recht wÄrmegesetz 2009 heizen mit sonne, bild: bilderbox...

4
W er in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus baut, muss teil- weise mit erneuerbaren Energien heizen oder Ersatzmaß- nahmen durchführen. Im „Musterländle“ schreibt das Wärmegesetz (EEWärmeG) seit diesem Jahr vor, dass Bauherren mindestens ein Fünftel des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser über Solarenergie, Geothermie, Biomasse usw. abdecken. Alternativ können sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter- schreiten, mit Kraft-Wärme-Kopplung heizen oder das neue Wohnhaus an ein Wärmenetz anschließen, das ebenfalls mit erneuer- baren Energien betrieben wird. Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Bauherren bundesweit neu geplante Wohn- und Nichtwohngebäude teilweise mit Wärme aus erneuerbaren Energien beheizen. Das ver- ordnet das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – kurz: Wärmegesetz oder offiziell abgekürzt EEWärmeG. Neues Wärmegesetz ab 2009 Heizungsabgase kennen keine Ländergrenzen. Um die Umwelt zu schonen, hat der Europäische Rat am 7. März 2007 beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Aufgrund dieses Beschlusses und angesichts steigender Energiepreise musste auch die Bundesrepublik Wege finden, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Das neue Wärmegesetz, als Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, zielt auf das Potenzial im Baubereich; das bedeutet 38 Prozent des gesamten Endenergie- verbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 soll die Beheizung von Gebäuden mit erneuerbaren Energien auf 14 Prozent steigen – heute sind es lediglich 6 Prozent. Das Wärmegesetz wurde am 18. August 2008 im Bundes- gesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Wer ab die- sem Tag einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss auch die Anforderungen des neuen Wärmegesetzes erfüllen. Das bun- desweite Wärmegesetz betrifft also nur neue Bauvorhaben, während in Baden-Württemberg auch im Bestand das Landes-Wärmegesetz greift. Wer ab Anfang 2010 seine Heizungsanlage erneuert, muss ein Zehntel der Wärme mit erneuerbaren Energien decken. Das bundesweite Wärmegesetz eröffnet auch den anderen Ländern das Recht, im Bestand erneuerbare Energien vorzuschreiben. Das Wärmegesetz umfasst folgende Teile: 1. Allgemeine Bestimmungen (Zweck, Ziel und Begriffe) 2. Nutzung erneuerbarer Energien (Pflichten, Ersatzmaßnahmen, Nachweise) 3. Finanzielle Förderung (Fördermittel, geförderte Maßnahmen, Konditionen) 4. Schlussbestimmungen (Bußgeld, Übergangsvorschriften, Inkrafttreten) In der Anlage zum Wärmegesetz sind die Anforderungen an die Nutzung von eneuerbaren Energien (Solarstrahlung, Biomasse, Geothermie und Umweltwärme), Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, alternativen Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze formuliert. RECHT 46 November 2008 www.facility-manager.de WÄRMEGESETZ 2009 Heizen mit Sonne, Erdwärme oder Biomasse Das neue Bundes-Wärmegesetz verpflichtet Bauherren ab 2009, alle Neubauten teilweise mit erneuerbaren Energien zu beheizen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Bild: Bilderbox

Upload: others

Post on 07-Sep-2019

3 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus baut, muss teil-

weise mit erneuerbaren Energien heizen oder Ersatzmaß-

nahmen durchführen. Im „Musterländle“ schreibt das Wärmegesetz

(EEWärmeG) seit diesem Jahr vor, dass Bauherren mindestens ein

Fünftel des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser über

Solarenergie, Geothermie, Biomasse usw. abdecken. Alternativ können

sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter-

schreiten, mit Kraft-Wärme-Kopplung heizen oder das neue

Wohnhaus an ein Wärmenetz anschließen, das ebenfalls mit erneuer-

baren Energien betrieben wird. Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle

Bauherren bundesweit neu geplante Wohn- und Nichtwohngebäude

teilweise mit Wärme aus erneuerbaren Energien beheizen. Das ver-

ordnet das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – kurz:

Wärmegesetz oder offiziell abgekürzt EEWärmeG.

