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V orlesung Europäische W irtschaftspolitik W intersem ester 2004/2005 Veranstaltungsnum m er: 04.18.93 D ienstags, 09.00 bis11.00 U hr H örsaal, S 1 Schloss Beginn:19. Oktober2004 1. 19.10.04 Einführung und historischerÜ berblick Pfetsch , S. 15 – 69. 2. 26.10.04 D ie institutionelle StrukturderEuropäischen U nion Pfetsch , S. 119 – 173. 3. 02.11.04 D erEuropäische Binnenm arktund die vierGrundfreiheiten Weindl/Woyke , S. 87 – 96. 4. 09.11.04 Ö konom ik desBinnenm arktesI: D ie Integration derG üterm ärkte Blank , u.a., S. 88 -102. 5. 16.11.03 Ö konom ik desBinnenm arktesII: D ie Integration derD ienstleistungsm ärkte Apolte, S. 96 – 127. 6. 23.11.04 Ö konom ik desBinnenm arktesIII: Integration derFaktorm ärkte Blank ;u.a. S. 124 -135. 7. 30.11.04 Problem e derBesteuerung im Europäischen Binnenm arkt F uest .

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!. !. EU in Zahlen (Stand 2004) Einige Grunddaten: Mitgliedstaaten und Bevölkerung. Mitgliedstaaten der EU:25. Mitgliedstaaten der EWU:12. Bevölkerung EU-25:454,6 Mio. Bevölkerung EWU:308,0 Mio. Quelle: Eurostat/Datastream. EU in Zahlen (Stand 2004) - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Quelle: Eurostat/Datastream

Vorlesung Europäische Wirtschaftspolitik

Wintersemester 2004/2005 Veranstaltungsnummer: 04.18.93

Dienstags, 09.00 bis 11.00 Uhr Hörsaal, S 1 Schloss

Beginn: 19. Oktober 2004

1. 19.10.04 Einführung und historischer Überblick Pfetsch, S. 15 – 69. 2. 26.10.04 Die institutionelle Struktur der Europäischen Union Pfetsch, S. 119 – 173. 3. 02.11.04 Der Europäische Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten

Weindl/Woyke, S. 87 – 96. 4. 09.11.04 Ökonomik des Binnenmarktes I: Die Integration der Gütermärkte Blank, u.a., S. 88 -102. 5. 16.11.03 Ökonomik des Binnenmarktes II: Die Integration der Dienstleistungsmärkte Apolte, S. 96 – 127. 6. 23.11.04 Ökonomik des Binnenmarktes III: Integration der Faktormärkte Blank; u.a. S. 124 -135. 7. 30.11.04 Probleme der Besteuerung im Europäischen Binnenmarkt Fuest.

Page 2: Quelle: Eurostat/Datastream

8. 07.12.04 Sozialpolitik in der Europäischen Union Apolte/Kobel. 9. 14.12.04 Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union Schmidt. 10. 21.12.04 Die Finanzierung der Europäischen Union Heinemann. 11. 11.01.05 Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion Ohr/Schmidt. 12. 18.01.05 Fiskalpolitik in der Europäischen Währungsunion Wagner, S. 166 – 186. 13. 25.01.05 Osterweiterung und institutionelle Zukunft der Europäischen Schäfer (2001a). 14. 01.02.05 Abschlussklausur

Page 3: Quelle: Eurostat/Datastream

3. Literatur Apolte, Th. (1998), Die ökonomische Konstitution eines föderalen Systems, Tübingen (Mohr). Apolte, Th.; C. Kobel (2003), Sozialordnung in einer erweiterten EU zwischen

Wanderungshemmnissen und Überschussmigration, in : D. Cassel; P. J. J. Welfens, Hg., Ordnungsökonomik integrierter Wirtschaftsräume, Stuttgart (Lucius & Lucius).

Blank, J. E.; u.a. (1998), Internationale Ökonomische Integration, München (Vahlen). Feldmann, H. (1999), Die Sozialpolitik der Europäischen Union, in: WISU, 1999, Heft 11, S.

