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Referentinnen: Antje Volland / Dr. Elisabeth Grunwald ERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen Susan Brode Praktika im Ausland / ERASMUS-Incomings International Center Christian-Albrechts-Universität zu Kiel effen der ERASMUS-Programmbeauftragten am 21.01.201

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Referentinnen:

Antje Volland / Dr. Elisabeth GrunwaldERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen

Susan BrodePraktika im Ausland / ERASMUS-Incomings

International CenterChristian-Albrechts-Universität zu Kiel

Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am 21.01.2015

Agenda: •allgemeine Informationen zur Teilnahme an ERASMUS

•Mobility-Online - die papierlose Studierendenverwaltung in ERASMUS

•das dreiteilige Learning Agreement (Lernvereinbarung)

•das Grant Agreement (individuelle Stipendienzusage)

•Sprachkurse für ERASMUS-Studierende

•Kursangebot für ERASMUS-Incomings

•Dozentenmobilität / Staff Training

•Fragen

Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am 21.01.2015Schwerpunkt: Studierendenmobilität

ERASMUS-Webseite:

http://www.international.uni-kiel.de/de/studium-im-ausland/erasmus

•ERASMUS-Leitfaden 2015/16 für Studierende

•Programminformationen für Studierende, Lehrende und Personal

Allgemeine Informationen zu ERASMUS+Bewerbungsverfahren der Studierenden

Voraussetzungen für die Teilnahme?

• Studierende müssen an CAU eingeschrieben sein

• die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich

• Studierende aller Nationalitäten können am ERASMUS+ Programm teilnehmen

• ein abgeschlossenes Studienjahr bei Studienantritt im Ausland (ERASMUS-Praktika sind ab dem 1. Semester möglich)

• ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden

• Verpflichtung zum Mindesterwerb von 15 Credits je Semester (2015/16)

Was ist noch zu beachten?

• keine Nutzung „fachfremder“ Plätze

• Studierende können aber über Ihr 2. Fach oder in Ausnahmefällen über „verwandte“ Fächer ins Ausland gehen, wie z. B. bei WiPo (VWL, BWL, Politik) oder Wirtschaftschemie (VWL, BWL, Chemie)

• Beachtung von Beginn und Ende des akademischen Jahres an der Gasthochschule (Schwierigkeit: z. B. Beginn des Spring Terms in skandinavischen Hochschulen)

Welche Länder können teilnehmen?

• 28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei

(33 Teilnehmerländer)

• die Schweiz ist seit 2014/15 nicht mehr teilnahmeberechtigt, finanziert die Austauschstudierenden jedoch aus eigenen Mitteln: http://www.ch-go.ch/

Was bietet ERASMUS+?

• Studierende können 12 Monate Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA, MA, PhD) für unterschiedliche Vorhaben nutzen (Mehrfachförderung): z.B. 5 Monate Auslandsstudium und 7 Monate Praktikum in unterschiedlichen akademischen Jahren

• ein Studienaufenthalt oder Praktikum muss nicht innerhalb eines akademischen Jahres absolviert werden, sondern ist auch vom Sommer- zum Wintersemester planbar

• bei Studierenden, die bereits einen früheren Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms absolviert haben, wird die Aufenthaltsdauer auf die 12 Monate angerechnet, sofern der neue Aufenthalt im gleichen Bildungsabschnitt stattfindet

Was bietet ERASMUS+?

• Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und werden in der Regel bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc. von der Gastinstitution betreut

• Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (Anerkennungssatzung der CAU/ERASMUS-Webseite)

• Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule

• Kombinierbarkeit von Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts, sofern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet, an der der Studienaufenthalt absolviert wird und Praktikum und Studium zeitlich unmittelbar aufeinander folgen (Wertung als ein ERASMUS+ Studienaufenthalt); Beispiel: Kombination von einem 5 monatigen Studienaufenthalt mit einem einmonatigen Praktikum an der Universität

Was bietet ERASMUS+?

