satzungen der deutschen pharmakologischen gesellschaft

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8atzungen d e r Deutschen Pharmakologischen Gesellsehaft. I. Zweek. w1. Die am 24. September 199.0 auf der Versammiung Deutseher Natur- forseher nnd 2&rzte in Nauheim gegrfindete Deutsche Pharmakologisehe Gesell- sehaft hat ihren Sitz in Berlin und ~erfolgt den Zweek, die Ph~rmakologie zu f6rdern, indem sie einen engeren Zusammenhang der Pharmakologen herbei- ft~hrt and den Faehgenossen Gelegenheit zu persSnlieher ~usspraehe sowie zur Nitteilung und Demonstragion neuer Beobaehtangen gibt. Sie besitzt Reehtsf~higkeit dureh Eintragung in das Vereinsregister. II. Mitglieder. w 2. Nitglieder der Gesellsehaft kSnnen _&rzte, Chemiker, Biologen, Yabri- kanten oder Gesellsehaften, die entspreehende industrielle Unternehmungen be~reiben, unter tier Voraussetzung werden, dab sic sieh wissensehaftlieh oder praktiseh mit Pharmakologie beseh~ftigen. w 8. Anmeldungen zum Beitritt sind, unter namen~lieher Anffihrung yon zwei Mitgliedern der Gesellsehafl, als Einfiihrende, an alas geseh~fgsfflhrende ltorstandsmitglied zu riehten; fiber die Anfnahme entseheidet der Vorstand. w 4. Der Nitgliedsbeitrag betr~i.gt jfihrlieh 5 Mk. (fiinf Mark) und ist mittels tier zugesandten Zahlkarte einzusenden. Dutch einmalige Zahlung yon 100 3Ik. (einhundert i~la,rk) kann die lebens- lgngliehe Mitgliedsehaf( erworben werden. Industrielle Unternehmtmgen oder Industriegesellsehaften tier einsehlggigen Forsehungsriehtung bezahlen ohne R.iieksieht auf die Zahl der in ihrem Betrieb pharmakologiseh interessierten Personen einen jghrliehen Beitrag yon 100 ~,Ik. (einhundert Mark). w5. Die Mitgliedsohafl, erliseht: a) dutch freiwilligen 3_ns~ritt, dernur naeh sehriftlieher _~_nzeige an den Vorstand erfolgen kann, b) dureh AussehlieBung. Die ~Kussehliel3ung erfolgt dutch Besehlul3 des Vorstandes, wenn das Verbleiben eines Mitgliedes in tier Gesellsehaft ihrem Ansehen oder ihren Zweeken zuwiderl~uft. Sie ist, dem Mitglied dutch ein- gesehriebenen Brief migzugeilen. Gegen diesen Besehlug ist Bemfung an die Hauptversammlang zulgssig, wenn ein dahingehender Antrag binnen 4 (3'ier) Woehen naeh Zustellung des Besehlusses dem Vorsitzenden sehriftlieh ein- gereieht wird. Die Entseheidung der Hauptversammlung erfolg~ 1nit einfaeher ~{ehrheit. w 6. Die Hauptversammlung kann auf Vorsehlag des Vorstandes Per- sSnliehkeiten zu Ehremnitgliedern ernennen, welehe sieh um die Pharmakologie hervorragende Verdienste erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben alle Reehte tier Mitglieder, za.hlen jedoeh keine Belt.rage.

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8atzungen der Deutschen Pharmakologischen Gesellsehaft.

I. Zweek.

w 1. Die am 24. September 199.0 auf der Versammiung Deutseher Natur- forseher nnd 2&rzte in Nauheim gegrfindete Deutsche Pharmakologisehe Gesell- sehaft hat ihren Sitz in Berlin und ~erfolgt den Zweek, die Ph~rmakologie zu f6rdern, indem sie einen engeren Zusammenhang der Pharmakologen herbei- ft~hrt and den Faehgenossen Gelegenheit zu persSnlieher ~usspraehe sowie zur Nitteilung und Demonstragion neuer Beobaehtangen gibt. Sie besitzt Reehtsf~higkeit dureh Eintragung in das Vereinsregister.