Neues Wärmegesetz ab 2009

Heizungsabgase kennen keine Ländergrenzen. Um die Umwelt

zu schonen, hat der Europäische Rat am 7. März 2007 beschlossen,

den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf

mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Aufgrund dieses Beschlusses und

angesichts steigender Energiepreise musste auch die Bundesrepublik

Wege finden, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Das

neue Wärmegesetz, als Teil des Integrierten Energie- und

Klimaprogramms der Bundesregierung, zielt auf das Potenzial im

Baubereich; das bedeutet 38 Prozent des gesamten Endenergie-

verbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 soll die Beheizung von

Gebäuden mit erneuerbaren Energien auf 14 Prozent steigen – heute

sind es lediglich 6 Prozent.

Das Wärmegesetz wurde am 18. August 2008 im Bundes-

gesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Wer ab die-

sem Tag einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss

auch die Anforderungen des neuen Wärmegesetzes erfüllen. Das bun-

desweite Wärmegesetz betrifft also nur neue Bauvorhaben, während in

Baden-Württemberg auch im Bestand das Landes-Wärmegesetz greift.

Wer ab Anfang 2010 seine Heizungsanlage erneuert, muss ein Zehntel

der Wärme mit erneuerbaren Energien decken. Das bundesweite

Wärmegesetz eröffnet auch den anderen Ländern das Recht, im

Bestand erneuerbare Energien vorzuschreiben. Das Wärmegesetz

umfasst folgende Teile:

1. Allgemeine Bestimmungen (Zweck, Ziel und Begriffe)

2. Nutzung erneuerbarer Energien (Pflichten, Ersatzmaßnahmen,

Nachweise)

3. Finanzielle Förderung (Fördermittel, geförderte Maßnahmen,

Konditionen)

4. Schlussbestimmungen (Bußgeld, Übergangsvorschriften,

Inkrafttreten)

In der Anlage zum Wärmegesetz sind die Anforderungen an die

Nutzung von eneuerbaren Energien (Solarstrahlung, Biomasse,

Geothermie und Umweltwärme), Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung,

alternativen Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze formuliert.

RECHT

46 November 2008 www.facility-manager.de

WÄRMEGESETZ 2009

Heizen mit Sonne,

Erdwärme oder Biomasse

Das neue Bundes-Wärmegesetz verpflichtet Bauherren ab 2009, alle Neubauten teilweise

mit erneuerbaren Energien zu beheizen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Bild

: Bild

erbo

x

ISEurope is a joint venture partnership of:

For more information visit www.iseurope.org

3-5 February, 2009 Amsterdam RAI, NL

Europe’s No.1 show for professional AVand electronic systems integration

Platinum Sponsors:

Welche erneuerbaren Energien nutzen?

Das Wärmegesetz betrifft die Raumheizung, die Erwärmung des

Trinkwassers sowie die Kühlung von Gebäuden. Als erneuerbare

Energiequellen berücksichtigt das Wärmegesetz die Solarenergie, die

Geothermie und Umweltwärme, die feste Biomasse wie z. B.

Holzpellets oder Hackschnitzel sowie Biogas und Bioöl. Für diese

Energien schreibt das Wärmegesetz den Bauherren vor, wie sie sie nut-

zen sollen und welchen Anteil des Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes

sie mindestens abdecken müssen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Alternativen und Ausnahmen erlaubt?

Als Alternativen erkennt das Wärmegesetz folgende Effizienzmaß-

nahmen an:

• Die energetischen Anforderungen der geltenden EnEV werden um

mindestens 15 Prozent unterschritten (Jahres-Primärenergiebedarf

und Wärmeschutz);

• mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs wird über Abwärme oder

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt;

• der Wärmebedarf erfolgt unmittelbar aus einem Nah- oder

Fernwärmenetz, das zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren

Energien, Abwärme oder KWK-Anlagen oder einer Kombination

dieser Energiequellen betrieben wird.

