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J Gesamtüberarbeitung 2003 RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm ENTWICKLUNGSPROGRAMME UND KONZEPTE • HEFT 3

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�Gesamtüberarbeitung 2003

R A U M P L A N U N G

SalzburgerLandesentwicklungs-

programm

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SalzburgerLandesentwicklungsprogramm

Gesamtüberarbeitung 2003

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

II

Der Entstehungsprozess des Landes-entwicklungsprogramms ist auf der In-ternet-Homepage der Abteilung Raum-planung dokumentiert:http://www.salzburg.gv.at/raumplanungAuf dieser Seite stehen auch das Pro-gramm, die Planungsberichte, die Stel-lungnahmen und sonstige Dokumentezur Verfügung.

Impressum:

Verleger: Amt der Salzburger LandesregierungHerausgeber: Hofrat Ing. Dr. Friedrich MAIR, Leiter der Abteilung 7 (Raumplanung)Bearbeitet durch die Arbeitsgruppe Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm:

Ladislaus BARKOCZI, Christoph BRAUMANN, Franz DOLLINGER (Federführung), WinfriedGINZINGER, Hubert HATTINGER, Christl JUNGWIRTH, Manfred NEISSL (Nov. 2001 bis April 2002),

Claudia SCHÖNEGGER (bis 2001), Irene SCHMIDT (Nov. 2001 bis April 2002), RichardSCHOSSLEITNER (Nov. 2001 bis April 2002) und Michael STOCK.

Kartographie: Fachreferent 7/02alle: Postfach 527, A-5010 Salzburg

Gestaltung und Satz: Fachreferent 7/02Umschlag: Hausgrafik Land Salzburg

Druck: Offset 5020, Bayernstraße 465, 5072 Siezenheim

ISBN 3-901343-63-6 (gebundene Fassung), 1. Auflage: 1.000ISBN 3-901343-64-4 (Loseblatt-Sammlung), 1. Auflage: 300

Fotonachweis: Bild 1, 2 und 9 Franz Dollinger (privat), Bild 3 bis 8 und 10 bis 12, Songild Tichyim Auftrag des Landes Salzburg, Fachreferent 7/02.

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

III

GeleitwortAls im Jahre 1994 das Landesentwicklungsprogrammerstellt wurde, stand das Land Salzburg knapp vordem Beitritt zur Europäischen Union. In dieser Zeithatte es mit schwerwiegenden raumordnungspoliti-schen Herausforderungen zu kämpfen. Als Beispieledafür sind ein überhitzter Bodenmarkt, der Mangel anverfügbarem Bauland und die kaum lösbaren Nut-zungskonflikte insbesondere zwischen Gewerbe undWohnen noch in guter Erinnerung.

Die Hauptaufgabe des ersten landesweit geltendenEntwicklungsprogramms, war daher damals, die zen-tralen Ziele des am 1. März 1993 in Kraft getretenenneuen Raumordnungsgesetzes mit Leben zu erfüllen.Dabei war das LEP 1994 insbesondere bei der Anwendung der neu geschaffenen bo-denpolitischen Instrumente im Zuge der Anpassung der Räumlichen Entwicklungskon-zepte und Flächenwidmungspläne von Bedeutung.

Der damit verbundene Kraftakt von Land und Gemeinden führte zu bemerkenswertenErfolgen: So konnten die meisten Gemeinden durch eine verantwortungsvolle Rück-widmung nicht verfügbarer Baulandreserven Handlungsspielräume zurückgewinnenund dem haushälterischen Umgang mit den knappen Bodenressourcen den Weg be-reiten.

Mit dem weitgehenden Abschluss dieses Anpassungsprozesses und mit der immerstärker werdenden internationalen Verflechtung änderten sich jedoch die Planungsvor-aussetzungen so sehr, dass eine grundlegende Überarbeitung des Landesentwick-lungsprogramms geboten erschien. Die Funktion des grenzüberschreitenden Ver-flechtungsraums der Landeshauptstadt Salzburg muss auch durch die Einführungnotwendiger Anpassungen im Landesentwicklungsprogramm aufbereitet werden, umdie hohe Standortqualität unseres Landes in einer bald auf 25 Staaten erweiterten Eu-ropäischen Union weiterhin zu gewährleisten.

Auch durch das Inkrafttreten der Protokolle der Alpenkonvention, die für ein fast voll-ständig im Alpenraum liegendes Land von großer Bedeutung sind, ergaben sich not-wendige Anpassungen, die somit eine Stärkung der interregionalen Kooperationen zurFolge haben werden.

Als Landeshauptmann von Salzburg hoffe ich, dass das neu überarbeitete Landesent-wicklungsprogramm als Grundlage einer nachhaltigen Raumentwicklung verstandenund angenommen wird.

Univ.-Doz. Dr. Franz Schausberger

Landeshauptmann von Salzburg

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

V

VorwortKürzer, einfacher und lesbarer. Das war dieVorgabe für die Überarbeitung des Landes-entwicklungsprogrammes, das in einemmehrjährigen Prozess überarbeitet und aufdie wesentlichen und notwendigen Rege-lungen zurückgeführt wurde. Das Ergebnisliegt nun vor.

Zahlreiche Vorschläge von Planungsbetei-ligten wurden diskutiert und nach Möglich-keit eingearbeitet. Neben vielen inhaltlichenVerbesserungen, Änderungen und notwen-digen Anpassungen wurde bei der Ge-samtüberarbeitung vor allem auf eine ver-besserte Nachvollziehbarkeit der einzelnen Festlegungen geachtet und die Lesbarkeitdes Programms entscheidend verbessert.

Das Landesentwicklungsprogramm konzentriert sich auf die durch die Raumordnungumsetzbaren Ziele und Maßnahmen. Im Arbeitsüberkommen der Landesregierung istder Auftrag festgehalten, zu starre Festlegungen offener zu formulieren. Die unbedingtnotwendigen Regelungen zur Absicherung unseres Wirtschaftsstandortes sind nochverstärkt worden.

Naturgemäß konnten nicht alle Wünsche, die im Zuge der Erstellung an das Rau-mordnungsressort herangetragen wurden berücksichtigt werden, da es Aufgabe desLandes ist, notwendige landesplanerische Festlegungen manchmal auch gegen Einze-linteressen abzusichern, wenn es das Gesamtwohl des Landes erfordert.

Um notwendige Ausgleichsmaßnahmen auf regionaler Ebene durchführen zu können,bedarf es einer verstärkten Partnerschaft zwischen den kleineren und größeren Ge-meinden, die auf dieser Ebene vorangetrieben werden muss. Dafür wurden bereits imLandesentwicklungsprogramm von 1994 die ersten Weichen gestellt und mit dem neuüberarbeiteten Landesentwicklungsprogramm soll dieser erfolgreiche Weg konsequentweiterentwickelt werden. Dabei setzt das neue Programm stärker auf freiwillige - auchgrenzüberschreitende – Kooperationen.

Als ressortzuständiges Regierungsmitglied ist es mir ein besonderes Anliegen, dassdas Landesentwicklungsprogramm entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers zueiner verbesserten Koordination zwischen den verschiedenen politischen Bereichenführt und der erfolgreiche Wirtschaftsstandort Salzburg weiterentwickelt werden kann.

Wolfgang Eisl

Landeshauptmann-Stellvertreter

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

VII

Inhalt: Seite:

Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1

1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung 3

2. Landesstruktur 7

2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur 72.1.1. Salzburger Zentralraum 72.1.2. Ländlicher Raum 92.1.3. Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs- und

Wirtschaftsstruktur 92.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 102.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 13

3. Planungsregionen und Regionalverbände 18

4. Grenzüberschreitende Raumplanung 20

5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklungder Landesstruktur 22

A. Definitionen 22

B. Siedlungswesen 24B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien 24B.2. Bebauung und Historische Zentren 25

C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum undLandschaft) 26

C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung 26C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft 27

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

VIII

Inhalt: Seite:

D. Wirtschaft 28D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung 28D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft 30D.3. Land- und Forstwirtschaft 31D.4. Rohstoffgewinnung 32D.5. Versorgungsinfrastruktur 33

E. Infrastruktur 34E.1. Technische Infrastruktur 34E.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Kultur, Soziales) 35E.3. Verkehrsinfrastruktur 36

Begründung zur Überarbeitung desLandesentwicklungsprogramms 37

A Änderungsbegründung 37

B. Rechtliche Grundlagen für das Landesentwicklungspro-gramm und die Sachprogramme 381. Grundlegende Aussagen des ROG 1998 382. Rechtskräftige Sachprogramme als Ergänzung zum

Landesentwicklungsprogramm 403. Richtlinien zur Beurteilung von Planungen und Maßnahmen

im Land Salzburg auf Grundlage eines Regierungsbeschlusses 40

C. Bundes- und europarechtliche Vorgaben und Empfehlungen 42

D. Völkerrechtliche Verpflichtungen 44

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

IX

Erläuterungen zum SalzburgerLandesentwicklungsprogramm 47

1. Trends der räumlichen Entwicklung in Europa, Österreichund Salzburg 48

1.1. Bevölkerungsentwicklung 481.2. Änderung von gesellschaftlichen Werthaltungen und Wertesyste-

men 491.3. Wirtschaftliche Tendenzen 501.4. Die Informationsgesellschaft, der gesellschaftliche Wandel und die

Folgen für die Raumstruktur 511.5. Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben 531.6. Anpassung der Raumplanungsinstrumente 541.7. Flexibilisierung des Arbeitsmarkts 541.8. Entwicklungstendenzen in der Siedlungsstruktur 551.9. Gewinn und Verlust an Mobilität 571.10. Umweltrelevante Entwicklungen 58

2. Erläuterung zu den Grundsätzen, Zielen und Maßnahmen 60

Zu 1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung 60

Zu 2. Landesstruktur 66Zu 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur 66Zu 2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 74Zu 2.3. Zentralörtliche Struktur – Planungsziele 77

Zu 3. Planungsregionen und Regionalverbände 90

Zu 4. Grenzüberschreitende Raumplanung 94

Zu 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung derLandesstruktur 99Zu B. Siedlungswesen 99Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien 99Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren 105

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

X

Zu C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum,Freiraum und Landschaft 111

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung 114Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft 121

Zu D. Wirtschaft 127Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung 127Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft 135Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft 142Zu D.4. Rohstoffgewinnung 145Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur 149

Zu E. Infrastruktur 153Zu E.1. Technische Infrastruktur 153Zu E.2. Soziale Infrastruktur 157Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur 160

Anhang 165

1. Glossar 165

2. Begründung der Abgrenzung von Strukturtypen 173

3. Begründung der Einstufung Zentraler Orte 183

4. Die Großlandschaften des Landes Salzburg 186

5. Touristisch strukturierte Gemeinden 201

6. Tabellen 206

7. Karten 237

8. Literaturverzeichnis 245

9. Derzeit in Geltung stehende Gesetze, Verordnungenund Konzepte 252

10. Die Veröffentlichungen der Abteilung Raumplanung 253

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

XI

KARTEN

Karte 1: Großraumstruktur und Zentrale Orte 16-17

Karte 2: Planungsregionen und konstituierte Regionalverbände 19

Karte 3: Grenzüberschreitende Kooperationen 21

Karte 4: Verflechtungsbereich Zentralraum 63

Karte 5: RegionalerPlanungsverband Südostoberbayern 64

Karte 6: Zentralregion Salzburg 65

Karte 7: Raumstruktur Land Salzburg 70

Karte 8: Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 75

Karte 9: Zentrale Gemeinden im Land Salzburg 86

Karte 10: Regionalverbände nach der Regionalverbandsverordnung 91

Karte 11: Vorschlag zur Neukonstituierung von Regionalverbänden 93

Karte 12: Die Großlandschaften im Land Salzburg 112

Karte 13: Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete 113

Karte 14: Touristisch geprägte Gemeinden 136

Karte K1: Einwohner je Quadratkilomenter Dauersiedlungsraum 2001 237

Karte K2: Bevölkerungszuwachs 1981 - 2001 238

Karte K3: Unselbständig Beschäftigte Juli 1999 239

Karte K4: Durchschnittliche Haushaltsgröße(Personen je Privathaushalte) 2001 240

Karte K5: Zentrale Orte im Land Salzburg 1991 241

Karte K6: Zentrale Orte im Land Salzburg 2001 242

Karte K7: Übernachtungen pro Einwohner Durchschnitt 1991 - 2000 243

Karte K8: Übernachtungen pro Einwohner 2000/2001 244

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

XII

Tabellen:

Tab. 1: Die Hierarchie Zentraler Orte in Österreich nach Bobek & Fesl 78

Tab. 2: Einstufung Zentraler Orte nach Bobek & Fesl und LEP Salzburg 79

Tab. 3: Orientierungswerte für Bevölkerungszahlen in Zentralen Ortenund ihren Verflechtungsbereichen 80

Tab. 4: Stufenspezifische Mindestausstattung Zentraler Orte 81

Tab. 5: Zentrale Gemeinden im Land Salzburg 83

Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89

Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro QuadratkilometerDauersiedlungsraum (DSR) 206

Tab. T2: Indikator 2: Bevölkerungsveränderung 1981 bis 2001Indikator 3: Einwohner 15. Mai 2001 (VZ 2001) 209

Tab. T3: Indikator 4: Unselbständig Beschäftigte pro Einwohner 2001 212

Tab. T4 Indikator 5: Durchschnittliche Haushaltsgröße(Personen je Privathaushalte 2001) 215

Tab. T5: Indikator 6: Zentralörtliche Rangz iffer derGesamtgemeinde 2001 218

Tab. T6: Repräsentative Dienste - Dienstekatalog 2001 221

Tab. T7: Zentrale Orte im Land Salzburg 227

Tab. T8: Nächtigungszahlen, Übernachtungen pro Einwohner unddurchschnittliche Übernachtungen pro Einwohner zuausgewählten Zeitpunkten 233

Abbildungen:

Abb. 1: Der Alpenraum nach der Alpenkonvention 45

Abb. 2: Raumstruktur des Freistaates Bayern 68

Abb. 3: Raumstruktur des Landes Oberösterreich 69

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

XIII

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. September 2003zur Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsprogramms

Auf Grund der §§ 6, 7 und 11 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG1998, LGBl.Nr. 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1(1) Das von der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 und 4 ROG 1998 überarbeiteteLandesentwicklungsprogramm wird für verbindlich erklärt.

(2) Das Landesentwicklungsprogramm gilt für das gesamte Land.

(3) Das Landesentwicklungsprogramm ist bei der mit den Angelegenheiten derRaumordnung befassten Abteilung des Amtes der Landesregierung, bei allen Be-zirkshauptmannschaften und allen Gemeinden während der für den Parteienver-kehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsichtnahmebereitzuhalten.

§ 2Das Landesentwicklungsprogramm enthält die Grundsätze und Leitlinien der Lan-desplanung.

Diese sind darin wie folgt gegliedert:

1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung:

2. Landesstruktur:2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur

2.1.1. Salzburger Zentralraum2.1.2. Ländlicher Raum2.1.3. Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs-

und Wirtschaftsstruktur2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen2.2. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele

3. Planungsregionen und Regionalverbände

4. Grenzüberschreitende Raumplanung

5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur:A. DefinitionenB. Siedlungswesen

B.1. Siedlungsentwicklung und StandortkriterienB.2. Bebauung und Historische Zentren

C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft)C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und LandschaftsentwicklungC.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft

D. WirtschaftD.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

XIV

D.2. Tourismus und FreizeitwirtschaftD.3. Land- und ForstwirtschaftD.4. RohstoffgewinnungD.5. Versorgungsinfrastruktur

E. InfrastrukturE.1. Technische InfrastrukturE.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Kultur, Soziales)E.3. Verkehrsinfrastruktur

§ 3(1) Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen des Landes, insbesondere In-vestitionen und Förderungsmaßnahmen, sowie raumbedeutsame Planungen undMaßnahmen der Gemeinden dürfen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Be-stimmungen nur im Einklang mit den verbindlichen Festlegungen des Landesent-wicklungsprogramms gesetzt werden.

(2) Diese Festlegungen sind weiter zu beachten:

1. bei der Ausarbeitung von Regionalprogrammen durch die Regionalverbände alsgrundsätzliche Zielvorstellungen des Landes (§ 9 Abs 6 ROG 1998);

2. in der örtlichen Raumplanung der Gemeinde (§ 12 ROG 1998), insbesonderebei der Aufstellung und Änderung der Flächenwidmungspläne (§§ 15 Abs 2, 22Abs 2 lit a ROG 1998).

§ 4(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Juli1994, LGBl Nr 80/1994, zur Verbindlicherklärung des Landesentwicklungspro-gramms in der Fassung LGBl. Nr. 29/2000 außer Kraft.

(3) Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden sind bei Widerspruch zu den ver-bindlichen Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms auf Grund des § 23Abs. 1 und 2 ROG 1998 innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Ver-ordnung anzupassen.

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1

SalzburgerLandesentwicklungsprogramm

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2

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

3

1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung(1) Aufgrund der aktuellen Herausforderungen für die Salzburger Raument-wicklungspolitik werden im Landesentwicklungsprogramm entsprechend § 7ROG 1998 Leitbilder für eine wünschenswerte Landesentwicklung formuliert.Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in den folgenden Kapiteln konkrete Zieleund Maßnahmen vorgegeben.

(2) Die Landesentwicklung hat die Raumordnungsziele und -grundsätze gemäߧ 2 ROG 1998 zu berücksichtigen und orientiert sich insbesondere an folgen-den Leitbildern:

� Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung;

� Am Öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in dendichter besiedelten Gebieten des Landes;

� Dezentrale Konzentration (Gestreute Schwerpunktbildung);

� Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt;

� Erhalt und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft;

� Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft;

� Nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Natur-schutzes

� Schutz und Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur;

� Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit.

Diese Leitbilder werden unter Bezug auf die Strategie des Gender Main-streamings mit der allgemeinen Zielsetzung zur Erreichung von Chancengleich-heit zwischen Frauen und Männern ergänzt.

(3) Das Leitbild der flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzungzielt im Sinne der Natur- und Umweltbewahrung auf eine sparsame, schonendeund maßvolle Nutzung von Grund und Boden ab. Neben der grundsätzlichenBerücksichtigung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen erfordert diesvor allem beim Wohnbau und in der Siedlungsentwicklung die Anwendung flä-chensparender Bebauungsstrukturen und besonderer Bauweisen. Damit wirdgleichzeitig die Wirtschaftlichkeit neuer Infrastrukturmaßnahmen gefördert.Durch die flächensparende und nachhaltige Raumnutzung wird außerdem eherermöglicht, dass vielfältige Handlungsspielräume für heute noch nicht absehba-re Entwicklungen offen bleiben.

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Mit diesem Leitbild verbunden ist der Raumordnungsgrundsatz der kompaktenSiedlungsentwicklung gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 ROG 1998, der vor allem eineEntwicklung in der Ortsstruktur nach innen und eine kompakte Ergänzung nachaußen bezweckt. Damit verbunden ist vorrangig die Erreichbarkeit durch Ein-richtungen des Öffentlichen Verkehrs sowie generell das Erfordernis einergrößtmöglichen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Ausbau der Techni-schen und Sozialen Infrastruktur.Weiters soll mit diesem Leitbild bewirkt werden, dass bei der Besiedlung keineGebiete beansprucht werden, die von ihrer Lage und Beschaffenheit her Natur-raumgefahren ausgesetzt sind. Dadurch sollen einerseits Beeinträchtigungender Wohnbevölkerung bei Katastrophen und andererseits unnötige öffentlicheund private Investitionen vermieden werden.

(4) Das Leitbild der am Öffentlichen Verkehr orientierten Siedlungsent-wicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes bezieht sich auf denAusbau von Siedlungsschwerpunkten entlang der Einrichtungen leistungsfähi-ger Öffentlicher Verkehrsmittel an den Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsenunter Beachtung der Erfordernisse des Umweltschutzes. Dies gilt auch umge-kehrt, so dass in Gebieten mit unzureichender Erschließung die Einrichtungneuer oder der Ausbau bestehender öffentlicher Verkehrsmittel zu forcieren ist.Wesentliches Ziel dieses Leitbildes ist die Verlagerung vom motorisierten Indi-vidualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr und den nicht motorisierten Indivi-dualverkehr, wo es wirtschaftlich vertretbar und für die Bürger zumutbar ist.

(5) Mit dem Leitbild der Dezentralen Konzentration wird das Ziel derschwerpunktmäßigen Verdichtung des Siedlungsraumes auf der Grundlage ei-ner ausgewogenen abgestuften Gliederung und Aufteilung von Zentralitätsfunk-tionen im gesamten Land auf regional festgelegte "Zentrale Orte" angestrebt.Diese räumlichen Schwerpunktbildungen sollen im Zusammenhang mit derStruktur von Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen insbesondere zu einerEntlastung des Zentralraumes, aber auch zu einer besseren und attraktiverenVersorgung der ländlichen Gemeindegebiete führen. Die regionale Versor-gungsleistung dieser Zentralen Orte muss durch ausreichende Kapazität beste-hender oder kurzfristig ausbaubarer öffentlicher Verkehrsverbindungen gege-ben sein.

(6) Das Leitbild zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsviel-falt bezweckt, dass im Rahmen einer umfassenden regionalen und örtlichenRaumplanung eine verträgliche Funktionsdurchmischung für die Entwicklungder Städte, Märkte und Dörfer gefördert wird und nur bei einander ausschlie-ßenden Funktionen eine Trennung und ausgesonderte Anordnung erfolgt.

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(7) Das Leitbild des Erhaltes und der gezielten Steigerung der Wirt-schaftskraft bezieht sich auf das Wirtschaftsleitbild des Landes Salzburg. Da-bei setzt das Land Salzburg in der Arbeitsmarktpolitik auf aktive Instrumente derStandort-, Struktur- und Regionalpolitik und verfolgt dabei in Bedachtnahme aufseine natürlichen Ressourcen und Möglichkeiten die Politik einer selektiven undauf qualitative Elemente bedachten Wachstumsstrategie und zeitgemäßenWeiterentwicklung. Insbesondere in der Entwicklung der Region mit ihren Teil-regionen soll auf diese Instrumente zurückgegriffen werden.

(8) Das Leitbild einer multifunktionalen und nachhaltigen Land- undForstwirtschaft zielt auf die Bewahrung und Entfaltung der ländlichen Funkti-onsvielfalt gegenüber den zahlreichen urbanen Funktionen ab. Damit ist insbe-sondere die Sicherung der Existenz der vielen bäuerlichen Familienbetriebedurch die Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes alleinoder in Verbindung mit Erwerbskombinationen gemeint. Insbesondere die Er-haltung, Pflege und Gestaltung der naturnah strukturierten Kulturlandschaft istin erster Linie durch bäuerliche Familienbetriebe gewährleistet. Vor allem gehtes dabei um die Stabilisierung des geoökologischen Gleichgewichtszustandes.Damit werden gleichzeitig die Interessen einer sparsamen und kompaktenBaulandabgrenzung in der Orts- und Siedlungsentwicklung unterstützt.

(9) Das Leitbild einer nachhaltigen und zeitgemäßen Berücksichtigungdes Umwelt- und Naturschutzes dient der Sicherung der vorhandenen Natur-raumpotentiale und einem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen der Natursowie dem Schutz und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und er-haltenswerter Naturgegebenheiten (insbesondere Lebensraum- und Arten-schutz). Damit kommt insbesondere dem Umwelt-, Natur-, Boden- und Land-schaftsschutz sowie der Landschaftspflege unter Berücksichtigung der Klima-schutzziele besondere Bedeutung zu. Diese Bedeutung hebt das Land Salz-burg durch landesweite gesetzliche und vertragliche Naturschutzmaßnahmensowie durch Ausweisung naturschutzrechtlicher Festlegungen, zu denen insbe-sondere der Nationalpark Hohe Tauern und andere Europaschutzgebiete zäh-len, hervor. Aus diesem Leitbild folgt auch die Notwendigkeit einer umfassen-den Beachtung der Prinzipien des ökologisch orientierten Planens und Bauenssowie eine den einzelnen Naturräumen entsprechende grenzüberschreitendeZusammenarbeit.Im weiteren soll durch dieses Leitbild bezweckt werden, dass im Rahmen derRegionalen und Örtlichen Raumplanung eine Berücksichtigung der wesentli-chen Interessen des Natur- und Umweltschutzes bei der Abwägung zwischenkonkurrierenden Nutzungsansprüchen erfolgt.

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(10) Das Leitbild des Schutzes und der Pflege von Kulturgut bzw. Baukul-tur dient der Sicherung erhaltenswerter Einzelobjekte und Ensembles des bau-kulturellen Erbes und der qualitätsvollen Einbindung neuer baulicher Gestaltun-gen in das Orts- und Landschaftsbild. Damit ist insbesondere auch die Erhal-tung und Belebung der historischen Ortszentren sowie eine dauerhafte Siche-rung der erhaltenswerten Bausubstanz durch ausreichende Schutz- und Pfle-gemaßnahmen und verträgliche Nutzungen verbunden. Weiters sind solcheFlächen und Bereiche, die wegen der Baugestaltung für die Gestaltqualität imOrts- und Landschaftsbild besonders wichtig sind, entsprechend zu berücksich-tigen.

(11) Das Leitbild der Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identitätund Zusammenarbeit soll die Grundlage für eine Regionalisierung der überört-lichen Raumplanung bilden sowie eine Verbesserung der interkommunalen Zu-sammenarbeit ermöglichen. Dieses Leitbild zielt auf eine Mobilisierung regio-naler Ressourcen, Kreativitätspotentiale und Wirtschaftskreisläufe ab. Es dientin der Unterstützung bewusst erlebter regionaler Eigenständigkeit, der Erhal-tung bzw. Wiederherstellung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur und einessozialen Gemeinwesens.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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2. Landesstruktur

2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur(12) Das Land Salzburg lässt sich in zwei großräumige Funktionsbereiche glie-dern, die als Salzburger Zentralraum und als Ländlicher Raum bezeichnet wer-den. Diese Funktionsbereiche sind durch unterschiedliche raumstrukturelleProblemlagen gekennzeichnet. Die Funktionsbereiche stehen durch ein Systemvon räumlichen Verflechtungen miteinander in Beziehung.

2.1.1. Salzburger Zentralraum(13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden:

Land Salzburg:Landeshauptstadt Salzburg

Bezirk Hallein:

Adnet, Golling, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, Sankt Koloman, Scheffau,Vigaun

Bezirk Salzburg-Umgebung:Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen,Eugendorf, Faistenau, Fuschl, Göming, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf, Hintersee,Hof, Köstendorf, Koppl, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt, Nussdorf, Oberndorf, Obert-rum, Plainfeld, Sankt Georgen, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen,Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim

(14) Daneben gehören folgende Gemeinden im Land Oberösterreich und imFreistaat Bayern funktionell zum Verflechtungsbereich des Salzburger Zentral-raumes:1

1 unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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Land Oberösterreich:2

Bezirk Braunau am Inn:Auerbach, Eggelsberg, Feldkirchen, Franking, Geretsberg, Gilgenberg a. W., Haigermoos,Handenberg, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Lengau, Lochen, Mattighofen, MariaSchmolln, Moosdorf, Munderfing, Ostermiething, Palting, Perwang am Grabensee, Pfaffs-tätt, Pischelsdorf a. E., St. Georgen/Fillmanss, St. Johann a. W., St. Pantaleon, Schalchen,Tarsdorf.

Bezirk Vöcklabruck:Innerschwand, Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Pöndorf, Sankt Lorenz, Tiefgraben, Unter-ach am Attersee, Weißenkirchen im Attergau, Zell am Moos.

Freistaat Bayern:3

Landkreis Berchtesgadener Land:Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Marktschellenberg,Piding, Saaldorf-Surheim und Teisendorf.

Landkreis Traunstein:Fridolfing, Kirchanschöring, Petting und Tittmoning.

Stadt- und Umlandbereiche(15) Innerhalb des Zentralraums besteht folgender Stadt- und Umlandbereich:

Stadt- und Umlandbereich Salzburg:Kernstädte Salzburg und HalleinUmlandgemeinden: Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Oberalm, Puch beiHallein, Wals-Siezenheim.Umlandgemeinden im Freistaat Bayern:4 Ainring, Freilassing, Piding

2 Vorbehaltlich einer Übereinkunft mit dem Land Oberösterreich3 Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfort-schreibung 2003, Anhang 1, unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz undder Ziele des Regionalplans für eine nachhaltige Entwicklung der Region Südostoberbayernvom 5.12.2001, Ziel A 2.3.1. Dabei gelten die Gemeinden, Ainring, Bad Reichenhall, BayerischGmain, Freilassing, Laufen, Piding und Saaldorf-Surheim als Verdichtungsraum Salzburg (An-hang I zu A II 1.2 des LEP Bayern) und die Gemeinden Anger, Fridolfing, Petting, Kirchanschö-ring, Teisendorf und Tittmoning als Ergänzungsbereich zum Stadt- und Umlandbereich Salz-burg nach dem außer Kraft getretenen LEP Bayern 1994. Dieser ehemalige Stadt- und Um-landbereich Salzburg entspricht dem Verdichtungsraum Salzburg nach dem LEP Bayern 2003.4 Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfort-schreibung 2003, Anhang 2, unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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2.1.2. Ländlicher Raum(16) Zum Ländlichen Raum gehören folgende Gemeinden:

Bezirk Hallein:Abtenau, Annaberg-Lungötz, Russbach

Bezirk St. Johann im Pongau:Altenmarkt, Bad Hofgastein, Badgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben, Filzmoos, Flachau,Forstau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach, Pfarrwerfen, Radstadt,Sankt Johann im Pongau, Sankt Martin/Tg., Sankt Veit im Pongau, Schwarzach, Untertauern,Wagrain, Werfen, Werfenweng

Bezirk Tamsweg:Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, Sankt Andrä im Lungau, SanktMargarethen im Lungau, Sankt Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg,Weißpriach, Zederhaus

Bezirk Zell am See:Bramberg, Bruck an der Glocknerstraße, Dienten, Fusch, Hollersbach, Kaprun, Krimml, Lend,Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm, Mittersill, Neukirchen, Niedernsill, Piesendorf, Rauris,Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden, Sankt Martin bei Lofer, Stuhlfelden, Taxenbach, Unken,Uttendorf, Viehhofen, Wald, Weißbach bei Lofer, Zell am See

Stadt- und Umlandbereiche(17) Im Ländlichen Raum bestehen folgende Stadt- und Umlandbereiche imländlichen Raum:

Stadt- und Umlandbereich Zell am See:Kernstädte Zell am See und Saalfelden, Umlandgemeinden Maishofen und Bruck an der Groß-glocknerstraße

Stadt- und Umlandbereich St. Johann:Kernstädte St. Johann im Pongau und Bischofshofen, Umlandgemeinden Schwarzach, St. Veitim Pongau und Pfarrwerfen.

2.1.3. Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs- und Wirtschafts-struktur

(18) Weitergehende Festlegungen zur Raumstrukturierung und von darauf be-zogenen Zielen und Maßnahmen können im Rahmen von Sachprogrammennach § 8 ROG 1998 oder Regionalprogrammen nach § 9 ROG 1998 erfolgen.

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2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen

(19) Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrsaufschließung zwi-schen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb desLandes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten. Haupt-verkehrsachsen beschreiben die Routen des nationalen und internationalenVerkehrssystems.

Hauptverkehrsachsen sind:a) die Hauptverkehrsachse A1 von der Bundesgrenze Walserberg in der

Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die GemeindenHallwang, Eugendorf und Thalgau ins benachbarte Land Oberösterreich;

b) die Hauptverkehrsachse A10 von der Bundesgrenze Walserberg in derGemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die GemeindenGrödig, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling, Werfen, Pfarr-werfen, Bischofshofen, Hüttau, Eben, Flachau, Zederhaus und St. Michaelim Lungau ins benachbarte Land Kärnten;

c) die Hauptverkehrsachse B1 von der Staatsgrenze in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Hallwang, Eu-gendorf, Henndorf, Neumarkt und Straßwalchen ins benachbarte LandOberösterreich;

d) die Hauptverkehrsachse B95 / B 96 von St. Michael im Lungau über dieGemeinden St. Margarethen, Unternberg und Tamsweg bzw. über Ra-mingstein ins benachbarte Land Steiermark;

e) die Hauptverkehrsachse B99 / B320 von Bischofshofen über die Ge-meinden Hüttau, Eben, Altenmarkt, Radstadt, Untertauern, Tweng, Mau-terndorf, St. Margarethen, St. Michael im Lungau und den Katschberg insbenachbarte Land Kärnten und von Radstadt abzweigend als B320 ins be-nachbarte Land Steiermark;

f) die Hauptverkehrsachse B156 von der Stadt Salzburg über die Gemein-den Bergheim, Anthering, Nussdorf am Haunsberg, Göming, Oberndorfund Lamprechtshausen in das benachbarte Land Oberösterreich;

g) die Hauptverkehrsachse B158 von der Stadt Salzburg über die Gemein-den Koppl, Hof bei Salzburg, Fuschl, St. Gilgen und Strobl ins benachbarteLand Oberösterreich;

h) die Hauptverkehrsachse B159 von der Gemeinde Anif über Hallein, BadVigaun, Kuchl, Golling, Werfen, Pfarrwerfen nach Bischofshofen;

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i) die Hauptverkehrsachse Felbertauernstraße / B161 vom benachbartenLand Tirol über den Felbertauern in die Marktgemeinde Mittersill und überden Pass Thurn in das benachbarte Land Tirol

j) die Hauptverkehrsachse B162 / B166 von der Marktgemeinde Gollingüber die Gemeinden Scheffau am Tennengebirge, Abtenau, Russbach undden Pass Gschütt ins benachbarte Oberösterreich bzw. von Abtenau überAnnaberg und St. Martin am Tennengebirge nach Hüttau.

k) die Hauptverkehrsachse B164 von der Stadtgemeinde Bischofshofen,Mühlbach am Hochkönig, Dienten, Maria Alm, Saalfelden am SteinernenMeer, Leogang und den Pass Grieben ins benachbarte Land Tirol;

l) die Hauptverkehrsachse B161 / B 165 / B 168 von Zell am See über dieGemeinden Piesendorf, Niedernsill, Uttendorf, Stuhlfelden. Mittersill, Hol-lersbach, Bramberg am Wildkogel, Neukirchen am Wildkogel und Waldbzw. Krimml über den Gerlos-Pass in das benachbarte Land Tirol;

m) die Hauptverkehrsachse B167 von der Gemeinde Lend über Dorfgastein,Bad Hofgastein und Badgastein und die Tauernschleuse ins benachbarteLand Kärnten;

n) die Hauptverkehrsachse B178 vom Pass Strub über die MarktgemeindeLofer und die Gemeinde Unken zum Steinpass und weiter als Transitver-bindung zur Gemeinde Wals-Siezenheim in die Stadt Salzburg.

o) die Hauptverkehrsachse B311 von Bischofshofen über St. Johann imPongau, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Lend, Taxenbach,Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfelden amSteinernen Meer, Weißbach bei Lofer und St. Martin bis nach Lofer;

p) die Großglocknerhochalpenstraße von der Marktgemeinde Bruck an derGlocknerstraße und Fusch an der Glocknerstraße über das Hochtor insbenachbarte Land Kärnten;

q) die Westbahnstrecke zwischen Freilassing über die Stadt Salzburg, Hall-wang, Elixhausen, Seekirchen, Köstendorf, Neumarkt und Straßwalchenins benachbarte Land Oberösterreich;

r) die Westbahnstrecke zwischen der Stadt Salzburg über die GemeindenElsbethen, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Bad Vigaun, Kuchl, Golling,Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, St. Veit, Schwarzach, Lend, Taxen-bach, Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfeldenam Steinernen Meer und Leogang ins benachbarte Land Tirol;

s) die Tauernbahnstrecke zwischen Schwarzach im Pongau über die Ge-meinden Dorfgastein, Bad Hofgastein und Badgastein ins benachbarteLand Kärnten;

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t) die Bahnstrecke zwischen Bischofshofen über die Gemeinden Hüttau,Eben, Altenmarkt und Radstadt ins benachbarte Land Steiermark.

(20) Entwicklungsachsen dienen zur Ordnung von verdichteten Sied-lungsbereichen im Zentralraum mit dem Ziel, die zukünftige Bautätigkeit anden Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Die Entwick-lungsachsen sollen durch leistungsfähige Verkehrseinrichtungen erschlossenwerden.

Bei folgenden Entwicklungsachsen soll insbesondere der schienengebundeneNahverkehr ausgebaut werden:

a) Entwicklungsachse Nord-Ost im Bereich der bestehenden Westbahn,ausgehend von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elixhausen, Hall-wang, Eugendorf, Seekirchen, Köstendorf, Neumarkt und Straßwalchen;

b) Entwicklungsachse Nord im Bereich entlang der Salzburger Lokalbahnvon der Stadt Salzburg über die Gemeinden Bergheim, Anthering, Nuss-dorf, Oberndorf, bis Lamprechtshausen und Bürmoos;

c) Entwicklungsachse West von Salzburg nach Freilassing;d) Entwicklungsachse Süd ausgehend von der Stadt Salzburg über die

Gemeinden Elsbethen, Puch, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling.Bei folgender Entwicklungsachse soll der Öffentliche Personennahverkehr aufder Straße ausgebaut werden:

a) Entwicklungsachse Ost von Salzburg über Koppl, Hof, Fuschl, St. Gilgennach Strobl mit weiterer Entwicklungstendenz in den angrenzenden ober-österreichischen Raum.

(21) In den Regionalprogrammen können bedeutsame Entwicklungsachsenvon regionaler Bedeutung festgelegt werden. Sie sollen entlang bestehenderoder geplanter, leistungsfähiger Verkehrsverbindungen verlaufen und so zurVernetzung der Siedlungsschwerpunkte beitragen.

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2.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele(22) Zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist einemöglichst gut erreichbare Versorgungsinfrastruktur einzurichten. Ziel ist eineMinimierung der Abhängigkeit vom Individualverkehr und eine Maximierung derErreichbarkeit von Gütern und Dienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen.Die folgende zentralörtliche Gliederung stellt daher keine Bestandsaussagedar, sondern soll die angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Ge-meinde festlegen. Dabei gilt die Regel, dass Zentrale Orte der höheren StufenAufgaben der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen derniedrigeren Stufen einbeziehen.

Entwicklungsziele im Bereich der zentralörtlichen Struktur

(23) Der Zentrale Ort der Stufe A dient zur Versorgung der Bevölkerung mitGütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Seine Be-deutung für das Land Salzburg, für sein Einzugsgebiet im oberösterreichischenund bayerischen Grenzraum, für die Republik Österreich und den europäischenRaum soll gesichert werden.

Als einziger Zentraler Ort der Stufe A gilt Salzburg.

(24) Zentrale Orte der Stufe A* dienen zur Versorgung der Bevölkerung vonmehreren Planungsregionen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenenBedarfes und teilweise auch des höheren Bedarfs. Im Zentralraum ergänzt einZentraler Ort dieser Stufe die oberzentrale Funktion der Landeshauptstadt undim Ländlichen Raum erfüllt er als leistungsfähiges Zentrum der Versorgung unddes Arbeitsmarktes eine bedeutende Funktion zur Stärkung des ländlichenRaums und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung. Als ZentraleOrte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden:

HalleinTamswegsowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden:Bischofshofen und St. Johann im PongauSaalfelden am Steinernen Meer und Zell am See

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(25) Zentrale Orte der Stufe B dienen über eine Planungsregion hinausge-hend zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des ge-hobenen Bedarfes. Als Zentrale Orte der Stufe B gelten folgende Gemeinden:

Oberndorf bei Salzburg (in Funktionsteilung mit Laufen an derSalzach)5

Mittersillsowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden:Neumarkt am Wallersee, Seekirchen am Wallersee und Straß-walchen

(26) Zentrale Orte der Stufe C dienen zur Versorgung der Bevölkerung einerPlanungsregion mit Gütern und Diensten des höheren Grundbedarfes. In Pla-nungsregionen, die über keinen Zentralen Ort der Stufe C verfügen, könnenOrte der Stufe D diese Aufgabe übernehmen.

Als Zentrale Orte der Stufe C gelten folgende Gemeinden:AbtenauLofersowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden:Golling und KuchlAltenmarkt im Pongau und RadstadtBadgastein und Bad Hofgastein

5 vgl. die Feststellung im Anhang 10 in der Fortschreibung des LandesentwicklungsprogrammsBayern, nach der Laufen an der Salzach als Mögliches Mittelzentrum ausgewiesen wurde (zumVergleich der Einstufung siehe die tabellarische Übersicht in Tabelle 6 und die Erläuterungenzum Absatz 25), unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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(27) Zentrale Orte der Stufe D dienen der Versorgung der Bevölkerung vonTeilen einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des qualifizierten Grund-bedarfs.

Als Zentrale Orte der Stufe D gelten folgende Gemeinden:BürmoosHof bei SalzburgMattseeSt. GilgenThalgauSchwarzach im PongauWagrainWerfenNeukirchen am GroßvenedigerTaxenbachsowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden:Mauterndorf und St. Michael im Lungau

Zentralörtliche Standortbereiche(28) Zentralörtliche Standortbereiche sind Bereiche im Anschluss an ZentraleOrte der Stufe A und A* , welche siedlungsstrukturell, funktionell und verkehrs-mäßig mit dem Zentralen Ort eng verflochten sind und überörtliche Funktionenerfüllen. Diese können in Sachprogrammen festgelegt werden.

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3. Planungsregionen und Regionalverbände(29) Zur gemeinsamen Lösung gemeindeübergreifender Probleme, zur Vernet-zung der Raumstrukturen und zur Entwicklung und Erhaltung einer regionalenIdentität sollen die Gemeinden an den Aufgaben der Landesplanung durch eineaktive Regionalplanung beteiligt werden.

(30) Das Land Salzburg wird in Planungsregionen untergliedert:

1. Planungsregion 1 (Flachgau-Nord): Bürmoos, Dorfbeuern, Göming, Nussdorf amHaunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Lamprechtshausen, St. Georgen b. Salzburg;

2. Planungsregion 2 (Salzburger-Seengebiet): Berndorf bei Salzburg, Henndorf am Wal-lersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, See-ham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen;

3. Planungsregion 3 (Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden): Salzburg; Anif, Grö-dig, Großgmain; Anthering, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Wals-Siezenheim;

4. Planungsregion 4 (Osterhorngruppe): Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee,Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld, St.Gilgen, Strobl Thalgau, ;

5. Planungsregion 5 (Salzach-Tennengau): Adnet, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl,Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, St.Koloman, Scheffau am Tennengebirge, Vigaun;

6. Planungsregion 6 (Abtenauer Becken): Abtenau, Annaberg/Lungötz, Rußbach am PassGschütt;

7. Planungsregion 7 (Unterer Salzach-Pongau): Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig,Pfarrwerfen, Werfen, Werfenweng;

8. Planungsregion 8 (Enns-Pongau): Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos,Flachau, Forstau, Hüttau, Kleinarl, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge, Wagrain, Un-tertauern;

9. Planungsregion 9 (Oberer Salzach-Pongau): Goldegg, Großarl, Hüttschlag, St. Johannim Pongau, St.Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau;

10. Planungsregion 10 (Gasteinertal): Badgastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein;11. Planungsregion 11 (Lungau): Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ra-

mingstein, St. Andrä im Lungau, St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau,Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus;

12. Planungsregion 12 (Unteres Saalachtal): Lofer, St.Martin bei Lofer, Unken, Weißbachbei Lofer

13. Planungsregion 13 (Oberes Saalachtal): Leogang, Maishofen, Maria Alm am SteinernenMeer, Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden am Steinernen Meer, Viehhofen;

14. Planungsregion 14 (Oberpinzgau): Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Krimml, Mitter-sill, Neukirchen am Großvenediger, Niedernsill, Stuhlfelden, Uttendorf, Wald im Pinzgau;

15. Planungsregion 15 (Zeller Becken): Bruck a. d. Glocknerstraße, Fusch a. d. Glockner-straße, Kaprun, Piesendorf, Zell am See;

16. Planungsregion 16 (Unterpinzgau): Dienten am Hochkönig, Lend, Rauris, Taxenbach;

(31) Auf der Grundlage dieser Untergliederung sind gemäß § 9 Abs. 1 ROG1998 Regionalverbände zu bilden. Diesen obliegt die Regionalplanung gemäß §9 Abs. 2 ROG 1998. Die Bildung eines Regionalverbandes kann sich auch aufzwei oder mehrere Planungsregionen erstrecken.

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4. Grenzüberschreitende Raumplanung

(32) Da Raumplanung und Raumentwicklung in einem gemeinsamen Ver-flechtungsraum nicht an der Landes- bzw. Staatsgrenze aufhören können, ist esAufgabe der Gebietskörperschaften geeignete Formen grenzüberschreitenderKooperation zu entwickeln. Dabei sollen bei Bedarf insbesondere mit denNachbarländern und -staaten abgestimmte Lösungen für raumbedeutsame Pla-nungen und Maßnahmen und weitergehende Festlegungen zur nachhaltigenRaumentwicklung angestrebt werden.

(33) Derzeit bestehen folgende grenzüberschreitende Kooperationen mit Auf-gaben der Raum- und Regionalentwicklung:

1. Raumordnungsvereinbarung Oberösterreich – Salzburg;2. Raumordnungsvereinbarung Lungau – Murau – Nockgebiet;3. EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein;4. Nationalpark Hohe Tauern.

(34) Die gegenseitige Abstimmung erfolgt im Rahmen von Regionalkonferen-zen und Facharbeitsgruppen. Durch die Regionalkonferenz des Lungau-Murau-Nockgebiets wurde im Jahre 1980 ein Aktionsprogramm angenommen, das imJahre 1983 fortgeschrieben wurde und als Basis für die grenzüberschreitendeAbstimmung dient.6 In der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traun-stein ist das im Jahr 2000 angenommene Entwicklungskonzept Basis für dieUmsetzung gemeinsamer Kooperationsprojekte.7

6 Aktionsprogramm 1980 für das Lungau-Murau-Nockgebiet und Fortschreibung 1983. Hrsg.von der Regionalkonferenz der Länder Salzburg, Steiermark und Kärnten. O.O. Juli 1983.7 Entwicklungskonzept für die EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Teil 1:Strukturuntersuchung und Problemanalyse. Teil 2: Ziele - Maßnahmen - Projekte. November2000siehe auch: Mehr Zusammenarbeit wagen. Kurzfassung des EuRegio Entwicklungskonzeptes.Hrsg. von der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Salzburg 2001.

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5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnungund Entwicklung der Landesstruktur

Bei der Zusammenstellung der Ziele wurden nur jene in die Liste aufgenom-men, zu deren Erfüllung aufgrund vorhandener Kompetenz bzw. Einwirkungs-möglichkeit Raumordnungsmaßnahmen formuliert werden können.

A. Definitionen

Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung:Zur Sicherung zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaftsollen größere zusammenhängende Flächen mit hervorragender infrastruktureller Auf-schließung als Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung erhalten bleiben. Dieüberörtliche Bedeutung hängt dabei nicht nur von der beanspruchten Fläche, sondernauch von der jeweiligen Branche ab. Eine solche Bedeutung ist jedenfalls anzuneh-men, wenn ein solcher Standort eine zusammenhängende Fläche ab circa 8 ha auf-weist.Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen:Raumbedeutsam sind Planungen und Maßnahmen, für deren Verwirklichung Grundund Boden in größerem Umfang benötigt oder durch welche die räumliche Entwicklungeines Gebietes und seiner Strukturen maßgeblich beeinflusst wird.Siedlungsgrenze:In einem Sachprogramm, Regionalprogramm oder Räumlichen Entwicklungskonzeptfestgelegte Begrenzung künftiger Baulandwidmungen. Siedlungsgrenzen in Sachpro-grammen oder Regionalprogrammen müssen überörtlich begründet sein (Siedlungs-grenze mit überörtlicher Bedeutung), während Siedlungsgrenzen in Räumlichen Ent-wicklungskonzepten auch nach örtlichen Kriterien festgelegt werden können (Sied-lungsgrenze mit örtlicher Bedeutung).Vorsorgefläche:Fläche, die in einem Sachprogramm oder einem Regionalprogramm zur Flächensiche-rung für bestimmte überörtliche Flächennutzungsfunktionen ausgewiesen wird.Sie schließt in der Regel konkurrierende Nutzungen aus oder es ist eine Interessens-abwägung durchzuführen, bei der ein besonderes öffentliches Interesse für eine ande-re Nutzung gegeben ist. Solche Vorsorgeflächen können z.B. für Ökologie, Landwirt-schaft, Industrie, Gewerbe oder Rohstoffabbau festgelegt werden.Vorrangfläche:Vorrangflächen haben den Charakter von Zielen der Raumordnung und Landespla-nung. Es hat eine Abwägung zwischen verschiedenen, an einen Raum gestellten Nut-zungsansprüchen stattgefunden und es ist kein weiterer Abwägungsspielraum gege-ben. Es sind nur solche Nutzungen in Vorrangflächen zuzulassen, die der Zweckbe-stimmung der jeweiligen Vorrangfunktion bzw. Vorrangfunktionen nicht entgegenste-hen (z. B. landwirtschaftliche Vorrangflächen, Vorrangflächen für die landschaftsge-bundene Erholungsnutzung, ökologische Vorrangflächen).

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Landschafts- und Grüngürtel:Großräumig raumumschließendes System vegetationsbestimmter Freiräume mit deut-lichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (Grünraumsystem) im Umland und in-nerhalb von größeren Siedlungsräumen.Grünzug:Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite ab circa 30 m (z.B. flussbegleitende Vege-tationsflächen, Lagerwiese, Sportplatz, Parks, Kleingärten).Grünverbindung:Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite bis circa 30 m (z.B. Heckenstruktur, Allee,Allee inkl. Radweg, Baumzeile)ÖV-Einzugsbereich:Unter ÖV-Einzugsbereich werden in diesem Programm jene Flächen im Nahbereichvon Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs (Bahnhaltestellen und Bushaltestellen) ver-standen, die von der Wohnbevölkerung zu Fuß erreichbar sind. Als Größenordnung giltdafür eine Entfernung von ca. 500 m in der Ebene bei Bushaltestellen und ca. 1.000Meter bei Bahnhaltestellen.Öffentlicher Verkehr:Als Öffentlichen Verkehr (ÖV) im Sinne der nachstehenden Regelungen werden Ein-richtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verstanden, die zumindestin den Hauptverkehrszeiten eine für den Pendlerverkehr und während der restlichenZeiten eine für den Versorgungs- und Ausflugsverkehr ausreichende Bedienungsqua-lität aufweisen. Als gleichwertig gelten ÖV-Systeme mit geringer Angebotsdichte, wel-che durch spezielle Ortssysteme (Anrufsammeltaxis, City-Bus-Netze) ergänzt werden,wenn die Angebote möglichst durch eine Bestellung der beteiligten Gemeinden – auchim Rahmen eines Regionalverbandes – dauerhaft sichergestellt werden.

Verwendete Abkürzungen:

REK Räumliches Entwicklungskonzept der GemeindeFWP FlächenwidmungsplanBPL BebauungsplanROG 1998 Raumordnungsgesetz 1998NSchG 1999 Salzburger Naturschutzgesetz 1999ÖV Öffentlicher VerkehrÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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B. Siedlungswesen

B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien

Ziele:(1) Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum

Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden.(2) Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten möglichst im

Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme.(3) Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem

Umfang.(4) Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen.(5) Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Der Baulandbedarf ist unter Berücksichtigungder regionalen Stellung und der Änderungen inder Größenstruktur der Haushalte abzuschätzen.

Gemeinde REK

(2) Geeignete Flächen für den förderbaren Wohn-bau sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.

Gemeinde PrivatrechtlicheVereinbarungen u.Vorbehaltsflächengem. ROG 1998

(3) Im Rahmen der funktionellen Gliederung desGemeindegebietes sind die Siedlungs- und Ent-wicklungsschwerpunkte festzulegen.

Gemeinde REK

(4) Ökologische Planungskriterien sollen insbe-sondere im Siedlungswesen berücksichtigt wer-den.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammBebauungsplanungREK, FWP

(5) Die künftige Siedlungsentwicklung soll vorran-gig im Anschluss an bereits bestehende geeig-nete Siedlungen erfolgen.

Gemeinde REK, FWP

(6) Außerhalb des ÖV-Einzugsbereichs soll eineBaulandwidmung nur mit besonderer Begründungund nur dann erfolgen, wenn die notwendige Inf-rastruktur (Wasserversorgung, Abwasserentsor-gung, Energieversorgung u.dgl.) vorhanden ist.

Gemeinde REK, FWP

(7) Wohngebiete im Einflussbereich von Emissi-onsquellen - insbesondere Lärm - sollen nur dannausgewiesen werden, wenn durch entsprechendeSchutzmaßnahmen die Einhaltung von Grenz-werten gesichert ist und keine geeigneteren Flä-chen verfügbar sind.

LandGemeinde

RichtlinieImmissionsschutzREK, FWP

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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B.2. Bebauung und Historische Zentren

Ziele:(1) Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung unter Bedachtnahme auf

einen sparsamen Umgang mit Bauland und gezielte Verdichtung in den Ortszent-ren und Siedlungsschwerpunkten.

(2) Erhöhung der Funktionsvielfalt von Ortszentren und Siedlungsschwerpunkten.(3) Sicherung erhaltenswerter Bau- und Siedlungsstrukturen sowie von erhaltenswer-

ten Kulturgütern.(4) Erhaltenswerte historische Stadt- und Ortszentren sollen in ihrem Bestand ge-

schützt und maßvoll weiterentwickelt werden.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Vorhandene Bebauungspotenziale im ge-schlossenen Siedlungsgebiet sollen durch Festle-gung entsprechender Bebauungsbedingungenunter Berücksichtigung bestehender Siedlungs-strukturen besser genutzt werden.

Gemeinde BebauungsplanungREK, FWP

(2) Im Einzugsbereich eines leistungsfähigen undattraktiven Öffentlichen Verkehrsmittels sollenverdichtete Siedlungsgebiete vorgesehen werden.

Gemeinde REKBebauungsplanung

(3) Zur Sicherung einer harmonischen Siedlungs-entwicklung sollen Aufschließungszonen auf Er-weiterungsflächen festgelegt werden.

Gemeinde REK, FWP

(4) Zur Erhöhung der Funktionsvielfalt soll in Zent-rumsbereichen eine Festlegung von Nutzungs-anteilen erfolgen.

Gemeinde REK,Bebauungsplanung

(5) Zur Reaktivierung und Wiederbelebung vonOrtszentren soll die wirtschaftliche und sozialeFunktionsvielfalt gefördert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP, BPL

(6) Erhaltenswürdiger Siedlungsbestand soll vor-dringlich und unter Berücksichtigung des Bedarfsfür Wohnraum saniert und adaptiert werden.

LandGemeinde

WohnbauförderungREK, BPL

(7) Richtlinien für die koordinierte Reaktivierunghistorischer Zentren und zur Bewahrung von Kul-turgütern sollen unter Berücksichtigung von Orts-bildpflege und Ensemblegestaltung erarbeitetwerden.

LandGemeinde

Richtlinien

(8) Die archäologisch, ökologisch oder wegen derBaugestaltung besonders wichtigen Bereichesollen im Flächenwidmungsplan kenntlich ge-macht und wenn notwendig durch weiterführendeMaßnahmen (z.B. im Rahmen von Bebauungs-plänen) gesichert werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraumund Landschaft)

C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Ziele:(1) Sicherung von erhaltenswerten Grün- und Freiraumstrukturen.(2) Sicherung ertragreicher und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher Fluren.(3) Sicherung von Flächen (Lebensräumen) mit hohem ökologischen und/oder land-

schaftsästhetischen Wert und Entwicklung von lebenswerten Räumen mit hoherBiodiversität.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Zur Siedlungs- und Freiraumordnung sindSiedlungsgrenzen mit überörtlicher und örtlicherBedeutung festzulegen.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK,FWP

(2) Raumstrukturell bedeutsame überörtliche undörtliche Landschafts- und Grüngürtel sowie Grün-züge und Grünverbindungen sind zu sichern.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP, BPL

(3) In Stadt- und Umlandgebieten sollen größereFreiflächen (Landschafts- und Grüngürtel) gesi-chert und von Versiegelung freigehalten werden.

SachprogrammRegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP,Landschaftsplanung

(4) Klar definierte Siedlungsränder sollen unterBerücksichtigung der landschaftlichen Einbindunggeschaffen werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

(5) Freiflächen in Siedlungsbereichen zur Förde-rung der Wohnqualität sollen unter Bedachtnahmeauf die Gestaltung des Wohnumfeldes (Gestal-tung von öffentlichen und privaten Grünflächen)gesichert und aufgewertet werden.

LandGemeinde

REK, FWP,BPLPrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

(6) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen Flächen für� den Biotopschutz und –verbund,� die Erholung,� die Wasserwirtschaft� und den Immissionsschutzgesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

(7) Bei der Festlegung von Erholungsnutzungsflä-chen sollen Qualitätskriterien, insbesondere derImmissionsschutz, berücksichtigt werden.

LandGemeinde

SachprogrammREK, FWPRichtlinien

(8) Im Alpengebiet nach der Alpenkonvention,BGBl. Nr. 477/1995, in der Fassung BGBl. III Nr.30/1999 sind Gebiete festzulegen, in denen auftouristische Erschließung verzichtet wird.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft

Ziele:(1) Absicherung des Dauersiedlungsraumes vor Naturgefahren unter Berücksichti-

gung des Aspekts der Nachhaltigkeit.(2) Freihaltung der Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen, die den

Abfluss und die ökologische Funktionsfähigkeit von Gewässern beeinträchtigen.(3) Sicherung des Potentials von nutzbaren Trinkwasservorkommen und Erhaltung

der Reinheit der Gewässer.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Die durch Naturgefahren (z.B. Berg- und Fels-sturz, Hochwasser, Schnee- und Eislawinen, Mu-ren und Rutschungen) bedrohten Bereiche sindvon solchen Nutzungen freizuhalten, die eineweitere Erhöhung des Schadenspotentials nachsich ziehen würden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWPGefahrenzonen-pläne

(2) Hochwasserabfluss- und -rückhalteräumesollen als Vorrang- oder Vorsorgeflächen erhaltenund gesichert werden.

Bund, LandRegionalverbandGemeinde

Schutzwasser-wirtschaftlicheGrundsatzkonzepteWasserwirtschaftl.Rahmenpläne,FörderungenRegionalprogrammREK, FWP

(3) Ein nachhaltiges Oberflächenwassermanage-ment soll im Rahmen der Siedlungsentwicklungumgesetzt werden.

RegionalverbandGemeindeWildbach- und La-winenverbauung

RegionalprogrammREK, FWP, BPLGefahrenzonen-pläne

(4) In Trinkwasserhoffnungsgebieten soll insbe-sondere die Freihaltung von Nutzungen mit Kon-fliktpotential berücksichtigt werden.

Bund, LandRegionalverbandGemeinde

Förderungen,StudienRegionalprogrammREK, FWP

(5) Flächen für Schutzmaßnahmen bei und Re-naturierung von Fließgewässern sollen unter Be-achtung der ökologischen und landschaftsgestal-terischen Funktionen der Gewässer gesichertwerden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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D. Wirtschaft

D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung

Ziele:(1) Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der an-

gestrebten wirtschafts- und raumstrukturellen Ziele des Landes besonders not-wendig ist.

(2) Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung andafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs.

(3) Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbe-sondere von Gemeinden bei der Standortentwicklung.

(4) Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebe-trieben durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutungsollen bevorzugt an solchen Standorten ausge-wiesen werden, die auf Grund nachvollziehbarerBeurteilungen als geeignete Standorte erkanntwerden. Dabei müssen die standortspezifischenGegebenheiten Eingang in die Beurteilung finden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

(2) Liegen Betriebsstandorte von überörtlicherBedeutung im Nahbereich der Bahninfrastruktur,ist die Möglichkeit für einen Gleisanschluss nachMaßgabe der eisenbahntechnischen Vorausset-zungen in den Planungen sicherzustellen.

LandGemeinde

SachprogrammREK, FWP, BPL

(3) Notwendige Erweiterungsflächen für Industrieund Gewerbe sind zur Verhinderung von Konflik-ten mit anderen Nutzungen zu sichern.

Gemeinde REK, FWP

(4) Bei funktionaler Eignung von Betriebsstand-orten soll eine entsprechende dichtere Bebauungvorgesehen werden.

Gemeinde REK, BPL

(5) Eine Entwicklung von Betriebsstandorten mitüberörtlicher Bedeutung bzw. die Schaffung grö-ßerer Arbeitsplatzkonzentrationen soll insbeson-dere dort erfolgen, wo dies entsprechend demwirtschaftlichen Bedarf zu einer Verbesserung derregionalen Entwicklung dient.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

(6) Standortentscheidungen sollen durch einevorausschauende Liegenschaftspolitik unter Be-rücksichtigung einer sinnvollen Anordnung undAbgrenzung der Grundflächen optimiert werden.

LandGemeindeBaulandsicherungs-gesellschaft

PrivatwirtschaftlicheMaßnahmenREK, FWP

(7) Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutungsollen in regionaler Abstimmung ausgewiesenwerden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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(8) Zum Ausgleich von Kosten und Nutzen über-örtlicher Einrichtungen sowie Betriebsstandortenmit überörtlicher Bedeutung sollen privatrechtlicheKooperationen verwirklicht werden.

LandRegionalverbandGemeinde

PrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

(9) Bei der Baulandbedarfsberechnung könnenBetriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung aufGrund von nachvollziehbaren Voraussetzungenund Begründungen Berücksichtigung finden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft

Ziele:(1) Die raumverträgliche Anpassung der Infrastruktur soll durch Maßnahmen der

Raumplanung unterstützt werden.(2) Die Qualitätsverbesserung im Tourismus soll im Rahmen der Standortentwicklung

unterstützt werden.(3) Die Sicherung der zeitgemäßen Weiterentwicklung von Tourismuseinrichtungen

und -betrieben soll gewährleistet werden.(4) Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen soll insbesondere im Öffentlichen Per-

sonenverkehr verbessert werden.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Neuansiedlung von Beherbergungsgroß-betrieben, und größeren Tourismus- und Freizeit-einrichtungen soll bevorzugt an infrastrukturell gutaufgeschlossenen Standorten in regionaler Ab-stimmung erfolgen.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP

(2) Flächen für Freizeiteinrichtungen sollen unterBedachtnahme auf eine Minimierung der Belas-tungen durch den Verkehr ausgewiesen werden.

