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JENA GERA Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Saale- Holzland- Kreis Saale- Orla- Kreis Landkreis Greiz Landkreis Altenburger Land Ostthüringen Regionalplan

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JENAGERA

LandkreisSaalfeld-

Rudolstadt

Saale-Holzland-

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Saale-Orla-Kreis

LandkreisGreiz

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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Ostthüringen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahl-bewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwer-bung verwendet werden.

Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteiensowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oderWerbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwer-bung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschriftnicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Regionalen Planungsge-meinschaft Osthüringen zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werdenkönnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg undin welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist esjedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwen-den.

Herausgeber:

Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

Redaktion:

Regionale Planungsstelle Ostthüringenbeim Thüringer LandesverwaltungsamtPuschkinplatz 7, 07545 Gera

Telefon: 0365 / 8223-1410Fax: 0365 / 8223-1413E-Mail: [email protected]

www.regionalplanung.thueringen.de

Regionalplan Ostthüringen

Vorwort

Verfahrensübersicht

Einführung / Erläuterungen und Glossar

Bekanntgabe der Genehmigung

Regionalplan Ostthüringen

Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Rahmenbedingungen und Leitbilder Ostthüringen

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OstthüringenRegionalplan

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Regionale Planungsgemeinschaft OstthüringenBeschluss Nr. 19/08/11 vom 28.10.2011

Regionalplan Ostthüringen

Genehmigung durch dasThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Bescheid vom 13.04.2012

Bekanntgabe der Genehmigung imThüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012

vom 18.06.2012

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INHALTSVERZEICHNIS I

1. Raumstruktur ....................................................................................................1 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung........................................................................................................1 1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum ..................................1 1.1.2 Ländlicher Raum............................................................................................................................3 1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben.............................................................................5 1.2 Zentrale Orte ..................................................................................................................................6 1.2.1 Oberzentren ...................................................................................................................................7 1.2.2 Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums....................................................................8 1.2.3 Mittelzentren...................................................................................................................................9 1.2.4 Grundzentren ...............................................................................................................................11 1.2.5 Grundversorgungsbereiche..........................................................................................................14 1.3 Entwicklungsachsen.....................................................................................................................18

Karte 1-1 Raumstruktur [ Plankarten]

2. Siedlungsstruktur ...........................................................................................19 2.1 Siedlungsentwicklung...................................................................................................................19 2.2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe.....................................................................................23 2.2.1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen ..................................................................23 2.2.2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen............................25 2.3 Großflächiger Einzelhandel..........................................................................................................26 2.4 Brachflächen und Konversion ......................................................................................................27 2.5 Siedlungszäsuren.........................................................................................................................29

3. Infrastruktur.....................................................................................................32 3.1 Verkehrsinfrastruktur....................................................................................................................32 3.1.1 Funktionales Schienennetz ..........................................................................................................32 3.1.2 Funktionales Straßennetz ............................................................................................................36 3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs ....................................................................................................41 3.1.4 Güterverkehr ................................................................................................................................43 3.1.5 Luftverkehr ...................................................................................................................................44 3.2 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ...............................................................................................45 3.2.1 Energieversorgung.......................................................................................................................45 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie .......................................................................................................53 3.2.3 Telekommunikation ......................................................................................................................59 3.2.4 Abfallwirtschaft .............................................................................................................................60 3.2.5 Wasserwirtschaft..........................................................................................................................60 3.3 Soziale Infrastruktur .....................................................................................................................62 3.3.1 Gesundheitseinrichtungen ...........................................................................................................62 3.3.2 Sozialeinrichtungen......................................................................................................................64 3.3.3 Sporteinrichtungen .......................................................................................................................66 3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen .................................................................................68 3.3.5 Kulturelle Einrichtungen ...............................................................................................................70

Karte 3-1 Verkehr [ Plankarten]

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II INHALTSVERZEICHNIS

4. Freiraumstruktur .............................................................................................72 4.1 Freiraumsicherung .......................................................................................................................72 4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung .............................................................................................74 4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung .........................................................................................83 4.2 Hochwasserschutz .......................................................................................................................87 4.2.1 Vorranggebiete Hochwasserschutz .............................................................................................88 4.2.2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz.........................................................................................89 4.2.3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ................................................90 4.3 Landwirtschaft ..............................................................................................................................91 4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ....................................................................92 4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ................................................................95 4.4 Forstwirtschaft ..............................................................................................................................98 4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung .....................................................................................................99 4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung.................................................................................................99 4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ...............................................................................101 4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe ..........................................................................................................102 4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe......................................................................................................105 4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen ..........................................................................................106 4.5.4 Gewinnung von Rohstoffen unter Tage .....................................................................................107 4.6 Tourismus und Erholung............................................................................................................107 4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung..............................................................................107 4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion ..............................................................................110 4.6.3 Touristische Infrastruktur............................................................................................................117 4.7 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung ......................................................................121 4.7.1 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen Uranerzberg-

baues..........................................................................................................................................121 4.7.2 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen Braunkohle-

bergbaues ..................................................................................................................................124 Karte 4-1 Tourismus [ Plankarten]

Plankarten Karte 1-1 Raumstruktur Karte 3-1 Verkehr Karte 4-1 Tourismus Raumnutzungskarte

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1. Raumstruktur Der Begriff Raumstruktur kennzeichnet das Erscheinungsbild eines größeren Gebietes, welches geprägt wird durch die räumliche Verteilung von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastruktu-ren in ihren Standorten und wechselseitigen funktionalräumlichen Verflechtungen. Die landesplanerische Raumkategorisierung LEP, 2.3.1 i.V.m. Karte 1 ordnet die Planungs-region Ostthüringen überwiegend dem Ländlichen Raum zu. Innerhalb dieser Raumkategorie werden bestimmte Teilräume aufgrund ihres Entwicklungspotenziales, des damit im Zusam-menhang stehenden Ordnungsbedarfes und des besonderen Abstimmungs- und Kooperations-erfordernisses als Stadt- und Umlandräume bzw. Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben spezifiziert. Die Städte Gera und Jena sind als Kernstädte von Verdichtungsräumen bezeichnet. Die Grenzen dieser Raumkategorien sind nicht allgemeingültig festgelegt und sind, bezogen auf den Einzelfall, fließend. Eine wesentliche Rolle spielen dabei funktionelle Verflechtungen, die auf räumlicher Ebene unterschiedliche Geltungsbereiche ergeben können.

1.1 Raumstrukturelle Entwicklung

1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum Der Landesentwicklungsplan weist auf die Beschlussfassung zu Verdichtungsräumen des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) vom 07.09.1993 hin

LEP, 2.3.3. Die Stadt- und Umlandräume um die Oberzentren Gera und Jena werden im Landesentwicklungsplan jedoch nicht gemeindescharf abgegrenzt. Das betrifft auch die im Ländlichen Raum ausgewiesenen Stadt- und Umlandräume LEP, 2.3.2, 2.3.4 und Karte 1.

G 1-1 Die Stadt- und Umlandräume Gera und Jena als herausgehobene räumliche Leis-tungsträger und Impulsgeber mit überregionaler Bedeutung sollen im wirtschaft-lichen, sozialen und kulturellen Bereich als Teil der Metropolregion Mittel-deutschland weiterentwickelt werden. Die Kooperationen innerhalb und zwischen den Stadt- und Umlandräumen in der Thüringer Städtekette sollen gestärkt werden. Begründung G 1-1

Begründung G 1-2

Die im Landesentwicklungsplan 2004 benannten Verdichtungsräume um die Oberzentren Gera und Jena sind als Stadt- und Umlandräume weiterzuentwickeln. Während die Ausweisung als Verdichtungsräume primär auf raumstrukturellen Daten basiert, werden in den regionalen Ver-antwortungsgemeinschaften der Stadt- und Umlandräume die funktionsräumlichen Verflechtun-gen betont. Damit kann flexibel auf unterschiedliche Verflechtungsbeziehungen und deren räumliche Veränderungen reagiert werden. Der Plansatz fordert die Stadt- und Umlandräume Gera und Jena dazu auf, dauerhafte koope-rative Strukturen und entsprechende konzeptionelle Grundlagen in Form von Stadt-Umland-Konzepten zu entwickeln, damit sie ihre Rolle als regional und überregional bedeutsame Im-pulsgeber für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in Ostthüringen und im Rah-men der Metropolregion Mitteldeutschland entfalten können. Zur weiteren Stärkung der Landesentwicklung des Freistaates Thüringen und seiner Regionen sind verstärkte Kooperationen innerhalb der Thüringer Städtekette anzustreben. Einen Beitrag dazu leistet bereits die Mitwirkung der Stadt Jena in der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena.

G 1-2 Die Stadt- und Umlandräume Altenburg, Greiz und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sollen als regional bedeutsame Leistungsträger und Impulsgeber im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich gestärkt werden. Die Kooperationen innerhalb der Stadt- und Umlandräume sollen ausgebaut wer-den. Im Raum Greiz soll die interkommunale Kooperation länderübergreifend weiterentwickelt werden.

Der Stadt- und Umlandraum Altenburg muss insbesondere zu einem Entwicklungsschub für den Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land beitragen 1.1.3. Der Stadt- und Umlandraum Greiz kann insbesondere einen Schubeffekt für den Raum des Thürin-

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ger Vogtlandes bewirken. Dabei ist die kooperative Zusammenarbeit mit dem sächsischen Vogtland zu vertiefen. Eine wesentliche Rolle kommt hier der Weiterentwicklung des Städtever-bundes Nordöstliches Vogtland (Greiz, Reichenbach, Mylau, Netzschkau, Elsterberg) zu. Die Weiterentwicklung des Stadt- und Umlandraumes Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und seine Ausstrahlungskraft haben wesentliche Bedeutung für den gesamten Mittelgebirgs- und Mittelgebirgsvorraum in Ostthüringen.

G 1-3 Die in der Planungsregion vorhandenen innovativen Potenziale insbesondere von Wissenschaft und Forschung, Industrie und Gewerbe, der Ausbildung sowie der soziokulturellen Bereiche sollen durch Vernetzung zur Stärkung und Weiter-entwicklung als Technologieregion führen. Dabei sollen die Potenziale der Stadt- und Umlandräume und der weiteren Ländlichen Räume miteinander verknüpft werden. Begründung G 1-3 Die Planungsregion Ostthüringen verfügt in allen Teilräumen über ein erhebliches Innovations-potenzial. Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche von Wissenschaft und Forschung an mehre-ren Standorten in der Planungsregion mit dem besonderen Kern der Universitäts- und Wissen-schaftsstadt Jena, in der sich neben der Friedrich-Schiller-Universität und der Fachhochschule Jena zahlreiche außeruniversitäre und wirtschaftnahe Forschungseinrichtungen befinden. Dazu gehören Institute der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaften sowie der Leibniz- und Helm-holtz-Gemeinschaften. Hervorzuheben ist das in Verbindung mit dem Strukturwandel seit der Deutschen Einheit ent-standene Innovationspotenzial in zahlreichen industriellen und gewerblichen Unternehmen in Ostthüringen. Hierbei sind neben den Stadt- und Umlandräumen auch die weiteren Ländlichen Räume von außerordentlich hoher Bedeutung. Dies gibt Ostthüringen die deutliche Chance zur weiteren Ausprägung und Entwicklung als Technologieregion. Zur Zukunftsfähigkeit der Region tragen ganz entscheidend auch die starken Ausbildungseinrichtungen in Ostthüringen bei. Ein Beispiel hierfür ist die Berufsakademie in Gera. Bedeutsame Faktoren sind ebenso die kreati-ven soziokulturellen Bereiche sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaften in Ostthüringen. Durch Vernetzung der Potenziale der Stadt Jena und der weiteren Partner in der ImPuls-Region einschließlich des Technologiedreiecks Erfurt-Jena-Ilmenau sowie der Stadt- und Umlandräume Altenburg, Gera, Greiz und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg als bedeutsame Innovati-onskerne können wichtige Effekte für die weitere wirtschaftliche Entwicklung erwartet werden, ganz im Sinne der Motorenfunktion für die Regionalentwicklung. Dabei darf dennoch nicht un-terschätzt werden, dass auch in den weiteren Ländlichen Räumen Ostthüringens erhebliche In-novationspotenziale verfügbar sind. Gerade in der Vielfalt der Ländlichen Räume mit der Kreati-vität einer großen Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft liegt eine besondere Entwicklungschance Ostthüringens. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen räumlichen Potenziale kann maßgeblich zur Steigerung der industriellen Warenproduktion und Exportfähigkeit der Wirtschaft in der Region beitragen. Von entscheidender Bedeutung ist da-bei, dass es künftig noch besser gelingt, wirksame Verknüpfungen der Industrie mit den Hoch-schulen sowie außeruniversitären und wirtschaftnahen Forschungseinrichtungen herzustellen. Die regionalplanerische Festsetzung schließt auch die notwendige Verbesserung der infrastruk-turellen und verkehrlichen Bedingungen ein. Nicht unerheblich ist die qualitative Weiterentwick-lung der weichen Standortfaktoren einschließlich der Bewahrung der landschaftlichen Schön-heit. Die regionalplanerischen Festsetzungen in 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung stehen dabei insgesamt in einem inneren Zusammenhang. Die weitere Ausprägung der Vorteile einer Tech-nologieregion kann die Rolle Ostthüringens und seiner Akteure im Rahmen der Mitwirkung in großräumigen Verantwortungsgemeinschaften mit den Metropolregionen Mitteldeutschland, Nürnberg und Prag bedeutend stärken. Der Grundsatz knüpft im Sinne der Änderung des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthürin-gen 1999 insbesondere an den Teil A – Allgemeine Raumordnerische Ziele, 1.2 Räumliche Ko-operation und 1.3 Wirtschaft und Innovation sowie den Teil B – Fachliche Ziele, Kapitel 4 Wirt-schaft, vor allem die Abschnitte 4.2.1 bis 4.2.3 an. Damit werden solche Inhalte, wie Ausbau der Infrastruktur (bisher 4.2.2.1), Technologietransfer und Innovationsförderung (bisher 4.2.3.1 bis 4.2.3.6) sowie Aus- und Weiterbildung (bisher 4.2.3.7) fortgeführt. Im Ergebnis ist die regional-planerische Festsetzung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbau von Forschung und wirtschaftnaher Infrastruktur sowie Stärkung der regionalen Innovationskraft für die Entwicklung neuer Technologien und Produkte gerichtet LEP, 3.3.1 / 3.3.2.

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1.1.2 Ländlicher Raum Auf der Ebene der Landesplanung sind die raumordnerischen Erfordernisse dieser Raumkate-gorie in LEP, 2.3.5 bis 2.3.7 fixiert.

G 1-4 Die Eigenentwicklung der ostthüringischen Städte und Gemeinden im Ländli-chen Raum soll angepasst an die teilräumlichen und lokalen Potenziale und Ge-gebenheiten erfolgen. Dabei sollen die Standortvorteile der Zentralen Orte hin-sichtlich ihrer gebündelten Infrastrukturausstattung sowie ihrer verkehrlichen Netzknotenfunktion genutzt werden. Begründung G 1-4 Die Lebensqualität in den Städten und Dörfern des Ländlichen Raumes ist die zentrale Voraus-setzung für deren Zukunftssicherung. Für eine positive Zukunftsentwicklung müssen die Eigen-gestaltungskräfte im Ländlichen Raum gestärkt werden. Aus der Vielgestaltigkeit des Ländli-chen Raumes in der Planungsregion Ostthüringen ergibt sich daher zwingend das Erfordernis, sich mit den verschiedenen Rahmenbedingungen sowie Stärken und Schwächen der jeweiligen ländlichen Teilräume auseinanderzusetzen. Der Plansatz ist darauf gerichtet, dass bei der Ei-genentwicklung der Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum die spezifischen Stärken und gewachsenen Strukturen der jeweiligen Teilräume sowie das Know-how der dort lebenden und arbeitenden Menschen genutzt wird. Damit die Bevölkerung des Ländlichen Raumes an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben kann, ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur auch weiterhin eine zentrale Aufgabe. Dabei steht die Schaffung eines ausreichenden Arbeitsplatzangebotes im Mittelpunkt, um unter ande-rem der Abwanderung entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses langfristigen Entwicklungsprozes-ses ist dem Leitbild der dezentralen Konzentration mehr Gewicht beizumessen, denn die gerin-ge Bevölkerungsdichte und rückläufige Bevölkerungsentwicklung werfen zunehmend die Frage nach der Tragfähigkeit bestehender Infrastrukturen auf. Begrenzte Leistungskapazitäten, Infra-strukturfolgekosten und steigende Ansprüche der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleis-tungssektors an die Qualität infrastruktureller Standortfaktoren unterstreichen die sinnvolle in-haltliche Verknüpfung des Zentrale-Orte-Konzeptes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensbe-dingungen im Ländlichen Raum. So hat die Weiterentwicklung der Zentralen Orte, darunter der Grundzentren, für den Ländlichen Raum positive Wirkungen. Sie sind als wesentliche Bestand-teile des Ländlichen Raumes anzusehen.

G 1-5 Der Entwicklung der regionsprägenden Kulturlandschaften mit besonderer Ei-genart ▪ des Saaletales einschließlich Nebentäler ▪ des Tales der Weißen Elster einschließlich Nebentäler ▪ des Pleiße- und Sprottetales ▪ des Plothen-Drebaer Teichgebietes ▪ der agrargeprägten Landschaften im Altenburger Land ▪ der Orlasenke ▪ des Buntsandstein-Hügellandes ▪ des Thüringer Vogtlandes ▪ des westlichen und östlichen Thüringer Schiefergebirges ▪ des Hohen Thüringer Schiefergebirges und nördlichen Frankenwaldes ▪ des Paulinzellaer Waldlandes ▪ der Uhlstädter Heide ▪ des Thüringer Holzlandes ▪ der Bergbaufolgelandschaften um Ronneburg und Seelingstädt sowie um

Meuselwitz und Lucka soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dabei sollen insbesondere ▪ die Streuobstwiesen im Raum des Tales der Weißen Elster einschließlich Ne-

bentäler zwischen Bad Köstritz und Crossen an der Elster ▪ die Streuobstwiesen und alten Hutungslandschaften im Raum des Saaletales

einschließlich Nebentäler zwischen Rudolstadt und Dornburg-Camburg ▪ die differenzierte Teichnutzung im Raum des Plothen-Drebaer Teichgebietes ▪ die agrargeprägte Weilerlandschaft im Altenburger Land

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▪ die Zechsteinlandschaft der Orlasenke ▪ die Terrassenfluren im Thüringer Schiefergebirge und im Tal der Mittleren

Saale einschließlich Nebentäler um Kahla und Jena ▪ die Heckenlandschaften im westlichen Thüringer Schiefergebirge zwischen

Oberweißbach und Königsee ▪ die räumliche Nutzungsmischung im Gebiet der Tälerdörfer des Buntsand-

stein-Hügellandes ▪ die Schieferbergbaulandschaften im östlichen Thüringer Schiefergebirge um

Lehesten und im Loquitztal ▪ die Heckenlandschaften sowie montanen Bergwiesen und Quellfluren im

westlichen Thüringer Schiefergebirge zwischen Oberweißbach und Königsee bewahrt werden. Begründung G 1-5 Die Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der jeweiligen Kulturlandschaft beeinflusst wesentlich die Lebensqualität und die Standortfaktoren und leistet einen außerordentlich wichti-gen Beitrag zur Bewahrung lokaler und regionaler Identität. Die Verwirklichung des Plansatzes soll unangemessene und schädigende Eingriffe in gebietsty-pische Prägungen und Besonderheiten der Kulturlandschaften einschließlich der Siedlungsfor-men vermeiden. Die Bewahrung traditioneller Werte soll zugleich mit abgestimmten Impulsen für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaften verknüpft werden. Die Bestimmung dieses Grundsatzes der Raumordnung erfolgte unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes, des Thüringer Naturschutzgesetzes, des Landesentwicklungsplanes Thüringen LEP, 5.1.12 und unter Berücksichtigung des Kulturlandschaftsprojektes Ostthüringen (2004), erarbeitet durch die Fachhochschule Erfurt im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen. In die-sem Projekt sind 53 spezifisch geprägte Kulturlandschaften besonderer Eigenart erfasst und beschrieben. Die im Grundsatz bestimmten wesentlichen Schwerpunkte für die Erhaltung prä-gender Elemente der Kulturlandschaften sind daraus abgeleitet. Weitere Bezüge zu prägenden Erscheinungsbildern von Siedlungen sowie Kulturdenkmalen sind in 2.1 sowie zur Vermei-dung der Herausbildung von Siedlungsbändern, zur Verknüpfung von Grünsystemen und zur Freihaltung markanter Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken in 2.5 benannt. In 4.1 wer-den die Landschaftsräume mit hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Land-schaftsbild, die Erholungseignung sowie die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft / Klima ausge-wiesen.

G 1-6 Der Einsatz informeller Instrumente soll die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum unterstützen. Insbesondere sollen durch interkommunale Kooperationen Handlungsansätze für die Verbesserung der re-gionalen Wirtschaftstruktur sowie für den Umbau der Infrastrukturen zur Da-seinsvorsorge entwickelt werden. Begründung G 1-6 Der Einsatz informeller Instrumente für eine nachhaltige Regionalentwicklung hat in den vergan-genen Jahren stark zugenommen. Die Stärken des Instrumentariums liegen im Freiwilligkeits-prinzip und der Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren. Hierdurch können nach einem intensiven Informations-/Diskussions- und Abstimmungsprozess in der Regel auf den Teilraum zugeschnittene Lösungen entwickelt werden. Die Themen Wirtschaft und Daseinsvorsorge haben sich als Handlungs- sowie Kooperations-schwerpunkte in den vergangenen Jahren herauskristallisiert. Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bzw. Erhöhung der Erwerbsmöglichkeiten werden durch das gemeinsame Herausfiltern überörtlich bzw. regional vorhandener Kompetenzen bis hin zu Alleinstellungs-merkmalen neue bzw. weitere regionale Wertschöpfungsketten geschaffen. Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen gilt es für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Dörfer im Ländlichen Raum den bereits sichtbaren sowie sich abzeichnenden Folgen der demographi-schen Veränderungen, die alle Bereiche der Daseinsvorsorge betreffen, aktiv Rechnung zu tra-gen. Durch interkommunale Kooperation sowie durch die Zusammenarbeit von öffentlichen und pri-vaten Akteuren können Lösungen für eine Kombination verschiedener Infrastrukturangebote er-reicht werden. Sind Infrastrukturangebote vor Ort nicht mehr durch Bündelung oder Anpassung zu erhalten, kann durch einen kooperativen Ansatz angestrebt werden, eine Lösung für den Er-halt auf regionaler Ebene zu finden, z.B. durch die Verknüpfung der Angebote zu multifunktio-nalen Einrichtungen flankiert durch flexible Mobilitätsangebote.

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G 1-7 Die länderübergreifenden Kooperationen ▪ der Landkreise Altenburger Land und Greiz mit den Räumen um Zwickau und

Plauen, dem Leipziger Neuseenland sowie dem Raum um Zeitz ▪ des Saale-Holzland-Kreises mit dem Raum um Naumburg ▪ des Saale-Orla-Kreises mit den Räumen um Kronach, Hof und Plauen sowie ▪ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit dem Raum um Kronach sollen vertieft werden und zu Impulsen für die Regionalentwicklung in Ostthürin-gen führen. Die mehrseitige Zusammenarbeit in der Euregio Egrensis soll ausgebaut werden. Begründung G 1-7 Die Planungsregion Ostthüringen hat gemeinsame Grenzen mit insgesamt sieben Planungsge-meinschaften und -verbänden. Sie grenzt an die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie das Bundesland Sachsen-Anhalt. Für die Regionalentwicklung Ostthüringens sind deshalb länder-übergreifende Kooperationen von wesentlicher Bedeutung. Auf der Ebene der Landesplanung sind dazu raumordnerische Erfordernisse in LEP, 6.2.1 bis 6.2.6 benannt. Wichtige Aufgaben kommen deshalb den Kooperationen und verkehrsräumlichen Verknüpfun-gen in der Euregio Egrensis sowie mit den angrenzenden Nachbarregionen von Bayern, Sach-sen und Sachsen-Anhalt zu.

G 1-8 Die regional und überregional bedeutsame interkommunale Zusammenarbeit in den Kooperationsräumen Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale und Thüringer Wald soll projektbezogen fortgesetzt und vertieft werden. Bei der weiteren Ent-wicklung sollen die Aktivitäten schwerpunktmäßig auf folgende Handlungsfelder ausgerichtet werden: ▪ Für beide Teilräume sollen regional getragene Managementstrukturen aufge-

baut und installiert werden. ▪ Die touristische Entwicklung soll dazu beitragen, die regionalen Erwerbsmög-

lichkeiten zu verbessern. ▪ Für den Teilraum des Naturparks Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale soll

die länderübergreifende Kooperation mit dem Naturpark Frankenwald im Frei-staat Bayern intensiviert werden. Dabei soll der gemeinsamen Umsetzung der Integration von Georouten in die Naturparke eine besondere Bedeutung zu-kommen.

Begründung G 1-8 Für den Raum des Thüringer Waldes ist unter Einbeziehung des Thüringer Schiefergebirges ei-ne langfristig dauerhafte Kooperation der regionalen Akteure zu verwirklichen. Diese Kooperati-onen sind sowohl auf die wirtschaftliche Entwicklung, touristische Zusammenarbeit wie auch Lebensqualität und Entwicklung der Naturparke ausgerichtet. Um den Kommunen und allen weiteren Akteuren in diesen Teilräumen das Handeln zu erleich-tern und im Sinne einer zukünftigen Tourismusregion zu agieren, gilt es, Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten zu schaffen. Die Themen Natur und Gesundheit bieten vielfältige Ausbau-potenziale, die es zur Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen gilt. Die vorhandenen Marketingansätze bzw. -konzepte müssen konsequent weiterentwickelt werden, um touristische Produkte in der landesweiten Vermarktung durch die Thüringer Tourismus GmbH zu etablieren. Um den Umfang und die Qualität der touristischen Angebote zu erhöhen, ist auch eine Intensi-vierung der länderübergreifenden Kooperation notwendig. Hierfür sind die begonnenen Ansatz-punkte zur Installierung und Etablierung eines Geoparkes weiter auszubauen.

1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben Auf der Ebene der Landesplanung sind in LEP, 2.3.8 und Karte 1 die Raumkategorie der Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben und deren raumordnerische Erfordernisse be-stimmt.

G 1-9 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land sollen günstige Bedingungen für Neuansiedlungen und die Erhaltung von Arbeitsplät-zen im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor insbesondere durch Flächensicherung sowie Brachflächenrecycling und Infrastrukturentwicklung ge-schaffen werden.

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Begründung G 1-9

Begründung G 1-10

Für den im Landesentwicklungsplan Thüringen bestimmten Raum mit besonderen Entwick-lungsaufgaben im Altenburger Land ist die Neuansiedlung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor von hoher Bedeutung. Auf der Ebene der räumlichen Planung kommt deshalb entsprechenden Flächenvorhaltungen, dem gezielten Flä-chenrecycling und dem Infrastrukturausbau eine wesentliche Rolle zu.

G 1-10 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land soll die Agrarwirtschaft für neue Aufgaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbarer Energien gestärkt werden.

Aufbauend auf den hohen Ackerwertzahlen und Jahrhunderte alten Traditionen hat die Agrar-wirtschaft im betreffenden Raum eine außerordentlich starke Stellung. Der Weiterentwicklung des Agrarsektors im Altenburger Land ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Neue Schwerpunkte für die künftige Entwicklung zeichnen sich in den Bereichen der nachwachsen-den Rohstoffe sowie der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ab. Dem Plansatz kommt erhebliche Bedeutung zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben zu LEP, 2.3.8. Deshalb sind entsprechende Projekte mit raumbedeutsamen Wirkungen zu unterstützen.

G 1-11 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land sollen tou-ristische Funktionen standörtlich gebündelt ausgebaut werden. Die Bedeutung des Standortes Haselbacher See soll im Rahmen der weiteren touristischen Ent-wicklung des Mitteldeutschen Seenlandes gestärkt werden. Begründung G 1-11 Der an den Südraum Leipzig angrenzende Raum des Altenburger Wald- und Seenlandes

4.6.1 hat ein hohes Potenzial für den Ausbau von Tourismus und Erholung. Durch standörtli-che Bündelung beim Ausbau der touristischen Infrastruktur können schneller höhere Effekte für die Tourismuswirtschaft erzielt werden. Insbesondere für den Haselbacher See, aber auch eini-ge weitere kleinere Seen, ist die wirksame Einbindung in das sich herausbildende Mitteldeut-sche Seenland anzustreben. Der Plansatz ist damit auf den Abbau von Entwicklungsdefiziten und die Erschließung teilraumspezifischer Entwicklungspotenziale gerichtet LEP, 2.3.8.

G 1-12 Durch die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Braunkohle-abbaues im nördlichen Altenburger Land soll ein Beitrag zur Aufwertung der Le-bensqualität und ökologischen Funktionsvielfalt geleistet werden. Begründung G 1-12 Die Sanierung der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Braunkohlenabbaues im nördlichen Altenburger Land ist zwar weitgehend abgeschlossen, dennoch sind weitere Maßnahmen zur Aufwertung der Lebensqualität und ökologischen Funktionsvielfalt im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben erforderlich. Der Plansatz markiert damit einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt beim weiteren Abbau von Entwicklungsdefiziten im Raum mit besonderen Ent-wicklungsaufgaben LEP, 2.3.8. Weitere raumordnerische Erfordernisse hierzu sind in 4.7 benannt.

1.2 Zentrale Orte Gemäß Raumordnungsgesetz soll die dezentrale Siedlungsstruktur auf ein System leistungsfä-higer Zentraler Orte ausgerichtet werden. Mit dem Netz hierarchisch gegliederter Zentraler Orte bietet sich ein geeigneter räumlicher Orientierungsrahmen im Sinne nachhaltiger Entwicklung. Damit werden in den Handlungsfeldern Siedlungsstruktur, Verkehr, Versorgung und gewerbli-che Wirtschaft Leitplanken gesetzt. Prinzipiell soll jede Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkei-ten Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. öffentliche Bibliotheken, Sporteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Jugendklubs, vorhalten, um Lebensqualität und Identität im Ländlichen Raum zu gewährleisten. Dennoch ist aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten und teilweise bereits zu erkennen, dass dies nicht mehr allerorts in vollem Umfang möglich sein wird. Zudem gibt es Einrichtungen, die so große Einzugsgebiete erfordern, dass sie nicht in jeder Gemeinde tragfähig sind, wie z.B. Facharztpraxen, Regelschulen und Gymna-sien. Deshalb sollen die Zentralen Orte als historisch gewachsene Versorgungszentren überört-liche Versorgungseinrichtungen vorhalten, d.h. nicht nur für die Bürger der eigenen Gemeinde, sondern auch für die Bürger der Umlandgemeinden, wobei das Angebot dem sich verändern-den aktuellen Bedarf angepasst werden muss. Dies ist kein Privileg, sondern eine Verpflich-

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tung. Die Zentralen Orte bieten die Möglichkeit, Einrichtungen der Infrastruktur zu konzentrie-ren, so dass einerseits eine gute Erreichbarkeit der Einrichtungen und andererseits eine wirt-schaftliche Nutzung und damit eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen der Planungsregion gewährleistet werden kann. Das System der Zentralen Orte trägt auch zur Begrenzung des Ressourcenverbrauches sowie zur Effektivierung des Ressourceneinsatzes bei und unterstützt das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Es ist damit unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten sinnvoll. Gemäß Landesentwicklungsplan werden in Thüringen vier Kategorien von Zentralen Orten ausgewiesen: Oberzentrum, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, Mittelzentrum und Grundzentrum LEP, 2.2.1. Dabei er-füllt ein Zentraler Ort höherer Stufe gleichzeitig immer auch die Versorgungsfunktionen der dar-unter liegenden Stufe. Zu den Zentralen Orten sind im Landesentwicklungsplan grundsätzliche Aussagen enthalten LEP, 2.2.

1.2.1 Oberzentren Oberzentren sind die höchste Stufe im Zentrale-Orte-System. Im Landesentwicklungsplan Thü-ringen sind für die Planungsregion Ostthüringen die Städte Gera und Jena als Oberzentren aus-gewiesen LEP, 2.2.6.

G 1-13 Die Städte Gera und Jena sollen zur Sicherung ihrer oberzentralen Funktionen ▪ die vorhandenen Chancen auf Einbeziehung in eine mitteldeutsche Metropol-

region wahrnehmen ▪ sich als wirtschaftliche Leistungsträger der Region profilieren ▪ die Bedingungen zur Schaffung von spezialisierten zukunftsträchtigen Ar-

beitsplätzen optimieren ▪ die Standortvoraussetzungen für Unternehmen mit hohen Anforderungen an

Infrastruktur und weiche Standortfaktoren verbessern ▪ die interkommunalen Verflechtungen zum mitteldeutschen Wirtschaftsraum

und in der Thüringer Städtekette weiterentwickeln ▪ die hochwertigen spezialisierten Einrichtungen und Dienstleistungen mit

überregionaler Bedeutung sowie umfassenden Angebote an Gütern und Leis-tungen des spezialisierten Bedarfes erhalten

▪ ihren multifunktionalen innerstädtischen Einkaufs- und Erlebnisbereich aus-bauen und weiter aufwerten

▪ den Stadtumbau entsprechend den Bedingungen des demographischen Wan-dels zur Stärkung und Aufwertung des Stadtzentrums sowie für funktionsfähi-ge Infrastrukturnetze und Stadtquartiere fortsetzen.

Darüber hinaus sollen folgende Entwicklungsrichtungen umgesetzt werden: Gera ▪ weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes durch Kooperation innerhalb

des Stadt- und Umlandraumes, mit dem großen Verdichtungsraum Halle-Leip-zig und der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena

▪ Sicherung der kulturellen Vielfalt ▪ weitere Ausprägung als Stadt des Sports ▪ Stärkung des Oberzentrums Gera durch höhere Bildungs-, Wissenschafts-

und Forschungseinrichtungen insbesondere in Zusammenarbeit mit entspre-chenden Einrichtungen in Jena

▪ weiterer Ausbau der Berufsakademie Gera ▪ nachhaltige Entwicklung der Bundesgartenschau-Standorte durch Einbindung

in den regionalen Kontext ▪ Verbesserung der Bedingungen für den Kultur- und Bildungstourismus Jena ▪ Wahrnehmung der Scharnierfunktion zwischen den Planungsregionen Ostthü-

ringen und Mittelthüringen unter Mitwirkung in der ImPuls-Region Erfurt-Wei-mar-Jena

▪ Weiterentwicklung als Standort der Wissenschaft und innovativen Forschung ▪ weiterer Ausbau der Universität Jena als Stadtuniversität, des Universitätskli-

nikums und der Fachhochschule Jena

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▪ Fortführung des Ausbaues innovativer Technologiestandorte im Rahmen von JenArea 21

▪ Wahrung der Bedeutung und Ausstrahlung der Kulturlandschaft des Mittleren Saaletales durch interkommunale Kooperation

▪ Verbesserung der Bedingungen für den Kultur- und Bildungstourismus sowie gemeinsam mit den Städten Weimar und Erfurt für den Städtetourismus.

Begründung G 1-13 Gera und Jena sind neben der Landeshauptstadt Erfurt die einzigen beiden Großstädte in Thü-ringen. Damit verfügen sie über die notwendige Tragfähigkeit für die Konzentration hochwerti-ger spezialisierter Einrichtungen und Angebote mit oberzentraler Funktion. Durch die Einbin-dung von Gera und Jena in das überregionale Verkehrsnetz (A 4, A 9, Mitte-Deutschland-Schie-nenverbindung, Bundesstraßen, Flugplätze Gera-Leumnitz und Jena-Schöngleina) sind die Oberzentren aus allen Regionsteilen sowie überregional gut erreichbar. Jedoch unterliegen bei-de Städte ebenso dem demographischen Wandel mit seinen gravierenden Auswirkungen. Um die oberzentralen Funktionen langfristig zu erhalten und im Wettbewerb der Regionen bestehen zu können, gilt es den jeweils konkreten Bedingungen von Gera und Jena entsprechend, die vorhandenen Standortbedingungen auszubauen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie durch interkommunale Zusammenarbeit Synergieeffekte zu erzielen.

1.2.2 Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums verfügen über die mittelzentralen Funktio-nen hinaus über ergänzende oberzentrale Aufgaben, sie haben auch ein höheres Einwohnerpo-tenzial als die Mittelzentren. Im Landesentwicklungsplan Thüringen sind für die Planungsregion Ostthüringen die Stadt Altenburg sowie Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg als Mittelzen-tren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen LEP, 2.2.10.

G 1-14 Die Städte Altenburg sowie Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sollen zu-sätzlich zu den für Mittelzentren beschriebenen Festsetzungen 1.2.3 folgende Entwicklungsrichtungen umsetzen: Altenburg ▪ die Wirtschaftskraft durch seine Lagevorteile im mitteldeutschen Wirtschafts-

raum zwischen den Oberzentren Gera, Leipzig, Chemnitz und Zwickau nutzen und sich als räumlicher Impulsgeber für das Altenburger Land profilieren

▪ die oberzentralen Funktionen im kulturellen Bereich durch Zusammenarbeit mit dem Oberzentrum Gera sichern

▪ die Bedingungen für den Kultur- und Bildungstourismus verbessern ▪ das Fachhochschulstudium in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Jena

weiterentwickeln ▪ den Regionalflughafen am Standort Altenburg-Nobitz stärken. Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg durch Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im Städteverbund Städtedreieck am Saalebogen in neuer Qualität ▪ die Wirtschaftskraft in Zusammenarbeit mit der Technologieregion Ilmenau-

Arnstadt und der Tourismusregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebir-ge / Saalestauseen stärken und sich zum räumlichen Impulsgeber für den süd-westlichen Teil der Planungsregion Ostthüringen entwickeln

▪ die oberzentralen Funktionen in den Bereichen Kultur, Sport und Gesundheit erhalten und weiter ausbauen

▪ die Bedingungen für den Kultur- und Bildungstourismus verbessern ▪ die Entwicklung des Einzelhandels zur Stärkung der zentralen Versorgungs-

bereiche abstimmen ▪ im Bereich der mittel- und oberzentralen Funktionen die funktionsteilige räum-

liche Entwicklung auf der Grundlage eines gemeinsamen Flächennutzungs-planes strukturieren und die kommunalen Bauleitplanungen stärker miteinan-der verflechten.

Begründung G 1-14 Die Stadt Altenburg sowie die im Städteverbund organisierten Städte Saalfeld, Rudolstadt und

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Bad Blankenburg bilden wegen ihrer Größe und Ausstattung zwei besondere Entwicklungs-schwerpunkte in der Planungsregion Ostthüringen. Durch die Lage der Städte Saalfeld / Rudol-stadt / Bad Blankenburg und der Stadt Altenburg im südwestlichen bzw. nordöstlichen Teil der Planungsregion Ostthüringen können ländlich-periphere Regionsteile ausgewählte oberzentrale Funktionen in unmittelbarer Nähe nutzen, woraus diesen Räumen qualitative Standortvorteile erwachsen. Die Stadt Altenburg nimmt mit dem Theater Altenburg im Verbund mit dem Theater Gera als Thüringer Landestheater, mit dem Krankenhaus mit überregionaler Versorgungsfunktion sowie mit dem Fachhochschulstudiengang „Studium Plus“ oberzentrale Funktionen wahr. Unter Nut-zung der vielfältigen Potenziale kann sich die Stadt Altenburg zum Impulsgeber für das Alten-burger Land, das im Landesentwicklungsplan Thüringen als Raum mit besonderen Entwick-lungsaufgaben eingestuft ist, entwickeln. Einen wesentlichen Beitrag leistet dazu der weitere Ausbau des Regionalflughafens. Im Städtedreieck am Saalebogen haben alle drei Städte oberzentrale Funktionen: Theater, überregionales Freizeitbad, Klinikstandort, überregionaler Sportkomplex der Landessportschule und Stadthalle. Die interkommunale Zusammenarbeit im Städtedreieck am Saalebogen ist zur Erhaltung der gemeinsamen Funktion als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums zwingend erforderlich. Sie ist zudem die Fortführung einer bereits langjährigen und bewährten Zusammenarbeit. Aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion sowie der Einstufung von Saalfeld und Rudolstadt als Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus und von Bad Blankenburg als Regional bedeutsamer Tourismusort und den damit verbundenen Aufgaben und Möglichkeiten für die Versorgung der Bevölkerung und die Stärkung der Wirtschaftskraft trägt das Städtedreieck am Saalebogen eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung ihrer historischen Innenstädte als zentrale Versorgungs- und Erlebnisbereiche. Dabei kommt der Er-haltung einer kleinteiligen Einzelhandelsstruktur in allen drei Städten eine besondere Bedeu-tung zu. Die neue Qualität der Zusammenarbeit ergibt sich aus einer im Vergleich zur bisheri-gen Praxis noch größeren Breite der zu bearbeitenden Themen.

1.2.3 Mittelzentren Mittelzentren sind die Versorgungsschwerpunkte im Ländlichen Raum, die über ein breites Spektrum von Einrichtungen mit regionaler Bedeutung sowie umfassende Angebote an Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes verfügen. Im Landesentwicklungsplan ist für die Planungsregion Ostthüringen ein dichtes Netz von Mittelzentren ausgewiesen. Eingestuft sind die Städte Bad Lobenstein, Eisenberg, Greiz, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Pößneck, Schleiz, Schmölln / Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes LEP, 2.2.7 / 2.2.8.

G 1-15 Die Mittelzentren sollen zur Sicherung ihrer regional bedeutsamen Funktionen ▪ sich als Wirtschaftsstandort weiterentwickeln und als wirtschaftliche Leis-

tungsträger profilieren ▪ ihr breites Spektrum von Einrichtungen mit regionaler Bedeutung sowie um-

fassende Angebote an Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes erhalten

▪ im Rahmen des Stadtumbaues den innerstädtischen Bereich, insbesondere das Stadtzentrum als Einkaufs- und Erlebnisbereich sowie Wohnstandort auf-werten und städtebauliche Anpassungen betroffener Stadtquartiere und Infra-strukturen fortsetzen

▪ vorhandene außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen erhalten und bei Bedarf erweitern

▪ das Angebot an Arbeitsplätzen und für Unternehmen notwendige hochwertige Infrastruktur verbessern.

Darüber hinaus sollen folgende Entwicklungsrichtungen besonders berücksich-tigt werden: Bad Lobenstein ▪ Profilierung als Heilbad durch Erhaltung und Ausbau des Kurbezirkes und der

kurortspezifischen Infrastruktur unter Einbeziehung des innerstädtischen Er-lebnisbereiches, der Nachnutzung innerstädtischer Brachflächen und Durch-führung von Maßnahmen zum Lärmschutz (Ortsumfahrung B 90 / L 1099)

▪ Stärkung der mittelzentralen Funktionen an der Landesgrenze zu Bayern

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Eisenberg ▪ weitere Verbesserung der Verkehrsanbindung (Ortsumfahrung B 7 und Anbin-

dung an die A 9) Greiz ▪ Fortführung der länderübergreifenden interkommunalen Zusammenarbeit im

Städteverbund Nordöstliches Vogtland zur Erhaltung, Stärkung und qualitati-ven Entwicklung der mittelzentralen und der vorhandenen oberzentralen Funktionen insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft / For-schung und Kultur

▪ Verbesserung der Bedingungen für den Kultur- und Bildungstourismus ▪ Fortsetzung der innerstädtischen Entwicklung mit dem Schwerpunkt Nachnut-

zung innerstädtischer Brachflächen Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz ▪ in Hermsdorf weitere Profilierung des Industriestandortes sowie Ausbau der

außeruniversitären Forschung und Entwicklung ▪ in Bad Klosterlausnitz Erhaltung und Ausbau der Kurortfunktion unter Einbe-

ziehung des innerörtlichen Erlebnisbereiches und Optimierung der Verkehrs-ströme durch Schaffung einer südlichen Ortsumgehung

Pößneck ▪ Fortsetzung der innerstädtischen Entwicklung mit dem Schwerpunkt Nachnut-

zung innerstädtischer Brachflächen ▪ Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit entlang der landesbedeut-

samen Entwicklungsachse in der Orlasenke ▪ Realisierung der Ortsumgehung Pößneck im Zuge der B 281 Schleiz ▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ▪ Entfaltung des Tourismus als Teil der Wirtschaftsstruktur in Verbindung mit

dem Profil als Rennstadt sowie als Tor zum Naturpark Thüringer Schieferge-birge / Obere Saale und zum Thüringer Vogtland

Schmölln / Gößnitz ▪ Ausgestaltung der interkommunalen Kooperation zwischen Schmölln und

Gößnitz ▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ▪ bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (L 1358, L 1359) Stadtroda ▪ weitere Ausprägung der touristisch orientierten Wirtschaftsfunktion Zeulenroda-Triebes ▪ Koordinierung der Entwicklung an der Talsperre Zeulenroda ▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ▪ Verbesserung des Verkehrsanschlusses an die A 9. Begründung G 1-15 Ausgehend von den Grundsätzen der Raumordnung in der Bundesrepublik und im Freistaat Thüringen, wonach in allen Teilräumen gleichwertige Lebensbedingungen angestrebt werden sollen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Auslastung von überörtlichen Infrastrukturen kommt der Konzentration von Einrichtungen, Gü-tern und Leistungen mit regionaler Bedeutung in den Mittelzentren und deren Weiterentwicklung als Arbeitsplatzzentren im Ländlichen Raum eine wachsende Bedeutung zu. Damit kann sicher-gestellt werden, dass trotz individueller Unterschiede in den Teilräumen allen Bürgern der Regi-on spezialisierte Angebote in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Je nach Lage, histori-scher Entwicklung und ereichtem Stand ergeben sich dabei für die einzelnen Mittelzentren un-terschiedliche Aufgaben, um ihre Funktion als Impulsgeber für den Ländlichen Raum zukunfts-fähig gestalten zu können. Schwerpunkte bilden dabei Anpassungsstrategien zur Behebung von Beeinträchtigungen der mittelzentralen Funktionen und zur Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere im ländlich-peripheren Raum (Bad Lobenstein, Greiz, Pößneck, Schleiz, Zeulenroda-Triebes). Dabei spielt auch die Nähe zu Zentralen Orten in den benachbarten Freistaaten Bayern und Sachsen eine Rolle. Weitere Entwicklungsschwer-

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punkte ergeben sich zur Behebung von Lärmbelästigungen bzw. unzureichender Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (Bad Lobenstein, Eisenberg, Pößneck, Schmölln / Gößnitz) so-wie durch innerstädtische Brachen bzw. unzureichend entwickelte innerstädtische Zentrumsbe-reiche (Bad Lobenstein, Bad Klosterlausnitz, Greiz und Pößneck). Ein weiterer Schwerpunkt er-gibt sich aus der Möglichkeit, durch interkommunale Kooperation vorhandene Konflikte zu lösen bzw. Potenziale zu bündeln und damit eine Stärkung der mittelzentralen Funktion zu erreichen (Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Pößneck, Schmölln / Gößnitz, Zeulenroda-Triebes sowie Greiz länderübergreifend). Außerdem ergeben sich Entwicklungsrichtungen aus traditionell vor-handenen Potenzialen, deren Weiterentwicklung ebenfalls zur Stärkung der Funktion als Mittel-zentren beitragen kann (Bad Lobenstein, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Schleiz, Stadtroda).

1.2.4 Grundzentren Gemäß Landesentwicklungsplan Thüringen sind in den Regionalplänen Grundzentren und Grundversorgungsbereiche auszuweisen LEP, 2.2.12. Grundzentren sind die unterste Stufe des Zentrale-Orte-Netzes zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfes LEP, 2.2.11. Eine zusätzliche Bündelungsfunktion wird durch die Ausweisung von Siedlungs- und Versor-gungskernen der Grundzentren erreicht (vgl. LEP, 2.2.3).

Z 1-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Grundzentren sind als Konzentrati-onspunkte für die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen mit überörtli-cher Bedeutung sowie von umfassenden Angeboten bei Gütern und Dienstleis-tungen des qualifizierten Grundbedarfes zu sichern und zu entwickeln. Landkreis Altenburger Land ▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka Landkreis Greiz ▪ Stadt Auma ▪ Stadt Bad Köstritz / Gemeinde Crossen an der Elster (kreisübergreifend) ▪ Stadt Berga/Elster ▪ Stadt Münchenbernsdorf ▪ Stadt Ronneburg ▪ Stadt Weida Saale-Holzland-Kreis ▪ Stadt Bürgel ▪ Stadt Dornburg-Camburg ▪ Stadt Kahla Saale-Orla-Kreis ▪ Stadt Neustadt an der Orla ▪ Stadt Saalburg-Ebersdorf ▪ Stadt Triptis ▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Stadt Königsee ▪ Stadt Oberweißbach/Thüringer Wald ▪ Gemeinde Probstzella Begründung Z 1-1 Die Siedlungsstruktur der Planungsregion Ostthüringen ist gekennzeichnet von einer hohen Siedlungsdichte mit durchschnittlich niedriger Einwohnerzahl pro Siedlung. Besonders auffällig ist die große Zahl von Kleinstädten sowie Klein- und Kleinstsiedlungen. Nicht in jeder Gemeinde kann das komplette Spektrum von Funktionen der Grundversorgung vorgehalten werden, da für deren Rentabilität größere Einzugsbereiche notwendig sind. Deshalb kann die Aufgabe, in allen Regionsteilen gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern, nur erfüllt werden, wenn Einrich-tungen und Funktionen der Grundversorgung gebündelt in gut erreichbaren Zentralen Orten vorgehalten werden. Das Netz der Zentralen Orte in Ostthüringen trägt diesem Auftrag Rechnung. Die als Grundzen-tren ausgewiesenen Gemeinden bilden eine Ergänzung zum Netz der höherstufigen Zentralen Orte LEP, 2.2 und sind dort zusätzlich erforderlich, wo wegen weiter Entfernungen zum nächst gelegenen Mittel- oder Oberzentrum Lücken im Netz der Grundversorgung entstehen

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würden. Dies hat auch Konsequenzen für die Bauleitplanung, denn zur Erhaltung und Stärkung der als Konzentrationspunkte ausgewiesenen Grundzentren sind bei nachgewiesenem Bedarf dort bevorzugt Flächen für den Wohnungsbau, für Gewerbeansiedlung, für Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Ver- und Entsorgung usw. mit den Instrumenten der Bauleitplanung zu si-chern und bereitzustellen. Alle als Grundzentren ausgewiesenen Städte und Gemeinden waren bisher bereits im Regiona-len Raumordnungsplan Ostthüringen als Unterzentrum oder Kleinzentrum ausgewiesen. Sie ha-ben sich in dieser Funktion profilieren können und entsprechen weitgehend den Kriterien für Grundzentren (mindestens 7.000 Einwohner im Grundversorgungsbereich, möglichst 2.000 Ein-wohner im Siedlungs- und Versorgungskern LEP, 2.2.12). Wegen der beschriebenen Beson-derheit der Siedlungsstruktur in Ostthüringen können allerdings nicht alle ausgewiesenen Grundzentren diese Kriterien vollständig erfüllen. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelun-gen wegen Unterschreitung des Kriteriums von mindestens 7.000 Einwohner im Grundversor-gungsbereich macht sich erforderlich für ▪ die Stadt Auma wegen der besonderen raumstrukturellen Bedingungen durch die Lage im

Ländlichen Raum mit Notwendigkeit eines Impulsgebers und Knotenpunktes für den ausge-wiesenen Grundversorgungsbereich, guter Wirtschaftskraft, vorhandener sehr guter Ausstat-tung mit Einrichtungen der Infrastruktur, guter Erreichbarkeit von Auma aus dem Grundver-sorgungsbereich, da ansonsten eine angemessene Grundversorgung für die Bürger unzu-mutbar weite Fahrtwege verlangen würde;

▪ die Stadt Bürgel wegen der besonderen raumstrukturellen Bedingungen durch die Lage zwi-schen Oberzentrum Jena und Mittelzentrum Eisenberg und der Entfernungen zu diesen Zen-tren, herausgestellt wird dabei die Notwendigkeit der Impulsgeberschaft für den Ländlichen Raum unter Berücksichtigung der funktionellen Verflechtungen, insbesondere Pendlerver-flechtungen, hoher Bedeutung als Wohnstandort, vorhandener sehr guter Ausstattung an in-frastrukturellen und Versorgungseinrichtungen; historisch gewachsener Strukturen, wesentli-che Funktionen reichen über den Grundversorgungsbereich hinaus, guter Erreichbarkeit von Bürgel aus dem Grundversorgungsbereich, die Tragfähigkeit der Einrichtungen ist gesichert;

▪ die Stadt Triptis wegen der besonderen raumstrukturellen Bedingungen durch die Lage am Kreuzungspunkt der A 9 und der landespolitisch bedeutsamen Entwicklungsachse zwischen Saalfeld und Gera entlang der B 281, Einpendlerort mit starker Wirtschaftskraft und abseh-barer Weiterentwicklung der Wirtschaft, Impulsgeber für den östlichen Teil der Orlasenke, vorhandener sehr guter Ausstattung, guter Erreichbarkeit aus dem Grundversorgungsbe-reich.

Die Ausweisung von funktionsteiligen Grundzentren ist erforderlich für ▪ Stadt Bad Köstritz / Gemeinde Crossen an der Elster wegen der besonderen raumstrukturel-

len Lage und Erfordernisse zur Stärkung des Ländlichen Raumes zwischen dem Oberzen-trum Gera und dem Mittelzentrum Eisenberg, zur Stärkung des Stadt- und Umlandraumes Gera, langjähriger kreisübergreifender Zusammenarbeit der beiden Kommunen, guter Aus-stattung mit Einrichtungen der Infrastruktur, guter Verkehrsanbindung, starker Wirtschafts-kraft in der Gemeinde Crossen;

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka wegen der besonderen raumstrukturellen Situation im Drei-ländereck, Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum, zwei historisch gewachsenen ei-genständigen Versorgungszentren mit einem gemeinsamen Versorgungsbereich, der über die Landesgrenze bis nach Sachsen und Sachsen-Anhalt hinausreicht, vorhandener Ver-flechtungsbeziehungen, Zusammenarbeit in raumordnerischem Vertrag geregelt, sehr guter Ausstattung beider Städte mit Infrastruktureinrichtungen, gemeinsamem Flächennutzungs-plan, engem siedlungsstrukturellem Zusammenhang, Stärkung des Ländlichen Raumes in Randlage der Region;

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna wegen der besonderen raumstrukturellen Situ-ation und Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum zu den Freistaaten Sachsen und Bayern, Entfernung zum nächsten Mittelzentrum, bestehendem Städteverbund mit bewähr-ter langjähriger Zusammenarbeit, positiver Wirtschaftsentwicklung, sehr guter Ausstattung mit Dienstleistung-, Einzelhandels- und Versorgungseinrichtungen, guter Erreichbarkeit in-nerhalb des Grundversorgungsbereiches, vorhandenem Konzept zur Funktionsteilung und zur Bündelung der Verwaltung, stabilem Grundversorgungsbereich auch in 2020.

G 1-16 Die Grundzentren sollen als wirtschaftliche Leistungsträger im Ländlichen Raum profiliert und durch Bündelung folgender Funktionen gestärkt werden: ▪ Kommunalverwaltung ▪ umfassende Angebote bei Einrichtungen, Gütern und Dienstleistungen sowie

Einzelhandelsobjekten des spezialisierten Grundbedarfes

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▪ Wirtschafts-, Wohnraum- und Arbeitsplatzangebote ▪ Ziel- und Verknüpfungspunkt des Verkehrs. Dabei sollen die zentralörtlichen Einrichtungen der Grundzentren vorrangig in den nachfolgend benannten Siedlungs- und Versorgungskernen konzentriert werden. Landkreis Altenburger Land ▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka – Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile

Meuselwitz und Lucka Landkreis Greiz ▪ Stadt Auma – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Auma ▪ Stadt Bad Köstritz / Gemeinde Crossen an der Elster (kreisübergreifend) –

Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile Bad Köstritz und Crossen an der Elster

▪ Stadt Berga/Elster – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Berga ▪ Stadt Münchenbernsdorf – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Mün-

chenbernsdorf ▪ Stadt Ronneburg – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Ronneburg ▪ Stadt Weida – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Weida Saale-Holzland-Kreis ▪ Stadt Bürgel – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Bürgel ▪ Stadt Dornburg-Camburg – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Cam-

burg ▪ Stadt Kahla – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Kahla Saale-Orla-Kreis ▪ Stadt Neustadt an der Orla – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Neu-

stadt an der Orla ▪ Stadt Saalburg-Ebersdorf – Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile Saal-

burg und Ebersdorf ▪ Stadt Triptis – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Triptis ▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna – Siedlungs- und Versorgungs-

kerne Ortsteile Gefell, Hirschberg und Tanna Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Stadt Königsee – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Königsee ▪ Stadt Oberweißbach/Thüringer Wald – Siedlungs- und Versorgungskern Orts-

teil Oberweißbach/Thüringer Wald ▪ Gemeinde Probstzella – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Probstzella Begründung G 1-16 Die ausgewiesenen Grundzentren Z 1-1 stellen zumeist auch wirtschaftliche Leistungsträger im ländlichen Raum dar und sind aufgrund ihrer Potenziale zur weiteren wirtschaftlichen Profi-lierung geeignet. Auf diese Weise können sie nachhaltige Arbeitsplatzangebote im Ländlichen Raum sichern. Neben der Arbeitsplatz- und Wohnfunktion sind sie zugleich für die Bündelung von Funktionen der Verwaltung, infrastruktureller Angebote und Dienstleistungen sowie als Ver-kehrsknoten geeignet. Um unter den Bedingungen des demographischen Wandels überörtlich bedeutsame Einrichtungen auszulasten und in allen Regionsteilen, vor allem auch in den dünn besiedelten Ländlichen Räumen, gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern, ist es erforder-lich, dass die Grundzentren durch die Bündelung des kompletten Spektrums der Grundversor-gung (qualifizierte Grundversorgung) gestärkt werden. Bei teilräumlichen Entscheidungen zum Netz bzw. zum Erhalt oder Ausbau von Infrastruktureinrichtungen sollte dies auf den verschie-denen Planungsebenen berücksichtigt werden. Merkmale der qualifizierten Grundversorgung sind vor allem: ▪ Verwaltungssitz ▪ Einkaufsmöglichkeiten der qualifizierten Grundversorgung ▪ Postamt oder Postagentur (Poststelle), Kreditinstitut oder Zweigstelle / Versicherungsagen-

tur ▪ Gaststätte, Beherbergungseinrichtung (Hotel, Pensionen, Ferienwohnungen) ▪ Arzt für Allgemeinmedizin, Zahnarzt, Apotheke

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▪ Kindertagesstätte, Freizeiteinrichtung für Jugendliche, Freizeiteinrichtung für Senioren ▪ vollstationäre Altenhilfe (Altenpflege inkl. Kurzzeitpflegeplätze), ambulante Altenhilfe (betreu-

tes Wohnen, Seniorenbüro, Altentagesstätte) ▪ Sportplatz, Sporthalle, Freibad ▪ Grundschule, Horteinrichtung bzw. Betreuungsmöglichkeiten für Hortkinder ▪ öffentliche Bücherei, Bürger-/Kulturhaus oder Gaststätte mit Saal für öffentliche Veranstal-

tungen ▪ mehrere Handwerksbetriebe. Als Standort für diese Funktionen ist in der Regel ein als Zentrum erlebbarer Bereich am besten geeignet. Als Ziel- und Verknüpfungspunkt des Verkehrs liegen Grundzentren am funktionalen Straßennetz und haben möglichst einen Bahnanschluss (Bahnhof oder DB-Haltepunkt). Dabei haben Grundzentren nicht nur die Aufgabe, überörtlich bedeutsame Versorgungseinrichtungen vorzuhalten, sondern auch durch Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen und leistungsfähi-ger Einrichtungen und Medien der technischen Infrastruktur (Gas, Elektro, Wasserver- und -ent-sorgung, Telekommunikation) die Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu ver-bessern. Im Ländlichen Raum erlangen dabei auch die Nutzung alternativer Energieträger so-wie unter den Bedingungen des demographischen Wandels geeignete Anpassungsstrategien, z.B. alternative Formen der Ver- und Entsorgung, zunehmende Bedeutung für die Wirtschafts-kraft eines Grundzentrums. Ein Grundzentrum ist als wirtschaftlicher Leistungsträger also nicht nur Verwaltungssitz mit einem breiten Spektrum überörtlich bedeutsamer Versorgungseinrich-tungen und einer Einbindung ins funktionale Verkehrsnetz der Planungsregion, sondern auch Arbeitsplatzzentrum, was sich unter anderem in einem positiven Pendlersaldo zeigt. Bei der standörtlichen Sicherung und Entwicklung der im Grundsatz benannten Funktionen sind die Grundzentren als politische Gemeinden weitgehend frei in ihren Entscheidungen, wo sie dies innerhalb ihres Gemeindegebietes umsetzen. Durch die Ausweisung von Siedlungs- und Versorgungskernen der jeweiligen Grundzentren wird jedoch ein Abwägungsgebot zugunsten der standörtlichen Bündelung von zentralörtlichen Einrichtungen gesetzt. Die Ausweisung der Siedlungs- und Versorgungskerne in den als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden LEP, 2.2.3 ist aufgrund der Besonderheiten der Siedlungsstruktur in Ostthüringen erforderlich. Alle Grundzentren weisen als Gemeinden heute zahlreiche Ortsteile auf. Als Siedlungs- und Versor-gungskerne wurden die jeweiligen Hauptorte der Gemeinden bestimmt, die im Regelfall die his-torisch bedeutsamen Städte der regionalen Siedlungsstruktur abbilden. Mit der Ausweisung wird gewährleistet, dass die zentralörtlichen Funktionen von dem Ortsteil wahrgenommen wer-den, der aufgrund seiner bereits vorhandenen Funktionen, seiner Entwicklungsmöglichkeiten und seiner Erreichbarkeit, insbesondere durch ÖPNV, die besten Voraussetzungen für die Ver-sorgung bietet. Die Ausweisung ist raumordnerisch begründet, da sie der Sicherung der über-örtlichen Versorgungswirksamkeit dient. Damit wird der standörtlichen Konzentration zentralört-licher Einrichtungen und Versorgungsfunktionen in den Siedlungs- und Versorgungskernen bei der Siedlungsentwicklung der Grundzentren besonderes Gewicht beigemessen.

