präsentation hghock 14.3€¦ · xxxx europaweit neu definierte, gefährliche stoffe...
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145.000 vorregistrierte Stoffe sind registrierungspflichtigbis 2010/2013/2018 (drei Fristen)
~ 7.600 Gefahrstoffe (Deutschland)
~ 1.500 potentielle Kandidatenstoffe
46 Kandidatenstoffe (Stand 15.12.2010)
6 zulassungspflichtige Stoffe(Stand 17.02.2011)
Viele Beschränkungen (Anhang XVII)
H.-G. Hock KunststoffManagement
Stoffe
H.-G. Hock KunststoffManagement
145.000 Stoffe
7.600 Gefahrstoffe
1.500 potentielleKandidatenstoffe
46 Kandidaten-
Stoffe (15.12.10)
6 Annex XIV-
Stoffe (17. 2.11)
Beschränkungen HBCDD
*) Verw.vorschrift Wassergefährdende Stoffe
7.600 Gefahrstoffe in DE
Stoffe
Zubereitungen
Erzeugnisse,
die R-Satz-Stoff
freisetzen
Stoffe, die
Gesundheit der
Beschäftigen
gefährden
+ AGW-Stoffe
VwVwS*)
Die heute bekannten,gefährlichen Stoffe
„R-Satz-Stoffe“
*) Verw.vorschrift Wassergefährdende Stoffe
Zubereitungen
Erzeugnisse,
die H-Satz-Stoff
freisetzen
Stoffe, die
Gesundheit der
Beschäftigen
gefährden
+ AGW-Stoffe
VwVwS*)
XXXX europaweit neu definierte,
gefährliche Stoffe„H-Satz-Stoffe“
laut CLP Einstufungs- undKennzeichnungsverzeichnis
7.600 ± X Gefahrstoffe in DE
immediate
packaging of medicinal products
21.02.201521.08.2013Reprotox 1B84-74-2201-557-4Dibutyl phthalate
DBP
immediate packaging of
medicinal products
21.02.201521.08.2013Reprotox 1B85-68-7201-622-7Benzyl butyl phthalateBBP
immediate
packaging of
medicinal products
21.02.201521.08.2013Reprotox 1B117-81-7204-211-0Bis(2-ethylhexyl) phthalate
DEHP
-21.08.201521.02.2014PBT3194-55-6u. weitere
221-695-9247-148-4
HexabromocyclododecaneHBCDD
-21.08.201421.02.2013Carc. 1B101-77-9202-974-44,4’-DiaminodiphenylmethaneMDA
-21.08.201421.02.2013vPvB81-15-2201-329-45-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-
xylene
AusnahmeSunset Date
LetztesZulassungs-datum
Warum?CAS-Nr.EC-Nr.Stoff
Anhang XIV (Stand 17.2.2011)
H.-G. Hock KunststoffManagement
Leitlinien für Zulassungsbeantragung Januar 2011Annex XIV „Schwarze Liste“ 17.2.2011
Beschränkungen Anhang XVII - Beispiele
H.-G. Hock KunststoffManagement
Gefahrstoffe nicht in Scherzspielen
Benzol Inverkehrbringen verboten,
Ausnahme: Kraftstoffe
Cadmiumverbindungen ja, zum Einfärben von PA, HDPE
CMR ½-Stoffe Endverbraucherverbot
Toluol nicht in „UHU“
…..
Beispiel HBCDD
H.-G. Hock KunststoffManagement
Was heißt Verbot nach dem 21.08.2015 konkret?
DAS REACH-SYSTEM
Informationspflichten
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Vorregistrierung
Stoffsicherheitsbericht (CSR),
dokumentiert die
Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA)
Zulassung
Registrierung
Bewertung
Unabhängig vom
Jahresverbrauch
alle Stoffe
Stoffe im Anhang XIV
> 1, 10, 100, 1.000 erl. jato
> 100 jato
> 10 jato
H.-G. Hock KunststoffManagement
DAS REACH-SYSTEM
erweitertes
Sicherheitsdatenblatt (eSDB)
Stoffsicherheitsbericht (CSR),dokumentiert die
Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA)
Registrierung > 10, 100, 1.000 jato
> 10 jato
H.-G. Hock KunststoffManagement
eSDB
Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt eSDB ist
ein SDB nach Art. 31,
um einen Anhang erweitert, in dem
die Expositionsszenarien
aller vom Registranten
identifizierten Verwendungen
aufgelistet sind.
H.-G. Hock KunststoffManagement
eSDB
Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt eSDB ist
ein SDB nach Art. 31,
um einen Anhang erweitert, in dem
die Expositionsszenarien
aller vom Registranten
identifizierten Verwendungen
aufgelistet sind.