Gemeinde REK, FWP,Bebauungsplan

(3) Die Raumverträglichkeit größerer Projekte derFreizeitinfrastruktur, insbesondere Projekte zurwesentlichen Erweiterung von Skigebieten undzur Errichtung von großflächigen Golfanlagen sollgeprüft werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRichtlinienRegionalprogrammREK, FWP, BPL

(4) An besonders geeigneten Standorten könnenVorrang- oder Vorsorgeflächen für Tourismus-und Freizeiteinrichtungen festgelegt werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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D.3. Land- und Forstwirtschaft

Ziele:(1) Erhaltung einer multifunktionalen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft.(2) Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zur Erhal-tung eines hohen Eigenversorgungsgrades des Landes.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen die für die Landwirtschaftbesonders geeigneten Flächen in ihrem Bestandgesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

(2) Maßnahmen, die eine erhöhte Wertschöpfungaus der Veredelung und Vermarktung land- undforstwirtschaftlicher Produkte ermöglichen (z.B.Freihaltung entsprechender Infrastrukturflächen)sollen gefördert werden.

LandGemeinde

REK, FWP§ 24 ROG 1998

(3) Der landwirtschaftliche Zu- und Nebenerwerbsoll zur Sicherung des Bestandes und der Ent-wicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe be-rücksichtigt werden.

Gemeinde REKFWP

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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D.4. Rohstoffgewinnung:

Ziele:(1) Sicherstellung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen.(2) Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Gewinnung und Verarbeitung minera-

lischer Rohstoffe.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Geeignete Flächen für die Gewinnung mine-ralischer Rohstoffe sollen von Nutzungen frei-gehalten werden, die einem Abbau entgegenste-hen könnten.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREKFWP

(2) Für eine raumverträgliche Nachnutzung vonAbbaugebieten soll vorgesorgt werden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK

(3) Nutzungskonflikte beim Abbau von minerali-schen Rohstoffen sollen durch Berücksichtigungvon� Flächenreserven für die künftige Siedlungs-

entwicklung;� hochwertigen Produktionsflächen für die

Landwirtschaft sowie von Flächen mit wichti-ger Funktion für die Forstwirtschaft;

� Landschaftsräumen mit Bedeutung für Natur-haushalt, Tourismus sowie Erholung;

� Flächen mit besonderer Bedeutung für denArten- und Biotopschutz;

� Landschaftsbild und Ortsbild in Hinblick auf,ästhetische, kulturelle und historische Funkti-onen;

vermieden werden.

LandRegionalverbändeGemeindenProjektwerber

RegionalprogrammMinroG-StellungnahmenREK, FWP

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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D.5. Versorgungsinfrastruktur

Ziele:(1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei

möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr.(2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung

und Veränderung der Versorgungsstrukturen.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Errichtung und Erweiterung von Versor-gungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunk-tion der Standortgemeinde gemessen werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handels-großbetriebeSachprogrammRichtlinienREK, FWP

(2) Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernberei-chen als Schwerpunkte für die Versorgung derBevölkerung soll erhalten werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeSachprogrammRichtlinienREK, FWP

(3) Die Nutzung von Stadt- und Ortskernbereichenfür die Versorgung der Bevölkerung soll durcheine möglichst vielfältige Angebotsstruktur sicher-gestellt und gestärkt werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeREK, FWP

(4) Zentralörtliche Standortbereiche gemäß Kapi-tel 2.3 können hinsichtlich ihrer Versorgungsfunk-tion nur Standorten außerhalb des Orts- undStadtkernbereiches im jeweiligen Zentralen Ortder Stufe A oder A* gleichgestellt werden.

Land SachprogrammStandortverordnungfür Handelsgroß-betriebe

(5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mitGütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mitLebens- und Genussmitteln, soll besondere Be-rücksichtigung finden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeREK, FWP

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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E. Infrastruktur

E.1. Technische Infrastruktur

Ziele:(1) Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung beim Ausbau der technischen Infra-

struktur.(2) Reduktion des Energieverbrauchs durch Raumordnungsmaßnahmen.(3) Beiträge zur Aktivierung von Stoffkreislaufsystemen.(4) Sicherstellung von Standorten für alternative Energieformen.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Eine bessere Abstimmung von Energie- undSiedlungsplanung soll durch Ausschöpfung derMöglichkeiten energiesparender Bau- und Sied-lungsformen angestrebt werden. Dabei sind ins-besondere die Nutzungsmöglichkeiten heimischererneuerbarer Energieformen zu berücksichtigen.

LandRegionalverbandGemeinden

REK, FWP, BPL,Wohnbauförderung

(2) Durch flächensparende und verdichtete Sied-lungsentwicklung und den Ausbau des Öffentli-chen Verkehrs sowie durch Lenkungsmaßnahmenim Individualverkehr soll der Bedarf an fossilerEnergie gesenkt werden.

Bund; LandRegionalverbandGemeinde

VerkehrsplanungFörderungenRegionalprogrammREK, FWP, BPL

(3) Die Standortfestlegungen von Entsorgungsein-richtungen sollen an eine günstige Lage im örtli-chen und überörtlichen Verkehrswegenetz ge-bunden werden.Bei spezialisierten Entsorgungseinrichtungen mitgroßem Einzugsbereich soll möglichst für eineschienenverkehrsmäßige Erschließung vorgesorgtwerden.

Bund, Land,RegionalverbandGemeinde

VerkehrsplanungRegionalprogrammREK, FWP, BPL

(4) Für die Errichtung der technischen Infrastruk-tur, insbesondere für Anlagen der Wasserkraft,alternativer Energieformen, Wasserver- und -entsorgung, sollen geeignete Flächen sicherge-stellt werden.

LandRegionalverbandGemeinde

FörderungenRegionalprogrammREK, FWP, BPL

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Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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E.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Kultur, Soziales)

Ziele:(1) Berücksichtigung der absehbaren Veränderungen der demographischen Struktu-

ren bei Planungsmaßnahmen.(2) Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei Standortentscheidungen der

sozialen Infrastruktur.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Für soziale Einrichtungen soll in gemeinde-übergreifender Abstimmung eine vorausschauen-de und vorbeugende Flächensicherung betriebenwerden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWPPrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

(2) Die Errichtung von Einrichtungen der sozialenInfrastruktur mit überörtlicher Bedeutung soll ander angestrebten zentralörtlichen Struktur desLandes orientiert werden.

BundLandRegionalverbandGemeinde

FörderungenRegionalprogrammREK, FWP

(3) Die Neuansiedlung von größeren Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur soll bevorzugt anStandorten mit leistungsfähiger und attraktiverÖV-Anbindung erfolgen.

BundLandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

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Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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E.3. Verkehrsinfrastruktur

Ziele:(1) Verringerung von Verkehrsbelastungen.(2) Unterstützung leistungsfähiger und attraktiver ÖV-Systeme insbesondere im Be-

reich der Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen.(3) Sicherung leistungsfähiger Verkehrswege.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Entwicklung der Siedlungsstruktur und dieEntwicklung der Verkehrsinfrastruktur soll durchKooperation der beteiligten Behörden besser auf-einander abgestimmt werden.

BundLandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

(2) Park+Ride-Flächen im Bereich ausgewählterHaltestellen des ÖV sollen gesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

Regionalprogramm,REK, FWP

(3) Korridore und Trassen für den Ausbau derhöherrangigen Verkehrsinfrastruktur sind vonVerbauung freizuhalten, um entsprechenden Ent-wicklungsspielräume zu sichern.

Bund, Land,Regionalverbände,Gemeinden

SachprogrammRegionalprogrammREK, RWP

(4) Umfahrungsstraßen sind von Wohnbebauun-gen und sonstigen schutzwürdigen Nutzungenfreizuhalten.

Regionalverbände,Gemeinden

RegionalprogrammREK, RWP

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Gesamtüberarbeitung 2003 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

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Begründung zur Überarbeitung desLandesentwicklungsprogramms

A. Änderungsbegründung

Im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung ist betreffend dieEntwicklungsprogramme festgehalten:

„Textliche Überarbeitung der Programme (LEP, Sachprogramme, regionaleEntwicklungsprogramme) mit dem Ziel ihrer Vereinfachung.“ (S. 52)

Diese Festlegung ist im Rahmen des gesamten Übereinkommens der Salzbur-ger Landesregierung für die laufende Legislaturperiode zu interpretieren.

Aufgrund der Evaluation des Landesentwicklungsprogramms durch eine Ar-beitsgruppe der Abteilung Raumplanung sowie der Feststellungen im Raum-ordnungsbericht 2001 war eine grundlegende Überarbeitung der Ziele undMaßnahmen des Landesentwicklungsprogramms notwendig. Dabei wurde dievernetzte Struktur des LEP 1994 zu Gunsten einer sektoralen Maßnahmenglie-derung verändert. Dadurch konnten Redundanzen abgebaut und eine klarereStruktur der verbindlichen Festlegungen des LEP 2003 erreicht werden.

Zusätzlich wurden zur nachvollziehbaren Begründung der einzelnen Festlegun-gen ausführliche Erläuterungen erarbeitet. In diese Erläuterungen wurden aucherläuternde Texte aus dem verbindlichen Teil verschoben, um den Text nochstärker zu straffen.

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Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Gesamtüberarbeitung 2003

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B. Rechtliche Grundlagen für das Landesentwicklungsprogrammund die Sachprogramme

1. Grundlegende Aussagen des ROG 1998Rechtsgrundlage für das Landesentwicklungsprogramm sind die §§ 6 und 7des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 (ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998,i.d.F. LGBl. Nr. 82/2001). Im § 7 gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor:

Landesentwicklungsprogramm

§ 7

Das Landesentwicklungsprogramm hat die Grundsätze undLeitlinien der Landesplanung festzulegen. Dabei sind insbe-sondere die zentralen Orte und die Entwicklungs- und Haupt-verkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen überdie Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land inPlanungsregionen zu gliedern.

Das Landesentwicklungsprogramm dient der Konkretisierung der Raumord-nungsziele und -grundsätze in Bezug auf die Landesplanung und hat jedenfallsdie im zweiten Satz erwähnten Inhalte aufzuweisen. Sie haben nicht die Funkti-on einer bloßen Festschreibung bestehender Tatsachen; durch sie soll auf diezukünftigen Entwicklungen Einfluss genommen werden. In diesem Sinn liegtbesonders die Bestimmung von Entwicklungsachsen (aus Erläuterungen zumROG 1998).

Es ist die Aufgabe dieses Landesentwicklungsprogrammes, die Vorgaben desGesetzgebers zu konkretisieren und Umsetzungsmaßnahmen für die Regional-planung und Örtliche Raumplanung auszuformulieren.

Die Grundsätze und Leitlinien werden daher im Sinne raumordnerischer Leitbil-der dargelegt (Kapitel 1). Damit werden die raumrelevanten Zielvorstellungenfür eine wünschenswerte Landesentwicklung vorgegeben.

Darauf beziehen sich auch die Aussagen zur angestrebten Landesstruktur (Ka-pitel 2) und zur Regionalplanung (Kapitel 3 und 4), zu deren Ordnung und Ent-wicklung verbindliche Ziele und Maßnahmen formuliert werden (Kapitel 5).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

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Durch das ROG 1998 hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Vernetzung derraumbezogenen Planungen und Maßnahmen des Landes beabsichtigt. DieseVernetzung soll entsprechend dem Auftrag gemäß § 8 Abs. 2 ROG 1998 durchdie Ausarbeitung von Sachprogrammen erreicht werden, die das Landesent-wicklungsprogramm ergänzen.

Sachprogramme

§ 8

(1) Sachprogramme sind ergänzende Teile des Landesent-wicklungsprogrammes, die Vorgaben für die Regionalpro-gramme und die örtliche Raumplanung auf bestimmten raum-bezogenen Sachbereichen beinhalten. Die Vorgaben können inForm von Leitlinien, aber auch in der Festlegung von Richt- undGrenzwerten in bezug auf raumbezogene Entwicklungszielegetroffen werden.(2) Umfassende Planungsarbeiten auf den verschiedenen Ge-bieten der Landesverwaltung sollen, soweit sie raumbezogeneInhalte aufweisen, in Sachprogramme einfließen.

In den Erläuterungen zum ROG 1998 ist festgehalten, dass in Ergänzung desLandesentwicklungsprogrammes zu einzelnen Sachbereichen Leitlinien ge-schaffen werden können, die bei den regionalen und örtlichen Planungen zubeachten sind (vgl. § 22 Abs. 2 lit. a). Als Beispiele für Sachprogramme seiensolche zu den Komplexen Zweitwohnsitze, Einkaufszentren und Nahverkehr füreinen Teilraum oder betreffend den Schotterabbau genannt.

Zu § 8 Abs. 2 ROG 1998 hat der Gesetzgeber festgehalten, dass mit dieserBestimmung zum Ausdruck kommt, dass gesamtkonzeptive Planungen, die vonden einzelnen Abteilungen des Amtes der Landesregierung erarbeitet werden,möglichst auch in Sachprogrammen nach dem Raumordnungsgesetz ihrenNiederschlag finden, wenn und soweit sie für die Raumordnung bedeutsamsind. Ziel der Einarbeitungspflicht ist es, eine Vernetzung der sich auf denRaum auswirkenden Landespolitik zu erreichen. Die Wirkung eines solchenSachprogrammes kommt den darin enthaltenen Planungen erst mit Erlassungder notwendigen Verordnung durch die Landesregierung zu.

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Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Gesamtüberarbeitung 2003

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2. Rechtskräftige Sachprogramme als Ergänzung zum Landesentwick-lungsprogramm

a) Sachprogramm „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im SalzburgerZentralraum“, verbindlich erklärt durch LGBl. Nr. 124/1995;

b) Sachprogramm für die Errichtung von Golfanlagen im Bundesland Salzburg,verbindlich erklärt durch LGBl. Nr. 90/1998.

3. Richtlinien zur Beurteilung von Planungen und Maßnahmen im LandSalzburg auf der Grundlage eines Regierungsbeschlusses

a) Richtlinie Schierschließung im Bundesland Salzburg, Beschluss der Salz-burger Landesregierung vom 2.2.1995;

b) Richtlinie über Anforderungen und Vorgangsweise bei Raumordnungsver-fahren sowie Bauvorhaben in immissionsbelasteten Gebieten, Beschlussder Salzburger Landesregierung vom 17.1.2003

Im Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1994 waren folgende Empfehlun-gen zur Ausarbeitung von Sachprogrammen im Sinne des § 6 Abs. 2 letzterSatz ROG enthalten (LEP 1994, S. 73f). Dabei wurde als „dringender Hand-lungsbedarf aufgrund aktueller Raumordnungsprobleme“ die Erarbeitung fol-gender Sachprogramme vorgeschlagen:

� Wohn- und Betriebsstandorte für den Salzburger Zentralraum

� Landschafts- und Grüngürtel für den Salzburger Ballungsraum

� Rohstoffsicherung

� Versorgungsinfrastruktur

� Überörtliche Siedlungsgrenzen, Landschafts- und Freiraumnutzung

� Golfplätze und -anlagen

Dieser Auftrag der Landesregierung kann im Wesentlichen als umgesetzt an-gesehen werden: a) durch Verbindlicherklärung des Sachprogrammes „Sied-lungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum“, b) durchVerbindlicherklärung des Regionalprogramms „Salzburg Stadt und Umge-bungsgemeinden“, in welchem der Landschafts- und Grüngürtel festgelegt wur-de, c) hinfällig durch Inkrafttreten anderer gesetzlicher Grundlagen auf derBundesebene (Mineralrohstoffgesetz 1999), d) durch Inkrafttreten der Rege-lung über die Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe in Verbindung mitden Maßnahmen im vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsprogramms,

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Gesamtüberarbeitung 2003 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

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e) durch die Verbindlicherklärung von Regionalprogrammen, in denen dieseSachverhalte konkreter und bürgernäher umgesetzt werden können, f) durchVerbindlicherklärung des Sachprogramms für die Errichtung von Golfanlagenim Land Salzburg.

In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Landesverwaltung wurde dieAusarbeitung folgender Sachprogramme vorgeschlagen (LEP 1994, S. 73f):

� Forst- und Jagdwesen (Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzfunkti-on des Waldes, wildökologische Raumplanung)

� Historische Zentren� Fremdenverkehr und Tourismus� Natur und Umwelt: Biotopkartierung/Naturraumpotentialerhebung� Natur und Umwelt: Renaturierung und Restrukturierung� Landwirtschaftliche Vorrangzonen - Kulturlandfunktionskartierung� Bodenschutz� Förderkonzept für den Nationalpark Hohe Tauern� Förderungsprogramm für den Ländlichen Raum (z.B. Regionalwirtschaftli-

ches Konzept Lungau)� Sport-, Freizeit- und Naherholungsanlagen� Verkehr (Öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr und ruhender

Verkehr, Park+Ride-Konzept) in Anlehnung an das Salzburger Landesver-kehrskonzept

� Soziale und kulturelle Infrastruktur� Energie� Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfall� Lärmkataster

Aufgrund der Feststellungen des Gesetzgebers in den Erläuterungen zum ROG1998 ist klargestellt, dass es nicht allein Aufgabe der Abteilung Raumplanungist, derartige Sachprogramme zu erarbeiten. Von den zuständigen Dienststellendes Landes wurde bisher noch kein Sachprogramm nach § 8 Abs. 2 ROG 1998durch die Vorlage entsprechender Unterlagen angeregt.

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Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Gesamtüberarbeitung 2003

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C. Bundes- und europarechtliche Vorgaben und Empfehlungen

Direkte bundesrechtliche Verpflichtungen zur Berücksichtigung im Landesent-wicklungsprogramm bestehen nicht. Eine indirekte Wirkung besteht im Rahmenvon Projektgenehmigungen bei bestimmten Materien, eine Empfehlung im Sin-ne einer Selbstbindung stellt das Österreichische Raumentwicklungskonzept2001 dar. Europarechtliche Verpflichtungen mit Auswirkungen auf Festlegun-gen des Landesentwicklungsprogramms lassen sich aus verschiedenen Richt-linien des Rates ableiten, deren gesetzliche Umsetzung sowohl auf bundes-und landesrechtlicher Ebene zu erfolgen hat. Für die Ausarbeitung des Lan-desentwicklungsprogramms waren folgende Instrumente daher zu berücksich-tigen:

1. Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001. Hrsg. von der Österrei-chischen Raumordnungskonferenz. Wien 2002 (= ÖROK-Schriftenreihe, Bd.163), 188 S.

2. Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlichausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union. An-genommen beim Informellen Rat der für Raumordnung zuständigen Ministerin Potsdam, Mai 1999. Hrsg. von der Europäischen Kommission. Luxem-burg 1999, 93 S.

3. Österreichs Zukunft Nachhaltig Gestalten. Die österreichische Strategie zurNachhaltigen Entwicklung 2002. Wien, 123 S.

4. Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels. Klimastrategie2008/2012, vom Ministerrat angenommen am 18. Juni 2002. Wien, 109 S.

5. Österreichische Biodiversitätsstrategie (unter Bezug auf das völkerrechtlicheÜbereinkommen über die biologische Vielfalt, BGBl. Nr. 213/1995).

6. Nationaler Umweltplan Österreich. Hrsg. von der österreichischen Bundes-regierung. Wien 1995, 324 S.

7. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl.Nr. 697/1993 zuletzt ge-ändert durch BGBl. I Nr. 50/2002.

8. Hochleistungsstreckengesetz, BGBl.Nr. 135/1989 zuletzt geändert durchBGBl. I Nr. 81/1999

9. Bundesstraßengesetz 1971, BGBl.Nr. 286/1971 zuletzt geändert durchBGBl. I Nr. 50/2002

10. Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.59/2002

11. Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 zuletzt geändert durch BGBl. INr. 21/2002

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Gesamtüberarbeitung 2003 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

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12. Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/200213. Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schwe-

ren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtlinie)14. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräu-

me sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)15. Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vo-

gelarten (Vogelschutz-Richtlinie)16. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur

Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft imBereich der Wasserpolitik (Wasserrahmen-Richtlinie)

17. Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zurPrüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)

18. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm(Umgebungslärmrichtlinie)

Verpflichtende und empfohlene Ziele und Maßnahmen dieser Instrumente wa-ren bei der Ausarbeitung des Landesentwicklungsprogramms fachlich zu be-rücksichtigen. Wo dies notwendig war, ist in den Erläuterungen darauf Bezuggenommen.

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Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Gesamtüberarbeitung 2003

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D. Völkerrechtliche Verpflichtungen

Auf Grund internationaler Verpflichtungen ergibt sich die Forderung zur Imple-mentierung der Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung in das Landesent-wicklungsprogramm. Die wesentlichen international verbindlichen Rahmenvor-gaben sind folgende:

1. Übereinkommen über Feuchtgebiete insbesondere als Lebensraum fürWasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung (Ramsar Konvention),BGBl. Nr. 225/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 283/1993

2. Die Biodiversitätskonvention im Rahmen des United Nation EnvironmentalProgram)

3. Das Schlussdokument der UN-Konferenz von Rio de Janeira 1992 (u.a.„Agenda 21“)

4. Die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz (Kyoto-Protokoll)5. Die Alpenkonvention mit ihren Durchführungsprotokollen.

Die Alpenkonvention - eine Rahmenkonvention mit Durchfüh-rungsprotokollen

Mit Inkrafttreten der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention am18.12.2002 ergeben sich Anpassungsnotwendigkeiten in manchen Bereichen,die in der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms bereits zu be-rücksichtigen sind. Dies wird bei den Erläuterungen zu den jeweiligen Zielenund Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. Zu berücksichtigen sind die Rege-lungen der Rahmenkonvention und der Durchführungsprotokolle:

Die Rahmenkonvention

Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), BGBl. Nr.477/1995, in der Fassung BGBl. III Nr. 70/1998, 18/1999, 33/1999.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

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Abb. 1: Der Alpenraum nach der Alpenkonvention

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Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Gesamtüberarbeitung 2003

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Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention

1. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tou-rismus (Protokoll „Tourismus“), BGBl. III Nr. 230/2002

2. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im BereichBerglandwirtschaft (Protokoll „Berglandwirtschaft“), BGBl. III Nr.231/2002

3. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im BereichRaumplanung und nachhaltige Entwicklung (Protokoll „Raumplanung undnachhaltige Entwicklung“), BGBl. III Nr. 232/2002

4. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im BereichBergwald (Protokoll „Bergwald“), BGBl. III Nr. 233/2002

5. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Ver-kehr (Protokoll „Verkehr“), BGBl. III Nr. 234/2002

6. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bo-denschutz (Protokoll „Bodenschutz“), BGBl. III Nr. 235/2002

7. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Na-turschutz und Landschaftspflege (Protokoll „Naturschutz und Land-schaftspflege“), BGBl. III Nr. 236/2002

8. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Ener-gie (Protokoll „Energie“), BGBl. III Nr. 237/2002

9. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Beile-gung von Streitigkeiten, BGBl. III Nr. 238/2002

Der Geltungsbereich der Alpenkonvention umfasst das Alpengebiet entspre-chend der Anlage zur Konvention (Abb. 1). Im Land Salzburg gilt die Alpenkon-vention im gesamten Land mit Ausnahme folgender Gemeinden im BezirkSalzburg-Umgebung: Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos,Dorfbeuern, Elixhausen, Göming, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee,Nussdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, St. Geor-gen bei Salzburg, Schleedorf, Seeham, Straßwalchen und Seekirchen amWallersee.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Erläuterungen zum SalzburgerLandesentwicklungsprogramm

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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1. TRENDS DER RÄUMLICHEN ENTWICKLUNG INEUROPA, ÖSTERREICH UND SALZBURG

Das Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK 1999) formuliert diezentralen Herausforderungen einer europäischen Raumentwicklungspolitik auf-grund der Bedingungen und Trends der Raumentwicklung in der EuropäischenUnion. Diese Trends sind im Bereich der Republik Österreich im allgemeinenund im Bereich des Landes Salzburg in spezieller Form wirksam (vgl. EUREK1999, S. 61ff, Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001, Kap. 1.1):

1.1. Bevölkerungsentwicklung

Ziele und Maßnahmen: B1 Z1-3, M1Bedeutung der Verweise: B1 ist das Kürzel zum Kapitel B. Siedlungswesen,Unterkapitel 1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien und bezieht sich aufdie Ziele Nr. 1 bis 3 sowie auf die Maßnahme 1.

Die Europäische Union wird in den nächsten 20 bis 30 Jahren vor allem durchdrei Trends in der Bevölkerungsentwicklung beeinflusst:a) Von einem Bevölkerungsrückgang vor allem verursacht durch ein sehr

geringes natürliches Bevölkerungswachstum mit einer erheblichen rückläufi-gen Tendenz, die nur durch internationale und interregionale Wanderungs-bewegungen ausgeglichen wird.

b) Dabei sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU durch Sprach-barrieren und immer noch vorhandenen administrativen Hindernissen imVergleich zu anderen globalen Großräumen sehr gering und beschränkensich weitgehend auf Wanderungsbewegungen innerhalb der Mitgliedsstaa-ten. Innerhalb der Mitgliedsstaaten kommt es dabei jedoch zu bedeutendenBevölkerungsverschiebungen. Dies trifft auch auf Österreich zu. Hier kam esseit den letzten Jahrzehnten großräumig gesehen zu einer Wanderungsbe-wegung zugunsten der westlichen Bundesländer. Die internationale Zuwan-derung beschränkt sich im wesentlichen auf die städtischen Gebiete, womitdie vorhandenen verstädterten Siedlungsstrukturen weiter verstärkt werden.

c) Ungeachtet der Zuwanderung von überwiegend jungen Leuten wird dasDurchschnittsalter der EU-Bevölkerung weiter steigen und die Zusam-mensetzung der Bevölkerung und ihre Präferenzen hinsichtlich Standort undArt der Wohnungen werden sich ändern (vgl. EUREK 1999, S. 62).

Diese drei Trends der Bevölkerungsentwicklung führen insgesamt zur Überla-gerung verschiedener räumlicher Auswirkungen:

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Tendenziell führen die gesellschaftlichen Veränderungen zu kleineren Haus-halten und zu wachsender Nachfrage nach Wohnraum, vor allem in verstädter-ten Gebieten. Neben der zunehmenden Überalterung stellt daher die Redukti-on der durchschnittlichen Haushaltsgröße den maßgeblichen Faktor dar.Auf der einen Seite sinkt die Anzahl der Haushaltsangehörigen aufgrund ver-schiedenster gesellschaftlicher Faktoren (Überalterung, Scheidungen, Ände-rung der Lebensstile), was insbesondere in urbanen Räumen zu einer massivenErhöhung der Anteile an Singlehaushalte und Kleinfamilien führt, auf der ande-ren Seite steigen auch die durchschnittlichen Bedürfnisse der Haushalte, wassich ebenfalls in einer Erhöhung des Flächenbedarfs für Wohnen aber auch imEntstehen anderer Wohnformen ausdrückt.

1.2. Änderung von gesellschaftlichen Werthaltungen und Wer-tesystemen

Ziele und Maßnahmen: B2 M5,6 / E2 Z1 M1,2, 3Mit dem steigenden Wohlstand der Gesamtbevölkerung hat ein Rückbau dessozialen Wohlfahrtsstaates eingesetzt, die in einer Desintegration bestimmtersozialer Gruppen münden kann.1 Dies kann in der Folge zu einem Verlust aninnergesellschaftlichem Ausgleich führen und die Entstehung sozialer Dispari-täten und das Entstehen von benachteiligten Stadtvierteln fördern, wie sie inden mitteleuropäischen Staaten bisher noch unbekannt waren. Neben der sozi-alen Ausgrenzung kann für Teile der Bevölkerung auch die räumliche Ausgren-zung zu einem Problem der Zukunft werden. Davon sind insbesondere gesell-schaftliche Gruppen betroffen, denen entscheidende Ressourcen fehlen odernicht in einem ihren Lebensumständen entsprechenden Ausmaß zugänglichsind: Arme und von Armut bedrohte Menschen, Ausländerinnen und Ausländerund Menschen mit physischen, mentalen und sozialen Mobilitätsbeschränkun-gen.2 Die steigende Mobilität der gesamten Gesellschaft führt dabei zu einerAusdehnung der täglichen Interaktionsräume.

1 vgl. LICHTENBERGER 1998b2 vgl. HOLZINGER 2000, S. 20

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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1.3. Wirtschaftliche Tendenzen

Ziele und Maßnahmen: D 1 Z 1,3 M5,6Die demographischen Trends stellen auch eine große Herausforderung für dieregionale Wirtschaftsentwicklung und somit für die europäische Konkurrenzfä-higkeit dar. Dabei ist für eine nachhaltige Entwicklung eine Politik erforderlich,welche die Wettbewerbsfähigkeit fördert und die wirtschaftliche und soziale In-tegration unterstützt (vgl. EUREK 1999, S. 63). Die Regionen Europas brauchenwettbewerbsfähige Firmen, um Arbeitsplätze zu schaffen, die so wichtig für in-dividuelle Lebenschancen sind, und um das Steueraufkommen zu erwirtschaf-ten, das für öffentliche Dienstleistungen notwendig ist.Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen muss daher gestärktwerden, indem die Regionen in die Lage versetzt werden, ihr langfristiges Po-tential nachhaltiger Entwicklung zu erreichen. Eine Politik, die auf die Schaffungeiner diversifizierten Wirtschaftsstruktur in den Regionen zielt, stellt einen gutenAusgangspunkt für eine ausgeglichenere Verteilung von Arbeitsplätzen dar undbesitzt damit großen Einfluss auf Siedlungsstrukturen und Wanderungsbewe-gungen (vgl. EUREK 1999, S. 66).Eine stärkere internationale Verflechtung der Akteure bewirkt aber auch eineLiberalisierung des Arbeitskräfteaustauschs und erhöht die Mobilität von hoch-qualifizierten Arbeitskräften. Dadurch werden qualitative Standortmerkmale wiez.B. Lebenshaltungskosten, Image der Region, Erholungsmöglichkeiten, kultu-relle Angebote und berufliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeitenin ihrer Bedeutung weiter steigen und im Wettbewerb der Standorte um hoch-qualifizierte Arbeitskräfte an Bedeutung gewinnen. Dies hängt mit der Konkur-renz zwischen Wirtschaftsregionen um die mobilen Produktionsfaktoren zu-sammen.3

Im Einklang mit den Globalisierungstendenzen bzw. durch sie beschleunigtsteigt die Konkurrenz von Regionen untereinander. Aufgrund flexibler Standort-entscheidungen können weltweit agierende Akteure und ihre Standortentwicklerlokale und regionale Gebietkörperschaften gegeneinander ausspielen und da-durch Raumstrukturen verursachen, die eine negative Ökobilanz aufweisen undfür die Gebietskörperschaften hohe Kosten bewirken.Der Salzburger Zentralraum ist durch eine anhaltende Wirtschaftsdynamik ge-kennzeichnet, deren Weiterentwicklung jedoch von den Möglichkeiten der ge-meinsamen Positionierung abhängig ist. Die an und für sich günstigen Aus-gangsbedingungen beruhen auf der überdurchschnittlichen Standortattraktivitätdes Großraumes München-Salzburg innerhalb Europas, das Netz an ausbaufä- 3 vgl. STRAUBHAAR 1996, zit. nach WEICHHART 2000b, S. 57

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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higen regionalen Zentren mit dem Oberzentrum Salzburg, hohe Investitionen indie technische Infrastruktur und den Ausbildungsbereich, eine besonders at-traktive Landschaft, das große kulturelle Erbe und viele Gemeinsamkeiten aufbeiden Seiten der Staatsgrenze bieten zudem die Chance, die Osterweiterungder Europäischen Union zur besseren Positionierung im Wettbewerb der euro-päischen Regionen nützen zu können. Dagegen wird der Ländliche Raum zumTeil einseitig durch die Tourismuswirtschaft dominiert sowie durch einen ge-bietsweise relativ hohen Anteil der Landwirtschaft geprägt. Problematisch sindauch Gebiete mit stagnierender industrieller und gewerblicher Entwicklung. Die-se Situation ist durch Ungleichheiten des Arbeitsmarktes zwischen Zentralraumund Ländlichem Raum und durch starke saisonale Schwankungen des Arbeits-platzangebotes durch die erhebliche Fremdenverkehrsorientierung der Ge-birgsgaue gekennzeichnet.Aufgrund der Konzentrationstendenzen der globalen und europäischen Wirt-schaft ist eine Verstärkung der Gegensätze zwischen dem Ländlichen Raumund den bevorzugten Ballungsräumen zu erwarten. Dabei ist von der Notwen-digkeit einer neuen Partnerschaft zwischen Stadtregionen und ländlichen Re-gionen auszugehen (vgl. Europäisches Raumentwicklungskonzept 1999). Umdie Attraktivität des Wirtschaftsstandortes als solchen erhalten zu können, wer-den bedeutende Anstrengungen zur Verbesserung der Kooperation zwischenden Gemeinden insbesondere im Zentralraum notwendig sein.

1.4. Die Informationsgesellschaft, der gesellschaftliche Wan-del und die Folgen für die Raumstruktur

Ziele und Maßnahmen:D2 Z1 M1,2 / D3 Z1 M3 / D5 Z1 M3 / E1 Z2 M2 / E3 Z1,2

M1,3Neue Informationstechnologien bewirken den Abbau von physischen Barrierenund eröffnen die Möglichkeit des globalen Informationsaustausches. Sie ermög-lichen aber auch die Kooperation und Vernetzung aufgrund gemeinsamer Inte-ressen (z.B. Bildung von Netzwerken zwischen Städten, Regionen etc.) unddadurch die Verbesserung der Ausgangssituation im internationalen Wettbe-werb (z.B. Informationsnetzwerke, organisatorische Netzwerke und Vermark-tungsnetzwerke)4

4 vgl. PRIBILLA 1998; - „Koopkurrenz“ - dieses Kunstwort aus Kooperation und Konkurrenzdrückt einen zu beobachtenden Trend einer neuen Form von Zusammenarbeit zwischen Markt-konkurrenten aus, z.B. in Form gemeinsamer Werbestrategien für eine bestimmte Klasse anProdukten - vgl. z.B. LANG 1997

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Es entstehen neue Sichtweisen der Welt, die schließlich auch ihre räumlichenAusprägungen haben werden.5 Bei bestimmten Bevölkerungsgruppen werdenBeruf und Freizeitgestaltung immer stärker ineinander übergehen, was aufGrund der Belastungsgrenzen des Verkehrssystems zu einer entsprechendenräumlichen Organisation führen wird. In der privaten Lebenssphäre wird dasWohnen stärker zwischen den gesellschaftlichen Gruppen differenziert sein.Durch die völlig anderen mikroökonomischen Regeln der New Economy undihrer viel lockeren Arbeitskräftebindung sind Auswirkungen auf die Raumstruk-tur zu erwarten. Dies wird Auswirkungen auf die Fristigkeit der Wohnstandort-wahl haben und somit in der Folge auf die Dauer der Wohnnutzung von Immo-bilien und Mietobjekten und die räumliche und zeitliche Mobilität von Arbeits-kräften verändern.Im Zusammenhang mit der flächenhaften Ausbreitung städtischer Nutzungenzeigt sich eine räumliche Spezialisierung von Dienstleistungsangeboten. Diesführt in der Folge zu einer verstädterten Landschaft zwischen den alten histori-schen Stadtkernen und der offenen Landschaft. Diese verstädterten Gebiete imsuburbanen Raum sind zu einem polyzentrischen, weitflächigen Siedlungssys-tem geworden.6 Aufgrund von Flexibilisierung der Produktion von Gütern undDienstleistungen erfolgt nunmehr eine räumliche Restrukturierung der Stadtre-gionen: die Stadt wird gegenwärtig „von innen nach außen (ge)kehrt“ (SOJA1993)7 und die neuen Stadtregionen sind zunehmend dezentral organisiert.Diese Raumstruktur einer in der Landschaft aufgelösten Stadt wird gelegentlichauch als „Urban Sprawl“8, als „Zwischenstadt“9 oder als „Kulturlandschaft desAmerican Way of Life“ bezeichnet.10 . Diese neuen Raumstrukturen entstehennicht nach dem Muster der klassischen Verlagerung städtischer Funktionen insUmland (Suburbanisierung), sondern aufgrund flexibler Neuansiedlung speziali-sierter Dienste an Standorten mit guter Verkehrs- und Infrastrukturanbindung.Die Stadtregionen verändern sich und zerfallen in spezialisierte Standorte mitfragmentarischen Charakter und in ein Geflecht unterschiedlich bewerteterStandorte.11 Diese neuen Standorte sind untereinander durch leistungsfähigeInfrastruktureinrichtungen (Autobahnen, S-Bahnen und Telekommunikations- 5 vgl. KNOCH 2001, S. 348, SCHRENK 1999, S. 5f, KEUL 2000, DALLHAMMER 20006 vgl. LICHTENBERGER 1998, S. 477 zit. nach BURDACK & HERFERT 1998, S. 288 vgl. LICHTENBERGER 1998, S. 279 vgl. SIEVERTS 200110 vgl. HOLZNER 1990, zit. nach BURDACK & HERFERT 1998, S. 2911 Im Zusammenhang mit dem Prozess der Gentrifizierung, einem mehrphasigen Prozess, beidem durch die Sanierung innerstädtischer Wohngebiete diese Wohngebiete für Menschen mithöherem Einkommen attraktiver werden (vgl. dazu BORST 1990, S. 255-258, BURDACK &HERFERT (1998, S. 27f), KRÄTKE (1990, S. 35)

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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netze) verbunden und die nur mehr schlecht angebundenen Zwischenräumewerden zur neuen Peripherie.12

1.5. Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben

Ziele und Maßnahmen:D1 Z3 M8 / D5 Z1,2 M1-3 / E2 Z1,2 M1-3

Im Bereich der staatlichen Verwaltung sind auch in Österreich zwei gegenläufi-ge Trends zu beobachten: auf der einen wandeln sich die staatlichen Behördenin Dienstleistungseinrichtungen, auf der anderen Seite zieht sich der Staat vonder Finanzierung und vor allem der Verwaltung der Wohlfahrtssysteme zurück,die immer stärker privaten Initiativen und Vereinigungen überlassen werden.Damit verliert die öffentliche Hand indirekt Steuerungsmöglichkeiten zur Stand-ortwahl, sofern nicht mit Instrumenten der Regionalplanung und -entwicklungein Ausgleich erfolgt.13

Im Bereich der sozialen Dienste für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungs-berechtigten besteht ein starkes Stadt - Land Gefälle. Vor allem bedingt durchden Suburbanisierungsprozess im Zentralraum und die wirtschaftsstrukturellenProbleme im Ländlichen Raum, bleibt die Ansiedlung von Bildungseinrichtun-gen hinter dem Bedarf zurück. Standortentscheidungen werden meist aufgrundspezifischer Interessenlagen durchgeführt und weniger aufgrund sachlicher Be-darfsanalysen.Als die wesentlichen Mängel gelten: keine Bedarfsdeckung für Einrichtungenzur Betreuung und Integration Behinderter, zur psychosozialen Versorgung undBeratung; kaum hochwertige soziale Dienstleistungen außerhalb der StadtSalzburg. Dies führt zur Sogwirkung und Konzentration sozialer Probleme imZentralraum.

12 Vgl. dazu BURDACK & HERFERT 1998, S. 27f; KRÄTKE 1990, S. 3513 vgl. dazu WEICHHART 2000b, S. 127-133

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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1.6. Anpassung der Raumplanungsinstrumente

Ziele und Maßnahmen:D1 Z3 M7,8/ D 4 Z2 M3 / E1 Z1 M1,3 / E2 Z1 M1

Raumordnung ist wesensgemäß eine zielorientierte Regelung, die zur Steue-rung von komplexen Raumsystemen eingerichtet wurde. In komplexen Syste-men ist dieses die Selbststeuerungsfähigkeit optimierende Prinzip notwendig,da nur auf diese Weise notwendige Flexibilität der Entscheidungen erhalten,entscheidende Grenzen jedoch durch die Festlegung verbindlicher Maßnahmendurchgesetzt werden können.Unter Einbindung von Gemeinden, Ländern, Bundesministerien, Interessens-vertretungen und anderen Betroffenen müssen daher Organisationsstrukturenund Instrumente gefunden bzw. erhalten werden, die einen sachgerechtenAusgleich der Interessen unterschiedlicher Akteure ermöglichen. Instrumentezur Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften müssen teilweise neu-entwickelt oder zumindest weiterentwickelt werden (z.B. im Rahmen der hierar-chieübergreifenden grenzüberschreitenden Raumentwicklungskooperationenunter Einbindung von Nationalstaat, Ländern und Gemeinden). VorhandeneKooperationsansätze müssen geschärft und in neue Verantwortungsbereiche(z.B. staatsgrenzüberschreitende Verantwortung) weiterentwickelt werden. Einebesondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die staatsgren-zenüberschreitende Erforschung der raumwirksamen Faktoren dar, um auf diemaßgeblichen Trends der Raumentwicklung rascher reagieren zu können.

1.7. Flexibilisierung des Arbeitsmarkts

Ziele und Maßnahmen:D1 Z1,2,3 M1,5 / D2 Z1 M2 / D5 Z1,2 M1-5 /E1 Z1 M1 / E2

Z1,2 M1,2 / E3 Z1 M1Auch in der Arbeitsmarktpolitik sind tiefgreifende Strukturänderungen zu er-warten. Die Entstehung privater Arbeitsvermittlungen und der Verlust der Machtder Interessensvertretungen stehen am Anfang einer Entwicklung, die eine Än-derung der Arbeitskräftemobilität als direkte und eine Änderung der Standorteals indirekte Folge haben wird.14

14 Vgl. ALBRECHT (1998): Soziale Auswirkungen der Deregulierung in Westeuropa. In dieserArbeit finden sich empirische Belege für die Auswirkungen der Deregulierung auf die Einkom-mensdisparitäten, die Entstehung atypischer Beschäftigungsformen und die Arbeitskräftemobi-

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Die Flexibilisierungstendenzen der Arbeitszeiten können im Einklang mit denÄnderungen im Freizeitverhalten sehr weitgehende Einflüsse auf die Organisa-tion der Raumstruktur haben. Dabei kann es sich sowohl um neue Chancen zurWiederbelebung der Stadt- und Ortszentren handeln, als auch um die bedenkli-che Entwicklung neuer Standorte in und an der Peripherie der Stadtregionen.Die räumliche Spezialisierung der Handels- und Dienstleistungsanbieter erfolgtvor allem im Umland der Groß- und Mittelstädte. Es entstehen spezialisierteStandorte der Dienstleistungsgesellschaft (z.B. Standorte die sich auf Grundder Agglomerationsvorteile auf eine bestimmte Klasse an Fachmärkten oderDienstleistungsbetrieben spezialisieren).15

Einkaufen wird in breiten Kreisen der Bevölkerung immer mehr eine Frage derFreizeitgestaltung.16 Immer mehr Menschen verbinden den wöchentlichenGroßeinkauf mit Freizeitaktivitäten, vom Kinobesuch, dem Besuch eines Fit-ness-Studios bis zur Diskothek: Einkaufen und Erholung begegnen sich undhaben dadurch auch eine weitere Verstärkung des schon jetzt erkennbarenTrends zur Folg.17

1.8. Entwicklungstendenzen in der Siedlungsstruktur

Ziele und Maßnahmen:B1 Z1,3 M6 / B2 Z1,3,4 M1,3,8 / C1 Z1 M1-4 /E1 Z1 M1-3

Die gesellschaftlichen Trends der letzten Jahrzehnte führten zu einer Ausufe-rung der Siedlungsentwicklung, zu steigendem Verbrauch von Grün- und Frei-raumflächen und zu starkem Umwidmungsdruck auf das Grünland. Nach derZuspitzung dieses Trends in den Achtziger Jahren wurde mit dem Beschlussdes Raumordnungsgesetzes von 1992 und den von ihm abgeleiteten überörtli-chen Entwicklungsprogrammen eine Gegensteuerung eingeleitet, deren Erfolgein der Mobilisierung bisher nicht verfügbaren Baulandes sichtbar wurden. DieRücknahme der übermäßigen Baulandreserven in vielen Gemeinden des Lan-

lität. Wertvolle Hinweise für diese Zusammenhänge gibt auch die klassische Arbeit von PIORE &SABEL (1989): Das Ende der Massenproduktion. Studie über die Requalifizierung der Arbeit unddie Rückkehr der Ökonomie in die Gesellschaft.15 vgl. dazu: RICHTER 199816 vgl. dazu: HAHN (2001, S. 19): „Der Erlebniseinkauf gewinnt auch in Europa immer mehr anBedeutung. Trendsetter sind allerdings die USA. Mit Schlagworten wie Retailtainment, Shop-pertainment, Edutainment, Diner- oder Eatertainment werden hier seit Jahren Kunden gewor-ben. Bevorzugter Standort des Erlebniseinkaufs sind Urban Entertainment Centers in integrier-ten und nicht-integrierten Lagen.“.17 vgl. dazu „Einkaufen als Erlebnis“ bei STOISSER 2000

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des Salzburg hat neue Handlungsspielräume verschafft und trotz der bereitsvorbelasteten Raumstrukturen eine Trendwende in der Raumordnungspolitikbewirkt. 18

Durch die Mobilisierung des Baulandes aufgrund der im ROG 1992 eingeführ-ten Vertragsraumordnung und durch die Wohnbauinitiative der Salzburger Lan-desregierung in den Jahren 1994 bis 1999 kam es zu einer weitgehenden Ent-lastung am Wohnungsmarkt. Der beschrittene Weg der Subjektförderung imBereich der Wohnbauförderung unterstützte die Angebotsinitiativen und hat sichdaher grundsätzlich bewährt. Auch die Bevorzugung hochrangiger ZentralerOrte der Stufen B nach LEP 1994 in der Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung hat die gewünschte Wirkung erzielt und damit eineEntlastung der öffentlichen Haushalte bewirken können.Es bestehen jedoch noch Defizite im Bereich der Standortspolitik für künftigeWohngebiete, insbesondere kam es trotz der Gegensteuerungsversuche mitdem LEP 1994 und dem Sachprogramm „Siedlungsentwicklung und Betriebs-standorte im Salzburger Zentralraum“ zu einem Teilrückzug des ÖffentlichenVerkehrs aus der Fläche und zu Rationalisierungseffekten bei bestehenden ÖV-Linien. In der künftigen Wohnbaupolitik wäre daher eine Anreizpolitik zur Förde-rung von Siedlungsbereichen mit günstiger bzw. günstig herstellbarer Anbin-dung an den Öffentlichen Verkehr, insbesondere den schienengebundenenNahverkehr, wünschenswert.Nicht nur in den Ballungszentren sondern auch im Ländlichen Raum ist die er-haltenswerte historische Bausubstanz durch den wirtschaftlichen Druck in ihremBestand gefährdet. Dabei stellen insbesondere Trendentwicklungen des Mas-sentourismus eine Bedrohung des siedlungsstrukturellen und bauhistorischenErbes dar. Gewachsene dörfliche Strukturen vor allem im Stadt-Umland-Bereich werden durch eine an den Individualverkehr angepasste Versorgungs-und Erholungsinfrastruktur völlig überprägt. Diese Tendenzen bewirken nebendem Verlust an erhaltenswerter Baustruktur in den Umlandgemeinden eineEntleerung der traditionellen Orts-, Markt- und Stadtkerne. Eine weitere Ver-stärkung dieses Trends ist zu befürchten.Besonders in den Gebirgstälern drückt sich die mangelnde Verfügbarkeit anBaulandflächen in einer Zersiedelung der freien Landschaft aus. Die damit ein-hergehende Auflösung der gewachsenen Siedlungsstruktur sowie die zuneh-mende Nichtbeachtung naturräumlicher Begrenzungen (z.B. die Erweiterungvon Siedlungen innerhalb von Retentionsflächen bzw. unterhalb bewaldeterHänge mit unzureichender Schutzwirkung) und die dadurch verursachte Ge-fährdung von Objekten durch Überschwemmungen, Vermurungen, Rutschun-

18 vgl. Salzburger Raumordnungsbericht 2001, S. 69f

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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gen und andere Massenbewegungen sind Folgen eines in den letzten Jahr-zehnten verloren gegangenen Problembewusstseins.

1.9. Gewinn und Verlust an Mobilität

Ziele und Maßnahmen: B 1 Z1,2 M5,6 / B2 Z2 M4,5 / D 1 Z2 M1 / D2 Z1 M2 / D5

Z1 M3,4 / E1 Z1 M1,2 / E3 Z1,2 M1-4Steigende räumliche Mobilität verursacht ein Ansteigen der Verkehrströme unddadurch auf der einen Seite Konflikte zwischen den Nutzern der Verkehrsinfra-struktur als auch solche zwischen den Verkehrsteilnehmern und der Wohnbe-völkerung.Die Herstellung von Kostenwahrheit im Verkehr und im Siedlungswesen wärefür eine dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtete Raumentwicklungspolitiknotwendig. Steuerliche Lösungsvorschläge dazu gibt es. Diese können abervon der Raumplanung nicht beeinflusst werden und sind vor allem auch hin-sichtlich ihrer sozialverträglichen Wirksamkeit zu hinterfragen.Vor allem im Ländlichem Raum verursachen die schlechte Versorgung mit Öf-fentlichen Verkehrsmitteln hoher Bedienungsqualität und die in die Fläche aus-ufernde Siedlungsstruktur eine Abhängigkeit vom Motorisierten Individualver-kehr (MIV). Diese Situation führt bereits heute zu einer erheblichen Beeinträch-tigung der Lebensqualität sowie der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen für die Versorgungsinfrastruktur. Einzelne Gemeinden im Land Salzburgsind bereits derzeit ohne eigene Nahversorgungseinrichtung. Unter vorstellba-ren energetischen Versorgungsengpässen könnte diese Entwicklung für diebetroffene Bevölkerung sogar existenzgefährdend werden. Durch den aufgrundder Liberalisierungstendenzen im Öffentlichen Verkehr stattfindenden Rückzugsdes Öffentlichen Verkehrs aus der Fläche ist für Teilbereiche des Landes dieseSituation derzeit bereits in greifbare Nähe gerückt.Die Pendlerströme zwischen den Umlandgemeinden und der Landeshauptstadtkönnen durch den Öffentlichen Verkehr in seiner bestehenden Form nur in Teil-bereichen zufrieden stellend bewältigt werden. Obwohl es seit Realisierung desVerkehrsverbundes und der Bestellung von Verkehrsdiensten bei den Österrei-chischen Bundesbahnen zu einer bedeutenden qualitativen Verbesserung undTaktverdichtung des ÖV-Angebotes im Land Salzburg kam (Projekt NAVIS), isteine flächendeckende, qualitativ hochwertige Erschließung mit ÖffentlichenVerkehrsmitteln für die Gesamtbevölkerung wegen der dispersen Siedlungs-strukturen nicht finanzierbar. Die zunehmende Konzentration der Versorgungmit Gütern des täglichen Bedarfes auf Großstrukturen des Einzelhandels ver-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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stärkt darüber hinaus den Motorisierten Individualverkehr. Sowohl das Anstei-gen der Belastungen durch den Motorisierten Individualverkehr als auch durchden Güterfernverkehr und den Freizeit- und Urlaubsverkehr führt zu Konfliktenmit den Betroffenen. Deshalb ist die Konzentration der Siedlungsentwicklungauf geeignete Standorte zu forcieren.

1.10. Umweltrelevante Entwicklungen

Ziele und Maßnahmen: B 1 Z4 M7 / B2 Z1 M8 / C1 Z1,2,3 M1-9 / C2 Z1-3, M1-4/D1 Z2 M1,9 / D2 Z1,2 M1-5 / D3 Z1,2 M2,3 / D4 Z2 M2,3 /

E1 Z1 M1Ein behutsamer Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der Schutz derUmweltmedien (Luft, Wasser, Boden) vor Schadstoffeinträgen sind wichtigeZiele, die nur in internationaler, weltweiter Zusammenarbeit erreicht werdenkönnen. Das EUREK geht dabei davon aus, dass eine moderne, effektive unddie Ressourcen schonende Raumentwicklung dafür einen Beitrag leisten kann(EUREK 1999, S. 67). Folgende Trends umweltrelevanter Entwicklungen sinddabei zu beachten:a) Die Reichhaltigkeit und Verschiedenartigkeit der Landschaften bildet nicht

nur ein entscheidendes Merkmal der EU, sondern stellt auch eine bedeu-tende wirtschaftliche Ressource dar (vgl. Landschaft als Grundlage für touri-stische Nutzung).

b) Der steigende Wasserverbrauch und die Nachfrage nach Trink- undBrauchwasser stellt eine große zukünftige umweltpolitische Herausforde-rung dar, wobei insbesondere in der Landwirtschaft ein rasches Ansteigendes Verbrauches festzustellen ist (vgl. EUREK 1999, S. 68). Dabei sind inZukunft vor allem die Verfügbarkeit qualitativ hochwertigen Trinkwassersund der Grad der Wasserverschmutzung die zentralen Herausforderungen.

c) Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr, der Verlust von hoch-wertigem Ackerland, die Zerstörung von Biotopen und die Zersplitterung derÖkosysteme sind die großen Probleme der Raumplanungspolitik in Europaund auch in Österreich. Dabei sind speziell in den Gebirgsländern weitereEinschränkungen in der Nutzung des Freiraumes für die wirtschaftliche undgesellschaftliche Entwicklung durch die Gefährdung durch naturräumlicheProzesse zu berücksichtigen.

Die Beeinträchtigung der Lebensräume (Luft, Boden, Wasser) durch die Abfall-stoffe unserer Gesellschaft hat die Grenzen der Belastbarkeit der Ökosystemein vielen Gebieten der Erde bereits erreicht. Insbesondere die große Bedeutung

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des Vorrates und der Qualität von Trinkwasser wird in verschiedenen Doku-menten bereits als Problem für die europäische Raumentwicklung hervorgeho-ben. Dies wird im Zusammenhang mit den Trends der klimatischen Verände-rungen (Climatic Change) zu einem großen Erschließungsdruck auf die Gebietemit einem Überangebot an weitgehend unbeeinträchtigen Wasserressourcenwie z.B. Österreich führen.Ausgehend von 1990 sind die Treibhausgase in Salzburg um ca. 15% ange-stiegen. Die bisher gesetzten Maßnahmen (wobei sich die Umsetzung dermeisten dieser Maßnahmen nicht aus der notwendigen Kyoto-Zielerreichungbegründeten) zeigen Dämpfungseffekte. Allerdings wurde bzgl. der Emissions-entwicklung noch keine Trendumkehr erreicht, obschon die gesetzten Maß-nahmen auch hinkünftig dämpfend wirken werden. Zur Trendumkehr und Errei-chung des Kyoto-Zieles sind über die bislang gesetzten Maßnahmen hinausneue Maßnahmen und Instrumente erforderlich.Der Verbrauch von „Flächenressourcen“ (im Sinne einer Versiegelung der Flä-chen durch Verbauung und Verkehrserschließung mit der damit bedingten Ver-änderung im ökologischen Haushalt) und die Vergeudung wertvoller Standortefür nicht standortgerechte Nutzungen rauben Entscheidungsspielräume undvernichten Lebensräume. Der Wert einer Landschaft als Lebens- und Freiraumsteht dabei im Gegensatz zum Druck städtischer und touristischer Entwick-lungsmöglichkeiten.Aufgrund des bereits geringen Anteiles natürlicher und naturnaher Lebensräu-me verstärken sich die Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen naturbewah-renden und naturverbrauchenden Ansprüchen auch im Ländlichen Raum.Durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel, der sich in den letzten Jahr-zehnten vollzogen hat und dessen Ende noch nicht abzusehen ist, entstehenProbleme vielfältiger Natur. Nicht nur Intensivierungsmaßnahmen in der Land-wirtschaft, sondern auch Extensivierungsmaßnahmen, die sich z.B. durch dieAbnahme von Vollerwerbsbetrieben und im almwirtschaftlichen Strukturwandeläußern, können nachteilige Auswirkungen nach sich ziehen. Das Land Salzburggehört im Alpenraum zu den Gebieten mit der intensivsten schitechnischen Er-schließung. In manchen Teilgebieten des Landes sind die Belastungsgrenzendes Landschaftshaushaltes bereits überschritten. Aufgrund der hohen Nachfra-ge bleibt der Erschließungsdruck jedoch nicht nur auf die geringer erschlosse-nen Regionen bestehen. Gesellschaftliche Trends des Massentourismus (z.B.Städtetourismus, Aktivtourismus und Modesportarten) werden daher auch inZukunft eine erhebliche Belastung der Kultur- und Naturlandschaft verursachen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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2. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDSÄTZEN, LEIT-LINIEN, ZIELEN UND MASSNAHMEN

Zu 1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung

Die Leitlinien der Landesentwicklung müssen sich aufgrund des final-determinierten Charakters von Raumordnungsplänen (vgl. Erkenntnis des Ver-fassungsgerichtshofes VfSlg 8280/1978) von den Zielen und Grundsätzen desRaumordnungsgesetzes 1998 ableiten lassen (vgl. § 2 Abs. 2 ROG 1998):1. haushälterische Nutzung von Grund und Boden, insbesondere der sparsa-

me Umgang mit Bauland;2. Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen;3. Vermeidung von Zersiedelung;4. verstärkte Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Abwägung ökologi-

scher und ökonomischer Ansprüche an den Raum, Unterstützung des Na-tur- und Landschaftsschutzes;

5. sparsame Verwendung von Energie und vermehrter Einsatz heimischer er-neuerbarer Energieträger;

6. Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreutenSchwerpunktbildung;

7. Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentli-chen Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen unter Beachtunggrößtmöglicher Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen;

8. Ordnung eines Teilraumes des Landes in Abstimmung mit der Ordnung desgesamten Landesgebietes und mit der seiner Nachbarräume;

9. Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität;10. aktive Bodenpolitik der Gemeinden;11. Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen.Das Leitbild einer flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzung istden ROG-Grundsätzen einer haushälterischen Nutzung von Grund und Boden,insbesondere der sparsame Umgang mit Bauland, dem Vorrang für die Sied-lungsentwicklung nach innen und der Vermeidung von Zersiedelung verpflich-tet. Aber auch der sparsame Umgang mit den Ressourcen wird durch diesesLeitbild unterstützt (Grundsätze 4, 5 und 10).Besondere Beachtung gilt dem Grundsatz nach der an den Öffentlichen Ver-kehr orientierten Siedlungsentwicklung (vgl. § 2 Abs. 2 Z. 7 ROG 1998), derdurch das Leitbild einer am Öffentlichen Verkehr orientierten Siedlungs-entwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes zum Ausdruckkommt. Mit dieser Formulierung soll dem Auftrag des Gesetzgebers entspro-chen werden, der eine Beachtung der Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungenverlangt. Eine solche lässt sich nur in den dichter besiedelten Landesteilen kon-

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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sequent realisieren. Als grundsätzliches Ziel steht die Orientierung der Sied-lungsentwicklung an den Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs gemäß § 2Abs. 2 Z. 7 ROG 1998 landesweit in Geltung, dies kann jedoch nicht soweit ge-hen, dass in Landesgebieten ohne leistungsfähigen und attraktiven ÖffentlichenVerkehr überhaupt keine Siedlungsentwicklung mehr möglich ist. Der Auftragdes Gesetzgebers ist daher im Sinne einer vorrangigen Berücksichtigung vonStandorten im Einzugsbereich des ÖV gegenüber Standorten ohne ÖV-Anschluss zur Vermeidung einer Zersiedelung des ländlichen Raums zu inter-pretieren.Das Leitbild der Dezentralen Konzentration soll im Sinne der Raumord-nungsgrundsätze nach § 2 Abs. 2 Z. 3, 6, 7, 8 und 11 die Bemühungen der Öf-fentlichen Hand nach einer dem Nachhaltigkeitsbegriff verpflichteten Siedlungs-politik durch eine ausgewogene Verteilung von Dienstleistungs- und Versor-gungseinrichtungen unterstützen.Mit dem Leitbild der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsviel-falt sollen dem Trend der räumlichen Spezialisierung und der dadurch mit ver-ursachten Suburbanisierung von Dienstleistungseinrichtungen entgegengewirktwerden. Dies setzt unter anderem auch die Entwicklung einer regionalen Iden-tität voraus, da nur bei Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum derVorrang der öffentlichen Interessen vor den Einzelinteressen durchsetzbar ist(vgl. § 2 Abs. 2 Z 9 und 11).Das Leitbild des Erhaltes und der gezielten Steigerung der Wirtschafts-kraft berücksichtigt die im Wirtschaftsleitbild des Landes festgestellten bestim-menden Trends für die nächsten Jahre und versucht, die Wirtschaftspolitik desLandes bei der Gegensteuerung zu unterstützen. Es ist in Zukunft nur mit ei-nem moderaten wirtschaftlichem Wachstum zu rechnen, auf dem SalzburgerArbeitsmarkt kommt es im österreichischen Vergleich kaum zu Entspannung,der Wirtschaftsstandort wird sich immer stärker im internationalen Standort-wettbewerb befinden. Um die Chancen bei der wirtschaftlichen Globalisierungnützen zu können, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen in derRaumentwicklungspolitik gesetzt werden, nämlich die Verfügbarkeit von Stand-ortfaktoren in marktgerechter Qualität: die Sicherung und Verfügbarkeit preis-günstiger Grundstücke für die Wirtschaft, die Forcierung heimischer erneuerba-rer Energiequellen, die Optimierung und Vernetzung der Verkehrs- und Kom-munikationsinfrastruktur.Das Leitbild der multifunktionalen und nachhaltigen Land- und Forstwirt-schaft dokumentiert die Anstrengungen des Landes Salzburg, die auf Quali-tätsprodukte orientierte landwirtschaftliche Produktion und damit die alpineKulturlandschaft zu erhalten. Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produkti-onsflächen müssen bedeutende Anstrengungen zur Vermeidung der Zersiede-lung durch eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden forciert werden (vgl. Rau-mordnungsgrundsätze 3 und 10). Eine Sicherung der multifunktionalen und

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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nachhaltigen Land- und Fortwirtschaft kann auch durch den Einsatz heimischererneuerbarer Energieträger und durch die Entwicklung und Erhaltung der regio-nalen Identität unterstützt werden (Raumordnungsgrundsätze 4 und 9).Mit dem Leitbild einer nachhaltigen und zeitgemäßen Berücksichtigungdes Umwelt- und Naturschutzes wird die Priorität des Grundsatzes 4 zumAusdruck gebracht. Es ist dabei davon auszugehen, dass im Abwägungsfallden Zielen von Umweltpolitik und Naturschutz entsprechend den völkerrechtli-chen und europapolitischen Verpflichtungen die Priorität einzuräumen ist. Be-sondere Bedeutung kommt dabei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit undder Klimaschutzziele zu. Nur unter der Voraussetzung, dass auf Grund der im-pulsgebenden Wirkung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auchMaßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in Salzburg eingeleitet und um-gesetzt werden, kann es gelingen, zukünftige Belastungseffekte zu minimierenund einen allgemein positiven Gesamteffekt für die langfristige Umweltqualitätin der Region herbeizuführen.Mit dem Leitbild des Schutzes und der Pflege von Kulturgut bzw. Baukul-tur sollen die Schutzaspekte der Raumordnungsgrundsätze 1, 2, 4 und 9 aus-konkretisiert werden. Als Kulturgut gilt dabei nicht nur der Erhalt von einzelnenKulturdenkmälern, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes (siehe dazu auchdie Ziele des EUREK).Durch das Leitbild der Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identi-tät und Zusammenarbeit sollen die Forderungen der Raumordnungsgrundsät-ze 8, 9 und 11 zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Gemeindenuntereinander, aber auch zwischen den Gemeinden und dem Land unterstütztund näher auskonkretisiert werden.Diese Leitbilder werden unter Bezug auf den Landtagsbeschluss vom 20. März2002, in welchem die Landesregierung verpflichtet wird, bei der Erlassung vonVerordnungen den Gesichtspunkt des „Gender Mainstreaming” zu berücksichti-gen, durch die Zielsetzung zur Herstellung von Chancengleichheit unter Be-rücksichtigung unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Lebenssitu-ationen von gesellschaftlichen Gruppen ergänzt. Dabei soll in Anlehnung andie Feststellungen im Europäischen Raumentwicklungskonzept 1999 und imÖsterreichischen Raumentwicklungskonzept 2001 eine sozial ausgewogeneund geschlechtsspezifisch differenzierte Landesentwicklung im Sinne derChancengleichheit von Regionen und gesellschaftlichen Gruppen ermöglichtwerden. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, innerhalb denenMänner und Frauen in den Regionen des Landes die Möglichkeit haben:a) zu Erwerbstätigkeit, die ihre ökonomische Unabhängigkeit sichert;b) zur Betreuung von Kindern und des Haushalts;c) zur Teilnahme an politischen, gesellschaftlichen und sozialen Aktivitäten.