Das Wärmegesetz erlaubt auch Ausnahmen, wenn etwa landes-

baurechtliche Vorschriften im Gegensatz zu dem Bundesgesetz stehen.

www.facility-manager.de

Anforderungen des Wärmegesetzes an die Nutzung erneuerbarer Energien

Erneuerbare Wie wird sie genutzt? Deckungsrate

Energie Wärmeenergiebedarf

Solarenergie Solarkollektoren mit mindestens 15 Prozent

dem europäischen Prüf-

zeichen „Solar Keymark“

Biogas in Kraft-Wärme-Kopp- mindestens 30 Prozent

lungsanlagen – Strom

und Wärme werden

gleichzeitig erzeugt

Flüssige nachhaltig erzeugtes mindestens 50 Prozent

Biomasse Bioöl in effizienten

Heizkesseln (Brenn-

wert-Kessel) genutzt

Feste entsprechende Kessel mindestens 50 Prozent

Biomasse oder Öfen

Geothermie effiziente mindestens 50 Prozent

und Umwelt- Wärmepumpen

wärme

Fachleute sein, die gemäß § 21 der EnEV berechtigt sind, Energie-

ausweise auszustellen.

Was wird finanziell gefördert, was bestraft?

Geld vom Staat können Bauherren über das Marktanreiz-

programm (MAP) erhalten. Gefördert wird der Einsatz von erneuerba-

ren Energien im Neubau und im Bestand, die über die gesetzliche

Nutzungspflicht hinausgehen. Kleinere Anlagen werden über das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst.

Für größere Anlagen können Bauherren bei der Kreditanstalt für

Wiederaufbau KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite und Tilgungs-

zuschüsse wahrnehmen. Ab 2009 wird der Bund gemäß dem

Wärmegesetz 500 Mio. Euro jährlich Fördermittel gewähren. Bußgeld

– bis zu 50.000 Euro – droht allerdings Bauherren, die ihren

Pflichten nach dem Wärmegesetz nicht nachkommen oder die

Nachweise nicht zufriedenstellend erbringen. Auch die Aussteller von

Nachweisen können mit 50.000 Euro Bußgeld belangt werden, wenn

sich herausstellt, dass die Angaben unvollständig oder falsch sind.

Neue Aufgaben für sachkundige Fachleute

„Der Wohnungsneubau bleibt Sorgenkind“, berichtete die

Kreditanstalt für Wiederaufbau in ihrem KfW-Indikator Eigenheim im

September. So werden Berater und Planer eher für neue Nicht-Wohn-

gebäude ab 2009 erneuerbare Energien vorsehen und das Wärme-

gesetz im Blick behalten. Dass die frühzeitige Kooperation mit den

Fachplanern für Facility Management an Bedeutung gewinnt, wird

durch das Wärmegesetz ab 2009 beschleunigt. Sachkundige Fachleute

werden auch Nachweise ausstellen. In Baden-Württemberg sind dafür

spezielle Formulare verfügbar. Für das Bundes-Wärmegesetz wird das

Bundesbauministerium noch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, wie

das bei der EnEV 2002 auch der Fall war. Gewisse Nachweise können

auch die Anlagenhersteller und Installateure ausstellen.

Unterschreitet ein Gebäude als Ersatzmaßnahmen im Sinne des

Wärmegesetzes die geltende EnEV, gilt als Nachweis der Bedarfs-

Energieausweis des Gebäudes gemäß § 18 der EnEV.

