preisliste natursteinkörnung 2012

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Preisliste 2012 – Natursteinkörnung Marmor, Hartgestein und Rundkiesel

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Preisliste Natursteinkörnung 2012

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Page 1: Preisliste Natursteinkörnung 2012

Preisliste 2012 – Natursteinkörnung Marmor, Hartgestein und Rundkiesel

Page 2: Preisliste Natursteinkörnung 2012

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Produktname Gesteinsart Lagergeführte Kornrgrößen lose (€/t)

Sackware à 25 kg (€/t) (€/Sack)

Alpenmarmor Beige Marmor 0 - 7; 3 - 8; 7 - 15 auf Anfrage 182,40 (4,56)

Bianco Carrara, Marmor 9 - 16 177,40 222,40 (5,56)

0 - 2; 2 - 4; 4 - 6; 6 - 9; 16 - 30 auf Anfrage 222,40 (5,56)

Rundkiesel 7 - 15; 15 - 25 auf Anfrage 267,20 (6,68)

Rundkiesel 25 - 40; 40 - 60 auf Anfrage 299,60 (7,49)

Blauschwarz Kalkstein 0 - 2 45,00 90,00 (2,25)

3 - 5; 5 - 7; 7 - 15; 15 - 30 57,00 102,00 (2,55)

1 - 2; 1,5 - 3 63,00 108,00 (2,70)

Dunkelrot E Tonschiefer 0 - 1,5; 1,5 - 3 auf Anfrage 218,00 (5,45)

3 - 5; 5 - 7; 7 - 9; 7 - 15 auf Anfrage 233,20 (5,83)

Gartenkies Schwarzweiß Marmor 7 - 15 164,20 209,20 (5,23)

Giallo Mori Marmor 0 - 1,5; 1, 5 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 8 - 16; 16 - 30

auf Anfrage 226,40 (5,66)

Rundkiesel 15 - 25; 20 - 50 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Graubeige Kalkstein 0 - 2; 1 - 3; 3 - 5; 5 - 7; 7 - 15; 15 - 30

61,80 106,80 (2,67)

Grün B Diabas 0 - 2; 1 - 3; 3 - 5; 5 - 7; 7 - 15 63,40 108,40 (2,71)

Hellgrau Kalkstein 0 - 2 45,00 90,00 (2,25)

3 - 5; 5 - 7; 7 - 9 57,00 102,00 (2,55)

7 - 15; 15 - 30 57,00 102,00 (2,55)

1 - 2; 1,5 - 3 63,00 108,00 (2,70)

Juragelb Marmor 1 - 3; 3 - 7; 7 - 15 auf Anfrage 205,60 (5,14)

Kristallweiß Marmor 0 - 1; 1,5 - 3; 3 - 5; 5 - 7 auf Anfrage 203,20 (5,08)

(Gartenkies Kristall) 7 - 15 158,20 203,20 (5,08)

Marmor Blaugrau (IceBlue) Marmor 5 - 8; 8 - 16; 16 - 32 auf Anfrage 237,20 (5,93)

Niederlassung Rüthen-Heidberg

Page 3: Preisliste Natursteinkörnung 2012

Produktname Gesteinsart Lagergeführte Kornrgrößen lose (€/t)

Sackware à 25 kg (€/t) (€/Sack)

Marrone Mogano Marmor 0 - 1,5; 1,5 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 8 - 16 235,60 (5,89)

Naturgranit Gelb Granit 8 - 12 230,00 (5,75)

Naturgranit Hellgrau Granit 5 - 8; 8 - 16 auf Anfrage 208,00 (5,20)

Naturgranit Rot Granit 5 - 8; 8 - 16 220,80 (5,52)

Nero Ebano Marmor 0 - 1,5; 1,5 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 8 - 16 auf Anfrage 214,80 (5,37)

Rundkiesel 7 - 15; 15 25; 20 - 50 360,00 (9,00)

Neugrün Marmor 7 - 15 auf Anfrage 222,80 (5,57)

Nordisch Weiß Marmor 1 - 3; 3 - 8; 8 - 16 auf Anfrage 224,00 (5,60)

Perlweiß Marmor 0 - 7; 7 - 15, 15 - 30 auf Anfrage 207,60 (5,19)

Porphyr Rot Quarzporphyr 8 - 16 auf Anfrage 206,00 (5,15)

Rosso Verona Marmor 0 - 1,5; 1,5 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 8 - 16; 16 - 30

auf Anfrage 193,60 (4,84)

Rundkiesel 15 - 25; 20 - 50 360,00 (9,00)

Schwarzweiß geadert Kalkstein 0 - 2 45,00 90,00 (2,25)