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Zu 2. LandesstrukturZu 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur

Zu Absatz 13 bis 18:Das Land Salzburg ist in zwei großräumige Funktionsbereiche gegliedert (Zen-tralraum und Ländlicher Raum). Der grenzüberschreitende Salzburger Zentral-raum ist ein Verflechtungsbereich mit zahlreichen täglichen Interaktionen undlässt sich daher aufgrund der Verflechtungsbeziehungen abgrenzen.Der Zentralraum besteht daher aus Teilräumen im Land Salzburg, im LandOberösterreich und im Freistaat Bayern (vgl. Karte 4). Im Freistaat Bayern bil-den die kreisfreie Stadt Rosenheim und die fünf Landkreise Altötting, Berchtes-gadener Land, Traunstein, Mühldorf am Inn und Rosenheim den regionalenPlanungsverband 18 Südostoberbayern (vgl. Karte 5). Mit diesem Raum beste-hen teilweise auch aus historischer Sicht enge funktionelle und soziokulturelleVerflechtungen.Die Abgrenzung dieses Verflechtungsraums kann nur aufgrund vorhandenerArbeiten versucht werden. Folgende Untersuchungen dienten als Grundlage zurBestimmung des Verflechtungsraums:BISCHOFER et al. (1996) untersuchten den Verflechtungsraum der Stadt Salz-burg mit ihrem Umland und identifizierten im „Ballungsraum Salzburg-Stadt“drei verschiedene Zentralregionen (vgl. Karte 6). Als engerer Zentralraum wirdder Bereich der Stadt Salzburg und die unmittelbar angrenzenden Gemeindenverstanden, der weiter gefasste Zentralraum 2 umfasst den Zentralraum 1 undden Bereich bis Hallein im Süden, Thalgau im Ost und Seekirchen bzw. Anthe-ring im Nordosten und Norden, während die Zentralregion 3 weite Teile desFlach- und Tennengaus mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Analyse er-folgte in dieser Bearbeitung allerdings nicht.Weitere Hinweise auf die Abgrenzung des Zentralraums in Bayern und Ober-österreich konnten den Arbeiten von WEICHHART (1996), DALZIO (1997) und derStrukturanalyse des Entwicklungskonzepts der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land - Traunstein entnommen werden (DALZIO 2000). Auf-grund der darin enthaltenen Aussagen zu Zentralitätsverflechtungen auf dermittleren und oberen Stufe (siehe WEICHHART 1996: Karte 4: Der Bereich derStadt Salzburg auf der Mittleren Stufe, Karte 5: Bereichsabgrenzung für dieStadt Salzburg auf der Landeshauptstadtstufe, Karte 7: Bereichsabgrenzung fürdie Stadt Salzburg auf der Landeshauptstadtstufe unter EU-Bedingungen) undden bei DALZIO (1997) dargestellten funktionalen Verflechtungsbeziehungenlässt sich ein Bereich identifizieren, der wahrscheinlich zur Nodalregion zurechnen ist:

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a) Im Land Salzburg die Landeshauptstadt Salzburg, der gesamte politischeBezirk Salzburg-Umgebung und der Teil des politischen Bezirkes Hallein,der zum Salzach-Tennengau gerechnet wird.

b) Im Land Oberösterreich der geschlossene Gürtel jener Gemeinden, die demBereich der Stadt Salzburg auf der Mittleren Stufe nach WEICHHART (1996,S. 106) zugerechnet werden können. Dabei wird ein Index der stufenspezifi-schen Inanspruchnahme auf der mittleren Stufen > 10 % als Basis der Ab-grenzung zu Grunde gelegt.

c) Im Freistaat Bayern jedenfalls die Gemeinden die nach dem Landesent-wicklungsprogramm Bayern zum Verdichtungsraum Salzburg und diejenigendie nach dem Regionalplan Südostoberbayern zum Ergänzungsbereich zumStadt- und Umlandbereich im Ländlichen Raum Salzburg gerechnet werden.Ob - wie öfters vermutet wird19 - weitere Gemeinden aus den beiden Land-kreisen Berchtesgadener Land und Traunstein zur Nodalregion zu rechnensind, müsste durch detaillierte Erhebungen erst nachgewiesen werden.

Das Gebiet ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern 2003)20

zum Teil als Verdichtungsraum festgelegt. Zu diesem Verdichtungsraum gehö-ren vom Landkreis Berchtesgadener Land die Gemeinden Ainring, Bad Rei-chenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Piding und Saaldorf-Surheim.Es ist aber auch Teil der Planungsregion 18 Südostoberbayern, in deren Re-gionalplan ein regionaler Ergänzungsbereich zu dem im mittlerweile außer Kraftgetretenen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern 1994)21 darge-stellten Stadt- und Umlandbereich im Ländlichen Raum festgelegt ist, dem dieGemeinden Anger, Fridolfing, Kirchanschöring, Marktschellenberg, Petting, Tei-sendorf und Tittmoning angehören (vgl. Abb. 2). Die restlichen Gemeinden derbeiden Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein sind nach den baye-rischen Planungsinstrumenten als allgemeiner Ländlicher Raum, als ländlicherTeilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll oder als Alpen-gebiet ausgewiesen.

19 vgl. Stellungnahme der Landeshauptstadt Salzburg20 Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 12. März 2003 über das Landesentwick-lungsprogramm Bayern.21 Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 25. Januar 1994 über das Landesent-wicklungsprogramm Bayern.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Abb. 2: Gebietskategorien nach dem LEP Bayern 2003

Quelle: Landesentwicklungsprogramm Bayern, Gesamtfortschreibung 2003, Strukturkarte Anhang 12

Im Landesraumordnungsprogramm Oberösterreich22 sind die Gebiete derNodalregion als Ländlicher Raum bzw. es sind die vier Gemeinden Mattighofen,Lochen, Pfaffstätt und Jeging als Verdichtungsgebiete im Ländlichen Raumfestgelegt (vgl. Abb. 3).Um eine grenzüberschreitende Abstimmung mit den benachbarten Ländern zuerleichtern, wird im Landesentwicklungsprogramm eine Anknüpfung an dieFestlegungen im Landesentwicklungsprogramm Bayern und im Raumord-nungsprogramm Oberösterreich versucht. Dabei hat sich die Einführung derGebietskategorie „Stadt- und Umlandbereiche“ als möglicher Anknüpfungspunktherausgestellt, mit dem im Sinne der Stellungnahme der LandeshauptstadtSalzburg der grenzüberschreitende Verdichtungsraum einer koordiniertenRaumplanungsstrategie zugänglich gemacht werden kann.Im Zentralraum lässt sich nach dieser Systematik ein Stadt- und Umlandbereichauch nach dem empirischen Befund ausmachen (siehe dazu auch die Erläute-rungen zu Absatz 18), der als Stadt- und Umlandbereich Salzburg bezeichnetwird. Dieser Stadt- und Umlandbereich besteht aus dem Verdichtungskern ausden Städten Salzburg und Hallein sowie der Gemeinde Wals-Siezenheim und 22 Landesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 72/1998

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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den benachbarten urbanisierten Gemeinden sowie den VerdichtungsgemeindenHallwang, Koppl und Puch bei Hallein, die mit dem urbanisierten Kern sied-lungsstrukturell und funktionell eng verflochten sind.

Abb. 3: Raumstruktur des Landes Oberösterreich

Im Ländlichen Raum lassen sich auf Grund der Verstädterungsindikatorenzwei Verflechtungsbereiche feststellen, bei denen erhebliche Funktionsver-flechtungen zwischen den Kerngemeinden und den unmittelbaren Umlandge-meinden bestehen. Dabei handelt es sich um den Stadt- und Umlandbereich St.Johann mit den beiden Kerngemeinden Bischofshofen und St. Johann im Pon-gau und den siedlungsstrukturell verflochtenen Umlandgemeinden Pfarrwerfen,St. Veit und Schwarzach sowie den Stadt- und Umlandbereich Zell am See mitden Kerngemeinden Saalfelden und Zell am See und den UmlandgemeindenMaishofen und Bruck an der Glocknerstraße (siehe auch Erläuterungen zu Ab-satz 18).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu Absatz 18:Im Landesentwicklungsprogramm vom 4. Juli 1994 bestand eine detailliertereFestlegung von Gebietskategorien. Dabei war das Gebiet des Landes Salzburgim Zentralraum in Ballungskerngemeinden, Ballungsrandgemeinden, Verdich-tungsgemeinden, ländlich strukturierte Gemeinden des Zentralraums bzw. imLändlichen Raum in Verdichtungsgemeinden, touristisch geprägte Gemeindenund ländlich strukturierte Gemeinden differenziert.23

Diese Untergliederung ist in der Überarbeitung des Landesentwicklungspro-gramms nicht mehr notwendig, weil sich daran keine Festlegungen mehr knüp-fen. Damit jedoch weiterhin eine Differenzierung nach Gebietskategorien mög-lich ist, wird nachstehend eine Beschreibung der Gebietskategorien im LandSalzburg angeschlossen, die als Basis für die Festlegung von Raumstrukturty-pen im Rahmen eines Sachprogramms oder eines Regionalprogramms ver-wendet werden kann.Dabei werden verstädterte Gemeinden (Ballungskerngemeinden), Gemeindenmit Verstädterungstendenzen, Gemeinden mit Verdichtungsansätzen (Verdich-tungsgemeinden) und ländlich strukturierte Gemeinden unterschieden (vgl.Karte 7). Die Setzung von auf diese Gebietskategorien bezogenen Maßnahmenkann über den Weg eines das LEP ergänzenden Sachprogramms oder über einRegionalprogramm erfolgen.

Die verstädterten Gemeinden umfassen innerhalb des Zentralen Siedlungs-kernes des Zentralraums und in den Gebirgsgauen das Gebiet mit der größtenDichte an Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur. Sie sind durch städtischeStruktur und die sehr dichte Besiedlung geprägt. In diesen Gemeinden befindetsich darüber hinaus eine hohe Konzentration an Betrieben der produzierendenIndustrie sowie an Großformen der Freizeit und Dienstleistungsindustrie. Siesind als Kerngemeinden städtischer Agglomerationen Bestandteil von Stadt-und Umlandbereichen, in denen vielfältige interkommunale Verflechtungen be-stehen.Verstädterte Gemeinden sind:

Landeshauptstadt SalzburgHallein im Bezirk Hallein

Oberndorf24 und Wals-Siezenheim im Bezirk Salzburg-Umgebung 23 vgl. Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1994, S. 1824 Bei Oberndorf kommt diese Einstufung vor allem auf Grund der geringen Gemeindegröße zuStande.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Bischofshofen und St. Johann im Bezirk St. Johann im PongauSaalfelden und Zell am See im Bezirk Zell am See.

Gemeinden mit Verstädterungstendenzen sind sowohl durch offenere Sied-lungsformen als auch durch verstädterte Zonen entlang von Verkehrsträgerncharakterisiert. Diese Gemeinden sind auch durch vielfältige Suburbanisie-rungserscheinungen gekennzeichnet und haben bestimmte oberzentrale Teil-funktionen des räumlich-funktionellen Systems bereits übernommen. Auf denvorhandenen Freiräumen in diesen Gemeinden lastet ein besonders großerDruck, da die Nähe zu den Verdichtungskernen bzw. hochrangigen Verkehr-strägern ein günstiges Investitionsklima für die Wirtschaft, eine starke Nachfra-ge nach Wohnstandorten und einen großen Bedarf an Naherholungsgelegen-heiten schafft. In diesen Gemeinden haben sich durch den Suburbanisierungs-prozess und durch die Ansiedlung hochrangiger zentralörtlicher Einrichtungenbereits städtische Strukturen herausgebildet. In Nachbarschaft zu den verstäd-terten Gemeinden sind sie Teil grenzüberschreitender Stadt- und Umlandberei-che.Folgende Gemeinden sind Gemeinden mit Verstädterungstendenzen:

Oberalm im Bezirk HalleinAnif, Bergheim, Bürmoos, Elsbethen, Grödig, Neumarkt und Seekirchenim Bezirk Salzburg-UmgebungBad Hofgastein, Badgastein und Schwarzach im Bezirk St. Johann imPongau

Als Verdichtungsgemeinden des Zentralraums sind jene Gemeinden inner-halb des Zentralraumes bezeichnet, die aufgrund jüngerer Entwicklungen inihren Zentralen Orten bereits Teilfunktionen des Ballungsraumes übernehmen.Häufig sind hier Suburbanisierungserscheinungen zu beobachten. Teilweisesind die Gemeinden durch touristische Funktionen und Naherholungsfunktionenmitgeprägt. Dieser Raum ist durch eine disperse Siedlungsstruktur und eineweitgehende Abhängigkeit vom Individualverkehr gekennzeichnet und weisteine bedeutende Konzentration der Bevölkerung und der Wirtschaft auf. Es be-steht eine enge Mobilitätsverflechtung mit den Verdichtungskernen.In den Verdichtungsgemeinden des ländlichen Raums haben sich in Teilender Gemeinde städtische Strukturen entwickelt. Diese Gemeinden weisen indiesen Gebieten eine starke Konzentration an Bevölkerung, Infrastruktur undWirtschaft auf, haben jedoch auch Gemeindegebiete mit ländlicher Struktur. Siesind bevorzugte Standorte von Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie haben

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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eine ähnliche Siedlungs- und Sozialstruktur wie die Verdichtungsgemeindendes Zentralraumes.Die Verdichtungsgemeinden sind:

Abtenau, Adnet, Golling, Kuchl, Puch bei Hallein im Bezirk HalleinAnthering, Elixhausen, Eugendorf, Großgmain, Hallwang, Henndorf, Hof,Koppl, Lamprechtshausen, Mattsee, Obertrum, St. Georgen, St. Gilgen,Straßwalchen, Strobl und Thalgau im Bezirk Salzburg-UmgebungAltenmarkt, Radstadt, Schwarzach und Werfen im Bezirk St. Johann imPongauSt. Michael und Tamsweg im Bezirk TamswegBruck, Lend, Leogang, Lofer, Maishofen, Mittersill, Neukirchen, Piesendorfund Uttendorf im Bezirk Zell am See

Die Ländlich strukturierten Gemeinden umfassen Gemeinden mit teilweisestark agrarisch geprägter Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur. Sie habeneine geringe Bevölkerungskonzentration und sind nur schwach mit höherrangi-ger Infrastruktur ausgestattet, teilweise besteht aber eine starke Ausrichtung aufdie Tourismuswirtschaft und eine Verflechtung mit den Verdichtungsgemeinden.Je nach Angebot an Arbeitsplätzen ist eine Verflechtung mit den stärker urbani-sierten Gemeinden festzustellen.

Die ländlich strukturierten Gemeinden umfassen alle Gemeinden, die nichtzu den Ballungskerngemeinden, urbanisierten Gemeinden oder Verdich-tungsgemeinden gehören.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu 2.2. Hauptverkehrs- und EntwicklungsachsenDie Vernetzung zwischen den verschieden strukturierten Teilräumen und inner-halb dieser Teilräume zwischen den Gemeinden erfolgt über Hauptverkehrs-und Entwicklungsachsen. Dabei ist zu unterscheiden, dass es sich bei den Ver-kehrsachsen um eine Bestandsbeschreibung, bei den Entwicklungsachsen umeine Ordnungsvorstellung handelt. Durch das Inkrafttreten des Protokolls Ver-kehr der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 234 am 18. Dezember 2002 gilt ein Ver-zicht für den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr,auch für den inneralpinen Verkehr wäre der Neubau hochrangiger Straßen nurdann möglich, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme des Verkehrsprotokolls(31.10.2000) im Rahmen der Rechtsordnung beschlossen waren oder der Be-darf gesetzlich festgelegt ist. Dies ist mit Ausnahme der zweiten Tunnelröhrenauf der A10 nicht der Fall, woraus sich für das Alpengebiet die Beschränkungder Festlegung von Hauptverkehrsachsen auf den Bestand ergibt. Von dieserBeschränkung nicht betroffen ist die von Planungsbeteiligten vorgeschlagenezusätzliche Verkehrsachse nördlich der Stadt Salzburg, die im Zusammenhangmit der im EuRegio Entwicklungskonzept vorgeschlagenen neuen Salzachque-rung zwischen Salzburg und Oberndorf zu sehen ist.

Zu Absatz 19:Zu den Hauptverkehrsachsen im Land Salzburg gehören folgende hochrangigeRouten des Straßennetzes (siehe Karte 8):a) Die Autobahnen A1 und A 10b) Die hochrangigen Straßenverbindungen im Land Salzburgc) Hochrangige Verbindungsrouten zu und innerhalb benachbarter LänderFolgende Eisenbahnstrecken im Land Salzburg gelten als Hauptverkehrsach-sen:a) Die Westbahn zwischen der Landeshauptstadt Salzburg und der Landes-

grenze zu Oberösterreichb) Die Westbahn zwischen der Stadt Salzburg und der Landesgrenze zu Tirol

(Route über Zell am See)c) Die Bahnstrecke zwischen der Stadt Salzburg und der Landesgrenze zu

Bayern (Korridorstrecke nach Innsbruck über Rosenheim)d) Die Tauernbahn zwischen Schwarzach - St. Veit und der Landesgrenze zu

Kärntene) Die Bahnstrecke durch zwischen Bischofshofen und der Landesgrenze zur

Steiermark durch das Fritz- und Ennstal.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu Absatz 20:

Entwicklungsachsen sind ein Raumordnungsinstrument zur Strukturierung derSiedlungsentwicklung in Verdichtungsräumen, entsprechend dem Prinzip derpunktuellen Siedlungsverdichtung an geeigneten Standorten entlang hochran-giger Verkehrs- und Infrastrukturachsen. Bei Entwicklungsachsen geht es meistdarum, bestehende positive Entwicklungstendenzen bzw. –potentiale in geord-nete Bahnen zu lenken, notwendige Entwicklungsimpulse zu fördern und dieAusuferung der Siedlungsstrukturen in die Fläche einzudämmen. Im LändlichenRaum ist – nicht zuletzt auf Grund der topographisch meist ohnehin vorgegebe-nen Entwicklungsmöglichkeiten – die Anwendung dieses Instrumentes auf derEbene des Landesentwicklungsprogramms nicht notwendig.

Zu Absatz 21:Bereits in den auf Basis des LEP 1994 ausgearbeiteten Regionalprogrammenwurde von den Regionalverbänden das Instrument der Entwicklungsachsen inForm der Festlegung von regionalen Entwicklungsachsen angewendet.Dieser gängigen Praxis soll durch die Formulierung in Absatz 21 eine rechtlicheBasis gegeben werden, die aber auch einen Ansatzpunkt bieten soll, um aufregionaler Ebene eine Diskussion über die Führung neuer Verkehrsverbindun-gen zu ermöglichen. Diese neuen Verkehrsverbindungen können in den Regio-nalprogrammen aufgenommen werden und gelten damit als Trassen für denhöherrangige Verkehrsinfrastruktur. Damit ist die Maßnahme 3 in E.3 Ver-kehrsinfrastruktur für diese Trassen anzuwenden und die Regionalverbändekönnen damit die Freihaltung von Korridoren für die Sicherung dieser Verbin-dungsrouten erreichen.Die Notwendigkeit solcher neuer Verkehrsverbindungen wird in Stellungnahmenvon Planungsbeteiligten gesehen. Mehrfach zur Diskussion gestellte neueTrassen sind die Verbindung von einer neuen Salzachbrücke zwischen Salz-burg und Oberndorf zur Hauptverkehrsachse A1 und die Realisierung einerneuen Anbindung der Zentralen Orte im nordöstlichen Flachgau. Bei diesenneuen Trassen sind jedoch die Einschränkungen durch die Alpenkonvention zubeachten.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu 2.3. Zentralörtliche Struktur - PlanungszieleDie bestehende zentralörtliche Struktur, die sich unter den herrschenden wirt-schaftlichen Bedingungen herausgebildet hat, stellt den Ausgangspunkt für dieWeiterentwicklung in der Zukunft dar. Mit den in diesem Landesentwicklungs-programm gesetzten Maßnahmen soll die angestrebte zentralörtliche Strukturerreicht werden.Festlegungen quantitativer Art, wie die ausreichende Anzahl bestimmter Ein-richtungen, können durch dieses Landesentwicklungsprogramm nicht getroffenwerden. Sie bleiben den jeweiligen Sach- und Regionalprogrammen vorbehal-ten bzw. sind eine Aufgabe des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden.Die zentralörtliche Gliederung im Landesentwicklungsprogramm ist eine lan-desplanerische Zielaussage, die langfristig erreicht werden soll. Eine solcheZielaussage kann die bestehende zentralörtliche Struktur jedoch nicht vollstän-dig ignorieren, kann jedoch auch nicht einfach die bestehende Entwicklung fort-schreiben. Es kann daher nicht sein, dass alleine die faktische Entwicklung fürdie rangmäßige Einstufung Zentraler Orte maßgeblich ist, da es legitim ist, lan-desplanerische Ziele entgegen einer problematischen Trendentwicklung zu for-cieren.Im Salzburger Raumordnungsgesetz wird bezüglich der zentralörtlichen Struk-tur und der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen dasZiel einer möglichst gleichwertigen Versorgung aller Landesteile verfolgt. Die-ses Ziel bezieht sich auf den Raumordnungsgrundsatz der Dezentralen Kon-zentration. Im Zuge der Entwicklung der Siedlungsstruktur und der allgemeinenMobilität ist jedoch wie in anderen Regionen auch bereits seit längerem ein ver-stärkter Prozess der Konzentration von Verkaufsflächen in großflächigen Han-delsbetrieben zu verzeichnen, die in erster Linie an für den motorisierten Indivi-dualverkehr schnell erreichbaren Standorten angesiedelt werden. Dieser Kon-zentrationsprozess hat auch nachweisbare Verschiebungen in der Zentralitäts-struktur des Landes Salzburg zur Folge. Um diese Verschiebungen nachzuwei-sen, wurde aufbauend auf der Zentralitätserhebung 1991 (WEICHHART 1996)eine Neuerhebung für das Jahr 2001 in Auftrag gegeben (AINZ 2001, sieheKurzdarstellung im Anhang).Zum Verständnis der Einstufung Zentraler Orte ist folgendes anzumerken: Einzentraler Ort ist Bestandteil eines zentralörtlichen Systems, das aus zentralenOrten als Agglomerationen zentraler Dienste und aus zugeordneten Verflech-tungsbereichen besteht (vgl. BOBEK & FESL 1978, S. 1). Dabei werden in Öster-reich auf Grund der empirischen Erhebung durch BOBEK & FESL zehn Rangstu-fen an zentralen Orten unterschieden (vgl. Tabelle 1).

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Tabelle 1: Die Hierarchie zentraler Orte in Österreich nach BOBEK & FESL

Stufe Bezeichnung des zentralen OrtesRang 10 BundeshauptstadtRang 9 Landeshauptstadt, sehr gut bis gut ausgestattetRang 8 Landeshauptstadt, schwach ausgestattetRang 7 ViertelshauptstadtRang 6 Sehr gut ausgestatteter zentraler Ort der Mittleren Stufe vom Typ „Be-

zirkshauptortRang 5 Mäßig ausgestatteter zentraler Ort der Mittleren Stufe vom Typ „Be-

zirkshauptortRang 4 Schwach ausgestatteter zentraler Ort der Mittleren Stufe vom Typ „Be-

zirkshauptortRang 3 Sehr gut ausgestatteter zentraler Ort der Unteren StufeRang 2 Mäßig ausgestatteter zentraler Ort der Unteren StufeRang 1 Schwach ausgestatteter zentraler Ort der Unteren StufeQuelle: BOBEK & FESL (1975)

Die Theorie der Zentralen Orte geht davon aus, dass die Zentralität eines Ortesproportional mit der Anzahl zentralörtlicher Dienste steigt, wobei jedoch für dieEinstufung zwischen zentralörtlichen Diensten mit hoher, mittlerer, niedriger undsehr niedriger Zentralität zu unterscheiden ist. Am zentralsten sind die Dienste,die im Untersuchungsgebiet (dem Land Salzburg) nur in einem einzigen Ortvorkommen (z.B. die Finanzlandesdirektion, das Landestheater etc.), am we-nigsten zentral sind jene Dienste die am häufigsten vorkommen (2001 ist dasder Dienst „Transporte“). Die zweite wesentliche Rahmenbedingung ist, dasszentrale Orte nicht identisch mit Gemeinden sind. Dies ist insbesondere fürdie Problematik im zentralörtlichen Verflechtungsbereich zu höherrangigenZentralen Orten von Bedeutung, da die Auslagerung höherrangiger zentralörtli-cher Funktionen in Nachbargemeinden („Flächenspende“) nicht als Aufwertungder zentralörtlichen Funktion der Nachbargemeinde miss interpretiert werdendarf. Es gibt im Land Salzburg auf Grund der Erhebung 2001 205 zentrale Orte,wobei es sowohl Gemeinden gibt, die auf Grund ihrer Siedlungsstruktur nur ei-nen einzigen zentralen Ort besitzen und solche, die mehrere zentrale Orte inihrem Gemeindegebiet haben.Unter Berücksichtigung dieser Ausgangsvoraussetzungen wird zur Übertragungder empirischen Erhebungen auf die Zielaussagen im Landesentwicklungs-programm folgende Korrelation zwischen der Systematik bei BOBEK & FESL vor-gegeben:

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Tabelle 2: Einstufung Zentraler Orte nach BOBEK & FESL und LEP SalzburgFESL &BOBEK

Bezeichnung StufeSalzburg

Definition

Rang 9 Landeshauptstadt, sehr gutbis gut ausgestattet

A

Der Zentrale Ort der Stufe A dient zurVersorgung der Bevölkerung mit Güternund Dienstleistungen des spezialisierten,höheren Bedarfs. Seine Bedeutung fürdas Bundesland Salzburg, für die Repu-blik Österreich und den europäischenRaum soll gesichert werden.

Rang 8 Landeshauptstadt, schwachausgestattet

Rang 7 Viertelshauptstadt A* Zentrale Orte der Stufe A* dienen zurVersorgung der Bevölkerung von mehrenPlanungsregionen mit Gütern undDienstleistungen des gehobenen Bedar-fes. Im Zentralraum ergänzt ein ZentralerOrt dieser Stufe die oberzentrale Funktionder Landeshauptstadt und im LändlichenRaum erfüllt er als leistungsfähiges Zent-rum der Versorgung und des Arbeits-marktes eine bedeutende Funktion zurStärkung des ländlichen Raums und zurVerbesserung der Versorgung der Bevöl-kerung

Rang 6 Sehr gut ausgestatteter zent-raler Ort der Mittleren Stufevom Typ „Bezirkshauptort“

BZentrale Orte der Stufe B dienen übereine Planungsregion hinausgehend zurVersorgung der Bevölkerung mit Güternund Dienstleistungen des gehobenenBedarfes.

Rang 5 Mäßig ausgestatteter zentra-ler Ort der Mittleren Stufe vomTyp „Bezirkshauptort“

Rang 4 Schwach ausgestatteter zent-raler Ort der Mittleren Stufevom Typ „Bezirkshauptort“

C Zentrale Orte der Stufe C dienen zurVersorgung der Bevölkerung einer Pla-nungsregion mit Gütern und Diensten deshöheren Grundbedarfes.

Rang 3 Sehr gut ausgestatteter zent-raler Ort der Unteren Stufe

Rang 2 Mäßig ausgestatteter zentra-ler Ort der Unteren Stufe

Rang 1 Schwach ausgestatteter zent-raler Ort der Unteren Stufe

D Zentrale Orte der Stufe D dienen derVersorgung der Bevölkerung von Teileneiner Planungsregion mit Gütern undDiensten des qualifizierten Grundbedarfs

Wenn man diese Systematik mit der Diensteausstattung in bestehenden Zent-ralen Orten vergleicht, dann lassen sich stufenspezifische Mindestausstattun-gen Zentraler Orte ableiten, die als charakteristisches Potential für die Einstu-fungsmöglichkeit zu interpretieren sind (Tab. 3).Folgende Feststellungen und Empfehlungen zur Anwendung des Zentrale-Orte-Konzepts (ZOK) in der Raumplanung wurden durch die Akademie für Raumfor-schung und Landesplanung veröffentlicht (vgl. BLOTEVOGEL 2002). Sie sind inder Anwendung im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms von direkterRelevanz. BLOTEVOGEL et al. Stellen dabei fest, dass „die Ausrichtung derRaum- und Siedlungsstruktur am ZOK kein Selbstzweck (ist), sondern durch

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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den Beitrag begründet (ist), den das ZOK zur „nachhaltigen Entwicklung“ derRaum- und Siedlungsstruktur zu leisten vermag. Als „Organisationsmittel“ kanndas ZOK zur nachhaltigen Entwicklung auf den Handlungsfeldern Siedlungs-struktur, Versorgung, Verkehr und gewerbliche Wirtschaft beitragen. (...)“ (ebda,S.XVII).Für die Größenordnung von Kernstädten (Zentralen Orten) und ihrem Umlandwerden bei BLOTEVOGEL et al. folgende Orientierungswerte angegeben:

Tabelle 3: Orientierungswerte für Bevölkerungszahlen in Zentralen Ortenund ihren Verflechtungsbereichen:

Mindesteinwohnerzahl im ZentralenOrt

Mindesteinwohnerzahl im Verflech-tungsbereich

Zentralitätsstufe

Angaben inRaumordnungs-programmen undPlänen der Län-der (von... bis...)

Vom ArbeitskreisempfohleneRichtgröße

Angaben inRaumordnungs-programmen undPlänen der Län-der (von... bis...)

Vom ArbeitskreisempfohleneRichtgröße

Metropolregion keine keine keine keine

Oberzentrum 100.000 100.000 250.000-500.000 500.000

Mittelzentrum 7.000-20.000 10.000 20.000-40.000 30.000

Grundzentrum 1.000 – 5.000 2.000 3.500 – 15.000 5.000

Insbesondere für die Verdichtungsräume bedarf nach BLOTEVOGEL et al. (2002)das ZOK einer erheblichen Weiterentwicklung: „Bedeutsam wird es hier aufzwei unterschiedlichen Ebenen. Auf der großräumigen Ebene rückt die höchst-rangige Stufe der Metropolregionen als Standortcluster hochwertiger Infra-struktur und international bedeutsamer Steuerungs- und Dienstleistungsfunktio-nen in den Vordergrund des Interesses. Auf der intraregionalen Ebene dientdas ZOK vorrangig der Koordination und Ordnung der Siedlungs- und Zentren-entwicklung. Die unabhängig von den kommunalen Grenzen existierendenZentrensysteme entsprechen immer weniger dem klassischen Zentrale-Orte-Modell, sondern sind zunehmend arbeitsteilig-komplementär mit vielfach über-lappenden Einzugsbereichen ausgebildet. In diese Zentrensysteme sind auchdie neuen Einzelhandelsbetriebe an nichtintegrierten, meist suburbanen Stand-orten planerisch mit einzubeziehen.“ (ebda, S. XXXVII).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Tabelle 4: Stufenspezifische Mindestausstattung Zentraler Orte

Zentralitätsstufe A A* B C D

Dienste OST > 50 > 10 einzelneDienste MST > 50 > 25 > 10 > 10 > 1Dienste UST > 50 > 50 > 50 > 50 > 30Branchenmix im Einzelhandel(0-14)

14 14 11 bis 13 9 bis 11 3 bis 9

Behörden und Gerichte > 10 > 5 vorhanden vorhanden vorhandenKulturelle Einrichtungen > 10 vorhanden vorhanden vorhanden

Bettenführende KrankenanstaltenZentralkrankenanstalten vorhandenStandard- und Schwerpunkt-krankenanstalten

vorhanden vorhanden

Sonderkrankenanstalten, Gene-sungsheime, Pflegeanstalten fürchronisch Kranke, Entbindungs-heime/Gebäranstalten, Sanato-rien

> 5 vorhanden eventuell

Selbständige Krankenanstalten (nicht bettenführend)Ambulatiorium, Tagesklinik,Sehschule

> 10 mehrere vorhanden 0

Sonstige GesundheitseinrichtungenAllgemeinmediziner > 100 > 10 mehrere mehrere > 1Fachärzte > 100 > 10 mehrere mehrere vorhandenHebamme, Apotheke, Rettungs-und Notfallsystem

> 10 > 5 mehrere mehrere vorhanden

Soziale Einrichtungen > 25 > 10 mehrere mehrere vorhandenBildungseinrichtungen

Universität vorhandenAllgemeinbildende Pflichtschu-len

> 25 > 5 mehrere mehrere vorhanden

Allgemeinbildende höhereSchulen

> 10 vorhanden vorhanden

Berufsbildende Pflichtschulen(Berufsschule)

> 5 vorhanden vorhanden

Berufsbildende mittlere undhöhere Schulen

> 25 vorhanden vorhanden

Fachhochschulen vorhanden eventuellLandwirtschaftliche Schulen eventuell eventuellSalzburger Musikschulwerk,VHS, Erwachsenenbildung

> 10 mehrere vorhanden vorhanden vorhanden

Bibliothek > 10 mehrere vorhanden vorhanden vorhandenSonstige Dienste > 50 > 25 vorhanden vorhandenÖffentliche Einrichtungen > 10 > 5 mehrere mehrere

Kirchen und staatlich anerkannte ReligionseinrichtungenKatholische Kirchen > 10 mehrere mehrere vorhanden vorhandenEvangelische Kirchen mehrere vorhandenSonstige mehrere eventuellGewerbliche Betriebe > 1000 > 100 > 50 > 50 > 30

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Bauten des Tourismus > 50 > 10 > 10Versammlungs- und Vergnü-gungsstätten

> 100 > 50 > 20 > 10 mehrere

VerkehrsinfrastrukturBahnhof Fernverkehr vorhanden vorhandenBahnhof Regionalverkehr vorhanden vorhandenBahnhaltestelleBusbahnhof vorhanden vorhanden eventuellStadt- und Ortsverkehr vorhanden vorhanden eventuell

Ein Zentraler Ort der jeweiligen Stufe soll die Mindestausstattung entweder be-reits haben oder in naher Zukunft erfüllen können, damit er seine Aufgaben zurVersorgung der Bevölkerung in seinem Verflechtungsbereich erfüllen kann.Diese Mindestausstattung wurde für die Klassifikation für zentrale Orte im LandSalzburg angewandt (siehe Tabelle T6, Anhang).Da es zur Festlegung der Maßnahmen im Landesentwicklungsprogramm je-doch notwendig ist, den Bezug zur Gebietskörperschaft Gemeinde herzustellen,wurden die Zentralen Orte in jeder Gemeinde zusammengefasst und es wurdedie Zentralität jeder Gemeinde nach der Katalogmethode bestimmt („ZentraleGemeinden, siehe Tabelle 5 und Karte 9). Diese Zusammenfassung (Tabelle 4)zeigt im Vergleich zur Entwicklungsdynamik der Zentralen Orte (Karte 9), dassdie Zentralitätsgewinne vieler Gemeinden im Zusammenhang mit den Auslage-rungen ober- bis mittelzentraler Dienste aus der Landeshauptstadt zu sehen istund daher die Entwicklung neuer Regelungen zur Beurteilung der Auswirkun-gen grenzüberschreitender Standorte notwendig ist. Dazu wurde die Raumka-tegorie der Stadt- und Umlandbereiche in das Landesentwicklungsprogrammeingeführt.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Tabelle 5: Zentrale Gemeinden im Land Salzburg

(1) Rang(2) Gemeindekennziffer(3) Gemeinde(4) SUMME UUST (Anzahl der Dienste Unterste Stufe)(5) SUMME UST (Anzahl der Dienste Untere Stufe)(6) Summe MST (Anzahl der Dienste Mittlere Stufe)(7) SUMME OST (Anzahl der Dienste Obere Stufe)(8) RANGZIFFER GESAMT(9) Rang der Gemeinde

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)1 50101 Salzburg 23 87 61 79 250 92 50205 Hallein 23 85 51 15 174 83 50628 Zell am See 23 82 41 14 160 84 50619 Saalfelden a. Steinernen Meer 23 84 38 3 148 75 50418 St. Johann i. Pongau 23 79 30 9 141 76 50404 Bischofshofen 23 75 31 4 133 67 50510 Tamsweg 23 73 27 8 131 68 50339 Seekirchen a. Wallersee 23 75 17 1 116 59 50613 Mittersill 23 72 17 0 112 5

10 50338 Wals-Siezenheim 23 60 25 3 111 511 50326 Oberndorf 23 71 17 0 111 512 50324 Neumarkt a. Wallersee 23 63 13 1 100 413 50417 Radstadt 23 62 12 3 100 414 50402 Bad Hofgastein 23 63 13 0 99 415 50403 Badgastein 23 62 10 0 95 416 50401 Altenmarkt i. Pongau 23 64 6 1 94 417 50335 Straßwalchen 23 55 11 0 89 418 50201 Abtenau 23 56 8 0 87 419 50421 Schwarzach i. Pongau 23 52 8 2 85 420 50207 Kuchl 23 55 6 1 85 421 50330 St. Gilgen 23 57 3 0 83 322 50204 Golling a. d. Salzach 23 56 4 0 83 323 50337 Thalgau 23 51 4 0 78 324 50314 Grödig 23 47 5 2 77 325 50303 Bergheim 23 40 9 4 76 326 50310 Eugendorf 23 43 9 0 75 327 50301 Anif 23 39 9 1 72 328 50323 Mattsee 23 46 3 0 72 329 50606 Kaprun 22 47 2 0 71 330 50602 Bruck a. d. Großglocknerstraße 23 41 6 0 70 331 50614 Neukirchen a. Großvenediger 22 46 1 1 70 332 50610 Lofer 23 40 6 0 69 333 50309 Elsbethen 23 34 10 1 68 334 50319 Hof b. Salzburg 22 39 6 0 67 335 50208 Oberalm 23 38 5 0 66 3

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36 50327 Obertrum 22 40 4 0 66 337 50509 St. Michael i. Lungau 23 40 2 0 65 338 50317 Henndorf a. Wallersee 23 36 6 0 65 339 50336 Strobl 23 38 3 0 64 240 50618 Saalbach-Hinterglemm 23 37 3 1 64 241 50305 Bürmoos 22 32 5 2 61 242 50322 Lamprechtshausen 20 30 8 1 59 243 50316 Hallwang 21 32 2 2 57 244 50209 Puch b. Hallein 23 29 4 0 56 245 50411 Großarl 22 33 1 0 56 246 50423 Wagrain 23 32 0 0 55 247 50424 Werfen 19 35 0 1 55 248 50503 Mariapfarr 22 29 3 0 54 249 50611 Maishofen 20 32 2 0 54 250 50601 Bramberg a. Wildkogel 23 30 1 0 54 251 50308 Elixhausen 23 26 4 0 53 252 50622 Taxenbach 22 31 0 0 53 253 50624 Uttendorf 21 27 2 1 51 254 50609 Leogang 22 27 2 0 51 255 50504 Mauterndorf 21 25 1 0 47 256 50406 Eben i. Pongau 20 25 2 0 47 257 50315 Großgmain 22 20 4 0 46 258 50617 Rauris 21 24 0 0 45 259 50405 Dorfgastein 22 20 2 0 44 160 50612 Maria Alm a. Steinernen Meer 21 21 1 0 43 161 50616 Piesendorf 22 20 0 0 42 162 50320 Köstendorf 20 20 2 0 42 163 50311 Faistenau 21 20 0 0 41 164 50420 St. Veit i. Pongau 20 19 1 0 40 165 50321 Koppl 21 18 0 0 39 166 50202 Adnet 19 19 0 0 38 167 50312 Fuschl a. See 18 16 3 0 37 168 50623 Unken 21 15 1 0 37 169 50408 Flachau 21 16 0 0 37 170 50203 Annaberg-Lungötz 18 18 0 0 36 171 50302 Anthering 19 17 0 0 36 172 50415 Mühlbach a. Hochkönig 19 17 0 0 36 173 50416 Pfarrwerfen 19 17 0 0 36 174 50615 Niedersill 21 14 0 0 35 175 50307 Ebenau 18 15 1 0 34 176 50304 Berndorf b. Salzburg 20 11 3 0 34 177 50621 Stuhlfelden 20 13 1 0 34 178 50607 Krimml 18 16 0 0 34 179 50332 Seeham 20 11 2 0 33 180 50412 Hüttau 19 13 1 0 33 181 50325 Nußdorf a. Haunsberg 18 13 1 0 32 182 50407 Filzmoos 19 12 0 0 31 1

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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83 50419 St. Martin a. Tennengebirge 17 13 0 0 30 184 50306 Dorfbeuern 18 10 1 0 29 A*85 50213 Vigaun 15 9 2 1 27 186 50410 Goldegg 15 8 3 0 26 A*87 50626 Wald i. Pinzgau 16 10 0 0 26 A*88 50605 Hollersbach i. Pinzgau 17 9 0 0 26 A*89 50329 St. Georgen b. Sbg. 15 11 0 0 26 A*90 50422 Untertauern 14 11 0 0 25 A*91 50210 Rußbach a. Paß Gschütt 18 6 0 0 24 A*92 50212 Scheffau a. Tennengebirge 12 9 1 0 22 A*93 50608 Lend 11 10 0 0 21 A*94 50414 Kleinarl 15 6 0 0 21 A*95 50506 Ramingstein 14 7 0 0 21 A*96 50515 Zederhaus 15 5 0 0 20 A*97 50328 Plainfeld 15 3 2 0 20 A*98 50620 St. Martin b. Lofer 13 6 1 0 20 A*99 50211 St. Koloman 13 6 0 0 19 A*

100 50603 Dienten a. Hochkönig 14 3 1 0 18 A*101 50425 Werfenweng 10 8 0 0 18 A*102 50508 St. Margarethen i. Lungau 10 4 2 0 16 A103 50331 Schleedorf 11 3 1 0 15 A104 50513 Unternberg 10 4 0 0 14 A105 50627 Weißbach b. Lofer 12 1 0 0 13 A106 50625 Viehhofen 10 3 0 0 13 A107 50409 Forstau 10 3 0 0 13 A108 50206 Krispl 10 4 0 0 14 A109 50604 Fusch a. d. Großglocknerstraße 11 1 0 0 12 A110 50413 Hüttschlag 11 0 0 0 11 A111 50505 Muhr 10 0 0 0 10 A112 50318 Hintersee 9 0 0 0 9 B113 50502 Lessach 4 3 0 0 7 B114 50313 Göming 2 4 0 0 6 C115 50514 Weißpriach 5 1 0 0 6 B116 50501 Göriach 3 1 0 0 4 C117 50511 Thomathal 3 0 0 0 3 C118 50512 Tweng 2 1 0 0 3 C119 50507 St. Andrä i. Lungau 1 2 0 0 3 C

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu Absatz 23:Die oberzentrale Funktion der Stadt Salzburg für das Land und für Nachbarge-biete ist unstrittig. Dies wird auch in den Planungsinstrumenten des FreistaatesBayern so anerkannt (vgl. Landesentwicklungsprogramm Bayern, RegionalplanSüdostoberbayern).

Zu Absatz 24:Bei Zentralen Orten der Stufe A* handelt es sich um sehr gut ausgestatteteZentrale Orte , die als voll ausgestattete Mittelzentren auch bereits Teildiensteder oberen Stufe anbieten. In der bayerischen Landesplanung ist dies als eineZwischenstufe („Mögliches Oberzentrum“) verankert, welche zum Beispiel fürdie Kreisstadt Traunstein gilt. Es wird dabei festgestellt, dass die Übernahmeoberzentraler Funktionen die benachbarten Oberzentren (Rosenheim und Salz-burg) nicht beeinträchtigen darf. Diese Zwischenstufe ist daher als gezielterEntwicklungsimpuls im Sinne der Dezentralen Konzentration zu werten. ImLand Salzburg erreichen die Stadtgemeinden Hallein und Zell am See in derGemeindezusammenfassung (Tabelle 5) die zentralörtliche Ausstattung einersolchen Zwischenstufe. Daher ist festzustellen, dass im Land Salzburg dieStadtgemeinde Hallein als Nebenzentrum der Stadt Salzburg im Zentralraumund die Städte St. Johann und Bischofshofen sowie Zell am See und Saalfeldendiese Funktion jeweils gemeinsam in einer Aufgabenteilung zwischen Verwal-tungs- , Schul-, Industrie- und Dienstleistungszentren erfüllen. Im politischenBezirk Tamsweg wird diese Aufgabe durch den Bezirkshauptort MarktgemeindeTamsweg erfüllt, dies ist als eine gezielte Aufwertung aus landespolitischen In-teressen zu sehen, um die Regionalwirtschaft dieses peripher liegenden Lan-desteils zu stärken. Zentrale Orte der Stufe A* können wie der Zentrale Ort derStufe A einen eigenen Stadt- und Umlandbereich aufweisen, der durch eineintensive siedlungsstrukturelle und funktionelle Verflechtung zwischen denKern- und den Umlandgemeinden geprägt ist.

Zu Absatz 25:Zentrale Orten der Stufe B sind gut bis sehr gut ausgestattete Mittelzentren underfüllen im Ländlichen Raum vielfältige Versorgungsaufgaben. Im SalzburgerZentralraum sind in den letzten Jahrzehnten einige zentrale Orte der mittlerenStufe (Oberndorf, Seekirchen, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen) inihrer Funktionalität so gewachsen, dass diese Orte jeweils Teilbereiche mehre-rer Planungsregionen mit Diensten der mittleren Stufe versorgen.Oberndorf bei Salzburg erfüllt diese Funktion in Funktionsteilung mit dem als„Mögliches Mittelzentrum“ eingestuften bayerischen zentralen Ort Laufen an derSalzach, die Stadtgemeinden Neumarkt und Seekirchen sowie die Marktge-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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meinde Straßwalchen erfüllen diese Funktion gemeinsam entlang der Entwick-lungsachse Nordost.Im ländlichen Raum wird diese Aufgabe von der Marktgemeinde Mittersill imOberpinzgau wahrgenommen. Auch bei dieser Gemeinde liegt die Stärkung derzentralörtlichen Funktion im landespolitischen Interesse, um den verkehrsgeo-graphisch abseits gelegenen Landesteil in seiner regionalwirtschaftlichen Posi-tion zu stärken.

Zu Absatz 26:Bei Zentralen Orten der Stufe C handelt es sich um Orte, die auf Grund ihrerüberörtlichen Versorgungsfunktion Teile eines mittelzentralen Versorgungsbe-reiches selbst versorgen können. Diese Aufgabe wird von den Gemeinden Ab-tenau und Lofer vollständig wahrgenommen, während die Gemeinden Gollingund Kuchl, Altenmarkt und Radstadt sowie Badgastein und Bad Hofgastein die-se in Funktionsteilung übernehmen. Bei Lofer handelt es sich um einen geziel-ten Entwicklungsimpuls, der diese peripher gelegene Gemeinde in der Stand-ortsicherung unterstützen soll.Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Planungsregion über keinen selbst-ständigen Zentralen Ort der Stufe C verfügt, für diesen Fall ist bestimmt, dassdie in dieser Region befindlichen Zentren der Stufe D diese Aufgabe gemein-sam übernehmen können. Dies ist beispielsweise in der Planungsregion Oster-horngruppe der Fall, wo die drei Zentralen Orte der Stufe D (Hof, St. Gilgen undThalgau) diese Aufgabenteilung wahrnehmen. Eine Aufstufung einer oder auchvon zweien dieser Gemeinden zu einem Zentralen Ort der Stufe C war aufGrund der Erhebungen zur Entwicklungsdynamik (vgl. Tabelle 5) nicht nach-weisbar.

Zu Absatz 27:Noch überörtliche Funktion erfüllen Zentrale Orte der Stufe D, wobei diese Ge-meinden jedoch nicht ganze Planungsregionen selbstständig versorgen. Wennim Sinne des Absatz 26 in einer Planungsregion mehrere Zentrale Orte derStufe D die Aufgaben eines Zentralen Ortes der Stufe C gemeinsam überneh-men, können im Rahmen der Regionalplanung nähere Bestimmungen dazugetroffen werden. Diese Möglichkeit hat das Ziel, im Sinne des Subsidiaritäts-prinzips den Regionalverbänden die Möglichkeit zu geben, auf die Entwicklungder zentralörtlichen Struktur Einfluss ausüben zu können.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu Absatz 28:Um die Möglichkeit zu eröffnen, zentralörtliche Standortbereiche in der Nach-barschaft hochrangiger Zentraler Orte an siedlungsstrukturell, funktionelle undinfrastrukturell mit dem Zentralen Ort eng verflochtenen, gut erschlossenen undraumplanerisch gut geeigneten Gebieten festzulegen zu können, wurde eineBestimmung aufgenommen, nach der auch die Gemeindegrenzen übergreifen-de Standortbereiche möglich sein sollen. Diese Bestimmung ist aber an strengeBeurteilungsmaßstäbe zu knüpfen und kann nur durch das Land selbst imRahmen der Ausarbeitung eines Sachprogramms erfolgen.

Tabelle 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP-Salzburg und LEP-BayernStufe

SalzburgDefinition Stufe

BayernDefinition

A

Der Zentrale Ort der Stufe A dient zurVersorgung der Bevölkerung mit Güternund Dienstleistungen des spezialisierten,höheren Bedarfs. Seine Bedeutung fürdas Bundesland Salzburg, für die Repu-blik Österreich und den europäischenRaum soll gesichert werden.

Oberzentrum

Oberzentren ermöglichen die Versor-gung der Bevölkerung mit Gütern undDienstleistungen in allen auch speziali-sierten und seltener in Anspruch genom-menen - Bereichen des wirtschaftlichen,sozialen und kulturellen Lebens (speziali-sierter, höherer Bedarf).

A*

Zentrale Orte der Stufe A* dienen zurVersorgung der Bevölkerung mehrererPlanungsregionen mit Gütern undDienstleistungen des gehobenen Bedar-fes und teilweise auch des höheren Be-darfs.

MöglichesOberzentrum

Mögliche Oberzentren nehmen über diemittelzentralen Versorgungsfunktionenhinaus in wesentlichen TeilbereichenAufgaben der spezialisierten, höherenBedarfsdeckung wahr. Sie erfüllen alsleistungsfähige Zentren der Versorgungund des Arbeitsmarkts eine bedeutendeFunktion zur Stärkung des ländlichenRaums und zur Verbesserung der Ver-sorgung der Bevölkerung.

B Zentrale Orte der Stufe B dienen zurVersorgung der Bevölkerung von Teilbe-reichen mehrerer Planungsregionen imZentralraum mit Gütern und Diensten desgehobenen Bedarfes

Mittelzent-rum

Mittelzentren haben im Vergleich mit denzentralen Orten niedrigerer Stufen ein inQuantität und Qualität gesteigertes An-gebot an Gütern und Dienstleistungen aufwirtschaftlichem, sozialem und kulturel-lem Gebiet (gehobener Bedarf) bereitzu-stellen.

MöglichesMittelzent-rum

Mögliche Mittelzentren erfüllen für dieBevölkerung ihrer Nahbereiche in vollemUmfang die Versorgungsfunktionen vonUnterzentren. Sie nehmen darüber hin-aus in Teilbereichen die Funktionen vonMittelzentren wahr.

C Zentrale Orte der Stufe C dienen zurVersorgung der Bevölkerung einer Pla-nungsregion mit Gütern und Diensten deshöheren Grundbedarfes.

Unterzent-rum

Unterzentren haben wie Kleinzentren dieAufgabe, die Einrichtungen zur Deckungdes Grundbedarfs in wirtschaftlicher,sozialer und kultureller Hinsicht für dieBevölkerung ihres Verflechtungsberei-ches in zumutbarer Entfernung bereitzu-stellen

D Zentrale Orte der Stufe D dienen derVersorgung der Bevölkerung von Teileneiner Planungsregion mit Gütern undDiensten des qualifizierten Grundbedarfs

KleinzentrumKleinzentren haben die Aufgabe, dieüberörtlichen, häufig in Anspruch ge-nommenen Versorgungseinrichtungenzur Deckung des Grundbedarfs der Be-völkerung in sozialer, kultureller undwirtschaftlicher Hinsicht bereitzustellen

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu 3. Planungsregionen und Regionalverbände

Zu Absatz 29:Die Regionalplanung ist in der Planungshierarchie zwischen der sich auf dasganze Landesgebiet bzw. auf Landesteile beziehenden Landesplanung mit demLandesentwicklungsprogramm und den Sachprogrammen einerseits und dersich auf die Gemeinde beziehenden örtlichen Raumplanung (REK, FWP, Be-bauungsplan) andererseits angesiedelt. Die eigenständigen und eigenverant-wortlichen Regionalverbände bilden eine neue Planungsebene und besitzen mitder Erstellung von Regionalprogrammen ein bedeutendes Planungsinstrumentzur Umsetzung regionaler Ziele.Die Aufgaben der Regionalverbände sind von den gesetzlichen Möglichkeitenher sehr vielfältig. Die Regionalverbände sind Träger öffentlicher Belange unddamit an der Aufstellung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen undMaßnahmen zu beteiligen. Sie wirken durch Planungsvorschläge und Stellung-nahmen bei der Aufstellung der Entwicklungsprogramme des Landes und aufdem Gebiet der örtlichen Raumplanung (REK, FWP, Bebauungsplan) mit.Durch Vereinbarung ist auch die Übernahme von Aufgaben des eigenen Wir-kungsbereiches des verbandsangehörigen Gemeinden möglich. Als zentraleAufgabe der Regionalverbände bestimmt das Salzburger Raumordnungsgesetz1998 jedoch die Ausarbeitung, Überprüfung und Änderung des Regionalpro-gramms. Das Regionalprogramm legt die anzustrebende räumliche Ordnungund Entwicklung einer Region in Form von verbindlichen Zielen und Maßnah-men fest.

Zu Absatz 30:Nach dem Raumordnungsgesetz ist es eine der ausdrücklich festgelegten Auf-gaben des Landesentwicklungsprogramms, das Land in Planungsregionen zugliedern. Die hier wiedergegebene Gliederung des Landes in 16 Planungsregi-onen besteht bereits seit dem ersten Landesentwicklungsprogramm, das am 4.Juli 1994 verbindlich erklärt wurde. Zu Regionen wurden darin nach Anhörungder Gemeinden Gebiete zusammengefasst, die strukturell und funktional zu-sammengehören und entsprechend den Erfordernissen der Raumordnung alsEinheit entwickelt werden sollen, wobei auch die "Identifikation" der Gemeindenmit einer bestimmten Region berücksichtigt wurde.Diese Untergliederung des Landes in Planungsregionen soll auch in Zukunftbeibehalten werden, da sich zum Beispiel die Landesstatistik auf diese Gliede-rung bezieht und daher eine Konstanz der Abgrenzung aus Vergleichbarkeits-gründen wichtig ist.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu Absatz 31:Die Abgrenzung der Planungsregionen hat sich in einigen Fällen jedoch als zueng erwiesen. Nach einer Änderung des Landesentwicklungsprogramms imJahr 1999 ist es nun auch möglich, dass mehrere Planungsregionen einen ge-meinsamen Verband gründen (z.B. Tennengau, Pongau). Grundsätzlich könnendaher größere Verbände gegründet werden, bei denen es sich aber weiterhinum "Pflichtverbände" entsprechend dem Gemeindeverbändegesetz handelt.Diesen Pflichtverbänden können auch andere Aufgaben übertragen werden(z.B. die regionale Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs).Mit Stand vom 31.12.2001 bestehen folgende Regionalverbände (Regional-verband-Verordnung LGBl. Nr. 81/1994, i.d.F. LGBl. Nr. 122/2000):Regionalverband Flachgau-Nord: Planungsregion 1.Regionalverband Salzburger Seengebiet: Planungsregion 2.Regionalverband Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden: Planungsre-gion 3.Regionalverband Osterhorngruppe: Planungsregion 4.Regionalverband Tennengau: Planungsregionen 5 und 6.Regionalverband Pongau: Planungsregionen 7, 8, 9 und 10.Regionalverband Lungau: Planungsregion 11.Regionalverband Unteres Saalachtal: Planungsregion 12.Regionalverband Oberes Saalachtal: Planungsregion 13.Regionalverband Oberpinzgau: Planungsregion 14.Regionalverband Zeller Becken: Planungsregion 15.Regionalverband Unterpinzgau: Planungsregion 16.Die Regionalverbände werden werden mit dem Inkrafttreten einer Verbandssat-zung sowie der Wahl von Verbandsorganen handlungsfähig.Aus landesplanerischen Interessen ist die Schaffung größerer Regionalverbän-de zweckmäßig und soll vom Land unterstützt werden. Dabei sollte eine Orien-tierung der Regionalverbände an den politischen Bezirken angestrebt werden,um Synergieeffekte mit den für diese Verwaltungssprengel bestehenden Ver-waltungsstrukturen nutzen zu können. Im Zentralraum wäre überdies eine Zu-sammenfassung zu einem für den gesamten Zentralraum verantwortlichengrenzüberschreitenden Regionalverband sinnvoll, dies setzt jedoch vertraglicheVereinbarungen mit den benachbarten Ländern voraus und ist kurzfristig nichtzu realisieren (vgl. Karten 4, 10 und 11).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu 4. Grenzüberschreitende Raumplanung

Zu Absatz 32:Wie insbesondere die Darstellung in Karte 4 zeigt, bestehen funktionelle undwirtschaftliche Verflechtungen nicht nur zwischen den Gemeinden und Regio-nen des Landes Salzburg sondern es bestehen auch vielfältige grenzüber-schreitende Beziehungen. Solche Verflechtungen bestehen jedoch nicht nurzwischen den Gemeinden des Zentralraums, sondern auch zwischen einzelnenGemeinden des ländlichen Raums mit ländlich strukturierten Gemeinden inNachbarländern, sowie auch zwischen Tourismusregionen des Landes Salz-burg mit benachbarten Tourismusregionen insbesondere in Bayern und in Tirol.Da hier eine erhebliche Dynamik besteht, war es nicht sinnvoll, ähnlich wie beiden Regionalverbänden das gesamte Land hinsichtlich der grenzüberschreiten-den Kooperationen mit Nachbarländern konkret zu untergliedern, jedoch kannauf bereits bestehende räumliche Kooperationen Bezug genommen werden.

Zu Absatz 33:Derzeit bestehen vier grenzüberschreitende raumbezogene Kooperationen zwi-schen dem Land Salzburg und Nachbarländern, die zum Teil auf Staatsverträ-gen nach Artikel 15a B-VG 1929 beruhen, während die EuRegio Salzburg –Berchtesgadener Land – Traunstein als privatrechtlicher Verein organisiert ist.

