Die Tür ist von innen eingeputzt.

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Page 18: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Praxis-TIPP18

Nachdem der R ahmen fest mit dem Sc hornstein v erbun-den ist, mu ss dieser nun noch staubdicht gemacht werden.Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. In diesem Fall wurdeder Rahmen mit Maurermörtel verputzt. Falls kein Verputzen

nötig ist, kann man au ch mit feu erfestem Silikon den R ah-men v on au ßen abdic hten. N un noc h die R einigungstür inden Rahmen gesetzt und fertig ist der Arbeitsauftrag!

Beispiel

Preiskalkulation –Erneuern eines Reinigungsverschlusses

Schrauben + Dübel 2,00 €, Edelstahltür 15,00 €, Maurermörtel 2,00 €, 30 Minuten Montage

Anzahl der Stunden (Beispiel 4)

x Stundenverrechnungssatz (Beispiel 70,00 €)

= Lohnumsatz 35,00 €

+ Materialkaufpreis 19,00 €

+ Aufschlag Material (Beispiel 40 %) 7,60 €

= Selbstkosten 61,60 €

+ Gewinnaufschlag (Beispiel 5 %) 3,08 €

= Angebotspreis netto 64,68 €

+ Mehrwertsteuer (19 %) 12,29 €

= Angebotspreis 76,97 €

Die grau hinterlegten Felder dienen dazu, ein eigenes Kalkulationsbeispiel zu erstellen.

Schritt 4:Die Tur verputzt und muss noch trocknen.

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Page 19: Schornsteinfeger Zeitung

Praxis-TippsWerkzeug 01.2015

Tel: +49 (0)9171 62 191

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Abb. ähnlich

Page 20: Schornsteinfeger Zeitung

Laut Statistischem Bundesamt (2010) ging die Zahl derBrand- und Rauchtoten in Deutschland zurück.

Von den jährlich 600 Brandopfern in Deutschland sterben 70 % nachts inden eigenen vier Wänden. Der Grund – wenn wir schlafen, schläft auchunser Geruchsinn. Vom Menschen unbemerkt, kann sich der tödliche Raucheines Brandes schnell im gesamten Gebäude ungehindert ausbreiten.Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen.Für die Rettung aus dem Gebäude bleiben nur zwei bis vier Minuten Zeit.

Während der täglichen Arbeit kommt der Schornsteinfeger in fast alleHaushalte in Deutschland. Zudem gilt er als Fachmann für Brandschutzund Sicherheit und wird deshalb oft durch die Kundschaft mit diesem The-ma konfrontiert. Aus diesem Anlass sollte jeder Schornsteinfeger dieGrundlagen für den Rauchwarnmelder beherrschen und die Montage undWartung durchführen können. In diesem Seminar stellen wir Rauchwarn-melder und die Vernetzung von Funk-Rauchmeldern vor und erklären, wieund wo sie eingebaut werden müssen, um effektiv wirksam zu sein.

Seminarinhalterauchwarnmelderspezifische Normen und RichtlinienProdukte und AnwendungsbereicheDIN-konforme Projektierung, Montage und WartungBrandgefahren und RisikenLBOs/RauchwarnmelderpflichtRWM Gerätenorm EN 14604/VdS Q LabelRWM Anwendernorm DIN 14676, Änderungen der DIN 14676VdS 5315/Funkanforderungen

ProjektierungsübungenLeistungsmerkmale Genius H und HXLeistungsmerkmale Funkmodul Basis und ProAnforderung für Garantieverlängerung von 10 JahrenFunk-ReichweitenmessungKomplettierung eines Genius HX mit FunkplatineLinieninbetriebnahmeNetzwerkeinstellung/NetzwerktestRauchwarnmelder-Wartung in der FunkvernetzungTest zur Erlangung des Zertifikates

Die bestandene Prüfung quali-fiziert den Seminar-Teilnehmerzur geprüften Fachkraft Rauch-warnmelder nach DIN 14676und zur geprüften „Q”-Fach-kraft nach Vorgaben des ForumsBrandrauchprävention e.V. so-wie zum Hekatron Facherrichterfür Rauchwarnmelder.

