pv-förderungen · 2017-08-29 · contracting (großanlagen) größer 10 kw p bis max. 200 kw p...

2
Übersicht Photovoltaikanlagen Photovoltaikspeicher Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 | Postfach 527 | 5010 Salzburg E-Mail: [email protected] | www.energieaktiv.at Juli 2017 Andere Förderungen Land Salzburg Wer wird gefördert Maximal förderbare Größe Förderung Amerkungen Privathaushalte Wohnbaufördung (Nachrüstung der PV-Anlage) 15 bis 35 % d. Investitionskosten bis zur Höhe von € 3.000,— je kW p (0 ≤ 5 kW p ) € 2.000,— je zus. kW p (>5 kW p ) Energieausweis ist erforderlich; Energieertrag > 800 kWh/a pro kW p ansonsten aliquote Reduktion; Gemeinden (GAF) 15 % der Anlagenkosten Energieertrag > 900 kWh/a pro kW p ; eine Fördergenehmigung schließt grund- sätzlich eine mögliche Inanspruchnahme weiterer Förderungen nicht aus; Betriebe Wachstumsfonds – PV Max. 100 kW p 6. bis 10. kW p € 500,— kW p 11. bis 25. kW p € 300,— kW p 26. bis 100. kW p € 100,— kW p Energieertrag > 800 kWh/a pro kW p ; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 100 kW p ; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Eigenverbrauchsquote > 60 %; Beratung Voraussetzung; Betriebe Wachstumsfonds PV-Speicher 18 kWh € 600,— pro kWh Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 12 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage; Ländliche Entwicklung Inselanlagen Eigenver- brauchs- bezogen Bis 40 % der anrechenbaren Nettokosten Fördervoraussetzung nach Richtlinie LE-Projektentwicklung Periode 14-20 Impressum Medieninhaber: Land Salzburg | Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung | Herausgeber: Mag. Rudolf Krugluger | Bilder: fotoalia | Gestaltung: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | August 2017 Ländliche Entwicklung 0662 8042 2650 oder 2147 www.salzburg.gv.at/investfoerderung Wohnbauförderung (SIR) 0662 623455 0 www.salzburgwohntbesser.at Gemeindeausgleichsfond (GAF) 0662 8042 3761 www.salzburg.gv.at/gemeindeausgleichsfonds Betriebe Wachstumsfonds 0662 8042 3872 www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg) PV-Förderungen

Upload: others

Post on 09-Jun-2020

3 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: PV-Förderungen · 2017-08-29 · Contracting (Großanlagen) Größer 10 kW p bis max. 200 kW p Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % der Netto-Investkosten

ÜbersichtPhotovoltaikanlagenPhotovoltaikspeicher

Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung

Fanny-von-Lehnert-Straße 1 | Postfach 527 | 5010 SalzburgE-Mail: [email protected] | www.energieaktiv.at

Juli 2017

Andere Förderungen Land Salzburg

Wer wird gefördert

Maximal förderbare Größe

Förderung Amerkungen

PrivathaushalteWohnbaufördung(Nachrüstung der PV-Anlage)

15 bis 35 % d. Investitionskosten bis zur Höhe von€ 3.000,— je kWp (0 ≤ 5 kWp)€ 2.000,— je zus. kWp (>5 kWp)

Energieausweis ist erforderlich; Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp ansonsten aliquote Reduktion;

Gemeinden (GAF) 15 % der Anlagenkosten

Energieertrag > 900 kWh/a pro kWp; eine Fördergenehmigung schließt grund-sätzlich eine mögliche Inanspruchnahme weiterer Förderungen nicht aus;

BetriebeWachstumsfonds – PV Max. 100 kWp

6. bis 10. kWp € 500,— kWp 11. bis 25. kWp € 300,— kWp 26. bis 100. kWp € 100,— kWp

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 100 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Eigenverbrauchsquote > 60 %; Beratung Voraussetzung;

BetriebeWachstumsfonds PV-Speicher

18 kWh € 600,— pro kWh

Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 12 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Ländliche Entwicklung Inselanlagen

Eigenver-brauchs-bezogen

Bis 40 % der anrechenbaren Nettokosten

Fördervoraussetzung nach Richtlinie LE-Projektentwicklung Periode 14-20

Impressum

Medieninhaber: Land Salzburg | Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung |

Herausgeber: Mag. Rudolf Krugluger | Bilder: fotoalia | Gestaltung: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | August 2017

Ländliche Entwicklung 0662 8042 2650 oder 2147 www.salzburg.gv.at/investfoerderung

Wohnbauförderung (SIR) 0662 623455 0 www.salzburgwohntbesser.at

Gemeindeausgleichsfond (GAF) 0662 8042 3761 www.salzburg.gv.at/gemeindeausgleichsfonds

Betriebe Wachstumsfonds 0662 8042 3872 www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik

Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg)

PV-Förderungen

Page 2: PV-Förderungen · 2017-08-29 · Contracting (Großanlagen) Größer 10 kW p bis max. 200 kW p Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % der Netto-Investkosten

Land

Sal

zbur

g Fo

rm 2

403c

-08.

17

Klien +43 1 31631 730 www.pv.klimafonds.gv.at

OeMAG +43 5 78766 20 www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/

Sanierungsscheck Bund +43 1 31631 726 www.umweltfoerderung.at

Wer wird gefördert

Maximal förderbare Größe

Förderung Amerkungen

Bundesweite Investitions förderung(Klien)

5 kWp

€ 275,— / kWp für Aufdachanlagen€ 375,— / kWp für gebäude- integrierte AnlagenMax. bis 35 % der Investkosten

Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten; Max. 5 kWp/Antrag; Max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen;

Bundesweite Investitions förderung für Land- und Forst-wirtschaft (Klien)

50 kWp

€ 275,— / kWp für Aufdachanlagen€ 375,— / kWp für gebäude-integrierte AnlagenMax. bis 40 % der Investkosten

Bundesweite Tarifförderung für Anlagen auf Gebäuden (OeMAG)

5 kWp bis 200 kWp

2017: 7,91 Cent / kWh + 40 % d. Errichtungskosten,Max. € 375,— / kWp

Förderstart Anfang Kalenderjahr; ausschließlich an oder auf einem Gebäude;

Förderungen von Gemeinden

Siehe: www.energieaktiv.at/ gemeindefoerderungen/

Energieförderungen Land Salzburg

Ansprechpartner / Informationen (Bund)

Wer wird gefördert

Maximal förderbare Größe

Förderung Amerkungen

Privathaushalte bzw. land- und

forstwirtschaftliche Betriebe 15 kWp € 600,— pro kWp

Bei höherem Stromverbrauch als 9.000 kWh kann die Förderung für eine größere Anlage als 3 kWp gewährt werden

PV Speicher für Privathaushalte 6 kWh € 600,— pro kWh

Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 6 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Bürgerbeteiligung (Großanlagen)

Größer 50 kWp

bis max. 200 kWp

Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % derNetto-Investkosten

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Contracting (Großanlagen)

Größer 10 kWp

bis max. 200 kWp

Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % derNetto-Investkosten

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Abfallsammel- und behandlungsanlagen Abwasserbehandlungs-anlagen (Großanlagen)

Größer 10 kWp

bis max. 200 kWp

Sockel € 5.000.— + 20 % derNetto-Investitkosten

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Nahwärmever- sorgungseinrichtungen auf Basis Erneuerbare

Größer 5 kWp

bis max. 200 kWp

Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 90 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Vereine und konfessionelle Einrichtungen(Großanlagen)

Größer 5 kWp

bis max. 200 kWp

Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten

Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Bundes- und Gemeindeförderungen

Energieförderung 0662 8042 3693 www.energieaktiv.at

Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg)

3 kWp € 600,— pro kWp Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 3 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung mög-lich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;

Übersicht über Förderungen für Photovoltaikanlagen und Photovoltaikspeicher

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Genutzt wird Photovoltaik weltweit und findet unter anderem Anwendung auf Dächern, Fassaden und Freiflächen.

Bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage unterstützt Sie gerne die Energieberatung Salzburg. Melden Sie sich online unter www.salzburg.gv.at/energieberatung

Für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

Art und Ausmaß der Förderung

Die nachstehenden Ausführungen sind nur eine Übersicht. Sie können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und es gelten immer die jeweiligen Förderrichtlinien!