1526 – 1531. Fuest, C. (2001), Europäische Steuerpolitik, in: : Th. Theurl; R. Ohr, Hg., Kompendium

Europäische Wirtschaftspolitik, München (Vahlen), S. 467 – 496. Heinemann, F. (2001), Europäische Finanzverfassung, in: Th. Theurl; R. Ohr, Hg.,

Kompendium Europäische Wirtschaftspolitik, München (Vahlen), S. 205 – 239. McDonald, F. (1994), The Single European Market, in: F. McDonald; S. Dearden, Hg.,

European Economic Integration, London (Longman), S. 15 – 41. Ohr, R.; A. Schmidt (2001), Europäische Geld- und Währungspolitik, in: Th. Theurl; R. Ohr,

Hg., Kompendium Europäische Wirtschaftspolitik, München (Vahlen), S. 417 – 466. Pfetsch, F. R. (2001), Die Europäische Union. Eine Einführung, München (Fink/UTB). Schäfer, W. (2001a), Wirtschaftspolitische Herausforderungen der EU-Osterweiterung, in: Th.

Theurl; R. Ohr, Hg., Kompendium Europäische Wirtschaftspolitik, München (Vahlen), S. 241 – 270.

Schäfer, W. (2001b), EU-Erweiterung: Alternative Arrangements zur Migrationssteuerung, in: Wirtschaftsdienst, 2001, Heft 11, S. 644 – 651.

Schmidt, A. (2001), Europäische Wettbewerbspolitik: Ordnungspolitische Weichenstellungen in: Th. Theurl; R. Ohr, Hg., Kompendium Europäische Wirtschaftspolitik, München (Vahlen), S. 363 - 416.

Wagner, H. (1998), Europäische Wirtschaftspolitik, Berlin (Springer). Weindl, J.; W. Woyke (1999), Europäische Union, München (Oldenbourg).

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! !

Page 5: Quelle: Eurostat/Datastream

Quelle: Eurostat/Datastream

EU in Zahlen (Stand 2004) Einige Grunddaten: Mitgliedstaaten und Bevölkerung

Mitgliedstaaten der EU: 25

Mitgliedstaaten der EWU: 12

Bevölkerung EU-25: 454,6 Mio.

Bevölkerung EWU: 308,0 Mio.

Page 6: Quelle: Eurostat/Datastream

Quelle: Eurostat/Datastream

EU in Zahlen (Stand 2004) Einige Grunddaten: Beschäftigung und BIP

Bruttoinlandsprodukt EU-25: 9.738 Mrd. €

Bruttoinlandsprodukt Deutschland: 2.131 Mrd. €

Beschäftigte EU-25: 170,9 Mio.

Arbeitslose: 19,3 Mio.

Arbeitslosenquote EU-15: 8,1 %

Arbeitslosenquote EWU: 9,0 %

Page 7: Quelle: Eurostat/Datastream

EU in Zahlen (Stand: 2003): Handel Deutschlands mit den EU-Ländern: Exporte

Deutsche Exporte in die EU-25: 426,3 Mrd. €

Anteil der EU-25-Exporte an den gesamten Exporten: 64,2 %

Anteil der EU-25-Exporte am BIP Deutschlands: 20,0 %

Deutsche Exporte in die EWU: 288,5 Mrd. €

Anteil der EWU-Exporte an den gesamten Exporten: 43,4 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, Zahlungsbilanzstatistik

Page 8: Quelle: Eurostat/Datastream

EU in Zahlen (Stand: 2003): Handel Deutschlands mit den EU-Ländern: Importe

Deutsche Importe aus der EU-25: 325,6 Mrd. €

Anteil der EU-25-Importe an den gesamten Importen: 61,0 %

Anteil der EU-25-Importe am BIP Deutschlands: 15,3 %

Deutsche Importe aus der EWU: 217,9 Mrd. €

Anteil der EWU-Importe an den gesamten Importen: 41,0 Mrd. €

Quelle: Deutsche Bundesbank, Zahlungsbilanzstatistik

Page 9: Quelle: Eurostat/Datastream

EU in Zahlen: Haushalt

Eigenmittelobergrenze der EU (2004): 1,24 % des EU-BIP

Haushalt der EU (2004): 99,7 Mrd. €

Finanzierungsanteil Deutschlands (2004): 22 Mrd. € (22,1%)

Zum Vergleich (2002):

Ausgaben der deutschen Staatshaushalte insgesamt: 1023,9 Mrd. €

Ausgaben der deutschen Staatshaushalte für Subventionen: 30,9 Mrd. €

Ausgaben der deutschen Staatshaushalte für Zinsen: 34,6 Mrd. €

Quellen: BMF; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Anteil des deutschen BIP am BIP der EU-25: 22 %