0 - 7; 7 - 15; 15 - 30 53,00 98,00 (2,45)

3 - 5; 3 - 7; 5 - 7 57,00 102,00 (2,55)

Tiefschwarz Marmor 1 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 8 - 12 auf Anfrage 296,00 (7,40)

Tiroler Rot Marmor 8 - 16 164,20 209,20 (5,23)

4 - 8; 16 - 25 auf Anfrage 209,20 (5,23)

Ulmer Weiß E Kalkstein 0,1 - 1,2 163,20 (4,08)

2 - 3; 3 - 4; 4 - 6; 6 - 8; 8 - 16 163,20 (4,08)

Spachtelmehl 185,60 (4,64)

Verde Alpi Marmor 8 - 16 189,80 234,80 (5,87)

0 - 1; 1 - 3; 3 - 5; 5 - 8; 16 - 30 auf Anfrage 234,80 (5,87)

Rundkiesel 15 - 25; 20 - 50 360,00 (9,00)

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Niederlassung Rüthen-Heidberg

Page 4: Preisliste Natursteinkörnung 2012

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Produktname Gesteinsart Lagergeführte Kornrgrößen

lose (€/t)

Sackware à 25 kg (€/t) (€/Sack)

Anthrazit Basalt Rundkiesel 20 - 40; 40 - 80 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Granit Hellgrau Granit Rundkiesel 20 - 40; 40 - 60 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Granit Gelb Granit Rundkiesel 20 - 40; 40 - 60 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Granit Rosa Granit Rundkiesel 20 - 40; 40 - 80 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Lava Rot Porphyr Rundkiesel 20 - 40; 40 - 80 auf Anfrage 360,00 (9,00)

Niederlassung Rüthen-Heidberg

Niederlassung Westerstetten

Page 5: Preisliste Natursteinkörnung 2012

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Wichtige HinweiseI. AllgemeinesAlle genannten Preise verstehen sich ab Werk, in Euro pro Tonne zzgl. der gesetzlichen Mwst. Allen Aufträgen liegen unsere umseitig abgedruckten Verkaufs- und Lieferbedin-gungen zu Grunde. Die Vermittlung eines zuverlässigen Spediteurs übernehmen wir in Ihrem Auftrag. Weitere Sorten, Sonder- bzw. Zwischenabsiebungen auf Anfrage.

II. Big BagsDie Füllgebühr für Big-Bag-Verpackung beträgt 12,00 Euro pro Stück. Für Big Bags werden zusätzlich 16.00 Euro pro Stück berechnet. Unsere Big Bags sind mehrfach verwend-bar. Grundlage für die Berechnung des Materialpreises sind die Werte für lose Ware.

III. Sackware/Kleinmengen/MindestbestellwertBei Sackware besteht eine Mindestabnahmemenge von 1 Tonne je Sorte und Absiebung. Bei Abnahme geringerer Mengen erhöhen sich die Preise um 40,00 Euro je Tonne (Kleinmengenzuschlag). Bei Zusammenstellung verschie-dener Produkte in Kleinstmengen wird aufgrund von erhötem Kommissionieraufwand eine Pauschale von 10,00 je Gebinde berechnet. Der Mindestbestellwert (Waren-wert) beträgt 75,00 Euro. Beträge unter 75,00 Euro bitten wir bei Abholung der Ware mit EC-Karte zu entrichten.

IV. EuropalettenEuro-Paletten werden im Tausch geliefert. Nicht getauschte Paletten werden mit 10,00 Euro pro Stück berechnet. Bei Rückgabe gebrauchsfähiger Euro-Paletten erfolgt eine Gutschrift von 10,00 Euro.

V. LadezeitenWerk Heidberg: 7.00 -15.00 Uhr (bzw. nach Vereinbarung) VI. LieferprogrammFordern Sie Ihr persönliches Exemplar des Lieferprogramms

Weber Natursteinkörnungen noch heute an.

Saint-Gobain Weber GmbHNiederlassung FinnentropAm Steinwerk 1757413 FinnentropTel.: 02721 973-0Fax: 02721 973-222

VII. Lagerführung und LieferungDiese Preisliste enthält – neben den selbst produzierten Sorten – eine Auswahl gängiger Handelssorten, die wir für Sie ständig auf Lager halten. Eine Belieferung direkt ab Steinbruch – zu günstigen Konditionen – kann sich bereits ab einer Menge von 9 t für Sie lohnen. Bitte fragen Sie an! Einen Überblick über das komplette Sortiment erhalten Sie in unserem Lieferprogramm Weber Natursteinkörnungen. Bei regelmäßiger Abnahme bestimmter Körnungssorten/-absiebungen ist es möglich, weitere Produkte aus unserem Lieferprogramm für Sie auf Abruf einzulagern. Fragen Sie einfach an! Selbstverständlich sind auch Materialien, die Sie nicht in diesem Sortiment finden, lieferbar. Ein Anruf genügt!