1.2.5 Grundversorgungsbereiche G 1-17 In den im Folgenden ausgewiesenen Grundversorgungsbereichen – zeichnerisch

dargestellt in Karte 1-1 Raumstruktur – soll durch die zugeordneten Zentralen Or-te höherer Stufe LEP, 2.2 bzw. die Grundzentren 1.2.4 die flächendeckende qualifizierte Grundversorgung gesichert werden. Landkreis Altenburger Land ▪ Grundversorgungsbereich Altenburg (Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines

Oberzentrums) – Stadt Altenburg sowie die Gemeinden Fockendorf, Frohns-dorf, Gerstenberg, Göhren, Göpfersdorf, Haselbach, Jückelberg, Langenleuba-Niederhain, Lödla, Monstab, Nobitz, Rositz, Treben, Windischleuba und Ziegel-heim

▪ Grundversorgungsbereich Schmölln / Gößnitz (Mittelzentrum) – Städte Schmölln und Gößnitz sowie die Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göllnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Löbichau, Lumpzig, Nöbde-nitz, Ponitz, Posterstein, Saara, Thonhausen, Vollmershain und Wildenbörten

▪ Grundversorgungsbereich Meuselwitz / Lucka (Grundzentrum) – Städte Meu-selwitz und Lucka sowie die Gemeinden Großröda, Kriebitzsch, Mehna und Starkenberg

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Stadt Gera ▪ Grundversorgungsbereich Gera (Oberzentrum) – Stadt Gera Landkreis Greiz ▪ Grundversorgungsbereich Greiz (Mittelzentrum) – Stadt Greiz, die Gemeinde

Neumühle/Elster sowie die Gemeinden des überlappenden Grundversor-gungsbereiches mit Zeulenroda-Triebes

▪ Grundversorgungsbereich Zeulenroda-Triebes (Mittelzentrum) – Stadt Zeulen-roda-Triebes, die Städte und Gemeinden Hohenleuben, Langenwolschendorf, und Weißendorf sowie die Gemeinden des überlappenden Grundversorgungs-bereiches mit Greiz

▪ Grundversorgungsbereich Auma (Grundzentrum) – Stadt Auma sowie die Ge-meinden Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Harth-Pöllnitz, Merkendorf, Silberfeld, Staitz, Wiebelsdorf und Zadelsdorf

▪ Grundversorgungsbereich Bad Köstritz / Crossen an der Elster (Grundzen-trum) – Stadt Bad Köstritz und Gemeinde Crossen an der Elster sowie die Ge-meinden Caaschwitz, Hartmannsdorf (Landkreis Greiz), Hartmannsdorf (Saale-Holzland-Kreis), Heideland, Rauda, Silbitz und Walpernhain (kreisübergreifen-der Grundversorgungsbereich)

▪ Grundversorgungsbereich Berga/Elster (Grundzentrum) – Stadt Berga/Elster sowie die Gemeinden Mohlsdorf, Teichwolframsdorf und Wildetaube

▪ Grundversorgungsbereich Münchenbernsdorf (Grundzentrum) – Stadt Mün-chenbernsdorf sowie die Gemeinden Bocka, Hundhaupten, Kraftsdorf, Leder-hose, Lindenkreuz, Saara, Schwarzbach und Zedlitz

▪ Grundversorgungsbereich Ronneburg (Grundzentrum) – Stadt Ronneburg so-wie die Gemeinden Bethenhausen, Brahmenau, Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Großenstein, Hilbersdorf, Hirschfeld, Kauern, Korbußen, Linda bei Weida, Paitzdorf, Pölzig, Reichstädt, Rückersdorf, Schwaara und Seelingstädt

▪ Grundversorgungsbereich Weida (Grundzentrum) – Stadt Weida sowie die Ge-meinden Crimla, Hohenölsen, Schömberg, Steinsdorf, Teichwitz und Wün-schendorf/Elster

▪ die Gemeinden Hain, Kühdorf, Langenwetzendorf, Lunzig, Neugernsdorf und Vogtländisches Oberland bilden einen überlappenden Grundversorgungsbe-reich mit Greiz und Zeulenroda-Triebes

Stadt Jena ▪ Grundversorgungsbereich Jena (Oberzentrum) – Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis ▪ Grundversorgungsbereich Eisenberg (Mittelzentrum) – Stadt Eisenberg sowie

die Gemeinden Gösen, Hainspitz und Petersberg ▪ Grundversorgungsbereich Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz (Mittelzentrum) –

Stadt Hermsdorf und Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie die Gemeinden Al-bersdorf, Bobeck, Mörsdorf, Reichenbach, Scheiditz, Schleifreisen, Schlöben, Schöngleina, Serba, St. Gangloff, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn

▪ Grundversorgungsbereich Stadtroda (Mittelzentrum) – Stadt Stadtroda sowie die Gemeinden Bollberg, Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Großbo-ckedra, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Laasdorf, Lippersdorf-Erd-mannsdorf, Meusebach, Möckern, Oberbodnitz, Ottendorf, Quirla, Rattelsdorf, Rausdorf, Renthendorf, Ruttersdorf-Lotschen, Tautendorf, Tissa, Trocken-born-Wolfersdorf, Tröbnitz, Unterbodnitz, Waltersdorf und Weißbach

▪ Grundversorgungsbereich Bürgel (Grundzentrum) – Stadt Bürgel sowie die Gemeinden Graitschen bei Bürgel, Golmsdorf, Großlöbichau, Jenalöbnitz, Lö-berschütz, Mertendorf, Nausnitz, Poxdorf und Rauschwitz

▪ Grundversorgungsbereich Dornburg-Camburg (Grundzentrum) – Stadt Dorn-burg-Camburg sowie die Gemeinden, Frauenprießnitz, Hainichen, Lehesten, Neuengönna, Schkölen, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern

Regionalplan Ostthüringen

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▪ Grundversorgungsbereich Kahla (Grundzentrum) – Stadt Kahla sowie die Städte und Gemeinden Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelshain, Kleineutersdorf, Lindig, Milda, Orlamünde, Reinstädt, Rothenstein, Schöps, Seitenroda, Sulza und Zöllnitz

Saale-Orla-Kreis ▪ Grundversorgungsbereich Schleiz (Mittelzentrum) – Stadt Schleiz sowie die

Städte und Gemeinden Bucha, Crispendorf, Chursdorf, Dreba, Dittersdorf, Eß-bach, Görkwitz, Göschitz, Kirschkau, Knau, Löhma, Moßbach, Neundorf bei Schleiz, Oettersdorf, Plothen, Pörmitz, Schöndorf, Tegau, Volkmannsdorf und Ziegenrück

▪ Grundversorgungsbereich Bad Lobenstein (Mittelzentrum) – Stadt Bad Loben-stein sowie die Städte und Gemeinden Birkenhügel, Blankenberg, Blanken-stein, Harra, Neundorf bei Lobenstein, Pottiga, Schlegel und Wurzbach

▪ Grundversorgungsbereich Pößneck (Mittelzentrum) – Stadt Pößneck sowie die Städte und Gemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Gössitz, Grobengereuth, Keila, Krölpa, Langenorla, Moxa, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Paska, Peu-schen, Quaschwitz, Ranis, Schmorda, Seisla, Solkwitz, Wernburg und Wil-helmsdorf

▪ Grundversorgungsbereich Gefell / Hirschberg / Tanna (Grundzentrum) – Städ-te Gefell, Hirschberg und Tanna

▪ Grundversorgungsbereich Neustadt an der Orla (Grundzentrum) – Stadt Neu-stadt an der Orla sowie die Gemeinden Kospoda, Lausnitz bei Neustadt an der Orla, Linda bei Neustadt an der Orla, Stanau und Weira

▪ Grundversorgungsbereich Saalburg-Ebersdorf (Grundzentrum) – Stadt Saal-burg-Ebersdorf sowie die Gemeinden Burgk und Remptendorf

▪ Grundversorgungsbereich Triptis (Grundzentrum) – Stadt Triptis sowie die Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Pillingsdorf, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Grundversorgungsbereich Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg (Mittelzen-

trum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums) – Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg, die Städte und Gemeinden Altenbeuthen, Arnsgereuth, Drognitz, Hohenwarte, Kamsdorf, Kaulsdorf, Leutenberg, Reichmannsdorf, Remda-Teichel, Saalfelder Höhe, Uhlstädt-Kirchhasel und Unterwellenborn so-wie die Gemeinden des überlappenden Grundversorgungsbereiches mit Kö-nigsee und Oberweißbach/Thüringer Wald

▪ Grundversorgungsbereich Königsee (Grundzentrum) – Stadt Königsee, die Gemeinde Rottenbach sowie die Gemeinden des überlappenden Grundversor-gungsbereiches mit Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Oberweiß-bach/Thüringer Wald

▪ Grundversorgungsbereich Oberweißbach/Thüringer Wald (Grundzentrum) – Stadt Oberweißbach/Thüringer Wald, die Gemeinden Cursdorf, Deesbach, Katzhütte, Meuselbach-Schwarzmühle sowie die Gemeinden des überlappen-den Grundversorgungsbereiches mit Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Königsee

▪ Grundversorgungsbereich Probstzella (Grundzentrum) – Gemeinde Probstzel-la sowie die Städte Gräfenthal und Lehesten

▪ Zuordnung der Gemeinden Lichte, Piesau und Schmiedefeld zum Grundver-sorgungsbereich Neuhaus am Rennweg / Lauscha (Mittelzentrum in der Pla-nungsregion Südwestthüringen)

▪ die Gemeinden Allendorf, Bechstedt, Döschnitz, Dröbischau, Mellenbach-Glasbach, Meura, Oberhain, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweiß-bach und Wittgendorf bilden einen überlappenden Teil der Grundversor-gungsbereiche Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg, Königsee und Ober-weißbach/Thüringer Wald

Regionalplan Ostthüringen

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Begründung G 1-17 Da höherstufige Zentrale Orte gleichzeitig auch grundzentrale Funktionen wahrnehmen, haben nicht nur die Grundzentren, sondern auch die Mittel- und Oberzentren einen zugeordneten Grundversorgungsbereich. Der Grundversorgungsbereich umfasst den Zentralen Ort und die Gemeinden des Umlandes, für die der Zentrale Ort die Funktion der Grundversorgung über-nimmt. Der Grundversorgungsbereich der beiden Oberzentren Gera und Jena wird jeweils auf das Stadtgebiet und die eingemeindeten Ortsteile festgelegt. Die zu den Oberzentren unmittel-bar benachbart gelegenen Gemeinden haben sowohl funktionelle Beziehungen zu den Ober-zentren als auch den ausgewiesenen Grundzentren. Mit ihrer Einordnung in die Grundversor-gungsbereiche der betreffenden Landkreise werden die Grundzentren hinsichtlich deren grund-zentraler Funktionen bewusst gestärkt. Die mittel- und oberzentralen Wirkungen der Oberzent-ren Gera und Jena bleiben unbestritten. Eine Betonung der grundzentralen Funktionen der bei-den Oberzentren über die Grenzen der kreisfreien Städte hinaus ist jedoch nicht zwingend ge-boten. Beachtet wurde laut Vorgabe seitens der Landesregierung, dass politische Gemeinden nur als Ganzes einem jeweiligen Grundversorgungsbereich zugeordnet werden. Zur Bestimmung der Grundversorgungsbereiche wurden unter Beachtung der Festlegungen in LEP, 2.2.12 sowie raumstruktureller Spezifika folgende Aspekte herangezogen und gewichtet: ▪ räumliche Lagebeziehungen ▪ ÖPNV-Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten ▪ Infrastruktur (Ausstattung, Tragfähigkeit) ▪ Einwohnerrichtwerte gemäß Landesentwicklungsplan (mindestens 7.000 Einwohner im Jahr

2020) ▪ traditionelle Verflechtungsbeziehungen ▪ Versorgungsbereiche zentralörtlicher Funktionen ▪ wirtschaftsräumliche Verflechtungen (Pendler, Arbeitsplatzpotenzial) ▪ interkommunale Zusammenarbeit. Die Gemeinden Lichte, Piesau und Schmiedefeld (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) werden we-gen unmittelbarer Nachbarschaftslage zum Grundversorgungsbereich des Mittelzentrums Neu-haus am Rennweg / Lauscha (Planungsregion Südwestthüringen) zugeordnet. Ansonsten wür-de eine angemessene Grundversorgung für die Bürger dieser Gemeinden unzumutbar weite Fahrtwege verlangen. Die Ausweisung eines überlappenden Grundversorgungsbereiches macht sich zwischen den Mittelzentren Greiz und Zeulenroda-Triebes erforderlich, da aufgrund der Lage und Abgrenzung der Gemeinden die alleinige Zuordnung zu einem Zentralen Ort nicht möglich ist. Die Einwoh-ner dieser Gemeinden orientieren sich sowohl nach Greiz als auch nach Zeulenroda-Triebes

Karte 1-1. Mit der Entscheidung zur Ausweisung eines überlappenden Grundversorgungsbe-reiches trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten der Siedlungsstruktur Rech-nung. Mit der Ausweisung eines überlappenden Grundversorgungsbereiches für den Raum des Mittle-ren Schwarzatales wird folgenden Aspekten Rechnung getragen: Besonderheiten der Lage im Mittelgebirgsraum mit mehrseitigen Verkehrsverknüpfungen; keine alleinige Ausrichtung auf ei-nen Zentralen Ort, sondern mehrseitige Orientierung der Bürger dieses Raumes bei der Nut-zung zentralörtlicher Funktionen; die ausgeprägte überörtliche Zusammenarbeit der Mitglieds-gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal zur gemeinsamen Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung im Raum des Mittleren Schwarzatales. Zudem wird berücksich-tigt, dass teilweise Funktionen der Daseinsvorsorge im betreffenden Raum aufgrund der raum-strukturellen Situation zu erhalten sind. Mit der Entscheidung zur Ausweisung eines überlap-penden Grundversorgungsbereiches trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten der Siedlungsstruktur Rechnung Karte 1-1. Die funktionsteilig ausgewiesenen Zentralen Orte Bad Köstritz / Crossen an der Elster, Gefell / Hirschberg / Tanna, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Meuselwitz / Lucka, Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Schmölln / Gößnitz haben jeweils einen gemeinsamen Grundversor-gungsbereich mit zwei bzw. drei Siedlungs- und Versorgungskernen. Dazu ist eine intensive und langfristige Kooperation erforderlich. Die Ausweisungen der genannten überlappenden Grundversorgungsbereiche sowie der funkti-onsteiligen Zentralen Orte berücksichtigen die besonderen raumstrukturellen Bedingungen der Siedlungsstruktur in der Planungsregion Ostthüringen mit ihrer hohen Städte- und Siedlungs-dichte.

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1.3 Entwicklungsachsen Die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen landesbedeutsamen Entwicklungsachsen

LEP, Karte 1 werden im Regionalplan Ostthüringen Karte 1-1 nachrichtlich wiedergege-ben. Sie haben in der Planungsregion Ostthüringen eine hohe Dichte, daher erübrigt sich die Ausweisung von weiteren regional bedeutsamen Entwicklungsachsen und Siedlungsschwer-punkten LEP, 2.4.3. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen schlägt vor, den Raum entlang der A 9 durchgängig als landesbedeutsame Entwicklungsachse auszuweisen. Sie geht bei ihrem Vor-schlag von der hohen Bedeutung der Verkehrsachse der A 9, der guten Erschließung und Ver-sorgung in den von ihr berührten Räumen, vor allem in den Achsenschnittpunkten, den Stand-ort- bzw. Lagevorteilen und den hervorgerufenen strukturellen Entwicklungsimpulsen aus. Die Achse ist in Ostthüringen durchgängig mit einer dichten Folge von Zentralen Orten als Sied-lungskonzentrationen gekennzeichnet und hat entsprechende raumstrukturelle Potenziale zur Wirkung als landesbedeutsame Entwicklungsachse gemäß LEP, 2.4.1. Der Vorschlag zur künftig durchgängigen Ausweisung einer landesbedeutsamen Entwicklungsachse entlang der A 9 bezieht sich somit auf den Abschnitt von Eisenberg über Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz und Tripitis bis Schleiz und ist in der Karte 1-1 entsprechend gekennzeichnet.

Karte 1-1 Raumstruktur [ Plankarten]

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2. Siedlungsstruktur

2.1 Siedlungsentwicklung Gemäß Landesentwicklungsplan soll die dezentrale Siedlungsstruktur erhalten LEP, 3.1.1 und allen Gemeinden entsprechend ihrer Größe, Struktur und Ausstattung eine bauliche Eigen-entwicklung unter Berücksichtigung der Strukturen im Umland sowie der ökologischen Belast-barkeit des Raumes ermöglicht werden LEP, 3.1.2. Dabei soll einer Siedlungsentwicklung im Bestand Vorzug vor einer Siedlungserweiterung im Freiraum gegeben werden LEP, 3.1.4.

G 2-1 Durch Innenentwicklung, Revitalisierung von Siedlungskernen, Erhöhung der Flächenproduktivität, Verbesserung der Infrastruktureffizienz, Sicherung von Freiräumen und Freihaltung von Retentionsflächen sowie durch interkommunale Abstimmungen und Zusammenarbeit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Sied-lungsentwicklung erreicht werden. Dabei sollen die zukünftigen Bedürfnisse der Daseinsvorsorge berücksichtigt werden. Begründung G 2-1 Die stark nach außen gerichtete Siedlungsentwicklung der letzten Jahre hat zu Leerstand und Brachen insbesondere in den Ortskernen und damit zu einem Attraktivitätsverlust geführt. Durch die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren und die Schaffung bzw. Sicherung von in-nerörtlichen Freiräumen wird die Lebensqualität in den Ortschaften erhalten und verbessert und so auch der Abwanderung der Bevölkerung aus den Ortschaften und der Region entgegenge-wirkt. Durch eine Reduktion der Flächeninanspruchnahme können trotz sinkender Bevölke-rungszahlen die Funktionsfähigkeit der Netze erhalten und die Kosten für die Infrastruktur stabil gehalten werden. Dabei ist eine Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse z.B. bezüglich der Wohnformen und im Dienstleistungsbereich erforderlich. Die genannten Problemfelder gehen immer häufiger über den örtlichen Rahmen hinaus, so dass sie regionalplanerische Lösungsansätze erfordern. Dies ist für die Gewährleistung einer tragfähigen regionalen Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der spezifischen räumlichen Gegebenheiten erforderlich. Die Rahmenvorgaben des Plansatzes dienen der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und Dörfern der Planungsregion und zielen auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Die Ausrichtung auf einen sorgsamen Umgang mit Grund und Boden entspricht regionalen Erfordernissen, die über den örtlichen Aufgaben- und Gestaltungsrahmen hinausgehen. Die Freihaltung von Retentionsflächen, also Flächen, auf denen das Gewässer bei Hochwasser zeitweilig steht oder auf denen eine erhebliche Durchflussverzögerung eintritt, dient der Mini-mierung der Folgen von Hochwasserereignissen und der damit verbundenen gesamtgesell-schaftlichen Kosten 4.2. Durch interkommunale Kooperationen und die daraus hervorgehenden abgestimmten und von allen Beteiligten getragenen Konzepte und Maßnahmen können die Folgen des Bevölkerungs-rückganges und die damit verbundenen Auslastungsprobleme und Verluste von Infrastruktur-einrichtungen minimiert, konkurrierende Entwicklungen vermieden und somit die finanziellen Ri-siken der Gemeinden reduziert werden. Die gemeinsame Entwicklung und Nutzung neuer Sied-lungsflächen kann so ebenfalls zwischen Nachbargemeinden koordiniert werden wie auch die Errichtung von aufgrund der fortschreitenden Überalterung erforderlichen neuen Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge. In den Stadt-Umland-Räumen können diese Kooperation und die Abstimmung der Siedlungsentwicklung zwischen der Stadt und den umliegenden Ge-meinden auf der Grundlage von Stadt-Umland-Konzepten erfolgen. Statt einer bisher teilweise erfolgten Entwicklung der an größere Städte angrenzenden Gemeinden auf Kosten der Stadt können diesen Gemeinden so ergänzende Funktionen zugeordnet werden, die zu einer Stär-kung der Stadt und ihres Umlandes beitragen und eine nachhaltige Entwicklung des Stadt-Um-land-Raumes ermöglichen.

G 2-2 Die Stadtzentren Zentraler Orte sollen mit bedarfsgerechter verkehrstechnischer Erschließung als multifunktionale Erlebnisbereiche mit attraktiver städtebauli-cher Gestaltung, als Standortschwerpunkte des Einzelhandels mit einer komple-xen räumlichen Verbindung der Funktionen Handel, Dienstleistung, Versorgen, Erholen, Wohnen und Arbeiten bevorzugt entwickelt werden. Einzelhandelsgroß-projekte sollen zur Stärkung des Stadtzentrums beitragen und Brachflächen be-

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vorzugt nachgenutzt werden. Begründung G 2-2 Eine gute verkehrliche Anbindung der Stadtzentren Zentraler Orte für alle Verkehrsarten (Fuß-wege, Radwege, Straßen, ÖPNV) trägt zur Minimierung von Verkehrsströmen und damit zur Mi-nimierung von Umweltbeeinträchtigungen bei und ermöglicht auch nicht-mobilen Bevölkerungs-gruppen die Nutzung von Handelsobjekten sowie die Nutzung verschiedener Dienstleistungsan-gebote in erreichbarer Nähe. Dazu ist besonders die Anbindung der Stadtzentren der Zentralen Orte an den ÖPNV eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch ältere, behinderte und nicht-motorisierte Menschen nicht von der verbrauchernahen Versorgung ausgegrenzt werden und die Zentralen Orte ihre Funktion für die Bevölkerung des gesamten Verflechtungsbereiches wahrnehmen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Zuge des demographischen Wan-dels der Anteil der nicht-mobilen Bevölkerung sowie die Notwendigkeit zur Konzentration von Einrichtungen und damit auch die Bedeutung Zentraler Orte weiter zunehmen werden. Zudem sind attraktiv gestaltete multifunktionale Stadtzentren eine wichtige Voraussetzung zur Erhal-tung der Städte als Lebensraum, zur verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und zur Erhaltung der zentralörtlichen Funktionen. Dabei kommt der städtebaulichen und architektoni-schen Aufwertung der Stadtzentren durch die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten so-wie durch die bevorzugte Nachnutzung von Brachflächen eine besondere Bedeutung zu.

G 2-3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen so geordnet werden, dass räumlich bedingter Verkehrs-aufwand reduziert und einer Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt wird. Begründung G 2-3 Die ausgewogene Mischung der Funktionen innerhalb einer kompakten Siedlungsstruktur er-möglicht kurze Wege und vermindert so den Flächenverbrauch und den Verkehrsaufwand. Dies trägt zur Verminderung der Umweltbelastung und der verkehrsbedingten Kosten bei und führt zu einer Attraktivitätssteigerung der Ortschaften. Dadurch können die Identifikation der Bevölke-rung mit ihrem Heimatort gestärkt und die Abwanderungstendenzen vermindert werden. Die da-mit verbundene Begrenzung der Zersiedlung trägt zum Erhalt der Kulturlandschaft in Ostthürin-gen bei. Der regionalplanerische Ansatz zielt auf überörtliche Bezüge einer nachhaltigen stand-örtlichen Ausrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und der zentralen Versorgungs-, Dienst-leistungs- und Erholungseinrichtung ab.

G 2-4 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen bestehende Baugebiete ausgelastet sowie aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließung und Vorbelastung geeignete Brach- und Konversionsflächen nachgenutzt werden, bevor im Außenbereich Neuausweisungen erfolgen. Begründung G 2-4 Dem Ziel sparsamer Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke kann nur bei Nutzung aller Möglichkeiten einer sinnvollen baulichen Verdichtung entsprochen werden. Neben den Potenzi-alen in rechtskräftigen und teilweise bereits erschlossenen Baugebieten stehen in Ostthüringen Brach- und Konversionsflächen 2.4 zur Verfügung. Die vorrangige Nutzung bzw. Umnutzung vorhandener und geeigneter Potenziale, also das Primat der Innen- vor der Außenentwicklung, stellt einen wichtigen raumordnerischen Grundsatz dar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG, LEP, 3.1.4), bildet den Schwerpunkt einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und trägt zu einer Reduzie-rung des Flächenverbrauches bei. Gleichzeitig kann durch eine verstärkte Innenentwicklung der Aufwand für die Erhaltung der Infrastruktur sowie die Ver- und Entsorgung trotz sinkender Be-völkerungszahlen in einem finanzierbaren Rahmen gehalten werden. Dies ist in der Planungsre-gion Ostthüringen mit ihrer spezifischen Siedlungsstruktur von besonderer Bedeutung sowohl für die Städte als auch die ländlichen Gemeinden, da ansonsten die Infrastrukturkosten schnell die finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden überschreiten können.

G 2-5 Zur Sicherung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll die Flächenneuin-anspruchnahme deutlich reduziert werden. Der Zentralitäts- und Versorgungs-funktion eines Zentralen Ortes soll bei der Siedlungsflächenentwicklung beson-deres Gewicht beigemessen werden. Begründung G 2-5 Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauch bis zum Jahre 2020 auf 30 ha zu reduzieren. Auch die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Freiraumschutz erfordern eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauches. Insbesondere angesichts des weiter fortschreitenden Bevölkerungs-rückganges muss vor allem unter wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und finanziellen Ge-

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sichtspunkten der Flächenverbrauch verringert werden. Ziel muss eine Qualitätsverbesserung der Siedlungsflächen insbesondere in den Ortskernen sein, statt eines Flächenzuwachses. Um einen Orientierungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung in der Planungsregion Ost-thüringen zu erarbeiten, hat die Regionale Planungsgemeinschaft als Planträger eine verein-fachte und generalisierte Berechnungsmethode auf Basis des 30-ha-Zieles der Bundesregie-rung umgesetzt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass für die Siedlungsflächen-neuausweisung in den Zentralen Orten 0,1 ha pro 1.000 Einwohner und Jahr sowie in den Ge-meinden ohne zentralörtliche Funktion 0,05 ha pro 1.000 Einwohner und Jahr möglichst nicht überschritten werden sollten. Auf diese Weise kann die Planungsregion Ostthüringen zur Erfül-lung des 30-ha-Zieles der Bundesregierung beitragen. Die genannten Werte beziehen sich auf die Bruttofläche. Umgerechnet auf die Bevölkerung in Ostthüringen und unter Abzug eines Anteiles für die landes- und regional bedeutsamen Indus-trie- und Gewerbeflächen sowie für die im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordneten Verkehrsbaumaßnahmen ergibt sich der örtliche Wert, der zusätzlich nach Zen-tralität gestaffelt wurde. Brach- und Konversionsflächen und deren Reaktivierung fallen nicht un-ter diesen Wert. Der Orientierungswert gibt hierbei nur den Rahmen vor, der zur Verwirklichung des 30-ha-Zieles erforderlich ist. Er beinhaltet weder den Anspruch auf eine entsprechende Flä-chenentwicklung noch eine erzwungene Begrenzung der Siedlungsflächenneuausweisung un-terhalb eines tatsächlichen Bedarfes einer Gemeinde. Entscheidend für die Flächenneuauswei-sung sind, wie in den vorangestellten Plansätzen enthalten, die vorrangige Entwicklung im In-nenbereich G 2-1 und die Nutzung der vorhandenen Potenziale G 2-4. Mittels interkommunaler Kooperationen, wie z.B. Regionaler Entwicklungskonzepte, Stadt-Um-land-Konzepte, Planungsverbände oder vertraglicher Vereinbarungen, können Gemeinden ei-nen weiteren Beitrag zur nachhaltigen und effizienten Flächenentwicklung erreichen. Die Aus-weisung gemeinsamer Gewerbegebiete trägt zur Bündelung der erforderlichen Infrastruktur und zu einer weiteren Verminderung des Flächenverbrauches bei. Die Städte und Gemeinden in der Planungsregion Ostthüringen richten sich zunehmend an den Anforderungen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung aus. Ihre Bauleitplanung fokusiert sich immer stärker auf die Erhaltung der vorhandenen Siedlungsflächen und Infrastruktur. Damit rückt die Nutzung von Potenzialen in den Innenbereichen und bereits erschlossener Baugebiete in den Mittelpunkt. Es kann eingeschätzt werden, dass der Trend zur weiteren Reduzierung von Flächenneuinanspruchnahmen sich immer mehr durchsetzen wird. Es ist bereits gegenwärtig erkennbar, dass für die Mehrzahl der Gemeinden das Flächenwachstum gegen Null tendiert.

G 2-6 Siedlungen mit regionaltypischen und die Landschaft prägenden Erscheinungs-bildern, wie insbesondere ▪ Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer ▪ Haufen-, Platz- und Runddörfer ▪ fachwerkgeprägte Siedlungen ▪ schiefergeprägte Siedlungen ▪ durch große Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte Siedlungen sollen als Teil gewachsener Kulturlandschaften in ihrer Substanz, in ihrem Maß-stab und ihrer baulichen Struktur erhalten werden. Begründung G 2-6 Die Stadt- und Dorfgrundrisse bzw. Bebauungsstrukturen, die Proportionen zwischen Sied-lungsbebauung und herausragenden Einzelgebäuden, die Straßenräume und Abfolge von Frei-plätzen, das Verhältnis von Bebauung und Freiflächen, die Dachlandschaften und Ortssilhouet-ten bilden wichtige bauliche Elemente historischer Stadt- und Dorfanlagen, besonders ihrer Kernbereiche, deren Bewahrung und Erneuerung für die Attraktivität der Siedlungen und ihre Akzeptanz als Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum unverzichtbar sind. Beispiele für Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer sind Dittersdorf, Langenschade, Lie-bengrün, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Nitschareuth, Pillingsdorf / Ortsteil Burkersdorf, Reitzenge-schwenda und Rohna. Die Gruppe der Haufen-, Platz- und Runddörfer umfasst Siedlungen wie z.B. Dreitzsch, Großkochberg, Krippendorf, Kirschkau, Lichtentanne, Münchenroda, Röppisch und Zeigerheim. Fachwerkgeprägte Siedlungen sind z.B. Breitenhain, Kleinkochberg, Strößwitz, Teichweiden, Unterwirbach und Weckersdorf, schiefergeprägte Siedlungen z.B. Friesau, Grä-fenthal, Heberndorf, Lehesten und Oberweißbach. Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte Siedlungen finden sich in Ostthüringen insbesondere im Altenburger Land. Über die in der Denkmalliste aufgeführten Orte hinaus verfügt Ostthüringen über eine hohe An-zahl von Siedlungen mit typischen Ortsbildern, -grundrissen und -silhouetten sowie bauliche En-semble, die als historisch überlieferte Werte bewahrenswert sind. Mit dem Grundsatz soll einer-

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seits ein Beitrag zur Erhaltung der Ortsidentität geleistet werden, andererseits tragen in ihrer Struktur und ihrem Erscheinungsbild erhaltene Ortschaften zur Steigerung der Attraktivität auch der sie umgebenden Kulturlandschaft bei und führen so zu einem Imagegewinn für die Region insgesamt. Dies ist z.B. auch für die Entwicklung des Tourismus von Bedeutung.

G 2-7 Regional und überregional bedeutsame Kulturdenkmale, die das Orts- und Land-schaftsbild besonders prägen, wie z.B. ▪ die Burgen Friedensburg Leutenberg, Greifenstein Bad Blankenburg, Leuch-

tenburg Kahla, Osterburg Weida, Posterstein und Ranis ▪ die Kemenaten Orlamünde und Ziegenrück ▪ die Klöster Mildenfurth, Paulinzella und Thalbürgel ▪ die Bergkirche Schleiz ▪ die Schloss- und Parkanlagen Altenburg, Burgk, Dornburg, Eichicht, Eisen-

berg, Eyba, Greiz, Großkochberg, Heidecksburg Rudolstadt, Hirschberg, Hum-melshain, Könitz, Oppurg und Schwarzburg

▪ die Parkanlagen Bergfried Saalfeld, Ebersdorfer Park, Greizer Park, Heinrich-Heine-Park Rudolstadt, Küchengarten Gera, Park Tannenfeld und Von-Secken-dorff-Park Meuselwitz

sollen durch städtebauliche bzw. landschaftspflegerische Maßnahmen in ihrem Erscheinungsbild erhalten und in ihrer räumlichen Wirkung vor Beeinträchtigun-gen geschützt werden. Begründung G 2-7 Die Planungsregion Ostthüringen ist reich an Kulturdenkmalen, wobei die beispielhaft genann-ten in ihrer jeweiligen Kategorie von besonderer Raumwirksamkeit sind. Die Kulturdenkmale Ostthüringens stellen nicht nur Schwerpunkte des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dar, sondern sind auch wichtige Zeugnisse der historischen und kulturellen Entwicklung der Re-gion. Sie haben oft eine weiträumige Ausstrahlung sowie eine Landschaft und Ortsbild prägen-de Wirkung und damit im raumordnerischen Sinne eine regionale und überregionale Bedeu-tung. Deshalb haben der Erhalt sowie der Umgebungsschutz und die Wahrung der Blickbezie-hungen raumordnerische Bedeutung. Die historischen Park- und Gartenanlagen dienen als Kulturstätten der Freizeit- und Erholungs-nutzung. Die Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Gestaltung, Grünausstattung und ihres teil-weise wertvollen Baumbestandes sowie die Einbeziehung in die Vernetzung der Grünsysteme ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Bewahrung der wertvollen Ostthüringer Kulturland-schaft. Über ihren denkmalpflegerischen Wert hinaus bestimmen Denkmale mit ihren spezifischen Frei-räumen und besonderen Fernwirkungen die Gesamtstruktur und das Image eines Raumes und sind deshalb von besonderer Bedeutung für die gesamte Region. Die teilweise vorhandene mu-seale Nutzung dient zusätzlich der Bildung und Identitätsstiftung der Bevölkerung sowie dem Tourismus. Die Erhaltung des Erscheinungsbildes und der Schutz vor Beeinträchtigungen ihrer räumlichen Wirkung kann sowohl durch städtebauliche Maßnahmen, wie die Freihaltung der Umgebung von störenden Bebauungen und Anlagen der technischen Infrastruktur, als auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen zur Sicherung von Sichtachsen und der Einbindung in die Landschaft verwirklicht werden.

G 2-8 Die innerstädtischen Grünsysteme der Zentralen Orte sollen mit den siedlungs-nahen Freiräumen im Umland verknüpft werden. Begründung G 2-8 Ein gestuftes, zusammenhängendes Freiflächensystem ist wesentlicher Bestandteil des Raum-gefüges und einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Der Freiraum muss dabei auf immer knapper werdender Fläche eine Komplementärfunktion zum Siedlungsraum erfüllen. Eine wich-tige Voraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Freiräume ist die Siche-rung zusammenhängender Freiflächensysteme, die Freiflächen in den Siedlungsbereichen so-wie in deren Umland erhalten und mit den großen zusammenhängenden Freiräumen der Pla-nungsregion verbinden. Dies stellt u.a. gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 5 ROG eine wichtige raum-ordnerische Zielstellung dar. Sowohl die innerstädtischen Grünsysteme als auch die siedlungs-nahen Freiräume im engeren Umland der Zentralen Orte nehmen wichtige klimatische, ökologi-sche und wasserwirtschaftliche Funktionen wahr. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. Zumeist sind diese Freiräume auch für Erholungs- und Freizeitfunktionen so-wie aus landschaftsästhetischer Sicht bedeutungsvoll. Teilweise erfüllen sie zudem Aufgaben des Lärm- und Immissionsschutzes. Der Bewahrung und Verknüpfung dieser Freiräume kommt

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deshalb eine hohe Bedeutung für die Entwicklung der Region und die Lebensqualität in den Siedlungen zu. Vor allem in den durch Raumansprüche stärker belasteten Gebieten im Umfeld der Zentralen Orte sollen größere zusammenhängende Freiräume als Ausgleichs- und Regene-rationsräume für Erholung, das Klima, die Wasserwirtschaft, den Schutz von Natur und Land-schaft sowie zur siedlungs- und landschaftsräumlichen Gliederung erhalten und gestaltet wer-den.

G 2-9 In der Stadt Jena und im Raum des Städtedreieckes am Saalebogen sollen die Landschaft prägende Hanglagen von Bebauung freigehalten werden. Im Raum der Orlasenke sollen bestehende Sichtbeziehungen zu markanten Riff-bergen erhalten bleiben. Begründung G 2-9 Landschaftsprägende Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken sowie ihre Stellung zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit. Landschaftsprägende Einzelkup-pen sind weithin sichtbare Landmarken der Region. Die Landschaft prägenden Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken werden charakterisiert durch ihre, gegenüber der natürlichen Umge-bung herausragende Stellung in der Landschaft, ihre über mehrere Kilometer weithin einsehba-re, das umgebende Landschaftsbild prägende Erhebung sowie die von der Erhebung selbst be-stehenden weiten Sichtbeziehungen in die Landschaft. Die im Plansatz benannten, die Land-schaft prägenden Hanglagen und Riffberge sind als besonders bedeutsame und prägende Ele-mente der Kulturlandschaften Ostthüringens zu erhalten. Das Erfordernis der regionalplaneri-schen Sicherung ergibt sich auch aus ihrer Bedeutung für den landes- und regionsweiten Bio-topverbund. Die Hanglagen im Bereich Jena sind zudem eng verzahnt mit dem Naturschutz-Großprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Die genannten Bereiche stehen wegen ihrer Nähe zu größeren Städten der Planungsregion und/oder der topo-graphischen Situation unter besonders hohem Siedlungsdruck. Ihre Erhaltung dient somit auch einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in der Region. Auf Grund ihrer flächenhaften Ausdeh-nung ist eine Sicherung über Siedlungszäsuren nicht möglich. Wegen der engen Verzahnung mit den Siedlungsbereichen und des Maßstabes der Raumnutzungskarte ist eine alleinige Si-cherung über die Ausweisung als Vorranggebiete Freiraumsicherung nicht realisierbar. Die von Bebauung freizuhaltenden Hanglagen können auch Teilflächen der, in der Raumnutzungskarte als nachrichtliche Wiedergabe gekennzeichneten Siedlungsbereiche betreffen (z.B. Kleingarten-anlagen). Die Darstellung der Siedlungsbereiche enthält keine Aussagen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.

2.2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe Gemäß Landesentwicklungsplan soll mit der raumordnerischen Flächenvorsorge und Standort-sicherung für Industriegroßflächen und für Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeflä-chen das bestehende Defizit an Großflächen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen behoben und ein nachfrageadäquates Angebot geschaffen werden LEP, 3.3.4 / 3.3.6.

2.2.1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Im Landesentwicklungsplan sind für die Planungsregion Ostthüringen die Standorträume Gera / Ronneburg und Hermsdorfer Kreuz für die Ausweisung von Industriegroßflächen mit jeweils mindestens 100 ha zusammenhängender Fläche vorgegeben LEP, 3.3.4. Diese Flächen sol-len für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung vorgehalten wer-den LEP, 3.3.5. Sie stehen für Industrieansiedlungen mit außerordentlichem Flächenbedarf, hohen Zahlen an neuen Arbeitsplätzen oder erheblichen finanziellen Investitionsaufwendungen zur Verfügung, eine kleingliedrige Teilung und ineffiziente Nutzung der Fläche soll verhindert werden. Die landesbedeutsamen großflächigen Industrieansiedlungen sollen vorzugsweise in-terkommunal entwickelt werden LEP, 3.3.7.

Z 2-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sind für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit hoher strukturpoliti-scher und landesweiter Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nut-zungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangi-gen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ IG-1 – Industriegroßstandort Ostthüringen ▪ IG-2 – Hermsdorfer Kreuz

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Begründung Z 2-1 Die Flächen dienen der Ansiedlung von flächenintensiven Großinvestoren, für die bislang keine ausreichenden Flächen bereitgestellt werden konnten. Sie sollen deshalb nur in Anspruch ge-nommen werden, wenn ein entsprechender Investor angesiedelt werden kann. Für Investoren mit geringerem Flächenbedarf stehen in der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbe-standorten mit hoher regionaler Priorität G 2-10 und den Vorranggebieten Regional bedeut-same Industrie- und Gewerbeansiedlungen Z 2-2 ausreichende Flächen zur Verfügung. Der Industriegroßstandort Ostthüringen im Raum Gera / Ronneburg zählt mit dem ausgewiese-nen Flächenpotenzial von rund 300 ha zu den größten landesweit bedeutsamen Industriestand-orten in Thüringen. Er ist nach einer von der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und amtlicher Bekanntmachung der Genehmi-gung der Planänderung vom 16.06.2004 (Thüringer Staatsanzeiger, S. 1637) bereits Bestand-teil des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen geworden. Der Standort ist nunmehr um die Fläche des im Regionalen Raumordnungsplan 1999 noch ausgewiesenen Vorrangge-bietes für Rohstoffsicherung T 7 erweitert. Der Standort ist direkt an die Bundesautobahn A 4 angeschlossen, ein Bahnanschluss ist möglich. Dadurch ist dieser besonders für Großinvesto-ren interessant, die auf einen schienengebundenen Transport orientieren. Das Ziel der Raum-ordnung ist für den Planungshorizont des Regionalplanes auf eine der Bedeutung angemesse-ne Flächenvorhaltung ausgerichtet. Nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG ist die Regionale Planungsge-meinschaft Ostthüringen als Plangeber verpflichtet, die Planaussagen spätestens sieben Jahre nach Genehmigung des Regionalplanes zu überprüfen. Dabei ist über das Erfordernis der wei-teren Flächenvorhaltung für Großflächige Industrieansiedlungen bzw. die mögliche Festlegung ihrer zeitlichen Befristung unter Anwendung des § 7 Abs. 4 ThürLPlG zu entscheiden.

Im Falle einer möglichen künftigen Befristung der Flächenvorhaltung und des Ausbleibens einer industriellen Großinvestition am Standort IG-1 sind Festlegungen zu treffen, dass als Folgenut-zungen die im Regionalen Raumordnungsplan 1999 ausgewiesenen Vorranggebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung und für die Rohstoffsicherung, hier konkret die Fläche T 7 (zur Flächenabgrenzung s.o. Karte), wieder an die erste Stelle treten. Die betroffenen Kommu-nen sind gehalten, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung geeignete Regelungen zur Be-fristung zu treffen. Der Industriegroßstandort am Hermsdorfer Kreuz mit einem ausgewiesenen Flächenpotenzial über 100 ha bietet sich insbesondere für Unternehmen an, die auf den Güterverkehr über die Straße angewiesen sind, da hier in alle Richtungen ein direkter Anschluss an das europäisch bedeutsame Straßennetz besteht (Autobahnen A 4 und A 9). Im Bauleitplanverfahren sind ins-besondere Regelungen bezüglich der Lage des Standortes in der Trinkwasserschutzzone III und zum Immissionsschutz (Luft- und Lärmbelastung) für die Ortslagen Hermsdorf und Schleif-reisen zu treffen. Bei beiden Großstandorten gehen durch die Realisierung landwirtschaftliche Nutzflächen verlo-ren. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können die notwendigen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen aber so festgelegt werden, dass der Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen auf ein Minimum beschränkt wird. Dies kann z.B. über die Nutzung von Flächen bestehender oder zu schaffender Ökokonten, auch außerhalb der Standortgemeinden, erfolgen.

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2.2.2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbean-siedlungen Im Landesentwicklungsplan sind für die auszuweisenden Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen neben der Mindestgröße von 50 ha als Standorteigen-schaften eine verkehrsgünstige Lage, der Zusammenhang zu Zentralen Orten oder einer Ent-wicklungsachse, die mögliche Nachnutzung geeigneter Konversions- oder Brachflächen, ein ÖPNV-Anschluss sowie, als erstrebenswert, ein Bahnanschluss für den Güterverkehr benannt

LEP, 3.3.6. Auch die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansied-lungen sollen vorzugsweise interkommunal entwickelt werden LEP, 3.3.7.

Z 2-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit regionaler und überregionaler Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorran-gigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ RIG-1 – Industriepark Altenburg / Windischleuba ▪ RIG 2 – Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II Begründung Z 2-2 Diese Standorte dienen der regionalen und überregionalen Vermarktung an Unternehmen mit hohem Flächenbedarf und sollen der besonderen Profilierung der Region dienen. Die betroffe-nen Kommunen sind gehalten, die Flächen durch Bebauungspläne baurechtlich zu sichern. Sie sollen nicht kleinteilig entwickelt werden. Für Investoren mit geringerem Flächenbedarf stehen in der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbestandorten mit hoher regionaler Priorität

G 2-10 ausreichende Flächen zur Verfügung. Der Standort RIG-1 mit einem ausgewiesenen Flächenpotenzial von rund 75 ha ist im Flächen-nutzungsplan der Stadt Altenburg verankert, der Standort RIG-2 mit einem ausgewiesenen Flä-chenpotenzial von knapp 79 ha schließt an bestehende Industrie- und Gewerbegebiete an. Sie können so die vorhandene oder bereits geplante Erschließung nutzen. Dies lässt bei Bedarf ei-ne zügige und kostengünstige Entwicklung der Flächen zu und spart weiteren Flächenver-brauch durch zusätzliche Erschließungsanlagen. Insgesamt erfolgte die Ausweisung von Vor-ranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sparsam unter Be-rücksichtigung der Planaussagen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung 2.1. Es wird einge-schätzt, dass die zwei Regional bedeutsamen Flächen zusammen mit den beiden Industrie-großstandorten Z 2-1 den Bedarf an Großflächen für den Planungshorizont bis 2020 decken können. Der Industriepark Altenburg / Windischleuba ist nach einer, von der Regionalen Planungsge-meinschaft Ostthüringen am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und der amtlichen Be-kanntmachung deren Genehmigung vom 16.06.2004 (Thüringer Staatsanzeiger, S. 1637) be-reits Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen geworden. Er bietet durch seine vorteilhafte Lage zum Großraum Leipzig und die gute Verkehrsanbindung (Straße und Schiene) günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung regional bedeutsamer, flächenintensiver Betriebe. Das Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II weist aufgrund seiner Lage in Kreuzungsbe-reichen der Europäisch bzw. Großräumig bedeutsamen Straßenverbindungen A 9 und B 281 sowie an einer Entwicklungsachse eine besondere Lagegunst für die Ansiedlung regional be-deutsamer Betriebe auf. Ein Anschluss an das Schienennetz ist möglich. Die Ausweisung be-rücksichtigt die steigende Flächennachfrage im Korridor entlang der A 9.

G 2-10 Die im Folgenden benannten Industrie- und Gewerbestandorte sollen als bedeut-same Potenzialflächen mit hoher regionaler Priorität weiterentwickelt werden. ▪ Industriegebiet am Flugplatz Altenburg-Nobitz ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Altenburg Nord-Ost 1 – 3 ▪ Industriegebiet ehem. Teerverarbeitungswerk Rositz ▪ Industrieverbundstandort Schmölln-Gößnitz (Nitzschka-Nörditz) ▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Airport-Area ▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Nordkreuz ▪ Gewerbegebiet Korbwiesen, Korbußen ▪ Industrie- und Gewerbepark Ronneburg-Ost ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Lederhose / Münchenbernsdorf

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▪ Industrie- und Gewerbegebiet Jena-Lobeda-Süd ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Hermsdorf-Ost I und III ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Bollberg ▪ Gewerbegebiet Kahla-Nord / Porzellanwerk ▪ Industrie- und Gewerbestandort Silbitz / Crossen ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Gefell-Nord ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Schleiz-Wolfsgalgen ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Ebersdorf-Friesau (Erweiterung) ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Rudolstadt-Schwarza ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Saalfeld-Bahnbogen ▪ Industrie- und Gewerbegebiet Unterwellenborn (Maxhütte) Begründung G 2-10 Die benannten Standorte sind bestehende Industrie- und Gewerbegebiete, in der Regel mit ei-nem rechtskräftigen Bebauungsplan, und Erweiterungsflächen, in denen die noch verfügbare Fläche mindestens 20 ha beträgt. Die regionale Priorität ergibt sich aus der Lage und Bedeu-tung der Standorte für die Region sowie den bereits vorhandenen Unternehmensansiedlungen. Um den weiteren Flächenverbrauch in der Planungsregion zu reduzieren, sollen diese Standor-te vorrangig belegt werden, d.h. die Neuansiedlung von Betrieben, deren Flächenbedarf hier gedeckt werden kann, soll bevorzugt auf diesen Flächen realisiert werden. Dies entspricht dem Grundsatz der nachhaltigen Siedlungsentwicklung G 2-1 und unterstützt die geforderte Aus-lastung vorhandener Potenziale vor der Ausweisung neuer Flächen G 2-4. Der Grundsatz der Raumordnung ist gerichtet auf die Nutzung bereits baurechtlich gesicherter und erschlossener Flächen sowie die Ausschöpfung von Möglichkeiten der Arrondierung und somit auf die Erschließung von Reserven im Bestand vor Flächenneuausweisungen. Es kann eingeschätzt werden, dass das verfügbare Flächenpotenzial an den genannten Standorten mit hoher regionaler Priorität insgesamt ca. 300 bis 400 ha umfasst. Die Erhöhung der Flächenef-fektivität und -auslastung erfordert oftmals auch standörtlich differenzierte Anpassungsmaßnah-men. Solche Anpassungsmaßnahmen können unter anderem veränderte Baufeldzuschnitte, weitere Erschließungsmaßnahmen, verbesserte Straßen- und ÖPNV-Anbindungen, standörtli-che Erweiterungen und Verbesserungen der Umfeldgestaltung sein. Es handelt sich um Anpas-sungsmaßnahmen an jeweilige Standortanforderungen der Wirtschaft, um passfähige Neuan-siedlungen und Erweiterungen von industriellen und gewerblichen Unternehmen zu ermögli-chen. Neben dem strukturellen Bedarf an Industriegroßflächen bestehen Anforderungen zur Verbes-serung der Flächenangebote in der Größenordnung zwischen 20 bis 50 ha. Diese können am besten in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten gelöst werden. Dem hat der Plangeber im vorliegenden Grundsatz der Raumordnung durch Prioritätensetzung Rechnung getragen. Die Regelung ist im Interesse einer gesteuerten und geordneten Flächenhaushaltspolitik sinn-voll und berücksichtigt die vielfältigen Standortanforderungen der Wirtschaft.

2.3 Großflächiger Einzelhandel Einzelhandelsgroßprojekte – im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe … und sonstige großflächige Handelsbetriebe …) – sind nicht nur von wesentlicher Bedeutung für die längerfristige Versorgung der Bevölkerung, sondern zunehmend auch im Bereich der verbrauchernahen Grundversorgung – insbesondere im Lebensmittel-Ein-zelhandel. Durch die überörtliche Raumbedeutsamkeit dieser Betriebsformen im Einzelhandel ist vor allem zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion eine Konzentration des großflächigen Einzelhandels auf die Zentralen Orte höherer Stufe erforderlich. Sie sind gemäß Landesentwicklungsplan in Zentralen Orten höherer Stufe, Factory-Outlet-Center ausschließlich in städtebaulich integrierter Lage in Oberzentren zulässig LEP, 3.2.1 (Begriffserläuterung sie-he Glossar). In Grundzentren sind Einzelhandelsgroßprojekte dann zulässig, wenn sie zur Si-cherung der Grundversorgung im Grundversorgungsbereich erforderlich sind LEP, 3.2.2. Für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten verweist der Landesentwicklungsplan auf eine städtebaulich integrierte Lage und eine angemessene Anbindung an den ÖPNV LEP, 3.2.3. Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsgroßprojekten soll sich an der zentralörtlichen Versor-gungsfunktion orientieren; die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit der Innenstädte und die Handelsstruktur des Zentralen Ortes sowie benachbarter Zentraler Orte sollen nicht wesentlich beeinträchtigt werden LEP, 3.2.4. Zur Vermeidung von Doppelregelungen zum Landesentwicklungsplan Thüringen verzichtet die

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Planungsgemeinschaft als Planträger auf die eigenständige Ausweisung von Plansätzen zur raumordnerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Dennoch hat sich die Planungs-gemeinschaft mit der Thematik intensiv befasst und auf folgende Positionen verständigt: Die Ansiedlung, Erweiterung, Verlagerung und wesentliche Änderung von Einzelhandelsgroß-projekten soll nur zulässig sein, wenn ▪ die verbrauchernahe Grundversorgung im Zentralen Ort, in benachbarten Zentralen Orten

und in Gemeinden des Ländlichen Raumes, ▪ eine ausgewogene Handelsstruktur im Zentralen Ort sowie ▪ die Versorgungsfunktion des Zentralen Ortes und benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion sollte ausgeschlossen werden. Die Errichtung von neuen sowie die Erweiterung, Nachnutzung und Verlagerung bestehender Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sollte nur in Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren zugelassen werden. Außerhalb von Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren sollten zentrenrelevante Sortimente nur als das Kernsortiment ergänzende Randsortimente zugelassen werden. Die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben, die einzeln betrachtet unterhalb der Grenze der Großflächigkeit liegen, in ihrer Gesamtheit aber die Schwelle der Großflächigkeit überschreiten, sollte nur in Stadtzentren und Stadtteilzentren der Zentralen Orte zugelassen werden. In Grund-zentren sollten Konzentrationen von solchen Einzelhandelsbetrieben in ihrer räumlichen Wir-kung auf die Sicherung der Grundversorgung beschränkt werden. In der Planungsregion Ostthüringen sollten außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren keine neuen Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen und in bereits beste-henden Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel außerhalb von Stadtzentren und Stadt-teilzentren keine neuen Einzelhandelsgroßprojekte errichtet werden. In Städteverbünden sollte die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels untereinander koor-diniert erfolgen.

2.4 Brachflächen und Konversion Gemäß Landesentwicklungsplan sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Konversi-ons- und Brachflächen bestimmt und Entwicklungsoptionen für deren Nachnutzung aufgestellt werden, da sie für eine nachhaltige Entwicklung von besonderer wirtschaftlicher, ökologischer und städtebaulicher Relevanz sind LEP, 3.4.2.

G 2-11 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und Brachflächen soll der baulichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen Entwicklungsoption ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Industrie / Gewerbe

– Altenburg, Gewerbebrache Poststraße (teilweise, Rest Freiraum) – Gera, Bahnbrache Güterbahnhof / Hauptbahnhof – Gera, Bahnbrache Südbahnhof – Gera-Rusitz, IRIMA-Gelände – Jena, Bahnbrache Göschwitz – Jena, Bahnbrache Westbahnhof – Jena, ehemaliges Zementwerk Göschwitz – Saalfeld, Kaserne Beulwitz – Münchenbernsdorf, Bahnbrache

▪ Gewerbe / Wohnen – Jena, Bahnbrache Saalbahnhof – Münchenbernsdorf, ehemalige Teppichfabriken – Greiz, Gewerbebrache Greika VI/1 – Greiz, Gewerbebrache Greika III/1 – Greiz, Bahnbrache am Bahnhof Greiz

▪ Tourismus / Erholung – Jena, ehemaliger Militärstandort Jägersberg (teilweise, Rest Freiraum) – Tautenhain, ehemaliges Kasernengelände

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▪ Sondernutzung Justiz – Ehemalige Aufbereitungsanlage Seelingstädt

Begründung G 2-11 Die Revitalisierung geeigneter Brachflächen entspricht den Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, da ein zusätzlicher Flächenverbrauch verhindert wird (ökologische Kom-ponente), die Ansiedlung von Investoren auf innerstädtischen Flächen weniger Erschließungs-aufwand benötigt (ökonomische Komponente) und die Projekte der Revitalisierung mit Arbeits-förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verbunden sind und so Arbeitsplätze geschaffen werden können (soziale Komponente). Zusätzlich kann durch die Revitalisierung das Ortsbild verbessert, das Angebot an touristischen Einrichtungen erhöht und die Erholungseignung der Landschaft gestärkt werden, was zu einer Attraktivitätssteigerung der Region, auch über die je-weilige Kommune hinaus, beiträgt. Eine Nachnutzung dieser Flächen soll dabei nur unter Ein-haltung der in 2.1 genannten Voraussetzungen insbesondere bezüglich des Bedarfes erfol-gen. Eine ordnende Zwischennutzung der Flächen, die noch nicht der Entwicklungsoption ent-spricht, kann Bestandteil einer schrittweisen Realisierung der endgültigen Nachnutzung sein und ist deshalb nicht ausgeschlossen. Die im Plansatz benannten Brachflächen sind aufgrund ihrer Größe und Lage regional bedeut-sam, da sie den umgebenden Teilraum maßgeblich prägen und beeinflussen und in ihrer Aus-strahlung über die Standortgemeinde hinaus wirken. Ihre Nachnutzung ist nicht oder nur teilwei-se bereits gesichert. Zu den Rahmenbedingungen gehören unter anderem: ▪ Die Brachflächen entlang der Bahn eignen sich im besonderen Maße für die gewerbliche

Nutzung, da aufgrund der Lärmbelastung Wohnungen aber auch soziale Einrichtungen o.ä. meist nicht in Frage kommen.

▪ Die Brachen in Altenburg, Gera-Rusitz und Saalfeld sowie das ehemalige Zementwerk in Je-na sind durch ihr Umfeld gewerblich geprägt oder aufgrund ihrer Lage für eine Nachnutzung zu Wohnzwecken nicht geeignet.

▪ Die Bahnbrachen am Saalbahnhof in Jena und am Bahnhof Greiz sowie die Flächen der ehemaligen Teppichfabriken in Münchenbernsdorf und die genannten ehemaligen Greika-Flächen in Greiz sind in die Ortsbebauung integriert und nur teilweise durch ihr Umfeld ge-werblich geprägt. Deshalb ist hier sowohl eine gewerbliche als auch eine Nachnutzung zu Wohnzwecken denkbar.

▪ Die militärischen Brachen in Jena und Tautenhain sind aufgrund ihrer Lage außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches einer Ortschaft überwiegend für eine freiräumliche Nach-nutzung geeignet. Da die vorhandenen Kasernengebäude aber in einem guten Zustand sind, ist eine Nachnutzung im Bereich Tourismus / Erholung möglich, da für diese die Lage sogar von Vorteil sein kann.

▪ Der Standort der ehemaligen Aufbereitungsanlage in Seelingstädt ist einer der möglichen Standorte für eine neue Justizvollzugsanstalt. Eine endgültige Flächenauswahl und eine zeit-nahe Realisierung konnte seitens des Freistaates allerdings nicht in Aussicht gestellt wer-den. Der Standort Seelingstädt soll deshalb für diese Nutzung über den Regionalplan gesi-chert werden.

Die Finanzierung der Revitalisierung von Brachflächen (Abrisskosten, Altlastensanierung) stellt allerdings für die Kommunen oft, auch wegen der Bodenpreise, ein Problem dar. Weitere Schwierigkeiten entstehen bezüglich der Bahnbrachen, auf die seitens der Kommunen kein Zu-griff besteht, wenn sie noch nicht entwidmet sind. Um die Vorteile einer kompakten Siedlungs-struktur nutzen zu können und strukturelle Defizite in den Ortslagen zu beseitigen, ist es trotz der sichtbaren Schwierigkeiten wichtig, vor der Entwicklung neuer Gebiete die Möglichkeit der Nutzung geeigneter Brachen zu prüfen. Brachflächen sind auch für die Bewältigung aktueller planerischer Aufgaben zur standörtlichen Einordnung von Freiflächenanlagen für die Solar-strom-Erzeugung (Solarparks) geeignet G 3-31 / G 3-32.

G 2-12 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und Brachflächen soll der freiräumlichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebe-nen Entwicklungsoption ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Forstwirtschaft

– Nobitz, ehemaliger Kasernenstandort am Flugplatz Altenburg-Nobitz (Zo-ne 5)

– Gera-Milbitz, ehemaliges Militärkrankenhaus – Eineborn, Teilflächen des ehemaligen Geflügelhofes KIM Hermsdorf, Kreuz-

straße – Neumühle-Lehnamühle, Gewerbebrache

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▪ Landwirtschaft – Zeulenroda-Triebes, ehemalige Sauenzuchtanlage Läwitz

▪ Renaturierung – Altenburg und Saara, ehemaliges Militärgelände bei Greipzig und Leh-

nitzsch – Jena, ehemaliger Militärstandort Jena-Forst – Ruppersdorf, ehemaliger Schießplatz

Begründung G 2-12 Auf Grund ihrer Lage im Außenbereich oder innerhalb sensibler Ortsbereiche mit freiräumli-chem Entwicklungs- bzw. Ordnungsbedarf, einer fehlenden Siedlungsanbindung oder der in-zwischen erfolgten natürlichen Entwicklung (Sukzession) sind diese brachliegenden ehemaligen Bauflächen nicht für eine bauliche Nachnutzung geeignet. Die im Plansatz benannten Brachflä-chen sind auf Grund ihrer Größe und Lage regional bedeutsam, da sie den umgebenden Teil-raum maßgeblich prägen und beeinflussen. Die von diesen Brachflächen ausgehenden negati-ven Wirkungen sind zu beseitigen. Es soll eine Anpassung an die sie umgebenden Freiräume und raumwirksame ökologische Aufwertung erfolgen. Die Umsetzung der freiräumlichen Ent-wicklungsoption kann bei entsprechender Eignung auch durch die Einordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen G 2-14.

G 2-13 Touristische Brachflächen, ehemalige landwirtschaftliche Anlagen und sonstige Brachflächen im Siedlungsrand- bzw. Außenbereich, für die kein Bedarf einer baulichen Nachnutzung vorhanden bzw. absehbar ist oder standortbedingt eine bauliche Nachnutzung entfällt, sollen einer geeigneten freiräumlichen Nachnut-zung zugeführt werden. Begründung G 2-13 In der Planungsregion Ostthüringen sind über die ausgewiesenen regional bedeutsamen Brach-flächen G 2-11 / G 2-12 hinaus ehemalige Ferienheime und Ferienanlagen sowie landwirt-schaftliche und sonstige Brachen vorhanden, welche die Landschaft als Erlebens- und Erho-lungsraum sowie auch die Ortslagen beeinträchtigen. Die seit Jahren fehlende Nutzung, die mangelnde Erschließung sowie die Lage im Außenbereich schließen eine wirtschaftliche Um-nutzung / Revitalisierung der Gebäudesubstanz und der Standorte weitestgehend aus. Als ge-eignete freiräumliche Nachnutzungen bieten sich je nach Lage und Charakter der Umgebung eine landwirtschaftliche Bodennutzung oder auch die Entwicklung von Sukzessionsflächen nach Abriss der Gebäude an. Die Nachnutzung kann auch über die Einordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines regionalen Flächenpools geregelt werden.

G 2-14 Notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vordringlich auf dafür ge-eigneten Brachflächen realisiert werden. Begründung G 2-14 Neben den Straßenbaumaßnahmen und Bauflächenentwicklungen führen auch die dafür meist auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu einem Entzug der Bodenressourcen dieses Wirtschaftszweiges. Durch die Bereitstellung von Brachflä-chen für diese Maßnahmen bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten. Die Standorte erfah-ren zusätzlich eine ökologische Aufwertung. Dies trägt zur Sicherung der Landwirtschaft als wichtigem Wirtschaftszweig der Region sowie zur Aufwertung der Ostthüringer Kulturlandschaft als Erlebensraum sowie Raum für Erholung und Tourismus bei. In Teilbereichen der Planungsregion bestehen bereits abgestimmte Flächenpools für Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auch geeignete Brachflächen enthalten. Der Grundsatz soll bei der Aktualisierung oder Neueinrichtung weiterer Pools ebenso Berücksichtigung finden, wie bei der Suche nach Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung oder der Planfeststellung für Infrastrukturmaßnahmen. Die Prüfung, ob eine Fläche naturschutzfachlich für die Einord-nung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet ist, erfolgt durch die entsprechende Fachbehörde.

2.5 Siedlungszäsuren Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen naturschutzfachlich wertvolle, für die Naherholung bedeutende sowie für die Landwirtschaft wichtige siedlungsnahe Freiräume und Areale zu sichern und als Siedlungszäsuren auszuweisen LEP, 3.1.5.