Page 10: Quelle: Eurostat/Datastream

Quelle: Europäische Kommission

Page 11: Quelle: Eurostat/Datastream

Typische Organisationsstrukturen

Page 12: Quelle: Eurostat/Datastream

Organisationsstruktur der Europäischen Union

Page 13: Quelle: Eurostat/Datastream

Intergouvernementalismus

EU-Ebene

RegierungLand 3

RegierungLand 2

RegierungLand 1

BürgerLand 3

BürgerLand 1

BürgerLand 2

Internationale Verträge

VerfassungVerfassung VerfassungVerfassungVerfassungVerfassung

Page 14: Quelle: Eurostat/Datastream

Supranationalismus

EU-Ebene

RegierungLand 3

RegierungLand 2

RegierungLand 1

VerfassungVerfassung

VerfassungVerfassung

VerfassungVerfassungVerfassungVerfassung

BürgerLand 3

BürgerLand 1

BürgerLand 2

EU-Bürger

Page 15: Quelle: Eurostat/Datastream

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Innen- und Rechtspolitik

EuropäischeGemeinschaften(EGKS)EAGEWWU

GemeinsameAußen- undSicherheits-politik

Die drei Säulen der Europäischen Union

Europäische Union

Page 16: Quelle: Eurostat/Datastream

Das Institutionensystem

RAT KOMMISSION EuGH EP

Beschlussfassung im Rahmen der EG-Legislative

Abschluss völkerrechtlicher Abkommen

Hüterin des Gemeinschaftsrechts Überwachung der Mitgliedsstaaten

Verwaltung und Sanktionsrecht im Bereich des Wettbewerbsrechts

Ausarbeitung von Vorschlägen für den Rat

Legislative im Rahmen der Durchführung von Rechtsakten

Vertretung der EU vor Gerichten

Aushandlung von Abkommen

Mitwirkung bei der EU-Legislative

Wahrnehmung der Budgetbefugnisse

Anfragen an Rat und Kommission

Wahrnehmung des Rechtsschutzes bei:

•Klagen der Kommission gegen einen Mitgliedsstaat

•Staatenklagen untereinander

•Nichtigkeitsklagen gegen Rat und Kommission

•Untätigkeitsklagen

•Vorabentscheidungen

Schiedsgerichtsfunktion

Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen

Page 17: Quelle: Eurostat/Datastream

Der Europäische Rat

Die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten der EU und der Präsident der Europäischen Kommission

unterstützt durch die 25 Außenminister und ein Mitglied der Kommission.

Jährlich finden mindestens zwei Gipfeltreffen statt.

Entscheidungen werden im Konsens getroffen.

Page 18: Quelle: Eurostat/Datastream

Der Ministerrat

Der Ministerrat besteht je nachzu behandelnder Thematik ausden zuständigen Fachministernder Mitgliedstaaten der EU

Der Ministerrat ist daswichtigste rechtssetzendeOrgan der EU

Entscheidungen des Ministerrates werdenentweder einstimmig oder mit qualifizierterMehrheit getroffen.

Page 19: Quelle: Eurostat/Datastream

Die Europäische Kommission

Kommission

30 Mitglieder

ab 01.11.04: 25 Mitglieder

(von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach

Bestätigung durch das EP auf fünf Jahre ernannt)

Politische Führung durch den Präsidenten

Politische Führung durch den Präsidenten

Ein Kommissionsmitglied

pro Land

Generaldirektionen und Dienste

Entscheidungen der Kommission werdenmit absoluter Mehrheit getroffen.

Page 20: Quelle: Eurostat/Datastream

Das Europäische Parlament

732 Abgeordnete

Präsidium

Wahl auf 2,5 Jahre

Plenum

Politische Fraktionen

Ständige Ausschüsse

Generalsekretariat

Wahl auf fünf Jahre durch die Bürger der EU

BelgienDänemark

Deutschland

FinnlandFrankreichGriechenland

GroßbritannienIrlandItalien Luxemburg Niederlande

Österreich

PortugalSchweden

SpanienEstland

LettlandLitauen Malta

Polen

SlowenienSlowakei

Tsch. RepublikUngarn

Zypern

Page 21: Quelle: Eurostat/Datastream

Der Europäische Gerichtshof

Sitz: Luxemburg

GerichtshofPräsident

6 Kammern mit je 3 bis 7 Richtern

Die nationalen Regierungen der EU ernennen die 25 Richter und 8 Generalanwälte einvernehmlich auf 6 Jahre.

Erster GeneralanwaltGeneralanwälte

Gericht

Erster Instanz

Zuständig u.a. für Streitsachen zwischen der EU und ihren

Bediensteten, Wettbewerbsverfahren und

für direkte Klagen von Bürgern oder Unternehmen

gegen Organe der EU.