Dauer: 1 Tag

Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V.

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 239,- ¤

Für ZDS-Mitglieder und Fördermit glieder 179,- ¤

In den Seminargebühren sind 20,00 ¤ Schutzge-

bühr für das Q-Label enthalten.

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Weiterbildung20

Anmeldungen und weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de

Das Existenzgründerseminar der HANDWERKSSCHULE e.V.ist der Spitzenreiter dabei, ArbeitnehmerInnen im Schorn-steinfegerhandwerk in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Die Mischung der Lerninhalte, bestehend aus der Vermittlung diverserRechtsgrundlagen, Akquise und Umsetzung innovativer Tätigkeitsfelderinnerhalb des Schornsteinfegerhandwerks, macht dieses Seminar so be-liebt. Zu allen Themen gibt es natürlich Praxisbezüge. Dies vereinfachtund trägt intensiv dazu bei, die Kursteilnehmer auf Problemlösungen beider Verwaltung von Kehrbezirken vorzubereiten.

Durch die Referenten der SBB-Kiel GmbH & Co. KG haben die Teilnehmereinen kompetenten Partner, der auf Erfahrungswerte von über 400 Be-triebsgründungen im Schornsteinfegerhandwerk zurückgreifen kann.

Im Seminar werden bewährte Informationen vermittelt – erweitertdurch das Aufzeigen von Wegen zur Bewältigung wichtiger Herausforde-rungen in einem reformierten Handwerk, vermittelt von erfahrenen undpraxisbezogenen Kollegen und Referenten.

SeminarinhalteWas bedeutet der Wechsel vom Arbeitnehmerin die Selbstständigkeit?Wie entwickeln sich die 1. BImschV und Bundes-KÜO?Welche Auswirkungen hat die Reform bzgl. neuer Aufgaben und Finanzen?Welcher Kehrbezirk passt zu mir?Wie bewerbe ich mich richtig?Wer kann welche Fragenbeantworten und mich wieund wobei unterstützen?

Qualifikations-Seminar: Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk

Dauer: 6 Tage

Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V.

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 950,- ¤

Für ZDS-Mitglieder und Fördermit glieder 750,- ¤

Die nächsten Termine:20.04.2015 Frankfurt15.06.2015 Bielefeld29.06.2015 Nickenich27.07.2015 Beilngries21.09.2015 Neumünster19.10.2015 Dortmund16.11.2015 Berlin

Praxis-Seminar: Rauchwarnmelder (stand-alone und funkvernetzbare)

Die nächsten Termine:25.04.2015 Koblenz 21.05.2015 Magdeburg13.06.2015 Nagold-Hochdorf08.07.2015 Aurich26.09.2015 Kempten31.10.2015 Bad Rothenfelde05.12.2015 Hamburg05.12.2015 Himmelkron

Page 21: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Weiterbildung 21

Anmeldungen und weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de

Mit diesem Seminar wird Ihnen das Wissen für diePrüfung der Handwerkskammer zum Gebäudeenergiebe-rater im Handwerk vermittelt.

Sie haben bei diesem Onlinekurs 20 Wochen Zeit, sich die auf der Internet-plattform der Handwerksschule hinterlegten Lehrinhalte anzueignen. Einmalwöchentlich findet eine Onlinekonferenz statt. In diesen Konferenzen wirdIhnen praktisches Wissen zur Gebäudeenergieberatung vermittelt und IhreFragen zu den selbst erlernten Onlineinhalten beantwortet. Der Kurs istunterteilt in vier Module – „Bauwerke und Bauwerkkonstruktionen bewertenund auswählen“, „Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen“, „Tech-nische Anlagen bewerten und auswählen“ und „Gesetzliche Regelungen zur