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Z 2-3 In den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Siedlungszäsuren sind naturschutzfachlich wertvolle, für die Naherholung bedeutende oder für die Landwirtschaft wichtige siedlungs-nahe Freiräume und Areale zu sichern. Siedlungsflächenerweiterungen über die mittels Siedlungszäsuren begrenzten Siedlungsbereiche hinaus sind ausge-schlossen. ▪ SZ-1 – Harpersdorf / Niederndorf ▪ SZ-2 – Niederndorf / Töppeln ▪ SZ-3 – Kleinsaara / Großsaara ▪ SZ-4 – Großsaara / Geißen ▪ SZ-5 – Niederpöllnitz / Flächen der Rohstoffgewinnung ▪ SZ-6 – Vierzehnheiligen / Krippendorf ▪ SZ-7 – Krippendorf / Altengönna ▪ SZ-8 – Altengönna / Lehesten ▪ SZ-9 – Jena / Porstendorf ▪ SZ-10 – Stadtroda / Tröbnitz ▪ SZ-11 – Kischlitz / Flächen der Rohstoffgewinnung ▪ SZ-12 – Unterköditz / Rottenbach ▪ SZ-13 – Bad Blankenburg / Rudolstadt-Schwarza ▪ SZ-14 – nördlich Leutenberg an B 90 Begründung Z 2-3 Die Sicherung von Freiräumen und eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ROG wichtige raumordnerische Grundsätze. Die Siedlungszäsuren als lineare Strukturen sollen in den angegebenen Bereichen bestehenden Tendenzen zum Zu-sammenwachsen der Ortschaften und der Herausbildung bandartiger Bebauungsstrukturen Einhalt gebieten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für einen überörtlich bedeutsamen Frei-raumschutz, die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Biotopverbundsysteme, eine nach-haltige Siedlungsentwicklung und die Bewahrung der Ostthüringer Kulturlandschaft. Dabei ha-ben die Siedlungszäsuren auch mit ihrer, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ergänzenden räumlichen Wirkung eine überörtliche und überfachliche Bedeutung. Die ausgewiesenen Siedlungszäsuren dienen der Verhinderung des Zusammenwachsens von Ortschaften bzw. Entstehung von Siedlungsbändern in Bereichen, wo der Abstand zwischen zwei Siedlungen weniger als 1.000 m beträgt (SZ-1 bis SZ-4, SZ-6 bis SZ-10, SZ-12 und SZ-13), der Erhaltung eines angemessenen Abstandes zwischen Bebauung und Rohstoffabbau (SZ-5 und SZ-11) sowie der Begrenzung der baulichen Entwicklung eines Ortes in einen sen-siblen Landschaftsraum hinein (SZ-14). Für die Siedlungszäsuren SZ-3, SZ-4, SZ-9, SZ-12, SZ-13 und SZ-14 gilt zudem, dass sie sich in Bereichen für den landes- und regionsweiten Bio-topverbund befinden.

G 2-15 Im Verlauf der im Folgenden genannten Räume entlang von Fluss- und Bachtä-lern bzw. Straßen Landkreis Altenburger Land ▪ Tal der Pleiße zwischen Gößnitz und Treben ▪ Tal der Sprotte zwischen Löbichau und Lehndorf Landkreis Greiz und Stadt Gera ▪ Tal der Weißen Elster zwischen Wünschendorf und Gera-Liebschwitz sowie

zwischen Bad Köstritz und Crossen an der Elster ▪ Tal der Brahme zwischen Bethenhausen und Gera-Röpsen ▪ Tal des Erlbaches zwischen Kraftsdorf-Oberndorf und Gera-Rubitz ▪ Tal des Fisch- und Saarbaches zwischen St. Gangloff und Gera-Windischen-

bernsdorf ▪ entlang der B 175 (neu) zwischen Weida und Lederhose-Neuensorga Saale-Holzland-Kreis und Stadt Jena ▪ Tal der Saale zwischen Kirchhasel und Jena-Maua sowie Jena-Zwätzen und

Dornburg-Camburg ▪ Tal des Reinstädter Baches zwischen Reinstädt und Kahla

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▪ Tal der Roda zwischen Renthendorf und Zöllnitz ▪ Tal der Rauda zwischen Hartmannsdorf bei Crossen und Kursdorf ▪ entlang der B 7 zwischen Jenaprießnitz und Hainspitz ▪ entlang der L 2301 zwischen Vierzehnheiligen und Zimmern Saale-Orla-Kreis ▪ Tal der Orla und Kotschau zwischen Triptis und Könitz Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Tal des Wiedebaches zwischen Engerda und Zeutsch ▪ Tal der Remdaer Rinne zwischen Remda und Rudolstadt (Ortsteil Pflanzwir-

bach) ▪ Tal der Königseer Rinne zwischen Königsee und Bad Blankenburg soll die Herausbildung von geschlossenen Siedlungsbändern vermieden werden. Dem Erhalt von Grün- und Freiflächen sowie bedeutsamen Frischluftschneisen zwischen den Ortschaften soll angemessen Rechnung getragen werden. Begründung G 2-15 Siedlungsnahe Freiräume sind für das Orts- und Landschaftsbild, die ökologischen und klimati-schen Bedingungen sowie die Luftverhältnisse von erheblicher Bedeutung. Durch eine geordne-te Siedlungsentwicklung mit den Schwerpunkten der Innenentwicklung und Eigenbedarfssiche-rung kann dazu beigetragen werden, dass übermäßige bauliche Siedlungserweiterungen in Ortsrandlagen und damit nachteilige Eingriffe in den Freiraum vermieden werden. Dem trägt der Plansatz zur Vermeidung der Herausbildung geschlossener Siedlungsbänder Rechnung. Durch die Erhaltung der Ausgewogenheit und Proportionalität bei der wechselnden Abfolge von Frei-räumen und Siedlungen werden das Erscheinungsbild, der hohe Erlebniswert und die Ästhetik der Kulturlandschaften sowie die regionale und lokale Identität bewahrt. Dies trifft in Ostthürin-gen ganz besonders auf die im Plansatz genannten, die Landschaft prägenden Talräume und Verkehrsachsen zu, entlang derer Tendenzen zu bandartigen Bebauungsstrukturen bestehen. Die Ausweisung einzelner Siedlungszäsuren Z 2-3 trägt zur Vermeidung des Zusammen-wachsens einzelner Ortschaften bei, ist jedoch aufgrund ihrer linearen Struktur für diese Räume allein nicht ausreichend.

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3. Infrastruktur

3.1 Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur soll als Gesamtverkehrssystem so entwickelt werden, dass sie die an-gestrebte Entwicklung der Planungsregion unterstützt und die Einbindung in den europäischen Integrationsprozess gefördert wird. Die Standortgunst Ostthüringens soll durch ▪ eine optimale Anbindung und Vernetzung mit dem großräumigen und europäischen Ver-

kehrsnetz gesichert, ▪ die Erreichbarkeit der Zentralen Orte vor allem für den Wirtschaftsverkehr und den öffentli-

chen Personenverkehr verbessert, ▪ eine intelligente Kombination und Koordination der verschiedenen Verkehrssysteme sowie

die effiziente Nutzung des Verkehrsraumes unterstützt werden. Zur funktionsgerechten Erschließung und Verknüpfung der Planungsregion soll ein, auf die Zen-tralen Orte ausgerichtetes, leistungsfähiges Netz von Verbindungen in die europäische, groß-räumige, überregionale und regionale Nutzebene gegliedert werden LEP, 4.1.6 und Karte 1. Das regional bedeutsame Verkehrsnetz zur Verbindung benachbarter Mittelzentren, zur Anbin-dung von Grundzentren an die Ober- und Mittelzentren sowie zur Verbindung der Grundzentren untereinander ist im Regionalplan auszuweisen LEP, 4.1.17.

3.1.1 Funktionales Schienennetz

Europäisch bedeutsame Schienenverbindungen Die europäische Netzebene umfasst die Verbindungen zwischen Metropol- und Agglomerati-onsräumen sowie die Verbindungen des Transeuropäischen Schienennetzes (TEN).

G 3-1 Zur Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit der Planungsregion Ostthü-ringen und der Anbindung der Oberzentren Jena und Gera sowie der Mittelzen-tren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und Saafeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sollen die durch die Planungsregion verlaufenden ▪ Mitte-Deutschland-Verbindung (Dortmund / Frankfurt am Main – Erfurt – Jena

– Gera – Chemnitz – Dresden) ▪ Sachsen-Franken-Magistrale (Zweig Leipzig – Altenburg – Hof) ▪ Saalbahn (Halle / Leipzig – Jena – Saalfeld – Nürnberg) in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten und deutlich aufgewertet werden. Zur Stär-kung der Mitte-Deutschland-Verbindung als länderübergreifende Bahnverbin-dung entlang der Via Regia soll der zweigleisige Ausbau, die Elektrifizierung und der Neigetechnikausbau (maximal 140 km/h) vollzogen werden. Die vorhandene Infrastruktur auf der Sachsen-Franken-Magistrale soll durch geeignete Um- und Ausbaumaßnahmen im Teilstück zwischen Hof und Leipzig abschnittsweise bis auf 200 km/h ertüchtigt werden. Begründung G 3-1 Alle drei Verbindungen sind Bestandteil der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen. Um ins-besondere den Systemvorteil der Bahn in Wert zu setzen und eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu erreichen, ist ein entsprechender Ausbaustandard zwingend erforderlich. Sie sind neben der A 4 und A 9 die Hauptverkehrsadern der Planungsregion Ostthüringen. Ange-sichts der fortschreitenden Globalisierung in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, der EU-Erwei-terung nach Osteuropa, der zunehmenden Pendlerströme sowie der Forderung nach einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung sind leistungsfähige, schnelle und qualitäts-orientierte Schienenverbindungen Grundvoraussetzung für eine weitere Entwicklung der Pla-nungsregion. Für den Landkreis Altenburger Land hat zukünftig die Anbindung an die Stadt Leipzig, insbesondere nach Inbetriebnahme des Citytunnels, im Hinblick auf die Verkürzung der Reisezeiten sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr innerhalb des Mitteldeutschen Verkehrs-verbundes entsprechende Bedeutung.

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G 3-2 Zur Entwicklung und Stärkung der Zentrenfunktion soll die Planungsregion im Oberzentrum Gera an das Netz des Fernverkehrs angebunden werden. Begründung G 3-2 Im Bahnknoten des Oberzentrums Gera laufen zahlreiche Verbindungen der Planungsregion Ostthüringen zusammen. Hier wird der Anschluss an das europäische Netz hergestellt. Die Ver-bindungen Leipzig – Gera und Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof sichern den Anschluss des Oberzentrums Gera an die Metropolräume Leipzig, Nürnberg und München. Für die Pla-nungsregion und insbesondere das Oberzentrum Gera ist es von großer Bedeutung, dass die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung entsprechend ihrer Funktion auch mit Fernverkehr be-dient wird und den unmittelbaren Anschluss an weitere Oberzentren sowie Wirtschaftsräume si-chert. Zur Sicherstellung einer angemessenen Anbindung an die benachbarten Zugänge zum Fernverkehr sowie die Erfüllung der zentralörtlichen Funktion ist eine bedarfsgerechte Bedie-nung insbesondere auf der Mitte-Deutschland-Verbindung eine wichtige Voraussetzung. Ange-sichts der prognostizierten Verflechtungszuwächse wäre es deshalb zielführend, entlang der Thüringer Städtekette ein attraktives Fernverkehrsangebot zu schaffen, mit dem Pendler, Ge-schäftsreisende, Touristen und Studenten auf die Schiene geholt werden können. Bis zur Reali-sierung des Ausbaues und der Elektrifizierung der Strecken nach Erfurt und Leipzig ist der Ein-satz von S-Bahn-ähnlichen Bedienungen notwendig. Die Ertüchtigung der Strecke für den Ein-satz von Neigetechnik-Fahrzeugen ist bis Glauchau fortzuführen.

G 3-3 Die Verbindungsqualität auf der Saalbahn soll auch nach Fertigstellung der Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin – Erfurt – Nürnberg – München erhalten werden. Begründung G 3-3 Im Hinblick auf das weiter zusammenwachsende Europa und die damit verbundene Zunahme von Verflechtungen zwischen Zentren und europäischen Wirtschaftsräumen ist die Erreichbar-keit der Oberzentren von immenser Bedeutung. Da die Planungsregion Ostthüringen nur in Randlage und insgesamt völlig unzureichend an den Fernverkehr angeschlossen ist, soll die derzeit noch vorhandene Verbindungsqualität auf dieser Strecke auch zukünftig erhalten blei-ben. Der Begriff Verbindungsqualität basiert auf der Richtlinie zur integrierten Netzgestaltung. Diese greift die Ziele der Raumordnung hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zentralen Orte auf und leitet die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab. Eine hochwertige Verbindungsqualität ist Grundvoraussetzung und ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftlich starken Zentren Jena und das Städtedreieck am Saalebogen. Andernfalls droht dem Oberzentrum Jena sowie dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und damit auch der Planungsregion die Abkopplung vom Fernverkehr durch eine eingeschränkte Erreichbarkeit von den großen deutschen und eu-ropäischen Wirtschafts- und Wissenschaftszentren sowie den Knotenpunkten des internationa-len Luftverkehrs.

G 3-4 Die Verbindungsqualität zwischen dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und dem Oberzentrum Gera soll parallel zur Sicherung und Entwicklung der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Sachsen-Franken-Magistrale nachhaltig verbessert werden. Begründung G 3-4 Dieser Streckenabschnitt entspricht im gegenwärtigen Zustand weder qualitativ noch quantitativ den Anforderungen einer modernen Schienenverbindung. Die Erreichbarkeit der beiden Zentren untereinander sowie darüber hinausgehend weiterer Zentraler Orte, z.B. der Landeshauptstadt Erfurt bedarf einer deutlichen Verbesserung. So sollen durch geeignete Maßnahmen die Reise-zeiten verkürzt und die Bedienhäufigkeit erhöht werden, um den Leistungsaustausch zwischen den benachbarten Zentralen Orten zu stärken.

Großräumig bedeutsame Schienenverbindungen Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Schienenverbindungen mit Anbin-dung an das Transeuropäische Schienennetz. Sie dient der Verbindung zwischen Oberzentren, zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Oberzentren (insbesondere Verbindungen zur Landeshauptstadt Erfurt) sowie der Anbindung von Oberzentren und Mittel-zentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an Verbindungen höherer Kategorie. Sie sollen in Knotenpunkten mit dem Europäisch bedeutsamen Schienennetz verknüpft werden.

G 3-5 Die Großräumig bedeutsame Schienenverbindung Leipzig – Gera – Greiz – Plau-en soll mindestens im Zwei-Stunden-Takt durchgehend bedient werden. Insbe-

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sondere im Abschnitt zwischen Gera und Leipzig sollen infrastrukturelle Defizite beseitigt werden, um eine attraktive Anbindung zur Metropolregion Mittel-deutschland zu schaffen. Begründung G 3-5 Ausgehend von LEP, 4.1.7 soll die Erweiterung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit des Landes im Güter- und Personenverkehr führen. Die Verbindung Leipzig – Gera – Greiz – Plauen ist im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung ei-ne denkbare Alternative zum stark angewachsenen grenzüberschreitenden Straßenverkehr. Sie ermöglicht in Leipzig und Cheb den Zugang zur europäischen Netzebene. Um sie sowohl für einen attraktiven Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten zu nutzen und eine leis-tungsfähige Anbindung der Planungsregion zu sichern, besteht das Erfordernis die Strecke so auszubauen, dass sie den Anforderungen an ein attraktives und zeitgemäßes Verkehrssystem entspricht. Der Zwei-Stunden-Takt ist dazu eine Mindestvoraussetzung. Zwischen dem Ober-zentrum Gera und der Metropolregion Mitteldeutschland ist eine regelmäßig, mindestens stünd-liche Bedienung anzustreben.

Überregional bedeutsame Schienenverbindungen Die überregionale Netzebene umfasst Verbindungen zwischen Mittelzentren und sichert die An-bindung von Mittelzentren an Verbindungen höherer Kategorien. Gleichzeitig dienen sie der Er-reichbarkeit von Räumen mit besonderer Bedeutung für den Tourismus und die Erholung.

G 3-6 Die für die überregionale Anbindung der Planungsregion bedeutsamen Schie-nenverbindungen ▪ Gera – Saalfeld ▪ Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof ▪ Saalfeld – Arnstadt sollen durch geeignete Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen so ertüchtigt wer-den, dass die Reisegeschwindigkeit erhöht wird. Begründung G 3-6 In Saalfeld befindet sich der Anschluss an das ICE-Netz für das Oberzentrum Gera in/aus Rich-tung Süden. Die Verbindung hat neben der Raumerschließungsfunktion deshalb eine entschei-dende Verbindungs- und Zugangsfunktion zum europäisch bedeutsamen Netz. Ein komplexer Ausbaubedarf (Beseitigung von Langsamfahrstellen, Modernisierung von Bahnübergängen) ist notwendig, um die Reisegeschwindigkeit auf abschnittsweise bis zu 80 km/h zu erhöhen. Die Verbindung Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof ist Bestandteil des EgroNet (Bayern, Sachsen, Thüringen und Tschechien). Grundsätzlich wirkt die Verbindung Raum erschließend sowie als Zubringer an das höherstufige Netz über den Knoten Gera in die Metropolregionen Mitteldeutschland, Nürnberg und München. Die Erschließungsfunktion für das Thüringer Vogt-land ist dabei hervorzuheben, dass als eines der großen Zielgebiete im Thüringer Tourismus-konzept enthalten ist. Diese Verbindung (4-Länderexpress) ist längerfristig als großräumig be-deutsam zu entwickeln.

Regional bedeutsame Schienenverbindungen Z 3-1 Mit den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Regional bedeutsamen Schienenverbindungen ist die Verbindung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren unterein-ander, die Anbindung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte und an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Schienenverbin-dungen sicherzustellen. ▪ Pößneck – Orlamünde ▪ Saalfeld – Hockeroda – Blankenstein ▪ Rottenbach – Katzhütte / Cursdorf Begründung Z 3-1 Die Strecke Hockeroda – Blankenstein verbindet das Mittelzentrum Bad Lobenstein mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg. Die Verbindung hat eine Raumerschließungsfunktion für das östliche Thüringer Schiefergebirge und sichert die Anbindung des Raumes an das übergeordnete Netz in Saalfeld sowie als Zu-bringer für Bad Lobenstein. Die besondere Bedeutung dieser Strecke liegt insbesondere im Gü-

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terverkehr, d.h. in der An- und Abfuhr von Transporten der Zellstofffabrik Blankenstein und des Holzkompetenzzentrums. Die weitere Entwicklung des bedeutsamsten holzwirtschaftlichen Komplexes in Thüringen bedarf der Erweiterung der Schienentransporte. Die Schwarzatalbahn verläuft von Rottenbach nach Katzhütte. Die Oberweißbacher Bergbahn verbindet dabei die Schwarzatalbahn mit der Bergstation Lichtenhain sowie Cursdorf. Die Stre-cke erschließt das Schwarzatal sowie die angrenzenden Höhenlagen mit einer Vielzahl touristi-scher Angebote. Die Strecke Pößneck – Orlamünde bildet eine regional bedeutsame Querverbindung zwischen Strecken im übergeordneten Netz.

Trassensicherung Schienenverbindung Z 3-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Trassen ehemaliger Schienenverbindungen sind von Nutzungen, die einer Reaktivierung des Schienenbahnbetriebes entgegenstehen, freizuhalten. ▪ Nobitz – Ehrenhain mit Anbindung des Flugplatzes Leipzig-Altenburg (Alten-

burg – Ehrenhain) ▪ Altenburg – Meuselwitz – Zeitz (Meuselwitz – Zeitz in Betrieb, Güterverkehr) ▪ Wünschendorf – Werdau (Gera – Werdau – Zwickau) ▪ Triptis – Unterlemnitz (Friesau – Unterlemnitz in Betrieb, Güterverkehr) ▪ Probstzella – Gräfenthal – Neuhaus am Rennweg / Ernstthal (Max und Moritz-

Bahn) ▪ Schönberg – AS Rettenmeyer (Schönberg – Hirschberg) ▪ Blankenstein – Marxgrün ▪ Schleiz – Schönberg Begründung Z 3-2 Eine wesentliche Aufgabe der Raumordnung ist es, Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, indem ehemalige Bahnlinien mit besonderen Potenzialen gesichert werden. Damit soll vermie-den werden, dass eine auf lange Sicht unter Umständen denkbare Wiederaufnahme des Bahn-betriebes erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Erhalt und eine mögliche Reaktivierung ehemaliger Schienenverbindungen sind eine wesentliche Voraussetzung von Verlagerungspo-tenzialen von der Straße auf die Schiene. Deshalb sollen die genannten Bahntrassen mit Ent-wicklungspotenzialen gesichert werden. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn Bahnlinien durch Gebäude überbaut oder in Schutzgebiete einbezogen werden. Unschädlich dagegen sind Stra-ßenneubauvorhaben selbst bei niveaugleichen Querungen, wenn die Möglichkeit, nachträglich Überführungen oder gesicherte Bahnübergänge einrichten zu können, sichergestellt ist. Möglich ist auch eine Zwischennutzung als Rad- oder Wanderweg. Die Bahnstrecke Nobitz – Ehrenhain ist raumordnerisch von Bedeutung, weil sie den Überregio-nal bedeutsamen Flughafen Leipzig-Altenburg an das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und das höherwertige Netz anbindet. Die Max und Moritz-Bahn zwischen Probstzella, Gräfenthal und Neuhaus am Rennweg / Ernst-thal verbindet den Teilraum des Thüringer Waldes im Bereich des Städtedreiecks am Saalebo-gen mit der Europäisch bedeutsamen Schienenverbindung Berlin – Halle / Leipzig – Nürnberg – München. Die Oberlandbahn zwischen Unterlemnitz und Triptis wäre sowohl ein bedeutender Schienen-transportweg in Richtung Norden für die im Raum Ebersdorf / Friesau ansässige Holzindustrie als auch ein wesentlicher Faktor bei der touristischen Erschließung der Region, wie z.B. der Na-turparkbereich Plothener Teichgebiet oder Ziegenrück. Der Tourismus besitzt seit jeher für die gesamte Region einen außerordentlich hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Für den Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale bedeutet die Eisenbahnstrecke Triptis – Unterlemnitz nicht nur die kürzeste und umweltschonendste Verbindung zu den mitteldeutschen Großstädten Halle und Leipzig. Die Strecke selbst ist aufgrund ihrer aufwendigen Trassierung mit Tunnels, Viadukten, hohen Stützmauern und vielen noch aus den Anfangsjahren der Bahn erhaltenen Hochbauten ein touristischer Anziehungspunkt. Die weitere Entwicklung des bedeutsamsten holzwirtschaftlichen Komplexes in Thüringen sowie des in der Region vorhandenen starken In-dustriepotenziales bedarf der Erweiterung der Schienentransporte. Mit dem Lückenschluss der ehemaligen Bahnstrecke durch das Höllental von Blankenstein bis Marxgrün (Länge 6,1 km) wäre eine deutliche Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Straße auf die Schiene möglich und würde somit den Forderungen der Industrie nach einer leis-

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tungsstarken Schienenverbindung in den fränkischen Raum entsprechen. Durch die Reaktivie-rung dieses Abschnittes wäre eine überregionale Zugverbindung von Erfurt über Saalfeld – Bad Lobenstein – Hof nach Cheb möglich und eine attraktive Anbindung in die Euregio-Egrensis-Re-gion geschaffen. Ebenso liegt sie im Interesse einer besseren und zukunftsorientierten Güter-verkehrsvernetzung und touristischen Erschließung zwischen Oberfranken und dem Südostthü-ringer Raum.

3.1.2 Funktionales Straßennetz Das für die Entwicklung der Planungsregion bedeutsame Straßennetz soll nach der raumordne-rischen Bedeutung der einzelnen Verbindungen maßvoll, umweltschonend und den sich verän-derten Verkehrsbedürfnissen entsprechend ausgebaut werden. Dabei sind die Verflechtungsbe-ziehungen innerhalb der Region und mit den angrenzenden Räumen zu stärken und die Er-reichbarkeit in der gesamten Region zu verbessern.

Europäisch bedeutsame Straßenverbindungen Die Europäische Netzebene beinhaltet die Verbindungen von Metropol- und Agglomerations-räumen sowie die Verbindungen des Transeuropäischen Straßennetzes (TEN). Die Europäisch bedeutsamen Straßenverbindungen weisen erhebliche Verkehrsbelegungen auf. Auf ihnen soll aufgrund ihrer Ausstattung und der weitgehend ortsfernen Trassenführung der großräumige Durchgangsverkehr gebündelt und ein möglichst hoher Anteil des überörtli-chen Verkehrs gelenkt werden. Entsprechende Anschlussstellen sichern den Zugang aus dem untergeordneten Netz.

G 3-7 Im Europäisch bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben mit oberster Priorität gesichert werden: Fertigstellung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit entlang der A 4 und A 9 in den Abschnitten ▪ Triptis – Dittersdorf A 9 ▪ Endausbau Hermsdorfer Kreuz A 4 / A 9. Begründung G 3-7 Die volle Verkehrswirksamkeit der Europäisch bedeutsamen Straßenverbindungen kann nur durch die Schaffung durchgehender leistungsfähiger Verbindungen bewältigt werden. Die A 4 ist als Ost-West-Transversale die bedeutendste Wirtschafts- und Verkehrsachse ent-lang der Städtekette in Thüringen. Innerhalb der A 4 kommt der neuen Verkehrsführung im Tun-nel im Bereich des Leutratales bei Jena unter der besonderen Berücksichtigung der naturräum-lichen Gegebenheiten eine Schlüsselrolle zu. Der weitere Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes trägt dem zunehmenden Verkehrsaufkommen in der westlichen und nördlichen Relation über die A 4 und A 9 Rechnung. Der entsprechende Lärmschutz ist uneingeschränkt zu erbringen.

Großräumig bedeutsame Straßenverbindungen Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Straßenverbindungen mit Anbindung an das Transeuropäische Straßennetz. Sie dient der Verbindung zwischen Oberzentren, der Verbindung zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Oberzentren (insbesondere Verbindungen zur Landeshauptstadt Erfurt) sowie der Anbindung von Oberzen-tren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an Verbindungen höherer Katego-rie.

G 3-8 Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im großräumig bedeutsamen Stra-ßennetz vorrangig umgesetzt werden: ▪ Neubau der Ortsumfahrung Gößnitz und Löhmigen und Neutrassierung zwi-

schen Altenburg und Gößnitz (B 93) ▪ Anbindung an die A 72 bei Frohburg (Autobahnzubringer über die B 7) ▪ Ortsumfahrung Burkersdorf / Frießnitz / Großebersdorf (B 175) ▪ Anbindung an die A 9 bei Münchenbernsdorf (L 1073) Anschlussstelle Leder-

hose ▪ Um- und Ausbau zwischen Gera und Greiz (B 92) ▪ Ausbau Ortsdurchfahrt Rudolstadt, Ortsumfahrungen Uhlstädt, Zeutsch, Kah-

la, Rothenstein sowie Großeutersdorf (B 88)

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▪ Ausbau der L 1048 (B 90 neu) zwischen Rudolstadt und Anbindung an die A 71 bei Trassdorf

▪ Ortsumfahrung Pößneck, Rockendorf, Krölpa und Könitz sowie Ortsumfah-rung Saalfeld (B 281)

▪ Neubau der B 90 neu mit Ortsumfahrung Bad Lobenstein und Wurzbach ▪ vierspuriger Ausbau der B 85 zwischen B 88 Ortsumfahrung Schwarza-Süd

und Nordtangente Saalfeld ▪ Neubau der Ortsumfahrung Schwarza-Süd im Zuge der B 88 ▪ Entlastungen der Ortslagen Lichte, Schmiedefeld und Reichmannsdorf. Begründung G 3-8 Die großräumig bedeutsamen Straßenverbindungen sollen das Netz der Autobahnen ergänzen. Raumplanerische Schwerpunkte sind die Anbindung der Räume um das Städtedreieck am Saa-lebogen und Altenburg. Durch den Neubau der Anschlussstelle Lederhose an die A 9 und an das Oberzentrum Gera werden die Verkehrsströme auf der Verbindung L 1073 und B 175 bis zur B 92 deutlich zuneh-men. Zur Entlastung der Ortslagen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf sind Ortsumfah-rungen notwendig. Die Verbindung soll sowohl den Verkehr Richtung Gera über die B 92 bün-deln, als auch einen attraktiven Anschluss des Mittelzentrums Greiz an die A 9 sichern. Die Trasse ist so zu planen, dass sie einerseits ihrer großräumigen Verbindungsfunktion gerecht wird und andererseits keine zusätzlichen Verkehrsströme von der A 9 im Süden zur A 4 im Os-ten auf diese Trasse gelenkt werden (Vermeidung von Autobahn-Eckverkehr). Die weiteren benannten Maßnahmen haben als Verbindungen von Zentralen Orten höherer Stufe untereinander sowie für den Anschluss an das Europäisch bedeutsame bzw. Großräumig bedeutsame Straßennetz für die regionale Entwicklung eine hohe Bedeutung. So verbessert sich durch die Ortsumfahrungen im Zuge der B 88, der B 281 sowie der L 1048 für das Mittel-zentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg die Er-reichbarkeit der Oberzentren Jena und Gera sowie der Autobahnen A 4, A 9 und A 71.

G 3-9 Im großräumig bedeutsamen Straßennetz soll für nachfolgende Streckenab-schnitte ein bestandsnaher Ausbau erfolgen: ▪ B 281 zwischen dem Städtedreieck am Saalebogen und Neuhaus am Rennweg ▪ B 2 zwischen Großebersdorf und Mittelpöllnitz ▪ B 88 zwischen Jena und Rudolstadt ▪ B 90 zwischen Frössen (L 1093 neu) und Bad Lobenstein (L 1095 neu) ▪ B 90 zwischen Neumühle und Hockeroda (B 85) ▪ B 93 zwischen Gößnitz und dem Abzweig Guteborn ▪ B 175 zwischen Weida (B 92) und Burkersdorf ▪ B 281 zwischen Neustadt / Orla und Pößneck. Begründung G 3-9 Insbesondere durch den bestandsnahen Ausbau der o.g. Verbindungen unmittelbar im An-schluss an die Neubaustrecken der geplanten Ortsumfahrungen werden die Erreichbarkeitsdefi-zite abgebaut und der Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten unterstützt. Die B 281 übernimmt in diesem Raum auch die Funktion eines Autobahnzubringers sowohl zur Bundesau-tobahn A 9 als auch zur Bundesautobahn A 73. Entlastungen der Ortslagen vom Durchgangs-verkehr als auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit sind erforderlich, um eine Ausbauqualität entsprechend der Funktion im Netz zu erreichen.

Überregional bedeutsame Straßenverbindungen Die überregionale Netzebene umfasst Verbindungen zwischen Mittelzentren mit starkem Ver-flechtungsbedarf und sichert die Anbindung von Mittelzentren an Verbindungen höherer Kate-gorien. Gleichzeitig dienen sie der Erreichbarkeit von Räumen mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

G 3-10 Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im überregional bedeutsamen Straßennetz umgesetzt werden: ▪ Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth (Lückenschluss A 9 zur A 72) (B 90 neu) ▪ Leistungsfähiger Anschluss über die B 94 und die L 1095 an die A 9 bei

Schleiz

Regionalplan Ostthüringen

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▪ Querverbindung mit Ortsumfahrung Kleindembach, Langenorla und Freienor-la (B 281 – B 88 über die L 1108)

▪ Ortsumfahrung Meuselwitz (B 180) ▪ Bedarfsgerechter Ausbau der L 1081 zwischen Rückersdorf und Chursdorf ▪ Rückersdorf – Liebschwitz – neue Elsterquerung (Zubringer über die L 1082 /

L 2321) und Anbindung an die B 92. Weiterhin sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden: ▪ Ortsumfahrung Teichel (B 85) ▪ Ortsumfahrung Dorndorf / Steudnitz und Camburg, Neutrassierung im Nord-

raum von Jena (B 88) ▪ Ortsumfahrung Schleiz und Zeulenroda (B 94) ▪ Ortsumfahrung Großstöbnitz (B 7) ▪ Ortsumfahrung Rositz – Altenburg (B 180) ▪ Westumfahrung Bad Lobenstein (L 1095). Begründung G 3-10 Durch die Realisierung der Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth entlang der B 90 neu soll eine leistungsstarke und attraktive Verbindung zwischen der A 9 und der A 72 geschaffen werden. Über die B 94 / L 1095 soll der Anschluss an die europäisch bedeutsame Netzebene hergestellt und mittelfristig die L 1095 so ausgebaut werden, dass insbesondere das Holzkompetenzzen-trum Ebersdorf / Friesau und Blankenstein künftig besser an die A 9 und den Thüringer Wald angebunden werden. Voraussetzung dazu sind die Ortsumfahrungen Saalburg, Pöritzsch und Gräfenwarth um die Ortslage vom überregionalen Verkehr zu entlasten. Die Landesstraße L 1108 fungiert als Querspange zwischen der B 281 und B 88. Sie ist so aus-zubauen, dass sie das stark frequentierte Rudolstadt vom Durchgangsverkehr entlastet und ei-ne leistungsfähige Verbindung in Richtung Oberzentrum Jena gewährleistet. Die Ortsumgehung Kleindembach ist dazu notwendig. Im Ergebnis einer Verkehrsuntersuchung für den Südraum von Gera wird es im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 92 notwendig, neue Verknüpfungs-punkte zu schaffen. Die L 2321 mit neuer Elsterquerung wird künftig als Zubringer den Verkehr des südöstlichen Einzugsbereiches von Gera bündeln und auf die B 92 führen. Die B 180 hat sowohl eine verbindende als auch eine erschließende Funktion zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Ortsumfahrung Meuselwitz soll die Verbindungsqualität der länderübergreifen-den Straße erhöhen und die Ortslage vom Durchgangsverkehr entlasten. Die B 94 verbindet die Mittelzentren Greiz, Zeulenroda, Schleiz und über die L 1095 Bad Lo-benstein und sichert gleichzeitig bei Schleiz den Anschluss an das europäische Netz der A 9. Die Städte Zeulenroda und Schleiz sind stark vom Durchgangsverkehr belastet und sollen ent-sprechend der Anforderungen an eine überregional bedeutsame Verbindung durch den Bau ei-ner Ortsumfahrung entlastet werden. Die Verbindungsqualität der B 88 vom Oberzentrum Jena in Richtung Naumburg (Sachsen-An-halt) wird durch die Ortsdurchfahrten Dorndorf / Steudnitz und Camburg eingeschränkt. Durch die Neutrassierung der B 88 im nördlichen Stadtgebiet Jenas sollen die angrenzenden Wohnge-biete vom Durchgangsverkehr entlastet werden sowie die Verkehrssicherheit und Reisege-schwindigkeit bzw. Leistungsfähigkeit verbessert werden. Die Maßnahme der Ortsumfahrung Großstöbnitz liegt auf der B 7 und verbindet das Oberzen-trum Gera mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg. Die Achse stellt gleichzeitig eine Verbindung zwischen der A 4 und der A 72 bei Frohburg dar. Durch die Umfahrung von Großstöbnitz wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Reisegeschwindigkeit verbessert. Die B 180 hat sowohl eine verbindende als auch erschließende Funktion zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Ortsumfahrung Rositz dient der Entlastung des Ortes und der ver-besserten Leistungsfähigkeit der B 180.

Regional bedeutsame Straßenverbindungen Z 3-3 Mit den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten Regional bedeutsamen Straßenverbindungen ist die Ver-bindung zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren unterein-ander, die Anbindung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte und an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Straßenverbin-dungen zu sichern.

Regionalplan Ostthüringen

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Landkreis Altenburger Land ▪ Altenburg – Waldenburg (B 180) ▪ Lucka – Meuselwitz – Schmölln – Schönhaide – Crimmitschau (L 1350 /

L 1361) ▪ Abzweig B 7 – Borna (B 93) ▪ Gera – Altenburg (L 1081 / L 1362) ▪ Schmölln – Gößnitz (L 1358 / L 1359) ▪ Altenburg – Flugplatz Nobitz – Altmörbitz (L 2460 / B 95) ▪ Abzweig B 180 – A 72 (L 1357) Landkreis Greiz und Stadt Gera ▪ Abzweig B 92 – Berga – Werdau (B 175) ▪ Greiz – Werdau (L 1086) mit Anbindung an die Westtrasse S 61/289 im Frei-

staat Sachsen ▪ B 92 – Triebes – Zeulenroda (L 1083) ▪ Landesgrenze Sachsen – Zeulenroda – Auma – Mittelpöllnitz (L 1087 / B 2) ▪ Neuensorga – Münchenbernsdorf – Großsaara (L 1078) ▪ A 4 (Pörsdorf) – Gera (L 1070) ▪ Gera – Ronneburg – L 1081 (B 92 / L 1362) ▪ Jena – Saara – Gera (L 1077 / L 1076) ▪ Ronneburg – Kayna (L 1081 / L 1080 / L 194) Saale-Holzland-Kreis und Stadt Jena ▪ Abzweig B 7 – Apolda (L 1060) ▪ Hermsdorf – Camburg – Bad Sulza (L 1070 / L 2304) ▪ L 1077 – Schöngleina – B 7 (K 201 / L 1075 / L 2316) ▪ Zeitz – Crossen mit Aufbindung auf die B 7 / L 193 / L 1374) ▪ Osterfeld – Schkölen – bis L 1070 Wetzdorf (L 190 / L 1372 / L 2306) ▪ Neustadt – Kahla (L 1110) Saale-Orla-Kreis ▪ Schleiz – Auma (B 2) ▪ Schleiz – Dittersdorf – Neustadt (B 2 / L 1077) ▪ Schleiz – Ziegenrück (L 1103) ▪ Querspange B 2 / B 94 bei Schleiz ▪ Pößneck – Bad Lobenstein – L 1095 (L 1102) ▪ Abzweig B 282 – Gefell (L 3002) ▪ Anbindung Hirschberg (L 1091) ▪ Anbindung Tanna (L 1090) ▪ Abzweig B 90 – Blankenstein – Lichtenberg (L 1093) ▪ L 1102 / Moxa – L 1104 Schmorda – L 1105 Kamsdorf ▪ Bad Lobenstein – Wurzbach – Lehesten – Landesgrenze / B 85 (B 90 – L 1096) Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Bad Blankenburg – Oberweißbach – Cursdorf (L 1112 / L 1145) ▪ Bad Blankenburg – Königsee – Gehren (B 88) ▪ Spange B 85 – B 281 (L 1105 / L 1106) ▪ B 85 – Gräfenthal – B 281 (L1098) ▪ Gräfenthal – Tettau (L 1150 / L 1152) Begründung Z 3-3 Das Straßennetz weist bereits eine hohe Dichte auf. Entsprechend der Tatsache, dass oftmals mehrere Straßen zwischen den Zentralen Orten verlaufen, wurden in Abstimmung mit der Fach-planung Regional bedeutsame Straßenverbindungen festgelegt, die das höherstufige funktiona-le Verkehrsnetz ergänzen und die Entwicklung des Ländlichen Raumes unterstützen sollen. An-gesichts der zu erwartenden demographischen Entwicklung und des hohen Flächenverbrau-ches sollen sich die Aus- und Neubauvorhaben zur weiteren Optimierung der Verkehrswege schwerpunktmäßig auf das funktionale Verkehrsnetz konzentrieren. Durch die Regional bedeut-samen Straßenverbindungen werden die Erreichbarkeit der Grundzentren untereinander gesi-

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chert, sowie diese an die zugehörigen Zentralen Orte höherer Kategorie und an das höherwer-tige funktionale Straßennetz angebunden. Damit wird der Leistungsaustausch zwischen den Grundzentren und den zugehörigen Zentralen Orten höherer Kategorie ermöglicht.

G 3-11 Im regional bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben umgesetzt wer-den: ▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93 ▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu ▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Ortsumfahrung Hartha im Zuge der L 1081

und L 1362 ▪ Ortsumfahrung Quirla und Ortsumfahrung St. Gangloff im Zuge der L 1076 ▪ Ortsumfahrung Dittersdorf im Zuge der L 1077 ▪ Verbesserte Anbindung von Blankenberg und Blankenstein an die B 90 im Zu-

ge der L 1093 mit Ortsumfahrung Birkenhügel ▪ Ortsumfahrung Zeulenroda und Ortsumfahrung Auma im Zuge der L 1087 ▪ Ortsumfahrung Isserstedt im Zuge der L 1060 ▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88 ▪ Querspange B 2 / B 94 bei Schleiz. Begründung G 3-11 Die Notwendigkeit des Baues von Ortsumfahrungen resultiert im Wesentlichen aus veränderten bzw. erheblich gewachsenen Verkehrsströmen, d.h. der Diskrepanz zwischen Aufnahmevermö-gen und Verkehrsaufkommen in den Ortsdurchfahrten.

Trassenfreihaltung Straße Z 3-4 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – im öffentlichen Interesse erforderlichen Straßentrassen sind von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten. ▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Hartha im Zuge der L 1362 / L 1081 ▪ Ortsumfahrung Rothenstein im Zuge der B 88 ▪ Rothenstein bis A 4 im Zuge der B 88 ▪ Ortsumfahrung Könitz im Zuge der B 281 ▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88 ▪ A 9 – Gefell (Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth) ▪ Autobahnzubringer B 7 nach Frohburg ▪ Ortsumfahrung Schwarza-Süd im Zuge der B 88 Begründung Z 3-4 Durch die regionalplanerische Trassenfreihaltung soll die derzeit noch nicht verbindlich festste-hende Realisierung der Maßnahmen räumlich gesichert werden. Für die Maßnahmen mit regio-nalplanerischer Trassenfreihaltung liegen in der Regel seitens der Straßenbauverwaltung oder der kommunalen Bauleitplanung bzw. durch landesplanerische Beurteilungen aus Raumord-nungsverfahren hinreichend genau untersuchte Trassen vor, in denen die Maßnahmen höchst-wahrscheinlich realisiert werden.

G 3-12 Den im Folgenden ausgewiesenen Korridoren soll im öffentlichen Interesse der erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raum-bedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Ortsumfahrung Untschen, Schmölln und Großstöbnitz im Verlauf der B 7 ▪ Neutrassierung der B 93 zwischen Löhmigen und Ortsumfahrung Altenburg

mit Anbindung an die B 180 sowie Westumfahrung von Altenburg ▪ Ortsumfahrung Meuselwitz und Rositz sowie Anbindung der B 180 an die B 93

(Zschaschelwitzer Kreuz) ▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93 ▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu ▪ Ausbau und Neutrassierung der B 88 im Norden von Jena sowie Ortsumfah-

rungen von Dorndorf / Steudnitz und Camburg ▪ Ortsumfahrung Isserstedt mit Anbindung auf die B 7 im Zuge der L 1060

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▪ Ortsumfahrung Burkersdorf / Frießnitz / Großebersdorf im Zuge der B 175 ▪ Anbindung der L 1070 an die A 4 mit Ortsumfahrung Töppeln und Pörsdorf so-

wie Eisenbahnquerung westlich Töppeln und Elsterquerung ▪ Ortsumfahrung Quirla und St. Gangloff ▪ Ortsumfahrung Kleindembach / Langenorla im Zuge der L 1108 ▪ Ortsumfahrung Eisenberg mit Anbindung an die A 9 ▪ Ortsumfahrung Zeulenroda und Auma ▪ Lückenschluss zwischen B 94 und B 282 sowie Querspange B 2 / B 94 bei

Schleiz ▪ Ortsumfahrung Braunsdorf ▪ Ortsumfahrung von Pößneck, Krölpa und Rockendorf (B 281) ▪ Neubau der B 90 neu mit Ortsumfahrung Bad Lobenstein und Wurzbach ▪ Ausbau und Neutrassierung der B 90 zwischen Bad Lobenstein und Frössen ▪ Ortsumfahrung Gräfenwarth – Saalburg – Pöritzsch ▪ Ortsumfahrung Birkenhügel ▪ Ortsumfahrung von Uhlstädt, Zeutsch, Großeutersdorf und Kahla (B 88) ▪ Ortsumfahrung Dittersdorf im Zuge der L 1077 ▪ Um- und Ausbau der B 92 einschließlich Zubringer L 2321 mit neuer Elster-

querung bei Liebschwitz ▪ Ortsumfahrung Göhren im Zuge der L 1362 ▪ Ortsumfahrung Wünschendorf mit Anbindung auf die B 92 ▪ Ortsumfahrung Saalfeld im Zuge der B 281 ▪ Ortsumfahrung Teichel im Zuge der B 85 Begründung G 3-12 Für mehrere Straßenbauvorhaben in der Planungsregion Ostthüringen wurde noch kein Raum-ordnungsverfahren, kein Variantenvergleich oder keine Umweltverträglichkeitsstudie durchge-führt bzw. wurde von der Einleitung eines solchen Verfahrens abgesehen. In diesen Fällen wird, wo erforderlich und möglich, derjenige Raum als Trassenkorridor in der Raumnutzungskarte ausgewiesen, der aus Sicht der Regionalplanung unter Würdigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Belange für den jeweiligen Trassenverlauf besonders geeignet erscheint. Dadurch wird es möglich, dass andere Planungs- und Vorhabenträger ihre Planungen und Maßnahmen frühzeitig auf den denkbaren Trassenverlauf abstimmen. Für die Ortsumfahrungen Kleindembach, Langenorla, Töppeln, Pößneck, Krölpa, Rockendorf, Zeulenroda, Saaldorf, Gräfenwarth, Saalburg, Pöritzsch, Teichel, Neubau der B 90 neu im Raum Bad Lobenstein, Lückenschluss zwischen B 94 und B 282, Großeutersdorf und Kahla er-folgten keine Darstellungen als Trassenkorridor in der Raumnutzungskarte, da hier noch weite-re Untersuchungen erforderlich sind bzw. zur Zeit erfolgen. Die übrigen in den entsprechenden Teilräumen ausgewiesenen Raumnutzungen erlauben eine Umsetzung der genannten Maßnahmen.

3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs Gemäß dem Landesentwicklungsplan soll das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden LEP, 4.1.21. Dabei ist es vorrangiges Ziel, den öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken und einer räumlichen Ausweitung des mobi-lisierten Individualverkehrs entgegenzuwirken.

G 3-13 In der Planungsregion Ostthüringen soll zur Anbindung der Gemeinden und zur Anpassung an demographisch bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen ein attraktives, leistungsfähiges und bedarfsorientiertes Netz für den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesichert werden. Die einzelnen Linien des ÖPNV sollen an zentral gelegenen Verknüpfungspunkten (Karte 3-1) miteinander ver-bunden werden. Begründung G 3-13 Der öffentliche Nahverkehr ist ein wesentlicher Beitrag zur Mobilitätssicherung sowohl im Länd-lichen Raum als auch im Einzugsbereich der Oberzentren. Hier zielt er insbesondere auf die Reduzierung des Individualverkehrs und damit auf eine Entlastung des Verkehrsnetzes. Das Konzept der Zentralen Orte sieht vor, dass Behörden, Einrichtungen der sozialen Infra-

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struktur, aber auch großflächige Einzelhandelsbetriebe oder Gewerbeansiedlungen an be-stimmten, leistungsfähigen Orten gebündelt werden. Die Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe, Haltepunkte) sind auch in vielen Orten zugleich die Verknüpfungs- und Umsteigepunkte inner-halb des öffentlichen Verkehrs und zwischen Schienenpersonennahverkehr und dem Individual-verkehr. Durch geeignete Maßnahmen sind die Unterbrechung der Mobilitätsketten auf ein Min-destmaß zu reduzieren, ein barrierefreier Zugang zu schaffen und die Zugangsstellen attraktiv zu gestalten. Die Grundversorgungsbereiche sind möglichst umweglos durch den ÖPNV an den jeweiligen Zentralen Ort anzubinden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen ihre Nahver-kehrspläne langfristig aufeinander abstimmen und insbesondere entlang der Regional bedeut-samen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs durchgehende Linien einrichten.

G 3-14 Im Ländlichen Raum soll durch die zuständigen Aufgabenträger unter Einbezie-hung vielfältiger Kooperationen und neuer flexibler Angebotsformen ein tragfähi-ges Grundangebot im ÖPNV gesichert werden. Begründung G 3-14 Die Ländlichen Räume in der Planungsregion Ostthüringen sind geprägt von einer hohen Sied-lungsdichte mit gleichzeitig geringer Siedlungsgröße. 85 % aller Siedlungen haben weniger als 500 Einwohner, darunter fast 40 % weniger als 100. Durch den zu erwartenden weiteren Bevöl-kerungsrückgang und die Veränderungen in der Einwohnerstruktur besonders in den Ländli-chen Räumen ist der ÖPNV nur eingeschränkt geeignet, die Nachfrage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und in der gewünschten Qualität zu bedienen. Durch die Einbeziehung alter-nativer Angebotsformen wie Linientaxi, Sammeltaxi, Anrufbus, die Schaffung lokaler Manage-mentzentralen und anderer Formen soll eine notwendige Mindestbedienung sichergestellt wer-den. Das Planungsziel trägt dem Gleichwertigkeitsgrundsatz Rechnung.

G 3-15 Zur Reduzierung der Verkehrs- und Immissionsbelastungen, insbesondere in den verdichteten städtischen Räumen Gera und Jena sowie dem Städtedreieck am Saalebogen, Altenburg und Greiz sowie in den Vorbehaltsgebieten Touris-mus und Erholung soll eine verbesserte Erschließung durch den ÖPNV erfolgen. Die Straßenbahnen in den Oberzentren Gera und Jena, als Rückgrat der städti-schen Personennahverkehre sollen zu Stadtbahnsystemen weiter entwickelt wer-den. Begründung G 3-15 Angesichts der verkehrlichen Überlastungserscheinungen, insbesondere in den Verdichtungs-räumen, soll der öffentliche Personennahverkehr durch seine wesentlich effektivere Nutzung des verfügbaren Verkehrsraumes den Hauptteil des Verkehrsbedarfes decken. Um die Attrakti-vität des ÖPNV zu erhöhen, sind die Kriterien der Erreichbarkeit sowohl zum Fernnetz und zu den Oberzentren, als auch für den Anschluss der Mittelzentren an die Oberzentren und die Ver-bindung der Grundzentren sowie die Bedienung in der Fläche von entscheidender Bedeutung. Entsprechend der gegenwärtig verzeichneten und prognostizierten Zunahme der Verkehrsbe-dürfnisse auf den Zentren verbindenden Hauptachsen, darunter vor allem in den zur Thüringer Städtekette gehörenden Verdichtungsräumen Gera und Jena sowie den Räumen mit Verdich-tungstendenzen soll hier der ÖPNV in seiner Leistungsfähigkeit vordringlich verbessert werden. In den Städten Gera und Jena sind die Stadtbahnlinien besonders leistungsfähige und kunden-freundliche innerstädtische Verkehrssysteme. Für Gera ist der Anschluss des Ortsteiles Lan-genberg zu prüfen. Für Jena ist der Anschluss des Gewerbegebietes Göschwitz einschließlich der Verknüpfung am Bahnhof Göschwitz vordringliches Entwicklungsziel.

G 3-16 Mit den in der Karte 3-1 ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs soll ergänzend zum Regional bedeutsamen Schienen-netz die Verbindung zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzen-tren untereinander, die Anbindung der Grundzentren an die höherstufigen Zen-tralen Orte und an die übergeordneten Schienenverbindungen sichergestellt wer-den. Begründung G 3-16 Die in der Karte 3-1 ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Ver-kehrs stellen diejenigen Verbindungen dar, die aus raumordnerischer Sicht zur Ergänzung des regionalen Schienennetzes unabdingbar sind. Überall dort, wo keine Schienenverbindungen vorhanden sind oder kein Bahnbetrieb (mehr) erfolgt, jedoch ein raumordnerisches Verbin-dungserfordernis besteht (Verbindung zwischen Grundzentren bzw. zur Anbindung von Grund-zentren an Mittelzentren oder an Verbindungen höherer Kategorien), müssen Busse die Funkti-onen des regionalen Netzes übernehmen.

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Eine vergleichbare Angebotsqualität wird dann erreicht, wenn im Regional bedeutsamen Schie-nennetz ein möglichst stündlicher Taktverkehr eingerichtet und auch am Wochenende beibehal-ten wird.

G 3-17 Die Erreichbarkeit der Tourismusorte und der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung mit dem ÖPNV soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dabei sollen die Interessen und Bedürfnisse der Touristen und Erholungssuchenden berücksich-tigt werden. Begründung G 3-17 Eine Entlastung der Tourismusorte und -gebiete vom Individualverkehr ist vor allem durch den Ausbau des ÖPNV möglich. Damit soll gleichzeitig die naturnahe Tourismusentwicklung geför-dert und ein Beitrag zur Erreichung der bundesdeutschen Klimaschutzziele (Senkung des CO2-Ausstoßes) geleistet werden. Durch eine Attraktivitätssteigerung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs in Verbindung mit einer zeitlichen und räumlichen Flexibilisierung, insbesondere an den Wochenenden sowie durch eine bessere Verknüpfung von Bahn- und Buslinien können die touristisch geprägten Orte nachhaltig gestärkt werden.

3.1.4 Güterverkehr G 3-18 Der Schienengüterverkehr soll zur Vermeidung von Umweltbelastungen weiter

entwickelt werden. Dazu sollen die im Folgenden ausgewiesenen Güterverkehrs-stellen und potenziellen Güterverladestellen erhalten bzw. vorsorglich gesichert sowie alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die eine wirtschaftlich tragfähige Weiterbedienung gewährleisten. ▪ Altenburg ▪ Bad Blankenburg ▪ Bad Köstritz ▪ Blankenstein ▪ Caaschwitz ▪ Crossen ▪ Ebersdorf-Friesau ▪ Gera ▪ Gößnitz ▪ Greiz-Dölau ▪ Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz ▪ Jena-Göschwitz/Saale ▪ Könitz ▪ Lederhose ▪ Loitsch-Hohenleuben ▪ Meuselwitz ▪ Niederpöllnitz ▪ Rudolstadt ▪ Saalfeld ▪ Triptis ▪ Wünschendorf Begründung G 3-18 Mit den erfolgten Umstrukturierungsprozessen bei der Industrie und der Bahn wurden die in der Region zahlreich vorhandenen Anschlussbahnen sowie Güterverkehrs- und Umschlagstellen drastisch reduziert. Der stetig steigende Güterverkehr auf der Straße führt zu steigenden Um-weltbelastungen und zu erhöhten Aufwendungen im Straßennetz. Mit dieser Entwicklung kann der Ausbau der Straßeninfrastruktur nicht mithalten. Folgerichtig muss der Güterverkehr über andere Verkehrsträger abgewickelt werden. Der Erhalt und die Schaffung leistungsfähiger Schnittstellen, hier in Form von Güterverkehrs-stellen bzw. potenziellen Güterverladestellen, liegen deshalb im öffentlichen Interesse. Die da-für notwendigen Flächen sind zu sichern. Der Erhalt von Güterverkehrsstellen und Zugangs-punkten für Anschlussbahnen, selbst wenn sie gegenwärtig nicht mehr genutzt werden, hält die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt unter gegebenenfalls veränderten Rahmenbe-dingungen wieder Güter, insbesondere Massengüter und Gefahrgut, auf der Schiene transpor-

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tieren zu können. Besondere Bedeutung erlangen Güterverkehrsstellen für den Umschlag gro-ßer Holzmengen in Katastrophensituationen (z.B. Sturmschäden oder Nassschneebruch).

G 3-19 Für den Güterverkehr sowie Bedarfs- und Sonderfahrten sollen folgende Schie-nenverbindungen in ihrer Befahrbarkeit gesichert werden. ▪ Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose ▪ Raitzhain – Großenstein ▪ Rothenstein – ehemaliges Bundeswehrdepot Begründung G 3-19 Unter dem Aspekt der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene sind die vorhandenen Strecken zu erhalten. Auf dem Streckenabschnitt Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose besteht zu Industrie- und Ge-werbegebieten ein Wagenladungsverkehr. Im Abschnitt Raitzhain – Großenstein ist nach Ab-schluss der Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH mit der Beendigung des Bahnverkehrs zu rechnen. Der Erhalt dieser Strecke soll die optimale infrastrukturelle Erschließung großflächiger Industrieansiedlungen in diesem Teilraum gewährleisten.

3.1.5 Luftverkehr Die in der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze haben die Aufgabe, den Bedarf der allgemeinen Luftfahrt abzusichern und die Teilräume, die nicht in der Nähe von Verkehrsflughäfen liegen, für den Geschäfts- und Werksverkehr zu erschließen. Sie dienen dem Flugsport und touristischen Zwecken.

G 3-20 Der Ausbau und die Entwicklung des überregional bedeutsamen Regionalflugha-fens am Standort Altenburg-Nobitz soll in Verbindung mit der standörtlichen Ent-wicklung der Wirtschaft fortgeführt werden. Die Einbindung in das Verkehrsnetz soll verbessert werden. Begründung G 3-20 Der Regionalflughafen Leipzig-Altenburg am Standort Altenburg-Nobitz bietet in der Region Ostthüringen / Westsachsen in Ergänzung des nahe gelegenen Internationalen Flughafens Leipzig/Halle einen Anschluss an die Europäische Netzebene. Besonders durch seine Nähe zu den Oberzentren Gera, Chemnitz und Zwickau trägt er zur luftfahrttechnischen Erschließung und zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte der ostthüringischen und südwestsächsischen Regi-onen bei. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Entwicklungsvoraussetzungen des Regionalflughafens nachhaltig zu sichern. Die erforderlichen Straßenausbau- und Straßen-neubaumaßnahmen zur verbesserten Erreichbarkeit sind dafür zu sichern. Mit dem Ausbau des Regionalflughafens soll die direkt angrenzende Entwicklung von Industrie und Gewerbe ver-knüpft werden.

Z 3-5 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Flugplätze sind zur schnellen Erreichbarkeit und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Pla-nungsregion zu sichern. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlos-sen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz ▪ Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina ▪ Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz ▪ Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz Begründung Z 3-5 Die in der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze können insbesonde-re im Bereich des allgemeinen Luftverkehrs eine Ergänzungsfunktion übernehmen sowie die Teilräume für den Geschäfts- und Werksverkehr erschließen. Grundsätzlich gilt für alle Ver-kehrslandeplätze, diese bestmöglich mit dem Netz des öffentlichen Verkehrs zu verbinden. In Gera-Leumnitz soll in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung die Landebahn verlängert werden. Der Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz soll vorrangig für den Luftsport er-halten werden.

G 3-21 Sonstige Gelände für den Luftverkehr, Aufstiegsgelände für Ballone, Gelände für den Modellflug sowie weitere Sonderlandeplätze für Ultraleichtflugzeuge sollen vorzugsweise auf ehemaligen Agrarflugplätzen eingerichtet werden. Der beste-hende Sonderlandeplatz Göpfersdorf und das Segelfluggelände Titschendorf

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sollen erhalten und bei Bedarf weiter entwickelt werden. Begründung G 3-21 Die neben den Verkehrs- und Sonderlandeplätzen mögliche Einrichtung von zusätzlichen Flä-chen für den Flugverkehr erweitert und ergänzt das Angebot für den Luftsport. Die Errichtung dieser Fluggelände erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaues, des Naturschutzes und der Landschaftspfle-ge sowie des Schutzes vor Fluglärm. Die Errichtung dieser Fluggelände dient dabei der Aus-übung des Luftsportes und der Freizeitgestaltung. Das genehmigte Segelfluggelände Titschen-dorf soll für den Luftsport erhalten bleiben.

3.2 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

3.2.1 Energieversorgung Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen Anlagen und Standorte der Energieversorgung be-darfsgerecht entwickelt werden. Vorrang sollen die Modernisierung, der Ausbau und die Erwei-terung der bestehenden Anlagen haben. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärener-gieverbrauch soll erhöht werden LEP, 4.2.4 und 4.2.6.

G 3-22 Eine nachhaltige und zukunftsfähige Sicherung der Energieversorgung in der Planungsregion Ostthüringen soll an den strategischen Zielsetzungen der Ver-sorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit ausgerichtet werden. Die Umsetzung soll mit folgenden Maßnahmen flankiert werden: ▪ Ausbau eines ausgewogenen Energiemix insbesondere durch optimale Ergän-

zung der verschiedenen Versorgungssysteme unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eignung und der regionalen Besonderheiten

▪ Verbesserung der Energieeffizienz in der Erzeugung, Verteilung und in allen Anwendungsbereichen

▪ Nutzung der Möglichkeit zur Kraft-Wärme-Kopplung und Stärkung verbrau-chernaher Energieversorgungsstrukturen

▪ Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien ▪ energiesparende Bauweisen und Siedlungsformen (energieeffiziente Sied-

lungsstrukturen) ▪ Förderung von energiesparenden Verkehrs- und Verkehrsleitsystemen. Begründung G 3-22 Der Umbau der Energieversorgung zu einer nachhaltigen regionalen Energieversorgung und Wertschöpfung bedarf der zunehmenden Koordination und Steuerung auf regionaler Ebene. Die Energieversorgung ist für die räumliche Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum in der Planungsregion von immenser Bedeutung. Dabei besteht auch in Zukunft die Aufgabe, die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen zu gewährleisten, um so die Wettbewerbsfä-higkeit der Wirtschaft, die Ansiedlung neuer Betriebe und die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Durch eine schrittweise Modernisierung der Energieversorgung soll insbesondere eine drastische Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase erfolgen. Im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung sind die energie- und klimapolitischen Ziele festgeschrie-ben. So wurde unter anderem beschlossen, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 25 bis 30 %, den Anteil an der Wärmeversorgung auf 14 % und den Anteil der Biokraftstoffe auf 17 % (energetisch) zu erhöhen sowie den Anteil der Stromproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % zu verdoppeln. Zur Umsetzung dieser anspruchsvollen Ziele in der Planungsregion sollen insbesondere der sparsame Umgang mit fossilen Energieträgern, die Effizienzsteigerung und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien wie Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme beitragen. Grundlage dafür bildet das im Auftrag der Regiona-len Planungsgemeinschaft vom Institut für Geographie der Friedrich-Schiller-Universität Jena erarbeitete Integrierte Regionale Energiekonzept Ostthüringen, welches kontinuierlich weiter-entwickelt wird. Durch das regionale Energiekonzept sollen Strategien für eine zukunftsfähige regionale Energieversorgung entwickelt werden, die einerseits auf eine Steigerung der Energie-effizienz und andererseits auf den Ausbau der regionalen Nutzung der erneuerbaren Energien abzielt. Der Stand des Ausbaues erneuerbarer Energien in Ostthüringen weist insbesondere bei Bioenergie, aber auch bei der Windkraft hohe Raten pro Einwohner auf. Dagegen sind Geother-

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mie, Photovoltaik und Solarwärme bislang noch relativ wenig genutzt. Allerdings liegt der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung deutlich zu nied-rig. Die Potenziale für den weiteren Ausbau in Ostthüringen sind vor allem in der Bioenergie als Kraft-Wärme-Kopplung, in der Photovoltaik und in der gebäudebezogenen Nutzung von Solar- oder Geothermie zu sehen. Zunehmende Bedeutung für eine nachhaltige Energieversorgung haben die Gesichtspunkte der Ressourcenschonung und des Natur- und Umweltschutzes. Hier müssen die Anstrengungen verstärkt werden, den Verbrauch fossiler Energieträger durch den Einsatz von Energieeffizienz-technologien und erneuerbaren Energien zu senken. Neben dem vermehrten Einsatz umwelt-freundlicher Energiearten ist ein vielfältiges Angebot aus Gas, Strom, Fernwärme und Nahwär-me zur Erhöhung des Wirkungsgrades notwendig. Ebenso soll der kombinierte Einsatz von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) insbesondere bei hoher Ver-braucherdichte weiter ausgebaut werden, um die Umweltbelastungen durch Abwärme und Schadstoffe zu reduzieren und Effizienzverbesserungen zu erreichen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Energieeinsparung in allen Bereichen. Raumplanerisch relevant ist dabei insbesondere die Reduzierung von Wärmeverlusten an Gebäuden. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen wird ihrerseits weitere Schritte zur Vertie-fung eines Integrierten Regionalen Energiekonzeptes leisten. Für die Nutzung der Windenergie liegt in 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept vor.