•Nichtigkeitsklagen gegen unrechtmäßige Handlungen von EU-Organen

•Vorabentscheidungen über Auslegung oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht

•Schadenersatzklagen gegen EU

•Vertragsverletzungen der EK gegen eine Mitgliedstaat der EU

•Vertragsverletzungs-klagen eines Mitgliedstaates gegen einen anderen

•Untätigkeitsklagen gegen Parlament, Rat oder Regierung

Page 22: Quelle: Eurostat/Datastream

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

Beratungsorgane der EU

344Vertreter wirtschaftlicher

und sozialer Gruppen

344Vertreter von Ländern,

Regionen und Gemeinden

Ausschuss der RegionenWirtschafts- und Sozialausschuss

Gemeinsame AgrarpolitikVerkehrspolitikBinnenmarktregelungenSozialpolitikBildungsförderungVerbraucherschutzUmweltpolitikStruktur- und RegionalpolitikIndustriepolitikForschungsförderung

•Förderung der allgemeinen und beruflichen BildungKulturförderung

•Gesundheitswesen

•Transeuropäische Netze

•Struktur- und Regionalpolitik

Politikbereiche, zu denen die

Ausschüsse vom Rat und von der

Kommission gehört werden

müssen.

Page 23: Quelle: Eurostat/Datastream

Stimmengewichtung in den EU-Organen lt. Nizza-Vertrag

Land Parlament Ministerrat (ab 1.1.2005) Deutschland 99 29 Frankreich 78 29 Großbritannien 78 29 Italien 78 29 Polen 54 27 Spanien 54 27 Niederlande 27 13 Belgien 24 12 Griechenland 24 12 Portugal 24 12 Tschechische Republik 24 12 Ungarn 24 12

Erforderliche Mehrheit im Ministerrat für qualifizierte Mehrheit: 169.

Page 24: Quelle: Eurostat/Datastream

Stimmengewichtung in den EU-Organen lt. Nizza-Vertrag

Land Parlament Ministerrat (ab 1.1.2005) Schweden 19 10 Österreich 18 10 Dänemark 14 7 Finnland 14 7 Slowakische Republik 14 7 Irland 13 7 Litauen 13 7 Lettland 9 4 Slowenien 7 4 Estland 6 4 Luxemburg 6 4 Zypern 6 4 Malta 5 3 Insgesamt 732 237

Erforderliche Mehrheit im Ministerrat für qualifizierte Mehrheit: 169.

Page 25: Quelle: Eurostat/Datastream

Anforderungen für Beschlüsse nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents (ursprüngliche Fassung)

Art. 24, Abs. 1:

Wenn der Europäische Rat oder der Ministerrat mit qualifizierterMehrheit beschließt:

1. 50% der Mitgliedstaaten

plus

2. mindestens 60% der Bevölkerung der EU muss repräsentiert sein

so genannte doppelte Mehrheit

Page 26: Quelle: Eurostat/Datastream

Anforderungen für Beschlüsse nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents

(Kompromiss Intergouvernementale Konferenz, Juni 2004)

Art. 24, Abs. 1:

Wenn der Europäische Rat oder der Ministerrat mit qualifizierterMehrheit beschließt:

1. 55 % der Mitgliedstaaten, mindestens 15 Staaten

plus

2. mindestens 65% der Bevölkerung der EU muss repräsentiert sein

außerdem:Eine Sperrminorität muss mindestens vier Mitgliedstaaten

umfassen.

Page 27: Quelle: Eurostat/Datastream

Anforderungen für Beschlüsse nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents (ursprüngliche Fassung)

Art. 24, Abs. 2:

Wenn der Europäische Rat oder der Ministerrat nicht auf der Basis eines Vorschlages der Kommission oder des Außenministers der

EU beschließt:

1. 66,66% der Mitgliedstaaten

plus

2. mindestens 60% der Bevölkerung der EU muss repräsentiert sein

Page 28: Quelle: Eurostat/Datastream

Anforderungen für Beschlüsse nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents

(Kompromiss Intergouvernementale Konferenz, Juni 2004)

Art. 24, Abs. 1:

Wenn der Europäische Rat oder der Ministerrat nicht auf der Basis eines Vorschlages der Kommission oder des Außenministers der

EU beschließt:

1. 72% der Mitgliedstaaten

plus

2. mindestens 65% der Bevölkerung der EU muss repräsentiert sein

Page 29: Quelle: Eurostat/Datastream

Das Konsultationsverfahren (Anhörungsverfahren)