Melita Tuschinski ■

RECHT

48 November 2008 www.facility-manager.de

Broschüre zum WärmegesetzDas Wärmegesetz betrifft Bauherren und Betreiber von neuenGebäuden. Sie sind angehalten, durch den Einsatz erneuerbarerEnergien die Umwelt vor Heizungsabgasen zu schonen, die Spiraleder steigenden Heizkosten zu durchbrechen und unsereAbhängigkeit von Energieimporten zu mindern. SachkundigenFachleuten eröffnen die Anforderungen und Nachweise desWärmegesetzes neue Aufgaben und Auftrags-Chancen. Grundgenug für die Autorin, eine Broschüre zum Wärmegesetz 2009herauszugeben. Die kostenfreie Kurzinfo gibt einen Überblick zuAnforderungen, Pflichten, Nachweisen und Zuständigkeiten.Interessierte können die kostenfreie Publikation unter www.EnEV-online.de bestellen.

Dipl.-Ing./UT MelitaTuschinski ist seit 1996als freie Architektin inStuttgart tätig. IhrInstitut für Energie-Effiziente Architekturmit Internet-Medieninformiert mittelsOnline-Workshops undInformations-Systemenzu Energiethemen inGebäuden. Seit 1999gibt Melita Tuschinskidas Fachportal EnEV-online.de heraus.www.EnEV-online.deund www.tuschinski.de

Bauherren können bei der zuständigen Behörde auch eine Befreiung

vom Wärmegesetz beantragen, wenn der Einsatz erneuerbarer

Energien oder die Ersatzmaßnahmen eine unbillige Härte darstellen

oder technisch unmöglich sind. Mit dem Antrag muss der Bauherr

auch die Bescheinigung eines Sachkundigen vorlegen. Das können

Neben Biogas auch auf dem Öko-Energiefahrplan für die Zukunft:Biomasse in Form von Holzhackschnitzeln.

Bild

: Ram

ona

Hei

m -

Fot

olia

.com

Das neue Wärmegesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird, sollden Einsatz erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Als erneuerbareEnergiequellen berücksichtigt das Wärmegesetz Solarenergie,Geothermie und Umweltwärme, feste Biomasse wie z. B. Holzpelletsoder Hackschnitzel sowie Biogas und Bioöl.

Bild

: Mel

ita T

usch

insk

i

BESTELLEN SIE IHR EXEMPLAR!Einfach ausfüllen und losfaxen an: 08233/381-212

Hiermit bestelle ich

Exemplare der „Marktübersicht CAFM-Software 2008“ zum Preis von EUR 45,- * pro Exemplar

* Der Preis versteht sich inkl. MwSt. zzgl. Versand (2,40 EUR)

_____________________________________________________Name, Vorname Firma

_____________________________________________________Str. Ort

_____________________________________________________Telefon E-Mail

_____________________________________________________Telefax Datum und 1. Unterschrift

Widerrufsrecht: Ich weiß, dass ich die Bestellung innerhalb einer Frist von einer Woche gegenüberder FORUM VERLAG HERKERT GMBH, Abt. Kundenservice, Mandichostraße 18, 86504 Merching,widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs.

_____________________________________________________Datum und 2. Unterschrift

Bestellannahme: 08233/381-361E-Mail: [email protected]

MarktübersichtCAFM-Software 2008GEFMA 940156 Seiten,30 Systeme,11 Implementierer,45 Euro*

Herausgeber:Makon NürnbergDer Facility ManagerIn Kooperation mitGEFMA – Deutscher Verband für Facility Management e.V.

Leistungsmerkmale und Kennzahlen folgender Anbieter:Acadgraph, Aperture, Archibus, AT+C, Bentley Systems, BFM, Byron/BIS,Conject, eTask, FaciWare, FMCD, FMK, GFaI, HL Service, Iffm, InfasEnermetric, Init, Keßler, KMS, Loy & Hutz, N+P, Nemetschek, One Tools,Pit-Cup, Planon, SMB, sMotive, Speedikon, Syskoplan

Implementierungspartner: Arcdata, Axentris, Begis, DS-Plan, Dextra,Grüner, IBS, IC information company, KORASOFT, Mohnke, Reality Consult