G 3-23 Das Netz der Transport- und Leitungstrassen soll zur Erhöhung der Versor-gungssicherheit bedarfsgerecht ausgebaut werden. Bei künftigen Trassierungen von Stromleitungen soll auf eine landschaftsgerechte Führung unter Schonung von Waldflächen hingewirkt werden. Sie sollen vorrangig mit bestehenden linea-ren Infrastrukturelementen bzw. als Mehrfachleitungen gebündelt werden. In Ge-bieten mit hoher Siedlungsdichte sowie in besonders schutzbedürftigen Berei-chen sollen neue Hochspannungsleitungen als Kabeltrasse verlegt werden. Beim Ausbau des Netzes der Transport- und Leitungstrassen soll insbesondere der Bedarf durch den Ausbau eines effektiven Mix von erneuerbaren Energien be-rücksichtigt werden. Folgende Vorhaben der Elektroenergieversorgung mit überwiegend regionaler Bedeutung sollen in der Planungsregion errichtet bzw. erweitert werden: ▪ 110-kV-Leitung Greiz – Gommla ▪ 110-kV-Leitung Gommla – Berga ▪ 110-kV-Leitung Jena – Stadtroda ▪ 110-kV-Leitung Stadtroda – Hermsdorf ▪ 110-kV-Leitung Frössen – Raila ▪ 110-kV-Leitung Auma – Neustadt ▪ 110-kV-Leitung Pößneck – Neustadt. Begründung G 3-23 Der weitere bedarfsgerechte Ausbau der leitungsgebundenen Trassen ist grundsätzlich sinn-voll. Jedoch ist neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten insbesondere die Minimierung der Eingriffe in das Landschaftsbild, den Naturschutz sowie in andere schützenswerte Gebiete zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Wald, hierbei insbesondere von Waldflächen mit herausragender Bedeutung für Umweltfunktionen. Die Planungsregion Ostthü-ringen ist geprägt durch eine hohe Siedlungsdichte und eine wertvolle Kulturlandschaft. Es soll-te deshalb immer geprüft werden, neue Leitungen auf bestehenden Trassen zu bündeln bzw. eine Parallelführung zu linearen Infrastrukturelementen vorzunehmen, um nicht an die Grenzen der Raumverträglichkeit zu stoßen. Für landschaftlich sensible Räume, dicht besiedelte Gebiete und zum vorsorgenden Schutz vor Naturgefahren als Folge des Klimawandels sollen die Mög-lichkeiten der Verkabelung genutzt werden. Der weitere bedarfsgerechte Ausbau der leitungs-gebundenen Trassen ist auch auf die sich verändernden Belange eines zunehmend dezentral ausgerichteten Energieversorgungssystemes mit einem sich erhöhenden Anteil aus den diver-sen erneuerbaren Energien auszurichten. Durch die den nationalen Klimaschutzzielen folgende Ausbaustrategie der Kraft-Wärme-Kopplung kommt es zu einer Zunahme kleinerer Einspeiser in die Strom- und Wärmenetze. Zudem liefern Solar- und Windenergieanlagen zunehmend Strom in die Netze. Diese Entwicklungen verursachen tendenziell eine Dezentralisierung der Strom-versorgung, auf die auch die Netzinfrastruktur verstärkt ausgerichtet werden muss. Der Ausbau des regionalen 110-kV-Netzes dient im Wesentlichen der Verbesserung der Versorgungsbedin-gungen sowie der Energiebereitstellung für regionale Lastschwerpunkte. Mit dem langfristig ge-

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planten Netzausbau werden Voraussetzungen für die Einspeisung in die vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Umspannwerke sowie Ringschlüsse zwischen den Umspannwerken geschaf-fen. Im Mittelspannungsbereich besteht das Ziel in der Vereinheitlichung der Betriebsspannung auf 20 kV. Dabei wird sich der Anteil erdverlegter Leitungen weiter erhöhen, nicht zuletzt als Kompensation für Eingriffe im Zuge des Neubaues von Hochspannungsleitungen.

G 3-24 Im überregionalen Gasversorgungsnetz soll für eine weitere Kapazitätserhöhung die Errichtung einer zusätzlichen Hochdruckleitung weitestgehend parallel zu bestehenden Leitungssystemen ermöglicht werden. Das regionale Gasversor-gungsnetz soll weiter rekonstruiert, ergänzt und die Versorgungssicherheit er-höht werden. Der zunehmende Bedarf an Einspeisekapazitäten von aufbereite-tem Gas aus Biogasanlagen soll beim weiteren Ausbau des Gasversorgungsnet-zes berücksichtigt werden. Begründung G 3-24 Der umweltfreundliche Energieträger Erdgas besitzt für Heizzwecke, für die Energieerzeugung sowie als Prozessenergie in bestimmten Branchen der Industrie eine große und auch weiterhin zunehmende Bedeutung. Die Planungsregion Ostthüringen verfügt bereits über ein umfangrei-ches Netz der Gasversorgung, durch welches alle Oberzentren sowie der überwiegende Teil der Mittel- und Grundzentren an die Gasversorgung angeschlossen sind. Dennoch ist es erfor-derlich, das überregionale, regionale und örtliche Netz weiter bedarfsgerecht auszubauen, um einerseits bisher nicht oder nicht ausreichend versorgte Teilräume zu erschließen und anderer-seits durch verschiedene Anbieter die Möglichkeit einer kostengünstigen Energieversorgung zu schaffen. Die Nutzung von Biogas erfolgt derzeit meist an der Quelle der Erzeugung, d.h. viel-fach in den landwirtschaftlichen Betrieben. Allerdings liegt dort in der Regel ein nicht ausrei-chender Wärmebedarf vor, so dass es zu keiner effektiven Nutzung des Energieträgers Bio-masse kommt. Dagegen kann der Wirkungsgrad von Biogasanlagen deutlich erhöht werden, wenn das Gas nach einem Aufbereitungsprozess in das Erdgasnetz eingespeist wird und somit als Energieträger am Bedarfsort in Form von Kraft-Wärme-Kopplung mit hohem Wirkungsgrad genutzt wird. Diese Strategie folgt den auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen (Gas-netzzugang für Biogas, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung).

G 3-25 Die umweltschonende und kostengünstige Fernwärmeversorgung soll in den Ge-bieten mit hoher Siedlungsdichte bzw. ausreichender Wärmelastdichte erhalten sowie durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und den Einsatz erneuerbarer Energien auch in weniger dichte Versorgungsgebiete ausgedehnt werden. Begründung G 3-25 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung kommt dem Ausbau von Wär-meverteilnetzen (Fern- und Nahwärme) große Bedeutung zu. Entscheidend sind deshalb Maß-nahmen zur Effizienzsteigerung, denn nur niedrige Wärmeverteilungskosten ermöglichen die Erschließung weniger dichter Versorgungsgebiete (Ausdehnung in die Fläche) und hier kann bzw. wird die Zukunft der zentralen Wärmeversorgung liegen. Neuartige Konzepte, Netze und Technologien sollen den weiteren Ausbau zu einer energieeffizienten Fernwärmeversorgung in der Planungsregion unterstützen.

G 3-26 Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll in der Planungsregion Ostthüringen durch den Einsatz einer ausgewogenen Mischung der verschiedenen erneuerba-ren Energieformen erfolgen. Auf der Grundlage des Integrierten Regionalen Energiekonzeptes sollen dabei die teilräumlichen Potenziale effizient ausge-schöpft werden. Begründung G 3-26 Die internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen um den Klimaschutz haben um-fangreiche gesetzliche Regelungen hervorgebracht, die Handeln insbesondere auch auf regio-naler Ebene erfordern. In der Planungsregion werden zahlreiche, teils langfristig wirksame Wei-chen hinsichtlich Energieverbrauch und -systemen – unter besonderer Berücksichtigung aller relevanten erneuerbaren Energien – gestellt, z.B. durch die Energieversorgungsunternehmen und die Kommunen. Gleichzeitig verlangen die deutlichen Änderungen der Kosten und der Ver-sorgungssicherheit bei fossilen Energieträgern eine Berücksichtigung in diesen Entscheidungs-prozessen. Mit dieser komplexen Ausgangssituation konfrontiert, ist die Regionalplanung auch in Ostthürin-gen herausgefordert, raumplanerische Weichen für die Energieversorgung der Zukunft zu stel-len. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz, der Kostenentwick-lung bei fossilen Energiesystemen sowie des Ausbaues erneuerbarer Energien müssen hier

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umfassende, integrierte, also das gesamte Energiesystem und die sozioökonomische Entwick-lung berücksichtigende Aussagen zur zukünftigen Entwicklung getroffen werden. Dabei muss einer der Schwerpunkte auf dem, in der nationalen Klimaschutzpolitik klar formulierten Ziel des Ausbaues eines effizienten Mix von erneuerbaren Energien liegen. Denn die Nutzung der er-neuerbaren Energien ist der wichtigste Weg zur Erreichung der Reduktionsziele für klimaschäd-liche Treibhausgase. Aus diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich also aktuell die Notwendigkeit, neben der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie auch regionalplane-risch bedeutsame Aussagen über die anderen erneuerbaren Energien zu treffen. Dem trägt der Regionalplan Ostthüringen Rechnung, in dem er in 3.2.1 Energieversorgung dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein besonderes Schwergewicht beimisst und in 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie auf die spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Privilegierung der Nutzung der Windenergie im Außenbereich gesondert eingeht. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen wird perspektivisch an der Erarbeitung ei-nes Integrierten Regionalen Energiekonzeptes unter umfassender Betrachtung aller Arten er-neuerbarer Energien festhalten. Erste Untersuchungen der Arbeitsgruppe Regionalklima und Nachhaltigkeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena aus den Jahren 2008/2009 und zu Be-ginn des Jahres 2010 liegen hierzu vor. Als Fazit dieser Untersuchungen kann davon ausge-gangen werden, dass bis zum Jahr 2050 der Anteil erneuerbarer Energien an der pro Einwoh-ner in Ostthüringen verbrauchten Endenergie bis zu 50 % bei voller Ausschöpfung der ermittel-ten Potenziale betragen könnte und sogar bis zu 65 % bei Kombination mit einer Energieein-sparung von einem Fünftel des heutigen Verbrauches. Bis zum Jahr 2020 können bei realisti-scher Nutzung von etwa 20 % des Potenziales ein Anteil der erneuerbaren Energien an der pro Einwohner in Ostthüringen verbrauchten Endenergie bis zu 26 % und unter Berücksichtigung von Energieeinsparmaßnahmen sogar ca. 32 % erreicht werden. Die Regionale Planungsge-meinschaft macht diese wissenschaftlich begründete Orientierung zur Arbeitsgrundlage und Handlungsmaxime. Mit dem Integrierten Regionalen Energiekonzept werden dazu weitere ver-tiefte Arbeitsschritte vollzogen.

G 3-27 Beim weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Planungsre-gion soll der räumlich nachhaltigen Biogas- und Biomasseproduktion und deren effizienter Nutzung eine herausragende Bedeutung zukommen. Dabei sollen die agrarstrukturellen Voraussetzungen und Potenziale des Altenburger Landes und der nördlichen Teile des Saale-Holzland-Kreises verstärkt genutzt werden. In den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, dem südlichen Teil des Saale-Holzland-Kreises und dem Saale-Orla-Kreis sowie im Landkreis Greiz sollen die Potenziale der energetischen Waldnutzung weiter ausgebaut werden. Begründung G 3-27 Die Bioenergie ist eines der Schlüsselthemen im Klima- und Umweltschutz, bei der Ressour-censchonung und als Einkommensalternative im Agrarsektor. Im Vergleich zu anderen Energie-trägern bietet Biomasse vielfältige Vorzüge. So ist es möglich, diese als feste, flüssige und gas-förmige Energieträger zur Verfügung zu stellen. Folglich können mit Biomasse im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien alle Energieformen (Wärme, Strom und Kraftstoffe) ersetzt werden. Ein großer Vorteil der Biomasse sowie der daraus erzeugten Energieträger ist außer-dem, dass aufgrund ihrer guten Lagerfähigkeit Energie zeitlich und räumlich flexibel bereitge-stellt werden kann. Mit Blick auf den voranschreitenden Klimawandel stellt gerade die Nutzung der Bioenergie eine wirksame und notwendige Möglichkeit dar. Im Vergleich zu den heute noch dominierenden fossilen Energieträgern sprechen neben ökologischen zunehmend auch wirt-schaftliche Vorteile für ihre verstärkte Anwendung. Wie die erstellte Studie „Modelluntersuchun-gen zur Nutzung der erneuerbaren Energien in der Planungsregion Ostthüringen“ (Gude 2008) gezeigt hat, beträgt der Anteil der Bioenergie am Bestand der erneuerbaren Energien in der Planungsregion Ostthüringen ca. 90 % (ca. 3.250 GWh). Bioenergie stellt damit das Fundament im Bereich erneuerbarer Energien dar. Auf die Einwohner bezogen ist Ostthüringen damit im Thüringen- und Bundesvergleich exzellent aufgestellt (ca. 4.500 kWh / Einwohner zu 2.240 bzw. 1.150 kWh / Einwohner). Die o.g. Studie weist die Potenziale der Bioenergie für die einzel-nen Landkreise aus. Grundsätzlich sind in allen Landkreisen Steigerungen der Nutzung mög-lich, jedoch in sehr unterschiedlichem Maße. Geringere Steigerungsraten ergeben sich dort, wo die nutzbaren Flächen für Biomasse-Produktion geringer sind oder bereits ein hoher Ausbau-grad gegeben ist. Es wird jedoch eingeschätzt, dass nahezu alle Landkreise zusätzliche Poten-ziale von 400 bis 700 GWh aufweisen. Bei der energetischen Waldnutzung ergeben sich noch Potenziale insbesondere in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und Greiz, also den Kreisen mit hohem Waldanteil. Nach den berechneten Daten trifft dies auch für den Saale-Orla-Kreis zu. Signifikantes Potenzial birgt die stärkere Einbindung von Privatwäl-

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dern in die energetische Holzverwertung. Eine deutlich ausbaufähige energetische Nutzung landwirtschaftlicher Produkte aufgrund eines hohen Anteiles landwirtschaftlicher Flächen ist in der gesamten Planungsregion außer in der kreisfreien Stadt Jena und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gegeben. Insbesondere das Alten-burger Land fällt hier durch einen hohen Wert auf, da bislang nur in geringem Umfang eine energetische Nutzung stattfindet. Positiv wirkt sich die durch landwirtschaftliche Großbetriebe gut geeignete Agrarstruktur aus. Zudem ist in allen Landkreisen die energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger markant ausbaufähig, da weit verbreitet Tierproduktion in größerem Umfang betrieben wird. Sowohl die Bioenergie-Region Altenburger Land als auch die Bioenergie-Region Jena-Saale-Holzland und die Bioenergie-Region Thüringer Vogtland beteiligten sich am Bundeswettbewerb der Bioenergie-Regionen. Die beiden letztgenannten gehören zu den 25 Siegern des Wettbe-werbes. Damit bestehen für die Planungsregion sehr gute Voraussetzungen, nachhaltige Bio-energiestrukturen zu schaffen. Es werden weitere Kompetenzen auf regionaler Ebene frei ge-setzt und funktionierende Netzwerke geschaffen.

G 3-28 Bei der Energiegewinnung aus Biomasse sollen besonders regionale Wertschöp-fungsketten vom Anbau der Biomasse bis zum Verbraucher gestärkt werden. Begründung G 3-28 Der Grundsatz dient der Umsetzung der Bioenergiekonzepte in den Landkreisen, die im Rah-men der Tätigkeit der regionalen Arbeitsgruppen im LEADER-Prozess mit den regionalen Ak-teuren entwickelt wurden. Die Schaffung von Biogasanlagen mit weiträumigen Transporten von bioenergetischen Massen aus anderen Planungsregionen Deutschlands ist planerisch nicht be-absichtigt. Das bedeutet, dass Bioenergieanlagen aus dem jeweils nahen Umfeld innerhalb der Planungsregion sicher versorgt werden können, ohne dass die Nahrungs- und Futtermittelpro-duktion ernsthaft beeinträchtigt wird. Bei den Flächenpotenzialen für die Erzeugung von Bio-energie ist auf der Biomassepotenzialbewertung des Freistaates Thüringen (2010) und dem In-tegrierten Regionalen Energiekonzept Ostthüringen (2008 und Fortschreibungen) aufzubauen. Die Forderung nach räumlicher Nähe von Rohstoff, Verarbeitung und Verbrauch gründet sich auf verschiedene Überlegungen. Durch die Nähe der Erzeugungsflächen der Biomasse zu ver-arbeitenden Einrichtungen (Biomasse- und Biogasanlagen) wird zum einen der Biomasse-Im-port aus anderen Regionen eingeschränkt. Dies hat durch die Verminderung von Fahrwegen und damit Emissionen positive Effekte auf die Treibhausgasbilanz. Zum anderen wird hierdurch die Entwicklung hin zur Verringerung der Energieimporte der jeweiligen Region verbessert. Nur bei einer nachhaltigen Energiewirtschaft auf Basis heimischer erneuerbarer Energien verschiebt sich die Wertschöpfung in die Planungsregion. Die Nähe von Energieproduzenten und -verbrau-chern begründet sich durch die Möglichkeiten der optimierten Nutzung von Prozess- und Rest-wärme mittels Kraft-Wärme-Kopplung und führt zu einer Effizienzsteigerung. Dabei haben sich Blockheizkraftwerke als besonders geeignet erwiesen, können durch die ortsnahe Nutzung der Abwärme doch 80 bis 90 % der eingesetzten Primärenergie genutzt werden. Besonders der wärmegeführte Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (dessen Leistungsabgabe richtet sich nach dem lokalen Wärmebedarf) mit der Einspeisung nicht gebrauchten Stromes in das öffentliche Netz gegen Vergütung, entspricht einer zugleich wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Pra-xis.

G 3-29 Der Betrieb, die Sanierung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in der Pla-nungsregion soll so erfolgen, dass eine Leistungssteigerung mit der Verbesse-rung der gewässerökologischen Situation verbunden wird. Dabei soll der ökolo-gische notwendige Mindestwasserabfluss sichergestellt werden. Begründung G 3-29 Wasserkraftwerke bedürfen konkreter Standortausweisungen, da sie aufgrund ihrer Größe, der Standortanforderungen, aber auch wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt nicht überall er-richtet werden können. Sie sind wie Windkraftanlagen privilegierte Vorhaben im Außenbereich und grundsätzlich raumbedeutsame Vorhaben. Zu den Auswirkungen auf die Umwelt gehört vor allem, dass sie die Strömung und Fließgeschwindigkeit sowie den natürlichen Lauf und den Wasserstand beeinflussen. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Folgen für das Ökosystem und die Gewässergüte kommen, was eine Gefahr für Flora und Fauna darstellt. Trotz der relativ geringen Gesamtenergieleistung (ca. 85 GWh) im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien spielt jedoch die Wasserkraft aufgrund der zuverlässigen und beständigen grundlastfähigen Stromerzeugung eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung in Ostthüringen. Der hohe Wir-kungsgrad (ca. 90 %) und die lange Lebensdauer der Anlagen sind hierbei ebenfalls von we-sentlicher Bedeutung. Die Erweiterungsmöglichkeiten sind realistisch betrachtet jedoch relativ

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gering und es kann davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Jahren nur geringe Zu-nahmen von Wasserkraftanlagen zu erwarten sind. Um möglichst wenig nachteilige ökologische Veränderungen innerhalb der Flusssysteme herbeizuführen, sollen (wenn möglich) die bereits vorhandenen Wasserkraftanlagen durch moderne und leistungsfähigere bzw. effizientere Anla-gen ersetzt werden. Diese Modernisierung erfolgt in der Regel durch den Einbau einer neuen Turbine mit höherer Effizienz in Verbindung mit einer elektronischen Steuerung und Regelung. Durch dieses Repowering wird der Wirkungsgrad der Anlage erhöht, ohne die Ökologie der Fließgewässer nachteilig zu verändern. Gleichzeitig kann eine Modernisierung von bestehen-den Anlagen dazu benutzt werden, um Fehler aus der Vergangenheit zu beheben, das heißt trotz energietechnischer Nutzung können flussbauliche Anlagen in einen möglichst naturnahen Zustand zurückversetzt werden. Übersicht der in der Planungsregion vorhandenen Wasserkraftanlagen

Standort In Betrieb

Außer Betrieb

Installierte elektrische Leistung

Flussgebiet Saale Pumpspeicherwerk Bleiloch 80,0 MW Pumpspeicherwerk Hohenwarte I 62,7 MW Pumpspeicherwerk Hohenwarte II 320 MW Laufwasserkraftwerk Burgkhammer 2,20 MW Wasserkraftwerk Wisenta / Walsburg 3,76 MW Eßbach (Mühle Walsburg) 250 kW Ziegenrück (Verpackungswerk) ca. 285 kW Ziegenrück (Wasserkraftmuseum) 80 kW Laufwasserkraftwerk Hohenwarte 2,75 MW Laufwasserkraftwerk Eichicht 100 kW Eichicht (E-Werk) 60 kW Reschwitz 310 kW Saalfeld Obernitz / Neumühle ca. 280 kW Rudolstadt / Schwarza (Mühle Nestler) 71 kW Talsperre Leibis / Lichte 758 kW Rudolstadt / Unterpreilipp 850 kW Uhlstädt 580 kW Schöps / Jägersdorf 270 kW Jena/Burgau (ehemaliges Zeisskraftwerk) 880 kW Jena (Rasenmühlenwehr) 500 kW Jena (Paradieswehr) 500 kW Mühltal 12,5 kW Porstendorf ca. 600 kW Dorndorf/Saale 560 kW Döbritschen 280 kW Camburg (Mühlenwerke) ca. 350 kW Möschlitz (Mühle) 20 kW Grochwitz (Stöckigtsmühle) 32,5 kW Sparnberg (Anlage Wilfert) 15,0 kW Görkwitz (Hohenofenmühle) 20,0 kW Wurzbach (Bärenmühle) 15 kW Schaderthal (Sägewerk Wiefel) 19 kW Mellenbach 200 kW Lausnitz (Papiermühle) 11 kW Weltwitz (Mühle) 10 kW Pößneck / Schweinitz (Mühle Öffner) ca. 18,5 kW Freienorla (Mühle Demuth) ca. 11 kW Gumperda (Mühle) 5 kW Geisenhain (Fa. Ulrich Müller) ca. 12 kW Stadtroda (Hammermühle) 25 kW Hainbücht (Mühle) ca. 10 kW

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Standort In Betrieb

Außer Betrieb

Installierte elektrische Leistung

Flussgebiet Weiße Elster Greiz-Dölau 250 kW Neumühle (Lehnamühle) 250 kW Neumühle (Mühle Sterner) ca. 70 kW Rüßdorf (Matzner Kraftwerke) ca. 490 kW Altgernsdorf (Eulamühle) 25 kW Berga (Herrenmühle) ca. 230 kW Berga (Angermühle) 200 kW Clodra ca. 10 kW Wünschendorf (Mühle Scharf) 50 kW Wünschendorf (Mühle Schulze) ca. 70 kW Gera (Vogtlandstr.) 420 kW Bad Köstritz (Mühle) ca. 217 kW Hartmannsdorf (Mühle) ca. 19,5 kW Weida (Mühle) ca. 18 kW Flussgebiet Pleiße Bornshain 30 kW Gardschütz (Mühlenwerke) 45 kW Treben (Mühle) 25 kW Münsa 50 kW

G 3-30 Die Nutzung oberflächennaher Geothermie soll grundsätzlich in der gesamten Planungsregion weiter ausgebaut werden. Bei der Neuausweisung bzw. Umpla-nung von zusammenhängenden Siedlungsgebieten soll frühzeitig geprüft wer-den, ob die Bauflächen für eine geothermische Nutzung geeignet sind. Insbeson-dere in den Räumen des Ostthüringer Schiefergebirges, des Vogtlandes und des östlichen Teiles des Altenburger Landes, die im Sinne des Grundwasserschutzes günstige hydrogeologische Verhältnisse aufweisen, soll auf die Nutzung tiefer Geothermie hingewirkt werden. Begründung G 3-30 Oberflächennahe Geothermie kann in sinnvollem Mix mit anderen Energieträgern zum Behei-zen, aber auch zur Kühlung von Gebäuden sowie für Prozesswärme (und -kälte) eingesetzt werden. Sie zeichnet sich aus durch einen geringen Flächenverbrauch und ist dezentral ein-setzbar. Geothermie ist eine nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Reserve und steht ganzjährig bedarfsgerecht zur Verfügung. Vor allem in den südlichen und südöstlichen Berei-chen der Planungsregion besteht auf Grund der hier anstehenden meist mächtigen, homoge-nen paläozoischen Gesteine eine hohe Eignung für den Einsatz von Wärmepumpen (im Sinne des Grundwasserschutzes), da hier das Konfliktpotenzial zwischen Erdwärmenutzung und As-pekten des Grundwasserschutzes meist gering ist. Entsprechende Trink- und Heilwasserschutz-gebiete sind zu beachten. Die ländliche Struktur mit Mittel- und Grundzentren spricht ebenfalls für den Einsatz dieser Heizungsart. Der Einsatz von Grundwasserwärmepumpen setzt in jedem Fall eine wasserrechtliche Genehmigung voraus, die bei der Unteren Wasserbehörde einzurei-chen ist. In allen anderen Gebieten der Planungsregion mit vor allem mesozoischen Gesteinen ist die Nutzung von Erdwärme ebenfalls grundsätzlich möglich. In einer thematischen Über-sichtskarte der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (veröffentlicht unter www.tlug-jena.de) wird die Thüringer Landesfläche hinsichtlich ihrer hydrogeologischen und wasserwirt-schaftlichen Standorteignung für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme abgebildet. Bei Vorha-ben in wasserwirtschaftlich ungünstigen oder im Sinne des Grundwasserschutzes hydrogeolo-gisch ungünstigen Gebieten können die Unteren Wasserbehörden eine Verfahrensbeteiligung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie empfehlen. Diese prüft gegebenenfalls das Vorhaben hinsichtlich der konkreten hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Boh-rung und gibt ihre fachliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die hieraus abzuleiten-den Konsequenzen obliegt der Unteren Wasserbehörde. Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor möglichen schädlichen Verunreinigungen ist das Errichten und Betreiben von Erdwärmesonden, Grundwasserpumpen und Erdkollektoren in den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten sowie von Heilquellenschutzgebieten (Bereich der Wasserfassung und der engeren Schutzzone) unzulässig. In der Schutzzone III

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(Bereich der weiteren Schutzzone) sind Erdwärmeanlagen nach Einzelfallprüfung nur einge-schränkt zulässig.

G 3-31 Die Nutzung solarer Strahlungsenergie soll bevorzugt auf Siedlungsflächen (Dachflächen, Fassaden, Brachflächen etc.) erfolgen. Hierbei sollen Konflikte mit der Hauptnutzung der Fläche und mit Belangen des Denkmalsschutzes vermie-den werden. Begründung G 3-31 Bei der Nutzung baulich geprägter Flächen zur Energiegewinnung entfällt zusätzlicher Flächen-verbrauch und ein Großteil der technischen Infrastruktur (Stromanschluss, Zufahrt usw.) ist in der Regel bereits vorhanden. Außerdem wird die Energie dort produziert, wo sie benötigt wird, was bei Solarthermie die Leitungsverluste erheblich reduziert. Entsprechend den Modellunter-suchungen zur Nutzung der erneuerbaren Energien in der Planungsregion Ostthüringen (Gude 2008) besteht in Ostthüringen das Potenzial eines deutlichen Ausbaues für solare Energieer-zeugung auf genutzten Dachflächen.

G 3-32 Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung sollen unter dem Aspekt des sparsamen Umganges mit Grund und Boden und der Vorbelas-tung des Landschaftsbildes insbesondere ehemals baulich genutzte bzw. versie-gelte Flächen genutzt werden. Auf folgenden konfliktarmen Angebotsflächen soll die Errichtung von Solarparks bzw. deren Erweiterung ermöglicht und umgesetzt werden: ▪ Deponie am Kapsgraben Schmölln ▪ Schacht Falkenhain Phönix-Nord ▪ Ronneburg-Süd (ehemalige Wismutbetriebsfläche westlich der Brunnenstra-

ße) ▪ Haldenflächen im Umfeld der Industriellen Absetzanlage Culmitzsch ▪ Deponie Greiz-Gommla ▪ Deponie Ilmnitz, Jena ▪ Teilfläche der ehemaligen Kaserne Göttengrün ▪ Teilfläche des ehemaligen Holzwerkes Langenorla ▪ Deponie Eichental Saalfeld ▪ Teilfläche am Schieferpark Lehesten. Begründung G 3-32 Die Gewinnung von Energie ist immer auch mit Raumansprüchen verbunden. Solarparks treten in Konkurrenz mit anderen Nutzungsansprüchen und verändern unsere Kulturlandschaft. Durch eine räumliche Steuerung und raumverträgliche Gestaltung können jedoch die Nutzungskonflik-te minimiert und eine Zersiedlung der Landschaft vermieden werden. Die Ausweisung von Standorten für Freiflächenanlagen erfolgt auf der Grundlage einer gemeinsamen Prüfung zwi-schen der Regionalen Planungsgemeinschaft, den Landkreisen und den Kommunen. Mit der Realisierung von raumbedeutsamen Freiflächenanlagen außerhalb von Siedlungsflächen ist ei-ne erhebliche Zersiedlung der Landschaft und eine visuelle Beeinträchtigung des Landschafts-bildes („Technisierung der Landschaft“, „Verspiegelung“) zu erwarten. Diese Auswirkungen auf die Gesamtlandschaft lassen sich durch die Nutzung von bereits beeinträchtigten Flächen ver-mindern. Das EEG vom 31.10.2008 sieht zwar weitere Flächenarten für die Errichtung von Pho-tovoltaikanlagen vor, wie die Nutzung von in Grünland verwandelten Ackerflächen, allerdings ist hier bereits ein zusätzlicher Landschaftsverbrauch zu verzeichnen, der aufgrund des vorhande-nen Angebotes der erwähnten Flächentypen in Ostthüringen nicht notwendig ist. Als positive Rahmenbedingungen gelten: ▪ bereits versiegelte Flächen ▪ Konversions- und Brachflächen ▪ Lärmschutzeinrichtungen entlang der Infrastruktur ▪ ehemalige Müll- und Erddeponien ▪ große zusammenhängende Flächen ▪ hohe mittlere jährliche Globalstrahlungssumme ▪ niedrige mittlere jährliche Lufttemperatur. Als negative Rahmenbedingungen und damit als Ausschlusskriterien gelten: ▪ Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ▪ Vorranggebiete Waldmehrung

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▪ Vorranggebiete Rohstoffe ▪ Vorranggebiete Freiraumsicherung ▪ Vorranggebiete Hochwasserschutz ▪ Siedlungszäsuren ▪ Fließgewässer und stehende Gewässer ▪ Naturschutzgebiete ▪ Landschaftsschutzgebiete ▪ Flächenhaftes Naturdenkmale, Biotope nach § 24a NatSchG ▪ EU-Vogelschutzgebiete ▪ FFH-Gebiete ▪ Naturparks ▪ bestehende und geplante Wohnbauflächen. Die Effizienz einer Solarenergieanlage hängt vor allem von der eintreffenden Strahlungsmenge, aber auch von der Betriebstemperatur ab. Besonders hohe Globalstrahlungsmengen sind in Ostthüringen für den Landkreis Altenburger Land sowie für die östlichen Bereiche des Landkrei-ses Greiz und der kreisfreien Stadt Gera zu verzeichnen. Die durchschnittlichen Lufttemperatu-ren werden in Ostthüringen von der Geländehöhe beeinflusst. Als thermisch günstig im Sinne einer hohen Anlageneffizienz gelten somit die höher gelegenen Gebiete der Ausläufer des Thü-ringer Schiefergebirges, des Frankenwaldes sowie des Vogtlandes. Zur Errichtung von regional bedeutsamen Photovoltaikanlagen sind für eine Reihe von Gebie-ten differenzierte planerische Vorbereitungsstände gegeben. Für die im Grundsatz genannten Gebiete liegen erste Untersuchungen und kommunale Abstimmungen vor. Darüber hinaus wur-den von der Regionalen Planungsgemeinschaft gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfrei-en Städten erste Prüfschritte zu weiteren potenziell geeigneten Standorträumen vorgenommen. Zu diesen potenziell geeignet erscheinenden Gebieten gehören unter anderem Teilflächen an den Standorten ▪ Industriebrache am Eugenschacht, Großröda ▪ WGT-Liegenschaft am Standort Altenburg-Nobitz ▪ ehemalige Deponie / Recyclinganlage Gösen ▪ ehemalige Kaserne Tautenhain ▪ Deponie Großlöbichau ▪ Deponie Wiewärthe, Pößneck ▪ Deponie Arlasgrund, Blankenberg ▪ Deponie Debragraben, Rudolstadt ▪ Brache am Umspannwerk Taubenhügel, Saalfeld. Für die Genehmigungsfähigkeit sind je nach Vorbereitungs- bzw. Verfahrensstand teilweise noch weitere detaillierte Prüfungen auf den nachfolgenden Planungsebenen erforderlich. Die genannten Gebiete erscheinen zumindest in Teilflächen potenziell für die Nutzung durch groß-flächige Photovoltaikanlagen geeignet.

3.2.2 Vorranggebiete Windenergie Die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie dient den in § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG formulier-ten raumordnerischen Grundsätzen, den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rech-nung zu tragen und die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Ener-gien zu schaffen. Gleichzeitig trägt sie zur Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bei LEP, 4.2.4. Da mit der Errichtung und dem Betrieb von Wind-energieanlagen(-gruppen) auch erhebliche Auswirkungen verbunden sein können, ist es not-wendig, dabei die Standortauswahl hinsichtlich der energiewirtschaftlichen Eignung auf der ei-nen Seite sowie eines schonenden Umganges mit der Umwelt, dem menschlichen Lebensraum und dem Landschaftsbild auf der anderen Seite zu optimieren. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen beurteilt sich zunächst nach § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegierung). Durch die in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erfolgte generelle Verweisung von Windkraftanlagen in den Außenbereich hat der Gesetzgeber gleichsam eine planerische Grundentscheidung zu ihren Gunsten getroffen. Er hat die Vorhaben in planähnli-cher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck ge-bracht, dass sie dort – nach den Voraussetzungen des § 35 BauGB – zulässig sein sollen. Keinesfalls ist durch die Privilegierung aber bestimmt, dass sich diese gegenüber sämtlichen Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass Windenergieanlagen an jeder beliebigen Stelle der Landschaft im Freiraum zulässig sind. Insbesondere wird den Trägern der Regionalplanung durch die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 7 ROG sowie § 7 Abs. 3

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ThürLPlG ein Instrument zur Verfügung gestellt, das es ihnen ermöglicht, durch eine Kanalisie-rung der Ansiedlung von Windenergieanlagen mittels Ausweisung „an anderer Stelle“ – hier durch Darstellungen als Ziele der Raumordnung – die Entwicklung des Raumes in geordnete Bahnen zu lenken. Der Gesetzgeber gestattet damit, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB recht-lich geschützte Nutzungsinteresse in der Konkurrenz mit anderen Abwägungsbelangen gegebe-nenfalls zurückzustellen. Im Regionalplan Ostthüringen werden hierzu gemäß LEP, 4.2.8 Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 ThürLPlG ausgewiesen, die eine raum-bedeutsame Windenergienutzung an anderer Stelle ausschließen.

Z 3-6 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, sind für die Konzentration von raumbedeutsamen Anlagen zur Nutzung der Windenergie vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorran-gigen Funktion nicht vereinbar sind. Außerhalb der Vorranggebiete Windenergie sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilende raumbedeutsame Windener-gieanlagen nicht zulässig. ▪ W-1 – Rositz ▪ W-2 – Naundorf ▪ W-3 – Ponitz / Kummer ▪ W-4 – Gera / Seligenstädt ▪ W-5 – Pölzig ▪ W-6 – Auma / Gütterlitz ▪ W-7 – Bucha / Coppanz ▪ W-8 – Rauschwitz ▪ W-9 – Frauenprießnitz ▪ W-10 – Heideland / Lindau ▪ W-11 – Tautendorf ▪ W-12 – Oettersdorf ▪ W-13 – Tanna / Schilbach ▪ W-14 – Remda-Teichel / Treppendorf Begründung Z 3-6 Die Nutzung der Windenergie ist Bestandteil des Integrierten Regionalen Energiekonzeptes für Ostthüringen 3.2.1. Sie steht dabei im Gesamtkontext der Nutzung aller Formen erneuerba-rer Energien. Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beruht auf einem regional abge-stimmten und abgewogenen schlüssigen räumlichen Gesamtkonzept zur Nutzung der Wind-energie in der Planungsregion Ostthüringen, das sowohl raumbedeutsame Einzelanlagen als auch Anlagengruppen (raumbedeutsam sind Windenergieanlagen, die nach Anlage 1, Nr. 3.2 ThürUVPG einer standortbezogenen Vorprüfung unterzogen werden sollen, d.h. mit einer Ge-samthöhe über 35 m) einschließt. Das Konzept wurde auf der Grundlage der landesplaneri-schen Vorgaben (Landesentwicklungsplan 2004) sowie unter Berücksichtigung der methodi-schen Empfehlungen (Handlungsempfehlung für die Fortschreibung der Regionalpläne zur Aus-weisung von Vorranggebieten Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten ha-ben, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 16/2007) und fachplanerischen Erfordernisse sowie der Er-gebnisse eines regionalen Windgutachtens (Döpel 2006/2007) erarbeitet. Zunächst wurde anhand eines Richtwertes ermittelt, in welchen Regionsteilen der 60-%-Schwellenwert des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) voraussichtlich er-reicht wird. Dabei wurde – wie generell im Rahmen der Abwägung und nachfolgenden Auswei-sung von Vorranggebieten Windenergie – von einer zum gegenwärtigen Zeitpunkt üblichen Ge-samthöhe der Windenergieanlagen bis 150 m ausgegangen, sofern nicht für einzelne Vorrang-gebiete andere Festlegungen erfolgten. In 100 m über Grund (entspricht in etwa der Nabenhö-he einer 150 m hohen Anlage) wurde als Richtwert für die mindestens erforderliche Windleis-tung ein Schwellenwert von 185 W/qm angesetzt. Dort, wo Höhenobergrenzen von 100 m Ge-samthöhe festgesetzt wurden, wurde ebenfalls ermittelt, ob auf der entsprechend niedrigeren Nabenhöhe ausreichende Windverhältnisse vorhanden sind. Bei der Betrachtung zur Notwen-digkeit von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen wurden insbesondere die Aspekte des schonenden Umganges mit dem menschlichen Lebensraum sowie die Nähe zu raumwirk-samen Denkmalen und Vogellebensräumen berücksichtigt. Das Erfordernis einer Höhenbe-

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grenzung wurde für alle Vorranggebiete abgeprüft. Anhand einer Reihe von Ausschlusskriterien wurden des Weiteren all jene Regionsteile ausge-sondert, die eine sehr hohe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, für den Immissionsschutz, für die Verkehrsabwicklung oder für technische Infrastrukturen besitzen und in denen die Windenergienutzung von vornherein ausgeschlossen wird (siehe Tabelle der Aus-schlusskriterien/-bereiche). Hierzu gehören insbesondere: ▪ Schutzgebiete aus dem Bereich des Naturschutzes, deren im Thüringer Naturschutzgesetz

definierter Schutzzweck eine Einordnung von Windenergieanlagen verbietet (Naturschutzge-biete, Naturparke, Nationalparke, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete ge-mäß §§ 12 bis 15 ThürNatG).

▪ Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Flora-Fauna-Ha-bitat-Richtlinie) sowie Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 79/409/EWG zum Schutz wildlebender Vogelarten: FFH- und Vogelschutzgebiete bilden das Europäische Schutzge-bietssystem Natura 2000. Indem in diesen Gebieten die Windenergienutzung ausgeschlos-sen ist, wurde zunächst vorsorgend vermieden, dass Windenergieanlagen im Gebiet selbst die geschützten Arten und Lebensräume beeinträchtigen. Darüber hinaus wurde bei solchen (potenziellen) Vorranggebieten Windenergie, die sich in der Nähe von FFH- bzw. Vogel-schutzgebieten befinden, im Einzelfall geprüft, ob sie die Erhaltungsziele der Gebiete beein-trächtigen (siehe hierzu auch die Ausführungen im Umweltbericht). In der weiteren Ab-wägung wurde zudem in Anlehnung an die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten bzgl. Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder ge-fährdeter Vogelarten ein Umgebungsschutz für Vogelschutzgebiete berücksichtigt (siehe Lis-te der Restriktiven Kriterien / Bereiche).

▪ Wiesenbrütergebiete als Gebiete, in denen bestehende und entwicklungsfähige Populatio-nen von Vogelarten, die Wiesen und Weiden als Brut- und Nahrungshabitat nutzen, durch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes geschützt und gefördert werden sollen.

▪ Wald größer 10.000 m² zuzüglich einer Pufferzone von 200 m: Die Errichtung und der Be-trieb von Windenergieanlagen im Wald würden einen Eingriff in dessen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen bedeuten. Besonders der Lebensraumverlust für heimische Tier- und Pflanzenarten sowie die Störung der Erholungsnutzung legen es nahe, Wälder als Aus-schlussgebiete zu definieren. Waldränder wiederum prägen das Landschaftsbild und sind besonders artenreich. Sie sind Lebensraum für viele Vogel- und Fledermausarten.

▪ Vorhandene und geplante Siedlungsgebiete: Für Wohn- und Mischgebiete sowie für Sonder-gebiete Krankenhaus und ähnliches wurde aus Gründen des vorbeugenden Immissions-schutzes ein Puffer von mindestens 750 m angesetzt. Wo erforderlich, wurde der Abstand bis zu einer Pufferzone von 1.000 m vergrößert. Dies war in der Regel bei Standorten süd-lich, südwestlich oder südöstlich von Ortslagen der Fall. Bei Industrie- und Gewerbegebieten sowie bei großflächigen Einzelhandelseinrichtungen wurde der Abstand entsprechend der geringeren Schutzbedürftigkeit mit 300 m niedriger gewählt.

▪ Gebiete mit hoher und sehr hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes bzw. der land-schaftsgebundenen Erholung gegenüber der Windenergienutzung: Diese Gebiete wurden über ein entsprechendes Gutachten ermittelt, in dessen Rahmen eine flächendeckende Landschaftsbildbewertung und eine Bewertung der landschaftsgebundenen Erholung vorge-nommen wurden. Die wichtigsten Kriterien hierbei waren „Eigenart der Landschaft“, „Natur-nähe“, „Vielfalt“, „visuelle Empfindlichkeit“ und „Erholungsinfrastruktur“. Konkret geschah das in der Weise, dass die gesamte Planungsregion in ein Raster von 500 m x 500 m unterglie-dert wurde. Jedes einzelne Planquadrat wurde anhand der genannten Kriterien bewertet und nach Aggregierung der Einzelbewertungen einer von fünf Bewertungsstufen zugeordnet. Die Planquadrate, die den beiden höchsten Bewertungsstufen zugeordnet wurden („sehr hohe Empfindlichkeit“ bzw. „hohe Empfindlichkeit“), stellen diejenigen Gebiete dar, auf denen sich die Errichtung von Windenergieanlagen besonders negativ auf das Landschaftsbild / die landschaftsgebundene Erholung auswirken würde. Grundlage der angewendeten Methodik ist das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Forschungsprojekt mit dem Ti-tel „Handlungsempfehlungen zur effizienten umweltverträglichen Planung von Windenergie-anlagen für den Norddeutschen Raum …“. Das Gutachten bezieht sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Windenergie-nutzung (Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m).

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Ausschlusskriterium / -bereich Pufferzone

Naturschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren) Naturpark (vorhanden / im Ausweisungsverfahren) FFH-Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Biosphärenreservat Wiesenbrütergebiet Landschaftsschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren) Wald – Wald größer 10.000 m²

+ 200 m

Überschwemmungsgebiet Vorhandenes Siedlungsgebiet / bauleitplanerisch festgelegtes Sied-lungsentwicklungsgebiet

– Wohn- und Mischgebiet, Sondergebiet Krankenhaus o.ä. + mind. 750 m – Industrie-/Gewerbegebiet, Sondergebiet großflächiger Einzelhandel + 300 m Flug- und Landeplatz inkl. Bauschutzbereich Militärisches Schutzgebiet / Sonderbaufläche Bund Verkehrstrasse und planfestgestelltes Vorhaben einschließlich sich aus gesetzlichen Verboten ergebende Anbauverbots- und Beschränkungs-zone

– Bundesautobahn 100 m – Bundes-, Landes- und sonstige Straßen 40 m – Bahn 50 m Sonstige Leitungstrasse / Anlage der technischen Infrastruktur, Richt-funkstrecke und planfestgestelltes Vorhaben

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Windenergieanlagen

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empfindlichkeit der landschaftsgebun-denen Erholung gegenüber Windenergieanlagen

Die Flächen, die sowohl ein ausreichendes Windpotenzial besitzen als auch keinem Aus-schlusskriterium unterliegen, wurden auf weitere, gegebenenfalls konkurrierende Nutzungen und Belange untersucht (siehe die Liste der restriktiven Kriterien / Bereiche). Dabei handelt es sich um Belange, die der Windenergienutzung nicht in jedem Falle entgegenstehen. Bei einem Teil dieser Kriterien kommt es stark auf die örtlichen Gegebenheiten an (so wie z.B. beim Denk-malschutz), andere Kriterien wiegen nicht unbedingt so schwer, dass sie für sich alleine geeig-net sind, einen Ausschluss der Windenergienutzung zu rechtfertigen (z.B. Flächenpool für Aus-gleichsflächen) und wieder andere sind in manchen Fällen flächenmäßig so klein, dass sie in ein (größeres) Vorranggebiet integriert werden können (z.B. geschützte Landschaftsbestandtei-le). Zu den restriktiven Kriterien gehören insbesondere: ▪ Pufferzonen für den Vogelschutz: Für den Belang Vogelschutz wurden die aktuellen Emp-

fehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogel-arten, Mai 2008) als Bewertungsmaßstab herangezogen, soweit für die einzelnen Arten und Lebensräume aus den Empfehlungen aktuelle Daten vorhanden waren. Als Datenquellen dienten vor allem der mit Stand vom 29.05.2008 verfügbare Datenbestand seit 1998 zu Tier-arten des Informationssystemes der Naturschutzverwaltung (LINFOS) sowie die im Auftrag des Umweltministeriums von der Vogelschutzwarte Seebach erarbeitete Vogelzugkarte Thü-ringen vom 09.02.2009.

▪ Denkmalschutz: Windenergieanlagen können, weil sich ihre Rotorblätter drehen und die An-lagen heute bis zu 150 m hoch sind, im Einzelfall sogar über mehrere Kilometer hinweg den die Landschaft prägenden Eindruck von Denkmalen stören. Dem Belang Denkmalschutz wurde daher überall dort Bedeutung beigemessen, wo ein potenzielles Vorranggebiet Wind-energie dazu geführt hätte, markante Sichtachsen zu verstellen, bestehende Proportionen zwischen Denkmal und Umgebung zu überprägen oder den Blick in grober Weise vom zu

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schützenden Denkmal abzulenken. Dies wurde für die Planungsregion Ostthüringen durch ein Gutachten (RoosGrün 2008) näher untersucht. Darin wurden die Denkmale entspre-chend ihrer Raumwirksamkeit in Kategorien eingeteilt, woraus sich ein geeigneter Umge-bungsschutz im Sinne von gutachterlichen Empfehlungen für Ausschluss- und Prüfbereiche ergab. Diese Empfehlungen wurden in der Abwägung berücksichtigt.

▪ Kulturlandschaften besonderer Eigenart: Die Planungsregion Ostthüringen ist in erheblichem Maße durch traditionsreiche Kulturlandschaften geprägt. In einigen Teilen Ostthüringens ha-ben sich Kulturlandschaften besonderer Eigenart erhalten, die durch Ihre spezifische kultur-historische Prägung schutzwürdig gegenüber Windenergieanlagen sind. Die Erfassung sol-cher Kulturlandschaften erfolgte durch Gutachten der Fachhochschule Erfurt 2004. In die-sem Zusammenhang erfolgte auch eine Bewertung der Verletzlichkeit schutzwürdiger Sicht-bereiche um markante Talzüge und die Landschaft prägende Kuppen. Den Aufgaben zur Bewahrung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit die Region prägender Landschaften wird im Regionalplan durch Plansätze Rechnung getragen 1.1 und 4.1.

▪ Unzerschnittene störungsarme Räume ab 25 qkm: Unzerschnittene störungsarme Räume sind per se schutzwürdig, da sie eine endliche Ressource darstellen, die kaum wiederherge-stellt werden kann. Bedeutung besitzen sie für das Naturerleben und die Erholungsfunktion der Landschaft sowie für das ökologische Freiraumsystem und damit für den Verbund von Lebensräumen für Tiere 4.1.

▪ Landschaftsteile von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Dabei handelt es sich um ausgewiesene und potenzielle Naturschutzgroßprojekte, also um national bedeutsame Land-schaften, für die als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supra-nationaler Naturschutzverpflichtungen gemäß dem Bundesprogramm zur Errichtung und Si-cherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung eine Förderung beantragt wird. Die prinzipielle Förderwürdigkeit der Gebiete wur-de durch das Bundesamt für Naturschutz bereits anerkannt.

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen: Es handelt sich um den Flächenpool der Naturschutzver-waltung, aus dem konkret definierte Maßnahmeflächen mit einem höheren Abstimmungs-grad in die Abwägung einbezogen wurden.

Restriktive Kriterien / Bereiche: ▪ Wasserschutzgebiet Zone 1 und Zone 2 ▪ Heilquellenschutzgebiet ▪ Pufferzone zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu Brutplätzen beson-

ders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten (inklusive Zugkonzentrationskorridor)

▪ Alter Bergbau, Erdfall- und Senkungsgebiet ▪ Tieffluggebiet, Interessenbereich der Bundeswehr für die Radaranlagen Gleina (Landkreis

Altenburger Land) ▪ Prädikatisierter Ort nach Thüringer Kurortgesetz (Ausschlussbereich 750 m + Prüfbereich

750 m) ▪ Einrichtung für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich (Prüfbereich: 300 m) ▪ Denkmal / Denkmalensemble mit schutzwürdigen Sichtbeziehungen; Kulturdenkmal / Denk-

malschutzbereich ▪ Von Bebauung freizuhaltende Sichtbereiche um markante Talzüge und die Landschaft prä-

gende Kuppen ▪ Kulturlandschaften besonderer Eigenart ▪ Gesetzlich besonders geschütztes Biotop ▪ Naturdenkmal mit Landes- oder besonderer Bedeutung (Prüfbereich: 200 m) ▪ Geschützter Landschaftsbestandteil mit Landes- oder besonderer Bedeutung ▪ Fließ- und Standgewässer, kleine Auenfläche (Standgewässer größer 10 ha – Prüfbereich:

10-fache Anlagenhöhe) ▪ Unzerschnittener störungsarmer Raum ab 25 qkm ▪ Landschaftsteil von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung ▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen. Die abschließende Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie erfolgte im Rahmen eines umfangreichen regionalen Abwägungsprozesses. Ziel dieser Abwägung war es, auf der einen Seite so viel Fläche für die Windenergienutzung bereitzustellen, dass der baurechtlichen Privile-gierung der Windenergieanlagen genüge getan und damit der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wurde. Auf der anderen Seite sollten geeignete und raumverträgliche Standor-te gefunden werden. Dazu wurde die Abwägung anhand der restriktiven Kriterien, einer Einzel-fallbetrachtung zum Landschaftsbild, der (insbesondere städtebaulichen) Belange der Kommu-

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nen sowie der privaten Belange der Bürger, Flächeneigentümer, Projektentwickler und Investo-ren vorgenommen. Um den Raum nicht zu überlasten und kumulierende Effekte zu vermeiden, wurde außerdem bei der Ausweisung der Vorranggebiete auf einen Mindestabstand zwischen den ausgewiesenen Gebieten geachtet, der vom Anteil wertvoller Landschaftsteilräume abhän-gig gemacht wurde. Zum Tragen kam letztlich ein Mindestabstand von 5 km. Bei der Abgren-zung der einzelnen Gebiete wurden zumeist langgestreckte Zuschnitte vermieden, denn kom-pakte Flächen vermindern in der Regel die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Weiterhin war der kulturlandschaftliche Reichtum Ostthüringens zu berücksichtigen, wobei nur solche Kul-turlandschaften als schutzwürdig betrachtet wurden, die in besonderer Weise durch kulturhisto-rische Prägungen gekennzeichnet sind. In der kleinstrukturierten, topographisch bewegten Pla-nungsregion Ostthüringen, in der die Windenergienutzung Beeinträchtigungen anderer Belange mit sich bringt, wurden zudem keine Standorte kleiner 10 ha festgesetzt. Der auf solch kleinen Flächen zu erwartende Windenergieertrag steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen. In die Untersuchungen, Bewertungen und Abwägung wurden alle im Planentwurf 2007 und im überarbeiteten Planentwurf 2009 benannten Vorranggebiete, die im Regionalen Raumord-nungsplan 1999 ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung der Windenergie, sämtliche Bestandsflächen, alle vorliegenden Anträge der privaten Wirtschaft, die gutachterlich empfohlenen Präferenzräume und weitere möglicherweise potenziell geeignete Flächen einbe-zogen. Nach Abwägung zu den Ergebnissen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum überarbeiteten Entwurf konnten mit Beschluss der Planungsversammlung vom 10.09.2010 zunächst 12 Gebiete mit einer Fläche von 793 ha als Vorranggebiete Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, ausgewiesen werden. Vorrang- und Vorbehaltsge-biete des Regionalen Raumordnungsplanes 1999 sowie Vorranggebiete des Planentwurfes 2007, des überarbeiteten Planentwurfes 2009 und bisherige Bestandsflächen sind entfallen, in-soweit sie mit vorgebrachten abwägungsrelevanten Belangen und dem schlüssigen räumlichen Gesamtkonzept nicht mehr vereinbar waren. Die im Regionalen Raumordnungsplan 1999 fest-gesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung sowie Bestandsflächen wurden erneut ausgewiesen, sofern sie sich unter den veränderten Rahmenbedingungen wei-terhin geeignet zeigten und der erforderliche Mindestabstand zu benachbarten Gebieten ge-wahrt blieb. In den nicht nochmals aufgenommenen Gebieten genießen die bestehenden Anla-gen Bestandsschutz, der sich aus dem Grundrecht auf Eigentum herleitet. Einen überwirkenden Bestandsschutz, der ein Repowering auf diesen „Altstandorten“ erlauben würde, gibt es jedoch nicht. Stattdessen ist Repowering in allen ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie unter den gegebenen gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen möglich. Damit sind auch – wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen – Möglichkeiten zum Aufräumen der Landschaft ge-geben. Das Ergebnis der Abwägung zeigt, dass aufgrund der naturräumlichen und kulturlandschaftli-chen Situation in der Planungsregion Ostthüringen südlich der Autobahn A 4 nur wenige – und dann auch nur kleine – Flächen für die Windenergienutzung geeignet sind. Die Windenergienut-zung muss sich damit beinahe ausschließlich auf die nördliche Hälfte der Planungsregion kon-zentrieren, in der wiederum mittlerweile avifaunistisch bedeutsame Gebiete und Vogelzugkorri-dore ausgewiesen sind. In einem weiteren Verfahrensschritt hat sich die Regionale Planungsgemeinschaft als Planträ-ger erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob mit dem vorliegenden Windenergiekonzept der Windenergienutzung ausreichend substanziell Raum gegeben wurde. Dieser Verfahrensschritt entspricht einer freiwilligen Selbstkontrolle, erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen, beachtet sonstige rechtliche Normen und berücksichtigt Hinweise der Obersten Landesplanungsbehörde. Die Überprüfung umfasste die Flächenbilanz, die Restriktionskriterien und ihre Anwendung im Rahmen der Abwägung zu den einzelnen Gebietsvorschlägen. Im Ergebnis dieser Überprüfung hat der Planträger die im Grenzbereich mehrerer Belange befindlichen Standorte Rauschwitz und Remda-Teichel / Treppendorf neu bewertet. Beide Standorte wurden nach veränderter Be-wertung zu den Belangen Natur, Tourismus, Kulturlandschaft, Denkmalschutz und Abständen zwischen den Gebieten unter Absenkung der Maßstäbe für die Anwendung von Restriktionskri-terien in den Regionalplan wieder als Vorranggebiete Windenergie aufgenommen. Die Vorge-hensweise ist vertretbar, da sie sowohl die übergreifenden ökologischen und sozialen Belange berücksichtigt und zugleich den wirtschaftlichen Belangen Rechnung trägt. Damit konnte die ge-samte, für die Windenergienutzung vorgehaltene Fläche gegenüber der Gesamtfläche der Vor-ranggebiete zur Nutzung von Windenergie aus dem Regionalen Raumordnungsplan 1999 somit um rund 50 % gesteigert werden. Auf den nunmehr ausgewiesenen 14 Vorranggebieten Wind-energie mit rund 835 ha kann einschließlich der Möglichkeiten des Repowering die installierte Leistung und reale Leistungsabgabe aus der Windenergienutzung nahezu verdoppelt werden. Der Anteil der Vorranggebiete Windenergie an der Fläche Ostthüringens in der Größenordnung

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von rund 0,18 % spiegelt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Raumnutzungsansprü-chen und Raumfunktionen wider, die wiederum aus den raumstrukturellen Gegebenheiten in Ostthüringen resultieren. Damit verschafft der Regionalplan der Nutzung der Windenergie sub-stanziell Raum, wird der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbe-reich gerecht und berücksichtigt die spezifischen raumstrukturellen Bedingungen in der Pla-nungsregion Ostthüringen.

Z 3-7 Im Vorranggebiet Windenergie W-12 – Oettersdorf ist eine Gesamthöhe der Windenergieanlagen von 100 m und im Vorranggebiet Windenergie W-6 – Auma / Gütterlitz ist eine Gesamthöhe der Windenergieanlagen von 120 m nicht zu über-schreiten. Begründung Z 3-7 An diesen Standorten besteht aufgrund der Siedlungsnähe bzw. der besonders exponierten La-ge erhöhte Sensibilität hinsichtlich der visuellen Beeinträchtigung. Am Standort Oettersdorf dient die Beschränkung der Anlagenhöhe insbesondere der Berücksichtigung der Belange des Umgebungsschutzes für das raumwirksame Denkmal Bergkirche Schleiz. Durch Beschränkung der Anlagenhöhe auf 100 m kann auf eine entsprechende Kennzeichnung der Anlagen verzich-tet und damit die optische Wirkung vermindert werden. Am Standort Auma / Gütterlitz dient die Beschränkung der Anlagenhöhe auf 120 m der Vermei-dung der Beeinträchtigung von Wohngebieten, der Verringerung der Schallausbreitung, der Vermeidung der Überformung des bestehenden Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der vorhandenen Windenergieanlagen sowie der Verringerung der Beeinträchtigung für die Berei-che Freizeit, Sport und Erholung.

G 3-33 In den Vorranggebieten Windenergie soll technologisch und gestalterisch ein einheitliches Erscheinungsbild der Windenergieanlagen sichergestellt werden. Für die Errichtung und Unterhaltung der Windenergieanlagen sollen soweit mög-lich vorhandene Wege als Zufahrt genutzt werden. Begründung G 3-33 In der Absicht, eine möglichst hohe Windausbeute zu erreichen, werden im Binnenland hohe bis sehr hohe Anlagen auf Höhenzügen, Bergkuppen und Plateaulagen errichtet. Die exponier-ten Standorte, die weite Einsehbarkeit und Fernwirkung der Anlagen sowie die Beunruhigung der Landschaft durch das Drehen der Rotoren bedeuten eine Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes und der landschaftsgebundenen Erholung. Die optische Wirkung kann land-schaftsverträglicher gestaltet werden, wenn die innerhalb eines Windparkes errichteten Wind-energieanlagen ein gleichartiges Erscheinungsbild (Höhe, technische Ausführung, Ausführung der Masten) aufweisen und sich in ihrer Farbgebung in das Landschaftsbild einpassen. Auch die Nutzung vorhandener Wege dient der Minimierung des Eingriffes in Natur und Landschaft. Darüber hinaus werden hierdurch Erschwernisse bei der landwirtschaftlichen Nutzung vermie-den.

3.2.3 Telekommunikation G 3-34 Die Telekommunikationsinfrastruktur und -dienstleistungen sollen in der Pla-

nungsregion Ostthüringen so entwickelt werden, dass sie zum Abbau von Stand-ort- und Strukturnachteilen beitragen. Deshalb soll der Ausbau hochwertiger di-gitaler Infrastrukturen (wie Breitbandtechnologien für den schnellen Internetzu-gang) zur Schaffung einer flächendeckenden Versorgung sowie gleichwertiger Rahmenbedingungen insbesondere auch im Ländlichen Raum erfolgen. Begründung G 3-34 Die Ausstattung mit leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur und entsprechenden Dienstleistungen gewinnt für die Wirtschaft und die Bevölkerung im Zeichen fortschreitender Globalisierung und Vernetzung weiter ständig an Bedeutung. Durch die Entwicklung der Tele-kommunikationsinfrastruktur werden Voraussetzungen geschaffen, die die Wettbewerbsfähig-keit der Wirtschaft gewährleisten, die Grundversorgung der Bevölkerung sichern und den Zu-gang zum Dienstleistungsmarkt ermöglichen.

G 3-35 Die standörtliche Einordnung von Mobilfunkanlagen (Sendeanlagen und Anten-nenmasten) soll möglichst gebündelt in vorbelasteten Gebieten erfolgen, um die Flächeninanspruchnahme zu mindern und die Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes zu minimieren.

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Begründung G 3-35 Der Mobilfunk hat sich zu einem bedeutenden wirtschaftlichen Faktor entwickelt und zur Schaf-fung zahlreicher neuer Arbeitsplätze geführt. Überwiegend private Mobilfunkgesellschaften be-dienen diesen Markt. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Mobilfunkmasten errichtet und die Bestrebungen zum weiteren Netzausbau halten an. Das immer dichtere Netz der Mobil-funkbetreiber, die zumeist exponierten Standorte der Mobilfunkmasten und die Diskussion um gesundheitliche Risiken durch elektromagnetische Felder beinhalten ein erhebliches Konfliktpo-tenzial. Mit der Bündelung verschiedener Anbieter an einem Standort bzw. die Nutzung beste-hender Anlagen sollen Beeinträchtigungen insbesondere auch des Landschaftsbildes minimiert werden. Da die Netzbetreiber aufgrund einer Selbstverpflichtungserklärung neue Standorte in Abstimmung mit der jeweiligen kommunalen Behörde planen, sind im Bedarfsfall funktechnisch geeignete Alternativstandorte möglich. Im Rahmen dieser konzeptionellen Zusammenarbeit sind die jeweiligen Standortansprüche im Sinne der Konfliktminimierung zu koordinieren. Es sol-len insbesondere Standorteinordnungen, von denen ein erhebliches Störpotenzial ausgeht, ver-mieden werden. Dazu gehören unter anderem Standorte auf regional bedeutsamen, die Land-schaft prägenden Erhebungen oder in der Nähe von denkmalgeschützten baulichen Einrichtun-gen.

3.2.4 Abfallwirtschaft Der Landesentwicklungsplan fordert eine entstehungsortsnahe und umweltverträgliche Verwer-tung und Beseitigung von Abfällen.

G 3-36 Die Deponie Großlöbichau (ZRO) soll in der Planungsregion Ostthüringen zur Gewährleistung einer langfristig gesicherten Abfallentsorgung vorgehalten wer-den. Die Deponie Wiewärthe soll für den Einzugsbereich des Zweckverbandes ZASO zur Entsorgung der Nachrottefraktion aus der MBRA sowie für Asche und Schlacken der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza vorgehalten werden. Begründung G 3-36 Die Deponie Großlöbichau erfüllt die technischen Voraussetzungen und kann entsprechend des Landesabfallwirtschaftsplanes weiter betrieben werden. Diese erfüllt seit dem Jahr 2005 die Aufgabe einer Reste- und Ausfalldeponie für die gesamte Planungsregion Ostthüringen. Die Deponie Wiewärthe besitzt ebenfalls die technischen Voraussetzungen und erfüllt die entspre-chenden Vorgaben. Unter dem Gesichtspunkt der ökologischen und ortsnahen Entsorgung / Verwertung ist das bereits vorhandene Deponievolumen auszunutzen.