Vorschlag der Kommission

Ministerrat

(Ausschuss der Ständigen Vertreter)

ArbeitsgruppenAusschüsseSachverständigeNationale OrganeVerbände

Kommission(Möglichkeit zu Veränderungen und

Zusatzanträgen)

Ministerrat(Beschlussfassung je nach

Vertragsbestimmung)Richtlinie (Anwendung durch die Mitgliedsstaaten)

Verordnung

Wirtschafts- undSozialausschuss

EuropäischesParlament

Page 30: Quelle: Eurostat/Datastream

Das Verfahren der Zusammenarbeit

nach § 149 EWGV, Teil I

Page 31: Quelle: Eurostat/Datastream

Das Verfahren der Zusammenarbeit, Teil II

Page 32: Quelle: Eurostat/Datastream

Das MitentscheidungsverfahrenNach § 189b EGV

Teil I

Page 33: Quelle: Eurostat/Datastream

Das MitentscheidungsverfahrenTeil II

Page 34: Quelle: Eurostat/Datastream

Der Binnenmarkt

Freier Warenverkehr

Freier Personenverkehr

Freier Dienstleistungs- verkehr

Freier Kapitalverkehr

•Abbau materieller, technischer und steuerlicher Schranken •Dienstleistungen von

Freiberuflern, Gewerbetreibenden

•Finanzielle Dienstleistungen

•Verkehrswesen

•Neue Technologien

•Keine devisenrechtlichen Beschränkungen

•Verminderung der Gefahr der Steuerhinterziehung

•Bekämpfung der Geldwäsche

Page 35: Quelle: Eurostat/Datastream

Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes

Entstehung

März 1984: Im Europäischen Parlament legen zwei Abgeordnete einen Bericht über die Verwirklichung des Binnenmarktes vor.

Januar 1985: Antrittsrede des Kommissionspräsidenten Delors im Europäischen Parlament; Ankündigung der Beseitigung der innergemeinschaftlichen Grenzen bis 1992.

März 1985: Rat fordert Kommission auf, Programm zur Verwirklichung des B-marktes vorzulegen.

Juni 1985: Rat billigt das von der Kommission vorgelegte Weißbuch.

Inhalt

Das Weißbuch enthält 300 Vorschläge (später: 282) zur Beseitigung aller Binnengrenzen bis zum 31.12.1992. Diese Vorschläge betreffen die Beseitigung aller materiellen, technischen und steuerlichen Schranken. Im Anhang werden die Einzelmaßnahmen mit einem Zeitplan aufgelistet.

Bedeutung

Das Weißbuch enthält den Fahrplan zur Verwirklichung des Binnenmarktes.

Weißbuch ist kein Gesetz, sondern eine Wunschliste. Es wird als „Binnenmarkt-Bibel“ bezeichnet. Zum rechtlich gültigen Gesamtprogramm wurde der Binnenmarktplan erst durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA).

Page 36: Quelle: Eurostat/Datastream

BinnenmarktprogrammZiel

Verwirklichung des Binnenmarktes bis 31.12.1992 durch Schaffung eines Raumes, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen und Kapital gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrages gewährleistet ist.

So soll die Wettbewerbsfähigkeit der EG gestärkt werden. Das Endziel ist die Schaffung der Politischen Union Europa.

Realisierung

Rechtsgrundlagen

Durch die EEA wurden die Voraussetzungen für die rasche Verwirklichung des Binnenmarktes geschaffen. Zu diesem Zweck wurden in den EGV

•neu eingefügt: Art. 7a, 7b, 7c, 100a, 100b

•geändert: Art. 28, 57, 59, 70, 84, 99.

Weg

Beseitigung der materiellen, technischen und steuerlichen Schranken.

Methoden

Rechtsvereinheitlichung durch einheitliches EG-Recht

Rechtsangleichung durch Harmonisierung nationaler Vorschriften

Gegenseitige Anerkennung der nationalen Vorschriften

Mittel

Primäres EG-Recht

Sekundäres EG-Recht: Verordnungen und Richtlinien

Page 37: Quelle: Eurostat/Datastream

Regelungen zur Herstellung der Freiheit des Warenverkehrs

Verbot tarifärer Handelshemmnisse

Schaffung einer Zollunion; Art. 25 –38 EGV

Verbot nichttarifärer Handelshemmnisse

Abgaben gleicher Wirkung wie Zölle;