VIII. AnsprechpartnerIhre Ansprechpartner vor Ort sind:Dirk Schneider E-Mail: [email protected] Menzel E-Mail: [email protected]

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

eine bevollmächtigte Person zur Einweisung bei der Entladung und zur Unterzeichnung des Lieferscheines bereitsteht. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt den Frachtführer, nach eigenem Ermessen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu handeln, ohne dass dieser Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Er ist insbesondere berechtigt, die Auslieferung zu unterlassen sowie Frachtkosten und / oder Wartezeiten in Rechnung zu stellen.3. Im Falle der Abholung durch den Kunden obliegt es diesem, für eine hinreichende technische Ausstattung der Fahrzeuge zu sorgen sowie eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Empfangs der Ware auf dem Lieferschein zu ermöglichen.4. Unsere Aufstellbedingungen für Baustellensilos sowie unsere Benutzungsbedingungen für Silound Maschinen- technik finden in der jeweils gültigen Form Anwendung.

V. Zahlungsbedingungen1. Die Rechnungen sind spätestens zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Inanspruchnahme des Banklastschriftverfahrens und bei Vorauszahlung wird ein Skonto von 3%, bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen ein Skonto von 2% gewährt, vorausgesetzt, dass sämtliche älteren Rechnungen, die am Tage der Zahlung fällig waren, beglichen sind. Skontofähig ist nur der Warenwert.2. Nach Fälligkeit tritt bei einem Unternehmer im Sinne des AGBG ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.3. Wir sind berechtigt, vom Verzugszeitpunkt ab pauschal Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Leit- zinssatz der Europäischen Zentralbank für unsere jeweils fälligen Forderungen zu berechnen. Die Geltendma- chung eines weiteren oder geringeren Verzugsschadens bei Nachweis bleibt vorbehalten.4. Gehen nach Geschäftsabschluss Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden ein, die eine Kreditgewäh- rung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Lieferungsverpflichtungen können bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert werden. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht fristgemäß nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadens- ersatz wegen Nichterfüllung verlangen.5. Mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur dann auf- rechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechts - kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Kunde, der Unternehmer im Sinne des AGBG ist, kann uns gegen- über dagegen mit eventuellen Forderungen nicht auf- rechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen.

VI. Eigentumsvorbehalt1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines Kontokorrentsaldos. Für Kunden, die nicht Unternehmer im Sinne des AGBG sind, gilt die vorstehende Regelung mit der Einschränkung, dass unser Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen bestehen bleibt, die wir gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich erwerben.2. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir insoweit nach unserer Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichern- den Forderungen um 20% übersteigt.

I. AllgemeinesAlle unsere Lieferungen und sonstige gegenwärtige und zukünftige Leistungen, insbesondere Vorschläge, Beratun-gen und sonstige Nebenleistungen, gegenüber unseren Geschäftspartnern (nachstehend „Kunden“ genannt) erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten als vom Kunden angenommen, sofern er nicht unverzüglich widerspricht. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, anderenfalls werden diese nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Angebote und Preise1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme aller Aufträge wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder bei Warenauslieferung rechtswirksam.2. Unsere Preise verstehen sich ab jeweiligem Lieferwerk und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ergeben sie sich aus den Preis- listen, die am Tag des Vertragsabschlusses gültig sind. Alle mit der Verfrachtung anfallenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Berechnung ist das vom Lieferanten ermittelte Gewicht maßgebend.

III. Lieferung und Gefahrtragung1. Lieferfristen oder Termine gelten stets nur annähernd und unverbindlich. Unsere Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht befugt, Lieferfristen und Liefertermine zu verein- baren. Falls wir in Verzug geraten, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung hinsichtlich der verspäteten Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Unternehmen ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wegen Lieferverzuges nur möglich, soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten oder Vorsatz unserer anderen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht, es sei denn, dass durch unser Verhalten Kardinalpflich - ten verletzt werden.2. Ereignisse höherer Gewalt, die bei uns, unseren Gesell- schaften oder Vorlieferanten eintreten und nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmög- lich machen, wie beispielsweise Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.