3.2.5 Wasserwirtschaft In allen Landesteilen Thüringens soll eine qualitätsgerechte und stabile Trinkwasserversorgung gesichert werden. Dazu sollen noch bestehende Qualitätsprobleme beseitigt werden. Um eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung entsprechend dem Stand der Technik zu erreichen, ist es notwendig, die Sanierung, die Erweiterung und den Neubau von Abwasseranlagen und -net-zen fortzuführen.

G 3-37 Die schrittweise Sanierung von Trinkwasserleitungen, Trinkwasseraufberei-tungs- und Speicheranlagen zur Einhaltung der qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Trinkwasser soll im Vordergrund bei der weiteren Ent-wicklung der Trinkwasserversorgung stehen. Die bestehenden Wasserversor-gungssysteme sollen im Interesse einer sicheren öffentlichen Wasserversorgung untereinander verbunden und weiter ausgebaut werden. Die Räume, in denen hy-drogeologisch nicht ausreichend geschützte Grundwasserdargebote zur öffent-lichen Wasserversorgung genutzt werden, sollen vorrangig an die Fernwasser-versorgung oder andere Wasserversorgungssysteme angeschlossen werden. Dazu sollen als Schwerpunkte ▪ ein weiterer Anschluss von Orten des südöstlichen Landkreises Altenburger

Land an die Gruppenwasserversorgung Langenleuba / Niederhain, ▪ die Ersatzwasserversorgung für ausgewählte Fassungsanlagen des Wasser-

werkes der Stadt Schmölln und ▪ die Herstellung des Ringschlusses des Schwarza-Weida-Systemes erfolgen.

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Begründung G 3-37 Aufgrund der hydrogeologischen Situation in einigen Gebieten (z.B. Karstgebiete, Schotter oh-ne ausreichende Überdeckung) können Schadstoffe in die Grundwasser führenden Schichten gelangen und die Wasserversorgung gefährden. Durch Umstellung auf die Versorgung mit Fernwasser oder andere Grundwasserdargebote wird die Versorgungssicherheit erhöht. Zielstellung bis 2025 ist es, den Anschlussgrad der Kommunen und Zweckverbände an die öf-fentliche Wasserversorgung von derzeit rund 99,4 % auf nahezu 100 % zu erhöhen. Dabei liegt nach wie vor der Schwerpunkt im Landkreis Altenburger Land mit einem Anschlussgrad von ge-genwärtig ca. 98 %. Alle weitergehenden Maßnahmen zur Sicherung einer qualitäts- und quan-titätsgerechten Trinkwasserversorgung in den anderen Landkreisen haben zumeist lokale Be-deutung.

G 3-38 Die öffentliche Trinkwasserversorgung aus der Trinkwassertalsperre Weida-Zeu-lenroda-Lössau soll abgelöst werden. Damit soll der Teilraum um Zeulenroda-Triebes für Fremdenverkehr, Tourismus und Naherholung nutzbar gemacht wer-den. Begründung G 3-38 Die Trinkwassertalsperre Weida-Zeulenroda-Lössau kann nur mit erheblichen weiterem finan-ziellen und technischen Aufwand sicher vor Verunreinigungen geschützt werden. Entsprechend dem mit Beschluss des Verwaltungsrates der Thüringer Fernwasserversorgung vom April 2008 verabschiedeten Optimierungskonzept soll die Planungsregion Ostthüringen künftig allein aus der Talsperre Leibis / Lichte mit Trinkwasser versorgt werden. Zugleich soll die Umwidmung des Talsperrensystemes Weida-Zeulenroda-Lössau sowie die Aufhebung der dortigen Trinkwasser-schutzzone beantragt werden. Der Raum um die Talsperre Zeulenroda besitzt hinsichtlich der Naherholung und des Fremdenverkehres eine besondere Eignung. Mit einer entsprechenden Nutzung, insbesondere hinsichtlich wassersportlicher Aktivitäten kann eine wirtschaftliche Ent-wicklung in diese Richtung wirksam unterstützt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforderliche Wasserqualität durch geeignete Gewässerschutzmaßnahmen gewährleistet wird.

G 3-39 In den zusammenhängenden besiedelten Gebieten mit weniger als 2.000 Einwoh-nern sollen durch Sanierung, Erweiterung und Neubau von Abwasserbehand-lungsanlagen die Anforderungen der entsprechenden rechtlichen Vorgaben er-füllt werden. Vorrangig in den Gebieten, in denen unzureichend behandeltes Ab-wasser auf Grund ungünstiger hydrologischer Bedingungen die öffentliche Trinkwasserversorgung beeinträchtigt oder zu Belastungen der Vorfluter führt, sollen entsprechende Maßnahmen der Abwasserbehandlung und -einleitung vor-gesehen werden. Saale-Orla-Kreis ▪ Altengesees zum Schutz des Tiefbrunnens Landsendorf und des Ilmbaches ▪ Blankenberg zum Schutz des Tiefbrunnens Hirschberg und des Trusenbaches ▪ Dobareuth / Gefell zum Schutz des Tiefbrunnens Quira und des Ehrlichbaches ▪ Ebersdorf / Schönbrunn (einschließlich Gewerbegebiet Schönbrunn) zum

Schutz des Friesaubaches Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte ▪ Leutenberg zum Schutz des Tiefbrunnens Leutenberg ▪ Probstzella / Laasen (Anschluss an Kläranlage Gräfenthal) zum Schutz der

Quellfassung Laasen ▪ Solsdorf / Thälendorf zum Schutz des Tellbaches ▪ Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz zum Schutz des Röhrbaches. Begründung G 3-39 Zur Verbesserung der Gewässergüte und des Trinkwasserschutzes ist der weitere Ausbau ei-ner ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung insbesondere im Ländlichen Raum notwendig. Das erfordert nach der Umsetzung in Siedlungsgebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten nunmehr schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Realisierung einer ordnungsgemäßen Abwasser-beseitigung in ländlich strukturierten Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten. Das Wasserrecht fordert von den Abwasserbeseitigungspflichtigen die Aufstellung entsprechen-der Konzepte, die in Zukunft ein wichtiges Planungsinstrument beim weiteren Ausbau der ab-wassertechnischen Infrastruktur in Thüringen darstellen.

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G 3-40 Vorhandene Brauchwasserspeicher sollen für die Landwirtschaft vorgehalten werden und, soweit diese für die Bewässerung nicht mehr benötigt werden, bei Bedarf anderen geeigneten Nutzungen zugeführt werden. Begründung G 3-40 In der Planungsregion Ostthüringen existieren eine Reihe landwirtschaftlicher Brauchwasser-speicher. Diese haben mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft nach 1990 zumeist ihre einstige Bedeutung verloren. Vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen kann eine Wiedernutzbarmachung jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Dort, wo dies nicht der Fall ist, sollen anderweitige Nutzungen wie z.B. für die Fischerei oder die Naherholung geprüft wer-den.

G 3-41 Vorhandene und für eine Nutzung in Frage kommende Heilquellen sowie die zu-gehörigen Einzugsbereiche, insbesondere die Dargebote in Bad Blankenburg und Bad Klosterlausnitz, sollen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Begründung G 3-41 Heilquellen sind ein bedeutender Gesundheits- und Wirtschaftsfaktor in der Planungsregion. Zum Erhalt der Heilwirkung darf Heilwasser in seiner Beschaffenheit nicht verändert und nicht aufbereitet werden. Es ist aus diesem Grund gegen Veränderungen besonders empfindlich und vorbeugend zu schützen.

3.3 Soziale Infrastruktur G 3-42 Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sollen in zentraler Lage der Gemeinden

kombiniert und konzentriert werden. Begründung G 3-42 Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung werden in den nächsten Jahren insbesonde-re in den ländlich-peripheren Räumen viele Einrichtungen der sozialen Infrastruktur nicht mehr ausgelastet und von Schließung bedroht sein. Das im Rahmen der Modellvorhaben der Raum-ordnung durchgeführte Projekt „Anpassungsstrategien für ländliche / periphere Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang“ hat gezeigt, dass die Bündelung verschiedener sozialer und anderer Einrichtungen in einem zentral gelegenen Gebäude im Gemeindehauptort (z.B. Ge-meindesitz, Kindergarten, Kinderhort, kleine Grundschule, Seniorenbetreuung, Freizeiteinrich-tung für Jugendliche, Bücherei, Räume für Vereinsarbeit usw.) unter einem Dach eine Vielzahl positiver Synergieeffekte auf die Versorgung der Bevölkerung, auf das soziale Leben in der Ge-meinde, auf die Erhaltung Ortsbild prägender Bausubstanz, auf die Senkung von Personalkos-ten und Infrastrukturfolgekosten hat. Dieses Modell lässt sich auch auf Wohngebiete bzw. Stadtteile in Mittel- und Großstädten übertragen. Darüber hinaus bieten generationsübergreifen-de Strukturen (z.B. Kindertagesstätte / Tagespflege für ältere Menschen / Behindertenbetreu-ung mit gemeinsamen Konzepten oder Schule mit Ganztageskonzept / Seniorentreff) Möglich-keiten, Separierungserscheinungen entgegenzuwirken und kommunale Ressourcen zu bün-deln. Soweit bestehende Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Ländlichen Raum ausge-lastet sind, steht einer Erhaltung dieser Einrichtungen nichts entgegen. Dies betrifft auch die Er-richtung neuer Einrichtungen, soweit diese erforderlich, ausgelastet und finanzierbar sind.

3.3.1 Gesundheitseinrichtungen Gemäß Landesentwicklungsplan soll eine gleichwertige, medizinisch leistungsfähige, stationäre und möglichst wohnstandortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung, orientiert am Zentra-le-Orte-System, sichergestellt werden LEP, 4.3.9.

G 3-43 Die Gesundheitseinrichtungen der Planungsregion Ostthüringen sollen ihre Ko-operation untereinander verstärken. Stationäre Einrichtungen sollen mit ambu-lanten, sozialen und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken vernetzt und den sich wandelnden Anforderungen angepasst werden. Begründung G 3-43 Wegen der hohen Anforderungen, die heute an die Gesundheitsfürsorge gestellt werden, ist verstärkt die Zusammenarbeit stationärer und ambulanter Einrichtungen untereinander sowie mit spezialisierten Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen erforderlich. Dar-aus ergibt sich besonders die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den stationären Einrichtungen. Auf Grund der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung besteht in Ostthüringen insbesondere

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ein erhöhter Bedarf an Einrichtungen im Bereich von Palliativversorgung / Sterbebegleitung / Hospizwesen. Entsprechende Anpassungen der vorhandenen Einrichtungen sind deshalb erfor-derlich.

G 3-44 Stationäre Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sollen bei notwendiger Verlagerung, Neubau oder Konzentration von Einrichtungen den höherstufigen Zentralen Orten zugeordnet werden. Begründung G 3-44 In den letzten Jahren wurde das Netz der Krankenhäuser, Fachkliniken und Vorsorge- und Re-habilitationskliniken in der Planungsregion Ostthüringen den sich verändernden wirtschaftlichen, leistungs- und qualitätsorientierten Anforderungen angepasst. Soweit weitere Netzanpassungen erforderlich sind, stellen für Einrichtungen mit regionalem und zum Teil überregionalem Ein-zugsbereich die höherstufigen Zentralen Orte als Einwohnerschwerpunkte sowie wegen ihrer zentralen Lage, guten Erreichbarkeit und der vorhandenen Infrastrukturausstattung die am bes-ten geeigneten Standorte dar. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die auch zur Verringerung von Infrastrukturfolgekosten beitragen.

G 3-45 Die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern in Gera, Jena, Altenburg / Schmölln und Saalfeld / Rudolstadt soll sichergestellt werden. Begründung G 3-45 Die Kliniken Gera und Jena sind als überregional ausgerichtete Krankenhäuser wichtige ober-zentrale Infrastruktureinrichtungen und damit eine Voraussetzung für die Wahrnehmung der ge-mäß Landesentwicklungsplan zugewiesenen Funktionen für die beiden Oberzentren. Die Klini-ken in Saalfeld und Rudolstadt übernehmen eine durch den Landesentwicklungsplan zugewie-sene oberzentrale Funktion. Die Klinik in Altenburg / Schmölln übernimmt ebenfalls eine ober-zentrale Funktion im Länderdreieck Thüringen / Sachsen / Sachsen-Anhalt. Zudem ist sie in der Planungsregion Ostthüringen die einzige Ausbildungsstätte für Krankenpflege nach Kranken-hausgesetz. Alle vier Klinikstandorte sind wegen ihrer Größe, Lage, Erreichbarkeit und hoch spezialisierten Leistungsangebote, wie z.B. Herzchirurgie, Neurochirurgie und Nuklearmedizin, auch langfristig als Standorte für Krankenhäuser mit überregionalem Versorgungsbereich erforderlich. Sie über-nehmen außerdem für ihr unmittelbares Einzugsgebiet die wohnortnahe Grundversorgung in den Gebieten Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe und Pädiatrie.

G 3-46 Die fachklinische Versorgung mit überregionaler Ausrichtung in Altenburg, Ei-senberg, Ronneburg, Stadtroda und Uhlstädt-Kirchhasel (Ortsteil Weißen) soll erhalten und bedarfsgerecht entwickelt werden. Begründung G 3-46 Fachlich hoch spezialisierte Kliniken haben für ihre Fachrichtung ein überregionales Einzugsge-biet. Die Fachkliniken in Altenburg, Stadtroda und Eisenberg stärken zudem die Funktion dieser höherstufigen Zentralen Orte. Die Fachkliniken in Ronneburg und Weißen sind traditionelle Krankenhausstandorte, die in ihrer jeweiligen Spezialisierungsrichtung einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsfürsorge in der Region leisten. Fachkliniken übernehmen auch Aufgaben der Grundversorgung für ihr engeres Einzugsgebiet, verfügen aber nicht über das komplette Spek-trum der Grundversorgung.

G 3-47 Die regionale Versorgung mit Krankenhäusern soll in Eisenberg, Greiz, Pößneck und Schleiz erhalten werden. Begründung G 3-47 Eine leistungsfähige, wirtschaftliche und nach Standorten, Bettenzahl, Fachrichtungen sowie Versorgungsauftrag gegliederte bürgernahe Krankenhausversorgung gehört zu den wichtigsten Infrastruktureinrichtungen und ist eine Voraussetzung zur Schaffung gleichwertiger Lebensver-hältnisse in der Planungsregion Ostthüringen. Dazu ist es notwendig, die überregional wirksa-men Standorte der Kliniken in Jena, Gera, Saalfeld / Rudolstadt und Altenburg / Schmölln, die regional gleichzeitig auch die stationäre Grundversorgung sichern, mit weiteren Krankenhaus-standorten zu einem tragfähigen Netz der stationären Grundversorgung zu ergänzen. So steht jedem Bürger der Planungsregion Ostthüringen eine Krankenhausversorgung einschließlich akutstationärem Bereich wohnortnah zur Verfügung. Darüber hinaus sind Krankenhäuser wich-tige mittelzentrale Funktionen. Die Krankenhäuser in Eisenberg, Greiz, Pößneck und Schleiz stärken somit auch die diesen Städten vom Landesentwicklungsplan zugewiesenen höherstufigen zentralörtlichen Funktionen.

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G 3-48 Die stationäre und teilstationäre psychiatrische Versorgung soll in Altenburg, Gera, Jena, Saalfeld / Rudolstadt und Stadtroda ausgebaut werden. Begründung G 3-48 Aus der Leistungsentwicklung der letzten Jahre zeichnet sich auf dem Gebiet der Psychiatrie ein zunehmender Bedarf stationärer und teilstationärer Kapazitäten ab. Dem ist rechtzeitig durch entsprechende bauliche und funktionale Maßnahmen an den etablierten Standorten Rechnung zu tragen. Damit werden auch gleichzeitig die höherstufigen Zentralen Orte in ihrer Funktion gestärkt.

G 3-49 Das Netz der Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken in Saalfeld, Bad Blanken-burg, Bad Klosterlausnitz und Bad Lobenstein soll erhalten und dem Bedarf ent-sprechend weiterentwickelt werden. Begründung G 3-49 Für die Durchführung von Heilbehandlungen sind Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unverzichtbar. Zudem sind sie in den Regional bedeutsamen Tourismusorten 4.6.2 eine Grundlage zur Umsetzung der dort bestimmten spezifischen touristischen Funktionen Kur / Wellness und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft. In den Zentralen Orten stärken sie die zentra-len Erlebnisbereiche, woraus sich wichtige Synergieeffekte ergeben.

G 3-50 Die medizinische Grundversorgung mit Arzt- und Zahnarztpraxen, ambulanten medizinischen Diagnose- und Therapieeinrichtungen sowie Apotheken soll in al-len Zentralen Orten sichergestellt werden. Hierzu sollen medizinische Versor-gungszentren eingerichtet bzw. ausgebaut werden. Begründung G 3-50 Das Anliegen der Raumordnung ist eine möglichst gleichmäßige Versorgung aller Teilregionen, dies gilt insbesondere für die ambulante medizinische Versorgung als wichtigem Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung der Bürger. Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwick-lung wird vor allem in dünn besiedelten ländlichen / peripheren Räumen eine Einwohnerschwel-le erreicht werden, die als wirtschaftliche Basis für Einrichtungen der ambulanten medizinischen Grundversorgung unattraktiv ist. Vor diesem Hintergrund bietet das Netz Zentraler Orte als Ein-wohnerschwerpunkte die besten Voraussetzungen für tragfähige ambulante medizinische Ein-richtungen der Grundversorgung. Medizinische Versorgungszentren, wie z.B. Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren, in denen mehrere Arztpraxen, Therapeuten, Zahnarzt und Apotheke konzentriert werden, können dazu beitragen, die medizinische Grundversorgung in den Zentralen Orten zu sichern.

G 3-51 Die fachärztliche Versorgung soll in allen höherstufigen Zentralen Orten sicher-gestellt werden. Begründung G 3-51 Facharztpraxen sind einerseits wichtige höherstufige zentralörtliche Funktionen, andererseits erfordern sie für ihre Tragfähigkeit größere Einzugsgebiete, wie sie den Versorgungsbereichen der Mittelzentren entsprechen. Bei der Ausrichtung der fachärztlichen Versorgung auf die hö-herstufigen Zentralen Orte kann auch unter den Bedingungen des demographischen Wandels zukünftig in allen Regionsteilen die fachärztliche ambulante medizinische Versorgung gesichert werden.

3.3.2 Sozialeinrichtungen Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen stationäre Altenpflegeeinrichtungen in allen Zen-tralen Orten vorhanden sein, offene ambulante und teilstationäre Einrichtungen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen und altersgerechte Wohnformen sollen orientiert am System der Zentralen Orte in allen Landesteilen vorgehalten und ambulante Pflegedienste flächendeckend sichergestellt werden LEP, 4.3.10.

G 3-52 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen in allen Gemeinden entspre-chend dem Eigenbedarf gesichert werden, Einrichtungen mit größerem Einzugs-gebiet in Zentralen Orten. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen woh-nungsnah bzw. in zentraler Lage integriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Begründung G 3-52 Zur Sicherung einer kinder- und familienfreundlichen Entwicklung LEP, Leitbild sollen in Ost-

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thüringen Kinder und Jugendliche besonders gefördert werden. Dazu ist unter anderem ein gut ausgebautes Netz von sozialen Einrichtungen (wie Schulen, Kinderhorte, Bibliotheken, Museen, Sporteinrichtungen) mit entsprechenden Angeboten in einer für Kinder und Jugendliche gut er-reichbaren Lage erforderlich. Das sind in der Regel Einrichtungen an Haltepunkten des ÖPNV in Nachbarschaft zu anderen von Kindern aufgesuchten Einrichtungen. Als Folge der demographischen Entwicklung und der sich daraus abzeichnenden Schließungen von Einrichtungen entsteht die Gefahr von sozialen Problemen vor allem im ländlich-peripheren Raum. Bei zurück gehender Auslastung von Einrichtungen erlangen deshalb Zentrale Orte als stabiles Standortnetz eine zunehmende Bedeutung, um mit einer Vielzahl von Initiativen und Einzelmaßnahmen ein kinderfreundliches Umfeld zu schaffen.

G 3-53 Kindertageseinrichtungen sollen in allen Zentralen Orten, integrative Kinderta-geseinrichtungen in höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden. Begründung G 3-53 Vor allem für Gemeinden im ländlichen-peripheren Raum wird es zunehmend schwieriger, bei sinkendem Eigenbedarf Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte sowie gemischte und kombinierte Formen) vorzuhalten. Deshalb kommt der Erhaltung von Kin-dertageseinrichtungen im nächst gelegenen Zentralen Ort eine besondere Bedeutung zu, da sie vielerorts im Ländlichen Raum das einzige Nutzungsangebot in zumutbarer Entfernung sein werden. Zudem sind die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Erreichbarkeit und Einbindung in den ÖPNV als Konzentrationsstandorte für Kindereinrichtungen in besonderer Weise geeignet. Integrative Kindertageseinrichtungen sichern entsprechend ThürKiTaG die Tagesbetreuung von behinderten Kindern sowie von Kindern, die entwicklungsverzögert oder benachteiligt sind, ge-meinsam mit nicht behinderten Kindern. Diese Einrichtungen haben ein überörtliches Einzugs-gebiet. Ihre Einordnung in die höherstufigen Zentralen Orte kann in allen Regionsteilen eine gleichwertige Versorgung für die betroffenen Kinder und ihre Familien sichern. Darüber hinaus verfügen die höherstufigen Zentralen Orte aufgrund ihrer zentralen Lage, ihrer komplexen An-gebote an sozialen und Gesundheitseinrichtungen und ihrer Einbindung in den ÖPNV über be-sonders günstige Standortbedingungen für diese Einrichtungen.

G 3-54 Jugendclubs sollen in allen Zentralen Orten, Kinder- und Jugendfreizeitzentren sowie Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten in höherstufi-gen Zentralen Orten vorgehalten werden. Darüber hinaus eignen sich auch Regi-onal bedeutsame Tourismusorte als Standorte für Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten. Begründung G 3-54 Jugendclubs und Kinder- und Jugendfreizeitzentren sind wichtige Einrichtungen der offenen Ju-gendarbeit, um Kindern und Jugendlichen eine wohnnahe Freizeitgestaltung außerhalb der Fa-milie zu ermöglichen. Wegen Geburtenrückgang und Abwanderung wird nicht mehr jede Ge-meinde entsprechende Einrichtungen vorhalten können. Zentrale Orte sind insbesondere wegen ihrer Eigenschaft als Schulstandorte sowie ihrer guten Erreichbarkeit und Einbindung in den ÖPNV für die Vorhaltung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit geeignet. Im Gegensatz zu Jugendclubs, für die das Einzugsgebiet von Grund-zentren ausreichend ist, werden an Kinder- und Jugendfreizeitzentren höhere Anforderungen gestellt hinsichtlich ihrer Größe, eines komplexeren Freizeitangebotes und pädagogischer Be-treuung, einschließlich Jugendbildung und Beratungsangebot. Dies erfordert ein wesentlich grö-ßeres überregionales Einzugsgebiet, weshalb die höherstufigen Zentralen Orte als Standorte für diese Einrichtungen am besten geeignet sind. Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten (Jugendherbergen, Waldjugendhei-me, Jugendgästehäuser und Rüstzeitheime) ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine orga-nisierte Freizeitgestaltung während der Schulferien. Als Standorte für Jugendbegegnungsstät-ten eignen sich höherstufige Zentrale Orte besonders wegen des dort vorhandenen komplexen Freizeitangebotes für Jugendliche und der guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Darüber hinaus bestehen Jugendbegegnungsstätten in Regional bedeutsamen Tourismusorten, die ebenfalls geeignete Standorte darstellen.

G 3-55 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen in allen höherstufigen Zentra-len Orten vorgehalten werden. Begründung G 3-55 Die Einordnung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendheime, be-treute Wohnformen für Jugendliche, Tagesgruppen, Mutter- und Kindgruppen, Kinder- und Ju-gendschutzdienste und Beratungsangebote) in höherstufige Zentrale Orte ergibt sich aus dem

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für diese Einrichtungen erforderlichen überregionalen Einzugsbereich sowie dem an diesen Standorten vorhandenen komplexen Angebot an Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen, Gesundheits-, Sport- und Soziale Einrich-tungen), woraus sich vielfältige Synergieeffekte ableiten lassen.

G 3-56 Einrichtungen der Altenhilfe sollen entsprechen dem Eigenbedarf in allen Ge-meinden, Einrichtungen mit größerem Einzugsgebiet, offene ambulante und teil-stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, altersgerechte und Generationen über-greifende Wohnformen sowie spezielle Kommunikationszentren für Senioren in den Zentralen Orten erhalten und weiterentwickelt werden. Sie sollen in zentraler Lage integriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Begründung G 3-56 In der Planungsregion Ostthüringen wird der Anteil der Menschen über 65 Jahre stetig anstei-gen und im Jahr 2020 einen Anteil von ca. 25 % an der Gesamtbevölkerung haben. Damit steigt auch der Bedarf an Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Um der steigenden Zahl von Senio-ren ein Leben in gewohnter Umgebung und so lange wie möglich die Nutzung verschiedener Dienstleistungen, Freizeit-, Bildungs-, kultureller und sportlicher Angebote zu ermöglichen ist für die oft in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen eine mit öffentlichen Verkehrsmitteln gute Erreichbarkeit sowie optimale Einbindung dieser Einrichtungen in das Siedlungsgefüge erfor-derlich. Die Einrichtung von altersgerechten und generationsübergreifenden Wohnformen ent-spricht auch den Erfordernissen der Siedlungsentwicklung. Als Standorte sind dazu die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Größe, Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie wegen der dort vorhandenen zahlreichen zentralen Einrichtungen, wie z.B. auch Ärzte, Apotheken, kulturelle, Bildungs- und Sporteinrichtungen besonders geeignet. Außerdem kön-nen wegen der Größe und dem Einzugsbereich von Zentralen Orten dort entsprechende Ein-richtungen ausgelastet werden.

G 3-57 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen in allen höherstufigen Zen-tralen Orten vorgehalten werden. Begründung G 3-57 Um Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung eine volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein bedarfsgerechtes Netz entsprechender Einrich-tungen in Wohnortnähe erforderlich. Diesem Anliegen entsprechen die höherstufigen Zentralen Orte, die über das notwendige Einzugsgebiet und Einbindung in den ÖPNV verfügen. Sie sind auch Standort weiterer Einrichtungen, die von Menschen mit Behinderung bevorzugt genutzt werden, wie z.B. Förderzentren, Berufsbildende Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ein breites Angebot an Fachärzten, Therapeuten und Beratungsstellen sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Soweit bestehende Einrichtungen in anderen Orten ausgelastet sind und wirtschaftlich geführt werden können, steht einer Erhaltung dieser Einrichtungen nichts ent-gegen.

G 3-58 Das Netz von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen soll gesichert und aus-gebaut werden. Entsprechende Angebote sollen sich in den höherstufigen Zen-tralen Orten konzentrieren. Begründung G 3-58 Für Menschen in besonderen Lebenslagen ist ein breites Netz von spezialisierten Angeboten und Hilfen zur Konfliktbewältigung unumgänglich. Die höherstufigen Zentralen Orte sind als Konzentrationspunkte von sozialen, gesundheitlichen, Bildungs- und kulturellen Einrichtungen und auch wegen ihrer zentralen Lage und Erreichbarkeit mit dem ÖPNV als Standorte für Bera-tungs- und Betreuungseinrichtungen besonders geeignet. Dies gilt insbesondere auch für Frau-enhäuser und Frauenschutzwohnungen, die als besondere Beratungs- und Betreuungseinrich-tungen in den höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden sollen. Außerdem können we-gen des großen Einzugsgebietes von höherstufigen Zentralen Orten diese Einrichtungen dort auch am besten ausgelastet werden.

3.3.3 Sporteinrichtungen Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen Sport- und Spielanlagen der Grundversorgung be-darfsgerecht in allen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden LEP, 4.3.11. Gesamtsportan-lagen und andere größere Sport- und Spielanlagen sollen bedarfsgerecht in Zentralen Orten hö-herer Stufe vorhanden sein.

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G 3-59 Sporthallen und Sportplätze sollen in allen Zentralen Orten vorgehalten werden, in Mittelzentren Dreifachsporthallen und Sportplätze mit Leichtathletikanlage, in Oberzentren Großsporthallen und Sportstadien. Begründung G 3-59 Die unterschiedliche Größe und Ausstattung der beschriebenen Sportanlagen entspricht dem Versorgungsauftrag und den funktionellen Anforderungen je nach Stufe des Zentralen Ortes und zwar für den Schulsport und organisierten Freizeitsport (Grundzentren), für den Behinder-tensport, Seniorensport und sportliche Wettkämpfe auf regionaler Ebene (Mittelzentren) sowie für überregionale, nationale und internationale Wettkämpfe (Oberzentren). Damit ist auch si-chergestellt, dass die Einrichtungen ausgelastet werden.

G 3-60 Frei- und Naturbäder sollen in Zentralen Orten und in Regional bedeutsamen Tourismusorten vorgehalten werden, Hallenbäder in höherstufigen Zentralen Or-ten. Begründung G 3-60 Frei- und Naturbäder sind Einrichtungen der Grundversorgung. Darüber hinaus sind sie wichti-ge touristische Basiseinrichtungen in Regional bedeutsamen Tourismusorten und damit eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Funktionen. Hallenbäder sichern die ganzjährige Ausübung des Schwimm- und Schulsportes, sind eine wichtige Säule für den Gesundheits-, Behinderten- und Seniorensport und darüber hinaus be-sonders attraktive ganzjährig nutzbare Freizeiteinrichtungen, die zu ihrer Auslastung ein großes Einzugsgebiet benötigen. Deshalb sind Mittelzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Oberzentren die dafür am besten geeigneten Standorte. Nachholbedarf für ein Hallenbad besteht insbesondere im Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Al-tenburg.

G 3-61 Die Sportkomplexe mit überregionaler Funktion sollen erhalten und als multi-funktionale sportlich-kulturelle und sportlich-touristische Zentren mit hoher Pub-likumsattraktivität und Medienwirksamkeit ausgebaut werden. Begründung G 3-61 Sportkomplexe bestehen aus mehreren Einrichtungen verschiedener Sportarten in direktem räumlichen Zusammenhang. Sie sind nicht nur Zentren des Leistungssportes, sondern wegen ihrer nationalen und z.T. internationalen Bedeutung bei Sport- und Großveranstaltungen „Aus-hängeschilder“ der Region. Die benannten Maßnahmen sind zur Ausrichtung überregional be-deutsamer Sportveranstaltungen erforderlich und dienen gleichzeitig der Erhaltung und Siche-rung der zugewiesenen zentralörtlichen Funktionen der Standortgemeinden. Wichtige Sportzentren mit überregionaler Funktion in der Planungsregion Ostthüringen sind z.B. der Sportkomplex Ernst-Abbe Stadion / Oberaue in Jena, der Sportkomplex Hofwiesenpark / Ufer-Elster-Park in Gera sowie im Städtedreieck am Saalebogen der Sportkomplex der Landes-sportschule Bad Blankenburg und der Sportkomplex Stadion an den Saalewiesen in Saalfeld.

G 3-62 Das in der Planungsregion Ostthüringen vorhandene breite Angebot von Spezial-sportanlagen soll erhalten und in seiner Vielfalt, Publikumsattraktivität und Me-dienwirksamkeit aufgewertet werden. Neue Spezialsportanlagen sollen in Zentra-len Orten höherer Stufe und in Regional bedeutsamen Tourismusorten mit An-schluss an den ÖPNV errichtet werden. Begründung G 3-62 Spezialsportanlagen haben meist überörtlichen Charakter und sind an regionale Besonderhei-ten gebunden. In ihrer Gesamtheit und Vielfalt des Angebotes tragen sie zu einer Aufwertung der Planungsregion bei, stärken höherstufige Zentrale Orte sowie Regional bedeutsame Touris-musorte in ihrer Funktion und Wirtschaftskraft, bieten vor allem Kindern und Jugendlichen at-traktive Freizeitbeschäftigungen in speziellen Sportarten und sind auch bedeutsam für den all-gemeinen Breiten- und Leistungssport. Einige dieser Anlagen sind in vorhandene Sportanlagen oder Sportkomplexe höherstufiger Zentraler Orte integriert und tragen so zur Attraktivität der Gesamtanlage und der Ober- und Mittelzentren bei. Die Spezialsportanlagen in Gera mit nationaler und zum Teil internationaler Bedeutung (Pann-dorfhalle, Reitsportstadion, Radrennbahn, Rollschnelllaufbahn, Turnsportzentrum, Hofwiesen-bad) bilden einen wesentlichen Faktor zur Stabilisierung des Oberzentrums und zur Verbesse-rung des Images der Stadt und der Region. Die Rennstrecke Schleizer Dreieck stellt eine be-sondere Spezialsportanlage mit langer Tradition und nationaler wie internationaler Bedeutung dar und ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Region.

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Um Synergieeffekte nutzen zu können, sind für neue Anlagen Standorte in höherstufigen Zen-tralen Orten oder Regional bedeutsamen Tourismusorten zu bevorzugen, da in diesen meist bereits Einrichtungen des Breitensportes bestehen. Die Erreichbarkeit von Spezialsportanlagen mit dem ÖPNV ist insbesondere für Kinder und Jugendliche von Bedeutung.

3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen Gemäß Landesentwicklungsplan sind Grundschulen und Einrichtungen der Weiterbildung in al-len Zentralen Orten, Regelschulen, Gymnasien und Schulen für Schüler mit sonderpädagogi-schem Bedarf in Zentralen Orten höherer Stufe sowie berufsbildende Schulen in Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums zur Verfügung zu stellen, Regelschu-len bei tragfähigem Einzugsbereich auch in Grundzentren. Berufsbildende Schulen sind bei tragfähigem Einzugsbereich und guter Erreichbarkeit mit dem ÖPNV in den Mittelzentren fortzu-führen LEP, 4.3.1 bis 4.3.5. Die Hochschulen sollen so entwickelt werden, dass sie im Leis-tungsvergleich mit anderen Ländern über dem Durchschnitt liegen, Forschungs- und Technolo-gieeinrichtungen sollen weiterentwickelt werden LEP, 4.3.6 / 4.3.7.

G 3-63 Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung von Grundschulen sol-len in Zentralen Orten erfolgen. Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuer-richtung von Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen sollen in höherstufi-gen Zentralen Orten erfolgen. Begründung G 3-63 Die demographische Entwicklung wird im vorhandenen Netz allgemein bildender Schulen Schließungen und Zusammenlegungen erfordern, denn für die Gewährleistung der Wirtschaft-lichkeit und Auslastung von Bildungseinrichtungen sind entsprechende unterschiedlich große Einzugsgebiete erforderlich. Die Zentralen Orte mit ihren gestaffelten Verflechtungsbereichen bieten hinsichtlich ihrer zentralen Lage, Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und tragfähigen Einzugs-bereichen besonders günstige Standortvoraussetzungen für Schulen. Damit können für die Bür-ger moderne und personell gut ausgestattete Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Nähe vorgehalten werden. Schulschließungen sollen deshalb so erfolgen, dass Schulen in den Zentralen Orten erhalten werden, und erforderliche Neubauten von Schulen in den Zentralen Orten errichtet werden.

G 3-64 Das Sportgymnasium in Jena soll erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut wer-den. Weitere Spezialschulen sollen bei Bedarf in Gera, in Altenburg oder im Städ-tedreieck am Saalebogen entwickelt werden. Begründung G 3-64 Da Spezialschulen ein überregionales Einzugsgebiet benötigen, sind die Oberzentren und Mit-telzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums mit ihren großen Verflechtungsbereichen als Standorte für diese spezialisierten Bildungseinrichtungen besonders geeignet. Das Sportgym-nasium Jena ist derzeit die einzige Spezialschule in der Planungsregion Ostthüringen.

G 3-65 Das Netz der Schullandheime soll in der Planungsregion Ostthüringen gesichert werden. Begründung G 3-65 Ein möglichst breites Netz von Schullandheimen mit unterschiedlichen Profilen und Themen-schwerpunkten, wie z.B. Waldjugendheime, erhöht nicht nur die Qualität der Bildungsangebote für allgemein bildende Schulen, sondern auch die Attraktivität der Planungsregion Ostthüringen. Zudem tragen Schullandheime auch zur Auslastung anderer Einrichtungen, wie z.B. gastrono-mischer, kultureller und sportlicher Einrichtungen bei und stärken damit insgesamt die Touris-muswirtschaft der Planungsregion.

G 3-66 Das Netz der berufsbildenden Schulen in der Planungsregion Ostthüringen soll schrittweise gestrafft und konzentriert werden. Spezialisierte Ausbildungsrich-tungen sollen bevorzugt in den Oberzentren Gera und Jena sowie in den Mittel-zentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudol-stadt / Bad Blankenburg konzentriert werden. Begründung G 3-66 Eine Konzentration von Einrichtungen ist in Ostthüringen in Anbetracht der rückgängigen Schü-lerzahlen auch im Berufsschulbereich mittel- bis langfristig dringend erforderlich, um Standorte in gutem baulichem Zustand sowie mit moderner Ausstattung bei sparsamem Mitteleinsatz vor-halten zu können. Die Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums

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Gera, Jena, Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sind als Einwohnerschwer-punkte mit großem Einzugsgebiet, wegen ihrer komplexen Angebote an Bildungs-, Wissen-schafts-, Kultur und anderen Einrichtungen, ihrer Ausstattung im Bereich der gewerblichen Wirt-schaft sowie wegen ihrer verkehrsmäßigen Einbindung die für berufsbildende Schulen prädesti-nierten Standorte, insbesondere für die Bündelung spezialisierter Ausbildungsrichtungen, die große Einzugsgebiete erfordern. Darüber hinausgehend können durch Kooperation und Abstim-mung der Schulträger über Landkreisgrenzen hinweg, unter Berücksichtigung der Lage, des baulichen Zustandes, der vorhandenen Ausstattung, historischen Entwicklung, örtlichen Beson-derheiten, des bisherigen Ausbildungsspektrums und zukünftiger Bedarfe weitere Standorte der Berufsbildung in den Landkreisen erhalten werden. Die notwendige Konzentration der Standor-te wird über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen und sich an der Entwicklung der Schüler-zahlen orientieren. Mit dem Erhalt von Berufsschulstandorten im Ländlichen Raum erfahren auch ausgewählte Mittelzentren eine Stärkung ihrer Funktionen. Ein Beispiel hierfür ist das Be-rufsschulzentrum im Mittelzentrum Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz mit seinen spezifischen Standortvorteilen.

G 3-67 Das Netz der Volkshochschulen sowie anderer Einrichtungen der Erwachsenen-bildung soll in den höherstufigen Zentralen Orten bedarfsgerecht ausgebaut wer-den. Begründung G 3-67 Um den Bürgern in zumutbarer Entfernung ein möglichst breites Angebot an Weiterbildungsein-richtungen zur Verfügung zu stellen, sind höherstufige Zentrale Orte die dafür am besten geeig-neten Standorte. Gleichzeitig stärken diese Einrichtungen auch die Funktion der Zentralen Orte. Der bedarfsgerechte Ausbau beinhaltet die Anpassung an gesellschaftliche Anforderungen z.B. bezüglich der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung sowie Angebote zur Nachholung von Schulabschlüssen.

G 3-68 Die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Fachhochschule Jena und die Berufs-akademie in Gera sollen weiterentwickelt werden. Sollen weitere höhere Bil-dungseinrichtungen in der Planungsregion angesiedelt werden, so soll dies im Oberzentrum Gera erfolgen. Begründung G 3-68 Damit die Hochschullandschaft Thüringens im Leistungsvergleich mit anderen Ländern über dem Durchschnitt liegt LEP, 4.3.6, müssen sich die Hochschulen den Anforderungen stellen, die sich aus der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung und aus dem sich ständig verändernden Bedarf der Wirtschaft ergeben. Dazu müssen die vorhandenen Hochschulen weiterentwickelt werden. Höhere Bildungseinrichtungen sind darüber hinaus auch wichtige oberzentrale Funktio-nen. Diese sind derzeit im Oberzentrum Gera zu gering entwickelt. Der Grundsatz dient somit nicht nur der Stärkung der Planungsregion im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung, son-dern auch der Stärkung der beiden Oberzentren Gera und Jena.

G 3-69 Außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sollen bevorzugt in den Oberzentren Gera und Jena, den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sowie in den Mittelzentren Greiz und Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz erhalten und weiter-entwickelt werden. Begründung G 3-69 Die Konzentration wissenschaftlicher Einrichtungen auf die Oberzentren Gera und Jena sowie die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg bietet hohe synergetische Effekte und Vorteile für die Wissenschaftsland-schaft in der Planungsregion. Diese Städte sind wegen ihrer komplexen Ausstattung als Stand-orte für außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen besonders geeignet und bieten das für Forschung und Entwicklung notwendige wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld. Das in Greiz vorhandene Textilforschungszentrum stärkt die Funktion des Mittelzen-trums und hat Bedeutung im Rahmen des länderübergreifenden Städteverbundes im Vogtland als ehemaligem Zentrum der Textilindustrie. Die außeruniversitäre Forschung HITK vereint am Standort Hermsdorf die traditionelle Technologiekompetenz im Bereich Technische Keramik und stärkt mit dem regionalen innovativen Wachstumskern „fanimat“ den Industriestandort in der Region Hermsdorfer Kreuz sowie die Funktion des Mittelzentrums Hermsdorf / Bad Kloster-lausnitz.

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G 3-70 Die Thüringer Landessternwarte in Tautenburg und das Seismologische Obser-vatorium Moxa sollen erhalten werden. Deren Schutzzonen sollen bei der Ent-wicklung anderer räumlicher Belange berücksichtigt werden. Begründung G 3-70 Beide Einrichtungen haben überregionale Bedeutung. Die Berücksichtigung ihrer Schutzzonen (Radius von 15 km) ist zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit dieser beiden Einrichtungen der uni-versitären Forschung erforderlich. Für die Thüringer Landessternwarte Tautenburg ist die Ver-meidung von Lichtaufhellungen und Staubverschmutzungen in der Atmosphäre von Bedeutung. Im Schutzbereich des seismologischen Observatoriums Moxa sollen Sprengorte und Anlagen mit größeren anhaltenden Schwingungen bzw. Vibrationen ausgeschlossen werden.

3.3.5 Kulturelle Einrichtungen Gemäß Landesentwicklungsplan soll die Vielfalt kultureller Einrichtungen mit überregionaler Be-deutung geschützt, erhalten und gepflegt und damit das touristische Angebot im Rahmen des Kultur- und Bildungstourismus wirksam unterstützt werden LEP, 4.3.8.

G 3-71 Die traditionellen großen Theaterstandorte in Gera, Jena, Altenburg und Rudol-stadt sollen erhalten werden. Darüber hinaus sollen räumliche Voraussetzungen für Theateraufführungen in den Städten mit Bedeutung für Städtetourismus so-wie für Kultur- und Bildungstourismus geschaffen bzw. erhalten werden. Begründung G 3-71 Die Planungsregion Ostthüringen verfügt über eine besonders breite Theaterlandschaft. Diese ist ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft und wichtiges Infrastrukturelement, das nicht nur als „weicher“ Standortfaktor, sondern auch als touristisches Angebot, besonders im Rahmen des Städtetourismus sowie des Kultur- und Bildungstourismus wirkt. Nach dem Landesentwick-lungsplan sind Jena im Verbund mit Weimar und Erfurt für den Städtetourismus und die Städte Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Rudolstadt und Saalfeld für den Kultur- und Bildungstourismus ausgewiesen LEP, 5.4.6 / 5.4.7. Zudem stärken Einrichtungen der Theater- und Musikpflege die oberzentralen Funktionen von Gera, Jena, Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blan-kenburg.

G 3-72 Musikschulen sollen in allen höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden. Begründung G 3-72 Musikschulen bieten nicht nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche, sondern übernehmen vor allem auch wichtige Funktionen der Talentförderung. Als Standorte sind die höherstufigen Zentralen Orte besonders geeignet, da sie aufgrund ihres großen Ein-zugsgebietes die Auslastung der Einrichtung sichern und sich Synergieeffekte zu anderen Ein-richtungen der Kultur, Bildung und Kinder- und Jugendarbeit ergeben.

G 3-73 Museen sollen in allen höherstufigen Zentralen Orten und in den Regional be-deutsamen Tourismusorten vorgehalten werden. Die in Ostthüringen vorhande-nen Museen mit überregionaler Bedeutung sollen erhalten werden. Begründung G 3-73 Museen gehören als elementare Einrichtungen der Kulturszene zu den traditionellen Ausstat-tungsmerkmalen von Mittel- und Oberzentren. Darüber hinaus leisten sie als touristische Anzie-hungspunkte insbesondere in den Städten mit Bedeutung für Städtetourismus sowie Kultur- und Bildungstourismus und in den Regional bedeutsamen Tourismusorten einen wichtigen Beitrag für die Tourismuswirtschaft. Die Museen mit nationaler und zum Teil internationaler Bedeutung (überregional bedeutsame Museen) für die Nachwelt zu erhalten, ist eine gesellschaftliche Auf-gabe und Verpflichtung der Region und des Freistaates Thüringen.

G 3-74 Öffentliche Bibliotheken sollen in allen Zentralen Orten, Archive und Medienzen-tren mit wissenschaftlichem Bestand in allen höherstufigen Zentralen Orten und wissenschaftliche Bibliotheken / Fachbibliotheken in Oberzentren vorgehalten werden. Begründung G 3-74 Bibliotheken gehören zum Grundbedarf, Archive und Bibliotheken mit wissenschaftlichem Be-stand sowie wissenschaftliche Bibliotheken / Fachbibliotheken mit Anschluss an den überregio-nalen Leihverkehr zum spezialisierten bzw. hoch spezialisierten Bedarf. Das gegliederte Sys-tem der Zentralen Orte mit seinem gestaffelten Versorgungsauftrag ist deshalb als Standortnetz für Bibliotheken zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung besonders geeignet.

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Überregional bedeutsame Leihbibliotheken in Ostthüringen sind die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena sowie die Stadt- und Regionalbibliothek in Gera.

G 3-75 In allen Zentralen Orten sollen überörtlich wirkende Bürgerhäuser, darüber hin-aus in allen Mittelzentren Theaterspielstätten und in allen Oberzentren Mehr-zweckhallen zur Durchführung von Großveranstaltungen vorgehalten werden. Begründung G 3-75 Damit sich kulturelles Leben entfalten kann, braucht es Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Versammlungen, Filmvorführungen, Theaterauftritte, musikalische Darbietungen usw. Aus wirt-schaftlichen Gründen und aus Gründen der Erreichbarkeit ist es sinnvoll, Veranstaltungshäuser in Zentralen Orten zu konzentrieren und deren Größe an der Größe und Funktion der Zentralen Orte auszurichten. Damit können auch die Zentralen Orte in ihrer Funktion gestärkt werden.

Karte 3-1 Verkehr [ Plankarten]

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4. Freiraumstruktur Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für den Schutz und den Erhalt des Freiraumes als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für die nachfolgenden Generationen festgeschrieben LEP, 5.1.1 / 5.1.2.

G 4-1 Zur ökologischen Stabilisierung und Verbesserung des regionalen Naturhaushal-tes, zur Sicherung der dauerhaften Nutzungsfähigkeit regional bedeutsamer na-türlicher Ressourcen sowie unter Berücksichtigung des europäischen Schutzge-bietsnetzes Natura 2000 sollen die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsi-cherung sowie Hochwasserschutz in Ostthüringen als Schwerpunkträume eines ökologischen Freiraumverbundsystemes entwickelt werden. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sowie Waldmehrung sol-len das ökologische Freiraumverbundsystem vor allem durch Komplementärwir-kungen unterstützen. Die besondere ökologische Verbundfunktion der Fließge-wässer und ihrer Auen soll durch Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnah-men gestärkt werden. Begründung G 4-1 Der ökologische Freiraumverbund dient als funktionell und raumübergreifend zusammenhän-gendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume. Dieser Verbund ökologisch bedeutsamer Räume ist die strukturelle Basis für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines leistungsfähi-gen und funktionsfähigen Naturhaushaltes LEP, 5.1.11 und zugleich Grundlage für die Erhal-tung unserer natürlichen Lebensgrundlagen in ausreichender Qualität und Quantität. Das euro-päische Schutzgebietsnetz Natura 2000, mit dem insbesondere bedrohte Arten und Lebens-raumtypen geschützt werden sollen, bildet einen wesentlichen Teil dieses Freiraumverbundes. Im Landesentwicklungsplan wird die Notwendigkeit, einen regionalplanerischen Beitrag zur ausgewogenen Weiterentwicklung ökologischer Verbundsysteme im europäischen Maßstab zu leisten, herausgestellt LEP, 5.1.3. Die Schwerpunkträume bilden dabei das ökologische Grundgerüst in seinen wesentlichen Einzelkomponenten. Damit verbunden ist auch der Erhalt einer dauerhaften Nutzungsfähigkeit des Freiraumes durch eine ordnungsgemäße, an den Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung und Waldmehrung steht ein spezifischer Nutzungsaspekt im Vordergrund der raumordnerischen Sicherung. Als wesentlicher Bestandteil der Freiraumstruktur wirken diese nutzungsbezogenen Freiraumsiche-rungen aber auch als komplementäre Elemente des ökologischen Freiraumverbundsystemes und sichern mit diesem den Erhalt und die Entwicklung einer großräumig übergreifenden Frei-raumstruktur. Ihre Sicherung beinhaltet nicht nur den Schutz der für die effektive und dauerhafte Nutzung wichtigen natürlichen Ressourcen (z.B. Produktion von Nahrung und Rohstoffen) son-dern gleichzeitig den Erhalt von Freiräumen mit wichtigen ökologischen Funktionen (z.B. Kalt-luftentstehungsflächen, Agrotope) sowie Erholungsfunktionen. Die Sicherung von Freiräumen insbesondere in den größeren Auen dient dem Schutz bzw. der Wiederherstellung ihrer natürlichen Rückhaltefunktion für den vorbeugenden Hochwasser-schutz. Damit verbunden ist generell der Erhalt der räumlichen Voraussetzungen für die ökolo-gische Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und ihrer Talräume, deren Land-schaft vernetzende Struktur auch eine hohe Bedeutung für den ökologischen Freiraumverbund hat. Die Erreichung eines guten Zustandes aller Gewässer entsprechend EU-Wasserrahmen-richtlinie 2000/60/EG wird dadurch unterstützt. Die Gewässer Ostthüringens verfehlen derzeit bis auf den Unter- und Mittellauf der Schwarza den guten Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie. Demnach müssen in den weiteren Tei-len der Planungsregion vor allem die Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächenwässer ge-senkt sowie die Habitatvielfalt und -variabilität der Gewässer verbessert werden. Beide Haupt-schwerpunkte wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten / Lebensräume, Klima, Landschaft und Wasser aus und werden durch die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehalts-gebiete regionalplanerisch unterstützt LEP, 5.1.6.

4.1 Freiraumsicherung G 4-2 In der Planungsregion Ostthüringen soll die Schönheit, Vielfalt und Eigenart der

Region prägenden Landschaftsräume, die bisher wenig durch Infrastruktur und

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Besiedlungsdynamik beeinträchtigt oder intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, insbesondere ▪ das Thüringer Schiefergebirge einschließlich der Täler von Saale, Schwarza

und ihre Nebentäler, ▪ die Täler, Hangbereiche und naturnahen Wälder des Muschelkalkgebietes, der

Vorderen und Hinteren Heide und des Holzlandes, ▪ das Plothen-Drebaer Teichgebiet, ▪ das Mittlere Saaletal, ▪ das Mittlere Elstertal, die Täler von Weida, Auma, Triebes und ihre Nebentäler, ▪ die Laubwälder, Bachtäler und strukturreichen Landschaftsteile im Altenbur-

ger Land sowie im östlichen und südöstlichen Landkreis Greiz, ▪ die Zechsteinriffe der Orlasenke, ▪ die Wälder, Täler und strukturreichen Landschaftsteile des Buntsandsteinge-

bietes westlich und östlich der Saale, ▪ der Pöllwitzer Wald, der Greiz-Werdauer Wald, der Zeitzer Forst und das Wald-

gebiet Schwertstein-Himmelsgrund, ▪ die Gebiete entlang des ehemaligen Grenzstreifens, ▪ das Schleizer Waldgebiet, das Tal der Wisenta und Nebentäler, bewahrt werden. Begründung G 4-2 Natur und Landschaft in der Planungsregion Ostthüringen vereinigen zahlreiche typische Ele-mente der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft. Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft haben in der Vergangenheit rapide abgenommen, wobei dieser Prozess weiter fort-schreitet. Umso wichtiger ist es, insbesondere die genannten Teilräume mit herausragender und komplexer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild, die Erholungs-eignung sowie die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft / Klima zu erhalten.

G 4-3 Der ehemalige Grenzstreifen entlang der Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern, das „Grüne Band“, soll als durchgängiges Freiraumstrukturelement er-halten bleiben und für den ökologischen Freiraumverbund sowie einen umwelt- und naturverträglichen Tourismus entwickelt werden. Begründung G 4-3 Der Grenzstreifen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze zeichnet sich durch landes- und regionsübergreifende Durchgängigkeit und relative Störungsarmut aus und ist somit ein wertvoller Rückzugs- und Regenerationsraum für viele seltene und bedrohte Tier- und Pflan-zenarten. Gleichzeitig besteht das Interesse einer ökonomischen In-Wert-Setzung des Gebietes vor allem durch Tourismus und Erholung sowie Land- und Forstwirtschaft. Insbesondere die Durchgängigkeit ist ein herausragendes Qualitätsmerkmal, dass sowohl für den Biotopverbund als auch die touristische Nutzung relevant ist. Somit ist der Erhalt dieser räumlich übergreifenden Durchgängigkeit als Wesensmerkmal dieses besonderen Freiraum-strukturelementes von enormer Bedeutung. Jede räumlich-funktionale Unterbrechung dieses „Grünen Bandes“ kann zu Beeinträchtigungen des Wirkungsgefüges führen. Für die als Teil des „Nationalen Naturerbes“ von der Bundesrepublik Deutschland an den Frei-staat Thüringen übertragenen Grundstücke im Bereich des „Grünen Bandes“ hat Thüringen die Verpflichtung zur Erhaltung und Entwicklung des Naturschutzwertes übernommen.

G 4-4 Die für die Planungsregion Ostthüringen besonders bedeutsamen unzerschnitte-nen, störungsarmen Räume ▪ zwischen Tautenburger Wald, Gleisetal, Hohendorf, Rauschwitz und Merten-

dorf, ▪ zwischen Rotehofbachtal, Rodatal, Weißbachtal und Neustadt/Orla, ▪ zwischen Orlamünde, Reinstädter Grund, Großkochberg, Hexengrund und Ne-

ckeroda (regionsübergreifend zur Planungsregion Mittelthüringen), ▪ zwischen Remda, Teichel, Haufeld und Breitenheerda, ▪ zwischen Saaletal, Hexengrund, Neusitz und Kirchhasel, ▪ Hintere Heide, ▪ zwischen Bad Blankenburg, Rinnetal, Rottenbachtal, Kleinliebringen und Lich-

stedt (regionsübergreifend zur Planungsregion Mittelthüringen),

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▪ zwischen Königsee, Rinnetal und Rottenbachtal, ▪ zwischen Schwarzatal, Sorbitztal, Mühlbachtal, Dittrichshütte und Bad Blan-

kenburg, ▪ zwischen Oberweißbach, Lichte, Schmiedefeld, Schlagetal und Meura, ▪ zwischen Talsperre Hohenwarte, Wilhelmsdorf, Moxa, Ziegenrück, Altenbeu-

then, Reitzengeschwenda und Neidenberga, ▪ zwischen Talsperre Bleiloch, Bad Lobenstein, Ebersdorf, Saalburg, Werns-

dorf, Frössen und Saaldorf, ▪ zwischen Pöllwitzer Wald, Zeulenroda, Naitschau, Hohndorf, Pöllwitz sollen erhalten werden. Begründung G 4-4 Die Freiraumzerschneidung als wesentlicher Beeinträchtigungsfaktor einer intakten Umwelt hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Im Interesse einer ökologisch leis-tungsfähigen Umwelt ist neben der Sicherung des ökologischen Freiraumverbundes G 4-1 die Sicherung der verbliebenen, gering durch Zerschneidung und Umweltbelastungen beein-trächtigen Räume vor allem für die Regeneration (Ruhe- und Rückzugsbereich) von Mensch und Natur von entscheidender Bedeutung. Der Verlust von unzerschnittenen, störungsarmen Räumen ist in absehbaren Zeiträumen nicht reversibel. Als unzerschnitten und störungsarm gelten Räume, deren naturräumlicher Zustand wenig durch Siedlungs- und Infrastruktur überprägt bzw. in der Gesamtwahrnehmung beeinträchtigt wird. Die betreffenden Räume wurden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie über einen Thüringen spezifischen Kriterien-katalog ermittelt.

G 4-5 Eine Beeinträchtigung von natürlichen Zug- und Wanderwegen sowie von Rast-plätzen wandernder Tierarten soll vermieden werden. Insbesondere in den poten-ziell als Wanderungskorridore geeigneten Teilräumen ▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland und Thüringer Wald sowie

Landesgrenze zu Bayern für die Zielarten Rotwild und Luchs, ▪ im Mittleren Saaletal / Westflanke des Mittleren Saaletales sowie den angren-

zenden Wäldern bis in das Thüringer Schiefergebirge für die Zielarten Wildkat-ze, Fischotter und Biber,

▪ im Mittleren Elstertal für die Zielart Wildkatze, ▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland einschließlich Weida- und Au-

matal, Plothen-Drebaer Teichgebiet und Oberem Saaletal mit Seitentälern für die Zielarten Fischotter und Biber,

▪ im bzw. zwischen Pleißetal und Schnaudertal für die Zielart Fischotter sollen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des großräumigen Biotop-verbundes durchgeführt werden. Begründung G 4-5 Die intensivierte Nutzung der Landschaft führt zur Verdrängung besonders sensibler Arten, die Freiraumzerschneidung zur Teilung von Lebensräumen. Eine qualitative und quantitative Siche-rung und Verbesserung der Verbundfunktion garantiert die Möglichkeit des Artenaustausches als Voraussetzung, um stabile Populationen zu erhalten, damit die Arten zu sichern und ihre Ausbreitung zu fördern. Diese großräumigen Biotopverbundkorridore vermindern Zerschnei-dungswirkungen und erleichtern die Durchgängigkeit der Landschaft. Konzeptionelle Basis für diesen großräumigen Biotopverbund ist das Wanderungsverhalten em-pfindlicher Großtierarten mit raumübergreifenden Lebensraumansprüchen. Sie dienen als Ziel-arten naturschutzfachlicher Konzepte (Grünbrückenkonzept / Entscheidungskonzept Thüringen) und tragen gleichzeitig zum funktionellen Verbund von Lebensräumen anderer Arten bei.

4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung Zur Erhaltung der Freiraumfunktionen sind in den Regionalplänen Vorranggebiete Freiraumsi-cherung auszuweisen LEP, 5.1.3.