Energieeinsparung und Energieeffi-zienz anwenden“. Das Erlernen dertheoretischen Inhalte wird mit inter-aktiven Lernvideos unterstützt. Selbst-verständlich stehen die Lehrinhalteauch zum Ausdruck bereit. Nach der20- wöchigen Onlinephase findet einePräsenzwoche in Erfurt statt. In derPräsenzwoche lernen Sie mit dem Mo-dul „Modernisierungsplanung“ den Ab-lauf und die Durchführung einer Ge-bäudeenergieberatung.

Der erfolgreiche Abschluss des Kursesberechtigt Sie zum Ausstellen vonEnergieausweisen. Auch bescheinigen

wir Ihnen als Dena-Netzwerkpartner die Teilnahmenan diesem 280 Unterrichtseinheiten umfassendenKurs. Das heißt, dass Sie damit die Berechtigung zur Eintragung als Energi-eeffizienzexperte erlangen. Unter gegebenen Umständen dürfen Sie auchals BAFA-vor-Ort-Berater tätig sein.

Die Prüfung legen Sie bei der Handwerkskammer Erfurt ab. Der theoretischeTeil der Prüfung beläuft sich auf die gelehrten Module „Bauwerke undBauwerkkonstruktionen bewerten und auswählen“, „Bauphysikalische An-forderungen berücksichtigen“, „Technische Anlagen bewerten und aus-wählen“ und „Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energi-eeffizienz anwenden“. Die praktische Prüfung umfasst die Ausarbeitungeiner Gebäudeenergieberatung mit anschließendem Abschlussgespräch.Für die Ausarbeitung der Energieberatung haben Sie 2 Wochen Zeit.

SeminarinhalteBauwerke und Bauwerkkonstruktionen bewerten und auswählenbauphysikalische Anforderungen berücksichtigentechnishe Anlagen bewerten und auswählengesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzanwenden

E-Learning-Seminar: Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK)

Dauer: 30 Wochen

Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V.

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 1.599,- ¤

Für ZDS-Mitglieder und Fördermit glieder 1.399,- ¤

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Der nächste Termin:19.05.2015

Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist für viele Men-schen eine schlecht zu definierende Größe. Für mehrTransparenz auf dem Immobilienmarkt soll der Energie-ausweis sorgen.

Ein Energieausweis informiert einfach und verlässlich über die Energi-eeffizienz von Gebäuden und macht die verschiedenen Immobilienange-bote bundesweit miteinander vergleichbar. Für Eigentümer stellt derEnergieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Auf Grundlage derdarin enthaltenen Modernisierungsempfehlungen können weitere Ener-gieberatungen aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.

Das Seminar behandelt Neuerungen der Energieeinsparverordnung sowie dieGrundlagen des Energieausweises und stellt die verschiedenen Ausweisarten,Fristen und Berechnungsregeln dar. Des Weiteren wird die Erstellung des Aus-weises ausführlich besprochen und durch praktische Hilfen unterstützt.

Nach diesem Seminar sind die Teilnehmer in der Lage, vor Ort Energie-ausweise auszustellen und somit für Transparenz auf dem Immobilien-markt zu sorgen.

Die geltende EnEV regelt die Anforderungen an neuzu errichtende Gebäude sowie bestimmte Anforde-rungen an bestehende Immobilien. Der Energieausweis unterscheidet zwi-schen „Bedarfs- und „Verbrauchsausweis”.

SeminarinhalteNeuerungen der EnergieeinsparverordnungGrundlagen des Energieausweisesverschiedene Ausweisarten, Fristen und BerechnungsregelnErstellung des Ausweises

Die Veranstaltung wird mit 8 Unterrichtseinheiten gemäß Anl. 4 des Re-gelheftes für die Verlängerung des Eintrages in der Energieeffizienz-Ex-pertenliste für Förderprogram-me des Bundes angerechnet.