Monatlicher Mobilitätszuschuss für den Auslandsaufenthalt gestaffelt nach Ländergruppen:

Gruppe 1 (300,- €):Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, SchwedenGruppe 2 (250,- €):Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Zypern, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei,Gruppe 3 (200,- €):Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

Erasmus+ Praktikanten_innen (SMP) erhalten monatlich mindestens 100,- Euro zusätzlich je Ländergruppe

Was bietet ERASMUS+?

• für behinderte Studierende sowie Studierende mit Kind stehen Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung (Infos erhalten Sie direkt im ERASMUS-Büro)

• bei Erhalt von BAföG ist der BAföG-Zuschuss bis 300,- € anrechnungsfrei; nähere Informationen sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten: https://www.bafög.de/

Rechte und Pflichten in ERASMUS+

• Rechte uns Pflichten als ERASMUS-Studierende sind in der ERASMUS-Studierenden-Charta hinterlegt (Internet)

• Anerkennungssatzung der CAU (Internet, per E-Mail) Mahnwesen: • bei Abgabe von Dokumenten – zwei Erinnerungen, dann zwei Mahnungen

innerhalb von 6 Wochen (ggf. Rückforderung der ERASMUS-Rate)

• Nichterwerb von 15 Credits: unverzüglich Benachrichtigung des IC, individuelle Klärung

Beschwerdemanagement:• Kontaktaufnahme mit dem ERASMUS-Team, ggf. ERASMUS-

Programmbeauftragte im Fachbereich (vertrauliche Handhabung)

Wie funktioniert ERASMUS+ an der CAU?

Die Auswahl der ERASMUS-Outgoings erfolgt in den Instituten durch die Programmbeauftragten auf der Basis der bestehenden Verträge (siehe Übersichtstabellen auf der ERASMUS-Webseite).

A.Übersichtstabelle der ERASMUS-Partnerhochschulen der CAU B.Übersichtstabelle der ERASMUS-Programmbeauftragten

Wie funktioniert ERASMUS+ an der CAU?

• Die Auswahl der ERASMUS-Outgoings erfolgt in den Instituten durch die Programmbeauftragten auf der Basis der bestehenden Verträge (siehe Übersichtstabellen auf der ERASMUS-Webseite).

• interne Bewerbungstermine und Voraussetzungen können in den Fachbereichen individuell festgelegt werden

• die Programmbeauftragten dokumentieren die Auswahl in einer Auswahlliste und beraten zur Kurswahl und Anerkennung – anhand der Auswahllisten werden die ausgewählten ERASMUS-Studierenden nach der Online-Anmeldung verifiziert

• grundsätzlich wird in allen Fachbereichen nach folgenden Kriterien ausgewählt: fachliche und sprachliche Kompetenz, persönliche Eignung und ggf. Zeitpunkt der Bewerbung

Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU

• nach Auswahl durch den/die Programmbeauftragten im Fachbereich müssen sich alle Studierenden online beim ERASMUS-Büro anmelden.

• die Online-Anmeldung 2015/16 ist erst ab dem 01.02.2015 offen!

Bewerbungsschluss der Online-Anmeldung: 15.02. für das akademische Jahr 2015/16 (alle Plätze)01.06. Vergabe der noch freien Plätze

(das Online-Portal bleibt über die Bewerbungstermine hinweg geöffnet)

• die genaue Bezeichnung der Gastuniversität sowie Codes, die beim Ausfüllen der Bewerbung benötigt werden, können der Tabelle der ERASMUS-Partnerhochschulen entnommen werden

Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU

NEU: der komplette Bewerbungsprozess und das Dokumentmanagement erfolgt papierlos!