Z 4-1 Die im folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhal-tung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald,

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Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen. Ande-re raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ FS-1 – Sprottetal und Seitentäler ▪ FS-2 – Speicher Brandrübel, Schreibergrund, Brandrübler Moor, Lohsen ▪ FS-3 – Unteres Sprottetal und Seitentäler ▪ FS-4 – Blaue Flut ▪ FS-5 – Deutscher Bach / Kleiner Jordan ▪ FS-6 – Gerstenbach, Zweitschener Holz, Schlauditzer Holz, Lödlaer Bruch, Rö-

digener Wald, Monstaber Teiche, Drusenteiche ▪ FS-7 – Restloch Zechau ▪ FS-8 – Auholz Meuselwitz, Hainbergsee ▪ FS-9 – Bergbaufolgelandschaft Phönix-Nord ▪ FS-10 – Luckaer Forst, Phönix-Ost, Ruppersdorf ▪ FS-11 – Kammerforst, östliche Gewässer- und Böschungsbereiche Haselba-

cher See ▪ FS-12 – Gerstenbachaue bei Gerstenberg ▪ FS-13 – Haselbacher Teiche, Pleißeaue ▪ FS-14 – Pleißetal und Nebentäler, Stausee Windischleuba, Pleißewiesen Win-

dischleuba, Wilchwitzer Teiche, Pahnaer Wald, Deutsches Holz ▪ FS-15 – Pleißetal und Nebentäler, Fasanerieholz ▪ FS-16 – Pleißetal und Nebentäler, Nörditzer Schlucht, Zenkel, Tannicht ▪ FS-17 – Leinawald, Talsperre Schömbach, Spannerbachaue ▪ FS-18 – Ehrenhainer Wald, Spannerbachaue ▪ FS-19 – Wieratal und Nebentäler, Höckigt ▪ FS-20 – Weidatal, Güldetal und Nebentäler ▪ FS-21 – Aumatal und Nebentäler, Untendorfer Sumpf ▪ FS-22 – Talsperre Weida, Triebabachtal ▪ FS-23 – Aumatal, Seebachtal, Buchenberg ▪ FS-24 – Unteres Weidatal und Nebentäler ▪ FS-25 – Frießnitzer See, Struth, Sandberg, Weiderteich, Burkersdorfer Feld-

teich ▪ FS-26 – Bachtäler bei Zedlitz ▪ FS-27 – Hegebachtal und Seitentäler, Kleinbernsdorfer Bach, Görlitzbach,

Quellmoore bei Bocka ▪ FS-28 – Geraer Stadtwald, Hainberg, Weinberg, Langengrobsdorfer Grund ▪ FS-29 – Kraftsdorf-Niederndorfer Hänge, Erlbachtal, Tesse, Tümmelsberg ▪ FS-30 – Kleine Cosse, Erlbachtal, Mühlsdorfer Teichwiesengrund, Am Stein-

berg ▪ FS-31 – Am Schwertstein, Himmelsgrund, Eleonorental, Gänseberg bei Bad

Köstritz ▪ FS-32 – Elsteraue nördlich Bad Köstritz, Wachtelberg, Schluchten bei Gera

und Bad Köstritz ▪ FS-33 – Zeitzer Forst ▪ FS-34 – Rödel, ehemalige Tongrube Aga, Reichenbacher Teiche ▪ FS-35 – Brahmetal und Seitentäler, Wälder um Roschütz, Hain, Cretzschwitz,

Söllmnitz, Negis ▪ FS-36 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Pölzig ▪ FS-37 – Gessental, Lasur ▪ FS-38 – Wipsetal ▪ FS-39 – Tal der Weißen Elster zwischen Greiz und Wünschendorf und Neben-

täler ▪ FS-40 – Sprotteaue, Sturmsberg ▪ FS-41 – Südliches Sanierungsgebiet Wismut, Culmitzschaue, Pöltzschbachtal

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▪ FS-42 – Greiz-Werdauer Wald ▪ FS-43 – Aubachtal ▪ FS-44 – Göltzschtal, Friesenbachtal ▪ FS-45 – Wald zwischen Moschwitz und Naitschau, Tremnitzbachtal und Ne-

bentäler ▪ FS-46 – Mehlabachtal, Hirschbachgrund, Triebestal ▪ FS-47 – Pöllwitzer Wald, Oberes Triebestal, Troppach und Märien, Bartwiese ▪ FS-48 – Triebitzbachtal und Nebentäler, Bünagrund, Steinicht ▪ FS-49 – Reinstädter Berge, Langer Grund ▪ FS-50 – Saaleaue zwischen Zeutsch und Kahla, Orlaaue südlich Freienorla,

Dehnamühle ▪ FS-51 – Leubengrund ▪ FS-52 – Dohlenstein ▪ FS-53 – Kuttwichgrund, Oelknitzgrund ▪ FS-54 – Jenaer Forst, Spitzenberg, Schießplatz Rothenstein, Borntal, Cospoth,

Leutratal ▪ FS-55 – Nerkewitzer Grund, Klingelsteine, Isserstedter Wald, Windknollen,

Mühltal ▪ FS-56 – Erdengraben ▪ FS-57 – Wöllmisse, Kernberge ▪ FS-58 – Großer Gleisberg, Jenzig, Hufeisen ▪ FS-59 – Alter Gleisberg ▪ FS-60 – Tautenburger Forst, Lombertsberg ▪ FS-61 – Frauenprießnitzer Holz, Hirschgrund ▪ FS-62 – Schleuskauer Grund, Riemerholz, Saalehänge westlich Camburg ▪ FS-63 – Hirschrodaer Grund, Lohholz ▪ FS-64 – Kiefengrund ▪ FS-65 – Beuche, Wethautal, Eselsholz ▪ FS-66 – Steinbachtal ▪ FS-67 – Wälder um Nickelsdorf ▪ FS-68 – Raudaer Hänge, Teisker ▪ FS-69 – Trockental, Seifartsdorfer Grund ▪ FS-70 – Holzland, An den Ziegenböcken, Rote Pfütze, Alltenrodaer Grund,

Hainspitzer See ▪ FS-71 – Waldecker Schlossgrund, Langes Tal, Gleistal ▪ FS-72 – Grünzigtal, Trockhäuser Grund, Zipfelteiche bei Podelsatz ▪ FS-73 – Zeitzgrund, Teufelstal, Hermsdorfer Moore ▪ FS-74 – Wusketal, Weiherbachtal ▪ FS-75 – Oelsnitzgrund, Warnsdorfgrund ▪ FS-76 – Rodatal und Nebentäler ▪ FS-77 – Rotehofbachtal, Schüsselgrund, Grüntal, Hochmoor auf der Pfalz ▪ FS-78 – Weißbachtal ▪ FS-79 – Zeitera, Leukera, Wisentatal und Nebentäler ▪ FS-80 – Mielesdorfer Wald, Hohe Reuthen ▪ FS-81 – Oberes Wisentatal, Schlagmühle, Schwarzbach, Offenland und Wald-

flächen um Sandwiesenteich bei Spielmes ▪ FS-82 – Feuchtgebiet bei Gebersreuth, Töpenbach ▪ FS-83 – Tannbachtal, Klingefelsen, Saaletal ▪ FS-84 – Grenzstreifen Bastei/Saale, Saarbach, Sparnberg, Lohbach, Hirsch-

berg ▪ FS-85 – Hänge an der Bleilochtalsperre, Saalwald, Ziezelbach ▪ FS-86 – Bleilochtalsperre, Arlaswald, Saubach ▪ FS-87 – Quellgebiet der Wettera, Kämmerawald, Wettera, Mittelmühle

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▪ FS-88 – Hohlebrunn, Jägersruh, Gemäßgrund, Mulschwitzaue, Sieglitzbachtal ▪ FS-89 – Wurzbacher Forst, Koselstein, Großer Brand, Mittelberg ▪ FS-90 – Oberes Sormitztal, Wilschnitztal, Silberberg, Klettigsmühle, Thierbach,

Bärenmühle, Granitzberg ▪ FS-91 – Oberes Sormitztal, Grubersberg, Ziegenholz ▪ FS-92 – Mittelgrund ▪ FS-93 – Otterbach, Sornitzgrund, Speicher Moxa ▪ FS-94 – Obere Saale, Ausgleichsbecken, Wisentatalsperre, Bleiberg, Koberfel-

sen ▪ FS-95 – Wisentatal, Holzmühle, Beyersmühle, Lohmen, Glücksmühle ▪ FS-96 – Unterlauf Wettera, Mittlere Wettera, Hammermühle ▪ FS-97 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Plothenhölzer, Pörmitzwald ▪ FS-98 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Pörmitzteich, Katzentümpel, Triemsdor-

fer Teiche ▪ FS-99 – Dreba und Plothener Bach und angrenzende Bereiche ▪ FS-100 – Zechsteinriffe Engelsberg, Seislaer Berg, Zechsteinriffe Clydenberg ▪ FS-101 – Pinsenberg, Breiter Berg, Haselberg, Schlechteberg ▪ FS-102 – Döbritzer Schweiz, Kahler Berg ▪ FS-103 – Drommberg, Totenstein, Waldgebiete zwischen Weira, Knau, Keila ▪ FS-104 – Kospodaer Wald, Arnshaugker Trockenrasen, Bachaue zwischen

Kospoda und Neustadt/Orla ▪ FS-105 – Neustädter Teichgebiet, Weißacker ▪ FS-106 – Großes Bauernholz, Wolchenberg ▪ FS-107 – Aumatal, Wolcheteichgebiet ▪ FS-108 – Uhlstädter Heide, Vordere Heide, Hintere Heide ▪ FS-109 – Mittelkamm, Brandleite ▪ FS-110 – Schieferbrüche bei Lehesten, Staatsbruch ▪ FS-111 – Schieferbrüche bei Lehesten, Örtelsbruch ▪ FS-112 – Schieferberg-Bruch bei Lichtentanne ▪ FS-113 – Steinbachgrund ▪ FS-114 – Ausdauer-Schiefer ▪ FS-115 – Sormitztal, Ilmbachtal, Ilmbachtalwände ▪ FS-116 – Kirchberg, Kolditzberg ▪ FS-117 – Bocksberg ▪ FS-118 – Schabs-Höhe ▪ FS-119 – Schleifenwiesen, Höhkuppe, Beerhügel ▪ FS-120 – Hölltal ▪ FS-121 – Aßberg-Hasenleite ▪ FS-122 – Meuraer Heide ▪ FS-123 – Wurmbergwiese ▪ FS-124 – Die Wulst, Tal der Weißen Schwarza ▪ FS-125 – Katzebecken, Wurzelbergfarmde, Löschleite ▪ FS-126 – Talberg, Häderbachtal bei Oberhain ▪ FS-127 – Schwarzatal und umgebende Wälder ▪ FS-128 – Königseer Stadtwald ▪ FS-129 – Muschelkalklandschaft westlich Rudolstadt, Schenkenberg, Greifen-

stein, Dissau, Steinberg, Südhang der Liske ▪ FS-130 – Kalmberg ▪ FS-131 – Muschelkalklandschaft westlich Teichel, nördlich Remda ▪ FS-132 – Muschelkalklandschaft um Teichel, Großkochberg, Engerda, Hohe

Straße ▪ FS-133 – Zechengrund, Moritzberg, Wittmannsgereuther Tal, Schießplatz bei

Beulwitz, Eisenberg, Wirbacher Tal

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▪ FS-134 – Gißrabachtal, Gartenkuppe ▪ FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale zwischen

Reschwitz und Kaulsdorf ▪ FS-136 – Buchholz bei Bucha ▪ FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf Begründung Z 4-1 Die ausgewiesenen Vorranggebiete Freiraumsicherung besitzen eine herausragende Eignung und Bedeutung für die ökologische Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Region. Sie sichern besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Naturraumpotenziale und sind Kernbereiche vorhandener oder zu schaffender regionaler und überregionaler ökologischer Verbundsysteme insbesondere unter Berücksichtigung großer unzerschnittener Räume und der Natura-2000-Ge-bietskulisse G 4-1. Die Vorranggebiete bilden die räumliche Grundlage für einen dauerhaft funktionsfähigen Natur-haushalt und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen. Der multifunktiona-le Charakter der Gebiete ergibt sich insbesondere aus den überörtlichen regionalen und landes-weit bedeutsamen ökologischen Funktionen einschließlich besonderer die Kulturlandschaft be-stimmender Merkmale und geht insofern deutlich über die singuläre Schutzfunktion von einzel-fachlichen Schutzgebieten hinaus, auch wenn Einzelaspekte Grundlage für eine Vorrangaus-weisung sein können. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete werden gleichermaßen eine Be-standssicherung und die Sicherung von Entwicklungsoptionen mit räumlich spezifisch definier-ten Zielstellungen erreicht. Dies betrifft: ▪ regional besonders herausgehobene ökologische Bodenfunktionen und regional seltene Bö-

den zu sichern (B), ▪ ökologisch intakte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme einschließlich der von

ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie die nachhaltige Nutzung der regional vorhandenen Wasserressourcen zu sichern und zu entwickeln (W),

▪ klimaökologische Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frisch-luftentstehung und die Immissionsminderung zu sichern und zu entwickeln sowie gelände-klimatische Austauschprozesse zu fördern (K),

▪ regional bedeutsame Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte wild le-bende Tier- und Pflanzenarten und die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwen-diger Funktionsbeziehungen zu sichern und zu entwickeln (L),

▪ Waldgebiete mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen zu sichern und zu entwickeln (Wa),

▪ vielfältig strukturierte, regional und subregional prägende, besonders erholungswirksame Freiräume der Kulturlandschaft zu sichern und zu entwickeln (KI).

B W K L Wa Kl

FS-1 – Sprottetal und Seitentäler FS-2 – Speicher Brandrübel, Schreibergrund, Brandrübler Moor,

Lohsen

FS-3 – Unteres Sprottetal und Seitentäler FS-4 – Blaue Flut FS-5 – Deutscher Bach / Kleiner Jordan FS-6 – Gerstenbach, Zweitschener Holz, Schlauditzer Holz, Löd-

laer Bruch, Rödigener Wald, Monstaber Teiche, Drusentei-che

FS-7 – Restloch Zechau FS-8 – Auholz Meuselwitz, Hainbergsee FS-9 – Bergbaufolgelandschaft Phönix-Nord FS-10 – Luckaer Forst, Phönix-Ost, Ruppersdorf FS-11 – Kammerforst, östliche Gewässer- und Böschungsbereiche

Haselbacher See

FS-12 – Gerstenbachaue bei Gerstenberg FS-13 – Haselbacher Teiche, Pleißeaue

Regionalplan Ostthüringen

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B W K L Wa Kl

FS-14 – Pleißetal und Nebentäler, Stausee Windischleuba, Pleiße-wiesen Windischleuba, Wilchwitzer Teiche, Pahnaer Wald, Deutsches Holz

FS-15 – Pleißetal und Nebentäler, Fasanerieholz FS-16 – Pleißetal und Nebentäler, Nörditzer Schlucht, Zenkel, Tan-

nicht

FS-17 – Leinawald, Talsperre Schömbach, Spannerbachaue FS-18 – Ehrenhainer Wald, Spannerbachaue FS-19 – Wieratal und Nebentäler, Höckigt FS-20 – Weidatal, Güldetal und Nebentäler FS-21 – Aumatal und Nebentäler, Untendorfer Sumpf FS-22 – Talsperre Weida, Triebabachtal FS-23 – Aumatal, Seebachtal, Buchenberg FS-24 – Unteres Weidatal und Nebentäler FS-25 – Frießnitzer See, Struth, Sandberg, Weiderteich, Burkers-

dorfer Feldteich

FS-26 – Bachtäler bei Zedlitz FS-27 – Hegebachtal und Seitentäler, Kleinbernsdorfer Bach, Gör-

litzbach, Quellmoore bei Bocka

FS-28 – Geraer Stadtwald, Hainberg, Weinberg, Langengrobsdorfer Grund

FS-29 – Kraftsdorf-Niederndorfer Hänge, Erlbachtal, Tesse, Tüm-melsberg

FS-30 – Kleine Cosse, Erlbachtal, Mühlsdorfer Teichwiesengrund, Am Steinberg

FS-31 – Am Schwertstein, Himmelsgrund, Eleonorental, Gänseberg bei Bad Köstritz

FS-32 – Elsteraue nördlich Bad Köstritz, Wachtelberg, Schluchten bei Gera und Bad Köstritz

FS-33 – Zeitzer Forst FS-34 – Rödel, ehemalige Tongrube Aga, Reichenbacher Teiche FS-35 – Brahmetal und Seitentäler, Wälder um Roschütz, Hain,

Cretzschwitz, Söllmnitz, Negis

FS-36 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Pölzig FS-37 – Gessental, Lasur FS-38 – Wipsetal FS-39 – Tal der Weißen Elster zwischen Greiz und Wünschendorf

und Nebentäler

FS-40 – Sprotteaue, Sturmsberg FS-41 – Südliches Sanierungsgebiet Wismut, Culmitzschaue,

Pöltzschbachtal

FS-42 – Greiz-Werdauer Wald FS-43 – Aubachtal FS-44 – Göltzschtal, Friesenbachtal FS-45 – Wald zwischen Moschwitz und Naitschau, Tremnitzbachtal

und Nebentäler

FS-46 – Mehlabachtal, Hirschbachgrund, Triebestal

Regionalplan Ostthüringen

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B W K L Wa Kl

FS-47 – Pöllwitzer Wald, Oberes Triebestal, Troppach und Märien, Bartwiese

FS-48 – Triebitzbachtal und Nebentäler, Bünagrund, Steinicht FS-49 – Reinstädter Berge, Langer Grund FS-50 – Saaleaue zwischen Zeutsch und Kahla, Orlaaue südlich

Freienorla, Dehnamühle

FS-51 – Leubengrund FS-52 – Dohlenstein FS-53 – Kuttwichgrund, Oelknitzgrund FS-54 – Jenaer Forst, Spitzenberg, Schießplatz Rothenstein, Born-

tal, Cospoth, Leutratal

FS-55 – Nerkewitzer Grund, Klingelsteine, Isserstedter Wald, Wind-knollen, Mühltal

FS-56 – Erdengraben FS-57 – Wöllmisse, Kernberge FS-58 – Großer Gleisberg, Jenzig, Hufeisen FS-59 – Alter Gleisberg FS-60 – Tautenburger Forst, Lombertsberg FS-61 – Frauenprießnitzer Holz, Hirschgrund FS-62 – Schleuskauer Grund, Riemerholz, Saalehänge westlich

Camburg

FS-63 – Hirschrodaer Grund, Lohholz FS-64 – Kiefengrund FS-65 – Beuche, Wethautal, Eselsholz FS-66 – Steinbachtal FS-67 – Wälder um Nickelsdorf FS-68 – Raudaer Hänge, Teisker FS-69 – Trockental, Seifartsdorfer Grund FS-70 – Holzland, An den Ziegenböcken, Rote Pfütze, Allenrodaer

Grund, Hainspitzer See

FS-71 – Waldecker Schlossgrund, Langes Tal, Gleistal FS-72 – Grünzigtal, Trockhäuser Grund, Zipfelteiche bei Podelsatz FS-73 – Zeitzgrund, Teufelstal, Hermsdorfer Moore FS-74 – Wusketal, Weiherbachtal FS-75 – Oelsnitzgrund, Warnsdorfgrund FS-76 – Rodatal und Nebentäler FS-77 – Rotehofbachtal, Schüsselgrund, Grüntal, Hochmoor auf der

Pfalz

FS-78 – Weißbachtal FS-79 – Zeitera, Leukera, Wisentatal und Nebentäler FS-80 – Mielesdorfer Wald, Hohe Reuthen FS-81 – Oberes Wisentatal, Schlagmühle, Schwarzbach, Offenland

und Waldflächen um Sandwiesenteich bei Spielmes

FS-82 – Feuchtgebiet bei Gebersreuth, Töpenbach FS-83 – Tannbachtal, Klingefelsen, Saaletal

Regionalplan Ostthüringen

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B W K L Wa Kl

FS-84 – Grenzstreifen Bastei/Saale, Saarbach, Sparnberg, Loh-bach, Hirschberg

FS-85 – Hänge an der Bleilochtalsperre, Saalwald, Ziezelbach FS-86 – Bleilochtalsperre, Arlaswald, Saubach FS-87 – Quellgebiet der Wettera, Kämmerawald, Wettera, Mittel-

mühle

FS-88 – Hohlebrunn, Jägersruh, Gemäßgrund, Mulschwitzaue, Sieglitzbachtal

FS-89 – Wurzbacher Forst, Koselstein, Großer Brand, Mittelberg FS-90 – Oberes Sormitztal, Wilschnitztal, Silberberg, Klettigsmühle,

Thierbach, Bärenmühle, Granitzberg

FS-91 – Oberes Sormitztal, Grubersberg, Ziegenholz FS-92 – Mittelgrund FS-93 – Otterbach, Sornitzgrund, Speicher Moxa FS-94 – Obere Saale, Ausgleichsbecken, Wisentatalsperre, Blei-

berg, Koberfelsen

FS-95 – Wisentatal, Holzmühle, Beyersmühle, Lohmen, Glücks-mühle

FS-96 – Unterlauf Wettera, Mittlere Wettera, Hammermühle FS-97 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Plothenhölzer, Pörmitzwald FS-98 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Pörmitzteich, Katzentümpel,

Triemsdorfer Teiche

FS-99 – Dreba und Plothener Bach und angrenzende Bereiche FS-100 – Zechsteinriffe Engelsberg, Seislaer Berg, Zechsteinriffe

Clydenberg

FS-101 – Pinsenberg, Breiter Berg, Haselberg, Schlechteberg FS-102 – Döbritzer Schweiz, Kahler Berg FS-103 – Drommberg, Totenstein, Waldgebiete zwischen Weira,

Knau, Keila

FS-104 – Kospodaer Wald, Arnshaugker Trockenrasen, Bachaue zwischen Kospoda und Neustadt/Orla

FS-105 – Neustädter Teichgebiet, Weißacker FS-106 – Großes Bauernholz, Wolchenberg FS-107 – Aumatal, Wolcheteichgebiet FS-108 – Uhlstädter Heide, Vordere Heide, Hintere Heide FS-109 – Mittelkamm, Brandleite FS-110 – Schieferbrüche bei Lehesten, Staatsbruch FS-111 – Schieferbrüche bei Lehesten, Örtelsbruch FS-112 – Schieferberg-Bruch bei Lichtentanne FS-113 – Steinbachgrund FS-114 – Ausdauer-Schiefer FS-115 – Sormitztal, Ilmbachtal, Ilmbachtalwände FS-116 – Kirchberg, Kolditzberg FS-117 – Bocksberg FS-118 – Schabs-Höhe FS-119 – Schleifenwiesen, Höhkuppe, Beerhügel FS-120 – Hölltal

Regionalplan Ostthüringen

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B W K L Wa Kl

FS-121 – Aßberg-Hasenleite FS-122 – Meuraer Heide FS-123 – Wurmbergwiese FS-124 – Die Wulst, Tal der Weißen Schwarza FS-125 – Katzebecken, Wurzelbergfarmde, Löschleite FS-126 – Talberg, Häderbachtal bei Oberhain FS-127 – Schwarzatal und umgebende Wälder FS-128 – Königseer Stadtwald FS-129 – Muschelkalklandschaft westlich Rudolstadt, Schenkenberg,

Greifenstein, Dissau, Steinberg, Südhang der Liske

FS-130 – Kalmberg FS-131 – Muschelkalklandschaft westlich Teichel, nördlich Remda FS-132 – Muschelkalklandschaft um Teichel, Großkochberg, Enger-

da, Hohe Straße

FS-133 – Zechengrund, Moritzberg, Wittmannsgereuther Tal, Schießplatz bei Beulwitz, Eisenberg, Wirbacher Tal

FS-134 – Gißrabachtal, Gartenkuppe FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale

zwischen Reschwitz und Kaulsdorf

FS-136 – Buchholz bei Bucha FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf

Strukturelle Aufwertungsmaßnahmen, wie z.B. Entsiegelungen, Fließgewässerrenaturierungen, Nutzungsextensivierungen, Gehölzanreicherungen u.a. bilden eine Grundlage für die positive Entwicklung der Freiraumfunktionen und entsprechen regionalplanerischen Intentionen. Damit verbunden ist auch der Erhalt einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen z.B. durch eine ordnungsgemäße, an den Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Die landwirtschaftliche Bodennutzung ist in den Vorranggebieten Frei-raumsicherung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Interesse der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zur langfristigen Flächensicherung für die landwirtschaftliche Nut-zung möglich. Die Vorranggebiete wurden auf der Basis der Vorschläge der betroffenen umweltbezogenen Fachbehörden und entsprechender fachplanerischer Zuarbeiten nach einem Thüringen-einheit-lichen methodischen Grundmuster unter Einbeziehung naturräumlicher Spezifika aus regionaler und überregionaler Sicht bestimmt. Diese Gebiete wurden Nutzungsansprüchen anderer Fach-planungen und kommunaler Entwicklungsabsichten gegenübergestellt und nach den Grundsät-zen der Raumordnung abschließend abgewogen. Grundlage für die Ausweisung waren unter Berücksichtigung der vom Landesentwicklungsplan vorgegebenen Kriterien insbesondere Ge-bietsmerkmale wie: ▪ besondere ökologische Funktionen der natürlichen Lebensgrundlagen, besonders wertvolle

Naturausstattung, einzigartige Standortausprägungen, besondere Bedeutung für die Nut-zungsfähigkeit natürlicher Ressourcen,

▪ fachrechtlich gesicherte umweltbezogene Schutzgebiete, ▪ besonders großräumige Biotop- und Landschaftskomplexe einschließlich regionalplanerisch

relevanter unzerschnittener, störungsarmer Räume, ▪ Waldgebiete mit herausragenden Nutzungs-, Schutz- und Erholungsfunktionen, ▪ sonstige Gebietsvorschläge der umweltbezogenen Fachbehörden, insoweit sie aufgrund ih-

rer besonderen Merkmale im Zusammenhang mit den o.g. Kriterien die Zielstellungen der Vorrangausweisungen unterstützen (geplante Schutzgebiete, besondere für den Biotopver-bund oder den spezifischen Artenschutz wichtige Gebiete, Flächenpools zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

In Vogelschutzgebieten wurden bei landwirtschaftlichen Gunstlagen teilweise auch Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen, wenn dadurch die Er-haltungsziele der Vogelschutzgebiete nicht gefährdet werden. Dies betrifft z.B. Vogelschutzge-biete, die überwiegend zum Schutz des Rotmilans ausgewiesen wurden.

Regionalplan Ostthüringen

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Die Ausweisung von Vorranggebieten Freiraumsicherung an den Fließgewässern erfolgte auf-grund der besonderen Bedeutung dieser Räume für den Hochwasserschutz im Sinne der Risi-kovorsorge zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen sowie von bedeutenden Sachwerten nur außerhalb von Überschwemmungsbereichen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen 4.2. Damit wird die Funktion der Gewässer und Auen als durchgängige Elemente des Freiraumverbundes, z.B. entlang der Saale im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens bzw. des „Grünen Bandes“, nicht eingeschränkt. Neben den vorgenannten Ausführungen waren die nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/ 760/EG) zu betrachtenden Gewässer I. und II. Ordnung maßgeblich für die Ausweisung. Die Reduzierung des Freiraumes bzw. die wesentliche Beeinträchtigung seiner Funktionen, z.B. durch bauliche Nutzungen, ist in Bezug auf seine Raumbedeutsamkeit in den Vorranggebieten aufgrund deren Kernsicherungsfunktion für das überregional und regional bedeutende Naturgü-terpotenzial dieser Räume ausgeschlossen.

4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Zur Erhaltung der Freiraumfunktionen sind in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete Freiraum-sicherung auszuweisen LEP, 5.1.3.

G 4-6 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Freiraumsicherung soll dem Erhalt der schutzgutorientierten Frei-raumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna so-wie des Landschaftsbildes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeut-samen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ fs-1 – Mittleres Sprottetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-2 – Täler der Thonhauser und Heukewalder Sprotte und Nebentäler ▪ fs-3 – Oberes Sprottetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge, Bergbaufolge-

landschaft Löbichau / Drosen ▪ fs-4 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Heyersdorf und Grünberg ▪ fs-5 – Pleißetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge zwischen Landesgrenze

Sachsen und Gößnitz ▪ fs-6 – Pleißetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge zwischen Gößnitz und

Nobitz ▪ fs-7 – Wieratal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-8 – Strukturreiche Kulturlandschaft im nordöstlichen Altenburger Land ▪ fs-9 – Wälder, strukturreiche Kulturlandschaft und Bergbaufolgelandschaft im

nördlichen Altenburger Land ▪ fs-10 – Schnaudertal, Bergbaufolgelandschaft nördlich Meuselwitz ▪ fs-11 – Bergbaufolgelandschaft zwischen Monstab und Rositz ▪ fs-12 – Gerstenbachaue ▪ fs-13 – Gerstenbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-14 – Oberer Kleiner Jordan ▪ fs-15 – Stadtwald Altenburg, Tal der Blauen Flut, Nebentäler und strukturrei-

che Hänge ▪ fs-16 – Oberes Weidatal, Nebentäler, Talsperre Zeulenroda, strukturreiche

Hänge und umgebende Wälder ▪ fs-17 – Logaugrund, strukturreiche Hänge, Wälder und Teiche zwischen B 2

und Triebabachtal ▪ fs-18 – Mittleres Weidatal, Nebentäler, Talsperre Weida, strukturreiche Hänge

und umgebende Wälder ▪ fs-19 – Wälder zwischen Aumatal, Auma und Triptis ▪ fs-20 – Schömberger Forst, Talsperre Auma, Seebachtal ▪ fs-21 – Wälder zwischen Münchenberndorf, A 9 und Weida ▪ fs-22 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Seilersbach und

Geraer Stadtwald ▪ fs-23 – Görlitz- und Saarbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umge-

bende Wälder

Regionalplan Ostthüringen

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▪ fs-24 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saarbach, Erl-bach und Geraer Stadtwald

▪ fs-25 – Erlbachtal und Tessetal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umge-bende Wälder

▪ fs-26 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen A 4, Bad Köstritz und Tal der Weißen Elster

▪ fs-27 – Talhänge der Weißen Elster zwischen Gera-Langenberg und Silbitz ▪ fs-28 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Aga ▪ fs-29 – Tal der Großensteiner Sprotte ▪ fs-30 – Oberes Gessental, Bergbaufolgelandschaft südlich Ronneburg ▪ fs-31 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Ronneburg und Gera ▪ fs-32 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Weida, Wünschendorf und

Falka ▪ fs-33 – Fuchsbachtal, Nebentäler und umgebende strukturreiche Kulturland-

schaft ▪ fs-34 – Mittleres Tal der Weißen Elster und umgebende Bereiche ▪ fs-35 – Oberes Pöltschbachtal und Nebentäler, Bergbaufolgelandschaft süd-

lich Gauern ▪ fs-36 – Unteres Pöltschbachtal, Nebentäler und umgebende Wälder ▪ fs-37 – Krebsbachtal, Nebentäler und umgebende Wälder ▪ fs-38 – Täler, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Weidatal

und Tal der Weißen Elster ▪ fs-39 – Leubatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder,

Talsperre Hohenleuben ▪ fs-40 – Oberes Leubatal und Nebentäler, Wälder zwischen Triebestal und Lan-

genwetzendorf ▪ fs-41 – Strukturreiche Kulturlandschaft und Wälder zwischen Langenwetzen-

dorf und Tal der Weißen Elster ▪ fs-42 – Tal der Weißen Elster und strukturreiche Kulturlandschaft südlich und

westlich von Greiz ▪ fs-43 – Göltzschtal, strukturreiche Hänge und umgebende strukturreiche Kul-

turlandschaft ▪ fs-44 – Aubachtal, strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Greiz-Werdauer

Wald und Göltzschtal ▪ fs-45 – Strukturreiche Kulturlandschaft im südlichen Landkreis Greiz ▪ fs-46 – Triebitzbachtal, Tremnitzbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-47 – Randbereiche Pöllwitzer Wald, Triebestal, Mehlabachtal, strukturreiche

Hänge und umgebende Wälder ▪ fs-48 – Oberes Triebestal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwi-

schen Triebestal und Weidatal ▪ fs-49 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Eisenberg, Wal-

pernhain und Nickelsdorf ▪ fs-50 – Holzland zwischen Hermsdorf, Eisenberg und Tautenhain, Raudatal ▪ fs-51 – Wethautal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder ▪ fs-52 – Steinbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-53 – Mönchgraben, strukturreiche Kulturlandschaft westlich Schkölen ▪ fs-54 – Saaletal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder zwi-

schen Dornburg und Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ fs-55 – Saaleaue zwischen Jena und Dorndorf, Tautenburger Wald ▪ fs-56 – Saaleaue Jena, Gleistal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-57 – Gembdenbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge ▪ fs-58 – Unteres Rodatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder ▪ fs-59 – Westliches Holzland, Zeitzgrund, Nebentäler und umgebende Wälder

Regionalplan Ostthüringen

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▪ fs-60 – Teufelstal, Nebentäler und umgebende Wälder ▪ fs-61 – Wälder zwischen Wusketal, Weiherbachtal, Oelsnitzbachtal, Warns-

dorfgrund und Rodatal ▪ fs-62 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Oberem Rodatal,

Tautendorfer Bach und Pöllwitzbachtal ▪ fs-63 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Oberem Rodatal,

Weißbachtal und Orlasenke ▪ fs-64 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Rodatal, Weiß-

bachtal, Rotehofbachtal und Orlasenke ▪ fs-65 – Saaletal zwischen Kahla und Jena, Nebentäler, strukturreiche Hänge

und umgebende Wälder ▪ fs-66 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Orlatal

und Rotehofbachtal ▪ fs-67 – Reinstädter Grund, strukturreiche Kulturlandschaft westlich Kahla und

Orlamünde ▪ fs-68 – Forellenbachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche

Kulturlandschaft ▪ fs-69 – Unteres Leutratal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft westlich

Jena ▪ fs-70 – Gönnabachtal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nordwest-

lich Jena ▪ fs-71 – Strukturreiche Waldränder des Großen Bauernholzes / Wolchenberges ▪ fs-72 – Oberes Aumatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder ▪ fs-73 – Wälder zwischen Oberem Aumatal und Güldetal ▪ fs-74 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Güldetal, Weida-

tal und Wisentatal ▪ fs-75 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Schleiz und Plo-

thener Teichgebiet ▪ fs-76 – Wisentatal, nördliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgeben-

de Wälder ▪ fs-77 – Wisentatal, südliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder ▪ fs-78 – Unteres Wetteratal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder ▪ fs-79 – Wetteratal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder ▪ fs-80 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Wetteratal und

Wisentatal ▪ fs-81 – Wisentatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder ▪ fs-82 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen A 9 und Landes-

grenze Bayern ▪ fs-83 – Obere Saale, östliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen

Saalburg, Saaldorf und A 9 ▪ fs-84 – Obere Saale, östliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen

Saaldorf und Blankenstein ▪ fs-85 – Obere Saale, Nebentäler und umgebende Wälder zwischen Blanken-

stein und A 9 ▪ fs-86 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen

Blankenstein und Bad Lobenstein ▪ fs-87 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen

Ebersdorf und Pöritzsch ▪ fs-88 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen

Pöritzsch und Burgkhammer ▪ fs-89 – Saaletal, Otterbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgeben-

de Wälder

Regionalplan Ostthüringen

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▪ fs-90 – Strukturreiche Waldränder des Mittelgrundes ▪ fs-91 – Koseltal, Lemnitztal, Nebentäler und umgebende Wälder, strukturrei-

che Hänge des Langwassertales ▪ fs-92 – Oberes Sormitztal, östliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und um-

gebende Wälder ▪ fs-93 – Oberes Sormitztal, westliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und um-

gebende Wälder ▪ fs-94 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Grumbach und Titschendorf ▪ fs-95 – Obere Saale, nördliche Nebentäler, umgebende Wälder und strukturrei-

che Kulturlandschaft ▪ fs-96 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Pößneck und

Ziegenrück ▪ fs-97 – Zechsteinrifflandschaft zwischen Orlasenke und Ranis ▪ fs-98 – Orlasenke, südliche Seitentäler, strukturreiche Hänge und Zechstein-

rifflandschaft ▪ fs-99 – Drebabachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wäl-

der ▪ fs-100 – Plothenbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder ▪ fs-101 – Siechenbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende

Wälder, Weiraer Wald ▪ fs-102 – Orlasenke, Zechsteinrifflandschaft südlich Kolba und Neunhofen ▪ fs-103 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Orlatal

und Pößneck ▪ fs-104 – Strukturreiche Oberhangbereiche nördlich des Wiedabachtales / He-

xengrund ▪ fs-105 – Wiedabachtal / Hexengrund ▪ fs-106 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Hasel-

bachtal und Hexengrund ▪ fs-107 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Rudolstadt und

Teichel ▪ fs-108 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nördlich Großkochberg ▪ fs-109 –Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nördlich Remda und west-

lich Teichel ▪ fs-110 – Rinnetal, Nebentäler, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwi-

schen Rudolstadt und Remda ▪ fs-111 – Schaalbachtal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft westlich

Rudolstadt ▪ fs-112 – Rottenbachtal, Hengelbachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und

strukturreiche Kulturlandschaft ▪ fs-113 – Oberes Rinnetal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche

Kulturlandschaft ▪ fs-114 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Schwarzatal

und Rinnetal ▪ fs-115 – Schwarzatal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kul-

turlandschaft zwischen Katzhütte und Unterweißbach ▪ fs-116 – Schwarzatal, Nebentäler und umgebende Wälder westlich Katzhütte ▪ fs-117 – Lichtetal, Schlagetal, Nebentäler und umgebende Wälder ▪ fs-118 – Sorbitztal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kultur-

landschaft ▪ fs-119 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Loquitz-

tal, Saaletal und B 281 ▪ fs-120 – Lichtetal, Zoptetal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche

Kulturlandschaft

Regionalplan Ostthüringen

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▪ fs-121 – Wälder, Bergbaufolgelandschaft und strukturreiche Kulturlandschaft um Lehesten

▪ fs-122 – Steinbachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kul-turlandschaft

▪ fs-123 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Loquitztal und Sormitztal

▪ fs-124 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Talsperre Hohenwarte und Loquitztal

▪ fs-125 – Ilmbachtal, Wilschnitztal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umge-bende Wälder

▪ fs-126 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und Talsperre Hohenwarte

▪ fs-127 – Weiratal ▪ fs-128 – Schwarzatal, südliche Nebentäler, umgebende Wälder und strukturrei-

che Kulturlandschaft ▪ fs-129 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld

und Gißrabachtal ▪ fs-130 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und

Rudolstadt, Kulm Begründung G 4-6 Die Vorbehaltsgebiete sind in der Regel großräumig übergreifende Gebietssysteme zur Siche-rung der für eine nachhaltige Regionalentwicklung notwendigen, ökologisch intakten Freiraum-struktur. Sie übernehmen wichtige Aufgaben zur Erhaltung der Regenerationsfähigkeit des Na-turhaushaltes der Landschaft und unterstützen und ergänzen die mit den Vorranggebieten Frei-raumsicherung verbundenen Funktionen Z 4-1. Die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung wurden auf der Basis und mit dem gleichen methodi-schen Ansatz wie die Vorranggebiete Freiraumsicherung ermittelt, treten aber hinsichtlich ihrer regionalplanerischen Bedeutung bzw. ihres Sicherungsanspruches hinter diese zurück Be-gründung Z 4-1. Ausgewiesen wurden insbesondere Gebiete mit: ▪ einem großräumigen Schutzanspruch auf Grund fachgesetzlicher Regelungen oder Fachpla-

nungen (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, usw.), ▪ Verbindungs- bzw. Ergänzungsfunktion vorhandener oder zu schaffender regionaler und

überregionaler Biotopverbundsysteme, ▪ großflächiger Vernetzungsfunktion für Vorranggebiete zur Unterstützung des ökologischen

Freiraumverbundsystemes, ▪ großräumiger Erholungsfunktion, ▪ besonderer Bedeutung für den Erhalt von regional bedeutsamen Ausprägungen biotischer

und abiotischer Freiraumpotenziale (Arten- und Biotopschutz / Ressourcenschutz) sowie des Landschaftsbildes,

▪ hoher Bedeutung des Wasserschutzes sowie zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie

▪ Waldgebiete mit besonderen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Eine Überlagerung mit Vorbehaltsausweisungen Landwirtschaftliche Bodennutzung wurde dann vorgenommen, wenn beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung unerlässlich sind und Synergieeffekte für den Kulturlandschaftserhalt bzw. die Kulturlandschaftsentwicklung erzeugt werden können. Dies betrifft insbesondere die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete.

4.2 Hochwasserschutz Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für das Hochwasser-Flächenmanagement im Interesse einer erfolgreichen Hochwasservorsorge festge-legt LEP, 5.1.13 / 5.1.14.

G 4-7 Die natürlichen Retentionsfunktionen der Auen insbesondere von Saale, Weißer Elster, Pleiße, Weida, Orla, Roda, Schwarza, Sprotte, Schnauder, Wyhra, Wethau, Rinne und Sormitz sollen durch Fließgewässerrenaturierung sowie angepasste Flächennutzung und Landbewirtschaftung erhalten bzw. wiederhergestellt wer-den.

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Begründung G 4-7 Der ingenieurtechnische Ausbau von Gewässerläufen, Gewässerbegradigungen, die Umwand-lung von Auwäldern und Grünland in Ackerland in den Auen, die zunehmenden Flächenversie-gelungen, die Ausdeichung von Gewässerauen, die Bebauung in den Überschwemmungsge-bieten, zunehmende Extremwetterlagen mit Starkniederschlägen u.a. bewirkten und bewirken eine Erhöhung der Abflussspitzen insbesondere in den Mittel- und Unterläufen der Fließgewäs-ser und somit eine größere Hochwassergefahr. Mit den genannten Maßnahmen des Hochwas-ser-Flächenmanagements kann die Hochwasserentwicklung in der Fläche der Einzugsgebiete reduziert bzw. verzögert werden. Der Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Rückhaltefunktionen der Auen sind unmit-telbar verbunden mit dem Erhalt und der Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für die ökologische Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und ihrer Talräume. Damit wird die Erreichung eines guten Zustandes aller Gewässer entsprechend der EU-Wasserrah-menrichtlinie 2000/60/EG unterstützt.

4.2.1 Vorranggebiete Hochwasserschutz Zum vorbeugenden Hochwasserschutz sind in den Regionalplänen Überschwemmungsberei-che als Vorranggebiete Hochwasserschutz auszuweisen LEP, 5.1.15.

Z 4-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Hochwasserschutz sind für die Siche-rung von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausge-schlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ HW-1 – Obere Sprotte ▪ HW-2 – Untere Sprotte ▪ HW-3 – Pleiße / Landesgrenze Sachsen bis Sprottemündung ▪ HW-4 – Pleiße / Sprottemündung bis Schelchwitz ▪ HW-5 – Pleiße / Windischleuba bis Talsperre Windischleuba ▪ HW-6 – Pleiße / Treben bis Landesgrenze Sachsen ▪ HW-7 – Schnauder ▪ HW-8 – Weiße Elster / Greiz bis Berga ▪ HW-9 – Weiße Elster / Berga bis Gera ▪ HW-10 – Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ HW-11 – Saale / Freienorla bis Kahla ▪ HW-12 – Saale / Kahla bis Jena ▪ HW-13 – Saale / Jena bis Dorndorf ▪ HW-14 – Saale / Dorndorf bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ HW-15 – Roda / Ottendorf bis Mündung in die Saale ▪ HW-16 – Gleise / Löberschütz bis Mündung in die Saale ▪ HW-17 – Orla / Triptis bis Pößneck ▪ HW-18 – Orla / Pößneck bis Freienorla ▪ HW-19 – Weltwitzbach ▪ HW-20 – Kospodaer Gamse / Siechenbach ▪ HW-21 – Kotschau ▪ HW-22 – Gräfendorfer Bach ▪ HW-23 – Saale / Kaulsdorf bis Saalfeld ▪ HW-24 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt ▪ HW-25 – Saale / Rudolstadt bis Freienorla ▪ HW-26 – Loquitz / Probstzella, Oberloquitz bis Hockeroda ▪ HW-27 – Schwarza / Bad Blankenburg bis Mündung in die Saale ▪ HW-28 – Wohlrose ▪ HW-29 – Kosel / Helmsgrün bis Bad Lobenstein ▪ HW-30 – Lemnitz / Unterlemnitz bis Bad Lobenstein ▪ HW-31 – Zopte / Gebersdorf bis Probstzella ▪ HW-32 – Bieblacher Bach / Auslass Bahn bis Mündung in die Weiße Elster

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▪ HW-33 – Brahme / Dorna bis Mündung in die Weiße Elster ▪ HW-34 – Erlbach / Töppeln bis Mündung in die Weiße Elster ▪ HW-35 – Saarbach / Windischenbernsdorf bis Mündung in den Erlbach ▪ HW-36 – Schoßbach / Stublach bis Mündung in die Weiße Elster ▪ HW-37 – Wipse / Stadtgrenze Gera bis Mündung in die Weiße Elster Begründung Z 4-2 Die Ausweisung der Vorranggebiete Hochwasserschutz erfolgt mit der Zielstellung der Siche-rung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen und der Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (unter anderem hinter Deichen). Mit der Sicherung der Vorranggebiete Hochwasserschutz ist auch der Erhalt wichtiger ökologi-scher und rekreativer Freiraumfunktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung der Auen (wichtiges Strukturelement) für einen funktionsfähigen Naturhaushalt und eine ökolo-gisch leistungsfähige Kulturlandschaft resultieren. Vorranggebiete Hochwasserschutz besitzen neben der Hochwasserschutzfunktion auch eine herausragende Bedeutung als Element des ökologischen Freiraumverbundes. Die Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständigen Fachbehörde und der entsprechenden fachplanerischen Zuarbeit nach raumordnerischer Ab-wägung mit Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunaler Planungs- und Entwicklungsabsichten bestimmt. Bei deren Abgrenzung werden die Überflutungsgrenzen eines Hochwasserereignisses zugrunde gelegt, mit dem durchschnittlich einmal in einhundert Jahren (HQ100) zu rechnen ist. Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vor-ranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hoch-wasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht. Die in den Vorranggebieten Hochwasserschutz vorhandene Bebauung hat Bestandsschutz und wird regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Die Hochwasserschutzräume folgender Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken haben Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz: Hochwasserrückhaltebecken Regis-Ser-bitz, Hochwasserrückhaltebecken Meerchen / Gößnitz, Talsperre Schömbach, Hochwasser-rückhaltebecken Großstöbnitz, Hochwasserrückhaltebecken Camburg, Hochwasserrückhalte-becken Ammerbach, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Langenberg, Hochwasserrückhaltebe-cken Gera-Türkengraben, Hochwasserrückhaltebecken Watzdorf, Hochwasserrückhaltebecken Schkölen / Kiefengrund, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Bieblach, Hochwasserrückhaltebe-cken Z südlich Ronneburg, Talsperre Zeulenroda, Talsperre Triptis, Talsperre Leibis / Lichte, Talsperre Hohenwarte, Talsperre Bleiloch.

4.2.2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Zum vorbeugenden Hochwasserschutz sind in den Regionalplänen überschwemmungsgefähr-dete Bereiche als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz auszuweisen LEP, 5.1.15.

G 4-8 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Hochwasserschutz soll der Sicherung überschwemmungsgefähr-deter Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemes-sen werden. ▪ hw-1 – Obere Sprotte ▪ hw-2 – Untere Sprotte ▪ hw-3 – Pleiße / Landesgrenze Sachsen bis Sprottemündung ▪ hw-4 – Pleiße / Sprottemündung bis Nobitz ▪ hw-5 – Pleiße / Münsa bis Windischleuba ▪ hw-6 – Pleiße / Fockendorf bis Landesgrenze Sachsen ▪ hw-7 – Schnauder ▪ hw-8 – Whyra / Talsperre Schömbach ▪ hw-9 – Göltzsch / Weiße Elster / Landesgrenze Sachsen bis Greiz ▪ hw-10 – Weiße Elster / Greiz bis Berga ▪ hw-11 – Weiße Elster / Berga bis Gera

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▪ hw-12 – Weiße Elster / Gera, Bad Köstritz bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ hw-13 – Weida / Landesgrenze Sachsen, Talsperre Zeulenroda bis Talsperre

Weida ▪ hw-14 – Weida / Talsperre Weida (Staumauer), Weida bis Mündung in die Wei-

ße Elster ▪ hw-15 – Aga / Reichenbach bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ hw-16 – Große Schnauder / Pölzig bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt ▪ hw-17 – Saale / Großeutersdorf, Kahla bis Rothenstein ▪ hw-18 – Saale / Jena ▪ hw-19 – Saale / Wichmar ▪ hw-20 – Roda / Schönborn bis Stadtroda ▪ hw-21 – Roda / Stadtroda bis Laasdorf ▪ hw-22 – Wethau ▪ hw-23 – Saale / Landesgrenze Bayern bis Harra ▪ hw-24 – Saale / Harra bis Talsperre Bleiloch ▪ hw-25 – Saale / Talsperre Bleiloch (Sperrmauer) bis Ziegenrück ▪ hw-26 – Orla / Triptis bis Neustadt/Orla ▪ hw-27 – Orla / Neustadt/Orla bis Pößneck / Kotschau ▪ hw-28 – Orla / Pößneck bis Freienorla ▪ hw-29 – Rodach ▪ hw-30 – Saale / Ziegenrück, Talsperre Hohenwarte bis Saalfeld ▪ hw-31 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt ▪ hw-32 – Saale / Rudolstadt bis Kirchhasel ▪ hw-33 – Saale / Kirchhasel bis Zeutsch ▪ hw-34 – Loquitz / Probstzella, Unterloquitz bis Eichicht ▪ hw-35 – Schwarza ▪ hw-36 – Lichte ▪ hw-37 – Sorbitz ▪ hw-38 – Rinne / Königsee bis Rottenbach ▪ hw-39 – Rinne / Rottenbach bis Bad Blankenburg Begründung G 4-8 Die Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständi-gen Fachbehörde und der entsprechenden fachplanerischen Zuarbeit nach raumordnerischer Abwägung mit Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunaler Planungs- und Entwicklungsabsichten bestimmt. Sie umfassen überschwemmungsgefährdete Bereiche, die bei Eintreten eines extremen Hochwassers (HQ200) überschwemmt werden könnten. Bei einem derartigen Hochwasserereignis entfalten vorhandene Hochwasserschutzeinrichtungen nur be-schränkte bzw. keine Wirkung. Die Ausweisung dieser Gebiete dient somit auch der Information über die latente Gefahr einer Überschwemmung, die bei entsprechenden Planungen und Maß-nahmen hinsichtlich Schadensvorsorge und -minimierung zu berücksichtigen ist.

4.2.3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Gemäß LEP, 5.1.15 sind in den Regionalplänen vorsorgend Standorte für Talsperren, Rück-haltebecken und Flutungspolder zu sichern.

G 4-9 Folgendem – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Standort für ein Hochwasserrückhaltebecken soll zur Ergänzung des Wasserrückhaltes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Hochwasserrückhaltebecken Meuselwitz Begründung G 4-9 Das Hochwasserrückhaltebecken Meuselwitz trägt zur Absenkung des Hochwasserscheitels der Schnauder bei und verbessert somit den vorbeugenden Hochwasserschutz für die gewäs-serabwärts gelegenen Anliegergemeinden und Gebiete.

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4.3 Landwirtschaft Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für eine wettbewerbs- und leistungsfähige, den Ländlichen Raum prägende sowie die Kulturlandschaft erhaltende Landwirtschaft als Wirtschaftszweig festgelegt LEP, 5.2.1 – 5.2.3.

G 4-10 Die Entwicklung einer vielseitigen, leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar-struktur in Ostthüringen soll ▪ zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Stabilisierung der sozioöko-

nomischen Struktur der Ländlichen Räume, ▪ zum Erhalt und zu einer ausgewogenen Weiterentwicklung und ökologischen

Stabilisierung der gewachsenen Kulturlandschaften, ▪ zur Sicherung eines umfassenden regionalen Angebotes an hochwertigen

landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ▪ zur verstärkten Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie beitragen. Begründung G 4-10 Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist eine Voraussetzung für den Erhalt der regionalen Wirt-schaftskraft und der sozioökonomischen Struktur der Ländlichen Räume. Von ihrer ökonomi-schen Leistungsfähigkeit und ihrer Flexibilität, sich den wandelnden Anforderungen des Marktes anzupassen, werden der Zustand und die Entwicklungschancen dieser Teilräume maßgeblich beeinflusst. Mit der Erhaltung und Entwicklung einer vielseitigen und leistungsfähigen Agrar-struktur wird gewährleistet, dass die Landwirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen erhält. Mit dem Anbau von nachwachsenden Rohstoffen leistet die Landwirtschaft einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz, unter anderem durch Ersatz für fossile Ressourcen, Verminderung des CO2-Ausstoßes, Nutzung der biochemischen Syntheseleistung der Natur und Verbesse-rung der Anbaubedingungen. Die Kulturlandschaften Ostthüringens in ihren vielfältigen Formen und Ausprägungen sind seit Jahrhunderten durch die Landbewirtschaftung beeinflusst und gestaltet worden. Somit ist das Wirken der Landwirtschaft auch in Gegenwart und Zukunft von primärer Bedeutung für die Si-cherung der typischen, Identität stiftenden Kulturlandschaften Ostthüringens.

G 4-11 Die in der Planungsregion Ostthüringen vorhandenen traditionellen Anbaugebie-te ▪ für die Gewächshausgemüseerzeugung um Laasdorf und im Altenburger

Land, ▪ für die Feldgemüseerzeugung um Wünschendorf, um Hohenölsen, im Alten-

burger Land und im Saale-Holzland-Kreis, ▪ für die Obsterzeugung um Schöngleina und um Lumpzig / Dobitschen, ▪ für die Kartoffelerzeugung / Pflanzkartoffelanbau um Niederpöllnitz, Greiz /

Moschwitz, im Altenburger Land und im Saale-Orla-Kreis, ▪ für den Zuckerrübenanbau im Altenburger Land, ▪ für den Anbau von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen um Ranis, um Rüdersdorf

und im Altenburger Land, ▪ für den Anbau von Sonderkulturen einschließlich Hopfen um Schkölen und

Monstab, ▪ für Zierpflanzen / Baumschulen um Bad Köstritz, Birkenhügel und Harra sollen erhalten und entwickelt werden. Begründung G 4-11 Die aufgeführten Anbaugebiete zeichnen sich durch das Vorhandensein besonderer standörtli-cher Gunstsituationen aus. Die in diesen Teilräumen zumeist bestehenden Spezialbetriebe ver-sorgen die Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe mit hochwertigen und regional typischen Produkten. Der Erhalt dieser Anbaugebiete ist aus Sicht der wirtschaftlichen Stärkung dieser Teilräume von großer Bedeutung.

G 4-12 Acker- und Grünlandflächen, die für die Erhaltung und Entwicklung des erforder-lichen Tierbestandes und für die artgerechte Tierhaltung von besonderer Bedeu-tung sind, sollen möglichst in unmittelbarer Nähe der Standorte der Tierhaltung gesichert werden.

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Begründung G 4-12 In Ostthüringen ist tendenziell ein sinkender Tierbestand zu verzeichnen. Ein weiterer Rück-gang des Tierbestandes würde sowohl aus pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gründen als auch aus Gründen der Erhaltung der Wirtschaftskraft des Ländlichen Raumes und der Funktionsfähigkeit des landwirtschaftlichen Ökosystemes und der Kulturlandschaft zu er-heblichen negativen Auswirkungen in der Region führen. Die Erhaltung und Sicherung der Tier-bestände trägt vor allem dazu bei, ▪ die in Ostthüringen stark entwickelte und die Landwirtschaft prägende Milcherzeugung und

-verarbeitung zu sichern, ▪ durch Veredelung der Agrarprodukte die regionalen Agrarstrukturen zu stabilisieren, ▪ im Ländlichen Raum ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot zu erhalten, ▪ den Stoffkreislauf Boden-Pflanze-Tier-Boden zu schließen und die Bodenfruchtbarkeit zu

verbessern, ▪ Maßnahmen der Landschaftspflege sowie zur Offenhaltung der Landschaft volkswirtschaft-

lich sinnvoll und effizient durchzuführen. Der Erhaltung und Entwicklung insbesondere folgender regional bedeutsamer Standorte der Tier- und Milchproduktion sowie Standorte der Verarbeitung und Veredelung tierischer Produkte (Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend) kommt eine hohe Bedeutung zu: ▪ Rinderzucht/-mast – Frauenprießnitz, Zimmritz, Ottendorf, Niederpöllnitz, ▪ Mutterkuhhaltung / Milchproduktion – Rockendorf, Oettersdorf, Thüringer Schiefergebirge,

insbesondere Oberweißbach, Schmiedefeld, ▪ Schweinezucht/-mast – Thiemendorf, Schöngleina, Mörsdorf, Langenleuba-Niederhain, Lan-

genwetzendorf, Thimmendorf, Kleingeschwenda bei Arnsgereuth, Dorfilm, Dröbischau, Un-terwellenborn, Knau, Eßbach, Heberndorf, Unterkoskau,

▪ Pferdezucht – Meura, ▪ Schafhaltung – Thüringer Schiefergebirge, Orlasenke, Muschelkalkgebiet, ▪ Melkziegenhaltung – Altenburger Land, ▪ Milchhöfe / Käsereien – Großbraunshain, Rudolstadt-Schwarza und Zeulenroda, ▪ Schlachthof – Altenburg.

G 4-13 Insbesondere in den überwiegend landwirtschaftlich geprägten Teilräumen soll der Auf- und Ausbau linienartiger, naturnaher Saumstrukturen für den Erosions- und Immissionsschutz, die Aufwertung des Landschaftsbildes und die Biotop-vernetzung erfolgen. Begründung G 4-13 Der Anteil der intensiv ackerbaulich genutzten Flächen ist vor allem im Osten und Norden der Planungsregion sehr hoch. Diese strukturarmen, ausgeräumten Gebiete weisen ökologische und landschaftsbildbezogene Defizite auf, die durch entsprechende Saumstrukturen minimiert werden können. Dabei kommt dem Schutz vor Bodenerosion durch Wind und Wasser, der Auf-wertung des Landschaftsbildes und der Stabilisierung der Ökosysteme durch Vernetzung von Biotopen eine hohe Bedeutung zu.

4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft sind in den Regionalplänen Vorranggebie-te Landwirtschaftliche Bodennutzung auszuweisen LEP, 5.2.4.

Z 4-3 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind für eine nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung vorgesehen. An-dere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, so-weit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ LB-1 – Meuselwitz / Wintersdorf / Kriebitzsch / Rositz ▪ LB-2 – Altenburg / Rositz / Monstab / Starkenberg ▪ LB-3 – Altenburg / Göhren / Göllnitz ▪ LB-4 – Tegkwitz / Dobitschen / Naundorf ▪ LB-5 – Altenburg / Mockern / Burkersdorf / Großstöbnitz ▪ LB-6 – Großstöbnitz / Altkirchen / Burkersdorf ▪ LB-7 – Schmölln / Altkirchen / Lumpzig / Wildenbörten ▪ LB-8 – Beerwalde / Nöbdenitz / Reichstädt / Großenstein

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▪ LB-9 – Vollmershain / Heukewalde / Thonhausen / Wettelswalde ▪ LB-10 – Weißbach / Brandrübel ▪ LB-11 – Schmölln / Heyersdorf / Ponitz / Gößnitz / Schönhaide ▪ LB-12 – Großstöbnitz / Taupadel / Bornshain / Zürchau ▪ LB-13 – Gößnitz / Naundorf / Podelwitz ▪ LB-14 – Altenburg / Mockzig / Zumroda ▪ LB-15 – Ehrenhain / Ziegelheim / Gähsnitz ▪ LB-16 – Ehrenhain / Lohma / Langenleuba-Niederhain ▪ LB-17 – Flemmingen / Wolperndorf / Göpfersdorf ▪ LB-18 – Aga / Steinbrücken / Seligenstädt ▪ LB-19 – Cretzschwitz / Brahmenau / Dorna ▪ LB-20 – Pölzig / Hermsdorf / Brahmenau / Bethenhausen / Frankenau ▪ LB-21 – Brahmenau / Bethenhausen / Großenstein / Korbußen ▪ LB-22 – Ronneburg / Naulitz / Thränitz ▪ LB-23 – Raitzhain / Stolzenberg / Mennsdorf ▪ LB-24 – Paitzdorf / Reust / Linda / Hilbersdorf ▪ LB-25 – Rückersdorf / Haselbach ▪ LB-26 – Braunichswalde / Linda / Wolfersdorf / Gauern ▪ LB-27 – Seelingstädt / Chursdorf / Friedmannsdorf ▪ LB-28 – Mosen / Wernsdorf / Albersdorf ▪ LB-29 – Kauern / Taubenpreskeln / Meilitz ▪ LB-30 – Weida / Crimla / Wolfsgefärth ▪ LB-31 – Hundhaupten / Markersdorf / Weißig ▪ LB-32 – Bad Köstritz / Gleina / Rüdersdorf ▪ LB-33 – St. Gangloff / Waltersdorf / Tautendorf ▪ LB-34 – Niederpöllnitz / Neundorf / Grochwitz ▪ LB-35 – Niederpöllnitz / Forstwolfersdorf / Wiebelsdorf / Braunsdorf ▪ LB-36 – Auma / Muntscha / Wenigenauma / Zickra ▪ LB-37 – Pahren / Läwitz / Förthen ▪ LB-38 – Zeulenroda / Langenwolschendorf / Leitlitz ▪ LB-39 – Triebes / Weißendorf / Niederböhmersdorf ▪ LB-40 – Staitz / Schüptitz / Steinsdorf / Schömberg ▪ LB-41 – Teichwitz / Hohenölsen / Wittchendorf / Wildetaube ▪ LB-42 – Hohenleuben / Mehla ▪ LB-43 – Langenwetzendorf / Naitschau ▪ LB-44 – Daßlitz / Nitschareuth ▪ LB-45 – Wellsdorf / Erbengrün / Moschwitz / Hohndorf ▪ LB-46 – Pöllwitz / Dobia / Büna ▪ LB-47 – Arnsgrün / Bernsgrün / Wolfshain ▪ LB-48 – Greiz / Mohlsdorf / Gottesgrün ▪ LB-49 – Teichwolframsdorf / Waltersdorf ▪ LB-50 – Berga / Eula / Großkundorf ▪ LB-51 – Camburg / Frauenprießnitz / Thierschneck ▪ LB-52 – Schkölen / Wetzdorf / Dothen ▪ LB-53 – Schkölen / Pratschütz / Nautschütz ▪ LB-54 – Königshofen / Großhelmsdorf / Lindau ▪ LB-55 – Eisenberg / Etzdorf / Thiemendorf / Walpernhain ▪ LB-56 – Trotz / Döllschütz / Rauschwitz ▪ LB-57 – Bürgel / Poxdorf / Nausnitz ▪ LB-58 – Schöngleina / Zinna / Beulbar-Ilmsdorf / Scheiditz ▪ LB-59 – Gröben / Podelsatz / Trockhausen ▪ LB-60 – Dornburg / Hirschroda / Zimmern / Altengönna / Vierzehnheiligen ▪ LB-61 – Milda / Kröbitz / Zimmritz

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▪ LB-62 – Schirnewitz / Altendorf ▪ LB-63 – Reinstädt / Zweifelbach ▪ LB-64 – Kleineutersdorf ▪ LB-65 – Kleinpürschütz / Jägersdorf ▪ LB-66 – Trockenborn-Wolfersdorf ▪ LB-67 – Laasdorf / Gernewitz ▪ LB-68 – Mörsdorf ▪ LB-69 – Ottendorf / Eineborn / Kleinebersdorf ▪ LB-70 – Reichenbach / St. Gangloff ▪ LB-71 – Lichtenau / Breithenhain / Strößwitz / Stanau ▪ LB-72 – Neustadt/Orla / Neunhofen / Kospoda / Weltwitz / Dreitzsch ▪ LB-73 – Dreitzsch / Miesitz ▪ LB-74 – Triptis / Wittchenstein / Porstendorf / Mittelpöllnitz ▪ LB-75 – Triptis / Tömmelsdorf / Gütterlitz / Lemnitz / Schmieritz ▪ LB-76 – Pößneck / Döbritz / Oppurg ▪ LB-77 – Weira / Oberoppurg / Quaschwitz / Grobengereuth ▪ LB-78 – Pößneck / Herschdorf / Hütten ▪ LB-79 – Rockendorf / Gräfendorf / Ranis / Schmorda ▪ LB-80 – Pößneck / Wernburg / Bahren ▪ LB-81 – Knau / Bucha / Schöndorf ▪ LB-82 – Plothen / Volkmannsdorf / Crispendorf / Neundorf ▪ LB-83 – Linda / Moßbach ▪ LB-84 – Chursdorf / Burkersdorf / Rödersdorf / Dittersdorf ▪ LB-85 – Löhma / Oettersdorf / Göschitz ▪ LB-86 – Lössau / Dröswein / Langenbuch / Oberböhmsdorf ▪ LB-87 – Mönchgrün / Möschlitz ▪ LB-88 – Mielesdorf / Zollgrün / Tanna / Seubtendorf ▪ LB-89 – Unterkoskau / Stelzen / Willersdorf / Rothenacker ▪ LB-90 – Gefell / Gebersreuth / Mödlareuth ▪ LB-91 – Göttengrün / Gefell / Hirschberg / Ullersreuth ▪ LB-92 – Göritz / Frössen / Langgrün / Künsdorf ▪ LB-93 – Wernsdorf / Raila ▪ LB-94 – Liebschütz / Weisbach / Neuenbeuthen ▪ LB-95 – Thimmendorf / Altengesees ▪ LB-96 – Remptendorf / Röppisch / Ebersdorf ▪ LB-97 – Bad Lobenstein / Ebersdorf / Friesau / Eliasbrunn / Heinersdorf ▪ LB-98 – Treppendorf / Haufeld ▪ LB-99 – Remda / Altremda / Eschdorf ▪ LB-100 – Heilsberg / Teichel / Teichröda / Rudolstadt ▪ LB-101 – Großkochberg / Clöswitz / Teichweiden ▪ LB-102 – Engerda / Neusitz / Mötzelbach / Partschefeld ▪ LB-103 – Zeutsch / Niederkrossen / Freienorla ▪ LB-104 – Rudolstadt / Schloßkulm / Catharinau / Kirchhasel / Kolkwitz ▪ LB-105 – Rudolstadt / Lichstedt / Sundremda / Thälendorf ▪ LB-106 – Saalfeld / Bad Blankenburg / Zeigerheim ▪ LB-107 – Saalfeld / Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz / Rockendorf ▪ LB-108 – Reitzengeschwenda / Drognitz / Altenbeuthen / Lothra / Dorfilm ▪ LB-109 – Schmiedefeld / Reichmannsdorf / Lippelsdorf ▪ LB-110 – Königsee / Unterköditz / Aschau / Oberschöbling / Dröbischau ▪ LB-111 – Arnsgereuth / Kleingeschwenda Begründung Z 4-3 Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung wird dem raumord-nerischen Erfordernis entsprochen, die Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor zu stärken und die

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Kulturlandschaft zu erhalten. Die raumordnerische Sicherung landwirtschaftlicher Gunstflächen ist für die Erhaltung und Entwicklung einer leistungsfähigen Agrarstruktur mit konkurrenzfähigen und nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben eine wesentliche Voraussetzung

G 4-10. Unerlässlich wird ihre Ausweisung auch vor dem Hintergrund ▪ des nachhaltigen Umganges mit der Naturressource Boden als Grundlage und Vorausset-

zung für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, ▪ die Unvermehrbarkeit des Bodens, ▪ der unabänderlichen Bindung der Landwirtschaft an die vorhandene Bodenfläche. Die Ausweisung der Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung erfolgte auf der Grund-lage des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages Ostthüringen, der von den Landwirtschaftsbehör-den in Thüringen nach einer Thüringenweit einheitlichen Methode erarbeitet wurde. Dessen Grundansatz geht davon aus, dass diese Vorranggebiete in erster Linie die Grundlagen der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig in einem Teilraum entsprechend der Bedeutung im gesamt-wirtschaftlichen Gefüge und der Ausstattung mit Produktionsfaktoren sichern. Die fachlich vor-geschlagenen potenziellen Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung wurden Nut-zungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunalen Planungs- und Entwicklungsab-sichten gegenüber gestellt und raumordnerisch abgewogen. Die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind prioritär für die Landwirtschaft ge-eignete und zu sichernde Gebiete mit hoher Nutzungseignung (unter anderem hohe Acker- bzw. Grünlandzahlen, günstige topographische, klimatische und anbautechnische Situation). Untersetzt wird die Bewertung und Ausweisung durch Einbeziehung weiterer relevanter Krite-rien (z.B. Dauerkulturen, Viehbesatz, landwirtschaftliche Arbeitsplätze, geförderte immobile In-vestitionen, landwirtschaftliche Bruttowertschöpfung), die entsprechend der naturräumlichen Eignung der Teilräume für die Landwirtschaft mit unterschiedlicher Gewichtung eingestellt wer-den. Die Ausweisung der Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung hebt bestehende Rech-te weder auf noch ersetzt sie diese. Die Schutzzonen von öffentlichen Trinkwasserversorgungs-anlagen besitzen somit Legalschutz entsprechend Wassergesetz. Die regionalplanerische Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung in den größeren Talauen der Gewässer I. und II. Ordnung erfolgte aufgrund der besonderen Be-deutung dieser Teilräume für den Hochwasserschutz im Sinne der Risikovorsorgefunktion zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen sowie bedeuten-den Sachwerten nur außerhalb von Überschwemmungsbereiche und überschwemmungsge-fährdeten Bereichen 4.2. In Vogelschutzgebieten nach Richtlinie 79/409/EWG aufgrund besonderer landwirtschaftlicher Gunstlagen ausgewiesene Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung dienen auch der regionalplanerischen Sicherung der Gebiete vor den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete entgegenstehenden Nutzungen und einer den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete (z.B. Schutz des Rotmilans) konformen Landbewirtschaftung.