Praxis-Seminar:Der Energieausweis und die EnEV

Dauer: 1 Tag

Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V.

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 199,- ¤

Für ZDS-Mitglieder und Fördermit glieder 115,- ¤

Der nächste Termin:05.05.2015 Stade

Page 22: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Weiterbildung22

ANMELDEFORMULAR

Seminarbezeichnung:

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Name, Vorname:

Straße, Nr.:

PLZ:

Wohnort:

Bundesland:

Abweichende Rechnungsanschrift

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Seminardatum:

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Telefon:

Mobil.:

E-Mail:

ZDS-Untergliederung2:

ZDS-Mitgliedsnummer1:

PLZ:

Wohnort:

1 Die ZDS-Mitgliedsnummer findest Du auf dem Adressaufkleber oder auf Deinem Mitgliedsausweis.

2 Bitte die Landesgruppe und Bezirksgruppe angeben!

DIE HANDWERKSSCHULE

WIR MACHEN HANDWERK.

Ausfüllen, ausschneiden und per Fax an (0361) 789 51 –20. Weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de

Mit meiner Unterschrift bestätige ich meine verbindliche Anmeldung und akzeptiere die Teilnahme- und Stornobedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. zu o.g.Seminaren. Es gelten die Teilnahmebedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. Informationen hierzu unter www.handwerksschule.de.

Innovationszentrum RV Südost RV Südwest RV West RV Mitte RV Nord

DIE HANDWERKSSCHULE e.V.Konrad-Zuse-Str. 19

99099 ErfurtTel.: 0361/789 510

Fax: 0361/789 51 [email protected]

ZDS RV SüdostDrahtzieherstr. 7

91154 RothTel.: 09171/6 21 91Fax: 09171/89 08 39

Daniel BlaserMühlwiesenstr. 18

88339 Bad WaldseeTel: 07524/99 23 [email protected]

Meik GebhardtKäthe-Kollwitz-Str. 257339 Erndtebrück

Tel.: 02753/50 91 19Mobil: 0151/52 51 45 [email protected]

Patrick WilhelmIm Südfeld 48

27478 CuxhavenMobil: 0151/24 00 59 [email protected]

Hannes MartensYstader Straße 16

10437 BerlinMobil: 0172/15 90 362

[email protected]

Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgendem(n) Kurs(en) an:(hier bitte Seminarbezeichnung eintragen!):

Unterschrift Teilnehmer

Bitte unbedingt vollständig ausfüllen!

Datum, Ort

Page 23: Schornsteinfeger Zeitung

Die optimale Prüfungsvorbereitung zur Wei‐erbildung „Fachkraft für Rauchwarnmelder“.

Wie werden Rauchwarnmelder fachgerechtmontiert und gewartet. Wortlaut und Erläu‐erungen der DIN 14676:2012 in einem Buch.

Die im September 2012 veröffentlichte Neu‐assung der DIN 14676 definiert die Mindest‐

voraussetzungen und Prüfungsinhalte für dieQualifizierung zur Fachkraft. Dieses Fach‐buch erklärt die im Regelwerk genanntenThemen und informiert zusammenfassendüber die gesetzliche Lage in den einzelnenBundesländern. Die DIN 14676:2012 ist in derOriginalfassung enthalten.

Inhalt• Einleitung• Gefahrenquelle Brandrauch• Normen und Gesetze• Technik Planung und Einbau• Betrieb und Instandhaltung• Anhang 1: DIN 14676:2012• Anhang 2: Bauordnungen der Länder• Anhang 3: Musterformulare• Anhang 4: Technische Eigenschaften von Rauchwarnmeldern• Anhang 5: Übungsaufgaben und Lösungen• Begriffe und Abkürzungen

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Fachkraft für Rauchwarnmelder:Fachkraft für Rauchwarnmelder:Pra iswi n rü un svo e i ungPraxiswissen und PrüfungsvorbereitungMit dem Wortlaut der DIN 14676Lars Inderthal

Der erfolgreiche Standardkommentar zum Schornsteinfeger‐Handwerksgesetz liegt nunmehr in zweiter, völlig neu bearbeiteterAuflage vor. Es sind alle einschlägigen Gerichtsentscheidungentopaktuell in das Werk eingearbeitet.