•alle Studierenden kreieren ihren persönlichen Account im Portal, der für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gültig ist bzw. behalten werden muss

•alle einzureichende Dokumente werden über das Portal von den Studierenden selbst „hochgeladen“

•der Bearbeitungsstatus ist von beiden Seiten individuell einsehbar, fehlende Dokumente werden angezeigt

•zusätzliche Informationen der Studierenden über den Bewerbungsstatus durch „no-reply“ E-mails

Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU

Workflow:

1.Auswahl der Gasthochschule2.Kontaktieren des/der Programmbeauftragten3.Auswahl der ERASMUS-Studierenden im Fachbereich4.Online Bewerbung / Registrierung im Portal ab 1.2.

5.Nominierung an der Gasthochschule (durch ERASMUS-Büro IC)6.ERASMUS-Bescheinigung – Download aus Portal7.Learning Agreement (siehe Info-Veranstaltungen im März)

Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU

Workflow:

1.Auswahl der Gasthochschule2.Kontaktieren des/der Programmbeauftragten3.Auswahl der ERASMUS-Studierenden im Fachbereich4.Online Bewerbung / Registrierung im Portal5.Nominierung an der Gasthochschule (durch ERASMUS-Büro IC)6.ERASMUS-Bescheinigung – Download aus Portal7.Learning Agreement (siehe Info-Veranstaltungen im März)

8.Persönliche Bewerbung an der Gasthochschule durch Studierende9.Online-Sprachtest (bislang EN, ES, FR, IT, NL – OLS-Portal der EU)10.Angebot eines online-Sprachkurses (fakultativ – OLS-Portal der EU)11.Stipendienzusage (Grant Agreement)

Online-Sprachtests und Sprachkurs der EU

• Online-Sprachtests für die sechs „großen“ Sprachen: DE, EN, ES, FR, IT, NL

• von allen Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren

• kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler

• die Durchführung des Sprachtests dient den in ERASMUS+ zu fördernden Teilnehmern_innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes 

Online-Sprachtests und Sprachkurs der EU

• Dokumentation der erzielten Fortschritte beim Spracherwerb

• systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+: http://erasmusplusols.eu/de/

• nach dem ersten Bewertungstest haben die ausgewählten Teilnehmer_innen die Möglichkeit, kostenlose Online-Sprachkurse zu absolvieren

• Zuteilung einer Sprachkurslizenz durch das International Office

• Die Teilnehmer_innen haben die Möglichkeit, in der Hauptsprache zu arbeiten, die sie für ihre Studien- und Praktikumsaktivitäten während ihres Erasmus+ Aufenthalts benötigen

 

Was noch?

• Mobility Tool: Datensammlung auf EU-Server

• Erfahrungsberichte: 1. Fragebogen automatisch über EU-Server zugesandt; 2. Vorlage zum ausgeschriebenen Bericht über neue Software generiert

• Confirmation of Attendance: automatisch über neue Software generiert

• Rücktritte: Verbindlichkeitserklärung Medizin („Best Practice“)

 

Erhöhung der ERASMUS-Incomings

• Kontaktpflege zu Partnerhochschulen• Ausbau der Betreuung und Information• Zusammenstellung eines Kursangebotes für ausländische

Austauschstudenten (vornehmlich Englisch aber auch Deutsch und andere Sprachen)

gemeinsames Ziel, weswegen eine Zusammenarbeit zwischen dem IC und den Instituten wichtig ist!

 

ERASMUS-Mobilität zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung

• „Dozentenmobilität“ ist weiterhin als Lehrauftrag (Lehrdeputat 8 Unterrichtsstunden) oder Kontaktreise möglich

• „Staff-Training“ für Universitätspersonal

• finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“)

• ab 2014 gelten für Deutschland einheitliche Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag (15. - 60. Aufenthaltstag = 70 % der genannten Tagessätze)

• zuzüglich Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_de.htm

ermittelt werden.

ERASMUS-Mobilität zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung

Tagessätze:Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, SchwedenGruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, ZypernGruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, SpanienGruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

Fahrtkosten/Entfernungspauschalen:100 km – 499 km mit 180 EUR500 km – 1.999 km mit 275 EUR2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR8.000 km und mehr mit 1.100 EUR

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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