4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Für eine nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung sind in den Regionalplänen Vorbe-haltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung auszuweisen LEP, 5.2.4.

G 4-14 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung soll einer nachhaltigen Ent-wicklung der Landbewirtschaftung bei der Abwägung mit konkurrierenden raum-bedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ lb-1 – Meuselwitz / Wintersdorf / Lucka ▪ lb-2 – Altenburg / Rositz / Wintersdorf / Lehma ▪ Ib-3 – Gerstenberg / Treben / Fockendorf ▪ Ib-4 – Windischleuba / Nobitz / Bocka ▪ lb-5 – Altenburg / Nobitz / Ehrenhain / Lohma ▪ lb-6 – Ehrenhain / Ziegelheim / Heiersdorf ▪ lb-7 – Schömbach / Langenleuba-Niederhain ▪ lb-8 – Langenleuba-Niederhain / Jückelberg / Göpfersdorf ▪ lb-9 – Podelwitz / Zumroda / Naundorf ▪ lb-10 – Zehma / Mockzig / Lehndorf / Ehrenberg ▪ lb-11 – Altenburg / Burkersdorf / Großstöbnitz

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▪ lb-12 – Schmölln / Taupadel / Bornshain / Zürchau ▪ lb-13 – Gößnitz / Hainichen / Ponitz ▪ lb-14 – Heyersdorf / Grünberg ▪ lb-15 – Schmölln / Nöbdenitz / Selka / Brandrübel ▪ lb-16 – Thonhausen / Vollmershain / Jonaswalde / Wettelswalde / Schönhaide ▪ lb-17 – Nischwitz / Heukewalde / Mennsdorf / Posterstein / Stolzenberg ▪ Ib-18 – Schmölln / Nödenitzsch / Burkersdorf ▪ lb-19 – Reichstädt / Lumpzig / Dobitschen / Meucha ▪ lb-20 – Dobitschen / Naundorf / Wernsdorf ▪ lb-21 – Schlauditz / Gödern / Breesen ▪ lb-22 – Rositz / Großröda ▪ Ib-23 – Hain / Dorna / Schwaara ▪ lb-24 – Cretzschwitz / Hermsdorf ▪ Ib-25 – Thränitz / Grobsdorf ▪ lb-26 – Poris-Lengefeld / Otticha / Hilbersdorf ▪ lb-27 – Mosen / Letzendorf / Pohlen ▪ lb-28 – Wernsdorf / Albersdorf ▪ lb-29 – Wünschendorf / Weida / Clodra ▪ lb-30 – Gera / Wolfsgefärth / Zedlitz / Crimla ▪ lb-31 – Windischenbernsdorf / Dürrenebersdorf / Weißig ▪ lb-32 – Töppeln / Niederndorf / Saara / Geißen ▪ lb-33 – Reichardtsdorf / Dürrenberg / Grüna / Rüdersdorf ▪ lb-34 – Waltersdorf / Kleinsaara / Kaltenborn ▪ lb-35 – Münchenbersdorf / Bocka / Saara ▪ lb-36 – Großebersdorf / Lederhose / Birkhausen / Niederpöllnitz ▪ lb-37 – Burkersdorf / Frießnitz / Grochwitz ▪ lb-38 – Gütterlitz / Untendorf / Wüstenwetzdorf ▪ lb-39 – Auma / Muntscha / Zickra ▪ lb-40 – Staitz / Wiebelsdorf / Wöhlsdorf / Merkendorf ▪ lb-41 – Hohenleuben / Dörtendorf / Triebes / Mehla ▪ lb-42 – Merkendorf / Silberfeld / Zadelsdorf ▪ lb-43 – Stelzendorf / Pahren / Burkersdorf / Förthen / Weckersdorf ▪ lb-44 – Zeulenroda / Kleinwolschendorf / Langenwolschendorf / Pöllwitz ▪ lb-45 – Bernsgrün / Frotschau ▪ lb-46 – Schönbach / Cossengrün ▪ lb-47 – Dobia / Gablau / Hohndorf / Wellsdorf ▪ lb-48 – Greiz / Moschwitz ▪ lb-49 – Langenwetzendorf / Naitschau / Zoghaus / Gommla ▪ lb-50 – Reudnitz / Gottesgrün / Kahmer / Mohlsdorf ▪ lb-51 – Teichwolframsdorf / Kleinreinsdorf / Geißendorf / Großkundorf ▪ lb-52 – Berga/E. / Zickra / Wildetaube / Neugernsdorf / Nitschareuth ▪ lb-53 – Camburg / Stöben ▪ lb-54 – Schkölen / Graitschen a.d.H. / Grabsdorf ▪ lb-55 – Nautschütz / Böhlitz ▪ lb-56 – Großhelmsdorf / Kämmeritz / Tünschütz / Törpla ▪ lb-57 – Poppendorf / Mertendorf / Rockau / Hohendorf ▪ lb-58 – Bürgel / Serba / Hetzdorf ▪ lb-59 – Golmsdorf / Jenalöbnitz / Graitschen / Poxdorf ▪ lb-60 – Schöngleina / Mennewitz / Rabis ▪ lb-61 – Stadtroda / Ruttersdorf-Lotschen / Bollberg ▪ lb-62 – Bobeck / Waldeck / Scheiditz ▪ lb-63 – Bad Klosterlausnitz / Tautenhain ▪ lb-64 – Silbitz / Tauchwitz / Nickelsdorf

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▪ lb-65 – Reichenbach ▪ lb-66 – Tautendorf / Eineborn / Hellborn / Renthendorf / Ottmannsdorf ▪ lb-67 – Lippersdorf-Erdmannsdorf / Weißbach / Bremsnitz ▪ lb-68 – Stadtroda / Tröbnitz / Möckern ▪ lb-69 – Tröbnitz / Großbockedra / Rausdorf / Sulza ▪ lb-70 – Magersdorf / Oberbodnitz / Seitenroda ▪ lb-71 – Lindig / Schmölln / Hummelshain ▪ lb-72 – Großpürschütz / Schöps / Altendorf / Altenberga / Rothenstein ▪ lb-73 – Kahla / Gumperda ▪ lb-74 – Großeutersdorf / Orlamünde / Dienstädt / Eichenberg ▪ lb-75 – Bucha / Schorba ▪ lb-76 – Altengönna / Rödigen / Stiebritz / Lützeroda / Closewitz ▪ lb-77 – Neuengönna ▪ lb-78 – Würchhausen ▪ lb-79 – Trockenborn-Wolfersdorf / Stanau ▪ lb-80 – Pillingsdorf / Rosendorf / Alsmannsdorf ▪ lb-81 – Schönborn / Wittchenstein ▪ lb-82 – Neustadt / Orla / Weira / Kolba ▪ lb-83 – Oppurg / Lausnitz ▪ lb-84 – Pößneck / Langenorla / Langendembach ▪ lb-85 – Wilhelmsdorf / Schmorda / Gössitz ▪ lb-86 – Moxa / Paska / Keila / Laskau ▪ lb-87 – Pößneck / Gertewitz / Peuschen ▪ lb-88 – Steinbrücken / Dreba / Quaschwitz ▪ lb-89 – Köthnitz / Reinsdorf / Krölpa ▪ lb-90 – Schleiz / Oettersdorf / Pörmitz / Löhma / Dittersdorf ▪ lb-91 – Weckersdorf / Kirschkau / Lössau / Dröswein ▪ lb-92 – Schleiz / Wüstendittersdorf / Oberoschitz ▪ lb-93 – Möschlitz / Grochwitz ▪ lb-94 – Ziegenrück / Eßbach / Crispendorf ▪ lb-95 – Knau / Bucha / Posen / Schöndorf ▪ lb-96 – Liebschütz / Liebengrün ▪ lb-97 – Landsendorf / Burglemnitz / Gahma ▪ lb-98 – Ruppersdorf / Thierbach ▪ lb-99 – Weitisberga / Heberndorf / Wurzbach / Röttersdorf ▪ lb-100 – Titschendorf / Grumbach ▪ lb-101 – Bad Lobenstein / Neundorf / Helmsgrün / Heinersdorf ▪ lb-102 – Ebersdorf / Zoppoten / Röppisch / Remptendorf ▪ lb-103 – Blankenstein / Blankenberg / Pottiga / Birkenhügel ▪ lb-104 – Frössen / Langgrün / Künsdorf ▪ lb-105 – Saalburg / Wernsdorf / Raila / Gräfenwarth ▪ lb-106 – Mielesdorf / Zollgrün / Schilbach / Tanna ▪ lb-107 – Oberkoskau / Stelzen / Rothenacker ▪ lb-108 – Göttengrün / Gefell / Dobareuth / Mödlareuth ▪ lb-109 – Haufeld / Teichel / Heilsberg / Remda / Breitenheerda / Treppendorf ▪ lb-110 – Sundremda / Groschwitz ▪ lb-111 – Geitersdorf ▪ lb-112 – Engerda / Keinkochberg / Clöswitz ▪ lb-113 – Rödelwitz / Heilingen ▪ lb-114 – Röbschütz / Beutelsdorf / Zeutsch ▪ lb-115 – Kirchhasel / Etzelbach / Oberkrossen / Partschefeld ▪ lb-116 – Zeigerheim / Schaala ▪ lb-117 – Kleingölitz / Großgölitz / Leutnitz

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▪ lb-118 – Hengelbach / Solsdorf / Thälendorf / Storchsdorf ▪ lb-119 – Königsee / Garsitz / Rottenbach / Milbitz ▪ lb-120 – Quittelsdorf / Böhlscheiben / Cordobang / Bechstedt ▪ lb-121 – Allendorf / Bechstedt ▪ lb-122 – Dröbischau / Oberhain / Unterhain ▪ lb-123 – Meuselbach / Mellenbach-Glasbach / Oberweißbach / Cursdorf ▪ lb-124 – Meura / Wittgendorf / Volkmannsdorf / Wickersdorf ▪ lb-125 – Dittersdorf / Braunsdorf / Dittrichshütte ▪ lb-126 – Saalfeld / Arnsgereuth / Kleingeschwenda / Jehmichen ▪ lb-127 – Weischwitz / Fischersdorf / Breternitz / Kaulsdorf / Hockeroda ▪ lb-128 – Goßwitz / Bucha / Könitz ▪ lb-129 – Oberwellenborn / Birkigt / Reichenbach ▪ lb-130 – Neidenberga / Reitzengeschwenda / Drognitz / Altenbeuthen ▪ lb-131 – Munschwitz / Steinsdorf / Kleingeschwenda / Dorfilm ▪ lb-132 – Schweinbach / Großgeschwenda / Kleinneundorf / Roda ▪ lb-133 – Lichtentanne / Schmiedebach / Lehesten ▪ lb-134 – Probstzella / Gräfenthal / Lichtenhain ▪ lb-135 – Reichmannsdorf / Göselsdorf / Großneundorf ▪ lb-136 – Reichmannsdorf / Schmiedefeld / Lichte / Piesau Begründung G 4-14 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung unterstützen und ergänzen die Vorrang-gebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Z 4-3 im Interesse der Sicherung eines qualitati-ven und quantitativen Flächenpotenzials für die landwirtschaftliche Nutzung. Ihre Ausweisung erfolgt somit vor dem gleichen funktionellen Hintergrund, basierend auf dem Landwirtschaftli-chen Fachbeitrag Ostthüringen. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung und Vor-behaltsgebiete Freiraumsicherung 4.1.2 können sich gegenseitig überlagern, wenn beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung von Teilräumen unerlässlich sind und dadurch Synergieeffekte insbesondere für die Nutzung, den Erhalt und die Gestaltung der Kulturland-schaft erzeugt werden sollen.

4.4 Forstwirtschaft Die Erhaltung und Verbesserung der vom Wald ausgehenden Nutz-, Schutz- und Erholungs-funktionen ist ein Grundanliegen der Raumordnung und Landesplanung sowie ein wesentlicher Bestandteil einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Regionalentwicklung. Im Landesentwick-lungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für eine leistungsfähige, nach-haltige Forstwirtschaft im Rahmen einer ordnungsgemäßen, naturnahen Waldbewirtschaftung festgeschrieben LEP, 5.2.6. Die Ausweisung raumbedeutsamer Gebiete für die Forstwirt-schaft erfolgt im Regionalplan Ostthüringen über die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehalts-gebieten Freiraumsicherung 4.1 sowie durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehalts-gebieten Waldmehrung LEP, 5.2.7.

G 4-15 Die Erhöhung des Waldanteiles soll bevorzugt in den waldarmen Teilräumen der Planungsregion ▪ Altenburger Land, ▪ Ronneburger Acker- und Bergbaugebiet, ▪ Nördlicher Bereich der Saale-Sandstein-Platte, ▪ Nördlicher Bereich der Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, ▪ Innerthüringer Ackerhügelland / Weißenfelser Lößplatten erfolgen. Begründung G 4-15 In den überwiegend agrarisch geprägten, waldarmen Teilräumen der Region (Thüringer Minis-terium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2006, Landeswaldprogramm Thüringen) be-stehen erhebliche Defizite an Wald. Für die Bevölkerung und den Naturhaushalt wichtige Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes können hier nur unzureichend erbracht werden. Waldmehrung dient somit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieser Teilräume bezüglich der genannten Funktionen.

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4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung einer na-turnahen Bodennutzung sind in den Regionalplänen bei Bedarf Vorranggebiete Waldmehrung auszuweisen LEP, 5.2.7.

Z 4-4 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Waldmehrung sind für die Aufforstung und Waldsukzession vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ WM-1 – nördlich Schnauderhainichen ▪ WM-2 – südlich Remsa ▪ WM-3 – südlich Altenburg ▪ WM-4 – nördlich Dobra ▪ WM-5 – südlich Brandrübel ▪ WM-6 – östlich Gößnitz ▪ WM-7 – südlich Ronneburg ▪ WM-8 – südöstlich Ronneburg ▪ WM-9 – nördlich Seelingstädt ▪ WM-10 – südwestlich Berga ▪ WM-11 – nördlich Königshofen ▪ WM-12 – nördlich Reichenbach ▪ WM-13 – westlich Reichenbach ▪ WM-14 – westlich Crossen ▪ WM-15 – östlich Thiemendorf ▪ WM-16 – östlich Tünschütz ▪ WM-17 – südwestlich Thalbürgel ▪ WM-18 – östlich Oppurg ▪ WM-19 – nordöstlich Möschlitz ▪ WM-20 – nördlich Treppendorf ▪ WM-21 – westlich Rudolstadt Begründung Z 4-4 Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen eine raumordnerisch abgestimmte Flächensicherung dar. In ihnen ist eine Erstaufforstung oder eine gezielte Waldsukzession aus regionalplaneri-scher Sicht möglich. Basierend auf der fachlichen Zuarbeit der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sind für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung insbeson-dere folgende Aspekte relevant: ▪ Arrondierung bestehender Waldgebiete sowie Waldrandgestaltung für stabile Bestände, ▪ Verbindung / Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen

Gesichtspunkten zur Schaffung eines Waldbiotopverbundes, ▪ Sicherung eines ausreichenden Flächenpotenziales für die Waldmehrung, ▪ Erhöhung des Waldanteiles in waldarmen Gebieten (Gemarkungen mit einem Waldanteil un-

ter 15 %), ▪ Aufwertung des Landschaftsbildes in gehölzarmen Gebieten bzw. Gebieten, die arm an na-

turnahen Strukturen sind, ▪ Verbesserung der Erholungsfunktionen von Landschaften, ▪ Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen an Verkehrswegen, Industrieanlagen o.ä., ▪ Erosionsschutz und Wasserrückhalt, ▪ Sanierung, Wiedernutzbarmachung und Entwicklung in den Gebieten des ehemaligen Uran-

und Braunkohlenbergbaues. Potenzielle Waldmehrungsgebiete sind auch in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsi-cherung Z 4-1 / G 4-6 integriert und können damit zur Verbesserung der Funktionen dieser Gebiete maßgebend beitragen.

4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung einer na-

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turnahen Bodennutzung sind zur Ergänzung der Vorranggebiete Waldmehrung in den Regional-plänen Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auszuweisen LEP, 5.2.7.

G 4-16 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Waldmehrung soll der Aufforstung und Waldsukzession bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Ge-wicht beigemessen werden. ▪ wm-1 – östlich Wintersdorf ▪ wm-2 – östlich/nördlich Rositz ▪ wm-3 – westlich Rositz ▪ wm-4 – östlich Altenburg ▪ wm-5 – nördlich Großbraunshain ▪ wm-6 – östlich Ponitz ▪ wm-7 – südlich Jonaswalde ▪ wm-8 – südlich Heukewalde ▪ wm-9 – nördlich Steinbrücken ▪ wm-10 – nordwestlich Ronneburg ▪ wm-11 – südöstlich Ronneburg ▪ wm-12 – östlich Chursdorf ▪ wm-13 – nördlich Greiz ▪ wm-14 – nördlich Birkhausen ▪ wm-15 – westlich Frießnitz ▪ wm-16 – östlich Hohndorf ▪ wm-17 – nördlich Hohenleuben ▪ wm-18 – südlich Gauern ▪ wm-19 – nördlich Zwirtzschen ▪ wm-20 – südlich Lindenkreuz ▪ wm-21 – südlich Stelzendorf ▪ wm-22 – südlich Zadelsdorf ▪ wm-23 – nördlich Kleinwolschendorf ▪ wm-24 – östlich Silbitz ▪ wm-25 – östlich Thiemendorf ▪ wm-26 – südwestlich Mertendorf ▪ wm-27 – südlich Gröben ▪ wm-28 – westlich Kleinebersdorf ▪ wm-29 – nordöstlich Großbockedra ▪ wm-30 – nördlich Rodias ▪ wm-31 – nördlich Dreba ▪ wm-32 – südlich Nimritz ▪ wm-33 – nördlich Peuschen ▪ wm-34 – westlich Linda ▪ wm-35 – südlich Bucha ▪ wm-36 – östlich Stelzen ▪ wm-37 – südlich Spielmes ▪ wm-38 – östlich Zollgrün ▪ wm-39 – südlich Göritz ▪ wm-40 – nördlich Sundremda ▪ wm-41 – westlich Rudolstadt ▪ wm-42 – nördlich Rudolstadt ▪ wm-43 – südlich Haufeld ▪ wm-44 – nördlich Remda Begründung G 4-16 Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Waldmehrung erfolgt ebenfalls auf der Basis der Vor-schläge der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei vor dem gleichen funktionel-

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len Hintergrund wie bei den Vorranggebieten Waldmehrung 4.4.1. Diese potenziellen Wald-mehrungsgebiete wurden Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunalen Planungs- und Entwicklungsabsichten gegenüber gestellt und raumordnerisch abgewogen. Sie sollen unter Berücksichtigung anderer fachlicher Belange die Vorranggebiete Waldmehrung er-gänzen.

4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für eine ge-ordnete, bedarfsgerechte und verbrauchernahe, mittel- bis langfristige Rohstoffsicherung und -gewinnung unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Rohstoffpotenziales und seiner räumlichen Verteilung sowie der Minimierung von Beeinträchtigungen für Mensch und Natur festgeschrieben LEP, 5.3.1 / 5.3.2.

G 4-17 Der Bedarf an Massenbaurohstoffen und anderen Rohstoffen soll in der Pla-nungsregion Ostthüringen mittel- bis langfristig weitgehend aus eigenem Auf-kommen und in entsprechender Quantität und Qualität unter Berücksichtigung der Nutzung von Recyclingmaterialien gedeckt werden. Begründung G 4-17 Die Planungsregion Ostthüringen verfügt über bedeutende Rohstofflagerstätten, die eine auch überregionale Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Massenbaurohstoffen ge-währleisten können. Es besteht das öffentliche Interesse, die vorhandenen und insbesondere bauwirtschaftlich bedeutenden Massenbaurohstoffe (Kiessande, Sande und Sandsteine, silikati-sche Hartgesteine und Kalksteine zur Herstellung von Schotter und Splitt), aber auch die grob-keramischen Rohstoffe, die Werk- und Dekorationssteine, die Gips- und Anhydritsteine und die Rohstoffe für spezielle Einsatzzwecke bedarfsgerecht und in entsprechender Menge und Güte möglichst aus eigenem Aufkommen zu gewinnen und zu verarbeiten. Die anzustrebende Nut-zung von Recyclingmaterialien ergibt sich aus der Notwendigkeit der sparsamsten Inanspruch-nahme von natürlichen Ressourcen.

G 4-18 Unter Berücksichtigung der Standortgebundenheit von Lagerstätten und der Rohstoffart soll mittel- bis langfristig eine verbrauchernahe, räumlich ausgewo-gene Verteilung der Gewinnungsstandorte gesichert werden. Begründung G 4-18 In den wenigsten Fällen stimmen der Standort der Lagerstätte und der Standort des Rohstoffbe-darfes überein. Sowohl die Gewinnung als auch der Transport der gewonnenen Rohstoffe zum Verbraucher ist volkswirtschaftlich unumgänglich. Dies führt in Abhängigkeit der Abbau- bzw. Transporttechnologie zu Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt und damit verbunden zu erhöhten Abgas-, Lärm- und Staubbelastungen. Eine Häufung aktiver Tagebaue vervielfacht diese Belastungen und reduziert die Lebensqualität in den betroffenen Teilräumen deutlich. Die Vermeidung räumlicher Konzentration ist unter Berücksichtigung der Standortgebundenheit der Rohstoffe zum Schutz der betroffenen Bevölkerungsteile und der Umwelt geboten. Eine ver-brauchernahe und räumlich ausgewogene Verteilung der Gewinnungsstandorte ist eine wesent-liche Voraussetzung, die Raum- und Umweltverträglichkeit von Rohstoffabbau und -transport zu gewährleisten und eine Überlastung von Teilräumen durch überzogene Konzentration von Ab-bauvorhaben zu vermeiden. Die zusätzliche Inanspruchnahme weiterer Lagerstätten kann insbesondere in den Konzentrati-onsräumen des Rohstoffabbaues im Landkreis Altenburger Land, im Saale-Holzland-Kreis und im Saale-Orla-Kreis zu gravierenden Interessenkonflikten mit anderen Raumnutzungsansprü-chen führen und die Grenzen der Raumverträglichkeit überschreiten.

G 4-19 Außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe sollen raumbedeutsame Vorhaben der Rohstoffgewinnung nur auf-grund eines besonderen Versorgungserfordernisses ermöglicht werden. Begründung G 4-19 Als standortgebundene, Flächen beanspruchende und verändernde Raumnutzung wirkt die Ge-winnung von Rohstoffen besonders auf land- und forstwirtschaftlich sowie ökologisch geprägte Flächen und kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Land-schaftsbildes führen. Auswirkungen der Rohstoffgewinnung auf die Siedlungs- und Infrastruktur können relevant sein. Eine weitere Zersplitterung von Abbaustätten und eine ungeordnete Rauminanspruchnahme durch die Rohstoffgewinnung widersprechen den Erfordernissen der Raumordnung und sind auch lagerstättengeologisch im Interesse des Ressourcenschutzes

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nicht vertretbar. Deshalb wird angestrebt, die Rohstoffgewinnung auf die im Regionalplan aus-gewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe zu konzentrieren. Allerdings ist der Rohstoffbedarf von verschiedenen, zum Teil nur unsicher zu prognostizieren-den Faktoren abhängig, z.B. von der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung, der Entwicklung der Rohstoffmärkte, dem technischen Fortschritt. Ein besonderes Versorgungser-fordernis kann ganz konkret z.B. durch raumbedeutsame Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, durch allgemeine wirtschaftliche Prosperität, durch Änderungen der gesellschaftlichen Rahmen-bedingungen (u.a. Förderpolitik) entstehen. Diese Entwicklungsdynamik erfordert flexible Pla-nungsinstrumente auf regionaler Ebene, um Entwicklungschancen und -potenziale wahrneh-men zu können. Mit dieser Flexibilität wird das abgestimmte Konzept der Rohstoffsicherung und -gewinnung grundsätzlich nicht in Frage gestellt, vielmehr soll dessen Ergänzung und die An-passung an veränderte Rahmenbedingungen ermöglicht werden.

4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen für den Abbau und die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung Vorranggebiete Rohstoffe festzulegen LEP, 5.3.3.

Z 4-5 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Rohstoffe sind für die langfristige Si-cherung der Rohstoffversorgung und den Rohstoffabbau vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. Kiessand (KIS) ▪ KIS-1 – Wintersdorf / Heukendorf ▪ KIS-2 – Neupoderschau ▪ KIS-3 – Kleinröda ▪ KIS-4 – Starkenberg ▪ KIS-5 – Altenburg / Knau ▪ KIS-6 – Altenburg / Nord ▪ KIS-7 – Windischleuba ▪ KIS-8 – Nobitz ▪ KIS-9 – Wilchwitz / Kraschwitz ▪ KIS-10 – Klausa ▪ KIS-11 – Goldschau ▪ KIS-12 – Sommeritz ▪ KIS-13 – Brandrübel ▪ KIS-14 – Thonhausen ▪ KIS-15 – Untschen / Kleinstechau ▪ KIS-16 – Gähsnitz ▪ KIS-17 – Flemmingen / Nord ▪ KIS-18 – Schömbach ▪ KIS-19 – Neuenmörbitz ▪ KIS-20 – Frohnsdorf ▪ KIS-21 – Flemmingen / Ost ▪ KIS-22 – Zschorta ▪ KIS-23 – Sachswitz ▪ KIS-24 – Kleinaga / Seligenstädt ▪ KIS-25 – Thierschneck ▪ KIS-26 – Graitschen a.d.H. ▪ KIS-27 – Schkölen / Ost ▪ KIS-28 – Schkölen / Süd ▪ KIS-29 – Launewitz ▪ KIS-30 – Nautschütz ▪ KIS-31 – Böhlitz ▪ KIS-32 – Pratschütz ▪ KIS-33 – Gösen

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▪ KIS-34 – Mertendorf ▪ KIS-35 – Porstendorf ▪ KIS-36 – Grabsdorf ▪ KIS-37 – Uhlstädt ▪ KIS-38 – Kirchhasel Sand / Sandstein (S) ▪ S-1 – Großbocka ▪ S-2 – Trockhausen ▪ S-3 – Mörsdorf / Quirla ▪ S-4 – Gröben ▪ S-5 – Langenorla ▪ S-6 – Oppurg ▪ S-7 – Geroda ▪ S-8 – Triptis / Rodaborn ▪ S-9 – Pößneck ▪ S-10 – Lausnitz ▪ S-11 – Pößneck / Köstitz ▪ S-12 – Kolkwitz Hartgestein für die Herstellung von Schotter und Splitt (H) ▪ H-1 – Rohna ▪ H-2 – Loitsch ▪ H-3 – Dörtendorf ▪ H-4 – Cossengrün ▪ H-5 – Döbritz / Gertewitz ▪ H-6 – Heberndorf ▪ H-7 – Möschlitz ▪ H-8 – Schlegel ▪ H-9 – Schönbrunn ▪ H-10 – Tegau ▪ H-11 – Löhma Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt (K) ▪ K-1 – Gera / Leumnitz ▪ K-2 – Tünschütz / Kischlitz ▪ K-3 – Steudnitz ▪ K-4 – Bucha ▪ K-5 – Schorba ▪ K-6 – Kamsdorf ▪ K-7 – Haufeld ▪ K-8 – Teichel Tonig-schluffige Gesteine (T) ▪ T-1 – Aga / West ▪ T-2 – Aga / Ost ▪ T-3 – Aubitz ▪ T-4 – Döllschütz ▪ T-5 – Eisenberg / Saasa ▪ T-6 – Eisenberg / Süd ▪ T-7 – Neustadt/Orla ▪ T-8 – Tanna Werk- und Dekorationsstein (WD) ▪ WD-1 – Pahren ▪ WD-2 – Waldeck ▪ WD-3 – Seibis ▪ WD-4 – Volkmannsdorf

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▪ WD-5 – Probstzella ▪ WD-6 – Schmiedebach Rohstoffe für spezielle Einsatzzwecke (SE) ▪ SE-1 – Haselbach ▪ SE-2 – Caaschwitz / Seifartsdorf ▪ SE-3 – Tschirma ▪ SE-4 – Königshofen / Ost ▪ SE-5 – Rudelsdorf ▪ SE-6 – Walpernhain ▪ SE-7 – Walpernhain / Nordwest ▪ SE-8 – Königshofen ▪ SE-9 – Unterloquitz Gips- und Anhydritstein (G/A) ▪ G/A-1 – Krölpa / Nord ▪ G/A-2 – Krölpa / Süd ▪ G/A-3 – Schlettwein Kiessand / Ton (KIS/T) ▪ KIS/T-1 – Ponitz / Hainichen ▪ KIS/T-2 – Frohnsdorf Begründung Z 4-5 Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe wird dem raumordnerischen Erfordernis der geordneten und nachhaltigen Sicherung und Gewinnung volkswirtschaftlich bedeutsamer Roh-stoffe entsprochen. Vorranggebiete Rohstoffe gewährleisten die mittel- bis langfristige Gewin-nung und Sicherung entsprechender Rohstoffpotenziale. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen sowie begrenzt zur Verfü-gung stehenden Rohstoffe unter Berücksichtigung anderer Raumnutzungsansprüche und bei möglichst geringer Entfernung zum Einsatzort bedarfsgerecht verfügbar zu machen. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe erfolgt eine Freihaltung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die einen späteren Rohstoffabbau verhindern oder erheblich er-schweren können (z.B. Überbauung mit Gebäuden, Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, Waldmehrung, fachgesetzliche Unterschutzstellung). Ausweisungsgrundlagen für die Vorranggebiete Rohstoffe sind: ▪ bereits mit dem Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen 1999 regionalplanerisch gesi-

cherte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung und -gewinnung, ▪ Rohstoffsicherungskonzeption für die Fortschreibung des Regionalplanes Ostthüringen

(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2005), ▪ Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse 2005 (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und

Geologie 2007), ▪ in Abbau befindliche und rechtlich genehmigte Abbaugebiete, ▪ Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen Abstimmungen, ▪ nachgewiesene Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur Gewährleistung

von Planungssicherheit und -kontinuität, ▪ Hauptverbreitungsgebiete oberflächennaher mineralischer Rohstoffe LEP, Karte 2. Die Vorranggebiete Rohstoffe wurden auf dieser Basis im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung des Abbaustandortes bzw. der Lagerstätte unter Berücksichtigung folgender Krite-rien bestimmt: ▪ Bedarf an Rohstoffen, Einschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Lagerstätte /

des Abbaustandortes, ▪ räumliche Verteilung des Rohstoffpotenziales, ▪ Status Bestand, Erweiterung, Ersatz, Neuaufschluss, ▪ vorhandene Abbauberechtigungen (wobei nicht zwingend jedes Abbaurecht als Vorrang-

bzw. Vorbehaltsgebiet Rohstoffe auszuweisen ist), ▪ Kenntnisstand und rohstoffgeologische Bewertung der Lagerstätte, ▪ vorhandene, geplante bzw. mögliche transporttechnische Erschließung der Lagerstätte / des

Abbaustandortes. Die regionalplanerische Sicherung bestehender Abbaustandorte sowie entsprechender Erweite-rungs- und Ersatzgebiete erfolgt unter Beachtung der Lagerstättensituation und anderer Raum-

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nutzungsansprüche vorwiegend durch Ausweisung möglichst angrenzender Rohstoffsiche-rungsflächen (Zusammenfassung benachbarter Vorranggebiete Rohstoffe zu einem größeren Vorranggebiet, Umstufung von Vorbehaltsgebieten in Vorranggebiete, Einbeziehung rechtlich genehmigter Abbaugebiete oder nachgewiesener Rohstoffpotenziale in die Vorrang- und Vorbe-haltsgebiete sowie Ausweisung zusätzlicher Vorbehaltsgebiete zur langfristigen Rohstoffsiche-rung). Die Abwägung und Bestimmung der Vorranggebiete Rohstoffe wurde unter Berücksichtigung anderer raumordnerisch relevanter Belange und unter Maßgabe landes- und regionalplaneri-scher Zielstellungen vorgenommen. Die Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe innerhalb von für den Hochwasserschutz rele-vanten Gebieten (KIS-35, KIS-37 und KIS-38) erfolgt unter dem Aspekt, dass durch die Gewin-nung von Rohstoffen der Retentionsraum an sich verändert, aber nicht reduziert wird. Die An-zahl und die räumliche Verteilung der Gewinnungsstellen führen nicht zu konzentrationsbeding-ten Einschränkungen der Hochwasserschutzfunktion der Saaleaue durch den Rohstoffabbau. Über die fachrechtliche Genehmigungsplanung wird unter Beachtung der fachlichen Regelun-gen des Hochwasserschutzes sichergestellt, dass die Funktion des Hochwasserschutzes in den Rohstoffgewinnungsgebieten gewahrt wird und die Abbaugestaltung zu keiner erheblich negati-ven Beeinträchtigung des Abflussprofiles und der Retentionsfunktion von Überschwemmungs-gebieten führt. Somit wird den Entwicklungsintensionen des Landesentwicklungsplanes in Be-zug auf den Rohstoffabbau in Vorranggebieten Hochwasserschutz Rechnung getragen LEP, 5.1.15. Die bergbauliche Inanspruchnahme der Vorranggebiete Rohstoffe G/A-1 – Krölpa / Nord und G/A-3 – Schlettwein erfolgt überwiegend durch untertägigen Rohstoffabbau. Die Ausweisung des Vorranggebietes Rohstoffe G/A-3 – Schlettwein erfolgt vor dem Hintergrund, dass in einem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren die Raum- und Umweltverträglichkeit des potenziel-len Vorhabens bei Einhaltung der entsprechenden Maßgaben, unter anderem überwiegend un-tertägiger Abbau, Beschränkung der Tagebaue auf das technisch notwendige Maß, schrittweise Inanspruchnahme der übertägigen Abbauflächen, zügige Wiedernutzbarmachung, Rohstoff-transport über Anbindung an B 281 neu, festgestellt wurde.

4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen für den Abbau und die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen LEP, 5.3.3.

G 4-20 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Rohstoffe soll der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und dem Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsa-men Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Kiessand (kis) ▪ kis-1 – Kleinröda ▪ kis-2 – Kraschwitz ▪ kis-3 – Klausa ▪ kis-4 – Mockern ▪ kis-5 – Neuenmörbitz ▪ kis-6 – Heyersdorf / Grünberg ▪ kis-7 – Zickra ▪ kis-8 – Zossen ▪ kis-9 – Schkölen / Ost ▪ kis-10 – Grabsdorf ▪ kis-11 – Porstendorf ▪ kis-12 – Wetzdorf ▪ kis-13 – Ahlendorf ▪ kis-14 – Kolkwitz ▪ kis-15 – Kirchhasel Sand / Sandstein (s) ▪ s-1 – Rüdersdorf ▪ s-2 – Lausnitz ▪ s-3 – Kolkwitz / West

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▪ s-4 – Königsee Hartgestein für die Herstellung von Schotter und Splitt (h) ▪ h-1 – Dörtendorf ▪ h-2 – Krölpa ▪ h-3 – Löhma ▪ h-4 – Göschitz ▪ h-5 – Steinbrücken Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt (k) ▪ k-1 – Zschippach ▪ k-2 – Steudnitz ▪ k-3 – Rauschwitz / West ▪ k-4 – Hirschroda ▪ k-5 – Tegau Tonig-schluffige Gesteine (t) ▪ t-1 – Flemmingen ▪ t-2 – Steinbrücken ▪ t-3 – Söllmnitz / Hirschfeld ▪ t-4 – Döllschütz ▪ t-5 – Willersdorf ▪ t-6 – Gefell / Nord ▪ t-7 – Unterkoskau / Nordost ▪ t-8 – Unterkoskau / Ost Werk- und Dekorationsstein (wd) ▪ wd-1 – Röttersdorf ▪ wd-2 – Fischersdorf ▪ wd-3 – Döschnitz Rohstoffe für spezielle Einsatzzwecke (se) ▪ se-1 – Gleina ▪ se-2 – Eisenberg / Königshofen Kiessand / Ton (kis/t) ▪ kis/t-1 – Frohnsdorf Begründung G 4-20 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe gewährleisten die mittel- bis langfristige Rohstoffgewinnung und -sicherung. Ihre Ausweisung ermöglicht langfristig eine vergleichsweise konfliktarme Rohstoff-bereitstellung, andere Planungen und Maßnahmen können rechtzeitig darauf ausgerichtet wer-den. Sie dienen auch der wirtschaftlichen In-Wert-Setzung von Rohstoffpotenzialen, dem Erhalt entsprechender Erschließungsmöglichkeiten sowie der dafür notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen und der Freihaltung vor raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die einen späteren Rohstoffabbau verhindern oder erheblich erschweren können (z.B. Überbau-ung mit Gebäuden, Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, Waldmehrung, fachgesetzliche Un-terschutzstellung). Als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe werden Lagerstättenbereiche ausgewiesen, in denen die Be-lange der Rohstoffsicherung/-gewinnung nicht abschließend mit anderen Raumnutzungsan-sprüchen abgewogen werden konnten bzw. eine abschließende regionalplanerische Abwägung nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist (z.B. aufgrund des Fehlens von genaueren rohstoffgeologi-schen Aufsuchungsergebnissen, von detaillierteren Aussagen zum Abbauvorhaben und dessen konkrete Auswirkungen auf andere Raumnutzungen und Schutzgüter). Die Ausweisungsgrundlagen und -methodik für die Bestimmung der Vorbehaltsgebiete Rohstof-fe entsprechen den in Begründung Z 4-5 gemachten Aussagen.

4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten, regionalplanerisch bei Bedarf zu konkretisie-renden, raumordnerischen Erfordernisse hinsichtlich einer Rekultivierung und Renaturierung der ausgebeuteten Lagerstätten und deren Einbindung in die Landschaft festgeschrieben

LEP, 5.3.2.

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G 4-21 Die Rekultivierung von Abbauflächen sowie die für die Folgenutzung erforderli-chen Maßnahmen sollen insbesondere bei größeren Abbauvorhaben parallel zum laufenden Abbau erfolgen. Die Folgenutzungen abgebauter Flächen sollen frühzeitig festgelegt und realisiert werden und vor allem die Wiedereingliederung in die umgebenden Nutzungs- und Funktionsfestlegungen gewährleisten. In Abhängigkeit von den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten sollen dabei ▪ der Teilraum durch Schaffung von Arealen für den Schutz und die Entwick-

lung artenreicher Tier- und Pflanzengesellschaften einschließlich Sukzessi-onsflächen ökologisch aufgewertet,

▪ das Landschaftsbild aufgewertet, ▪ der Waldanteil erhöht, ▪ landwirtschaftliche Nutzflächen wiederhergestellt und ▪ Erholungsmöglichkeiten geschaffen werden. Begründung G 4-21 Der Rohstoffabbau führt zwangsläufig zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft eines Teilraumes. Mit der angestrebten Rekultivierung parallel zum laufenden Abbau und der frühzei-tigen Wiedereingliederung abgebauter Flächen in die umgebende Landschaft werden die durch den Rohstoffabbau verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert und kompensiert. Die Akzeptanzfähigkeit der Abbauvorhaben wird erhöht, wenn die ehemaligen Abbaustandorte entsprechend in die umgebende Landschaft integriert werden. Die Abbaugebiete können soweit wie möglich ihre ursprünglichen Funktionen zurückerhalten bzw. als gestaltete, neue Elemente der Kulturlandschaft das Landschaftsbild bereichern und somit bestehende naturräumliche Defi-zite durch geeignete Folgenutzungen kompensieren.

4.5.4 Gewinnung von Rohstoffen unter Tage G 4-22 In der Planungsregion Ostthüringen sollen die Möglichkeiten zur Gewinnung mi-

neralischer Rohstoffe unter Tage insbesondere für Dachschiefer, Tonschiefer, Dolomit, Gips- und Anhydritstein, Feldspatsandstein, Schwerspat / Dolomit und Sole / Erdwärme mittel- bis langfristig erhalten werden. Dazu soll die räumliche Einordnung der dafür notwendigen Übertageeinrichtungen ermöglicht werden. Begründung G 4-22 Die Lagerstätten insbesondere der genannten Rohstoffe haben volkswirtschaftliche Bedeutung bzw. können diese im Bedarfsfall erlangen. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine bevorzugt untertägige Gewinnung auch langfristig zu ermöglichen. Dazu gehört primär die räumliche Ein-ordnung der aus technologischen Gründen oft standortgebundenen Übertageanlagen, ohne die die Erschließung und Nutzung der Lagerstätten nicht erfolgen kann.

4.6 Tourismus und Erholung

4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen, insbesondere in den Räumen mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung ▪ Thüringer Wald, ▪ Thüringer Schiefergebirge einschließlich der Saaletalsperren und ▪ Teile des Vogtlandes, Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auszuweisen und Optionen für ihre weitere Ent-wicklung aufzuzeigen LEP, 5.4.2 / 5.4.4.

G 4-23 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Tourismus und Erholung soll unter Berücksichtigung der natur-schutzfachlichen Belange einer natur- und landschaftsgebundenen Erholung so-wie einer infrastrukturell geprägten Freizeitgestaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemes-sen werden. ▪ Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen

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▪ Thüringer Vogtland ▪ Altenburger Wald- und Seenland Begründung G 4-23 Die drei als Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung ausgewiesenen Räume gehören zu den besonders attraktiven Landschaftsräumen und bedeutenden Kulturlandschaften in Ostthürin-gen, die über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur und zahlreiche touristische Attrakti-vitäten sowie touristische Entwicklungspotenziale verfügen. ▪ Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen als Teil

der Tourismusdestination Thüringer Wald gehört zu den etablierten Reisezielen in der Pla-nungsregion, in denen der Tourismus traditionell eine besondere wirtschaftliche Bedeutung besitzt.

▪ Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Vogtland ist der Teilraum des Thüringer Vogtlandes, in dem der Tourismus in den letzten Jahren eine starke wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Als Teil des länderübergreifenden sächsisch-thüringischen Tourismusgebietes Vogtland verfügt dieser Raum über Potenziale, die positive Entwicklung auszubauen und sich zu einem etab-lierten Reiseziel der Region zu entwickeln.

▪ Dem Altenburger Land als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben LEP, 2.3.8 soll bei Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vorzug eingeräumt werden. Das Vorbehaltsgebiet Altenburger Wald- und Seenland als touristisch geprägter Teilraum des Altenburger Landes kann wegen seiner naturräumlichen und infrastrukturellen Ausstattung sowie der länderübergreifenden touristischen Verflechtun-gen zukünftig enorme touristische Bedeutung erlangen und sich als etabliertes Reiseziel ent-wickeln.

Die drei Gebiete sind deshalb besonders geeignet, im Zusammenhang mit infrastrukturell ge-prägter raum-, umwelt- und sozialverträglicher Freizeitgestaltung als touristisches Wirtschafts-potenzial erhalten, weiterentwickelt und gefördert zu werden, da in ihnen die höchsten Effekte zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft zu erwarten sind Karte 4-1. Da sich innerhalb der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auch wertvolle Landschaften mit ihrem spezifi-schen Artenreichtum befinden, muss bei der Entwicklung der Tourismuswirtschaft auch den na-turschutzfachlichen Belangen Beachtung geschenkt werden.

G 4-24 Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestau-seen soll als Impulsgeber für den Tourismus in der Gesamtregion Ostthüringen entwickelt werden. Als teilräumliche Entwicklungen sollen ▪ im Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge die Bereiche Wintersport, Ge-

sundheitstourismus sowie der Raum „Thüringer Kräutergarten“ weiter profi-liert werden,

▪ an den Saalestauseen die Bedingungen für Camping, Wassersport und Was-serwandern einschließlich einer angemessenen Infrastruktur verstärkt ausge-baut werden und

▪ das Plothen-Drebaer Teichgebiet und das Gebiet der Zechsteinriffe bei Ranis infrastrukturell so entwickelt werden, dass die Bedingungen für Naturerlebnis und Umweltbildung erhalten und verbessert werden.

Begründung G 4-24 Der Raum Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen erstreckt sich regi-onsübergreifend bis in die Planungsregionen Mittel- und Südwestthüringen und ist damit flä-chenmäßig insgesamt das mit Abstand größte Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung in Thüringen. Es ist wegen seiner hohen Kompetenzen in der Tourismuswirtschaft (traditionell größtes Tourismusgebiet in Ostthüringen, höchste Dichte an Regional bedeutsamen Touris-musorten, sehr hohe Zahl weiterer touristisch geprägter Orte, Konzentration zahlreicher touristi-scher Elemente, langjährige touristische Zusammenarbeit im Städtedreieck am Saalebogen) geeignet, sich als einer der Impulsgeber für den Tourismus in der Gesamtregion zu entwickeln. Der Tourismus ist in weiten Teilen dieser Region die wichtigste Erwerbsquelle, die weiter ent-wicklungsfähig ist. ▪ Die Teilregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge verfügt aufgrund ihres Waldreich-

tums, ihrer Höhenlagen, des traditionellen Kräuteranbaues und Olitätenhandels, der Goldwä-schen, der Talsperre Lichte / Leibis, der Heilstollen St. Barbara / Morassina Schmiedefeld und Emanatorium / Saalfelder Feengrotten, dem Schloss Schwarzburg und Kloster Paulin-zella, zahlreicher Kur- und Erholungsorte sowie wegen Saalfeld und Rudolstadt, die im Lan-

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desentwicklungsplan als Städte mit Bedeutung für den Bildungs- und Kulturtourismus ausge-wiesen sind, über Möglichkeiten, die touristischen Segmente Wintersport, Kräutergarten, Ge-sundheitstourismus, Kultur- und Bildungstourismus weiter auszubauen.

▪ Die Teilregion der Saalestauseen stellt mit dem Bleiloch- und Hohenwartestausee das größ-te für den Wassersport nutzbare Gebiet Thüringens dar. Bei attraktiver Gestaltung der im Bereich Wassersport und Wasserwandern vorhandenen Ansätze, bei zielgerichtetem Aus-bau des touristischen Netzwerkes mit der dazu notwendigen Infrastruktur und interkommu-naler Zusammenarbeit lassen sich erhebliche wirtschaftliche Effekte erzielen. Darüber hin-aus ist die Teilregion der Saalestauseen über das „Grüne Band“ mit der Teilregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge verbunden. All diese Potenziale sind dazu geeignet, dass sich der Raum der Saalestauseen in Form des „Saale-Rennsteig-Erlebnislandes“ als touristi-scher Impulsgeber in Thüringen entwickeln kann. Weiterhin bietet die Stadt Schleiz mit der Bergkirche, dem Schleizer Dreieck und weiteren touristischen Potenzialen verschiedene Möglichkeiten für den Ausbau der Tourismuswirtschaft.

▪ Die Teilregion des Plothen-Drebaer Teichgebietes als größte zusammenhängende Teich-landschaft Thüringens mit seinen national bedeutsamen Biotopen sowie die Teilregion der in Europa einmaligen oberflächennah erlebbaren Zechsteinriffe im Raum Ranis verfügen über interessante und kontrastreiche Kulturlandschaftselemente sowie infrastrukturelle Vorausset-zungen, wie z.B. Burg Ranis, Schloss Brandenstein, Rittergut Knau, Artenschutzzentrum Ra-nis und Naturerlebnispark Brandenstein, die sich für naturgebundenen Tourismus und Um-weltbildung noch stärker als bisher touristisch vermarkten lassen.

G 4-25 Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Vogtland soll als Gesamtraum grenzüberschrei-tend touristisch entwickelt werden. Die Bedingungen für einen sanften Touris-mus sollen dort erhalten werden. Als teilräumliche Entwicklungen sollen ▪ der Teilraum um die Talsperre Zeulenroda zu einem Tourismuszentrum ausge-

baut werden, ▪ an der Weißen Elster die infrastrukturellen Voraussetzungen für Rad-, Wan-

der- und Reittouristik weiter ausgebaut, durchgängig gestaltet und vernetzt werden,

▪ der Pöllwitzer Wald, der Greiz-Werdauer Wald und das untere Göltzschtal als große geschlossene Waldgebiete der Planungsregion Ostthüringen erhalten und die touristische Infrastruktur den besonderen Bedingungen entsprechend angepasst weiterentwickelt werden. Insbesondere im Pöllwitzer Wald sollen unter Beachtung der naturschutzfachlichen Belange Voraussetzungen für ei-nen Wildnispark geschaffen werden.

Begründung G 4-25 Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Vogtland verfügt wegen seiner vielgestaltigen Kulturlandschaf-ten (Talsperren Weida, Auma und Zeulenroda; Talraum der Weißen Elster; Waldgebiete Greiz-Werdauer Wald, unteres Göltzschtal und Pöllwitzer Wald), wegen der gut ausgebauten überre-gionalen Rad- und Wanderwege und wegen der vorhandenen touristischen Konzentrations-punkte Gera und Greiz (Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus) sowie Berga, Weida / Wünschendorf/Elster und Zeulenroda-Triebes (Regional bedeutsame Touris-musorte) über hervorragende Bedingungen für die Entwicklung des Tourismussegmentes Sanf-ter Tourismus, insbesondere für Ferien auf dem Bauernhof, Rad-, Reit- und Wandertourismus, Wasserwandern und Kulturtourismus. Um das Thüringer und Sächsische Vogtland in seiner Vielgestaltigkeit und als Gesamtraum grenzüberschreitend touristisch erlebbar zu machen und damit höhere wirtschaftliche Effekte erzielen zu können, ist sowohl eine enge Zusammenarbeit zwischen den touristischen Teilräumen innerhalb Ostthüringens, als auch eine übergeordnete Koordination gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen erforderlich. ▪ Im Teilraum um die Talsperre Zeulenroda ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren die

Trinkwassernutzung und die damit verbundene Schutzverordnung aufgehoben werden. Mit den vorhandenen Potenzialen der Talsperre Zeulenroda sowie der Stadt Zeulenroda-Triebes mit dem Seehotel, dem Freizeitbad „Waikiki“ und dem Nordic-Walking-Zentrum sind gute An-sätze gegeben, um dort die touristische Infrastruktur und die Tourismuswirtschaft unter Be-rücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Talsperren weiter auszu-bauen und Zeulenroda-Triebes als Stadt des Tourismus und Sportes zu entwickeln.

▪ Im Teilraum des Tales der Weißen Elster sind bereits Ansätze für das touristische Segment Wasserwandern vorhanden. Durch interkommunale Zusammenarbeit entlang der touristi-schen Infrastrukturachse Elstertal sind diese Ansätze weiter ausbaufähig, wodurch das Vogt-

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land in seiner Vielgestaltigkeit noch attraktiver gestaltet werden kann. ▪ Die Ruhe spendenden Wälder des Teilraumes Pöllwitzer Wald / Greiz-Werdauer Wald / un-

teres Göltzschtal sind als große zusammenhängende Waldgebiete in Ostthüringen einzigar-tig. Um diese besonderen Bedingungen zu erhalten und einer noch stärkeren touristischen Nutzung zuzuführen, muss sich der Ausbau der touristischen Infrastruktur den natürlichen Gegebenheiten anpassen. Insbesondere bietet der Pöllwitzer Wald mit seiner Ausdehnung und reichem Bestand an Flora und Fauna Voraussetzungen, dort unter Beachtung der natur-schutzfachlichen Belange einen Wildnispark zu gestalten, womit die Vielfalt der touristischen Angebote in der Region erweitert werden kann. Dabei liegen die touristischen Aktivitäten schwerpunktmäßig auf Tierbeobachtung, Wandern und Radfahren. Um die dazu erforderli-chen natürlichen Voraussetzungen zu erhalten, muss bei infrastrukturellen Maßnahmen der Natur- und Landschaftsschutz besonders berücksichtigt werden.

G 4-26 Im Vorbehaltsgebiet Altenburger Wald- und Seenland sollen die vorhandenen touristischen Potenziale untereinander sowie grenzüberschreitend mit dem Süd-raum Leipzig vernetzt und für den Tourismus weiterentwickelt werden. Begründung G 4-26 Im Altenburger Wald- und Seenland bestehen mit dem Gesamtraum Haselbacher See in Ver-bindung mit dem Erholungspark Pahna, der touristischen Kohlebahn, den Waldgebieten Kam-merforst und Leinawald, der Stadt Altenburg mit Bedeutung für den Bildungs- und Kulturtouris-mus, mit dem Regionalflughafen Leipzig-Altenburg und der länderübergreifenden Einbindung in die Mitteldeutsche Seenlandschaft und Mitteldeutsche Straße der Braunkohle gute Möglichkei-ten, den Raum touristisch in Wert zu setzen. Die Stärkung und Weiterentwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor ist im Altenburger Wald- und Seenland auch wegen seiner Einordnung als Raum mit besonderen Entwicklungs-aufgaben (Bergbaufolgelandschaft, Strukturschwäche) LEP, 2.3.8 unbedingt erforderlich.

4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion Gemäß Landesentwicklungsplan ▪ soll Jena gemeinsam mit Weimar und Erfurt für den Städtetourismus entwickelt werden

LEP, 5.4.7. Die drei Städte übernehmen als ImPuls-Region eine Leitfunktion bei der tou-ristischen Entwicklung des Freistaates und haben somit strategische Bedeutung für die Ge-samtplanung in Thüringen.

▪ sind in der Planungsregion Ostthüringen die Städte Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Rudolstadt und Saalfeld als Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus ausgewiesen

LEP, 5.4.6. Darüber hinaus sind in den Regionalplänen insbesondere in den Vorbehaltsgebieten für Touris-mus und Erholung Regional bedeutsame Tourismusorte auszuweisen, in denen die touristische Infrastruktur bevorzugt ausgebaut und überörtlich zur Verfügung gestellt werden soll LEP, 5.4.8 / 5.4.9. Regional bedeutsame Tourismusorte sind Gemeinden, die in der Regel innerhalb von Vorbe-haltsgebieten Tourismus und Erholung 4.6.1 liegen. Sie sind die touristischen Konzentrati-onspunkte in der Region und Träger einer übergemeindlichen touristischen Entwicklung. Auf-grund ihrer besonderen landschafts- und infrastrukturellen Ausstattung haben sie ein hohes Be-sucher- und Übernachtungsaufkommen. Sie arbeiten interkommunal mit benachbarten Touris-musorten zusammen und übernehmen dabei Bündelungsfunktionen für Einrichtungen der Tou-rismusinfrastruktur, die größere Einzugsgebiete erfordern (z.B. Hotels, Ferienparks, regional be-deutsame Baudenkmäler, Museen, Schaubergwerke und Freizeitbäder).

Z 4-6 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Tourismus-orte sind als Schwerpunkte des Tourismus zu entwickeln und in ihrer Touris-mus- und Erholungsfunktion zu sichern. Landkreis Greiz ▪ Bad Köstritz ▪ Berga ▪ Ronneburg ▪ Weida / Wünschendorf/Elster ▪ Zeulenroda-Triebes Saale-Holzland-Kreis ▪ Bad Klosterlausnitz

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▪ Bürgel ▪ Dornburg-Camburg ▪ Eisenberg ▪ Kahla ▪ Stadtroda Saale-Orla-Kreis ▪ Bad Lobenstein ▪ Blankenstein ▪ Neustadt an der Orla ▪ Plothen ▪ Ranis ▪ Saalburg-Ebersdorf ▪ Wurzbach ▪ Ziegenrück Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Bad Blankenburg ▪ Cursdorf / Oberweißbach ▪ Gräfenthal / Probstzella ▪ Katzhütte ▪ Königsee ▪ Lehesten ▪ Leutenberg ▪ Lichte / Schmiedefeld ▪ Meura ▪ Saalfelder Höhe ▪ Schwarzburg / Sitzendorf ▪ Uhlstädt-Kirchhasel Begründung Z 4-6 Als Regional bedeutsame Tourismusorte werden Gemeinden ausgewiesen, die aufgrund der infrastrukturellen Ausstattung und Tradition, der kulturhistorischen Besonderheiten sowie der landschaftlichen Attraktivität touristische Anziehungspunkte von regionaler und überregionaler Bedeutung darstellen bzw. als solche zu entwickeln sind. Gegenüber dem Regionalen Raum-ordnungsplan Ostthüringen 1999 (drei Kategorien von Orten mit Fremdenverkehrsfunktion) gibt es nunmehr auf Regionalplanebene nur noch eine raumordnerische Kategorie – Regional be-deutsame Tourismusorte LEP, 5.4.8. Die Kriterien zur Ausweisung von Regional bedeutsa-men Tourismusorten wurden in Thüringen einheitlich auf der Grundlage des LEP, 5.4.8 / 5.4.9 erarbeitet und für alle im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen 1999 enthaltenen Fremdenverkehrsorte sowie für Orte, die sich seitdem durch eine enorme touristische Entwick-lung herausgebildet haben, angewandt. Dabei wurden die Kriterien ▪ Lage in einem Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung, ▪ naturräumliche Ausstattung / Attraktionen, ▪ Attraktionen mit überörtlicher Bedeutung (z.B. Sehenswürdigkeiten, Events), ▪ Prädikatisierung als Kur- oder Erholungsort (nach Thüringer Kurortegesetz), ▪ Vielfalt an Beherbergungs- und Gastronomieangeboten, ▪ touristisches Wegenetz, ▪ Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, ▪ Verkehrserschließung / ÖPNV-Anbindung, ▪ Einrichtungen der Grundversorgung, ▪ Marketing (Tourist-Info, Gastgeberverzeichnis usw.) und ▪ regionale Kooperation / Engagement analysiert und einer Bewertung unterzogen. Die ausgewiesenen Regional bedeutsamen Tourismusorte liegen vorwiegend innerhalb von Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung. Sie zeigen eine Konzentration von Einrichtungen der Tourismusinfrastruktur auf, die für eine leistungsfähige Tourismuswirtschaft notwendig ist. Sie besitzen des Weiteren eine hohe Aufenthaltsqualität, gepflegte Ortsbilder und günstige Ver-kehrsbedingungen. Die Gästebetreuung und Serviceleistungen tragen zu einer hohen Gästefre-

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quenz und Bildung eines positiven Regionsimages bei. Wichtige Merkmale sind unter anderem: Landkreis Greiz ▪ Bad Köstritz – Forschungs- und Gedenkstätte Heinrich-Schütz-Haus, Dahlienzentrum, Köst-

ritzer Palais mit Julius-Sturm-Gedenkzimmer, Köstritzer Park, Köstritzer Schwarzbierbraue-rei, Rosarium, Hügelgräber, Sport- und Freizeitanlagen, Rafting, Reiten, Freizeit- und Erho-lungsbad, Wanderwegenetz.

▪ Berga – Heimatmuseen, Clodramühle mit Käserei, Dorfensemble Großdraxdorf und Zickra, Herrenhaus Markersdorf, Kulturhof Artigiani, Außenlager Schwalbe V als Teil der Gedenk-stätte Buchenwald, Freizeitpark Albersdorf, Reittouristik, Mountainbiking, Wander- und Rad-wege, Natursehenswürdigkeiten, Angeln.

▪ Ronneburg – historische Altstadt, Marienkirche, Schloss, Ausstellungen und Einrichtungen zur Geschichte des Wismut-Bergbaues, „Neue Landschaft“, Stadtpark, Sportpark, Freibad, Rad- und Wanderwege, Reitwege.

▪ Weida / Wünschendorf/Elster – Osterburg mit Museum, Oschütztalviadukt, technisches Schaudenkmal Lohgerberei „Friedrich Francke“, Ruine der Widenkirche, historisches Rat-haus, Sportanlagen, Freibad, Aumatalsperre, Kloster Mildenfurt, Veitskirche, Kloster Cronschwitz, überdachte Holzbrücke, Märchenwald, Gondelstation, Kanu-Verleih, Wander- und Radwege, Reittouristik. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung gemeinsam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.

▪ Zeulenroda-Triebes – Marktensemble Zeulenroda, Stadtmuseum, Winkelmannsches Haus, Tiergehege, Nordic-Walking-Zentrum, Badewelt Waikiki, Talsperre Zeulenroda, Weidatal-sperre, Tiergehege, Wander- und Radwege, Reittouristik, Segeln, weitere Sportstätten.

Saale-Holzland-Kreis ▪ Bad Klosterlausnitz – gesundheitsorientiertes Kompetenzzentraum, staatlich anerkanntes

Heilbad, Kurkliniken, Kurpark, Kur- und Freizeitzentrum Kristall, Klosterkirche, Schwanen-teich, Freizeitzentrum, Heimatmuseum, Wander- und Radwege, Reitwege.

▪ Bürgel – historischer Stadtkern, Keramikmuseum, Töpfereien, Bürgeler Töpfermarkt, Klos-terkirche Thalbürgel, Heimatmuseum Thalbürgel, Klostermühle, Talmühle, Wander- und Radwege, Reitwege, Trimmweg, Naturlehrpfad, Angeln.

▪ Dornburg-Camburg – historische Stadtkerne, Dornburger Schlösser (Altes Schloss, Barock-schloss, Renaissanceschloss), Schlossgärten, Rosenfest, Oldtimerhof, Wander- und Rad-wege, Reittouristik, Erlebniswege, Campingplatz, Freibad, Kanu- und Schlauchboottouris-mus.

▪ Eisenberg – historischer Stadtkern, Schloss Christiansburg mit Schlosskirche und -park, Kräutergarten, Tiergarten, Stadtmuseum, historisches Dorfensemble Saasa, Mühltal, Wan-der- und Radwege, Reittouristik, Hallen- und Freibad, weitere Sporteinrichtungen.

▪ Kahla – historischer Stadtkern, Leuchtenburg mit Museum, Stadtmuseum, Porzellanwerk, Dohlenstein, Wander- und Radwege, Wassertourismus, Drachenfliegen.

▪ Stadtroda – staatlich anerkannter Erholungsort, Schloss, Klosteruine, Felsenkeller, Stadtmu-seum, Rotes Tor, Strohfest, Kristallhof, Freibad, weitere Sporteinrichtungen, Zeitzgrund und weitere Natursehenswürdigkeiten, Wander- und Radwege, Reittouristik.

Saale-Orla-Kreis ▪ Bad Lobenstein – gesundheitsorientiertes Kompetenzzentrum, staatlich anerkanntes Moor-

heilbad im Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, Kureinrich-tungen, Ardesia-Therme, Burgberg mit „Altem Turm“, Regionalmuseum, Neues Schloss, Kurpark, Markthöhler, Waldbad, Natursehenswürdigkeiten, Wander- und Radwege, Reittou-ristik, Langlaufloipen, Rodeln, Pferdeschlitten, weitere Sporteinrichtungen.