ISSN: 0947-0026 B 13382 F

www.facility-manager.de

Das Wärmegesetz in der Praxis

ERFAHRUNGEN AUS BADEN-WÜRTTEMBERG

Franco Dubbers, SDU Architekten Sigel Dubbers Unger in Tübingen:

„Da wir in Baden-Württemberg dieses Jahr ausschließlich

Bestandsgebäude bearbeiten, haben wir mit dem Wärmegesetz

noch keine Erfahrungen gesammelt. In unseren Projekten setzen

wir als erneuerbare Energien im Neubau Sonnenenergie,

Holzpellet- und Hackschnitzelheizungen ein. Bei Bestands-

sanierungen setzen wir auch auf Sonnenenergie und Holzpellet-

Heizungen. Als Ersatzmaßnahmen zum Wärmegesetz wird

Fernwärme/KWK in Städten, wo sie verfügbar ist, sicher oft

genutzt werden – die Wirtschaftlichkeit sollte allerdings stets über-

prüft werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien kann durchaus

wirtschaftlicher als die Ersatzmaßnahmen sein, eine Holzheizung

ist oft günstiger als Fernwärme. Die Unterschreitungen der EnEV-

Anforderungen als Ersatzmaßnahme bzw. Neubauniveau bei

Bestandsgebäuden sind auch praktikabel. Wir handhaben diese

Standards bereits seit Jahren im Zuge von Förderanträgen im

Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW.“

Dr.-Ing. Christian Benoit, Bauingenieur (Univ.), Bauphysik Dr.-Ing.

Benoit GmbH in Remchingen: „Meiner Meinung nach sind sowohl

das Wärmegesetz in Baden-Württemberg als auch das Bundes-

Wärmegesetz überflüssig, da Ersatzmaßnahmen sowieso bereits

durchgeführt werden. Als erneuerbare Energien planen wir im

Neubau und Bestand Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie Pellet-

Heizungen ein. Soweit haben wir auch keine Nachweise für

Ausnahmen und Befreiungen nach dem Wärmegesetz in Baden-

Württemberg ausgestellt. Die Ersatzmaßnahmen zum Wärme-

gesetz spielen soweit in unserer Praxis eine große Rolle.“

Ulf Simon, airmetic in Wehr: „Durch das Wärmegesetz Baden-

Württemberg entsteht nur in seltenen Fällen eine erhöhte

Anforderung. Die Forderungen finde ich sehr zurückhaltend, es sind

sehr viele ‚Ohnehin-Erfüllungen’ in der Planung, die den Anteil

erneuerbarer Energien sowieso umsetzen. Hausverwaltungen oder

Bauträger fragen bei uns gelegentlich nach, wie sie das

Wärmegesetz am wirtschaftlichsten umsetzen oder eventuell

umgehen können. Probleme sehe ich bei der Anrechnung von

Biogasanteilen im Netz. Analog zur Anrechnung von Ökostrom ist

der entsprechende Nachweis auch hier meiner Meinung nach nicht

praktikabel. Wie auch die Verpflichtung zu Energieausweisen, kann

das Vorhandensein entsprechender Nachweise bzw. Rechnungen

mit vertretbarem Aufwand nicht geprüft werden. Als erneuerbare

Energien setzen wir bei Eigennutzung meist Wärmepumpen und

Erdsonden-Geothermie ein sowie bei Fremdnutzung und

Bauträgern meist Biomasse (Pellets) oder Solarunterstützung für

Gastherme. Das bundesweite Wärmegesetz sehe ich problemlos

umsetzbar, es ist weniger streng als in Baden-Württemberg. Ob die

politisch erwarteten Umweltziele damit erreicht werden, bleibt

fragwürdig. Meines Erachtens sollte man etwas mehr verlangen.

Wenn schon im eher konservativen und lobbyistenfreundlichen

Baden-Württemberg mehr geht, warum dann nicht bundesweit?“