Schwerpunkte der Neukommentierung sind vor allem• Bewerbungsverfahren• Aktuelle Urteile zum Feuerstättenbescheid• wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks• Haftungsvermeidung für den bevollmächtigten Bezirksschorn‐

steinfeger• Kehrbuchführung, Eigentümerpflichten• Unverletzlichkeit der Wohnung• zwangsweise Durchsetzung der Eigentümerpflichten• Altersvorsorge im Schornsteinfegerhandwerk, Rente mit 63• Berufsunfähigkeit, Schließung Umlagesystem• Berechnung der Startgutschrifte

Beispielen

Ebenfalls enthalten sind wie bishe weit erforderlich, die EU/EWR‐werksverordnung und die Handwordnung.

Schornsteinfeger‐HandwerksgesetzSchornsteinfeger‐HandwerksgesetzBerufsrecht und Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk2. Auflage 2015Hrsg. und Autor Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Peter Schira

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Page 24: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15 Service24

Interview mit einem Betroffenen

Der Kreisobmann der Kreisgruppe Kiel, Dirk Panier, ist 2 4Jahre alt u nd als Sc hornsteinfeger berufsunfähig. Im Inter -view mit dem Arbeitnehmerservice schildert er, was passiertist und wie es jetzt weitergeht.

Arbeitnehmerservice: D irk, a ls Erstes in teressiert m ich,wie du zu dem Beruf Schornsteinfeger gekommen bist.

Dirk: In meinem familiär en U mfeld gibt es einen Sc horn-steinfeger. Dad urch hat es sich ergeben, dass ich dort einPraktikum machte. Dabei habe ich festgestellt, dass mir derBeruf sehr z usagt. D ie abw echslungsreichen T ätigkeitenund der stete Kundenkontakt haben mir viel Spaß gemacht.So verbrachte ich in dem Betrieb auch meine Ausbildungs-zeit und bin Schornsteinfeger geworden.

Arbeitnehmerservice: Wie bist du mit der Absicherung desBerufsunfähigkeitsrisikos in Kontakt gekommen?

Dirk: Mein V ater ist H eizungsbauer. In seinem A rbeitsall-tag ist er häufig körperlich gefordert. Als meinem V ater da-mals im Zuge der Familiengründung die Arbeitskraftabsiche-rung wichtig wur de, wur de ihm aufgru nd eines Bandschei-benvorfalls u nd einiger kleiner „Zipper lein“ der BU -Schutzabgelehnt.

Als feststand, dass ic h meine Lehr e beginnen möc hte,stand für meinen Vater fest, dass ich ab Beginn eine Berufs-unfähigkeitsabsicherung haben muss. So habe ic h eine Wo-che vor meinem er sten Tag als Azubi eine Berufsunfähig-keitsabsicherung abgeschlossen. Nach meiner Gesellenprü-fung wurde der BU-Schutz dann meinem G esellengehalt an-gepasst.

Arbeitnehmerservice: H ast d u zwisc henzeitlich a n d erEntscheidung f ür die Berufsu nfähigkeitsabsicherung ge-zweifelt?

Dirk: Ja, Zweifel gab es d urchaus. Für mich war immer nurder Arbeitsunfall ein Grund, der eventuell zur Berufsunfähig-keit führen könnte. Aber warum soll ich vom Dach fallen, wennich gew issenhaft u nd v orsichtig ar beite? D a habe ic h mic hschon manchmal gefragt, wofür die Versicherung jeden Monatabbucht. Außerdem ist in der Lehrzeit das Geld immer knapp.

