rund um den prÜfungstag brb-team sts rüsselsheim / 12-2012
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RUND UM DEN PRÜFUNGSTAG
BRB-Team Sts Rüsselsheim / 12-2012
ABLAUF
1. Prüfungsstunde als zweite Stunde des Schulvormittags (vor der großen Pause)
2. Prüfungsstunde nach der großen Pause
nach der Durchführung beider Prüfungsstunden > Vorbereitung der Erörterung
Vorbereitungszeit: 30 Minuten
Notizen dürfen angefertigt und während der Erörterung genutzt werden.
Erörterung beider Prüfungsstunden
zunächst jeweils eigenes Statement
anschließend: Gespräch > Nachfragen der Fachausbilderinnen / -ausbilder
Dauer insgesamt: i.d.R. 45 Minuten
vgl. HLbGDV § 58 (10)
nach der Erörterung: etwa 45 / 60 Minuten Pause
währenddessen: Notenfindung durch die Prüfungskommission > Protokollierung
Aushändigung der Aufgabe für die mündliche Prüfung > Situationsbeschreibung / „Fall“
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Vorbereitungszeit: 30 Minuten
Mündliche Prüfung > Dauer: insgesamt 60 Minuten
zunächst: Vortrag / Themenaufriss der LiV zur Prüfungsaufgabe / Situationsbeschreibung > max. 15 Minuten
anschließend: Prüfungsgespräch > max. 45 Minuten
Geschafft!!!
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Prüfungsvorsitzende / Prüfungsvorsitzender > Studienseminar / Staatliches Schulamt / AfL
zwei Ausbilderinnen / Ausbilder> Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und das entsprechende Lehramt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst müssen vertreten sein
ein Mitglied der Schulleitung der Ausbildungsschule
LiV hat die Möglichkeit, eine „Lehrkraft des Vertrauens“ zu benennen > Teilnahme an der Prüfung und den Beratungen des Prüfungsausschusse mit beratender Stimme
vgl. HLbG § 44
WEITERE INFORMATIONEN / HINWEISE Prüfungsausschuss tritt 30 Minuten vor Prüfungsbeginn zusammen > zu dieser
Zeit Klärung der Prüfungsfähigkeit der LiV durch Vorsitzende / Vorsitzenden
Am Prüfungstag: Prüfungslehrproben in fünffacher Ausfertigung (in sechsfacher Ausfertigung bei Teilnahme einer „Person des Vertrauens“) in Schule / Prüfungszimmer hinterlegen> jeweils ein Exemplar wird in Prüfungsakte aufgenommen
Umfang der Prüfungslehrproben: grundsätzlich 8 Seitenvgl. HLbGDV § 58 (9)
Prüfungslehrproben zwei Tage vor der Prüfung an Prüfungsausschuss per Mail versenden
Besondere Möglichkeiten mit Blick auf Prüfungsstunden:
Prüfungen nach § 47 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes werden in einer der folgenden Formen durchgeführt:
als eine Prüfungslehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestal- teten Vormittags oder eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten oder
als eine Prüfungslehrprobe facherverbindend in einer Lerngruppe im Um- fang einer Doppelstunde.
Vgl. HLbGDV § 58 (3)
Wichtig: ruhiger Raum zur Vorbereitung der Erörterung / der mündlichen PrüfungNotizen für die Erörterung können angefertigt werden
Vortrag im Rahmen der mündlichen Prüfung kann / sollte visualisiert werden> vgl. HLbGDV § 59 (3)
Materialien: verschiedenfarbige Karten, Eddings, Pins, Magnete,...