▪ Blankenstein – Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Beginn des Rennstei-ges, Selbitzsteg, historisches Bahnhofsgebäude, Natursehenswürdigkeiten, Wander- und Radwege.

▪ Neustadt an der Orla – mittelalterlicher Stadtkern, historische Fleischbänke, Klosterkirche, Stadtpark, Museum für Stadtgeschichte, Eislaufhalle, Bismarckturm, Naturlehrpfad, Wander- und Radwege.

▪ Plothen – Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Plothener Teichgebiet, Haus-teichhaus mit Ausstellung, Baden, Segeln, Surfen, Wasserwandern, Wander- und Radwege, Naturlehrpfad, Reitwege, Informationsstelle für Umwelt und Naturschutz.

▪ Ranis – historischer Altstadtkern, Burg Ranis mit Museum und Literaturakademie, Schloss Brandenstein, Artenschutzzentrum, Naturlehrgarten, Naturerlebnispark Brandenstein, Frei-zeit- und Touristikzentrum, Wander- und Radwege, Reittouristik.

▪ Saalburg-Ebersdorf – staatlich anerkannter Erholungsort (Ortsteil Saalburg), Naturpark Thü-ringer Schiefergebirge / Obere Saale, Bleilochstausee, Schloss und Park Ebersdorf, Wall-

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fahrtskirche Friesau, Märchenwald Saalburg, Fahrgastschifffahrt, Wassersport, Sommerro-delbahn, Wander- und Radwege, Reitwege, Angeln.

▪ Wurzbach – Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, Techni-sches Schaudenkmal „Gießerei Heinrichshütte“, Heimatmuseum Heberndorf, Wachtersches Haus mit Naturpark-Infostelle, Natursehenswürdigkeiten, Segelflugplatz Titschendorf, Via-dukt Bärenmühle, Skiwanderwege und -lift, Rodelbahn, Freibad, Wander- und Radwege, Reitwege.

▪ Ziegenrück – staatlich anerkannter Erholungsort im Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, historischer Stadtkern, Wasserkraftmuseum „Fernmühle“, Waldbühne, Gon-deln, Bootstation, Reitwege, Wander- und Radwege, Angeln.

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ▪ Bad Blankenburg – Lavendelstadt, Fröbelmuseum, Landessportschule, Burg Greifenstein,

Kurklinik und -park, Erlebnisbrauerei, Wanderzentrum, Naturschutzstation, Wander-, Rad- und Reitwege, Antrag auf Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“.

▪ Cursdorf / Oberweißbach – staatlich anerkannte Erholungsorte im Naturpark Thüringer Wald, Thüringer Kräutergarten, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn, Glasapparate-museum, Fröbelhaus, Fröbelturm, Hoffnungskirche, Talsperre Leibis / Lichte, Wander- und Radwege, Naturlehrpfad, Reittouristik, Sommerski, Kleinsportanlage mit Eisstockschießen und Minigolf, Langlaufloipen, Rodeln, Angeln. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung gemeinsam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausge-wiesen.

▪ Gräfenthal / Probstzella – Naturpark Thüringer Wald und Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, Schloss Wespenstein, Bauhausdenkmal „Haus des Volkes“, techni-sches Schauobjekt „historische Porzellanmanufaktur“, historischer Grenzlandbahnhof, Grenz- und Heimatmuseum, historisches Marktviertel (Rathaus, Alte Schule, Stadtkirche St. Marien), Barockkirche, jährlich internationaler Museumstag, „Grünes Band“, Gleitschirm-fliegen und andere Sporteinrichtungen, Reit-, Rad- und Wanderwege. Die Orte werden we-gen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung im touristischen Bereich gemein-sam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.

▪ Katzhütte – Naturpark Thüringer Wald, Schwarzatalbahn, Goldwaschen, Heimatstube, Wan-derwege, Naturlehrpfad, Angeln.

▪ Königsee – Naturpark Thüringer Wald, historischer Stadtkern, Waldseebad, Karnevalsmu-seum, Heimatmuseum, Natursehenswürdigkeiten, Wanderwege, Reitwege, Skiwanderwege, Rodelberg.

▪ Lehesten – Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, historische Altstadt, Thüringer Schieferpark, Technisches Denkmal „Historischer Schieferbergbau, Staatsbruch Lehesten“, Loquitzviadukt, KZ-Gedenkstätte Laura, Altvaterturm, Schieferlehr-pfad, Wander- und Radwege, Reittouristik, Langlaufloipen.

▪ Leutenberg – staatlich anerkannte Erholungsort im Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, historischer Stadtkern, Heimatmuseum, Naturparkverwaltung mit Informations-zentrum, Freibad, Wanderwege, Reittouristik, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Angeln, Ten-nis.

▪ Lichte / Schmiedefeld – Naturpark Thüringer Wald, Rennsteigregion, Schaubergwerk Moras-sina, Heilstollen Sankt Barbara, Kräuter- und Olitätenmuseum, Tagebau Westfeld mit Berg-baumuseum, Porzellanmanufakturen und -markt, Leipziger Turm, Freibad, Erlebniswandern, Langlaufloipen, Rodelmöglichkeiten, Talsperre Leibis / Lichte, Wanderwege. Die Orte wer-den wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung gemeinsam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.

▪ Meura – Naturpark Thüringer Wald, staatlich anerkannter Erholungsort, größtes Haflingerge-stüt Europas mit Erlebnistourismus, Talsperre Leibis / Lichte, Heimatmuseum, Lehrpfad, Reitwege, Langlauf / Rodeln, Flächennaturdenkmal Meurasteine, Erholungszentrum Aue-bad, Campingplatz.

▪ Saalfelder Höhe – Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale, Allwetterrodelbahn, Irrgarten, Lernort Natur, „größtes Märchenbuch der Welt“, Turmwindmühle mit Technik- und Heimatmuseum, Rad- und Wanderwege, Langlaufloipen, Rodeln.

▪ Schwarzburg / Sitzendorf – staatlich anerkannte Erholungsorte im Naturpark Thüringer Wald, Regionalmuseum, Bauernmuseum, Porzellanmanufaktur, Bismarckturm, Schloss Schwarzburg, Kaisersaalgebäude mit Museum, Goldwaschen, Fürstlicher Kräutergarten, Forst-Botanischer-Garten, Reittouristik, Freibäder, Wander- und Radwege, Rodeln, weitere Sporteinrichtungen. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Ver-flechtung gemeinsam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.

▪ Uhlstädt-Kirchhasel – einige Ortsteile staatlich anerkannte Erholungsorte (Uhlstädt, Ober-

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und Kleinkrossen, Partschefeld, Rückersdorf, Weißbach, Weißen), Schloss Großkochberg mit Museum, Landschaftspark und Liebhabertheater, Schloss Weißenburg, Burgruine Schauenforst, Flößereimuseum, Floßfahrten, Wasserwandern, Angeln, Wander- und Rad-wege, Reittouristik, Drachenfliegen, Freibad, Sport- und Freizeitzentrum.

Als Träger übergemeindlicher touristischer Entwicklungen kommt neben der Sicherung dieser infrastrukturellen, kulturhistorischen und naturräumlichen Gegebenheiten auch der Weiterent-wicklung eine besondere Bedeutung zu. Bei der Verwirklichung raumbedeutsamer Maßnahmen sind die spezifischen touristischen Funktionen G 4-27 zu berücksichtigen. Damit kann ein Beitrag zur Bündelung von Tourismusinfrastruktur und zum sparsamen Landschaftsverbrauch gewährleistet werden. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung der ausgewiesenen Orte ist es notwendig, die größtenteils kulturhistorisch geprägten Ortsbilder und ortsspezifischen Sehenswürdigkeiten sowie Ausflugs-ziele zu erhalten und aufzuwerten, die Kulturdenkmale zu pflegen, zu bewahren und verträglich zu nutzen, landschaftlich angepasste Freizeit- und Erholungseinrichtungen zu sanieren, moder-nisieren bzw. neu zu schaffen, die vorhandenen touristischen Infrastrukturen besonders unter dem Aspekt einer Saisonverlängerung weiter auszubauen, das Beherbergungs- und Gaststät-tengewerbe sowie die Freizeitangebote qualitativ und quantitativ zu verbessern, Touristik-Infor-mationsstellen zu erhalten bzw. einzurichten, die verkehrstechnischen Anbindungen und ver-kehrsberuhigende Maßnahmen zu optimieren, technische Infrastrukturen zu stärken und gezielt zu fördern sowie durch interkommunale Kooperationen Synergieeffekte für die umliegenden Gemeinden und die gesamte Region zu erreichen. Die Regional bedeutsamen Tourismusorte Blankenstein und Lehesten sowie die Stadt Greiz mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus arbeiten länderübergreifend mit den Touris-musregionen Frankenwald und bayrisches Vogtland sowie sächsisches Vogtland zusammen. Cursdorf und Oberweißbach, Gräfenthal und Probstzella, Lichte und Schmiedefeld, Schwarz-burg und Sitzendorf sowie Weida und Wünschendorf/Elster werden wegen ihrer unmittelbaren Nachbarschaftslage, sich ergänzenden touristischen Infrastruktur und historischen Verflechtun-gen jeweils gemeinsam als Regional bedeutsame Tourismusorte ausgewiesen Karte 4-1. Daraus ergibt sich für diese Regional bedeutsamen Tourismusorte die Notwendigkeit einer in-tensiven interkommunalen Abstimmung aller für die Erhaltung und Stärkung der zugewiesenen Funktion notwendigen Aktivitäten und Planungen, insbesondere im Bereich der touristischen In-frastruktur.

G 4-27 In den Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen neben der spezifischen Funktion Natur- und Aktivtourismus weitere spezifische Funktionen wie folgt ent-wickelt werden. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nut-zungen soll ihnen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Kultur- und Bildungstourismus in den Regional bedeutsamen Tourismusorten

Bad Blankenburg, Bad Köstritz, Blankenstein, Bürgel, Cursdorf / Oberweiß-bach, Dornburg-Camburg, Eisenberg, Gräfenthal / Probstzella, Kahla, König-see, Lehesten, Lichte / Schmiedefeld, Neustadt an der Orla, Plothen, Ranis, Ronneburg, Saalburg-Ebersdorf, Stadtroda, Uhlstädt-Kirchhasel, Weida / Wün-schendorf/Elster und Zeulenroda-Triebes

▪ Kur- und Wellnesstourismus in den Regional bedeutsamen Tourismusorten Bad Blankenburg, Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein und Lichte / Schmie-defeld

▪ Wintersporttourismus in den Regional bedeutsamen Tourismusorten Bad Lo-benstein, Cursdorf / Oberweißbach, Katzhütte, Lehesten, Lichte / Schmiede-feld und Wurzbach

Begründung G 4-27 Zur effizienten Nutzung der verschiedenen touristischen Potenziale bei möglichst geringem Ver-brauch natürlicher Ressourcen werden den Regional bedeutsamen Tourismusorten spezifische touristische Funktionen zugewiesen. Diesen soll bei der Abwägung mit konkurrierenden raum-bedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Ausweisung der spezifischen touristischen Funktion erfolgte aufgrund der vorhandenen bzw. entwicklungsfähi-gen touristischen Potenziale, darunter insbesondere: ▪ Natur- und Aktivtourismus – Infrastrukturen im Zusammenhang mit touristischen Straßen,

Naturattraktionen, regionalen oder überregionalen Wander- und Radwanderwegen, Reittou-ristik, Jagdtouristik, Wasserwandern, Wassersport, Fahrgastschifffahrt, Flößerzentrum, Gold-waschen, Campingtourismus, Jugendcamping, Hotel / Gastronomie, Jugendfreizeitpark, Nordic-Walking-Zentrum und überregionalen Sportveranstaltungen,

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▪ Kultur- und Bildungstourismus – regional bedeutsames Museum oder Kulturdenkmal, Ein-richtung der Umweltbildung, Malschule, Geologischer Lehrpfad, Schieferpark, Kräutertouris-mus, überregionale Events, Tagungs- und Geschäftstourismus,

▪ Kur- und Wellnesstourismus – staatlich anerkannter Kurort, staatlich anerkanntes Heilbad, Kurpark, Kurklinik, Heilquelle, Heilstollen, überregionales Kur- oder Freizeitbad,

▪ Wintersporttourismus – Höhenlage, Schneesicherheit, Loipen, Ski-Lifte, Schanzen-Anlagen. Bei der Entwicklung und Sicherung der Tourismus- und Erholungsfunktion in den Regional be-deutsamen Tourismusorten bilden die ausgewiesenen spezifischen touristischen Funktionen in-haltliche Schwerpunktsetzungen. Das vorhandene naturräumliche Potenzial (Unverwechselbarkeit, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) und die vorhandene Tourismusinfrastruktur ermöglichen eine weitere Entwicklung des Natur- und Aktivtourismus in allen Regional bedeutsamen Tourismusorten. Sie besitzen für solche Bereiche wie den Wander-, Rad-, Wasser-, Reit- bzw. Campingtourismus ausbaubare Potenziale. Die Regional bedeutsame Tourismusorte mit der spezifischen Funktion Kultur- und Bildungstou-rismus verfügen über eine architektonisch wertvolle, geschützte Bausubstanz, eine Vielfalt an Burgen, Schlössern, Museen und Kulturdenkmälern sowie überregional / regional bedeutsame Kultureinrichtungen und Events. Mit der Bewahrung und Weiterentwicklung dieser Besonderhei-ten kann wesentlich dazu beigetragen werden, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu stärken. Die Verbesserung zielgruppenorientierter Angebote für Übernachtungen, Gastronomie sowie Kultur, Bildung und Freizeit erhöhen die touristische Attraktivität der Planungsregion. Die Regional bedeutsamen Tourismusorte mit der spezifischen Funktion Kur- und Wellnesstou-rismus umfassen die Orte, die nach Thüringer Kurortegesetz als Heilbäder und Kurorte prädika-tisiert sind. Sie stellen einen wichtigen Wettbewerbsfaktor für den Tourismus dar. Aufgrund der vorhandenen Einrichtungen und Angebote, der ortsgebundenen Heil- und Kurmittel sowie des besonderen therapeutisch anwendbaren Klimaeffektes verfügen diese Orte über die spezielle Eignung, dieses Segment des Thüringer Tourismus zu sichern und weiterzuentwickeln. Die spezifische Funktion Wintersporttourismus bildet ebenfalls einen bedeutsamen Bereich für den Tourismus in Ostthüringen. Sie ist aber auf wenige Regional bedeutsame Tourismusorte im Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge begrenzt. Bei der Ausweisung wurden die Auswir-kungen des Klimawandels mit stetig ansteigenden Lufttemperaturen und somit verringerter Schneesicherheit berücksichtigt. Die ausgewiesenen Orte haben jedoch aufgrund ihrer Höhen-lage und Traditionen gute Voraussetzungen für den Wintersporttourismus. Neben den sportli-chen Einrichtungen und Angeboten bedarf es auch der Verbesserung der komplementären tou-ristischen Infrastruktur wie Hotellerie, Gastronomie, Parkplätze usw.

G 4-28 In den Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen die Ortsbilder deutlich auf-gewertet werden. Dabei soll besonders in deren Zentren die Pflege, Bewahrung und verträgliche Nutzung der vorhandenen Kulturdenkmale gewährleistet wer-den. Eine Beeinträchtigung der Tourismus-, Kur- und Erholungsfunktion sowie des Orts- und Landschaftsbildes durch gewerblich-industrielle Siedlungsflächen soll vermieden werden. Begründung G 4-28 Eine attraktive, gebietstypische und erholungsbetonte Gestaltung der Ortsbilder in Tourismusor-ten ist ein wichtiges Kriterium für die Aufenthaltsqualität. Jedoch zeigen nach Einschätzung der Landestourismuskonzeption die Ortsbilder in Ostthüringen im Vergleich zu anderen Tourismus-regionen noch erheblichen Nachholbedarf. Insbesondere haben gewerbliche / industrielle Sied-lungsflächen wegen ihrer zweckgerichteten technischen Bauformen und Baukörper erheblichen Ausmaßes sowie wegen ihrer Lärm-, Staub- und Geräuschbelastungen beträchtliche Auswir-kungen auf das Orts- und Landschaftsbild und beeinträchtigen die auf Ruhe, Luftqualität und Natur- und Kulturerlebnis ausgerichteten Tourismus-, Kur- und Erholungsfunktionen. Um im Wettbewerb der Tourismusregionen bestehen zu können, sind deshalb in den Regional bedeutsamen Tourismusorten Ostthüringens weitere Verbesserungen erforderlich, um den Er-wartungen der Besucher zu entsprechen. Dies ist besonders bei der Sanierung der Ortskerne von Regional bedeutsamen Tourismusorten und bei der Planung, Gestaltung und Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen in diesen Orten stärker als bisher zu berücksichtigen.

G 4-29 In den Städten mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus Altenburg, Gera, Greiz, Jena als Bestandteil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena, Rudol-stadt und Saalfeld soll neben den Aufgaben im Bereich des Kultur- und Bil-dungstourismus LEP, 5.4.6 die touristische Infrastruktur im Bereich Aktiv-Tou-rismus und im Städtedreieck am Saalebogen im Bereich Kur (Bad Blankenburg)

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und Wellness ausgebaut werden. Im Städtedreieck am Saalebogen sollen die touristischen Aufgaben kooperativ wahrgenommen werden. Begründung G 4-29 Der vorwiegend witterungsunabhängige Kultur- und Bildungstourismus ist im geschichtsträchti-gen Thüringen ein wichtiges Marktsegment, das in den letzten Jahren in Altenburg, Gera, Greiz, Jena und im Städtedreieck am Saalebogen auf bedeutende Zuwächse verweisen kann. Die Planungsregion Ostthüringen verfügt mit der „Wissenschaftsstadt“ Jena, der Stadt Saalfeld als „steinerne Chronik Thüringens“ und den „Residenzstädten“ Altenburg, Gera, Greiz und Ru-dolstadt über Alleinstellungsmerkmale, mit denen anspruchsvolle, überdurchschnittlich gebilde-te und einkommensstarke Kundengruppen gewonnen werden können. Zu berücksichtigen sind zunehmend auch jüngere Altersgruppen mit moderneren Kulturformen, bei denen Nachfragepo-tenzial für zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere nach kulturellen Events, besteht. Städtereisende sind wichtige Multiplikatoren. Die Städte profitieren dabei von der Belebung der Stadt durch Kultur- und Bildungstouristen, von der Verbesserung ihres Images und der Auslas-tung und Sicherung kultureller, Handels-, gastronomischer und Beherbergungseinrichtungen. Zur Erreichung dieser Effekte ist die Umsetzung einer Vielzahl von städtebaulichen Maßnah-men erforderlich, denn die Ausstattung ist eine wichtige Grundlage für einen kultur- und bil-dungsorientierten Tourismus. Neben den Aufgaben für den Kultur- und Bildungstourismus sind die in diesen Städten vorhan-denen touristischen Infrastrukturen im Bereich Aktiv-Tourismus und Kur / Wellness Grundlagen der Tourismuswirtschaft und müssen deshalb langfristig erhalten und entsprechend den aktuel-len Erfordernissen des Marktes ausgebaut werden (z.B. mit der Verkehrsinfrastruktur). Die im Städtedreieck am Saalebogen zu koordinierenden vielfältigen touristische Aufgabenstel-lungen ergeben sich aus der Zusammenarbeit von Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg im Rahmen der vertraglich gebundenen Städtekooperation, aus der Lage an der touristischen Infrastrukturachse Saaletal und im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen sowie wegen der in diesem Raum vorhandenen zahlreichen touristischen Elemente.

G 4-30 In Jena als Teil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena soll das Stadtzentrum als städtischer Erlebnisbereich multifunktional erweitert und qualitativ ausgebaut werden. Es sollen infrastrukturelle Voraussetzungen für eine Destination Städte-tourismus, insbesondere im Bereich eines hochwertigen Tagungs- und Kon-gresstourismus, geschaffen werden. Begründung G 4-30 Der Städtetourismus gehört entsprechend der Landestourismuskonzeption Thüringen 2004 zu den „STARS“ im Portfolio der Tourismussegmente hinsichtlich der zu erwartenden Wachstums-potenziale und schließt den Tagungs- und Kongresstourismus in den Oberzentren sowie Wirt-schafts- und Wissenschaftszentren mit ein. Wichtige Voraussetzungen für den Tagungs- und Kongresstourismus sind die Schaffung von Tagungs- und Kongresskapazitäten in der Größen-ordnung bis 2.000 Personen, die Bereitstellung von Hotelkapazitäten auch im 5-Sterne-Seg-ment und die Schaffung sowohl eines exzellenten innerstädtischen Verkehrsnetzes als auch die Anbindung des ÖPNV-Netzes an ein überregionales bis internationales Verkehrsnetz. Die Stadt Jena verfügt aufgrund ihrer Geschichte, ihrem hervorragenden Rang unter den wirt-schaftlich stärksten deutschen Städten, ihrer städtebaulichen Ausstattung, ihrer vielfältigen gastronomischen und Beherbergungsangebote, kulturellen Einrichtungen, modernen Shopping-centern und Events über gute Voraussetzungen für den Ausbau des Städtetourismus. Wegen der zahlreichen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können die Potenziale im Seg-ment Geschäfts-, Tagungs- und Kongressreisen weiterentwickelt werden. Im Verbund mit Wei-mar und Erfurt können diese Optionen besonders gut umgesetzt werden. Dabei kommt dem weiteren Ausbau des Zentrums der Stadt Jena als multifunktionaler Erlebnisbereich besondere Bedeutung zu. Der Städtetourismus lässt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten des Kultur- und Bildungstouris-mus Jenas mit dem regionalen Umfeld verknüpfen. Dabei kann auch die Kulturlandschaft um das Schlachtfeld von 1806 bei Jena und Auerstedt unter Berücksichtigung der Anforderungen der Erinnerungskultur und denkmalpflegerischer Aspekte gestaltet und in den Städtetourismus einbezogen werden.

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4.6.3 Touristische Infrastruktur G 4-31 In den Touristischen Infrastrukturachsen

▪ Thüringer Städtekette, ▪ Saaletal, ▪ Elstertal und ▪ Rennsteig sollen touristische Infrastrukturen bevorzugt ausgebaut und überörtlich zur Ver-fügung gestellt werden. Begründung G 4-31 Die Ausweisung von vier Touristischen Infrastrukturachsen ergibt sich aus den regionsspezifi-schen Besonderheiten Ostthüringens, wo zahlreiche touristische Elemente bandartig angeord-net sind (Wasserwanderwege entlang der Saale, touristische Straßen, überregionale Rad- und Wanderwege). Entlang der touristischen Infrastrukturachsen konzentrieren sich auch punkthafte und flächenhafte touristische Elemente (Kulturlandschaften, regional bedeutsame Kulturdenk-male, Standorte des Gesundheitstourismus, Saalestauseen, Campingplätze, Bundesgarten-schau-Gelände, zahlreiche Regional bedeutsame Tourismusorte, staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte, alle im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Städte mit Kultur- und Bildungs-tourismus sowie die Stadt Jena, die gemäß Landesentwicklungsplan gemeinsam mit Erfurt und Weimar für den Städtetourismus entwickelt werden soll). Die Touristischen Infrastrukturachsen übernehmen somit auch Bündelungsfunktionen. Sie die-nen dazu, Kulturlandschaften besonderer Eigenart und touristische Angebote komplex erlebbar zu machen. Auf diesen Achsen wird der touristische Umsatz vorrangig generiert. Da sie auch länderübergreifend wirken, kann entlang dieser Achsen langfristig eine neue Qualität der touris-tischen Vermarktung erreicht werden. Aus den unterschiedlichen konkreten Bedingungen ergibt sich eine unterschiedliche Breite der Achsen, die im Einzelfall mehrere Kilometer betragen kann

Karte 4-1. G 4-32 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Thü-

ringer Städtekette soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die tou-ristischen Akteure entlang der Touristischen Infrastrukturachsen Thüringer Städ-tekette, im Thüringer Vogtland, im Altenburger Wald- und Seenland sowie im Thüringer Saaleland sollen zusammenarbeiten und für den touristischen Ge-samtraum höhere wirtschaftliche Effekte erzielen. Die im Rahmen der Bundes-gartenschau Gera-Ronneburg 2007 entwickelten Flächen sollen nachhaltig tou-ristisch genutzt werden. Begründung G 4-32 Die Touristische Infrastrukturachse Thüringer Städtekette ist eine in Ostthüringen etablierte tou-ristisch stark geprägte Bandstruktur mit zahlreichen touristischen Elementen (länderübergreifen-der Radfernweg und Wanderweg Thüringer Städtekette; Städtetourismus / Kultur- und Bil-dungstourismus in Jena; Kultur- und Bildungstourismus in Gera und Altenburg; Regional be-deutsame Tourismusorte Stadtroda, Bad Klosterlausnitz, Töpferstadt Bürgel, Bad Köstritz und Ronneburg; überregionales Freizeitbad Kristall und Kurkliniken in Bad Klosterlausnitz; BUGA-Gelände; Altenburger Schloss und Museumsdreieck; länderübergreifendes Projekt Kulturstraße Via Regia und Touristische Straße „URAN-Bergbau, Zeitzeugnisse des Uranerzbergbaues und der -aufbereitung sowie Sanierung und Wiedernutzbarmachung belasteter Areale“). Die Bundesgartenschau Gera-Ronneburg 2007 als wichtiger Impulsgeber für die Tourismusre-gion hat mit der Gestaltung des BUGA-Geländes Hofwiesenpark, des naturnahen Gessentales und der Neuen Landschaft Ronneburg die vorhandene Infrastrukturausstattung aufgewertet und Voraussetzungen zu einer nachhaltigen touristischen Nutzung geschaffen. In Verbindung mit dem Thüringer Saaleland, Thüringer Vogtland und Altenburger Wald- und Seenland ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die Angebotsvielfalt buchbarer Produkte zu erweitern, und so die Tourismuswirtschaft als wichtigen Arbeitgeber in der Region zu stärken.

G 4-33 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saale-tal soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Ak-teure entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saaletal, der Stadt Jena, im Thüringer Saaleland, im Thüringer Schiefergebirge, im Plothen-Drebaer Teichge-biet und in der Orlasenke sollen zusammenarbeiten und für den touristischen Gesamtraum höhere wirtschaftliche Effekte erzielen.

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Begründung G 4-33 Die Touristische Infrastrukturachse Saaletal verfügt über zahlreiche touristisch geprägte Städte und touristische Elemente, die sich bandartig entlang der Saale konzentrieren (die Stadt Jena mit Kultur- und Bildungstourismus / Städtetourismus und Projekt Kulturlandschaften; Kultur- und Bildungstourismus im Städtedreieck am Saalebogen; Regional bedeutsame Tourismusorte Blankenstein, Dornburg-Camburg, Kahla, Saalburg-Ebersdorf, Uhlstädt-Kirchhasel, Ziegenrück; überregionale Rad- und Wanderwege entlang der Saale, Wasserwanderwege auf der Saale, Thüringer Klassikerstraße, Dornburger Schlösser, Leuchtenburg, Schloss Burgk; Flößerzentrum Uhlstädt; überregionales Freizeitbad Saalemaxx und Heidecksburg Rudolstadt; Campingzen-trum Hohenwartestausee; Fahrgastschifffahrt und Wassersport auf den Saalestauseen). Im Bereich der Stadt Jena bildet die Touristische Infrastrukturachse Saaletal mit der Thüringer Städtekette ein überregionales Kooperationskreuz. In der Verknüpfung der touristischen Ange-bote entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saaletal mit zahlreichen weiteren touristi-schen Angeboten im Thüringer Saaleland, Thüringer Schiefergebirge und Plothen-Drebaer Teichgebiet ergeben sich Möglichkeiten, die Tourismuswirtschaft im Gesamtraum zu stärken. Dies erfordert eine umfassende Kooperation und Koordination aller touristischen Akteure.

G 4-34 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Els-tertal soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Ak-teure entlang der Touristischen Infrastrukturachse Elstertal, der Stadt Gera, im Vogtland und Thüringer Saaleland sollen zusammenarbeiten und für den touristi-schen Gesamtraum höhere wirtschaftliche Effekte erzielen. Begründung G 4-34 Die Touristische Infrastrukturachse Elstertal bündelt innerhalb der Kulturlandschaft Weiße Elster zahlreiche touristische Attraktionen und hat sich seit mehreren Jahren auch für die touristische Vermarktung etabliert: überregionaler Radfernweg Elsterradweg; Reußische Fürstenstraße; Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus (Gera als Otto-Dix-Stadt mit Ju-gendstiltheater und Geraer Höhler sowie Greiz mit Oberem und Unterem Schloss und Sommer-palais); BUGA-Gelände; Osterburg Weida; Regional bedeutsame Tourismusorte Bad Köstritz, Berga und Weida / Wünschendorf/Elster. Am Kreuzungspunkt der Touristischen Infrastruktur-achsen Elstertal und Thüringer Städtekette bildet Gera das nördliche Tor zur Tourismusregion Thüringer Vogtland. In Verbindung mit den im Thüringer Vogtland weiteren vorhandenen Ange-boten (Talsperre Zeulenroda, Tropenbad Waikiki, Wandergebiete des Pöllwitzer Waldes, Greiz-Werdauer Waldes und unteren Göltzschtales, Nordic-Walking-Zentrum Zeulenroda) sowie in Verbindung mit den touristischen Angeboten im Thüringer Saaleland (Eisenberg mit Barockkir-che, Zeitzgrund und Mühltal, Jagdgebiete Hummelshain, Brehm-Gedenkstätte Renthendorf, überregionales Projekt Museums- und Erlebnispark Tautenhain) hat der Gesamtraum Potenzia-le, sich im Bereich der Tourismuswirtschaft weiter zu profilieren. Durch Kooperation ergeben sich Möglichkeiten, diese vielgestaltigen touristischen Angebote noch stärker zu vernetzen und zu vermarkten.

G 4-35 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Renn-steig soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Ak-teure entlang der Touristischen Infrastrukturachse Rennsteig, im Thüringer Schiefergebirge sowie regionsübergreifend im Thüringer Wald und Frankenwald sollen zusammenarbeiten und für den touristischen Gesamtraum höhere wirt-schaftliche Effekte erzielen. Begründung G 4-35 Die Touristische Infrastrukturachse Rennsteig ist Teil des bekanntesten und beliebtesten Hö-henwanderweges Deutschlands mit zahlreichen touristischen Angeboten (überregionaler Rad- und Wanderweg Rennsteig; Grünes Band; Wintersport; Nordic Walking; Wander- und Radtou-ristik; GutsMuths-Rennsteiglauf; Schieferpark Lehesten; Altvaterturm; regional bedeutsame Tourismusorte Bad Lobenstein, Blankenstein, Gräfenthal / Probstzella, Lehesten, Lichte / Schmiedefeld, Wurzbach). In Verbindung mit den touristischen Angeboten des Thüringer Schie-fergebirges (Schaubergwerk Morassina, Thüringer Kräutergarten, Sormitztal, Goldwaschen, Porzellanherstellung, Bergbahn) und der regionsübergreifenden Wegeführung des Rennsteiges über den Frankenwald und Thüringer Wald bis nach Hörschel / Eisenach ergeben sich weitere Möglichkeiten, die wirtschaftlichen Effekte entlang dieser Infrastrukturachse auszubauen. Dazu ist eine enge Kooperation erforderlich.

G 4-36 Der Raum des Thüringer Saalelandes soll hinsichtlich seiner Ausstattung mit touristischer Infrastruktur weiterentwickelt werden. Die touristischen Akteure im

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Thüringer Saaleland sowie entlang der Touristischen Infrastrukturachsen Saale-tal, Elstertal und Thüringer Städtekette sowie im Thüringer Wald und länderüber-greifend im Saale-Unstrut-Triasland sollen zur Stärkung des Tourismus als Wirt-schaftsfaktor zusammenarbeiten. Begründung G 4-36 Das Thüringer Saaleland umfasst das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises in Zusammenarbeit mit der Stadt Jena. Gemessen an den vorhandenen touristischen Potenzialen des Thüringer Saalelandes sind noch Defizite in der touristischen Infrastruktur zu überwinden. Der Raum ver-fügt mit den touristischen Segmenten Wandern (überregionaler Thüringenweg, Wandergebiete Thüringer Holzland, Mühltal, Zeitzgrund und Saaletal), Radwandern (überregionale Radwege: Radfernweg Thüringer Städtekette und Saaleradwanderweg), Wasserwandern (Saale), Jagd-tourismus (Wald- und Jagdgebiete mit Jagdanlage Rieseneck Hummelshain, Jagdschlösser Wolfersdorf und Hummelshain), Kulturtourismus (denkmalgeschütztes Stadtensemble Dornburg und Dornburger Schlösser, Barockkirche Eisenberg sowie Leuchtenburg bei Kahla) und Ge-sundheitstourismus (Kurkliniken und Kurpark Bad Klosterlausnitz) über zahlreiche touristische Potenziale, die weiter ausgebaut werden können. Verbunden mit den touristischen Angeboten von Jena als Teil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena mit strategischer Bedeutung für den Städtetourismus / Kultur- und Bildungstourismus und den Angeboten der Regional bedeutsa-men Tourismusorte Bad Klosterlausnitz, Dornburg-Camburg, Eisenberg, Kahla, Stadtroda und Töpferstadt Bürgel sowie weiteren touristisch bedeutsamen Standorten (z.B. Brehm-Gedenk-stätte in Renthendorf) bestehen gute Grundlagen, um den Tourismus im Thüringer Saaleland in seiner Wirtschaftskraft weiter zu stärken. Wegen der strategisch günstigen Lage des Thüringer Saalelandes zwischen dem Saaletal und Elstertal im Westen und Osten sowie zwischen dem Thüringer Wald und dem Raum Saale-Un-strut-Triasland im Süden und Norden stellt das Thüringer Saaleland einen länderüberübergrei-fenden „Lückenschluss“ zwischen wichtigen Touristischen Infrastrukturachsen und Tourismus-regionen in Thüringen und Sachsen-Anhalt her. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung von vernetzten touristischen Angeboten. Der Grundsatz soll den touristischen Funk-tionen dieses Raumes Rechnung tragen.

G 4-37 Für die Naherholung geeignete Freiräume zwischen den Siedlungen sollen in ih-rer Funktion erhalten und infrastrukturell aufgewertet werden. Dazu sollen sich benachbarte Kommunen in Netzwerken zusammenschließen. Begründung G 4-37 Zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität ist es erforderlich, siedlungsnahe Freiräu-me für die Naherholung zu sichern und die erforderlichen Infrastrukturen wie Rad- und Wander-wege, Gastronomie, Erlebnispfade, Aussichtspunkte usw. zu erhalten, zu schaffen bzw. in ihrer Attraktivität aufzuwerten. Da diese netzartig über die Grenzen der Gebietskörperschaften hin-aus wirksam sind und ständig den sich verändernden Ansprüchen angepasst werden müssen, erfordert das zwingend übergemeindliche Kooperationen.

G 4-38 Die Uferbereiche einschließlich der angrenzenden Waldbestände im Raum der Saalestauseen, des Altenburger Wald- und Seenlandes sowie um die Talsperre Zeulenroda sollen für Freizeitnutzung von Bebauung frei gehalten werden. Frei-zeitwohnanlagen sollen dort in Planungen integriert und nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Begründung G 4-38 Die engeren Uferbereiche der Saalestauseen, des Haselbacher Sees, des Pahnasees, der Tal-sperre Windischleuba und der Talsperre Zeulenroda haben wichtige touristische Bedeutung. Insbesondere auch zur gewässernahen und durchgehenden Gestaltung von Rad-, Reit- und Wanderwegen ist die Freihaltung der Uferbereiche erforderlich. Eigengenutzte Freizeitwohnanlagen tragen als eine Form der Erholungsnutzung zur Vielgestal-tigkeit der touristischen Angebote bei. Da sie sich in landschaftlich sehr sensiblen Räumen be-finden, schließt das eine Umnutzung zu Wohnzwecken aus.

G 4-39 An der Saale sollen die Angebote für das Wasserwandern ausgebaut und mit den Angeboten der entlang der Saale liegenden Regional bedeutsamen Tourismusor-te, der Städte mit Bedeutung für den Städtetourismus sowie für Kultur- und Bil-dungstourismus verknüpft werden. Begründung G 4-39 Da Ostthüringen zu den wenigen Regionen gehört, die über Voraussetzungen für das Wasser-

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wandern verfügt, bieten diese touristischen Potenziale eine Möglichkeit zum Ausbau der Touris-muswirtschaft. Durch ein kooperatives Marketing können die touristischen Angebote entlang der Saale besser vermarktet werden. Der raumverträgliche Ausbau des Wasserwanderns ist dabei ein wichtiger touristischer Kernbereich. Die Angebote des Wasserwanderns sind auch geeignet, um vorteilhafte Verknüpfungen mit anderen touristischen Angeboten der Regional bedeutsamen Tourismusorte sowie den Städten mit Bedeutung für den Städtetourismus und für den Kultur- und Bildungstourismus zu erreichen. Dies erfordert intensive Abstimmungen auf der kommuna-len Ebene. Dabei sind insbesondere auch naturschutzfachliche Belange zu berücksichtigen.

G 4-40 Die Touristischen Straßen ▪ Deutsche Alleenstraße, ▪ Bier- und Burgenstraße, ▪ Reußische Fürstenstraße, ▪ Thüringisch-Fränkische Schieferstraße, ▪ Thüringer Klassikerstraße / Goethestraße, ▪ Thüringer Porzellanstraße, ▪ Deutsche Spielzeugstraße, ▪ Transromanika und ▪ Via Regia sollen stärker touristisch erlebbar gemacht und mit den Regional bedeutsamen Tourismusorten thematisch verknüpft werden. Begründung G 4-40 Touristische Straßen und das von ihnen gebildete Netz sind ein wichtiger Teil des regional be-deutsamen touristischen Wegenetzes. Touristische Straßen bieten aufgrund ihrer kulturhistori-schen, landschaftlichen und thematischen Besonderheiten touristische Potenziale, die für die Entwicklung der Tourismuswirtschaft genutzt werden können. Möglichkeiten ergeben sich dabei auch, indem touristische Infrastrukturen entlang der touristischen Straßen deren thematische Besonderheiten aufgreifen und ihre Angebote danach ausrichten. Dabei können auch die ent-lang der touristischen Straßen liegenden Regional bedeutsamen Tourismusorte touristisch auf-gewertet und stärker vermarktet werden.

G 4-41 Die überregionalen Radwege ▪ Elsterradweg, ▪ Radfernweg Euregio Egrensis, ▪ Pleißeradweg, ▪ Radfernweg Thüringer Städtekette (D-Netz) / Via Regia Radwanderweg, ▪ Rennsteig-Radwanderweg, ▪ Saale-Orla-Radweg / Orlaradwanderweg ▪ Saale-Radwanderweg (D-Netz) und die überregionalen Wanderwege ▪ Internationaler Bergwanderweg, ▪ Rennsteig, ▪ Thüringenweg sollen unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange ausgebaut, er-gänzt, gewartet sowie untereinander und mit den benachbarten Regionen ver-netzt werden. Begründung G 4-41 Dem großen Interesse an Wandern und Radtouristik folgend sind der Ausbau der überregiona-len Rad- und Wanderwege, deren Wartung, Ergänzung (z.B. Horizontale Jena) sowie Vernet-zung untereinander und mit benachbarten Regionen eine wichtige infrastrukturelle Vorausset-zung zum Ausbau der Tourismuswirtschaft in Ostthüringen. Damit können noch besser als bis-her die Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung sowie die Regional bedeutsamen Touris-musorte touristisch erschlossen werden. Dabei gilt es, verkehrsarme landschaftlich schöne Strecken zu bevorzugen oder zu bauen, Rundwege zu gestalten, eine einheitliche Beschilde-rung, auch länderübergreifend, anzustreben, die rad- und wanderfreundliche Gastronomie aus-zubauen (Erhöhung der Anzahl klassifizierter Betriebe „Bett & Bike“) und für Nachfragepotenzi-ale im Bereich Mountain-Bike geeignete Strecken zu gestalten. Insbesondere im Raum des Mittleren Elstertales zwischen Wünschendorf und Berga und in Jena bestehen dafür gute Chan-cen. Jena ist der einzige Ort in Thüringen, in dem sich zwei Routen des deutschlandweiten

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Radfernwegenetzes (D-Netz) kreuzen (Saale-Radwanderweg und Radfernweg Thüringer Städ-tekette). Beide Routen sind die Basislinie für ein Netz regionaler Radwander-Routen, die sich daran anschließen. Die Entwicklung des Radtourismus mit Vernetzung der vorhandenen über-regional bedeutsamen Radwege gewinnt auch als Einkommensalternative für touristische Leis-tungsträger und touristisch orientierte Kommunen, als weicher Standortfaktor für Bevölkerung und Gewerbeansiedlung, als umweltfreundliche Verkehrsart und für die Naherholung zuneh-mende Bedeutung. Im Radverkehrskonzept des Freistaates Thüringen sind fachspezifische Entwicklungsrichtungen für Radwege, die eine landesweite Bedeutung haben (Radtouristisches Landesnetz, bestehend aus Radfernnetz und Radhauptnetz) benannt. Es ist die Grundlage der Entwicklung des Radwegenetzes in Thüringen. Eine wertvolle Grundlage bei der Planung über-regionaler Rad- und Wanderwege ist das Projekt „Forsten und Tourismus“.

4.7 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung Für Ostthüringen sind die auf der Ebene der Landesplanung bestimmten raumordnerischen Er-fordernisse zu Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben LEP, 2.3.8 und zur Gestal-tung von Bergbaufolgelandschaften LEP, 5.1.12 anzuwenden. Auf der Ebene der Regional-planung sind bei Bedarf Konkretisierungen vorzunehmen. Die nachfolgenden Ziele und Grund-sätze der Raumordnung basieren auf der Änderung des Kapitels 15 des Regionalen Raumord-nungsplanes Ostthüringen 1999. Sie berücksichtigen den fortgeschrittenen Stand der Sanie-rung in den Räumen des ehemaligen Uranerz- und Braunkohlebergbaues.

G 4-42 Die Gebiete des ehemaligen Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohle-bergbaues in den Landkreisen Greiz und Altenburger Land sollen nachhaltig zu einer gestalterisch akzeptanzfähigen und vielfältig nutzbaren Bergbaufolgeland-schaft mit ausgeprägter kulturlandschaftlicher Identität entwickelt werden. Die abschließenden raumbedeutsamen Sanierungsmaßnahmen sollen mit der Regio-nalentwicklung verknüpft werden. Begründung G 4-42 Eine akzeptanzfähige und vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft ist eine Grundvorausset-zung zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der Gebiete des ehemaligen Uranerz- und Braunkohlebergbaues. Wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Wandel ist nur auf der Grund-lage einer relativ intakten Umwelt und einer Identität stiftenden Kulturlandschaft erfolgreich rea-lisierbar.

G 4-43 Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sollen die Gebiete des ehemali-gen Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohlebergbaues weitgehend nachsorgefrei werden. Zur Überwachung der Sanierungsergebnisse und Steue-rung von evtl. erforderlichen Pflegemaßnahmen soll ein langfristiges Monitoring gesichert werden. Begründung G 4-43 Zur Sanierung der Folgen des ehemaligen Bergbaues in den Räumen um Ronneburg und See-lingstädt bzw. um Meuselwitz und Lucka wurden hohe Aufwendungen eingesetzt. Der weitge-hende Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist mittelfristig zu erwarten. Dabei ist zur Vermei-dung von erheblichen Folgekosten auf eine weitgehende Nachsorgefreiheit zu orientieren. Zur Überwachung der Sanierungsergebnisse ist ein entsprechendes Monitoring anzuwenden, um auf evtl. veränderte Erfordernisse der Steuerung der Sanierungsmaßnahmen möglichst frühzei-tig reagieren zu können.

4.7.1 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehe-maligen Uranerzbergbaues

G 4-44 Für die räumlichen Schwerpunkte der Sanierung des ehemaligen Tagebaues Lichtenberg einschließlich der umliegenden Haldenaufstandsflächen im Raum Ronneburg sowie der ehemaligen industriellen Absetzanlagen und des ehemali-gen Aufbereitungswerkes bei Seelingstädt sollen die kommunal abgestimmten Leitpläne zur Gestaltung der Folgenutzungen als Grundlage angewandt werden. In Verbindung mit dem Abschluss der Sanierung soll eine angemessene Erinne-rungskultur an den Uranerzbergbau in Ostthüringen, seine Ursachen, Folgen und die Sanierung erreicht werden.

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Begründung G 4-44 Die Räume um Ronneburg und Seelingstädt stellen besondere Schwerpunkte der Sanierung der Betriebsflächen des ehemaligen Uranerzbergbaues dar. Hier ist eine besondere Dichte der Standorte von Tagebau, Halden, obertägigen Schacht- und sonstigen Betriebsanlagen sowie den industriellen Absetz- und Aufbereitungsanlagen gegeben. Diese Räume waren deshalb auch konzeptionelle Arbeitsschwerpunkte für die Abstimmung, Vorbereitung und Gestaltung der Folgenutzungen. Dazu liegen von der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen und den betroffenen Kommunen in einem umfassenden Anhörungsverfahren abgestimmte Leitpläne vom Dezember 2000 für den Raum Ronneburg und Dezember 2003 für den Raum Seelingstädt vor. Diese Leitpläne und ihre Fortschreibungen sollen Grundlage für die Verknüpfung der ab-schließenden Sanierungsmaßnahmen mit der Regionalentwicklung sein. Der rund 40-jährige Uranerzbergbau und seine Auswirkungen in Ostthüringen waren eine Folge des Kalten Krieges in Europa. Für die Sanierung der Bergbaufolgen in Thüringen und Sachsen werden insgesamt durch die Bundesrepublik Deutschland nahezu 6,5 Milliarden Euro einge-setzt. Für nachfolgende Generationen soll deshalb in Verbindung mit dem Abschluss der Sanie-rungsmaßnahmen eine akzeptanzfähige Form der Erinnerungskultur an den Bergbau, seine Ur-sachen, Folgen und Sanierungsaufwendungen gefunden werden.

G 4-45 Die Vorbereitung und Gestaltung der Folgenutzungen der Betriebsflächen des ehemaligen Uranerzbergbaues sollen schwerpunktmäßig auf die Schaffung eines Regionalen Grünzuges gerichtet sein. Vorrangige Folgenutzungen sollen die Waldmehrung, die Sukzession, der Arten- und Biotopschutz, der Tourismus und die Naherholung sowie die landwirtschaftliche Nutzung sein. Der Regionale Grünzug soll durch Maßnahmen der Landschaftspflege und des Biotopverbun-des mit den umliegenden Freiräumen vernetzt sein. Begründung G 4-45 Mit dem Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen 1999 wurde als eine übergreifend akzep-tierte Zielvorstellung die Schaffung eines Regionalen Grünzuges in der Wismutregion Thüringen ost erarbeitet und verankert. Damit wurde den Möglichkeiten der Nachnutzung der ehemaligen Betriebsflächen des Uranerzbergbaues, den technischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie den kommunalen Zielvorstellungen entsprochen. Die Wiederherstellung einer gefähr-dungsfreien und intakten Umwelt ist eine Grundvoraussetzung für die Gesundung der Region und Bewältigung des Strukturwandels. Der Regionale Grünzug ist ein wesentlicher Bestandteil der Neugestaltung einer Identität stiftenden Kulturlandschaft in einer ehemals vom Bergbau völ-lig verwandelten Region. Der Regionale Grünzug berührt die im Verein Wismutregion Thüringen ost e.V. im Sinne einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammenwirkenden Städte und Gemeinden. Die räumliche Abgrenzung des Regionalen Grünzuges wird vom Regionalplan nicht abschließend flächen-scharf bestimmt. Die Flächen und die Art der konkret umzusetzenden Maßnahmen zur Verwirk-lichung des Regionalen Grünzuges im Einzelnen sind von den betroffenen Kommunen und regi-onalen Akteuren zu bestimmen. Wichtige Grundlagen bilden dabei das Regionale Maßnahmen-programm Zukunftsinitiative Wismutregion und Kommunale Leitpläne sowie Sanierungskonzep-te der Wismut GmbH, Landschaftspläne, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen bzw. Integ-rierte ländliche Entwicklungskonzepte und weitere kommunale Entwicklungsvorstellungen. In Kontinuität zu den Zielsetzungen des Regionalen Raumordnungsplanes 1999 sind im Ergebnis des Änderungsverfahrens im jetzigen Regionalplan folgende Gebiete als Kernbestandteile des Regionalen Grünzuges festgelegt Raumnutzungskarte: ▪ das Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-41, ▪ die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung fs-3, fs-30 und fs-35, ▪ die Vorranggebiete Waldmehrung WM-7, WM-8 und WM-9 sowie ▪ die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wm-10, wm-11, wm-18 und wm-19. Als Grün-Vernetzungen innerhalb des Regionalen Grünzuges wirken insbesondere das Vor-ranggebiet Freiraumsicherung FS-40 und das Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-33. Als Grün-Vernetzungen des Regionalen Grünzuges mit den umgebenden Landschaftsräumen wir-ken vor allem das Sprotte-, Gessen-, Wipse- und Fuchsbachtal (FS-1, FS-37, FS-38 und FS-39). In diesem Zusammenhang stellt das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wm-12 eine wichti-ge länderübergreifend wirksame Grün-Vernetzung her. Der Regionale Grünzug beinhaltet in den genannten Kern- und Vernetzungsräumen auch die raumverträgliche Einordnung von Funktionen für Freizeit, Erholung und Tourismus. Für Teilflächen des Vorbehaltsgebietes Frei-raumsicherung fs-30 orientiert der Regionale Grünzug darauf, die landwirtschaftliche Bewirt-schaftung zu ermöglichen.

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Geeignete Suchräume (Betrachtungsraum) für die Einordnung linearer bzw. kleinflächiger Maß-nahmen zur Grüngestaltung und Anreicherung von Biotopstrukturen bilden darüber hinaus die im Umfeld der Kerne des Regionalen Grünzuges gelegenen Straßen und Wege sowie auch er-gänzend die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung (LB-8 und LB-23 bis LB-27), wobei hier der Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung zu beachten ist Umweltbericht, An-hang 9.

Z 4-7 Im Raum um Ronneburg, Seelingstädt und Löbichau (Wismutregion Thüringen ost) sind die Funktionen Tourismus, Freizeit und Naherholung weiterzuentwi-ckeln. Die Flächen und bereits bestehenden touristischen Infrastrukturen der Bundesgartenschau 2007 sind als ein touristischer Kernstandort nachhaltig zu nutzen und mit weiteren touristischen Standorten zu verknüpfen. Begründung Z 4-7 Im Raum der vom Uranerzbergbau in unterschiedlicher Weise direkt betroffenen Städte und Gemeinden, als Wismutregion Thüringen ost bezeichnet, sind aufbauend auf dem bisher er-reichten Strukturwandel, den vorhandenen Potenzialen und unter Berücksichtigung des mittel-fristig zu erwartenden Abschlusses der Sanierung die Funktionen Tourismus, Freizeit und Nah-erholung auszubauen. Dies trägt zu einem wesentlichen Imagewandel und zur Neuorientierung der Region bei. Dabei soll eine Verknüpfung der touristischen Standorte in der Region und an-grenzender Räume mit der nachhaltigen Nutzung der Bundesgartenschau 2007 als einem tou-ristischen Kernstandort verwirklicht werden 4.6.2 / 4.6.3.

G 4-46 Für die ehemalige bergbaubedingte verkehrliche Infrastruktur soll die Nachnut-zung entsprechend den regionalen Erfordernissen sichergestellt werden. Für alle zur Nachnutzung nicht geeigneten betrieblichen Gebäude, Anlagen und Einrich-tungen der verkehrlichen Infrastruktur des ehemaligen Uranerzbergbaus soll der vollständige Rückbau erfolgen. Nach dem Rückbau der Betriebsbahnstrecke soll die Trasse als Rad- und Wanderweg nachgenutzt werden. Im Abschnitt zwischen Ronneburg und Großenstein soll die vorhandene Bahnstrecke für eine mögliche Einbindung des Vorranggebietes Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – In-dustriegroßstandort Ostthüringen 2.2.1 erhalten werden. Begründung G 4-46 Die Nachnutzung bzw. der Abriss der bergbaubedingten verkehrlichen Infrastruktur ist weitge-hend vollzogen. Bis zum Abschluss der Sanierung sind noch die übrigen bereits mit den Kom-munen abgestimmten Maßnahmen zur Nachnutzung durchzuführen. Alle sonstigen nicht nach-nutzbaren Gebäude, Anlagen und Einrichtungen sind rückzubauen, um neuen Flächennutzun-gen zur Verfügung zu stehen. Die mittelfristig für die Sanierung noch erforderliche Bahnstrecke der Wismut GmbH ist nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen für die Nutzung als Rad- und Wanderweg bereitzustellen. Zur Sicherung der Anschlussmöglichkeiten des Industriegroß-standortes Ostthüringen ist in dem Abschnitt zwischen Ronneburg und Großenstein die Bahn-trasse zu erhalten. Die Notwendigkeit der Festlegung ergibt sich aus dem regionalen Willensbildungsprozess in Verbindung mit der Erarbeitung des Regionalen Maßnahmenprogrammes für die Wismutregion Thüringen Ost. Es wird die Intention verfolgt, mit der gezielten Nachnutzung der bergbaube-dingten verkehrlichen Infrastruktur eine vorteilhafte Regionalentwicklung sicher zu stellen.

Z 4-8 Die Steuerung des Wiederanstieges des Grundwassers ist bis zur Herstellung ei-nes ausgeglichenen und sich weitestgehend selbstregulierenden Gebietswasser-haushaltes durchzuführen. Das Monitoring des Grundwasseranstieges und der Grundwasserbeschaffenheitsentwicklung insbesondere im Teilraum Ronneburg ist weiterhin sicherzustellen. Das gefasste Grundwasser ist durch gezielte Steue-rungs- und Behandlungsmaßnahmen so aufzuarbeiten, dass erhebliche nachtei-lige Auswirkungen in den zur Einleitung vorgesehenen oberirdischen Gewässern nicht zu besorgen sind. Begründung Z 4-8 Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Raum des ehemaligen Uranerzbergbaues werden sich neue quasi-natürliche Grundwasserverhältnisse einstellen. Eine vollständige Wie-derherstellung vorbergbaulicher Landschaftsformen und Oberflächenabflussverhältnisse ist bergbaubedingt nicht möglich. In einem mittel- bis langfristigen Zeitraum müssen deshalb der Grundwasseranstieg und die Qualität des austretenden Wassers im ehemaligen Bergbaurevier beobachtet und kontrolliert werden. Aus den Ergebnissen des Monitoring sind Entscheidungen

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zur Dauer der Wasserbehandlung insbesondere der im Gessental austretenden Grundwässer zu treffen.

G 4-47 Im Raum des ehemaligen Tagebaues Lichtenberg einschließlich umliegender Haldenaufstandsflächen und der Flächen ehemaliger obertägiger Betriebsanla-gen sollen vor allem folgende Nachnutzungen angestrebt werden: ▪ Waldmehrung, Sukzession, Arten- und Biotopschutz ▪ landwirtschaftliche Nutzung ▪ Tourismus, Freizeit und Erholung ▪ Nutzung der Solarenergie. Im Raum Paitzdorf sollen die ehemaligen Betriebsflächen des Uranerzbergbaues vor allem für die Waldmehrung genutzt werden. Begründung G 4-47 Dem Leitplan zur Gestaltung der Folgenutzungen im Raum Ronneburg entsprechend, sollen die im Grundsatz der Raumordnung benannten Nachnutzungen ermöglicht werden. Auf dem Ver-füllkörper des ehemaligen Tagebaues Lichtenberg und den angrenzenden Haldenaufstandsflä-chen sollen große Flächenanteile für die Waldmehrung vorgesehen werden. Das betrifft vor al-lem den Südteil dieses Sanierungsraumes. Der an die Stadt und die Neue Landschaft Ronne-burg (Bundesgartenschau 2007) angrenzende Sanierungsraum soll Aspekte der Gestaltung als Landschaftspark berücksichtigen. In der Raumnutzungskarte des Regionalplanes wurden dazu die kommunalen Zielvorstellungen des Leitplanes zu einem regionalplanerischen Grundgerüst geformt. Die ganz konkrete Ausformung der Mischung von künftigen Wald- und Offenlandberei-chen sowie Sichtachsen ist Gegenstand der abschließenden Sanierungsmaßnahmen und nach-folgenden Pflegemaßnahmen. Aspekte der Erinnerungskultur und des Tourismus sind zu be-rücksichtigen. Im Raum Paitzdorf soll vor allem die Waldmehrung verwirklicht werden. 4.3, 4.4 und 4.6

G 4-48 Im Raum Beerwalde und Drosen sollen die ehemaligen Betriebsflächen des Uranerzbergbaues vor allem für die Waldmehrung, Sukzession, den Arten- und Biotopschutz, die Landwirtschaft sowie für Tourismus und Erholung genutzt werden. Begründung G 4-48 Im Raum Beerwalde und Drosen ist die Herstellung der genannten Folgenutzungen nahezu ab-schließend vollzogen. Eine bedeutsame Teilfläche soll als Ökokonto des Landkreises Altenbur-ger Land genutzt werden. Der Modellcharakter des bisher erreichten Standortwandels, der Fol-genutzung und Pflegemaßnahmen soll für den weiteren Strukturwandel in der Wismutregion Thüringen ost verwertet werden 4.3, 4.4 und 4.6.

G 4-49 Im Raum Seelingstädt sollen die ehemaligen Betriebsflächen der industriellen Absetzanlagen einschließlich umliegender Halden- und Dammflächen vor allem für die Waldmehrung, den Arten- und Biotopschutz, Tourismus und Erholung so-wie für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden. Im Raum des ehemaligen Aufbereitungswerkes Seelingstädt sollen vor allem die Waldmehrung, Sukzession, Arten- und Biotopschutz, Gewerbe und Sondernut-zungen sowie Tourismus und Erholung angestrebt werden. Begründung G 4-49 Entsprechend dem Leitplan zur Gestaltung der Folgenutzungen im Raum Seelingstädt sollen die im Grundsatz der Raumordnung benannten Nachnutzungen ermöglicht werden. Die Nut-zung der Solarenergie soll auf dafür geeigneten Teilflächen geprüft werden. Der Prüfauftrag gilt ebenso für die auf Teilflächen des ehemaligen Aufbereitungswerkes Seelingstädt angestrebte Sondernutzung. Die Entwicklung der Gewerbeflächen und der Waldmehrung ist bereits größ-tenteils vollzogen. Funktionen des Tourismus und der Erholung sollen unter gezielter räumlicher Steuerung ermöglicht werden. Dabei sind Aspekte der Erinnerungskultur zu berücksichtigen.

4.4 und 4.6

4.7.2 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehe-maligen Braunkohlebergbaues

G 4-50 Noch bestehende bergbaubedingte Sanierungs-, Rekultivierungs- und Gestal-tungsdefizite im Bereich der Halden, Kippen, Böschungssysteme und Restlöcher

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sollen im Interesse der Schaffung einer vielfältig nutzbaren, landschaftlich erleb-niswirksamen und ökologisch stabilen Bergbaufolgelandschaft überwunden wer-den. Begründung G 4-50 Die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der vom Braunkohlenbergbau beanspruchten Flä-chen sind im Altenburger Land weit fortgeschritten. Insbesondere durch die Gestaltung und Flu-tung des Haselbacher Sees, den Rückbau von Gebäuden und Anlagen, die Beseitigung von Altlasten, das gezielte Wiederaufforsten sowie die Erhaltung bzw. Schaffung von Sukzessions-flächen und Biotopkomplexen ist eine vielfältige, landschaftlich erlebniswirksame und ökolo-gisch wertvolle Landschaft entstanden. Umso wichtiger ist es, den begonnenen Prozess konse-quent im Sinne einer sicheren und weitestgehend nachsorgefreien, vielseitig nutzbaren Berg-baufolgelandschaft weiterzuführen und noch bestehende Sanierungs-, Rekultivierungs- und Ge-staltungsdefizite abzubauen.

G 4-51 Die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitestgehend selbst regulie-renden Gebietswasserhaushaltes soll gewährleistet werden. Durch weiteres Mo-nitoring des Grundwasserwiederanstieges insbesondere im Teilraum Lucka – Meuselwitz – Kriebitzsch – Rositz – Wintersdorf – Haselbacher See sollen nut-zungs- und planungsrelevante Folgeerscheinungen frühzeitig erkannt und ent-sprechende Maßnahmen getroffen werden. Begründung G 4-51 Das nördliche Altenburger Land gehört überregional zu den Gebieten mit massiven bergbaube-dingten Eingriffen in die komplexen hydrogeologischen und hydrologischen Verhältnisse (unter anderem Grundwasserabsenkung, Störung / Unterbrechung natürlicher Grundwasserleiter, Ver-legung von Vorflutern). Mit der Einstellung bzw. Reduzierung der bergbaulichen Tätigkeit und damit der intensiven Entwässerung sowie in Verbindung mit Flutungsprozessen von Tagebau-restlöchern erfolgt ein großräumiger Grundwasseranstieg. Das Erreichen stationärer Grundwasserverhältnisse bedingt teilgebietsweise flurnahe Grund-wasserstände, die zum Teil weniger als 2 m unter Gelände betragen. Das Erreichen dieser flur-nahen Grundwasserstände kann zu Vernässungen der Oberfläche mit flächenhaften Nutzungs-einschränkungen und -gefährdungen führen und entsprechend negative Auswirkungen auf die vorhandenen oder geplanten Flächennutzungen (z.B. Bebauung, Infrastruktureinrichtungen, Stabilität von Böschungen, Landwirtschaft) haben. Weiterhin besteht die Gefahr der Aktivierung von Altlasten und Tiefbaubereichen durch den Grundwasserwiederanstieg. Das Grundwassermonitoring ist eine unabdingbare Voraussetzung, um Nutzungskonflikte und Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten und daraus entsprechende Maßnahmen zur Konfliktminimierung und Gefahrenabwehr abzuleiten.

Z 4-9 Für den Haselbacher See ist bis zur Einstellung stationärer Grundwasserverhält-nisse ein Ausgleich von Verdunstungs- und Abströmverlusten durch kostenneu-trale Bereitstellung von Wasser in geeigneter Qualität und Quantität zu sichern. Im Haselbacher See ist dauerhaft eine Wasserqualität zu gewährleisten, die eine wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzung, insbesondere einen Badebetrieb, ermöglicht. Begründung Z 4-9 Hydrologische Berechnungsmodelle gehen davon aus, dass der Haselbacher See zur Gewähr-leistung seiner Funktionen mittel- bis langfristig auf die Zufuhr von Fremdwasser zum Ausgleich der Verdunstungs- und Abströmverluste angewiesen ist. Entsprechende Varianten zur Bereit-stellung von Stützungswasser in geeigneter Güte und Menge als Ersatz für die aus Qualitäts-gründen aufzugebende Zuführung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Schleenhain wer-den geprüft. Für den Haselbacher See besteht insbesondere wegen der geringen mittleren Tiefe eine hohe Anfälligkeit bezüglich Eutrophierung, außerdem besitzt er ein hohes Versauerungspotenzial. Deshalb ist es notwendig, im Haselbacher See dauerhaft eine Wasserqualität zu gewährleisten, die ein „Umkippen“ des Sees und somit den Verlust der Funktionalität insbesondere hinsichtlich Wassersport und Badebetrieb ausschließt.

Karte 4-1 Tourismus [ Plankarten]

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Plankarten Karte 1-1 Raumstruktur

Karte 3-1 Verkehr

Karte 4-1 Tourismus

Raumnutzungskarte

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