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www.bmvi.de
Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive
Ausbildung und Ausstattung von
Ingenieurbauten (RE-ING)
Internationale Arbeitstagung Brücken- und Ingenieurbau
2018 in Potsdam
TORR‘in Rgbm. Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Yvonne-Christine Gunreben
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Stellvertreterin des Referatsleiters im Referat „Brücken-, Tunnel und sonstige
Ingenieurbauwerke“ in der Abteilung Straßenbau
24. April 2018 RE-ING
• Anlass und Ziel
• Gremien- und Regelwerksstruktur
• Regelungsinhalte
• Fazit und Ausblick
2
Inhalt Richtlinien
für den Entwurf,
die konstruktive Ausbildung
und Ausstattung
von Ingenieurbauten
RE-ING
© Visualisierung Neue Rheinbrücke Leverkusen: Ingenieurbüro Grassl, firmhofer + günther
architekten
24. April 2018 RE-ING
• Etwa 39.500 Brücken
bzw. rd. 51.400
Teilbauwerke (TBW)
mit einer Fläche von
über 30,5 Mio. m2
• Anlagevermögen über
60 Mrd. €
3
Brückenbestand heute
24. April 2018 RE-ING 4
Struktur der Gremien im Brücken- und Ingenieurbau
FGSV Gesch.stelle
Koordinierungs-
Ausschuss
Erhaltung
Koordinierungs-
Ausschuss
Baudurchführung
FGSV
Lenkungs-
Ausschuss
Koordinierungs-
Ausschuss
Entwurf
B/L-Dienstbesprechung StB 17
Brücken- und Ingenieurbau
AG
Schwerverkehr
Geschäftsstelle bei der BASt
24. April 2018 RE-ING
• Seit Ende der
1990er Jahre
bestand der
Wunsch, die
Planungsgrund-
sätze der
Allgemeinen
Rundschreiben
Straßenbau (ARS)
zu vereinen
• Im Jahr 2003
Neuordnung des
Regelwerks
5
Regelwerksstruktur
Die einzelnen Regelwerke werden jeweils mit einem ARS bekannt
gegeben, welches bei der Fortschreibung durch ein neues ARS
ersetzt wird.
Die ARS dienen lediglich der formalen Bekanntgabe von Regelwerken
und Hinweisen und enthalten selbst keine fachlichen Informationen.
Fachliche Informationen, die zusätzlich bzw. abweichend von den
Regelwerken erforderlich sind, werden in Hinweisblätter
aufgenommen, die den Regelwerken zugeordnet werden.
Der aktuelle Stand der Regelwerke und der Hinweise wird durch
Listen bzw. Inhaltsverzeichnisse dokumentiert, die Bestandteil des
ARS sind.
ENTWURF BAUDURCHFÜHRUNG ERHALTUNG
RE-ING Richtlinien für den Entwurf, die
konstruktive Ausbildung und
Ausstattung von Ingenieurbauten
ZTV-ING Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauten
RI-ERH-ING Richtlinien für die Erhaltung
von Ingenieurbauten
M-BÜ-ING Merkblatt für die
Bauüberwachung von
Ingenieurbauten
RAB-ING Richtlinien für das
Aufstellen
von Bauwerksentwürfen für
Ingenieurbauten
RiZ-ING Richtzeichnungen für
Ingenieurbauten
MIZ Militärische Infrastruktur
und Zivile Verteidigung
BEM-ING Regelungen und Richtlinien für
die Berechnung und Bemessung
von Ingenieurbauten
TL/TP-ING Technische Lieferbedingungen
und Technische Prüfvorschriften
für Ingenieurbauten
ASB-ING Anweisung
Straßeninformationsbank
Teilsystem Bauwerksdaten
24. April 2018 RE-ING
Einführung der RE-ING mit ARS 11/2017
Zurückgezogene ARS
- 12/1991: Lichte Höhen, Lichte Weiten
- 23/1993: Spannbetonfertigteile
- 08/1994: Gestaltung von Brücken
- 02/1995: Kreuzung Bundeswasserstraße
- 14/1995: Betondeckschicht auf kurzen Brücken
- 33/1995: Vorlage Bauwerksentwürfe
- 25/1996: RI-LEI-BRÜ
- 18/1997: RBA-BRÜ
- 20/1998: Grundsätze Lichte Höhe WSV
- 07/2012: Kreuzungen mit der Bahn
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Regelungsinhalte …im ersten Schritt
Vorbemerkungen 12/16
1 Allgemeines 1 Grundsätzliches
Seite 1 - 7
12/16
2 Gestaltung
Seite 1 - 3
12/16
2 Brücken 1 Planungsgrundsätze
Seite 1 – 18
12/16
2 Konstruktive Anforderungen
Seite 1 – 11
12/16
3 Bauliche Durchbildung und Ausstattung von
Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung
(BDA-BRÜ)
Seite 1 – 7
12/16
4 Brückenausstattung
Seite 1 – 10
12/16
5 Integrale Bauwerke
Seite 1 – 17
12/16
8 Anhang 1 Normen, Gesetze und
sonstige Technische Regelwerke
Seite 1- 9
12/16
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Was ist grundsätzlich neu?