Zusammenarbeit Oberösterreich – Salzburg in der Raumordnung:Im Jahr 1978 wurde eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Oberös-terreich und Salzburg, über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten derRaumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet, geschlossen, unter anderem inder Absicht, für das Grenzgebiet einen möglichst zweckmäßigen und ökonomi-schen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen (RaumordnungsvereinbarungOberösterreich-Salzburg, LGBl.Nr.86/1978).Das gemeinsame Grenzgebiet umfasst:Land Salzburg:Bezirk Salzburg-Umgebung:

Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen,Elsbethen, Eugendorf, Fuschl, Göming, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf am Wallersee,Hof, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf amHaunsberg, Oberndorf, Obertrum am See, Plainfeld, Salzburg, Schleedorf, Seeham, Seekir-chen, Straßwalchen, St. Georgen bei Salzburg, Thalgau, Wals-Siezenheim.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Bezirk Hallein:

Abtenau, Annaberg und Rußbach

Land Oberösterreich:Bezirk Braunau am Inn:

Altheim, Aspach, Auerbach, Braunau am Inn, Burgkirchen, Eggelsberg, Feldkirchen bei Mattig-hofen, Franking, Geretsberg, Gilgenberg am Weilhart, Haigermoos, Handenberg, Helpfau-Uttendorf, Hochburg-Ach, Höhnhart, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Lengau, Lochen, MariaSchmolln, Mattighofen, Mauerkirchen, Mining, Moosbach, Moosdorf, Munderfing, Neukirchen ander Enknach, Ostermiething, Palting, Perwang am Grabensee, Pfaffstätt, Pischelsdorf am En-gelbach, Polling im Innkreis, Roßbach, Schalchen, Schwand im Innkreis, St. Georgen am Fill-mannsbach, St. Johann am Walde, St. Pantaleon, St. Peter am Hart, St. Radegund, St. Veit imInnkreis, Tarsdorf, Treubach, Überackern, Wenig im Innkreis.

Bezirk Vöcklabruck:

Attersee, Berg, Fornach, Frankenmarkt, Innerschwand, Mondsee, Nußdorf, Oberhofen am Irr-see, Oberwang, Pfaffing, Pöndorf, St. Georgen,St. Lorenz, Steinbach am Attersee, Straß imAttergau, Tiefgraben, Unterach am Attersee, Vöcklamarkt, Weißenkirchen, Zell am Moos.

Bezirk Gmunden:

Bad Goisern, Bad Ischl, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang.

Lungau – Murau – Nockgebiet:Ebenfalls 1978 wurde eine Zusammenarbeit zwischen Kärnten, Salzburg undSteiermark in Angelegenheiten der Raumordnung vereinbart. Diese Vereinba-rung auf Grundlage des Artikel 15a B-VG 1929 beruht auf der Tatsache, dassdas Lungau - Murau - Nockgebiet nach der bestehenden Wirtschafts- und Sozi-alstruktur und den natürlichen Gegebenheiten des Berggebietes einen Raummit weitgehend einheitlichen raumordnungsmäßigen Voraussetzungen darstellt.Dieser Raum erscheint insbesondere in wirtschaftspolitischer und sozialpoliti-scher Hinsicht entwicklungsfähig und förderungswürdig, wobei eine Zusam-menarbeit innerhalb der Region eine Stärkung der regionalwirtschafltichen Po-sition bewirken kann.

Das Lungau – Murau – Nockgebiet umfasst:Land Salzburg:Bezirk Tamsweg:

Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, St. Mar-garethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weiß-priach und Zederhaus.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Land Steiermark:Bezirk Murau:

Falkendorf, Frojach-Katsch, Krakaudorf, Krakauhintermühlen, Krakauschatten, Laßnitz bei Mu-rau, Murau, Predlitz-Turrach, Ranten, Rinegg, St. Georgen ob Murau, St. Ruprecht ob Murau,Schöder, Stadl an der Mur, Stolzalpe, Triebendorf, Dürnstein in der Steiermark, Kulm an Zirbitz,Mariahof, Mühlen, Neumarkt in der Steiermark, Perchau am Sattel, St. Blasen, St. Lambrecht,St. Lorenzen bei Scheifling, St. Marein bei Neumarkt, Scheifling, Teufenbach, Zeutschach, Nie-derwölz, Oberwölz Stadt, Oberwölz Umgebung, St. Peter am Kammersberg, Schönberg-Lachtalund Winklern bei Oberwölz.

Land Kärnten:Bezirk Spittal an der Drau:

Bad Kleinkrichheim, Gmünd, Krems in Kärnten, Radenthein und Rennweg.

Bezirk Feldkirchen:

Albeck, Gnesau und Reichenau

Bezirk St. Veit an der Glan

Althofen, Riesach, Gurk, Guttaring, Hüttenberg, Kappel am Krappfeld, Klein St. Paul, Metnitz,Mölbing, Straßburg, Weitensfeld-Flattnitz.

Durch die Regionalkonferenz des Lungau-Murau-Nockgebietes wurde im Jahre1980 ein Aktionsprogramm angenommen, das im Jahre 1983 fortgeschriebenwurde und als Basis für die grenzüberschreitende Abstimmung dient.25

EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein:

Zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kooperation und zur gemeinsa-men Lösung grenzüberschreitender Probleme wurde nach Beitritt der RepublikÖsterreich zur Europäischen Union im Jahre 1995 die EuRegio „Salzburg -Berchtesgadener Land - Traunstein als Arbeitsgemeinschaft eines Salzburgerund eines bayerischen Trägervereins gegründet. Diese ist ein freiwilliger undpartnerschaftlicher Zusammenschluss von Gemeinden aus dem Land Salzburgund den bayerischen Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein. ZurFührung der laufenden Geschäfte wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle mitSitz in der Stadt Freilassung (Landkreis Berchtesgadener Land) eingerichtet. 25 Aktionsprogramm 1980 für das Lungau-Murau-Nockgebiet und Fortschreibung 1983. Hrsg.von der Regionalkonferenz der Länder Salzburg, Steiermark und Kärnten. O.O. Juli 1983.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Die EuRegio hat derzeit Mitgliedsgemeinden in Bayern (36), Oberösterreich (1)und Salzburg (55). Weitere Gemeinden aus dem Landkreis Traunstein bzw. ausdem Land Salzburg wurden mittlerweile eingeladen, Mitglied der EuRegio zuwerden. Eine erste lose Kooperationsvereinbarung besteht mit den Gemeindenaus dem oberösterreichischen Gerichtsbezirk Wildshut (= Teil der nördlich an-grenzenden Inn-Salzach-Euregio).Folgende Gemeinden sind mit Stand vom 1.1.2003 Mitgliedsgemeinden derEuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land Traunstein:

Land Salzburg:Bezirk Salzburg-Umgebung:

Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf b.S., Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Els-bethen, Eugendorf, Fuschl, Göming, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf a.W., Hof, Koppl,Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt a. W.s., Nußdorf a. H., Oberndorf, Ober-trum a.S., Plainfeld, Salzburg, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen, St. Georgen beiSalzburg, Thalgau, Wals-Siezenheim.

Bezirk Hallein:

Adnet, Golling, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch, Scheffau am Tennengau, St. Koloman,Vigaun

Bezirk St. Johann im Pongau:

Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Werfenweng

Bezirk Zell am See:

Leogang, Lofer, Maria Alm am Steinernen Meer, Saalfelden am Steinernen Meer, Sankt Martinbei Lofer, Unken, Weißbach bei Lofer

Land Oberösterreich:St. Pantaleon.

Freistaat Bayern:Landkreis Berchtesgadener Land:

Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilas-sing, Laufen, Marktschellenberg, Piding, Ramsau, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth, Schönau a.Königssee, Teisendorf

Landkreis Traunstein:

Altenmarkt, Bergen, Chieming, Fridolfing, Grabenstätt, Inzell, Kirchanschöring, Palling, Petting,Pittenhart, Ruhpolding, Seeon-Seebruck, Surberg, Tacherting, Taching a. See, Tittmoning,Traunreut, Traunstein, Trostberg, Unterwössen, Waging a. See

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Nationalpark Hohe Tauern:

Nach der gesetzmäßigen Verankerung des Nationalparks Hohe Tauern in denBundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol ist im Jahr 1994 eine Vereinbarungnach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den beteiligten Bundesländern inKraft getreten, da der Nationalpark in gesamtstaatlichem Interesse liegt undeinen Beitrag der Republik Österreich zur Erhaltung des Weltnaturerbes dar-stellt. Ziel der Vereinbarung ist es, diesen besonders eindrucksvollen und for-menreichen Teil der österreichischen Alpen in seiner Schönheit und Ursprüng-lichkeit zum Wohle der Bevölkerung und zum Nutzen der Wissenschaft für alleZukunft zu erhalten (aus der Präambel der Vereinbarung, LGBl. Nr. 95/1994,i.d.F. LGBl. Nr. 110/1994).Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst in den Gemeinden der Nati-onalparkregion jene Gebiete, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinba-rung durch landesrechtliche Regelungen zum Nationalpark erklärt waren.

Der Nationalpark Hohe Tauern stellt in seiner Gesamtheit den größten ge-schützten, zusammenhängenden und Länder übergreifenden Natur- und Kultur-raum der Alpen dar. Im Zusammenwirken zwischen Kernzone und der umge-benden Außenzone erfolgt die außergewöhnliche Verbindung des einmaligenNaturraums mit einer herausragenden Kulturlandschaft, deren Erhaltung undnachhaltiger Weiterentwicklung nur auf Grundlage einer Kooperation zwischenden regionalen und überregionalen Akteuren möglich ist.26 Dieses Natur- undKulturerbe auf Dauer zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln, ist dahereine grenzüberschreitende Herausforderung für die beteiligten Länder in Ko-operation mit dem Bund und der Europäischen Union.27

26 Dokumentation zur Nominierung des Nationalparks Hohe Tauern (Kernzone) Kärnten, Salz-burg und Tirol und der Großglockner Hochalpenstraße für die Aufnahme in die Welterbeliste derUNESCO. Salzburg 2001.27 Europäisches Raumentwicklungskonzept 1999. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewo-genen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union. Angenommen beim InformellenRat der für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam. Hrsg. von der Europäischen Kom-mission. Luxemburg 1999.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwick-lung der Landesstruktur

Im Wesentlichen erfolgt im Vergleich zum LEP 1994 eine Straffung bzw. Struk-turierung der einzelnen Ziele und Maßnahmen. Etliche frühere Formulierungenwaren bereits im ROG vorgegeben, daher wurde im Rahmen der Überarbeitungeine doppelte Sicherstellung als nicht erforderlich erachtet und jene bereitsnormierten Festlegungen gestrichen. Entfernt wurden auch jene zahlreichenZiele und Maßnahmen, die mit Instrumenten der Raumordnung nicht umsetzbarwaren.

Zu B. Siedlungswesen

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien

Bei der Überarbeitung waren die Ziele der am 18. Dezember 2002 in Kraft ge-tretenen Protokolle der Alpenkonvention zu berücksichtigen. Für das KapitelSiedlungswesen waren dabei die Protokolle „Raumplanung und nachhaltigeEntwicklung“ und „Bodenschutz“ von direkter Relevanz.

Ziele:

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Ziel 1: Erhaltung bzw.Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraumund haushälterische Nutzung von Grund und Boden.Im Sinne der Grundsätze der haushälterischen Nutzung von Grund und Boden,der Vermeidung von Zersiedelung sowie des Vorrangs für die Siedlungsent-wicklung nach innen soll durch dieses Ziel das Siedlungssystem derart entwik-kelt werden, dass die Bevölkerungsdichte eines Raumes mit der ökologischenTragfähigkeit im Einklang steht und die natürlichen Lebensgrundlagen in aus-reichender Güte und Menge erhalten werden. Die Schaffung von Siedlungenmit klar definierten Grenzen trägt dazu bei, dass eine Versorgung der Wohn-und Arbeitsbevölkerung im Nahbereich möglich wird. Dieses Ziel entspricht da-her dem Grundsatz der haushälterischen Nutzung von Grund und Boden nach§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 ROG 1998, der auch nach dem Artikel 2 des Protokolls „Bo-denschutz“ der Alpenkonvention als Grundverpflichtung der Vertragsparteiender Konvention gilt. Darin verpflichteten sich die Vertragsparteien zur Begren-zung der Bodenversiegelung für ein flächensparendes und bodenschonendes

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Bauen, wobei insbesondere das Siedlungswachstum nach außen zu begrenzenist (Artikel 7, Abs. 2 Bodenschutzprotokoll, BGBl. III Nr. 235/2002).

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Ziel 2: Konzentration derSiedlungsentwicklung an geeigneten Standorten möglichst im Bereich lei-stungsfähiger ÖV-Systeme.Besondere Beachtung gilt dem Leitbild der am Öffentlichen Verkehr orientiertenSiedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes. DiesesLeitbild bezieht sich auf den Ausbau von Siedlungsschwerpunkten entlang denEinrichtungen leistungsfähiger Öffentlicher Verkehrsmittel an den Entwicklungs-und Hauptverkehrsachsen unter Beachtung der Erfordernisse des Umwelt-schutzes. Damit soll generell das Erfordernis einer größtmöglichen Wirtschaft-lichkeit und Nachhaltigkeit im Ausbau der Technischen Infrastruktur realisiertwerden. Geeignete Standorte im Sinne dieses Zieles sollen so ausgewählt undsituiert werden, dass

� eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung,

� die Sicherung der Nahversorgung,

� die Erhaltung vorhandener Sozialeinrichtungen im Nahbereich der Siedlun-gen, die auch zu Fuß erreicht werden können und

� die Erhaltung ausreichender Erholungs- und Freizeiteinrichtungengewährleistet wird. Dafür kommen außerhalb der Stadt- und Umlandbereiche imSinne des Raumordnungsgrundsatzes der Dezentralen Konzentration vorwie-gend die regionalen und lokalen Zentren in Frage. Mit diesem Ziel wird daherder Verpflichtung im Artikel 9 Abs. 3f des Raumplanungsprotokolls der Alpen-konvention, BGBl. III Nr. 232/2002, entsprochen, nach der die Vertragsparteienin den Plänen und Programmen der Raumplanung die Ausrichtung und Kon-zentration der Siedlungen an den Achsen der Infrastrukturen des Verkehrs zuforcieren haben.

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Ziel 3: Sicherstellung derVerfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang.Gemäß der Grundsätze der aktiven Bodenpolitik der Gemeinden sowie desVorrangs der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen soll eine voraus-schauende und der demographischen Entwicklung entsprechende Baulandflä-chensicherung betrieben werden. Dabei ist besonders auf die Baulandeignungdieser Flächen Rücksicht zu nehmen und es sollen insbesondere Flächen ver-fügbar gemacht werden, die zu vertretbaren Preisen am Bodenmarkt angebotenwerden. Dabei sind jedenfalls aber auch die Folgekosten von Zersiedelung zu

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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berücksichtigen, da die öffentliche Hand für die Infrastruktur der Baulandflächenaufkommen muss.

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Ziel 4: Schutz der Bevölke-rung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen.Im Sinne des Grundsatzes der verstärkten Berücksichtigung der Umweltbelan-ge bei der Abwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum(§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 ROG 1998 und Artikel 3 Protokoll Raumplanung und nachhal-tige Entwicklung der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 232/2002) wird mit diesemZiel der Schutz der Bevölkerung vor Gefährdung durch Naturgewalten und Un-glücksfälle außergewöhnlichen Umfanges sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen durch richtige Standortwahl auf Dauer genutz-ter Einrichtungen verfolgt. Dadurch sollen einerseits die Gefährdungen derWohnbevölkerung bei Katastrophen minimiert und andererseits unnötige öffent-liche und private Investitionen für Schutzmaßnahmen vermieden werden.

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Ziel 5: Vermeidung vonNutzungskonflikten.Durch eine aktive, vorausschauende Raumordnungs- und Bodenpolitik könnenNutzungskonflikte grundsätzlich minimiert bzw. gänzlich vermieden werden.Dabei soll auf Grundlage des Leitbilds einer nachhaltigen Berücksichtigung desUmwelt- und Naturschutzes im Rahmen der Regionalen und Örtlichen Raum-planung die Abwägung zwischen konkurrierenden Nutzungsansprüchen so er-folgen, dass zukünftige Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchenvermieden werden.

Maßnahmen:

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Der Baulandbedarf ist unter Berücksichtigungder regionalen Stellung und der Änderungen inder Größenstruktur der Haushalte abzuschätzen.

Gemeinde REK

Die zu erwartenden Änderungen in der Haushaltstruktur, insbesondere verur-sacht durch die bei den Trends geschilderten Entwicklungen, wird regional un-terschiedliche Auswirkungen haben. Daher sollen diese regional differenziertenAuswirkungen bei der Abschätzung des Baulandbedarfs für die nächsten 10Jahre Berücksichtigung finden.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Geeignete Flächen für den förderbaren Wohn-bau sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.

Gemeinde PrivatrechtlicheVereinbarungen u.Vorbehaltsflächengem. ROG 1998

Die Gemeinden sollen die Errichtung geförderter Wohnungen im Rahmen ihrerMöglichkeiten insbesondere dahingehend unterstützen, dass hiefür unter derNutzung der Möglichkeiten des ROG 1998 geeignete Baugrundstücke preis-günstig bereitgestellt werden. Die Errichtung von geförderten Mietwohnungenist von den Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten dadurch zu unterstüt-zen, dass sie Baugrundstücke preisgünstig für Förderungswerber bereitstellen(z.B. Einräumung des Baurechts an Baugrundstücken gegen Entrichtung einesniedrigen Bauzinses) oder zu den Aufschließungskosten oder Anliegerleistun-gen beitragen (vgl § 3 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990, LGBl. Nr.1/1991, i.d.F. LGBl. Nr. 114/1993).

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Im Rahmen der funktionellen Gliederung desGemeindegebietes sind die Siedlungs- und Ent-wicklungsschwerpunkte festzulegen.

Gemeinde REK

Durch die Festlegung funktioneller Strukturen für die Siedlungsentwicklungkann der Zersiedelung entgegengewirkt werden und im Zusammenwirken miteiner aktiven Bodenpolitik der Gemeinden die Siedlungstätigkeit in geordneteBahnen gelenkt und eine Konzentration des anhaltenden Siedlungsdruckes aufausgewählte Siedlungs- und Gemeindeschwerpunkte erreicht werden. Bei denSiedlungsentwicklungstendenzen soll unter anderem auch besonders auf dasSiedlungsbild bzw. das charakteristische Orts- und Stadtbild Rücksicht genom-men werden. Die Gemeinde soll dabei für eine verträgliche Funktionsdurchmi-schung (Gemeindebedarfseinrichtungen, Infrastruktur, Nahversorgung, woh-nungsnahe Grünflächen etc.) sorgen und dies bei der Ausarbeitung des Sied-lungskonzeptes im Räumlichen Entwicklungskonzept berücksichtigen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) Ökologische Planungskriterien sollen insbe-sondere im Siedlungswesen berücksichtigt wer-den.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammBebauungsplanungREK, FWP

Durch den Einsatz ökologischer Planungskriterien und entsprechender Bebau-ungsbestimmungen soll verstärkt ein sparsamer und umweltgerechter Einsatzvon Roh- bzw. Baustoffen gefördert werden (z.B. verdichtete Bauweisen zurReduktion der abgestrahlten Abwärme, Ermöglichung der passiven Energienut-zung zur Reduzierung des Energieverbrauchs). Dabei sind die Möglichkeitender Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung im Sinne desArtikels 5 des Protokolls „Energie“ der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 237/2002anzuwenden.

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahmen 5:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(5) Die künftige Siedlungsentwicklung soll vorran-gig im Anschluss an bereits bestehende geeig-nete Siedlungen erfolgen.

Gemeinde REK, FWP

Durch die Maßnahme 5 sollen der Zersiedlung der Landschaft und dem zu-nehmenden Flächenverbrauch durch die Siedlungsentwicklung entgegenge-wirkt werden. Dabei sind Flächen im Anschluss an bereits bestehende Siedlun-gen mit guter Infrastrukturausstattung und mit einer guten Erreichbarkeit im ÖVzu bevorzugen, um die Außenentwicklung der Siedlungen zu begrenzen (vgl.dazu Artikel 9 Absatz 3 des Protokolls Raumplanung und nachhaltige Entwick-lung sowie Artikel 7 Absatz 2 des Protokolls Bodenschutz der Alpenkonvention,BGBl. III Nr. 232 und 235/2002).

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 6:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(6) Außerhalb des ÖV-Einzugsbereichs soll eineBaulandwidmung nur mit besonderer Begründungund nur dann erfolgen, wenn die notwendige Inf-rastruktur (Wasserversorgung, Abwasserentsor-gung, Energieversorgung u.dgl.) vorhanden ist.

Gemeinde REK, FWP

Die Abhängigkeit vom Motorisierten Individualverkehr wird durch verstreuteSiedlungstätigkeit (Zersiedelung) noch gefördert. Daher sind aus umweltpoliti-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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schen und wirtschaftlichen Überlegungen Baulandausweisungen mit der Mög-lichkeit einer qualitativ ausreichenden ÖV-Anbindung zu bevorzugen, wobeiallerdings auch die entsprechende technische Infrastruktur vorhanden seinmuss. Flächen mit guter Infrastrukturausstattung sollen jedoch auch bei fehlen-den ÖV-Anschlüssen für zukünftige Bebauungsmöglichkeiten zugänglich sein,wenn durch eine besondere Begründung nachgewiesen wird, dass die Anbin-dung an den Öffentlichen Verkehr in absehbarer Zeit erfolgen wird oder alterna-tive und gleichwertige Möglichkeiten bestehen (z.B. Sammeltaxi oder ähnlicheDienstleistungen).Als ÖV-Einzugsbereich wird im Sinne der Definition der Nahbereich zu Halte-stellen des Öffentlichen Personennahverkehrs verstanden. Diese Haltestellenmüssen eine ausreichende Bedienungsqualität aufweisen und von der Bevölke-rung zu Fuß in zumutbarer Zeit erreicht werden können. Die in der Definitionangegebene Richtgröße von 500 m bei Bushaltestellen entspricht dabei unge-fähr einer Gehzeit von 5 bis 7 Minuten, die Richtgröße von 1.000 m bei Bahn-haltestellen ungefähr einer Gehzeit von 10 bis 15 Minuten. Bei der Festlegungder Einzugsbereiche sollen überdies die topographischen Gegebenheiten be-rücksichtigt werden.

Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien, Maßnahme 7:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(7) Wohngebiete im Einflussbereich von Emissi-onsquellen - insbesondere Lärm - sollen nur dannausgewiesen werden, wenn durch entsprechendeSchutzmaßnahmen die Einhaltung von Grenz-werten gesichert ist und keine geeigneteren Flä-chen verfügbar sind.

LandGemeinde

RichtlinieImmissionsschutzREK, FWP

Bei der Neuausweisung von Bauland für Wohnzwecke besteht häufig dasProblem, dass die Lärmbelastungen erst nach längerer Wohnnutzung als Be-lastung empfunden werden, bzw. dass auf Grund steigender Lärmbelastungenmit einem Sinken der Wohnqualität gerechnet werden kann. Daher soll insbe-sondere durch die Berücksichtigung der Richtlinie Immissionsschutz in derRaumordnung und der Aktionspläne und der Strategischen Lärmkarten im Sin-ne der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm einevorausschauende Baulandausweisung erfolgen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren

Wie die Entwicklung in den letzten Jahren gezeigt hat, droht generell den Orts-zentren ein Funktions- bzw. Identitätsverlust. Damit verbunden sind auch Pro-bleme der baulichen Gestaltung. Die neu strukturierten Maßnahmen des LEPversuchen dieses Problem deutlicher zusammenzufassen und die notwendigenMaßnahmen zur Hintanhaltung zu präzisieren. Durch die im Protokoll „Raum-planung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention, BGBl. III Nr.232/2002, festgeschriebene Verpflichtung, in den Programmen der Raumpla-nung Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der charakteristischen Siedlungs-formen aufzunehmen, werden die im überarbeiten Landesentwicklungspro-gramm enthaltenen Aussagen unterstützt.In manchen historischen Zentrumsbereichen von Salzburger Orten ist der all-gemeine Funktionsverlust, der sich beispielsweise in leer stehenden Altbautenmanifestiert, zunehmend als strukturelles Problem zu sehen. Zu einer Verbes-serung der Situation - im Spannungsfeld von Kulturgüterschutz und Entwick-lungsproblemen - erforderliche Maßnahmen sind nur durch eine Abstimmungder verschiedenen Maßnahmenträger einerseits sowie der verschiedenen Pla-nungsinstrumente und Förderungsmöglichkeiten andererseits Erfolg verspre-chend.

Ziele:

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Ziel 1: Sicherstellung einer geord-neten Siedlungsentwicklung unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Um-gang mit Bauland und gezielte Verdichtung in den Ortszentren und Siedlungs-schwerpunkten.Dies soll einerseits dem Grundsatz des sparsamen Umgangs von Grund undBoden gerecht werden, andererseits sollen dadurch Auslastung und Wirtschaft-lichkeit von ÖV-Systemen verbessert werden. Ein sparsamer Umgang mitBauland wird auch durch die Bevorzugung von verdichteten Bauformen (Rei-henhaus, Mehrfamilienhaus etc.) erreicht, wie sie nach der WohnbauförderungBevorzugung genießen. Die konkrete Ausprägung erhält der Grundsatz dessparsamen Umganges mit Bauland bei der konkreten Widmungsfestlegungunter Bedachtnahme auf die räumlichen Gegebenheiten, insbesondere dasOrts- und das Landschaftsbild, und die Siedlungsstruktur der jeweiligen Ge-meinde. Ebenso ist dabei die Ermöglichung der langfristigen Bedarfsdeckungan Bauland zu berücksichtigen. Der sparsame Umgang mit Grund und Bodensteht daher nicht nur im Zusammenhang mit einer geordneten Siedlungsent-wicklung, sondern er trägt damit auch zum Erhalt der charakteristischen Sied-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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lungsformen bei und ist daher als wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Pro-tokolle der Alpenkonvention zu sehen. Die wesentlichen Rahmenbedingungendafür sind im Artikel 9 des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwick-lung“, BGBl. III Nr. 232/2002, im Artikel 7 des Protokolls „Bodenschutz“, BGBl.III Nr. 235/2002 und Artikel 7 des Protokolls „Naturschutz und Landschaftspfle-ge“, BGBl. III Nr. 236/2002, enthalten.

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Ziel 2: Erhöhung der Funktions-vielfalt von Ortszentren und Siedlungsschwerpunkten.Mit diesem Ziel wird dem ROG Grundsatz der Entwicklung und Erhaltung einerregionalen Identität sowie dem Leitbild der Erhaltung bzw. Wiederherstellungder Funktionsvielfalt entsprochen. Dabei sollen dem Trend der räumlichen Spe-zialisierung und der dadurch mit verursachten Suburbanisierung von Dienstlei-stungseinrichtungen entgegengewirkt werden. Die Mischung der Daseins-grundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung, Bildung, Kommuni-kation) sowie unterschiedlicher Siedlungsformen trägt zur Vermeidung einerräumlichen und/oder sozialen Segregation sowie neuer Verkehrsströme undEnergie- und Materialflüsse bei. Dies setzt unter anderem auch die Entwicklungeiner regionalen Identität voraus, da nur bei Identifikation der Bevölkerung mitihrem Lebensraum der Vorrang der öffentlichen Interessen vor den Einzelinter-essen durchsetzbar ist (vgl. § 2 Abs. 2 Z 9 und 11 ROG 1998).

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Ziel 3 und 4: Sicherung erhaltens-werter Bau- und Siedlungsstrukturen sowie von erhaltenswerten Kulturgüternund Erhaltenswerte historische Stadt- und Ortszentren sollen in ihrem Bestandgeschützt und maßvoll weiterentwickelt werden.Mit den Zielen 3 und 4 wird das Leitbild des Schutzes und der Pflege von Kul-turgut bzw. Baukultur näher konkretisiert und umgesetzt. Ziel ist, in Umsetzungder Verpflichtung des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“der Alpenkonvention, BGBl. Nr. 232/2002, die Sicherung erhaltenswerter Ein-zelobjekte und Ensembles des baukulturellen Erbes und die qualitätsvolle Ein-bindung neuer baulicher Gestaltungen in das Orts- und Landschaftsbild. Damitist insbesondere auch die Erhaltung und Belebung der historischen Ortszentrensowie eine dauerhafte Sicherung der erhaltenwerten Bausubstanz durch aus-reichende Schutz- und Pflegemaßnahmen und verträgliche Nutzungen verbun-den. Der Schutz und die Pflege erhaltenswerter Kulturgüter bzw. erhaltenswer-ter Stadt- und Ortsgebiete ist durch Maßnahmen der Dorf- und Stadterneuerungzu unterstützen. Als Kulturgut gilt dabei nicht nur der Erhalt von einzelnen Kul-turdenkmälern, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes (siehe dazu auch dieZiele des EUREK).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Maßnahmen:

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Vorhandene Bebauungspotenziale im ge-schlossenen Siedlungsgebiet sollen durch Festle-gung entsprechender Bebauungsbedingungenunter Berücksichtigung bestehender Siedlungs-strukturen besser genutzt werden.

Gemeinde BebauungsplanungREK, FWP

Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass die bestehenden Möglichkeitenzur Verdichtung innerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes besser aus-genutzt werden. Dazu bestehen Möglichkeiten im Rahmen der Bebauungspla-nung durch die Festsetzung von höheren Bebauungsdichten. Bei diesen Ver-änderungsprozessen soll auf bestehende Bebauung bzw. das charakteristischeStadt- und Ortsbild Rücksicht genommen werden. Um den Erhalt bestehenderSiedlungsstrukturen zu gewährleisten, können mit Hilfe der Bebauungsplanungdie wichtigsten Bebauungsbedingungen festgelegt werden. Unter anderem:

� die Baugrenzlinien und die Situierungsbindungen;

� die Bauweise (geschlossene, offene, offen-freistehende, offen-gekuppelteoder besondere);

� die Mindest- und Höchstabmessungen der Bauten (Länge, Breite) bzw. diehöchstens bebaubare Fläche;

� die äußere architektonische Gestaltung (einschließlich Dachform, Dachnei-gung, Dachdeckung, Firstrichtung und Farbgebung).

Diese Regelungen gelten als Umsetzung von Verpflichtungen im Artikel 9 Ab-satz 3 des Protokolls Raumplanung und nachhaltige Entwicklung sowie Artikel 7Absatz 2 des Protokolls Bodenschutz der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 232und 235/2002.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Im Einzugsbereich eines leistungsfähigen undattraktiven Öffentlichen Verkehrsmittels sollenverdichtete Siedlungsgebiete vorgesehen werden.

Gemeinde REKBebauungsplanung

Insbesondere bestehende Bebauungsmöglichkeiten im fußläufigen Einzugsbe-reich eines leistungsfähigen Öffentlichen Verkehrsmitteln sollen nicht durch zulockere Bebauung für die Realisierung der Chance zur Erhöhung des Anteilsder Wohnbevölkerung innerhalb dieser Einzugsbereiche ungenutzt bleiben. Da-her ist es notwendig, genau in diesen Gebieten verdichtete Siedlungsgebietevorzusehen. Damit bestehen für die Gemeinden vielfältige Möglichkeiten durcheine Umorientierung der Siedlungsentwicklung die entscheidenden Rahmenbe-dingungen für eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens zu setzen. DieseMaßnahme ist daher auch als eine Umsetzung der Verpflichtungen im Ver-kehrsprotokoll der Alpenkonvention zu sehen, BGBl. III Nr. 234/2002, Artikel 3,7, 9 und 10.

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Zur Sicherung einer harmonischen Siedlungs-entwicklung sollen Aufschließungszonen auf Er-weiterungsflächen festgelegt werden.

Gemeinde REK, FWP

Durch die gezielte Ausweisung von Aufschließungszonen in Erweiterungsflä-chen kann eine bessere und harmonischere Siedlungsentwicklung erreicht wer-den. Der Gemeinde stehen mit diesen Instrument viele Möglichkeiten zurzweckmäßigen Gestaltung von neuen Siedlungsgebieten in Abstimmung mitden infrastrukturellen Erfordernissen zur Verfügung. Bei Umsetzung dieserMaßnahme wird dem im Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklungformulierten Auftrag einer angemessenen und haushälterischen Abgrenzungvon Siedlungsgebieten entsprochen (Artikel 9, Abs. 3a Raumplanungsprotokoll,BGBl. III Nr. 232/2002).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 4 und 5:

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(4) Zur Erhöhung der Funktionsvielfalt soll in Zent-rumsbereichen eine Festlegung von Nutzungs-anteilen erfolgen.

Gemeinde REK,Bebauungsplanung

(5) Zur Reaktivierung und Wiederbelebung vonOrtszentren soll die wirtschaftliche und sozialeFunktionsvielfalt gefördert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP, BPL

Diese Maßnahmen unterstützen die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einerausgewogenen Wirtschaftsstruktur und eines sozialen Gemeinwesens sowiedie Entwicklung einer bewusst erlebten regionalen Eigenständigkeit.Mit dem Instrument des Bebauungsplanes ist die Festlegung von Nutzungsan-teilen umsetzbar. Dabei muss darauf hingewirkt werden, dass eine mit derWohnfunktion verträgliche Durchmischung von Wohngebieten mit Dienstleis-tungseinrichtungen und Arbeitsplätzen erreicht wird. Es sei jedoch auch klarge-stellt, dass diese Maßnahmen nicht zur Behinderung wirtschaftlicher Maßnah-men und zur einseitigen und sachlich unbegründeten Bevorzugung einer Nut-zungsmöglichkeit gedacht ist. Der Aufsichtsbehörde sind mit dieser Maßnahmekeine Sanktionsmöglichkeiten in die Hand gegeben, da diese nur im Rahmendes Räumlichen Entwicklungskonzeptes bzw. in der Bebauungsplanung umge-setzt werden kann. Sie ist daher von den Gemeinden autonom zu vollziehen.

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 6 und 7:

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(6) Erhaltenswürdiger Siedlungsbestand soll vor-dringlich und unter Berücksichtigung des Bedarfsfür Wohnraum saniert und adaptiert werden.

LandGemeinde

WohnbauförderungREK, BPL

(7) Richtlinien für die koordinierte Reaktivierunghistorischer Zentren und zur Bewahrung von Kul-turgütern sollen unter Berücksichtigung von Orts-bildpflege und Ensemblegestaltung erarbeitetwerden.

LandGemeinde

Richtlinien

Die sich vielfach gegenseitig verstärkenden negativen Entwicklungstendenzenin Stadt- und Ortskernen erfordern ein aktives Gegensteuern auf der Grundlagevon Entwicklungszielen und Richtlinien. Die Entwicklung der Stadt- und Orts-kerne ist entscheidend für die zukünftige Gestaltung unserer Siedlungsstrukturund für die Erhaltung und Wiederherstellung der charakteristischen Bausub-stanz (Artikel 9 Abs. 3h Raumplanungsprotokoll, BGBl. III Nr. 232/2002). EineStärkung der Wohnfunktion und Erhaltung des baukulturellen Erbes ist dafür

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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ebenso maßgeblich wie ein funktionierender Einzelhandel oder eine nutzer-freundliche, zentrumsverträgliche Verkehrserschließung. Zu beachten ist dabeidie Vielzahl von potentiellen „Akteuren“, die möglichst abgestimmt an einemStrang ziehen müssen, damit Revitalisierungsvorhaben nachhaltige Wirkunghaben. Maßgeblich ist aber als zentraler Faktor das aktive Handeln der Ge-meinde selbst.

Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren, Maßnahme 8:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(8) Die archäologisch, ökologisch oder wegen derBaugestaltung besonders wichtigen Bereichesollen im Flächenwidmungsplan kenntlich ge-macht und wenn notwendig durch weiterführendeMaßnahmen (z.B. im Rahmen von Bebauungs-plänen) gesichert werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

Die Möglichkeit zur Kennzeichnung solcher Flächen ist bereits im ROG veran-kert. Durch diese Maßnahme soll jedoch erreicht werden, dass die Aufsichtsbe-hörde eine Handhabe hat, diese Kennzeichnung auch durchzusetzen, wenn essich um bedeutende Bereiche handelt und die betroffene Gemeinde die erfor-derlichen Maßnahmen nicht trifft.Die Erfassung folgender Gegebenheiten ist mit Orientierung auf Ortsgestal-tungsfragen, archäologische Belange und ökologisch wichtige Bereiche vonbesonderer Bedeutung:

� Historische Entwicklung von Siedlung und Kulturlandschaft,

� Zonen mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild,

� und/oder Zonen mit erhaltenswerter Bausubstanz,

� Bereiche mit bekannten oder vermuteten archäologischen Bodenfunden und

� Bereiche mit besonderer ökologischer Bedeutung.Mit Maßnahmen der Raumordnung - als grundlegender Schritt eine entspre-chende Kenntlichmachung im Flächenwidmungsplan - sind die Grundlagen fürweitergehende Sicherungsmaßnahmen zu legen.Der Auftrag zur Anwendung dieser Maßnahmen ergibt sich auch aus dem Pro-tokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention, BGBl.III Nr. 232, Artikel 9 und aus dem Protokoll „Naturschutz und Landschaftspfle-ge“, BGBl. III Nr. 236/2002, Artikel 7.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Natur-raum, Freiraum und Landschaft)

Die Landschaftsstruktur des Landes Salzburg

Das Land Salzburg besteht aus acht Großlandschaften. Diese Großlandschaf-ten sind in ein Mosaik von Kleinlandschaften unterteilt, welche noch eine gewis-se Selbstständigkeit in ihrem landschaftsökologischen Haushalt aufweisen, diejedoch nicht im Rahmen dieser Erläuterungen dargestellt werden können (vgl.Karte 12).

� die Großlandschaft Salzburger Alpenvorland als eine weitgehend von glazialen und flu-vioglazialen Ablagerungen des Salzach- und Traungletschers überprägte Landschaft derFlyschzone und des Alpenvorlandes, die auch einen Teil des Salzburger Beckens umfasst;

� die Großlandschaft Salzburger Kalkvoralpen mit ihrem mittelgebirgsartigen Charakterund mit einer vielfältig strukturierten Kultur- und Naturlandschaft, wobei die Osterhorn-Gamsfeld-Gruppe ein weitläufiges, in mehrere Kämme aufgegliedertes Gebirge darstellt;

� die Großlandschaft Salzburger Kalkhochalpen mit den verkarsteten Gebirgsstöcken desSteinernen Meeres, des Hochkönigs, des Hagen- und Tennengebirges bis zum Göllmassivund zum Untersbergplateau;

� die Großlandschaft Pinzgauer Schieferzone mit ihren weichen Bergformen, die als „Pinz-gauer Grasberge“ bekannt sind und in der das Zeller- und Saalfeldener Becken als wesent-liche Siedlungsräume eingeschaltet sind;

� die Großlandschaft Pongauer Schieferzone mit ebenfalls sanften Hangformen und derPongauer Weitung und mit dem oberen Ennstal als inneralpiner Siedlungsraum;

� die Großlandschaft Nordwestliche Hohe Tauern mit großflächig vergletscherten Berei-chen in der Venediger- und Glocknergruppe;

� die etwas geringer vergletscherte Großlandschaft Nordöstliche Hohe Tauern;� und die Großlandschaft Lungauer Becken als inneralpine Beckenlandschaft mit ihrer

kleinstrukturierten Kulturlandschaft.

Diese acht Naturräume umfassen mit Ausnahme des Lungauer Beckens auchbenachbarte Gebiete im Freistaat Bayern, in der italienischen autonomen Pro-vinz Südtirol sowie in den österreichischen Bundesländern Kärnten, Oberöster-reich, Steiermark und Tirol.Für diese Naturräume sollen im Sinne internationaler Konventionen Qualitäts-ziele kooperativ erarbeitet und vereinbart werden. Für das Alpengebiet gemäßder Alpenkonvention sind nach Artikel 6 des Protokolls Naturschutz und Land-schaftspflege Bestandsaufnahmen über die Situation wildlebender Pflanzen-und Tierarten und ihrer Biotope, der Natur- und Kulturlandschaft und ihrer Ein-zelelemente sowie der Landnutzungsprozesse (Anhang I des Naturschutz- undLandschaftspflegeprotokolls, BGBl. III Nr. 236/2002) durchzuführen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsent-wicklung

Im intensiv genutzten Dauersiedlungsraum ist die Erhaltung und der Schutzausreichend großer Natur- und Freiräume (Landschaften) einschließlich derlandwirtschaftlichen Kulturflächen verstärkt wichtig, außerhalb des Dauersied-lungsraums hat auch die Sicherung unerschlossener Gebiete weiterhin einegroße Bedeutung.Damit sollen die

� ökologische Stabilität des Raumes,

� die landschaftlichen Qualitäten (z.B. bäuerliche Kulturlandschaft),

� die Funktion als Ressourcenträger und -produzent sowie

� die Regenerationsfunktion für die Bevölkerung und den Tourismus

gesichert werden.Dabei kommt es nicht nur auf die Erhaltung der Freiräume im quantitativ ausrei-chenden Ausmaß an, sondern zunehmend auf deren Entwicklung, also die ent-sprechende Ausgestaltung und Nutzung (Qualifizierung der Räume).

Ziele:

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Ziel 1: Si-cherung von erhaltenswerten Grün- und Freiraumstrukturen.Dieses Ziel entspricht den Grundsätzen einer flächensparenden und nachhalti-gen Raumnutzung, der verstärkten Berücksichtigung der Umweltbelange beider Abwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum sowieder Ordnung eines Teilraumes des Landes in Abstimmung mit der Ordnung desgesamten Landesgebietes und mit der seiner Nachbarräume (§ 2 Abs. 2 ROG1998 und Protokolle Raumplanung und nachhaltige Entwicklung und Boden-schutz der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 232 und 235/2002).Der physische Raum und die Umwelt stellen die unerlässliche Substanz bzw.den Rahmen für jede menschliche Existenz dar. Freiräume erfüllen dabei eineReihe von Funktionen für den menschlichen Lebensraum. Sie erbringen mate-rielle Leistungen, wie Reinigung von Wasser und Luft, Entgiftung und Zerset-zung von Abfällen, Erzeugung und Erneuerung von belebtem Boden, Schäd-lingskontrolle durch natürliche Feinde, Aufrechterhaltung von Biodiversität, mil-dernder Einfluss auf Klima, Schutz vor Erosion, Anzeige von Umweltverände-rungen etc. Zudem erfüllen sie eine Reihe immaterielle Leistungen (wie Ge-

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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sundheitsvorsorge u.a. durch Stressabbau, Freizeitgestaltung, ästhetische Er-fahrungen usw.).Dieses Potenzial ist schonend und maßvoll zu nutzen. Für zukünftige Nutzun-gen sollen möglichst vielfältige Handlungsspielräume offen gehalten werden.Dazu sind die (auch langfristige) Summenwirkung vieler – im einzelnen viel-leicht unbedenklicher – Nutzungsaktivitäten, Systemkreisläufe und kumulativeSchadenswirkungen zu berücksichtigen. Selbsterneuerungsprozesse sollenerhalten und gefördert werden.Deshalb wird auch zukünftig eine der zentralen Aufgaben der Raumplanungsein, gesellschaftspolitisch erforderliche, ressourcenverbrauchende Nutzungen,auf jene Standorte zu lenken, wo sie die geringsten negativen Effekte hervor-rufen. Zum Schutz der Lebensräume kann mit dem Instrumentarium der Land-schafts- und Freiraumplanung eine nachhaltige Durchsetzung wesentlicher In-teressen des Natur-, Gewässer- und Artenschutzes erreicht werden. Dies er-scheint insbesondere durch die Erhebung und Darstellung der Natur- undLandschaftsfunktionen, der Bewertung von Naturpotentialen und mit konkretenMaßnahmen des Gebietsschutzes möglich. Die Freihaltung der Seeufer vorVerbauung, die Renaturierung von Auen und Fließgewässern dient dabei nichtnur den Interessen des Natur- und Gewässerschutzes, sondern ist auch ausGründen der Erholung und des Tourismus notwendig.

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Ziel 2: Si-cherung ertragreicher und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher Fluren.Durch dieses Ziel soll der Gesetzesauftrag zur Erhaltung einer lebensfähigenbäuerlichen Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden (§ 2 Abs. 1 Ziff 8 undProtokoll Berglandwirtschaft der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 231/2002). Ins-besondere vor dem Hintergrund der geänderten Nutzungsbedingungen (Rück-zug der Landwirtschaft aus der Fläche, vermehrte Inanspruchnahme für Sied-lungszwecke etc.), ist die Entwicklung der Landwirtschaft in Richtung nachhalti-ger Bewirtschaftung eine wesentliche Aufgabe für die Planung der nächstenJahre. Dabei geht es letztlich auch darum, eine langfristige Sicherung landwirt-schaftlich nutzbarer Flächen im Sinne einer Krisenvorsorge zu erreichen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Ziel 3: Si-cherung von Flächen (Lebensräumen) mit hohem ökologischen und/oder land-schaftsästhetischen Wert und Entwicklung von lebenswerten Räumen mit hoherBiodiversität.Mit diesem Ziel soll die Sicherung von Lebensräumen (Habitate) in ausreichen-der Vernetzung und mit möglichst geringer Zerschneidung sichergestellt wer-den. Die Wichtigkeit zur Erhaltung und Entwicklung lebenswerter Räume mithoher Artenvielfalt ist für die langfristige und dauerhafte Nutzung durch denMenschen von ebenso großer Bedeutung wie die Wahrnehmung desSchutzauftrages für das Naturerbe.Die Sicherung solcher Flächen ist auch ein bedeutender „weicher Standortfak-tor“ für den Wirtschaftsstandort. Dies betrifft allerdings nicht nur die Erholungs-möglichkeiten für die Touristen, sondern auch für die einheimische Bevölke-rung, um damit im Sinne nachhaltiger Lebensstile (HOLZINGER 2002. S. 67)durch die „Wiederentdeckung der Nähe“ eine Alternative zum Fernreisetouris-mus anbieten zu können. Dies ist im Zusammenhang mit den Verpflichtungenim Tourismusprotokoll der Alpenkonvention zu sehen, nach der sich die Ver-tragsparteien verpflichteten, im Alpenraum eine Politik einzuleiten, die ständigund konsequent auf ein qualitativ hochwertiges Tourismusangebot im gesamtenAlpenraum abzielt, wobei insbesondere den ökologischen ErfordernissenRechnung zu tragen ist (Artikel 7 Tourismusprotokoll, BGBl. III Nr. 230/2002).

Maßnahmen:

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung,Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Zur Siedlungs- und Freiraumordnung sindSiedlungsgrenzen mit überörtlicher und örtlicherBedeutung festzulegen.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK,FWP

Mit dem Instrument überörtlicher und örtlicher Siedlungsgrenzen kann einedauerhafte Freihaltung wertvoller unverbauter Flächen sichergestellt werden.Diese Siedlungsgrenzen können sowohl auf örtlicher, regionaler und auch über-regionaler Ebene festgelegt werden, wobei jedoch zu beachten ist, dass für ei-ne überörtliche Festlegung auch eine Begründung aus überörtlichem Interessenotwendig ist und dass die Festlegungen der überörtlichen Raumplanung ge-mäß § 6 Abs. 2 letzter Satz ROG 1998 die örtliche Raumplanung nicht im Ein-zelnen vorweg nehmen dürfen. Dies ist entsprechend dem Erkenntnis des Ver-fassungsgerichtshofes vom 5.3.1988, VfSlg 11.633/1988 („Ennsdorf-

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Erkenntnis“) so zu interpretieren, dass es nur dann zulässig ist, die Grenzenexakt („parzellenscharf“) festzulegen, wenn die Lage dieser überörtlich be-gründbar wird.

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Maßnah-me 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Raumstrukturell bedeutsame überörtliche undörtliche Landschafts- und Grüngürtel sowie Grün-züge und Grünverbindungen sind zu sichern.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP, BPL

Entsprechend den Möglichkeiten ist die Vernetzung von raumstrukturell bedeut-samen örtlichen und überörtlichen Grün- und Landschaftsräumen herzustellen(wie z.B. Grünverbindungen zum Landschafts- und Grüngürtel im Ballungs-raum, Ausgestaltung von Grünflächen als Teil von Grünkeilen, Begrünung derSiedlungsränder, aber auch die Sicherung wichtiger Grünkorridore zwischenden Lebensräumen der in Salzburg heimischen Wildarten). Dazu sollen die da-für notwendigen Flächen erhoben und identifiziert und mit den bestehendenInstrumenten der Raumplanung vor Verbauung gesichert werden. Wenn dies imRahmen eines Sachprogramms oder Regionalprogramms erfolgt, sind die Be-stimmungen des § 6 Abs. 2 letzter Satz ROG 1998 zu beachten. Daraus ergibtsich, dass durch diese Festlegung die Planung der Gemeinde nicht im Einzel-nen vorweg genommen werden darf und die notwendigen Festlegungen auchüberörtlich begründet sein müssen (siehe auch Erläuterung zu Maßnahme 1).Diese Festlegungen können überdies nur auf sachlicher Grundlage und be-gründeter Abwägung mit anderen Zielen durchgeführt werden.

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Maßnah-me 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) In Stadt- und Umlandgebieten sollen größereFreiflächen (Landschafts- und Grüngürtel) gesi-chert und von Versiegelung freigehalten werden.

SachprogrammRegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP,Landschaftsplanung

Besonders in den starkem Siedlungsdruck ausgesetzten Stadt- und Umlandbe-reichen ist die Erhaltung größerer unverbauter Flächen von großer Bedeutung.Ein Ansatzpunkt dazu wurde durch die Festlegung überörtlicher Grünflächen inden Regionalprogrammen bereits gesetzt. Die dauerhafte Sicherung dieserFreiflächen ist zur Erhaltung zukünftiger Handlungsspielräume notwendig undsoll daher durch die Festlegung einer darauf bezogenen Maßnahme gewährlei-stet sein. Bei der Festlegung ist überdies auch zu beachten, dass im Sinne des

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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§ 6 Absatz 2 letzter Satz ROG 1998 die Planungen der Gemeinden nicht bereitsim Einzelnen vorweg genommen werden dürfen, wenn die Umsetzung im Rah-men eines Sach- oder Regionalprogramms erfolgt. Wenn die wesentlichen Flä-chen in einem Sach- oder Regionalprogramm gesichert werden, ist jedenfallsauch eine Begründung aus überörtlicher Sicht notwendig (siehe auch Erläute-rung zu Maßnahme 1).Insbesondere zwischen den Zentralen Orten und den damit verflochtenenSiedlungsbereichen ist dieser Freihalteauftrag von großer Bedeutung zur Er-haltung der zukünftigen Handlungsmöglichkeiten für heute nicht absehbareNutzungen.

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung,Maßnahme 4 und 5:

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(4) Klar definierte Siedlungsränder sollen unterBerücksichtigung der landschaftlichen Einbindunggeschaffen werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

(5) Freiflächen in Siedlungsbereichen zur Förde-rung der Wohnqualität sollen unter Bedachtnahmeauf die Gestaltung des Wohnumfeldes (Gestal-tung von öffentlichen und privaten Grünflächen)gesichert und aufgewertet werden.

LandGemeinde

REK, FWP,BPLPrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

Die Festlegung von klar definierten Siedlungsrändern dient der Schaffung vongeschlossenen Siedlungsstrukturen. Dabei soll besonders die Einbeziehungdes naturräumlichen Bestandes (insbesondere der Gehölzbestand, die Gewäs-ser und die Geländemorphologie) in der Flächenwidmungs- und Bebauungs-planung berücksichtigt werden. Es wird festgestellt, dass die Erhaltung beste-hender Landschaftsstrukturen vor der Neuschaffung von Landschaftselementenzu gewichten ist.Besonders in verdichteten Siedlungen sind ausreichende Freiraumflächen fürdie Bevölkerung, die öffentlich zugänglich sein müssen, auszuweisen (z.B.Spielplätze, kleine Parks, Sportflächen). Die Grundlagen für die Umsetzungdieser Festlegung ist im REK (z.B. entsprechende Berechnung, Ziel- und Maß-nahmenformulierung in Bezug auf die räumliche Situierung der Grünräume,bzw. geeignete Festlegungen in den Bebauungsplänen) zu schaffen und in derFlächenwidmungs- und Bebauungsplanung umzusetzen. Dies führt zu einerSteigerung der Lebensqualität für die Wohnbevölkerung.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Maßnah-me 6:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(6) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen Flächen für� die Landwirtschaft,� den Biotopschutz und –verbund,� die Erholung,� die Wasserwirtschaft� und den Immissionsschutzgesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Die Ausweisung von Vorrang- oder Vorsorgeflächen soll auf Grundlage nach-vollziehbarer Bewertungen der Nutzungsansprüche, des Naturraumdargebotsund der Landschaftsfunktionen erfolgen, um eine möglichst wirtschaftliche so-wie nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Dabei kann dieselbe Fläche durch-aus auch unterschiedliche Vorrang- oder Vorsorgefunktionen erfüllen (z.B.ökologische Vorrangfläche und Vorrangfläche für die Erholungsnutzung, Schutzvor Luft- und Lärmimmissionen). Eine entsprechende Gewichtung der unter-schiedlichen Vorrang- oder Vorsorgefunktionen ist - ähnlich der forstlichenRaumplanung - im Bedarfsfall zu überlegen.

Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Maßnah-me 7:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(7) Bei der Festlegung von Erholungsnutzungsflä-chen sollen Qualitätskriterien, insbesondere derImmissionsschutz, berücksichtigt werden.

LandGemeinde

SachprogrammREK, FWPRichtlinien

Neben dem Immissionsschutz (Luft, Lärm) sind weitere mögliche Qualitätskrite-rien: Orientierung an bestehenden und künftigen Siedlungsräumen, Berück-sichtigung der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Erholungseinrichtungenund Weglängen, Bedachtnahme auf die Unverwechselbarkeit eines Grünraum-systems, etc.. Dabei sei insbesondere auf die Richtlinien zum Immissionsschutzverwiesen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Maßnah-me 8:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(8) Im Alpengebiet nach der Alpenkonvention,BGBl. Nr. 477/1995, in der Fassung BGBl. III Nr.30/1999 sind Gebiete festzulegen, in denen auftouristische Erschließung verzichtet wird.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

Durch das Inkrafttreten der Protokolle der Alpenkonvention ist die Regelung desArtikel 10 des Protokolls Tourismus in Kraft getreten, mit dem sich die Ver-tragsparteien verpflichten, gemäß ihren Vorschriften und nach ökologischenGesichtspunkten Gebiete auszuweisen, in denen auf touristische Erschließungverzichtet wird. Diesem Auftrag wird durch die Aufnahme dieser Maßnahmenachgekommen, nach der auf regionaler und örtlicher Ebene eine Umsetzungin den Instrumenten der Raumplanung erfolgen muss. Die eigentliche Umset-zung wird dabei insbesondere in den Regionalprogrammen und in den Räumli-chen Entwicklungskonzepten zu erfolgen haben. Es besteht jedoch auch dieMöglichkeit, dies landesweit über ein Sachprogramm nach § 8 Abs. 2 ROG1998 in Kooperation mit den mitbeteiligten Fachdienststellen umzusetzen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft

Ziele dieser LEP-Maßnahmen ist eine verstärkte Berücksichtigung einer nach-haltigen Ordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse:

� Sicherung der Wasserressourcen, damit diese auch für künftige Generatio-nen dauerhaft nutzbar bleiben,

� Schutz des Menschen und seines Lebensraumes vor Bedrohungen durchWasser,

� Gewährleistung einer regional möglichst ausgeglichenen Wasserbilanz und

� Sicherung einer weitgehend natürlichen Beschaffenheit der Gewässer.

Die ausreichende Versorgung und Bereitstellung von Trink- und Nutzwasserstellt eine unverzichtbare Voraussetzung für jede weitere Entwicklung dar. Dervorsorgenden Wasserwirtschaft im Sinne des bestmöglichen Schutzes desGrund- und Quellwassers vor mengen- und gütemäßigen Beeinträchtigungensoll ein noch deutlicherer Stellenwert eingeräumt werden. Neben den beste-henden nach wasserrechtlichen Bestimmungen bereits geschützten Gebieten,die im Regelfall als „Tabuzonen“ räumlicher Entwicklung zu betrachten sind,stellt insbesondere die Sicherung und Bewahrung sogenannter überregionalbedeutsamer und regional beachtenswerter, sicherer und sehr verfolgungswür-diger Trinkwasserreserven eine wesentliche Aufgabe dar. Dies ist insbesondereunter dem Aspekt künftiger Bedarfsentwicklungen zu sehen.Dem vorbeugenden Hocherwasserschutz mit der zentralen Zielsetzung des Er-haltes und allenfalls der Wiederherstellung der erforderlichen Abfluss- und Re-tentionsräume soll eine entsprechende Priorität eingeräumt werden (Flächen-vorsorge für den Hochwasserabfluss- und -rückhalt). Die Erfahrungen abge-laufener Hochwasserereignisse und die theoretische Nachprüfung mit immerleistungsfähigeren mathematischen Abflussmodellierungen zeigen, dass durchsukzessive Ausschaltung der Überflutungsräume in den Einzugsgebieten eineBeschleunigung des Hochwasserwellenablaufes sowie einer Erhöhung der Ab-flussspitze in den Unterläufen der Flüsse verursacht wird (Problemverlagerung).Es sollen daher durch die Steuerung der Siedlungsentwicklung nicht nur un-mittelbare Gefährdungsbereiche berücksichtigt (bereits im LEP 1994 vorgese-hen), sondern auch unverzichtbare bzw. qualifizierte Abfluss- und Rückhalte-räume geschützt werden. Es gilt eine zunehmende Akkumulation von Scha-denspotentialen in derartigen Räumen wirkungsvoll zu verhindern.Weiters sollen die eigentlichen Gewässerverhältnisse sowie die Gewässer -Umlandbeziehungen unter dem Aspekt des Erhaltes und Verbesserung derökologischen Funktionsfähigkeit eine deutlichere Beachtung erfahren.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Der Zielsetzung, die mengen- und gütemäßigen Beeinträchtigungen der Ge-wässer so gering wie möglich zu halten, soll unter dem Aspekt der bisherigenVorsorgemaßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung, entsprechendRechnung getragen werden.Eine möglichst flächendeckende, dem Stand der Technik entsprechende Ab-wasserentsorgung, ist anzustreben.Aufgrund der vermehrt feststellbaren Oberflächenwasserproblematik im Bereichvon Baugebieten wird künftig der Frage der geordneten Beseitigung der Ober-flächenwässer eine wesentlich größere Bedeutung als bisher beizumessen seinAls generelle wasserwirtschaftliche Zielsetzung sollte landesweit gelten, dassfür nicht oder nur gering verunreinigte Wässer, die dem Wasserkreislauf ohneweitere technische Reinigungsmaßnahmen übergeben werden können, einfreier Oberflächenabfluss und Infiltration (natürlich oder technisch unterstützt)zu bevorzugen sind. Auf die Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen,insbesondere durch Beschränkung der Bodenversiegelung, soll hingewirkt wer-den.Das „Versickerungsgebot“ ist auch im Hinblick auf die Zielsetzung der Gewähr-leistung einer regional möglichst ausgeglichenen Wasserbilanz zu sehen (För-derung der Grundwasserneubildung). Falls diese Möglichkeit nicht besteht, isteine Retention des Niederschlages, wie dies etwa dem unbesiedelten Zustandentspräche, anzustreben.Die Oberflächenwasserbeseitigung sollte jedenfalls in Abhängigkeit von derbaulichen Ausnutzung und Gestaltung rechtzeitig, spätestens im Rahmen derBebauungsplanung, im Sinne einer gesamthaften Entwässerungsplanung unterden o.a. Grundsätzen festgelegt werden.Im Bereich der Nutzung des Siedlungsraumes treten landesweit immer wiederNutzungskonflikte im Bereich der Gewässerabflussräume und Uferzonen zuanderwertigen Nutzungen auf. Es sollte ein vorrangiges und im allgemeinenöffentlichen Interesse gelegenes Ziel sein, den Gewässern jenen Raum zu er-halten bzw. zur Verfügung zu stellen, der für einen gefährdungsfreien Abflussund für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit notwendig ist. Dadiesen Räumen eine besondere Bedeutung zukommt, erscheint es sinnvoll,dies in einem eigenen Punkt zu dokumentieren und dies bei allen Raumord-nungsmaßnahmen zu berücksichtigen.Weitere Nutzungskonflikte ergeben sich aus der Erhaltung und Sicherung derim Land vorhandenen Wasserressourcen. Da eine geordnete und gesicherteTrink- und Nutzwasserversorgung eine absolut lebensnotwendige Grundvor-aussetzung, d.h. ein absolut vorrangiges öffentlichen Interesse für eine geord-nete Entwicklung landesweit darstellt, wird dieser Aufgabe eine eigene Maß-nahme gewidmet.

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Ziele:

Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Ziel 1: Absiche-rung des Dauersiedlungsraumes vor Naturgefahren unter Berücksichtigung desAspekts der Nachhaltigkeit.Naturgefahren sind als ganz entscheidende Rahmenbedingungen bei der Pla-nung und beim Ausbau von Siedlungen und Infrastrukturen zu beachten. ImUmgang mit Naturgefahren gilt es sowohl die langjährigen Beobachtungen derSchadenswirkungen aber auch neue Erkenntnisse über die Gefahrenursachenin die Überarbeitungen oder Ergänzungen der Gefahrenzonenpläne einzubrin-gen. Ebenso muss auch in nachhaltiger Weise dem zunehmenden Sicherheits-bedürfnis von Bevölkerung und Touristen durch technische Maßnahmen ent-sprochen werden.Die Raumordnung ist bei ihrer Beurteilung von räumlichen Entwicklungsprozes-sen aufgefordert , durch das Festlegen von Gebieten, in denen auf Grund vonNaturgefahren die Errichtung von Bauten und Anlagen soweit wie möglich aus-zuschließen ist, das Entstehen zufälliger Gefährdungspotenziale möglichst zuunterbinden (Artikel 9 Abs. 3c Raumplanungsprotokoll der Alpenkonvention,BGBl III Nr. 232/2002).

Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Ziel 2: Freihaltungder Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen, die den Abflussund die ökologische Funktionsfähigkeit von Gewässern beeinträchtigen.Dieses Ziel entspricht vorrangig dem Grundsatz einer verstärkten Berücksichti-gung der Umweltbelange bei der Abwägung ökologischer und ökonomischerAnsprüche an den Raum (§ 2 Abs. 2 Ziff 4 ROG 1998 und Artikel 3 Raumpla-nungsprotokoll der Alpenkonvention, BGBl III Nr. 232/2002). In den letztenJahrzehnten sind auch Gewässer und gewässernahe Bereiche durch Sied-lungsentwicklung, Infrastrukturausbau und landwirtschaftliche Intensivnutzungstarken Veränderungen ausgesetzt worden. Durch die Bündelung raumverträg-licher Nutzungen und Funktionen im gewässernahen Bereich wie Erholung,Hochwasserrückhalt, Naturschutz, Grundwassersicherung, extensive Land- undForstwirtschaft etc. entstehen Räume, die sowohl ökologische als auch erho-lungsfunktionelle und schutzwasserwirtschaftliche Vorteile bieten.

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Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Ziel 3: Sicherungdes Potentials von nutzbaren Trinkwasservorkommen und Erhaltung der Rein-heit der Gewässer.Die Beeinträchtigung der Lebensräume durch die Abfallstoffe der Gesellschafthat in vielen Regionen der Welt – auch in Teilen Europas – die Grenzen derBelastbarkeit der Ökosysteme erreicht. Die räumlichen Disparitäten in der Aus-stattung mit Trinkwasser und der damit nicht korrespondierende Verbrauchkönnen zu einem Problem für die europäische Raumentwicklung werden. Der-artige Veränderungen können zu einem großen Erschließungsdruck auf Ge-biete mit geringeren Umweltbelastungen und einem Überangebot an weitge-hend unbeeinträchtigten Wasserressourcen (wie z.B. Österreich) führen. DaWasser keine Grenzen kennt, haben die damit verbundenen Probleme aberauch die Nachfrage nach Wasser, jedenfalls regionalen, vielfach transnationa-len Charakter. Um die Trinkwasserreserven sowie die Reinheit der Gewässerim Land Salzburg zu gewährleisten, sollen integrierte Strategien für das Mana-gement von Wasserressourcen entwickelt werden, die u.a. den Schutz vonOberflächen- und Grundwasser, die Kontrolle landwirtschaftlicher Aktivitätensowie die Abwasserbehandlung einschließen (Artikel 2 Abs. 2e des Überein-kommens zum Schutz der Alpen, BGBl. 477/1995).

Maßnahmen:

Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Die durch Naturgefahren (z.B. Berg- und Fels-sturz, Hochwasser, Schnee- und Eislawinen, Mu-ren und Rutschungen) bedrohten Bereiche sindvon solchen Nutzungen freizuhalten, die eineweitere Erhöhung des Schadenspotentials nachsich ziehen würden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWPGefahrenzonen-pläne

Um einen Selbstverstärkungseffekt der Gefährdungen auszuschließen, ist eswichtig, in den bedrohten Bereichen Nutzungen auszuschließen, die eine Erhö-hung der Gefährdung in diesen Gebieten oder in davon beeinflussten Gebietennach sich ziehen würden. Insbesondere betrifft dies die Freihaltung von Reten-tionsräumen vor Bebauung und Versiegelung (siehe auch Maßnahme 2).

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Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Hochwasserabfluss- und -rückhalteräumesollen als Vorrang- oder Vorsorgeflächen erhaltenund gesichert werden.

Bund, LandRegionalverbandGemeinde

Schutzwasser-wirtschaftlicheGrundsatzkonzepteWasserwirtschaftl.Rahmenpläne,FörderungenRegionalprogrammREK, FWP

Der Hochwasserschutz verfolgt das Ziel, durch entsprechende Maßnahmengegebene, gewässernahe Flächennutzungen den natürlichen Hochwasserge-fährdungen anzupassen oder jene, einen ausreichenden Hochwasserschutzerfordernde Lebens-, Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Erholungsansprü-che unter Berücksichtigung eines zulässigen Restrisikos auf möglichst hoch-wassersichere Standorte zu lenken. Um Nutzungskonflikte und Gefährdungenzu vermeiden, müssen je nach Bedarf Vorrang- oder Vorsorgeflächen fürHochwasserabfluss- und Rückhalteräume ausgewiesen und gesichert werden.Das Instrument der Vorrangfläche soll für die wesentlichen Flächen angewen-det werden. Dabei sind Untersuchungen durch die einzelnen Fachdienststellennotwendig, um konkrete flächenbezogene Festlegungen treffen zu können.

Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Ein nachhaltiges Oberflächenwassermanage-ment soll im Rahmen der Siedlungsentwicklungumgesetzt werden.

RegionalverbandGemeindeWildbach- und La-winenverbauung

RegionalprogrammREK, FWP, BPLGefahrenzonen-pläne

Durch die enorme Siedlungsausweitung und der damit zusammenhängendenOberflächenversiegelung durch Verkehrsflächen und Bauten, treten landesweitvermehrt Probleme bei der Oberflächenwasserentsorgung auf. Da nach Mög-lichkeit Oberflächenwässer so rasch als möglich wieder dem natürlichen Was-serkreislauf zugeführt werden sollen, bzw. eine schadlose Ableitung sicherzu-stellen ist, ist unbedingt bei allen relevanten Planungen und Baumaßnahmenein entsprechendes Oberflächenwassermanagement (generelle Entwässe-rungsplanung) mit einzubeziehen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) In Trinkwasserhoffnungsgebieten soll insbe-sondere die Freihaltung von Nutzungen mit Kon-fliktpotential berücksichtigt werden.

Bund, LandRegionalverbandGemeinde

Förderungen,StudienRegionalprogrammREK, FWP

Der Wasser- und Grundwasserschutz, und dabei besonders die nachhaltigeVersorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser, gewinntauch im Land Salzburg immer mehr an Bedeutung. Das Problemfeld Wasser-haushalt verlangt eine integrative Betrachtung des Landschaftsraumes in Hin-blick auf die Verträglichkeit zwischen Landschaftspotential und den vielfältigenan den Betrachtungsraum gestellten Nutzungsansprüchen. In dem Sinn ist na-hezu jede raumrelevante Maßnahme auf mögliche Wechselwirkungen mit demörtlichen Wasserhaushalt zu überprüfen, um Nutzungen mit Konfliktpotential zuvermeiden.

Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft, Maßnahme 5:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(5) Flächen für Schutzmaßnahmen bei und Re-naturierung von Fließgewässern sollen unter Be-achtung der ökologischen und landschaftsgestal-terischen Funktionen der Gewässer gesichertwerden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP

Dazu gehören dezentrale bzw. flächenhafte Maßnahmen zur Minderung desOberflächenabflusses, wie etwa die Wiederherstellung von ehemaligen Auen-gebieten, die Reaktivierung der Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft etwain Form von Geländemulden oder natürlichen Rückhalteräumen, oder die Stei-gerung der Versickerungskapazität im Einzugsgebiet durch Änderung der Bo-dennutzung.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu D. Wirtschaft

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung

Ziele:

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Ziel 1 und 2: VordringlicheEntwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der angestrebtenwirtschafts- und raumstrukturellen Ziele des Landes besonders notwendig istund Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Be-deutung an dafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs.Wirtschafts- und raumstrukturelle Ziele des Landes sind in Kapitel 2 des Lan-desentwicklungsprogramms in genereller Form sowie auch in darauf aufbauen-den Konzepten, sowie Sach- und Regionalprogrammen im Speziellen enthal-ten. So wurde beispielsweise durch die Ausweisung von Zentralen Orten imAllgemeinen und durch die gezielte Aufstufung bestimmter Gemeinden im Be-sonderen wirtschafts- und raumstrukturelles Ziele zum Ausdruck gebracht, dieim landespolitischen Interesse auch durch eine gezielte Betriebsansiedlung indiesen Standorträumen bemerkbar machen sollte.Die bisherige Unterscheidung von regionalem und überregionalem Bedarf hatsich als nicht zielführend erwiesen, da es sich meist nicht um einen unmittelba-ren Bedarf handelt, sondern sich eine Fläche auf Grund ihrer besonderenStandortkriterien oder aufgrund der bestehenden Betriebsstruktur sich für einegroßflächige Ausweisung besonders eignet. Der regionale Bedarf wurde meistals Summe des Bedarfes der einzelnen Gemeinden gesehen und ein be-stimmter Teil davon in einer bestimmten Gemeinde dem 10 Jahresbedarf hin-zugerechnet – ohne dass dabei eine andere Gemeinde auf ihren 10 Jahresbe-darf verzichtet hätte. Nunmehr soll es einer Gemeinde möglich sein, aufgrunddes vorhandenen Standortpotentiales, wirtschaftsstruktureller Daten u.a. den 10Jahresbedarf nicht nur aus dem Entwicklungspotenzial der bestehenden Betrie-be heraus hochzurechnen, sondern generelle Ziele zur Standortentwicklung inihre Berechnungen mit einzubeziehen. Zur Umsetzung sollen dabei auch inter-kommunale Lösungen in Frage kommen können („Interkommunale Gewerbe-gebiete“), wobei dies jedoch immer im jeweiligen regionalen Betrachtungsmaß-stab zu sehen ist. Die Zusammenrechnung des Baulandbedarfs mehrerer Ge-meinden, die nicht im regionalen Verflechtungszusammenhang stehen, lässtsich dabei nicht ableiten und darf daher nicht zur Umgehung zentraler Bestim-mungen des Raumordnungsgesetzes verwendet werden.Neben der Baulandbedarfsberechnung auf Gemeindeebene kann die Sicherungder Flächen für eine bestimmte Nutzung durch § 14 Verträge zielführend sein.Zumindest sollten die Gemeinden im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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gemäß § 17a Abs. 2 dazu angehalten werden, eine sinnvolle Abgrenzung undAnordnung bzw. Nutzung der Betriebsstandorte sicher zu stellen.Derzeit bestehen für den Salzburger Zentralraum umfassende Erhebungen hin-sichtlich des Standortpotenziales, die v.a. im Zusammenhang mit den Arbeitenzu einem Sachprogramm geleistet wurden.Ein einheitliches landesweites Kriterienmodell, das auf der Bewertung durchPositivkriterien aufbaut, soll künftig den Nachweis der Qualität eines Standortesauch im Vergleich zu anderen Standorten erleichtern. Da das Rechenmodellaber nur auf entsprechenden landesweit verfügbaren und standardisierten Da-ten aufbaut, muss darüber hinaus eine Plausibilitätsprüfung für den konkretenStandort durchgeführt werden bzw. etwaige Änderungen bei den einzelnenKriterien z.B. zusätzliche Autobahnauffahrten im Rechenmodell nachgeführtwerden.Bisher wurde der Möglichkeit für einen Schienenanschluss besondere Bedeu-tung beigemessen. Dieses Standortkriterium sollte künftig im Gesamtkontextder Standortbewertung mitbehandelt werden, nicht aber ein absolutes Aus-schlusskriterium darstellen, da dies v.a. seitens der Wirtschaft als nicht zielfüh-rend erachtet wird.Die unmittelbare Bindung von Standortentscheidungen an das Zentrale OrteModell des LEP ist ebenso wie die Möglichkeit des Schienenanschlusses in daslandesweite Rechenmodell zur Bewertung des Standortpotentiales eingeflossenund muss daher nicht mehr in einer gesonderten Maßnahme angeführt werden.Zusätzlich zu diesen raumstrukturellen Kriterien ist auch eine Berücksichtigungder EU-Strukturfonds bzw. des Wirtschaftsleitbildes zu empfehlen, da erst diesektorübergreifende Betrachtung (und Ausschöpfung von Fördermitteln) einewirksame Strukturverbesserung ermöglicht.

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Ziel 3: Verstärkung der re-gionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere von Ge-meinden bei der Standortentwicklung.Dieses Ziel geht auf die Grundsätze der Ordnung eines Teilraumes des Landesin Abstimmung mit der Ordnung des gesamten Landesgebietes und mit der sei-ner Nachbarräume, der Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identitätsowie des Vorrangs der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen zurück.Gemeinden sind unabhängig von den Gesichtspunkten funktionaler Zusam-menhänge, der Standorteignung oder der ökonomischen Effizienz zwangsläufigbemüht, Standortentscheidungen zugunsten der eigenen Gemeinde durchzu-setzen. Verbindliche überörtliche Rahmensetzungen, vor allem im Hinblick aufeine überörtliche Abstimmung von örtlichen Festlegungen fehlen meist. Ebensogibt es so gut wie keine Abstimmung regionaler Förderungsmaßnahmen mit

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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den überörtlichen Planungen der Länder. Dies steht im Widerspruch zur volks-wirtschaftlichen Zielsetzung, dass die Zuweisung von Entwicklungs- und För-dermaßnahmen dort erfolgen sollen, wo die Voraussetzungen für eine mög-lichst große Wirkung der eingesetzten Mittel gegeben ist. Allerdings fehlen der-zeit auch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Ausgleichsmechanis-men.Um die Ziele einer abgestimmten ökonomischen Raumentwicklung im Sinneder Nachhaltigkeit einlösen zu können, wird eine stärkere Betonung der über-örtlichen Ebene notwendig sein (vgl. auch Protokoll Raumplanung und nachhal-tige Entwicklung der Alpenkonvention, BGBl. Nr. 232/2002). Zunehmende Be-deutung wird der überörtlichen Raumordnung (Raumplanung) bei der Festle-gung von Standortkriterien und der Standortfindung von Großprojekten zukom-men, deren Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinwegreichen. Indu-strie- und Gewerbeanlagen sollen nur dort zulässig sein, wenn sie mit den Ziel-setzungen, Planungen und anderen Vorgaben zur überörtlichen Raumordnungund Raumentwicklung übereinstimmen.Darüber hinaus bieten die neuen Möglichkeiten in der grenzüberschreitendenZusammenarbeit seit dem EU-Beitritt zahlreichen, bisher peripher gelegenenGrenzgebieten Österreichs neue Entwicklungschancen. Auch an den bereitsenger verflochtenen Grenzregionen mit den westlichen Nachbarstaaten kanndie Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu Veränderun-gen der Standortattraktivität führen. Als Region mit besonders hohem Koopera-tionspotenzial wird dabei der Großraum Salzburg – Südost-Bayern angesehen.

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Ziel 4: Stärkung der wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben durch Si-cherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.Mit diesem Ziel werden die Grundsätze der aktiven Bodenpolitik der Gemeindenund der Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen sowie dasLeitbild des Erhaltes und der selektiven Steigerung der Wirtschaftskraft näherausformuliert.Der Raumordnung kommt bei der spezifischen Standortentwicklung und demFlächenmanagement sowie bei der Entwicklung qualitativer Standortfaktorensteigende Bedeutung zu. Eine umfassende Raumentwicklungspolitik kann undsoll im Zuge der Flächenwidmung jene Standorte sichern, die für großflächigeBetriebe und Einrichtungen notwendig und verkehrstechnisch gut erschlossensind. Weiters sollen durch eine vorausschauende Bodenpolitik entsprechendeErweiterungsflächen gesichert werden, um den Betrieben bei Bedarf ausrei-chende Möglichkeiten zur Expansion zu bieten. Ziel dabei sollte sein, für dieDeckung des Flächenbedarfs der Wirtschaft geeignete Flächen vor der Zer-stückelung und Zersiedelung zu bewahren und damit auch Probleme mit Anrai-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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nern möglichst auszuschließen. Dies minimiert Konflikte und erleichtert die An-siedelung neuer Unternehmen.

Maßnahmen:

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutungsollen bevorzugt an solchen Standorten ausge-wiesen werden, die auf Grund nachvollziehbarerBeurteilungen als geeignete Standorte erkanntwerden. Dabei müssen die standortspezifischenGegebenheiten Eingang in die Beurteilung finden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Maßgebliche Grundlage dafür ist ein landesweites Analysemodell, das sowohlabsolute Ausschlusskriterien als auch „Positivkriterien“ beinhaltet, die eine be-stimmte Lagegunst induzieren; dies sind z.B.

� Nähe zu Entwicklungsachsen

� Nähe zu Autobahn

� Nähe zu Autobahnanschluss

� Nähe zu Bahninfrastruktur

� geringe Beeinträchtigung der umgebenden Flächen

� Geländeneigung

� raumstrukturelle Eignung der Standortgemeinde.

Aufgrund begrenzter Flächenpotentiale und naturräumlicher und verkehrsgeo-graphischer Unterschiede erhält eine interregionale Zusammenarbeit bei über-örtlichen Einrichtungen insgesamt aber bei Betriebsstandorten im Besonderenerhält einen höheren Stellenwert. Eine solche Kooperation soll nicht durch lan-desplanerische Maßnahmen erzwungen werden, Kooperationen auf regionalerEbene sollen aber im Rahmen der Förderungspolitik des Landes berücksichtigtwerden.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Liegen Betriebsstandorte von überörtlicherBedeutung im Nahbereich der Bahninfrastruktur,ist die Möglichkeit für einen Gleisanschluss nachMaßgabe der eisenbahntechnischen Vorausset-zungen in den Planungen sicherzustellen.

LandGemeinde

SachprogrammREK, FWP, BPL

Besonders bei Vorhandensein mehrerer Betriebe an einem Standort erweistsich ein Bau eines Bahnanschlusses als zweckmäßig. Da heute noch nicht vor-hersehbar ist, ob die Zulieferung im MIV noch auf längere Sicht aufrecht zu er-halten ist, muss daher auf jeden Fall für die Möglichkeit zur Schaffung alternati-ver Zulieferungsmodelle vorgesorgt werden. Dazu soll an größeren Betriebs-standorten, die im Einzugsbereich der Schienenverkehrsinfrastruktur liegen, diedafür notwendigen Flächen zumindest freigehalten werden, um bei spätererNotwendigkeit die Anschlüsse herstellen zu können. Dabei sind Standorte mitder Möglichkeit der Direktanbindung in einen Bahnhof günstiger anzusehen alsStandorte mit Einbindung in die Strecke. Die Einbindung in die Strecke verur-sacht nämlich höhere Kosten und beeinträchtigt zusätzlich die Nahverkehrska-pazität an den ohnehin bereits sehr überlasteten Schienensträngen im Zentral-raum.

Zu D1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Notwendige Erweiterungsflächen für Industrieund Gewerbe sind zur Verhinderung von Konflik-ten mit anderen Nutzungen zu sichern.

Gemeinde REK, FWP

Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten muss auf eine mögliche ErweiterungBedacht genommen werden, um eventuelle Konfliktpotenziale mit angrenzen-den Flächen bzw. Nutzungen zu minimieren. Dies kann durch eine aktive, vor-ausschauende Bodenpolitik der Gemeinde gewährleistet werden (Sicherungvon Erweiterungsflächen). Nutzungskonflikte können auch durch eine Kombina-tion von immissions- und emissionsmindernden Maßnahmen vermieden wer-den. Solche Maßnahmen sind als bauliche und planerische Abstimmung (z.B.Abschirmung, Positionierung im Bebauungsplan) durchzuführen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) Bei funktionaler Eignung von Betriebsstand-orten soll eine entsprechende dichtere Bebauungvorgesehen werden.

Gemeinde REK, BPL

Ähnlich wie bei der Siedlungsentwicklung soll im Sinne eines haushälterischenUmgangs mit Grund und Boden auch die Bereitstellung von Flächen für Betrie-be durch Verdichtung (Entwicklung nach innen) bestehender Gewerbe- undIndustriegebiete bzw. durch die Sanierung und Aktivierung von Gewerbe- undIndustriebrachen erfolgen. Auch bei neu ausgewiesenen Betriebsstandorten istjedoch der Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden zubeachten (§ 2 Abs. 2 Ziff 1 ROG 1998 und Artikel 7 Abs. 1 des Protokolls Bo-denschutz der Alpenkonvention, BGBl Nr. 235/2002).

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 5:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(5) Eine Entwicklung von Betriebsstandorten mitüberörtlicher Bedeutung bzw. die Schaffung grö-ßerer Arbeitsplatzkonzentrationen soll insbeson-dere dort erfolgen, wo dies zu einer Verbesserungder regionalen Entwicklung dient.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Im Sinne des Leitbilds der dezentralen Konzentration sollen Betriebsstandortemit überörtlicher Bedeutung vorrangig in den zu fördernden Regionalzentren,Regionalen Nebenzentren und Ergänzungsgemeinden ausgewiesen werden,um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitsplätzen und wohnhaft Be-schäftigten zu erreichen. Dies trägt auch dazu bei, den Pendlerverkehr langfris-tig zu reduzieren. Die Schaffung dieser Betriebsstandorte mit überörtlicher Be-deutung kann durch das Setzen entsprechender Rahmenbedingungen in derRaumentwicklungspolitik, nämlich die Verfügbarkeit von Standortfaktoren inmarktgerechter Qualität (Sicherung und Verfügbarkeit preisgünstiger Grundstü-cke für die Wirtschaft, die Forcierung heimischer erneuerbarer Energiequellen,die Optimierung und Vernetzung der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruk-tur etc.) unterstützt werden.

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Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 6:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(6) Standortentscheidungen sollen durch einevorausschauende Liegenschaftspolitik unter Be-rücksichtigung einer sinnvollen Anordnung undAbgrenzung der Grundflächen optimiert werden.

LandGemeindeBaulandsicherungs-gesellschaft

PrivatwirtschaftlicheMaßnahmenREK, FWP

Eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden durch Vereinbarungen mit den Grund-eigentümern oder Grundstückserwerb ist auch weiterhin ein unverzichtbaresMittel der gesamten Salzburger Raumordnungspolitik. Es geht schließlich umdie Erfüllung wichtiger Aufgaben im Bereich der Daseinvorsorge durch Schaf-fung von ausreichendem Flächenangebot für den örtlichen Wohn- und Wirt-schaftsbedarf.Eine vorausschauende Liegenschaftspolitik kann zu einer konfliktfreieren An-ordnung von Wohn- und Betriebsstandorten führen, dabei ist vor allen Dingender Einsatz privatwirtschaftlicher Maßnahmen der Gemeinden möglich. DieGemeinden sollen dabei durch das Land über die Baulandsicherungsgesell-schaft Land-Invest unterstützt werden.

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 7:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(7) Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutungsollen in regionaler Abstimmung ausgewiesenwerden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Insbesondere die Ausweisung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeu-tung erfordert eine gezielte Flächenvorsorge durch die Gemeinden und soll inAbstimmung mit dem Regionalverband und in Kooperation mit der Baulandsi-cherungsgesellschaft durchgeführt werden. Neben dem Instrument der Ver-tragsraumordnung soll hier auch ein regionales Flächenmobilisierungsmana-gement – mittels Regionalverband – mit verfügbaren Tauschflächen und derSammlung von Informationen über die Verfügbarkeit von Grundstücken ange-strebt werden.

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Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 8:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(8) Zum Ausgleich von Kosten und Nutzen über-örtlicher Einrichtungen sowie Betriebsstandortenmit überörtlicher Bedeutung sollen privatrechtlicheKooperationen verwirklicht werden.

LandRegionalverbandGemeinde

PrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

Ein zentrales Problem einer weitgehenden regionalen Zusammenarbeit derGemeinden im Raumordnungs- und Wirtschaftsbereich ist die Frage der Rege-lung eines gerechten Vorteils- und Lastenausgleichs zwischen den einzelnenGemeinden. Mit der Förderung von privatrechtlichen Kooperationen sollen da-her die wirtschaftspolitischen Chancen in den Regionen verbessert werden,welche im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 des Raumplanungsprotokolls der Alpen-konvention, BGBl Nr. 232/2002, die ansässige Bevölkerung mit Erwerbsmög-lichkeiten versorgt, Strukturschwächen vermindert und arbeitsplatzschaffendeErwerbskombinationen unterstützt. Ein genereller regionaler Finanzausgleichz.B. zwischen den zentralen und ländlichen Gemeinden bzw. zwischen Arbeits-platz- und Erholungsgemeinden wird den differenzierten regionalen und lokalenAnforderungen kaum gerecht. Andere Instrumente wie begrenzte oder projekt-bezogene privatwirtschaftliche Verträge sind hier zielgerichteter und effektivereinzusetzen und mit vielen Ausgestaltungsmöglichkeiten zu versehen. Die Po-tentiale des Raumes aber auch die Probleme sind so vielfältig, dass sie am be-sten, nachhaltigsten und gewinnbringendsten für alle von allen gemeinsam zunutzen und zu lösen sind. Zugleich können solche Kooperationen jedoch nurauf freiwilliger Basis erfolgen und ist nicht mit aufsichtsbehördlichen Mitteln er-zwingbar bzw. durchsetzbar.

Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung, Maßnahme 9:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(9) Bei der Baulandbedarfsberechnung könnenBetriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung aufGrund von nachvollziehbaren Voraussetzungenund Begründungen Berücksichtigung finden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Diese Maßnahme soll eine Handhabe für den Fall anbieten, dass größere ge-werblich nutzbare Gebiete an Standorten verfügbar werden, die für diese Nut-zung gut geeignet sind. Die Ausweisung von Betriebsstandorten mit überörtli-cher Bedeutung soll sich am rechnerischen Baulandbedarf für die Wirtschaftorientieren. Dabei ist eine zusätzliche Baulandausweisung auf Gemeindeebenebei begründeten, nachvollziehbaren, überörtlichen Bedarf möglich.

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Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft

Die Tourismuswirtschaft ist für das Land Salzburg von sehr großer Bedeutungund stellt im Zusammenhang mit den landschaftlichen Qualitäten auch in Zu-kunft ein großes Potential für die Wirtschaft des Landes dar. Es darf auch nichtübersehen werden, dass durch die Tourismuswirtschaft in der inneralpinenSiedlungsgebieten Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden und einerEntleerung der inneralpinen Räume vorgebeugt wird. Nicht übersehen kannman jedoch auch negative Begleiterscheinungen einer ungesteuerten undmanchmal auch zu rasch fortschreitenden Erschließung der Räume, welche zugesellschaftlichen und ökonomischen Problemen für die Gemeinden führenkönnen.Dabei können unterschiedlich stark touristisch geprägte Gemeinden unter-schieden werden (vgl. Karte 14).Insbesondere in Tourismus-A-Gemeinden (Intensiv-Tourismusgemeinden),die durch eine hohe Tourismusintensität gekennzeichnet sind, erfolgt eine Prä-gung des Siedlungsbildes durch touristisch genutzte Bauten und einem Über-wiegen des touristischen Dienstleistungssektors. Zu dieser Gruppe zählen:

Filzmoos, Flachau, Kleinarl, Untertauern und Werfenweng im Bezirk St. JohannTweng im Bezirk TamswegKaprun, Krimml, Maria Alm am Steinernen Meer, Saalbach-Hinterglemm undWald im Pinzgau im Bezirk Zell am See

Tourismus-B-Gemeinden haben eine über dem Durchschnitt der Gebirgsgaueliegende Tourismusintensität. Die Überprägung durch Bauten und Infrastrukturdes Tourismus ist nicht so stark wie bei den Intensiv-Tourismusgemeinden,kann jedoch in Teilgebieten bereits organisatorische Schwierigkeiten nach sichziehen. Zu dieser Gruppe zählen:

Russbach im Bezirk HalleinFuschl und St. Gilgen im Bezirk Salzburg-UmgebungAltenmarkt, Bad Hofgastein, Badgastein, Dorfgastein, Forstau, Großarl, Mühl-bach am Hochkönig, St. Martin am Tennengebirge und Wagrain im Bezirk St. Jo-hannMauterndorf im Bezirk TamswegDienten, Fusch an der Glocknerstraße, Leogang, Lofer, Rauris, St. Martin beiLofer, Viehhofen und Zell am See im Pinzgau im Bezirk Zell am See

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Tourismus-C-Gemeinden haben eine über dem Landesschnitt liegende Tou-rismusintensität. Es gibt nur eine geringe Überprägung durch Bauten und Infra-struktur des Tourismus. Zu dieser Gruppe zählen:

Abtenau und Vigaun im Bezirk HalleinHintersee und Strobl im Bezirk Salzburg-UmgebungEben und Radstadt im Bezirk St. JohannGöriach, Mariapfarr, St. Michael im Lungau, Thomatal und Weißpriach im BezirkTamswegBruck an der Glocknerstraße, Hollersbach, Maishofen, Mittersill, Piesendorf, Un-ken und Uttendorf im Bezirk Zell am See

Ziele:

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ziel 1: Die raumverträgliche Anpas-sung der Infrastruktur soll durch Maßnahmen der Raumplanung unterstütztwerden.Die „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ hat sich zu dem zweitwichtigsten Wirt-schaftsfaktor im Land Salzburg entwickelt. Die Funktionsfähigkeit des Natur-haushalts und die Schönheit und Vielfalt der Landschaft zählen zu den wichtig-sten Grundlagen des Tourismus. Auf ihre Erhaltung muss deshalb bei raumbe-deutsamen Maßnahmen, die auf den Naturhaushalt und die Landschaft einwir-ken, in Tourismusgebieten im besonderem Maße Rücksicht genommen wer-den. Eine günstige Weiterentwicklung des Tourismus setzt voraus, dass dieAttraktivität der Tourismusgebiete nicht durch Lärmbelästigungen, Wasserver-mutzungen, Luftverunreinigungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-des, wie sie vor allem bei der Entwicklung des produzierenden Gewerbes undbeim Ausbau der Verkehrswege entstehen können, gemindert wird. Um diesezu gewährleisten, haben sich die Vertragsparteien der Alpenkonvention ver-pflichtet, auf eine nachhaltige touristische Erschließung mit einem umweltver-träglichen Tourismus zu achten. Zu diesem Zweck unterstützen sie die Ausar-beitung und Umsetzung von Leitbildern und Entwicklungsprogrammen, die denZielen des Tourismusprotokolls Rechnung tragen (Artikel 5 Abs. 1 des Proto-kolls Tourismus, BGBl III 230/2002.

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ziel 2: Die Qualitätsverbesserung imTourismus soll im Rahmen der Standortentwicklung unterstützt werden.Die Wettbewerbsfähigkeit der salzburgerischen Tourismuswirtschaft gegenüberden ausländischen Konkurrenten wird besonders von unterschiedlichen klimati-

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schen Gegebenheiten beeinflusst. Hieraus resultierende WettbewerbsnachteileSalzburgs gegenüber dem Ausland müssen durch ständige Leistungssteige-rungen der hiesigen mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ausgegli-chen werden. Die Wettbewerbsfähigkeit muss aber auch gegenüber den ande-ren Bundesländern, mit denen Salzburg in direktem Wettbewerb steht, gestärktwerden.Es soll erreicht werden, dass Gebiete diesseits und jenseits der Landesgrenzeihre jeweiligen Potenziale verstärkt entwickeln und nutzen. Notwendig ist aufjeden Fall eine Abstimmung bei der Planung grenzüberschreitender Einrichtun-gen, wie etwa Wanderwegen. In den grenznahen Gebieten befinden sich zahl-reiche ökologisch wertvolle Lebensräume, die durch Zerschneidung gefährdetwerden können. Bei Erschließungsmaßnahmen sind die ökologischen Belangezu berücksichtigen.Vor allem in Gebieten in denen dem Tourismus bereits eine erhebliche wirt-schaftliche Bedeutung zukommt, ist das Schwergewicht künftiger Maßnahmenauf die qualitative Leistungssteigerung zu legen. Gleichzeitig sind auch die Vor-aussetzungen für eine Saisonverlängerung zu verbessern.Dabei sind insbesondere die Bestimmungen zur Entwicklung der Tourismus-Infrastruktur nach dem Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, BGBl. III Nr.230/2002, zu beachten.

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ziel 3: Die Sicherung der zeitgemä-ßen Weiterentwicklung von Tourismuseinrichtungen und -betrieben soll ge-währleistet werden.Unter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Erfordernisse haben sichdie Signatarstaaten der Alpenkonvention verpflichtet, eine nachhaltige Politikeinzuleiten, welche die Wettbewerbsfähigkeit des naturnahen Tourismus imAlpenraum stärkt und damit einen wichtigen Beitrag zur sozioökonomischenEntwicklung des Alpenraums leistet. Dabei sind Maßnahmen zu bevorzugen,welche die Innovation und die Diversifizierung des Angebots fördern (Artikel 6Abs. 2 des Tourismusprotokolls, BGBl III Nr. 230/2002).

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ziel 4: Die Erreichbarkeit der Touris-musregionen soll insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr verbessertwerden.Eine wettbewerbsfähige Tourismus- und Freizeitinfrastruktur ist von der Er-reichbarkeit im internationalen Verkehr abhängig. Erhebliche Erreichbarkeitsde-fizite bestehen im Öffentlichen Personenfernverkehr im Vergleich zur Erreich-barkeit im Motorisierten Individualverkehr. Entscheidende Angebotsverbesse-rungen in der Erreichbarkeit im hochrangigen Schienennetz (ICE, EC und IC

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Verbindungen) sind daher zur Sicherung der Tourismusstandorte von Bedeu-tung. Beim Ausbau der Infrastruktur sind die Regelungen des Protokolls „Ver-kehr“ der Alpenkonvention, BGBL. III Nr. 234/2002, zu beachten.

Maßnahmen:

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Maßnahme 1 und 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Neuansiedlung von Beherbergungsgroß-betrieben, und größeren Tourismus- und Freizeit-einrichtungen soll bevorzugt an infrastrukturell gutaufgeschlossenen Standorten in regionaler Ab-stimmung erfolgen.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP

(2) Flächen für Freizeiteinrichtungen sollen unterBedachtnahme auf eine Minimierung der Belas-tungen durch den Verkehr ausgewiesen werden.

Gemeinde REK, FWP,Bebauungsplan

Um die Attraktivität von touristisch genutzten Regionen trotz der verstärktenKonkurrenz anderer Destinationen und eines geänderten Freizeitverhaltens derGäste zu erhalten, müssen entsprechende Anstrengungen aller im TourismusInteressierten unternommen werden. Dabei besteht die Gefahr, dass in denGebieten mit intensiver Erholungsnutzung (Intensivtourismusregionen) und ei-ner auch im Tourismus beobachtbaren Konzentrationstendenz Konflikte mit an-deren Nutzungsformen und Interessen auftreten. Dies gilt insbesondere dort,wo die naturräumlichen Gegebenheiten einen hohen Flächenbedarf für Frei-zeiteinrichtungen (Schipisten, Golfplätze) nicht konfliktfrei zulassen. Touristi-sche „Spezialisierungen“ der Raumstruktur lassen in ökologischer, sozialer undökonomischer Hinsicht vielschichtige Problementwicklungen wie z.B. hohesVerkehrsaufkommen erwarten. Daher sind in Umsetzung der Verpflichtungendurch das Tourismusprotokoll der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 230/2002Maßnahmen zur Lenkung der Besucherströme, zur Qualitätsförderung und zurräumlichen Beschränkung des Angebots zu setzen (Kapitel II des Tourismus-protokolls).Große Beherbergungsanlagen können negative Auswirkungen auf die vorhan-dene, vorwiegend mittelständisch strukturierte Fremdenverkehrswirtschaft ha-ben und damit die Entwicklung des Raumes in seiner Gesamtheit nachhaltigberühren. Nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz dürfen Beherbergungs-großbetriebe nur in dafür speziell ausgewiesenen Gebieten errichtet werden.Die Ausweisung von Gebieten für Beherbergungsgroßbetriebe ist die Genehmi-gung im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist neben den üblichen Geneh-migungskriteren (z.B. Erfordernis der Baulandeignung) auch dann zu versagen,wenn nachteilige Auswirkungen auf das Landschafts- oder das Ortsbild, die

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Verkehrsstruktur, auf die Belastbarkeit der Landschaft, die Sozialstruktur oderdie Fremdenverkehrsstruktur zu erwarten sind (§ 22 Abs. 2 lit f ROG 1998 undArtikel 11 des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention, BGBl. III Nr.230/2002).In der Tourismuswirtschaft besteht wie im Handel (Einkaufszentren) ein Trendzu Großformen, nämlich zu gebauten, künstlichen Erlebnis- und Erholungswel-ten, Freizeit- und Themenparks.Bei der Einrichtung von Freizeitparks ist sicherzustellen, dass Standorte gefun-den werden die über eine geeignete Verkehrsanbindung und über die notwen-dige infrastrukturelle Erschließung und Standorteignung verfügen. Dies liegtauch im Interesse der Betreiber von Freizeitparks, da der Umfang des Gäste-potenzials von der guten Erreichbarkeit einer Anlage abhängig ist. Bei der Pla-nung neuer Infrastruktureinrichtungen sind die Regelungen der Protokolle „Tou-rismus“, „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ sowie „Verkehr“ der Al-penkonvention zu beachten (BGBl. III Nr. 230, 232 und 234 /2002)

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Die Raumverträglichkeit größerer Projekte derFreizeitinfrastruktur, insbesondere Projekte zurwesentlichen Erweiterung von Skigebieten undzur Errichtung von großflächigen Golfanlagen sollgeprüft werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRichtlinienRegionalprogrammREK, FWP, BPL

Aufgabe der Raumplanung muss es in Zukunft sein, die ökonomischen Not-wendigkeiten in Einklang mit der sensiblen Ökologie des alpinen Raumes zumSchutz des Naturhaushaltes zu bringen (vgl. Artikel 6 des Tourismusprotokollsder Alpenkonvention, BGBl III Nr. 230/2002). Die Tourismuswirtschaft als einerder wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes Salzburg ist auch in zunehmen-den Maße auf einen intakten Naturraum und ein ansprechendes Landschafts-bild angewiesen. Ökologische Probleme und naturräumliche Erfordernissemüssen daher weiterhin Berücksichtigung bei der Schierschließung finden.Die bisherigen Erfahrungen mit der Arbeitsgruppe „Raumverträglichkeitsprü-fung/Schierschließung“ haben gezeigt, dass eine umfassende Prüfung und Be-urteilung der Projekte notwendig ist, um eine sinnvolle Entwicklung im Schian-lagenbau gewährleisten zu können (Zusammenschluss von Skigebieten undErneuerungsinvestitionen). Die Erweiterung bzw. der Zusammenschluss vonSkigebieten sind in ihrer Wirkung auf Naturraum, Wirtschaft und Infrastruktureiner ganzheitlichen Prüfung (Raumverträglichkeitsprüfung) zu unterziehen (Ar-tikel 12 des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention, BGBl III Nr. 230/2002).

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Als Grundlage für die Errichtung von Golfanlagen können nicht nur golfsport-technische Belange herangezogen werden. Da die Errichtung einer GolfanlageEingriffe in den Naturraum und die Landschaft bewirkt, erscheint es erforderlichauf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes besonderes Augenmerkzu richten. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit die Standorte von geplantenGolfanlagen einer abgestimmten Vorprüfung zu unterziehen (Raumverträglich-keitsprüfung). Diese Vorprüfung ist durch die Arbeitsgruppe „Golfanlagen“ desAmtes der Salzburger Landesregierung, bestehend aus Fachleuten der be-rührten Bereiche (insbesondere aus den Fachbereichen Naturschutz, Wasser-wirtschaft, Forst- und Raumplanung) in Abstimmung mit den jeweiligen Ge-meinden und Projektwerbern durchzuführen (Artikel 15 des Tourismusprotokollsder Alpenkonvention, BGBl III Nr. 230/2002).Mit Inkrafttreten der Protokolle der Alpenkonvention hat sich das Erfordernis fürVerträglichkeitsprüfungen maßgeblich erweitert. Die Vertragsparteien der Kon-vention verpflichteten sich, die notwendigen Voraussetzungen für die Prüfungder direkten und indirekten Auswirkungen öffentlicher und privater Projekte,welche die Natur, die Landschaft, die bauliche Substanz und den Raum we-sentlich und nachhaltig beeinflussen können, zu schaffen. Bei dieser Prüfungwird den Lebensverhältnissen der ansässigen Bevölkerung, insbesondere ihrenBelangen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung,Rechnung getragen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist bei der Entscheidung überdie Genehmigung oder Durchführung der Vorhaben zu berücksichtigen (Artikel10 des Protokolls Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, BGBl. III Nr.232/2002).

Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) An besonders geeigneten Standorten könnenVorrang- oder Vorsorgeflächen für Tourismus-und Freizeiteinrichtungen festgelegt werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

Um an besonders geeigneten Standorten auch die Möglichkeit zu eröffnen, die-se für touristische Infrastruktur nutzen zu können, sollen in Umsetzung desAuftrages im Raumplanungsprotokoll der Alpenkonvention, BGBl III Nr.232/2002, Artikel 9 Abs. 3b, auch Vorrang- und Vorsorgeflächen für Tourismus-und Freizeiteinrichtungen festgelegt werden können. Dafür gelten die gleichenAbwägungskriterien, wie sie für Vorrang- und Vorsorgeflächen anderer Berei-che festgelegt worden sind.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft

Die gegenüber dem bisherigen LEP gestrichenen Maßnahmen sind nicht mitMaßnahmen der Raumordnung umsetzbar, die Flächensicherung für landwirt-schaftliche Maßnahmen wird ins Kapitel Freiraumstrukturen verschoben. Mög-lichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs sind bereits im ROG geregelt(§ 24 Abs. 2 und 3 ROG 1998) und benötigen keine LEP-Maßnahmen zur Prä-zisierung.Nach dem Protokoll Berglandwirtschaft der Alpenkonvention, BGBl Nr.230/2002, haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, die Zusammenarbeitzwischen Tourismuswirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Handwerk zuunterstützen. Dabei sollen insbesondere arbeitsplatzschaffende Erwerbskombi-nationen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden.

Ziele:

Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft, Ziel 1 und 2: Erhaltung einer multifunktiona-len und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft und Stärkung der wirtschaftli-chen Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insbesonde-re im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zur Erhaltung eines hohenEigenversorgungsgrades des Landes.Mit diesen Zielen wird eine verstärkte Berücksichtung der Umweltbelange beider Abwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum sowiedie Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes verfolgt. Weiters wirddurch Ziel 1 und 2 das Leitbild einer multifunktionalen und nachhaltigen Land-und Forstwirtschaft konkretisiert.Die Land- und Forstwirtschaft besitzt für die wirtschaftliche Entwicklung derländlichen Regionen eine große Bedeutung, insbesondere bei der flächenhaftenNutzung des Raumes. Die Sicherung der Land- und Forstwirtschaft ist dahereine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung insbesondereder ländlichen Regionen, aber auch der Stadt-Umland Bereiche. Damit die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe im zunehmend internationalen Konkurrenz-kampf bestehen können, müssen sie sich zu einem multifunktionalen Lei-stungsanbieter weiterentwickeln. Die nachhaltige Produktion von Nahrungsmit-teln und Rohstoffen bleibt zwar weiterhin eine unverzichtbare Aufgabe, diesesteht aber nicht mehr alleine im Vordergrund. Die Sicherung des Siedlungsrau-mes und Katastrophenvorsorge, die mitwirkende Betreuung von Infrastrukturen,das Anbieten von höherwertigen Veredelungsprodukten, Dienstleistungen imTourismus und in der Freizeitwirtschaft sowie die Erhaltung und Gestaltung derKulturlandschaften bilden das anzustrebende, umfassende Leistungsbündel.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Dies verlangt aber auch neue zielkonforme und wirksame Instrumente der Ab-geltung.

Maßnahmen:

Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen die für die Landwirtschaftbesonders geeigneten Flächen in ihrem Bestandgesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK, FWP

Die Sicherung landwirtschaftlich hochwertiger Flächen ist zur Erhaltung der Lei-stungsfähigkeit der Betriebe von entscheidender Bedeutung. Dafür kann dasInstrumentarium der Vorrang- und Vorsorgeflächen eingesetzt werden. Diesegelten als Maßnahmen im Sinne des Artikels 8 des Berglandwirtschaft-Protokolls der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 231/2002, zur Erhaltung der Kul-turlandschaft im Alpenraum.

Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Maßnahmen, die eine erhöhte Wertschöpfungaus der Veredelung und Vermarktung land- undforstwirtschaftlicher Produkte ermöglichen (z.B.Freihaltung entsprechender Infrastrukturflächen)sollen gefördert werden.

LandGemeinde

REK, FWP§ 24 ROG 1998

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gilt es, Ein-kommensalternativen durch zusätzliche Produktionsstandbeine, insbesondereDirektvermarktung, zu schaffen, um damit die Wertschöpfung in der Land- undForstwirtschaft zu erhöhen. Dieses Potential wird bisher kaum bzw. nicht gezieltgenutzt. Entsprechend gezielte gemeinsame Marketinginitiativen sollten daherinitiiert und umgesetzt werden, dafür sind auch EU-Förderungen ansprechbar.

� Schaffung und Etablierung einer Regionsmarke bzw. eines Gütesiegels,welches vor allem die Herkunft der Produkte in den Vordergrund stellt

� Einrichtung von gemeinsamen Verkaufsstellen für land- und forstwirtschaftli-che Produkte

� Ausbau der Direktbelieferung von Gastronomie und Handel

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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� Direktbelieferung von Kindergärten, Schulen, Spitälern und Altersheimen mitProdukten aus land- und forstwirtschaftlicher Erzeugung, insbesondere (Bio-) Milch

� Partnerschaften zwischen Konsumenten und Bauern (z.B. Fütterung vonSchweinen, Rindern, etc. im Auftrag des Konsumenten, aber auchSchlachtung und Weiterverarbeitung)

� Vermietung und Verpachtung von Flächen für Gartengemüseanbau

Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Der landwirtschaftliche Zu- und Nebenerwerbsoll zur Sicherung des Bestandes und der Ent-wicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe be-rücksichtigt werden.

Gemeinde REKFWP

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation der Landwirtschaft wesentlichverändert und dieser Strukturwandel wird sich auch in Zukunft fortsetzen. DieRaumplanung bestimmt dabei sehr wesentlich die Rahmenbedingungen für zu-künftige Nutzungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit. Hauptau-genmerk soll dabei auf die Sicherung der bäuerlichen Betriebe durch den Aus-bau von land- und forstwirtschaftlichen Erwerbskombinationsmöglichkeiten, ins-besondere in Bereichen, die sich gut mit den land- und forstwirtschaftlichen Ar-beitsfeldern verbinden lassen, gelegt werden (z.B. Urlaub am Bauernhof,Schaffung von Erlebnis- und Erholungsangeboten am Bauernhof, forcierte Ein-bindung der Landwirtschaft in die Erbringung von kommunalen Dienstleistun-gen, etc.).

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Zu D.4. Rohstoffgewinnung

Das MinroG 1999 erkennt Festlegungen der überörtlichen Raumplanung einemaßgebliche Berücksichtigung bei Verfahren für eine Gewinnungsbewilligung,insbesondere für sogenannte grundeigene Mineralrohstoffe (im wesentlichenMassenrohstoffe wie Sand und Kies) zu. Als konkreter Bezug hiezu kommenvor allem die Regionalprogramme in Frage. Allgemeine Grundlagen für die Si-cherung von Vorkommen mineralischer Rohstoffe sah das LEP bereits bishervor, sie sollen um ein allgemeines Gebot der Vermeidung von Nutzungskon-flikten ergänzt werden.

Ziele:

Zu D.4. Rohstoffgewinnung, Ziel 1: Sicherstellung der Versorgung mit minerali-schen Rohstoffen.Bodenschätze sind eine wesentliche Grundlage jeder industriellen Produktion.Daher ist eine gesicherte Rohstoffversorgung eine unverzichtbare Vorausset-zung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Sicherung der Ar-beitsplätze. Im Hinblick auf die insgesamt begrenzte Rohstoffverfügbarkeit unddie Versorgungssicherheit mit eigenen Rohstoffen ist es notwendig, die heimi-schen Bodenschätze entsprechend den rohstoffwirtschaftlichen Erfordernissenzur Sicherung der Rohstoffversorgung heranzuziehen.Die heimischen Bodenschätze bilden wichtige Rohstoffgrundlagen für das Bau-und weiterverarbeitende Gewerbe; sie sind sowohl hinsichtlich der Gewinnungals auch der Weiterverarbeitung Standort bildend. Die Kies- und Sandgewin-nung bildet für die Bauwirtschaft eine wichtige Rohstoffgrundlage, darüber hin-aus ist sie gerade im Hinblick auf den Wohnungs- und Straßenbau von größtervolkswirtschaftlicher Bedeutung. Eine durch konkurrierende Belange einge-schränkte Sand- und Kiesgewinnung sowie die dadurch verursachte weitereVerknappung führt insbesondere zu erheblichen Steigerungen der Baupreise.Daher liegt die Sicherung des Abbaus von Rohstoffen im öffentlichen Interesse(gemäß ROG 1998 §2 Abs. 2 Zi. 11).

Zu D.4. Rohstoffgewinnung, Ziel 2: Vermeidung von Nutzungskonflikten bei derGewinnung und Verarbeitung mineralischer Rohstoffe.Bei der Abwägung mit konkurrierenden Belangen sind im Hinblick auf die Fest-legung der rohstoffwirtschaftlichen Prioritäten die spezifischen Verhältnisse derRohstofflagerstätten, ihre Standortgebundenheit sowie ihre Begrenztheit undKnappheit zugrunde zu legen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass vielfach

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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für Einzellagerstätten kaum eine Alternative besteht. Daher scheidet im Allge-meinen in der Praxis das Ausweichen auf eine andere Lagerstätte als Lö-sungsmöglichkeit aus. Der Gesichtspunkt der Knappheit ist bei den minerali-schen Rohstoffen noch entscheidender als bei anderen Wirtschaftsgütern, dadiese Rohstoffe natürlich begrenzt und nicht reproduzierbar sind. Den zur Ver-fügung stehenden Lagerstätten sollte gegenüber anderen flächenbeanspru-chenden Maßnahmen, die ihren Abbau verhindern oder erschweren würden,eine Priorität eingeräumt werden, wenn diese in volkswirtschaftlichem Interessesteht. In der Regel wird die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, die Schaf-fung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen oder der Bestande oder die Verbesse-rung der Wirtschaftsstruktur gesichert werden.Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Flächenansprüche sowie der wach-senden Ansprüche an die Umweltverträglichkeit von Maßnahmen vor allem imBereich der Verdichtungsräume, in denen der Bedarf an Massenrohstoffen be-sonders hoch ist, sollte ein möglichst flächensparender Abbau angestrebt wer-den. Dazu ist es sinnvoll, den Abbau auf möglichst mächtige Lagerstätten zukonzentrieren und eine vollständige Nutzung der Vorkommen vorzunehmen,soweit nicht andere Belange entgegenstehen. Eine intensive Ausnutzung derLagerstätten kann grundsätzlich zu einem sparsamen Verbrauch von Ressour-cen und Flächen beitragen. Die Lagerstätten sollten daher möglichst restlosabgebaut werden, sofern dies aus technischer und wirtschaftlicher Sicht ver-tretbar und mit den ökologischen Erfordernissen vereinbar ist. Eine Minderungdes Rohstoff- und Flächenverbrauchs kann aber auch erreicht werden durcheinem mit den Qualitätsanforderungen des Verwendungszwecks abgestimmtenEinsatz der Rohstoffe. Bei geringeren Qualitätsansprüchen kommen alsSchüttmaterial auch Gesteinsersatzmaterial und weniger wertvolle Kies- undSandvorkommen in Betracht.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Maßnahmen:

Zu D.4. Rohstoffgewinnung, Maßnahme 1 und 3:

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Geeignete Flächen für die Gewinnung mine-ralischer Rohstoffe sollen von Nutzungen frei-gehalten werden, die einem Abbau entgegenste-hen könnten.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWP

(3) Nutzungskonflikte beim Abbau von minerali-schen Rohstoffen sollen durch Berücksichtigungvon� Flächenreserven für die künftige Siedlungs-

entwicklung;� hochwertigen Produktionsflächen für die

Landwirtschaft sowie von Flächen mit wichti-ger Funktion für die Forstwirtschaft;

� Landschaftsräumen mit Bedeutung für Natur-haushalt, Tourismus sowie Erholung;

� Flächen mit besonderer Bedeutung für denArten- und Biotopschutz;

� Landschaftsbild und Ortsbild in Hinblick auf,ästhetische, kulturelle und historische Funkti-onen;

vermieden werden.

LandRegionalverbändeGemeindenProjektwerber

RegionalprogrammMinroG-StellungnahmenREK, FWP

Aufgrund der naturräumlichen Differenzierung und damit unterschiedlich gela-gerten Rohstoffvorkommen im Raum ist eine Abstimmung der Nutzung sinnvoll.Seitens der Salzburger Landesregierung wurde dazu bereits eine Grundlagen-erhebung und Lagerstättenbewertung zum Vorkommen von Steinen, Erden undMineralien durchgeführt. Durch die Vorgabe von Rahmenbedingungen bis hinzur Festlegung der Flächennutzung nimmt die Raumplanung Einfluss auf dieNutzung bzw. den Verbrauch von Ressourcen (Boden, Luft, Wasser, Energie)und ist damit indirekt auch für die Sicherstellung der nachhaltigen Nutzbarkeitmitverantwortlich.Durch die digitale Erfassung der Rohstofflagerstätten („Digitaler Rohstoffkatas-ter“ im SAGIS) ist die Überlagerung von Nutzungen, Nutzungsansprüchen bzw.Schutzfestlegungen darstellbar und dient damit als Basis für die Sicherung undnachhaltige Nutzung.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu D.4. Rohstoffgewinnung, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Für eine raumverträgliche Nachnutzung vonAbbaugebieten soll vorgesorgt werden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK

Im Sinne einer nachhaltigen Raumplanung sollen beim Abbau von Rohstoffensowie bei der Rekultivierung von Abbaustätten langfristig ungünstige Auswir-kungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild minimiert werden und für eineraumverträgliche Nachnutzung vorgesorgt werden. Dies bedeutet, dass die Re-kultivierung – Wiederverfüllung oder sonstige Wiedernutzbarmachung, wozuauch die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen gehört – für das Abbauge-biet vorausschauend festgelegt wird. Als Folgefunktion kommt dafür insbeson-dere in Frage: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, Erholung. Beider Festlegung der Folgefunktion kommt der vor dem Abbau bestehenden Nut-zung eine besondere Bedeutung zu.Die Rekultivierung soll nicht erst nach Abschluss des Abbaus im gesamten Ge-biet durchgeführt werden. Sie soll vielmehr, soweit es die räumlichen, abbau-technischen und betrieblichen Gegebenheiten zulassen, bereits während desAbbaus Zug um Zug auf ausgeschöpften Teilflächen vorgenommen werden.Damit kann erreicht werden, dass die Inanspruchnahme von Flächen auf denabbautechnisch notwendigen Umfang begrenzt wird.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur

Eine wesentliche Aufgabe der Raumordnung im Sinn der „planmäßigen undvorausschauenden Gestaltung“ des Lebensraumes liegt in der Abstimmungzwischen der Siedlungsstruktur und der Versorgung der Bevölkerung mit Ein-richtungen der Daseinsvorsorge - insbesondere auch der Versorgung mit Gü-tern und Dienstleistungen - mit dem Ziel möglichst gleichwertiger Lebensbedin-gungen. Zentrales Anliegen der diesbezüglichen Regelungen sind klare Zielset-zungen und Beurteilungskriterien der Landesplanung zur Entwicklung der Ver-sorgungsinfrastruktur

Ziele:

Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Ziel 1: Sicherstellung einer möglichst gleich-wertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vommotorisierten Individualverkehr.Dieses Ziel entspricht den Grundsätzen der Orientierung der Siedlungsent-wicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Infra-struktureinrichtungen unter Beachtung größtmöglicher Wirtschaftlichkeit dieserEinrichtungen, sowie der Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität.Durch dieses Ziel soll die Versorgung der Bevölkerung in ihren Grundbedürfnis-sen in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität unterstützt werden.Denn der Rückgang der flächigen Versorgungsinfrastruktur kann ohne entspre-chende Begleitmaßnahmen zu einer deutlichen Verringerung der Standortqua-lität vor allem von peripheren ländlichen Regionen führen. Primär werden durchdiese Entwicklung jene benachteiligt, die am motorisierten Individualverkehr ausfinanziellen oder sonstigen Gründen nicht partizipieren können. Diesen Ten-denzen kann durch die Koordinierung von Versorgungseinrichtungen, Sied-lungsentwicklung und öffentlichem Personennahverkehr entgegengewirkt wer-den. Dies führt dabei nicht nur zu einer Gleichstellung von „motorisierten“ und„nicht motorisierten“ Bevölkerungsgruppen sondern darüber hinaus zu einerReduktion der Verkehrsbelastung.

Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Ziel 2: Sicherstellung der angestrebten zen-tralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungs-strukturen.Damit wird den Grundsätzen der Entwicklung der Raumstruktur entsprechenddem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung und der Entwicklung und Er-haltung einer regionalen Identität entsprochen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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In vielen Gebieten lässt sich die Konzentration von Versorgungseinrichtungenan einigen wenigen zentralen Orten beobachten. Die Folge ist in vielen Fällenein Niedergang gewachsener ökonomischer und sozialer Strukturen und einVersorgungsdefizit der Bevölkerung. Die Konzentrationsdynamik bei gleichzeiti-gem Rückzug aus der Fläche ist beim Einzelhandel und dabei wiederum in denBereichen Textil, Bekleidung und Lebensmittel besonders deutlich zu erkennen.Geschäfte werden geschlossen (Ausdünnung der Zentralen Orte der unterenStufe) und eine kleinere Anzahl an wenigen Standorten wiedereröffnet. Die Zahlderer, für die diese Entwicklung eine Einschränkung der Lebensqualität einetendenzielle Desintegration bedeutet, wächst.Die Ausrichtung der Versorgungseinrichtungen gemäß einer polyzentrischenRaumstruktur stellt dabei einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer flächi-gen Versorgung dar.

Maßnahmen:

Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Errichtung und Erweiterung von Versor-gungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunk-tion der Standortgemeinde gemessen werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handels-großbetriebeSachprogrammRichtlinienREK, FWP

Im Salzburger Raumordnungsgesetz wird bezüglich der Versorgung der Bevöl-kerung mit Gütern und Dienstleistungen das Ziel einer möglichst gleichwertigenVersorgung aller Landesteile verfolgt. Im Sinne des Leitbildes der DezentralenKonzentration wird dabei eine schwerpunktmäßige Verdichtung auf der Grund-lage einer ausgewogenen, abgestuften Gliederung und Aufteilung von Zentrali-tätsfunktionen im gesamten Land auf regional festgelegte „Zentrale Orte“ ange-strebt. Diese räumlichen Schwerpunktbildungen sollen im Zusammenhang mitder Struktur von Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen insbesondere zu ei-ner Entlastung des Zentralraumes, aber auch zu einer besseren und attraktive-ren Versorgung der ländlichen Gemeindegebiete führen. Die regionale Versor-gungsleistung dieser Zentralen Orte muss durch ausreichende Kapazität beste-hender oder kurzfristig ausbaubarer öffentlicher Verkehrsverbindungen gege-ben sein.Die Größe von Versorgungseinrichtungen muss dem System der Zentralen Orteim Land Salzburg entsprechen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernberei-chen als Schwerpunkte für die Versorgung derBevölkerung soll erhalten werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeSachprogrammRichtlinienREK, FWP

Die Bedeutung der Orts- und Stadtkerne für die Versorgung der Bevölkerungmit Gütern und Dienstleistungen ist unumstritten. Daher sollen die Möglichkei-ten der Raumplanung zur Sicherung der Standortfunktion der Stadt- und Orts-kerne soweit wie möglich eingesetzt werden.

Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Die Nutzung von Stadt- und Ortskernbereichenfür die Versorgung der Bevölkerung soll durcheine möglichst vielfältige Angebotsstruktur sicher-gestellt und gestärkt werden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeREK, FWP

Im Zuge der Entwicklung der Siedlungsstruktur und der allgemeinen Mobilität istwie in anderen Regionen auch bereits seit längerem ein verstärkter Prozess derKonzentration von Verkaufsflächen in großflächigen Handelsbetrieben zu ver-zeichnen, die in erster Linie an für den motorisierten Individualverkehr schnellerreichbaren Standorten angesiedelt werden. Dieser Konzentrationsprozess hatauch nachweisbare Verschiebungen in der Zentralitätsstruktur des LandesSalzburg und eine Verschlechterung der Versorgungsfunktion in den Ortskern-bereichen zur Folge. Mit geeigneten Begleitmaßnahmen kann insbesondere dieörtliche Raumplanung eine Sicherung und Stärkung der Stadt- und Ortskernbe-reiche sicherstellen.

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Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) Zentralörtliche Standortbereiche gemäß Kapi-tel 2.3 können hinsichtlich ihrer Versorgungsfunk-tion nur Standorten außerhalb des Orts- undStadtkernbereiches im jeweiligen Zentralen Ortder Stufe A oder A* gleichgestellt werden.

Land SachprogrammStandortverordnungfür Handelsgroß-betriebe

Zentralörtliche Standortbereiche können in Stadt- und Umlandbereichen auchaußerhalb der Kerngemeinden liegen. Solche Standorte müssen jedoch mit derKerngemeinde strukturell so eng verflochten sein, dass strukturell und funktio-nell keine Trennung erkennbar ist. Solche geeigneten Standorte sollen aucheine ausreichende infrastrukturelle Aufschließung aufweisen und dürfen zu kei-nen Verkehrsüberlastungen führen. Da solche Standorte rechtlich abgesichertwerden müssen, ist festgelegt, dass die Ausweisung nur im Rahmen einesSachprogramms nach § 8 ROG 1998 erfolgen kann. Damit ist auch verfah-rensmäßig eine koordinierbare Vorgangsweise gegeben, die den Planungsbe-teiligten ausreichend Gelegenheit gibt, im Ausarbeitungsverfahren Bedenkengegen die vorgeschlagenen Standorte vorzubringen, die dann fachlich beurteiltwerden müssen.

Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 5:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mitGütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mitLebens- und Genussmitteln, soll besondere Be-rücksichtigung finden.