Auf der anderen Seite bin ic h glücklicherweise sofort mitAusbildungsbeginn abgesic hert gew esen. So habe ic h denBeitrag nicht als Einschnitt gespürt und außerdem hatte ichdurch mein junges Eintrittsalter einen verhältnismäßiggünstigen Beitrag.

Arbeitnehmerservice: Was ist passiert, warum bist du alsSchornsteinfeger berufsunfähig geworden?

Dirk: Ich habe Epilepsie. Am 04.01.2012 war ich zu Hauseund habe etw as gelesen. Plötz lich konnte ic h die Bu chsta-ben nicht mehr sortieren. Dann hatte ich meinen ersten epi-leptischen Anfall. Ich war zur Überwachung im Krankenhaus.Der z weite A nfall ist z weieinhalb J ahre später am Str andpassiert, ic h hatte einen K rampfanfall. D anach fü hlte ic hmich wieder gut und habe mich gefragt, warum die Sanitäterjetzt so hektisch sind und was die eigentlich von mir wollen.Es w ar gefü hlt doc h alles gu t, aber dann konnte ic h ihnenmeinen Namen nicht sagen. D araufhin bin ic h mit ins K ran-kenhaus gegangen.

Der Arbeitnehmerservice informiert:„Berufsunfähigkeit trifft doch mich nicht!“

Dirk Pan ier u nd J ohannes Sz werinski v om A rbeitnehmerservice/Hartmann im

Austausch über berufliche Alternativen und Studium

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Page 25: Schornsteinfeger Zeitung

SCHORNSTEINFEGER 03.15Service 25

Dort wurde ic h eingehend untersuc ht, es wurden ein EEG(Elektroenzephalogramm) und eine MRT (Kernspintomogra-fie) vorgenommen.

Jetzt war klar, dass ich Epilepsie habe. Damit ist die Arbeitals Schornsteinfeger lebensgefährlich. Ein Krampfanfall aufeinem Dach würde einen Sturz vom Dach sehr wahrschein-lich machen.

Arbeitnehmerservice: Wie ging es dann weiter?

Dirk: Nun war ich erst mal krankgeschrieben. Ich habe allenotwendigen U nterlagen z usammengesucht u nd habe beider V ersicherung meine Ber ufsunfähigkeit angez eigt. E ineRichtlinie der BG Bau (BGI 585) besagt, dass man nach zwei-maligem epileptisc hen A nfall keine A rbeiten in H öhen ü berdrei Meter ausüben darf. Damit kann ich meinen Beruf nichtmehr ausüben.

Trotz meiner gu ten BU -Absicherung hat meine A bsiche-rung der Arbeitskraft doch einen Fehler gehabt. Ich habe lei-der nie ein K rankentagegeld v ersichert. E s ist mir damalsangeboten worden und sollte 2,84 Euro pro Monat kosten.Jetzt hat es mic h über 3.600 Euro an fehlenden Leistungengekostet.

(Anmerkung: Wenn ein A rbeitnehmer länger e Zeit kr ank-heitsbedingt au sfällt, so z ahlt der A rbeitgeber sec hs Wo-chen lang den Lohn weiter. Danach übernimmt die Kranken-kasse die Zahlung, allerdings nicht in voller Höhe. Es fehlenbis zu 30 % zum Nettoeinkommen.)

Arbeitnehmerservice: Wie sieht dein Alltag jetzt aus?

Dirk: Hauptsächlich ber eite ic h mic h au f die M eisterprü-fung vor. Über die Handwerksschule belege ich den Meister-kurs in Neumünster. Diese möchte ich im Mai 2015 ablegen.Denn mit dem Meisterbrief habe ich die Möglichkeit, an einerFachhochschule zu studieren.

Außerdem bin ich weiterhin als Kreisobmann der ZDS-Kreisgruppe in Kiel aktiv.