Konstruktive Anforderungen (RE-ING 2-2)
• Allgemeine Grundsätze (Robustheit, Dauerhaftigkeit)
• Bewährte Spannweitenverhältnisse
• Anforderungen sortiert nach Bauweisen
• Anforderungen an die Unterbauten
• Verstärkungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von
Betonbauteilen
• Grünbrücken als eigenständiges Kapitel
Aufgrund des geringen Anteils mit 0,04%
wird es keine Regelungen zu Holzbrücken
geben! Die Steinbrücken (0,5% Anteil, d.h.
12,5-mal höheren Anteil als Holzbrücken!)
finden ebenfalls keine Berücksichtigung.
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Wie geht es weiter?
1. Es ist geplant, vorhandene planerische Vorgaben, die nicht die
Ausführung selbst regeln und auch nicht Bestandteil von
Bauverträgen sind, mittelfristig aus den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten (ZTV-
ING) in die RE-ING zu überführen bzw. umgekehrt. (Im Zweifel
Vorzug der ZTV-ING)
2. In diesem Zusammenhang bauvertraglich und
ingenieurvertraglich die Regelwerke des Entwurfs, der
Bemessung und der Baudurchführung neu aufzustellen und
darauf basierend eine Geschäftsordnung einzuführen
Siehe auch Teil 0
Vorbemerkungen der RE-ING!
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Wie geht es weiter?
3. Regelungen zur Nutzung von Flächen unter Brücken in Teil 2
Abschnitt 1 Nr. 5 werden ebenfalls mittelfristig in die
Nutzungsrichtlinien übernommen.
4. 2-1 Kreuzung mit ländlichen Wegen: Anpassungen hinsichtlich
der Querschnittsbreiten von Brücken und Lichten Weiten und
Höhen von Unterführungen in Vorbereitung (keine Einführung
der RLW!)
5. Novellierung des Einsatzes von LED-Beleuchtung in begehbaren
Hohlkästen – Gleichstellung mit Langfeld-Feuchtraumleuchten
Nur noch eine Lichte Weite von
Unterführungen ländlicher Wege – analog
nur noch eine Querschnittsbreite von
Überführungen ländlicher Wege
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Wie geht es weiter?
6. Evaluierung der Nutzung von Teller- bzw. Kappenverankerungen
7. In Vorbereitung befindet sich für Stahl- und Verbundbrücken ein
Anhang, der bei der Querschnittsgestaltung die zu beachtenden
Punkte auflistet und Konstruktionsempfehlungen gibt. (Basis ist
Stahlverbundpflichtenheft Hessen Mobil)
8. Für den Spannbetonbau wurde ebenfalls ein Gutachten
beauftragt, welches u.a. Fragen hinsichtlich der Führung von
Spanngliedern im Steg und Fragen zu Breiten von
Spannbetonfertigteilträgern neu bewerten soll
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Wie geht es weiter?
9. Auffüllen der Kapitel CfK-Lamellen, Pylon
und Seilausstattung
10. Regelungen zum Schiffsanprall voran bringen
11. Entwässerung neu bewerten und Vorgaben zur
Linienentwässerung ins Regelwerk aufnehmen
Parallel wird derzeit ein Hintergrunddokument zur RE-ING
erarbeitet.
24. April 2018 RE-ING 13
Regelungsinhalte …im zweiten Schritt
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RABT
Richtlinie
2004/54/EG EU-Tunnelrichtlinie
EABT 80/100 (FGSV) Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von
Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit
von 80 km/h oder 100 km/h
RE-ING Teil 3 Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und
Ausstattung von Ingenieurbauten
X
RE-ING 3-1: Planungsgrundsätze
RE-ING 3-2: Konstruktive Grundsätze
RE-ING 3-3: Bauliche Durchbildung
RE-ING 3-4: Tunnelausstattung
Einrichtung UAG
RE-ING für Tunnel
24. April 2018 RE-ING 14
Regelungsinhalte …im zweiten Schritt
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Regelungen zu Fuß- und Radwegbrücken aufnehmen
Becken- und Schachtbauwerke regeln
Regelungen Verkehrszeichenbrücken
Regelungen zu Irritations- und
Lärmschutzwänden
Rennsteigbrücke in Thüringen für Fußgänger
Derzeit Abfrage per Obmann-
Schreiben bis 31. Mai 2018
24. April 2018 RE-ING 15
Fazit und Ausblick
Verdichtete Fortschreibung der RE-ING
Einarbeitung von Rückmeldungen, ggf. Aufbau einer
Erfahrungssammlung
Wir sind erst am Anfang und nichts ist beständiger als der Wandel!
Danke an alle, die an das Werk geglaubt und ihre Energie,
Zeit und Wissen eingebracht haben!
24. April 2018 RE-ING 16
Regelwerk zum
freien Download
www.bast.de
Vielen Dank für ihre
Aufmerksamkeit!
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Kontakt
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI)
Referat Brücken-, Tunnel- und
sonstige Ingenieurbauwerke
Robert-Schuman-Platz 1
D-53175 Bonn
Ansprechpartner
Fr. Yvonne Gunreben
www.bmvi.de
Tel. +49 (0228) 99 300 5171
Fax +49 (0228) 99 300 807 5171