II. Mitgl ieder .

w 2. Nitglieder der Gesellsehaft kSnnen _&rzte, Chemiker, Biologen, Yabri- kanten oder Gesellsehaften, die entspreehende industrielle Unternehmungen be~reiben, unter tier Voraussetzung werden, dab sic sieh wissensehaftlieh oder praktiseh mit Pharmakologie beseh~ftigen.

w 8. Anmeldungen zum Beitritt sind, unter namen~lieher Anffihrung yon zwei Mitgliedern der Gesellsehafl, als Einfiihrende, an alas geseh~fgsfflhrende ltorstandsmitglied zu riehten; fiber die Anfnahme entseheidet der Vorstand.

w 4. Der Nitgliedsbeitrag betr~i.gt jfihrlieh 5 Mk. (fiinf Mark) und ist mittels tier zugesandten Zahlkarte einzusenden.

Dutch einmalige Zahlung yon 100 3Ik. (einhundert i~la,rk) kann die lebens- lgngliehe Mitgliedsehaf( erworben werden.

Industrielle Unternehmtmgen oder Industriegesellsehaften tier einsehlggigen Forsehungsriehtung bezahlen ohne R.iieksieht auf die Zahl der in ihrem Betrieb pharmakologiseh interessierten Personen einen jghrliehen Beitrag yon 100 ~,Ik. (einhundert Mark).

w 5. Die Mitgliedsohafl, erliseht: a) dutch freiwilligen 3_ns~ritt, dernur naeh sehriftlieher _~_nzeige an den

Vorstand erfolgen kann, b) dureh AussehlieBung. Die ~Kussehliel3ung erfolgt dutch Besehlul3 des

Vorstandes, wenn das Verbleiben eines Mitgliedes in tier Gesellsehaft ihrem Ansehen oder ihren Zweeken zuwiderl~uft. Sie ist, dem Mitglied dutch ein- gesehriebenen Brief migzugeilen. Gegen diesen Besehlug ist Bemfung an die Hauptversammlang zulgssig, wenn ein dahingehender Antrag binnen 4 (3'ier) Woehen naeh Zustellung des Besehlusses dem Vorsitzenden sehriftlieh ein- gereieht wird. Die Entseheidung der Hauptversammlung erfolg~ 1nit einfaeher ~{ehrheit.

w 6. Die Hauptversammlung kann auf Vorsehlag des Vorstandes Per- sSnliehkeiten zu Ehremnitgliedern ernennen, welehe sieh um die Pharmakologie hervorragende Verdienste erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben alle Reehte tier Mitglieder, za.hlen jedoeh keine Belt.rage.

Satzungen der Deutschen Pharmakologisehen Gesellschaft. 13

Ill. VerwMtung.

w 7. Die Oesellsehaft wird yon dem Verst.and gelei~et, der aus 6 (seehs) Personen besteht, die aus sieh heraus den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und ein MRglied zur Fflhrung der Oeseh'~fte des Sehriftfiihrers und des Kassen- warts w~htt,

Der Vorst~and falgt seine Besc.hlfisse mite einfaeher Stimmenmehrhei~. Bei StimmengleiehheR entseheidet die Stimme des Vorsit, zenden. Der Vorstand ist bei gleiehzeitiger AnwesenheR yon vier Vorsgandsmitgliedern besehlul3fShig. Im itbrigen kann die Abstimmung aueh sehriRlieh erfolgen.

w Der Vorstand bedarf der Best'atigung des I~,eiehsministeriums des Innern.

w 7b: Der Reichsminister kann jederzeit VorstandsmRglieder abberufen. w 7e: Dem Reiehsminister des Innern steht das Reeht zu, Besehl~lsse

des Vorstandes der OesellsehaR auszusetzen oder aufzuheben. w 8. Die Zugeh6rigkeit zmn Vorstand dauert ftir jedes der seehs Vorstands-

mitglieder 6 Jahre. Alle 2 Jahre stellen zwei VorstandsmRglieder, und zwar immer die beiden amtsgRes~en, ihr Amt der Mitgliederversammlung zttr Ver- fi~gnng. Diese w~thlt - - Wiederwahl ist m6glieh -- erneut zwei Mitglieder in den Vorstand. VorsehF~ge zur Wahl erfolgen veto Vors~and oder arts der ~Iitgliederversammlung heraus, die yon mindest ens zehn Mitgliedem unter- zeidmet., vor Beginn der GeseMftssitzung dem Vorsitzenden eingereicht sein lllt~tssen.