LandGemeinden

Standortverordnungfür Handelsgroß-betriebeREK, FWP

Zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist einemöglichst gut erreichbare Versorgungsinfrastruktur einzurichten mit dem Zielder Minimierung der Abhängigkeit vom Individualverkehr und einer Maximierungder Erreichbarkeit von Gütern für alle Bevölkerungsgruppen. Flankierend wurdezur Gewährleistung einer hochwertigen Nahversorgung vom Land das Instru-ment „Lebensmittel-Nahversorgungs-Programm 2001-2006“ erstellt. Damit un-terstützt das Land Initiativen und Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserungder Nahversorgung. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der lokalen Ver-sorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfsdurch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und durch Neugründung,Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.

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Zu E. Infrastruktur

Zu E.1. Technische Infrastruktur

Diese Maßnahmen wurden in überarbeiteter Form aus dem Empfehlungsteildes LEP 1994 übernommen, da das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung einintensiveres Zusammenwirken von Raumentwicklungspolitik und Entsorgungs-politik erfordert. Dabei wird jedoch nur auf jene Ziele und Maßnahmen Bezuggenommen, bei denen mit Mitteln der Raumplanung wesentliche Unterstüt-zungsarbeit geleistet werden kann. Dabei ist auf die Verpflichtungen im Ener-gieprotokoll der Alpenkonvention, BGBl. III Nr. 237/2002, Rücksicht zu nehmen.

Ziele:

Zu E.1. Technische Infrastruktur, Ziel 1: Unterstützung einer nachhaltigen Ent-wicklung beim Ausbau der technischen Infrastruktur.Dieses Ziel geht auf die Grundsätze der haushälterischen Nutzung von Grundund Boden sowie der verstärkten Berücksichtigung der Umweltbelange bei derAbwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum sowie aufdie allgemeinen Bestimmungen im Artikel 1 des Energieprotokolls der Alpen-konvention, BGBl. III Nr. 237/2002 zurück. Die gegenwärtige Informationsge-sellschaft benötigt zusätzliche technische Infrastrukturen. Nicht mehr nur Stra-sse und Schiene bilden die ausschließlichen Vernetzungsstrukturen, sondernauch leistungsfähige Kommunikationstechnologien. Deren Ausbau kann zu lo-kalen Konfliktsituationen (z.B. Errichtung von Sendemasten) führen, was sichim Bereich der Raumentwicklungspolitik in einem steigenden Bedürfnis nachneuen gesetzlichen Regelungen ausdrückt.

Zu E.1. Technische Infrastruktur, Ziel 2 und 4: Reduktion des Energiever-brauchs durch Raumordnungsmaßnahmen und Sicherstellung von Standortenfür alternative Energieformen.Durch die Ziele 2 und 4 werden die Grundsätze einer sparsamen Verwendungvon Energie und der vermehrte Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträgerund der Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen umgesetzt.Die Ziele und Strategien der Raumordnung und Raumentwicklung werden zu-nehmend auf Fragen der Energieversorgung und Energienutzung eingehenmüssen. Dabei sind die Bestimmungen so zu setzen, dass der Energiebedarfmöglichst durch umweltfreundliche, erneuerbare Energieformen abgedecktwird. Für die Gewinnung alternativer Energieformen sind vorausschauend ent-sprechende Flächen zu sichern. Darüber hinaus sollen Energien aus regionalen

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Energiekreisläufen gefördert werden, um die Zunahme der Energietransporte,die einen entsprechenden Infrastrukturausbau benötigen (Stromleitungen, Pipe-lines, großräumige Fernwärmenetze), zu minimieren.Weiters soll eine nachhaltige Siedlungsentwicklung versuchen, durch entspre-chende Planung und Gestaltung das Verkehrsaufkommen (und damit denEnergieverbrauch) zu begrenzen. Dazu zählt die attraktive Gestaltung sowie dieausreichende Ausstattung des Wohnumfeldes mit Freizeit- und Erholungsein-richtungen, um eine Freizeitgestaltung vor Ort zu ermöglichen und einen zykli-schen Wochenendverkehr zwischen Wohnstandorten und Erholungsgebietenzu minimieren. Auch beim Betrieb der Gebäude sind Formen, Standorte undMaterialien zu verwenden, die ein Minimum an Energie verbrauchen, z.B. durcheine verdichtete Bauweise zur Reduktion der abgestrahlten Abwärme oderdurch die passive Energienutzung.

Zu E.1. Technische Infrastruktur, Ziel 3: Beiträge zur Aktivierung von Stoff-kreislaufsystemen.Mit dem Ziel der Aktivierung von Stoffkreislaufsystemen wird den Grundsätzeneiner verstärkten Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Abwägung öko-logischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum, eine sparsame Verwen-dung von Energie und vermehrter Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträ-ger entsprochen. Im Zentrum neuer Strategien zur nachhaltigen Ressourcen-nutzung soll nicht der Verzicht auf Ressourcen, sondern die Steigerung der Ef-fizienz der Ressourcennutzung stehen. In diesem Zusammenhang ist aber ge-nauestens darauf zu achten, dass die Effizienzsteigerung nicht zu einer Erhö-hung der Durchsatzmengen führt, sondern – im Sinne einer weiterhin zu stei-gernden Lebensqualität – zur Senkung des Verbrauches auf ein für die Um-weltanforderungen erforderliches Maß beiträgt. Wesentlich ist die Rücksicht-nahme raumordnerischen Handelns auf die lokalen Gegebenheiten undschließlich ein Anpassen in lokale und regionale Energie- und Materialkreisläu-fe.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Maßnahmen:

Zu E.1. Technische Infrastruktur, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Eine bessere Abstimmung von Energie- undSiedlungsplanung soll durch Ausschöpfung derMöglichkeiten energiesparender Bau- und Sied-lungsformen angestrebt werden. Dabei sind ins-besondere die Nutzungsmöglichkeiten heimischererneuerbarer Energieformen zu berücksichtigen.

LandRegionalverbandGemeinden

REK, FWPBPL,Wohnbauförderung

Die Verringerung der Emissionsbilanz und des Energieverbrauchs ist im Salz-burger Energieleitbild oberstes Ziel. Der sparsame und umweltfreundliche Um-gang mit Energie soll langfristig durch entsprechende planerische und verfah-renstechnische Vorgaben und Maßnahmen in der Siedlungs- und Bebauungs-planung gesichert werden (Artikel 2 Abs. 1 Tourismusprotokoll der Alpenkon-vention, BGBl III Nr. 237/2002). Dies kann zum einen durch entsprechendeSiedlungsformen (verdichteter Wohnbau: z.B. Reihenhaus) und zum anderendurch energiesparende Bauformen (Wärmeschutz von Gebäuden, Niedrigener-giehaus, Passivhaus) bzw. durch die Nutzung alternativer Energien (Nutzungbetrieblicher Abwärme, Nutzung heimischer erneuerbarer Energiequellen, Re-duktion des Verbrauches fossiler Energieträger, Förderung des Biomassean-teils bzw. der Solarenergie) erreicht werden. Die Nutzung von industrieller Ab-wärme ist mit dem Abwärmenutzungsprojekt bei der Spanplattenfirma Kaindlein wesentlicher Schritt in diese Richtung, da keine zusätzliche Verbrennungstattfindet und somit eine sogenannte "Nullemission" erreicht wird. Auch euro-paweit ist das Kaindl-Projekt als großer Schritt zur Erreichung des Torontozielszu sehen.Um darüber hinaus die Möglichkeit der Nutzung heimischer erneuerbarer Ener-gieformen zu gewährleisten, ist in fernwärmehöffigen Gebieten die Infrastrukturfür Fernwärmeversorgung vorzusehen. In bestehenden Mischversorgungsge-bieten sind Konzepte zugunsten einer Fernwärmeversorgung zu entwickeln.Insbesondere ist bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von öffentlichenGebäuden oder Wohnanlagen die Anbindung an zentrale Heizanlagen auf er-neuerbarer Energieträger zu prüfen (Richtlinie des Europäischen Parlamentsund des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Im Gebiet desAlpenraums nach der Alpenkonvention ist dabei auch Artikel 6 (ErneuerbareEnergieträger) des Energieprotokolls der Alpenkonvention, BGBl III Nr.237/2002 zu berücksichtigen).

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu E.1. Technische Infrastruktur, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Durch flächensparende und verdichtete Sied-lungsentwicklung und den Ausbau des Öffentli-chen Verkehrs sowie durch Lenkungsmaßnahmenim Individualverkehr soll der Bedarf an fossilerEnergie gesenkt werden.

Bund; LandRegionalverbandGemeinde

VerkehrsplanungFörderungenRegionalprogrammREK, FWP, BPL

Grundsätzlich ist unnötiger Verkehr zu vermeiden. Eine abgestimmte Raumord-nungs- und Verkehrspolitik muss dem Entstehen von Strukturen, die übermäßigviel Verkehr erzeugen, entgegenwirken und eine einseitige Abhängigkeit vomIndividualverkehr vermeiden. Dies kann zum einen durch den Ausbau und dieStärkung des ÖV, zum anderen durch die Stärkung des nicht motorisierten Ver-kehrs (Rad) erfolgen. Auch beim MIV kann durch Lenkungsmaßnahmen (Ge-schwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsberuhigung, Rückbau und Schaffungvon Busspuren, etc.) der Energieverbrauch reduziert werden (Artikel 3 des Ver-kehrsprotokolls der Alpenkonvention, BGBl III Nr. 234/2002).

Zu E.1. Technische Infrastruktur, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Die Standortfestlegungen von Entsorgungsein-richtungen sollen an eine günstige Lage im örtli-chen und überörtlichen Verkehrswegenetz ge-bunden werden.Bei spezialisierten Entsorgungseinrichtungen mitgroßem Einzugsbereich soll möglichst für eineschienenverkehrsmäßige Erschließung vorgesorgtwerden.

Bund, Land,RegionalverbandGemeinde

VerkehrsplanungRegionalprogrammREK, FWP, BPL

Im Sinne der Erhöhung der Nachhaltigkeit, wird es eine Aufgabe der Raumord-nung in den nächsten Jahren sein, bei der Standortsuche für Entsorgungsein-richtungen unterstützend zu assistieren. Die Standortanforderungen betreffenneben dem sehr wesentlichen Aspekt der Erreichbarkeit auch u.a. Fragen derRaum- bzw. Umweltverträglichkeit sowie der Akzeptanz innerhalb der betroffe-nen Bevölkerung. Darüber hinaus bedarf es einer gezielten Verteilung derStandorte im Landesgebiet, damit genügend große Einzugsbereiche entstehen,sodass diese Einrichtungen ein entsprechendes Gebiet entsorgen können. Einewesentliche Herausforderung wird dabei die Suche nach einem Konsens sein,der die Interessen, des Bundes und des Landes, sowie der Abfallwirtschafts-verbände, der Betreiber der Anlagen sowie der betroffenen Gemeinden und derBevölkerung umfasst.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Zu E.1. Technische Infrastruktur, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) Für die Errichtung der technischen Infrastruk-tur, insbesondere für Anlagen der Wasserkraft,alternativer Energieformen, Wasserver- und -entsorgung, sollen geeignete Flächen sicherge-stellt werden.

LandRegionalverbandGemeinde

FörderungenRegionalprogrammREK, FWP, BPL

Die Energieversorgung soll in allen Teilen des Landes unter Bedachtnahme aufdas Energieleitbild des Landes Salzburg gewährleistet werden: Bedachtnahmeauf besondere regionale Angebote und Erfordernisse, Nutzung heimischer er-neuerbarerer Energiequellen, Reduktion des Verbrauches fossiler Energieträ-ger, rationelle Energienutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung und Fern- undNahwärmeversorgung. Dabei sind die Verpflichtungen, die sich aus dem Ener-gieprotokoll der Alpenkonvention ergeben, zu berücksichtigen, insbesondersbetrifft dies das Gebot zum Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit derFließgewässer und der Unversehrtheit der Landschaft durch geeignete Umset-zungsmaßnahmen (Artikel 7 des Energieprotokolls, BGBl. III Nr. 237/2002).

Zu E.2. Soziale Infrastruktur

Ziele:

Zu E.2. Soziale Infrastruktur, Ziel 1: Berücksichtigung der absehbaren Verände-rungen der demographischen Strukturen bei Planungsmaßnahmen.Aufgrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sowieder Abwanderung von Erwerbstätigen kommt es zu einer Überalterung der Be-völkerung. Diese Entwicklung erfordert erhebliche Anpassungsleistungen vonPolitik und Gesellschaft, denn alle Institutionen und sozialen Sicherungssyste-me, auf welche die Altersstruktur der Bevölkerung nachhaltigen Einfluss ausübt,sind davon unmittelbar betroffen. Der Abbau von räumlichen Disparitäten imBereich der sozialen Infrastruktur stellt dabei eine Voraussetzung für sozialeKohäsion, aber auch für die Standortqualität selbst dar. Zwei Bereiche sind we-sentlich:

� Die Qualifikation der Erwerbsbevölkerung stellt ein Merkmal der nachindu-striellen Gesellschaft dar. Die Ausstattung einer Region mit Schulen, Uni-versitäten, und Forschungseinrichtungen bildet daher nicht nur eine Schlüs-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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selgröße des regionalwirtschaftlichen Erfolgs, sondern liefert auch einenBeitrag zum räumlichen Ausgleich und zur sozialen Kohäsion.

� Mit dem Bedeutungsverlust der Familie als Ort der Vorschulerziehung undder Betreuung älterer und kranker Menschen haben die entsprechenden In-stitutionen (Kinderkrippen, Kindergärten, Krankenhäuser, Alten- und Pflege-heime) Bedeutung gewonnen. In diesem Bereich existieren erhebliche Un-terschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Aufgrund derdemographischen Entwicklung wird es aber notwendig sein, für eine immergrößer werdende Anzahl an älteren Menschen, die gleichzeitig auch immerseltener auf familiäre Hilfe zurückgreifen können, entsprechende Versor-gungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Aber auch für die Kinder imVorschulalter werden aufgrund der gestiegenen Erwerbstätigkeit von Frauendie Notwendigkeiten steigen, entsprechende familienergänzende Versor-gungseinrichtungen zu unterhalten.

Zu E.2. Soziale Infrastruktur, Ziel 2: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit undEffizienz bei Standortentscheidungen der sozialen Infrastruktur.Die Raumentwicklungspolitik muss sich den hohen und zunehmenden Versor-gungsbedarf an sozialer Infrastruktur bewusst machen und sich für möglichstdezentrale Versorgungskonzepte einsetzen. Dabei ist es wichtig, Infrastrukturendezentral zu errichten (gemäß des Grundsatzes der Entwicklung der Raum-struktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung) bzw. zuorganisieren und mit der polyzentrischen Raumstruktur zu koppeln. Umgekehrterfordern kostenintensive stationäre Einrichtungen des Gesundheits- und Sozi-alhilfebereiches (Krankenanstalten, Pflegeheime) auch aus Gründen der Qua-litätssicherung eine bestimmte Mindestgröße und damit eine räumliche Kon-zentration. Nach sorgfältiger Bedarfsprüfung (u.a. Abschätzung der Patienten-potenziale) sollen die Standorte dieser Einrichtungen ebenfalls in möglichst de-zentraler räumlicher Anordnung entsprechend dem Modell der dezentralenKonzentration gewählt werden.Bei den sozialen Infrastruktureinrichtungen sind jedoch geeignete Lösungen zufinden, die einerseits dem Ziel einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gerechtwird, andererseits jedoch eine angemessene Qualität der Versorgung und zu-mutbare Erreichbarkeit auch in jenen Bereichen sicher stellen, wo dies unterden Gesichtspunkten der betriebswirtschaftlichen Rentabilität nicht möglich wä-re. Aus räumlicher Sicht betrifft dies v.a. Angebote in dünn besiedelten, periphergelegenen Gebieten, in denen Einrichtungen in der erforderlichen Mindestgrößenicht ausreichend ausgelastet werden können.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Maßnahmen:

Zu E.2. Soziale Infrastruktur, Maßnahme 1 und 2:

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente(1) Für soziale Einrichtungen soll in gemeinde-übergreifender Abstimmung eine vorausschauen-de und vorbeugende Flächensicherung betriebenwerden.

RegionalverbandGemeinde

RegionalprogrammREK, FWPPrivatwirtschaftlicheMaßnahmen

(2) Die Errichtung von Einrichtungen der sozialenInfrastruktur mit überörtlicher Bedeutung soll ander angestrebten zentralörtlichen Struktur desLandes orientiert werden.

BundLandRegionalverbandGemeinde

FörderungenRegionalprogrammREK,FWP

Allgemeine planerische Hauptzielsetzung für die soziale Infrastruktur muss de-ren Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung (Tendenz der Überalterungund Reduktion des Anteils erwerbstätiger Personen) und die gesteuerte Bevöl-kerungsverteilung (Stadt-Land-Gefälle im Bereich Bildung und Betreuung) sein.Räumliche Nachteile bei der Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen sollen,insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Präventionsprinzips vermiedenwerden. Dadurch soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, soziale Pro-blemfelder am Ort ihrer Entstehung zu bearbeiten und einen „Export“ und einedamit einhergehende überproportionale Konzentration sozialer Problemgruppenim Zentralraum bzw. der Landeshauptstadt verhindert werden. Im Sinne einerleichten Erreichbarkeit ist bei der Einrichtung sozialer Dienstleistungen auch aufeine gute Verkehrsanbindung, insbesondere an die öffentlichen Verkehrsmittel,auf die sozial schwächere Schichten besonders angewiesen sind, zu achten.Des weiteren soll durch diese Maßnahmen verhindert werden, dass Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur und der Freizeitinfrastruktur in benachbartenGemeinden zum Teil mehrfach eingerichtet werden, obwohl der regionale Be-darf bereits durch eine Einrichtung gedeckt werden könnte. Bedingt durch dasFehlen finanzieller Ausgleichsmöglichkeiten und geeigneter Organisations-strukturen werden denkbare Kooperationsmodelle zur funktionalen Aufgaben-teilung zwischen benachbarten Gemeinden jedoch kaum genutzt. Zur Umset-zung und Zielerreichung dieser Maßnahmen wäre die Ausarbeitung von zweiSachprogrammen zur sozialen und kulturellen Infrastruktur von wesentlicherBedeutung.Bei der Neuerrichtung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (z.B. Schu-len inclusive Musikschulen, Krankenhäuser, Betreuungseinrichtungen etc.) istaus volkswirtschaftlichen Gründen eine Orientierung an den zentralörtlichenZielen des Landes notwendig. Da dies aber im jeweiligen Einzelfall konkret ge-prüft werden muss und eine starre Bindung an Stufen bestimmter Zentralitätmeist wirkungslos bleibt, ist im Landesentwicklungsprogramm nun festgelegt,

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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dass derartige Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung im Falle einer Neuan-siedlung so situiert werden sollen, dass die zentralörtlichen Ziele des Landesnicht unterlaufen werden.

Zu E.2. Soziale Infrastruktur, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Die Neuansiedlung von größeren Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur soll bevorzugt anStandorten mit leistungsfähiger und attraktiverÖV-Anbindung erfolgen.

BundLandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK,FWP

Die Lebensqualität der Bevölkerung wird sehr wesentlich durch die Möglichkei-ten für die Erreichbarkeit von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mitbe-stimmt. Durch die Erweiterung und Verdichtung von Siedlungsbereichen sowiedie Zunahme der zur Verfügung stehenden Freizeit gewinnen zukunftsorien-tierte verkehrsplanerische Festlegungen an Bedeutung. Um dem immer größerwerdenden Verkehrsproblem und der damit einhergehenden Steigerung derLärm- und Abgasbelastung in den Salzburger Fremdenverkersgebieten Herr zuwerden, soll eine bestmögliche Anbindung an den ÖV bzw. eine qualitativeVerbesserung erreicht werden.

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur

Im Bereich des Öffentlichen Verkehrs kam es durch rechtliche und organisatori-sche Maßnahmen zu weitgehenden Änderungen der Voraussetzungen, die sichin den Maßnahmen des Landesentwicklungsprogramms abbilden müssen.Durch die Einführung des Bestellerprinzips im ÖV ist es nicht möglich, verbind-liche Maßnahmen mit der Verpflichtung zur Einrichtung bestimmter Linien indas LEP aufzunehmen, da die Gemeinden bzw. die Regionalverbände dadurchdie Möglichkeit haben, selbst sicherzustellen, dass leistungsfähige und attrakti-ve ÖV-Verbindungen vorhanden sind. Dafür soll jedoch die Freihaltung geeig-neter Korridore für den Ausbau vor allem des schienengebundenen Nah- undFernverkehrs im Rahmen der Regionalplanung und Örtlichen Raumplanungverpflichtend vorgeschrieben werden.Dabei kommt es auch zur Formulierung einer neuen Maßnahme, um den über-aus wichtigen Auftrag nach Freihaltung geeigneter Korridore zum Ausbau derSchiene im Nah- und Fernverkehr rechtskräftig umsetzen zu können.Die maßgebliche Grundlage für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sinddas Landesmobilitätskonzept und die Verpflichtungen, die sich durch das In-

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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krafttreten des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, BGBl III Nr.234/2002,ergeben.Von überregionaler Bedeutung sind überdies der Ausbau der Donauachse fürden Schienenverkehr, der unter dem Begriff „Magistrale für Europa“ eineHochleistungsstrecke zwischen Paris – München – Salzburg – Linz – Wiennach Budapest vorsieht. Die Anbindung der Stadt Salzburg an die Magistralewird dabei nicht nur vom Land Salzburg, sondern auch von den bayerischenNachbarregionen unterstützt (z.B. Kreistagsbeschluss im Landkreis Traunstein).Für den Landkreis Traunstein wurde im Rahmen des Stellungnahmeverfahrensüberdies die Wichtigkeit einer neuen Salzachquerung zwischen Salzburg undOberndorf hervorgehoben. Diese neue Querung ist im Zusammenhang mit ei-ner andiskutierten Nordumfahrung der Stadt Salzburg zu sehen, die als neueVerkehrsachse entsprechend dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention nuraußerhalb des Alpengebietes realisierbar ist.

Ziele:

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Ziel 1: Verringerung von Verkehrsbelastungen.Vor allem der motorisierte Individualverkehr belastet Mensch und Umwelt mitLärm und Schadstoffen, gefährdet Leben, Gesundheit und Sachvermögen undmindert die Lebensqualität der Anrainer stark frequentierter Verkehrswege, dieüberwiegend Betroffene des Verkehrs sind. Die Zunahme der räumlichen Ar-beitsteilung im Rahmen einer postfordistischen Produktionsweise, die Vergrö-ßerung der Distanz zwischen den einzelnen Produktionsstandorten, aber auchzwischen den Wohn- und Arbeitsstandorten der Bevölkerung sowie den Ortender Freizeit und des sich Versorgens erhöhen das Verkehrsaufkommen und diedamit entstehenden Belastungen. Grundsätzlich ist daher eine räumliche Ver-teilung der gesellschaftlichen Aktivitäten anzustreben, die zu einer Minimierungdes Verkehrsaufkommens beiträgt (Artikel 7 des Verkehrsprotokolls der Alpen-konvention, BGBl III Nr.234/2002).

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Ziel 2: Unterstützung leistungsfähiger und attrak-tiver ÖV-Systeme insbesondere im Bereich der Entwicklungs- und Hauptver-kehrsachsen.Es wird weiterhin ein wichtiges Ziel sein, einen möglichst hohen Anteil des Ver-kehrs mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln abzuwickeln. Dazu gilt es, dieWettbewerbsfähigkeit der Schiene generell und möglichst auch auf kürzerenStrecken zu stärken. Neben wettbewerbsfähigen Fahrpreisen und Transportko-sten sind dafür im Personenverkehr kurze Fahr- und Umsteigezeiten, Pünktlich-

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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keit und Komfort, im Güterverkehr Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Verfolgbar-keit nötig.Die Erreichbarkeit der nächsten regionalen und überregionalen Zentren trägtzur Aufrechterhaltung der Attraktivität von Wohnstandorten und der Lebensqua-lität bei. Es ist daher Aufgabe der öffentlichen Hand, zumindest eine Grundver-sorgung im öffentlichen Verkehr aufrecht zu erhalten, wobei je nach Nachfrage-dichte die einzelnen Verkehrsträger entsprechend ihren unterschiedlichen Sy-stemvorteilen mit unterschiedlicher Netz- bzw. Angebotsdichte einzusetzensind. In der Regel wird dieses Angebot auf der Schiene dann erbracht werden,wenn durch eine hinreichende Nutzungsdichte oder Bündelung (im Bereich derEntwicklungs- und Hauptverkehrsachsen) eine wirtschaftliche vertretbare Min-destnachfrage erzielbar ist. In weniger frequentierten Regionen sind dafür eherBusse geeignet. Für jene dispers besiedelten Räume oder Tageszeiten, in de-nen ein reguläres ÖV-Angebot nicht finanzierbar ist, wären allenfalls flexiblereMischformen in Anlehnung an Rufbus- oder Sammeltaxisysteme einzuführen(Artikel 9 und 10 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, BGBl III Nr.234/2002).

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Ziel 3: Sicherung leistungsfähiger Verkehrswege.Im Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, BGBl . III Nr. 234/2002, haben sichdie Vertragsparteien verpflichtet, zur nachhaltigen Aufrechterhaltung und Ver-besserung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sowie der Erholungs- undFreizeitattraktivität des Alpenraums, die Einrichtung und den Ausbau kunden-freundlicher und umweltgerechter öffentlicher Verkehrssysteme zu fördern. Da-bei ist als wesentliche Rahmenbedingung der Verzicht auf den Bau neuer hoch-rangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zu beachten (Artikel 11 desVerkehrsprotokolls der Alpenkonvention, BGBl. III 234/2002).

Maßnahmen:

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Maßnahme 1:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(1) Die Entwicklung der Siedlungsstruktur und dieEntwicklung der Verkehrsinfrastruktur soll durchKooperation der beteiligten Behörden besser auf-einander abgestimmt werden.

BundLandRegionalverbandGemeinde

SachprogrammRegionalprogrammREK

Die Ausweisung von Siedlungsgebieten soll mit integrierten Verkehrskonzeptenim Sinne des Landesmobilitätskonzepts gekoppelt werden, in welchen folgendeFragen geklärt werden:

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Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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� Lage des Baulandes im Verkehrsnetz, vorhandene Verkehrsträger,

� Anbindungen an das Fuß-, Rad-, ÖV- und MIV-Netz,

� Auswirkungen auf das mögliche Nachfragepotential

� Berücksichtigung der einzelnen Widmungs- und Nutzungsarten

� Abstimmung mit ÖPNV-Bestellverband

Weiters wäre es auch denkbar, die Siedlungsentwicklung im Einzugsbereichvon ÖV-Systemen durch zusätzliche Anreize bzw. Mittel aus der Wohnbauför-derung zu forcieren.Die Kooperation der beteiligten Behörden soll auch grenzüberschreitend besseraufeinander abgestimmt und weiter ausgebaut werden. Bund (A, D), Land (S,BY, OÖ), Regional(planungs)verband (S, BY, OÖ), Landkreise, Gemeinden (S,BY, OÖ);

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Maßnahme 2:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(2) Park+Ride-Flächen im Bereich ausgewählterHaltestellen des ÖV sollen gesichert werden.

LandRegionalverbandGemeinde

Regionalprogramm,REK, FWP

An Eisenbahn und Bushaltestellen sollen Flächen für Park+Ride-Einrichtungengesichert werden. Damit soll insbesondere den Arbeitspendlern das Umsteigenauf den öffentlichen Verkehr erleichtert werden. Park+Ride-Anlagen werdenbesser angenommen, wenn sich für die Pendler Zeit- und Kostenvorteile bei derBenützung dieses Angebotes ergeben. Das ist meist dann der Fall, wenn dieP+R-Anlagen nahe bei den Quellgebieten der Pendler liegen. Weiters werdendie P+R-Anlagen besser angenommen, wenn eine größere Entfernung zumZielort vorliegt und es sich um ein leistungsfähiges öffentliches Verkehrsmittelhandelt. Es ist wie bereits erwähnt notwendig, den Pendlerverkehr bereits ander Quelle in das ÖV-System umzulenken, da die P+R-Einrichtungen am Stadt-rand vorrangig für den Tourismusverkehr zur Verfügung stehen sollen bzw. da-durch der Energieverbrauch und die Verkehrs- und Umweltbelastung verstärktreduziert werden kann. Die Errichtung von P+R-Anlagen entspricht daher dengrundsätzlichen Zielen der Vermeidung unnötigen Verkehrs, der Förderung öf-fentlicher Verkehrmittel und der bestmöglichen Nutzung knapper Verkehrsflä-chen.

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Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Maßnahme 3:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(3) Korridore und Trassen für den Ausbau derhöherrangigen Verkehrsinfrastruktur sind vonVerbauung freizuhalten, um entsprechenden Ent-wicklungsspielräume zu sichern.

Bund, Land,Regionalverbände,Gemeinden

SachprogrammRegionalprogrammREK, RWP

Für den Aus- und Neubau der höherrangigen Verkehrsinfrastruktur (insbeson-dere die Transeuropäischen Netze) sollen weitestmögliche Optionen zur Reali-sierung offen gehalten werden. Eine dauerhafte Sicherstellung unverbauter Kor-ridore ist für verkehrspolitisch wünschenswerte Entwicklungen erforderlich. Da-mit soll vermieden werden, dass im Verfahren aufgrund nicht realisierbarer Pla-nungen Tatsachen geschaffen werden, welche im nachhinein nicht mehr korri-giert werden können. Dabei steht der Raumordnung nur das Instrument derFlächenfreihaltung zur Verfügung, das über ein Sachprogramm, Regionalpro-gramm und auch die Instrumente der Örtlichen Raumplanung erreicht werdenkann.

Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur, Maßnahme 4:

Maßnahme Maßnahmenträger Instrumente(4) Umfahrungsstraßen sind von Wohnbebauun-gen und sonstigen schutzwürdigen Nutzungenfreizuhalten.

Regionalverbände,Gemeinden

RegionalprogrammREK, RWP

Neu errichtete Umfahrungen von Siedlungen bzw. von Stadt- und Ortskernensollen vor heranrückender Verbauung, insbesondere durch Wohnsiedlungen,geschützt werden, um die Investitionen der Öffentlichen Hand nicht Zweck zuentfremden bzw. wiederum zusätzliche Schutzmaßnahmen (Lärmschutz etc.)nach sich zu ziehen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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ANHANG

1. Glossar

Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität): Ausmaß der Fähigkeit einesSystems (Organismus, Population, Ökosystem u.a.), auf Beanspruchungen (z.B. spezifischeRaumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagierenBelastung, ökologische: Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, diedessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.Bepflanzungsplan: Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkata-log über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri-als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).Bewertung: Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschrei-bung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (<---> Evaluierung)Biotop: Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Bio-zönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.Biotopkartierung: Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basiseiner systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie derstandörtlichen Flora und Fauna.Biotopverbundsystem / Biotopvernetzung: Räumlich vernetztes Systems von Landschaft-selementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Le-bensraumfunktionen für Flora und Fauna.Biozönose (= Lebensgemeinschaft):. Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßigvorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischenUmwelt in Wechselbeziehungen stehen.Daseinsgrundfunktionen: Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen fol-gende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich er-holen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privats-phäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographischrelevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von -Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S.Bd.1, 7.Auflage)Dauersiedlungsraum: Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganz-jährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.Demographie: Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichenund sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z.B. die wirtschaft-liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße,...).Dezentrale Konzentration: Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht mandie Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeord-nete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden(z.B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zen-tren)

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Disperse Siedlungsstruktur: Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrunddes Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohenFlächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelndeEinbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist. Dispersion: Gestreute Lage vonSiedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie,1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage).Entwicklungsachse: Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartigeGebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- undVersorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw. ) bezeichnet. InEntwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt wer-den, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungs-einrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).Erholung: Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausru-hen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u.ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederher-stellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.Erholungsgebiet: Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowiesonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg.ROG § 19 Z. 3)Erholungslandschaft: Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eineentsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. LOOS 1993).Erholungslandschaft: Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenenfreizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erho-lungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (<---> Erholungslandschaft, LOOS 1993).Erholungswert: Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebietzur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch einMindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder,Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abga-se), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschlie-ßungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die All-gemeinheit.Evaluierung: Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachlicheBeschreibung).Fauna: Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.Flora: Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.Flurplanung: Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielset-zungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung einesAgrarverfahrens.Freiflächengestaltung: Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Kon-zeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (sie-he auch Freiraumplanung).Freiland - Freifläche / Freiraum: Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbe-griff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlichauf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sichtder Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da-durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder -geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).

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Freiraumplanung: Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischenOrdnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt(siehe auch Freiflächengestaltung).Gefahrenzonenplan: Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art derBewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.Gender-Mainstreaming: Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Den-kens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft er-reicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensberei-chen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden.Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozes-sen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maß-nahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Zielvon Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwi-schen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung2002, S.4).Geoökologie: Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Natur-wissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt,insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennenund zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland, http://www.geooekologie.de).Grünbestände: Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum(z.B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen etc.).Grünflächensystem / Grünraumsystem / Grünzone: Großräumiges System vegetations-bestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald lautForstgesetz 1975).Grünkeile: Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Be-reich größerer Siedlungsräume.Grünkorridor: Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab circa 500 m zwischen verbau-ten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu er-halten.Grünordnung: Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflä-chen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.Grünordnungsplan: Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung aufEbene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt derGrünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene desBebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes ineinem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließendeFreiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.Grünstreifen: Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirk-samkeit und Nutzbarkeit als FreiraumHauptverkehrsachse: Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließungzwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landesund zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des natio-nalen und internationalen Verkehrssystems. Sie stellen keine Planungsaussagen zur Recht-fertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.Kulturlandschaft: Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ur-sprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im

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Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Aus-prägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeitund die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kannzwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.Landesplanung: Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, über-örtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebenezur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl.Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)Ländlicher Raum: Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert.Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio-nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung,Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.Landschaft: Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Re-präsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff „Landschaft“ wird allerdings inzahlreichen Bedeutungen verwendet: 1. In Geographie und Raumplanung als erlebtes Land-schaftsbild, 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungs-bild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äu-ßerlichen Merkmalen einheitlich erscheint, 3. In der Geographie als Erdraum in seiner ge-samten „dinglichen Erfüllung“, 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- odernaturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird, 5. In der Landschaftsplanungals ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnittder Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Ein-griffen durch den Menschen, 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftli-ches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit einesErdraumausschnittes repräsentiert, 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für dieUmwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl.Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)Landschaftsachse: Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion fürdie landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.Landschaftsbild: Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realenLandschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zuWasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).Landschaftsbildpflege: Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw.Sanierung eines spezifischen optisch-visuellen Erscheinungsbildes eines bestimmten Land-schaftsteiles.Landschaftsgefüge: Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinanderund zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)Landschaftsgestaltung: Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung,die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenent-wicklung ableiten sollLandschaftsinventar: Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und dieLandschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.Landschaftsökologie: Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage land-schaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschungals auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebens-gemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio-und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der

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Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die International Associa-tion for Landscape Ecology (IALE).Landschaftspflege: Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltungder Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewah-ren oder zu erreichen.Landschaftspflegedetailplan: Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (---->Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigen-def.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder be-stimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg.NSchG).Landschaftspflegeplan: Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesseder Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellungeines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingun-gen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (LOOS 1993). Be-zweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschafts-bildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für dieErholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)Landschaftsplan: Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichenRaumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklungflächenbezogener Handlungs-alternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventarund Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.Landschaftsplanung: Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung,Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.Landschaftsrahmenplan: Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumord-nung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Land-schaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmen-planung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Ent-scheidungsgrundlagen.Landschaftsräumliche Einheiten: Geographisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbareLandschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geolo-gie, Klima, Topographie, Vegetationsstrukturen u.a.). In der geographischen Landschaftsfor-schung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheitenentwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheitender topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren)unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologi-schem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.Landschaftsschutz: Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Land-schaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die im-stande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazugehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffenund zur Sicherung des Naturgenusses.Landschaftsschutzgebiet: Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztesGebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheitaufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaftfür die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).Leitbild: Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvor-stellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungsten-denzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter

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Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwör-terbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).Managementplan: Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes undder Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksich-tigung von landschaftsästhetischen Aspekten (LOOS 1993).Nachhaltigkeit: Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösungsansätzen, die auf die sparsameund dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...)derart ausgelegt sind, dass sie als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationenerhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierungnicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei unter-einander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruk-tureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter N. versteht man einewirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Natur-haushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch „Nachhalti-ge Entwicklung“) , (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,Nachhaltige Entwicklung: „Nachhaltige Entwicklung“ heißt in Anlehnung an denBrundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen sohaushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig er-halten bleiben. Das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie,Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristigtragfähigen Lösungen zu kommen.Naherholungsgebiet: Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), mussvon Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswertaufweisen (gem. LOOS 1993) (<---> Erholungslandschaft).Naturhaushalt: Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander undzu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).Naturlandschaft: Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Land-schaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb derWaldgrenze (gem. LOOS 1993).Naturräumliche Gefährdungen: Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus derSituation der geologischen, petrologischen und hydrogeologischen Grundlagen sowie derKlimabedingungen. Sie treten insbesondere im alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche,Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) aufNaturschutz: Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dau-ernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zumSchutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrot-tung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwick-lung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. LOOS 1993).Ökologische Tragfähigkeit: Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeiteines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen we-sentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den MenschenOrtsbild: Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruckder Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grün-anlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossbergen u. dgl., sowie die Ansicht von einzelnenoder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristischeAusblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft.

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Ortsrand: Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freienLandschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.Planungssystem: Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.Potentiell natürliche Vegetation: Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Um-weltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und dieVegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.Raumordnungsgrundsätze: Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für dieräumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordneri-schen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisie-rung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.Raumordnungsziele: Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungs-grundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihremsachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.Regionale Identität: Unter Regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbe-völkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientier-ten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaftaufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z.B. dieProbleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).Rekultivierung: Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes indas umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. derWiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnut-zungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a.) dienen.Retentionsflächen: Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regen-fällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird.Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schub-weisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächensind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden könnenaufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpftund somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.Schutzstreifen: Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung diver-gierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentiellerNachbarschaftsbelästigungen (z.B. Immissionsschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Ge-werbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielleForm der Abstandsflächen zu verstehen.Suburbanisierung: Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihrUmland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohnedass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele be-treffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemein-den, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärk-ten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslage-rung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitetist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerungund Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomera-tionsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderungvon Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstumgrößerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.

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Sukzession: Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Stand-ortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einerbestimmten Bewirtschaftungsform.Trittsteinbiotop: Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmenKulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich umlinienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum-und Gebüschgruppen, Kleingewässer z.B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Land-schaftselemente handeln.Vertragsnaturschutz: Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischenGebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver-besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Zielhaben (vgl. LOOS 1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).Wohlfahrtswirkung der Natur: Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.Zentraler Ort: Unter Z.O. versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster)von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten undim speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mitGüter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung,1995, S. 1117).Zentralraum: Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwick-lungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik dieEntwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischenLebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirt-schaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. DieAusstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus.Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbartenRäumen.Zersiedelung: Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzeptvorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.

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2. Begründung der Abgrenzung von StrukturtypenZur Abgrenzung der Gebietskategorien wird auf gewichtete Indikatoren Bezug genommen,welche aufgrund ihrer Zusammenhänge mit Verstädterungsprozessen als Anzeiger für Urba-nisierungs- und Suburbanisierungsprozesse angesehen werden können.1 Dabei ist im Ein-zelfall eine kritische Betrachtung notwendig, es kann jedoch mit diesen Indikatoren einenachvollziehbare Zuordnung erreicht werden. Dabei wird von einer ordinalen Skalierungausgegangen, nach der jeweils das Ansteigen der einzelnen Werte mit den Verstädterungs-erscheinungen korreliert. Die Schwellwerte wurden in Anlehnung an die Mittelwerte der je-weiligen Messwerte pragmatisch festgelegt (siehe Tabellen im Anhang).

Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer Dauersiedlungsraum (DSR)(Stand 15.05.2001):

EW/qkm DSR AusprägungGrößer 750 5601 bis 750 4451 bis 600 3301 bis 450 2151 bis 300 1bis 150 0

Um die unterschiedlichen Einflüsse der Gemeindegröße auszublenden, wird der besser dierealen Dichteverhältnisse wiederspiegelnde Indikator der Einwohnerdichte je km² Dauer-siedlungsraum verwendet (siehe Tabelle T1, Anhang). Dieser Indikator reicht von Größen-ordnungen zwischen ca. 63 EW /qkm DSR im ländlich strukturierten Lungau bis zu ca. 2.742EW/qkm DSR in der Stadt Salzburg.

Karte K1 zeigt die regionale Verteilung (siehe Anhang). Dabei kommen neben dem zentralenVerdichtungskern zwischen Salzburg und Hallein auch die städtisch-strukturierten Gemein-den in den anderen Landesteilen deutlich hervor.

1 Es wurde zur leichteren Nachvollziehbarkeit ein sehr einfaches Klassifizierungsmodell eingesetzt,das nur als Schätzverfahren anzusehen ist.

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Indikator 2: Bevölkerungsveränderung 1981 bis 2001 in Prozent:

Bevölkerungs-wachstum in %

Ausprägung

Größer 45 535 bis 45 425 bis 35 315 bis 25 210 bis 15 1bis 10 0

Durch diesen Indikator (siehe Tabelle T2, Anhang) können vor allem die Suburbanisierungs-gemeinden recht gut erkannt werden (zusammen mit dem derzeit leider nicht verfügbarenAuspendlerindikator). Gemeinden mit hoher natürlicher Bevölkerungsbewegung können zurKontrolle durch den Indikator 5 (Haushaltsgröße) gut ausgefiltert werden.

Karte K2 (siehe Anhang) zeigt die räumliche Verteilung des Bevölkerungszuwachs zwischen1981-2001.

Indikator 3: Einwohner am 15.05.2001:

EW/qkm DSR Ausprä-gung

Größer 15000 510.001 bis 15.000 47.501 bis 10.000 3

5.001 bis 7.500 22.501 bis 5.000 1

bis 2.500 0

Die Gemeindegröße alleine ist zwar noch kein Indikator für Urbanität, jedoch ein guter Er-gänzungsindikator (siehe Tabelle T2, Anhang) im Zusammenhang mit dem Indikator 1. Eskann jedoch davon ausgegangen werden, dass ab einer Gemeindegröße von 5.000 Einwoh-nern städtische Strukturen ausgebildet werden. Für diesen Indikator wurde keine Karte er-zeugt.

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Indikator 4: Unselbstständig Beschäftigte Januar und Juli 2001 pro Einwohner15.5.2001 in Prozent (1 Beschäftigter pro 1 Einwohner = 100%):

EW/qkm DSR Ausprägung80 bis 100 560 bis 80 440 bis 60 320 bis 40 210 bis 20 1bis 10 0

Mit diesem Indikator (siehe Tabelle T3, Anhang) können die fehlenden Daten zur Wirt-schaftsstruktur relativ gut ersetzt werden, da hohe Anteile gewerblich/industrieller Arbeits-plätze eher in verdichteten Gemeinden zu finden sind. Die regionale Verteilung zeigt KarteK3 (Anhang).

Indikator 5: Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen je Privathaushalte 2001)

Haushaltsgrö-ße

Ausprägung

< 2,4 52,4 - 2,5 42,6 - 2,7 32,8 - 2,9 23,0 - 3,2 1> 3,2 0

Die Haushaltsgröße sinkt in Gesellschaften mit stärkerer Orientierung an städtischen Le-bensweisen. Dieser Indikator korreliert daher gut mit städtisch-strukturierter Bevölkerung(siehe Karte K4 und Tabelle T4, Anhang).

Indikator 6: Zentralörtliche Rangziffer der Gesamtgemeinde 2001

Rangziffer 2001 Ausprägung> 150 5100 - 149 475 - 99 350 - 74 225 - 49 1< 25 0

Die Zahl der Dienstleistungseinrichtungen ist in Gemeinden mit hochrangigen zentralörtli-chen Einrichtungen am höchsten. Dieser Indikator (siehe Tabelle T5, Anhang) hängt aber

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auch sehr stark von der Suburbanisierung von Dienstleistungen und Gewerbe ab, so dassmit diesem auch die neu verstädterten Gemeinden abgeleitet werden können.

Gewichtung der Indikatoren:

Gewichtungsfaktor1. Rang Indikator 3: Einwohner 2001 62. Rang Indikator 6: Rangziffer Gemeinde 2001 53. Rang Indikator 1: Einwohner pro QuadratkilometerDSR

4

4. Rang Indikator 5: Durchschnittliche Haushaltsgröße2001

3

5. Rang Indikator 4: Unselbstständig Beschäftigte pro EW 26. Rang Indikator 2: Bevölkerungsveränderung 1981-2001

1

Höchste Gewichtung erhält der Indikator 3, da die Größe der Gemeinde in direktem Zusam-menhang mit dichter Besiedelung und städtischen Strukturen steht, zweithöchste Gewich-tung erhält der Indikator 6 auf Grund der Zusammenhänge zwischen zentralörtlichem Rangund städtischer Struktur, es folgt der Indikator 1 auf Grund seiner direkten Beziehung zurSiedlungsdichte, vierthöchste Gewichtung erhält die Haushaltsgröße aufgrund ihrem Zu-sammenhang mit der Ausbildung urbaner Gesellschaftsstrukturen. Es folgt der Indikator 4aufgrund seiner Beziehung zur Arbeitsplatzdichte und abschließend der Indikator 2 aufgrundder Tatsache, dass hohes Bevölkerungswachstum auch in ländlich strukturierten Gemeindenvorkommen kann und dieser Indikator alleine nicht zur Kennzeichnung urbaner Strukturenausreicht.

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Gesamtbewertung nach Politischen BezirkenDie Gesamtbewertung wird in der Folge für jeden politischen Bezirk vorgenommen.

Verstädterungsindikatoren(Maximalwert 105)

Ländlich strukturierte Ge-meinden

bis 24

Gemeinden mit Verdich-tungsansätzen (Verdich-tungsgemeinden)

25 - 49

Gemeinden mit Verstädte-rungstendenzen

50 - 69

Verstädterte Gemeinden ab 70

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178

a) Bezirk Salzburg-Stadt

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Salzburg Stadt 98 5 0 5 4 5 5

b) Bezirk Hallein

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Abtenau 42 1 1 2 2 2 3Adnet 26 1 3 1 1 2 1Annaberg-Lungötz

13 0 1 0 2 1 1

Golling 51 3 2 1 2 4 3Hallein 95 5 2 5 3 4 5Krispl 9 0 3 0 0 2 0Kuchl 45 2 2 2 1 2 3Oberalm 53 5 3 1 1 4 2Puch bei Hallein 44 3 5 1 1 3 2Rußbach 12 1 0 0 1 2 0Sankt Koloman 7 0 4 0 0 1 0Scheffau 8 0 2 0 0 2 0Vigaun 23 1 1 0 2 3 1

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

179

c) Salzburg-Umgebung

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Anif 53 4 0 1 3 5 2Anthering 29 1 3 1 1 3 1Bergheim 56 2 5 1 5 4 3Berndorf 17 0 4 0 1 2 1Bürmoos 54 5 5 1 2 3 2Dorfbeuern 16 0 3 0 1 2 1Ebenau 22 1 2 0 1 3 1Elixhausen 40 2 3 1 2 3 2Elsbethen 51 3 3 2 1 4 2Eugendorf 48 1 5 2 3 2 3Faistenau 24 1 4 1 1 1 1Fuschl 27 2 4 0 2 2 1Göming 14 0 2 0 3 2 0Grödig 68 5 2 2 2 5 3Großgmain 39 3 3 0 2 5 1Hallwang 43 2 3 1 2 4 2Henndorf 40 2 5 1 1 3 2Hintersee 11 1 2 0 1 1 0Hof 39 2 5 1 2 2 2Köstendorf 16 0 3 0 1 2 1Koppl 28 1 5 1 1 2 1Lamprechts-hau-sen

29 0 3 1 2 2 2

Mattsee 37 1 4 1 2 3 2Neumarkt 54 1 5 2 2 3 4Nussdorf 14 0 4 0 1 1 1Oberndorf 72 5 4 2 2 4 4Obertrum 38 1 5 1 2 3 2Plainfeld 18 1 5 0 0 3 0Sankt Georgen 27 1 4 1 1 2 1Sankt Gilgen 47 2 2 1 2 4 3Schleedorf 12 0 4 0 1 2 0Seeham 24 1 4 0 1 3 1Seekirchen 59 1 4 3 2 3 4Straßwalchen 46 1 3 2 3 2 3Strobl 40 2 3 1 2 3 2Thalgau 44 1 3 2 2 2 3Wals-Siezenheim

80 3 4 4 4 4 4

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

180

d) Bezirk St. Johann im Pongau

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Altenmarkt 46 2 3 1 4 2 3Bad Hofgastein 52 2 1 2 2 4 3Badgastein 66 5 0 2 2 5 3Bischofshofen 72 3 0 4 2 4 4Dorfgastein 19 1 2 0 1 2 1Eben 21 1 2 0 2 2 1Filzmoos 14 0 2 0 2 1 1Flachau 29 1 4 1 2 2 1Forstau 4 0 2 0 1 0 0Goldegg 16 0 3 0 1 2 1Großarl 26 1 2 1 2 0 2Hüttau 16 0 0 0 1 3 1Hüttschlag 0 0 0 0 0 0 0Kleinarl 8 0 1 0 2 1 0Mühlbach 25 1 0 0 2 4 1Pfarrwerfen 18 1 1 0 1 2 1Radstadt 42 1 2 1 2 2 4Sankt Johann 70 2 3 4 3 3 4Sankt Martin/Tg. 16 0 3 0 1 2 1Sankt Veit 25 1 2 1 1 2 1Schwarzach 61 5 0 1 4 4 3Untertauern 29 0 2 0 5 4 1Wagrain 29 1 2 1 2 1 2Werfen 29 0 0 1 2 3 2Werfenweng 16 1 5 0 2 1 0

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

181

e) Bezirk Tamsweg

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Göriach 1 0 1 0 0 0 0Lessach 0 0 0 0 0 0 0Mariapfarr 17 0 0 0 2 1 2Mauterndorf 20 1 1 0 2 2 1Muhr 3 0 0 0 0 1 0Ramingstein 9 0 0 0 0 3 0Sankt Andrä imLungau

3 0 0 0 0 1 0

Sankt Margare-then im Lungau

4 0 2 0 1 0 0

Sankt Michael imLungau

31 1 1 1 2 2 2

Tamsweg 47 1 1 2 2 2 4Thomatal 0 0 0 0 0 0 0Tweng 22 0 2 0 4 4 0Unternberg 4 0 0 0 2 0 0Weißpriach 2 0 0 0 1 0 0Zederhaus 4 1 0 0 0 0 0

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

182

f) Bezirk Zell am See

Gemeinde GewichteteSumme

Indikator1

Indikator2

Indikator3

Indikator4

Indikator5

Indikator6

Bramberg 29 1 1 1 1 2 2Bruck 38 1 2 1 2 4 2Dienten 10 0 0 0 2 2 0Fusch 10 0 0 0 2 2 0Hollersbach 19 1 0 0 2 2 1Kaprun 45 2 0 1 3 5 2Krimml 24 2 1 0 2 2 1Lend 20 1 0 0 2 4 0Leogang 31 1 1 1 2 2 2Lofer 29 1 2 0 2 3 2Maishofen 36 1 3 1 2 3 2Maria Alm 17 0 2 0 2 2 1Mittersill 47 1 1 2 2 2 4Neukirchen 32 1 2 1 2 2 2Niedernsill 19 1 2 0 1 2 1Piesendorf 28 1 3 1 2 2 1Rauris 17 0 1 1 1 1 1Saalbach-Hinterglemm

43 1 3 1 4 4 2

Saalfelden 77 2 3 5 2 4 4Sankt Martin /Lofer

13 1 2 0 2 1 0

Stuhlfelden 15 1 1 0 1 1 1Taxenbach 21 0 0 1 1 1 2Unken 10 0 0 0 1 1 1Uttendorf 30 1 0 1 2 2 2Viehhofen 11 1 2 0 1 1 0Wald 18 1 2 0 2 1 1Weißbach 7 0 0 0 2 1 0Zell am See 88 5 2 3 4 5 5

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

183

3. Begründung der Einstufung Zentraler Orte

Die Untersuchung hatte das Ziel, folgende hypothetische Annahmen auf ihre Gültigkeit zuüberprüfen:

1. Die Konzentration der Standorte für den Einzelhandel hat Auswirkungen auf die zentral-örtliche Struktur.

2. Der Dienstekatalog (siehe Tabelle T6, Anhang) verschiebt sich in der Art, dass die klein-flächigen Dienste des Einzelhandels zentralörtlicher sein werden als bei der Erhebung1991, weil sie seltener vorkommen.

3. Es gibt mehr großflächigere Formen des Einzelhandels, deren zentralörtliche Rangrei-hung (vgl. Tabelle T7, Anhang) daher sinken muss.

4. Standorte mit großflächigen Einzelhandelseinrichtungen ziehen andere zentralörtlicheDienste nach. Die Standorte dieser Einrichtungen steigen daher in der Zentralität undbeeinflussen benachbarte zentrale Orte.

In Österreich auf Grund der empirischen Erhebung durch BOBEK & FESL zehn Rangstufenan zentralen Orten unterschieden:

Die Hierarchie zentraler Orte in Österreich - Neuerhebung 1973

Stufe Bezeichnung des zentralen Ortes Konkrete Orte nach der Er-hebung 1973 (Hauptorte)

Rang 10 Bundeshauptstadt WienÖsterreich Land

SalzburgRang 9 Landeshauptstadt, sehr gut bis gut aus-

gestattetLinz Salzburg

Rang 8 Landeshauptstadt, schwach ausgestattet BregenzRang 7 Viertelshauptstadt WelsRang 6 Sehr gut ausgestatteter zentraler Ort der

Mittleren Stufe vom Typ „BezirkshauptortVöcklabruck Zell am See

Rang 5 Mäßig ausgestatteter zentraler Ort derMittleren Stufe vom Typ „Bezirkshauptort

Bad Ischl Hallein

Rang 4 Schwach ausgestatteter zentraler Ort derMittleren Stufe vom Typ „Bezirkshauptort

Murau Saalfelden

Rang 3 Sehr gut ausgestatteter zentraler Ort derUnteren Stufe

Attnang-Puchheim

Neumarkt

Rang 2 Mäßig ausgestatteter zentraler Ort derUnteren Stufe

St. Georgen imAttergau

Seekirchen

Rang 1 Schwach ausgestatteter zentraler Ort derUnteren Stufe

Attersee Kuchl

Quelle: BOBEK & FESL (1975)

Bereits der einfache Vergleich mit der Entwicklung seit dieser Erhebung weist auf bedeuten-de Verschiebungen in der zentralörtlichen Struktur hin, insbesondere innerhalb von Gemein-den. Dieses Rangstufensystem musste für die Zwecke des Landes Salzburg adaptiert wer-

Page 200: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

184

den. Dies wurde bei WEICHHART (1996) in Anlehnung an FESL & BOBEK (1978) undSTIGLBAUER (1974) durch die Ergänzung der zentralen Orte der „Untersten Stufe“ (Dorf-stufe) durchgeführt.

Die Theorie der Zentralen Orte geht davon aus, dass die Zentralität eines Ortes proportionalmit der Anzahl zentralörtlicher Dienste steigt, wobei jedoch für die Einstufung zwischen zent-ralörtlichen Diensten mit hoher, mittlerer, niedriger und sehr niedriger Zentralität zu unter-scheiden ist. Am zentralsten sind die Dienste, die im Untersuchungsgebiet (dem Land Salz-burg) nur in einem einzigen Ort vorkommen (z.B. die Finanzlandesdirektion, das Landesthe-ater etc.), am wenigsten zentral sind jene Dienste die am häufigsten vorkommen (2001 istdas der Dienst „Transporte“). Die zweite wesentliche Rahmenbedingung ist, dass zentraleOrte nicht identisch mit Gemeinden sind. Dies ist insbesondere für die Problematik imzentralörtlichen Verflechtungsbereich zu höherrangigen Zentralen Orten von Bedeutung, dadie Auslagerung höherrangiger zentralörtlicher Funktionen in Nachbargemeinden („Flächen-spende“) nicht als Aufwertung der zentralörtlichen Funktion der Nachbargemeinde miss in-terpretiert werden darf. Es gibt im Land Salzburg auf Grund der Erhebung 2001 205 zentraleOrte, wobei es sowohl Gemeinden gibt, die auf Grund ihrer Siedlungsstruktur nur einen ein-zigen zentralen Ort besitzen und solche, die mehrere zentrale Orte in ihrem Gemeindegebiethaben. Damit ein Ortsteil als eigenständiger zentraler Ort gilt, müssen jedoch bestimmteVoraussetzungen vorhanden sein:

1. Es müssen in einer Siedlung zumindest zwei zentralörtliche Funktionen vorkommen, vondenen mindestens eine dem Minimalkatalog der repräsentativen Dienste der UnterstenStufe entsprechen muss. Dies sind: Volksschule, Gemischtwarenhandlung, Kindergarten,Pfarramt, Bank oder Sparkasse, Postamt oder Posthilfsstelle, Gemeindeamt, Bäckereioder Praktischer Arzt. Oder es sind in der Siedlung mindestens 6 zentralörtliche Funktio-nen vorhanden, unabhängig von der Zentralitätsstufe.

2. Als Siedlung ist jede optisch als eigenständig wahrnehmbare Vergesellschaftung vonWohn- und Betriebsstätten anzusehen, die von der nächstgelegenen Siedlung minde-stens etwa 1.000 Meter entfernt ist. Bei relevanten Barrieren (Bahnlinien, stark frequen-tierte Hauptverkehrsstraßen etc.) kann die Minimaldistanz zwischen den Siedlungenauch unterschritten werden.

3. Treten in einer Siedlung Funktionen auf, die für eine beliebige Stufe der Zentralität reprä-sentativ sind, ohne dass die Bedingungen in Absatz 1 erfüllt werden, dann wird die be-treffende Funktion dem jeweils nächst gelegenen zentralen Ort (in der Regel der Ge-meindehauptort) zugerechnet.

Unter Berücksichtigung dieser Ausgangsvoraussetzungen und des Dienstekatalogs 2001wird zur Übertragung der empirischen Erhebungen auf die Zielaussagen im Landesentwick-lungsprogramm folgende Korrelation zwischen der Systematik bei BOBEK & FESL vorgege-ben:

Die Landeshauptstadt Salzburg wurde bei der Erhebung nur im Dienstekatalog berücksich-tigt. Eine aufwändige Erhebung aller vorkommenden Dienste war in diesem Fall nicht not-wendig, da ihr Rang als zentraler Ort der Rangstufe 9 unstrittig ist.

Page 201: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

185

Die wesentlichsten Ergebnisse dieser Untersuchung sind (vgl. Tabellen T6 und T7 im An-hang):

1. Der Dienstekatalog für die für einzelne Zentralitätsstufen repräsentative Dienste musstegeringfügig erweitert werden. Der am häufigsten vorkommende Dienst ist im Jahr 2001das Transportwesen (Vorkommen in 158 zentralen Orten), im Jahr 1991 war es die Ge-mischtwarenhandlung bzw. der kleine Verbrauchermarkt (< 1.000 m²). Die kleinerenDienste der Versorgung (Gemischtwarenhandlung und auch Verbrauchermärkte sindzentralörtlicher als 1991. Die für die mittlere Stufe großflächigeren Einrichtungen desEinzelhandels kommen häufiger vor und sind daher weniger zentralörtlich als 1991 (Mö-belgroßmärkte, Einkaufszentren, Shopping-Centers). Eine Ausnahme sind die Baumärk-te, die seltener geworden sind und daher zentralörtlichere Bedeutung haben.

2. Auch bei den Zentralen Orten selbst kam es zu Rangverschiebungen. Am massivsten fieldie Änderung - wie zu erwarten - beim zentralen Ort Himmelreich-Viehhausen (Wals-Siezenheim) aus. Der zentrale Ort änderte seine Rangreihung von Rang 73 (1991) aufRang 23 (2001). Dagegen fiel in der gleichen Gemeinde der zentrale Ort Wals von Rang26 auf Rang 34 zurück. In diesem Zusammenhang ist die Einstufung der Gesamtge-meinde anders zu interpretieren: die Zentralitätsgewinne der Gesamtgemeinde gehen aufder einen Seite zu Lasten des eigenen Gemeindehauptortes , auf der anderen Seite zuLasten der Innenstadt von Salzburg. Ähnliche Phänomene können in allen Gemeindenfestgestellt werden, in denen in Nebenzentren großflächige Handelsbetriebe errichtetwurden. In allen diesen Fällen kam es wie zu erwarten zu einem Rangverlust in denHauptorten der jeweiligen Gemeinde selbst, wenn auch nicht so massiv wie im Falle derGemeinde Wals-Siezenheim. Die Änderungen in der Einstufung sind im Vergleich vonKarte K5 und K6 (siehe Anhang) ersichtlich.

Der Konzentrationsprozess im Einzelhandel hat Verschiebungen der Zentralität zur Folgeund bestätigt die Annahmen zu Beginn:

1. Die neuen zentralörtlichen Standorte im Randbereich hochrangiger zentraler Orte (Air-portcenter, ZO Himmelreich-Viehhausen; Europark, ZO Salzburg-Taxach, Fachmarktag-glomeration ZO Kalham-Strass) korrespondieren mit Zentralitätsverlusten in den jeweili-gen Hauptorten (ZO Wals -8, ZO Eugendorf -2). Die Annahmen 1 und 4 können daherals bestätigt gelten.

3. Die kleineren Dienste des Einzelhandels sind zentralörtlicher als bei der Erhebung 1991,sind jedoch immer noch repräsentativ für die Unterste Stufe.

4. Mit Ausnahme der Baumärkte ist der zentralörtliche Rang der großflächigen Dienste desEinzelhandels gesunken. Möglicherweise ist dies im Falle der Baumärkte bereits auf ei-nen Verdrängungswettbewerb zurückzuführen.

Die Beispiele neuer zentralörtlicher Standorte der mittleren Stufe im Bereich des Stadtrandesvon Salzburg zeigen deutlich auf, dass bei Maßnahmen der Raumordnung gewachseneZentrale Orte und neue zentrale Orte im Bereich der Hauptverkehrswege des motorisiertenIndividualverkehrs zu unterscheiden sind.