Arbeitnehmerservice: In welc he R ichtung g eht d ein In te-resse, wenn du an ein Studium denkst?

Dirk: Aktuell denke ich da an Energietechnik oder Umwelt-technik. Beides hängt in zunehmendem Maße auch mit demSchornsteinfegerhandwerk zusammen.

Arbeitnehmerservice: Dirk, was ist dein Fazit?

Dirk: Drei Monate vor meinem er sten epileptischen Anfallhatte ich Wohneigentum erworben. An dieser Stelle möc hteich meinen E ltern dafü r danken, dass sie mir z um A usbil-dungsbeginn bez üglich der BU -Absicherung in den H interngetreten haben. Wär en meine E ltern an der Stelle nic ht sohartnäckig gewesen, hätte ic h keine Ber ufsunfähigkeitsab-sicherung abgeschlossen.

Und man mu ss ganz klar sehen, dass ohne die BU -Rente,die ic h jetz t bekomme, die M eisterschule u nd ein Stu diumfür mich unmöglich wären. Auch die Immobilienfinanzie-

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SCHORNSTEINFEGER 03.15 Service26

rung hätte ich nicht mehr stemmen können. Kurzum, ich hätte meine Lebensplanungkomplett überdenken müssen. Über die BU-Rente bin ich finanziell auskömmlich gestelltund die Medikamente sorgen dafür, dass ich sehr wahrscheinlich keinen weiteren epilep-tischen Anfall bekommen werde.

Was mich im N achhinein aber sehr nachdenklich macht, ist meine fr ühere Einstellungzu den möglichen Gründen für Berufsunfähigkeit. Wie ich eingangs schon sagte, ich dach-te immer, dass ich nur durch einen Arbeitsunfall berufsunfähig werden könnte.

An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen, dass ich auch immer gedacht habe,dass nur andere so vom Schicksal ereilt werden. Nun bin ich schlauer. Berufsunfähigkeithat ihre Ursache nur in 15 % aller Fälle in Unfällen.

Ich appelliere an alle jungen Kollegen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Jejünger du bist, desto günstiger ist der Schutz und umso einfacher bestehst du die Gesund-heitsfragen bei Antragsstellung.

Arbeitnehmerservice: Lieber Dirk, herzlichen Dank für das Gespräch. Wir drücken dir dieDaumen für die Meisterprüfung!

Du er reichst u ns bei allen Fr agen r und u m den A rbeitnehmerservice kostenlos u nter0800 / 437 3553 (G eselle) oder du schickst uns einfach eine E-Mail an [email protected].

Mit kollegialem GrußJohannes Szwerinski

– Leitung Arbeitnehmerservice –

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Dirk Panier und Johannes Szwerinski vom Arbeitnehmerservice/Hartmann bei der Erörterung der Wichtigkeit von Kran-

kentagegeld und BU

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Die Aufnahme im ZDS e.V. erfolgt nach der Abgabe eines eigenhändigunterschriebenen Aufnahmeantrages.Jedes N eumitglied bekommt ein E rstausstattungspaket, w elchesInformationsmaterial (Gesetzestexte, Verordnungen, Arbeitshilfen,Schulungsunterlagen etc.) enthält.

Interessenvertretung ZDS e.V.des Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk.Für Ihre Mitgliedschaft im ZDS e.V. erhalten Sie folgende Leistungen:

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rien, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeits-gericht und Verwaltungsgericht

Zusammenarbeit mit For schungsinstituten, U mweltämtern,Handwerkskammern und der Innung u.v.m.

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Werden Sie Fördermitglieddes Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk.Für Ihre ideelle und auch finanzielle Unterstützung des ZDS erhaltenSie als Fördermitglied folgende Leistungen:

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Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V.

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** Beträgt mind. 50 % des jeweils gültigen Normalbeitrags.Eine Jahres- oder Halbjahresrechnung ist möglich.

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