H.-G. Hock KunststoffManagement
Die vom NA
bekanntgegebenen
Verwendungen
laut Art. 37
(PEST)
Informationen (Art. 37)
Nach Artikel 37 kann der
Nachgeschaltete Anwender seine „Verwendung“
schriftlich bzw. per E-Mail bekannt geben.
Der Hersteller/Importeur oder vorgeschaltete
Akteur in der Lieferkette identifiziert die
Verwendung des Nachgeschalteten Anwenders.
H.-G. Hock KunststoffManagement
Nachzuschlagen im „Use Descriptor System„
Beispiele:SU 12 Manufacture of plastics products,
including compounding and conversion
PC 32 Polymer Preparations and Compounds
PROC 6 Calendering operations
AC 13-3 Plastic products: Toys
Beschreibung der Verwendung
H.-G. Hock KunststoffManagement
Lieferant übermittelt eSDBan den Nachgeschalteten Anwender (NA)
Verwendung des NA ist im eSDB beschrieben
Verwendung des NA ist im eSDB nicht beschrieben
Verwendung des NA ist abgedeckt
NA meldet dem Lieferanten seine Verwendung
Verwendung des NA wird in das eSDB aufgenommen
„Normalfall“
H.-G. Hock KunststoffManagement
NA möchte seine Verwendung dem Lieferanten nicht bekanntgeben (Betriebsgeheimnis)
NA erstellt ein CSRnach § 37(4)
„Ausnahme 1“
H.-G. Hock KunststoffManagement
Lieferant unterstützt Verwendung des NA nicht
NA erstellt ein CSRnach § 37(4)
NA substituiert den Stoff
NA wechselt den Lieferanten
Lieferstopp
„Ausnahme 2“
H.-G. Hock KunststoffManagement
NA bezieht seinen Stoff direkt von einem Nicht-EU-Hersteller(Import)
NA unterliegt den Importeurspflichten
und registriert selbst
„Ausnahme 3“
H.-G. Hock KunststoffManagement
H.-G. Hock KunststoffManagement
Registrierungspflichten haben in unserer Branche in der Regel nur die Kunststofferzeuger, sonstige Rohstoffhersteller und Importeure in die EU,
es sei denn, der Hersteller außerhalb der EU hat
einen Alleinvertreter
"ONLY REPRESENTATIVE"
nach Art. 8 REACH benannt.
Die Rolle des Direktimporteurs
H.-G. Hock KunststoffManagement
Registrierungspflichten haben in unserer Branche in der Regel nur die Kunststofferzeuger, sonstige Rohstoffhersteller und Importeure oder
ONLY REPRESENTATIVES
D.h.
Vorregistrierung aller eingeführten Stoffe
Registrierung aller eingeführten Stoffe
Teilnehmer im SIEF
Teilnehmer im Konsortium
Kostenübernahme
Die Rolle des Direktimporteurs
H.-G. Hock KunststoffManagement
Wer ist Direktimporteur?
Die Rolle des Direktimporteurs
H.-G. Hock KunststoffManagement
Fragen
Wie stellt man fest, ob es sich um einen Reimport nach Art. 2(7c) handelt?
Ein Direktimporteur kann aus technischen Gründen nicht registrieren. Was kann er tun?
Die Rolle des Direktimporteurs
H.-G. Hock KunststoffManagement
Ausgenommen von den Titeln II, V und VI sind
….
nach Titel II registrierte Stoffe …, die von einem Akteur der Lieferkette aus der Gemeinschaft ausgeführt und von demselben oder einem anderen Akteur derselben Lieferkette wieder in die Gemeinschaft eingeführt wurden, wenn dieser nachweist, dass
• der wieder eingeführte Stoff mit dem Ausgeführten Stoff identisch ist;
• ihm für den ausgeführten Stoff die Informationen nach den Artikeln 31 oder 32 übermittelt wurden;
Reimporte nach Art. 2(7c)
DAS REACH-SYSTEM
Informationspflichten
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Vorregistrierung
Stoffsicherheitsbericht (CSR),
dokumentiert die
Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA)
Zulassung
RegistrierungWelche Möglichkeiten gibt es, die Daten der Registrierungen der 1.000-jato-Stoffe mit zu nutzen?
Unabhängig vom
Jahresverbrauch
alle Stoffe
Stoffe im Anhang XIV
> 1, 10, 100, 1.000 erl. jato
> 10 jato
H.-G. Hock KunststoffManagement
Zentrale Begriffe (Art. 3)
Article = Erzeugnis
= Gegenstand mit spezifischer Form
= Formteil, Folie
H.-G. Hock KunststoffManagement
Autoreifen, Batterien, Thermometer sind Erzeugnisse;
Druckerkartuschen, Farbspraydosen, Klebebänder, Feuerwerkskörper, Reinigungstücher sind Gemische
Was sind galvanisch abgeschiedene Oberflächen?