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Quartiersmanagement Selb-Plößberg Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) Ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Europäischen Sozialfond (ESF)

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Page 1: Quartiersmanagement Selb-Plößberg Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) Ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau

Quartiersmanagement Selb-Plößberg

Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)

Ein Programm des

Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

und des Europäischen Sozialfond (ESF)

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Quartiersmanagement Selb-Plößberg

Was wird gefördert?

Projekte, die dem integrierten Programmansatz des Städtebauprogramms „Soziale Stadt“ Rechnung tragen.

Im Vordergrund stehen folgende Handlungsfelder:

Bildung, Beschäftigung, Soziale Integration und Teilhabe der Bewohner, Wertschöpfung im Quartier,

Ein wichtiger Aspekt ist auch bei diesem Programm: Die Gleichstellung von Mann und Frau und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund

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Auswahlverfahren

Beim Programm BIWAQ wird ein zweistufiges Auswahlverfahren angewandt

1. Interessensbekundung bis 26.05.2008, online und in Papierform (Datum des Poststempels). Seit 11. April 2008 ist das Online-Verfahren freigeschalten. Man kann sich auf folgender Website http://fms.biwaq.de/ffw/authenticate.do anmelden und eine Benutzerkennung und ein Passwort selbst anfordern.

2. Ausgewählte Projektträger werden aufgefordert detaillierte Förderanträge einzureichen. (Förderbeginn voraussichtlich im August 2008).

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Ziele des Programms

Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit Stärkung der lokalen Ökonomie

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Mögliche Aktivitäten im Rahmen des Programms

Netzwerke, Initiativen, Kooperationen und Partnerschaften innerhalb und außerhalb des Programmgebiets

Mobile Beratungsteams, Streetwork, Werkstätten, Qualifizierungskurse

Aktivierungs- und Vermittlungsaktivitäten Maßnahmen zur Unterstützung der Berufswegeplanung und

Berufsorientierung Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze Arbeitskreise, Runde Tische, Beratungs- und

Informationsmaßnahmen Konfliktmanagement, Multiplikatorenschulung Konferenzen, Seminare, Studien usw.

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Inhaltliche Zusammenhänge

Im Sinne des integrativen Programmansatzes sollen die Projekte nach Möglichkeit auch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit Investitionen der Städtebauförderung stehen.

Hierzu zählen u.a.: Quartierszentren Bürgertreffs Soziale, kulturelle und bildungsbezogene

Infrastruktureinrichtungen oder städtebauliche Maßnahmen für die Bereiche Wohnen,

Wohnumfeld, Ökologie

Mit dem Programm BIWAQ können auch Projekte gefördert werden, die im Programm LOS, oder in ähnlichen Programmen gefördert wurden und mit BIWAQ fortentwickelt werden.

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Mögliche Kooperationspartner

Stadtverwaltung Quartiersmanagement Betriebe und Institutionen der Wirtschaft Kirchgemeinden Banken Gemeinnützige Einrichtungen Vereine, Verbände Privatpersonen Schulen und Bildungsträger Kompetenzagenturen Agentur für Arbeit bzw. ARGEn

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Höhe der Fördermittel

Gesamtausgaben betragen mindestens 200.000€. Die Projekte müssen bis 2012 abgeschlossen sein. Die Gesamtmittel setzen sich wie folgt zusammen:

50% ESF-Mittel bis zu 38% Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung mindestens 12% Eigenmittel durch den Projektträger

Der Eigenanteil der Träger kann grundsätzlich auch durch andere öffentliche Mittel (z.B. Mittel der Agentur für Arbeit, kommunale Mittel, Landesmittel) erbracht werden, sofern diese nicht dem Europäischen Sozialfond oder anderen EU-Fonds entstammen.

Jeder Projektträger darf ein Projekt pro Fördergebiet einreichen

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Finanzierung der Eigenmittel Der Eigenanteil des Antragstellers kann sich aus Eigenmitteln,

Leistungen privater Dritter, z.B. aus Stiftungen oder Unternehmen und/oder öffentlichen Mitteln zusammensetzen. Bei den öffentlichen Mitteln kommen z.B. Leistungen der Länder, der Kommunen und/oder der Bundesagentur für Arbeit in Frage, sofern diese Mittel nicht dem ESF oder anderen EU-Mitteln (z.B. EFRE) entstammen.

Die Eigenmittel müssen nicht aus Barmitteln, sondern können auch aus anteiligen projektbezogenen Personal- und Sachmitteln bestehen.

Benötigte Baumaterialien für ein Bildungsprojekt können als Sachausgaben beantragt und im Einzelfall auch als förderfähig anerkannt werden.

Eigenmittel können nicht über ehrenamtlich geleistete Stunden angerechnet werden. Die Eigenmittel müssen tatsächlich nachweisbar sein.

Die Sach- und Personalkosten für die Verwaltung des Projektvorhabens dürfen zusammen 10% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Die Gesamtfinanzierung muss spätestens beim Stellen des formellen Förderantrags sichergestellt sein.