IV. Versand und Gefahrübergang1. Mit Beendigung der Warenverladung in eigene oder fremde Fahrzeuge geht die Gefahr auf den Kunden über. Für Schäden, die durch oder während des Trans- ports der Ware entstehen, sowie für Verluste haften wir nicht.2. Im Falle der Anlieferung durch einen Frachtführer hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge ungehin- dert und ohne Wartezeit die Entladestelle anfahren und dort abladen können. Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass der Lager- bzw. der Siloraum bei der Anlieferung betriebs- und aufnahmefähig ist und

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3. Gewichtsbeanstandungen sind innerhalb 3 Tagen nach Gefahrübergang auf der Grundlage von amtlichen Nachwiegungen geltend zu machen.4. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge ersetzen wir die mangelhafte durch mangelfreie Ware. Erfolgt die Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Nach Verarbeitung kann nur die Herabset- zung der für die beanstandete Ware gezahlten Vergü- tung verlangt werden.5. Bei der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren sind die üblichen handwerklichen Regeln, die Hinweise in unseren Verarbeitungsanleitungen bzw. Merkblättern sowie die allgemeinen Regeln der Technik einzuhalten. Der Kunde wird die von ihm belieferten Kunden seiner- seits mit der ordnungsgemäßen Anwendung der Produkte vertraut machen.6. Schadensersatzansprüche gegen uns und unser Perso- nal sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden, für Ersatz- ansprüche für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haf- tung des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

VIII. SchriftformVon diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Abmachungen mit unseren Angestellten, Vertretern, Rei-senden usw. bedürfen der Schriftform.

IX. AbtretungsverbotDie Abtretung von Ansprüchen, welche aus einem Geschäftsabschluss mit uns erworben werden, ist ausge-schlossen.

X. Rechtsfolgen bei TeilunwirksamkeitSollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Sofern Bestimmungen aus diesem Grund nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

XI. Anzuwendendes RechtEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand1. Erfüllungsort ist der Standort des jeweiligen Werkes bzw. Lagers, von welchem die Vertragsware abgeholt oder versendet wird.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entsprin- genden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsniederlassung.

Saint-Gobain Weber GmbHBürgermeister-Grünzweig-Str. 167059 Ludwigshafen

3. Soweit die mit Eigentumsvorbehalt belastete Ware be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet wird, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes, den die Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbei- teten bzw. vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung hatte.4. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhn- lichen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfü- gungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung in diesem Sinne gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Der Kunde tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forde- rungen seine sämtlichen aus unseren Lieferungen und Leistungen sowie aus dem Einbau entstehenden Forde- rungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten, einschließlich der ihm aus dem Rechtsgeschäft der Weiterveräußerung bzw. des Einbaus entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungs- wertes der von uns geleisteten Lieferungen an uns ab. Werden die von uns gelieferten Waren zusammen mit anderen Waren an einen Dritten veräußert, so ist der Teil der Gesamtpreisforderungen an uns abzutreten, der dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht.5. Der Kunde ist berechtigt, uns zustehende Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf unser Ver- langen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall befugt.6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benach- richtigen.

VII. Gewährleistung1. Wir leisten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Gewähr für Mängel, Fehlmengen oder Falschliefe- rungen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.2. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Beschaffenheit der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Nach Empfang der Ware hat sich der Kunde unverzüglich davon zu überzeugen, ob das gelieferte Material mängelfrei ist und mit seiner Bestellung hinsichtlich Farbe (Farbnummer), Körnung, Gewicht, Menge und anderen wesentlichen Eigenschaften übereinstimmt. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, hat uns der Kunde Mängelrügen vor der Verarbeitung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, Unternehmer innerhalb von 8 Werktagen, nach Eingang der Ware am Bestimmungs- ort schriftlich mit detaillierten Angaben über die Art und das Ausmaß der angetroffenen Fehler mitzuteilen. Hierbei hat der Kunde auch die geschätzte Höhe der Forderung unter Beifügung einer Probe der beanstan- deten Ware anzugeben. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet werden. Bei Systemen wird eine Gewähr- leistung für das gelieferte Material nur bei gesamter Systemabnahme übernommen. Leichte Farbabwei- chungen gegenüber Mustern aus unterschiedlichen Fertigungschargen sind von der Mängelrüge ausge- schlossen, da die Abweichungen mineralischen Ursprungs und deshalb nicht beeinflussbar sind. Nach- bestellungen sollten daher vermieden werden.

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Verkauf + Niederlassung FinnentropAm Steinwerk 1757413 FinnentropTel.: 02721 973-0Fax: 02721 973-222E-Mail: [email protected]: [email protected]

Niederlassung Rüthen-HeidbergIndustriegebiet Heidberg59602 Rüthen-HeidbergTel.: 02952 890-66Fax: 02952 890-67E-Mail: [email protected]

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