Begünstigung von Inlandswaren durch steuerliche Vorschriften

Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen

Staatliche Beihilfen; Art. 87, 88 EGV

Page 38: Quelle: Eurostat/Datastream

Freiheit des Personenverkehrs I, Art. 39 – 48 EGV

Abbau der Personenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen

•Problem: Freie Bewegungsmöglichkeit für Kriminelle und illegale Einwanderer

•Begleitmaßnahmen:

•Harmonisierung des Drogen-, Melde-, Waffen-, Datenschutz- und Asylsrechts

•Verstärkte Zusammenarbeit der Polizeibehörden

•Verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen

•Pilotprojekt: Schengener Abkommen

Beseitigung materieller Schranken

Page 39: Quelle: Eurostat/Datastream

•Freizügigkeit für Arbeitnehmer

•Niederlassungsrecht bzgl.:

• Handwerksberufe

• Sonstige reglementierte Berufe

• Gesellschaften

•Aufenthaltsrecht für Nichterwerbstätige

• Studenten

• Rentner

• andere Nichterwerbstätige

Freiheit des Personenverkehrs II, Art. 39 – 48 EGV

Beseitigung technischer Schranken

Page 40: Quelle: Eurostat/Datastream

• Im privaten Reiseverkehr:

Umsatzsteuer und spezielle Verbrauchssteuern werden nach dem Ursprungslandprinzip erhoben

• Im Bereich der Arbeitnehmer:

Bilaterale Grenzübergangerregelungen zur Beseitigung von Nachteilen aus der beschränkten Steuerpflicht

• Im Zusammenhang mit dem Niederlassungsrecht:

•Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung von Gesellschaften

•Vermeidung von Nachteilen für Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich aus den Reglungen über die beschränkte Steuerpflicht ergeben.

Freiheit des Personenverkehrs III, Art. 39 – 48 EGVBeseitigung steuerlicher Schranken

Page 41: Quelle: Eurostat/Datastream

Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, Art. 49 – 55 EGV

Begriff

Die Dienstleistungsfreiheit betrifft grenzüberschreitende Dienstleistungen. Dabei ist der Dienstleistungsüberbringer in einem anderen Mitgliedsland ansässig als in demjenigen, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Fallgruppen:

•Erbringer begibt sich in anderes Mitgliedsland, z.B. Rechtsanwalt

•Empfänger begibt sich zum Leistungserbringer, z.B. Arztbesuch

•Allein die Dienstleistung ist grenzüberschreitend, z.B. Versicherung

Inhalt

Die Dienstleistungsfreiheit wird als ein umfassendes Freiheitsrecht angesehen, das über das Gebot der Inländergleichbehandlung hinausgeht.

Folge: Ein Erbringer, der in dem einen EG-Staat ansässig ist und in einem andern EG-Staat eine Dienstleistung erbringt, kann von dem anderen EG-Staaten verlangen, dass er von allen Beschränkungen des Deinstleistungsverkehrs befreit wird, es sei denn, dass die Beschränkung durch das Gemeininteresse gerechtfertigt ist.

Problem: Der inländische Erbringer ist an die nationalen Vorschriften gebunden.

“Umgekehrte oder Inländer-Diskriminierung”

Anwendungsbereich: Freiberufler, Gewerbetreibende, Finanzielle Dienstleistungen, Verkehrswesen, Neue Technologien, Öffentliches Auftragswesen

Page 42: Quelle: Eurostat/Datastream

Liberalisierungsmaßnahmen

•Beseitigung sämtlicher Beschränkungen bis 1. Juli 1990

•Ausnahmen: Griechenland, Irland, Portugal und Spanien; spätestens bis 31.12.1992 für Portugal und Griechenland Verlängerungsmöglichkeit bis Ende 1995

Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion

•Ab 1.1.1994 sind alle Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und dritten Ländern verboten.

•Ausnahmereglung für Portugal und Griechenland gilt weiter bis Ende 1995

•Beschränkungen aufgrund des nationalen Steuerrechts zulässig

•Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern bei Störungen des Funktionierens der WWU zulässig

Begleitende Maßnahmen zur

Minderung der Gefahr der Steuerhinterziehung

•Einführung einer Quellensteuer

•Gegenseitige Amtshilfe der nationalen Steuerbehörden

•Einführung eines automatischen Kontrollmeldesystems

Bekämpfung der Geldwäsche

•Feststellung der Identität der Bankkunden bei Transaktionen über 15.000 ECU

•Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Verdacht der Geldwäsche

Liberalisierung des Kapitalverkehrs

Art. 56 – 60 EGV