rechtliche rahmenbedingen, möglichkeiten von prävention und intervention

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Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken www.ra-roecken.de

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Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention. RA Michael Röcken www.ra-roecken.de. Inhalt. Woher kommt das Interesse an der Vereinsarbeit? Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder? Aufnahmeverfahren Ausschlussverfahren und Überprüfung Satzungsänderung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

RA Michael Röckenwww.ra-roecken.de

Page 2: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Inhalt

Woher kommt das Interesse an der Vereinsarbeit?

Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?– Aufnahmeverfahren– Ausschlussverfahren und Überprüfung

Satzungsänderung

Page 3: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Interesse von Extremisten an Vereinsarbeit

Akzeptanz Potential an

– Anhängern – Nachwuchs „Jugendarbeit“– knapp 600.000 e. V. und zahlreiche nicht

eingetragene Vereine

Page 4: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?

Page 5: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Verweigerung der Aufnahme

Satzungsregelung entscheidend!– Beitrittserklärung

i. d. R. ist hier die reine Erklärung des neuen Mitgliedes ausreichend

(eher selten)

– Aufnahmeantrag (empfehlenswert) Hier muss das zuständige Organ entscheiden! Es sind die vorgeschriebenen Formalien zu beachten

Page 6: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ihre Satzungsregelung?

Gibt es eine Satzungsregelung?

Gibt es eine Vereinsobservanz?

Wird das dortige Verfahren eingehalten?

Page 7: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Gesetzliche Vorgaben:– § 58 BGB:

Die Satzung soll eine Bestimmung über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten.

– § 52 AO:

Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern

=> Gemeinnützigkeit!!

Page 8: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Zuständigkeit klar regeln (i. d. R. Vorstand) Formalien klar regeln

– Sitzung Frist, Form, Einladung

– Beschlussfassung Beschlussfähigkeit, Protokollierung Begründung

Page 9: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung? gegen den ablehnenden Beschluss kann ein

vereinsinternes Rechtsmittel geschaffen werden Zuständigkeit:

„nächsthöheres“ Organ:

Ausschuss => Vorstand

Vorstand => Mitgliederversammlung Formalien (Form und Frist) regeln Nicht empfehlenswert

Page 10: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Aufnahmezwang Grundsätzlich besteht ein Aufnahmezwang nicht. AGG? (-) Ein Aufnahmezwang ist rechtlich nur

ausnahmsweise gegeben (Monopolverein) Ein Aufnahmezwang kann sich auch aus der

Satzung ergeben („… ist aufzunehmen, wenn..“)

Page 11: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Der Verein kann Aufnahmevoraussetzungen schaffen „Positivklauseln“ „Negativklauseln“

(Unvereinbarkeit der Vereinsmitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft zu einer Organisation oder Partei)

Bsp.: Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verein ist die Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien und Organisationen wie der NPD oder DVU

Page 12: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Fehlerhafte Aufnahme

Mitglied wird aufgenommen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen Die Aufnahme ist wirksam! Ggf. kann die Anfechtung durch den Verein

erklärt werden Es kann auch ein Ausschlussverfahren in

Betracht kommen.

Page 13: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Page 14: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Wenn sich erst nach dem Eintritt in den Verein herausstellt, dass das Mitglied rechtsextremes Gedankengut pflegt, stellt sich die Frage des Ausschlusses.

=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Page 15: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Satzungsregelung:

Keine Regelung

Allgemeine Regelung

Spezielle Unvereinbarkeitsbestimmung

Page 16: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Keine Satzungsregelung?=> Nach § 314 BGB ist eine Kündigung nur aus

wichtigem Grund möglich: Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn

dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht

zugemutet werden kann.

Page 17: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

„Wichtiger Grund“ Die bloße Mitgliedschaft in einer

entsprechenden Organisation (NPD, DVU u. ä.) wird für sich allein genommen keinen „wichtigen Grund“ geben.

Das Verhalten des jeweiligen Mitgliedes muss in den Verein hineinwirken.

Page 18: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Satzungsregelung– Allgemeine Regelung

(„kann aus wichtigem Grund die Mitgliedschaft beendet werden“, „wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat“…)

– Unvereinbarkeitsbestimmung(„bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteinen und Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU“)

Page 19: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Allgemeine Regelung genaue und sorgfältige Prüfung erforderlich, ob

das „Verhalten“ des Mitglieds die Voraussetzungen erfüllt.

Dokumentation für ggf. spätere Rechtsstreitigkeiten

Page 20: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Verfahrensablauf

Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses ist das Verfahren!

=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Page 21: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Zuständigkeit– i. d. R. Vorstand

!! Wenn ein Vorstandsmitglied ausgeschlossen werden soll!!– Mitgliederversammlung (nicht empfehlenswert)

Verfahren– Antragserfordernis?– Zeitnahe Entscheidung!– Rechtliches Gehör!!– Beschlussfassung

Frist- und formgerechte Einladung Beschlussfähigkeit Protokollierung

– Mitteilung an das Mitglied

Page 22: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Rechtsmittel– Interne– Externe

Interne „Instanzen“– Mitgliederversammlung– Ehrenrat– Schlichtungsausschuss– (…)– Ihre Satzungsregelung?

Page 23: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Interne „Instanzen“– Formalien beachten!

Antragsfristen, Antragsform, Vertretung durch Rechtsanwalt? Ruhen der Rechte während des Verfahrens? (ggf. Formalien schaffen oder konkretisieren) „Ehren- oder Schiedsordnung“ vorhanden?

Page 24: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Externe Überprüfung durch ein Gericht– Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen

werden.– Das Mitglied muss eine Feststellungsklage

erheben

(„es wird festgestellt, dass der Beschluss des XY nichtig ist“)

– Zuständigkeit: Amtsgericht am Sitz des Vereins

Page 25: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Ausschlussverfahren

Externe Überprüfung durch ein Gericht– Prüfungsmaßstab:

Besteht eine Satzungsgrundlage und sind deren Voraussetzungen eingehalten worden?

Ist der Ausschluss grob unbillig?

Ist der Ausschluss willkürlich?

Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Page 26: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Satzungsänderung

Page 27: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Satzungsänderung

Gesetzliche Regelung: § 33 BGB- Zuständigkeit

=> grundsätzlich MV=> Nach § 40 BGB kann die Satzung

abweichen– Erforderliche Mehrheiten

=> ¾ Mehrheit erforderlich

=> Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichende Mehrheitsverhältnisse vorsehen

Page 28: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Satzungsänderung

VerfahrenFormalien beachten!

Anmeldung zum Vereinsregister=> Öffentliche Beglaubigung erforderlich=> Konstitutive Wirkung der Eintragung=> ggf. vorherige Abstimmung mit der Finanzverwaltung

Page 29: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Herzlichen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit und Mitarbeit!

Page 30: Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

Noch Fragen?

RA Michael Röcken

Thomas-Mann-Straße 62

53111 Bonn

Tel.: 02 28 – 96 39 98 94

Fax: 02 28 – 96 39 98 95

Mail: [email protected]

Web: www.ra-roecken.de