Bei der Wahl entseheidet einfaehe Stimmenmehrheit. Bei Stinnnen- gleiehhei~ entseheidet die Stimme des Vorsit.zenden.

Seheidet ein Vorstandsmitglied vet Beendigung seiner Amtszeit aus, so ist far den Rest dieser ZeR in der n~.ehsten ~{itgliederversammhng ein Ersatz- ma.nn zu w~hlen.

w 9. gnr Vertretung des Vereins naeh aul3en gentigt die Kundgabe und Zeiehnnng dm'eh den Vorsitzenden des Vorstandes.

Den Vorstand im Sinne des w 96 B. G. B. bilden der VorsRzende und das geschSdtsft~hrende Vors~.andsmitglied (Schriftfiihrer und Kassenwart). Bei Behinderung derselben kannen die iibrigen Mitglieder des Vorstandes ale Stellvertreter fungieren.

Der Vorsitzende bereiteg die Mitgliederversammlungen vet, stellt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen.

Bei Behinderung des Vorsitzenden t~bernimm~ dessert Funk~ionen yon selbst der stellvertretende Vorsitzende.

Das gesehiiRsfiihrende Vorst.andsmRglied (SehriRftthrer und Kassenwart) besorgt die Einladtmg zu den ~Iitgliederversammlungen und fiihrt das Sitzungs- protokoll. Als Kassenwart verwahrt er die Vereinskasse, nimmt alle Zahlungen fiir den Verein gegen seine alleinige Qui[~ung entgegen nnd leg~ auf jeder Versammlung dem u 12eehnung ab.

IV. M R g l i e d e r v e r s a m m h n g .

w 10. Die 3iitgliederversammhngen sollen im allgemeinen Mlj~hrlieh an dem Sitz einer Hochsehule statt.finden. Der Vorst~nd bes~immt Zeit und Ort. der Tagung, insbesondere anch, ob die Tagung im AnschluB an die Xatur-

14 G~sch~ftliches.

forsGhervers~mnllung, an eine spezialwissenschaftliehe Zusammenkunft oder unabh~ngig yon diesen veranstaltet wird.

w 11. Die Mitgliederversammhng nimmt den ~v~om ges~h~tftsfahrenden u erstatteten und yon den ~brigen Vorstandsmitgliedern genehmigten Jahresberich~ entgegen und erteilt Entl~stung. Sie fahrt die etwa erforderlichen Wahlen aus und ber~tt ~ber Ort und Zeit der n~ehsten Mitglieder- versammlung, sowie ~ber e~w~ eingegangene Antr~ge, nimmt die Jahres- reGhnung entgegen, l~13t sie durch zwei yon ihr gew~hlte l%echnungspr~'~fer prOfen und entlastet den Kass~nwart.

w 12. Vortr~ge und Demonstr~ionen, die in den Vers~mmlungen gehalten werden sollen, sind vorher beim u durch Mi~eilung des Themes ~nzumelden. Die Beschl~sse der Versammlung werden aufgezeiohn~ und ~-on zwei u be~rkundet.

w 13. Die Yersammlung soll mit der vorl~ufigen Tagesordnung mindestens Woch6~ yorher den l~I~tgliedern dureh besondere Zuschrift ~ngezeigt werden.

Antr~ge d~r Mitglieder zur T~gesordnung sind mindestens 8 Tage vor der Yersammlung schriftlioh dem gesch~.ftsf~hrenden Vorstandsmitglied zu t~ber- mitteln.

w 1~. Antr~ge auf Satzungs~nderungen m~ssen auf die Tagesordnung der I-tauptversammlung gebr~cht werden und k6nnen nut ~[urch eine M~hrheit yon drei u der an der Abstimmung ~eilnehmenden Mitglieder zur Annahme gelangen.

w Satzungs~nderungen unterliegen tier Zustimmung des l%e, iohs- minister des Innerm

V. Aufl6sung.

w 15. Die AuftSsung der Gesellschaft kann nut i~ einer Versammlung bes~hlossen werden durch eine Mehrheit von vier F~nfteln ~ller "Mitglieder. Wird die Aufl6sung beschlossen, so f~llt das Verm6gen tier Deuts~hen Pharm~- kologischen Gesellsehaf~ der Gesellsehaf~ D~ut.sober Naturforsoher und Arzte zu.