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

186

4. Die Großlandschaften des Landes SalzburgSalzburger Alpenvorland (1)

Die Großlandschaft „Salzburger Alpenvorland“ besteht aus land- und forstwirtschaftlich bzw.für das Siedlungswesen genutzten Kleinlandschaften, die hauptsächlich durch die eiszeitli-chen Ablagerungen des Salzach- und Traungletschers vorgeprägt wurden und bei denensich dadurch ein charakteristisches Muster von Landschaftsteilen aus Schotter- und Morä-nenablagerungen mit eingeschalteten Mooren und verlandenden Gewässern unterscheidenlässt.

Klimaübersicht für das Salzburger Alpenvorland (Zeitraum 1961-1990)Station Salzburg, Höhe über NN: 435 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -1,6 0,2 4,0 8,4 13,0 16,2 18,0 17,5 14,3 9,2 3,7 -0,5 8,5

Höchstes Tagesmittel [°C]: 28,9 (27.07.1983) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -21,0 (28.12.1962)

Mittl. Niederschlag mm 63 59 66 82 129 154 160 153 90 68 74 71 1.169

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 60

Größte Schneehöhe [cm]:25

Max. Niederschlag 24h [mm]:116,7 (31.07.1977)135,0 (08.07.1954)

Station Mattsee, Höhe über NN: 508 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -1,8 -0,5 3,3 7,9 12,5 15,7 17,6 17,1 13,8 9,0 3,6 -0,3 8,2

Höchstes Tagesmittel [°C]:: 28,9 (25.06.1967) Niederstes Tagesmittel [°C]::-19,5 (08.=1.1985)

Mittl. Niederschlag mm 93 88 97 111 146 167 156 150 97 80 93 102 1.380

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 64

Größte Schneehöhe [cm]:34

Max. Niederschlag 24h [mm]:89,2 (31.07.1977)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Eine durchschnittlich zweimonatige Schneebedeckung und das Lokalklima der Seen, diedadurch milderen Winter und kühleren Sommer im Bereich der Seengebiete verlängern dieVegetationsperiode im Vergleich zu anderen Landesteilen. Die Flächennutzung der Groß-landschaft ist vor allem von Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft geprägt. Die land- undforstwirtschaftliche Nutzung im Flachgauer Seengebiet steht in Nutzungskonkurrenz zurSiedlungstägigkeit, zur touristischen Nutzung und auch zum Schotterabbau. Die Reste ehe-mals ausgedehnter Moorflächen in Dellen, Muldenbereichen und im Bereich der Vorland-seen wie auch Reste der Auenlandschaften entlang Saalach und Salzach sind ökologischerhaltenswerte Standorte.

Page 203: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

187

Bild 1: Salzburger Alpenvorland, Stadt Salzburg, im Hintergrund das Salzburger Seengebiet zwischenHaunsberg und Wallersee. Aufnahme vom Untersberg, © F.D. 1989

Bild 2: Salzburger Alpenvorland, Bereich Straßwalchen, Blickrichtung Südost zur oberösterreichischenLandesgrenze, © F.D. 1990

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

188

Salzburger Kalkvoralpen (2)

Die Großlandschaft „Salzburger Kalkvoralpen“ besteht aus Kleinlandschaften, die geolo-gisch, geomorphologisch und landschaftsökologisch zwar ähnliche Standortverhältnisseaufweisen, jedoch durch tief eingeschnittene Täler deutlich voneinander getrennt sind. HoheReliefenergie ist daher ein Charakteristikum in diesem Raum.

Klimaübersicht für die Salzburger Kalkvoralpen(Zeitraum 1961-1990)Station Hintersee, Höhe über NN: 685 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -2,8 -1,5 1,7 5,9 10,8 13,8 15,8 15,1 11,9 7,2 1,9 -2,0 6,5

Höchstes Tagesmittel [°C]: 26,5 (13.07.1870) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -23,9 (07.01.1985)

Mittl. Niederschlag mm 136 115 132 147 180 221 227 202 139 112 135 152 1.898

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: :128

Größte Schneehöhe [cm]:99

Max. Niederschlag 24h [mm]:147,4 (31.07.1977)203,5 (12.08.1959)

Station Fuschl am See, Höhe über NN: 670 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -1,7 -0,8 2,2 6,3 11,1 14,5 16,2 15,4 12,5 8,2 2,8 -0,6 7,2

Höchstes Tagesmittel [°C]: 26,4 (27.07.1983) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -18,4 (22.01.1963)

Mittl. Niederschlag mm 104 95 104 118 148 187 197 177 119 93 107 117 1.566

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 91

Größte Schneehöhe [cm]:

52

Max. Niederschlag 24h [mm]:126,1 (31.07.1977)152,4 (08.07.1954)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Durch seine Lage am äußersten Alpenrand ist das Gebiet dieser Großlandschaft durch aus-geprägt feuchte Witterungsbedingungen gekennzeichnet, die auch sehr hohe Starkregenin-tensitäten bewirken können. Eine kürzere Vegetationsperiode als in der nördlich liegendenGroßlandschaft verdeutlicht den Übergang von der unteren zur oberen Buchenstufe. Die imJahresschnitt deutlich niedrigeren Durchschnittstemperaturen und eine extensivere landwirt-schaftliche Bewirtschaftung weisen der Waldbewirtschaftung eine größere Rolle zu.

Die bewaldeten Hänge im Bereich der Salzburger Kalkvoralpen werden in Form einzelnerRodungsinseln landwirtschaftlich und die Plateaubereiche und Gipfelbereiche almwirtschaft-lich genutzt, während in Tal- und Beckenlandschaften Streusiedlungen vorherrschen.

Page 205: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Bild 3: Kalkvoralpen im Bereich der Postalm, Osterhorngruppe, © FR 7/02 1997

Bild 4: Kalkvoralpen im St. Gilgen und Fuschl, Osterhorngruppe, © FR 7/02 1997

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

190

Salzburger Kalkhochalpen (3)

Die Großlandschaft „Salzburger Kalkhochalpen“ bildet eine klimatologische und land-schaftsökologische Barriere im Land, welche die atlantisch beeinflussten nördlichen Lan-desteile von den inneralpinen Tal- und Beckenlandschaften trennt.

Diese Großlandschaft ist vorrangig von Landschaftsteilen mit ausgedehnten Karstflächengeprägt, die in der Eiszeit von Lokalgletschern bedeckt waren und deren Abtragungsspurengemeinsam mit den Karstformen das Landschaftsbild kennzeichnen. Im Bereich der Groß-landschaft bestehen reliefbedingt erhebliche klimageographische Unterschiede zwischenden einzelnen Täler- und Beckenlandschaften. In Nordexposition sind durch die querliegen-den Riegel der Kalkalpenstöcke verstärkte Niederschläge zu beobachten, dagegen sind dieSüdabhänge bereits durch trockenere und kontinentalere Verhältnisse gekennzeichnet. DieKleinlandschaft „Tennengauer Salzachweitung“ als Fortsetzung der Kleinlandschaft „Salz-burger Becken“ in die Großlandschaft ist das Hauptsiedlungsgebiet des Tennengaues, wäh-rend im südlichen Teil Streusiedlungen die landwirtschaftlichen Flächen überprägen.

Klimaübersicht für die Salzburger Kalkhochalpen (Zeitraum 1961-1990)Station Hallein, Höhe über NN: 450 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -1,4 0,3 3,8 8,0 12,4 15,2 16,9 16,3 13,4 8,9 3,6 -0,5 8,1

Höchstes Tagesmittel [°C]: 27,2 /25.06.1967) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -17,6 (28.12.1962)

Mittl. Niederschlag mm 87 73 80 94 131 170 185 176 106 80 83 94 1.359

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 67

Größte Schneehöhe [cm]:41

Max. Niederschlag 24h [mm]:126,0 (31.07.1977)139,8 (12.08.1959)

Station Abtenau, Höhe über NN: 710 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -3,8 -2,0 1,7 6,4 11,4 14,4 16,2 15,6 12,5 7,8 1,6 -3,1 6,6

Höchstes Tagesmittel [°C]: 25,8 (27.07.1983) Niederstes Tagesmittel [°C]: -20,2 (08.01.1985)

Mittl. Niederschlag mm 114 87 95 103 140 185 208 196 126 90 97 118 1.559

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 126

Größte Schneehöhe [cm]:84

Max. Niederschlag 24h [mm]:112,3 (31.07.1977)151,0 (08.07.1954)

Quelle: Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

191

Bild 5: Kalkhochalpen im Bereich Hochkönig mit dem vergletscherten Karstplateau (Übergossene Alm)im Vordergrund und dem Tennengebirge im Hintergrund, © FR 7/02 1997

Bild 6: Karstplateau des Tennengebirges, Blickrichtung nach Südost, © FR 7/02 1997

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

192

Pinzgauer Schieferzone (4)

Die Großlandschaft „Pinzgauer Schieferzone“ umfasst den vor allem durch Grauwacken be-stimmten Bereich zwischen den Kitzbühler Alpen und den Dientener Bergen, der mit sanftenBergrücken und -kuppen eher Mittelgebirgscharakter besitzt und in dem die steileren Hängevorwiegend forstwirtschaftlich und die mittelsteilen Hänge im Sommer vorwiegend almwirt-schaftlich und im Winter für den Wintersport genutzt werden.

Klimaübersicht für die Pinzgauer Schieferzone (Zeitraum 1961-1990)Station Hütten (Leogangbach), Höhe über NN: 940 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -4,5 -2,6 1,1 5,5 10,7 13,8 15,9 15,3 12,1 7,1 0,8 -3,9 5,9

Höchstes Tagesmittel [°C]: 26,0 (14.08.1966) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -20,3 (16.01.1966)

Mittl. Niederschlag mm 108 83 87 84 128 169 179 177 107 79 92 117 1.410

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 125

Größte Schneehöhe [cm]:

116

Max. Niederschlag 24h [mm]:111.0 (19.07.1981)116,0 (13.12.1918)

Station Saalbach, Höhe über NN: 1.010 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -4,6 -3,9 0,1 4,5 9,5 11,9 14,8 14,1 11,0 6,5 0,0 -3,4 5,0

Höchstes Tagesmittel [°C]: 22,7 (11.07.1984) Niederstes Tagesmittel [°C]: -21,4 (07.01.1985)

Mittl. Niederschlag mm 100 71 73 79 122 159 182 164 99 71 84 97 1.301

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 138

Größte Schneehöhe [cm]:95

Max. Niederschlag 24h [mm]:95,2 (18.05.1971)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Die klimatisch noch stärker unter dem Einfluss der ozeanisch geprägten Westströmungenstehenden Tal- und Beckenlandschaften der Großlandschaft sind durch feucht-kühlere Be-dingungen gekennzeichnet, welche zusammen mit den hohen Niederschlagsmengen denSchneereichtum des Gebietes bewirken. Im Saalfeldner- und im Zeller Becken wird durch diegeschlossene Umrahmung die Bildung von winterlichen Kälteseen begünstigt, wodurch eineklimatische Bevorzugung der Hanglagen bewirkt wird. Neben land- und forstwirtschaftlicherNutzung findet im Bereich der Großlandschaft vor allem touristische Nutzung durch alpinenSkisport, hauptsächlich im Glemmtal, im Bereich der Schmittenhöhe und in den DientnerBergen statt.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

193

Bild 7: Das Salzachtal im Oberpinzgau (die Marktgemeinde Mittersill im Vordergrund)trennt die Großlandschaft der Nordwestlichen Hohen Tauern von der nördlich davon liegen-den Großlandschaft der Pinzgauer Schieferzone am rechten Bildrand, © FR 7/02 1997

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

194

Pongauer Schieferzone (5)

Diese Großlandschaft umfasst neben den Anteilen an der Grauwackenzone auch die großeFläche der Pongauer Weitung, die durch ihre anthropogene Überprägung (Siedlungs- undVerkehrsflächen, Wasserkraftwerke und die großflächigen Skigebiete) physiognomisch her-vortritt.

Klimaübersicht für die Pongauer Schieferzone (Zeitraum 1961-1990)Station St. Johann im Pongau, Höhe über NN: 660 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -3,8 -1,5 2,7 7,7 12,6 15,8 17,3 16,5 13,2 8,1 1,9 -2,9 7,3

Höchstes Tagesmittel [°C]: 30,5 (25.06.1967) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -21,5 (24.12.1962)

Mittl. Niederschlag mm 72 58 65 72 100 131 154 155 96 64 77 76 1.120

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 100

Größte Schneehöhe [cm]:59

Max. Niederschlag 24h [mm]:85,5 (20.07.1985)93,0 (06.07.1929)

Station Obertauern, Höhe über NN: 1.740 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -6,5 -6,0 -3,7 -0,2 4,5 8,0 10,3 9,8 7,2 3,2 -2,2 -5,5 1,6

Höchstes Tagesmittel [°C]: 23,0 (27.07.1983) Niederstes Tagesmittel [°C]: -24,7 (12.01.1987)

Mittl. Niederschlag mm 97 88 97 107 117 180 194 191 120 74 94 102 1.461

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 226

Größte Schneehöhe [cm]:275

Max. Niederschlag 24h [mm]:

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Durch die abschirmende Wirkung der Kalkstöcke des Tennen- und Hagengebirges wird inder Pongauer Weitung ein deutlich kontinental beeinflusstes Klimaregime bewirkt. Dadurchergibt sich eine klimatische Begünstigung der über der Talsohle liegenden Bereiche undschneereiche Bedingungen im Bereich der Schieferberge zwischen St. Johann und denRadstädter Tauern, die eine klimatische Wetterscheide zu dem noch kontinentaleren Lun-gauer Becken darstellen.

Neben der intensiven Siedlungstätigkeit in den Beckenbereichen, welche urbanen Charakteraufweisen, sind die Hangbereiche der Schieferberge großflächig durch skitouristische Infra-struktureinrichtungen (Sportwelt Amadeé und Skigebiet Obertauern), die zusammen mit denSiedlungsgebieten und den Stauseen der Mittleren Salzach die weitgehende kulturgeogra-phische Überprägung der Großlandschaft ausmachen.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

195

Bild 8: Die Pongauer Schieferzone im Bereich Schwarzach-St. Veit und St. Johann im Pon-gau in Blickrichtung zu den Nördlichen Kalkhochalpen, © FR 7/02 1997

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

196

Nordwestliche Hohe Tauern (6)

Die durch das Hochgebirge der Hohen Tauern und die Seitentäler des Oberpinzgaus unddurch das Salzachlängstal geprägte Großlandschaft ist hauptsächlich aus Landschaftsteilenaufgebaut, die in der Eiszeit durch die großen Talgletscher angelegt und in der Spät- undNacheiszeit durch spontane und langsame Abtragungsprozesse (Bergstürze, Hangrutsche,Hankkriechen, Bodenfließen, Erosionsprozesse), Verlandungsvorgänge im Bereich ehemali-ger Zungenbeckenseen mit den damit im Zusammenhang stehenden Sukzessionen undHerausbildung eines kleinräumig differenzierten Landschaftsmosaiks überprägt wurden.

Klimaübersicht für die Nordwestlichen Hohen Tauern (Zeitraum 1961-1990)Station Krimml, Höhe über NN: 1.082 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -3,2 -1,8 1,6 5,6 10,3 13,2 15,0 14,4 11,6 7,2 1,3 -2,7 6,0

Höchstes Tagesmittel [°C]: 26,2 (11.07.1984) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -21,4 (12.01.1987)

Mittl. Niederschlag mm 56 43 62 83 125 148 182 174 101 66 68 59 1.167

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 131

Größte Schneehöhe [cm]:58

Max. Niederschlag 24h [mm]:169,2 (18.07.1981)

Station Mooserboden, Höhe über NN: 2.036 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -6,1 -6,0 -4,2 -1,2 3,2 6,3 8,7 8,6 6,6 3,7 -1,6 -4,7 1,1

Höchstes Tagesmittel [°C]: 19,7 (28.07.1983) Niederstes Tagesmittel [°C]: -25,7 (12.01.1987)

Mittl. Niederschlag mm 81 65 87 115 160 207 231 232 147 90 94 85 1.594

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung:

Größte Schneehöhe [cm]: Max. Niederschlag 24h [mm]:102,0 (09.07.1979)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Die kontinentaleren Klimabedingungen der inneralpinen Tal- und Beckenlandschaften sinddurch tiefere Jahresdurchschnittstemperaturen und durch trockenere Verhältnisse als in dernördlich liegenden Großlandschaft gekennzeichnet, wobei jedoch die reliefbedingten Unter-schiede sowohl im Temperatur- als auch im Niederschlagsverlauf deutlich zu erkennen sind.Die großflächig vergletscherten Bereiche der Gebirgsgruppen der Westlichen Hohen Tauernund die Trogtäler bilden die Kern- und Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern. AlsSiedlungsraum in der Großlandschaft dient vor allem das Salzachlängstal, erst im Stu-bachtal, Kapruner Tal und Fuscher Tal dringen Siedlungen in die Seitentäler ein. Im Stu-bachtal und im Kapruner Tal werden die Wasserressourcen energiewirtschaftlich genutzt,weshalb diese Täler aus dem Gebiet des Nationalparks zum Großteil ausgespart sind.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

197

Bild 9: Die Venedigergruppe in der Großlandschaft Nordwestliche Hohe Tauern, Fotoaufnahme vomHochfürlegg in der Granatspitzgruppe, © F.D. 1981

Bild 10: Stubachtal und Glocknergruppe in den Nordwestlichen Hohe Tauern, © FR 7/02 1997

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

198

Nordöstliche Hohe Tauern

Diese Großlandschaft ist ebenfalls vor allem durch von eiszeitlichen Gletschern geprägtenLandschaftsteile gekennzeichnet, während sich die aktuelle Vergletscherung weitgehend aufdie Gipfel- und Karbereiche beschränkt. Dies ist vor allem auf die geringere durchschnittlicheHöhenlage als in der westlich liegenden Großlandschaft sowie auf die niedrigeren Nieder-schlagssummen zurückzuführen.

Mit der Station Sonnblick steht im Bereich dieser Großlandschaft die höchstgelegene ganz-jährig in Betrieb befindliche Klimastation im Bereich der nivalen Höhenstufe zur Verfügung.Die Siedlungstätigkeit des Menschen erstreckt sich in der Großlandschaft „Östliche HoheTauern“ auch auf die Talböden der breiten Seitentäler, von denen das Gasteiner Tal voneiner urbanen Siedlungsstruktur geprägt und durch eine entsprechende großflächige Umge-staltung der Talbereiche gekennzeichnet ist, während die Hänge der Schieferhülle sowohl imGasteiner Tal als auch im Großarler Tal skitouristisch genutzt werden. Im Gasteiner Tal er-reicht die skitouristische Nutzung auch den Talschluss der Naßfelder Ache, während derTalschlüsse des Rauriser Tales und des Großarler Tales zum Nationalpark Hohe Tauerngehören. Der Nationalpark ist in dieser Großlandschaft auf die hinteren Talschlüsse be-schränkt und reicht bis in das obere Murtal, das orographisch bereits zum Lungauer Beckengehört.

Klimaübersicht für die Nordöstlichen Hohen Tauern (Zeitraum 1961-1990)Station Hüttschlag, Höhe über NN: 1.010 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C

Höchstes Tagesmittel [°C]: Niedrigstes Tagesmittel [°C]:

Mittl. Niederschlag mm 55 43 50 71 93 120 130 132 93 63 75 58 983

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 126

Größte Schneehöhe [cm]:73

Max. Niederschlag 24h [mm]:85,9 (03.11.1966)

Station Sonnblick, Höhe über NN: 3.106 mEinh

.J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -12,6 -12,8 -11,3 -8,3 -3,9 -0,7 1,7 1,6 -0,4 -3,3 -8,2 -11,1 -5,8

Höchstes Tagesmittel [°C]: 12,7 (27.07.1983) Niederstes Tagesmittel [°C]: -32,6 (05.03.1971)

Mittl. Niederschlag mm 129 110 141 157 157 145 157 160 112 99 131 135 1.633

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 359

Größte Schneehöhe [cm]:536

Max. Niederschlag 24h [mm]:102,0 (14.05.1962)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Page 215: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

199

Bild 11: Das besiedelte Raurisertal (Hüttwinkltal und Seidlwinkltal mit der Goldberggruppe und derGlocknergruppe im Hintergrund. Grenzbereich zwischen den Nordwestlichen und Nordöstlichen Ho-hen Tauern, © FR 7/02 1997

Bild 12: Das Nassfeld im Gasteinertal ("Sportgastein"), almwirtschaftlich und touristisch genutzte Ge-biete im Randbereich des Nationalparks Hohe Tauern, © FR 7/02 1997

Page 216: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

200

Lungauer Becken

Das fast zur Gänze dem Murgebiet angehörende Lungauer Becken ist von den Hohen Tau-ern, den Schladminger Tauern, dem Nockgebiet und den Gurktaler Alpen orographisch um-rahmt. Das Becken selbst ist durch die Tallandschaften der radial in das Murtal mündendenSeitentäler und den bewaldeten Mitterberg gegliedert. Die Großlandschaft besteht aufgrundder sehr kleinräumig differenzierten Gesteins- und Bodenmosaike der Hänge und Talberei-che aus einer Vielzahl kleinstrukturierter Klein- und Landschaftsteile.

Klimaübersicht für das Lungauer Becken (Zeitraum 1961-1990)Station St. Michael im Lungau, Höhe über NN: 1.040 m

Einh.

J F M A M J J A S O N D J

Mittl. Temperatur °C -4,4 -2,0 1,7 5,8 10,3 13,3 15,3 14,8 11,9 7,0 1,1 -3,5 5,9

Höchstes Tagesmittel [°C]: 23,7 (10.08.1961) Niedrigstes Tagesmittel [°C]: -21,7 (07.01.1985)

Mittl. Niederschlag mm 43 38 42 48 82 106 130 122 86 64 68 52 881

Zahl der Tage mit Schneebede-ckung: 111

Größte Schneehöhe [cm]:53

Max. Niederschlag 24h [mm]:80,4 (18.07.1981)82,0 (07.06.1944)

Quelle: Die Niederschläge, Schneeverhältnisse und Lufttemperaturen in Österreich im Zeitraum 1981-1990. Wien1994 (= Beiträge zur Hydrographie Österreichs, Heft Nr. 52)

Als der kontinentalste Landesteil von Salzburg ist der Lungau durch große Temperaturge-gensätze gekennzeichnet, die durch die Inversion im abgeschlossenen Becken verursachtwird. Die Jahresniederschlagssummen betragen nur mehr die Hälfte der von den Stationenam Alpennordrand gemessenen Summen, wobei die jahreszeitliche Verteilung ebenso durchein sommerliches Maximum charakterisiert ist. Die kürzere Vegetationsperiode im Lungauschränkt die landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit ein, wobei jedoch die geländeklimato-logischen Rahmenbedingungen durch den relativen Sonnenreichtum verbessert werden.

Der dünn besiedelte Landesteil steht mit Ausnahme der Marktgemeinde Tamsweg im Ver-gleich zu den anderen Landesteilen nicht unter großem Siedlungsdruck, wobei jedoch Be-einträchtigungen der Natur- und Kulturlandschaften durch die Verkehrsinfrastruktur (insbe-sondere im Zederhaustal) und durch touristische Infrastruktur (Bereich Obertauern undKatschberg) vorhanden sind.

Page 217: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

201

5. Touristisch strukturierte GemeindenGesamtbewertung nach Politischen BezirkenDie Gesamtbewertung wird in der Folge für jeden politischen Bezirk vorgenommen. Zusätz-lich wird untersucht, ob eine Gemeinde als eine touristisch strukturierte Gemeinde anzuse-hen ist. Es wird von der Hypothese ausgegangen, dass die Überprägung von ländlich struk-turierten Gemeinden früher eintritt als bei Verdichtungs- und urbanisierten Gemeinden. Da-bei liegt zwischen 1991 und 2000 der Landesdurchschnitt bei den Übernachtungen pro Ein-wohner bei 44 Einwohnern, der Schnitt in den touristisch geprägten Gebirgsgauen bei 102(Pongau) und 109 (Pinzgau). Es wird daher angenommen, dass Gemeinden über dem dop-pelten Durchschnitt der Gebirgsgaue (> 200 Übernachtungen pro EW) als stark touristischstrukturiert anzusehen sind, solche über dem Durchschnitt der Gebirgsgaue als überdurch-schnittlich touristisch geprägt (> 100 Übernachtungen pro EW) und solche über dem Lan-desschnitt liegende als touristisch geprägt (> 50 Übernachtungen pro EW, vgl. Tabelle T8).

a) Bezirk Salzburg-Stadt

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Salzburg Stadt 99 11

b) Bezirk Hallein

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Abtenau 39 52Adnet 26 6Annaberg-Lungötz 13 41Golling 50 28Hallein 95 5Krispl 2 18Kuchl 48 10Oberalm 55 1Puch bei Hallein 40 8Rußbach 17 102Sankt Koloman 4 14Scheffau 4 14Vigaun 22 62

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

202

c) Salzburg-Umgebung

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Anif 51 29Anthering 29 7Bergheim 53 8Berndorf 14 3Bürmoos 54 0Dorfbeuern 16 0Ebenau 19 8Elixhausen 40 1Elsbethen 51 3Eugendorf 46 18Faistenau 21 32Fuschl 24 157Göming 14 0Grödig 69 9Großgmain 36 44Hallwang 40 4Henndorf 37 8Hintersee 8 51Hof 42 23Köstendorf 10 0Koppl 25 8Lamprechtshausen 29 2Mattsee 34 30Neumarkt 53 4Nussdorf 14 1Oberndorf 72 1Obertrum 41 7Plainfeld 15 0Sankt Georgen 27 2Sankt Gilgen 41 105Schleedorf 5 2Seeham 21 32Straßwalchen 46 2Strobl 37 69Thalgau 41 8Wals-Siezenheim 80 11Seekirchen 56 4

Page 219: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

203

d) Bezirk St. Johann im Pongau

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Altenmarkt 43 161Bad Hofgastein 50 172Badgastein 66 181Bischofshofen 66 4Dorfgastein 13 113Eben 21 71Filzmoos 18 345Flachau 23 313Forstau 4 129Goldegg 13 48Großarl 26 111Hüttau 13 31Hüttschlag 0 34Kleinarl 9 256Mühlbach 22 169Pfarrwerfen 12 24Radstadt 41 88Sankt Johann 70 42Sankt Martin/Tg. 13 123Sankt Veit 22 22Schwarzach 61 4Untertauern 23 930Wagrain 26 193Werfen 32 17Werfenweng 13 265

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

204

e) Bezirk Tamsweg

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Göriach 2 66Lessach 0 18Mariapfarr 12 80Mauterndorf 16 110Muhr 0 14Ramingstein 2 19Sankt Andrä imLungau

0 42

Sankt Margare-then im Lungau

6 44

Sankt Michael imLungau

31 88

Tamsweg 49 10Thomatal 0 52Tweng 7 1024Unternberg 4 19Weißpriach 2 66Zederhaus 4 20

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

205

f) Bezirk Zell am See

Gemeinde Summe derVerstädterungsindikatoren

Schnitt Übernachtungenpro EW

Bramberg 23 41Bruck 35 62Dienten 10 176Fusch 10 174Hollersbach 17 53Kaprun 42 227Krimml 27 215Lend 23 35Leogang 31 119Lofer 26 136Maishofen 30 66Maria Alm 18 296Mittersill 48 54Neukirchen 32 132Niedernsill 16 43Piesendorf 22 56Rauris 16 115Saalbach-Hinterglemm

35 678

Saalfelden 71 19Sankt Martin /Lofer

12 139

Stuhlfelden 15 30Taxenbach 21 18Unken 12 62Uttendorf 30 61Viehhofen 7 158Wald 13 207Weißbach 4 66Zell am See 85 141

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

206

6. Tabellen

Tabelle T1:

Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer Dauersied-lungsraum (DSR)Gemeinde Dauersiedlungs-

raum in HektarEinwohnerVZ 2001

Dichte EW/qkmDSR

Ausprägung

Salzburg Stadt 5.261,25 144.817 2752,52 5

Abtenau 3.759,94 5.684 151,17 1Adnet 1.433,75 3.331 232,33 1Annaberg-Lungötz 1.739,93 2.300 132,19 0Golling 735,75 3.915 532,11 3Hallein 1.438,99 18.444 1281,73 5Krispl 1.059,23 851 80,34 0Kuchl 1.923,36 6.442 334,93 2Oberalm 437,68 3.892 889,23 5Puch bei Hallein 777,45 4.094 526,59 3Rußbach 482,51 803 166,42 1Sankt Koloman 1.450,57 1.501 103,48 0Scheffau 1.129,98 1.294 114,52 0Vigaun 782,74 1.893 241,84 1SUMME 17.151,88 54.444 317,42

Anif 602,35 4.064 674,69 4Anthering 1.487,38 3.116 209,50 1Bergheim 1.120,55 4.858 433,54 2Berndorf 1.164,96 1.586 136,14 0Bürmoos 364,39 4.423 1213,81 5Dorfbeuern 1.026,95 1.393 135,64 0Ebenau 690,25 1.357 196,60 1Elixhausen 672,39 2.689 399,92 2Elsbethen 988,93 5.100 515,71 3Eugendorf 2.382,96 6.138 257,58 1Faistenau 1.287,51 2.848 221,20 1Fuschl 427,58 1.339 313,16 2Göming 603,91 607 100,51 0Grödig 689,05 6.665 967,27 5Großgmain 504,00 2.424 480,95 3Hallwang 841,79 3.510 416,97 2Henndorf 1.521,86 4.657 306,01 2Hintersee 289,43 460 158,93 1Hof 958,55 3.405 355,22 2Köstendorf 1.734,31 2.459 141,79 0Koppl 1.202,79 3.046 253,24 1Lamprechtshausen 2.401,12 3.145 130,98 0Mattsee 1.183,70 2.860 241,62 1Neumarkt 2.046,79 5.417 264,66 1Nussdorf 1.848,06 2.180 117,96 0Oberndorf 390,95 5.435 1390,20 5Obertrum 1.772,19 4.219 238,07 1Plainfeld 393,34 1.135 288,55 1

Page 223: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

207

Gemeinde Dauersiedlungs-raum in Hektar

EinwohnerVZ 2001

Dichte EW/qkmDSR

Ausprägung

Sankt Georgen 1.723,52 2.730 158,40 1Sankt Gilgen 1.032,19 3.707 359,14 2Schleedorf 821,40 885 107,74 0Seeham 780,95 1.680 215,12 1Straßwalchen 3.591,29 6.765 188,37 1Strobl 1.001,11 3.466 346,22 2Thalgau 2.724,94 5.225 191,75 1Wals-Siezenheim 1.879,23 11.084 589,82 3Seekirchen 3.974,62 9.367 235,67 1SUMME 48.127,29 135.444 281,43

Altenmarkt 929,50 3.506 377,19 2Bad Hofgastein 1.948,30 6.755 346,71 2Badgastein 732,32 5.869 801,43 5Bischofshofen 1.690,56 10.111 598,09 3Dorfgastein 822,47 1.656 201,34 1Eben 1.244,41 2.012 161,68 1Filzmoos 1.073,38 1.360 126,70 0Flachau 1.530,11 2.635 172,21 1Forstau 392,54 518 131,96 0Goldegg 1.547,11 2.221 143,56 0Großarl 2.040,80 3.642 178,46 1Hüttau 1.156,47 1.560 134,89 0Hüttschlag 715,28 983 137,43 0Kleinarl 768,60 746 97,06 0Mühlbach 791,74 1.631 206,00 1Pfarrwerfen 1.209,70 2.180 180,21 1Radstadt 1.811,66 4.722 260,64 1Sankt Johann 2.770,06 10.282 371,18 2Sankt Martin/Tg. 968,09 1.408 145,44 0Sankt Veit 1.752,37 3.329 189,97 1Schwarzach 239,41 3.535 1476,55 5Untertauern 328,06 454 138,39 0Wagrain 2.037,95 3.128 153,49 1Werfen 4.430,30 3.094 69,84 0Werfenweng 499,43 767 153,58 1SUMME 33.430,62 78.104 233,63

Göriach 595,35 371 62,32 0Lessach 661,10 580 87,73 0Mariapfarr 1.543,70 2.238 144,98 0Mauterndorf 930,70 1.867 200,60 1Muhr 810,65 632 77,96 0Ramingstein 1.003,01 1.394 138,98 0Sankt Andrä im Lun-gau

505,37 740 146,43 0

Sankt Margarethen imLungau

694,55 774 111,44 0

Sankt Michael imLungau

1.341,42 3.614 269,42 1

Tamsweg 2.326,52 5.968 256,52 1Thomatal 367,47 345 93,89 0Tweng 318,92 313 98,14 0Unternberg 862,75 993 115,10 0Weißpriach 362,86 335 92,32 0Zederhaus 761,19 1.256 165,00 1SUMME 13.085,56 21420 163,69

Page 224: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

208

Gemeinde Dauersiedlungs-raum in Hektar

EinwohnerVZ 2001

Dichte EW/qkmDSR

Ausprägung

Bramberg 1.352,76 3.902 288,45 1Bruck 1.862,41 4.449 238,88 1Dienten 1.042,01 802 76,97 0Fusch 779,21 757 97,15 0Hollersbach 602,02 1.161 192,85 1Kaprun 898,38 2.913 324,25 2Krimml 254,59 887 348,40 2Lend 896,30 1.607 179,29 1Leogang 1.929,18 3.040 157,58 1Lofer 810,26 1.956 241,40 1Maishofen 1.265,30 3.031 239,55 1Maria Alm 2.003,72 2.162 107,90 0Mittersill 2.040,03 5.596 274,31 1Neukirchen 963,54 2.626 272,54 1Niedernsill 1.013,59 2.416 238,36 1Piesendorf 1.631,53 3.490 213,91 1Rauris 2.461,34 3.126 127,00 0Saalbach-Hinterglemm 1.974,91 3.034 153,63 1Saalfelden 3.705,19 15.104 407,64 2Sankt Martin / Lofer 516,12 1.155 223,79 1Stuhlfelden 802,90 1.542 192,05 1Taxenbach 2.303,53 2.923 126,89 0Unken 1.412,73 1.964 139,02 0Uttendorf 1.831,87 2.822 154,05 1Viehhofen 340,38 638 187,44 1Wald 526,90 1.180 223,95 1Weißbach 479,02 406 84,76 0Zell am See 1.246,68 9.669 775,58 5SUMME 36.946,40 84.358 228,33

LAND-Salzburg 154.003,00 518.587 336,74

Page 225: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

209

Tabelle T2:

Indikator 2: Bevölkerungsveränderung 1981 bis 2001

Indikator 3: Einwohner 15. Mai 2001 (VZ 2001)

Gemeinde Einwohner1981

EinwohnerVZ 2001

Ver-änderung1981 -2001(%)

Aus-prägung

EinwohnerVZ 2001

Aus-prägung

Salzburg Stadt 139.426 144.817 3,87 0 144.817 5

Abtenau 5.031 5.684 12,98 1 5.684 2Adnet 2.598 3.331 28,21 3 3.331 1Annaberg-Lungötz

2.052 2.300 12,09 1 2.300 0

Golling 3.403 3.915 15,05 2 3.915 1Hallein 15.377 18.444 19,95 2 18.444 5Krispl 680 851 25,15 3 851 0Kuchl 5.261 6.442 22,45 2 6.442 2Oberalm 2.988 3.892 30,25 3 3.892 1Puch bei Hallein 2.766 4.094 48,01 5 4.094 1Rußbach 755 803 6,36 0 803 0Sankt Koloman 1.085 1.501 38,34 4 1.501 0Scheffau 1.120 1.294 15,54 2 1.294 0Vigaun 1.699 1.893 11,42 1 1.893 0SUMME 44.815,00 54.444 21,49 54.444

Anif 3.876 4.064 4,85 0 4.064 1Anthering 2.408 3.116 29,40 3 3.116 1Bergheim 3.326 4.858 46,06 5 4.858 1Berndorf 1.119 1.586 41,73 4 1.586 0Bürmoos 3.028 4.423 46,07 5 4.423 1Dorfbeuern 1.050 1.393 32,67 3 1.393 0Ebenau 1.093 1.357 24,15 2 1.357 0Elixhausen 2.124 2.689 26,60 3 2.689 1Elsbethen 4.005 5.100 27,34 3 5.100 2Eugendorf 3.861 6.138 58,97 5 6.138 2Faistenau 1.988 2.848 43,26 4 2.848 1Fuschl 955 1.339 40,21 4 1.339 0Göming 495 607 22,63 2 607 0Grödig 5.426 6.665 22,83 2 6.665 2Großgmain 1.847 2.424 31,24 3 2.424 0Hallwang 2.701 3.510 29,95 3 3.510 1Henndorf 2.832 4.657 64,44 5 4.657 1Hintersee 380 460 21,05 2 460 0Hof 2.158 3.405 57,78 5 3.405 1Köstendorf 1.925 2.459 27,74 3 2.459 0Koppl 1.956 3.046 55,73 5 3.046 1Lamprechts-hausen

2.403 3.145 30,88 3 3.145 1

Mattsee 2.089 2.860 36,91 4 2.860 1

Page 226: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

210

Gemeinde Einwohner1981

EinwohnerVZ 2001

Ver-änderung1981 -2001(%)

Aus-prägung

EinwohnerVZ 2001

Aus-prägung

Neumarkt 3.683 5.417 47,08 5 5.417 2Nussdorf 1.583 2.180 37,71 4 2.180 0Oberndorf 3.836 5.435 41,68 4 5.435 2Obertrum 2.573 4.219 63,97 5 4.219 1Plainfeld 657 1.135 72,75 5 1.135 0Sankt Georgen 2.011 2.730 35,75 4 2.730 1Sankt Gilgen 3.054 3.707 21,38 2 3.707 1Schleedorf 631 885 40,25 4 885 0Seeham 1.164 1.680 44,33 4 1.680 0Straßwalchen 5.109 6.765 32,41 3 6.765 2Strobl 2.748 3.466 26,13 3 3.466 1Thalgau 4.058 5.225 28,76 3 5.225 2Wals-Siezenheim

7.766 11.084 42,72 4 11.084 4

Seekirchen 6.815 9.367 37,45 4 9.367 3SUMME 98.733,00 135.444 37,18 135.444

Altenmarkt 2.747 3.506 27,63 3 3.506 1Bad Hofgastein 5.951 6.755 13,51 1 6.755 2Badgastein 5.580 5.869 5,18 0 5.869 2Bischofshofen 9.501 10.111 6,42 0 10.111 4Dorfgastein 1.433 1.656 15,56 2 1.656 0Eben 1.637 2.012 22,91 2 2.012 0Filzmoos 1.096 1.360 24,09 2 1.360 0Flachau 1.892 2.635 39,27 4 2.635 1Forstau 422 518 22,75 2 518 0Goldegg 1.735 2.221 28,01 3 2.221 0Großarl 3.043 3.642 19,68 2 3.642 1Hüttau 1.466 1.560 6,41 0 1.560 0Hüttschlag 906 983 8,50 0 983 0Kleinarl 651 746 14,59 1 746 0Mühlbach 1.652 1.631 -1,27 0 1.631 0Pfarrwerfen 1.942 2.180 12,26 1 2.180 0Radstadt 3.980 4.722 18,64 2 4.722 1Sankt Johann 7.680 10.282 33,88 3 10.282 4Sankt Mar-tin/Tg.

1.090 1.408 29,17 3 1.408 0

Sankt Veit 2.688 3.329 23,85 2 3.329 1Schwarzach 3.684 3.535 -4,04 0 3.535 1Untertauern 372 454 22,04 2 454 0Wagrain 2.566 3.128 21,90 2 3.128 1Werfen 3.170 3.094 -2,40 0 3.094 1Werfenweng 526 767 45,82 5 767 0SUMME 67.410,00 78.104 15,86 78.104

Göriach 323 371 14,86 1 371 0Lessach 637 580 -8,95 0 580 0Mariapfarr 2.237 2.238 0,04 0 2.238 0Mauterndorf 1.678 1.867 11,26 1 1.867 0Muhr 747 632 -15,39 0 632 0

Page 227: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

211

Gemeinde Einwohner1981

EinwohnerVZ 2001

Ver-änderung1981 -2001(%)

Aus-prägung

EinwohnerVZ 2001

Aus-prägung

Ramingstein 1.623 1.394 -14,11 0 1.394 0Sankt Andrä imLungau

704 740 5,11 0 740 0

Sankt Marga-rethen im Lun-gau

626 774 23,64 2 774 0

Sankt Michaelim Lungau

3.223 3.614 12,13 1 3.614 1

Tamsweg 5.207 5.968 14,61 1 5.968 2Thomatal 374 345 -7,75 0 345 0Tweng 254 313 23,23 2 313 0Unternberg 926 993 7,24 0 993 0Weißpriach 332 335 0,90 0 335 0Zederhaus 1.215 1.256 3,37 0 1.256 0SUMME 20.106,00 21420 6,54 21420

Bramberg 3.407 3.902 14,53 1 3.902 1Bruck 3.747 4.449 18,73 2 4.449 1Dienten 816 802 -1,72 0 802 0Fusch 732 757 3,42 0 757 0Hollersbach 1.067 1.161 8,81 0 1.161 0Kaprun 2.761 2.913 5,51 0 2.913 1Krimml 797 887 11,29 1 887 0Lend 1.846 1.607 -12,95 0 1.607 0Leogang 2.725 3.040 11,56 1 3.040 1Lofer 1.690 1.956 15,74 2 1.956 0Maishofen 2.288 3.031 32,47 3 3.031 1Maria Alm 1.741 2.162 24,18 2 2.162 0Mittersill 5.027 5.596 11,32 1 5.596 2Neukirchen 2.223 2.626 18,13 2 2.626 1Niedernsill 1.942 2.416 24,41 2 2.416 0Piesendorf 2.601 3.490 34,18 3 3.490 1Rauris 2.749 3.126 13,71 1 3.126 1Saalbach-Hinterglemm

2.391 3.034 26,89 3 3.034 1

Saalfelden 11.420 15.104 32,26 3 15.104 5Sankt Martin /Lofer

991 1.155 16,55 2 1.155 0

Stuhlfelden 1.352 1.542 14,05 1 1.542 0Taxenbach 2.983 2.923 -2,01 0 2.923 1Unken 1.974 1.964 -0,51 0 1.964 0Uttendorf 2.668 2.822 5,77 0 2.822 1Viehhofen 537 638 18,81 2 638 0Wald 977 1.180 20,78 2 1.180 0Weißbach 422 406 -3,79 0 406 0Zell am See 7937 9.669 21,82 2 9.669 3SUMME 71.811,00 84.358 17,47 84.358

LAND-Salzburg

442.301,00 518.587 17,25 518.587

Page 228: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

212

Tabelle T3:

Anmerkung zu Indikator 4: der Wert „Unselbständig Beschäftigte pro Einwohner(2001)“ ergibt sich aus dem Mittelwert der „Unselbständig Beschäftigten“ im Jännerund Juli durch den Wert „Wohnbevölkerung VZ 2001“ mal 100.

Indikator 4: Unselbständig Beschäftigte pro Einwohner 2001Gemeinde Wohnbevöl-

kerung VZ2001

Unselbst.Beschäftigte1/2001

Unselbst.Beschäftigte7/2001

Unselbst.Besch. proEW (2001)

Ausprägung

Salzburg Stadt 144.817 86.441 89.072 60,6 4

Abtenau 5.684 1.834 1.893 32,8 2Adnet 3.331 604 651 18,8 1Annaberg-Lungötz 2.300 619 603 26,6 2Golling 3.915 1.080 1.181 28,9 2Hallein 18.444 7.847 8.234 43,6 3Krispl 851 75 68 8,4 0Kuchl 6.442 1.215 1.346 19,9 1Oberalm 3.892 695 735 18,4 1Puch bei Hallein 4.094 570 639 14,8 1Rußbach 803 175 132 19,1 1Sankt Koloman 1.501 104 122 7,5 0Scheffau 1.294 102 114 8,3 0Vigaun 1.893 412 438 22,5 2SUMME 54.444 15.332 16.156 28,9

Anif 4.064 2.190 2.430 56,8 3Anthering 3.116 321 342 10,6 1Bergheim 4.858 4.443 4.801 95,1 5Berndorf 1.586 185 192 11,9 1Bürmoos 4.423 1.211 1.301 28,4 2Dorfbeuern 1.393 182 189 13,3 1Ebenau 1.357 177 179 13,1 1Elixhausen 2.689 561 591 21,4 2Elsbethen 5.100 832 775 15,8 1Eugendorf 6.138 2.764 2.844 45,7 3Faistenau 2.848 293 327 10,9 1Fuschl 1.339 319 522 31,4 2Göming 607 320 304 51,4 3Grödig 6.665 2.413 2.717 38,5 2Großgmain 2.424 497 522 21,0 2Hallwang 3.510 1.085 1.132 31,6 2Henndorf 4.657 867 998 20,0 1Hintersee 460 86 74 17,4 1Hof 3.405 817 957 26,0 2Köstendorf 2.459 470 502 19,8 1Koppl 3.046 355 381 12,1 1Lamprechtshausen 3.145 974 1.065 32,4 2Mattsee 2.860 670 768 25,1 2Neumarkt 5.417 1.716 1.955 33,9 2Nussdorf 2.180 369 390 17,4 1Oberndorf 5.435 1.753 1.839 33,0 2

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

213

Gemeinde Wohnbevöl-kerung VZ2001

Unselbst.Beschäftigte1/2001

Unselbst.Beschäftigte7/2001

Unselbst.Besch. proEW (2001)

Ausprägung

Obertrum 4.219 820 896 20,3 2Plainfeld 1.135 92 107 8,8 0Sankt Georgen 2.730 362 383 13,6 1Sankt Gilgen 3.707 765 1.116 25,4 2Schleedorf 885 97 100 11,1 1Seeham 1.680 177 187 10,8 1Straßwalchen 6.765 2.927 3.035 44,1 3Strobl 3.466 631 770 20,2 2Thalgau 5.225 1.788 2.028 36,5 2Wals-Siezenheim 11.084 8.344 9.193 79,1 4Seekirchen 9.367 2.043 2.257 23,0 2SUMME 135.444 43.916 48.169 34,0

Altenmarkt 3.506 2.346 2.262 65,7 4Bad Hofgastein 6.755 2.542 2.396 36,6 2Badgastein 5.869 2.187 1.994 35,6 2Bischofshofen 10.111 3.753 3.817 37,4 2Dorfgastein 1.656 330 314 19,4 1Eben 2.012 546 598 28,4 2Filzmoos 1.360 481 402 32,5 2Flachau 2.635 1.232 858 39,7 2Forstau 518 102 94 18,9 1Goldegg 2.221 217 251 10,5 1Großarl 3.642 1.023 943 27,0 2Hüttau 1.560 266 246 16,4 1Hüttschlag 983 82 86 8,5 0Kleinarl 746 234 158 26,3 2Mühlbach 1.631 437 358 24,4 2Pfarrwerfen 2.180 354 387 17,0 1Radstadt 4.722 1.753 1.970 39,4 2Sankt Johann 10.282 4.569 4.647 44,8 3Sankt Martin/Tg. 1.408 188 172 12,8 1Sankt Veit 3.329 486 554 15,6 1Schwarzach 3.535 2.381 2.491 68,9 4Untertauern 454 890 229 123,2 5Wagrain 3.128 1.097 930 32,4 2Werfen 3.094 812 909 27,8 2Werfenweng 767 195 152 22,6 2SUMME 78.104 28.503 27.218 35,7

Göriach 371 10 12 3,0 0Lessach 580 15 15 2,6 0Mariapfarr 2.238 459 447 20,2 2Mauterndorf 1.867 668 695 36,5 2Muhr 632 27 27 4,3 0Ramingstein 1.394 103 143 8,8 0Sankt Andrä im Lun-gau

740 31 43 5,0 0

Sankt Margarethen imLungau

774 141 135 17,8 1

Sankt Michael imLungau

3.614 1.287 1.382 36,9 2

Tamsweg 5.968 2.185 2.414 38,5 2Thomatal 345 29 21 7,2 0Tweng 313 416 67 77,2 4Unternberg 993 264 261 26,4 2Weißpriach 335 36 32 10,1 1

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

214

Gemeinde Wohnbevöl-kerung VZ2001

Unselbst.Beschäftigte1/2001

Unselbst.Beschäftigte7/2001

Unselbst.Besch. proEW (2001)

Ausprägung

Zederhaus 1.256 83 107 7,6 0SUMME 21420 5.754 5.801 27,0

Bramberg 3.902 658 843 19,2 1Bruck 4.449 1.156 1.231 26,8 2Dienten 802 239 195 27,1 2Fusch 757 123 202 21,5 2Hollersbach 1.161 231 472 30,3 2Kaprun 2.913 1.774 1.709 59,8 3Krimml 887 281 299 32,7 2Lend 1.607 393 470 26,9 2Leogang 3.040 772 638 23,2 2Lofer 1.956 610 588 30,6 2Maishofen 3.031 975 1.234 36,4 2Maria Alm 2.162 811 605 32,7 2Mittersill 5.596 2.087 2.349 39,6 2Neukirchen 2.626 672 778 27,6 2Niedernsill 2.416 248 270 10,7 1Piesendorf 3.490 863 945 25,9 2Rauris 3.126 595 607 19,2 1Saalbach-Hinterglemm

3.034 2.839 1.718 75,1 4

Saalfelden 15.104 4.992 5.325 34,2 2Sankt Martin / Lofer 1.155 210 265 20,6 2Stuhlfelden 1.542 162 179 11,1 1Taxenbach 2.923 338 391 12,5 1Unken 1.964 376 393 19,6 1Uttendorf 2.822 772 789 27,7 2Viehhofen 638 85 93 13,9 1Wald 1.180 305 226 22,5 2Weißbach 406 62 104 20,4 2Zell am See 9.669 6.579 6.736 68,9 4SUMME 84.358 29.208 29.654 34,9

LAND-Salzburg 518.587 209.154 216.070 41,0

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

215

Tabelle T4:

Indikator 5: Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen jePrivathaushalte 2001)

Gemeinde Personen in Pri-vathaushaltenVZ 2001

PrivathaushalteVZ 2001

Durchschnittl.HaushaltsgrößeVZ 2001

Ausprägung

Salzburg Stadt 142.670 70.345 2,0 5

Abtenau 5.618 1.917 2,9 2Adnet 3.331 1.191 2,8 2Annaberg-Lungötz 2.300 763 3,0 1Golling 3.880 1.539 2,5 4Hallein 18.444 7.733 2,4 4Krispl 851 291 2,9 2Kuchl 6.442 2.287 2,8 2Oberalm 3.760 1.521 2,5 4Puch bei Hallein 4.094 1.547 2,6 3Russbach 803 288 2,8 2Sankt Koloman 1.501 505 3,0 1Scheffau 1.294 467 2,8 2Vigaun 1.893 720 2,6 3SUMME 54.211 20.769 2,6

Anif 4.062 1.779 2,3 5Anthering 3.116 1.158 2,7 3Bergheim 4.784 1.883 2,5 4Berndorf 1.586 541 2,9 2Bürmoos 4.408 1.674 2,6 3Dorfbeuern 1.383 469 2,9 2Ebenau 1.357 505 2,7 3Elixhausen 2.689 1.014 2,7 3Elsbethen 5.059 2.110 2,4 4Eugendorf 6.088 2.170 2,8 2Faistenau 2.848 955 3,0 1Fuschl 1.328 475 2,8 2Göming 607 207 2,9 2Grödig 6.581 2.871 2,3 5Großgmain 2.365 1.025 2,3 5Hallwang 3.510 1.378 2,5 4Henndorf 4.657 1.739 2,7 3Hintersee 460 151 3,0 1Hof 3.350 1.210 2,8 2Köstendorf 2.414 824 2,9 2Koppl 3.046 1.085 2,8 2Lamprechtshausen 3.145 1.099 2,9 2Mattsee 2.811 1.050 2,7 3Neumarkt 5.342 2.033 2,6 3Nussdorf 2.180 717 3,0 1Oberndorf 5.350 2.118 2,5 4Obertrum 4.179 1.598 2,6 3Plainfeld 1.135 425 2,7 3Sankt Georgen 2.730 945 2,9 2Sankt Gilgen 3.665 1.465 2,5 4Schleedorf 885 305 2,9 2Seeham 1.680 649 2,6 3

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

216

Gemeinde Personen in Pri-vathaushaltenVZ 2001

PrivathaushalteVZ 2001

Durchschnittl.HaushaltsgrößeVZ 2001

Ausprägung

Straßwalchen 6.711 2.410 2,8 2Strobl 3.438 1.302 2,6 3Thalgau 5.225 1.853 2,8 2Wals-Siezenheim 10.988 4.477 2,5 4Seekirchen 9.274 3.420 2,7 3SUMME 134.436 51.089 2,6

Altenmarkt 3.506 1.272 2,8 2Bad Hofgastein 6.677 2.718 2,5 4Badgastein 5.169 2.424 2,1 5Bischofshofen 9.966 4.158 2,4 4Dorfgastein 1.654 581 2,8 2Eben 2.012 686 2,9 2Filzmoos 1.360 455 3,0 1Flachau 2.635 923 2,9 2Forstau 518 138 3,8 0Goldegg 2.204 752 2,9 2Großarl 3.611 1.072 3,4 0Hüttau 1.559 583 2,7 3Hüttschlag 983 293 3,4 0Kleinarl 746 248 3,0 1Mühlbach 1.591 631 2,5 4Pfarrwerfen 2.175 787 2,8 2Radstadt 4.671 1.698 2,8 2Sankt Johann 10.144 3.915 2,6 3Sankt Martin/Tg. 1.408 496 2,8 2Sankt Veit 3.241 1.176 2,8 2Schwarzach 3.535 1.431 2,5 4Untertauern 454 185 2,5 4Wagrain 3.128 1.060 3,0 1Werfen 3.058 1.180 2,6 3Werfenweng 767 251 3,1 1SUMME 76.772 29.113 2,6

Göriach 371 90 4,1 0Lessach 580 160 3,6 0Mariapfarr 2.201 715 3,1 1Mauterndorf 1.830 640 2,9 2Muhr 632 203 3,1 1Ramingstein 1.394 507 2,7 3Sankt Andrä im Lun-gau

740 245 3,0 1

Sankt Margarethen imLungau

774 237 3,3 0

Sankt Michael imLungau

3.614 1247 2,9 2

Tamsweg 5.903 2106 2,8 2Thomatal 345 95 3,6 0Tweng 313 126 2,5 4Unternberg 993 287 3,5 0Weißpriach 335 95 3,5 0Zederhaus 1.256 341 3,7 0SUMME 21281 7094 3,0

Bramberg 3.846 1.320 2,9 2Bruck 4.447 1.775 2,5 4Dienten 802 278 2,9 2

Page 233: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

217

Gemeinde Personen in Pri-vathaushaltenVZ 2001

PrivathaushalteVZ 2001

Durchschnittl.HaushaltsgrößeVZ 2001

Ausprägung

Fusch 757 265 2,9 2Hollersbach 1161 418 2,8 2Kaprun 2886 1.267 2,3 5Krimml 887 302 2,9 2Lend 1585 635 2,5 4Leogang 3024 1.061 2,9 2Lofer 1917 715 2,7 3Maishofen 3031 1.119 2,7 3Maria Alm 2162 776 2,8 2Mittersill 5476 1.950 2,8 2Neukirchen 2626 893 2,9 2Niedernsill 2416 823 2,9 2Piesendorf 3490 1.224 2,9 2Rauris 3126 1.015 3,1 1Saalbach-Hinterglemm 3034 1.195 2,5 4Saalfelden 14942 6.005 2,5 4Sankt Martin / Lofer 1150 382 3,0 1Stuhlfelden 1542 503 3,1 1Taxenbach 2900 929 3,1 1Unken 1964 648 3,0 1Uttendorf 2783 1.005 2,8 2Viehhofen 638 215 3,0 1Wald 1180 370 3,2 1Weißbach 406 131 3,1 1Zell am See 9518 4.103 2,3 5SUMME 83.696 31.322 2,7

LAND-Salzburg 513.066 209.732 2,4

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

218

Tabelle T5:

Indikator 6: Zentralörtliche Rangziffer der Gesamtgemeinde2001 (nach AINZ 2001)

Gemeinde Rangziffer zentralörtlicher Dienste Ausprägung

Salzburg Stadt 250 5

Abtenau 87 3Adnet 38 1Annaberg-Lungötz 36 1Golling 83 3Hallein 174 5Krispl 14 0Kuchl 85 3Oberalm 66 2Puch bei Hallein 56 2Rußbach 24 0Sankt Koloman 19 0Scheffau 22 0Vigaun 27 1SUMME

Anif 72 2Anthering 36 1Bergheim 76 3Berndorf 34 1Bürmoos 61 2Dorfbeuern 29 1Ebenau 34 1Elixhausen 53 2Elsbethen 68 2Eugendorf 75 3Faistenau 41 1Fuschl 37 1Göming 6 0Grödig 77 3Großgmain 46 1Hallwang 57 2Henndorf 65 2Hintersee 9 0Hof 67 2Köstendorf 42 1Koppl 39 1Lamprechtshausen 59 2Mattsee 72 2Neumarkt 100 4Nussdorf 32 1Oberndorf 111 4Obertrum 66 2Plainfeld 20 0Sankt Georgen 26 1Sankt Gilgen 83 3Schleedorf 15 0Seeham 33 1Straßwalchen 89 3Strobl 64 2

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

219

Gemeinde Rangziffer zentralörtlicher Dienste AusprägungThalgau 78 3Wals-Siezenheim 111 4Seekirchen 116 4SUMME

Altenmarkt 94 3Bad Hofgastein 99 3Badgastein 95 3Bischofshofen 133 4Dorfgastein 44 1Eben 47 1Filzmoos 31 1Flachau 37 1Forstau 13 0Goldegg 26 1Großarl 56 2Hüttau 33 1Hüttschlag 11 0Kleinarl 21 0Mühlbach 36 1Pfarrwerfen 36 1Radstadt 100 4Sankt Johann 141 4Sankt Martin/Tg. 30 1Sankt Veit 40 1Schwarzach 85 3Untertauern 25 1Wagrain 55 2Werfen 55 2Werfenweng 18 0SUMME

Göriach 4 0Lessach 7 0Mariapfarr 54 2Mauterndorf 47 1Muhr 10 0Ramingstein 21 0Sankt Andrä im Lungau 3 0Sankt Margarethen im Lungau 16 0Sankt Michael im Lungau 65 2Tamsweg 131 4Thomatal 3 0Tweng 3 0Unternberg 14 0Weißpriach 6 0Zederhaus 20 0SUMME

Bramberg 54 2Bruck 70 2Dienten 18 0Fusch 12 0Hollersbach 26 1Kaprun 71 2Krimml 34 1Lend 21 0Leogang 51 2

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

220

Gemeinde Rangziffer zentralörtlicher Dienste AusprägungLofer 69 2Maishofen 54 2Maria Alm 43 1Mittersill 112 4Neukirchen 70 2Niedernsill 35 1Piesendorf 42 1Rauris 45 1Saalbach-Hinterglemm 64 2Saalfelden 148 4Sankt Martin / Lofer 20 0Stuhlfelden 34 1Taxenbach 53 2Unken 37 1Uttendorf 51 2Viehhofen 13 0Wald 26 1Weißbach 13 0Zell am See 160 5

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

221

Tabelle T6: Repräsentative Dienste(1) Rangnummer 2001(2) Anzahl ZO mit Diensten(3) Zahl der Orte b. Weichhart 1991(4) Rangnummer b. Weichhart 1991(5) Zentraler Ort

(1) (2) (3) (4) (5)UUST

1 158 135 3 Transporte2 154 153 2 Volksschule +3 150 164 1 Gemischtwarenhandlung, kleiner Verbrauchermarkt4 150 108 10 Möbelhandel, Tischlerei5 143 128 6 Pfarramt/regelm. Sonntagsgottesdienst +6 142 124 7 Kindergarten +7 132 129 5 Raika/Volksbank/Sparkasse +8 126 132 4 Postamt, Posthilfsstelle +9 119 118 8 Gemeindeamt *

10 114 114 9 Taxi, Mietwagen11 112 98 13 Cafe12 111 94 17 Bauunternehmen, Bauleitung13 111 93 18 Elektrowaren, - installation14 111 91 19 Wasser- und Gasinstallation, Heizung15 108 103 11 Bäckerei16 108 96 15 Autoreparatur17 105 100 12 Praktischer Arzt +18 100 96 14 Friseur19 100 83 22 Tapezierer, Raumausstatter, Böden, Jalousien20 91 51 40 Massage, Physiotherapie21 90 96 16 Fleischhauerei22 88 90 20 Tankstelle23 87 86 21 Trafik

UST24 80 73 23 Autohandel25 80 69 25 Sportartikel26 80 65 28 Schlosserei27 79 66 26 Textilwaren28 79 62 31 Maler- und Anstreicher29 74 62 32 Tennisplatz, Tennishalle30 73 63 30 Landwirtschaftl. Maschinen, Schmied31 73 54 38 Blumenhandel32 72 65 29 Zimmerei33 71 42 47 EDV-Hard- und Software, Beratung34 69 54 37 Dentist, Zahnarzt +35 66 42 50 Drogerie36 63 31 64 Entsorgung, Müll- u. Altstoffverwertung37 62 73 24 Gendarmerieposten *38 62 56 35 Spenglerei, Dachdeckung39 62 53 39 Altersheim +40 62 31 65 Immobilien, Liegenschafts- u. Hausverwaltung

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

222

(1) (2) (3) (4) (5)41 61 44 45 Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater42 60 43 46 Baustoffe43 60 28 71 Werbeagentur44 59 39 54 Vertr. v. 4 versch. Versicherungsunterneh-

men/Versmakler +45 59 37 59 Fotograph46 58 65 27 Schuhhandel47 58 45 44 Architekt, Ziviltechniker48 56 46 42 Konditorei, Zuckerbäcker49 55 54 36 Hauptschule +50 55 45 43 Reisebüro51 53 61 33 Schneiderei52 52 42 48 Glaser53 51 34 62 Schwimmbad54 50 50 41 Brennstoffhandel55 50 38 56 Kosmetik, Parfümerie56 49 40 51 Bahnhof +57 49 26 73 Betriebsberatung58 48 60 34 Lagerhaus59 48 39 53 Tierarzt60 47 24 80 Hallenbad, Sauna, Solarium61 46 39 52 Bierniederlage, Getränkehandel62 44 37 57 Gold- und Silberwaren, Juwelier63 44 36 60 Papier- und Schreibwaren64 43 38 55 Uhrmacher, Handel mit Uhren65 43 28 72 Tiefbauunternehmen66 42 15 102 Psychotherapeut, psychologische Beratung67 41 35 61 Apotheke +68 38 29 68 Fußpflege69 38 24 79 Graphikstudio70 34 29 69 Rauchfangkehrer71 31 23 82 Fahrräder, Zweiradcenter72 31 16 101 Fitness-Center73 30 37 58 Druckerei74 30 29 66 Diskothek, Tanzclub75 30 29 70 Hebamme76 29 33 63 Fotogeräte77 29 29 67 Farben und Lacke78 29 26 74 Innenarchitekt79 29 25 76 Bankfiliale +80 29 25 77 Beratungsstelle Bausparkasse +81 29 19 94 Rechtsanwalt82 28 25 75 Delikatessen, Feinkost83 28 22 84 Optiker84 28 20 89 Spielwaren85 26 25 78 Chemische Reinigung86 25 22 85 Bestattungen, Überführungen87 25 20 87 Vertreter v. mindestens 2 Facharzt-Richtungen88 25 19 91 Zahntechnisches Labor89 24 22 83 Lederwarenhandel90 24 20 88 Eisenwaren, Werkzeug

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

223

(1) (2) (3) (4) (5)91 24 17 99 Buchhandel92 24 14 107 Familienberatung, Mutterberatung93 24 7 137 Amtsaußenstelle Land, Bund, BH *94 23 23 81 Haus- und Küchengeräte, Haushaltswaren95 23 20 86 Wolle, Garne, Kurzwaren, Handarbeiten96 23 8 128 Vermögensberatung97 22 19 93 Kinder- u. Babybekleidung, Kinderwagen98 22 18 98 Wäsche-Fachgeschäft99 21 - Autobedarf, -zubehör inklusive Reifen

100 20 19 92 Notar +101 20 15 103 Geometer, Vermessungsbüro102 19 19 90 Sonderschule +103 19 18 96 Polytechnische Schule +104 19 13 110 Antiquitäten105 19 10 119 Bezirkstelle/Geschäftsstelle Versicherung +106 18 18 97 Musikschule107 18 14 106 Großer Verbrauchermarkt, Kaufhaus108 18 4 176 Technisches Zeichenbüro109 16 16 100 Bezirksgericht *110 16 15 104 Videothek111 16 14 108 Leihwagen112 16 12 112 Dach- und Landesverbände v. Vereinen etc.

MST113 15 9 124 Bandagist, orthopädisches Material114 15 9 125 Fahrschule115 15 5 158 Fachschule +116 14 13 109 AHS (Oberstufe/Unterstufe) +117 14 10 118 Vertreter v. mindestens 5 Facharzt-Richtungen +118 14 7 136 Film- und Videoproduktion119 14 3 184 Möbelgroßmarkt, Einrichtungshaus120 13 11 113 Krankenhaus/Sanatorium mit bis zu 4 Abteilungen +121 13 11 117 Großer Baumarkt122 13 9 123 Musikinstrumente123 13 7 141 Filialen von mindestens 4 verschiedenen Banken +124 13 3 178 Telephonshop, Autotelephonzentrale125 13 1 204 Detektivunternehmen, Auskunftei126 13 - Übersetzungsbüro, Dolmetsch127 12 42 49 Salzburg AG Betriebsstelle +128 12 14 105 Büromaschinen, Bürobedarf129 12 7 135 Dekorateur130 12 7 140 Telekom Bautrupp131 12 5 161 Schallplatten, CD, MC132 12 2 187 Tonstudio133 12 - Schlüsseldienst134 11 11 114 Obst und Gemüse135 11 10 120 Regionale Wochenzeitung136 11 9 121 Volkshochschule, Einrichtungen Erwachsenenbildung137 11 9 122 Rotes Kreuz, Bezirksstelle +138 11 8 132 Spezialreinigung139 11 6 145 LKW-Verkauf/Reperatur140 11 5 148 Personal-Leasing

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

224

(1) (2) (3) (4) (5)141 11 2 190 Modeagentur142 10 13 111 ÖAMTC/ARBÖ-Stelle143 10 8 127 Fotolabor144 10 7 139 Außenstelle Gebietskrankenkasse +145 10 4 163 Zoofachhandel, Tierhandel146 10 4 172 Vervielfältigungen, Kopien, "Copyshop"147 9 19 95 Berufsschule +148 9 11 116 Kino149 9 5 157 Galerie, Kunsthandel150 9 4 174 Buchbinder151 8 9 126 Postautostelle +152 8 8 131 Bezirksstelle einer Kammer +153 8 8 133 Kirchenbeitragsstelle +154 8 8 134 Spezialgeschäft für Hüte155 8 7 138 Höhere Bundeslehranstalt *156 8 6 146 Wäscherei157 8 6 147 Graveur, Stempel158 8 4 167 Vertreter v. mindestens 10 Facharzt-Richtungen +159 7 11 115 Nähmaschinenhandel160 7 8 129 Salzburg AG Betriebsleitung (Gauebene) +161 7 8 130 Waffen162 7 6 142 Handelsschule, Handelsakademie +163 7 5 156 Schreibbüro164 7 4 170 Fachhandel Medizintechnik165 7 2 189 Einkaufszentrum166 7 - Party-Service167 6 6 143 Bezirksleitung einer politischen Partei168 6 6 144 Zahnambulatorium +169 6 5 151 Arbeitsmarktservice *170 6 4 164 Inkassobüro171 6 4 169 Konsulat, diplomatische Vertretung +172 6 4 171 Lichtpausanstalt, Reproduktion173 6 3 179 Spezialgeschäft für Textilien (Übergrößen etc.)

OST174 5 5 149 Finanzamt *175 5 5 152 Bezirkshauptmannschaft *176 5 5 153 Bezirkssekretariat Gewerkschaftsbund +177 5 5 154 Bezirksgendarmeriekommando *178 5 4 168 Geschäftsstelle Bausparkasse +179 5 4 173 Gebäudereinigung180 5 3 177 Bewachung181 5 3 180 Eislaufplatz/Eislaufhalle182 5 1 201 Hundestudio183 4 5 150 Luftverkehrs-Bedarfsunternehmen184 4 5 155 Bezirksschulrat *185 4 5 160 Außenstelle Tageszeitung186 4 4 162 Vermessungsamt *187 4 4 165 Telekom Austria AG, Regionalleitung188 4 4 166 HTL/HTBL +189 4 4 175 Krankenhaus mit 5-9 Abteilungen +190 4 3 182 Krankenpflegeschule +191 4 2 196 Konzertagentur

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

225

(1) (2) (3) (4) (5)192 4 2 199 Spezialgeschäft f. Büromöbel193 3 3 183 Krankenhaus mit 10-19 Abteilungen +194 3 2 186 Tanzschule195 3 2 197 Vertreter v. mindestens 13 versch. Facharztrichtun-

gen +196 3 1 225 Markt- und Meinungsforschungsinstitut197 2 5 159 Reinigungsanstalt, große Wäscherei, Büglerei198 2 3 181 Fernmeldebetriebsamt *199 2 2 193 Gebietsleitung Postsparkasse *200 2 2 194 Kürschner, Pelzwaren201 2 2 195 Bildungsanstalt f. Kindergärtnerinnen u. Arbeitslehrer

+202 2 1 203 Medizinisches Labor203 2 1 207 Klavierstimmer204 2 2 198 Konsularische Vertretung v. mind. 2 Staaten *205 2 1 255 Shopping-City206 1 2 185 Partnervermittlung207 1 2 188 Kongressagentur208 1 2 191 Eichamt *209 1 1 200 Landesdirektion/Filialdirektion Versicherung +210 1 1 202 Lesezirkel211 1 1 205 Kostüm- und Maskenleihanstalt212 1 1 206 Arbeitsinspektorat *213 1 1 208 Pädagogische Akademie +214 1 1 209 Landessekretariat bzw. -gruppe der Gewerkschaft v.

mind. 2 Berufsgruppen +215 1 1 210 Gebietskrankenkasse +216 1 1 211 Theater217 1 1 212 Pfandleihanstalt +218 1 1 213 Messe +219 1 1 214 Landesregierung *220 1 1 215 Landesgericht *221 1 1 216 Sicherheitsdirektion *222 1 1 217 Landesgendarmeriekommando *223 1 1 218 Landesarbeitsamt *224 1 1 219 Ärztekammer +225 1 1 220 Handelskammer +226 1 1 221 Landesexekutive des ÖGB +227 1 1 222 Landes-Hypothekenanstalt +228 1 1 223 Landesdirektion der Bausparkasse Wüstenrot +229 1 1 224 Offsetdruckmaschinen230 1 1 226 Finanzlandesdirektion *231 1 1 227 Fernmeldebauamt *232 1 1 228 Landesinvalidenamt *233 1 1 229 Rechtsanwaltskammer +234 1 1 230 Apothekerkammer, Landesgeschäftsstelle +235 1 1 231 Rundfunk-Landesstudio +

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

226

(1) (2) (3) (4) (5)236 1 1 232 Tageszeitung237 1 1 233 Münzenhandel238 1 1 234 Berghauptmannschaft *239 1 1 235 Generalkonsulat v. mindestens 2 Staaten *240 1 1 236 Notariatskammer +241 1 1 237 Stammhäuser von mindestens 2 Banken +242 1 1 238 Bundesstaatliche bakteriologisch-serologische Unter-

suchungsanstalt +243 1 1 239 Großkrankenhaus mit mehr als 20 Abteilungen bzw.

Institutionen +244 1 1 240 Orienttepich-Import245 1 1 242 Bundesgebäudeverwaltung *246 1 1 243 Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung +247 1 1 244 Technische, Montanistische, Sozialwissenschaftliche,

oder Bildungswissenschaftliche Hochschule (Univer-sität), Hochschule f. Musik und darstellende Kunst +

248 1 1 250 Universität +249 1 1 251 Internationale kulturelle Veranstaltung +250 1 1 252 Versandhaus (Stammhaus)251 1 1 253 Erzbistum *252 1 1 254 Landesrechenzentrum +253 0 0 241 Post- und Telegraphendirektion *254 0 1 245 Kosmetikschule255 0 0 246 Bundesbahndirektion *256 0 0 247 Oberlandesgericht *257 0 0 248 Inspektor für das Vermessungswesen *258 0 0 249 Ingenieurkammer +259 0 0 256 Technisches Büro v. mehreren Großunternehmungen

260 0 0 257 Universitätsklinik +261 0 0 258 Mannequinschule

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

227

Tabelle T7: Zentrale Orte im Land Salzburg

(1) Rangreihung 2001(2) Rangreihung 1991(3) Gemeindekennziffer(4) Gemeinde(5) Zentraler Ort (neue Zentrale Orte 2001 sind in rot dargestellt)(6) SUMME UUST(7) SUMME UST(8) Summe MST(9) SUMME VHS(10) SUMME LHST(11) RANGZIFFER GESAMT(12) Rang des Zentralen Ortes(13) Rang des Zentralen Ortes bei Weichhart(14) Rangverschiebung

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)1 1 50101 Salzburg 23 89 60 29 49 250 9 9 02 2 50205 Hallein 23 86 47 14 1 171 8 7 03 3 50619 Saalfelden a. Steinernen Meer 23 85 36 3 0 147 7 7 0

4 5 50418 St. Johann i. Pongau 23 79 30 9 0 141 7 7 05 4 50628 Zell am See 23 70 32 13 0 138 7 7 06 6 50404 Bischofshofen 23 76 30 4 0 133 6 6 07 7 50510 Tamsweg 23 73 27 8 0 131 6 6 08 11 50339 Seekirchen a. Wallersee 23 76 16 1 0 116 5 4 1

9 10 50326 Oberndorf 23 71 17 0 0 111 5 4 110 8 50613 Mittersill 23 71 16 0 0 110 5 5 011 13 50324 Neumarkt a. Wallersee 23 64 12 1 0 100 4 4 0

12 12 50417 Radstadt 23 62 11 3 0 99 4 4 013 9 50402 Bad Hofgastein 23 63 11 0 0 97 4 5 -114 14 50628/1 Zell am See Schüttdorf 22 61 11 1 0 95 4 4 015 17 50401 Altenmarkt i. Pongau 23 64 6 1 0 94 4 4 016 18 50403 Badgastein 23 60 10 0 0 93 4 3 117 21 50335 Straßwalchen 23 56 7 0 0 86 4 3 118 16 50201 Abtenau 23 55 7 0 0 85 4 4 019 15 50421 Schwarzach i. Pongau 23 52 8 2 0 85 4 4 0

20 19 50207 Kuchl 23 54 6 1 0 84 3 3 021 24 50204 Golling a. d. Salzach 23 56 4 0 0 83 3 3 022 20 50330 St. Gilgen 23 56 2 0 0 81 3 3 023 73 50338/2 Wals-Siezenheim Himmelreich-

Viehhausen19 43 14 1 1 78 3 1 2

24 31 50314 Grödig 23 46 4 0 0 73 3 2 125 27 50323 Mattsee 23 46 3 0 0 72 3 2 126 30 50606 Kaprun 22 47 2 0 0 71 3 2 127 36 50614 Neukirchen a. Großvenediger 22 46 1 1 0 70 3 2 1

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

228

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)28 25 50610 Lofer 23 42 4 0 0 69 3 3 029 37 50309 Elsbethen 23 35 9 1 0 68 3 2 130 32 50602 Bruck a. d. Großglocknerstraße 23 39 5 0 0 67 3 2 1

31 23 50337 Thalgau 21 45 1 0 0 67 3 3 032 43 50208 Oberalm 23 39 4 0 0 66 3 2 133 33 50317 Henndorf a. Wallersee 23 37 5 0 0 65 3 2 1

34 26 50338 Wals-Siezenheim Wals 20 40 5 0 0 65 3 2 135 22 50509 St. Michael i. Lungau 23 39 2 0 0 64 2 3 -136 42 50327 Obertrum 22 39 3 0 0 64 3 2 137 35 50310 Eugendorf 23 34 6 0 0 63 2 2 038 28 50303 Bergheim 23 35 3 1 0 62 2 2 039 38 50336 Strobl 22 37 3 0 0 62 2 2 040 41 50305 Bürmoos 22 33 4 2 0 61 2 2 041 59 50319 Hof b. Salzburg 22 32 4 0 0 58 2 1 142 51 50322 Lamprechtshausen 20 29 8 1 0 58 2 1 143 29 50618 Saalbach-Hinterglemm Saalbach 23 32 2 0 0 57 2 2 0

44 47 50411 Großarl 22 32 1 0 0 55 2 1 145 44 50611 Maishofen 20 33 2 0 0 55 2 2 046 39 50423 Wagrain 23 31 0 0 0 54 2 2 047 49 50503 Mariapfarr 22 29 3 0 0 54 2 1 148 62 50209 Puch b. Hallein 22 28 3 0 0 53 2 1 149 57 50308 Elixhausen 23 26 4 0 0 53 2 1 150 34 50424 Werfen 19 33 0 1 0 53 2 2 051 40 50622 Taxenbach 22 30 0 0 0 52 2 2 052 54 50301 Anif 19 27 5 0 0 51 2 1 153 52 50624 Uttendorf 21 27 2 1 0 51 2 1 154 48 50609 Leogang 21 27 1 0 0 49 2 2 055 56 50601 Bramberg a. Wildkogel 20 26 1 0 0 47 2 1 1

56 53 50406 Eben i. Pongau 20 26 1 0 0 47 2 1 157 45 50504 Mauterndorf 21 25 1 0 0 47 2 2 058 46 50315 Großgmain 22 20 4 0 0 46 2 1 159 63 50405 Dorfgastein 22 20 2 0 0 44 1 1 060 77 50316/1 Hallwang Mayrwies-Esch 13 29 0 2 0 44 2 1 161 78 50338/1 Wals-Siezenheim Siezenheim 16 19 8 0 0 43 2 1 162 66 50320 Köstendorf 20 20 2 0 0 42 1 1 063 50 50616 Piesendorf 22 20 0 0 0 42 1 1 064 58 50612 Maria Alm a. Steinernen Meer 21 20 1 0 0 42 1 1 0

65 55 50617 Rauris 19 22 0 0 0 41 1 1 066 88 50205/3 Hallein Rif-Taxach 15 23 1 0 0 39 1 1 067 60 50623 Unken 21 15 1 0 0 37 1 1 068 68 50312 Fuschl a. See 18 16 3 0 0 37 1 1 069 67 50302 Anthering 19 17 0 0 0 36 1 1 070 70 50415 Mühlbach a. Hochkönig 19 17 0 0 0 36 1 1 0

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

229

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)71 82 50301/1 Anif Niederalm 14 21 1 0 0 36 1 1 072 65 50416 Pfarrwerfen 19 16 0 0 0 35 1 1 073 61 50203 Annaberg-Lungötz Annaberg i. Lam-

mertal17 18 0 0 0 35 1 1 0

74 81 50202 Adnet 18 17 0 0 0 35 1 A* 175 64 50615 Niedersill 21 14 0 0 0 35 1 1 076 85 50307 Ebenau 18 15 1 0 0 34 1 A* 177 74 50618/1 Saalbach-Hinterglemm Hinterglemm 18 15 0 1 0 34 1 1 0

78 69 50607 Krimml 18 16 0 0 0 34 1 1 079 80 50304 Berndorf b. Salzburg 20 11 3 0 0 34 1 A* 180 89 50311 Faistenau 18 15 0 0 0 33 1 A* 181 94 50621 Stuhlfelden 19 13 1 0 0 33 1 A* 182 75 50332 Seeham 20 11 2 0 0 33 1 A* 183 50310/1 Eugendorf Kalham-Straß 13 17 3 0 0 33 184 79 50325 Nußdorf a. Haunsberg 18 13 1 0 0 32 1 A* 1

85 76 50419 St. Martin a. Tennengebirge 17 13 0 0 0 30 1 1 0

86 71 50420 St. Veit i. Pongau 16 14 0 0 0 30 1 1 087 98 50321 Koppl 19 10 0 0 0 29 A* A* 088 86 50408 Flachau 17 11 0 0 0 28 A* A* 089 104 50213 Vigaun 15 9 2 1 0 27 1 A* 190 72 50407 Filzmoos 16 11 0 0 0 27 A* 1 -191 96 50605 Hollersbach i. Pinzgau 17 9 0 0 0 26 A* A* 0

92 87 50628/2 Zell am See Thumersbach 13 12 0 1 0 26 1 1 093 50303/1 Bergheim Kasern 7 9 7 3 0 26 194 136 50314/2 Grödig Fürstenbrunn 15 7 2 1 0 25 A* B 295 92 50410 Goldegg 15 7 3 0 0 25 A* A* 096 83 50306 Dorfbeuern Michaelbeuern 16 8 0 0 0 24 A* A* 097 90 50210 Rußbach a. Paß Gschütt 18 6 0 0 0 24 A* A* 0

98 84 50404/1 Bischofshofen Mitterberghütten 12 11 0 0 0 23 A* 1 -199 105 50412 Hüttau 14 9 0 0 0 23 A* A* 0

100 148 50205/2 Hallein Rehhofsiedlung 10 12 1 0 0 23 1 B 2101 114 50212 Scheffau a. Tennengebirge 12 9 1 0 0 22 A* A 0

102 95 50422/1 Untertauern Obertauern 11 11 0 0 0 22 A* 1 -1103 97 50408/1 Flachau Reitdorf-Feuersang 14 8 0 0 0 22 A* A* 0104 111 50414 Kleinarl 15 6 0 0 0 21 A* A 0105 50319/1 Hof b. Salzburg Elsenwang 9 10 2 0 0 21 1106 107 50601/1 Bramberg a. Wildkogel Mühlbach i. Pinz-

gau13 8 0 0 0 21 A* A 1

107 93 50620 St. Martin b. Lofer 13 6 1 0 0 20 A* A* 0108 124 50328 Plainfeld 15 3 2 0 0 20 A* A 1109 99 50506 Ramingstein 13 7 0 0 0 20 A* A* 0110 100 50515 Zederhaus 15 5 0 0 0 20 A* A* 0111 101 50412/1 Hüttau Sonnberg-

Niedernfritz12 7 0 0 0 19 A* A* 0

Page 246: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

230

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)112 131 50321/1 Koppl Gruberfeldsiedlung-

Guggenthal10 9 0 0 0 19 A* A 1

113 127 50403/1 Badgastein Böckstein 11 8 0 0 0 19 A* A 1114 102 50211 St. Koloman 13 6 0 0 0 19 A* A* 0115 119 50425 Werfenweng 10 8 0 0 0 18 A* A 1116 122 50205/1 Hallein Bad Dürrnberg 8 6 3 1 0 18 A* A 1117 110 50603 Dienten a. Hochkönig 14 3 1 0 0 18 A* A 1118 103 50329/1 St. Georgen b. Sbg. Untereching-

Obereching13 5 0 0 0 18 A* A* 0

119 167 50316/2 Hallwang Oberesch-Zilling 8 8 1 0 0 17 A C 2120 135 50508 St. Margarethen i. Lungau 10 4 2 0 0 16 A B 1

121 129 50316 Hallwang 11 5 0 0 0 16 A A 0122 91 50608 Lend 11 5 0 0 0 16 A A* -1123 112 50424/1 Werfen Tenneck 12 4 0 0 0 16 A A 0124 108 50626 Wald i. Pinzgau 12 4 0 0 0 16 A A 0125 125 50337/1 Thalgau Unterdorf-Oberdorf 7 6 2 0 0 15 A A 0126 109 50330/2 St. Gilgen Abersee 12 3 0 0 0 15 A A 0127 106 50331 Schleedorf 11 3 1 0 0 15 A A 0128 126 50314/1 Grödig St. Leonhard-

Gartenau8 7 0 0 0 15 A A 0

129 115 50513 Unternberg 10 4 0 0 0 14 A A 0130 146 50207/1 Kuchl Kellau 5 9 0 0 0 14 A B 1131 166 50301/2 Anif Neu-Anif 6 4 3 1 0 14 A C 2132 139 50338/4 Wals-Siezenheim Walserberg 6 5 2 0 0 13 A B 1133 121 50409 Forstau 10 3 0 0 0 13 A A 0134 123 50206 Krispl Gaißau 9 4 0 0 0 13 A A 0135 172 50420/1 St. Veit i. Pongau Grafenhof 5 7 1 0 0 13 A C 2136 128 50602/1 Bruck a. d. Großglock-

nerstraßeGries i. Pinzgau 10 3 0 0 0 13 A A 0

137 138 50335/2 Straßwalchen Steindorf 7 5 1 0 0 13 A B 1138 134 50627 Weißbach b. Lofer 12 1 0 0 0 13 A A 0139 113 50625 Viehhofen 10 3 0 0 0 13 A A 0140 118 50335/1 Straßwalchen Irrsdorf 9 3 1 0 0 13 A A 0141 50337/3 Thalgau Enzersberg 5 6 1 0 0 12 A142 120 50417/1 Radstadt Mandling 9 2 1 0 0 12 A A 0143 116 50604 Fusch a. d. Großglocknerstraße 11 1 0 0 0 12 A A 0

144 144 50608/1 Lend Embach 7 5 0 0 0 12 A B 1145 50619/2 Saalfelden a. Steiner-

nen MeerBsuch-Letting 5 7 0 0 0 12 A

146 117 50413 Hüttschlag 11 0 0 0 0 11 A A 0147 164 50209/1 Puch b. Hallein St. Jakob a. Thurn 6 4 1 0 0 11 A C 2148 151 50202/1 Adnet Waidach 5 6 0 0 0 11 A B 1149 132 50338/3 Wals-Siezenheim Käferheim 7 2 1 1 0 11 A A 0150 50402/1 Bad Hofgastein Harbach 5 5 1 0 0 11 A151 150 50329/2 St. Georgen b. Sbg. Holzhausen-

Seethal7 3 1 0 0 11 A B 1

152 143 50203/1 Annaberg-Lungötz Lungötz 11 0 0 0 0 11 A B 1153 50303/2 Bergheim Siggerwiesen 2 6 2 0 0 10 C

Page 247: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

231

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)154 163 50626/1 Wald i. Pinzgau Vorderkrimml 5 5 0 0 0 10 A C 2155 50407/1 Filzmoos Neuberg 8 2 0 0 0 10 A156 133 50505 Muhr 10 0 0 0 0 10 A A 0157 153 50617/1 Rauris Wörth-Seidlwinkel 6 4 0 0 0 10 A B 1158 50310/2 Eugendorf Reitberg 2 6 2 0 0 10 C159 145 50327/1 Obertrum Mühlbach 3 5 1 0 0 9 B B 0160 175 50201/1 Abtenau Pichl-Voglau 5 3 1 0 0 9 B C 1161 130 50318 Hintersee 9 0 0 0 0 9 B A -1162 137 50336/1 Strobl Aigen 5 4 0 0 0 9 B B 0163 50613/1 Mittersill Rettenbach 2 7 0 0 0 9 C164 159 50622/1 Taxenbach Högmoos 6 2 0 0 0 8 B C 1165 188 50311/2 Faistenau Vordersee 6 2 0 0 0 8 B C 1166 152 50509/1 St. Michael i. Lungau Oberweißburg 6 2 0 0 0 8 B C 1167 157 50311/1 Faistenau Ramsau 5 3 0 0 0 8 B C 1168 154 50416/1 Pfarrwerfen Pöham 5 3 0 0 0 8 B B 0169 50510/1 Tamsweg Mörtelsdorf-

Litzelsdorf3 2 2 0 0 7 B

170 160 50609/1 Leogang Hütten 6 1 0 0 0 7 B C 1171 149 50322/1 Lamprechtshausen Arnsdorf-Holzleiten 5 2 0 0 0 7 B B 0172 168 50329 St. Georgen b. Sbg. 3 4 0 0 0 7 B C 1173 155 50626/2 Wald i. Pinzgau Königsleiten 3 4 0 0 0 7 B B 0174 147 50502 Lessach 4 3 0 0 0 7 B B 0175 156 50330/1 St. Gilgen Winkl 3 3 1 0 0 7 B C 1176 50411/1 Großarl Au-Schied 5 2 0 0 0 7 B177 185 50619/1 Saalfelden a. Steiner-

nen MeerLenzing 3 3 1 0 0 7 B C 0

178 50306/1 Dorfbeuern Dorfbeuern 3 3 1 0 0 7 B179 158 50310/4 Eugendorf Schweighofen 3 3 0 0 0 6 B C 1180 169 50313 Göming 2 4 0 0 0 6 C C 0181 140 50514 Weißpriach 5 1 0 0 0 6 B B 0182 141 50616/1 Piesendorf Walchen 5 1 0 0 0 6 B B 0183 192 50339/1 Seekirchen a. Waller-

seeEdt-Mödlham 2 3 0 0 0 5 C C 0

184 50410/1 Goldegg Weng 4 1 0 0 0 5 C185 190 50337/2 Thalgau Egg 3 2 0 0 0 5 C C 0186 142 50423/1 Wagrain Schwaighof 3 2 0 0 0 5 C B -1187 162 50422 Untertauern 5 0 0 0 0 5 C C 0188 161 50612/1 Maria Alm a. Steiner-

nen MeerHintertal 3 2 0 0 0 5 C C 0

189 174 50201/2 Abtenau Radochsberg-Stocker

4 0 0 0 0 4 C C 0

190 179 50501 Göriach 3 1 0 0 0 4 C C 0191 171 50511 Thomathal 3 0 0 0 0 3 C C 0192 184 50512 Tweng 2 1 0 0 0 3 C C 0193 196 50621/1 Stuhlfelden Pirtendorf 2 1 0 0 0 3 C C 0194 186 50622/2 Taxenbach Eschenau-

Hundsdorf3 0 0 0 0 3 C C 0

195 165 50310/3 Eugendorf Neuhofen-Kraiwiesen

2 1 0 0 0 3 C C 0

196 194 50510/2 Tamsweg Sauerfeld 3 0 0 0 0 3 C C 0

Page 248: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

232

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14)197 181 50509/2 St. Michael i. Lungau Katschberghöhe 1 2 0 0 0 3 C C 0198 193 50507 St. Andrä i. Lungau 1 2 0 0 0 3 C C 0199 50309/1 Elsbethen Vorderfager 3 0 0 0 0 3 C200 183 50510/3 Tamsweg Seethal 2 1 0 0 0 3 C C 0201 180 50506/1 Ramingstein Kendlbruck 3 0 0 0 0 3 C C 0202 50206/1 Krispl Krispl 3 0 0 0 0 3 C203 197 50623/1 Unken Reith 2 0 0 0 0 2 C C 0204 195 50617/2 Rauris Bucheben 2 0 0 0 0 2 C C 0205 187 50601/2 Bramberg a. Wildkogel Wenns 2 0 0 0 0 2 C C 0

Page 249: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Tabelle T8:

Nächtigungszahlen, Übernachtungen pro Einwohner und durchschnittliche Übernachtungen pro Ein-wohner zu ausgewählten ZeitpunktenGemeinde Einwohner

VZ 1991Einwohner1.1.2000

EinwohnerVZ 2001

Über-nachtungen1991/1992

Über-nachtungen1998/1999

Über-nachtungen1999/2000

Über-nachtungen2000/2001

Übernacht.pro EW91/92

Übernacht.pro EW98/99

Übernacht.pro EW99/00

Übernacht.pro EW00/01

Durch-schnitt-liche Ü-bernacht.pro EW

Salzburg Stadt 143978 144247 144.817 1742896 1594682 1626452 1.672.389 12,1 11,1 11,3 11,5 11,5

Abtenau 5324 5667 5.684 366259 247216 246097 252.876 68,8 43,6 43,4 44,5 51,9Adnet 2927 3319 3.331 21278 15365 18201 23.352 7,3 4,6 5,5 7,0 5,8Annaberg-Lungötz 2176 2262 2.300 123033 77533 73561 68.253 56,5 34,3 32,5 29,7 41,1Golling 3814 3884 3.915 150344 87298 82375 88.861 39,4 22,5 21,2 22,7 27,7Hallein 17271 18403 18.444 111994 72706 72107 72.606 6,5 4,0 3,9 3,9 4,8Krispl 770 832 851 18531 12745 13359 13.352 24,1 15,3 16,1 15,7 18,5Kuchl 5926 6313 6.442 100433 40253 35464 39.540 16,9 6,4 5,6 6,1 9,6Oberalm 3546 3834 3.892 4974 4387 3163 2.964 1,4 1,1 0,8 0,8 1,1Puch bei Hallein 3429 3990 4.094 35531 28435 28515 32.183 10,4 7,1 7,1 7,9 8,2Russbach 814 794 803 114912 68378 63395 66.991 141,2 86,1 79,8 83,4 102,4Sankt Koloman 1294 1480 1.501 26946 16094 17155 18.260 20,8 10,9 11,6 12,2 14,4Scheffau 1257 1284 1.294 28456 13607 12536 11.150 22,6 10,6 9,8 8,6 14,3Vigaun 1848 1827 1.893 120776 111681 107229 114.025 65,4 61,1 58,7 60,2 61,7SUMME 50396 53889 54.444 1223467 795698 773157 804.413 24,3 14,8 14,3 14,8 17,8

Anif 4155 4279 4.064 139591 113000 113847 109.771 33,6 26,4 26,6 27,0 28,9Anthering 2681 3084 3.116 21350 20918 20681 21.340 8,0 6,8 6,7 6,8 7,2Bergheim 4623 4873 4.858 36385 42172 42839 43.777 7,9 8,7 8,8 9,0 8,4Berndorf 1310 1565 1.586 2503 4847 5211 5.268 1,9 3,1 3,3 3,3 2,8Bürmoos 3445 4411 4.423 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Dorfbeuern 1211 1358 1.393 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Ebenau 1272 1362 1.357 16884 7523 5960 7.137 13,3 5,5 4,4 5,3 7,7Elixhausen 2476 2714 2.689 4713 3809 2731 13.994 1,9 1,4 1,0 5,2 1,4Elsbethen 4744 5192 5.100 15780 13697 10724 11.435 3,3 2,6 2,1 2,2 2,7Eugendorf 4889 5904 6.138 86244 95213 111909 104.915 17,6 16,1 19,0 17,1 17,6Faistenau 2392 2860 2.848 111815 72134 66602 63.184 46,7 25,2 23,3 22,2 31,8Fuschl 1200 1343 1.339 241802 187731 174103 173.301 201,5 139,8 129,6 129,4 157,0

Page 250: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gemeinde EinwohnerVZ 1991

Einwohner1.1.2000

EinwohnerVZ 2001

Über-nachtungen1991/1992

Über-nachtungen1998/1999

Über-nachtungen1999/2000

Über-nachtungen2000/2001

Übernacht.pro EW91/92

Übernacht.pro EW98/99

Übernacht.pro EW99/00

Übernacht.pro EW00/01

Durch-schnitt-liche Ü-bernacht.pro EW

Göming 591 603 607 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Grödig 6071 6824 6.665 65225 49407 51800 49.679 10,7 7,2 7,6 7,5 8,5Großgmain 2100 2449 2.424 124633 92094 86262 82.428 59,3 37,6 35,2 34,0 44,1Hallwang 3013 3484 3.510 8022 15503 11970 12.946 2,7 4,4 3,4 3,7 3,5Henndorf 3923 4644 4.657 53200 45454 8382 7.178 13,6 9,8 1,8 1,5 8,4Hintersee 400 444 460 30132 18020 16513 18.803 75,3 40,6 37,2 40,9 51,0Hof 2817 3377 3.405 88113 65926 61904 60.981 31,3 19,5 18,3 17,9 23,0Köstendorf 2188 2472 2.459 1334 923 860 428 0,6 0,4 0,3 0,2 0,4Koppl 2525 3014 3.046 37906 15463 13341 10.507 15,0 5,1 4,4 3,4 8,2Lamprechtshausen 2886 3121 3.145 10096 2199 2272 2.021 3,5 0,7 0,7 0,6 1,6Mattsee 2550 2833 2.860 99293 77673 65289 58.222 38,9 27,4 23,0 20,4 29,8Neumarkt 4457 5264 5.417 28548 11239 12562 12.348 6,4 2,1 2,4 2,3 3,6Nussdorf 1897 2172 2.180 3366 1447 0 0 1,8 0,7 0,0 0,0 0,8Oberndorf 4786 5330 5.435 6991 1613 2642 1.925 1,5 0,3 0,5 0,4 0,8Obertrum 3379 4188 4.219 33639 23638 20354 21.944 10,0 5,6 4,9 5,2 6,8Plainfeld 891 1072 1.135 764 349 0 0 0,9 0,3 0,0 0,0 0,4Sankt Georgen 2270 2729 2.730 7574 3567 1948 2.136 3,3 1,3 0,7 0,8 1,8Sankt Gilgen 3382 3690 3.707 488180 323989 302725 359.870 144,3 87,8 82,0 97,1 104,7Schleedorf 734 850 885 2576 1574 0 0 3,5 1,9 0,0 0,0 1,8Seeham 1476 1617 1.680 73630 39143 34796 32.107 49,9 24,2 21,5 19,1 31,9Straßwalchen 5867 6744 6.765 12820 10706 12732 11.582 2,2 1,6 1,9 1,7 1,9Strobl 3141 3486 3.466 276139 211860 200987 199.240 87,9 60,8 57,7 57,5 68,8Thalgau 4559 5181 5.225 60229 33415 29222 29.970 13,2 6,4 5,6 5,7 8,4Wals-Siezenheim 9563 11154 11.084 74842 138857 146450 154.041 7,8 12,4 13,1 13,9 11,1Seekirchen 8273 9392 9.367 52651 28351 28595 25.134 6,4 3,0 3,0 2,7 4,1SUMME 118137 135079 135.444 2316970 1773454 1666213 1.707.612 19,6 13,1 12,3 12,6 15,0

Altenmarkt 3046 3439 3.506 545801 535555 510467 503.284 179,2 155,7 148,4 143,5 161,1Bad Hofgastein 6085 6867 6.755 1315468 1039466 1022704 1.030.020 216,2 151,4 148,9 152,5 172,2Badgastein 5662 5578 5.869 1100526 969369 976932 1.112.640 194,4 173,8 175,1 189,6 181,1Bischofshofen 10138 9932 10.111 38770 40989 36048 36.404 3,8 4,1 3,6 3,6 3,9Dorfgastein 1481 1691 1.656 216262 149321 175076 172.301 146,0 88,3 103,5 104,0 112,6Eben 1709 1965 2.012 137944 131039 126673 131.432 80,7 66,7 64,5 65,3 70,6Filzmoos 1137 1381 1.360 465369 440636 424395 435.458 409,3 319,1 307,3 320,2 345,2Flachau 2210 2641 2.635 795820 768374 758426 765.982 360,1 290,9 287,2 290,7 312,7Forstau 493 521 518 72613 63619 60914 60.464 147,3 122,1 116,9 116,7 128,8

Page 251: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gemeinde EinwohnerVZ 1991

Einwohner1.1.2000

EinwohnerVZ 2001

Über-nachtungen1991/1992

Über-nachtungen1998/1999

Über-nachtungen1999/2000

Über-nachtungen2000/2001

Übernacht.pro EW91/92

Übernacht.pro EW98/99

Übernacht.pro EW99/00

Übernacht.pro EW00/01

Durch-schnitt-liche Ü-bernacht.pro EW

Goldegg 1978 2204 2.221 127221 82505 90264 91.095 64,3 37,4 41,0 41,0 47,6Großarl 3376 3622 3.642 356525 412771 413892 468.385 105,6 114,0 114,3 128,6 111,3Hüttau 1498 1544 1.560 50358 49580 43715 52.300 33,6 32,1 28,3 33,5 31,3Hüttschlag 906 962 983 38850 29959 27680 30.137 42,9 31,1 28,8 30,7 34,3Kleinarl 724 751 746 194973 190790 183891 183.760 269,3 254,0 244,9 246,3 256,1Mühlbach 1602 1649 1.631 307126 260949 257254 263.139 191,7 158,2 156,0 161,3 168,7Pfarrwerfen 2040 2198 2.180 72252 41412 39988 37.672 35,4 18,8 18,2 17,3 24,2Radstadt 4194 4681 4.722 451496 364590 365932 370.637 107,7 77,9 78,2 78,5 87,9Sankt Johann 8855 10264 10.282 407179 413694 417645 416.626 46,0 40,3 40,7 40,5 42,3Sankt Martin/Tg. 1161 1393 1.408 195560 142696 137889 140.371 168,4 102,4 99,0 99,7 123,3Sankt Veit 3021 3284 3.329 85571 62833 64833 66.976 28,3 19,1 19,7 20,1 22,4Schwarzach 3489 3560 3.535 17029 11994 16976 20.451 4,9 3,4 4,8 5,8 4,3Untertauern 417 483 454 412684 439939 429481 438.517 989,6 910,8 889,2 965,9 929,9Wagrain 2937 3156 3.128 570938 608150 601693 590.679 194,4 192,7 190,7 188,8 192,6Werfen 3181 3123 3.094 76305 46661 40460 41.127 24,0 14,9 13,0 13,3 17,3Werfenweng 615 750 767 209060 173109 168469 193.553 339,9 230,8 224,6 252,4 265,1Obertauern 763192 769214 759.947SUMME 71955 77639 78.104 8261700 7470000 7391697 8.413.357 114,8 96,2 95,2 107,7 102,1

Göriach 351 375 371 29520 22821 20221 19.584 84,1 60,9 53,9 52,8 66,3Lessach 603 583 580 11668 10950 9534 10.641 19,3 18,8 16,4 18,3 18,2Mariapfarr 2290 2238 2.238 195187 176893 170913 167.972 85,2 79,0 76,4 75,1 80,2Mauterndorf 1663 1844 1.867 243352 176858 161020 171.422 146,3 95,9 87,3 91,8 109,9Muhr 673 646 632 9355 9738 8962 9.372 13,9 15,1 13,9 14,8 14,3Ramingstein 1510 1401 1.394 25909 29628 25283 29.255 17,2 21,1 18,0 21,0 18,8Sankt Andrä imLungau

719 736 740 35789 29973 26015 26.138 49,8 40,7 35,3 35,3 41,9

Sankt Margarethenim Lungau

668 767 774 34027 32127 29411 29.779 50,9 41,9 38,3 38,5 43,7

Sankt Michael imLungau

3387 3665 3.614 358129 290978 290543 310.411 105,7 79,4 79,3 85,9 88,1

Tamsweg 5585 5945 5.968 67158 53000 49151 53.324 12,0 8,9 8,3 8,9 9,7Thomatal 381 351 345 21104 19032 16170 18.409 55,4 54,2 46,1 53,4 51,9Tweng 268 340 313 300948 323253 339733 321.430 1122,9 950,7 999,2 1026,9 1024,3Unternberg 955 997 993 22200 17414 15634 15.651 23,2 17,5 15,7 15,8 18,8Weißpriach 338 334 335 23283 21631 21681 22.107 68,9 64,8 64,9 66,0 66,2Zederhaus 1231 1249 1.256 29320 23408 21389 21.985 23,8 18,7 17,1 17,5 19,9

Page 252: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gemeinde EinwohnerVZ 1991

Einwohner1.1.2000

EinwohnerVZ 2001

Über-nachtungen1991/1992

Über-nachtungen1998/1999

Über-nachtungen1999/2000

Über-nachtungen2000/2001

Übernacht.pro EW91/92

Übernacht.pro EW98/99

Übernacht.pro EW99/00

Übernacht.pro EW00/01

Durch-schnitt-liche Ü-bernacht.pro EW

SUMME 20622 21471 21420 1406949 1237704 1205660 1.227.480 68,2 57,6 56,2 57,3 60,7

Bramberg 3658 3874 3.902 182081 144.174 144.110 151.931 49,8 37,2 37,2 38,9 41,4Bruck 3926 4314 4.449 330894 226.366 206.034 242.586 84,3 52,5 47,8 54,5 61,5Dienten 862 807 802 145392 147.362 142.451 147.678 168,7 182,6 176,5 184,1 175,9Fusch 771 767 757 148425 126.327 125.982 120.978 192,5 164,7 164,3 159,8 173,8Hollersbach 1164 1175 1.161 81255 53.507 51.047 53.797 69,8 45,5 43,4 46,3 52,9Kaprun 2901 3011 2.913 753645 641.574 630.074 545.274 259,8 213,1 209,3 187,2 227,4Krimml 858 911 887 209914 175.733 187.691 189.210 244,7 192,9 206,0 213,3 214,5Lend 1633 1652 1.607 71263 52.104 51.340 55.091 43,6 31,5 31,1 34,3 35,4Leogang 3034 3072 3.040 367986 360.947 360.544 360.562 121,3 117,5 117,4 118,6 118,7Lofer 1855 1964 1.956 309907 241.515 230.127 226.941 167,1 123,0 117,2 116,0 135,7Maishofen 2543 3068 3.031 239407 154.881 166.915 183.635 94,1 50,5 54,4 60,6 66,3Maria Alm 1968 2218 2.162 702016 593.458 582.204 594.449 356,7 267,6 262,5 275,0 295,6Mittersill 5427 5468 5.596 351964 276.045 250.513 237.978 64,9 50,5 45,8 42,5 53,7Neukirchen 2479 2612 2.626 371944 331.392 311.032 326.369 150,0 126,9 119,1 124,3 132,0Niedernsill 2085 2384 2.416 124505 83.951 80.904 75.901 59,7 35,2 33,9 31,4 43,0Piesendorf 2997 3410 3.490 202580 170.121 167.396 152.048 67,6 49,9 49,1 43,6 55,5Rauris 2957 3121 3.126 422562 328.000 303.363 311.618 142,9 105,1 97,2 99,7 115,1Saalbach-Hinterglemm

2780 3041 3.034 2124348 1.918.363 1.943.363 1.893.057 764,2 630,8 639,1 623,9 678,0

Saalfelden 12604 14851 15.104 288922 241.000 248.905 264.607 22,9 16,2 16,8 17,5 18,6Sankt Martin / Lofer 1025 1116 1.155 183939 129.458 133.999 146.217 179,5 116,0 120,1 126,6 138,5Stuhlfelden 1388 1514 1.542 57983 39.337 32.538 31.150 41,8 26,0 21,5 20,2 29,7Taxenbach 2966 2933 2.923 66177 51.139 43.963 43.423 22,3 17,4 15,0 14,9 18,2Unken 1920 1929 1.964 154250 104.384 96.754 90.373 80,3 54,1 50,2 46,0 61,5Uttendorf 2746 2821 2.822 196342 159.708 152.322 139.048 71,5 56,6 54,0 49,3 60,7Viehhofen 557 641 638 111161 86.410 89.917 86.093 199,6 134,8 140,3 134,9 158,2Wald 1022 1195 1.180 221373 247.675 235.476 247.233 216,6 207,3 197,1 209,5 207,0Weißbach 391 409 406 32917 23.330 23.453 26.753 84,2 57,0 57,3 65,9 66,2Zell am See 8760 9822 9.669 1472410 1.242.178 1.268.352 1.260.966 168,1 126,5 129,1 130,4 141,2SUMME 77277 84100 84.358 9925562 8350439 8260769 8.204.966 128,4 99,3 98,2 97,3 108,7

LAND-Salzburg 482365 516425 518.587 24877544 21221977 20923948 51,6 41,1 40,5 44,4

Page 253: RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungs- programm...Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer

Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

237

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

238

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

239

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

240

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

241

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

243

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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SPÄTH, Lothar (1998): Europa im Globalisierungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft. - In: Europaim Globalisierungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft. Hrsg. von H. GEBHARDT, G.HEINRITZ und R. WIESSNER im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Geographie. Stuttgart:(= Tagungsbericht und wissenschaftliche Abhandlungen des 51. Deutschen Geographentagesin Bonn, 6. - 11. Oktober 1997), S. 29-34

SPANNOWSKY, Willy (1999): Verwirklichung von Raumordnungsplänen durch vertragliche Vereinbarun-gen. Endbericht erarbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch dasBundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, jetzt: Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bonn: (= Forschungen des Bundesamtes für Bauwesenund Raumordnung, H. 93), 128 S.

STOISSER, Doris (2000): Mega-Spaß für alle! Was das Wort „Erlebnis“ verspricht. - In: RAUM. Öster-reichische Zeitschrift für Raumplanung und Regionalpolitik, Nr. 38, S. 23-25

STRAUBHAAR, Thomas (1996): Standortbedingungen im globalen Wettbewerb. - In: R. BISKUP, Hrsg.,Globalisierung und Wettbewerb. - Bern, Stuttgart und Wien, S. 217-239

WEICHHART, Peter (1996): Das System der Zentralen Orte in Salzburg und angrenzenden GebietenOberösterreichs und Bayerns. Grundlagenstudie für das Sachprogramm „Versorgungsinfra-struktur“. Salzburg: (= SIR- Schriftenreihe, Bd. 16), 265 S.

WEICHHART, Peter (1997a): Sozioökonomische Rahmenbedingungen der „Neuen Regionalplanung.“ -In: Mitteilungen und Bereichte des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen, 25. Jg.,<Salzburg>, S. 9-21.

WEICHHART, Peter (1997b): Dorf- und Stadterneuerung - was ist das eigentlich? Kritische und auf-munternde Anmerkungen zu Praxis und Theorie einer Institution. - In: P. HAIDER und P.WEICHHART, Hrsg., 10 Jahre Dorf- und Stadterneuerung im Bundesland Salzburg. - Salzburg,(= SIR-Schriftenreihe Bd. 17), S. 7-18

WEICHHART, Peter (1998): Kann man Räume wirklich nicht küssen? Provokante Anmerkungen zuRaumkonzepten der Geographie. Vortrag am 11.11.1998 im Rahmen der ÖsterreichischenGeographischen Gesellschaft, Zweigstelle Salzburg.

WEICHHART, Peter (2000a): Räume kann man nicht küssen (1). - In: P. SCHNEIDEWIND, Hrsg., Pla-nungsfallen. Planungsfälle. Raumplanung und die kognitiven Grundlagen des Planens. Wien(= ÖIR-Forschungsbericht), S. 37-47

WEICHHART, Peter (2000b): Regionalentwicklung im Salzburger Zentralraum. Handlungsstrategien derStadt Salzburg. Versuch einer regionalwissenschaftlichen und Planungstheoretischen Be-gründung. Endbericht. Salzburg: unveröff. Gutachten im Auftrage der Stadt Salzburg, Magist-ratsabteilung 9, 183 S.

WERLEN, Benno (1995): Der Raum der Geographen im „globalen Dorf“. - In: E. HOLZINGER, Hrsg., ÖIR-Frühjahrstagung 1995. Rurbanisierung: Abschied von Stadt und Land. Wien: (= ÖIR-Forschungsbericht), S. 13-20

WERLEN, Benno (1996): Geographie globalisierter Lebenswelten. - In: Österreichische Zeitschrift fürSoziologie, 21. Jg., H. 2, S. 96-124

WERNER, Klaus und Karin WALCH (1999): Nur noch Spaß! - In: kon.texte. Um-welt.Raum.Kommunikation, Nr. 2, Juli 1999, S. 6-7

ZIBELL, Barbara (1990): Chaos als Ordnungsprinzip im Städtebau. - In: Dokumente und Informationenzur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung, Nr. 101, S. 13-22

ZIBELL, Barbara (1995): Chaos als Ordnungsprinzip im Städtebau. Ansätze zu einem neuen Pla-nungsverständnis. Zürich: (= ORL-Berichte, Nr. 99), 171 S.

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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9. Derzeit in Geltung stehende Gesetze, Verordnungen und Kon-zepte:

Aktionsprogramm 1980 für das Lungau-Murau-Nockgebiet und Fortschreibung 1983. Hrsg. von derRegionalkonferenz der Länder Salzburg, Steiermark und Kärnten. o. O. Juli 193.

Bayerisches Landesplanungsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997,zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 25. April 2000.

Entwicklungskonzept für die EuRegio Salzburg-Berchtesgadender Land – Traunstein. Teil 1: Struktu-runtersuchung und Problemanalyse. Teil 2: Ziele – Maßnahmen – Projekte. November 2000(siehe auch die Kurzfassung „Mehr Zusammenarbeit wagen.“ Kurzfassung des EuRegio Ent-wicklungskonzeptes. Hrsg. vopn der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein.Salzburg 2001).

Entwicklungsplan Die Stadt Salzburg und ihr Umland, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salz-burger Landesregierung vom 26. Jänner 1970, LGBl. Nr. 25/1970, in der Fassung LGBl. Nr.74/1970, 93/1987 und 125/1995.

Entwicklungsplan Pinzgau, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom19. November 1973, LGBl. Nr. 137/1973

Entwicklungsprogramm Pongau, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregie-rung vom 28. April 1986, LGBl. Nr. 48/1986, in der Fassung LGBl. Nr. 68/1991, 41/2001.

Entwicklungsplan Wallersee, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregierungvom 15. Juli 1965, LGBl. Nr. 51/1965

EUREK 1999. Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewo-genen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union. Angenommen beim InformellenRat der für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam, Mai 1999. Hrsg. von der Europäi-schen Kommission. Luxemburg 1999, 93 S.

Landesentwicklungsprogramm Bayern 2003. Hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium für Landes-entwicklung und Umweltfragen. München, http://www.umweltministerium.bayern.de.

Landesgesetz vom 6. Oktober 1993 über die Raumordnung im Land Oberösterreich (Oö Raumord-nungsgesetz 1994 - Oö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001.

ÖREK 2001. Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001. Hrsg. von der Österreichischen Rau-mordnungskonferenz. Wien 2002 (= ÖROK-Schriftenreihe, Bd. 163), 188 S.

Regionalplan Südostoberbayern. 2. Fortschreibung. Beschluss der Verbandsversammlung vom08.12.1999. Verbindlich erklärt durch die Regierung von Oberbayern am 20.09.2000.

Regionalprogramm Flachgau-Nord, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregie-rung vom 26. Mai 1998, LGBl. Nr. 59/1998

Regionalprogramm Lungau, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregierungvom 21. Februar 2000, LGBl. Nr. 60/2000

Regionalprogramm Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden, verbindlich erklärt durch Verordnungder Salzburger Landesregierung vom 20. September 1999, LGBl. Nr. 97/1999

Regionalprogramm Tennengau, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landesregierungvom 5. Juni 2002, LGBl. Nr. 60/2002

Regionalprogramm Unteres Saalachtal, verbindlich erklärt durch Verordnung der Salzburger Landes-regierung vom 26. Juni 2001, LGBl. Nr. 79/2001

Salzburger Naturschutzgesetz 1999, LGBl. Nr. 73/1999, i.d.F. LGBl. Nr. 1/2002Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998, i.d.F. LGBl. Nr. 28/2001.Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Oö. Landesraumordnungspro-

gramm 1998. LGBl. Nr. 72/1998

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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Die Veröffentlichungen der Abteilung Raumplanung:

1. Materialien zur Raumplanung

Sachprogramm „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte imSalzburger Zentralraum.“ Salzburg 1995 (= Materialien zur Ent-wicklungsplanung, Heft 12), 100 S., ISBN 3-901343-12-1

Haas, Walter: Regionalplanung in Österreich. Entwicklung, Sach-stand und Strategien einer vernachlässigten Ebene der Raumord-nung. Salzburg 1998 (= Materialien zur Raumplanung, Heft 13), 188S. , ISBN 3-901343-13-X

Revitalisierungsoffensive Altstadt Hallein. Abschlussbericht. o.O.2000, 16 S. + Materialienanhang.

Standortpotentiale für überregionale Betriebsstandorte im Bun-desland Salzburg. GIS-gestütztes Rechenmodell zur Sicherung ge-eigneter Flächen, erstellt unter Mitarbeit von Erich Dumfarth, ThomasGaisecker und Alexander Schwap. o.O. o.J. (2000), 28 S.

Kooperation von Gemeinden zur Entwicklung von Wirtschafts-standorten. Projektbericht, bearbeitet von Friedrich Rauch, KlausSpielmann und Bernd Golas im Auftrag der Bundesländer Oberöster-reich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Innsbruck 2001, 122 S.

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung. Hrsg. von denReferaten 7/03 – Örtliche Raumplanung und 16/02 – Umweltschutz.Salzburg 2003, 32 S.

Hochwasserschutz im Land Salzburg. Ergebnisbericht der fach-übergreifenden Arbeitsgruppe Hochwasserschutz. Salzburg 2003, 28S. + 7 Kartenbeilagen.

2. Entwicklungsprogramme und Konzepte

Richtlinie Schierschließung. Richtlinien für die Schierschließung imBundesland Salzburg. Salzburg 1999 (= Entwicklungsprogramme undKonzepte, Heft 1), 10 S.

Sachprogramm Golfanlagen. Errichtung von Golfanlagen im Bun-desland Salzburg. Salzburg 1999 (= Entwicklungsprogramme undKonzepte, Heft 2), 22 S.

Salzburger Landesentwicklungsprogramm. Gesamtüberarbeitung2003. Salzburg 2003 (= Entwicklungsprogramme und Konzepte, Heft3), 258 S., ISBN 3-901343-14-8

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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3. Regionalplanung

Regionalprogramm Flachgau-Nord. Kurzfassung. Oberndorf 1998(= Regionalplanung, Heft 1), 17 S.Erstellt 1996-1997, durch die Verbandsversammlung des Regionalverban-des am 20.01.1998 beschlossen, verbindlich erklärt durch Verordnung derSalzburger Landesregierung vom 26. Mai 1998, mit der das Regionalpro-gramm Flachgau-Nord verbindlich erklärt wird, LGBl. Nr 59/1998.

Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden.Kurzfassung. Salzburg o.J. (= Regionalplanung, Heft 2), 15 S.Erstellt 1997-1998, durch die Verbandsversammlung des Regionalverban-des am 7.09.1998 beschlossen, verbindlich erklärt durch Verordnung derSalzburger Landesregierung vom 20. September 1999, mit der das Regio-nalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden verbindlich erklärtwird, LGBl. Nr 97/1999.

Regionalprogramm Lungau. Kurzfassung. Mauterndorf o.J. (= Re-gionalplanung, Heft 3), 7 S.Erstellt 1997-1999, durch die Verbandsversammlung des Regionalverban-des am 30.06.1999 beschlossen, verbindlich erklärt durch Verordnung derSalzburger Landesregierung vom 21. Februar 2000, mit der das Regional-programm Lungau verbindlich erklärt wird, LGBl. Nr 60/2000.

Regionalprogramm Unteres Saalachtal. Kurzfassung. Weißbacho.J. (= Regionalplanung, Heft 4), 7 S.Erstellt 1997-1999, durch die Verbandsversammlung des Regionalverban-des am 21.12.2000 beschlossen, verbindlich erklärt durch Verordnung derSalzburger Landesregierung vom 26. Juni 2001, mit der das Regionalpro-gramm Unteres Saalachtal verbindlich erklärt wird, LGBl. Nr 79/2001.

Regionalprogramm Tennengau. Kurzfassung. Hallein 2002. (= Re-gionalplanung, Heft 5), 15 S.Erstellt 1998-2001, durch die Verbandsversammlung des Regionalverban-des am 13.11.2001 beschlossen, verbindlich erklärt durch Verordnung derSalzburger Landesregierung vom 5. Juni 2002, mit der das Regionalpro-gramm Tennengau verbindlich erklärt wird, LGBl. Nr 60/2002.

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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4. Salzburger Raumordnungsberichte

Die bisher erstellen Raumordnungsberichte 1981, 1991 und 1996 sindbereits vergriffen. Eine Neuauflage ist nicht vorgesehen.

Europa und Salzburg. Die Raum- und Regionalentwicklung imLand Salzburg und ihre Beziehung zu den EU-Politiken. EinBeitrag des Landes Salzburg im Rahmen der österreichischenPräsidentschaft der Europäischen Union. Salzburg 1998, 32 S.(in Deutsch und Englisch), ISBN 3-901243-44-X-1.(auf Grund der Aufgaben während der 1. Österreichischen EU-Präsidentschaft anstelle des Raumordnungsberichtes 1998).

Salzburger Raumordnungsbericht 2001. 4. Bericht über denStand der Raumordnung im Land Salzburg. Salzburg 2002, 80S., ISBN 3-901343-46-6

5. Salzburger Geographisches Informationssystem SAGIS

Beschreibende Datenschnittstelle für Digitale Flächenwid-mungspläne im Bundesland Salzburg gemäß Verordnungder Salzburger Landesregierung vom 23. Juni 1998, mit der dieDarstellung von Flächenwidmungsplänen geregelt wird (Dar-stellungsverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr.82/1998 i.d.F. LGBl. Nr. 63/1999. Salzburg 2001, 33 S. +Farbtafelanhang

Philipp Karin unter Mitarbeit von Reinhild Lengauer und Mi-chaela Rinnerberger: PC ArcView Grundlagen. O.O. o. J., 85S.

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Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

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6. Periodika

Raumplanung aktuell. Die Zeitschrift für die Salzburger Raument-wicklung. Salzburg 2003, 30 S.1. Nummer des Informationsblattes der Abteilung Raumplanung mitBeiträgen zu aktuellen Aufgaben und Projekten der Abteilung Raum-planung.Das erste Heft, erschienen im Februar 2003, beschäftigte sich u.a. mit folgendenThemen: Anpassung der Flächenwidmungspläne, Interkommunale Gewerbegebiete,Umsetzung der Seveso II – Richtlinie in Salzburg, Stand der Örtlichen Raumpla-nung, Stand der Regionalplanung, Gewerbezonen und Betriebsstandortpotentiale,Der Grüngürtel im Salzburger Ballungsraum, Ansiedlung von Handelsgroßbetriebenin Stadt- und Ortskernbereichen, 15 Jahre SAGIS.

7. Loseblatt-Sammlungen und CD-ROMS

Handbuch Raumordnung Salzburg. Loseblatt-Sammlung in bisher7 Ausgaben. 7., ergänzte Ausgabe 2001. Salzburg 1993 – 2001.

INHALT:1. Vorwort und Inhaltsverzeichnis2. Allgemeiner Teil3. Rechtliche Grundlagen4. Planungsgrundlagen5. Überörtliche Raumplanung6. Räumliches Entwicklungskonzept7. Flächenwidmungsplan8. Bebauungsplan9. Sonstige Raumordnungsverfahren10. Anhang

Handbuch Raumordnung Salzburg. CD-Ausgabe. Salzburg 2001.

SAGIS – Multimedia CD

http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/sagis/aktu2/mmcd_info.htm

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Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

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8. Internetlinks

www.salzburg.gv.at/raumplanung Homepage der Abteilung Raumpla-nung des Landes Salzburg

www.salzburg.gv.at/sagis Salzburger GeographischesInformationssystem SAGIS

Auf dieser Seite:

GIS-Online

http://www.oerok.gv.at Homepage der ÖsterreichischenRaumordnungskonferenz

http://www.bka.gv.at/bka/regionalpolitik/

Österreichisches BundeskanzleramtAbteilung Regionalpolitik

http://www.staedtebund.at/ Homepage des ÖsterreichischenStädtebundes

http://www.gemeindebund.at/ Homepage des ÖsterreichischenGemeindebundes

http://www.oir.at/ Österreichisches Institut fürRaumplanung

http://www.sir.at/ Salzburger Institut für Raumordnungund Wohnen (SIR)

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Abteilung 7: RaumplanungMichael-Pacher-Straße 36

Postfach 527, 5010 SalzburgTelefon: (0662) 8042-4650

Fax: (0662) 8042-4198E-mail: [email protected]